Faszination Seele 03/07 - Psychiatrie aktuell
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GESUNDHEITSPoLITIk<br />
W<br />
D<br />
Demenz-Patienten im<br />
krankenhaus<br />
„Die meisten Krankenhäuser<br />
in Deutschland sind nicht ausreichend<br />
auf die steigende Zahl<br />
der Menschen mit Demenz<br />
und somit auf die Bedürfnisse<br />
dieser besonders verletzlichen<br />
Patientengruppe eingestellt“,<br />
sagte Klaus Großjohann, Geschäftsführer<br />
des Kuratoriums<br />
Deutsche Altershilfe (KDA).<br />
Wenn Demenzkranke in eine<br />
Klinik eingeliefert werden, liegt<br />
in der Regel eine akute somatische<br />
Erkrankung vor. Die Demenz<br />
als zweite Erkrankung, sofern sie<br />
überhaupt schon diagnostiziert<br />
wurde, tritt dabei häufig in den<br />
Hintergrund. „Die Nebendiagnose<br />
Demenz geht oft unter, weil sich<br />
die Krankenhausbehandlungen auf<br />
die Hauptdiagnosen konzentrieren“,<br />
erklärte Großjohann weiter.<br />
Das hat für die altersverwirrten<br />
Patienten nicht selten fatale Fol-<br />
gen. „Krankenhausaufenthalte stellen alle Menschen vor große psychische Belastungen.<br />
Für Menschen mit Demenz können sie aber zum ‚Horrortrip‘ werden“,<br />
erläutert die KDA-Pflegeexpertin und Psychologin Christine Sowinski. „Ihre Orientierungsschwierigkeiten<br />
können sich so sehr verstärken, dass sich die Symptome<br />
einer bisher vielleicht unerkannten Demenz womöglich erstmals zeigen oder gar<br />
verschlimmern.“ Sie fordert eine größere Bereitschaft für eine „demenzsensible<br />
Pflege“ im Krankenhaus: „Die Klinikmitarbeiter brauchen neuere Erkenntnisse, wie<br />
sie mit Demenzkranken umgehen können.“ (sys) ●<br />
<strong>Faszination</strong> <strong>Seele</strong> - III/20<strong>07</strong><br />
Die reizarme Klinik-Umgebung kann<br />
Demenz-Symptome verstärken.<br />
keine Berufsunfähigkeit bei Panikattacken<br />
Angstzustände oder Panikattacken im Job führen nicht ohne<br />
weiteres dazu, dass es Geld von der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
gibt.<br />
Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf<br />
einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken.<br />
Der Versicherte müsse vielmehr alles ihm Zumutbare unternehmen,<br />
um die Situation in den Griff zu bekommen. Dazu zählten<br />
beispielsweise die Aufnahme einer ärztlichen Behandlung oder die<br />
Einnahme von Medikamenten (Az.: 5 W 220/06-64). Das Gericht<br />
lehnte mit seinem Beschluss die Bewilligung von Prozesskostenhilfe<br />
V<br />
AbouTpIxel.de<br />
was sind<br />
Rabattverträge?<br />
Mit der zum ersten April dieses Jahres in<br />
Kraft getretenen Gesundheitsreform hat<br />
die Bundesregierung auch bei der Arzneimittelversorgung<br />
einige gravierende Änderungen<br />
vorgenommen. So können alle gesetzlichen<br />
Krankenkassen mit ausgewählten<br />
Pharmafirmen spezielle Rabattverträge<br />
abschließen.<br />
Versicherte der jeweiligen Kasse bekommen<br />
dann die Medikamente von Herstellern mit dem<br />
entsprechenden Rabattvertrag. Die beteiligten<br />
Pharmaunternehmen gewähren den Kassen im<br />
Gegenzug Rabatte auf die Verkaufspreise, die Kasse<br />
zahlt also für gleichartige Medikamente weniger<br />
als zuvor. Ziel des neuen Konzeptes ist es,<br />
die steigenden Arzneimittelkosten in Deutschland<br />
wieder zu senken.<br />
Bevor der Patient für sein Rezept das benötigte<br />
Arzneimittel bekommt, muss der Apotheker zunächst<br />
prüfen, mit welchem Hersteller und über<br />
welches Arzneimittel seine Krankenkasse einen<br />
Rabattvertrag abgeschlossen hat. Ist eben dieses<br />
Medikament nicht vorrätig, muss es beschafft<br />
werden – auch wenn die Apotheke mehrere andere<br />
gleichwertige Produkte in ihren Regalen und<br />
Schubfächern hat.<br />
Ist das Rabatt-Arzneimittel nicht lieferfähig,<br />
muss der Apotheker eines der drei preisgünstigsten<br />
wirkstoffgleichen Medikamente mit derselben Dosierung<br />
und Packungsgröße sowie derselben oder<br />
einer austauschbaren Darreichungsform abgeben<br />
– und zwar selbst dann, wenn das Medikament,<br />
mit dem der Patient vertraut ist, nur wenige Cent<br />
mehr kostet. (sys) ●<br />
ab, weil es für die Klage einer angehenden Lehrerin keine Erfolgsaussichten<br />
sah. Die Klägerin hatte Leistungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
in Anspruch nehmen wollen, weil sie ihre Ausbildung<br />
zur Lehrerin nicht fortsetzen konnte. Sie berichtete, dass sie in den<br />
Nächten vor dem Unterricht unter Magenkrämpfen, Essstörungen,<br />
Panikattacken und Schlafstörungen gelitten habe. Medikamente hatte<br />
sie nach eigenen Angaben aber nicht eingenommen. Das OLG<br />
befand, es stehe nicht hinreichend fest, dass die Klägerin tatsächlich<br />
berufsunfähig sei. Wer psychische Beeinträchtigungen geltend mache,<br />
müsse darlegen, was er getan habe, um die Störungen in den<br />
Griff zu bekommen. (dpa/sys) ●