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Faszination Seele 03/07 - Psychiatrie aktuell

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GESUNDHEITSPoLITIk<br />

W<br />

D<br />

Demenz-Patienten im<br />

krankenhaus<br />

„Die meisten Krankenhäuser<br />

in Deutschland sind nicht ausreichend<br />

auf die steigende Zahl<br />

der Menschen mit Demenz<br />

und somit auf die Bedürfnisse<br />

dieser besonders verletzlichen<br />

Patientengruppe eingestellt“,<br />

sagte Klaus Großjohann, Geschäftsführer<br />

des Kuratoriums<br />

Deutsche Altershilfe (KDA).<br />

Wenn Demenzkranke in eine<br />

Klinik eingeliefert werden, liegt<br />

in der Regel eine akute somatische<br />

Erkrankung vor. Die Demenz<br />

als zweite Erkrankung, sofern sie<br />

überhaupt schon diagnostiziert<br />

wurde, tritt dabei häufig in den<br />

Hintergrund. „Die Nebendiagnose<br />

Demenz geht oft unter, weil sich<br />

die Krankenhausbehandlungen auf<br />

die Hauptdiagnosen konzentrieren“,<br />

erklärte Großjohann weiter.<br />

Das hat für die altersverwirrten<br />

Patienten nicht selten fatale Fol-<br />

gen. „Krankenhausaufenthalte stellen alle Menschen vor große psychische Belastungen.<br />

Für Menschen mit Demenz können sie aber zum ‚Horrortrip‘ werden“,<br />

erläutert die KDA-Pflegeexpertin und Psychologin Christine Sowinski. „Ihre Orientierungsschwierigkeiten<br />

können sich so sehr verstärken, dass sich die Symptome<br />

einer bisher vielleicht unerkannten Demenz womöglich erstmals zeigen oder gar<br />

verschlimmern.“ Sie fordert eine größere Bereitschaft für eine „demenzsensible<br />

Pflege“ im Krankenhaus: „Die Klinikmitarbeiter brauchen neuere Erkenntnisse, wie<br />

sie mit Demenzkranken umgehen können.“ (sys) ●<br />

<strong>Faszination</strong> <strong>Seele</strong> - III/20<strong>07</strong><br />

Die reizarme Klinik-Umgebung kann<br />

Demenz-Symptome verstärken.<br />

keine Berufsunfähigkeit bei Panikattacken<br />

Angstzustände oder Panikattacken im Job führen nicht ohne<br />

weiteres dazu, dass es Geld von der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

gibt.<br />

Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf<br />

einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken.<br />

Der Versicherte müsse vielmehr alles ihm Zumutbare unternehmen,<br />

um die Situation in den Griff zu bekommen. Dazu zählten<br />

beispielsweise die Aufnahme einer ärztlichen Behandlung oder die<br />

Einnahme von Medikamenten (Az.: 5 W 220/06-64). Das Gericht<br />

lehnte mit seinem Beschluss die Bewilligung von Prozesskostenhilfe<br />

V<br />

AbouTpIxel.de<br />

was sind<br />

Rabattverträge?<br />

Mit der zum ersten April dieses Jahres in<br />

Kraft getretenen Gesundheitsreform hat<br />

die Bundesregierung auch bei der Arzneimittelversorgung<br />

einige gravierende Änderungen<br />

vorgenommen. So können alle gesetzlichen<br />

Krankenkassen mit ausgewählten<br />

Pharmafirmen spezielle Rabattverträge<br />

abschließen.<br />

Versicherte der jeweiligen Kasse bekommen<br />

dann die Medikamente von Herstellern mit dem<br />

entsprechenden Rabattvertrag. Die beteiligten<br />

Pharmaunternehmen gewähren den Kassen im<br />

Gegenzug Rabatte auf die Verkaufspreise, die Kasse<br />

zahlt also für gleichartige Medikamente weniger<br />

als zuvor. Ziel des neuen Konzeptes ist es,<br />

die steigenden Arzneimittelkosten in Deutschland<br />

wieder zu senken.<br />

Bevor der Patient für sein Rezept das benötigte<br />

Arzneimittel bekommt, muss der Apotheker zunächst<br />

prüfen, mit welchem Hersteller und über<br />

welches Arzneimittel seine Krankenkasse einen<br />

Rabattvertrag abgeschlossen hat. Ist eben dieses<br />

Medikament nicht vorrätig, muss es beschafft<br />

werden – auch wenn die Apotheke mehrere andere<br />

gleichwertige Produkte in ihren Regalen und<br />

Schubfächern hat.<br />

Ist das Rabatt-Arzneimittel nicht lieferfähig,<br />

muss der Apotheker eines der drei preisgünstigsten<br />

wirkstoffgleichen Medikamente mit derselben Dosierung<br />

und Packungsgröße sowie derselben oder<br />

einer austauschbaren Darreichungsform abgeben<br />

– und zwar selbst dann, wenn das Medikament,<br />

mit dem der Patient vertraut ist, nur wenige Cent<br />

mehr kostet. (sys) ●<br />

ab, weil es für die Klage einer angehenden Lehrerin keine Erfolgsaussichten<br />

sah. Die Klägerin hatte Leistungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

in Anspruch nehmen wollen, weil sie ihre Ausbildung<br />

zur Lehrerin nicht fortsetzen konnte. Sie berichtete, dass sie in den<br />

Nächten vor dem Unterricht unter Magenkrämpfen, Essstörungen,<br />

Panikattacken und Schlafstörungen gelitten habe. Medikamente hatte<br />

sie nach eigenen Angaben aber nicht eingenommen. Das OLG<br />

befand, es stehe nicht hinreichend fest, dass die Klägerin tatsächlich<br />

berufsunfähig sei. Wer psychische Beeinträchtigungen geltend mache,<br />

müsse darlegen, was er getan habe, um die Störungen in den<br />

Griff zu bekommen. (dpa/sys) ●

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