Faszination Seele 03/07 - Psychiatrie aktuell
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I<br />
D<br />
Ärzte lehnen Gesundheitskarte ab<br />
In der gemeinsamen Erklärung der Ärzteverbände<br />
und Körperschaften heißt es: „Bisher ist für<br />
die Ärzteschaft nicht klar erkennbar, ob die inzwischen<br />
entwickelten technischen Lösungen einen<br />
ausreichenden Schutz der Patient-Arzt-Beziehung<br />
sicherstellen. Die Vertraulichkeit der Patient-Arzt-<br />
Beziehung bleibt wesentliche Grundlage ärztlichen<br />
Handelns. Sie darf nicht in Frage gestellt werden.“<br />
Die Delegierten stellten klar, dass es den Ärztinnen<br />
und Ärzten bei ihrem Widerstand gegen die<br />
Einführung der Gesundheitskarte nicht um materielle<br />
Interessen gehe, sondern um die Sicherung<br />
ihres ärztlichen Entscheidens und Handelns in einem<br />
von Vertrauen geprägten Verhältnis zu ihren<br />
Patienten.<br />
Zur weiteren Begründung wird angeführt,<br />
➤ dass der Zugriff auf die Daten und deren Missbrauch<br />
durch Dritte nicht sicher zu verhindern<br />
sei,<br />
Patienten dürfen Behandlungsakten einsehen<br />
Das berichtet die „Monatsschrift für<br />
Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein<br />
Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main<br />
(Az.: 2-24 S 127/06).<br />
Von dieser Pflicht zur Gewährung der<br />
Einsichtnahme und Herausgabe der Unterlagen<br />
seien lediglich die Notizen ausgenommen,<br />
die rein subjektive Eindrücke<br />
des Therapeuten wiedergeben würden,<br />
entschieden die Richter. Das Gericht gab<br />
mit seinem Urteil der Klage eines Patienten<br />
gegen einen Diplom-Psychologen<br />
statt. Der Kläger wollte die Unterlagen, die<br />
der Therapeut anlässlich der Behandlung<br />
GESUNDHEITSPoLITIk<br />
Die deutschen Ärzte und ihre Standesorganisationen lehnen die elektronische Gesundheitskarte<br />
in der bisher geplanten Ausführung ab. „Der Zugriff auf die Daten<br />
und deren Missbrauch durch Dritte sind nicht sicher zu verhindern“, hieß es auf dem<br />
Ärztetag im Mai. Zudem werde die Handhabung der Praxisabläufe durch die elektronische<br />
Gesundheitskarte erheblich behindert. Schließlich würden die Kosten dieser<br />
milliardenschweren Entwicklung auf Patienten und Ärzte abgewälzt.<br />
➤ dass es keinen belegbaren Nutzen<br />
der Karte gebe,<br />
➤ dass „die Kosten dieser milliardenschweren<br />
Entwicklung auf Patienten<br />
und Ärzte abgewälzt werden“ und<br />
➤ dass Praxisabläufe erheblich behindert<br />
werden.<br />
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte<br />
und Patienten (DGVP) hat sich<br />
unterdessen für die rasche Einführung<br />
der elektronischen Gesundheitskarte<br />
ausgesprochen. Die E-Card müsse aber<br />
auch weltweit einsetzbar sein, fordert<br />
DGVP-Präsident Wolfram-Arnim<br />
Candidus. Nach den Worten von Candidus<br />
ist die E-Card nicht nur aus<br />
ökonomischen Gründen sinnvoll, sie<br />
schütze Patienten auch vor Fehlbehandlungen.<br />
(sys/dpa) ●<br />
FRANKFURT – Auch bei einer psychotherapeutischen Behandlung gilt: Ein Patient hat grundsätzlich<br />
Anspruch auf Einsichtnahme und Herausgabe der entsprechenden Protokolle.<br />
Psychotherapeuten müssen Patienten Einsicht<br />
in ihre Behandlungsakten gewähren.<br />
angelegt hatte, einsehen. Der Psychologe<br />
verweigerte das mit der Begründung, die<br />
Einsichtnahme oder Herausgabe wäre für<br />
Aok medIendIenST<br />
Viele Ärzte lehnen die elektronische Gesundheitskarte<br />
ab<br />
die persönliche Entwicklung des Klägers<br />
nachteilig.<br />
Das Landgericht ließ den Einwand<br />
nicht gelten. Die Richter verwiesen darauf,<br />
dass es mit dem Selbstbestimmungsrecht<br />
des Patienten und seiner Würde<br />
nicht vereinbar sei, wenn ihm Dokumente<br />
vorenthalten würden, die ihn persönlich<br />
betreffen. Insoweit gelte im Wesentlichen<br />
der gleiche rechtliche Maßstab wie bei anderen<br />
Krankenunterlagen. Wieso der Kläger<br />
beim Lesen der Protokolle Schaden<br />
nehmen solle, habe der Therapeut nicht<br />
näher begründet. (sys) ●<br />
<strong>Faszination</strong> <strong>Seele</strong> - III/20<strong>07</strong><br />
bmg