Gruss aus Lomnitz Vorlage - Verein zur Pflege schlesischer Kunst ...
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Die schlesischen Gnadenkirchen<br />
1709 - 2009<br />
von Dr. Kl<strong>aus</strong> Schneider<br />
Das Jahr 1709 war ein für die Kirchengeschichte Schlesiens bedeutendes<br />
und erinnerungswürdiges Jahr. Im jenem Jahr durften aufgrund eines Gnadenaktes<br />
Kaiser Josefs I., der zugleich König von Böhmen und damit Landesherr<br />
der schlesischen Fürstentümer und Standesherrschaften war, in<br />
sechs schlesischen Städten evangelische Kirchen erbaut werden, und zwar<br />
in den Städten Freystadt/Kożuchów, Hirschberg/Jelenia Góra, Landeshut/Kamienna<br />
Góra, Militsch/Milicz, Sagan/Żagań und Teschen/Cieszyn.<br />
Diese Kirchen, die man später Gnadenkirchen nannte, durften ähnlich wie die<br />
evangelischen Friedenskirchen in Jauer/Jawor, Schweidnitz/Świdnica und<br />
Glogau/Głogów nur außerhalb der Städte erbaut werden, sie durften aber<br />
einen Turm und Glocken haben. Die Friedenskirchen, in den 1650er Jahren<br />
erbaut, wurden so genannt, weil die Erlaubnis zu deren Bau in den Bestimmungen<br />
des Westfälischen Friedens enthalten war, der 1648 den Dreißigjährigen<br />
Krieg beendete.<br />
Die Ausbreitung der Lehre Martin Luthers in Schlesien begann wenige Jahre<br />
vor Beginn der Zugehörigkeit Schlesiens zu Österreich (seit 1526). Der erste<br />
lutherische Geistliche in Schlesien wurde der 1518 von Martin Luther nach<br />
Neukirch/Nowy Kościół zum Freiherrn Georg von Zedlitz gesandte Augustinermönch<br />
Melchior Hoffmann. Da die katholischen Habsburger in jenen Zeiten<br />
andere Sorgen hatten und nichts gegen die Ausbreitung der Lehre Luthers<br />
unter ihren schlesischen Untertanen unternahmen, waren am Ende de 16.<br />
Jahrhunderts beinahe 90 % der Bevölkerung Schlesiens evangelisch. Im 17.<br />
Jahrhundert erfolgte jedoch die Gegenreformation, welche die Rekatholisierung<br />
der Bevölkerung zum Ziel hatte. Die Schutzmächte der sich trotz aller<br />
Drohungen und leidvollen Erfahrungen weiterhin zum lutherischen Glauben<br />
bekennenden Schlesier waren die evangelischen Kurfürstentümer Sachsen<br />
und Brandenburg, sowie das Königreich Schweden. Im Westfälischen Frieden<br />
von 1648 wurde festgehalten, daß die evangelischen Schlesier ihre Beschwerden<br />
über Verletzungen der Bestimmungen des Friedensvertrags bei<br />
ihren Schutzmächten vorbringen und mit deren Fürsprache bei Reichstagen<br />
rechnen durften (Interzessionsrecht).<br />
Es ist nach Hegel wie eine List der in der Geschichte waltenden Vernunft zu<br />
bewerten, daß der Kurfürst August der Starke von Sachsen <strong>aus</strong>gerechnet in<br />
seiner Eigenschaft als zum Katholizismus übergetretener König von Polen