15.12.2012 Aufrufe

„Martern aller Arten“ – Mozarts „Sinfonia Concertante“ - Wiener Oboe

„Martern aller Arten“ – Mozarts „Sinfonia Concertante“ - Wiener Oboe

„Martern aller Arten“ – Mozarts „Sinfonia Concertante“ - Wiener Oboe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Genehmigung des Nachsichtsgesuchs erbracht hatte,<br />

erstellte das BKA folgenden Bescheid:<br />

Aus dem mit dem Bericht vom 4.5.48 vorgelegten, gemäß<br />

§27, Verbotsgesetz 1947 eingebrachten Ansuchen des<br />

Dr. Hans Hadamowsky […] ist zu ersehen, dass der<br />

Genannte zum Personenkreis der Minderbelasteten<br />

im Sinne des §17, Abs. (3) Verbotsgesetz 1947 gehört.<br />

Soferne dies zutrifft, […] enden für ihn am 6. Juni 1948<br />

gemäß Art. I, §1 des Bundesverfassungsgesetzes vom<br />

21. April 1948, B.G.Bl. Nr. 39, die im Verbotsgesetz 1947<br />

und in sonstigen Gesetzen enthaltenen Sühnefolgen.<br />

[…] Die vermögensrechtlichen Verfügungsbeschränkungen<br />

gemäß §20 Verbotsgesetz 1947 werden von<br />

der Ausnahmebewilligung nicht betroffen. Ebenso<br />

bleibt eine allfällige Erstattungspflicht gemäß §23<br />

Verbotsgesetz 1947 aufrecht.<br />

8<br />

Journal - <strong>Wiener</strong> <strong>Oboe</strong><br />

Wien, am 9. Juli 1948<br />

Dem Akt lag weiters die Kopie eines bereits im August<br />

1945 eingebrachten Nachsichtsgesuchs und der folgende<br />

Bericht der Landeshauptmannschaft (des Magistrates<br />

der Stadt Wien vom 27.8.1945, M.N4. 1021/XIV an<br />

die Staatskanzlei Zl. 35.841 <strong>–</strong> 2 N/1945) bei:<br />

[…] Promovierte 1930 zum Dr. phil., trat dann nach<br />

zweijähriger Arbeitslosigkeit 1932 der NSDAP bei in<br />

dem Glauben, dass die Rettung der Heimat aus der Krise<br />

im Anschluß an Deutschland zu finden sei. Vom Verbot<br />

der NSDAP an bis 1938 hatte er keinen Kontakt mit der<br />

Partei und leistete auch keine Zahlungen oder Spenden.<br />

Nach der Besetzung Österreichs trat er neuerdings der<br />

Partei bei, ohne sich aber, ebensowenig wie früher,<br />

politisch zu betätigen. Trug kein Parteiabzeichen.<br />

Seine Gleichgültigkeit gegen die Partei verwandelte<br />

sich nach und nach in ausgesprochene Abneigung,<br />

besonders nach Kriegsausbruch, da er darin Niedergang<br />

des Kunstlebens und der abendländischen Kultur<br />

überhaupt erblickte. Half vom Regime verfolgten Personen,<br />

so. z. B. einer Frau Kienast, welcher er, als<br />

sie von Leuten des Gauleiters Scharitzer gewaltsam<br />

aus ihrer Wohnung gedrängt wurde, in seinem Haus<br />

Zuflucht gewährte. Auch mit seinem jüdisch versippten<br />

Kollegen Jettl verkehrte er weiter freundschaftlich.<br />

Belege: 1 Bestätigung der obgenannten Frau Margarete<br />

Kienast, 3 weitere Beilagen mit Erklärungen von 6 Berufskollegen,<br />

die bestätigen, dass Dr. H. seine Parteizugehörigkeit<br />

nie missbraucht und sich im Laufe der Zeit gegen<br />

das n.z. Regime zunehmend ablehnend verhalten hat.<br />

Die Landshauptmannschaft empfahl einen „Antrag<br />

auf Stattgebung ausschließlich auf Grund des h.a.<br />

Auftrages vom 3.8.1945, Z. 5472-2N/1945, entgegen<br />

dem Beschluss der Begutachtungskommission, der auf<br />

Ablehnung lautete.“ Es finden sich dazu keine weiteren<br />

Unterlagen im Akt.<br />

4) Ergänzende Erläuterungen<br />

Kassenwart: Die Ortsgruppe war die Gebietseinheit<br />

der NSDAP unterhalb der Kreisebene und umfasste<br />

auf dem Land eine oder mehrere Gemeinden; in<br />

Städten entsprach sie Stadtteilen bzw. -vierteln.<br />

Der Ortsgruppenleiter wurde auf Vorschlag des<br />

Kreisleiters vom Gauleiter ernannt und kontrollierte<br />

die Zellen- und Blockleiter seines Gebiets. Eine<br />

wichtige Aufgabe bestand in der Beobachtung, Betreuung<br />

und Überwachung (politische Beurteilung) der in<br />

ihrem Hoheitsgebiet wohnenden Bevölkerung. Ihm<br />

zur Seite standen der Kassenwart und manchmal<br />

der Propagandawart. In einer Ortsgruppe waren<br />

zunächst 50-500 Parteigenossen organisiert, nach der<br />

NSDAP-Organisationsreform des Jahres 1936 wurden<br />

Ortsgruppen nach der Anzahl der Haushalte ihres<br />

Gebiets (höchstens 1500) eingerichtet.<br />

Das Verbotsgesetz in der Fassung von 1945 hatte<br />

vor allem die rund 100.000 „Illegalen“ (den „harten<br />

ideologischen Kern“) im Visier, während die 1938<br />

oder später Beigetretenen eher als opportunistische<br />

„Mitläufer“ eingestuft wurden. Das Verbotsgesetz 1947<br />

richtete dagegen das Augenmerk auf Ausmaß und Art<br />

der nationalsozialistischen Aktivität im NS-Regime<br />

und teilte danach die Registrierten in „Belastete“ (in<br />

Wien rund 10.000 Personen) und „Minderbelastete“<br />

(ca. 100.000). Von der Möglichkeit, Gnadengesuche<br />

an den Bundespräsidenten zu richten, machten seit<br />

1945 mehr als 80% der Registrierten Gebrauch und<br />

lähmten damit weitgehend die behördliche Tätigkeit.<br />

Dennoch waren im April 1948 nur ca. 5000 Personen<br />

von den Sühnefolgen ausgenommen. Die Artikel III<br />

und IV bezogen sich auf eine einmalig zu leistende<br />

Sühneabgabe, die Beschränkung bzw. Rückreihung<br />

auf untergeordnete Dienstposten im öffentlichen Dienst<br />

und die damit verbundene Kürzung der Bezüge, die<br />

Kürzung der Ruhegenüsse um ein Drittel, das bis April<br />

1950 befristete Verbot der Ausübung eines Lehrberufs,<br />

der Unternehmensführung und Ausübung diverser<br />

Berufe in Gesundheitswesen, Justiz und Kultur, die<br />

Einschränkung politischer Rechte sowie der Verfügung<br />

über bewegliches und unbewegliches Vermögen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!