VERHANDLUNGSSCHRIFT
VERHANDLUNGSSCHRIFT
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Grundlage dieser Vereinbarung sind § 15 Stmk BauG sowie die Bestimmungen des<br />
KommStG 1993 in der jeweils geltenden Fassung; in diesem Zusammenhang gehen beide<br />
Teile davon aus, dass diese Verrechnungsvereinbarung auch bei Neuregelungen solcher<br />
Abgaben Gültigkeit haben bzw. behalten sollen; dies ausgehend von der gemeinsam<br />
anerkannten Überlegung bzw Vorgabe, dass diese Straßeneinrichtungen einen<br />
infrastrukturellen Beitrag für das Verkehrsnetz in der Gemeinde Seiersberg ganz allgemein<br />
darstellen.<br />
IV.<br />
Die Kosten der Errichtung dieser Vereinbarung werden von der Gesellschaft getragen,<br />
welche zur Ausfertigung dieser Urkunde auch den Auftrag erteilt hat.<br />
V.<br />
Diese Vereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung errichtet und ausgefertigt, jeder der<br />
beiden Teile erhält eine beiderseits gefertigte Ausfertigung."<br />
Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag unter der Bedingung, dass<br />
dieser Beschluss nur gültig sei, wenn die Vereinbarungspartner bis zum 31.10.2000 diese<br />
Vereinbarung unterfertigen.<br />
Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />
Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag ein entsprechendes Verständigungsschreiben an die<br />
Interessentengemeinschaft Verkehrserschließung Seiersberg zwecks Ausfertigung einer<br />
Originalvereinbarung zu konzipieren und dem Bürgermeister zur Unterfertigung vorzulegen;<br />
Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Evidenthaltung<br />
bzw. Berücksichtigung bzgl. der Budgetierung in den nächsten Jahren;<br />
6.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />
1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />
Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge die folgenden<br />
Tagesordnungspunkte 6.) b) und 6.) c) insofern für dringlich erklären, als diese im Sinne der<br />
rechtlichen Bestimmungen für einen geordneten Verfahrensablauf fristgerecht erforderlich<br />
sind.<br />
Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />
Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />
Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.