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VERHANDLUNGSSCHRIFT

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Grundlage dieser Vereinbarung sind § 15 Stmk BauG sowie die Bestimmungen des<br />

KommStG 1993 in der jeweils geltenden Fassung; in diesem Zusammenhang gehen beide<br />

Teile davon aus, dass diese Verrechnungsvereinbarung auch bei Neuregelungen solcher<br />

Abgaben Gültigkeit haben bzw. behalten sollen; dies ausgehend von der gemeinsam<br />

anerkannten Überlegung bzw Vorgabe, dass diese Straßeneinrichtungen einen<br />

infrastrukturellen Beitrag für das Verkehrsnetz in der Gemeinde Seiersberg ganz allgemein<br />

darstellen.<br />

IV.<br />

Die Kosten der Errichtung dieser Vereinbarung werden von der Gesellschaft getragen,<br />

welche zur Ausfertigung dieser Urkunde auch den Auftrag erteilt hat.<br />

V.<br />

Diese Vereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung errichtet und ausgefertigt, jeder der<br />

beiden Teile erhält eine beiderseits gefertigte Ausfertigung."<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag unter der Bedingung, dass<br />

dieser Beschluss nur gültig sei, wenn die Vereinbarungspartner bis zum 31.10.2000 diese<br />

Vereinbarung unterfertigen.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag ein entsprechendes Verständigungsschreiben an die<br />

Interessentengemeinschaft Verkehrserschließung Seiersberg zwecks Ausfertigung einer<br />

Originalvereinbarung zu konzipieren und dem Bürgermeister zur Unterfertigung vorzulegen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Evidenthaltung<br />

bzw. Berücksichtigung bzgl. der Budgetierung in den nächsten Jahren;<br />

6.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge die folgenden<br />

Tagesordnungspunkte 6.) b) und 6.) c) insofern für dringlich erklären, als diese im Sinne der<br />

rechtlichen Bestimmungen für einen geordneten Verfahrensablauf fristgerecht erforderlich<br />

sind.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.

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