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VERHANDLUNGSSCHRIFT

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Straße Nr. 5: Nord- Südverbindung zwischen den Bauteilen 4 und 1, einschließlich des<br />

Platzes;<br />

Straße Nr. 6: West- Ostverbindung beginnend bei der Einmündung in die L323, südlich der<br />

Bauteile 1,2,3,und 4, einschließlich des Platzes;<br />

Straße Nr. 7: Beginnend beim Kreisverkehr der L 323 und einmündend in die Straße Nr. 1;<br />

Die diesbezügliche Zustimmungserklärung der MIGROS Immobilien Verwaltungs GmbH.<br />

wird nachgereicht.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge im Sinne der<br />

Empfehlung des Verkehrsausschusses folgende Verordnung beschließen und diese gemäß<br />

§ 8 des Stmk. LStVG 1964 wie folgt kundmachen:<br />

„KUNDMACHUNG<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom 26.09.2000 betreffend die Erklärung<br />

folgender Verkehrsflächen, welche im Besitz des Liegenschaftseigentümers MIGROS<br />

Immobilien Verwaltungs GmbH stehen zu öffentlichen Verkehrsflächen, gemäß § 8 Abs. 3<br />

des Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetzes 1964, LGBl. Nr. 154, idgF.:<br />

1.0) Gemäß § 8 Abs. 3 des Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetzes 1964, LGBl. Nr.<br />

154, idgF., werden aufgrund des Lageplanes der Büros Delta Plan Projektconsult und Loistl<br />

Planung Gmbh, vom 16.2.2000 in der Fassung vom 8.8.2000,Projekt<br />

„Verkehrserschließung Fachmarkt- Freizeit- und Kommunikationszentrum Seiersberg<br />

“,Plan Nr. 0-37 F, folgende Verkehrsflächen zu öffentlichen Verkehrsflächen erklärt bzw.<br />

verordnet.<br />

Es handelt grundsätzlich um den Bereich nördlich der Feldkirchnerstraße und östlich der<br />

bestehenden Maria Pfeifferstraße, also um die ehemalige „ DOGRO – Grube „ :<br />

Straße Nr. 1: Beginnend bei der Einbindung Maria Pfeifferstraße in Richtung Osten,<br />

Weiterführung in Richtung Süden bis zur Auffahrt auf Höhe<br />

Feldkirchnerstraße und deren Einbindung in die Feldkirchnerstraße;<br />

Straße Nr. 2: Nord- Südverbindung zwischen den Bauteilen 2 und 3;<br />

Straße Nr. 3: Nord- Südverbindung zwischen den Bauteilen 1 und 2;<br />

Straße Nr. 4: West- Ostverbindung nördlich der Bauteile 1,2,3 und 4;<br />

Straße Nr. 5: Nord- Südverbindung zwischen den Bauteilen 4 und 1, einschließlich<br />

des Platzes;

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