VERHANDLUNGSSCHRIFT
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(1) Hornbach und die Einkaufszentrum Seiersberg Projektentwicklung Gesellschaft m.b.H.<br />
haben sich dazu verstanden, im Kreuzungsbereich de A 9 Phyrnautobahn mit der<br />
Feldkirchner Straße im Rahmen der nördlich und südlich davon zu entwickelnden Projekte<br />
Verkehrsanlagen nach Maßgabe des Verkehrstechnischen Gutachtens der IKK ZT-OEG<br />
vom 11. Juli 2000 (‚Verkehrserschließung, FFKZ Seiersberg/Hornbach-Baumarkt‘) samt den<br />
erforderlichen Nebenanlagen zu errichten und zu finanzieren. Zum Zwecke der<br />
organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Vorbereitung und Betreuung der<br />
Durchführung dieser Verkehrsanlagen haben die Genannten eine Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechtes unter dem Namen ‚Interessentengemeinschaft Verkehrserschließung Seiersberg‘<br />
begründet. Im Rahmen dieser ihrer Tätigkeit vertritt diese Interessentengemeinschaft die<br />
vorbezeichneten Errichter dieser Verkehrsanlagen.<br />
(2) Diese Verkehrsanlagen dienen nicht nur unmittelbar der besseren infrastrukturellen<br />
Erschließung der Projekte der vorgenannten Beteiligten, sondern mittelbar auch der<br />
Infrastruktur und damit der gesamten Wirtschaft im Bereiche der Gemeinde Seiersberg. Dies<br />
vorangestellt wird die im folgenden ausgewiesene Vereinbarung geschlossen, in welcher<br />
sich die Gemeinde Seiersberg bereitfindet, die nachstehend beschriebenen Beitrags- und<br />
Refundierungsleistungen zu erbringen (weitere, über die nachstehend beschriebenen<br />
Beitrags- und Refundierungsleistungen werden von der Gemeinde nicht aufgebracht).<br />
(3) Der Gemeinderat der Gemeinde Seiersberg hat in seiner Sitzung vom 26.9.2000<br />
beschlossen, diese Vereinbarung zu genehmigen und deren Ausfertigung zu bewilligen.<br />
I.<br />
(1) Das erwähnte Gutachten der IKK ZT-OEG definiert zu Punkt 1. (geplante Nutzungen) die<br />
Projektsverantwortlichkeitsbereiche der Beteiligten. Grundlage der vorliegenden<br />
Beitragsvereinbarung sind die in einer, einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung<br />
bildenden Planbeilage definierten Grundstücksbereiche der Gemeinde Seiersberg (grob<br />
abgegrenzt im Norden durch die Gemeindegrenze zur Stadt Graz, im Osten durch die Höhe<br />
Sandgrubenweg, im Westen durch die Autobahn und im Süden durch die Gemeindegrenze<br />
zu Pirka) gemäß Beilage ./1 (Plandarstellung).<br />
(2) Gemäß § 15 Stmk BauG ist jedem Bauwerber anläßlich der Erteilung einer<br />
Baubewilligung oder Genehmigung der Baufreistellung von der Abgabenbehörde eine<br />
Bauabgabe vorzuschreiben; diese Abgabe wird nach Maßgabe dieses § 15 BauG<br />
vorgeschrieben und fällig.<br />
Als Beitrag und Refundierung zu den von der Gesellschaft bewirkten Vorfinanzierungen für<br />
die Herstellung der im verkehrstechnischen Gutachten der IKK ZT-OEG beschriebenen<br />
Straßenverkehrsanlagen und -einrichtungen samt Nebenanlagen verpflichtet sich die<br />
Gemeinde Seiersberg, der Gesellschaft im Rahmen von Wirtschaftsförderungen Beträge in<br />
Höhe von 50 % der im vorgenannten Grundstücksbereich für solche Bauabgaben erzielten<br />
Erlöse zur Verfügung zu stellen. Die Verrechnung erfolgt nach Maßgabe der Vorschreibung<br />
und Einbringlichmachung in dem oben definierten Vorschreibungsbereich.<br />
Dieses Übereinkommen hat Wirksamkeit auf die Dauer von 20 Jahren; bei Beurteilung der<br />
Frage, ob eine Baubewilligung in den Verrechnungsvorgang einzubeziehen ist oder nicht, ist<br />
auf das Datum des jeweiligen Bauansuchens abzustellen.