VERHANDLUNGSSCHRIFT
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Tagesordnung geben würde. Zu dieser Frage des Bürgermeisters erfolgten keine<br />
Wortmeldungen.<br />
Der Bürgermeister stellte hierauf gemäß § 54 Abs. 2 der Stmk. Gemeindeordnung den<br />
Antrag, der Gemeinderat möge die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes infolge<br />
Dringlichkeit wie folgt genehmigen:<br />
11.) c) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF.<br />
LGBl. Nr. 51/1999;<br />
11.) d) Beratung und Beschlussfassung, Verleihung des Ehrenringes an den 1.<br />
Bürgermeister der Partnergemeinde Hausham/Bayern, Herrn Arnfried Färber, im Zuge<br />
der 10-jährigen Gemeindepartnerschaft;<br />
Der Bürgermeister stellte ferner fest, dass die Tagesordnungspunkte 6.) c) und 13.) wie folgt<br />
richtigzustellen sind:<br />
6.) c) Beratung und Beschlussfassung, Großes Änderungsverfahren Flächenwidmungsplan<br />
Nr. 2.14, gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 5 und 6 Stmk. ROG 1974, idF. LGBl. Nr.<br />
59/95;<br />
13.) Vertraulicherklärung der folgenden Tagesordnungspunkte 14.) bis 21.).<br />
Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />
Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig und nahm hierauf<br />
die vorliegende Tagesordnung in korrigierter bzw. erweiterter Fassung zustimmend zur<br />
Kenntnis.<br />
Der Bürgermeister ersuchte ferner, dass die einzeln und individuell zu den<br />
Tagesordnungspunkten vorgegebenen Dringlichkeitsbeschlüsse nicht zusätzlich zur<br />
Abstimmung gelangen, sondern – wie in den Sitzungen zuvor – generell die Zustimmung<br />
erteilt wird. Sollte hingegen zu einem solchen Tagesordnungspunkt ein Einwand bestehen,<br />
so wird dies vom jeweiligen Gemeinderatsmitglied bzw. der Fraktion geltend gemacht.<br />
Dieser Vorgangsweise wurde – wie in den Sitzungen zuvor – seitens des Gemeinderates<br />
einstimmig die Zustimmung erteilt.<br />
2.) Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F.;<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgten keine Wortmeldungen.<br />
3.) Genehmigen des öffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolles der<br />
Gemeinderatssitzung vom 25.07.2000;