15.12.2012 Aufrufe

VERHANDLUNGSSCHRIFT

VERHANDLUNGSSCHRIFT

VERHANDLUNGSSCHRIFT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tagesordnung geben würde. Zu dieser Frage des Bürgermeisters erfolgten keine<br />

Wortmeldungen.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf gemäß § 54 Abs. 2 der Stmk. Gemeindeordnung den<br />

Antrag, der Gemeinderat möge die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes infolge<br />

Dringlichkeit wie folgt genehmigen:<br />

11.) c) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF.<br />

LGBl. Nr. 51/1999;<br />

11.) d) Beratung und Beschlussfassung, Verleihung des Ehrenringes an den 1.<br />

Bürgermeister der Partnergemeinde Hausham/Bayern, Herrn Arnfried Färber, im Zuge<br />

der 10-jährigen Gemeindepartnerschaft;<br />

Der Bürgermeister stellte ferner fest, dass die Tagesordnungspunkte 6.) c) und 13.) wie folgt<br />

richtigzustellen sind:<br />

6.) c) Beratung und Beschlussfassung, Großes Änderungsverfahren Flächenwidmungsplan<br />

Nr. 2.14, gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 5 und 6 Stmk. ROG 1974, idF. LGBl. Nr.<br />

59/95;<br />

13.) Vertraulicherklärung der folgenden Tagesordnungspunkte 14.) bis 21.).<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig und nahm hierauf<br />

die vorliegende Tagesordnung in korrigierter bzw. erweiterter Fassung zustimmend zur<br />

Kenntnis.<br />

Der Bürgermeister ersuchte ferner, dass die einzeln und individuell zu den<br />

Tagesordnungspunkten vorgegebenen Dringlichkeitsbeschlüsse nicht zusätzlich zur<br />

Abstimmung gelangen, sondern – wie in den Sitzungen zuvor – generell die Zustimmung<br />

erteilt wird. Sollte hingegen zu einem solchen Tagesordnungspunkt ein Einwand bestehen,<br />

so wird dies vom jeweiligen Gemeinderatsmitglied bzw. der Fraktion geltend gemacht.<br />

Dieser Vorgangsweise wurde – wie in den Sitzungen zuvor – seitens des Gemeinderates<br />

einstimmig die Zustimmung erteilt.<br />

2.) Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F.;<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgten keine Wortmeldungen.<br />

3.) Genehmigen des öffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolles der<br />

Gemeinderatssitzung vom 25.07.2000;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!