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VERHANDLUNGSSCHRIFT

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Der Baukanzlei im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

9.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 9.) b) insofern für dringlich erklären, als die Erklärung von Straßen zu<br />

öffentlichen Verkehrsflächen im Zuge der Realisierung der Bauprojekte Hornbach und<br />

Einkaufszentrum Seiersberg Projektentwicklung GmbH. im öffentlichen Interesse gelegen<br />

und somit als dringlich zu bezeichnen ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

9.) b) Beratung und Beschlussfassung, Erlassen einer Verordnung betreffend<br />

die Erklärung von Straßen zu öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 8 Abs. 3<br />

des Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetzes 1964, LGBl. Nr. 154, idgF.;<br />

Gz.: 2/612-5/ErschließungFFKZ/<br />

Der Bürgermeister erteilte dem Leiter des Bauamtes, Herrn Ing. Lichtenegger, das Wort und<br />

ersuchte um dessen Bericht.<br />

Ing. Lichtenegger berichtete, dass der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 20.09.2000<br />

an den Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen hat, folgende Verkehrsflächen<br />

aufgrund des Lageplanes der Büros Delta Plan Projektconsult und Loistl Planung Gmbh,<br />

vom 16.2.2000 in der Fassung vom 8.8.2000,Projekt „Verkehrserschließung Fachmarkt-<br />

Freizeit- und Kommunikationszentrum Seiersberg “,Plan Nr. 0-37 F, zu öffentlichen<br />

Verkehrsflächen gemäß § 8 Abs. 3 des Stmk, Landestraßen Verwaltungsgesetz 1964, LGBL.<br />

Nr. 154 idgF. zu erklären :<br />

Es handelt grundsätzlich um den Bereich nördlich der Feldkirchnerstraße und östlich der<br />

bestehenden Maria Pfeifferstraße, also um die ehemalige „ DOGRO – Grube „ :<br />

Straße Nr. 1: Beginnend bei der Einbindung Maria Pfeifferstraße in Richtung Osten,<br />

Weiterführung in Richtung Süden bis zur Auffahrt auf Höhe Feldkirchnerstraße<br />

und deren Einbindung in die Feldkirchnerstraße;<br />

Straße Nr. 2: Nord- Südverbindung zwischen den Bauteilen 2 und 3;<br />

Straße Nr. 3: Nord- Südverbindung zwischen den Bauteilen 1 und 2;<br />

Straße Nr. 4: West- Ostverbindung nördlich der Bauteile 1,2,3 und 4;

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