Jahres bericht 2009 - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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10 <strong>Landwirtschaftliche</strong> <strong>Sozialversicherung</strong><br />
Soziale Sicherung<br />
aus einer Hand<br />
<strong>Die</strong> <strong>Landwirtschaftliche</strong> Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Krankenkasse<br />
und Pflegekasse Baden-Württemberg führen als landesunmittelbare Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung die gesetzliche Unfallversicherung,<br />
Alterssicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung<br />
der Landwirte durch. Das heißt, sie handeln in eigener Verantwortung und<br />
verwalten sich selbst im Rahmen der Gesetze. Der Staat hat ein Aufsichtsrecht.<br />
Bei den Trägern der landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong> werden<br />
als Organe der Selbstverwaltung die Vertreterversammlung und der Vorstand<br />
gebildet. <strong>Die</strong> Gremiengröße wird durch die Satzung bestimmt. <strong>Die</strong> Vertreterversammlung<br />
der <strong>Landwirtschaftliche</strong>n Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg<br />
besteht aus 45 Mitgliedern, der Vorstand aus zwölf Mitgliedern. Bei<br />
der <strong>Landwirtschaftliche</strong>n Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse Baden-<br />
Württemberg besteht die Vertreterversammlung aus 30 Mitgliedern und der<br />
Vorstand aus acht Mitgliedern. <strong>Die</strong> Mitglieder der Selbstverwaltung üben ihre<br />
Tätigkeit ehrenamtlich aus.<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Aufgaben der Vertreterversammlung sind: Beschlussfassung<br />
über die Satzung, den Haushaltsplan und Abnahme der <strong>Jahres</strong>rechnung. Darüber<br />
hinaus wählt sie den Vorstand und die Geschäftsführung. Der Vorstand<br />
ist für die Gesamtverwaltung der Körperschaften verantwortlich, wobei die<br />
laufenden Verwaltungsgeschäfte der Geschäftsführung übertragen sind.<br />
Für die Selbstverwaltung stand im Jahr <strong>2009</strong> die weitere Umsetzung des Gesetzes<br />
zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong><br />
(LSVMG) im Vordergrund mit dem Ziel, die LSV Baden-Württemberg<br />
zukunftsfest zu machen. Eine große Herausforderung waren die erste Beitragsausschreibung<br />
nach dem neuen Beitragsmaßstab bei der landwirtschaftlichen<br />
Berufsgenossenschaft und die Einführung der neuen Leistung Pflegeberatung<br />
für die Versicherten der landwirtschaftlichen Pflegekasse.<br />
Seit Inkrafttreten des Wettbewerbsstärkungsgesetzes hatten sich die Mitglieder<br />
der Selbstverwaltung stark gemacht für die Beteiligung der Landwirtsfamilien<br />
an der beitragsfreien Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung. Der Schulterschluss von LSV, Berufsstand,<br />
Landfrauen und Agrarpolitikern war von Erfolg gekrönt. <strong>Die</strong> Beteiligung der<br />
landwirtschaftlichen Krankenkassen am erhöhten Bundeszuschuss zur pauschalen<br />
Abgeltung versicherungsfremder Leistungen aus dem Konjunkturpaket<br />
II ermöglichte sogar eine Beitragssenkung ab <strong>Jahres</strong>mitte im zweistelligen<br />
Bereich.<br />
Selbstverwaltung erfordert ein großes ehrenamtliches Engagement. <strong>Die</strong> Reformen<br />
in der <strong>Sozialversicherung</strong> zeigen, dass weitere Herausforderungen auf<br />
die Selbstverwaltungsorgane warten. Zu der demographischen Entwicklung<br />
sowie der damit verbundenen Finanzierungsfrage durch das sich verändernde<br />
Verhältnis von Einzahlern und Leistungsempfängern in der Alterssicherung,<br />
den zunehmenden Leistungsausgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung<br />
und dem Umlageprinzip in der Unfallversicherung kommt der Strukturwandel<br />
in der Landwirtschaft und die daraus resultierende „alte Last“.