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Blickpunkt Ausgabe 34-2010.pdf - Stadt Winnenden

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Nummer <strong>34</strong> Donnerstag, 26. August 2010<br />

5<br />

„Fit in den Tag“<br />

Tiefwassergymnastik im Wunnebad<br />

Wir setzen voraus, dass die Teilnehmer<br />

schwimmen können.<br />

Ab Freitag, 17. September<br />

bis 19. November 2010<br />

Bei flotter Wassergymnastik und<br />

Aquajogging werden Muskelaufbau<br />

und Herz-Kreislauf-System sinnvoll<br />

aktiviert, Bauch, Rücken, Beine und<br />

Gesäß werden gekräftigt, Problemzonen<br />

gestrafft. Da im Wasser die Gelenke<br />

nicht belastet werden, ist Wassergymnastik<br />

das „Patentrezept“ für<br />

Jedermann/-frau, gerade auch für Ältere<br />

und Übergewichtige bestens geeignet.<br />

Der Spaßfaktor in der Gruppe<br />

kommt nicht zu kurz. Es wird nicht<br />

nur „geschafft“, sondern auch gelacht.<br />

Unterrichtstag: Freitag<br />

Unterrichtszeiten: 9.45 Uhr - 10.30 Uhr<br />

Unterrichtsdauer: 45 Minuten<br />

Unterrichtsanzahl :8 x<br />

Kursgebühr: 79,20 ¤ ohne Jahreskarte<br />

51,20 ¤ mit Jahreskarte<br />

Übungsleiterin: Manuela Fried,<br />

Aqua-Fitness-Instructor<br />

Anmeldung ab 1. September im<br />

Albertviller Str. 56, <strong>Winnenden</strong><br />

Tel: 07195-62094<br />

Am 24.09.2010 beginnen die neueen<br />

Kurse für Aqua-Nordic-Walking<br />

im Wunnebad.<br />

Unterrichtstag: Freitag<br />

Unterrichtszeiten:<br />

17.00 - 17.45 Uhr<br />

18.45 - 19.30 Uhr<br />

19.45 - 20.30 Uhr<br />

Unterrichtsdauer: 45 Minuten<br />

Unterrichtsanzahl: 6 x<br />

Kursgebühr:<br />

59,40 Euro ohne Jahreskarte<br />

38,40 Euro mit Jahreskarte<br />

Anmeldung ab 1. September im<br />

Albertviller Str. 56, <strong>Winnenden</strong><br />

Tel: 07195-62094<br />

Bevor Anpflanzungen an Wegen und Straßen<br />

zur Gefahr werden<br />

Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen<br />

auf privaten Grundstücken dürfen<br />

die Sicherheit des Straßenverkehrs<br />

nicht behindern. Häufig ragen jedoch<br />

beispielsweise Zweige von Bäumen und<br />

Sträuchern über die Grundstücksgrenze<br />

hinaus in den Gehweg oder in die Straße<br />

und führen so zu Gefahrensituationen.<br />

An Kreuzungen, Einmündungen sowie<br />

Fuß- und Radwegen kommt es immer<br />

wieder zu Behinderungen, wenn die<br />

Sicht durch überhängende Äste und zu<br />

breit oder zu hoch wachsende Hecken<br />

eingeschränkt wird. Durch in den Straßenraum<br />

einwachsende Äste kann es zu<br />

Schäden an vorbeifahrenden Fahrzeugen<br />

kommen. Fußgänger müssen durch zu<br />

üppigen Bewuchs oftmals den sicheren<br />

Gehweg verlassen und in den Straßenraum<br />

treten, was besonders für Kinder<br />

eine Gefahr bringt.<br />

Um Gefahrensituationen von vornherein<br />

zu vermeiden, werden folgende Hinweise<br />

nahegelegt:<br />

• Beim Pflanzen von Sträuchern, Bäumen<br />

und Hecken ist zu beachten, dass<br />

diese noch wachsen werden. Die Einhaltung<br />

eines ausreichenden Abstandes zur<br />

Grundstücksgrenze ist daher empfehlenswert.<br />

• Die Anpflanzungen sind regelmäßig<br />

soweit zurückschneiden, dass diese erst<br />

gar nicht in den öffentlichen Verkehr-<br />

Hagelereignisse 2010<br />

werden ausgewertet<br />

Das Landratsamt bittet um<br />

Mitteilung von Schäden.<br />

Um feststellen zu können, wie sich die<br />

Hagelabwehr des Rems-Murr-Kreises<br />

auswirkt, wertet das Landratsamt so viele<br />

Hagelereignisse wie möglich aus. Je<br />

mehr Hagelmeldungen vorliegen, desto<br />

genauer ist das Untersuchungsergebnis.<br />

Darum bittet das Landratsamt um Mitteilung<br />

von Hagelschäden per Telefon unter<br />

07191 895-4233 oder Meldeformular,<br />

erhältlich im Internet auf www.remsmurr-kreis.de<br />

unter Formulare A-Z, Bereich<br />

Landwirtschaft.<br />

Bereits seit 1980 betreibt der Rems-<br />

Murr-Kreis mit dem Einsatz von Flugzeugen<br />

aktive Hagelabwehr und zählt somit<br />

zu den Pionieren auf diesem Gebiet.<br />

- Wichtige Hinweise zu Pflanzenrückschnitt und Lichtraumprofil -<br />

raum wachsen. Das Austreiben der<br />

Pflanzen während der Wachstumsphase<br />

ist dabei zu beachten.<br />

• Die vorgeschriebenen Lichtraumprofile<br />

sind einzuhalten, auch wenn beispielsweise<br />

Regen oder Schnee die Äste nach<br />

unten drückt.<br />

Über der Fahrbahn einer Straße muss<br />

mindestens ein Lichtraum von 4,5 m frei<br />

bleiben, über Radwegen von 2,5 m und<br />

über einem Gehweg von 2,3 m.<br />

Der Bewuchs ist entlang der Geh- und<br />

Radwege bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante<br />

zurückzuschneiden.<br />

Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein<br />

seitlicher Sicherheitsraum von mindestens<br />

0,75 m einzuhalten. Sofern ein<br />

Hochbord (Randstein) vorhanden ist,<br />

kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand<br />

auf 0,5 m reduziert werden.<br />

• Anpflanzungen im Bereich von Straßeneinmündungen<br />

und Kreuzungen<br />

müssen so weit zurückgeschnitten werden,<br />

dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen<br />

ausgeschlossen sind.<br />

• Verkehrszeichen oder Straßenlampen<br />

dürfen nicht verdeckt werden. Schilder<br />

müssen mühelos lesbar sein und Lampen<br />

ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können.<br />

Eine durch Überwucherung der<br />

Straßenlampen verminderte Ausleuchtung<br />

von Straßen und Wegen führt zu unnötigen<br />

Gefahrenstellen, besonders für<br />

Fußgänger. Straßenlampen sind ein we-<br />

Die Rohbauarbeiten in <strong>Winnenden</strong> gehen voran.<br />

Am Freitag, 17. September 2010, haben<br />

Interessierte die Möglichkeit, von 14<br />

bis 16 Uhr die Baustelle des Rems-<br />

Murr-Klinikums <strong>Winnenden</strong> näher kennen<br />

zu lernen. Sie erhalten Einblicke in<br />

das Bauprojekt und gelangen direkt an<br />

den Ort des Geschehens.<br />

Treffpunkt ist der Showroom (1. OG) im<br />

sentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit.<br />

Die genannten Regelungen gelten selbstverständlich<br />

auch für Grundstücke entlang<br />

von Feldwegen sowie für nicht bebaute<br />

Grundstücke. Besonders zu Aussaat-<br />

und Erntezeiten ist bei Feldwegen<br />

ein ausreichendes Lichtraumprofil dringend<br />

notwendig.<br />

Kommt es beispielsweise durch Zerkratzen<br />

des Fahrzeuglacks oder durch einen<br />

Unfall wegen eingeschränkter Sicht zu<br />

einem Schadensfall und sind die vorgeschriebenen<br />

Abstände des Lichtraumprofils<br />

nicht eingehalten, besteht unter<br />

Umständen ein Schadensersatzanspruch<br />

des Geschädigten gegen den Eigentümer.<br />

Bei der Freihaltung von Gehwegen und<br />

Straßen sind während der jährlichen Vegetationsperiode<br />

vom 1. März bis 30.<br />

September bestimmte naturschutzrechtliche<br />

Vorschriften zu beachten. Demnach<br />

ist es in dieser Zeit verboten, insbesondere<br />

Hecken, Bäume und Gebüsche<br />

zu roden, abzuschneiden oder auf andere<br />

Weise zu zerstören. Ein maßvolles Zurückschneiden<br />

unter Beachtung beispielsweise<br />

von brütenden Vögeln ist jedoch<br />

möglich.<br />

Baustellenführung auf der Baustelle<br />

des Rems-Murr-Klinikums <strong>Winnenden</strong><br />

grünen Baucontainer auf der Baustelle.<br />

Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der<br />

B14 aus, Richtung Berglen über den<br />

Henry-Dujol-Kreisel.<br />

Um Anmeldung wird unter Telefon<br />

07151 5006-2119 gebeten.<br />

Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen<br />

pro Führung beschränkt.

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