Blickpunkt Ausgabe 34-2010.pdf - Stadt Winnenden
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Nummer <strong>34</strong> Donnerstag, 26. August 2010<br />
5<br />
„Fit in den Tag“<br />
Tiefwassergymnastik im Wunnebad<br />
Wir setzen voraus, dass die Teilnehmer<br />
schwimmen können.<br />
Ab Freitag, 17. September<br />
bis 19. November 2010<br />
Bei flotter Wassergymnastik und<br />
Aquajogging werden Muskelaufbau<br />
und Herz-Kreislauf-System sinnvoll<br />
aktiviert, Bauch, Rücken, Beine und<br />
Gesäß werden gekräftigt, Problemzonen<br />
gestrafft. Da im Wasser die Gelenke<br />
nicht belastet werden, ist Wassergymnastik<br />
das „Patentrezept“ für<br />
Jedermann/-frau, gerade auch für Ältere<br />
und Übergewichtige bestens geeignet.<br />
Der Spaßfaktor in der Gruppe<br />
kommt nicht zu kurz. Es wird nicht<br />
nur „geschafft“, sondern auch gelacht.<br />
Unterrichtstag: Freitag<br />
Unterrichtszeiten: 9.45 Uhr - 10.30 Uhr<br />
Unterrichtsdauer: 45 Minuten<br />
Unterrichtsanzahl :8 x<br />
Kursgebühr: 79,20 ¤ ohne Jahreskarte<br />
51,20 ¤ mit Jahreskarte<br />
Übungsleiterin: Manuela Fried,<br />
Aqua-Fitness-Instructor<br />
Anmeldung ab 1. September im<br />
Albertviller Str. 56, <strong>Winnenden</strong><br />
Tel: 07195-62094<br />
Am 24.09.2010 beginnen die neueen<br />
Kurse für Aqua-Nordic-Walking<br />
im Wunnebad.<br />
Unterrichtstag: Freitag<br />
Unterrichtszeiten:<br />
17.00 - 17.45 Uhr<br />
18.45 - 19.30 Uhr<br />
19.45 - 20.30 Uhr<br />
Unterrichtsdauer: 45 Minuten<br />
Unterrichtsanzahl: 6 x<br />
Kursgebühr:<br />
59,40 Euro ohne Jahreskarte<br />
38,40 Euro mit Jahreskarte<br />
Anmeldung ab 1. September im<br />
Albertviller Str. 56, <strong>Winnenden</strong><br />
Tel: 07195-62094<br />
Bevor Anpflanzungen an Wegen und Straßen<br />
zur Gefahr werden<br />
Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen<br />
auf privaten Grundstücken dürfen<br />
die Sicherheit des Straßenverkehrs<br />
nicht behindern. Häufig ragen jedoch<br />
beispielsweise Zweige von Bäumen und<br />
Sträuchern über die Grundstücksgrenze<br />
hinaus in den Gehweg oder in die Straße<br />
und führen so zu Gefahrensituationen.<br />
An Kreuzungen, Einmündungen sowie<br />
Fuß- und Radwegen kommt es immer<br />
wieder zu Behinderungen, wenn die<br />
Sicht durch überhängende Äste und zu<br />
breit oder zu hoch wachsende Hecken<br />
eingeschränkt wird. Durch in den Straßenraum<br />
einwachsende Äste kann es zu<br />
Schäden an vorbeifahrenden Fahrzeugen<br />
kommen. Fußgänger müssen durch zu<br />
üppigen Bewuchs oftmals den sicheren<br />
Gehweg verlassen und in den Straßenraum<br />
treten, was besonders für Kinder<br />
eine Gefahr bringt.<br />
Um Gefahrensituationen von vornherein<br />
zu vermeiden, werden folgende Hinweise<br />
nahegelegt:<br />
• Beim Pflanzen von Sträuchern, Bäumen<br />
und Hecken ist zu beachten, dass<br />
diese noch wachsen werden. Die Einhaltung<br />
eines ausreichenden Abstandes zur<br />
Grundstücksgrenze ist daher empfehlenswert.<br />
• Die Anpflanzungen sind regelmäßig<br />
soweit zurückschneiden, dass diese erst<br />
gar nicht in den öffentlichen Verkehr-<br />
Hagelereignisse 2010<br />
werden ausgewertet<br />
Das Landratsamt bittet um<br />
Mitteilung von Schäden.<br />
Um feststellen zu können, wie sich die<br />
Hagelabwehr des Rems-Murr-Kreises<br />
auswirkt, wertet das Landratsamt so viele<br />
Hagelereignisse wie möglich aus. Je<br />
mehr Hagelmeldungen vorliegen, desto<br />
genauer ist das Untersuchungsergebnis.<br />
Darum bittet das Landratsamt um Mitteilung<br />
von Hagelschäden per Telefon unter<br />
07191 895-4233 oder Meldeformular,<br />
erhältlich im Internet auf www.remsmurr-kreis.de<br />
unter Formulare A-Z, Bereich<br />
Landwirtschaft.<br />
Bereits seit 1980 betreibt der Rems-<br />
Murr-Kreis mit dem Einsatz von Flugzeugen<br />
aktive Hagelabwehr und zählt somit<br />
zu den Pionieren auf diesem Gebiet.<br />
- Wichtige Hinweise zu Pflanzenrückschnitt und Lichtraumprofil -<br />
raum wachsen. Das Austreiben der<br />
Pflanzen während der Wachstumsphase<br />
ist dabei zu beachten.<br />
• Die vorgeschriebenen Lichtraumprofile<br />
sind einzuhalten, auch wenn beispielsweise<br />
Regen oder Schnee die Äste nach<br />
unten drückt.<br />
Über der Fahrbahn einer Straße muss<br />
mindestens ein Lichtraum von 4,5 m frei<br />
bleiben, über Radwegen von 2,5 m und<br />
über einem Gehweg von 2,3 m.<br />
Der Bewuchs ist entlang der Geh- und<br />
Radwege bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante<br />
zurückzuschneiden.<br />
Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein<br />
seitlicher Sicherheitsraum von mindestens<br />
0,75 m einzuhalten. Sofern ein<br />
Hochbord (Randstein) vorhanden ist,<br />
kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand<br />
auf 0,5 m reduziert werden.<br />
• Anpflanzungen im Bereich von Straßeneinmündungen<br />
und Kreuzungen<br />
müssen so weit zurückgeschnitten werden,<br />
dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen<br />
ausgeschlossen sind.<br />
• Verkehrszeichen oder Straßenlampen<br />
dürfen nicht verdeckt werden. Schilder<br />
müssen mühelos lesbar sein und Lampen<br />
ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können.<br />
Eine durch Überwucherung der<br />
Straßenlampen verminderte Ausleuchtung<br />
von Straßen und Wegen führt zu unnötigen<br />
Gefahrenstellen, besonders für<br />
Fußgänger. Straßenlampen sind ein we-<br />
Die Rohbauarbeiten in <strong>Winnenden</strong> gehen voran.<br />
Am Freitag, 17. September 2010, haben<br />
Interessierte die Möglichkeit, von 14<br />
bis 16 Uhr die Baustelle des Rems-<br />
Murr-Klinikums <strong>Winnenden</strong> näher kennen<br />
zu lernen. Sie erhalten Einblicke in<br />
das Bauprojekt und gelangen direkt an<br />
den Ort des Geschehens.<br />
Treffpunkt ist der Showroom (1. OG) im<br />
sentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit.<br />
Die genannten Regelungen gelten selbstverständlich<br />
auch für Grundstücke entlang<br />
von Feldwegen sowie für nicht bebaute<br />
Grundstücke. Besonders zu Aussaat-<br />
und Erntezeiten ist bei Feldwegen<br />
ein ausreichendes Lichtraumprofil dringend<br />
notwendig.<br />
Kommt es beispielsweise durch Zerkratzen<br />
des Fahrzeuglacks oder durch einen<br />
Unfall wegen eingeschränkter Sicht zu<br />
einem Schadensfall und sind die vorgeschriebenen<br />
Abstände des Lichtraumprofils<br />
nicht eingehalten, besteht unter<br />
Umständen ein Schadensersatzanspruch<br />
des Geschädigten gegen den Eigentümer.<br />
Bei der Freihaltung von Gehwegen und<br />
Straßen sind während der jährlichen Vegetationsperiode<br />
vom 1. März bis 30.<br />
September bestimmte naturschutzrechtliche<br />
Vorschriften zu beachten. Demnach<br />
ist es in dieser Zeit verboten, insbesondere<br />
Hecken, Bäume und Gebüsche<br />
zu roden, abzuschneiden oder auf andere<br />
Weise zu zerstören. Ein maßvolles Zurückschneiden<br />
unter Beachtung beispielsweise<br />
von brütenden Vögeln ist jedoch<br />
möglich.<br />
Baustellenführung auf der Baustelle<br />
des Rems-Murr-Klinikums <strong>Winnenden</strong><br />
grünen Baucontainer auf der Baustelle.<br />
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der<br />
B14 aus, Richtung Berglen über den<br />
Henry-Dujol-Kreisel.<br />
Um Anmeldung wird unter Telefon<br />
07151 5006-2119 gebeten.<br />
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen<br />
pro Führung beschränkt.