Blickpunkt Ausgabe 34-2010.pdf - Stadt Winnenden
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Nummer <strong>34</strong> Donnerstag, 26. August 2010<br />
7<br />
Die letzte Sitzung des Gemeinderates<br />
vor den Sommerferien fand am 27. Juli<br />
2010 statt. Noch in der letzten <strong>Blickpunkt</strong>-<strong>Ausgabe</strong><br />
vor der Sommerpause<br />
haben wir über den gefassten Baubeschluss<br />
für die Alfred-Kärcher-Sporthalle<br />
berichtet (<strong>Ausgabe</strong> vom 5. August).<br />
Über die weiteren Beschlüsse informieren<br />
wir nachfolgend.<br />
1. Albertville-Realschule: Umbau<br />
und Erweiterung - Vergabe von<br />
Bauleistungen<br />
Mit den Arbeiten für den Umbau und<br />
die Erweiterung der Albertville-Realschule<br />
wurde am 2. August begonnen.<br />
Bereits zu Beginn des Schuljahres 2011/<br />
2012 sollen die Schülerinnen und Schüler<br />
in ihrer dann umgebauten Schule unterrichtet<br />
werden.<br />
In der vergangenen Gemeinderatssitzung<br />
hatte der Gemeinderat die Rohbauarbeiten<br />
sowie die Elektro- und Heizungsinstallationsarbeiten<br />
zu vergeben.<br />
Gemäß dem Ausschreibungsergebnis<br />
ging der Zuschlag für die Rohbauarbeiten<br />
an die Firma Fritz Müller GmbH aus<br />
Backnang zum Angebotspreis von<br />
775.983,- Euro. Mit den Elektroinstallationsarbeiten<br />
wurde die Firma F & E<br />
Elektroanlagen GmbH aus Fellbach<br />
zum Angebotspreis von 570.543,- Euro<br />
beauftragt. Die Heizungsinstallationsarbeiten<br />
wird die Firma HEIZBROSS -<br />
Eugen Bross aus Nagold übernehmen.<br />
Das Angebot lag bei 255.276,- Euro.<br />
Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat<br />
erfolgte einstimmig.<br />
2. Nahversorgung Schelmenholz: Inaussichtstellung<br />
einer Ausfallbürgschaft<br />
zugunsten der BONUS<br />
gGmbH<br />
Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth<br />
berichtete in der Sitzung, dass Gespräche<br />
mit Interessenten für den Lebensmittelmarkt<br />
im Schelmenholz geführt<br />
wurden. Demnach wären die Räumlichkeiten<br />
für Betreiber mit alternativen<br />
Konzepten interessant. So habe die Bonus<br />
gGmbH, die Benachteiligten am<br />
Arbeitsmarkt Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit<br />
eröffnet, konkretes Interesse.<br />
In Frage käme auch ein CAP-<br />
Markt, in welchem behinderte und nicht<br />
behinderte Menschen zusammenarbeiten.<br />
Weit fortgeschritten in ihren Planungen<br />
ist die Bonus gGmbH aus Stuttgart, die<br />
nach Möglichkeit den Lebensmittelmarkt<br />
noch in diesem Jahr eröffnen<br />
würde. Deren Geschäftsführer, Manfred<br />
Kaul, stellte in der Sitzung das Konzept<br />
vor. Wie er berichtete, werden die bisher<br />
28 Lebensmittelmärkte von der<br />
Handelsgruppe REWE beliefert. Alle<br />
BONUS-Märkte unterhalten laut Manfred<br />
Kaul zudem insbesondere für ältere<br />
und nicht mobile Menschen bzw. Familien<br />
einen speziellen Bestell- und Lieferservice.<br />
Um die bereits fortgeschrittenen Verhandlungen<br />
mit dem Makler bzw. dem<br />
Eigentümer der Immobilie im Schel-<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Aus dem Gemeinderat<br />
menholz weiterführen zu können, benötigt<br />
die BONUS gGmbH die übliche<br />
kommunale Ausfallbürgschaft für ein<br />
Darlehen, das für die Erstausstattung -<br />
d.h. Ladeneinrichtung, Betriebsabwicklung<br />
und Warenbestand - in Höhe von<br />
125.000 Euro benötigt wird. Wie von<br />
Seiten der Verwaltung dargelegt wurde,<br />
kann eine solche Ausfallbürgschaft unter<br />
den kommunalrechtlichen Voraussetzungen<br />
in Aussicht gestellt werden.<br />
Der Gemeinderat votierte einstimmig<br />
dafür.<br />
3. Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages<br />
mit der Süwag Netz<br />
GmbH zum 31.12.2012 sowie Kündigung<br />
des Gaskonzessionsvertrages<br />
mit der EnBW Gasnetz GmbH<br />
zum 31.12.2012<br />
Der Stromkonzessionsvertrag mit der<br />
Süwag Netz GmbH läuft zum 31. Dezember<br />
2012 aus. Der Gaskonzessionsvertrag<br />
mit der EnBW Gasnetz GmbH<br />
kann mit Wirkung zum gleichen Datum<br />
gekündigt werden. Es stellt sich deshalb<br />
die Frage, ob die <strong>Stadt</strong> die Verträge mit<br />
den bisherigen Netzbetreibern verlängert<br />
bzw. weiterführt oder welch andere<br />
Optionen in Frage kämen. Dies bedarf<br />
einer sorgfältigen Prüfung, wie Oberbürgermeister<br />
Holzwarth betonte. Erster<br />
Schritt hierzu war die Klausurtagung<br />
des Gemeinderats, über welche wir in<br />
der <strong>Blickpunkt</strong>-<strong>Ausgabe</strong> vom 22. Juli<br />
2010 (Nummer 29) berichtet haben.<br />
In den kommenden Monaten soll nun<br />
geklärt werden, zu welchen Bedingungen<br />
das Strom- und Gasnetz durch die<br />
<strong>Stadt</strong> übernommen werden könnte.<br />
Gleichzeitig werden mit Städten und<br />
Gemeinden Gespräche geführt, ob ein<br />
gemeinsames Vorgehen - u.a. die Gründung<br />
eines Regionalwerks - denkbar<br />
wäre. Außerdem wird sich der Gemeinderat<br />
zeitnah mit der Frage befassen<br />
müssen, ob eine Beteiligung an einer<br />
noch zu gründenden Netzgesellschaft<br />
des Neckarelektrizitätsverbands (NEV)<br />
eine mögliche Option wäre.<br />
Um je nach Ergebnis dieser Prüfung die<br />
für <strong>Winnenden</strong> geeignete Lösung wählen<br />
zu können, hat der Gemeinderat einstimmig<br />
beschlossen, den Gaskonzessionsvertrag<br />
mit der EnBW zum 31. Dezember<br />
2012 sozusagen „vorsorglich“<br />
zu kündigen. Dies wie auch das Auslaufen<br />
des Stromkonzessionsvertrages mit<br />
der Süwag wurde zwischenzeitlich bereits<br />
im <strong>Blickpunkt</strong> (5. August 2010,<br />
Nummer 31) sowie im elektronischen<br />
Bundesanzeiger bekannt gemacht.<br />
4. Bebauungsplan „Am Striebelsee“<br />
in <strong>Winnenden</strong>: Erneute Entwurfsfeststellung<br />
Der Christaller Kindergarten am Striebelsee<br />
entspricht in seiner Baustruktur<br />
nicht mehr den Anforderungen, die an<br />
einen modernen Kindergarten gerichtet<br />
werden. Die evangelische Gesamtkirchengemeinde<br />
beabsichtigt daher, diesen<br />
mit dem Kindergarten im Paul-<br />
Schneider-Haus zusammenzulegen.<br />
Standort wäre künftig dann nur noch das<br />
Paul-Schneider-Haus.<br />
Aufgrund der Verlagerung des Christaller<br />
Kindergartens steht der Standort<br />
„Am Striebelsee 5“ dann für andere<br />
Nutzungen zur Verfügung. Da öffentliche<br />
Einrichtungen in diesem Quartier<br />
zukünftig nicht benötigt werden, bietet<br />
diese Fläche vielmehr ein innerstädtisches<br />
Baulandpotential. Das angrenzende<br />
Grundstück „Hungerbergstraße 8“<br />
wurde zudem in das neue Plangebiet<br />
aufgenommen.<br />
Erneut stand der Bebauungsplan „Am<br />
Striebelsee“ in der vergangenen Sitzung<br />
auf der Tagesordnung. Während der erneuten<br />
Auslegung vom 12. bis 26. April<br />
2010 gingen verschiedene Stellungnahmen<br />
ein. Folge hiervon war, dass die<br />
bisher für das Grundstück Hungerbergstraße<br />
8 im Bebauungsplanentwurf festgesetzte<br />
First- und Traufhöhe um jeweils<br />
1,50 Meter reduziert wurde. Damit<br />
liegt die für das Grundstück Hungerbergstraße<br />
8 festgesetzt Firsthöhe<br />
um ca. vier Meter über der Höhe des<br />
Gebäudes Hungerbergstraße 12. „Diese<br />
Höhenfestsetzung für das Grundstück<br />
Hungerbergstraße 8 soll zwischen den<br />
beiden Gebäuden Hungerbergstraße 6<br />
und 12 vermitteln und dadurch einen<br />
städtebaulich angemessenen Übergang<br />
gewährleisten“, so <strong>Stadt</strong>entwicklungsamtsleiter<br />
Daniel Güthler.<br />
Es handelt sich dabei um eine wesentliche<br />
Änderung, die eine erneute Entwurfsfeststellung<br />
und öffentliche Auslegung<br />
erfordert. Einstimmig stellte der<br />
Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans<br />
erneut fest. Beschlossen wurde<br />
zudem, dass die erneute öffentliche<br />
Auslegung auf zwei Wochen verkürzt<br />
wird und zudem nur Stellungnahmen zu<br />
den geänderten oder ergänzenden Teilen<br />
abgegeben werden können.<br />
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte<br />
bereits im <strong>Blickpunkt</strong> Nr. 31.<br />
5. Antragstellung auf Sanierungsförderung<br />
für das Programmjahr<br />
2011<br />
Die „STEG <strong>Stadt</strong>entwicklung GmbH“<br />
hat im ersten Halbjahr vorbereitende<br />
Untersuchungen für die möglichen Sanierungsgebiete<br />
„Ehemalige B 14“,<br />
„Höfen“ und „Hertmannsweiler“ durchgeführt.<br />
Diese Unterlagen sind Voraussetzung,<br />
um beim Land bis zum 1. Oktober<br />
2010 einen Antrag auf Sanierungsförderung<br />
zu stellen. Jedoch kann<br />
nicht für drei Gebiete zugleich ein Antrag<br />
gestellt werden, weshalb von Seiten<br />
des Gemeinderats Prioritäten zu setzen<br />
waren.<br />
Von Seiten der Verwaltung wurde dargelegt,<br />
dass die „Ehemalige B 14“<br />
höchste Priorität genießen sollte. Denn<br />
insbesondere die Quartiere „Kronenplatz“,<br />
„Holzmarkt“ und „Farrenstall“<br />
haben aufgrund ihrer zentralen Lage<br />
eine hohe Bedeutung für die funktionale<br />
und gestalterische Abrundung der Winnender<br />
Innenstadt. Eine gestalterische<br />
und funktionale Aufwertung sollte zu-<br />
dem für den Straßenabschnitt auf der B<br />
14 alt zwischen „REWE-Kreuzung“<br />
und dem Kreuzungsbereich „Leutenbacher<br />
Straße / Ringstraße“ angestrebt<br />
werden.<br />
Zweithöchste Priorität genießt aus Sicht<br />
der Verwaltung die Winnender Straße<br />
in Höfen, die im Abschnitt Unterweiler<br />
Straße und Alpenrosenstraße umgestaltet<br />
werden sollte - nicht zuletzt auch, um<br />
die Sicherheit für die Fußgänger zu erhöhen.<br />
Aufgrund des teilweise schlechten<br />
Gebäudezustandes wird auch eine<br />
punktuelle städtebauliche Neuordnung<br />
angestrebt. Deutlich machte Oberbürgermeister<br />
Holzwarth in der Sitzung,<br />
dass die <strong>Stadt</strong> im kommenden Jahr -<br />
auch unabhängig von einer Förderung -<br />
zumindest die Fußgängersicherheit im<br />
kritischen Bereich in Höfen verbessern<br />
muss.<br />
Wünschenswert wäre zudem, in Hertmannsweiler<br />
die südliche Stuttgarter<br />
Straße im Sinne des Verkehrsentwicklungsplanes<br />
2020 umzubauen. Ziel dieser<br />
Maßnahme wäre, im Bereich Abzweig<br />
Stöckenhofer Straße in Richtung<br />
Kernstadt Zweirichtungsverkehr zuzulassen.<br />
Maßgebliche städtebauliche<br />
Neuordnungsmaßnahmen sind für Hertmannsweiler<br />
nicht abzusehen. Vor diesem<br />
Hintergrund kam die Verwaltung<br />
zu dem Ergebnis, dass Maßnahmen in<br />
Hertmannsweiler weniger vordringlich<br />
sind als die beiden anderen Untersuchungsgebiete.<br />
Ausführlich wurde über die drei Sanierungsgebiete<br />
im Gemeinderat diskutiert.<br />
Einstimmig schloss sich der Gemeinderat<br />
der Auffassung der Verwaltung<br />
an, einen Antrag auf Sanierungsförderung<br />
für die Gebiete „Ehemalige B<br />
14“ und „Höfen“ zu stellen, wobei ersterem<br />
eine höhere Priorität eingeräumt<br />
wurde.<br />
6. Geschwindigkeitsbegrenzung auf<br />
einem Teilbereich der B 14 neu -<br />
Bitte der Gemeinde Leutenbach<br />
Von Seiten des Leutenbacher Gemeinderats<br />
wird eine Reduzierung der zulässigen<br />
Höchstgeschwindigkeit von 120<br />
km/h auf 80 km/h auf der neuen B 14<br />
befürwortet. Einen entsprechenden Antrag<br />
will die Gemeinde Leutenbach<br />
beim Landratsamt stellen. Gebeten wurde<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Winnenden</strong>, diesen Antrag<br />
zu unterstützen - im Interesse der Anwohner.<br />
Ausführlich wurde im Winnender Gemeinderat<br />
hierüber diskutiert. Deutlich<br />
machte die Verwaltung, dass es sich bei<br />
der B 14 um eine Bundesstraße handelt<br />
und somit die Kommunen keine Zuständigkeit<br />
für diese Straße haben. Dem Ansinnen<br />
von Leutenbach folgte der Winnender<br />
Gemeinderat nur in Teilen:<br />
Mehrheitlich befürwortete er eine Reduzierung<br />
der zulässigen Geschwindigkeit<br />
von der Tunnelausfahrt in Richtung<br />
Nellmersbach von 120 auf 100 km/h.<br />
Damit würde dort die gleiche Regelung<br />
wie auf der Gegenfahrbahn gelten.