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Blickpunkt Ausgabe 34-2010.pdf - Stadt Winnenden

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Nummer <strong>34</strong> Donnerstag, 26. August 2010<br />

7<br />

Die letzte Sitzung des Gemeinderates<br />

vor den Sommerferien fand am 27. Juli<br />

2010 statt. Noch in der letzten <strong>Blickpunkt</strong>-<strong>Ausgabe</strong><br />

vor der Sommerpause<br />

haben wir über den gefassten Baubeschluss<br />

für die Alfred-Kärcher-Sporthalle<br />

berichtet (<strong>Ausgabe</strong> vom 5. August).<br />

Über die weiteren Beschlüsse informieren<br />

wir nachfolgend.<br />

1. Albertville-Realschule: Umbau<br />

und Erweiterung - Vergabe von<br />

Bauleistungen<br />

Mit den Arbeiten für den Umbau und<br />

die Erweiterung der Albertville-Realschule<br />

wurde am 2. August begonnen.<br />

Bereits zu Beginn des Schuljahres 2011/<br />

2012 sollen die Schülerinnen und Schüler<br />

in ihrer dann umgebauten Schule unterrichtet<br />

werden.<br />

In der vergangenen Gemeinderatssitzung<br />

hatte der Gemeinderat die Rohbauarbeiten<br />

sowie die Elektro- und Heizungsinstallationsarbeiten<br />

zu vergeben.<br />

Gemäß dem Ausschreibungsergebnis<br />

ging der Zuschlag für die Rohbauarbeiten<br />

an die Firma Fritz Müller GmbH aus<br />

Backnang zum Angebotspreis von<br />

775.983,- Euro. Mit den Elektroinstallationsarbeiten<br />

wurde die Firma F & E<br />

Elektroanlagen GmbH aus Fellbach<br />

zum Angebotspreis von 570.543,- Euro<br />

beauftragt. Die Heizungsinstallationsarbeiten<br />

wird die Firma HEIZBROSS -<br />

Eugen Bross aus Nagold übernehmen.<br />

Das Angebot lag bei 255.276,- Euro.<br />

Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat<br />

erfolgte einstimmig.<br />

2. Nahversorgung Schelmenholz: Inaussichtstellung<br />

einer Ausfallbürgschaft<br />

zugunsten der BONUS<br />

gGmbH<br />

Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth<br />

berichtete in der Sitzung, dass Gespräche<br />

mit Interessenten für den Lebensmittelmarkt<br />

im Schelmenholz geführt<br />

wurden. Demnach wären die Räumlichkeiten<br />

für Betreiber mit alternativen<br />

Konzepten interessant. So habe die Bonus<br />

gGmbH, die Benachteiligten am<br />

Arbeitsmarkt Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit<br />

eröffnet, konkretes Interesse.<br />

In Frage käme auch ein CAP-<br />

Markt, in welchem behinderte und nicht<br />

behinderte Menschen zusammenarbeiten.<br />

Weit fortgeschritten in ihren Planungen<br />

ist die Bonus gGmbH aus Stuttgart, die<br />

nach Möglichkeit den Lebensmittelmarkt<br />

noch in diesem Jahr eröffnen<br />

würde. Deren Geschäftsführer, Manfred<br />

Kaul, stellte in der Sitzung das Konzept<br />

vor. Wie er berichtete, werden die bisher<br />

28 Lebensmittelmärkte von der<br />

Handelsgruppe REWE beliefert. Alle<br />

BONUS-Märkte unterhalten laut Manfred<br />

Kaul zudem insbesondere für ältere<br />

und nicht mobile Menschen bzw. Familien<br />

einen speziellen Bestell- und Lieferservice.<br />

Um die bereits fortgeschrittenen Verhandlungen<br />

mit dem Makler bzw. dem<br />

Eigentümer der Immobilie im Schel-<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

menholz weiterführen zu können, benötigt<br />

die BONUS gGmbH die übliche<br />

kommunale Ausfallbürgschaft für ein<br />

Darlehen, das für die Erstausstattung -<br />

d.h. Ladeneinrichtung, Betriebsabwicklung<br />

und Warenbestand - in Höhe von<br />

125.000 Euro benötigt wird. Wie von<br />

Seiten der Verwaltung dargelegt wurde,<br />

kann eine solche Ausfallbürgschaft unter<br />

den kommunalrechtlichen Voraussetzungen<br />

in Aussicht gestellt werden.<br />

Der Gemeinderat votierte einstimmig<br />

dafür.<br />

3. Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages<br />

mit der Süwag Netz<br />

GmbH zum 31.12.2012 sowie Kündigung<br />

des Gaskonzessionsvertrages<br />

mit der EnBW Gasnetz GmbH<br />

zum 31.12.2012<br />

Der Stromkonzessionsvertrag mit der<br />

Süwag Netz GmbH läuft zum 31. Dezember<br />

2012 aus. Der Gaskonzessionsvertrag<br />

mit der EnBW Gasnetz GmbH<br />

kann mit Wirkung zum gleichen Datum<br />

gekündigt werden. Es stellt sich deshalb<br />

die Frage, ob die <strong>Stadt</strong> die Verträge mit<br />

den bisherigen Netzbetreibern verlängert<br />

bzw. weiterführt oder welch andere<br />

Optionen in Frage kämen. Dies bedarf<br />

einer sorgfältigen Prüfung, wie Oberbürgermeister<br />

Holzwarth betonte. Erster<br />

Schritt hierzu war die Klausurtagung<br />

des Gemeinderats, über welche wir in<br />

der <strong>Blickpunkt</strong>-<strong>Ausgabe</strong> vom 22. Juli<br />

2010 (Nummer 29) berichtet haben.<br />

In den kommenden Monaten soll nun<br />

geklärt werden, zu welchen Bedingungen<br />

das Strom- und Gasnetz durch die<br />

<strong>Stadt</strong> übernommen werden könnte.<br />

Gleichzeitig werden mit Städten und<br />

Gemeinden Gespräche geführt, ob ein<br />

gemeinsames Vorgehen - u.a. die Gründung<br />

eines Regionalwerks - denkbar<br />

wäre. Außerdem wird sich der Gemeinderat<br />

zeitnah mit der Frage befassen<br />

müssen, ob eine Beteiligung an einer<br />

noch zu gründenden Netzgesellschaft<br />

des Neckarelektrizitätsverbands (NEV)<br />

eine mögliche Option wäre.<br />

Um je nach Ergebnis dieser Prüfung die<br />

für <strong>Winnenden</strong> geeignete Lösung wählen<br />

zu können, hat der Gemeinderat einstimmig<br />

beschlossen, den Gaskonzessionsvertrag<br />

mit der EnBW zum 31. Dezember<br />

2012 sozusagen „vorsorglich“<br />

zu kündigen. Dies wie auch das Auslaufen<br />

des Stromkonzessionsvertrages mit<br />

der Süwag wurde zwischenzeitlich bereits<br />

im <strong>Blickpunkt</strong> (5. August 2010,<br />

Nummer 31) sowie im elektronischen<br />

Bundesanzeiger bekannt gemacht.<br />

4. Bebauungsplan „Am Striebelsee“<br />

in <strong>Winnenden</strong>: Erneute Entwurfsfeststellung<br />

Der Christaller Kindergarten am Striebelsee<br />

entspricht in seiner Baustruktur<br />

nicht mehr den Anforderungen, die an<br />

einen modernen Kindergarten gerichtet<br />

werden. Die evangelische Gesamtkirchengemeinde<br />

beabsichtigt daher, diesen<br />

mit dem Kindergarten im Paul-<br />

Schneider-Haus zusammenzulegen.<br />

Standort wäre künftig dann nur noch das<br />

Paul-Schneider-Haus.<br />

Aufgrund der Verlagerung des Christaller<br />

Kindergartens steht der Standort<br />

„Am Striebelsee 5“ dann für andere<br />

Nutzungen zur Verfügung. Da öffentliche<br />

Einrichtungen in diesem Quartier<br />

zukünftig nicht benötigt werden, bietet<br />

diese Fläche vielmehr ein innerstädtisches<br />

Baulandpotential. Das angrenzende<br />

Grundstück „Hungerbergstraße 8“<br />

wurde zudem in das neue Plangebiet<br />

aufgenommen.<br />

Erneut stand der Bebauungsplan „Am<br />

Striebelsee“ in der vergangenen Sitzung<br />

auf der Tagesordnung. Während der erneuten<br />

Auslegung vom 12. bis 26. April<br />

2010 gingen verschiedene Stellungnahmen<br />

ein. Folge hiervon war, dass die<br />

bisher für das Grundstück Hungerbergstraße<br />

8 im Bebauungsplanentwurf festgesetzte<br />

First- und Traufhöhe um jeweils<br />

1,50 Meter reduziert wurde. Damit<br />

liegt die für das Grundstück Hungerbergstraße<br />

8 festgesetzt Firsthöhe<br />

um ca. vier Meter über der Höhe des<br />

Gebäudes Hungerbergstraße 12. „Diese<br />

Höhenfestsetzung für das Grundstück<br />

Hungerbergstraße 8 soll zwischen den<br />

beiden Gebäuden Hungerbergstraße 6<br />

und 12 vermitteln und dadurch einen<br />

städtebaulich angemessenen Übergang<br />

gewährleisten“, so <strong>Stadt</strong>entwicklungsamtsleiter<br />

Daniel Güthler.<br />

Es handelt sich dabei um eine wesentliche<br />

Änderung, die eine erneute Entwurfsfeststellung<br />

und öffentliche Auslegung<br />

erfordert. Einstimmig stellte der<br />

Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans<br />

erneut fest. Beschlossen wurde<br />

zudem, dass die erneute öffentliche<br />

Auslegung auf zwei Wochen verkürzt<br />

wird und zudem nur Stellungnahmen zu<br />

den geänderten oder ergänzenden Teilen<br />

abgegeben werden können.<br />

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte<br />

bereits im <strong>Blickpunkt</strong> Nr. 31.<br />

5. Antragstellung auf Sanierungsförderung<br />

für das Programmjahr<br />

2011<br />

Die „STEG <strong>Stadt</strong>entwicklung GmbH“<br />

hat im ersten Halbjahr vorbereitende<br />

Untersuchungen für die möglichen Sanierungsgebiete<br />

„Ehemalige B 14“,<br />

„Höfen“ und „Hertmannsweiler“ durchgeführt.<br />

Diese Unterlagen sind Voraussetzung,<br />

um beim Land bis zum 1. Oktober<br />

2010 einen Antrag auf Sanierungsförderung<br />

zu stellen. Jedoch kann<br />

nicht für drei Gebiete zugleich ein Antrag<br />

gestellt werden, weshalb von Seiten<br />

des Gemeinderats Prioritäten zu setzen<br />

waren.<br />

Von Seiten der Verwaltung wurde dargelegt,<br />

dass die „Ehemalige B 14“<br />

höchste Priorität genießen sollte. Denn<br />

insbesondere die Quartiere „Kronenplatz“,<br />

„Holzmarkt“ und „Farrenstall“<br />

haben aufgrund ihrer zentralen Lage<br />

eine hohe Bedeutung für die funktionale<br />

und gestalterische Abrundung der Winnender<br />

Innenstadt. Eine gestalterische<br />

und funktionale Aufwertung sollte zu-<br />

dem für den Straßenabschnitt auf der B<br />

14 alt zwischen „REWE-Kreuzung“<br />

und dem Kreuzungsbereich „Leutenbacher<br />

Straße / Ringstraße“ angestrebt<br />

werden.<br />

Zweithöchste Priorität genießt aus Sicht<br />

der Verwaltung die Winnender Straße<br />

in Höfen, die im Abschnitt Unterweiler<br />

Straße und Alpenrosenstraße umgestaltet<br />

werden sollte - nicht zuletzt auch, um<br />

die Sicherheit für die Fußgänger zu erhöhen.<br />

Aufgrund des teilweise schlechten<br />

Gebäudezustandes wird auch eine<br />

punktuelle städtebauliche Neuordnung<br />

angestrebt. Deutlich machte Oberbürgermeister<br />

Holzwarth in der Sitzung,<br />

dass die <strong>Stadt</strong> im kommenden Jahr -<br />

auch unabhängig von einer Förderung -<br />

zumindest die Fußgängersicherheit im<br />

kritischen Bereich in Höfen verbessern<br />

muss.<br />

Wünschenswert wäre zudem, in Hertmannsweiler<br />

die südliche Stuttgarter<br />

Straße im Sinne des Verkehrsentwicklungsplanes<br />

2020 umzubauen. Ziel dieser<br />

Maßnahme wäre, im Bereich Abzweig<br />

Stöckenhofer Straße in Richtung<br />

Kernstadt Zweirichtungsverkehr zuzulassen.<br />

Maßgebliche städtebauliche<br />

Neuordnungsmaßnahmen sind für Hertmannsweiler<br />

nicht abzusehen. Vor diesem<br />

Hintergrund kam die Verwaltung<br />

zu dem Ergebnis, dass Maßnahmen in<br />

Hertmannsweiler weniger vordringlich<br />

sind als die beiden anderen Untersuchungsgebiete.<br />

Ausführlich wurde über die drei Sanierungsgebiete<br />

im Gemeinderat diskutiert.<br />

Einstimmig schloss sich der Gemeinderat<br />

der Auffassung der Verwaltung<br />

an, einen Antrag auf Sanierungsförderung<br />

für die Gebiete „Ehemalige B<br />

14“ und „Höfen“ zu stellen, wobei ersterem<br />

eine höhere Priorität eingeräumt<br />

wurde.<br />

6. Geschwindigkeitsbegrenzung auf<br />

einem Teilbereich der B 14 neu -<br />

Bitte der Gemeinde Leutenbach<br />

Von Seiten des Leutenbacher Gemeinderats<br />

wird eine Reduzierung der zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit von 120<br />

km/h auf 80 km/h auf der neuen B 14<br />

befürwortet. Einen entsprechenden Antrag<br />

will die Gemeinde Leutenbach<br />

beim Landratsamt stellen. Gebeten wurde<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Winnenden</strong>, diesen Antrag<br />

zu unterstützen - im Interesse der Anwohner.<br />

Ausführlich wurde im Winnender Gemeinderat<br />

hierüber diskutiert. Deutlich<br />

machte die Verwaltung, dass es sich bei<br />

der B 14 um eine Bundesstraße handelt<br />

und somit die Kommunen keine Zuständigkeit<br />

für diese Straße haben. Dem Ansinnen<br />

von Leutenbach folgte der Winnender<br />

Gemeinderat nur in Teilen:<br />

Mehrheitlich befürwortete er eine Reduzierung<br />

der zulässigen Geschwindigkeit<br />

von der Tunnelausfahrt in Richtung<br />

Nellmersbach von 120 auf 100 km/h.<br />

Damit würde dort die gleiche Regelung<br />

wie auf der Gegenfahrbahn gelten.

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