Ratgeber zur Pflege - Bundesministerium für Gesundheit
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Glossar 101<br />
Transparenz in der <strong>Pflege</strong><br />
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden künftig<br />
Berichte über die Qualität der <strong>Pflege</strong>einrichtungen im Internet sowie an<br />
anderen geeigneten Orten, z. B. in den <strong>Pflege</strong>stützpunkten, veröffentlicht.<br />
Die Veröffentlichung muss <strong>für</strong> die Verbraucher leicht verständlich, übersichtlich<br />
und vergleichbar sein. In den <strong>Pflege</strong>einrichtungen selbst müssen<br />
das Datum der letzten Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung,<br />
eine Einordnung des Prüfergebnisses nach einer Bewertungssystematik<br />
und eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse gut sichtbar<br />
ausgehängt werden. Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse<br />
haben sich der GKV-Spitzenverband und die Vertreter der Leistungserbringer<br />
<strong>für</strong> eine Bewertungssystematik ähnlich der Schulnoten entschieden.<br />
Die Noten <strong>für</strong> <strong>Pflege</strong>qualität sollen <strong>für</strong> mehr Transparenz bei den Angeboten<br />
von Heimen und Diensten sorgen. Auf einen Blick sollen Angehörige von<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftigen sehen, ob die Dienstleister gute pflegerische Arbeit leisten,<br />
noch Entwicklungspotenzial haben oder Missstände abstellen müssen.<br />
Verhinderungspflege<br />
Die <strong>Pflege</strong>kasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige<br />
wegen Urlaubs oder wegen einer Erkrankung ihre Angehörigen<br />
nicht pflegen können. Dieser Anspruch besteht <strong>für</strong> maximal vier Wochen im<br />
Jahr. Man nennt dies Verhinderungspflege.