Ratgeber zur Pflege - Bundesministerium für Gesundheit
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Ich bin abgesichert 25<br />
Kann ich meine Altersrückstellungen mitnehmen,<br />
wenn ich die <strong>Pflege</strong>kasse wechsele?<br />
Seit dem 1. Januar 2009 ist innerhalb der privaten Krankenversicherung die<br />
Portabilität (Mitnahmemöglichkeit) von Alterungsrückstellungen möglich.<br />
Die Portabilität der Alterungsrückstellungen wird auch <strong>für</strong> die private <strong>Pflege</strong>-Pflichtversicherung<br />
(PPV) eingeführt. Dies gilt nicht nur <strong>für</strong> Versicherte,<br />
die ab diesem Zeitpunkt eine private <strong>Pflege</strong>versicherung abschließen<br />
(Neufälle), sondern auch <strong>für</strong> Versicherte, die zu diesem Zeitpunkt bereits<br />
pflegeversichert waren (Altfälle).