15.12.2012 Aufrufe

Ratgeber zur Pflege - Bundesministerium für Gesundheit

Ratgeber zur Pflege - Bundesministerium für Gesundheit

Ratgeber zur Pflege - Bundesministerium für Gesundheit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ich bin abgesichert 25<br />

Kann ich meine Altersrückstellungen mitnehmen,<br />

wenn ich die <strong>Pflege</strong>kasse wechsele?<br />

Seit dem 1. Januar 2009 ist innerhalb der privaten Krankenversicherung die<br />

Portabilität (Mitnahmemöglichkeit) von Alterungsrückstellungen möglich.<br />

Die Portabilität der Alterungsrückstellungen wird auch <strong>für</strong> die private <strong>Pflege</strong>-Pflichtversicherung<br />

(PPV) eingeführt. Dies gilt nicht nur <strong>für</strong> Versicherte,<br />

die ab diesem Zeitpunkt eine private <strong>Pflege</strong>versicherung abschließen<br />

(Neufälle), sondern auch <strong>für</strong> Versicherte, die zu diesem Zeitpunkt bereits<br />

pflegeversichert waren (Altfälle).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!