Ratgeber zur Pflege - Bundesministerium für Gesundheit
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56 Ich benötige Betreuung und Leistungen<br />
2.3. Welche besonderen Leistungen und sonstigen<br />
Maßnahmen gibt es <strong>für</strong> demenziell erkrankte<br />
Menschen?<br />
In Deutschland leben heute rund 1,1 Mio. Menschen, die an Demenz erkrankt<br />
sind. Bis zum Jahr 2030 wird sich diese Zahl auf ca. 1,7 Mio. erhöhen.<br />
Es gibt bis heute Defizite bei der Ursachenerforschung von Demenz<br />
sowie bei der frühzeitigen Diagnose. Es gibt bisher kaum Kenntnisse, wie<br />
die Krankheit verhindert werden kann, und keine Heilungsmöglichkeiten.<br />
Durch gezielte Maßnahmen kann das Fortschreiten der Krankheit jedoch in<br />
einem begrenzten Umfang aufgehalten und die Situation der Betroffenen<br />
verbessert werden.<br />
a. Betreuungsbetrag<br />
Was verbessert sich im ambulanten Bereich <strong>für</strong> demenziell<br />
erkrankte Menschen?<br />
Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen haben häufig einen<br />
Hilfe- und Betreuungsbedarf, der über den normalen Hilfebedarf hinausgeht.<br />
Da es demenziell erkrankten Menschen körperlich meist vergleichsweise<br />
gut geht, sind sie bisher oft durch das Raster der <strong>Pflege</strong>versicherung<br />
gefallen. Für <strong>Pflege</strong>bedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
hatte der Gesetzgeber bereits zum 1. Januar 2002 Verbesserungen<br />
bei der häuslichen Versorgung eingeführt. Solche <strong>Pflege</strong>bedürftige konnten<br />
seitdem zusätzlich <strong>für</strong> Betreuungsleistungen bis zu 460 Euro pro Jahr<br />
von der <strong>Pflege</strong>kasse erhalten. Dieser zusätzliche Leistungsbetrag wurde<br />
mit der <strong>Pflege</strong>reform ausgebaut (siehe Kapitel 2.1.e.).