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Ratgeber zur Pflege - Bundesministerium für Gesundheit

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Ich bin abgesichert 31<br />

• dass die Grundpflege <strong>für</strong> den <strong>Pflege</strong>bedürftigen auch nachts nur von<br />

mehreren <strong>Pflege</strong>kräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden<br />

kann. Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts<br />

muss dabei neben einer professionellen mindestens eine weitere <strong>Pflege</strong>person<br />

tätig werden, die nicht bei einem <strong>Pflege</strong>dienst beschäftigt<br />

sein muss (zum Beispiel Angehörige). Durch diese Festlegung soll erreicht<br />

werden, dass nicht mehrere <strong>Pflege</strong>kräfte eines <strong>Pflege</strong>dienstes<br />

hier tätig werden müssen.<br />

Zusätzlich muss in jedem Fall ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung erforderlich sein.<br />

f. Hilfen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

Menschen jeder Altersgruppe mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,<br />

mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind in ihrer<br />

Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt. Sie können besondere Unterstützung<br />

<strong>für</strong> den damit verbundenen Betreuungsbedarf erhalten. Bis zum<br />

1. Juli 2008 erhielt diese Personengruppe einen Betreuungsbetrag von bis<br />

zu 460 Euro jährlich. Mit dem Inkrafttreten der <strong>Pflege</strong>reform erhalten die<br />

Betroffenen deutlich mehr Geld, abhängig vom Betreuungsbedarf (<strong>zur</strong><br />

Höhe der Leistungen siehe Kapitel 2.1.e). Auch Personen mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz, die keine <strong>Pflege</strong>stufe haben, können dieses<br />

Betreuungsgeld seit der <strong>Pflege</strong>reform erhalten. Man spricht hier von<br />

der so genannten „<strong>Pflege</strong>stufe 0“.

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