Ratgeber zur Pflege - Bundesministerium für Gesundheit
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Ich bin abgesichert 31<br />
• dass die Grundpflege <strong>für</strong> den <strong>Pflege</strong>bedürftigen auch nachts nur von<br />
mehreren <strong>Pflege</strong>kräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden<br />
kann. Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts<br />
muss dabei neben einer professionellen mindestens eine weitere <strong>Pflege</strong>person<br />
tätig werden, die nicht bei einem <strong>Pflege</strong>dienst beschäftigt<br />
sein muss (zum Beispiel Angehörige). Durch diese Festlegung soll erreicht<br />
werden, dass nicht mehrere <strong>Pflege</strong>kräfte eines <strong>Pflege</strong>dienstes<br />
hier tätig werden müssen.<br />
Zusätzlich muss in jedem Fall ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen<br />
Versorgung erforderlich sein.<br />
f. Hilfen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
Menschen jeder Altersgruppe mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,<br />
mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind in ihrer<br />
Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt. Sie können besondere Unterstützung<br />
<strong>für</strong> den damit verbundenen Betreuungsbedarf erhalten. Bis zum<br />
1. Juli 2008 erhielt diese Personengruppe einen Betreuungsbetrag von bis<br />
zu 460 Euro jährlich. Mit dem Inkrafttreten der <strong>Pflege</strong>reform erhalten die<br />
Betroffenen deutlich mehr Geld, abhängig vom Betreuungsbedarf (<strong>zur</strong><br />
Höhe der Leistungen siehe Kapitel 2.1.e). Auch Personen mit erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz, die keine <strong>Pflege</strong>stufe haben, können dieses<br />
Betreuungsgeld seit der <strong>Pflege</strong>reform erhalten. Man spricht hier von<br />
der so genannten „<strong>Pflege</strong>stufe 0“.