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Mitteilungsblatt Nr. 16 - Mitte August - Zapfendorf

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2 <strong><strong>Mitte</strong>ilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong> / 03.08.2012<br />

Anhand einiger Pläne zeigte Bürgermeister Martin die<br />

beiden im Gemeindegebiet vorgesehenen Bereiche.<br />

Zum einen ist dies eine Fläche zwischen Oberleiterbach,<br />

Reuthlos, Kirchschletten und Peusenhof mit der<br />

Bezeichnung „<strong>Nr</strong>. 1<strong>16</strong> Oberoberndorf-Nord“. Die andere<br />

Fläche befindet sich westlich von Sassendorf, wo<br />

im Regionalplan bereits seit 1999 ein Vorbehaltsgebiet<br />

für Windenergie ausgewiesen ist und bereits ein Windrad<br />

steht.<br />

Nachdem der Marktgemeinderat über die Auswirkungen<br />

debattiert hatte, wurden mit 18 : 1 folgende Feststellungen<br />

getroffen, die dem Regionalen Planungsverband<br />

in einer Stellungnahme mitgeteilt werden sollen:<br />

Fläche <strong>Nr</strong>. 1<strong>16</strong> Oberoberndorf-Nord<br />

Hier werden die vorgegebenen Abstände von 1000 m<br />

zu ausgewiesenen Wohnbauflächen in Oberleiterbach<br />

nicht eingehalten. Deshalb wird eine Ausweisung dieser<br />

Fläche abgelehnt. Der Bereich befindet sich darüber<br />

hinaus auch größtenteils in einer ungünstigen Tallage,<br />

so dass eine gute Windhöfigkeit bezweifelt wird.<br />

Allgemein wurde hinsichtlich der Windhöfigkeit festgestellt,<br />

dass es, wie der Windatlas zeigt, in Bayern<br />

bessere Gebiete gibt, die allerdings in Landschaftsschutzgebieten<br />

liegen (so z. B. auch im östlichen<br />

Landkreis Bamberg auf dem Jura). Dort sind wesentlich<br />

höhere Windgeschwindigkeiten gegeben, was die<br />

Anlagen wirtschaftlicher machen würde. Es sollten<br />

deshalb diese Landschaftsschutzgebiete nicht unangetastet<br />

bleiben.<br />

Nebenbei angemerkt ist die Bezeichnung des Gebietes<br />

mit „Oberoberndorf Nord“ nicht richtig. Dies kommt<br />

daher, dass im Lageplan die beiden Ortschaften Kirchschletten<br />

und Oberoberndorf vertauscht wurden.<br />

Fläche <strong>Nr</strong>. 123 Sassendorf - West<br />

Grundsätzlich bestehen gegen eine Ausweisung keine<br />

Einwände.<br />

Der in der Regionalplanänderung vorgegebene Abstand<br />

von 1000 m zu den ausgewiesenen Wohnbauflächen in<br />

den Ortschaften Lauf und Sassendorf ist aber auf jeden<br />

Fall einzuhalten. Es ist auch zu überprüfen, ob zum<br />

Wohnanwesen Babenberg (Fl.<strong>Nr</strong>. 418 der Gemarkung<br />

Lauf) Abstände einzuhalten sind.<br />

Durch die bestehende Windanlage besteht bereits in<br />

beiden Ortschaften Schattenwurf. Da mit weiterem<br />

Schattenwurf zu rechnen ist, ist dieser Punkt bei den<br />

immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

besonders zu beachten.<br />

Aufgrund des abfallenden Geländes im westlichen<br />

Bereich der geplanten Vorrangfläche ist, wie man auch<br />

aus dem Windatlas Bayern ersehen kann, dort eine<br />

geringere Windgeschwindigkeit gegeben (unter 5 m/s<br />

in 140 m Höhe). Diese Fläche sollte daher nicht mit<br />

ausgewiesen werden.<br />

In der Beschreibung dieser geplanten Vorrangfläche<br />

sind uns noch folgende falsche Angaben aufgefallen:<br />

- Erschließung über die GVS Sassendorf - Unteroberndorf<br />

Diese Straße gibt es nicht. Die Zufahrt und Erschließung<br />

kann nur über die Kreisstraße BA 6, Ortsstraßen<br />

und Feldwege in Sassendorf erfolgen, die nicht beschädigt<br />

werden dürfen bzw. für die notwendigen<br />

Transporte entsprechend auszubauen sind.<br />

- Kulturelles Erbe/Sichtbeziehungen<br />

Hier ist vom Vorranggebiet 117 die Rede. Sassendorf<br />

West ist aber die <strong>Nr</strong>. 123.<br />

Allgemein wurde für wichtig befunden, dass man als<br />

Gemeinde bestrebt sein müsse, einen möglichst einheimischen<br />

Betreiber zu finden. Die Grundstückseigentümer<br />

sollten deshalb nicht voreilig Verträge abschließen,<br />

sondern erst mal abwarten.<br />

Überörtliche Rechnungsprüfung - Erlass einer<br />

Straßenausbaubeitragssatzung<br />

Marktgemeinderat Ries stellte zunächst einen Antrag<br />

zur Geschäftsordnung und fragte nach, ob es schon<br />

Werte über die Beitragshöhen für die Ortschaften<br />

Oberleiterbach und Roth gebe. Nachdem Bürgermeister<br />

Martin dies bejahte, bat er darum, den Tagesordnungspunkt<br />

in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben,<br />

da bei Bekanntgabe der Werte das Steuer-<br />

/Beitragsgeheimnis verletzt werden würde. Auch sollte<br />

heute die Straßenausbaubeitragssatzung nicht erlassen<br />

werden. Marktgemeinderätin Raab vertrat ebenfalls die<br />

Auffassung, dass heute keine Entscheidung getroffen<br />

werden sollte. Allerdings könne man im öffentlichen<br />

Teil über die Sache debattieren, ohne auf Einzelheiten<br />

der Betroffenen eingehen zu müssen. Marktgemeinderat<br />

Dierauf verwies auf den von der Fraktion „Vereintes<br />

Umland“ vorliegenden Antrag, der zum einen höhere<br />

Beteiligungssätze für die Gemeinde als die Sätze der<br />

Mustersatzung vorsehe, zum anderen aber auch darauf<br />

abziele, heute keine abschließende Entscheidung zu<br />

treffen.<br />

Bürgermeister Martin erinnerte zunächst an die Aufforderung<br />

des Landratsamtes, dass die Gemeinde eine<br />

Straßenausbaubeitragssatzung erlassen müsse, da man<br />

ansonsten keine Darlehensaufnahmen mehr genehmigt<br />

bekomme.<br />

Hinsichtlich der Höhe der Beitragssätze verwies er auf<br />

Ausführungen von Frau Dr. Hesse vom Bayer. Gemeindetag,<br />

die bei der Erstellung der neuesten Musterstraßenausbaubeitragssatzung<br />

maßgeblich beteiligt<br />

war. Danach darf von den dort vorgesehenen Beitragssätzen<br />

nur um bis zu 15 % abgewichen werden.

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