Mitteilungsblatt Nr. 16 - Mitte August - Zapfendorf
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2 <strong><strong>Mitte</strong>ilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong> / 03.08.2012<br />
Anhand einiger Pläne zeigte Bürgermeister Martin die<br />
beiden im Gemeindegebiet vorgesehenen Bereiche.<br />
Zum einen ist dies eine Fläche zwischen Oberleiterbach,<br />
Reuthlos, Kirchschletten und Peusenhof mit der<br />
Bezeichnung „<strong>Nr</strong>. 1<strong>16</strong> Oberoberndorf-Nord“. Die andere<br />
Fläche befindet sich westlich von Sassendorf, wo<br />
im Regionalplan bereits seit 1999 ein Vorbehaltsgebiet<br />
für Windenergie ausgewiesen ist und bereits ein Windrad<br />
steht.<br />
Nachdem der Marktgemeinderat über die Auswirkungen<br />
debattiert hatte, wurden mit 18 : 1 folgende Feststellungen<br />
getroffen, die dem Regionalen Planungsverband<br />
in einer Stellungnahme mitgeteilt werden sollen:<br />
Fläche <strong>Nr</strong>. 1<strong>16</strong> Oberoberndorf-Nord<br />
Hier werden die vorgegebenen Abstände von 1000 m<br />
zu ausgewiesenen Wohnbauflächen in Oberleiterbach<br />
nicht eingehalten. Deshalb wird eine Ausweisung dieser<br />
Fläche abgelehnt. Der Bereich befindet sich darüber<br />
hinaus auch größtenteils in einer ungünstigen Tallage,<br />
so dass eine gute Windhöfigkeit bezweifelt wird.<br />
Allgemein wurde hinsichtlich der Windhöfigkeit festgestellt,<br />
dass es, wie der Windatlas zeigt, in Bayern<br />
bessere Gebiete gibt, die allerdings in Landschaftsschutzgebieten<br />
liegen (so z. B. auch im östlichen<br />
Landkreis Bamberg auf dem Jura). Dort sind wesentlich<br />
höhere Windgeschwindigkeiten gegeben, was die<br />
Anlagen wirtschaftlicher machen würde. Es sollten<br />
deshalb diese Landschaftsschutzgebiete nicht unangetastet<br />
bleiben.<br />
Nebenbei angemerkt ist die Bezeichnung des Gebietes<br />
mit „Oberoberndorf Nord“ nicht richtig. Dies kommt<br />
daher, dass im Lageplan die beiden Ortschaften Kirchschletten<br />
und Oberoberndorf vertauscht wurden.<br />
Fläche <strong>Nr</strong>. 123 Sassendorf - West<br />
Grundsätzlich bestehen gegen eine Ausweisung keine<br />
Einwände.<br />
Der in der Regionalplanänderung vorgegebene Abstand<br />
von 1000 m zu den ausgewiesenen Wohnbauflächen in<br />
den Ortschaften Lauf und Sassendorf ist aber auf jeden<br />
Fall einzuhalten. Es ist auch zu überprüfen, ob zum<br />
Wohnanwesen Babenberg (Fl.<strong>Nr</strong>. 418 der Gemarkung<br />
Lauf) Abstände einzuhalten sind.<br />
Durch die bestehende Windanlage besteht bereits in<br />
beiden Ortschaften Schattenwurf. Da mit weiterem<br />
Schattenwurf zu rechnen ist, ist dieser Punkt bei den<br />
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
besonders zu beachten.<br />
Aufgrund des abfallenden Geländes im westlichen<br />
Bereich der geplanten Vorrangfläche ist, wie man auch<br />
aus dem Windatlas Bayern ersehen kann, dort eine<br />
geringere Windgeschwindigkeit gegeben (unter 5 m/s<br />
in 140 m Höhe). Diese Fläche sollte daher nicht mit<br />
ausgewiesen werden.<br />
In der Beschreibung dieser geplanten Vorrangfläche<br />
sind uns noch folgende falsche Angaben aufgefallen:<br />
- Erschließung über die GVS Sassendorf - Unteroberndorf<br />
Diese Straße gibt es nicht. Die Zufahrt und Erschließung<br />
kann nur über die Kreisstraße BA 6, Ortsstraßen<br />
und Feldwege in Sassendorf erfolgen, die nicht beschädigt<br />
werden dürfen bzw. für die notwendigen<br />
Transporte entsprechend auszubauen sind.<br />
- Kulturelles Erbe/Sichtbeziehungen<br />
Hier ist vom Vorranggebiet 117 die Rede. Sassendorf<br />
West ist aber die <strong>Nr</strong>. 123.<br />
Allgemein wurde für wichtig befunden, dass man als<br />
Gemeinde bestrebt sein müsse, einen möglichst einheimischen<br />
Betreiber zu finden. Die Grundstückseigentümer<br />
sollten deshalb nicht voreilig Verträge abschließen,<br />
sondern erst mal abwarten.<br />
Überörtliche Rechnungsprüfung - Erlass einer<br />
Straßenausbaubeitragssatzung<br />
Marktgemeinderat Ries stellte zunächst einen Antrag<br />
zur Geschäftsordnung und fragte nach, ob es schon<br />
Werte über die Beitragshöhen für die Ortschaften<br />
Oberleiterbach und Roth gebe. Nachdem Bürgermeister<br />
Martin dies bejahte, bat er darum, den Tagesordnungspunkt<br />
in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben,<br />
da bei Bekanntgabe der Werte das Steuer-<br />
/Beitragsgeheimnis verletzt werden würde. Auch sollte<br />
heute die Straßenausbaubeitragssatzung nicht erlassen<br />
werden. Marktgemeinderätin Raab vertrat ebenfalls die<br />
Auffassung, dass heute keine Entscheidung getroffen<br />
werden sollte. Allerdings könne man im öffentlichen<br />
Teil über die Sache debattieren, ohne auf Einzelheiten<br />
der Betroffenen eingehen zu müssen. Marktgemeinderat<br />
Dierauf verwies auf den von der Fraktion „Vereintes<br />
Umland“ vorliegenden Antrag, der zum einen höhere<br />
Beteiligungssätze für die Gemeinde als die Sätze der<br />
Mustersatzung vorsehe, zum anderen aber auch darauf<br />
abziele, heute keine abschließende Entscheidung zu<br />
treffen.<br />
Bürgermeister Martin erinnerte zunächst an die Aufforderung<br />
des Landratsamtes, dass die Gemeinde eine<br />
Straßenausbaubeitragssatzung erlassen müsse, da man<br />
ansonsten keine Darlehensaufnahmen mehr genehmigt<br />
bekomme.<br />
Hinsichtlich der Höhe der Beitragssätze verwies er auf<br />
Ausführungen von Frau Dr. Hesse vom Bayer. Gemeindetag,<br />
die bei der Erstellung der neuesten Musterstraßenausbaubeitragssatzung<br />
maßgeblich beteiligt<br />
war. Danach darf von den dort vorgesehenen Beitragssätzen<br />
nur um bis zu 15 % abgewichen werden.