Der Brief IV - 2009 "Soziale Gerechtigkeit" - Evangelische ...
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8 <strong>Soziale</strong> Gerechtigkeit<br />
<strong>Der</strong> Antragsteller muss alle Einkünfte, insbesondere auch sein Vermögen,<br />
angeben. Vermögen wird nicht eingezogen, sondern angerechnet. Ein<br />
Hartz <strong>IV</strong>-Empfänger z.B. mit einem eigenem Haus oder einer<br />
Eigentumswohnung kann natürlich<br />
kein Wohngeld mehr<br />
erhalten. Nach dem Gesetz ist<br />
ein unantastbares "Schonvermögen"<br />
vorgesehen, das nicht<br />
angerechnet wird. Die Höhe<br />
des "Schonvermögens" soll<br />
nach dem "politischen<br />
Willen" angehoben werden!?<br />
Die Stadt Bonn gibt für Hartz<br />
<strong>IV</strong>-Empfänger jährlich € 145<br />
Mio. aus. Davon entfallen ca.<br />
€ 62 - 63 Mio. auf Zuschüsse<br />
für die Unterkunft.<br />
Im Gebiet von Dottendorf/Kessenich<br />
mit 18.000<br />
Einwohnern gab es im<br />
Dezember 2005 941 Hartz<br />
<strong>IV</strong>-Empfänger. Die Zahl stieg<br />
2006 an, um dann bis 2008<br />
auf 901 zu sinken. Für das<br />
laufende Jahr können natürlich<br />
keine Zahlen für<br />
Dezember genannt werden.<br />
Deswegen wurde in der Grafik, der aktuell vorliegende Wert für August<br />
aufgeführt. Man darf jedoch auf keinen Fall die Zahlen für Dezember 2008<br />
mit denen für August <strong>2009</strong> vergleichen, denn in beiden Monaten sind die<br />
saisonalen Voraussetzungen völlig unterschiedlich. Erst Anfang 2010 liegt<br />
der Wert für den Dezember <strong>2009</strong> vor, und dann kann man sagen, ob trotz<br />
Krise <strong>2009</strong> die Anzahl der Hartz <strong>IV</strong>-Empfänger <strong>2009</strong> noch rückläufig ist.