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Privatentnahmen - Wilhelm-Data

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KA 7/2004<br />

<strong>Privatentnahmen</strong><br />

tungen fuÈ r nicht betriebliche Zwecke in Anspruch nehmen, z.B. wenn betriebliche<br />

ArbeitskraÈfte Ihren privaten Garten pflegen. Entnahmewert sind<br />

die anteiligen Personalkosten.<br />

Wie sich Entnahmen auf die Umsatzsteuer auswirken<br />

Wenn Sie UmsaÈtze ausfuÈ hren, die der Umsatzsteuer unterliegen, muÈ ssen Sie<br />

Ihre Sachentnahmen und Nutzungsentnahmen der Umsatzsteuer unterwerfen,<br />

soweit Sie fuÈ r die Vorleistungen einen Vorsteuerabzug beansprucht haben.<br />

Die Entnahme von Bargeld unterliegt nicht der Umsatzsteuer.<br />

Bei Kleinunternehmern im Sinne des§ 19 UStG unterliegen die Entnahmen<br />

ausdem BetriebsvermoÈ gen nicht der Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn Sie<br />

ausschlieûlich andere steuerfreie UmsaÈtze ausfuÈ hren, die den Vorsteuerabzug<br />

ausschlieûen.<br />

Entnahme von WirtschaftsguÈtern:<br />

Entnehmen Sie GegenstaÈnde ausIhrem Unternehmen, bei denen Sie ganz<br />

oder teilweise die Vorsteuern abziehen konnten, unterliegt diese Entnahme<br />

gemaÈû § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer. Dabei spielt es keine Rolle,<br />

ob Sie Anlage- oder UmlaufvermoÈ gen entnehmen.<br />

Praxis-Beispiel:<br />

Herr Braun betreibt ein MoÈ belgeschaÈft. FuÈ r seine private Wohnung entnimmt<br />

er einen Sessel, den der fuÈ r 850 e eingekauft hat. Den Einkauf hatte<br />

Herr Braun auf dasKonto ,,Wareneinkauf`` gebucht. Beim Wareneinkauf<br />

hat er die Vorsteuer geltend gemacht. Die Entnahme unterliegt daher der<br />

Umsatzsteuer.<br />

Teilwert = Einkaufswert = Entnahmewert 850 e<br />

zuzuÈ glich 16% Umsatzsteuer 136 e<br />

Entnahme insgesamt 986 e<br />

Buchungsvorschlag:<br />

Gruppe 3 / P 520<br />

Seite 5<br />

SKR 03:<br />

1800 <strong>Privatentnahmen</strong> 986 e an 8910 Entnahme fuÈ r Zwecke<br />

auûerhalb desUnternehmens16%<br />

USt<br />

986 e

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