Privatentnahmen - Wilhelm-Data
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KA 7/2004<br />
<strong>Privatentnahmen</strong><br />
Entnahme durch NutzungsaÈnderung:<br />
Gruppe 3 / P 520<br />
Seite 9<br />
Sie koÈ nnen die Bindung einesWirtschaftsgutszum BetriebsvermoÈ gen veraÈndern,<br />
indem Sie die Nutzung veraÈndern. Sie entnehmen das Wirtschaftsgut<br />
jedoch nur dann, wenn durch die NutzungsaÈnderung notwendigesPrivatvermoÈ<br />
gen entsteht.<br />
Praxis-Beispiel:<br />
Herr Huber kauft einen zweiten Firmen-PKW. Der alte Firmen-PKW wird<br />
von seiner Ehefrau hauptsaÈchlich fuÈ r private Fahrten verwendet. Die betriebliche<br />
Nutzung liegt unter 10 %. Mit der privaten Nutzung durch den<br />
Ehegatten entnimmt Herr Huber dasFahrzeug. Eskommt nicht darauf an,<br />
ob er, seine Frau oder seine Firma im Kfz-Brief eingetragen sind.<br />
Wichtig: Ein Wirtschaftsgut des BetriebsvermoÈ gens, das Sie nicht mehr nutzen,<br />
bleibt BetriebsvermoÈ gen, solange keine private Nutzung stattfindet.<br />
So entnehmen Sie z.B. ein GrundstuÈ ck, dasSie bisher betrieblich genutzt<br />
haben nicht dadurch, dass Sie die Nutzung insgesamt beenden (BFH-Urteil<br />
vom 6.11.1992, Az. XI R 27/90).<br />
Praxis-Beispiel:<br />
Herr Braun hat ein unbebautesGrundstuÈ ck alsbetrieblichen Lagerplatz genutzt.<br />
EsgehoÈ rt daher zu seinem notwendigen BetriebsvermoÈ gen. Da die<br />
Lagerhaltung nicht mehr erforderlich ist, stellt er ab dem 1.1.2004 die Nutzung<br />
alsLagerplatz ein. DasGrundstuÈ ck bleibt zunaÈchst ungenutzt. Am<br />
10.3.2005 beginnt er mit der Bebauung desGrundstuÈ cks, auf dem er ein<br />
EinfamilienhausfuÈ r seine eigenen Wohnzwecke errichten will. Die Fertigstellung<br />
und Nutzung zu privaten Wohnzwecken beginnt am 1.1.2006.<br />
Herr Braun entnimmt dasGrundstuÈ ck nicht dadurch, dass er am 1.1.2004<br />
die betriebliche Nutzung einstellt. FuÈ r die Zeit der Nichtnutzung kann das<br />
GrundstuÈ ck im BetriebsvermoÈ gen verbleiben. Der Beginn der Bebauung<br />
mit einem EinfamilienhausfuÈ hrt ebenfallsnoch nicht zur Entnahme des<br />
GrundstuÈ cks. Die Entnahme erfolgt zwingend mit der privaten Nutzung<br />
am 1.1.2006. Er hat allerdingsdie MoÈ glichkeit, dasGrundstuÈ ck jederzeit<br />
zwischen dem 1.1.2004 und dem 1.1.2006 freiwillig zu entnehmen.<br />
Entnahme durch Nutzung zu privaten Wohnzwecken:<br />
Bei einem GebaÈude ist jede Nutzungsart als ein eigenstaÈndiges Wirtschaftsgut<br />
anzusehen. Ein GebaÈude kann somit abhaÈngig von der Nutzung aus<br />
vier verschiedenen WirtschaftsguÈ tern bestehen: