16.12.2012 Aufrufe

Privatentnahmen - Wilhelm-Data

Privatentnahmen - Wilhelm-Data

Privatentnahmen - Wilhelm-Data

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

KA 7/2004<br />

<strong>Privatentnahmen</strong><br />

Entnahme durch NutzungsaÈnderung:<br />

Gruppe 3 / P 520<br />

Seite 9<br />

Sie koÈ nnen die Bindung einesWirtschaftsgutszum BetriebsvermoÈ gen veraÈndern,<br />

indem Sie die Nutzung veraÈndern. Sie entnehmen das Wirtschaftsgut<br />

jedoch nur dann, wenn durch die NutzungsaÈnderung notwendigesPrivatvermoÈ<br />

gen entsteht.<br />

Praxis-Beispiel:<br />

Herr Huber kauft einen zweiten Firmen-PKW. Der alte Firmen-PKW wird<br />

von seiner Ehefrau hauptsaÈchlich fuÈ r private Fahrten verwendet. Die betriebliche<br />

Nutzung liegt unter 10 %. Mit der privaten Nutzung durch den<br />

Ehegatten entnimmt Herr Huber dasFahrzeug. Eskommt nicht darauf an,<br />

ob er, seine Frau oder seine Firma im Kfz-Brief eingetragen sind.<br />

Wichtig: Ein Wirtschaftsgut des BetriebsvermoÈ gens, das Sie nicht mehr nutzen,<br />

bleibt BetriebsvermoÈ gen, solange keine private Nutzung stattfindet.<br />

So entnehmen Sie z.B. ein GrundstuÈ ck, dasSie bisher betrieblich genutzt<br />

haben nicht dadurch, dass Sie die Nutzung insgesamt beenden (BFH-Urteil<br />

vom 6.11.1992, Az. XI R 27/90).<br />

Praxis-Beispiel:<br />

Herr Braun hat ein unbebautesGrundstuÈ ck alsbetrieblichen Lagerplatz genutzt.<br />

EsgehoÈ rt daher zu seinem notwendigen BetriebsvermoÈ gen. Da die<br />

Lagerhaltung nicht mehr erforderlich ist, stellt er ab dem 1.1.2004 die Nutzung<br />

alsLagerplatz ein. DasGrundstuÈ ck bleibt zunaÈchst ungenutzt. Am<br />

10.3.2005 beginnt er mit der Bebauung desGrundstuÈ cks, auf dem er ein<br />

EinfamilienhausfuÈ r seine eigenen Wohnzwecke errichten will. Die Fertigstellung<br />

und Nutzung zu privaten Wohnzwecken beginnt am 1.1.2006.<br />

Herr Braun entnimmt dasGrundstuÈ ck nicht dadurch, dass er am 1.1.2004<br />

die betriebliche Nutzung einstellt. FuÈ r die Zeit der Nichtnutzung kann das<br />

GrundstuÈ ck im BetriebsvermoÈ gen verbleiben. Der Beginn der Bebauung<br />

mit einem EinfamilienhausfuÈ hrt ebenfallsnoch nicht zur Entnahme des<br />

GrundstuÈ cks. Die Entnahme erfolgt zwingend mit der privaten Nutzung<br />

am 1.1.2006. Er hat allerdingsdie MoÈ glichkeit, dasGrundstuÈ ck jederzeit<br />

zwischen dem 1.1.2004 und dem 1.1.2006 freiwillig zu entnehmen.<br />

Entnahme durch Nutzung zu privaten Wohnzwecken:<br />

Bei einem GebaÈude ist jede Nutzungsart als ein eigenstaÈndiges Wirtschaftsgut<br />

anzusehen. Ein GebaÈude kann somit abhaÈngig von der Nutzung aus<br />

vier verschiedenen WirtschaftsguÈ tern bestehen:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!