Privatentnahmen - Wilhelm-Data
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Gruppe 3 / P 520<br />
Seite 8<br />
und Hausrat, gehoÈ ren zum PrivatvermoÈ gen. WirtschaftsguÈ ter, die Sie zu<br />
weniger als10% fuÈ r betriebliche Zwecke nutzen, sind und bleiben PrivatvermoÈ<br />
gen. Sollten Sie das Wirtschaftsgut dennoch im Anlageverzeichnis<br />
ausweisen, liegt ein Fehler vor, den Sie korrigieren muÈ ssen. Diese Korrektur<br />
ist keine Entnahme.<br />
Automatische Entnahme durch NutzungsaÈnderung:<br />
Wenn Sie die Nutzung eines Wirtschaftsguts so veraÈndern, dass es dadurch<br />
notwendigesPrivatvermoÈ gen wird, entnehmen Sie dasWirtschaftsgut automatisch.<br />
Praxis-Beispiel:<br />
Herr Huber hat fuÈ r seine betrieblichen Zwecke ein Notebook erworben.<br />
Sein alter PC wird von seinem Sohn zu mehr als 90% (privat) genutzt. Damit<br />
entnimmt Herr Huber automatisch den PC aus dem BetriebsvermoÈ gen.<br />
Esspielt keine Rolle, ob er den Vorgang bucht oder nicht.<br />
Entnahmehandlung als Voraussetzung fuÈr eine Entnahme<br />
Eine Entnahme tritt nicht von selbst ein. Wenn Sie gewillkuÈ rtesBetriebsvermoÈ<br />
gen entnehmen wollen, muÈ ssen Sie dies in Ihrer BuchfuÈ hrung deutlicher<br />
zum Ausdruck bringen. In anderen FaÈllen setzt die Entnahme voraus, dass<br />
Sie selbst bewusst oder unbewusst die betriebliche Nutzung von WirtschaftsguÈ<br />
tern veraÈndern.<br />
Sie koÈ nnen durch Ihre Handlungsweise einen Gegenstand aus dem BetriebsvermoÈ<br />
gen entnehmen, indem Sie den Gegenstand nach auûen deutlich<br />
erkennbar privat verwenden. Beachten Sie, dass die Verwendung fuÈr<br />
UÈ berschusseinkuÈ nfte, z.B. fuÈ r EinkuÈ nfte ausVermietung und Verpachtung,<br />
ebenfalls als private Verwendung einzustufen ist. Maûgebend ist somit Ihr<br />
tatsaÈchlichesHandeln.<br />
Praxis-Beispiele:<br />
<strong>Privatentnahmen</strong><br />
l Sie entnehmen zum Verkauf bestimmte Waren fuÈ r den privaten Bedarf.<br />
l Sie schenken Ihrer Tochter den bisherigen Firmenwagen zum Geburtstag.<br />
l Sie nutzen den Firmenwagen fuÈ r private Fahrten.<br />
l Sie sind Bauunternehmer und lassen Ihr Mehrfamilienhaus renovieren,<br />
das ausschlieûlich zu Wohnzwecken vermietet ist. Bei der Verwendung<br />
des firmeneigenen Baumaterials und dem Einsatz Ihrer ArbeitskraÈfte<br />
handelt essich um Entnahmen.