16.12.2012 Aufrufe

Forum Heftes 2/2006

Forum Heftes 2/2006

Forum Heftes 2/2006

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.<br />

Begriffsaufwertung<br />

Uwe Rada fordert:<br />

»Europa<br />

neu vermessen«<br />

Berufsaufwertung<br />

Das AdV-BDVI-<br />

Memorandum<br />

Verbandsaufwertung<br />

CLGE entwickelt<br />

Berufsperspektiven<br />

DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin<br />

32. Jahrgang<br />

<strong>2006</strong><br />

ISSN 0342-6165<br />

H E F T 2


grafit-werbeagentur.de<br />

Sehen was man tut!<br />

Die Kombination<br />

von digitalen Bildern<br />

und Messdaten.<br />

www.topcon.de<br />

���� ��� �������


_ PREMIUM-LAND NRW<br />

Nur ein Prozent (1 %)<br />

Auf der Sitzung des DGK-Arbeitskreises Bodenordnung<br />

und Bodenwirtschaft in Montabaur am<br />

3. und 4. April <strong>2006</strong> wundert sich Prof. Thiemann<br />

über die im FORUM-Heft 4/2005 veröffentlichte<br />

Statistik zum Tätigkeitsspektrum der ÖbVI im Premium-Land<br />

NRW.<br />

Danach wagt sich nur jeweils 1 % der ÖbVI an Landmanagement,<br />

Wertermittlung oder bodenordnerische<br />

Tätigkeiten heran – nur ein Prozent.<br />

Wo sind die freiberuflichen Vermessungskollegen,<br />

die sich in Stadterneuerung und Landmanagement<br />

einmischen?<br />

Wo sind die ÖbVI, die ihre Berufsbasis erweitern<br />

wollen?<br />

Wie kann der Berufsstand der ÖbVI die DGK-Professoren<br />

Kötter, Linke, Magel, Stützer und Weiss und<br />

Thiemann ermuntern, sich für eine Schwerpunktverlagerung<br />

des Geodäsiestudiums einzusetzen?<br />

Sind Hochschulabsolventen mit den neuen Ausbildungsschwerpunkten<br />

überhaupt gefragt?<br />

Wird sich die Berufslandschaft der ÖbVI so signifikant<br />

verändern, dass die Hochschulen mit ihrer<br />

Ausbildung auf die Praxis »setzen« können?<br />

Eine Fülle noch unbeantworteter Fragen.<br />

Zwischenfazit: Der BDVI wird seine Anstrengungen<br />

um Fort- und Weiterbildung in diesem so zukunftsweisenden<br />

Berufsfeld, aber auch sein Bemühen<br />

um die Öffnung der Gesellschaftsformen verstärken.<br />

_ 1. IMMOBILIENFORUM ZUR<br />

WERTERMITTLUNG<br />

In der Bewertungsdiaspora<br />

Ob die deutschen Südländer tatsächlich<br />

diesen Titel verdienen – wie Prof. Magel<br />

in seinem Statement argwöhnte –, war<br />

auf dem vom OLZOG-Verlag veranstalteten<br />

1. Immobilienforum zur Wertermittlung<br />

in München (30. bis 31. März<br />

<strong>2006</strong>) nicht zu klären.<br />

Die um Prof. Falk ergänzte Riege der Autoren<br />

von »Praxis der Grundstücksbewertung«<br />

– Bischoff, Kronenbitter, Leine-<br />

mann, Möckel, Troff, Schwenk – gab eine<br />

Fülle von Anregungen für Wertermittlungen<br />

mit immobilienwirtschaftlichem<br />

Kontext.<br />

Besonders am ersten Seminartag wurden<br />

Bewertungszöpfe abgeschnitten und den<br />

Sachverständigen Neuorientierungen<br />

empfohlen. Wie aus den Diskussionen<br />

erkennbar, wurde diese Ansprache von<br />

den Teilnehmern zustimmend aufgenommen.<br />

MOSAIK<br />

_ SELBSTSTÄNDIGE<br />

Freiwillige Arbeitslosenversicherung<br />

möglich<br />

Selbstständige und Existenzgründer können sich seit dem 1. Februar<br />

<strong>2006</strong> unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung<br />

versichern. So ist es u. a. Voraussetzung, dass der Selbstständige<br />

vor Aufnahme der Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung<br />

versicherungspflichtig war oder eine Entgeltersatzleistung bezogen hat.<br />

Zudem muss die Versicherungspflicht bzw. der Leistungsbezug innerhalb<br />

der letzten 24 Monate insgesamt mindestens zwölf Monate umfasst haben.<br />

Eine weitere Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Monats nach Aufnahme<br />

der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlichen Arbeitsagentur ein<br />

Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt wird. Der zu zahlende Beitrag<br />

ist unabhängig vom Einkommen und beträgt knapp 40 Euro/Monat (West)<br />

bzw. ca. 34 Euro/Monat (Ost). Somit zahlt man im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigten deutlich weniger.<br />

Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das frühere versicherungspflichtige<br />

Arbeitsentgelt bzw. ein fiktives,<br />

auf die Qualifikation abgestimmtes<br />

Entgelt entscheidend. Der maximal<br />

mögliche Betrag liegt bei 1.364 Euro/Monat,<br />

die maximale Bezugsdauer<br />

beträgt 12 bzw. 18 Monate. Die Regelung<br />

ist bis zum 31. Dezember 2010<br />

befristet.<br />

(Quelle: Der Steuerzahler 3/<strong>2006</strong>,<br />

S. 59, »Selbstständige freiwillige<br />

Arbeitslosenversicherung möglich«,<br />

Michael Römer)<br />

Wenn die Bewertungspropheten im<br />

nächsten Jahr auch einige eigenständige<br />

Themen präsentieren, die nicht schon<br />

vom Berliner Städtebauseminar bekannt<br />

sind und wenn auch die österreichischen<br />

und Schweizer Fachkollegen interessiert<br />

werden können, sollte sich das Immobilienforum<br />

München mit dieser praxisnahen<br />

Ausrichtung in der deutschsprachigen<br />

Seminarszene durchsetzen<br />

können.<br />

2<br />

321


322<br />

MOSAIK<br />

_ BERUFSBILD<br />

»Geodäsie –<br />

Beruf mit Zukunft?«<br />

Unter diesem Motto fand am 27. und 28. April<br />

ein gemeinsamer Workshop von DVW, BDVI,<br />

VDV, DGfK, DGK, ARGEOS, KonVerS und dem<br />

Fachbereichstag statt. Die Veranstaltung in Fulda<br />

beschäftigte sich mit den Themen Berufsbild,<br />

Außenwirkung und Wahrnehmung der Geodäsie<br />

und suchte nach Lösungen der in diesen<br />

Bereichen auftretenden Probleme. So ist ein einheitliches<br />

Auftreten der Geodäten nicht gegeben.<br />

Darüber hinaus führen die verschiedenen<br />

Benennungen des Berufsfeldes an sich (Geodäsie,<br />

Geoinformatik, Vermessungswesen, Geomatik<br />

usw.) sowie die neu eingeführten Abschlüsse<br />

Bachelor und Master zu Verwirrungen<br />

beim potenziellen Berufsnachwuchs.<br />

Um dem Beruf ein einheitliches Gesicht zu geben,<br />

vereinbarten die Tagungsteilnehmer die Gründung<br />

eines so genannten »Branding-Komitees«.<br />

Auftreten und Begrifflichkeiten sollten vereinheitlicht<br />

werden bzw. verständlich gehalten sein,<br />

Werbung für den Beruf solle vornehmlich in Zusammenarbeit<br />

mit Schulen sowie in Form öffentlicher<br />

Veranstaltungen (z. B. »Tag der Technik«)<br />

geschehen. Generelles Fazit: Informationen bündeln<br />

und gemeinsame Konzepte für gemeinsame<br />

Aktivitäten entwickeln.<br />

_ BERUFSFELDER<br />

1. Sitzung der BDVI-Kommission »Wertermittlung«<br />

Am 13. Februar <strong>2006</strong> fand in Hannover im Haus der Bauindustrie<br />

die konstituierende Sitzung der Kommission »Wertermittlung«<br />

unter dem Vorsitz von ÖbVI Dr.-Ing. Walter<br />

Schwenk statt.<br />

Ursache für die Gründung der Kommission ist u. a. die Hoffnung,<br />

durch die Betätigung in der Wertermittlung eine Belebung<br />

des Geschäfts zu erfahren.<br />

Die Mitglieder der Fachgruppe, welche die Doppelbestellung<br />

ÖbVI und ÖbvS innehaben, geben einen kurzen Abriss der bisherigen<br />

Aktivitäten auf dem Wertermittlungssektor. Beson-<br />

_ BUNDESINGENIEURKAMMER<br />

Einführung eines bundesweiten<br />

Ingenieurregisters<br />

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) strebt nach internationalem<br />

Vorbild die Einführung eines deutschen Ingenieurregisters an. Um<br />

die Qualität der Ingenieurleistungen gerade in Hinsicht auf die neu<br />

geschaffenen Abschlüsse Bachelor und Master zu bewahren, ist es<br />

wichtig, den Ausbildungsstand des einzelnen Ingenieurs zu dokumentieren.<br />

Für Leistungen wie z. B. das Erstellen von Wärme- und Schallschutznachweisen<br />

sind die Ingenieure an nachzuweisende Befähigungen gebunden.<br />

Hinzu kommen die in den Bauordnungen beschriebenen besonderen<br />

Anforderungen an die Ausbildungsqualität im Allgemeinen<br />

und Kenntnisse im Baurecht etc. im Besonderen.<br />

Die BIngK wünscht daher ein Register, in welchem bestimmte Anforderungen<br />

formuliert und von den Eingetragenen nachweislich erfüllt<br />

sind, um innerhalb Deutschlands und europaweit die gegenseitige<br />

Anerkennung zu ermöglichen. Eines der Hauptziele des Ingenieurregisters<br />

ist es nach Ansicht der BIngK, den dringend notwendigen Berufsrechtsvorbehalt<br />

für Ingenieure einzuführen. Die BIngK hat alle Mitgliedskammern<br />

und interessierten Verbände zur Mitarbeit aufgerufen.<br />

(Quelle: zbi nachrichten 1/<strong>2006</strong>, S.16-17, »Einrichtung eines bundesweiten<br />

Ingenieurregisters«, BIngK)<br />

ders hervorgehoben wurde die Zusammenarbeit mit dem DVW,<br />

welche explizit als »Erfolgsgeschichte« gewertet wurde.<br />

Die künftige Arbeitsweise der Kommission soll der des AK 6<br />

ähneln, wobei in der Kommission verstärkt Wert auf die Berücksichtigung<br />

des freien Berufes gelegt wird.<br />

Im Folgenden wurden Themenschwerpunkte und angestrebte<br />

Arbeitsweise der Kommission erörtert und definiert.<br />

Die Resultate sind auf den internen Seiten der BDVI-Homepage<br />

unter http://www.bdvi.de/intern/protokolle/wertermittlung/<strong>2006</strong>0213.pdf<br />

einzusehen.<br />

_ HOCHSCHULE<br />

Auslaufmodell Diplom<br />

Ebenso wie in der Vermessung beschäftigt man<br />

sich auch in benachbarten Fachrichtungen mit<br />

den Auswirkungen der Bologna-Erklärung zur<br />

Schaffung eines europäischen Hochschulraumes.<br />

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten<br />

(bdla) kommt in einem Vergleich des bisherigen<br />

Ingenieurstudienganges und der neueren<br />

Bachelor- und Masterausbildung zu der Erkenntnis,<br />

dass gewisse Qualitätseinbußen schon<br />

durch die kürzere Ausbildungszeit unumgänglich<br />

sind.<br />

Dem Nachweis beruflicher Praxis kommt in Zukunft<br />

eine sehr viel größere Bedeutung zu als bisher,<br />

da in der Master- bzw. Bachelorausbildung studienbegleitende<br />

Praxisphasen deutlich reduziert oder gar abgeschafft wurden,<br />

da diese auf Kosten der akademischen Wissensvermittlung gehen.<br />

Studienabsolventen ohne Praxiserfahrung seien weniger<br />

gut auf den Berufsalltag vorbereitet und hätten deshalb auch<br />

eine deutlich geringere Chance auf dem Arbeitsmarkt, so der<br />

bdla.<br />

Insgesamt ist zu hoffen, dass bei der Umstellung auf Bachelor<br />

und Master die Qualität des bisherigen Diploms erhalten bleibt,<br />

dass aber auch die Chance genutzt wird, das Studium den<br />

aktuellen Veränderungen der Berufspraxis anzupassen. Dem<br />

kann man sich als Geodät vorbehaltlos anschließen.<br />

(Quelle: Landschaftsarchitekten 1/<strong>2006</strong>, S. 25, »Auslaufmodell<br />

Diplom«, Matthias Gehrcke)<br />

211<br />

12<br />

1 11<br />

MOSAIK<br />

_ MESSE IN MÜNCHEN<br />

Intergeo <strong>2006</strong><br />

Die diesjährige Intergeo findet ausnahmsweise außerhalb des<br />

BDVI-Einzugsbereiches statt: in München. Der ÖbVI in Bayern<br />

– bisher bekanntlich keine Erfolgsgeschichte. Doch trotz<br />

alledem ist der BDVI in Kooperation mit dem IGVB auf der<br />

Fachtagung vertreten. Der Vortragsblock des BDVI-<strong>Forum</strong>s<br />

am 11. Oktober <strong>2006</strong> trägt den Titel »Chancen des freien Berufs<br />

in Europa«.<br />

Als Vortragende konnten hochrangige europäische Vertreter<br />

des Berufsstandes, so u. a. Leiv Bjarte Mjøs, President of the<br />

Norwegian Surveyor Association (NJKF), zum Thema »Das<br />

neue Kataster in Norwegen« oder Prof. Dr. habil. Kazimierz<br />

Czarnecki, President of the Association of Polish Surveyors,<br />

gewonnen werden.<br />

Aber auch über die BDVI-Beteiligung hinaus möchte die Intergeo<br />

an vergangene Erfolge anknüpfen. Nahezu alle Marktführer<br />

der Branche hätten ihre Teilnahme an der Ausstellung<br />

zugesagt, so eine Pressemittelung der Firma Hinte.<br />

Die Intergeo findet unter dem Motto »Wissen und Handeln<br />

für die Erde« vom 10. bis 12. Oktober <strong>2006</strong> täglich von 9 bis<br />

18 Uhr in der Neuen Messe München statt. Parallel dazu verläuft<br />

der XIII. Internationale FIG-Kongress vom 8. bis 13. Oktober<br />

<strong>2006</strong>. Weitere Informationen unter www.intergeo.de,<br />

www.fig<strong>2006</strong>.de oder wie immer unter www.bdvi.de.<br />

323


324<br />

EDITORIAL<br />

Ganz gut aufgestellt –<br />

vor dem BDVI-Kongress in Bad Homburg<br />

2<br />

Warum wird man in den Straßen von Bad Homburg keine freudetrunkenen ÖbVI sehen, die das<br />

Memorandum zwischen AdV und BDVI feiern? Warum stellt das FORUM dieses historische Ereignis<br />

auf Platz zwei? Die Antwort fällt nicht ganz leicht. Die Freude über die gemeinsame Erklärung<br />

zum amtlichen Vermessungswesen in Deutschland und dessen Entwicklung ist groß. Die Kenntnis davon,<br />

dass Vermessungsverwaltung und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gemeinsam ihren<br />

Berufsstand beschreiben und ihre spezifischen Aufgaben und Kernfunktionen aufeinander abstimmen<br />

(wollen), ist bewegend. Und damit es nicht vergessen wird, sei allen Beteiligten für ihre Beharrlichkeit<br />

Dank ausgesprochen. Aber nun gilt es, das Papier in die Amtsstuben und Büros zu tragen und<br />

im Umgang mit den Alltagsfragen mit Leben zu füllen. Über den Erfolg, so steht es abschließend in<br />

den Anmerkungen zum AdV-BDVI-Memorandum, wird zu einer anderen Zeit an gleicher Stelle zu<br />

berichten sein. Daher der Verzicht auf vorlautes Grölen und Feiern. Aber Freude auf eine »neue« Zusammenarbeit.<br />

Diesen letzten Satz kann man mühelos auf den Kongressvortrag »Europa neu vermessen« übertragen.<br />

Ein Beitrag, mit dem man auch das Kongress-Heft eröffnen sollte, wie wir meinen. Von der Freude<br />

auf eine Zusammenarbeit mit den Vertretern der jüngsten Beitrittsländer sind wir ja teilweise noch<br />

weit entfernt. In Europa fehlt ein derartiges Memorandum zwischen den einzelnen Staaten. Abgrenzung,<br />

Existenzängste und Informationsdefizite bewirken in Europa allenfalls ein Nebeneinander –<br />

noch kein Miteinander. Dass Uwe Rada den Begriff »Vermessung« semantisch aufbohrt und im Sinne<br />

von »ausloten«, »ergründen« oder »neu bemessen« interpretiert, macht Mut. Ein Berufsstand, der lange<br />

mit dem Ruf »Bringt Frauen und Kinder in Sicherheit, die Landmesser kommen« zu kämpfen hatte<br />

und dessen Pingeligkeit in der Öffentlichkeit oft als penetrant empfunden wurde, erhält die Gelegenheit,<br />

Vermessung (oder »surveying«) zeitnah zu aktualisieren. Warum sollte beispielsweise das amtliche<br />

Vermessungswesen in seinen verschiedenen Erscheinungsformen nicht mithelfen, Europa ein neues<br />

Maß zu geben, wenn es um die Zuverlässigkeit von Eigentumsnachweisen, von Geobasisdaten oder<br />

Grundstückswerten geht? Natürlich müssen wir dazu in den Gremien Europas vertreten sein.<br />

Klaus Rürup, der »past-president« des CLGE, stellt lapidar fest, dass der BDVI mit all seinen internationalen<br />

Aktivitäten den Zukunftsweg des Berufs pflastert. Natürlich hat er Recht. Genauso wie Otmar<br />

Schuster, der nicht müde wird, den mitunter müden Berufsstreitern europäische Visionen zu vermitteln.<br />

Oder Volkmar Teetzmann, der geradezu gerochen hat, dass der hoheitliche Kern des amtlichen<br />

Vermessungswesens in Brüssel verteidigt werden muss. Es ist gut, dass es diese »Trommler« gibt, dass<br />

der Zusammenhalt der Freiberufler europäisiert wird.<br />

Das FORUM will sich nicht darum herumdrücken, den politischen Gehalt des Rada-Vortrags, die Berufsgrundlagen<br />

des Memorandums oder die CLGE-Überlegungen zu übermitteln und zu erklären – das<br />

ist unsere Aufgabe. Die Reihenfolge der Beiträge scheint uns begründet. Ob die Beiträge ankommen,<br />

entscheiden Sie in Bad Homburg – und anderswo in Europa.<br />

Ihr<br />

INHALT<br />

32. Jahrgang, <strong>2006</strong>, Heft 2 32. Jahrgang, <strong>2006</strong>, Heft 2<br />

MOSAIK 321<br />

EDITORIAL 324<br />

KONGRESS<br />

■ Europa neu vermessen oder: Das große Ganze im Auge<br />

Uwe Rada 326<br />

BERUFSRECHT<br />

■ Abgestimmte Wirkungsfelder<br />

AdV-BDVI-Memorandum 336<br />

■ Ein Bewertungsmodell mit Ratingcharme<br />

FORUM-Schriftleitung 369<br />

INTERNATIONAL<br />

■ Brüssel, Cork und Obersuhl<br />

Walter Schwenk 346<br />

GRUND UND BODEN<br />

■ Städtebauliche Großprojekte<br />

Uli Hellweg 354<br />

■ GEBIG EVA seit über 10 Jahren in Entwicklungsbereichen tätig<br />

Walter Schwenk 356<br />

■ Rechtliche Voraussetzungen der freiwilligen Umlegung<br />

Christian-W. Otto 364<br />

FORUM GLOSSAR<br />

■ Vermessung … Ich liebe es!<br />

Andreas Bandow 363<br />

FORUM FEDERALE<br />

■ Ergebnis einer Detailanalyse<br />

Hubertus Brauer 370<br />

■ Berichte der Mitgliederversammlungen<br />

Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern 371<br />

Landesgruppe Rheinland-Pfalz 372<br />

Landesgruppe NRW 373<br />

Landesgruppe Brandenburg 373<br />

BÜCHER 374<br />

FORUM FACTUM 377<br />

FORUM FUTURA 378<br />

MOSAIK 384<br />

IMPRESSUM 384<br />

BDVI-Kongress – 326<br />

Thema<br />

»Vermessenes Europa«<br />

Das wär's doch: Europa auf einer neuen Netzbasis<br />

mit neuen Fehlergrenzen neu vermessen.<br />

Aber Uwe Rada sprengt den technischen Rahmen<br />

und wertet »Vermessen« in einem städtebaulichen,<br />

gesellschaftlichen, politischen Kontext<br />

auf. FORUM-Tipp: Lesen (oder hören) und<br />

dann dorthin fahren, wo sich Europa erprobt<br />

und entscheidet.<br />

AdV-BDVI-<br />

Memorandum:<br />

Ein »historisches«<br />

Ereignis<br />

CLGE – erstaunlich<br />

konkret<br />

336<br />

Wer war hartnäckiger: die AdV-Vertreter oder<br />

die BDVI-Abgesandten? Auf jeden Fall ist das<br />

gemeinsame Memorandum zum amtlichen<br />

Vermessungswesen ein (wie sagt man?) historisches<br />

Ereignis. FORUM stellt vor und mahnt<br />

zugleich die Umsetzung an.<br />

346<br />

Allen Einschätzungen internationaler »working-groups«<br />

zum Trotz wurde das Comité de<br />

Liaison des Géomètres Européens (CLGE) in Cork<br />

erstaunlich konkret vorgefunden: Studentenzahlen,<br />

Surveyor-Reputation, Standortbestimmung.<br />

Meinungen und Perspektiven in<br />

diesem Heft. Prädikat: wissenswert.<br />

2<br />

325


KONGRESS<br />

326<br />

Uwe Rada<br />

EUROPA NEU VERMESSEN<br />

ODER:<br />

DAS GROSSE GANZE IM AUGE<br />

UWE RADA , BERLIN<br />

WAS FÄLLT UNS, MEINE DAMEN UND HERREN, EIN, WENN WIR HEUTE AN EUROPA<br />

DENKEN? – Brüssel, selbstverständlich, jene mittelgroße Stadt, die wir gerne als Haupt-<br />

stadt der Eurokraten titulieren. Als Hauptstadt Europas haben wir sie, Hand aufs Herz,<br />

noch immer nicht akzeptiert.<br />

schon einen blauen Brief aus Brüssel bekommen.<br />

Dann der Euro, aber der ist zugleich auch Teuro und – im Zusammenhang mit dem<br />

europäischen Stabilitätspakt – auch der Grund dafür, weswegen wir seit Jahren nun<br />

Uns fallen, geben wir es ruhig zu, wenn wir an Europa denken, gleich auch seine Grenzen ein. Zehn neue Mit-<br />

gliedsländer bei der letzten Erweiterungsrunde – war das nicht ein bisschen viel? Doch damit soll es noch lange<br />

nicht sein Bewenden haben – auch wenn alle jetzt von einer Verlangsamung des Erweiterungstempos sprechen.<br />

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien haben begonnen. Rumänien und Bulgarien werden<br />

schon 2007 oder 2008 Mitglieder sein. Europa wird, so denken viele von uns, damit noch größer und noch<br />

weniger beherrschbar werden: politisch, wirtschaftlich, kulturell.<br />

2<br />

Natürlich denken wir, wenn wir an Europa denken, auch an die,<br />

die nicht zu uns kommen, sondern Deutschland verlassen –<br />

alteingesessene Unternehmer, Niederlassungen globaler Player,<br />

die den »Standort Deutschland« verlassen, weil es vor allem im<br />

Osten Europas besser sei: niedrigere Löhne, niedrigere Lohnnebenkosten,<br />

höhere Profite.<br />

Und: Der freie Waren- und Kapitalverkehr soll bald schon um<br />

den freien Dienstleistungsverkehr ergänzt werden. Sie alle kennen<br />

die so genannte Lissabon-Strategie der EU-Kommission<br />

und den Streit um die Dienstleistungsrichtlinie aus Brüssel.<br />

Nach langem Hin und Her scheint inzwischen ein Kompromiss<br />

gefunden. Aber so ist das in Brüssel. Nichts ist einfach, und<br />

was einfach scheint, das dauert.<br />

Das andere, das positiv besetzte Europa hat es demgegenüber<br />

schwer. Ja, was ist das überhaupt, dieses andere, dieses sympathische<br />

Europa? Die Champions League und der UEFA-Cup<br />

z. B. (bei dem Türken, Rumänen, Bulgaren, Kroaten und sogar<br />

die Russen selbstverständlich mitspielen dürfen).<br />

Ist es das Europa, das wir wieder wie selbstverständlich bereisen<br />

können? Auch wenn wir bei diesen Reisen noch lange von jenem<br />

paradiesischen Zustand der grenzenlosen Bewegung entfernt<br />

sind, wie er vor dem Ersten Weltkrieg einmal geherrscht<br />

hat: Damals konnte man von St. Petersburg bis Rom reisen, ohne<br />

auch nur ein einziges Mal nach einem Ausweisdokument gefragt<br />

zu werden. Aber immerhin: Die Visumspflicht ist in den<br />

meisten Ländern abgeschafft.<br />

Nur, warum machen wir von den neuen Möglichkeiten so wenig<br />

Gebrauch? Reisen wir so selten in den Osten, weil wir keine<br />

Idee von diesem Europa haben? Weil wir es wieder vergessen<br />

haben, jenes Europa, das im Moment eines historischen Augenblicks<br />

1989/90 eine solche Idee formuliert und die samtenen<br />

Revolutionen in Polen, der CSSR und Ungarn als »Rückkehr<br />

nach Europa« gefeiert hatte? Eine Rückkehr, der bald<br />

der Abbau von Schlagbäumen und anderen Grenzen folgen<br />

sollte.<br />

Unser Bild von Europa, das sich aus all diesen Mosaiksteinen<br />

und Momentaufnahmen zusammensetzt, ist – so müssen wir<br />

feststellen – seltsam unscharf geblieben. Was wissen wir eigentlich<br />

wirklich über diesen Kontinent, und was wollen wir<br />

wissen? Welches Europa wollen wir?<br />

Diese Fragen stehen auf der Agenda. Sie stehen auf der Agenda<br />

der Politiker, auf der Agenda von uns Journalisten und auch<br />

auf Ihrer Agenda, der Agenda der Vermessungsingenieure und<br />

all der anderen freiberuflichen und staatlich bestellten Dienstleister.<br />

All das, was wir zusammen zu unternehmen haben, könnte<br />

man nennen: die Unschärfen beseitigen, den Blick schärfen,<br />

genauer hinschauen, die alten Distanzen noch einmal überprüfen,<br />

neue Distanzen im Vorfeld erkennen. Unsere Aufgabe<br />

lautet also: Europa neu vermessen.<br />

I.<br />

LASSEN SIE MICH DAZU<br />

FÜNF BEMERKUNGEN MACHEN<br />

Die erste: Wir brauchen neue Karten und Stadtpläne.<br />

Ich erinnere mich noch gut an den Tag, an dem ich meinen<br />

ersten Berliner Stadtplan kaufte. Das war im Frühjahr 1983,<br />

ich war gerade als junger Student aus Schwaben in die Stadt<br />

gekommen, und der Stadtplan, den ich am Kiosk erwarb, war<br />

natürlich, auch wenn auf dem Titelblatt »Berlin« stand, ein<br />

Westberliner Stadtplan. Dick und unübersehbar war die Linie,<br />

die die amerikanischen, französischen und britischen Sektoren,<br />

das »freie« Berlin also, vom »unfreien« trennte.<br />

Wer, wie ich, nicht vorhatte, sich deshalb von Erkundungstouren<br />

in den Ostteil der Stadt abhalten zu lassen, hatte es<br />

nicht einfach. Ostberlin, das war auf den meisten Westplänen<br />

nur ein Kartenausschnitt, irgendwo im Osten abgeschnitten.<br />

Die Kartographie folgte nicht dem Weichbild der Gesamtstadt,<br />

sondern das Weichbild der Kartographie. Hat mich das gewundert?<br />

Ich muss sagen: Nein.<br />

Genauso wenig habe ich mich gewundert, als ich zum ersten<br />

Mal nach Ostberlin kam und dort nach langem Suchen ebenfalls<br />

einen Stadtplan in den Händen hielt. Die andere Seite, der<br />

Westen, war in diesem Stadtplan von Berlin, Hauptstadt der<br />

DDR, nicht abgeschnitten. Er kam überhaupt nicht vor. Der<br />

Westen der Stadt war ein weißer Fleck auf der Landkarte, an<br />

dem Straßen und Bahnlinien endeten. Nur die Flüsse flossen<br />

weiter durch diesen weißen Fleck namens WB (Westberlin).<br />

Keine Straßen und Bahnen, dafür aber Flüsse – fast schien es<br />

auf diesem Stadtplan, als wäre dieses WB nicht besiedelt, unerschlossene<br />

Wildnis, eine »terra incognita«.<br />

Weiße Flecken und abgeschnittene Karten gab es aber nicht<br />

nur an der deutsch-deutschen oder der Berliner Sektorengrenze.<br />

Es gab und gibt sie auch an anderen Grenzen des Kontinents.<br />

Ich musste dies selbst in den vergangenen drei Jahren feststellen,<br />

als ich an einer Kulturgeschichte der Oder gearbeitet<br />

habe, am Versuch, der Oder einen Platz im neuen Europa zu<br />

geben. Zu meinem Leidwesen musste ich erfahren: Eine Karte<br />

der Oderregion, die von der Quelle im mährischen Odergebirge<br />

bis zur Mündung ins Stettiner Haff reicht, gibt es bis heute<br />

nicht. Die deutschen Karten enden hinter der polnischen Gren-<br />

KONGRESS<br />

2<br />

327


KONGRESS<br />

328<br />

ze, die polnischen Karten schneiden zumeist den tschechischen<br />

Oberlauf des Flusses ab. Die mitteleuropäische Oder, die gerade<br />

überall an ihren Städten und in ihren Regionen entdeckt<br />

wird, ist kartographisch zumindest noch immer ein Gewässer<br />

am Kartenrand.<br />

Wir brauchen also dringend neue Landkarten und Stadtpläne.<br />

Europa, heißt es nicht zu Unrecht, ist auch das Europa der Regionen.<br />

Diese Regionen müssen aber erfahrbar sein, im besten<br />

Sinne des Wortes. Eine große Aufgabe, noch immer.<br />

II.<br />

2<br />

Doch mit Landkarten und Stadtplänen ist es nicht getan.<br />

Um uns im neuen Europa bewegen zu können, müssen<br />

wir, wie auch unsere Nachbarn, die weißen Flecken unseres Wissens<br />

über dieses Europa tilgen.<br />

Nicht weit von hier, in der, wie es manche sagen, schönsten<br />

Stadt Deutschland, und der Fast-Kulturhauptstadt Europas<br />

2010, wurde vor einem Jahr eine neue Fußgänger- und Radfahrerbrücke<br />

eingeweiht. Diese so genannte Altstadtbrücke<br />

verbindet seitdem die Altstadt von Görlitz mit Zgorzelec, dem<br />

ehemaligen Görlitz-Ost, auf der anderen Seite der Neiße.<br />

Ein Grund zum Feiern, natürlich. Und gefeiert wurde und wird<br />

tatsächlich, erst vor kurzem wieder bei einem Fest an der Neiße.<br />

Mitunter schien es da, als wäre die neue Brücke nur noch Brücke<br />

und keine Grenze mehr, mehrmals haben die Grenzbeamten<br />

die Feiernden einfach durchgewinkt, so wie sie es auch in Frankfurt<br />

und Slubice immer wieder tun. Sie folgen damit nicht unbedingt<br />

dem Buchstaben des Gesetzes, aber so ist das eben in<br />

Grenzgebieten. Hier schlagen die Uhren immer etwas anders.<br />

Viel zu häufig aber schlagen sie immer noch verschieden. Der<br />

ehemalige Direktor des Polnischen Instituts in Leipzig, Kazimierz<br />

Woycicki, hat es einmal am Beispiel ebenjener Fast-Kulturhauptstadt<br />

Europas, Görlitz und Zgorzelec, untersucht.<br />

»Histoire imaginaire« hieß diese Untersuchung und war der Versuch,<br />

die Erinnerungskulturen in beiden Städten miteinander<br />

zu vergleichen. Das Ergebnis war ernüchternd: Außer den Jahren<br />

1939, 1945 und 1989/90 waren auf beiden Seiten der Neiße<br />

ganz unterschiedliche Jahreszahlen von Bedeutung. So wussten<br />

die Polen z. B. nichts von den Ereignissen des 17. Juni 1953, die<br />

ja gerade in Görlitz eine große Rolle gespielt hatten. Den Görlitzern<br />

wiederum waren die Ereignisse 1956 in Polen, das Ende<br />

der Bierut-Regierung und die Tauwetterperiode unter Gomulka,<br />

weitgehend fremd.<br />

Selbst die gemeinsamen Daten 1939, 1945 und 1989/90 haben<br />

eine höchst unterschiedliche Bedeutung. Auf der deutschen<br />

Seite ist 1939 gleichbedeutend mit dem Beginn des Zweiten<br />

Weltkriegs und dem Überfall Hitlerdeutschlands auf Polen am<br />

1. September.<br />

In Zgorzelec dagegen spielt der 17. September 1939 eine ebenso<br />

große Rolle, zumal ein Großteil der Bewohner aus dem Osten<br />

Polens stammt. An diesem Tag, zweieinhalb Wochen nach<br />

dem deutschen Überfall, folgte der sowjetische Überfall auf<br />

Polen, marschierte die Rote Armee im Osten des Landes ein.<br />

Einmal mehr, so sah es der Hitler-Stalin-Pakt vor, wurde Polen<br />

unter seinen beiden Nachbarn aufgeteilt.<br />

Das war nicht nur mit Besetzung, Tod und Vertreibung verbunden,<br />

sondern auch ein geschichtliches Trauma. Schließlich<br />

gehörten Preußen und Russen – neben den Österreichern – bereits<br />

im 18. Jahrhundert zu den drei Mächten, die Polen unter<br />

sich aufgeteilt und dafür gesorgt hatten, dass der polnische Staat<br />

123 Jahre lang von der europäischen Landkarte verschwand.<br />

Europa neu vermessen, d. h. deshalb auch, neue Erinnerungskulturen<br />

neben die eigenen zu stellen, das Schulbuchwissen<br />

der Geschichte zu überprüfen und auch mal den Perspektivwechsel<br />

zu erproben. Dass die USA in Polen heute noch immer<br />

als Garant für Sicherheit und staatliche Souveränität gelten,<br />

hat genau mit dieser Geschichte zu tun. Ohne den Fürsprecher<br />

USA wäre der polnische Staat in den Versailler Verhandlungen<br />

1918 wohl nicht wieder auf der europäischen Landkarte aufgetaucht.<br />

III.<br />

Europa neu vermessen heißt drittens, die beiden<br />

angesprochenen Größen, Zeit und Raum, Geschichte<br />

und Geographie in ein neues, modernes Verhältnis zueinander<br />

zu setzen. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass sich der<br />

Deutsche Historikertag 2004 einem Thema widmete, dass in<br />

der Vergangenheit lange tabu war: der Wiederkehr des Raums<br />

in die Geschichte oder – wie es schön wissenschaftlich heißt<br />

– der »spatial turn«.<br />

Raum, das muss ich Ihnen nicht sagen, war über Jahrzehnte<br />

hinweg ein Unwort gewesen, in Ost- wie auch in Westdeutschland.<br />

In der Weimarer Republik, nach dem Vertrag von<br />

Versailles, in dessen Folge Deutschland Westpreußen, das<br />

Posener Land und Ostoberschlesien an Polen verlor, wurden die<br />

Deutschen in der Propaganda der Nationalsozialisten schnell<br />

ein »Volk ohne Raum«.<br />

Neben diesem, ursprünglich von Hans Grimm stammenden Begriff<br />

gab es noch den »Lebensraum«, den »Grenzraum«, den<br />

»Siedlungsraum«, die »Raumnot«. Auch ein anderer geographischer<br />

Begriff, der Boden, wurde in diesem Kontext schnell zum<br />

Kampfbegriff – als »Blut und Boden«.<br />

»Der Nationalsozialismus«, schreibt der Osteuropahistoriker Karl<br />

Schlögel über die Gründe für das später verhängte Tabu, »hatte<br />

das ganze Vokabular aufgesogen oder doch mindestens kontaminiert.<br />

Nach allem, was geschehen war, hatten der Raum<br />

und die Disziplinen, die mit ihm befasst waren, ihre Unschuld<br />

verloren.«<br />

Nun aber, meint Schlögel in seinem Schlüsselwerk »Im Raume<br />

lesen wir die Zeit«, sei es überfällig, dass der Raum seine Schuld<br />

verlöre, die er ohnehin nur in Deutschland gehabt habe. »Es ist<br />

die geschichtliche Situation nach 1989 und 2001«, sagt er, »die<br />

dafür gesorgt hat, dass die räumlichen Aspekte des Politischen<br />

schärfer gesehen und neu bedacht werden. Wer will, kann das<br />

als ›spatial turn‹ bezeichnen, aber wichtiger als die Arbeit an<br />

einer aparten Geschichte des Raums ist etwas anderes: die<br />

Erneuerung der geschichtlichen Erzählung selbst.«<br />

Diese Erneuerung, von der Schlögel spricht, ist in vollem Gange.<br />

Man muss nur einen Blick auf die Büchertische in unseren<br />

Buchhandlungen werfen. Wir sehen dort Bücher über Königsberg,<br />

die alte Weltbürgerrepublik, über Breslau, diese Blume<br />

Europas, über Ostpreußen und seine Lage zwischen Polen und<br />

Litauen.<br />

Die Geschichte und mit ihr die Geschichtsschreibung kehrt an<br />

konkrete Orte zurück, das ist der eine Schluss, der sich aus Publikationen<br />

wie diesen ziehen lässt. Der andere: All diese Bü-<br />

KONGRESS<br />

2<br />

329


KONGRESS<br />

330<br />

cher haben mit dem Chauvinismus und Nationalismus des vergangenen<br />

Jahrhunderts nichts zu tun, sie sind vielmehr den<br />

modernen Narrativen von Zivilgesellschaft und Multikulturalität<br />

verpflichtet.<br />

IV.<br />

Mit dem Raum kommt schließlich und viertens auch<br />

der Kulturraum wieder in unsere Wahrnehmung<br />

zurück. Auch dafür ist Görlitz ein gutes Beispiel. Gleich nach<br />

der Wende nämlich ließ Görlitz von Sachsen und entdeckte<br />

seine niederschlesische Vergangenheit.<br />

Aber man muss zugeben: Damit betreibt es seit 15 Jahren eine<br />

recht erfolgreiche Geschichts-, Identitäts- und man kann auch<br />

sagen Imagepolitik. Dass dieses funktioniert, hat auch damit<br />

zu tun, dass »Schlesien« in unserer Wahrnehmung nicht mehr<br />

nur das Thema von Heimattouristen oder Landsmannschaften<br />

ist, sondern auch auf der kulturellen Landschaft der Jüngeren<br />

angekommen ist. Schlesien ist damit nicht mehr nur Verlust,<br />

sondern auch ein Hinzugewinn.<br />

Es ist deshalb kein Zufall, dass gerade in Görlitz eine Zeitschrift<br />

erscheint, die wie keine andere diesem modernen Begriff von<br />

Kultur, Region und grenzüberschreitender Zusammenarbeit<br />

verpflichtet ist. Ihr Name ist gleichzeitig Programm: »Silesia<br />

Nova«. (Der zweite Standort dieser Zeitschrift ist Wroclaw /<br />

Breslau, das auf dem Felde dieses »Mit der Geschichte in die<br />

Zukunft« inzwischen zu so etwas wie einem europäischen Taktgeber<br />

geworden ist.)<br />

2<br />

V.<br />

Doch die Rückkehr der Räume ist nicht automatisch mit<br />

einem Zugewinn an Zukunft verbunden, auch das zeigt<br />

das Beispiel Görlitz. Görlitz gehört, wie viele Städte in den<br />

neuen Bundesländern auch, zu den schrumpfenden Städten.<br />

Schrumpfung, auch das kann man messen, und in Görlitz sind<br />

die Zahlen alles andere als beruhigend.<br />

Von den 80.000 Einwohnern, die zur Wende in Görlitz lebten,<br />

haben inzwischen 20.000 ihrer Stadt den Rücken gekehrt –<br />

und das, obwohl die Innenstadt, die zu DDR-Zeiten zur Sprengung<br />

stand, inzwischen vorbildlich saniert ist.<br />

Am Untermarkt reihen sich spätgotische und Renaissancebauten<br />

nebeneinander wie sonst nur in Krakau oder Italien,<br />

und in den Bögen der Tuchhallen sowie an den prunkvollen<br />

Fassaden der Patrizierhäuser lässt sich erahnen, welche Bedeutung<br />

Görlitz einmal hatte. Einst war die Stadt an der Neiße<br />

reich geworden durch den Handel mit Waid, dem mittelalterlichen<br />

Färbestoff, der hier, auf der »Via Regia«, seinen Weg nach<br />

Osten nahm. Damals war Görlitz noch in der Mitte, heute liegt<br />

es am Rand.<br />

Meine Damen und Herren, Sie wissen: Diese Randlagen werden<br />

im zusammenwachsenden Europa nicht weniger, sondern<br />

mehr werden. »Die Ungleichheit zwischen den Regionen wird<br />

wachsen«, prophezeit der Soziologe Ulf Matthiesen vom Institut<br />

für Regionalentwicklung und Strukturplanung in Erkner<br />

bei Berlin. »Es wird neue und immer mehr Peripherien geben<br />

und neue und immer weniger Zentren, in denen sich das Wirtschaftswachstum<br />

konzentriert.«<br />

Diejenigen von Ihnen, die aus den neuen Bundesländern kommen,<br />

wissen, was damit gemeint ist. Außer einigen Leuchttürmen<br />

wie Leipzig, Dresden, Jena oder dem Berliner Speckgürtel<br />

gibt es hier keine Wachstumskerne, sondern Abwanderung<br />

und Arbeitslosigkeit allenthalben. Schrumpfung allenthalben.<br />

Für Görlitz heißt dies: Schönheit alleine macht noch keine<br />

Zukunft. Es sei denn die einer Pensionopolis.<br />

VI.<br />

So wird Europa derzeit also neu vermessen – räumlich,<br />

historisch, kulturell und wirtschaftlich. Lassen Sie<br />

mich, bevor ich zu den Chancen und Risiken dieser Neuvermessung<br />

komme, noch eine weitere kleine Geschichte erzählen.<br />

Im Zusammenhang mit meiner Arbeit über die Oder bin ich<br />

auch an die polnisch-tschechische Grenze zwischen Racibórz /<br />

Ratibor und Ostrava / Ostrau gekommen.<br />

Die Oder ist dort nicht der große mächtige Strom, als den wir<br />

sie an der deutsch-polnischen Grenze kennen, sondern ein kleiner<br />

Fluss, der bei Bohumin und Chalupki über sieben Kilometer<br />

vor sich hin mäandert. Dabei markiert er, das ist wichtig für diese<br />

Geschichte, den Grenzverlauf zwischen Polen und Tschechien.<br />

Das ist, in normalen Zeiten nichts, worüber es sich zu berichten<br />

lohnte, doch manchmal tritt die Oder über ihre Ufer und<br />

ändert, wie bei der großen Oderflut im Sommer 1997, ihren<br />

Lauf. Den Grenzmäandern, wie sie dort heißen, wurde damals<br />

eine Mäanderschlinge abgeschnitten. Mit dem neuen Lauf des<br />

Flusses, Sie ahnen es, änderte sich natürlich auch der Verlauf<br />

der polnisch-tschechischen Grenze. In der Vergangenheit haben<br />

solche Ereignisse immer ganze Heerscharen von Vermessungsingenieuren,<br />

Geographen und Diplomaten auf Trab gebracht.<br />

Das soll sich seit dem Hochwasser 1997 ändern.<br />

Nachdem ein Bündnis von Umweltschützern mit dem Namen<br />

»Zeit für Oder« eine Rückverlegung der Oder in ihr altes Bett<br />

verhindert hatte, schlug es gleich noch vor, die Oder zum freien<br />

Fluss zu erklären. Das würde bedeuten, dass nicht mehr die<br />

Grenze der Oder angepasst werden müsste, sondern sich die<br />

Grenze wie auch der Fluss ihren Lauf suchen dürfte. Aus einer<br />

klaren Grenzlinie würde damit ein zu beiden Seiten gehörendes<br />

Grenzland werden.<br />

VII.<br />

Dieses Beispiel verdeutlicht vielleicht ganz sinnbildlich,<br />

welche beiden Haltungen gegenüber dem<br />

neuen Europa zur Verfügung stehen: Abschottung und Öffnung.<br />

Öffnung, d. h., die Herausforderungen anzunehmen, nicht die<br />

Probleme in den Vordergrund zu stellen, sondern die Chancen.<br />

Abschottung dagegen heißt, am besten alles so zu lassen, wie<br />

es ist, wohl ahnend, das dieses eine Illusion sein wird.<br />

Dabei ist klar, auch das gehört zum Vermessen des neuen Europa,<br />

dass die Haltung des Sichöffnens weitaus schwieriger ist<br />

als die des Sichabschottens. Schließlich gibt es, das Beispiel<br />

KONGRESS<br />

2<br />

331


KONGRESS<br />

332<br />

Görlitz hat es gezeigt, nicht nur etwas zu gewinnen, sondern<br />

auch zu verlieren. Und manche Öffnungen, wie etwa die des<br />

Dienstleistungssektors in der Europäischen Union, zu dem ja<br />

auch Ihr Feld, die Vermessungstechni,k gehört, werden zu besonders<br />

schweren Ungleichheiten führen.<br />

Aber, um Missverständnissen vorzubeugen, ohne Veränderung<br />

wird es nicht gehen. Keiner hat das vielleicht so treffend ausgedrückt<br />

wie der bereits erwähnte Osteuropahistoriker Karl<br />

Schlögel. Schlögel hat darauf hingewiesen, dass dem Westen<br />

noch bevorstehe, was der Osten längst hinter sich habe. Auch<br />

bei uns heiße es deshalb, »sich auf die Risiken der Zwischenzeit<br />

einzulassen, in der ein alter Zustand unhaltbar geworden<br />

ist, ein neuer sich aber noch nicht verfestigt hat; im Provisorium<br />

leben zu können, ohne dass dies als Weltuntergang empfunden<br />

würde; nicht in Panik und Hysterie zu verfallen, wenn<br />

die Selbstverständlichkeiten einer Lebensform aufhören, selbstverständlich<br />

zu sein; sich einzulassen auf eine Suchbewegung,<br />

deren Ende man noch nicht kennt.«<br />

VIII.<br />

Lassen Sie mich zum Schluss meiner Überlegungen<br />

deshalb noch einmal in jene Stadt zurückkehren,<br />

die für vieles, was für die Neuvermessung Europas<br />

zutrifft, ein Beispiel ist – Görlitz. Schönheit, haben wir hier feststellen<br />

müssen, schafft noch keine Zukunft. Auf der anderen<br />

Seite der Neiße weiß man: Zukunft braucht nicht unbedingt<br />

Schönheit.<br />

An der ulica Bohaterów Getta sind die Gründerzeithäuser noch<br />

nicht renoviert. Von den Fassaden blättert Putz, manche Balkone<br />

sind baupolizeilich gesperrt. Doch der marode Charme<br />

2<br />

der Stadt am östlichen Neißeufer fällt kaum ins Auge angesichts<br />

der zahlreichen Reklametafeln, Auslagen, Hinweisschilder<br />

auf Geschäfte, Reparaturen und Wechselstuben. Wo<br />

man Geld wechselt und Dienste in Anspruch nimmt, herrscht<br />

Bewegung. Auf den Bürgersteigen, vor den Geschäften, an den<br />

Straßenkreuzungen: Überall begegnen sich die Wege der Menschen,<br />

jeder scheint hier etwas zu tun zu haben, nur die Liebespaare<br />

bleiben manchmal stehen und lassen die anderen an sich<br />

vorbeiziehen.<br />

Zgorzelec ist eine polnische Stadt. Nichts erinnert hier an die<br />

Urbanität und Gediegenheit, die das deutsche Görlitz einmal<br />

ausgestrahlt haben muss, in besseren Zeiten, als die Welt noch<br />

in Ordnung war und Zgorzelec die Vorstadt von Görlitz. In<br />

Zgorzelec lebt man nicht von der Vergangenheit, sondern in<br />

der Gegenwart. Hier zählt man keine Denkmäler, sondern am<br />

späten Abend, wenn die Geschäfte schließen, das Geld in den<br />

Registrierkassen. In Görlitz gibt es einige Dutzend Hotels, die<br />

darauf bauen, dass die Gäste in die »Perle der Lausitz« kommen.<br />

In Zgorzelec gibt es keine Touristen, sondern »klienci«, also Kunden,<br />

viele von ihnen vom anderen Ufer der Neiße.<br />

Und Kinder gibt es. Es ist schon erstaunlich, wie viele Frauen<br />

mit Kinderwagen vor den Geschäften an der ulica Bohaterów<br />

Getta stehen. Kinder bedeuten auch Vertrauen in die Zukunft.<br />

Und Zgorzelec ist eine Stadt der Kinder und ihrer jungen Eltern.<br />

40 % der Bewohner haben das 29. Lebensjahr noch nicht<br />

überschritten. Wenn in naher Zukunft die europäische Außengrenze<br />

nicht mehr entlang der Neiße und mitten durch die Doppelstadt<br />

Görlitz / Zgorzelec verläuft, werden es vielleicht die<br />

Zgorzelecer Kinder sein, die auf der anderen Seite die Spielplätze<br />

einnehmen, die Kindergärten und Schulen. Europa ist<br />

in der westlichsten Stadt Polens greifbar nahe.<br />

Nur auf den ersten Blick wirkt der Kontrast zwischen der verlassenen<br />

Görlitzer Altstadt und dem Trubel auf der anderen<br />

Seite der Neiße wie eine Verkehrung der europäischen Verhältnisse:<br />

auf der Wohlstandsseite der Europäischen Union urbane<br />

Agonie, auf der anderen kreatives Chaos. In Wirklichkeit<br />

freilich zeigt sich im Spannungsfeld zwischen Görlitz und<br />

Zgorzelec das künftige Europa jenseits aller Hoffnungen und<br />

Sonntagsreden: hier Schrumpfung auf vergleichsweise hohem,<br />

dort Wachstum auf niedrigem Niveau.<br />

1.000 Arbeitsplätze wurden in Zgorzelec in den vergangenen<br />

Jahren geschaffen. 1.000 Arbeitsplätze, das ist auch Kaufkraft<br />

für Görlitz. Im Jugendstilkaufhaus von Karstadt wird schon jeder<br />

zweite Euro von polnischen Kunden ausgegeben. Mittlerweile<br />

gibt es in Görlitz sogar einen stehenden Spruch. Der geht<br />

so: Die deutschen Jugendlichen gehen nach Polen und kaufen<br />

Adidas-Remakes. Die Polen kommen nach Deutschland und<br />

kaufen die Originale.<br />

Anders als Görlitz droht Zgorzelec übrigens auch keine demographische<br />

Katastrophe, im Gegenteil: Die Stadt ist in den Jahren<br />

nach der Wende auf fast 40.000 Einwohner angewachsen.<br />

60.000 und 40.000, rechnete der ehemalige Görlitzer Oberbürgermeister<br />

Rolf Karbaum deshalb immer wieder zusammen,<br />

macht 100.000. Das sei genau die Größe, die eine Stadt brauche,<br />

um für Touristen interessant zu werden. Zahlende Touristen,<br />

versteht sich, solche, die auch mal über Nacht bleiben.<br />

Anders als in vielen anderen Grenzstädten an der Oder oder<br />

der Neiße blickt man in Görlitz der Realität ins Auge. »Die Zukunft<br />

liegt in Polen«, gab Karbaum seinem Nachfolger mit auf<br />

den Weg, es ist ein Satz, den sie inzwischen alle sagen in Görlitz,<br />

weil es eine andere Zukunft nicht mehr gibt. Schon 1998<br />

haben sich Görlitz und Zgorzelec zur »Europastadt« zusammengeschlossen.<br />

Mittlerweile hat sich eine Kultur der Normalität in der deutschpolnischen<br />

Zusammenarbeit entwickelt. Längst ist eine grenzüberschreitende<br />

Stadtbuslinie eingerichtet, die Stadtverwaltungen<br />

haben gemeinsame Ausschüsse gegründet, in denen<br />

regelmäßig über Wirtschaft, Bildung, Kultur und Stadtplanung<br />

gesprochen wird. So ist auch, ohne den Titel der Europäischen<br />

Kulturhauptstadt, etwas in Gang gekommen, auf das die Menschen<br />

auf beiden Seiten der Neiße stolz sein können.<br />

KONGRESS<br />

2<br />

333


KONGRESS<br />

334<br />

Das Beispiel Görlitz und Zgorzelec zeigt, und damit<br />

IX. komme ich zum Schluss, dass dort, wo sich das »alte«<br />

und das »neue« Europa begegnen wie nirgendwo sonst – also<br />

an der deutsch-polnischen Grenze –, auch etwas Neues am<br />

Entstehen ist, etwas, das gerade für die peripheren Räume in<br />

Ostdeutschland auch den Blick in die Zukunft öffnen kann.<br />

Für Görlitz heißt dies: Schrumpfung und Zuwachs an Tourismus;<br />

wachsende Arbeitslosigkeit und mehr Kunden; Konkurrenz<br />

aus Polen und billige Einkaufsmöglichkeiten. Und es heißt,<br />

wie es das Beispiel der Zeitschrift »Silesia Nova« verdeutlicht,<br />

einen Blick nach vorne zu richten durch die Rückbesinnung<br />

auf einen alten und neuen Kulturraum. Kann man sich mehr<br />

erwarten bei der Neuvermessung Europas in einem Landstrich<br />

wie diesem?<br />

Denn an eines sollten wir auch erinnern, wenn wir an Europa<br />

denken. Nicht alles, was mit Verlust, Konkurrenz und neuer<br />

Unübersichtlichkeit in unseren Zeiten zu tun hat, ist das Ergebnis<br />

des europäischen Einigungsprozesses. Genauso wenig ist<br />

alles, was wir gewinnen, automatisch ein europäischer Zugewinn.<br />

Bei der Neuvermessung Europas sollten wir deshalb sehr genau<br />

vorgehen, jede Krümmung, jede Unvorhergesehenheit im Auge<br />

behalten, ohne das große Ganze aus dem Auge zu verlieren.<br />

Wer sollte dafür nicht geeigneter sein als Sie, meine Damen<br />

und Herren?<br />

Ich danke Ihnen.<br />

2<br />

Uwe Rada<br />

http://www.uwe-rada.de<br />

http://www.die-oder.de<br />

taz, die tageszeitung<br />

Geboren 1963 in Göppingen<br />

Abitur 1981 in Eislingen / Fils<br />

Arbeit in der Literarischen Werkstatt Göppingen<br />

Seit 1983 in Berlin<br />

Studium Germanistik und Geschichte<br />

(1986 abgebrochen)<br />

AStA-Fachschaftsreferent von 1984 bis 1987<br />

LKW-Fahrer von 1987 bis 1989<br />

Freier Journalist seit 1989<br />

Von 1991 bis 1992 Gabelstaplerfahrer<br />

Seit 1992 Redakteur bei der »taz«<br />

Schwerpunkte der Arbeit sind Stadtentwicklung<br />

sowie die Grenzregion in Deutschland und Polen<br />

Seit 1991 Autor von inzwischen fünf Büchern<br />

Zuletzt erschienen die Bücher:<br />

»Die Oder. Lebenslauf eines Flusses«<br />

(Kiepenheuer 2005) und<br />

»Zwischenland. Europäische Geschichten<br />

aus dem deutsch-polnischen Grenzgebiet«<br />

(Bebra 2004)<br />

KONGRESS<br />

2<br />

335


BERUFSRECHT<br />

336<br />

Memorandum über die Zusammenarbeit von AdV<br />

und BDVI im amtlichen Vermessungswesen in Deutschland<br />

ABGESTIMMTE WIRKUNGSFELDER<br />

1<br />

Einführung:<br />

Ziele darstellen und miteinander verwirklichen. Damit wollen beide Partner ihrer Verantwortung gerecht<br />

2<br />

AdV und BDVI wollen hiermit ihre spezifischen Aufgaben und Kernfunktionen aufeinan-<br />

der abgestimmt herausstellen sowie ihre sich daraus ergebenden gemeinsamen, sich ergänzenden<br />

werden, das amtliche Vermessungswesen in Deutschland ganzheitlich zu stärken und weiterzuentwickeln.<br />

Als amtliches Vermessungswesen im Sinne dieses Memorandums wird der Teil des öffentlichen Vermessungs-<br />

wesens verstanden, der die in der Zuständigkeit der Länder liegenden hoheitlichen Aufgaben der Landes-<br />

vermessung und des Liegenschaftskatasters einschließlich des Geobasisinformationssystems wahrnimmt.<br />

Aufgabenträger des amtlichen Vermessungswesens sind die Landesvermessungs- und Katasterbehörden<br />

(im Folgenden hier kurz »Geoinformationsbehörden« genannt) sowie – soweit sie in den Bundesländern<br />

zugelassen sind – die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die anderen behördlichen Ver-<br />

messungsstellen im Sinne des Vermessungs-, Kataster- und Geoinformationsrechts. In diesem Memoran-<br />

dum sollen für die Geoinformationsbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure abge-<br />

stimmte Wirkungsfelder aufgezeigt werden.<br />

Das amtliche Vermessungswesen in Deutschland hat einen<br />

weiteren Schritt »aufeinander zu« getan. In einer gemeinsamen<br />

Erklärung der »Berufsvertretungen« werden erstmalig die Kernfunktionen<br />

der amtlichen Vermessung benannt, die spezifischen<br />

Aufgaben ihrer Organe herausgestellt und Entwicklungsziele<br />

dargestellt.<br />

Nach vielen Jahren, in denen Unverständnis, bisweilen auch<br />

Misstrauen das jeweilige Verständnis zu berufspolitischen Fragen,<br />

zu den Aufgaben und der Stellung des hoheitlichen Vermessungswesens<br />

in der Gesellschaft geprägt haben, verständigten<br />

sich die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen<br />

der Bundesrepublik Deutschland (AdV) und der Bund<br />

der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />

auf ein Memorandum über die Zusammenarbeit im amtlichen<br />

Vermessungswesen in Deutschland. Dieses Papier wurde am<br />

8. November 2005 vom BDVI-Präsidenten Teetzmann und vom<br />

ADV-Vorsitzenden Klöppel unterzeichnet.<br />

Man wird sich vielerorts noch daran erinnern, dass beim Hearing<br />

des BDVI zum Mustervermessungsgesetz in Stuttgart die<br />

ADV-Vertreter zum Teil harsche Kritik an den Vorstellungen des<br />

BDVI geübt haben. Auch die Unzufriedenheit vieler Mitglieder<br />

des BDVI, resultierend aus persönlichen Erfahrungen im Umgang<br />

mit den Vermessungsverwaltungen, ließ sich nur dadurch<br />

überwinden, dass das gemeinsame Ziel persönlichen Befindlichkeiten<br />

übergeordnet wurde. Die Leiter der Vermessungsverwaltungen<br />

Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen, Prof.<br />

Dr. Klaus Kummer und Klaus Mattiseck, für die AdV und die<br />

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Dr. Hubertus<br />

Brauer und Michael Rohardt für den BDVI erarbeiteten im Zeitraum<br />

vom Mai 2004 bis zum November 2005 das Memorandum.<br />

Das Memorandum dokumentiert den Willen von BDVI und AdV,<br />

den gemeinsam ausgeübten Beruf zu stärken und eine einheitliche<br />

Sprachregelung für die Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens,<br />

das die hoheitlichen Aufgaben der Landesvermessung<br />

und des Liegenschaftskatasters einschließlich des<br />

Geoinformationssystems wahrnimmt, zu schaffen. Das Papier<br />

stellt den gegenwärtigen Stand des amtlichen Vermessungswesens<br />

in Deutschland, seine Bedeutung und seine Leistungsfähigkeit<br />

für die Sicherung des Eigentums und seinen hohen<br />

Stellenwert für die Gesellschaft treffend dar. Der BDVI sieht<br />

das Memorandum allerdings im Lichte einer über 166 Jahre<br />

(z. B. haben freiberufliche Landgeometer in Rheinland-Pfalz<br />

schon ab 1840 gearbeitet) währenden Entwicklungsgeschichte.<br />

Nachfolgend wird das Memorandum mit einigen Anmerkungen<br />

zu einzelnen Punkten vorgestellt.<br />

2 ZIEL DES MEMORANDUMS<br />

Das amtliche Vermessungswesen trägt wesentlich zur wirtschaftlichen,<br />

technologischen und infrastrukturellen Entwicklung<br />

des Standortes Deutschland bei. Es besitzt die Kompetenz,<br />

um Eigentum an Grund und Boden zu gewährleisten<br />

sowie die Basis für die nationale Geodateninfrastruktur bereitzustellen.<br />

Im Rahmen der einheitlichen deutschen Geodateninfrastruktur,<br />

an der die katasterrechtlichen und geotopographischen<br />

Basisdaten des Staates einen grundlegenden<br />

Anteil haben, wird das unentbehrliche, aktuelle und vollständige<br />

Geobasisinformationssystem mit interessenneutraler<br />

staatlicher Gewährleistung, also mit amtlicher Qualität, den<br />

öffentlichen und privaten Stellen zur Verfügung gestellt. Aufgrund<br />

des hohen technologischen Standards und durch Wissenstransfer<br />

des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland<br />

bieten sich Potenziale für Innovation und Beschäftigung auf<br />

dem Geodatenmarkt und für alle Wirtschaftsbereiche, die sich<br />

dieses Angebotes bedienen.<br />

Die Europäische Kommission beabsichtigt mit ihrer Initiative<br />

INSPIRE (»Infrastructure for Spatial Information in Europe«),<br />

den Zugang und die Harmonisierung auf eine homogene Geodatenbasis<br />

in Europa zu erreichen. Ziel dieser Initiative ist die<br />

europaweite Verfügbarmachung harmonisierter und qualitativ<br />

hochwertiger Geodäten. Demnach ist das amtliche Vermessungswesen<br />

in Deutschland auch an dieser Stelle eingebunden.<br />

Für die Aufgabenerledigung im amtlichen Vermessungswesen<br />

in Deutschland sind die Exekutivorgane der Bundesländer zuständig.<br />

Die Geoinformationsbehörden nehmen die staatlichen<br />

Aufgaben wahr. Daneben wirken für gesetzlich bestimmte Bereiche<br />

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), in<br />

gemeinsamer Verantwortung mit den Behörden, an der Aufgabenerledigung<br />

mit. Die jeweiligen staatlich zugeordneten<br />

Aufgabenbereiche werden von allen Aufgabenträgern in kooperativer<br />

Zusammenarbeit wahrgenommen.<br />

Mit diesen Eckwerten legen die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen<br />

der Bundesrepublik Deutschland (AdV)<br />

und der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />

e. V. (BDVI) ihre gemeinsame Grundposition zur gesellschaftlichen<br />

Bedeutung, zu den Kernbereichen des Aufgabenspektrums<br />

sowie zum Profil und zur Fokussierung der Tätigkeitsfelder<br />

dar. Geoinformationsbehörden und Öffentlich bestellte<br />

Vermessungsingenieure wollen ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

stärken und sich gemeinsam geschlossen darstellen.<br />

Dabei respektieren sie gegenseitig ihre jeweiligen spezifischen<br />

Einsatzbereiche und Kernaufgaben als ihre imageprägenden<br />

Interessengebiete. Beide Seiten vereinbaren hiermit, ein Kommunikationsmanagement<br />

aufzubauen, um die Entwicklung im<br />

BERUFSRECHT<br />

2<br />

337


BERUFSRECHT<br />

338<br />

amtlichen Vermessungswesen in Deutschland zu gestalten und<br />

zu optimieren. Weiterhin wollen die AdV und der BDVI in diesem<br />

Memorandum mittel- und langfristige Entwicklungslinien vor<br />

dem Hintergrund politischer Handlungsfelder identifizieren<br />

und herausstellen. Durch gemeinsam erarbeitete Aktionsprogramme,<br />

besonders in den Bereichen Public Relations und Politikberatung,<br />

soll das Memorandum mit Leben erfüllt werden.<br />

In Einführung und Zielstellung werden die Kernbereiche des Aufgabenspektrums<br />

und die gesellschaftliche Bedeutung umfassend<br />

beschrieben. Der hohe Stellenwert des amtlichen Vermessungswesens<br />

und seine strategische Bedeutung für die Gesellschaft<br />

werden hervorgehoben.<br />

Das Aufgabenspektrum mit seinen drei Kernbereichen<br />

Landesvermessung<br />

Führung des Liegenschaftskatasters<br />

und Flurstücksbestimmung<br />

Führung und Bereitstellung<br />

des Geobasisinformationssystems<br />

wird bestätigt. Dabei stellt der Leser fest, dass der Begriff »Flurstücksbestimmung«<br />

verwendet wird. An dieser Stelle wäre bei<br />

einer Weiterentwicklung des Memorandums eine Kronkretisierung<br />

dahingehend wünschenswert, dass es sich in der Regel um<br />

Flurstücksvermessung und nur in Ausnahmefällen um Flurstücksbestimmung<br />

handelt. Das Memorandum folgt diesem<br />

Gedanken auch an anderer Stelle, wenn festgestellt wird, dass<br />

Liegenschaftsvermessung die Übertragung des Liegenschaftskatasters<br />

in die Örtlichkeit beinhaltet, um Grenzen amtlich festzustellen<br />

oder zu bilden.<br />

Die Eigentumssicherung macht es erforderlich, dass durch Vermessung<br />

der exakte Teil der Erdoberfläche ermittelt wird, auf<br />

den sich das Eigentum, das im Geoinformationssystem beschrieben<br />

wird, erstreckt. Bestimmungen in Geoinformationsgesetzen,<br />

wonach Grenzen unter bestimmten Umständen nicht abgemarkt<br />

werden sollen, können den bundesrechtlichen Zivilanspruch aus<br />

§ 919 BGB auf Grenzabmarkung nicht einschränken. Aus<br />

wirtschaftlichen Gründen werden sich die Geoinformationsbehörden<br />

in Zukunft immer mehr aus dem operativen Vermessungsgeschäft<br />

zurückziehen. Daraus allerdings darf nicht folgen,<br />

dass das Prinzip der Örtlichkeit als wesentliches Element<br />

der Eigentumssicherung vernachlässigt wird.<br />

Ebenso bedarf es des besonderen Hinweises, dass die Vermessungszahlen<br />

die wichtigsten und entscheidendsten Elemente der<br />

Geobasisdaten sind und die ÖbVI dafür Sorge tragen, dass diese<br />

Daten fortgeführt werden.<br />

2<br />

3 GESELLSCHAFTLICHE BEDEUTUNG<br />

Das amtliche Vermessungswesen in Deutschland ist ganzheitlich<br />

eine Staatsaufgabe mit hoheitlichem Charakter.<br />

Seine gesellschaftliche Bedeutung ist erheblich, was sich vor<br />

allem in den zugewiesenen Hoheitsbereichen widerspiegelt. Die<br />

Grundfunktionen des Staates, zum einen die Gewährleistungsfunktionen<br />

und zum anderen die Aktivierung der Gesellschaft,<br />

bilden den Rahmen für die Ausprägung der gesellschaftlichen<br />

Bedeutung des amtlichen Vermessungswesens.<br />

Eine der wesentlichen Gewährleistungsfunktionen des Staates<br />

gründet sich auf Artikel 14 Grundgesetz, in dem das Grundrecht<br />

auf Eigentum an Grund und Boden und dessen Sicherung garantiert<br />

werden. Die Gewährleistungsfunktionen des amtlichen<br />

Vermessungswesens für den flächendeckenden Nachweis und<br />

die Sicherung des Grundeigentums sind herauszustellen, weil<br />

die Ressource »Grund und Boden« als besonders wertvoll eingeschätzt<br />

wird und ihre Sicherstellung zum Katalog der verfassungsrechtlich<br />

garantierten Grundrechte gehört. Die Gewährleistung<br />

der Eigentums- und Sicherungsfunktion trägt wesentlich<br />

zum Grenzfrieden bei und ist die Voraussetzung für einen<br />

aktiven, rechtssicheren Grundstücksverkehr. Weiterhin bilden<br />

die Daten des amtlichen Vermessungswesens die Grundlage<br />

für umfangreiche Investitionen, die wiederum Voraussetzung<br />

zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind und gerade in der heutigen<br />

Zeit den hohen politischen und gesellschaftlichen<br />

Stellenwert dieser staatlichen Gewährleistungsfunktion aufzeigen.<br />

Des Weiteren muss der Staat zur Wahrnehmung seiner grundlegenden<br />

Gewährleistungs- und Aktivierungsfunktion die Erfassung,<br />

die Festlegung sowie die ständig aktuelle und anforderungsgerechte<br />

Darstellung des gesamten Staatsgebietes<br />

mit seinen Geländeformen, Bodenbedeckungcn und seinen<br />

geotopographischen Infrastrukturen garantieren. Auch diesen<br />

Bereich deckt das amtliche Vermessungswesen einheitlich ab.<br />

Seine besondere Wichtigkeit wird durch die daran gebundenen<br />

hochrangigen Staatsaufgaben Landesverteidigung und innere<br />

Sicherheit herausgestellt, für die aktuelle Informationen<br />

zum Territorium unabdingbar erforderlich sind. Diese Grundlagen<br />

werden auch für einen funktionierenden Katastrophenschutz<br />

und den Aufbau eines Krisenmanagements benötigt,<br />

wobei diese beiden Aufgaben in der heutigen Zeit immer mehr<br />

an Bedeutung gewinnen. Ebenso stützen sich viele weitere<br />

raumbezogene Aufgaben des Staates und der Kommunen, wie<br />

landesweite, regionale und kommunale Entwicklungsplanungen,<br />

Naturschutz, Städtebau und weitere Infrastrukturentwicklungsmaßnahmen,<br />

auf die Gewährleistung der Bereitstellung<br />

von aktuellen, lagerichtigen und flächendeckenden raumbezogenen<br />

Grundlagen.<br />

Mit dem aufgezeigten Spektrum staatlicher Gewährleistung<br />

ist der Aktivierungsauftrag für die Gesellschaft eng verbunden.<br />

Die gewährleisteten eigentumsrechtlichen und geotopographischen<br />

raumbezogenen Basisinformationen bilden die<br />

Grundlage für die Koppelung mit sämtlichen anderen Rauminformationen<br />

sowie ihre Integration zu Netzwerkverbünden.<br />

Hierbei ist eine Zusammenführung der unterschiedlichen<br />

Informationen nur durch eine gesamtgesellschaftliche, also<br />

staatliche Normung möglich. Mit dem amtlichen Vermessungswesen<br />

in Deutschland wird durch Bereitstellung von Geobasisdaten<br />

diese Integration zu raumbezogenen Informationssystemen<br />

ermöglicht und deren Verfügbarmachung gewährleistet.<br />

Damit verbunden sind die Aktivierung der Gesellschaft<br />

und die Moderation gesellschaftlicher Prozesse zur Weiterentwicklung<br />

und Stärkung des Standortes Deutschland in<br />

Europa.<br />

Somit wird hier der hohe Stellenwert des amtlichen Vermessungswesens<br />

und seine erhebliche strategische Bedeutung für<br />

die Gesellschaft deutlich. Ohne eine anforderungsgerechte, aktuelle<br />

und flächendeckende, einheitliche Erfassung und Darstellung<br />

des Staatsgebietes ist die Gestaltung und Verwaltung<br />

eines modernen und gut funktionierenden Staates nicht effizient<br />

und effektiv durchführbar. Das amtliche Vermessungswesen<br />

in Deutschland erfüllt wesentliche Grundfunktionen für<br />

die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des<br />

Staates, für die grundgesetzliche Eigentumsgarantie des Grund<br />

und Bodens sowie für raumbezogene Staatsaufgaben, besonders<br />

in den Bereichen Krisenmanagement, Landesverteidigung<br />

und Entwicklungsplanungen für den Städtebau und im ländlichen<br />

Bereich.<br />

4 KERNBEREICHE DES AUFGABENSPEKTRUMS<br />

Das nationale amtliche Vermessungswesen stellt die eigentumsrechtlichen<br />

und geotopographischen Basisinformationen<br />

Deutschlands auf der Grundlage des amtlichen Raumbezugs<br />

flächendeckend, einheitlich und rechtssicher für den Staat, die<br />

Wirtschaft und für die Gesellschaft bereit. Damit wird für diesen<br />

Bereich den drei Grundzielen des Staates entsprochen:<br />

die Gewährleistung der staatlichen Grundversorgung<br />

durch amtliche Vermessungs- und Geoinformationsleistungen<br />

die Aktivierung des Geodatenmarktes zur Intensivierung<br />

von Wirtschaftswachstum und Investitionen befördern<br />

das effektive und effiziente Zusammenwirken aller<br />

gesellschaftliche Sektoren, besonders als Grundlage für<br />

gesellschaftliche Entscheidungsprozesse<br />

DER WEG ZUM MEMORANDUM:<br />

Geschichtlicher Rückblick 1828<br />

Hearing Stuttgart 2002<br />

Fuldaer Programm 2003<br />

Koblenz <strong>2006</strong><br />

Hierauf gründet sich das Aufgabenspektrum des amtlichen Vermessungswesens<br />

mit seinen Kernbereichen<br />

Landesvermessung<br />

Führung des Liegenschaftskatasters und Flurstücksbestimmung<br />

Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems<br />

Der Kernbereich der Landesvermessung umfasst die Aufgabengebiete<br />

Grundlagenvermessungen, geotopographische Landesaufnahme<br />

sowie die Herausgabe der topographischen Landeskartenwerke.<br />

Mit der Grundlagenvermessung wird das amtliche<br />

Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeld in einem einheitlichen<br />

Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFTS®)<br />

bereitgestellt. Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen<br />

Landesvermessung SAPOS® ermöglicht durch bundesweit<br />

vernetzte Referenzstationen die Raumorientierung mit<br />

modernen Weltraumverfahren. Die grundlegenden Daten von<br />

den Erscheinungsformen der Erdoberfläche (Geotopographie)<br />

werden maßgeblich auf Grundlage von Luftbildvermessungen<br />

in Digitalen Landschaftsmodellen (DLM) gespeichert und strukturiert<br />

sowie in Digitalen Topographischen Karten (DTK) präsentiert,<br />

die u. a. der Bundeswehr für die Landesverteidigung<br />

zur Verfügung gestellt werden. DLM und DTK sind die Grundelemente<br />

des deutschlandweiten geotopographischen Informationssystems<br />

ATKIS®, das mit den Digitalen Orthophotos auch<br />

Sonderauswertungen aus der vom amtlichen Vermessungswesen<br />

geführten Landesluftbildsammlung enthält. Das Digitale<br />

Geländemodell (ATK1S®-DGM) komplettiert das Angebot.<br />

Der Kernbereich der Führung des Liegenschaftskatasters umfasst<br />

die Bereitstellung von Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte<br />

mit den Verfahren ALB und ALK, die im ALKIS®<br />

zum Basisinformationssystem Liegenschaftskataster integriert<br />

werden. Das Liegenschaftskataster ist das »amtliche Verzeichnis<br />

der Grundstücke« im Sinne der Grundbuchordnung und<br />

BERUFSRECHT<br />

2<br />

339


BERUFSRECHT BERUFSRECHT<br />

340<br />

DAS ZIEL DES MEMORANDUMS:<br />

Gemeinsame Grundpositionierung<br />

• zur gesellschaftlichen Bedeutung<br />

• zu Kernbereichen des Aufgabenspektrums<br />

• zur Fokussierung der Tätigkeitsfelder<br />

damit wesentlicher Bestandteil des Eigentumsnachweises. Das<br />

Aufgabengebiet Liegenschaftsvermessungen beinhaltet die<br />

Übertragung des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit, um<br />

Grenzen amtlich festzustellen oder zu bilden. Besondere Auszüge<br />

aus dem Liegenschaftskataster sind Grundlage der kommunalen<br />

Bauleitplanung sowie des Baugenehmigungsverfahrens.<br />

Auch die städtebauliche Bodenordnung gründet sich auf<br />

dem Liegenschaftskataster. Auszüge und Auskunft aus dem<br />

Liegenschaftskataster stellen die Grundversorgung der Bürgerinnen<br />

und Bürger für den Bodenverkehr und die Grundlagen<br />

des Kreditwesens sicher. Auf das Liegenschaftskataster<br />

stützen sich die Baulastenverzeichnisse und die Führung von<br />

Schutzgebietsinformationen (z. B. Naturschutzgebiete). Ebenfalls<br />

auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters werden die<br />

amtliche Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwertkarten<br />

der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte geführt und<br />

so die Transparenz des Grundstücksmarktes in Deutschland ermöglicht.<br />

Der Kernbereich der Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems<br />

ist die Zusammenführung von Landesvermessung<br />

und Liegenschaftskataster zu einem einheitlichen,<br />

integrierten Informationssystem, das in seinem ganzheitlichen<br />

Ansatz der Bewältigung von Lebenslagen mit raumbezogenen<br />

Aspekten dient und so die Aktivierung des Geodatenmarktes<br />

voranbringt. Diese Zusammenführung beinhaltet nicht nur die<br />

Aufsummierung der Landesvermessungs- und Liegenschaftskatasterdaten,<br />

sondern führt darüber hinaus durch die damit<br />

verbundene Freisetzung des Wertschöpfungspotenzials zu<br />

einem neuen, eigenständigen Gesamtsystem mit erheblich erweiterten,<br />

spezifischen Erkenntnisgewinnen und Nutzungsmöglichkeiten<br />

für den Geoinformationsmarkt. Die durch diesen<br />

Wertschöpfungsprozess gewonnenen hochwertigen integrierten<br />

Geobasisdaten, als raumbezogene Grunddaten des Staates,<br />

werden immer mehr als ganzheitliche Grundelemente benötigt;<br />

so als Planungsgrundlagen für die Regional- und Landes-<br />

2<br />

planung, für die ländliche Bodenordnung (Flurbereinigung)<br />

sowie für Umweltinformationssysteme und den Katastrophenschutz.<br />

Auch für die Wirtschaftsförderung und den Aufbau und<br />

Erhalt der Landesinfrastruktur stellt das amtliche Vermessungswesen<br />

die benötigten Basisdaten zur Verfügung. Als neues Aufgabengebiet<br />

hat in der letzten Zeit der Aufbau der Geodateninfrastruktur<br />

immer mehr an Bedeutung und Raum gewonnen.<br />

Da heute bereits 80 % sämtlicher Informationssysteme raumbezogen<br />

sind, ist es besonders wichtig, einheitliche Normen<br />

und Standards zu definieren, um diese Informationen zusammenzuführen.<br />

Das Potenzial des Geoinformationsmarktes in<br />

Deutschland wird derzeit auf acht Milliarden Euro geschätzt<br />

und ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Dem amtlichen<br />

Vermessungswesen fallen hierbei die Aufgaben der Normung<br />

und Zusammenführung, aber vor allem die Aufgaben der Aktivierung<br />

und auch der Moderation zu. Hierzu gehört besonders<br />

die Einrichtung von Geodatenportalen und ihre Vernetzung.<br />

Somit hat das amtliche Vermessungswesen mit seinem Aufgabenspektrum<br />

heute folgende Funktionen zu erfüllen:<br />

die Sicherungs- und Gewährleistungsfunktion mit dem<br />

amtlichen Grundstücks- und Landschaftsnachweis<br />

die Basisfunktion für alle raumbezogenen Fachinformationssysteme<br />

die Portalfunktion im Geonetzwerk in Deutschland<br />

die Kernfunktion eines multifunktionalen Geointegrationssystems<br />

durch das intensive Zusammenwirken mit<br />

anderen Bereichen (Flurneuordnung, Städtebau, Umwelt<br />

und Planung sowie Grundbuch und andere öffentlichrechtliche<br />

und privatrechtliche Register)<br />

die Aktivierungsfunktion des Staates auf dem Geoinformationsmarkt<br />

Herauszustellen ist, dass sich das amtliche Vermessungswesen<br />

auf die Gewährleistung einer rechtssicheren, flächendeckenden<br />

und der Aktualität verpflichteten amtlichen Geodatenerfassung,<br />

ihre Dokumentation und Weiterverarbeitung sowie auf<br />

die Bereitstellung der Geodatendienste, also auf seine Rolle als<br />

amtlicher Geodienstleister, konzentriert. In Ergänzung zu den<br />

Portaldiensten im Kernbereich des Aufgabenspektrums (Bereitstellung,<br />

Auskunft, Vertrieb, Providing, Änderung, Integration,<br />

Verknüpfung, Information) haben die nutzerorientierte<br />

GIS-Beratung und die Schnittstelle bei der Zusammenführung<br />

von Fachinformationen mit Geobasisinformationen (»Veredelung«)<br />

eine besondere Bedeutung. Nicht nur der abgabeorientierte<br />

Geobasisdatentransfer, sondern auch die Weiterentwicklung,<br />

Pflege und Aktualisierung von Geofachsystemen der Nutzer<br />

stehen im Fokus der interdisziplinären Zusammenarbeit.<br />

Diese von durchgängigen Online-Verfahren geprägten netzwerkbasierten<br />

Dienstleistungen rücken das amtliche Vermessungswesen<br />

mit dem »GeoGovernment« in das Zentrum des<br />

E-Governments.<br />

Bei der Fokussierung der Tätigkeitsfelder wird richtigerweise<br />

darauf hingewiesen, dass eine Aufgabenteilung zwischen<br />

Geoinformationsbehörden und ÖbVI, unter Beachtung länderspezifischer<br />

Bedingungen, akzeptiert ist.<br />

Im Interesse einer bundesdeutschen Harmonisierung des<br />

amtlichen Vermessungswesens folgt daraus nach Auffassung<br />

des BDVI die Einführung des ÖbVI in Bayern.<br />

Überlappungsbereiche bei der Aufgabenwahrnehmung ergeben<br />

sich durch die für die Bürger vorteilhafte Flächenpräsenz<br />

der ÖbVI beim Verfahren Kataster-online. Die ÖbVI<br />

erfüllen einen ganz erheblichen, wenn nicht in Zukunft ausschließlichen<br />

Teil bei der staatlichen Gewährleistung des<br />

zum Kernbereich gehörenden Aufgabenspektrums der örtlichen<br />

Vermessungen zur Sicherung des Eigentums am Grund<br />

und Boden, und zwar zur Sicherstellung des Grenzfriedens<br />

und nicht zuletzt zur Erfassung der wesentlichsten Elemente<br />

der Geobasisdaten. Die Geoinformationsbehörden ziehen sich<br />

in diesem Aufgabenbereich auf den Umfang zurück, der zur<br />

Sicherstellung der ordnungsgemäßen Führung des Liegenschaftskatasters<br />

erforderlich ist.<br />

Die ÖbVI unterliegen zur Absicherung der rechtlichen Aufgaben<br />

der staatlichen Aufsicht. Derart wird von Staats wegen<br />

ein hoher Leistungsstandard gewährleistet. Damit verknüpft<br />

ist die Gewährleistung des amtlichen Status der<br />

ÖbVI im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit. (Es darf hier<br />

selbstkritisch angemerkt werden, dass sich alle Berufsträger<br />

in dieser Rolle immer wieder neu bewähren müssen.)<br />

Zur Stärkung der Kompetenz im Bereich der privatrechtlichen<br />

Dienstleistungen können die ÖbVI privatrechtliche Kooperationen<br />

unter Beachtung ihrer besonderen Unabhängigkeit<br />

eingehen. Des Weiteren besitzen die ÖbVI wesentliche Kompetenz<br />

bei den interdisziplinären Aufgaben zur »Veredelung«<br />

von Fachinformationen mit Geobasisinformationen. Sie sind<br />

in der Lage, die Geoinformationsbehörden bei der Bereitstellung,<br />

der Auskunft, dem Vertrieb, dem Providing, der Änderung,<br />

der Integration, der Verknüpfung und der Information<br />

von Geobasisdaten wirkungsvoll zu unterstützen.<br />

GRUNDPOSITION ZUR GESELLSCHAFT-<br />

LICHEN BEDEUTUNG:<br />

Ein aktuelles, vollständiges Geoinformationssystem<br />

mit interessenneutraler<br />

Gewährleistung (amtlicher Qualität)<br />

ist allen öffentlichen und privaten<br />

Stellen zur Verfügung zu stellen.<br />

5 FOKUSSIERUNG DER TÄTIGKEITSFELDER<br />

AdV und BDVI stimmen darin überein, dass die Geoinformationsbehörden<br />

sowie die ÖbVl bei ihrer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung<br />

im amtlichen Vermessungswesen auf die ihnen<br />

jeweils zugeordneten Aufgabenbereiche fokussiert sind,<br />

die sich ergänzen sowie Profil und Image des jeweiligen Aufgabenträgers<br />

prägen. Somit ergibt sich im amtlichen Vermessungswesen<br />

eine generelle Aufgabenaufteilung, die durch die<br />

Ländergesetzgebungen an die jeweiligen spezifischen Bedingungen<br />

in den Bundesländern angepasst ist und sich entsprechend<br />

ausprägt. Der Freistaat Bayern ist hiervon ausgenommen,<br />

da dort keine ÖbVl zugelassen sind. Im amtlichen<br />

Vermessungswesen Deutschlands ist also – wie in allen Hoheitsbereichen<br />

des Staates – eine klare Aufgabenzuordnung<br />

gegeben, auch wenn sich für die profil- und imageprägenden<br />

Aufgabenbereiche der Aufgabenträger durchaus praxisbedingte<br />

Überlappungsbereiche ergeben können.<br />

Die profil- und imageprägenden Aufgaben der Geoinformationsbehörden<br />

liegen maßgeblich in der Gewährleistung der<br />

Kernbereiche des gesamten Aufgabenspektrums. Flächendeckung<br />

und einheitliche, landesweite Aktualität von Landesvermessung<br />

sowie Führung des Liegenschaftskatasters und des<br />

Geobasisinformationssystems sind Grundaufgaben der jeweiligen<br />

Länderverwaltungen. Neben der ganzheitlichen staatlichen<br />

Gewährleistung der Kernbereiche des amtlichen Vermessungswesens<br />

ist es Aufgabe der staatlichen Fachverwaltungen,<br />

durch strukturell geprägte staatliche Dienstleistungen<br />

für die gesellschaftliche Aktivierung zu sorgen.<br />

So ist mit der Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems<br />

durch die Geoinformationsbehörden immanent<br />

verbunden, dass die einzelnen Verwaltungen zuständig<br />

und verantwortlich sind beim Aufbau der Geodateninfrastruktur<br />

sowie für die Einrichtung und Führung der Geodatenportale<br />

mit den Geodatendiensten und ihrer Vernetzung.<br />

2<br />

341


BERUFSRECHT BERUFSRECHT<br />

342<br />

Damit rücken die Portaldienste in den Fokus des Aufgabenspektrums<br />

der Verwaltungen. Deshalb sind das Providing und<br />

der Vertrieb der Geobasisdaten sowie die umfassende Moderationsfunktion<br />

auf dem Geodatenmarkt mit der grundlegenden<br />

GIS-Beratung typische, prägende Aufgaben der Behörden,<br />

die damit einen wesentlichen Beitrag für das E-Government<br />

zu leisten haben.<br />

Die profil- und imageprägenden Aufgaben der ÖbVl beinhalten<br />

die Übernahme einzelfallbezogener, individuell geprägter<br />

staatlicher Dienstleistungen des amtlichen Vermessungswesens,<br />

also die Antragsbereiche, bei denen die rechtssicheren Prozesse<br />

im Verwaltungsgeschehen durch Beleihung – über Gebühren<br />

refinanziert – gewährleistet werden können. Vorteilhaft sind<br />

hierbei die Flächenpräsenz dieser Aufgabenträger und ihre<br />

besondere Anpassungsfähigkeit an konjunkturelle Veränderungen.<br />

Hauptaufgabe der ÖbVl sind somit die Liegenschaftsvermessungen.<br />

Die Fachbehörden führen in Ergänzung dazu<br />

Liegenschaftsvermessungen generell in dem Umfang durch, der<br />

für die Gewährleistung einer rechtssicheren, flächendeckenden<br />

und aktuellen amtlichen Geodatenerfassung für die Führung<br />

des Liegenschaftskatasters erforderlich ist. Mit ihrer Hauptaufgabe<br />

sind die ÖbVl prädestiniert, die gesamte Bandbreite<br />

der – besonders auch rechtlich vorgeschriebenen – Serviceleistungen<br />

des Vermessungswesens beispielsweise bei der Genehmigung<br />

und Durchführung von Bauvorhaben abzudecken.<br />

Darüber hinaus ist es bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vorteilhaft,<br />

dass die Kataster-online-Dienste der Geoinformationsbehörden<br />

auch bei den ÖbVl abrufbar sind und somit direkte<br />

Netzwerkverbindungen zu den Geodatenportalen und den Portalen<br />

der Fachbehörden aufgebaut werden. Schließlich haben<br />

die ÖbVl durch ihre Aufgabenerfüllung eine hohe Kompetenz,<br />

um bei der Veredelung von Geobasisdaten mit Geofachdaten<br />

als integrierte GIS-Dienstleister aufzutreten.<br />

Die ÖbVl sind damit im Bereich des Geoinformationswesens als<br />

Ergänzung der Geoinformationsbehörden direkt eingebunden.<br />

Durch die Möglichkeit, auch privatrechtliche Dienstleistungen<br />

zu erbringen, agieren die ÖbVl besonders vorteilhaft an der<br />

Schnittstelle der Hoheitsleistungen des Staates zur Wirtschaft,<br />

schaffen hier Transferwege zwischen beiden Bereichen und sorgen<br />

mit für eine ausgeprägte Integrationswirkung und Aktivierung<br />

der Gesellschaft.<br />

Das Strukturmodell der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im<br />

amtlichen Vermessungswesen wird durch Abbildung 1 veranschaulicht.<br />

Die maßgeblichen Tätigkeitsfelder und somit herauszustellenden<br />

Profil- und Imagebereiche der Fachverwaltungen<br />

des amtlichen Vermessungswesens sind die ganzheitliche<br />

staatliche Gewährleistung der Kernbereiche des Aufgabenspektrums<br />

und die strukturell geprägten staatlichen Dienst-<br />

2<br />

leistungen. Die maßgeblichen Tätigkeitsfelder und somit herauszustellenden<br />

Profil- und Imagebereiche der ÖbVl sind die<br />

individuell geprägten staatlichen Dienstleistungen und der<br />

Transferbereich des amtlichen Vermessungswesens zu den privatrechtlichen<br />

Dienstleistungen. Beide Profil- und Imagebereiche<br />

ergänzen sich und können sich in der Praxis durchaus<br />

auch überlappen.<br />

Transferbereich zu den<br />

individuell geprägte<br />

strukturell geprägte<br />

ganzheitliche<br />

staatliche<br />

Gewährleistung<br />

staatliche Dienstleistungen<br />

staatliche Dienstleistungen<br />

privatrechtlichen Dienstleistungen<br />

Abbildung 1: Strukturmodell der staatlichen Aufgabenwahrnehmung<br />

im amtlichen Vermessungswesen<br />

Zur Absicherung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der<br />

ÖbVl ist es notwendig, dass sie der wirksamen staatlichen Aufsicht<br />

unterliegen. Die Aufsicht ist eine Gewährleistungsaufgabe<br />

des amtlichen Vermessungswesens und ein wesentlicher<br />

Garant, um bei den ÖbVl den Status der Amtlichkeit für ihr<br />

hoheitliches Wirkungsfeld zu sichern. Für die Positionierung<br />

der ÖbVl auf dem Markt ist es vorteilhaft, wenn sie dazu auch<br />

privatrechtliche Kooperationen untereinander eingehen können,<br />

die sich nicht auf ihren Beleihungsbereich beziehen und<br />

ihn auch nicht behindern. Die ÖbVl-Kompetenz, rechtssichere<br />

Prozesse im Verwaltungsgeschehen zu beurkunden und zu beglaubigen,<br />

sowie ihre gleichzeitige Positionierung auf dem<br />

Markt prägen das Selbstverständnis dieses Berufsstandes.<br />

Die Unterzeichner erklären, dass die Kommunikation und<br />

die Zusammenarbeit der Geoinformationsbehörden mit den<br />

ÖbVI künftig eine partnerschaftliche und solidarische Politikberatung<br />

ermöglichen sollen.<br />

Getrieben von Haushaltslöchern hat die Politik in der Vergangenheit<br />

Lösungen gesucht und gefunden, zu denen die<br />

Verwaltung und die ÖbVI nicht entscheidende, sondern nur<br />

einzelne Details beitragen konnten. Nach der Intention der<br />

Kommission soll zukünftig sichergestellt werden, dass Lösungsvorschläge<br />

für Änderungen und Anpassungen im öffentlichen<br />

Vermessungswesen im politischen Raum gemeinsam<br />

von der Vermessungsverwaltung und den ÖbVI im politischen<br />

Raum verbreitet werden.<br />

Das Memorandum sieht ferner vor, dass unterschiedliche Positionen<br />

zu Sach- und Rechtsfragen künftig unter gegenseitiger<br />

Achtung der persönlichen Integrität der Beteiligten<br />

im internen Dialog geklärt werden. Durch diese Verabredung<br />

sollen vorschnelle Erklärungen in der Öffentlichkeit vermieden<br />

und der Sorge Rechnung getragen werden, dass notwendigen<br />

Diskussionen über unterschiedliche Standpunkte<br />

ausgewichen wird.<br />

Die Weiterentwicklung des Memorandums aufgrund aktueller<br />

Ereignisse im Vermessungswesen Deutschlands und Europas<br />

wird durch eine AdV-BDVI-Kommission sichergestellt.<br />

Es wurde vereinbart, ein Kommunikationsmanagement aufzubauen,<br />

mit dem die Gemeinsamkeiten im amtlichen Vermessungswesen<br />

gestaltet und optimiert und aufkommende<br />

Konflikte frühzeitig entschärft werden.<br />

6 KOMMUNIKATION UND ZUSAMMENARBEIT<br />

Die Geoinformationsbehörden sowie die ÖbVl haben jeweils ihr<br />

eigenes Selbstverständnis, das sich auf ihre profil- / imageprägenden<br />

Aufgaben mit den sich ergänzenden Tätigkeitsfeldern<br />

gründet und bezieht. Sie vertreten weiterhin eigenständig und<br />

gegenseitig respektiert ihre daraus abgeleiteten Positionen.<br />

Unbeschadet dieser spezifischen Interessen zum Erhalt und<br />

Ausbau ihres jeweiligen Profil- und Imagebereiches verfolgen<br />

AdV und BDVI darüber hinaus in der Hauptsache die gemeinsamen<br />

Ziele zur Stärkung des amtlichen Vermessungswesens<br />

als Ganzes.<br />

Dazu respektieren beide Seiten im Grundsatz die Zuordnung<br />

des Profil- und Imagebereiches des jeweiligen Partners. Sie<br />

streben insbesondere keine Doppelzuständigkeiten und keine<br />

Konkurrenzsituationen an. Vielmehr gestalten sie partnerschaftlich<br />

auf Grundlage dieses Memorandums eine abgestimmte<br />

und solidarische Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

(Konzertierte Promotion). AdV und BDVI gehen insbesondere<br />

davon aus, dass die Stärkung jedes einzelnen der beiden Profilund<br />

Imagebereiche gleichzeitig auch der Stärkung des gesamten<br />

amtlichen Vermessungswesens dient.<br />

Im Innenverhältnis respektieren sich beide Seiten auf der Grundlage<br />

eines partnerschaftlichen Umgangs miteinander. Die gegenseitige<br />

Achtung der persönlichen Integrität von Repräsentanten<br />

beider Seiten fördert die Grundsätze dieses Memorandums.<br />

Unterschiedliche Positionen zu berufspolitischen Sach- und<br />

Fachfragen im Bereich des amtlichen Vermessungswesens sollen<br />

möglichst im internen Dialog geklärt werden. Das Verhältnis<br />

ist von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Fairness geprägt<br />

(Kodex / Grundsätze der Zusammenarbeit).<br />

Zur Stützung der verabredeten Konzertierten Promotion und<br />

zur Förderung der vereinbarten Grundsätze der Zusammenarbeit<br />

verabreden AdV und BDVI ein gemeinsames Kommunikations-<br />

und Konfliktmanagement.<br />

Hierfür richten beide Seiten als Nachfolgeeinrichtung der AdV-<br />

BDVI-Eckwertekommission die »AdV-BDVI-Kommission« ein,<br />

die paritätisch mit jeweils zwei Vertretern beider Seiten besetzt<br />

ist. Sie tagt kontinuierlich und aus besonderem Anlass.<br />

Der Vorsitz wechselt jährlich. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit<br />

beruhen auf dem Prinzip des Einvernehmens, haben<br />

Empfehlungscharakter und sollen vordringlich in der internen<br />

Öffentlichkeit kommuniziert werden.<br />

Die zu behandelnden Themen der Kommission können durch<br />

ihre Mitglieder, durch den AdV-Vorsitzenden und durch den<br />

BDVI-Bundesvorstand initiiert werden. Die inneren / internen<br />

Angelegenheiten in den Bundesländern werden von der Kommission<br />

nicht berührt. Neben den Aspekten zur Konzertierten<br />

Promotion und zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit befasst<br />

sich die Kommission besonders auch mit den Entwicklungslinien.<br />

Darüber hinaus schlägt die AdV-BDVI-Kommission Aktionsprogramme<br />

zur Umsetzung des Memorandums vor. Schließlich<br />

ist die Kommission zuständig für gewünschte oder notwendige<br />

Novellierungen des Memorandums.<br />

7 ENTWICKLUNGSLINIEN<br />

Es besteht Konsens, dass vor dem Hintergrund normativer<br />

Zuordnungen, der grundlegenden politischen Strömungen, des<br />

europäischen Kontextes sowie in konsequenter Ausrichtung an<br />

die Anforderungen des Marktes und der Nutzerbedürfnisse das<br />

amtliche Vermessungswesen ständig weiterzuentwickeln ist.<br />

2<br />

343


BERUFSRECHT<br />

344<br />

ZUKUNFT UND ENTWICKLUNG:<br />

• Aktivierung des Geodatenmarktes<br />

• Deregulierungsmöglichkeiten nutzen<br />

• Entbürokratisierung unter Wahrung<br />

der Rechtssicherheit<br />

AdV und BDVI wollen diesen ständigen Prozess aktiv und gemeinsam<br />

mitgestalten. Aus Sicht der AdV bietet es sich hierfür<br />

an, besonders auch das Thesenpapier der AdV mit den<br />

Grundsätzen des amtlichen Vermessungswesens (www.adv-online.de)<br />

mit einzubeziehen.<br />

Hauptziele des amtlichen Vermessungswesens sind die grundlegenden<br />

Gewährleistungsfunktionen der Landesvermessung für<br />

die Daseinsvorsorge sowie die Führung des Liegenschaftskatasters<br />

für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.<br />

Durch die Verfahren der Übertragung des Liegenschaftskatasters<br />

in die Örtlichkeit zur Feststellung sowie zur Bildung von<br />

Grenzen leistet das amtliche Vermessungswesen einen wesentlichen<br />

Beitrag für den Grenzfrieden. Das amtliche Vermessungswesen<br />

sichert die Bauplanung und -durchführung und<br />

ist wesentliche Voraussetzung für Bodenordnungsmaßnahmen.<br />

Grundlegende Entwicklungspotenziale liegen in der Aktivierung<br />

des Geodatenmarktes. Hier sind die Möglichkeiten und<br />

Funktionen des Geobasisinformationssystems auszuschöpfen<br />

und konsequent weiterzuentwickeln.<br />

Die Beratungsfunktion des amtlichen Vermessungswesens für<br />

das Geoinformationswesen, seine zentrale Moderationsrolle für<br />

die GIS-Akteure sowie eine aktive Gestaltung und Mitwirkung<br />

bei der Zusammenführung von Geobasisdaten und Geofachdaten<br />

in einem breit angelegten Geodatenveredelungsprozess<br />

erfordern eine Erweiterung der reinen Produktsicht hin zum<br />

Dienstleistungsansatz.<br />

Es besteht Einvernehmen, dass die kompetente Beratungsfunktion<br />

des amtlichen Vermessungswesens dem Kostendeckungsprinzip<br />

unterliegen soll.<br />

Für die Produktionsverfahren und Herstellungsprozesse sind die<br />

sich bietenden Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmöglichkeiten<br />

unter Wahrung der Rechtssicherheit und Beach-<br />

2<br />

tung einer neutralen Beratung zu nutzen. Dies gilt besonders<br />

für die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, aber auch bei<br />

den Verfahren zur Datenschöpfung.<br />

AdV und BDVI wollen konsequent sich anbietende neue Marktsegmente<br />

in die Aufgabenpalette des amtlichen Vermessungswesens<br />

integrieren und das Kundenmonitoring ausbauen.<br />

Hierbei wollen beide Seiten sich gemeinsam um ein ganzheitliches<br />

Profil und positives Image des amtlichen Vermessungswesens<br />

gegenüber potenziellen Geschäftspartnern bemühen.<br />

Die Bemühungen jeder Seite für den Ausbau der eigenen Position<br />

sollen sich in diese Zielvorgabe einfügen.<br />

In den künftig zu führenden Sach- und Fachdiskussionen<br />

wird das Memorandum erprobt und<br />

mit Leben gefüllt werden müssen. Dazu wird es erforderlich<br />

sein, dass alle Berufskollegen – in der<br />

Vermessungsverwaltung wie in den Büros der<br />

ÖbVI – das Papier nicht nur zur Kenntnis nehmen,<br />

sondern eine positive Einstellung dazu finden. Es<br />

wird darauf ankommen, die Grundstimmung des<br />

Memorandums in die Einzelgespräche »vor Ort« zu<br />

übernehmen. In umgekehrter Richtung sollten die<br />

Praxiserfahrungen von der AdV-BDVI-Kommission<br />

gesammelt und für die Konkretisierung und<br />

Verdeutlichung der formulierten Ziele genutzt<br />

werden. Da zu erwarten ist, dass die Umsetzung<br />

des Memorandums in den einzelnen Bundesländern<br />

unterschiedliche Ausprägungen haben wird,<br />

wächst hier der »neuen« Kommission eine wichtige<br />

Aufgabe zu.<br />

Wo stehen wir heute?<br />

Wir sind einen großen Schritt weitergekommen.<br />

Für den BDVI spielt die Ausprägung des Berufsbildes<br />

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs<br />

eine wichtige Rolle. Dieses wird von der AdV<br />

allgemein anerkannt. Es besteht auch Einvernehmen<br />

darüber, dass an der Harmonisierung der Berufsausübung<br />

in der Praxis (für die Praxis) gearbeitet<br />

werden muss. Ziel soll eine möglichst einheitliche<br />

Auslegung der Amtstätigkeit der ÖbVI<br />

sein. Ob wir dieses Ziel erreichen, darüber wird zu<br />

einer anderen Zeit an gleicher Stelle zu berichten<br />

sein.<br />

Im normativen Bereich wollen sich AdV und BDVI für die konsequente<br />

Vereinheitlichung der Kernaufgaben des amtlichen<br />

Vermessungswesens in Deutschland einsetzen, um somit die<br />

Grundlagen für eine Standardisierung in Europa zu schaffen.<br />

Sie befassen sich mit Fragen der Berufsqualifikation und fördern<br />

so die Meinungsbildung für einen gemeinsamen Qualifikationsstandard<br />

(Berufsprägung).<br />

Schließlich ist das Berufsrecht im Sinne eines modernen und<br />

leistungsfähigen Berufsstandes weiterzuentwickeln, der die Integration<br />

zwischen amtlichen Hoheitsaufgaben und privatrechtlicher<br />

Ingenieurtätigkeit fördert.<br />

8 AKTIONSPROGRAMME<br />

UND SCHLUSSBEMERKUNG<br />

AdV und BDVI wollen das Memorandum durch gemeinsame<br />

Aktionsprogramme wirkungsvoll aktivieren. Als erste Maßnahmen<br />

hierzu werden die Partner abgestimmte Public-Relations-<br />

Maßnahmen zum Memorandum initiieren und eine gemeinsame<br />

Internet-Darstellung in ihre jeweilige Homepage einstellen.<br />

Die neu eingerichtete AdV-BDVl-Kommission wird kontinuierlich<br />

weitere Aktionen den Partnern vorschlagen. Priorität hat<br />

dabei zunächst die öffentliche Kommunikation gemeinsam formulierter<br />

Qualifikationsstandards für die Berufsprägung im<br />

amtlichen Vermessungswesen.<br />

Das Memorandum behält seine Gültigkeit, soweit nicht einer<br />

oder beide Partner die Vereinbarung schriftlich widerrufen. Es<br />

soll spätestens alle fünf Jahre oder aus besonderem Anlass<br />

durch Novellierung neuen Erkenntnissen, Auffassungen und<br />

Bedingungen angepasst werden. Zuständig hierfür ist die AdV-<br />

BDVI-Kommission.<br />

Für die AdV Für den BDVI<br />

Der Vorsitzende Der Präsident<br />

Klöppel Teetzmann<br />

Anmerkungen: ÖbVI Dipl.-Ing. Wilfried Borchers<br />

2<br />

345


INTERNATIONAL INTERNATIONAL<br />

346<br />

Wo sich CLGE und Berufsalltag begegnen<br />

BRÜSSEL, CORK UND OBERSUHL<br />

Des FORUMs Lieblings-ÖbVI lebt in Obersuhl (oder war es Harzgerode?), bearbeitet seit 15 Jahren<br />

2<br />

mit fünf Mitarbeitern überwiegend Grenzvermessungen für das Liegenschaftskataster, erstellt<br />

Bestandspläne und Lagepläne zum Baugesuch und hat sein berufliches Ansehen im Kreis u. a. mit<br />

einer Baulandumlegung erworben, die er vor Jahren zeit- und kostenbewusst vermessungstechnisch<br />

begleitet hat.<br />

Und er ist FORUM-Leser. Nicht, dass er die einzelnen Beiträge studiert. Dazu fehlt im täglichen Arbeits-<br />

ablauf einfach die Zeit. Und am Wochenende ist die Büroverwaltung zu bewältigen. Von den fami-<br />

liären Zeitansprüchen soll gar nicht die Rede sein. Aber er durchblättert regelmäßig das BDVI-Organ<br />

und liest anerkennend von den Bemühungen um die Behauptung und Weiterentwicklung des Berufs-<br />

standes.<br />

Dass sich die Vermessungsverwaltungen und der BDVI gesprächsweise auf gemeinsame Berufs-<br />

grundlagen besinnen, nimmt er wohlwollend zur Kenntnis. Das kann »weniger Auseinandersetzung«<br />

und »verbesserte Gesprächsbereitschaft« im Umgang mit den örtlichen Verwaltungen bewirken.<br />

Die Aufsätze über Geobasisdaten und deren Veredelungs- und<br />

Vermarktungsmöglichkeiten durch ÖbVI stellen für ihn technologisch<br />

und organisatorisch eine große Herausforderung dar.<br />

Und ein wirtschaftliches Risiko – denn Investitionen in ein geeignetes<br />

Geoinformationssystem ohne unmittelbare Aussicht<br />

auf einen Auftrag sind aufgrund der angespannten Wirtschaftslage<br />

»eigentlich« nicht zu rechtfertigen. Und dann sind da noch<br />

die Beiträge des FORUM über internationale Berufsaktivitäten,<br />

gekonnte Schriftsätze aus Brüssel, Kopenhagen oder von anderswo,<br />

zu Ausbildungs-, Kooperations- und EU-bezogenen<br />

Entwicklungsfragen. Nicht zum ersten Mal fragt sich unser Obersuhler<br />

Berufskollege beim Durchblättern der Seiten, was denn<br />

»um aller Welt« diese (im wahrsten Sinne des Wortes) grenzüberschreitenden<br />

Beiträge mit seinem Berufsalltag zu tun haben.<br />

So etwa darf man sich die Lesehaltung eines mit der Lösung<br />

von beruflichen Alltagsfragen voll ausgelasteten, aber dennoch<br />

berufsständisch interessierten ÖbVI vorstellen. Die Frage »Wie<br />

wirken berufspolitische Aktivitäten auf meinen ÖbVI-Alltag?«<br />

ist überaus verständlich. Die Antwort darauf stellt eine ständige<br />

Bringschuld der im Verband verantwortlich tätigen Berufsvertreter<br />

dar. Mindestens zwei Kommunikationsfragen sind<br />

dabei zu klären: Wie lassen sich Berufsthemen zu den Kollegen<br />

transportieren, von denen die Verbandsvertreter glauben,<br />

dass sie der Entwicklung des Berufsstandes förderlich sind? Und<br />

wie gelingt es dem Berufskollegen »vor Ort«, diese Berichte zu<br />

»dechiffrieren«, um sie für seinen Berufsalltag nutzbar machen<br />

zu können?<br />

Wenn nachfolgend die Rede von den CLGE-Meetings in Brüssel<br />

(Dezember 2005) und Cork (April <strong>2006</strong>) sein soll, so ist genau<br />

diese Übersetzungsaufgabe zu lösen. Es besteht ja gar kein<br />

Zweifel, dass die von CLGE bewegten Themen »berufsbildend«<br />

sind. Der Titel des Brüsseler Kompendiums (»Proceedings« |2|)<br />

verdeutlicht das Bemühen der Delegationen, die Entwicklung<br />

des Berufsstandes zu befördern. Henning Elmstroem, President<br />

of CLGE, umreißt in dieser Broschüre die berufliche Situation<br />

der »surveyors in Europe« wie folgt:<br />

»The surveying pProfession has made an impressive<br />

progress in most of the European countries<br />

during the recent years. It is time to shape the<br />

future for the implementation of new structures<br />

and techniques and to learn from each other<br />

experiences so far. (…)<br />

The surveying profession throughout Europe is<br />

changing its main focus from surveying and<br />

measurements to spatial and land management<br />

science dealing with the management of rights<br />

to land, there the property systems and the legal<br />

issues are the core element.<br />

CLGE Cork / Irland, 7. bis 8. April <strong>2006</strong><br />

FORUM befragte Teilnehmer des CLGE-Meetings in Cork zur<br />

Reputation des »surveyor« in ihrem Land. Einmal im Vergleich<br />

zu verwandten Berufsgruppen, zum anderen im Spiegel der<br />

Berufsinteressen von Studenten. Fazit: Wer sich um Entwicklung<br />

und Innovation bemüht, braucht sich keine Sorgen zu<br />

machen.<br />

Rudolf Kolbe (Österreich): In Österreich gehören die Geometer<br />

zur großen Berufsgruppe der Ziviltechniker, die neben den Geometern<br />

auch die sonstigen technischen Disziplinen umfasst. Das führt<br />

auch dazu, dass die Einkommenssituation dieser Berufsgruppen,<br />

soweit sie freiberuflich tätig sind, ziemlich ähnlich verläuft.<br />

Signifikant unterschiedlich dagegen ist, dass der durchschnittliche<br />

Umsatz pro Mitarbeiter in den Büros der Bauingenieure nahezu<br />

doppelt so hoch ist wie bei den Geometern. Das liegt u. a. an der<br />

Durchschnittsqualifikation der Mitarbeiter, die in traditionellen<br />

Bauingenieurbüros höher ist. Die Geometer, die noch »im Feld« arbeiten,<br />

beschäftigen viele Hilfskräfte. Das Einkommen eines Geometers<br />

oder eines leitenden, qualifizierten Mitarbeiters ist sicherlich<br />

vergleichbar mit dem anderer Freiberufler, zumindest in Österreich.<br />

Zum Problem der Studentenzahlen: Auch in Österreich erleben wir<br />

einen Rückgang, der im Moment zwar durch die Einführung der<br />

Bachelauriatsstudien gestoppt scheint, aber es ist noch zu früh,<br />

um sagen zu können, ob es eine Trendumkehr gibt. Ich glaube,<br />

dass es notwendig sein wird, die Ländergrenzen durchlässiger zu<br />

machen, weil ich auch die Meinung unseres dänischen Kollegen<br />

vertrete, dass es besser ist, Leitungspositionen mit Geodäten zu besetzen<br />

– auch wenn sie aus anderen Mitgliedsstaaten kommen –,<br />

als diese anderen Berufsgruppen zu überlassen.<br />

2<br />

347


INTERNATIONAL INTERNATIONAL<br />

Marek Ziemak (Polen): Now in Poland students are educated in<br />

seven universities at university level and in twenty technical<br />

schools in secondary technical level. So, finally, there is a great<br />

number of pupils and students, resulting in jobless in geodesy. At<br />

the moment, there are about, I don't know exactly, 2.000 surveyors<br />

jobless in the geodesy. However, the profession still seems to<br />

be attractive to young people. Therefore there is no problem for<br />

the universities to have those students. Even some universities<br />

started with geodesy courses. General the surveying situation is<br />

improving, the money is coming to the profession, to the companies.<br />

Anyway, prices are still very low, but the competition of<br />

surveyors is very tough.<br />

FORUM: And in comparison with architects or civil engineers?<br />

Marek Ziemak: I think, the situation in Poland is similar. High<br />

education is very popular for young people. On the other hand,<br />

there is a big jobless of about 18 %. That applies to all of economy<br />

or technical professions.<br />

Jan Fafejta und Milan Talich (Tschechische Republik): We have<br />

several student organizations in the Czech Republic and after the<br />

348<br />

2<br />

The educational programs change as well to focus<br />

on the provision of the qualifications and<br />

competences needed within multidisciplinary<br />

areas.<br />

Another key challenge is to establish an improved<br />

interaction between the regulated and the free<br />

market within the surveying area.«<br />

In diesem Beitrag sollen nachfolgend einige Leitlinien, die Entwicklung<br />

des Berufsstandes betreffend, aus den Brüsseler Vorträgen<br />

herausgearbeitet werden – in der Hoffnung, dass die<br />

»Übersetzung« in das berufliche Alltagsgeschehen dadurch<br />

besser gelingt. Parallel (und ergänzend) dazu veröffentlichen<br />

wir einige Stellungnahmen von CLGE-Delegierten zu markanten<br />

Berufsfragen.<br />

Während in Brüssel das berufspolitische Objektiv auf die Entwicklung<br />

des Berufsstandes gerichtet war, beschäftigte sich<br />

CLGE in Cork (u. a.) mit der Reputation des »surveyor« in den<br />

einzelnen europäischen Ländern. In den Interviews werden zwei<br />

Facetten beleuchtet. Einmal wird nach der Reputation des Berufsstandes<br />

in den einzelnen Ländern gefragt, etwa im Vergleich<br />

zu verwandten Berufsgruppen.<br />

Eine zweite Frage betrifft den studentischen Nachwuchs, dessen<br />

Interesse für die vermessungstechnisch geprägten Berufszweige<br />

in einigen Ländern deutlich nachgelassen hat. Hinter<br />

beiden Fragen steht die Sorge, dass sich der Berufsstand in eine<br />

gesellschaftliche Nische abschieben lassen könnte.<br />

NEUER BERUFSMUT<br />

Ex-GE-Chef Otmar Schuster entwickelt seine Entwicklungslinien<br />

immer aus einer historisch analytischen Sichtweise heraus.<br />

So sieht er in dem Vermessungsingenieur einen uralten<br />

Beruf und einen Vorreiter der Globalisierung.<br />

»Seine Technik hat Machtbegrenzung, Transparenz,<br />

Wissen um die Erde und Wirtschaftsentwicklung<br />

in den letzten Winkel des Planeten gebracht.<br />

Über die Wissenschaft haben sich schon<br />

früh geodätische Technologien ungeachtet aller<br />

Landesgrenzen ausgebreitet. Auch die unsere.<br />

Diese aber hat stets eine Sonderstellung eingenommen.<br />

Ihr Basiswissen ist überall präsent.«<br />

Sein Eintreten für die freiberufliche Dienstleistung, vorzugsweise<br />

in der Form der unbefristeten Beleihung mit dem Recht<br />

zur Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden, ist<br />

beinahe »berufsgründend«. Aber der Geometer Europas und<br />

sein Gegenüber in der Verwaltung sollen sich mit den staatlichen<br />

Aufgaben auch weiterentwickeln.<br />

»Die europäische Vision kann nur aus den übertragenen<br />

Aufgaben und den dafür notwendigen<br />

Voraussetzungen entstehen. Der Beruf ist ja kein<br />

Selbstzweck. Deshalb sollten unsere Kongresse<br />

und die innere Kolonisation den Aufgaben gewidmet<br />

sein und Auswege für die Politik aufweisen.<br />

Wir müssen die Öffentlichkeit und die Politik zu<br />

unseren Vorschlägen zu gewinnen versuchen.«<br />

Bei diesen Aufgaben sei stets die europäische Harmonisierung<br />

zu beachten. Die Zukunft sei nicht mit abgrenzerischer Berufspolitik<br />

zu gewinnen. »Good government« mit europäischem<br />

Ansatz gehöre trotz aller europäischen Gefährdungen die Zukunft.<br />

Unsere europäische Trumpfkarte ist unsere<br />

Nähe zum Bürger.<br />

Unsere budgetäre Trumpfkarte ist unsere<br />

finanzielle Unabhängigkeit.<br />

Unsere soziale Trumpfkarte ist die Stellung<br />

als Arbeitgeber.<br />

Europa werde lernen, dass es Menschen braucht, »die man mitnehmen<br />

kann«. Ohne diese gäbe es das Europa mit seinen heutigen<br />

Freiheiten nicht. Solange die (staatlich lizenzierten) Vermessungsingenieure<br />

mit ihrem Beruf zwischen Staat und Privat<br />

(in Europa) eine wichtige Mission hätten, sollten sie damit<br />

ihren Platz in Europa suchen.<br />

NEUE LERNZIELE<br />

»Technological changes, globalization and an era<br />

characterized by unrestricted movement of professionals,<br />

with titles losing their original meaning<br />

and content, made the profession of geodetic<br />

surveyors subject to an increased pace of change.<br />

Consequently, geodetic surveyors have to adapt<br />

to the ongoing change and occupy new fields of<br />

activity, especially in real estate. Geodetic activities<br />

are closely related to real estate through the<br />

dimension ›space‹ which creates new opportunities<br />

and challenges. Therefore, geodetic surveyors<br />

need business administration skills as well as<br />

real estate know-how. In addition, geodetics have<br />

to network with real estate professionals.«<br />

discussion here in CLGE we would like to ask them the question:<br />

What are the reasons for studying geodesy, when students know<br />

that the salaries in the Czech Republic in geodesy are not so high<br />

as in other professions? It is very interesting for us to know the<br />

answer.<br />

Concerning to the reputation of geodesy in the Czech Republic we<br />

have to point out that we have many professors who became worldfamous.<br />

Their contribution to the science in geodesy was important.<br />

Therefore the graduated university-leavers start their profession<br />

with a high level of knowledge.<br />

Jürg Kaufman (Schweiz): Ich glaube, dass die Geometer eigentlich<br />

noch einen guten Namen und eine gute Position in der Gesellschaft<br />

haben. Aber diese Stellung ist ziemlich gefährdet. Die Leute sehen<br />

nicht mehr unmittelbar, was ein Geometer tut.<br />

Wir müssen Anstrengungen unternehmen, ihnen unseren Beruf,<br />

aber auch die Bedeutung unserer Tätigkeit für sie zu erklären.<br />

Meine Theorie ist, dass wir einen umfassenden rechtlichen und<br />

ökonomischen »Touch« haben müssen, neben einer gut fundierten<br />

Vermessungsausbildung. Man muss uns abnehmen, dass wir ökonomisch<br />

sinnvolle Tätigkeiten durchführen.<br />

FORUM: Die Vermessung, so wie wir sie kennen, als berufliche Basis<br />

und darauf aufbauend neue Berufsfelder?<br />

Jürg Kaufman: Ja, ich würde eigentlich den Gebieten Recht und<br />

Ökonomie (Wirtschaft) den gleichen Stellenwert geben wie der Vermessung.<br />

FORUM: Sprechen Sie auf Ihre Vorschläge für ein »Cadastre 2014«<br />

an?<br />

2<br />

349


INTERNATIONAL<br />

Jürg Kaufman: Ich bin als Präsident der geosuisse, des Schweizerischen<br />

Verbands für Geomatik und Landmanagement, geradezu<br />

aufgefordert, mit Vorschlägen und Modellen die Weiterentwicklung<br />

unseres Berufsstandes anzumahnen.<br />

Henning Elmstroem (Dänemark): First of all, I want to point out<br />

something important for the profession. When I teach on my university,<br />

I tell my students that there is no difference between the<br />

demands for those who go into the civil servants or in private<br />

praxis. I want them to be able to interchange between this. The<br />

only difference between the private praxis and the civil service is<br />

the later education levels. In private praxis in Germany, you have<br />

two or three years of practice before the final examination to obtain<br />

license. Similar systems exist in other countries with two or<br />

three years of practice and a system of approvement. But if you<br />

go to the civil servant you will also find a way of education (CPD)<br />

and a system of later approvals. In my view, this is the principal<br />

foundation of CLGE. We are surveying professionals all of us. But,<br />

looking at our past, we have being concentrated of being data<br />

collectors. We are, excuse me for the expression, humble data<br />

collectors. Our combination of data collectors of surveying and<br />

our knowledge about property, about how to form, change and<br />

distaff this property and our juridical knowledge of the open land<br />

market should put us in a much better position.<br />

We must turn away from being data collectors to an advisory role<br />

in the process. Maybe not only as an advisor but as a leader of the<br />

process about establishing private and public property. So, what<br />

we need is to realize – as you can see in the Tour de France – that<br />

the question sometimes about winning is as simple as having<br />

enough confidence in attacking in the right moments. That is what<br />

we need. It is nice to be nice, but it is also nice to be the best.<br />

So we must be more self-confident about our important role in<br />

society.<br />

350<br />

2<br />

If I can take an example from Denmark: If I look back on the last<br />

40 years of debate in the Danish parliament I will find the same<br />

key-words over the years. Words like reliable profession, trustworthy<br />

cooperation with the public sector taking care of an important<br />

part of society etc. Nice words, of course, but also demanding<br />

for the profession placing us in EU treaty article 45.<br />

I will come back to that later private- public partnership, but in<br />

the cooperation with the public sector we are integrated in the<br />

Danish laws. We are first part judge in questions about property<br />

boundaries, we are not just only data collectors. Some of the problems<br />

that you describe about low salaries and competitions beyond<br />

reasonable limits is known all over Europe, but there is a difference<br />

between collecting data, using the GPS system or collecting<br />

data and managing the process of changing properties and of developing<br />

areas. That is what we must be able to do. And we can<br />

do it, we are a profession suitable to be leading officers, civil servants<br />

in big communities and states as well and also in big private<br />

companies. We work on the same level.<br />

My idea is that a combination of civil servants and private surveyors<br />

will live very well together and create a lot of jobs. But the<br />

time of being so humble is over and we must turn into a world of<br />

delivering solutions. You said in your magazine FORUM some years<br />

ago, that the bait must taste the fish, not the fisherman. A wonderful<br />

drawing, I have used it many times. So we must be able to<br />

change our role, to be more significant, more visionary. Not only<br />

visionary but visible, because in case of being visionary without<br />

being visible we will lose. We must tell the young people, that we<br />

are in a very interesting, very important position in the change of<br />

our society. And we were never able to do that before. Maybe<br />

because we have not looked upon ourselves as capable of doing<br />

so.<br />

Jos Anneveld (Niederlande): When I heard the German problems<br />

about the EU treaty article 45, I would say: What are you<br />

afraid of? Because firstly I think it has mainly to do with the cadastral<br />

activities. The cadastral activities are very local, so you need<br />

to be very locally oriented to execute these activities. There is not<br />

too much margin on it. So there won't be many people from abroad<br />

who will be attracted to this work. Secondly, without trying to<br />

escape from this rule, you can do much to direct the work towards<br />

the experienced companies .<br />

For example, even if you need to do European tenders you can put<br />

qualifications into tenders, experiences, being experienced in local<br />

circumstances. So you can put many things into a tender procedure<br />

which makes that only people or companies that are able<br />

to make the work professionally can do that. So I would say it is<br />

not an important issue, not even for the countries which are re-<br />

Soweit Karl-Werner Schulte in seinem Beitrag über »Geomatics<br />

in the Context of Real Estate«. Auch Schulte verweist auf<br />

die verdienstvolle Rolle der Geodäsie in der Vergangenheit.<br />

Natürlich standen die Bemühungen um genaue, aktuelle und<br />

homogene Messergebnisse im Vordergrund. Und auch die heutigen<br />

Herausforderungen für eine weltumspannende Organisation<br />

der Geoinformationen findet seine Würdigung. Sein Plädoyer<br />

ist jedoch auf die Erweiterung des durch »earth science«<br />

und »informatics« geprägten Berufsfeldes um »Management«-<br />

Funktionen gerichtet.<br />

Figure 3:<br />

From Surveying<br />

to Geo-Services<br />

TRADITIONAL<br />

GEODETIC<br />

SURVEYOR<br />

Earth Science<br />

GEO-INFORMATICS<br />

Informatics<br />

GEO-SERVICES<br />

Management<br />

Informatics<br />

Earth Science Earth Science<br />

»Overall, future work fields for geodetic surveyors<br />

are in the service sector. These opportunities<br />

range from research and development to quality<br />

control and project monitoring. Besides, the traditional<br />

tasks like operative surveys, real estate<br />

services and geo-information services (GIS) create<br />

a divers spectrum of opportunities for geodetic<br />

activities.<br />

Thus, the education of geodetic surveyors must<br />

adapt to the new requirements. The whole occupational<br />

image must prepare geodetic surveyors<br />

for the upcoming challenges. Consequently, education<br />

must include technical education as well<br />

as expertise. Geodetic Surveyors need leadership<br />

ability, multidisciplinary competence, presentation<br />

skills, business administration and management<br />

skills, international competence and real<br />

estate knowledge.«<br />

INTERNATIONAL<br />

gulated to their profession. It is better to play on strength than<br />

to protect yourself.<br />

About the reputation: In Holland we went through the same items<br />

as you talked about. People from the technical branch, not only<br />

surveyors, sometimes have a feeling about being regarded as second<br />

rate academics. First of all, I think we always look towards<br />

the very few people who really make the money and are the big<br />

guys. These people are exceptions to the rule whatever background<br />

they have, for example take lawyers. If you think about lawyers,<br />

then you look to the few people who are solicitor in the international<br />

law firms and earn about 500.000 Euros, but they are an<br />

exception under the lawyers. Most of them have a reasonable, not<br />

high, salary and need to work hard for that. Statistically, there is<br />

not that big difference between people from different disciplines.<br />

Secondly, I think we have to innovate our profession continuously<br />

and we have to look towards services which add value for the<br />

clients who are prepared to pay for them. That means that really<br />

as engineers in the classical sense of the word we have to look for<br />

problems that we can solve for our clients and often that is a combination,<br />

we need to combine several kinds of technical devices<br />

and think creatively. There is a continuous stream of services that<br />

come up, live their life, we can make money with it and then we<br />

have to leave it for other services. This can mean that the services<br />

which go down on the merchant site can be picked up by other<br />

people or other companies, smaller companies or people with less<br />

academic skills. And they can have a good life, too.<br />

Clemens Kiepke (Deutschland): Zur Reputation unseres Berufes<br />

möchte ich zwei Anmerkungen machen: Erstens kann ich eigentlich<br />

nur feststellen, dass unsere Kollegen, die ÖbVI in Deutschland, in<br />

dem Maße in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, wie sie<br />

sich letztendlich einbringen. Wenn wir z. B. am öffentlichen Leben<br />

teilnehmen, d. h. in unserem Umfeld Kontakt zu den gesellschafts-<br />

2<br />

351


INTERNATIONAL<br />

352<br />

NEUE EINORDNUNG<br />

In welchem beruflichen Umfeld wird<br />

sich der beliehene oder lizenzierte<br />

Vermessungsingenieur in der Zukunft<br />

zu behaupten haben? CLGE<br />

betont, dass die katastralen Systeme<br />

in Zukunft noch weniger als »Wert<br />

an sich« zu begreifen sind, sondern<br />

ihre Bedeutung in Relation zu »land<br />

tenure«, »land value« und »land use«<br />

gewinnen (oder bewahren) werden.<br />

Wer das untenstehende Diagramm<br />

richtig liest, erkennt den großen<br />

Erweiterungsraum für alle Berufsvertreter,<br />

die ihre Tätigkeit auf die<br />

rechtlichen und technischen Kenntnisse<br />

des Liegenschaftskatasters gründen,<br />

die aber auch erkennen, dass der<br />

Aufbau und die Anwendung katastraler<br />

Systeme immer auch in die<br />

bestehenden Gesellschaftssysteme<br />

eingebunden werden müssen.<br />

Stig Enemark führt das so aus:<br />

2<br />

LAND VALUE<br />

Valuation, Taxation<br />

Fiscal Means<br />

Collateral and Tax Basis<br />

Financial Services<br />

Public Services<br />

»However, the concept<br />

of ›cadastre‹ is difficult<br />

to identify. It may be<br />

designed in many different<br />

ways, depending<br />

on the origin, history<br />

and cultural development<br />

of the country<br />

or jurisdiction. Basically, a cadastre is just a<br />

record that identifies the individual land parcels /<br />

properties. The purpose of this identification may<br />

be security of land rights (as was the case in<br />

Australia). Today, most cadastral registers around<br />

the world are linked to both land valuation /<br />

taxation and to the securing of legal rights in<br />

land.<br />

Therefore it makes sense to talk about cadastral<br />

systems or cadastral infrastructure rather than<br />

just a cadastre. These systems or infrastructures<br />

include the interaction between the identification<br />

of land parcels, the registration of land<br />

rights, the valuation and taxation of land and<br />

property, and the present and possible future use<br />

of land.«<br />

Social Stability<br />

Economic Growth<br />

Efficient Land Markets<br />

Security of Tenure<br />

and Investments<br />

LAND TENURE<br />

Land Rights<br />

Legal Means<br />

CADASTRAL<br />

SYSTEMS<br />

LAND USE<br />

Planning Control<br />

Environmental Means<br />

Land Development<br />

Resource Management<br />

Environmental Sustainability<br />

Cadastral systems facilitate administration of three main areas:<br />

land tenure, land value and land use<br />

Für die »Landentwicklung« ist es wichtig, die Begriffe mit Definitionen<br />

unverrückbar zu machen, um sie dann »mit Leben«<br />

zu füllen.<br />

land tenure:<br />

the allocation and security of rights in lands;<br />

the legal surveys to determine parcel boundaries;<br />

the transfer of property or use from one party<br />

to another through sale or lease;<br />

and the management and adjudication of<br />

doubts and disputes regarding rights and parcel<br />

boundaries.<br />

land value:<br />

the assessment of the value of land and<br />

properties;<br />

the gathering of revenues through taxation;<br />

and the management and adjudication of<br />

land valuation and taxation disputes.<br />

land use:<br />

the control of land use through adoption of<br />

planning policies and land use regulations at<br />

national, regional and local levels;<br />

the enforcement of land use regulations;<br />

and the management and adjudication of land<br />

use conflicts.<br />

land development:<br />

the building of new physical infrastructure;<br />

the implementation of construction planning<br />

and change of land use through planning permission<br />

and granting of permits.<br />

Enemark legt schließlich seinen Finger direkt in die Wunde des<br />

ungeklärten Berufsverständnisses. Seine Forderung nach einem<br />

Ausbildungswechsel ist mehr die Forderung nach einem veränderten,<br />

integrativen und kooperativen Berufsverständnis.<br />

Dass ein Berufsverständnis, welches die Messtechnik in direkter<br />

und gleichberechtigter Verknüpfung mit den Wissensgebieten<br />

Informations- und Landmanagement sieht, in Deutschland<br />

noch entwickelt werden muss, ist leider eine Universitätswirklichkeit.<br />

MEASUREMENT<br />

SCIENCE<br />

SPATIAL<br />

INFORMATION<br />

MANAGEMENT<br />

LAND<br />

MANAGEMENT<br />

Design/build/manage the natural/built environment and<br />

connected spatial / legal rights<br />

The educational profile of the future<br />

FORUM: Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />

INTERNATIONAL<br />

gestaltenden Gruppierungen und Einrichtungen halten und uns<br />

dort seriös darstellen, müssen wir uns um unsere Reputation keine<br />

Sorgen machen. Wenn ich allerdings Kollegen sehe, die sich dem<br />

verweigern und sich in ihrem kleinen Wirkungskreis nur als »Landmesser«<br />

sehen, wird unser Berufsbild in der Gesellschaft auch auf<br />

diesen Aktionsraum begrenzt.<br />

Zweitens wird das Berufsbild nicht nur durch einzelne ÖbVI geprägt.<br />

Es muss auch auf der nationalen und internationalen Berufsebene<br />

erworben und verteidigt werden. Diese Komponente darf<br />

nicht unterschätzt werden. Wir halten die durchaus vorhandenen<br />

Kompetenzprobleme und wirtschaftlichen Schwierigkeiten häufig<br />

für unüberbrückbar. Vor der Tür stehen aber Probleme von ganz<br />

anderer Dimension. Wenn wir es künftig verstärkt mit europäischen<br />

Mitbewerbern zu tun bekommen sollten, die mit einem ganz<br />

anderen Background, mit einer ganz anderen Ethik an den Beruf<br />

herangehen, die wenig Verständnis für unser Rechtssicherungssystem<br />

haben, werden wir uns anders positionieren müssen. Das<br />

bedeutet auch im Gegenzug, neue Chancen zu nutzen.<br />

Darum hat neben der nationalen die internationale Vertretung des<br />

Berufsstandes, die im Wesentlichen nur durch den BDVI geleistet<br />

wird, einen so immens hohen Stellenwert.<br />

2<br />

353


GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER<br />

354<br />

Anmerkungen zum Ende der Entwicklungsmaßnahmen in Berlin<br />

STÄDTEBAULICHE GROSSPROJEKTE<br />

Fortsetzung aus FORUM 1/<strong>2006</strong> ULI HELLWEG , BERLIN<br />

Im vorigen Heft schilderte Uli Hellweg gewissermaßen Planung<br />

und Aufbruch der Entwicklungsmaßnahmen. Die zunehmen-<br />

de Systematisierung der Arbeitsschritte bewirkte eine Effizienz-<br />

steigerung, die Nachfragen des Rechnungshofes taten ein Übriges.<br />

Wenn sich der Immobilienmarkt in den Jahren nach 1995 nicht<br />

so total verändert hätte. So etwa der Einbruch des öffentlich ge-<br />

förderten Wohnungsbaus in Berlin.<br />

In diesem Heft geht es um die Suche nach dem verlorenen Markt<br />

und um die Bemühungen des Entwicklungsträgers, mit den Markt-<br />

entwicklungen Schritt zu halten. Schwierigkeiten, über die sich<br />

das Baugesetzbuch ausschweigt.<br />

2<br />

DIE SUCHE NACH DEM VERLORENEN MARKT<br />

Bis zum Ende der 90er Jahre war trotz aller Bemühungen der<br />

Anteil des frei finanzierten Wohnungsbaus in den Entwicklungsbereichen<br />

noch gering. Dies lag zum einen an den bestehenden<br />

Bau- und Förderverpflichtungen aus abgeschlossenen<br />

Verträgen; zum anderen waren die Bodenpreise immer noch<br />

hoch – oder besser: Sie wurden hoch gehalten. Daran war die<br />

durch den verdichteten geförderten Geschosswohnungsbau<br />

geprägte Bewertungspraxis der Gutachterausschüsse nicht völlig<br />

unbeteiligt. Die zum Teil hohen bewertungstheoretischen<br />

Grundstückspreise erreichten erst nach und nach realistische<br />

Dimensionen. Auch die damaligen Grundstücksvergaberichtlinien<br />

des Senats trugen nicht gerade zur schnellen Marktanpassung<br />

der Anfangs- und Endwerte im Entwicklungsbereich<br />

bei. Schließlich waren auch manche Entwicklungsträger mit<br />

Blick auf ihre Kosten- und Finanzierungsübersichten nicht unbedingt<br />

an niedrigen Endwerten interessiert. Ausschreibungen<br />

und Investorenwettbewerbe hatten in der Regel nur begrenzte<br />

Resonanz, da die Wahrnehmung der Gebiete durch die öffentlichen<br />

Diskussionen der letzten Jahre und die zum Teil einseitige<br />

Prägung durch den hohen Anteil an gefördertem Wohnungsbau<br />

in einzelnen Gebieten nicht unbedingt besser wurde.<br />

Andererseits war die Entwicklung, wie auch der Rechnungshof<br />

festgestellt hatte, nicht einfach abzubrechen. Millionenschwere<br />

Entschädigungsforderungen der Eigentümer wären die<br />

Folge gewesen, da sie im Vertrauen auf das Entwicklungsversprechen<br />

der Rechtsverordnung bereits erheblich investiert<br />

und / oder Ausgleichsbeträge bezahlt hatten. Es mussten also<br />

dringend neue Märkte erschlossen werden. In allen Entwicklungsbereichen<br />

wurden die städtebaulichen Konzepte entdichtet,<br />

der Bedarf an Infrastruktur reduziert und der Grunderwerb<br />

durch die Entwicklungsträger, soweit es ging, eingestellt.<br />

Das allein erschloss aber noch keine neuen Märkte. Erst die Entwicklung<br />

gezielter Produktstrategien brachte neue Nachfrage<br />

ins Gebiet. Für die Wasserstädte basierten die neuen Vermarktungsstrategien<br />

auf der Überlegung, dass die Standorte am<br />

Wasser eine besondere Qualität besitzen, die für bestimmte<br />

Zielgruppen herausgearbeitet und verdeutlicht werden muss.<br />

Städtebau und Architektur am Wasser, so die These, müssen<br />

sich qualitativ und gestalterisch von städtebaulichen Lösungen<br />

und Architekturtypologien anderer Standorte unterscheiden.<br />

Es wurden verschiedene Immobilienprodukte wie z. B. die<br />

Uferterrassen, Floating Homes, Baugruppenmodelle oder der<br />

Haustyp »Berlin Terrace« entwickelt. Letzterer Haustyp, im Rahmen<br />

eines internationalen Workshop-Verfahrens 2000 entwickelt,<br />

stellte sich in den letzten Jahren als besonders erfolgreiches<br />

Immobilienprodukt dar, das in den Gebieten der Wasserstadt,<br />

insbesondere in der Rummelsburger Bucht, inzwischen<br />

mehr als 200 Mal realisiert wurde. Das Markenzeichen »Berlin<br />

GRUND UND BODEN<br />

Terrace« stellt sich bewusst in die Tradition norddeutscher<br />

oder rheinischer Bürgerhäuser und des angloamerikanischen<br />

»Terrace«, also des städtischen Einfamilienhauses, und spricht<br />

bewusst eine mittelständische, junge urbane Klientel an.<br />

Dieser Haustyp konnte verschiedene Vorteile in den Gebieten<br />

der Wasserstadt GmbH zur Geltung bringen:<br />

Der Begriff des »Terrace« verbindet die Vorstellung vom städtischen<br />

Einfamilienhaus (»Terrace«) mit der räumlichen Qualität<br />

der Dachterrasse zum See. Während die Gärten nur eine<br />

begrenzte Sicht zum Wasser zulassen, sind Spree oder Havel<br />

von fast jeder Dachterrasse eines »Berlin Terrace« aus sichtbar.<br />

Der Typ des städtischen Reihenhauses erlaubt eine deutlich<br />

höhere Dichte (0,8 – 1,2 GFZ statt 0,4 – 0,6) als das vorstädtische<br />

Einfamilienhaus und damit höhere Grundstückspreise<br />

und Einnahmen bzw. einen höheren Deckungsbeitrag<br />

zu den Entwicklungskosten.<br />

Ein weiterer Aspekt der Produktentwicklung dieses Haustyps<br />

betraf die Zielgruppe. Anders als im klassischen Einfamilienhausbau<br />

und zum Teil auch im geförderten Wohnungsbau sollten<br />

mit diesem Haus Menschen angesprochen werden, die das<br />

Haus auch als Raum für berufliche Aktivitäten sehen.<br />

Dementsprechend wurde das Erdgeschoss des »Berlin Terrace«<br />

nicht wie im Einfamilienhaus üblich als Repräsentationszone<br />

geplant, sondern in Anlehnung an das historische Bürgerhaus<br />

als multifunktionaler Bereich. Die Erdgeschossnutzungen<br />

sind vielfältig und flexibel: vom Kinderspielzimmer über die<br />

Praxis oder das Atelier bis zur Garage oder Werkstatt reicht die<br />

Nutzungsvariabilität dieser »Wirtschaftszone«. Die repräsentativen<br />

Räume befinden sich grundsätzlich im ersten Ober-<br />

2<br />

355


GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER<br />

Gewachsene städtebauliche Kompetenz<br />

GEBIG EVA seit über 10 Jahren in<br />

Entwicklungsbereichen tätig<br />

356<br />

Maßnahmen nach dem besonderen<br />

Städtebaurecht des BauGB,<br />

ob Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen,<br />

schließen eine rechtsorientierte<br />

und maßnahmebezogene<br />

Wertermittlung mit ein. Ob<br />

Bodenordnung oder Gründstücksverkehr,<br />

ob Anfangs- und Endwert<br />

oder die Ermittlung von Neuordnungswerten,<br />

die Wertermittlung<br />

begleitet die besonderen Städtebaumaßnahmen<br />

als (Wert-)Maßstab<br />

für das städtebauliche Geschehen.<br />

Wertermittlung in Maßnahmen<br />

nach dem besonderen Städtebaurecht<br />

ist die »hohe Schule« der<br />

Wertermittlung, weil nicht nur das<br />

Bewertungsrecht und die Entwicklung<br />

der Grundstücksmärkte, sondern<br />

auch das Städtebaurecht »gewusst<br />

und gekonnt« angewendet<br />

werden müssen.<br />

In der Zusammenarbeit mit Sanierungs-<br />

und Entwicklungsträgern<br />

einerseits und mit den zuständigen<br />

Gemeindestellen andererseits bedeutet<br />

die Wertermittlung aber auch Beratungstätigkeit<br />

in der Vorbereitung<br />

von Bebauungsplänen, bei der Planung<br />

von Bauprojekten oder bei der<br />

Abfassung von Ablöse- oder Abwendungsvereinbarungen.<br />

Wegen dieser<br />

2<br />

Komplexität wird Wertermittlung bei<br />

Maßnahmen der Stadterneuerung<br />

sinnvollerweise in personeller Kontinuität<br />

durchgeführt. Man entspricht<br />

damit u. a. auch dem Erfordernis, dass<br />

die in den verschiedenen Phasen einer<br />

Maßnahme erstellten Gutachten formal<br />

und inhaltlich vergleichbar sind.<br />

In Berlin werden drei Entwicklungsbereiche<br />

seit über zehn Jahren von<br />

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren<br />

betreut – auf hohem Niveau,<br />

mit gutem Erfolg und mit ständig<br />

wachsender Reputation. Warum ÖbVI?<br />

Entwicklungsmaßnahmen erfordern<br />

ein Grundstücks-, Planungs- und Baurechtsverständnis,<br />

das dem Berufsbild<br />

der ÖbVI in hohem Maße entspricht.<br />

Die ÖbVI werden im Rahmen der<br />

GEBIG EVA tätig und betreuen die Entwicklungsbereiche<br />

Wasserstadt Berlin-Oberhavel,<br />

Berlin-Johannisthal /<br />

-Adlershof und Biesdorf-Süd. Begonnen<br />

wurde mit zehn Kollegen, heute<br />

von Dr.-Ing. Walter Schwenk, Berlin<br />

www.adlershof.de www.wasserstadt.de www.biesdorf-sued.de<br />

arbeiten noch fünf ÖbVI |1| in den Entwicklungsbereichen.<br />

Die kollegiale Kooperation<br />

innerhalb der Ingenieurgesellschaft<br />

GEBIG war schon bei Aufträgen<br />

der Treuhand-Gesellschaften<br />

erprobt worden. Die guten Erfahrungen<br />

in der Zusammenarbeit wurden<br />

auf die Situation der städtebaulichen<br />

Entwicklungsmaßnahmen ohne Probleme<br />

übertragen. In der Ausübung<br />

der Bewertungstätigkeit haben die<br />

Kollegen hohe fachliche Kompetenz,<br />

Einfühlungsvermögen in die verschiedenen<br />

Maßnahmephasen und Beratungsvermögen<br />

bewiesen.<br />

Mit dem Abschluss der Entwicklungsmaßnahmen<br />

wird die »gewachsene<br />

Kompetenz« der Kollegen für neue<br />

Aufgaben in der Stadterneuerung frei.<br />

GEBIG EVA wird dieses Feld weiter ausbauen<br />

und kann sich dabei auf die<br />

jahrelange Erfahrung in der Bewertung<br />

von Vorgängen nach dem besonderen<br />

Städtebaurecht stützen.<br />

|1| Harald Bartels, Jürgen Burneleit, Holger Jürgens, Diethild Noormann-Wachs, Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />

geschoss, dem Piano Nobile, das in der Regel über eine Terrasse<br />

oder einen Balkon mit Treppenabgang in den Garten verfügt.<br />

Über dem Wohngeschoss befindet sich das Schlafgeschoss als<br />

dritte Ebene und darüber das mehr oder weniger ausgebaute<br />

Dachgeschoss mit Dachterrasse und Blick zum See. Städtebaulich<br />

stellen diese Häuser kompakte Reihenhäuser mit vier Geschossen<br />

dar, die einen urbanen Eindruck des Straßenraumes<br />

vermitteln. Dieser wird durch die unterschiedlichen Erdgeschossnutzungen<br />

unterstrichen.<br />

Eng mit der Entwicklung dieses Haustyps zusammen ging die<br />

Strategie zur Initiierung von Baugruppen. Während Berliner<br />

Bauträger das »Berlin Terrace« als unberlinerisch bezeichneten<br />

und mit dem Argument »Der Berliner steigt keine Treppen« ablehnten,<br />

machten erfolgreiche Modelle in Freiburg und Tübingen<br />

der Wasserstadt GmbH Mut. In einer Werbekampagne<br />

wandte sie sich direkt an die Endnutzer. Motto: »Baufrau sucht<br />

Bauherrn«. Die Resonanz übertraf selbst die kühnsten Erwartungen.<br />

Mehrere Hundert Interessierte meldeten sich als potenzielle<br />

Mitglieder für Baugruppen. Betreut durch professionelle<br />

Baugruppenmoderatoren im Auftrag der Wasserstadt<br />

GmbH entstanden im Jahre 2001 erste Baugruppen, auf die<br />

der Haustyp »Berlin Terrace« wie zugeschnitten war. Mittlerweile<br />

existieren in der Rummelsburger Bucht 15 Baugruppen,<br />

die heute von spezialisierten Architektenteams auf eigene<br />

Rechnung betreut werden und in ganz Berlin inzwischen ihre<br />

Nachahmer gefunden haben.<br />

Baugruppenmitglieder sind in der Regel aktive und engagierte<br />

Bauherrn und Baufrauen, die kostenbewusst, aber dennoch mit<br />

hohen Umweltstandards bauen. So sind in der Rummelsburger<br />

Bucht nicht nur architektonisch preisgekrönte »Terraces«<br />

entstanden (siehe Abbildungen), sondern auch Niedrigenergiehäuser.<br />

Von einer Baugruppe auf Stralau werden derzeit Pas-<br />

GRUND UND BODEN<br />

sivhäuser geplant. Eine Auswertung der Baugruppenprojekte<br />

im Entwicklungsbereich Rummelsburger Bucht hat ergeben, dass<br />

die durchschnittlichen Gesamtherstellungskosten von Baugruppenprojekten<br />

inklusive aller Baunebenkosten, aber ohne Grundstück<br />

und Grunderwerbskosten, zwischen 950 und 1.100 Euro/m<br />

2 BGF liegen. Der vergleichbare Preis eines Bauträgerprojektes<br />

ist der Verkaufspreis abzüglich des Grundstücksanteils.<br />

Er liegt für vergleichbare »Terrace«-Gebäude in den gleichen<br />

Lagen bei 1.100 bis 1.250 Euro/m 2 BGF. Der Unterscheid<br />

summiert sich bei einem Haus von 150 m 2 BGF auf 15.000 bis<br />

22.500 Euro. Dazu kommen die Einsparungen bei der Grunderwerbssteuer,<br />

die sich bei den Baugruppen nur auf das unbebaute<br />

Grundstück bezieht. Im Ergebnis liegt die Einsparung bei<br />

Baugruppen gegenüber den Bauträgerobjekten bei 15 bis 20 %<br />

des Gesamterstellungs- bzw. Verkaufspreises, d. h., die Baugruppen<br />

»erwirtschaften« sich ihr Eigenkapital selbst.<br />

Baugruppen sind aber auch noch aus anderen Gründen für<br />

städtebauliche Großprojekte eine besonders wichtige Zielgruppe.<br />

Viele Baugruppenmitglieder verstehen sich als Pioniere<br />

einer neuen Entwicklung, die sie beeinflussen wollen. Partizipatorische<br />

Modelle der Stadtplanung im Bereich der Freiflächen-<br />

und Verkehrsplanung sind ihnen besonders wichtig.<br />

Baugruppen wollen nicht nur auf ihr Haus, sondern auf ihre<br />

Nachbarschaft und das Quartier Einfluss nehmen. Damit<br />

stärken sie die Integrationsfähigkeit neuer Stadtteile. Mit den<br />

Baugruppen zieht ein neues Bürgerbewusstsein in die Quartiere<br />

ein, das ihnen eine eigene soziale und kulturelle Identität gibt.<br />

Im Ergebnis hat die Umstellung auf den frei finanzierten Wohnungsbau<br />

seit 1999/2000 trotz des Festhaltens an den städtebaulichen<br />

und nutzungsmäßigen Prinzipien des Masterplans<br />

zu einer größeren Vielfalt an architektonischen Typologien (Ge-<br />

2<br />

357


GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER GRUND UND BODEN<br />

358<br />

schosswohnungsbau, Stadthäuser, Reihenhäuser, Terrassenhäuser,<br />

Floating Homes etc.), zu gemischten Bevölkerungsstrukturen<br />

und zu neuen Formen von Bauherrschaft geführt. Basis<br />

dieser neuen Vielfalt ist aber nicht allein der frei finanzierte Wohnungsbau,<br />

sondernder der Mix aus dem geförderten Wohnungsbau<br />

(aus der Entwicklungsphase bis etwa 2000) sowie den unterschiedlichen<br />

Bewohnerschaften und Investorenstrukturen.<br />

Als Schlussfolgerung aus dieser Phase der Umstellung vom öffentlich<br />

geförderten auf den frei finanzierten Wohnungsbau<br />

lassen sich folgende Thesen ableiten:<br />

8. Geförderter und frei finanzierten Wohnungsbau müssen<br />

parallel entwickelt werden; dabei sollte der frei finanzierte<br />

quantitativ überwiegen. Einseitige Bevölkerungsstrukturen<br />

in städtebaulichen Großprojekten führen schneller zur Stigmatisierung<br />

und zu Akzeptanzproblemen als in historischen<br />

Wohnquartieren, die bereits eine stabile Identität besitzen.<br />

9. In Zeiten der Immobilienmarktschwäche gibt es keine Patentrezepte,<br />

sondern nur standortspezifische Produkte und<br />

Zielgruppen. Die »Kunst« besteht darin, standortadäquate<br />

Markenprodukte zu entwickeln. Dies können auch Nischenprodukte<br />

sein. Entscheidend ist nicht der quantitative Bedarf,<br />

sondern das qualitative standort- und zielgruppenspezifische<br />

Angebot. Dadurch kann eine quantitativ noch<br />

so beschränkte Nachfrage auf einen Standort konzentriert<br />

werden.<br />

10. Bei der Entwicklung von Produktstrategien geht es immer<br />

auch um den Preis. In förmlich festgelegten Entwicklungsbereichen<br />

müssen zumindest in der Pionierphase flexible<br />

Modelle der Verkehrswertermittlung gefunden werden, die<br />

experimentelle und imagebildende Projekte befördern.<br />

2<br />

11. Ebenso wichtig wie städtebauliche oder architektonische<br />

Leitprojekte sind die ersten Bewohner und Nutzer, die Gebietspioniere.<br />

Um ein Gebiet für engagierte und aktive<br />

Nutzer interessant zu machen, müssen besondere Rahmenbedingungen<br />

geschaffen bzw. verstärkt werden. Dazu<br />

gehören vor allem auch qualitative Aspekte eines kinderund<br />

familienfreundlichen Wohnumfeldes sowie bürgernahe<br />

Beteiligungs- und Planungsverfahren, in denen die<br />

neuen Bewohner das Gebiet auch als ihre eigene bürgerschaftliche<br />

Gestaltungsaufgabe erkennen. Dazu bedarf es<br />

ergebnisoffener Beteiligungsverfahren, bürgernaher Kommunikationsprozesse<br />

und diskursiver Planungsverfahren.<br />

DEREGULIERT STEUERN<br />

Angesichts der zum Teil erheblichen Kosten städtebaulicher<br />

Großprojekte und der dramatischen Haushaltslage der Kommunen<br />

hat es in den letzten Jahren immer wieder die Forderung<br />

nach dem Rückzug der Städte und Gemeinden aus der Entwicklungsverantwortung<br />

gegeben. Städtebauliche Projektentwicklung,<br />

so die Deregulierungsbefürworter, muss eine privatwirtschaftliche<br />

Aufgabe sein. Das Problem besteht darin, dass die<br />

meisten größeren städtebaulichen Brachen gar nicht privatwirtschaftlich<br />

entwickelt werden können – sonst wären sie es<br />

wahrscheinlich schon längst. Das Entwicklungsrecht wurde<br />

vom Gesetzgeber u. a. deswegen geschaffen, um aus Gründen<br />

des Allgemeinwohls Flächen zu entwickeln, die aufgrund ihrer<br />

besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und<br />

Ordnung der Gemeinde einer neuen städtebaulichen Entwicklung<br />

und Ordnung zugeführt werden sollen. Speziell industrielle<br />

oder verkehrsinfrastrukturelle Konversionsflächen sind<br />

voller unabsehbarer Risiken, so dass sich private Entwickler allenfalls<br />

in so genannten PPP-Modellen an sie herantrauen.<br />

Die These, dass es die Privaten »besser können« als die Städte<br />

und Kommunen, fußt auf der Annahme: Private Investoren<br />

kennen den Markt besser als öffentliche oder halb öffentliche<br />

Institutionen. Zumindest für Berlin ist hierzu anzumerken, dass<br />

die privaten Investoren, insbesondere die institutionellen und<br />

abschreibungsorientierten Anleger bis zur zweiten Hälfte der<br />

90er Jahre, weniger den Markt als die Förderprogramme des<br />

Senats bestens kannten. Die hohen Anteile an gefördertem<br />

Wohnungsbau führten zu einer Fehlsteuerung der Ressourcen<br />

und zu Belastungen des Landeshaushaltes in Milliardenhöhe.<br />

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Berlin, insbesondere<br />

der Wanderungsbewegungen zwischen der Kernstadt und<br />

dem Umland, war bereits 1994 statistisch deutlich erkennbar<br />

(Abbildung 1), dass die Wanderungssalden immer stärker zuungunsten<br />

Berlins sprachen. Aber erst das Auslaufen der Son-<br />

derabschreibungen und der faktische Wegfall der öffentlichen<br />

Förderung führten zu einem dramatischen Einbruch der Wohnungsbaufertigstellungen<br />

von 33.000 im Jahre 1997 auf 9.000<br />

drei Jahre später. Damit war das Ende der Talfahrt allerdings<br />

noch lange nicht erreicht. Bis zum Jahr 2003 sank die Zahl der<br />

Fertigstellungen im Wohnungsbau in Berlin auf 3.400 WE.<br />

Die großen öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften<br />

und die institutionellen Anleger, also die großen Investoren,<br />

hatten sich weitgehend aus dem Markt in Berlin<br />

zurückgezogen. Die Berliner Entwicklungsträger, die in den<br />

90er Jahren im Wesentlichen mit den institutionellen Anlegern<br />

und den großen kommunalen und nationalen Wohnungsbaugesellschaften<br />

zusammengearbeitet hatten, verloren damit<br />

ihre wichtigsten Investoren. Um ihrem Entwicklungsauftrag<br />

gerecht zu werden und vor allem auch, um Einnahmen zur Refinanzierung<br />

der Kosten zu generieren, mussten die Entwicklungsträger<br />

aus der Rolle des reinen Vermarkters heraustreten<br />

und die des Entwicklers übernehmen. Nur durch eine eigene<br />

Produktentwicklung war es möglich, neue Investoren- und<br />

Käuferschichten zu erschließen.<br />

Dies war nur durch eine einheitliche und konsequent qualitätsbewusste<br />

Steuerung des Entwicklungsprozesses möglich.<br />

Ohne die Interventionen der Entwicklungsträger und die entsprechende<br />

Unterstützung seitens des Senates hätte es weder<br />

die neuen Immobilienprodukte noch die Verkaufserlöse gegeben.<br />

Der in der planungspolitischen Diskussion oft zu hörende<br />

Widerspruch zwischen Planung und Steuerung einerseits und<br />

Deregulierung und freier Entfaltung der Marktkräfte andererseits<br />

erweist sich als ein falsches Gegensatzpaar. Tatsächlich<br />

beweisen gerade Entwicklungsmaßnahmen, dass der Markt<br />

nicht von sich aus die richtigen Lösungen findet, sondern<br />

manchmal einfach nur tief und fest schläft.<br />

D. h. im Umkehrschluss nicht, dass (halb) öffentliche Gesellschaften<br />

oder Entwicklungsträger die besseren Marktkenntnisse<br />

und die besseren Vermarktungsstrategien hätten. In Zeiten<br />

eines schwachen Immobilienmarktes und bei einer Investorenschaft,<br />

die durch diverse Ereignisse geschwächt oder<br />

zumindest verunsichert ist, gab es keine Alternative zur eigenen<br />

Produktentwicklung – außer, die Entwicklung gänzlich<br />

einzustellen. Diese Alternative verbot sich jedoch nicht nur entwicklungsrechtlich<br />

(Gebot der »zügigen Durchführung«, drohende<br />

Entschädigungsforderungen), sondern hätte auch den<br />

»return on investment« für die erheblichen öffentlichen Vorleistungen<br />

verzögert.<br />

In dieser Situation hat sich eine wohlverstandene Public-Private<br />

Partnership bewährt. Alle Immobilienprodukte wurden ab<br />

Ende der 90er Jahre in enger Kooperation mit einzelnen innovativen<br />

und risikobereiten Investoren, Projektentwicklern und<br />

auch – gerade im Baugruppenbereich – Architekten und Architektinnen<br />

entwickelt. Es waren der entwicklungsrechtliche Rahmen<br />

und die institutionellen Möglichkeiten des Entwicklungsträgers,<br />

die es ermöglichten, solche neuen Produkte und Vermarktungsstrategien<br />

kooperativ zu entwickeln und zusammen<br />

mit den unternehmerischen Partnern umzusetzen. Da die Entwicklungsträger<br />

selbst nicht im privaten Hochbau tätig sein<br />

dürfen, bedurfte es also immer eines komplementären privaten<br />

Partners, der die Produktstrategien mit entwickelte und schließlich<br />

auf sein eigenes unternehmerisches Risiko auch umsetzte.<br />

Folgende Schlussfolgerungen können gezogen werden:<br />

12. Städtebauliche Großprojekte müssen sich nicht nur planungsrechtlich<br />

aus den landes- und kommunalplanerischen<br />

Gesamtkonzepten entwickeln lassen, sondern auch<br />

aus öffentlichen Investitionsprioritäten. Auf diese Investitionsentscheidungen<br />

muss Verlass sein. Nur die wenigsten<br />

Großprojekte funktionieren vollständig frei finanziert.<br />

Öffentliches Geld, gleichgültig in welcher Form es gewährt<br />

wurde, fordert jedoch auch öffentliche Steuerung.<br />

13. Die Steuerungs- und Kontrollverantwortung wächst, je<br />

mehr öffentliches Geld im Spiel ist und je komplizierter<br />

die Ausgangslage ist. Vor allem bei komplexen Projekten<br />

der Innenentwicklung (z. B. auf Konversionsflächen) mit<br />

schwierigen Eigentumsverhältnissen, ungeklärten Altlasten<br />

und ungesicherter Erschließung steht die Kommune<br />

in der Pflicht, den Prozess aktiv zu steuern, vor allem auch,<br />

um wenigstens Teile der öffentlichen Kosten durch Abschöpfungsbeträge<br />

wieder zu refinanzieren. Das Entwicklungsrecht<br />

ist nach wie vor die wichtigste Rechtsnorm des<br />

BauGB zur Abschöpfung des Aufwertungsgewinnes öffentlicher<br />

Planung und somit zur Refinanzierung von Entwicklungskosten.<br />

14. Modelle der öffentlich-privaten Partnerschaft sind grundsätzlich<br />

positiv zu bewerten, weil privates und öffentliches<br />

Entwicklungsinteresse zusammenkommen. Dabei sind<br />

allerdings die Verantwortungsbereiche und Interessensphären<br />

klar zu definieren bzw. zu trennen und die Risiken<br />

und Lasten gerecht zu verteilen. Die Formen von PPP sind<br />

vielfältig. Institutionelle Partnerschaften zwischen Kommune<br />

und Privaten z. B. in Form einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft<br />

sind nur dann sinnvoll, wenn nur<br />

einzelne Großgrundeigentümer wie Bahn, Telekom etc. betroffen<br />

sind. Mit wachsender Eigentümerzahl wird die Interessenlage<br />

unübersichtlicher und die Arbeitsfähigkeit der<br />

operativen Gesellschaft eingeschränkt. Vor allem hinsichtlich<br />

der freiwilligen Bodenordnung werden die Prozesse<br />

mit wachsender Zahl von Eigentümern in PPP-Organisationen<br />

komplizierter.<br />

2<br />

359


GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER<br />

360<br />

DER ABSCHLUSS DER ENTWICKLUNGS-<br />

MASSNAHME BEDEUTET NICHT DEN ABSCHLUSS<br />

DER ENTWICKLUNG<br />

Wenn die Berliner Entwicklungsmaßnahmen Ende <strong>2006</strong> im<br />

Wesentlichen ihre operative Entwicklungstätigkeit beenden<br />

werden, sind zwar nicht alle privaten und öffentlichen Bauvorhaben<br />

in den Gebieten realisiert, aber die Voraussetzungen<br />

dafür liegen vor. Konkret heißt dies, dass das Planungsrecht<br />

geschaffen und alle rechtlich erforderlichen Infrastruktur- und<br />

Ordnungsmaßnahmen gesichert sind. Ca. 5 % der Gebiete werden<br />

unentwickelt, d. h. durch Aufhebung der Rechtsverordnung<br />

nach § 162 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, entlassen, weil hier die Entwicklungsabsicht<br />

aufgegeben wurde.<br />

Der Entlassung vorausgegangen sind umfangreiche Gespräche<br />

mit den Eigentümern und Betroffenenvertretungen, Bürgerversammlungen<br />

etc., in denen über den vorzeitigen Abschluss<br />

informiert wurde. Die Reaktionen waren zwiespältig. Während<br />

zunächst zumindest bei einigen Eigentümern Erleichterung<br />

über die »Befreiung vom Joch des Entwicklungsrechts« aufkam,<br />

stellte sich bei den meisten doch sehr schnell ein gewisses Unbehagen<br />

über die Frage der weiteren Entwicklung und der<br />

Steuerung der Entwicklung ein.<br />

Auch die Betroffenenvertretungen haben sich in dieser Frage<br />

besonders dort engagiert, wo sich in den letzten Jahren starke<br />

Nachbarschaften gebildet hatten. Im Rahmen des Endspurtes<br />

wurden und werden viele Fragen und Forderungen sowohl von<br />

Investoren- und Eigentümer- wie von Bewohner- und Betroffenenseite<br />

gestellt. Dabei geht es in erster Linie um die<br />

Sicherung der weiteren öffentlichen Investitionen sowie um<br />

die Qualitätssicherung der zukünftigen städtebaulichen und<br />

architektonischen Entwicklung.<br />

2<br />

Dass eine Steuerung, insbesondere auch der Qualität der<br />

städtebaulichen Entwicklung, auch in Zukunft erforderlich sein<br />

wird, ist schon am Grad der Fertigstellung der privaten Bauvorhaben<br />

ablesbar:<br />

Realisierungsgrad der Berliner Entwicklungsmaßnahmen (Wohnungsbau)<br />

Wasserstadt Berlin-Oberhavel<br />

Rummelsburger Bucht<br />

Biesdorf-Süd<br />

Alter Schlachthof<br />

Johannisthal / Adlershof<br />

Summe<br />

Rahmenplanung<br />

2005<br />

8.100<br />

3.900<br />

2.900<br />

800<br />

800<br />

16.500<br />

Fertig gestellt<br />

bis Ende <strong>2006</strong><br />

Quelle: 13. Bericht zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen,<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, November 2005<br />

Insgesamt werden die Maßnahmen bis Ende <strong>2006</strong> voraussichtlich<br />

ein Investitionsvolumen von 2,4 Milliarden Euro |6|<br />

ausgelöst haben, davon ca. 0,667 Milliarden Euro an öffentlichen<br />

Investitionen. Die Gesamtkosten der Entwicklungsmaßnahmen<br />

betragen bis Ende <strong>2006</strong>, einschließlich der Zinskosten<br />

für die von den Trägern aufgenommenen Darlehen<br />

(s. o.), 1,58 Milliarden Euro, denen gegenwärtig Einnahmen in<br />

Höhe von 0,4 Milliarden Euro aus so genannten Abwendungsvereinbarungen<br />

und Grundstücksverkäufen gegenüberstehen.<br />

Dieser Betrag wird durch die Erhebung von Ausgleichbeträgen<br />

gemäß § 154 Abs. 4 BauGB durch Bescheid nach Abschluss der<br />

Maßnahmen noch wachsen. Über die Höhe liegen noch keine<br />

Annahmen vor, zumal unklar ist, wie viele Eigentümer den<br />

Rechtsweg wählen oder die gesetzlichen Möglichkeiten zur Tilgungsstreckung<br />

ausschöpfen werden, um die Zahlungen möglichst<br />

zu verzögern und »vergleichsfähig« zu machen.<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Hebelwirkung mit etwa<br />

1,1 Milliarden Euro Zuschussbedarf gegenüber 2,4 Milliarden<br />

Euro privater Investition noch nicht voll zum Tragen gekommen,<br />

zumal die Wohnungsbauförderung in diesen Zahlen noch<br />

nicht berücksichtigt wurde. Das Bild wird sich erst ändern, wenn<br />

das zukünftige private Investitionspotenzial aktiviert wird.<br />

Die Entwicklungsreserve allein für den Wohnungsbau beträgt<br />

1,5 Milliarden Euro, denen praktisch keine notwendigen öffentlichen<br />

Investitionen mehr gegenüberstehen. Dazu kommen<br />

noch erhebliche Reserven an Flächen für Büro, Dienstleistung,<br />

Gewerbe und Handel. Die Zahlen zeigen, dass der Abschluss<br />

der Entwicklungsmaßnahmen nicht den Abschluss der Entwicklung<br />

bedeuten kann (bzw. darf), zumal das Land Berlin auch<br />

3.756<br />

1.879<br />

484<br />

191<br />

285<br />

6.595<br />

|6| Eigene Berechnungen auf der Grundlage der Zahlen des<br />

13. Berichts zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, ebd.<br />

46,37 %<br />

48,18 %<br />

16,69 %<br />

23,88 %<br />

35,63 %<br />

39,97 %<br />

GRUND UND BODEN<br />

weiterhin noch über erheblichen<br />

eigenen Grundbesitz in den Entwicklungsbereichen<br />

verfügt. Das<br />

fiskalische und volkswirtschaftliche<br />

Interesse einer schnellen<br />

Amortisation der eingesetzten öffentlichen<br />

Ressourcen erfordert<br />

auch in Zukunft eine aktive Projektentwicklung<br />

und gezielte Vermarktungsstrategien.<br />

In diesem<br />

Sinne muss der Abschluss der<br />

Maßnahmen der Anfang einer<br />

neuen Vermarktungsoffensive<br />

sein, will die öffentliche Hand<br />

nicht ihre eigenen Vorinvestitionen<br />

entwerten.<br />

Die Voraussetzungen für eine neue<br />

erfolgreiche Vermarktungsphase<br />

in den Entwicklungsbereichen sind<br />

gegenwärtig gut. Die Umstellung<br />

vom geförderten auf den eigentumsorientierten<br />

frei finanzierten Wohnungsbau ist in allen<br />

Berliner Entwicklungsbereichen in den letzten Jahren weit<br />

vorangekommen und trägt mittlerweile auch wirtschaftlich<br />

ihre Früchte. In allen Entwicklungsbereichen sind spezielle<br />

Marktsegmente für den eigentumsfähigen Wohnungsbau,<br />

insbesondere den Einfamilienhausbau, erschlossen worden.<br />

Aber auch ein anderer Trend kann einer beschleunigten städtebaulichen<br />

Entwicklung nach förmlichem Abschluss der Maßnahmen<br />

zugute kommen. Das Ende der Berliner Entwicklungsmaßnahmen<br />

wird mit dem Beginn einer erneuten Nachfrage<br />

2<br />

361


GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER<br />

362<br />

nach Geschosswohnungsbau zusammenfallen. Nach dem Auslaufen<br />

der Eigenheimförderung und der vergleichsweise hohen<br />

Produktion von Einfamilienhäusern in den letzten Jahren<br />

steigt spürbar wieder die Nachfrage nach großen, gut gelegenen<br />

Geschosswohnungen. Es ist mehr als unwahrscheinlich,<br />

dass in einer Großstadt mit 3,5 Millionen Einwohnern, 70 %<br />

Ein- und Zweipersonenhaushalten, 11 % Alleinerziehenden und<br />

nur 15 % »klassischen« Familien der Wohnungsmarkt auf Dauer<br />

177 Geschosswohnungsbauten, aber 2.350 Einfamilienhäuser<br />

im Jahr braucht – wie im Mittel der letzten fünf Jahre tatsächlich<br />

gebaut.<br />

Die sozial- und wohnungspolitisch einseitige Einfamilienhausproduktion<br />

lässt sich zwar durch neue Typologien – wie die<br />

»Berlin Terraces« – durchbrechen; der hochwertige Geschosswohnungsbau<br />

als urbane Wohn- und Lebensform lässt sich<br />

dadurch jedoch nicht ersetzen. Der typlogische Innovationsbedarf<br />

ist auch hier groß. Mit ihrem »Uferterrassenhaus« hat<br />

die Wasserstadt eine solche typlogische Alternative im Jahre<br />

2004 entwickelt. Die ersten sechs Häuser dieses wiederentdeckten<br />

klassischen Terrassenhaustyps kommen nun mit 54 Geschosswohnungen<br />

in der Rummelsburger Bucht in den Bau.<br />

Alle Entwicklungsbereiche bieten für hochwertigen, frei finanzierten<br />

Geschosswohnungsbau ideale Voraussetzungen:<br />

Die gesamte städtische Infrastruktur und das<br />

Wohnumfeld sind neu und hochwertig.<br />

Die Ausstattung mit sozialer Infrastruktur ist<br />

ausgezeichnet.<br />

Die Bodenpreise sind mittlerweile sehr günstig.<br />

Der Realisierungsstand ist in den meisten Teilgebieten<br />

über das Pionierstadium hinaus gewachsen;<br />

oft gibt es gut funktionierende, aktive Nachbarschaften.<br />

Das Planungsrecht ist geschaffen und sieht für den<br />

Geschosswohnungsbau eine Entwicklungsreserve von<br />

6.500 Wohnungen, für Einfamilienhäuser weitere<br />

ca. 3.700 WE vor.<br />

Die Entwicklungsbereiche bieten heute ein sicheres und bewohnerfreundliches<br />

Umfeld, das auch für innovative soziale<br />

Modelle wie Baugruppen, generationenübergreifende Hausgemeinschaften<br />

etc. offen ist. Der demographische Wandel in<br />

den Metropolen und Großstädten fordert zunehmend diese<br />

Wohnformen und damit Haustypologien, die in den Entwicklungsbereichen<br />

weiter gediehen sind als in den meisten anderen<br />

neuen Baugebieten. Auch der allseits konstatierte Trend<br />

»Zurück in die Stadt!« spricht für eine weitere aktive Projektentwicklung<br />

und Vermarktung in den Entwicklungsbereichen.<br />

Jedes der Gebiete hat einen urbanen Bezug zu einem Stadtteilzentrum<br />

und gute verkehrliche Verbindungen zur Berliner<br />

City.<br />

2<br />

Der planungsrechtliche Status der Normalität nach Aufhebung<br />

des Entwicklungsrechtes darf nicht vergessen machen, mit<br />

welchem Aufwand die öffentliche Hand über mehr als ein<br />

Jahrzehnt hinweg die Aufwertung dieser Gebiete herbeigeführt<br />

hat. Sicher dürfte sein, dass der Planungsalltag in Zukunft in<br />

jedem Gebiet eine andere Ausprägung erfahren wird. Im besten<br />

Fall werden sich die vorhandenen Ansätze eines neuen bürgerschaftlichen<br />

Gemeinwesens weiter verstärken und die Gebiete<br />

werden zusammen mit einer qualitätsbewussten Verwaltung<br />

weiterentwickelt.<br />

Aber auch das Gegenteil ist denkbar: ein Stagnieren der Entwicklung<br />

ohne den Motor einer aktiven Projektentwicklung,<br />

eine passive angebotsorientierte Vermarktung der einzelnen<br />

Flächen auf der Basis eines reinen Preiswettbewerbs, eine Ausfransung<br />

der bisher kohärenten städtebaulichen Planungen<br />

und eine Preisgabe gestalterischer Konventionen, wie sie bisher<br />

durch die einheitliche Steuerung weitgehend gesichert<br />

waren. Vieles wird – wie in allen anderen Gebieten der Stadt<br />

auch – von den verantwortlich handelnden Politikern und Planern<br />

abhängen.<br />

Die Zäsuren der städtebaulichen und immobilienwirtschaftlichen<br />

Konjunkturen der letzten zwei Jahrzehnte werden sich<br />

auch weiterhin in den Entwicklungsbereichen abbilden. Die<br />

Frage wird allerdings sein, wie stark die Brüche ausfallen werden<br />

und wie sehr sie eines Tages ablesbar sein werden.<br />

Dipl.-Ing. Uli Hellweg<br />

Geschäftsführer der Wasserstadt GmbH<br />

Eiswerderstraße 18 • 13585 Berlin<br />

E-Mail zentrale@wasserstadt.de<br />

www.wasserstadt.de<br />

VERMESSUNG ... ICH LIEBE ES!<br />

Groß war der Jubel der Forschungsexpedition, als sie die Holztruhe am Strand entdeckte. Man öffnete den<br />

Deckel und war stumm vor Staunen. Eine Sensation! Man hatte die Steintafel mit dem verschollenen elften<br />

Gebot vor sich: »Du sollst nicht werben!« Unnötig zu erwähnen, dass sich die Expedition aus deutschen Nota-<br />

ren und ÖbVI zusammensetzte.<br />

Tja … Pech gehabt. Denn Strandgut steht ausschließlich dem<br />

Finder zu. Sonst keinem! Und noch heute ärgern sich die beruflichen<br />

Urenkel der unglückseligen Finder mit dem vermeintlichen<br />

Schatz herum. Denn wie nur soll man die Kunde der eigenen<br />

Kundigkeit unters Volk streuen, wenn man es doch nicht<br />

darf? Klappern gehört doch schließlich zum Handwerk, oder?<br />

Man nehme zunächst vorliegende Publikation als Exempel:<br />

ÖbVI schließen sich zum Verein zusammen, um als solcher mittels<br />

FORUM für die Gewerke der Mitglieder zu werben. Einerseits<br />

ist der ÖbVI-Leser selbst das »corpus reclami«. Über ihn<br />

hinaus jedoch halten potenzielle Kunden das FORUM in der<br />

Hand. Aber wie spricht man diese Gruppe an? In kurzen, kunstvoll<br />

gedrechselten Claims wie »Kauft mehr Vermessungen«?<br />

Nun ja, man stellt sich selbst eher ungern auf eine Stufe mit<br />

einem Lutschbonbon. Lange Aufsätze hingegen erfreuen zwar<br />

den Fachmann, verschrecken aber den Laien. Gefragt sind<br />

also Beiträge, die neben dem fachlichen Teil leicht verdauliche<br />

Themen anbieten.<br />

Und dies könnte auch das Erfolgsrezept für die eigene Öffentlichkeitsarbeit<br />

sein. Nur wie beginnen? Am besten bei der<br />

Vermessung an sich. Die Begrifflichkeit ÖbVI sollte aus werbestrategischen<br />

Gründen erst später fallen. Denn man vermeidet<br />

ja auch das Wort »Bremsbowdenzugaufhängung«, wenn man<br />

einem Fünfjährigen die Funktionsweise eines Fahrrades erklärt.<br />

Sucht man nach Anhaltspunkten einer volksnahen Geodäsiedarstellung,<br />

entdeckt man Überraschendes. Schnell kommt<br />

man auf den weltweit bekanntesten Eisenbahnvermesser. Sein<br />

Name: Old Shatterhand. Zu weit hergeholt? Oh nein! Die Parallelen<br />

sind da und die Unterschiede zwischen Cowboy und<br />

Freiberufler nicht groß. (Der große rote Bruder mit dem noch<br />

größeren roten Kollegenkreis kommt hingegen vom Stamme<br />

der Devauweoux). Ist es daher nicht vorstellbar, als ÖbVI den<br />

örtlichen Kindergarten mit einer Karl-May-Lesung zu beglücken?<br />

So erreicht man garantiert auch das eine oder andere<br />

elterliche Ohr.<br />

Aber auch zu anderer Gelegenheit kann zaghaft das ÖbVI-<br />

Fähnlein geschwenkt werden. Örtliche Kugelstoß- und Speerwurfmeisterschaften<br />

bedürfen doch auch der geodätischen Entfernungsmessung,<br />

oder? Und wenn der Kugelstoßvizebezirksmeister<br />

hinterher noch seine Garage einmessen lässt, ist das<br />

Ziel doch erreicht worden.<br />

Werbeverbot ja oder nein – vielleicht ist es schlauer, sich als<br />

ÖbVI dem Edikt zu fügen und trotzdem präsent zu sein. Als<br />

Träger einer hoheitlichen Beleihung gehört man ja auch irgendwie<br />

zur »Stadt« dazu. Und wenn Behörden einen Tag der<br />

offenen Tür veranstalten, dann können ÖbVI das doch auch.<br />

Wenn man nicht weiß, warum man die Türen aufmachen soll,<br />

dann gibt es auch auf diesem Gebiet findige Vorreiter. Man<br />

kann zur Lesung eines Autors in die eigenen Büroräume laden<br />

oder Neugierige themenbezogen durch die Stadt führen. Es<br />

gibt ÖbVI-Büros, in denen regelmäßig Vernissagen oder Chorkonzerte<br />

stattfinden. Anderswo stellen die im Büro betreuten<br />

Diplomanden ihr Arbeiten in Verbindung mit einem dazu<br />

passenden Kochrezept vor. Klingt auch komisch – war es auch.<br />

Aber gewollt. Und die Gäste waren begeistert.<br />

Und so kann man bestimmt noch die eine oder andere Art und<br />

Weise finden, mit der man auch als ÖbVI mit Menschen<br />

sprechen kann, die als potenzielle Kunden in Frage kommen.<br />

Wie gesagt: Klappern gehört zum Handwerk. Und wenn Klappern<br />

verboten ist, dann muss man eben scheppern. Oder<br />

rumpeln. Denn: Nichts ist unmöööglich …<br />

Andreas Bandow, Berlin<br />

FORUM GLOSSAR<br />

Neu im Sortiment:<br />

Der BDVI-FEINKOSTLÖFFEL.<br />

Für jeden Messtrupp ein Muss!<br />

2<br />

363


GRUND UND BODEN<br />

364<br />

Grenzen und Möglichkeiten<br />

RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />

DER FREIWILLIGEN UMLEGUNG<br />

EINLEITUNG<br />

2<br />

CHRISTIAN-W. OTTO, POTSDAM / BERLIN<br />

Die Umlegung von Grundstücken auf freiwilliger Basis spiegelt das gemeinsame Interesse der beteiligten Grund-<br />

stückseigentümer wider, die bauliche und sonstige Nutzbarkeit ihrer Grundstücke zu verbessern.<br />

Denn auch die freiwillige Umlegung |1| ist darauf gerichtet, durch die Veränderung von Grundstücksgrenzen<br />

und Eigentumsverhältnissen die Grundstücke besser auszunutzen. Im Gegensatz zu der amtlichen Umlegung<br />

beruht die freiwillige Umlegung jedoch ganz oder teilweise |2| auf Vereinbarungen zwischen den Grund-<br />

stückseigentümern und der Gemeinde |3|. Dadurch kann den individuellen Interessen der einzelnen Grund-<br />

stückseigentümer besser Rechnung getragen werden.<br />

Die freiwillige Umlegung erweist sich daher im Verhältnis zur amtlichen Umlegung als das mildere Mittel und<br />

genießt deshalb einen grundsätzlichen Anwendungsvorrang. |4|<br />

Zu den in der freiwilligen Umlegung zu berücksichtigenden<br />

Interessen gehören zwangsläufig auch die der planenden<br />

Gemeinde. Beteiligt sie sich an der freiwilligen Umlegung, kann<br />

sie durch den Abschluss zweckentsprechender Verträge mit den<br />

Eigentümern sogar Regelungen treffen, die über die eigentliche<br />

Umlegung hinausgehen. Sie kann in den Verträgen zusätzlich<br />

noch vereinbaren, was für die Durchführung und Realisierung<br />

ihrer Planung erforderlich ist. Dies kann von einfachen Erschließungsfragen<br />

bis zu Verpflichtungen von Bau- oder Ausgleichsmaßnahmen<br />

reichen. |5| Insoweit kann die Gemeinde<br />

sogar solche Maßnahmenbündel vereinbaren, die sich ansonsten<br />

nur im Wege der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme<br />

bzw. städtebaulicher Gebote durchsetzen lassen. Kommt es zu<br />

solch weitreichenden Vereinbarungen, sei es in Gestalt freiwilliger<br />

Umlegungen oder vereinbarter amtlicher Umlegungen,<br />

|6| ist dies nicht als Formenmissbrauch oder Umgehung zu verstehen,<br />

sondern als Ausdruck der gerade auch vom Gesetzgeber<br />

forcierten Wandlung der hoheitlich agierenden Verwaltung<br />

und Planung zu einem freiwilligen und kooperativen Miteinander.<br />

|7|<br />

Trügerisch ist es jedoch anzunehmen, bei der freiwilligen Umlegung<br />

seien vertragliche Regelungen grenzenlos möglich.<br />

Auch in der freiwilligen Umlegung sind bestimmte Regelungen<br />

zu beachten, sollen die geschlossenen Vereinbarungen<br />

nicht unwirksam sein. Nur innerhalb der von diesen Vorschriften<br />

gezogenen Grenzen besitzen die Beteiligten volle Gestaltungsfreiheit.<br />

Deshalb soll im Folgenden dargestellt werden,<br />

welche Grenzen bei der Vereinbarung einer freiwilligen Umlegung<br />

zu beachten sind.<br />

1. DIE FREIWILLIGE PRIVATE UMLEGUNG<br />

Die freiwillige private Umlegung ist diejenige Umlegung, die<br />

ohne die Beteiligung der hoheitlich planenden Gemeinde |8|<br />

rein privatrechtlich durchgeführt wird. Bei ihr handelt es sich<br />

eigentlich nur um privatrechtliche Kauf- oder Tauschgeschäfte<br />

zwischen Grundstückseigentümern. Derartige Geschäfte sind<br />

zivilrechtlicher Natur. Sie unterliegen der Privatautonomie,<br />

nicht aber den Anforderungen, die im Baugesetzbuch oder im<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz an den Inhalt öffentlich-rechtlicher<br />

Verträge gestellt werden. Eine inhaltliche Kontrolle der<br />

Verträge im Hinblick auf das Verhältnis von Leistung und<br />

Gegenleistung findet deshalb praktisch nicht statt.<br />

Gleichwohl sind die Vertragspartner auch bei der privaten Umlegung<br />

an die – gegebenenfalls auch künftigen – Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans gebunden. Denn die Änderung von Grundstücksgrenzen<br />

darf gemäß § 19 Abs. 2 BauGB nicht zu Verhältnissen<br />

führen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

widersprechen. Ist eine Verfügungs- und Veränderungssperre<br />

im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erlassen oder ist eine<br />

Sanierungs- oder Entwicklungssatzung aufgestellt, sind die Vertragspartner<br />

den künftigen Festsetzungen bzw. Zielen dieser<br />

Maßnahmen unterworfen. Die Bindung an den Bebauungsplan<br />

kann schließlich auch dadurch zum Tragen kommen, dass die<br />

Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB Gebrauch<br />

macht und auf diese Weise in die private Umlegung<br />

eingreift.<br />

Die Grenzen einer zivilrechtlichen Umlegung werden also vornehmlich<br />

durch die Festsetzungen des Bebauungsplans oder<br />

die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts der<br />

Gemeinde gebildet. Inhaltliche Anforderungen an das Ob und<br />

an das Wie möglicher Vorteils- oder Nachteilsausgleiche bestehen<br />

nicht.<br />

2. DIE FREIWILLIGE UMLEGUNG<br />

UNTER BETEILIGUNG DER GEMEINDE<br />

GRUND UND BODEN<br />

Beteiligt sich die hoheitlich planende Gemeinde an der freiwilligen<br />

Umlegung, |9| ändert dies den Charakter der Umlegung.<br />

Diese ist nicht mehr eine zivilrechtliche, sondern auch<br />

eine öffentlich-rechtliche Veranstaltung. Die geschlossenen<br />

Verträge sind, wie die Regelung in § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB |10|<br />

ausdrücklich bestimmt, städtebaulicher Natur. |11| Damit unterliegen<br />

diese Verträge der strengen Gesetzesbindung des<br />

§ 11 BauGB und der §§ 54 ff. VwVfG. Zudem dürfen sie nicht<br />

gegen solche gesetzlichen Vorschriften verstoßen, die von der<br />

Gemeinde aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz zu<br />

beachten sind.<br />

Zu klären ist also im Folgenden, ob und in welchem Umfang<br />

die Gemeinde beim Abschluss solcher Verträge von den Bestimmungen<br />

des Umlegungsrechts abweichen darf (dazu unten<br />

a)). Sodann sind die allgemeinen Grenzen für solche Vereinbarungen<br />

aufzuzeigen (dazu unten b)).<br />

a) Umlegungsrechtliche Grenzen vertraglicher Regelungen<br />

Trifft die Gemeinde mit den Eigentümern Vereinbarungen, die<br />

die amtliche Umlegung ganz oder teilweise ersetzen, bestehen<br />

gegen den Abschluss solcher Verträge keine grundsätzlichen<br />

Bedenken. Das Umlegungsrecht ist, wie insbesondere<br />

§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB verdeutlicht, für vertragliche<br />

Regelungen offen. |12|<br />

Problematisch können jedoch Vereinbarungen sein, die die Eigentümer<br />

in einem stärkeren Maße, als der Gesetzgeber es bestimmt<br />

hat, in Anspruch nehmen. Namentlich ist zweifelhaft,<br />

ob die Verteilungsregelungen in den §§ 55 ff. BauGB zwingend<br />

sind und die Gemeinde auch im Rahmen einer freiwilligen Um-<br />

2<br />

365


GRUND UND BODEN<br />

366<br />

legung davon abweichen darf. |13| Die Rechtsprechung des<br />

Bundesverwaltungsgerichts zeigt sich insoweit sehr vertragsfreundlich.<br />

Sie lässt erkennen, dass es die Regelungen in §§ 55<br />

ff. BauGB für nachgiebiges und abdingbares Recht hält. Das<br />

Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass das Umlegungsrecht<br />

elastisch genug sei, um für besondere Vereinbarungen<br />

Raum zu lassen. Es hat deshalb auch die Vereinbarung eines<br />

höheren Flächenbeitrags, der im Widerspruch zu § 58 BauGB<br />

steht, für zulässig gehalten. |14| Ebenso kann vereinbart werden,<br />

dass anstatt eines Flächenbeitrags ein Geldbetrag zu zahlen ist.<br />

Aus den deutlichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />

wird sichtbar, dass die Vereinbarung einer freiwilligen<br />

Umlegung nicht an den Bestimmungen des Umlegungsrechts<br />

scheitern soll. Es ist den Vertragspartnern grundsätzlich unbenommen,<br />

von den gesetzlichen Regelungen in die eine oder<br />

andere Richtung abzuweichen. Die verschiedentlich erörterten<br />

grundsätzlichen Zweifel an der Zulässigkeit von Vereinbarungen<br />

auf dem Gebiet des Umlegungsrechts |15| teilt die Rechtsprechung<br />

also nicht. |16| Grundsätzlich ist es in der freiwilligen<br />

Umlegung folglich erlaubt, Verträge zu schließen, durch<br />

die von den gesetzlichen Bestimmungen des Umlegungsrechts<br />

zum Nachteil des Eigentümers abgewichen wird.<br />

b) Allgemeine Grenzen der freiwilligen Umlegung<br />

Die Möglichkeit, eine Umlegung auf der Grundlage eines<br />

städtebaulichen Vertrags durchzuführen, eröffnet den Beteiligten<br />

zwar größere Gestaltungsmöglichkeiten, als sie in einem<br />

amtlichen Verfahren und auf der Grundlage eines amtlichen<br />

Plans beständen. Allerdings darf es auch im Rahmen einer freiwilligen<br />

Umlegung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht<br />

2<br />

zu einer übermäßigen Belastung des Eigentümers kommen. |17|<br />

Die Gestaltungsfreiheit der Beteiligten ist also durch den Pflichtenkanon<br />

in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 2 sowie § 56 VwVfG<br />

streng begrenzt. D. h., die vertraglichen Klauseln dürfen nur<br />

verhältnismäßige Belastungen der Eigentümer vorsehen (dazu<br />

unten aa)), sie unterliegen dem so genannten Koppelungsverbot<br />

(dazu untern bb)) und müssen den Zweck jeder Leistungen<br />

benennen (dazu unten cc)).<br />

aa) Das Angemessenheitsgebot<br />

Das Angemessenheitsgebot ist in § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB und<br />

§ 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG einfachgesetzlich verankert. Hinter<br />

diesen Regelungen stehen die verfassungsrechtlichen Grundsätze<br />

der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes. |18|<br />

Das Angemessenheitsgebot vertraglicher Leistungen verlangt,<br />

dass bei einer wirtschaftlichen Betrachtung des Gesamtvorgangs<br />

die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde<br />

nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung und dem wirtschaftlichen<br />

Wert der von der Behörde erbrachten Leistung stehen<br />

darf. Auch sonst dürfen keine Anhaltspunkte dafür gegeben<br />

sein, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung darstellt.<br />

|19| Zu beurteilen ist also im Einzelfall, ob die Wertigkeit<br />

von Leistung und Gegenleistung in einem Vertrag |20| ausgewogen<br />

ist. |21| Die Behörde darf weder wuchern noch verschleudern.<br />

|22| Die Eigentümer dürfen auch bei einer Umlegung<br />

unter wirtschaftlicher Betrachtung nicht übermäßig belastet<br />

werden. |23| Sie müssen in der Lage bleiben, ihre Grundstücke<br />

noch privatnützig nutzen zu dürfen. |24|<br />

bb) Das Koppelungsverbot<br />

Das Koppelungsverbot besagt, dass in einem verwaltungsrechtlichen<br />

Vertrag nicht miteinander verknüpft werden darf, was<br />

ohnedies nicht im inneren Zusammenhang zueinander steht.<br />

|25| Dieses Verbot findet seinen gesetzlichen Niederschlag in<br />

§ 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG. Speziell für Folgekostenverträge ist<br />

es in dem Kausalitätserfordernis gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3<br />

BauGB normiert. |26| Zugleich ist dieses Verbot Ausdruck des<br />

verfassungsrechtlichen Willkürverbots. Verstößt ein Vertrag<br />

gegen das Koppelungsverbot, ist er unwirksam. |27|<br />

Das Koppelungsverbot hat zur Konsequenz, dass hoheitliche<br />

Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung<br />

nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig<br />

gemacht werden dürfen. |28| Dadurch soll ein Verkauf von Hoheitsakten<br />

unterbunden werden. |29| D. h. aber nicht, dass jede<br />

Geldzahlung an die Gemeinde im Zusammenhang mit städtebaulichen<br />

Maßnahmen verboten wäre. Wie § 11 Abs. 1 Satz 2<br />

Nr. 3 BauGB verdeutlicht, darf die Übernahme solcher Kosten<br />

oder Aufwendungen vereinbart werden, die der Gemeinde für<br />

städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind<br />

und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens<br />

sind. |30| Es darf z. B. vereinbart werden, dass Aufwendungen<br />

für die Planung, |31| für Infrastruktureinrichtungen und Folgemaßnahmen,<br />

|32| wenn und soweit diese durch das geplante<br />

Vorhaben tatsächlich bedingt sind, |33| ersetzt werden. Dazu<br />

können auch die Kosten für Personal und Sachaufwand der<br />

Gemeinde gehören, die der Gemeinde auch unabhängig von<br />

dem Planungsverfahren »sowieso« entstanden wären, |34| wenn<br />

dieser Aufwand auch bei einem Dritten, etwa einem mit der<br />

Durchführung einzelner Verfahrensschritte beauftragten Planungsbüro,<br />

entstehen könnte. |35|<br />

Mit dem Koppelungsverbot vereinbar ist es auch, wenn Leistungen<br />

erbracht werden müssen, um die besonderen Zwecke<br />

der Bauleitplanung zu erreichen. Wie § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2<br />

verdeutlicht, können auch die mit der Bauleitplanung verfolgten<br />

Ziele, wie die Deckung des Wohnbedarfs einzelner Bevölkerungsgruppen,<br />

auf vertraglichem Weg erreicht werden. So<br />

darf eine vereinbarte Flächenabtretung etwa auf die Bereitstellung<br />

von Bauflächen für besondere Bevölkerungsgruppen<br />

abzielen.<br />

cc) Das Zweckbindungsgebot<br />

In öffentlich-rechtlichen Verträgen gemäß § 56 Abs. 1 VwVfG<br />

müssen die vereinbarten Leistungen für einen bestimmten Zweck<br />

bestimmt, jedenfalls aber bestimmbar sein. |36| In der Zweckbestimmung<br />

muss also benannt oder bestimmbar werden,<br />

wofür die Gegenleistung des Privaten erbracht wird. |37| Der<br />

Zweck muss deshalb – im Wege der Auslegung der Vertragsurkunde<br />

|38| – stets hinreichend konkret bezeichnet werden. |39|<br />

Durch die Angabe des Zwecks der Leistungen wird sichergestellt,<br />

dass nicht nur die Zweckerreichung für die Vertragspartner<br />

sichergestellt ist. Zugleich wird dadurch erkennbar, ob<br />

GRUND UND BODEN<br />

die Leistungen angemessen sind und in einem sachlichen Zusammenhang<br />

stehen. Die Vereinbarung des Zwecks der Leistung<br />

ermöglicht so eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Vertrags.<br />

c) Schlussfolgerungen für die freiwillige Umlegung<br />

Die vorstehenden Anforderungen an den Inhalt städtebaulicher<br />

Verträge lassen sich auf die Vereinbarungen im Rahmen einer<br />

freiwilligen Umlegung übertragen. Sie weisen auf mehrere<br />

Aspekte hin, die bei der Vereinbarung solcher Verträge zu beachten<br />

sind.<br />

Zunächst muss sichergestellt sein, dass die Verträge tatsächlich<br />

erforderlich sind, um die Ziele einer Bodenordnung zu erreichen.<br />

Es muss mittels der Verträge zu einer Umlegung kommen,<br />

die erforderlich ist, um die Bebauung entsprechend den<br />

planerischen Festsetzungen zu ermöglichen. Vorrangig muss<br />

also eine Bodenordnung im Sinne von § 45 Abs. 1 BauGB betrieben<br />

werden. Nachrangig dürfen die vertraglichen Regelungen<br />

auch auf die Erfüllung anderer mit der Bebauungsplanung verfolgter<br />

Zwecke gerichtet sein. Dies gilt, wie § 11 Abs. 1 Satz 2<br />

Nr. 2 BauGB verdeutlicht, für die Versorgung einzelner Bevölkerungsgruppen<br />

mit Bauland. Flächenabtretungen zu diesem<br />

Zweck sind deshalb zulässig. So begegnet es keinen Bedenken,<br />

wenn etwa im Stuttgarter Modell der Flächenbeitrag auf<br />

regelmäßig 30 % begrenzt wird, |40| um Bauland bereitzustellen.<br />

|41|<br />

Stehen die Leistungen der Eigentümer im erforderlichen Sachzusammenhang<br />

mit der Umlegungsmaßnahme und mit den<br />

Zielen und Zwecken des Bebauungsplans, müssen die Leistungen<br />

bei wirtschaftlicher Betrachtung angemessen sein. Grenze<br />

jeder Leistungsverpflichtung ist der Wegfall einer privatnützigen<br />

Nutzung der neu geordneten Grundstücke. Dies wäre<br />

mit der Eigentumsgarantie des Artikels 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht<br />

vereinbar. |42| Die beteiligten Eigentümer müssen in der Lage<br />

bleiben, ihre Grundstücke bebauungsplankonform zu nutzen.<br />

Die finanziellen Belastungen dürfen nicht so erdrückend sein,<br />

dass sie nur unter Veräußerung des Grundstücks erbracht werden<br />

können. Da die Belastung der Eigentümer grundstücksbezogen<br />

ist, muss sie im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen<br />

Schutz des Privateigentums aus dem Grundstück erwirtschaftet<br />

werden können. Werden diese äußeren Grenzen eingehalten,<br />

ist in einer verfeinerten Betrachtung zu prüfen, ob der Vorteil<br />

der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu der Belastung<br />

des Eigentümers führt. Dies ist eine Frage des Einzelfalls,<br />

bei der die in §§ 57, 58 BauGB angegebenen Werte sowie die<br />

Kosten der Gemeinde als Richtschnur dienen können.<br />

Unvereinbar ist hingegen der Abschluss einer Vereinbarung,<br />

die der Abschöpfung einer Bodenwertsteigerung dient, nicht<br />

aber auf eine Bodenordnung im Sinne von § 45 BauGB abzielt.<br />

2<br />

367


GRUND UND BODEN BERUFSRECHT<br />

368<br />

Die Planungsgewinnabschöpfung hat der Gesetzgeber nicht<br />

als Finanzierungsmittel zugelassen. |43| Sie darf deshalb auch<br />

nicht vertraglich vereinbart werden. Andernfalls würde gegen<br />

das Koppelungsgebot verstoßen werden. Zugleich wären die<br />

Eigentümer unangemessen belastet.<br />

Um die vorstehenden Anforderungen an den Inhalt städtebaulicher<br />

Verträge im Rahmen der Umlegung feststellen zu<br />

können, muss der Zweck der Leistungen der Eigentümer vertraglich<br />

fixiert werden. Aus der Zweckfestlegung muss der<br />

innere Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung deutlich<br />

werden. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keinen<br />

unzulässigen Absprachen zwischen den Beteiligten kommen<br />

kann und diese nachprüfbar bleiben.<br />

Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto<br />

Meinekestraße 26 • 10719 Berlin<br />

E-Mail kanzlei@tfop.de<br />

www.baurecht-brandenburg.de<br />

|1| Vgl. zu diesem Begriff BVerwG, NJW 1985, 989; VGH Mannheim, BWGZ<br />

2001, 577 ff.; s. a. Keppel, BWGZ 1994, 743, 748 f.<br />

|2| So die vereinbarte amtliche Umlegung, dazu Burmeister/Seith, VBlBW<br />

2003, 457 ff.; Dieterich, Baulandumlegung, 5. Auflage, 2005, 349 ff.<br />

|3| Die Grundpfandgläubiger und sonstige dingliche Berechtigte sind den<br />

Eigentümern insoweit gleichgestellt. Sie werden deshalb nicht gesondert<br />

erwähnt.<br />

|4| Vgl. BVerfGE 104, 1, 9 ff. = ZfBR 2001, 478 = NVwZ 2001, 1023 = GuG<br />

2003, 372; BVerwG, NJW 1985, 989; dazu Kötter/Müller-Jökel/Reinhardt,<br />

ZFV 5/2003, 1, 3; Reinhard, GuG 2003, 39, 42; Otte, ZfBR 1984, 211 ff.;<br />

Otte, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 45, Rn. 10 m. w. N.; s. a. VGH<br />

Mannheim, NVwZ 2000, 694 ff.;<br />

|5| Vgl. VGH Mannheim, BauR 2001, 612 ff.; Dieterich, Baulandumlegung,<br />

a. a. O., 342 ff.<br />

|6| Vgl. dazu Seith/Burmeister, VBlBW 2003, 457 ff.; Dieterich, Baulandumlegung,<br />

5. Auflage, 2005, 349 ff.<br />

|7| Vgl. Wagner, GewArch 1995, 231 ff.; kritisch: Grziwotz, MittBayNot<br />

2001, 586 f.<br />

|8| Die rein fiskalisch handelnde Gemeinde ist in diesem Zusammenhang<br />

wie ein Privater zu beurteilen.<br />

|9| Vgl. zu ihrer Verpflichtung zur Teilnahme BGH, NJW 1981, 2124; kritisch:<br />

Birk, Die städtebaulichen Verträge nach dem BauGB 1998, 3. Auflage,<br />

1999, Rn. 343 f.<br />

|10| »Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere<br />

sein: 1. die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen<br />

durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehören auch die<br />

Neuordnung der Grundstücksverhältnisse …«<br />

|11| Ob die Verträge von öffentlicher und zivilrechtlicher Natur sind, so<br />

Birk, Städtebauliche Verträge, 4. Auflage, 2002, 207, ist in diesem Zusammenhang<br />

unerheblich.<br />

2<br />

|12| Vgl. BVerwG, ZfBR 2002, 74.<br />

|13| Vgl. Stich, BauR 1995, 744, 748 f.<br />

|14| Vgl. BVerwG, ZfBR 2002, 74; BVerwG, DNotZ 2000, 760; BVerwG, DÖV<br />

1985, 32.<br />

|15| Vgl. Reinhardt, GuG 2003, 39, 42 f.<br />

|16| Ebenso Burmeister/Seith, VBlBW 2003, 457 ff.; Birk, Städtebauliche<br />

Verträge, 212.<br />

|17| So BVerwG, ZfBR 2002, 74 ff.<br />

|18| Vgl. BGH, NJW 2002, 429.<br />

|19| Vgl. BVerwGE 42, 331, 345, st. Rspr.; s. a. BGHZ 153, 93 = DNotZ m. Anm.<br />

Grziwotz; Pietzcker, in: Planung, Festschrift Hoppe, 439, 451 ff.<br />

|20| Auch die Überprüfung nur einzelner Klauseln über gegenseitige<br />

Pflichten ist zulässig, vgl. BGHZ 153, 93.<br />

|21| Vgl. VGH Mannheim, NVwZ 2001, 694, 696.<br />

|22| Vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Auflage, § 56 Rn. 54.<br />

|23| So BVerwG, ZfBR 2002, 74 ff.<br />

|24| Vgl. Otto, FORUM 2005, 159, 160 m. w. N.<br />

|25| Vgl. BVerGE 42, 33, 338 f.; BVerwG, BRS 35, 126; BRS 56, 241;<br />

BVerwGE 67, 177, 182.<br />

|26| Vgl. dazu BVerwG, U. v. 25. 11. 2005 – 4 C 15.04.<br />

|27| Vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG, s. a. BayVGH, NuR 2004, 528 ff.; VGH<br />

Mannheim, NVwZ 1991, 583.<br />

|28| Vgl. grundlegend BVerwGE 42, 331, 338 ff.; 111, 162, 169; BVerwG,<br />

BauR 2005, 1600 f.<br />

|29| BVerwG, ZfBR 1994, 140 ff.<br />

|30| Vgl. BVerwG, BauR 2005, 1600 f.; VGH Mannheim, BauR 2005, 1595 ff.<br />

|31| Vgl. BVerwGE 117, 25 ff.; BVerwG, U. v. 25. 11. 2005 – 4 C 15.04; Bunzel/Coulmas/Schmidt-Eichstädt,<br />

Städtebauliche Verträge – ein Handbuch,<br />

2. Auflage, 1999, 139 f.,151 f.<br />

|32| Grundlegend BVerwGE 42, 331 ff.; vgl. die Aufzählung bei Krautzberger,<br />

in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand März 2003, § 11 Rn. 45.<br />

|33| Sog. Folgekostenverträge, vgl. BVerwG, BauR 2005, 1600 f.; BVerwGE<br />

42, 331, 343; BVerwGE 90, 310.<br />

|34| Vgl. BVerwG, U. v. 25. 11. 2005 – 4 C 15.04; OVG Hamburg, DÖV 1987,<br />

257; Stich, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufage, § 11 Rn. 37.; dies<br />

gilt nicht für Erschließungskosten gemäß § 128 BauGB, vgl. BverwGE 31, 90.<br />

|35| Vgl. BVerwGE 89, 7 ff.; BVerwG, U. v. 25. 11. 2005 – 4 C 15.04.<br />

|36| Vgl. BVerwGE 84, 236; VGH Mannheim, BauR 2005, 1595, 1597;<br />

Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 56 Rn. 9.<br />

|37| Vgl. VGH Mannheim, BauR 2005, 1595, 1597.<br />

|38| Vgl. BVerwGE 42, 331, 342 f.; BVerwG, BRS 43, Nr. 12; die Vertragsurkunde<br />

ist wegen des Schriftformerfordernisses maßgeblich, vgl. BGH,<br />

NJW 1989, 1484; BVerwGE 111, 162.<br />

|39| Vgl. BVerwGE 42, 343, 344 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 56 Rn. 9.<br />

|40| Derzeit wird in Stuttgart ein Flächenbeitrag von 30 % verlangt, vgl.<br />

Information der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und<br />

Stadterneuerung.<br />

|41| Dieterich, Baulandumlegung, a. a. O., 342 ff.<br />

|42| Vgl. dazu BVerfGE (Fn. 5), dazu Haas, NVwZ 20002, 272 ff.; Christ, DV-<br />

Bl 2002, 1517 ff.; Spannowsky, UPR 2004, 321 ff; Otto, FORUM 2005, 159 f.<br />

|43| Vgl. Birk, Städtebauliche Verträge, 209; Busse, BayGTzeitung, 3/2001.<br />

BDVI-SONDERHEFT ZUR BEWERTUNG VON ÖBVI-BÜROS<br />

EIN BEWERTUNGSMODELL<br />

MIT RATINGCHARME<br />

Das bereits im vorigen Jahr angekündigte<br />

Sonderheft zur Ermittlung von Bürower-<br />

ten Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure<br />

liegt jetzt vor. Damit folgt die FORUM-Schrift-<br />

leitung einer andauernden Kollegennachfrage nach<br />

einem Bewertungsmodell, das die besonderen Be-<br />

dingungen eines ÖbVI-Büros berücksichtigt. Am<br />

Markt lassen sich Bewertungsansätze aus An-<br />

walts-, Steuerberatungs- oder anderen Kanzleien<br />

finden, die mit Erfahrungswerten aus verschiedenen Branchen ar-<br />

beiten, nur eben nicht mit Kenndaten aus dem Berufsfeld der ÖbVI.<br />

Das BDVI-Bewertungsmodell der Berliner Kollegen geht dagegen<br />

auf die besonderen Rahmenbedingungen der ÖbVI als beliehene<br />

und zugleich unternehmerisch tätige Vermessungsingenieure<br />

ein. Es verwendet dabei das aus der Grundstücksbewertung<br />

bekannte indirekte Vergleichswertverfahren. Indem<br />

für jedes Bundesland anhand betriebswirtschaftlicher Daten<br />

ein »Standardbüro« beschrieben wird, das für markt- und zukunftsfähig<br />

gehalten wird, wird ein Vergleich mit den Unternehmensdaten<br />

des zu bewertenden Büros möglich und zugleich<br />

eine Aussage über dessen betriebswirtschaftlichen Zustand.<br />

Dieses Modell hat dazu den »Charme«, das von den Banken favorisierte<br />

Unternehmensrating zu unterstützen. In dem Sonderheft<br />

wird die Modellvorstellung mit Rahmenbeiträgen zur<br />

steuerlichen und bankseitigen Betrachtung ergänzt. An vielen<br />

Stellen wird zudem darauf hingewiesen, dass das BDVI-Modell<br />

immer in den Rahmen der besonderen wirtschaftlichen, steuerlichen<br />

und persönlichen Bedingungen des zu bewertenden Büros<br />

gestellt werden muss, um die komplexe Bürowirklichkeit tat-<br />

BÜROBEWERTUNG<br />

BDVI-Modell zur Bürobewertung ERMITTLUNG<br />

KENNDATEN SCHAFFEN<br />

WERTTRANSPARENZ<br />

von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren<br />

|1| Genial verschlüsselte Anspielung auf das jährliche Gans-Essen<br />

der Berliner Bewertungsgruppe.<br />

AUS BÜROBEWERTUNG<br />

Wirtschaftliche Bewertung aus Käufersicht | Seite 19<br />

VON BÜROWERTEN (TEIL 1)<br />

12<br />

Sonderheft 1/<strong>2006</strong><br />

Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.<br />

DER ÖBVI – EIN BESONDERES BERUFSBILD<br />

Bewertung von ÖbVI-Büros | Seite 1<br />

WERTTRANSPARENZ ALS AUFGABE<br />

Zum Inhalt des Sonderheftes | Seite 2<br />

BDVI-MODELL ZUR BÜROBEWERTUNG<br />

Kenndaten schaffen Werttransparenz | Seite 4<br />

DER UNTERNEHMERLOHN<br />

BASEL II …<br />

2 | Materieller Wertanteil (oder Substanzwert) Es gibt weder Formeln noch sonstige verbindliche Zahlen, durch<br />

… und seine Auswirkungen auf den Berufsstand | Seite 22 die sich der o. g. Minderungsfaktor festlegen lässt. Es bedarf<br />

Ein wesentlicher Anteil des Wertes von Vermessungsbüros be- in erster Linie profunder Fachkenntnisse und des gesunden<br />

steht in den tatsächlich vorhandenen materiellen Bürowerten. Menschenverstandes. Im Verkaufsfall kommt das Einverneh-<br />

Dies sind in der Hauptsache die Büroeinrichtung, von der PC- men zwischen Käufer und Verkäufer hinzu. Die Inventarliste<br />

Anlage bis hin zur Küchenausstattung, die Messgeräte und die samt ihrem Wertergebnis muss dann von den Verhandlungs-<br />

PKW.<br />

partnern gemeinsam aufgestellt und berechnet werden.<br />

Um diese Werte zu erfassen, bedarf es der Aufstellung einer Das zweite Problem ist der Wiederbeschaffungswert. Bei vie-<br />

Inventarliste im Zeitpunkt der Bürobewertung. Diese Liste entlen Dingen kann man anhand des Kaufpreises und einer durchhält<br />

alle materiellen Dinge, aufgelistet nach Art (genaue Beschnittlichen Inflationsrate der zugrunde zu legenden Jahre<br />

zeichnung des Objektes), Menge, Anschaffungsdatum und auf den Wiederbeschaffungswert schließen. Auch durch Preis-<br />

Anschaffungspreis. Für den Bewertungszweck muss die Ininformation einzelner Lieferfirmen, die durch ihre Prospekte<br />

ventarliste noch um den Minderungsfaktor und den Wieder- über aktuelle und vergleichbare Produkte Auskunft geben,<br />

beschaffungswert ergänzt werden. Aus diesen Faktoren ergibt lassen sich Werte fixieren.<br />

sich letztlich der maßgebende Wert jedes einzelnen Gegenstandes<br />

zum Wertermittlungsstichtag.<br />

Mir der Wiederbeschaffung ist hier jedoch nicht die Neuanschaffung<br />

des gleichen Produktes gemeint, sondern ein Gut,<br />

Unproblematisch ist die Auflistung von Art, Menge, Kaufpreis das dem aktuellen technischen Stand entspricht, genauso wie<br />

und -datum, da sich diese Parameter auch anhand von Kauf- das zu bewertende Gut zu seinem Kaufzeitpunkt dem damabelegen<br />

nachweisen lassen. Besondere Sachkenntnis verlangt ligen technischen Stand entsprach.<br />

dagegen die Festsetzung des Minderungsfaktors und des Wiederbeschaffungswertes.<br />

Zur Verdeutlichung: Im Jahre 2000 war der Pentium-Rechner<br />

1 | Problemstellung<br />

mit 1 GHz Taktfrequenz der Standard, heute liegt dieser Stan-<br />

Der Minderungsfaktor, angegeben in Prozent, spiegelt den dard bei 2,5 GHz. Eine Totalstation des Jahres 2000 würde heute<br />

Es gibt eine Vielzahl von Ereignissen und Anlässen, zu denen ein ÖbVI den Wert seines Büros beschreiben muss. Beispielhaft<br />

Grad der Abnutzung wider. Hiermit wird beurteilt, wie lange durch eine Totalstation mit der Option des reflektorlosen Mes-<br />

seien hier Bankgespräche, Büroverkäufe oder die Hinzunahme neuer Partner genannt. Aber auch ohne diese konkreten An-<br />

ein Gegenstand, auch für einen potenziellen Käufer, noch wirtsens ersetzt werden, weil diese zur zeit- und standardgemäßen<br />

lässe ist es aus unternehmerischer und kaufmännischer Sicht sinnvoll und notwendig, den Wert seines Büros zumindest<br />

näherungsweise beschreiben zu können. Dazu benötigt man eine Bewertungsstruktur.<br />

schaftlich nutzbar ist.<br />

Ausstattung eines Vermessungsbüros gehört.<br />

Diese Beurteilung bei einem Aktenschrank oder einem Büro- Gerade dieses letzte Beispiel macht noch ein weiteres Problem<br />

Intuitive Auskünfte werden niemanden überzeugen und sich daher im Ergebnis wertmindernd auswirken. Strukturierte Angaben<br />

stuhl vorzunehmen ist noch relativ einfach. Hier können sogar deutlich, das für manchen Verkäufer schmerzlich sein mag: Die<br />

über den materiellen und ideellen Wert eines Büros, über die Marktpräsenz und die Zukunftsfähigkeit des Büros schaffen Ver-<br />

die steuerlichen Abschreibungstabellen der Finanzämter hilf- Totalstation, gekauft im Jahre 2000 für 22.000 E, wird heute<br />

trauen bei den Gesprächspartnern und hinterlassen den gewünschten Eindruck: Der Büroinhaber ist tatsächlich ein Gestalter<br />

reich sein. Diese Steuertabelle ist aber immer auf ihren Bezug durch eine Totalstation mit Bedien- und Speichermedium auf<br />

(nicht nur Verwalter) seines Ingenieurbüros.<br />

zu der tatsächlichen, wirtschaftlich vernünftigen Nutzungs- Datenbankbasis und reflektorloser Messoption für 18.000 E<br />

dauer hin zu überprüfen. Oftmals finden sich in der Tabelle ersetzt. Dieser Preisverfall spiegelt sich auch in dem zu berech-<br />

Von der BDVI-Landesgruppe Berlin wurde in diesem Zusammenhang das folgende Bewertungsmodell entwickelt, das den Kol-<br />

fiktive Werte wieder, die mit der Realität nichts zu tun haben. nenden Wert der Totalstation wider. Der Minderungsfaktor für<br />

legen in ihrem wirtschaftlichen Umfeld als Orientierungshilfe dienen kann.<br />

vier Jahre wird mit 80 % eingeschätzt.<br />

Wichtig ist folgender Hinweis:<br />

Dem Wert von Büros Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure lassen sich modellhaft folgende Komponenten zugrunde<br />

Die Wirtschaftlichkeit darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt Diese 80 % werden jetzt von dem Wiederbeschaffungswert<br />

legen:<br />

des »Funktionierens«, sondern muss auch im Hinblick auf die abgezogen und nicht von dem damaligen Kaufpreis. Es ver-<br />

technische Weiterentwicklung gesehen werden. Dass ein alter bleiben danach als anzusetzender Restwert lediglich 3.600 E,<br />

Materieller Wertanteil (oder Substanzwert)<br />

Theodolit heute noch Messungen erlaubt, ist erfreulich. Ob obwohl das Messgerät noch alle anstehenden Aufgaben erledi-<br />

diese Messmethode in Zeiten reflektorlos messender Totalstagen kann und sich technisch in einem einwandfreien Zustand<br />

Ideeller Wertanteil (oder Praxiswert)<br />

tionen noch wirtschaftlich ist, muss bezweifelt werden. befindet.<br />

BÜROBEWERTUNG<br />

Qualitativer Wertfaktor<br />

Entsprechendes gilt für die EDV-Anlage. Die neuen Rechner- Für die Abnutzung von Software liegen keine Kenndaten vor.<br />

generationen können heute größere Datenmengen schneller ver- Einen Anhaltspunkt hierfür liefern aber die Zeitabstände, in<br />

Auftragswert<br />

arbeiten als noch im Jahre 2000. Damit können z. B. anspruchs- denen neue Updates geliefert werden, bzw. Erkenntnisse, ob<br />

vollere grafische Softwareprogramme (CAD) zur Anwendung Softwareprogramme vom Hersteller noch gepflegt werden. Ob<br />

kommen, die vor vier Jahren aufgrund fehlender Rechnerleis- ein Programm heute noch für das Büro bzw. einen Käufer von<br />

Nachfolgend werden die einzelnen Komponenten vorgestellt und diskutiert. Dem schließen sich ein Bewertungsbeispiel sowie<br />

tung unpraktikabel waren. Bestes Beispiel hierfür ist die Verar- Nutzen oder Interesse ist, muss er selbst entscheiden und<br />

eine Kurzkritik des Verfahrens an.<br />

6 | Bürobewertung nach dem BDVI-Modell,<br />

beitung der Datenmengen, die bei 3-D-Scans erzeugt werden. danach den Wert ansetzen.<br />

deutlich unter denen der Jahre 2001 und 2003 liegt. Ob es sich<br />

Als gewichtetes Mittel errechnet sich unter Einführung der Zu 3 Vermessungstechn<br />

Bewertungsbeispiel Berlin – ÖbVI-Büro Berl hierbei um »normale« konjunkturell bedingte Schwankungen<br />

Gewichte 1 = 2001, 2 = 2002 und 3 = 2003 folgender Gewinn- einer sehr hohen<br />

handelt oder ob z. B. ein größerer Zahlungsausfall (Insolvenz<br />

durchschnitt:<br />

Zu 4 Außendienstkraft<br />

Das zu bewertende Vermessungsbüro wird von einem Öffent- eines oder mehrerer Auftraggeber) zu diesem Ergebnis geführt<br />

Zu 5 Übernommener A<br />

4<br />

lich bestellten Vermessungsingenieur geleitet, der sich aufgrund hat, muss hinterfragt werden. Für die nachstehenden Berech-<br />

5<br />

betreut Gebäudee<br />

Sonderheft 1/<strong>2006</strong> seines fortgeschrittenen Alters veranlasst sieht, sein »Lebenswerk« nungen werden normale Konjunkturschwankungen unterstellt,<br />

(1 x 56) + (2 x 41) + (3 x 66) Sonderheft = 1/<strong>2006</strong> 56.000,- E dienst<br />

an einen jungen Assessor oder ÖbVI zu verkaufen. Das Büro zumal sich durch den Ansatz des gewichteten Mittels dieser<br />

6<br />

Zu 6 Neu eingestellter<br />

wurde von dem Verkäufer vor 30 Jahren gegründet und gilt zum Einfluss relativiert.<br />

CAD-Arbeitsplatz<br />

Wertermittlungsstichtag als »gut eingeführt«. Der ÖbVI be-<br />

Zu 7 Alle im Außendien<br />

schäftigt neun Mitarbeiter. Die Landesgruppe des BDVI in Berlin ÖbVI-Büro Berl –<br />

Der ideelle Wertanteil beläuft sich also zum Wertermitt- Zu 8 Auszubildender<br />

wird um Unterstützung bei der Bewertung des Vermessungsbüros<br />

gebeten. Dazu werden die nachstehenden Unterlagen<br />

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG<br />

lungsstichtag auf 56.000 E.<br />

Zu 9 Auszubildender<br />

vorgelegt. Wertermittlungsstichtag ist der 31. Dezember 2003.<br />

2001 2002 2003<br />

(TE) (TE) (TE)<br />

6.3 | Qualitativer Wertfaktor<br />

ÖbVI-Büro Berl – A<br />

A | Betriebseinnahmen<br />

6.1| Materieller Wertanteil<br />

ÖbVI-Büro Berl – Mitarbeiter<br />

Die Auftragsstrukt<br />

Die Inventarliste des ÖbVI-Büros Berl (Anlage) wurde um die 1. Einnahmen aus<br />

folgt dar:<br />

Angaben zu den Wiederbeschaffungswerten sowie den jewei- freiberuflicher Tätigkeit 560 520 538<br />

Name, Vorname Geburtsdatum Beruf Beschäftigt<br />

ligen Minderungsfaktoren ergänzt. Ergebnis ist der Zeitwert 2. Erlöse aus Anlageverkäufen /<br />

1 | Katastervermes<br />

des Inventars.<br />

Privatanteile KfZ-Nutzung /<br />

1 | Wild, Gerhard 05.10.1951 Verm.-T. von 1974<br />

Neutrale Erträge<br />

22 8 6<br />

bis jetzt 2 | Baurechtliche V<br />

Bei der Bearbeitung der Liste stößt man auf die oben beschrie- 3. Vereinnahmte Umsatzsteuer 90 83 87<br />

(Lagepläne, Bes<br />

benen Probleme. Die Messgeräte sind zum Teil älterer Bauart.<br />

2 | Heymann, Volker 26.12.1954 Dipl.-Ing. von 1981<br />

Da diese nicht mehr vertrieben werden, können Anschaffungskosten<br />

nur näherungsweise eingeführt werden. Die angegebe-<br />

Summe Betriebseinnahmen 672 611 631<br />

bis jetzt 3 | Bewertungen (V<br />

nen Tachymeter werden bei Anschaffung von Neugeräten vom<br />

3 | Rost, Silvia 26.11.1970 Verm.-T. von 1989 4 | Ingenieurverme<br />

Hersteller zu Preisen von 2.000 bis 4.000 TE in Zahlung ge- B | Betriebsausgaben<br />

bis jetzt<br />

nommen, was in etwa 10 % der Anschaffungskosten ausmacht.<br />

5 | Sonstiges<br />

Ähnliches gilt für die Computer und Programme, so dass mit 1. Fremdleistungen<br />

35 29 35<br />

4 | Kurz, Wolfgang 27.11.1968 Verm.-T. von 1993<br />

den vereinfachend pauschal angenommenen 20 bis 25 % 2. Personalkosten<br />

337 321 318<br />

bis jetzt<br />

des Wiederbeschaffungswertes als Zeitwert eine realistische 3. Raumkosten<br />

34 34 34<br />

Größenordnung gefunden wird.<br />

4. Steuern, Versicherungen<br />

5 | Krause, Herbert 29.10.1961 Verm.-T. von 1995 ÖbVI-Büro Berl – A<br />

und Beiträge<br />

32 25 23<br />

bis jetzt<br />

Zum Vergleich:<br />

5. Fahrzeugkosten<br />

26 19 22<br />

Die Aufträge wurd<br />

Der Buchwert dieser Geräte liegt nach der aktuellen Inventar- 6. Werbe- und Reisekosten 4 3 4<br />

6 | Völkert, Bernd 08.03.1969 Dipl.-Ing. von 2002 nach:<br />

liste des Steuerberaters unter Berücksichtigung der Abschrei- 7. Instandhaltung / Werkzeuge 6 7 5<br />

bis jetzt<br />

bungstabellen der Finanzämter bei etwa 10 % der Anschaf- 8. Abschreibungen<br />

16 12 9<br />

1 | Wohnungsbaug<br />

fungskosten.<br />

9. Verschiedene Kosten<br />

33 33 25<br />

7 | Bolt, Stefan 12.08.1971 Messgeh. von 1993<br />

10. Vorsteuer /<br />

bis jetzt 2 | Grundstücksge<br />

Die Aufstellung des Inventars wurde vom Büroinhaber »um- Umsatzsteuerzahlung<br />

91 84 86<br />

auch Aufträge<br />

fassend« angelegt. Inwieweit die Einbeziehung von Büro-,<br />

8 | Wegener, Tobias 26.02.1982 Azubi, von 2002 Architektengru<br />

Küchen- und Verbrauchsmaterial in die Aufstellung vom Kaufinteressenten<br />

akzeptiert würde, bleibt offen. Das Ergebnis ist<br />

Summe Kosten<br />

614 567 561<br />

2. Jahr<br />

Bauvorhaben A<br />

ernüchternd. Der Zeitwert des im Mittel ca. drei bis vier Jahre 11. Buchwert Anlagenabgänge 0 0 1<br />

9 | Hell, Sven 28.06.1984 Azubi, von 2003 3 | Aufträge der öf<br />

alten Inventars macht nur noch ca. 20 % der Anschaffungs- 12. Neutrale Aufwendungen 2 3 3<br />

1. Jahr<br />

kosten aus, in der Summe: 51.000 E .<br />

4 | Deutsche Bahn<br />

Summe Betriebsausgaben 616 570 565<br />

Zu 1 Erfahrener Vermessungstechniker, Absteckungen aller Art, wirkt 5 | Privatpersonen<br />

6.2 | Ideeller Wertanteil<br />

bei Fortführungen mit, Berechnungen im Innendienst aller Art (An- und Umba<br />

Für die Bemessung des ideellen Wertanteils stehen die Gewinn- C | Gewinn<br />

56 41 66<br />

Zu 2 Fortführungen aller Art, sowohl Innendienst als auch Außendienst, messungen für<br />

ermittlungen der Jahre 2001 bis 2003 zur Verfügung. Unmit-<br />

Ausbilder im Bereich der Vermessungstechnik<br />

Anbauten und<br />

telbar ablesbar ist, dass das Betriebsergebnis des Jahres 2002 In Prozent vom Umsatz (A 1.) 10,0 7,9 12,2<br />

Grundstückstei<br />

BDVI • Luisenstraße 46 • 10117 Berlin<br />

sächlich abbilden zu können. Es gibt schon einige Anwendungsbeispiele.<br />

Alle Ergebnisse wurden bisher bei Gesellschaftsgründungen,<br />

Abwicklungen oder Kreditaufnahmen positiv verwertet.<br />

Das Bildungsinstitut wird Workshops anbieten, in denen<br />

die Bewertung mit Hilfe des BDVI-Modells erläutert und<br />

erprobt wird. Dank noch mal der Berliner BDVI-Gruppe, die<br />

»ganse« |1| Arbeit geleistet hat, und den »flankierenden« Autoren.<br />

1 | <strong>2006</strong><br />

SONDERHEFT BÜROBEWERTUNG<br />

2<br />

369


FORUM FEDERALE FORUM FEDERALE<br />

370<br />

NUR DIE KERNAUFGABEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER<br />

ERGEBNIS EINER DETAILANALYSE<br />

Das Beratungsunternehmen Kienbaum kommt in einer Strukturanalyse eines Vermessungs- und Kataster-<br />

2<br />

amtes in einer NRW-Stadtverwaltung im Jahr 2005 zu einem logischen Ergebnis. Untersucht wurde ein<br />

gut geführtes Amt einer kreisfreien Stadt mit 162.000 Einwohnern im Rheinland. Um nicht das Ergebnis vor-<br />

wegzunehmen, seien zwei Szenarien beschrieben.<br />

Das Szenario 1 wird von dem Fachbereich selbst vorgeschlagen.<br />

Es wird auf besonders defizitäre Vermessungen verzichtet,<br />

die nicht für die Verwaltung, sondern für den Bürger ausgeführt<br />

werden.<br />

Dazu gehört nach Einschätzung des Amtes die Einmessung geringwertiger<br />

Gebäude, die regelmäßig von der Verwaltung<br />

nicht kostendeckend durchgeführt werden kann. Nach Ansicht<br />

der Verwaltung sind die dafür zu erhebenden Gebühren aus<br />

politischen Erwägungen zu gering gehalten. Bei völligem Verzicht<br />

auf diese Arbeiten könnten in der Verwaltung 1,5 Stellen<br />

mit einem Effekt von rund 70.000 Euro eingespart werden.<br />

Darüber hinaus will man am operativen Vermessungsgeschäft<br />

festhalten und weiterhin eigenes Personal vorhalten. Als Voraussetzung<br />

wird beschrieben, dass die Planungs- und Bautätigkeiten<br />

in den nächsten zehn Jahren auf dem Niveau des Jahres<br />

2004 fortgeschrieben werden können.<br />

Die Krux: Dieser Vorschlag bedeutet Rosinenpickerei, denn diese<br />

Aufgabe würde dann dem freien Beruf zur Ausführung überlassen<br />

oder zu einem unvollständigen Nachweis führen.<br />

Das Szenario 2:<br />

Das Beratungsunternehmen Kienbaum unterstellt rückläufige<br />

Planungs- und Bautätigkeiten in den nächsten Jahren. Ein jährlicher<br />

Auftragsrückgang von ca. 5 % sei realistisch, weil das<br />

Bauhauptgewerbe nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes<br />

einen Auftragsrückgang von 8,6 % zu verzeichnen habe.<br />

Dieser Trend sei im Hoch- und Tiefbau festzustellen und bewirke,<br />

dass dort auch 10,6 % weniger Personen beschäftigt<br />

seien als im Vorjahr. Im April 2005 sind die Auftragseingänge<br />

preisbereinigt um 13,3 % gesunken. Der Gesamtumsatz habe<br />

in den ersten vier Monaten des Jahres 2005 um ca. 17 % gelitten.<br />

Das Beratungsunternehmen geht davon aus, dass auch in der<br />

Kommunalverwaltung in den nächsten Jahren keine rege Bautätigkeit<br />

entwickelt werden kann. Das würde bedeuten, dass<br />

sich das Bau- und Planungsvolumen der Kommunen bis zum<br />

Jahre 2015 um rund 40 % rückläufig gestalten würde. Wenn<br />

weiterhin unterstellt werde, dass es eine Kongruenz zwischen<br />

Bau- und Planungsvolumen und der Vermessungstätigkeit<br />

gebe, dann sei in der Zielperspektive eine weitere Personaleinsparung<br />

unverzichtbar. Das Beratungsunternehmen empfiehlt<br />

deshalb nicht nur, defizitäre Vermessungen nach außen zu<br />

geben, sondern empfiehlt in seiner Maßnahmenbeschreibung:<br />

vollständiger Verzicht auf alle operativen Vermessungen und<br />

Übertragung aller operativen Aufgaben auf Öffentlich bestellte<br />

Vermessungsingenieure (ÖbVI).<br />

Der Einspareffekt sei von 70.000 Euro im Szenario 1 auf bis zu<br />

300.000 Euro im Szenario 2 zu steigern.<br />

Fazit:<br />

Im Szenario 1 denkt man zu kurz. Die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit<br />

wird mit einem Verzicht auf defizitäre Vermessungen<br />

und gleichzeitiger Leistungsverweigerung zulasten des Bürgers<br />

erreicht. Vom freien Beruf wird durchaus eine Leistungsbereitschaft<br />

im unteren Gebührenaufkommen erwartet. Der Einspareffekt<br />

für den Steuerzahler ist vergleichsweise gering.<br />

Eine weitsichtige Anpassung des Personalbestandes an zu erwartende<br />

rückläufige Vermessungsaufgaben, bei gleichzeitiger<br />

Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, mit einem weitgehenden Verzicht<br />

auf operative Vermessungen und die Übertragung der Aufgaben<br />

auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, bringt<br />

den größten Nutzen.<br />

Das Szenario 2 belegt eindeutig, dass die Konzentration der<br />

Kommunen auf ihre Kernaufgaben dem Steuerzahler den größten<br />

Einspareffekt bringt und dem Bürger ein Leistungsdefizit<br />

erspart bleibt. Das amtliche Kataster kann damit seinen Leistungsstandard<br />

mit einem vollständigen Gebäudenachweis halten.<br />

Ein lückenhafter Nachweis ist gleichwertig mit keinem Nachweis.<br />

Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Ratingen<br />

LANDESGRUPPE MECKLENBURG-VORPOMMERN<br />

Die Gaststätte »Ziegenkrug« in Rostock beherbergte am 10. Mai <strong>2006</strong> die Vertreter der BDVI-Landes-<br />

gruppe Mecklenburg-Vorpommern zu ihrer Mitgliederversammlung. Die illustren Gäste der Veranstal-<br />

tung waren Dr. Gottfried Timm, Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, BDVI-Präsident Volkmar<br />

Teetzmann sowie Dr. Jörg Rubach vom Landesamt für innere Verwaltung. Der Vorsitzende der Landesgruppe, ÖbVI<br />

Frank Wagner, gibt in seinem Bericht (hier auszugsweise) die Tätigkeitsschwerpunkte des letzten Jahres wieder.<br />

Das 3. Deregulierungsgesetz Mecklenburg-<br />

Vorpommern mit der »Vereinfachung des<br />

Verfahrens zur Gebäudeeinmessung« in<br />

der Testregion Westmecklenburg (Entfall<br />

der Gebäudeeinmessung): Mit diesen gravierenden<br />

Änderungen in Mecklenburg-<br />

Vorpommern schätzt der Landesgruppenvorsitzende<br />

ein, dass der Trend zur verstärkten<br />

Eigenwahrnehmung der Vermessungskatasterbehörden<br />

von vielen Leistungen<br />

im Vermessungswesen zunehmen<br />

wird und sich zukünftig der ungleiche<br />

Wettbewerb mit den freiberuflich tätigen<br />

ÖbVI im Land Mecklenburg-Vorpommern verschärft.<br />

Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz, verabschiedet<br />

vom Landtag am 5. April <strong>2006</strong>, mit dem zukünftig die Landesaufgaben<br />

in den Bereichen der Bodenordnung, Straßenbauverwaltung<br />

und der staatlichen Ämter für Umwelt<br />

und Natur auf die zukünftigen fünf neuen Landkreise<br />

übertragen werden, hiervon sind ca. 60 % des Tätigkeitsbereiches<br />

eines ÖbVI betroffen.<br />

Für den Zeitraum der Jahre von 2007 bis 2013 ist eine<br />

Kürzung der Mittel um ca. 30 % bis 50 % im Bereich der<br />

Flurneuordnung vorgesehen. Damit werden die zukünftigen<br />

BOV ausschließlich durch die Ämter für Landwirtschaft<br />

selbst durchgeführt.<br />

Mit der Wahl von Holger Bannuscher im Jahre <strong>2006</strong> in<br />

den Vorstand der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

ist die Landesgruppe des BDVI Mecklenburg-<br />

Vorpommern gut vertreten.<br />

Gesetz zur Reform des Landesinnenressorts: Ab Januar <strong>2006</strong><br />

wurde das Landesamt für innere Verwaltung gebildet und<br />

die Übertragung der Fachaufsicht über alle Vermessungsstellen<br />

in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Für die<br />

ÖbVI wurde geregelt, dass sie Widerspruchsbehörde in<br />

eigenen Verwaltungsakten sind.<br />

Der Innenminister bestärkt in seinem Grußwort die Mitglieder<br />

der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, dass im zukünftigen<br />

Vermessungswesen in Mecklenburg-Vorpommern der<br />

ÖbVI einen wichtigen Platz haben wird. Weiterhin informierte<br />

der Minister die Landesgruppe darüber, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

in den nächsten 15 Jahren nur noch ca.<br />

65 % bis 70 % der staatlichen Einnahmen zur Verfügung haben<br />

wird. Der Innenminister lädt die Vertreter der BDVI-Landesgruppe<br />

Mecklenburg-Vorpommern zu weiterführenden Gesprächen<br />

ein.<br />

In seinem Schlusswort ruft der Landesgruppenvorsitzende<br />

Frank Wagner alle Mitglieder der Landesgruppe Mecklenburg-<br />

Vorpommern trotz des weiteren Rückgangs an Aufträgen und<br />

der noch größeren Einbindung des einzelnen ÖbVI in seinem<br />

Büro auf, die ehrenamtlichen Tätigkeiten für ihren Berufsverband<br />

zu verstärken.<br />

Dem schließt sich die FORUM-Redaktion geschlossen und vorbehaltlos<br />

an.<br />

Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern<br />

2<br />

371


FORUM BERUFSRECHT FEDERALE<br />

372<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER<br />

LANDESGRUPPE RHEINLAND-PFALZ<br />

Am 5. Mai <strong>2006</strong> fand im Wappensaal des Mainzer Landtages die Mitgliederversammlung der BDVI-Landes-<br />

2<br />

gruppe Rheinland-Pfalz statt. Der Vormittag gehörte jedoch der jährlichen Frühjahrsveranstaltung der<br />

Landesgruppe mit Gästen aus Politik und Verwaltung. Ziel der Veranstaltung, so der Landesgruppenvorsitzende<br />

Hans Ulrich Esch in seiner Begrüßung: »… der Politik unsere Anliegen vorzutragen oder einen Schulterschluss<br />

zu demonstrieren …«<br />

Anwesend waren neben den BDVI-Mitgliedern u. a. der Vizepräsident<br />

des Landtags Herr Gerd Itzek, SPD, der Vertreter der<br />

CDU-Landtagsfraktion Herr Heinz-Hermann Schnabel sowie<br />

der Präsident des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformationen<br />

Herr Gerald Orth und die Ministerialräte Herr<br />

Hans Gerd Stoffel und Herr Andreas Dresen aus dem Ministerium<br />

des Innern und für Sport. Das BDVI-Präsidium wurde<br />

durch den Vizepräsidenten Dr.-Ing. Hubertus Brauer vertreten.<br />

Themen des Vormittages waren die Vorstellung des gemeinsamen<br />

Eckwertepapiers der AdV-BDVI-Eckwertekommission<br />

»Gemeinsam für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft« durch die<br />

Herren Stoffel und Dr.-Ing. Brauer. Darüber hinaus wurde über<br />

die Novelle der Vergütungsordnung und der Umlegungsausschussverordnung<br />

berichtet. Vorgestellt wurde das Modell einer<br />

eigenen ÖbVI-Kammer in Rheinland-Pfalz.<br />

Für die Novelle der Vergütungsordnung und die Gründung einer<br />

ÖbVI-Kammer herrscht zwischen den ÖbVI und der Verwaltung<br />

weitgehend Einigkeit. Problematisch ist die Novelle<br />

der Umlegungsausschussverordnung. Diese möchte die Verwaltung<br />

in großen Teilen unverändert lassen, d. h., ÖbVI dürfen<br />

weder den Vorsitz im Umlegungsausschuss noch die Geschäftsstellenarbeiten<br />

übernehmen. Angeboten wurde lediglich<br />

eine stärkere Beteiligung bei den vermessungstechnischen<br />

Arbeiten und bei der vereinfachten Umlegung. Damit wäre<br />

Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland mit einer restriktiven,<br />

das Monopol der Verwaltung schützenden Umlegungsausschussverordnung.<br />

Hier ist jedoch noch nicht das letzte Wort<br />

gesprochen.<br />

Als höchst problematisch wurden die Bestrebungen der Verwaltung<br />

gesehen, demnächst ältere arbeitslose Vermessungsingenieure<br />

nach einer Inspektorenanwärterzeit von 1,5 Jahren<br />

ohne weitere praktische Tätigkeit als ÖbVI zuzulassen. Die Proteste<br />

des BDVI wurden bisher nicht berücksichtigt. Eine solche<br />

Zulassung könnte nach Auskunft des Justitiars nur durch die<br />

Konkurrentenklage eines betroffenen ÖbVI aus der Nachbarschaft<br />

angefochten werden.<br />

Als wesentlicher Punkt wurde auch die Öffentlichkeitsarbeit<br />

behandelt. So sollte auf der Herbstveranstaltung die geplante<br />

gemeinsame Broschüre von ÖbVI und Notaren sowie die direkte<br />

Auskunft und Auszugserstellung aus dem Liegenschaftskataster<br />

durch ÖbVI vorgestellt werden.<br />

Zur Vorbereitung gemeinsamer Aktivitäten findet am 19. Juni<br />

dieses Jahres mit den Notarkammern Koblenz und Pfalz ein<br />

Treffen auf Vorstandsebene statt. Themen sind: eine gemeinsame<br />

Broschüre, die vereinfachte Umlegung und deren Missbrauch<br />

sowie Auskunft und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.<br />

Landesgruppe Rheinland-Pfalz<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER<br />

LANDESGRUPPE NRW<br />

Die Jahrestagung der LG NRW fand dieses Jahr<br />

am 17. März <strong>2006</strong> in der Stadthalle Bielefeld<br />

statt. Mit den digitalen Techniken, den rechnergestütz-<br />

ten Verfahren und leistungsfähigen Datenspeichern ist<br />

ein spektakulärer Wandel eingetreten.<br />

Er hat dazu geführt, dass die raumbezogenen Daten (Geodaten)<br />

digital erhoben, in Datenbanken geführt und für die unterschiedlichsten<br />

Anwendungen bereitgehalten werden. Der Wert einer<br />

Information ist die Verbesserung einer Entscheidung abzüglich<br />

der Kosten der Informationsbeschaffung. Ein nachhaltiges Geschäft<br />

ist nur dann zu erwarten, wenn die Produktionskosten<br />

geringer sind als der Informationswert. Um dieses hochinteressante<br />

Themengebiet gesamtheitlich beleuchten zu können, hat<br />

die Landesgruppe NRW die Jahrestagung unter das Generalthema<br />

Geoinformationswirtschaft gestellt. Zwei kompetente Referenten<br />

nahmen sich des Themas an: Herr Ministerialrat Dipl.-Ing.<br />

Birth vom Innenministerium NRW referierte zur »Verfügbarkeit<br />

homogener Geoinformationen in NRW« und Herr Dr. Jörg<br />

Reichling, Leiter der Geschäftsstelle der Kommission für Geoin-<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER<br />

LANDESGRUPPE<br />

BRANDENBURG<br />

Die Mitgliederversammlung der Landesgruppe<br />

Brandenburg am 10. April <strong>2006</strong> stand ganz im<br />

Zeichen der vom Landesgruppenvorsitzenden erarbeite-<br />

ten Vorschläge zur Verbesserung der Verbandsarbeit.<br />

Während sich die als Gäste anwesenden Präsidiumsmitglieder<br />

zutiefst davon überzeugt zeigten, dass die Struktur und Arbeits-<br />

formation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,<br />

sprach über den »Digitalen Rohstoff Geoinformation –<br />

ein Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland«.<br />

Zu beiden Referaten stehen entsprechende Downloads<br />

auf der Internetseite der Landesgruppe unter www.bdvi-nrw.de<br />

zur Verfügung. U. a. hob Herr Birth hervor, dass sich der Staat<br />

bei der Erhebung der Geobasisdaten zurückzieht und die Vergabe<br />

an die ÖbVI und private Vermessungsstellen anzustreben ist.<br />

Durch die Bereitstellung der Geobasisdaten wird deren Nutzung<br />

aktiviert und damit dem Verbreitungsgebot Rechnung getragen.<br />

Auch hier seien die Möglichkeiten der »Privatisierung« auszuloten<br />

und auszuschöpfen. Dr. Reichling legte Bericht über die<br />

GDI-DE ab. Er bot einen Überblick über die Einordnung der GIW-<br />

Kommission in die politischen, konzeptionellen und fachtechnischen<br />

Ebenen des Bundes. Die GIW–Kommission versteht sich<br />

als Schaltstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung, deren Ziel<br />

darin liegt, den wirtschaftlichen Nutzen von Geoinformation zu<br />

erschließen und dauerhaft einen Mehrwert zu schöpfen. Hauptaufgaben<br />

der Kommission seien die Schaffung neuer Märkte und<br />

die Erschließung von Marktpotenzial. Der Tenor der Referate kam<br />

der Forderung des Verbandes nach Abbau von Hemmnissen entgegen.<br />

Der Abbau von Hemmnissen kann nur erfolgen, wenn<br />

die Rahmenbedingungen der Geoinformationswirtschaft nachhaltig<br />

verbessert werden, und das im Bund, in den Ländern und<br />

den Kommunen. In einem von mehreren weiteren Themenblöcken<br />

wurden den Mitgliedern die Positionen des Verbandes<br />

zur Novellierung der Berufsordnung vorgestellt, die der erweiterte<br />

Vorstand in zwei Workshop-Sitzungen im Laufe des Jahres<br />

2005 erarbeitet hatte. Ausführliche Informationen hierzu sind<br />

auf der Internetseite der Landesgruppe nachzulesen.<br />

Landesgruppe NRW<br />

teilung des Gesamtverbandes in ihrer bewährten Struktur bestehen<br />

bleiben muss, unterstützten die Landesgruppenmitglieder<br />

die Reformvorschläge zur Aufgaben- und Mittelverteilung<br />

zwischen Landesgruppen und Bund mit breiter<br />

Mehrheit. Die Verbandsgremien sind nun aufgefordert, die<br />

Diskussion im Sinne einer Optimierung der Verbandsarbeit<br />

konstruktiv fortzusetzen. Einen weiteren Themenschwerpunkt<br />

der Veranstaltung bildete die Strukturreform des amtlichen<br />

Vermessungswesens im Land Brandenburg. Besonders lebhaft<br />

wurde das Für und Wider einer zentralen Abrechnungsstelle für<br />

Kostenbescheide diskutiert. Neben dem aktuellen Entwurfsstand<br />

des Vermessungsgesetzes wurden insbesondere die geplante Novellierung<br />

der Berufsordnung sowie der Gebühren- und Kostenordnung<br />

angesprochen. In diesen Feldern setzt sich die Landesgruppe<br />

in Projektteams der Strukturreform und über die Arbeit<br />

eigener Arbeitsgruppen für die Berufsbelange ein. Im Rahmen<br />

der gemeinsamen Fachtagung von BDVI und Vermessungsverwaltung<br />

am 1. und 2. September <strong>2006</strong> in Cottbus wird Gelegenheit<br />

sein, die Diskussion über die berufsstandsrelevanten Fragen<br />

fortzusetzen. Landesgruppe Brandenburg<br />

FORUM FEDERALE<br />

2<br />

373


BÜCHER BÜCHER<br />

374<br />

HANS FRÖHLICH, MATTHIAS HAAK<br />

DIE LANDESVERMESSUNG<br />

IM SPIEGEL DEUTSCHER<br />

BRAUEREIEN<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Die Autoren Prof. Dr. Hans Fröhlich und Dipl.-Ing. (FH)<br />

Matthias Haak legen mit dem ersten Band »Nordrhein-<br />

Westfalen« das Anfangsergebnis einer bundesweit angelegten<br />

Dokumentation mit dem Haupttitel »Die Landesvermessung im<br />

Spiegel deutscher Brauereien« vor. Sie widmen sich einem ernst<br />

gemeinten Thema mit humorvollem Hintergrund.<br />

Von Scherben unter Grenzsteinen als Sicherungsmarken weiß<br />

jeder Landvermesser zu berichten. Aber wer denkt schon daran,<br />

dass beim Biertrinken häufig auch ein Stück Landesvermessung<br />

»gestemmt« werden muss.<br />

Die Autoren fanden heraus, dass viele Brauereien in ihren Logos<br />

trigonometrische Vermessungspunkte der Landesvermessung<br />

(TP) abbilden. Mit Einführung der Satellitenvermessung<br />

nimmt die Bedeutung der trigonometrischen Punkte ab. So<br />

liegt es nahe, dass 200 Jahre klassische Landesvermessung aufgegriffen<br />

und unterhaltsam dem Leser präsentiert werden.<br />

In einem kurzen historischen Abriss wird die Landestriangulation<br />

in Nordrhein-Westfalen von der Basismessung bis heute<br />

dargestellt. Hierbei konnte sich Prof. Fröhlich auf die Unterstützung<br />

des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen<br />

stützen, wenn das historische Archiv auszuwerten war.<br />

2<br />

65 Seiten, kartonierter Einband, Format A4,<br />

zahlreiche schwarz-weiße Abbildungen;<br />

Selbstverlag Fröhlich, Sankt Augustin,<br />

ohne ISBN, <strong>2006</strong>, 11,50 E<br />

Direktvertrieb über Prof. Dr. Hans Fröhlich,<br />

Lichweg 16, 53757 Sankt Augustin;<br />

geo-goon@t-online.de, Fax 02241-310019<br />

Titel verschwiegen: Unser »letztheftiger«<br />

Autor zum Thema Kooperation war<br />

DIPL.-ING. STEPHAN BERGWEILER – sorry.<br />

Der Koautor Matthias<br />

Haak – ein passionierterBierdeckelsammler<br />

– bot die erforderliche<br />

Verstär-<br />

kung, wenn es darum ging, in seiner Sammlung nach den entsprechenden<br />

Darstellungen der Brauereien zu suchen. Neben<br />

der Geschichte des Bieres und den Bezügen zum deutschen<br />

Reinheitsgebot verknüpfen die Autoren Histörchen, Anekdoten,<br />

Skizzen und historische Wahrheiten mit den Zeugen der nordrhein-westfälischen<br />

Landesvermessung.<br />

Dem Leser erschließt sich auf humorvolle Weise eine neue<br />

Sichtweise von »Länge und Breite« in Verbindung mit geodätischer<br />

Abbildung. Nicht nur Vermessungsleute und Bierkenner<br />

werden ihren Spaß bei der Lektüre haben.<br />

Kurzum, das Heft ist lesenswert und regt zum Schmunzeln an.<br />

Das gesammelte Material war so umfangreich, dass die Autoren<br />

es nicht bei einem Band belassen wollen, für den Sommer<br />

<strong>2006</strong> ist ein weiterer Band angekündigt, der sich dann mit der<br />

Landesvermessung und dem Bier in und aus Baden-Württemberg<br />

befassen wird. Weitere Regionen sind in der Planung.<br />

Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Ratingen<br />

FISCHER, LORENZ, BIEDERBECK, ASTL<br />

VERKEHRSWERTERMITTLUNG<br />

VON BEBAUTEN UND<br />

UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN<br />

Fallstudien aus der<br />

_ gewerblichen Wirtschaft<br />

_ Immobilienwirtschaft<br />

_ privaten Haus- und<br />

Grundstücksbewertung<br />

_ Bewertung bei<br />

Infrastrukturmaßnahmen<br />

_ Landwirtschaft<br />

2005, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH,<br />

Köln, 528 Seiten, gebunden,<br />

ISBN 3-89817–245–7, 74 E<br />

Das im Jahr 2005 herausgegebene Fachbuch über die Verkehrswertermittlung<br />

von unbebauten und bebauten<br />

Grundstücken zeichnet sich neben der umfangreichen Anzahl<br />

an Fallbeispielen typischer Wertgutachten durch die gut nachvollziehbare<br />

und sehr ausführliche Darstellung der Berechnungsalgorithmen<br />

und Lösungswege bei der Gutachtenerstellung<br />

aus.<br />

Neben einem einleitenden Teil mit Erklärungen über die erforderliche<br />

Qualifikation des Sachverständigen, Verfahrensgrundsätze,<br />

Ableitung erforderlicher Daten und die Wahl des<br />

Wertermittlungsverfahrens werden dem Leser in neun Kapiteln<br />

anonymisierte Fallstudien erläutert, die auf tatsächlichen Gutachten<br />

aus der langjährigen Bewertungspraxis des Autorenteams<br />

basieren. Gegenstand der Fallstudien sind neben der Verkehrswertermittlung<br />

von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />

die Verkehrswertermittlung bei Infrastrukturmaßnahmen,<br />

die landwirtschaftliche Taxation, die Wertminderung<br />

infolge der Umweltbelastungen von Böden, die Bewertung von<br />

Erbbaurechtsgrundstücken und von Flächen mit Windenergieanlagen,<br />

die Taxation von Rechten und Belastungen sowie die<br />

Bewertung von gemischt genutzten Grundstücken. Dabei<br />

decken die einzelnen Unterkapitel nahezu das gesamte Spektrum<br />

der am häufigsten vorkommenden Bewertungsfälle ab.<br />

Den jeweiligen Themen werden in den allgemeinen Anmerkungen<br />

Hinweise über z. B. Erbauseinandersetzungen, merkantilen<br />

Minderwert, Mangel an Vergleichspreisen etc. zugeordnet.<br />

Die einzelnen Bewertungsfälle sind didaktisch aufbereitet und<br />

zeigen im Wesentlichen eine vergleichbare, sich einprägende<br />

Struktur:<br />

• Problemstellung<br />

• Beschreibung der Ausgangssituation und der allgemeinen<br />

Merkmale des Grundstückes / Objektes<br />

• Darlegungen von allgemeinen Bewertungsgrundsätzen,<br />

Grundstücks- und Baubeschreibungen, Werteinstufungen,<br />

Grundbucheintragungen, Wertermittlung und Verkehrswertableitungen<br />

Dem erfahrenen Sachverständigen und Bewertungspraktiker<br />

wird ein umfangreiches Nachschlagewerk für die Bewertung von<br />

unbebauten und bebauten Grundstücken in die Hand gegeben,<br />

das ihm auch nach tieferer Kenntnis der Bewertungstheorie<br />

für den konkreten Bewertungsfall Unterstützung in Gliederung<br />

und Aufbau des Gutachtens sowie ergänzende Ansätze für die<br />

Plausibilisierung liefern kann. Gleichzeitig wendet es sich an<br />

angehende Immobiliensachverständige, die auf sehr verständliche<br />

Weise mit einer Fülle verschiedener Problemstellungen<br />

und deren Lösungswegen vertraut gemacht werden. Neben der<br />

großen Informationsdichte ist ein schnelles Auffinden der Themen<br />

durch ein umfassendes Stichwortverzeichnis gewährleistet,<br />

so dass ich das Fachbuch als Nachschlagewerk mit gutem<br />

Preis-Leistungs-Verhältnis empfehlen kann. Es zeichnet sich<br />

gegenüber der großen Anzahl an Lehr- und Fachbüchern im<br />

Bereich der Immobilienbewertung durch die sehr übersichtlichen<br />

und ausführlichen Darstellungen der Gutachtenerstattung<br />

aus.<br />

Christa Stöcker-Lenz, Berlin<br />

2<br />

375


BÜCHER<br />

Nachruf<br />

376<br />

FRITZ POHNERT, BIRKER EHRENBERG,<br />

WOLF-DIETER HAASE, HANS-JÖRG HORN<br />

KREDITWIRTSCHAFTLICHE<br />

WERTERMITTLUNGEN<br />

Typische und atypische Beispiele<br />

der Immobilienbewertung<br />

6., überarbeitete und erweiterte Auflage,<br />

Luchterhand, München / Unterschleißheim,<br />

2005, 528 Seiten, ISBN 3-472-05145-0, 74 E<br />

Die kreditwirtschaftliche Wertermittlung stellt einen immer<br />

bedeutender werdenden Themenbereich in der täglichen<br />

Bewertungspraxis dar. Der Pohnert hat sich auf diesem<br />

speziellen Gebiet zu einem Standardwerk etabliert. Die untypische<br />

Gliederung, mit der dem Leser anhand von Beispielen<br />

die Thematik der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung nahe<br />

gebracht wird, ist ein besonderes Merkmal dieses Buches.<br />

Die sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage baut auf den<br />

Inhalten und Beispielen der vorherigen Auflage auf. Durch die<br />

Mitwirkung von zahlreichen Fachautoren und drei neuen<br />

Mitherausgebern wurden Schwerpunkte der kreditwirtschaftlichen<br />

Wertermittlung neu aufgearbeitet.<br />

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wird dem Leser ebenfalls<br />

Hintergrundwissen zur Thematik der kreditwirtschaftlichen<br />

Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure trauert um<br />

HERRN DIPL.-ING.<br />

MANFRED HÖFFER<br />

ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR I. R. IN WINDECK<br />

* 17. FEBRUAR 1934 † 2. MAI <strong>2006</strong><br />

Der BDVI verliert einen tüchtigen und hochgeschätzten Kollegen. Wir betrauern<br />

seinen Tod und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Dr.-Ing. Hubertus Brauer,<br />

Vorsitzender der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen<br />

2<br />

Wertermittlung vermittelt,<br />

um Lösungsvorschläge der<br />

dargestellten Sachverhalte<br />

auch in anderen Fragestellungen<br />

transferierend verwenden<br />

zu können. Dabei<br />

steht die Behandlung seltener<br />

oder atypischer Beispiele<br />

im Vordergrund, die<br />

auch das Interesse der erfahrenen<br />

Praktiker wecken<br />

dürfte. Aufgrund des leicht<br />

verständlichen Schreibstils<br />

erschließt sich der Inhalt auch für den interessierten Einsteiger.<br />

Die Palette der abgehandelten Beispiele umfasst weite Bereiche<br />

der möglichen Bewertungskonstellationen – angefangen<br />

von Wohnhäusern, Hotel- und Gaststättengewerbe bis hin zu<br />

Abbau- und Anbaubetrieben sowie Schiffen und »Exoten«.<br />

Weiterhin werden in einem gesonderten Kapitel Fehler der<br />

Wertermittlung aufgezeigt, so dass eine Sensibilisierung des<br />

Lesers und letztendlich eine Fehlervermeidung im täglichen<br />

Wirken des Anwenders erreicht wird. Das Buch richtet sich nicht<br />

nur an Kreditsachbearbeiter und Sachverständige für die Bewertung<br />

von Grundstücken, sondern auch z. B. an Makler, Wirtschaftsprüfer,<br />

Anlage- und Steuerberater sowie Studierende.<br />

Fazit: Ein sehr empfehlenswertes Fachbuch, das sachlich und<br />

dabei leicht verständlich auf eine Fülle von praxisnahen Sachverhalten<br />

der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung eingeht und<br />

dabei auch die entsprechend notwendigen Hintergründe liefert.<br />

Silvio Kühne, Berlin<br />

Nachruf<br />

Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure trauert um<br />

HERRN DIPL.-ING.<br />

HERBERT JOSEF NORDHUES<br />

ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR IN DORTMUND<br />

* 9. JULI 1933 † 19. MÄRZ <strong>2006</strong><br />

Wir betrauern den Tod unseres hochgeschätzten Kollegen zutiefst<br />

und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Dr.-Ing. Hubertus Brauer,<br />

Vorsitzender der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen<br />

IN MEMORIAM FRITZ K. A. PETERSOHN<br />

F ritz<br />

K. A. Petersohn kam am 22. Mai 1922 in Weißenfels / Sachsen-Anhalt zur Welt. Er wuchs in die Welt der Wirtschaftsund<br />

Politikkrisen Deutschlands hinein. Die Bevölkerung war gefangen von dem Gedanken »Volk ohne Raum« und dem<br />

Drang, die Fesseln des Ersten Weltkrieges abzuwerfen. Mit dem Eintritt in den Krieg wurde es für den jungen Soldaten ernst.<br />

Das einschneidendste Erlebnis aber war die darauf folgende amerikanische Gefangenschaft, welche ihm neue Horizonte für<br />

menschliches und bürgerliches Zusammenleben öffnete. Die von fern aus dem Flugzeug gesichteten Wolkenkratzer New Yorks<br />

im Kopf kehrte er in das vom Krieg gekennzeichnete Deutschland und ins heimische Weißenfels zurück und begann in Berlin<br />

Geodäsie zu studieren.<br />

Bald lernte er auch Helga kennen, die er bald<br />

heiratete. Das Paar war sich einig: In dem<br />

sozialistischen Reich Ulbrichts wollten sie<br />

nicht bleiben und so emigrierten Fritz und<br />

Helga in die USA. Es fanden sich noch andere<br />

deutsche Paare gleichen Alters zusammen,<br />

wie der Berliner Mitstudent Hans<br />

Dietzsch und Gunter Greulich, die nun<br />

Amerika erobern wollten. Nach wenigen<br />

Jahren als Angestellte machten sich Fritz<br />

und Gunter selbstständig. Beide haben<br />

nachhaltig in den USA gewirkt, beide zu<br />

verschiedenen Zeiten als Präsident des<br />

ACSM. Fritz gründete die Boston Survey<br />

Consultants, mit denen er fachlich weit über<br />

das »Vermessen« hinausging. Heute ist<br />

Sohn Cliff in der Geschäftsführung. Das<br />

jüngst dazu erworbene Ingenieurbüro in<br />

Raghley / Nord-Carolina zeigt, dass die Saat<br />

von Fritz Petersohn auch auf diesem Sektor<br />

aufgegangen ist.<br />

Das Vermessungswesen der USA war in den<br />

50er Jahren qualitativ in keiner guten Verfassung.<br />

Es fehlte an Ausbildung. Fritz war<br />

der stürmische Geist, der mit anderen dazu<br />

beitrug, dass von den Berufsträgern von<br />

Staat zu Staat Lizenzen mit Eingangsprüfungen<br />

eingerichtet wurden, um die Qualität<br />

zu heben. Er war ein Botschafter des<br />

deutschen Vermessungswesens mit seinen<br />

vielen Karten und einem einheitlichen<br />

Kataster. Trotz zweier Anläufe war aber der<br />

Kongress nicht dazu zu bewegen, ein Katastergesetz<br />

zu verabschieden; die Lobby<br />

der Anwälte und Titelversicherungen war<br />

einfach zu stark. Fritz aber machte sich daran,<br />

die Ausbildung in den USA und Kanada<br />

zu verbessern. Die Universität in Orono /<br />

Maine nahm bald unter Mit Hilfe seiner<br />

Sponsorship geodätische Kurse auf, die sich<br />

bis heute erhalten haben. Besonders erfolgreich<br />

war er in seiner Förderung der geodätischen<br />

Fakultät (heute Geomatics) in<br />

New Brunswick / Kanada. Der heutige Präsident<br />

der Universität, Dr. John McLaughlin,<br />

wird nicht müde, seinem Ziehvater Fritz Petersohn<br />

dafür Dank zu sagen.<br />

Um diese Entwicklung zu fördern, knüpfte<br />

er Beziehungen in das europäische Vermessungswesen.<br />

Ernst Simon gebührt das<br />

Verdienst, Fritz Petersohn in das deutsche<br />

Verbandsleben eingeführt zu haben. Claus<br />

Barwinski war der Mittelsmann zu den Leitungskräften<br />

des staatlichen Vermessungswesens.<br />

Aus dem freien Beruf waren eine<br />

Reihe von Kollegen in das Geschehen eingefangen.<br />

Andere Länder und Kontinente wie<br />

Australien kamen hinzu. Der weltweite<br />

Überblick führte nach Umwegen dazu, dass<br />

sich das Atlantic Institute herausschälte,<br />

dessen Präsident er lebenslang blieb. Es hatte<br />

sich die Aufgabe gemacht, das Informationszeitalter<br />

im Bereich der Geoinformation<br />

einzuläuten. »Think tanks« in den Hauptstädten<br />

der Welt wie Washington, Berlin,<br />

Bonn, Paris, aber auch in Kanada oder Australien<br />

schlossen sich an. Seit ihrer Gründung<br />

waren die Geometer Europas in das<br />

Geschehen einbezogen. Die letzte GSDI-<br />

Konferenz |1| fand im Oktober 2005 am<br />

Massachusetts Institute of Technology in<br />

Boston statt. Fritz, schon an den Rollstuhl<br />

gefesselt, beteiligte sich lebhaft an dieser<br />

zu seinen Ehren veranstalteten Konferenz.<br />

Die Rolle von Fritz Petersohn für den<br />

deutschen und europäischen freien Beruf<br />

war entscheidend. Er öffnete den Blick vieler<br />

Kollegen, so dass man sich plötzlich in<br />

europäischen und weltweiten Zusammenhängen<br />

betrachten konnte. Viele Kollegen<br />

werden sich an seinen Auftritt auf dem<br />

BDVI-Empfang der Intergeo in Düsseldorf<br />

1985 erinnern. Oder an den Empfang 1990<br />

in Düsseldorf, wo zum ersten Mal Kollegen<br />

aus der DDR teilnahmen. Fritz und Helga<br />

|1| GSDI Global Spatial Data Infrastructure<br />

Petersohn waren in ihrem Auftreten, ihrer<br />

Geschichte, ihrem Erfolg, ihrer Familienverbundenheit<br />

das genaue Gegenteil der<br />

sozialistischen Propaganda und beste Botschafter<br />

Amerikas. Sie haben beide auf ihre<br />

Art dazu beigetragen, dass der BDVI in den<br />

neuen Ländern so viele Menschen gefunden<br />

hat, die es sich zutrauten – wie damals<br />

Fritz und Helga in Boston –, zuzupacken und<br />

ihr Schicksal in die Hand zu nehmen. Fritz<br />

Petersohn erhielt für seine Verdienste die<br />

Goldene Ehrennadel des BDVI, auf die er sein<br />

Leben lang stolz war. Er trug sie selbst auf<br />

dem Totenbett.<br />

»Fritzieboy«, wie ihn seine Freunde nannten,<br />

wäre nicht zu schildern, ohne seine Familie<br />

und den Freundeskreis zu nennen. Seine<br />

Tochter Petra, sein Sohn Cliff sorgten für<br />

sechs Enkel und drei Urenkel, eine tüchtige<br />

Nachkommenschaft, die den Großeltern<br />

Ehre macht. Das Haus an der Reo Road war<br />

das Zentrum von Familie und dem großen<br />

Freundeskreis aus aller Welt, für den Helga<br />

stets die perfekte Gastgeberin war. Nachmittags<br />

um halb vier Uhr war – seit seiner<br />

Pensionierung – ein gemeinsamer Wodka-<br />

Martini angesagt. 56 Jahre hielten die beiden<br />

miteinander aus durch dick und dünn<br />

und so starb er am 17. März gegen 22 Uhr<br />

in ihren Armen. Das »funeral« in der Messiah<br />

Lutheran Church, der Fritz verbunden<br />

war, wurde – von einem befreundeten Pfarrer<br />

aus Tennessee, den Kindern und Enkeln<br />

gestaltet – für die vielen Trauergäste zu einem<br />

Erlebnis besonderer Art. Der deutsche<br />

Kreis von sechs Ehepaaren gleichen Schicksals<br />

hält auch über seinen Tod hinaus zusammen.<br />

Es bleibt uns nur, uns am Grabe von<br />

dem Freund zu verabschieden und seiner<br />

auch in Zukunft zu gedenken. Fritz Petersohn<br />

ist auch ein Stück BDVI-Geschichte.<br />

Otmar Schuster<br />

FORUM FACTUM<br />

2<br />

377


FORUM FUTURA<br />

378<br />

FACHBEZOGENE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN<br />

GEOINFORMATION<br />

22. Juni <strong>2006</strong><br />

Berlin<br />

29. Juni <strong>2006</strong><br />

Weimar<br />

12. Juli <strong>2006</strong><br />

Korntal-Münchingen<br />

13. bis 15.<br />

September <strong>2006</strong><br />

München<br />

BODENORDNUNG / STADTUMBAU / WERTERMITTLUNG<br />

4. Sept./Lübeck<br />

5. Sept./Hannover<br />

7. Sept./Leipzig<br />

11. Sept./Köln<br />

13. Sept./Frankfurt/M.<br />

14. Sept./Mainz<br />

18. Sept./Stuttgart<br />

<strong>2006</strong><br />

13. bis 15.<br />

September <strong>2006</strong><br />

Berlin<br />

21. bis 22.<br />

September <strong>2006</strong><br />

Würzburg<br />

21. Oktober <strong>2006</strong><br />

Hannover<br />

2<br />

Geodätisches Kolloquium<br />

Deutscher Verein für Vermessungswesen e. V. (DVW)<br />

und die Technische Universität Berlin<br />

»STRATEGIEN ZUR BEREITSTELLUNG VON GEOBASISDATEN«<br />

Dipl.-Ing. Gisela Fabian, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin<br />

Geodätisches Kolloquium an der Bauhaus-Uni Weimar<br />

»ERNEUERUNG DES DEUTSCHEN HAUPTHÖHENNETZES <strong>2006</strong>–2011 –<br />

INNOVATION / KOMBINATION / INTEGRATION«<br />

Dipl.-Ing. Uwe Feldmann-Westendorff, LGN<br />

DVW-Seminar<br />

»GEODATEN – AUF DEM WEG ZUR EINHEITLICHEN<br />

GEODATENINFRASTRUKTUR FÜR DEUTSCHLAND«<br />

9. SEMINAR »GIS & INTERNET«<br />

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reinhardt, Universität der Bundeswehr München<br />

Institut für Städtebau Berlin<br />

KURS 515: ERFAHRUNGSAUSTAUSCH BAULEITPLANUNG –<br />

NEUE INSTRUMENTE NACH §§ 5,9, 34 UND 35 BAUGB<br />

Dieser Kurs vermittelt Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis für die<br />

Praxis. Die Teilnehmer erhalten hier die Möglichkeit, mit ihren Fragen die<br />

Tagung inhaltlich mitzubestimmen.<br />

Difu – Deutsches Institut für Urbanistik<br />

QUALITÄTSSICHERUNG IM STÄDTEBAU –<br />

»BAUKULTUR« ALS KOMMUNALES HANDLUNGSFELD<br />

ISW – Institut für Städtebau und Wohnungswesen<br />

GRUNDSTÜCKSWERTERMITTLUNG<br />

www.dvw-lv1.de<br />

Fon 03643/58 45 31<br />

Fax 03643/58 45 34<br />

Fon 0711/123-2911<br />

Fax 0711/810 63 44<br />

E-Mail<br />

hans-joachim.wank<br />

@vermbw.bwl.de<br />

Fon 089/6004-3173<br />

Fax 089/6004-3906<br />

E-Mail gisela-pietzner<br />

@unibw-muenchen.de<br />

Fon 030/23 08 22-0<br />

Fax 030/23 08 22-22<br />

www.staedtebauberlin.de<br />

Fon 030/39 001-0<br />

Fax 030/39 001-100<br />

www.difu.de<br />

Fon 089/54 27 06-0<br />

Fax 089/54 27 06-23<br />

E-Mail office@isw.de<br />

www.isw.de<br />

BVS-WERTERMITTLUNGSWERKSTATT Fon 030/255938-0<br />

E-Mail info@bvs-ev.de<br />

www.bvs-ev.de<br />

WEITERE FACHVERANSTALTUNGEN<br />

22. Juni <strong>2006</strong><br />

Bonn<br />

28. Juni <strong>2006</strong><br />

Dresden<br />

28. Juni <strong>2006</strong><br />

Berlin<br />

24.04.<strong>2006</strong> Berlin /<br />

26.04.<strong>2006</strong> Leipzig /<br />

Herbst <strong>2006</strong> Köln<br />

31. August bis<br />

Dauer: 1. September <strong>2006</strong><br />

5,5 Weimar Zeitstunden<br />

(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />

14. November <strong>2006</strong><br />

Bochum<br />

Deutscher Verein für Vermessungswesen e. V. (DVW)<br />

und die Universität Bonn<br />

»BEWERTUNG UND ÜBERNAHME EINER GESCHÄFTSSTELLE<br />

EINES ÖFFENTLICH BESTELLTEN VERMESSUNGSINGENIEURS«<br />

Dr.-Ing. Walter Schwenk, ÖbVI, Berlin<br />

Geodätisches Kolloquium<br />

Technische Universität Dresden<br />

»STATUS UND ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG DES INTERNATIONALEN<br />

TERRESTRISCHEN REFERENZSYSTEMS (ITRF)«<br />

Prof. Dr.-Ing. Hermann Drewes, DGFI München<br />

Institut für Deutsches und Internationales Baurecht e. V.<br />

an der Humboldt-Universität zu Berlin<br />

»AKTUELLE FRAGEN DER FÖDERALISMUSREFORM – BEDEUTUNG<br />

DIE FÜR SOZIETÄT DAS BODEN-, DER ÖFFENTLICH WOHNUNGS- BESTELLTEN UND RAUMORDNUNGSRECHT« Referent:<br />

VERMESSUNGSINGENIEURE<br />

MDir. Dr. Peter Runkel, BMVBS<br />

Dr. Holthausen<br />

Das Seminar behandelt die berufs- und gesellschaftsrechtlichen<br />

DVW-Seminar Überlegungen – Arbeitskreis der Vertragsschließenden,<br />

4 Ingenieurgeodäsie<br />

die INGENIEURVERMESSUNG gesetzlichen Regelungen AKTUELL zur Sozietät – sowie davon<br />

abweichende INTERDISZIPLINÄRE vertragliche MESSAUFGABEN Regelungen. IM BAUWESEN<br />

Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />

Fortbildungsveranstaltung der Fachhochschule Bochum<br />

»EINSTIEGS- UND REFRESHKURS AUSGLEICHUNGSRECHNUNG«<br />

SONSTIGE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN<br />

13. Juni <strong>2006</strong><br />

Leipzig<br />

20. bis 21. Sept. <strong>2006</strong><br />

(vorverlegt!)<br />

Leipzig<br />

GEOFORUM LEIPZIG<br />

Messe und Kongress zur regionalen Geokompetenz<br />

KOMCOM Ost <strong>2006</strong><br />

Fachmesse für Informationstechnologie im öffentlichen Dienst<br />

Fon 0228/73-2621<br />

Fax 0228/73-2988<br />

www.geodesy.unibonn.de <br />

www.geodaesiedresden.de<br />

Fon 030/20 93 35 33<br />

Fax 030/20 93 36 89<br />

E-Mail max.wallot<br />

Teilnehmergebühren:<br />

@rewi.hu-berlin.de<br />

150,– www.rewi.hu-berlin.de<br />

E<br />

Fon 03643/58 45 30<br />

Fax 03643/58 45 34<br />

E-Mail wilfried.schwarz<br />

@bauing.uni-weimar.de<br />

Fon 0234/32 10 518<br />

E-Mail hans.froehlich<br />

@fh-bochum.de<br />

www.fh-bochum.de<br />

Fon 0341/23 30 465<br />

E-Mail<br />

info@geoleipzig.de<br />

www.geoleipzig.de<br />

www.komcom.de<br />

FORUM FUTURA<br />

2<br />

379


FORUM FUTURA<br />

380<br />

SONSTIGE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN<br />

10. bis 17.<br />

Oktober <strong>2006</strong><br />

München<br />

Parallel dazu<br />

8. bis 13. Oktober<br />

<strong>2006</strong>, München<br />

Außerdem<br />

11. Oktober <strong>2006</strong><br />

23. bis 25.<br />

Oktober <strong>2006</strong><br />

München<br />

23. bis 25.<br />

Oktober <strong>2006</strong><br />

Leipzig<br />

23. bis 24.<br />

November <strong>2006</strong><br />

Lüneburg<br />

2<br />

INTERGEO <strong>2006</strong> E-Mail<br />

info@hinte-messe.de<br />

www.intergeo.de<br />

XIII. INTERNATIONALER FIG-KONGRESS www.fig<strong>2006</strong>.de<br />

DAS BDVI-FORUM –<br />

E-Mail info@bdvi.de<br />

»CHANCEN DES FREIEN BERUFS IN EUROPA«<br />

www.bdvi.de<br />

Moderator: Dr.-Ing. Hubertus Brauer<br />

16:00 – 16:25 Das neue Kataster in Norwegen<br />

Leiv Bjarte Miøs,<br />

President of the Norwegian Surveyor Association (NJKF)<br />

16:25 – 16:50 Surveying profession in Poland – history and current problems<br />

Prof. Dr. habil. Kazimierz Czarnecki,<br />

President of the Association of Polish Surveyors<br />

16:50 – 17:10 Das Urkundenarchiv der österreichischen Ziviltechniker<br />

Dipl.-Ing. Hans Polly,<br />

Obmann der Bundesfachgruppe Vermessungswesen der<br />

Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

Zivilgeometer Österreich<br />

17:10 – 17:30 Situation und Chancen des freien Berufes in Bayern<br />

Dipl.-Ing. Thomas Fernkorn, Präsident des Ingenieurverbandes<br />

für Geoinformation und Vermessung in Bayern e. V. (IGVB)<br />

EXPO REAL <strong>2006</strong><br />

8. Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien<br />

EUREGIA <strong>2006</strong> – Standort- und Regionalentwicklung in Europa<br />

Internationale Fachmesse und Kongress zur Raumentwicklung<br />

Konferenz<br />

Neue Ansätze der Mittelstandsforschung<br />

E-Mail<br />

info@exporeal.de<br />

www.exporeal.de<br />

Fon 030/20 61 32 50<br />

E-Mail<br />

j.laasch@deutscherverband.org<br />

www.euregia-leipzig.de<br />

E-Mail ffb@unilueneburg.dewww.unilueneburg.de/creps<br />

■ BI-BILDUNGSINSTITUT – Seminarkalender <strong>2006</strong><br />

13.6.<strong>2006</strong> Köln/<br />

20.6.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />

27.6.<strong>2006</strong> Leipzig<br />

Dauer:<br />

5,5 Zeitstunden<br />

(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />

16.8.<strong>2006</strong> Köln/<br />

29.6.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />

22.8.<strong>2006</strong> Leipzig<br />

Dauer:<br />

5,5 Zeitstunden<br />

(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />

10.8.<strong>2006</strong> Köln/<br />

5.9.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />

12.9.<strong>2006</strong> Leipzig<br />

Dauer:<br />

5,5 Zeitstunden<br />

(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />

31.8.<strong>2006</strong>/1.9.<strong>2006</strong><br />

und 7./8.9.<strong>2006</strong><br />

und 14./15.9.<strong>2006</strong><br />

und 28./29.9.<strong>2006</strong><br />

und 5./6.10.<strong>2006</strong> –<br />

insg.10 Tage (jeweils<br />

Donnerstag/Freitag)<br />

Mellendorf<br />

(Hannover)<br />

Dauer:<br />

6,5 Zeitstunden<br />

(9:30 bis 17:00 Uhr)<br />

19.9.<strong>2006</strong> Köln/<br />

26.9.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />

5.10.<strong>2006</strong> Leipzig<br />

Dauer:<br />

5,5 Zeitstunden<br />

(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />

DAS VERWALTUNGSVERFAHREN UND DAS Referent:<br />

VERWALTUNGSGERICHTLICHE VERFAHREN Dr. Holthausen<br />

Das Seminar behandelt die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens<br />

einschließlich des Widerspruchsverfahrens<br />

sowie des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht.<br />

Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />

DER ÜBERGABEVERTRAG<br />

Das Seminar behandelt die Übergabe des ÖbVI-Büros an<br />

einen Nachfolger in zivilrechtlicher, berufsrechtlicher<br />

und steuerrechtlicher Hinsicht. Die steuerlichen Belange<br />

werden von einer Steuerberaterin erläutert.<br />

Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage<br />

DIE WERTERMITTLUNG VON BEBAUTEN UND UNBE- Referenten:<br />

BAUTEN GRUNDSTÜCKEN – GRUNDSEMINAR div.<br />

Themen des Seminars sind: Erforderliche Daten und rechtliche<br />

Grundlage, steuerliche Bewertung, grundstücksbezogene<br />

Rechte und Belastungen, Fortsetzung: Sonderformen<br />

des Eigentumsrechtes, Vergleichswerteverfahren,<br />

Sachwertverfahren, Eintragswertverfahren, Beleihungswerte<br />

(Definition, Bedeutung), Mieten und Pachten, Erbbaurecht,<br />

Bodenordnung, Sanierung, Entwicklungsmaßnahmen,<br />

Stadtumbau, Auswirkungen von Baumängeln<br />

und -schäden auf den Verkehrswert, Normalherstellungskosten<br />

(HK 13 und NHK 2000), Planungsschadensrecht<br />

(Enteignung, Zwangsversteigerung), Beurteilung möglicher<br />

wertbeeinflussender Umstände und Beispiele<br />

DER ARBEITSVERTRAG<br />

Das Seminar behandelt ausführlich Abschluss, Inhalt und<br />

Beendigung des Arbeitsvertrages.<br />

Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />

Referent:<br />

Dr. Holthausen<br />

KLEINE PROZESSKUNDE FÜR DEN ÖFFENTLICH Referent:<br />

BESTELLTEN VERMESSUNGSINGENIEUR<br />

Dr. Holthausen<br />

Das Seminar soll dem ÖbVI Hilfestellung geben, einen<br />

Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, dem Verwaltungsgericht<br />

und dem Arbeitsgericht im Einzelfall selbst zu führen.<br />

Behandelt wird auch die Beantragung eines gerichtlichen<br />

Mahnbescheides über eine zivilrechtliche Forderung. Die<br />

Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />

Referent:<br />

Dr. Holthausen<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

1.500,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

FORUM FUTURA<br />

2<br />

381


FORUM FUTURA<br />

382<br />

■ BI-BILDUNGSINSTITUT<br />

12.10.<strong>2006</strong> Köln/ DER LEISTUNGSBESCHEID DES ÖBVI UND SEINE<br />

18.10.<strong>2006</strong> Mellendorf/ BEHANDLUNG IM VERWALTUNGSVERFAHREN<br />

25.10.<strong>2006</strong> Leipzig UND IM VERWALTUNGSGERICHTLICHEN VERFAHREN<br />

Dauer:<br />

Das Seminar behandelt als Vertiefung des Seminars über<br />

5,5 Zeitstunden »Die Vergütung des Öffentlich bestellten Vermessungsin-<br />

(10:00 bis 16:30 Uhr) genieurs« formelle und materielle Anforderungen an den<br />

Leistungsbescheid, die wesentlichen Fragen des Widerspruchsverfahrens<br />

sowie des Verfahrens über den<br />

Leistungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht. Die Teilnehmer<br />

erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />

2.11.<strong>2006</strong> Köln/<br />

8.11.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />

14.11.<strong>2006</strong> Leipzig<br />

Dauer:<br />

5,5 Zeitstunden<br />

(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />

21.11.<strong>2006</strong> Köln/<br />

23.11.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />

28.11.<strong>2006</strong> Leipzig<br />

Dauer:<br />

5,5 Zeitstunden<br />

(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />

5.12.<strong>2006</strong> Köln/<br />

7.12.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />

12.12.<strong>2006</strong> Leipzig<br />

Dauer:<br />

5,5 Zeitstunden<br />

(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />

2<br />

DIE ZWANGSVOLLSTRECKUNG DES ÖBVI<br />

WEGEN VERGÜTUNGSFORDERUNGEN<br />

Das Seminar behandelt die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung<br />

des ÖbVI wegen seiner privatrechtlichen und<br />

öffentlich-rechtlichen Vergütungsforderungen.<br />

Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />

DAS GERICHTSGUTACHTEN DES ÖFFENTLICH<br />

BESTELLTEN VERMESSUNGSINGENIEURS<br />

Das Seminar behandelt die wesentlichen Schritte von<br />

der Beauftragung des Gutachters über die Erstellung des<br />

Gutachtens bis zu seiner Abrechnung.<br />

Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />

Referent:<br />

Dr. Holthausen<br />

Referent:<br />

Dr. Holthausen<br />

Referent:<br />

Dr. Holthausen<br />

DIE BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG<br />

Referent:<br />

Das Seminar behandelt als Vertiefung der Seminare »Ar- Dr. Holthausen<br />

beitsrecht« und »Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses«<br />

die Einzelheiten der Kündigung aus betriebsbedingten<br />

Gründen unter besonderer Berücksichtigung des gerichtlichen<br />

Kündigungsschutzverfahrens über diese Kündigung.<br />

Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />

Unsere Kontaktdaten:<br />

BDVI Bildungsinstitut, ddp, Gabriele Grundner<br />

Herderstraße 62 • 40882 Ratingen • Fon 02102/588693 • Fax 02102/588694<br />

E-Mail gabriele.grundner@arcor.de<br />

Diese Seminare werden bei der Ingenieurkammer-Bau zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen<br />

gemäß § 3 Abs. 2 Fort- und Weiterbildungsordnung eingereicht.<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

JOBBÖRSE<br />

ANGEBOTE<br />

PLZ-Bereich 5<br />

• 5729A Vermessungsassessor (mit Anerkennungsjahr) für ÖbVI-Büro in NRW<br />

(Stadt mittlerer Größe im linksrheinischen Gebiet) gesucht. Vorgesehen ist, nach<br />

etwa halbjährlicher Einarbeitungszeit eine Sozietät zu begründen. Später soll<br />

dann die Übernahme des Büros erfolgen. Möglich ist die Zusammenarbeit mit<br />

einem weiteren Kollegen.<br />

ANZEIGENAUFTRAG<br />

Rückfragen richten Sie bitte an: Frau Wolkowa 030/240 83 83<br />

Absender<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

Telefon / Fax<br />

E-Mail<br />

Datum / Unterschrift<br />

Zahlungsform<br />

[ ] VERRECHNUNGSSCHECK LIEGT BEI.<br />

[ ] BETRAG LIEGT BAR BEI.<br />

* Bewerbungsunterlagen nur ausreichend frankiert mitsenden!<br />

GESUCHE<br />

PLZ-Bereich 5<br />

• 5553 VT, 22 Jahre, Ausbildung bei FNO, 1 Jahr Berufserfahrung, Bundeswehr<br />

abgeleistet, Kenntnisse in GEOgraf, AutoCad, David, Umgang mit Leica- und Trimble-Geräten,<br />

sucht ab 01.09.<strong>2006</strong> Anstellung.<br />

PLZ-Bereich 9/3<br />

Weitere Jobangebote und -gesuche finden Sie auf der BDVI-Homepage unter www.bdvi.de im Bereich »Service«.<br />

• 5555 Verm.-Ass. (27 J.), Ref. NRW, gute Examina, sucht Anerkennungsjahr mit<br />

Perspektive. Fundierte Kenntnisse in Bodenordnung, Wertermittlung. Projekterfahrung<br />

GIS. Weiterentwicklung in einem dieser Bereiche wird angestrebt. Kenntnisse<br />

in Auto/GeoCAD, GEOgraf, SupportGIS, ArcInfo, Oracle8i, MS-Office. Verfügbar<br />

bundesweit und ab sofort. Tel.: 0173/44 86 941<br />

ZUSCHRIFTEN* erbeten an:<br />

BDVI, »FORUM-Jobbörse«, Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

[ ] ICH INTERESSIERE MICH FÜR CHIFFRE-NR.<br />

[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENANGEBOT:<br />

[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENGESUCH:<br />

Textanzeigen in der Jobbörse<br />

[ ] Anzeigen je angefangene 300 Zeichen 20,00 E<br />

Zusätzliche Optionen:<br />

[ ] FETTDRUCK MIT EINER ZUSATZFARBE: + 13,00 E<br />

[ ] FARBIGER RAHMEN: + 13,00 E<br />

FORUM FUTURA<br />

2<br />

383


MOSAIK MOSAIK<br />

384<br />

_ EIN PARLAMENTARISCHER ABEND IN DÜSSELDORF<br />

Manchmal macht's die Moderation<br />

Der eigentliche Höhepunkt des Parlamentarischen<br />

Abends in Düsseldorf am 1. Februar<br />

<strong>2006</strong> war die Moderation einer gut informierten,<br />

heitere Atmosphäre verbreitenden,<br />

aber klug und beharrlich fragenden Journalistin<br />

(Julita Münch).<br />

Wie sie gekonnt die Statements des BDVI-<br />

Landesvorsitzenden Hubertus Brauer aufnahm<br />

und in Einzelgruppen vertiefte, wie sie Innenminister<br />

Wolf abverlangte, einen Bezug zwischen<br />

der Verwaltungsstrukturreform, der geplanten<br />

Fusion der Mittelinstanzbehörden und<br />

dem Anliegen des Berufsstandes herzustellen,<br />

war schon verblüffend.<br />

Kammerpräsident Peter Dübbert durfte, gestützt<br />

auf ein ministeriales »Mehr Privat –<br />

Erst antworten, dann speisen:<br />

Die VIP-Gruppe wird befragt.<br />

weniger Staat« mehr Subsidiarität anmahnen<br />

und Ministerialrat Mattiseck erhielt die Gelegenheit,<br />

die Bürgernähe des bekannten Widerspruchsverfahrens<br />

zu betonen.<br />

Hellhöriger wurden die geladenen Parlamentarier<br />

und Berufskollegen, als dieser erklärte,<br />

auch in NRW wolle sich der Staat auf seine<br />

2<br />

Kernaufgaben beschränken. Eigentumssicherung<br />

bleibe aber Aufgabe des Staates.<br />

Immer wieder vermittelte Frau Münch den mitunter<br />

minutenlang verharrenden VIPs direkte<br />

Feedbacks aus der Mitte der speisenden Anwesenden.<br />

So bekam Kollege Siemes Gelegenheit,<br />

seinen Vorschlag zu äußern, die Aufsichtsbehörde<br />

durch ein Gremium der Ingenieurkammer<br />

zu ersetzen. Wolfgang Heide, Landesgruppenvorsitzender<br />

in Sachsen, sprach sogar<br />

von der Möglichkeit, Aufsichtsaufgaben auf die<br />

ÖbVI direkt zu übertragen.<br />

Hubertus Brauer durfte schon (sehr) zufrieden<br />

sein, dass seine einleitenden, mit Verantwortungsernst<br />

vorgetragenen Worte an diesem<br />

Abend so intensiv weiterbewegt wurden. Er<br />

konnte sogar gegenüber Staatssekretär Brendel<br />

noch nachlegen<br />

und sowohl<br />

Erleichterungen<br />

in der Selbstdarstellung<br />

der ÖbVI<br />

fordern als auch<br />

die Genehmigung<br />

für eine berufsförderndeWerbung.<br />

Auch nach neuen<br />

Kooperationsformen<br />

für die ÖbVI<br />

in NRW wurde<br />

gefragt.<br />

Staatssekretär<br />

Brendel machte<br />

den Anwesenden<br />

Mut, dass die ÖbVI<br />

in der Werbung<br />

künftig wie alle<br />

anderen Freiberufler<br />

aus dem gewachsenenInformationsbedürfnis<br />

in unserem Internet-Zeitalter<br />

Nutzen ziehen könnten, und sah »keinen<br />

Grund«, warum ÖbVI nicht in neuen Kooperationsformen<br />

vertreten sein dürften, soweit ihre<br />

beleihungsverpflichtete Unabhängigkeit gesichert<br />

bleibt.<br />

IMPRESSUM<br />

HERAUSGEBER<br />

Bund der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Fon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

SCHRIFTLEITUNG<br />

Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />

Dr.-Ing. Wolfgang Guske<br />

Maxstraße 3a, 13347 Berlin<br />

Fon 030/46 00 79-0<br />

Fax 030/46 00 79-99<br />

forum@bdvi.de<br />

REDAKTION<br />

Dipl.-Ing. Karin Reimers<br />

Martina Wolkowa<br />

Dipl.-Ing. Andreas Bandow<br />

Robert Lehmann<br />

Dipl.-Ing. Claudia Zimmermann<br />

REDAKTION MOSAIK<br />

Martina Wolkowa<br />

Dipl.-Ing. Andreas Bandow<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Fon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

KONZEPT + GESTALTUNG<br />

Nolte | Kommunikation<br />

Rückerstraße 4, 10119 Berlin-Mitte<br />

info@nolte-kommunikation.de<br />

DRUCK<br />

MEDIALIS Offsetdruck GmbH<br />

Gedruckt auf Zanders Megamatt<br />

MANUSKRIPTE<br />

Bitte an die Schriftleitung richten. Gezeichnete<br />

Beiträge stellen die Ansicht des Verfassers<br />

dar, nicht aber unbedingt die des BDVI oder<br />

der Schriftleitung.<br />

Mit der Annahme des Manuskriptes und der<br />

Veröffentlichung geht das alleinige Recht<br />

der Vervielfältigung und der Übersetzung auf<br />

den BDVI über.<br />

Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugsweisen<br />

Nachdrucks, der fotomechanischen<br />

Wiedergabe und Übersetzung.<br />

Der Abdruck von Originalartikeln ohne vorherige<br />

Zustimmung der Schriftleitung ist<br />

nicht gestattet.<br />

ABONNEMENT<br />

Bezugspreis im Jahresabonnement<br />

34,95 E zzgl. MwSt. und Versand,<br />

für das Einzelheft 9 E.<br />

ISSN<br />

0342-6165<br />

ANZEIGEN<br />

Bund der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />

Frau Martina Wolkowa<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Fon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

forum-anzeigen@bdvi.de<br />

BILDNACHWEIS<br />

Privat, BDVI, Photodisc,<br />

Dipl.-Ing. Ludwig Krause


Sichern Sie Sich Ihren Erfolg.<br />

Wir optimieren Ihr Versicherungskonzept.<br />

Mit über 35 Jahren Erfahrung wissen wir<br />

worauf es bei Versicherungslösungen insbesondere<br />

im Vermögensschaden-Haftpflicht-Bereich<br />

ankommt.<br />

Wir bewerten ganz neutral Ihre speziellen<br />

Risiken, bieten Ihnen eine stets aktuelle<br />

Marktübersicht und helfen Ihnen so, Ihr<br />

Versicherungskonzept leistungsstark und<br />

kostengünstig zu gestalten.<br />

Wir beraten Sie gerne.<br />

Hauptsitz<br />

Pfizerstraße 7 A<br />

70184 Stuttgart<br />

Telefon (0711) 2 10 38-0<br />

Telefax (0711) 2 10 38 26<br />

Niederlassungen<br />

Verdistraße 42<br />

81247 München<br />

Telefon (089) 89 11 34-0<br />

Telefax (089) 89 11 34 26<br />

Gerbermühlstraße 32<br />

60594 Frankfurt<br />

Telefon (069) 60 50 15-0<br />

Telefax (069) 60 50 15 26<br />

Repräsentanz<br />

Gneiststraße 7<br />

14193 Berlin<br />

Telefon (030) 89 38 68-0<br />

Telefax (030) 89 38 68 26<br />

E-Mail<br />

zentrale@vohrer.de<br />

www.vohrer.de


Ein kleiner Schritt in der Technologie,<br />

ein grosser Sprung für Vermesser.<br />

©<strong>2006</strong>, Trimble Navigation Limited. Alle Rechte vorbehalten. Das Globus- & Dreieck-Logo sind Warenzeichen von Trimble Navigation Limited. SUR-085<br />

Das Trimble ® R8 GNSS System<br />

Perfektioniert. Modernisiert. Erweitert.<br />

Und trotzdem passt alles immer noch<br />

unter die schöne weisse Haube! Entworfen,<br />

mit dem Ziel grösstmöglicher<br />

Flexibilität und geringer Initialisierungs-<br />

Zeit, setzt das Trimble R8 GNSS System<br />

Zeichen. Es kombiniert ein erprobtes<br />

und bewährtes Systemdesign mit einer<br />

optimierten Receiver-Technologie. Das<br />

Trimble R8 GNSS ist ein riesiger<br />

Fortschritt für die Vermessungsindustrie.<br />

Mit anderen Worten: das Beste ist<br />

einfach noch besser geworden!<br />

GNSS Support<br />

Mit der Trimble R-Track Technologie<br />

können Sie die modernisierten<br />

GPS L2C und L5 Signale sowie die<br />

GLONASS L1/L2 Signale benutzen.<br />

Mehr Satelliten heisst mehr und<br />

bessere Möglichkeiten Daten zu<br />

sammeln, auch unter schwierigen<br />

Bedingungen, jetzt und in der Zukunft.<br />

Bewährtes System Design<br />

Es ist von Trimble, also erhalten Sie<br />

die neueste Technologie – wenig<br />

Gewicht, fl exible Kommunikation<br />

und robuste Konstruktion. Als Basis<br />

oder Rover bietet es eine einfache<br />

und kabellose Bedienung.<br />

Verbinden Sie die<br />

Technologien<br />

Durch Anbringen eines Prismas<br />

an Ihrem Rover-Stab erhalten Sie<br />

eine komplette Trimble Integrated<br />

Surveying Lösung und sammeln in<br />

einem Arbeitsgang Tachymeterund<br />

GPS-Daten.<br />

Das Trimble R8 GNSS System ist Teil<br />

der Trimble Connected Survey Site.<br />

Entdecken Sie, wie weit wir schon<br />

gekommen sind und wie weit Sie noch<br />

gehen können. Besuchen Sie uns auf<br />

www.trimble.com/gnss

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!