Forum Heftes 2/2006
Forum Heftes 2/2006
Forum Heftes 2/2006
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Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.<br />
Begriffsaufwertung<br />
Uwe Rada fordert:<br />
»Europa<br />
neu vermessen«<br />
Berufsaufwertung<br />
Das AdV-BDVI-<br />
Memorandum<br />
Verbandsaufwertung<br />
CLGE entwickelt<br />
Berufsperspektiven<br />
DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin<br />
32. Jahrgang<br />
<strong>2006</strong><br />
ISSN 0342-6165<br />
H E F T 2
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_ PREMIUM-LAND NRW<br />
Nur ein Prozent (1 %)<br />
Auf der Sitzung des DGK-Arbeitskreises Bodenordnung<br />
und Bodenwirtschaft in Montabaur am<br />
3. und 4. April <strong>2006</strong> wundert sich Prof. Thiemann<br />
über die im FORUM-Heft 4/2005 veröffentlichte<br />
Statistik zum Tätigkeitsspektrum der ÖbVI im Premium-Land<br />
NRW.<br />
Danach wagt sich nur jeweils 1 % der ÖbVI an Landmanagement,<br />
Wertermittlung oder bodenordnerische<br />
Tätigkeiten heran – nur ein Prozent.<br />
Wo sind die freiberuflichen Vermessungskollegen,<br />
die sich in Stadterneuerung und Landmanagement<br />
einmischen?<br />
Wo sind die ÖbVI, die ihre Berufsbasis erweitern<br />
wollen?<br />
Wie kann der Berufsstand der ÖbVI die DGK-Professoren<br />
Kötter, Linke, Magel, Stützer und Weiss und<br />
Thiemann ermuntern, sich für eine Schwerpunktverlagerung<br />
des Geodäsiestudiums einzusetzen?<br />
Sind Hochschulabsolventen mit den neuen Ausbildungsschwerpunkten<br />
überhaupt gefragt?<br />
Wird sich die Berufslandschaft der ÖbVI so signifikant<br />
verändern, dass die Hochschulen mit ihrer<br />
Ausbildung auf die Praxis »setzen« können?<br />
Eine Fülle noch unbeantworteter Fragen.<br />
Zwischenfazit: Der BDVI wird seine Anstrengungen<br />
um Fort- und Weiterbildung in diesem so zukunftsweisenden<br />
Berufsfeld, aber auch sein Bemühen<br />
um die Öffnung der Gesellschaftsformen verstärken.<br />
_ 1. IMMOBILIENFORUM ZUR<br />
WERTERMITTLUNG<br />
In der Bewertungsdiaspora<br />
Ob die deutschen Südländer tatsächlich<br />
diesen Titel verdienen – wie Prof. Magel<br />
in seinem Statement argwöhnte –, war<br />
auf dem vom OLZOG-Verlag veranstalteten<br />
1. Immobilienforum zur Wertermittlung<br />
in München (30. bis 31. März<br />
<strong>2006</strong>) nicht zu klären.<br />
Die um Prof. Falk ergänzte Riege der Autoren<br />
von »Praxis der Grundstücksbewertung«<br />
– Bischoff, Kronenbitter, Leine-<br />
mann, Möckel, Troff, Schwenk – gab eine<br />
Fülle von Anregungen für Wertermittlungen<br />
mit immobilienwirtschaftlichem<br />
Kontext.<br />
Besonders am ersten Seminartag wurden<br />
Bewertungszöpfe abgeschnitten und den<br />
Sachverständigen Neuorientierungen<br />
empfohlen. Wie aus den Diskussionen<br />
erkennbar, wurde diese Ansprache von<br />
den Teilnehmern zustimmend aufgenommen.<br />
MOSAIK<br />
_ SELBSTSTÄNDIGE<br />
Freiwillige Arbeitslosenversicherung<br />
möglich<br />
Selbstständige und Existenzgründer können sich seit dem 1. Februar<br />
<strong>2006</strong> unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung<br />
versichern. So ist es u. a. Voraussetzung, dass der Selbstständige<br />
vor Aufnahme der Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung<br />
versicherungspflichtig war oder eine Entgeltersatzleistung bezogen hat.<br />
Zudem muss die Versicherungspflicht bzw. der Leistungsbezug innerhalb<br />
der letzten 24 Monate insgesamt mindestens zwölf Monate umfasst haben.<br />
Eine weitere Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Monats nach Aufnahme<br />
der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlichen Arbeitsagentur ein<br />
Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt wird. Der zu zahlende Beitrag<br />
ist unabhängig vom Einkommen und beträgt knapp 40 Euro/Monat (West)<br />
bzw. ca. 34 Euro/Monat (Ost). Somit zahlt man im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigten deutlich weniger.<br />
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das frühere versicherungspflichtige<br />
Arbeitsentgelt bzw. ein fiktives,<br />
auf die Qualifikation abgestimmtes<br />
Entgelt entscheidend. Der maximal<br />
mögliche Betrag liegt bei 1.364 Euro/Monat,<br />
die maximale Bezugsdauer<br />
beträgt 12 bzw. 18 Monate. Die Regelung<br />
ist bis zum 31. Dezember 2010<br />
befristet.<br />
(Quelle: Der Steuerzahler 3/<strong>2006</strong>,<br />
S. 59, »Selbstständige freiwillige<br />
Arbeitslosenversicherung möglich«,<br />
Michael Römer)<br />
Wenn die Bewertungspropheten im<br />
nächsten Jahr auch einige eigenständige<br />
Themen präsentieren, die nicht schon<br />
vom Berliner Städtebauseminar bekannt<br />
sind und wenn auch die österreichischen<br />
und Schweizer Fachkollegen interessiert<br />
werden können, sollte sich das Immobilienforum<br />
München mit dieser praxisnahen<br />
Ausrichtung in der deutschsprachigen<br />
Seminarszene durchsetzen<br />
können.<br />
2<br />
321
322<br />
MOSAIK<br />
_ BERUFSBILD<br />
»Geodäsie –<br />
Beruf mit Zukunft?«<br />
Unter diesem Motto fand am 27. und 28. April<br />
ein gemeinsamer Workshop von DVW, BDVI,<br />
VDV, DGfK, DGK, ARGEOS, KonVerS und dem<br />
Fachbereichstag statt. Die Veranstaltung in Fulda<br />
beschäftigte sich mit den Themen Berufsbild,<br />
Außenwirkung und Wahrnehmung der Geodäsie<br />
und suchte nach Lösungen der in diesen<br />
Bereichen auftretenden Probleme. So ist ein einheitliches<br />
Auftreten der Geodäten nicht gegeben.<br />
Darüber hinaus führen die verschiedenen<br />
Benennungen des Berufsfeldes an sich (Geodäsie,<br />
Geoinformatik, Vermessungswesen, Geomatik<br />
usw.) sowie die neu eingeführten Abschlüsse<br />
Bachelor und Master zu Verwirrungen<br />
beim potenziellen Berufsnachwuchs.<br />
Um dem Beruf ein einheitliches Gesicht zu geben,<br />
vereinbarten die Tagungsteilnehmer die Gründung<br />
eines so genannten »Branding-Komitees«.<br />
Auftreten und Begrifflichkeiten sollten vereinheitlicht<br />
werden bzw. verständlich gehalten sein,<br />
Werbung für den Beruf solle vornehmlich in Zusammenarbeit<br />
mit Schulen sowie in Form öffentlicher<br />
Veranstaltungen (z. B. »Tag der Technik«)<br />
geschehen. Generelles Fazit: Informationen bündeln<br />
und gemeinsame Konzepte für gemeinsame<br />
Aktivitäten entwickeln.<br />
_ BERUFSFELDER<br />
1. Sitzung der BDVI-Kommission »Wertermittlung«<br />
Am 13. Februar <strong>2006</strong> fand in Hannover im Haus der Bauindustrie<br />
die konstituierende Sitzung der Kommission »Wertermittlung«<br />
unter dem Vorsitz von ÖbVI Dr.-Ing. Walter<br />
Schwenk statt.<br />
Ursache für die Gründung der Kommission ist u. a. die Hoffnung,<br />
durch die Betätigung in der Wertermittlung eine Belebung<br />
des Geschäfts zu erfahren.<br />
Die Mitglieder der Fachgruppe, welche die Doppelbestellung<br />
ÖbVI und ÖbvS innehaben, geben einen kurzen Abriss der bisherigen<br />
Aktivitäten auf dem Wertermittlungssektor. Beson-<br />
_ BUNDESINGENIEURKAMMER<br />
Einführung eines bundesweiten<br />
Ingenieurregisters<br />
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) strebt nach internationalem<br />
Vorbild die Einführung eines deutschen Ingenieurregisters an. Um<br />
die Qualität der Ingenieurleistungen gerade in Hinsicht auf die neu<br />
geschaffenen Abschlüsse Bachelor und Master zu bewahren, ist es<br />
wichtig, den Ausbildungsstand des einzelnen Ingenieurs zu dokumentieren.<br />
Für Leistungen wie z. B. das Erstellen von Wärme- und Schallschutznachweisen<br />
sind die Ingenieure an nachzuweisende Befähigungen gebunden.<br />
Hinzu kommen die in den Bauordnungen beschriebenen besonderen<br />
Anforderungen an die Ausbildungsqualität im Allgemeinen<br />
und Kenntnisse im Baurecht etc. im Besonderen.<br />
Die BIngK wünscht daher ein Register, in welchem bestimmte Anforderungen<br />
formuliert und von den Eingetragenen nachweislich erfüllt<br />
sind, um innerhalb Deutschlands und europaweit die gegenseitige<br />
Anerkennung zu ermöglichen. Eines der Hauptziele des Ingenieurregisters<br />
ist es nach Ansicht der BIngK, den dringend notwendigen Berufsrechtsvorbehalt<br />
für Ingenieure einzuführen. Die BIngK hat alle Mitgliedskammern<br />
und interessierten Verbände zur Mitarbeit aufgerufen.<br />
(Quelle: zbi nachrichten 1/<strong>2006</strong>, S.16-17, »Einrichtung eines bundesweiten<br />
Ingenieurregisters«, BIngK)<br />
ders hervorgehoben wurde die Zusammenarbeit mit dem DVW,<br />
welche explizit als »Erfolgsgeschichte« gewertet wurde.<br />
Die künftige Arbeitsweise der Kommission soll der des AK 6<br />
ähneln, wobei in der Kommission verstärkt Wert auf die Berücksichtigung<br />
des freien Berufes gelegt wird.<br />
Im Folgenden wurden Themenschwerpunkte und angestrebte<br />
Arbeitsweise der Kommission erörtert und definiert.<br />
Die Resultate sind auf den internen Seiten der BDVI-Homepage<br />
unter http://www.bdvi.de/intern/protokolle/wertermittlung/<strong>2006</strong>0213.pdf<br />
einzusehen.<br />
_ HOCHSCHULE<br />
Auslaufmodell Diplom<br />
Ebenso wie in der Vermessung beschäftigt man<br />
sich auch in benachbarten Fachrichtungen mit<br />
den Auswirkungen der Bologna-Erklärung zur<br />
Schaffung eines europäischen Hochschulraumes.<br />
Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten<br />
(bdla) kommt in einem Vergleich des bisherigen<br />
Ingenieurstudienganges und der neueren<br />
Bachelor- und Masterausbildung zu der Erkenntnis,<br />
dass gewisse Qualitätseinbußen schon<br />
durch die kürzere Ausbildungszeit unumgänglich<br />
sind.<br />
Dem Nachweis beruflicher Praxis kommt in Zukunft<br />
eine sehr viel größere Bedeutung zu als bisher,<br />
da in der Master- bzw. Bachelorausbildung studienbegleitende<br />
Praxisphasen deutlich reduziert oder gar abgeschafft wurden,<br />
da diese auf Kosten der akademischen Wissensvermittlung gehen.<br />
Studienabsolventen ohne Praxiserfahrung seien weniger<br />
gut auf den Berufsalltag vorbereitet und hätten deshalb auch<br />
eine deutlich geringere Chance auf dem Arbeitsmarkt, so der<br />
bdla.<br />
Insgesamt ist zu hoffen, dass bei der Umstellung auf Bachelor<br />
und Master die Qualität des bisherigen Diploms erhalten bleibt,<br />
dass aber auch die Chance genutzt wird, das Studium den<br />
aktuellen Veränderungen der Berufspraxis anzupassen. Dem<br />
kann man sich als Geodät vorbehaltlos anschließen.<br />
(Quelle: Landschaftsarchitekten 1/<strong>2006</strong>, S. 25, »Auslaufmodell<br />
Diplom«, Matthias Gehrcke)<br />
211<br />
12<br />
1 11<br />
MOSAIK<br />
_ MESSE IN MÜNCHEN<br />
Intergeo <strong>2006</strong><br />
Die diesjährige Intergeo findet ausnahmsweise außerhalb des<br />
BDVI-Einzugsbereiches statt: in München. Der ÖbVI in Bayern<br />
– bisher bekanntlich keine Erfolgsgeschichte. Doch trotz<br />
alledem ist der BDVI in Kooperation mit dem IGVB auf der<br />
Fachtagung vertreten. Der Vortragsblock des BDVI-<strong>Forum</strong>s<br />
am 11. Oktober <strong>2006</strong> trägt den Titel »Chancen des freien Berufs<br />
in Europa«.<br />
Als Vortragende konnten hochrangige europäische Vertreter<br />
des Berufsstandes, so u. a. Leiv Bjarte Mjøs, President of the<br />
Norwegian Surveyor Association (NJKF), zum Thema »Das<br />
neue Kataster in Norwegen« oder Prof. Dr. habil. Kazimierz<br />
Czarnecki, President of the Association of Polish Surveyors,<br />
gewonnen werden.<br />
Aber auch über die BDVI-Beteiligung hinaus möchte die Intergeo<br />
an vergangene Erfolge anknüpfen. Nahezu alle Marktführer<br />
der Branche hätten ihre Teilnahme an der Ausstellung<br />
zugesagt, so eine Pressemittelung der Firma Hinte.<br />
Die Intergeo findet unter dem Motto »Wissen und Handeln<br />
für die Erde« vom 10. bis 12. Oktober <strong>2006</strong> täglich von 9 bis<br />
18 Uhr in der Neuen Messe München statt. Parallel dazu verläuft<br />
der XIII. Internationale FIG-Kongress vom 8. bis 13. Oktober<br />
<strong>2006</strong>. Weitere Informationen unter www.intergeo.de,<br />
www.fig<strong>2006</strong>.de oder wie immer unter www.bdvi.de.<br />
323
324<br />
EDITORIAL<br />
Ganz gut aufgestellt –<br />
vor dem BDVI-Kongress in Bad Homburg<br />
2<br />
Warum wird man in den Straßen von Bad Homburg keine freudetrunkenen ÖbVI sehen, die das<br />
Memorandum zwischen AdV und BDVI feiern? Warum stellt das FORUM dieses historische Ereignis<br />
auf Platz zwei? Die Antwort fällt nicht ganz leicht. Die Freude über die gemeinsame Erklärung<br />
zum amtlichen Vermessungswesen in Deutschland und dessen Entwicklung ist groß. Die Kenntnis davon,<br />
dass Vermessungsverwaltung und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gemeinsam ihren<br />
Berufsstand beschreiben und ihre spezifischen Aufgaben und Kernfunktionen aufeinander abstimmen<br />
(wollen), ist bewegend. Und damit es nicht vergessen wird, sei allen Beteiligten für ihre Beharrlichkeit<br />
Dank ausgesprochen. Aber nun gilt es, das Papier in die Amtsstuben und Büros zu tragen und<br />
im Umgang mit den Alltagsfragen mit Leben zu füllen. Über den Erfolg, so steht es abschließend in<br />
den Anmerkungen zum AdV-BDVI-Memorandum, wird zu einer anderen Zeit an gleicher Stelle zu<br />
berichten sein. Daher der Verzicht auf vorlautes Grölen und Feiern. Aber Freude auf eine »neue« Zusammenarbeit.<br />
Diesen letzten Satz kann man mühelos auf den Kongressvortrag »Europa neu vermessen« übertragen.<br />
Ein Beitrag, mit dem man auch das Kongress-Heft eröffnen sollte, wie wir meinen. Von der Freude<br />
auf eine Zusammenarbeit mit den Vertretern der jüngsten Beitrittsländer sind wir ja teilweise noch<br />
weit entfernt. In Europa fehlt ein derartiges Memorandum zwischen den einzelnen Staaten. Abgrenzung,<br />
Existenzängste und Informationsdefizite bewirken in Europa allenfalls ein Nebeneinander –<br />
noch kein Miteinander. Dass Uwe Rada den Begriff »Vermessung« semantisch aufbohrt und im Sinne<br />
von »ausloten«, »ergründen« oder »neu bemessen« interpretiert, macht Mut. Ein Berufsstand, der lange<br />
mit dem Ruf »Bringt Frauen und Kinder in Sicherheit, die Landmesser kommen« zu kämpfen hatte<br />
und dessen Pingeligkeit in der Öffentlichkeit oft als penetrant empfunden wurde, erhält die Gelegenheit,<br />
Vermessung (oder »surveying«) zeitnah zu aktualisieren. Warum sollte beispielsweise das amtliche<br />
Vermessungswesen in seinen verschiedenen Erscheinungsformen nicht mithelfen, Europa ein neues<br />
Maß zu geben, wenn es um die Zuverlässigkeit von Eigentumsnachweisen, von Geobasisdaten oder<br />
Grundstückswerten geht? Natürlich müssen wir dazu in den Gremien Europas vertreten sein.<br />
Klaus Rürup, der »past-president« des CLGE, stellt lapidar fest, dass der BDVI mit all seinen internationalen<br />
Aktivitäten den Zukunftsweg des Berufs pflastert. Natürlich hat er Recht. Genauso wie Otmar<br />
Schuster, der nicht müde wird, den mitunter müden Berufsstreitern europäische Visionen zu vermitteln.<br />
Oder Volkmar Teetzmann, der geradezu gerochen hat, dass der hoheitliche Kern des amtlichen<br />
Vermessungswesens in Brüssel verteidigt werden muss. Es ist gut, dass es diese »Trommler« gibt, dass<br />
der Zusammenhalt der Freiberufler europäisiert wird.<br />
Das FORUM will sich nicht darum herumdrücken, den politischen Gehalt des Rada-Vortrags, die Berufsgrundlagen<br />
des Memorandums oder die CLGE-Überlegungen zu übermitteln und zu erklären – das<br />
ist unsere Aufgabe. Die Reihenfolge der Beiträge scheint uns begründet. Ob die Beiträge ankommen,<br />
entscheiden Sie in Bad Homburg – und anderswo in Europa.<br />
Ihr<br />
INHALT<br />
32. Jahrgang, <strong>2006</strong>, Heft 2 32. Jahrgang, <strong>2006</strong>, Heft 2<br />
MOSAIK 321<br />
EDITORIAL 324<br />
KONGRESS<br />
■ Europa neu vermessen oder: Das große Ganze im Auge<br />
Uwe Rada 326<br />
BERUFSRECHT<br />
■ Abgestimmte Wirkungsfelder<br />
AdV-BDVI-Memorandum 336<br />
■ Ein Bewertungsmodell mit Ratingcharme<br />
FORUM-Schriftleitung 369<br />
INTERNATIONAL<br />
■ Brüssel, Cork und Obersuhl<br />
Walter Schwenk 346<br />
GRUND UND BODEN<br />
■ Städtebauliche Großprojekte<br />
Uli Hellweg 354<br />
■ GEBIG EVA seit über 10 Jahren in Entwicklungsbereichen tätig<br />
Walter Schwenk 356<br />
■ Rechtliche Voraussetzungen der freiwilligen Umlegung<br />
Christian-W. Otto 364<br />
FORUM GLOSSAR<br />
■ Vermessung … Ich liebe es!<br />
Andreas Bandow 363<br />
FORUM FEDERALE<br />
■ Ergebnis einer Detailanalyse<br />
Hubertus Brauer 370<br />
■ Berichte der Mitgliederversammlungen<br />
Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern 371<br />
Landesgruppe Rheinland-Pfalz 372<br />
Landesgruppe NRW 373<br />
Landesgruppe Brandenburg 373<br />
BÜCHER 374<br />
FORUM FACTUM 377<br />
FORUM FUTURA 378<br />
MOSAIK 384<br />
IMPRESSUM 384<br />
BDVI-Kongress – 326<br />
Thema<br />
»Vermessenes Europa«<br />
Das wär's doch: Europa auf einer neuen Netzbasis<br />
mit neuen Fehlergrenzen neu vermessen.<br />
Aber Uwe Rada sprengt den technischen Rahmen<br />
und wertet »Vermessen« in einem städtebaulichen,<br />
gesellschaftlichen, politischen Kontext<br />
auf. FORUM-Tipp: Lesen (oder hören) und<br />
dann dorthin fahren, wo sich Europa erprobt<br />
und entscheidet.<br />
AdV-BDVI-<br />
Memorandum:<br />
Ein »historisches«<br />
Ereignis<br />
CLGE – erstaunlich<br />
konkret<br />
336<br />
Wer war hartnäckiger: die AdV-Vertreter oder<br />
die BDVI-Abgesandten? Auf jeden Fall ist das<br />
gemeinsame Memorandum zum amtlichen<br />
Vermessungswesen ein (wie sagt man?) historisches<br />
Ereignis. FORUM stellt vor und mahnt<br />
zugleich die Umsetzung an.<br />
346<br />
Allen Einschätzungen internationaler »working-groups«<br />
zum Trotz wurde das Comité de<br />
Liaison des Géomètres Européens (CLGE) in Cork<br />
erstaunlich konkret vorgefunden: Studentenzahlen,<br />
Surveyor-Reputation, Standortbestimmung.<br />
Meinungen und Perspektiven in<br />
diesem Heft. Prädikat: wissenswert.<br />
2<br />
325
KONGRESS<br />
326<br />
Uwe Rada<br />
EUROPA NEU VERMESSEN<br />
ODER:<br />
DAS GROSSE GANZE IM AUGE<br />
UWE RADA , BERLIN<br />
WAS FÄLLT UNS, MEINE DAMEN UND HERREN, EIN, WENN WIR HEUTE AN EUROPA<br />
DENKEN? – Brüssel, selbstverständlich, jene mittelgroße Stadt, die wir gerne als Haupt-<br />
stadt der Eurokraten titulieren. Als Hauptstadt Europas haben wir sie, Hand aufs Herz,<br />
noch immer nicht akzeptiert.<br />
schon einen blauen Brief aus Brüssel bekommen.<br />
Dann der Euro, aber der ist zugleich auch Teuro und – im Zusammenhang mit dem<br />
europäischen Stabilitätspakt – auch der Grund dafür, weswegen wir seit Jahren nun<br />
Uns fallen, geben wir es ruhig zu, wenn wir an Europa denken, gleich auch seine Grenzen ein. Zehn neue Mit-<br />
gliedsländer bei der letzten Erweiterungsrunde – war das nicht ein bisschen viel? Doch damit soll es noch lange<br />
nicht sein Bewenden haben – auch wenn alle jetzt von einer Verlangsamung des Erweiterungstempos sprechen.<br />
Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien haben begonnen. Rumänien und Bulgarien werden<br />
schon 2007 oder 2008 Mitglieder sein. Europa wird, so denken viele von uns, damit noch größer und noch<br />
weniger beherrschbar werden: politisch, wirtschaftlich, kulturell.<br />
2<br />
Natürlich denken wir, wenn wir an Europa denken, auch an die,<br />
die nicht zu uns kommen, sondern Deutschland verlassen –<br />
alteingesessene Unternehmer, Niederlassungen globaler Player,<br />
die den »Standort Deutschland« verlassen, weil es vor allem im<br />
Osten Europas besser sei: niedrigere Löhne, niedrigere Lohnnebenkosten,<br />
höhere Profite.<br />
Und: Der freie Waren- und Kapitalverkehr soll bald schon um<br />
den freien Dienstleistungsverkehr ergänzt werden. Sie alle kennen<br />
die so genannte Lissabon-Strategie der EU-Kommission<br />
und den Streit um die Dienstleistungsrichtlinie aus Brüssel.<br />
Nach langem Hin und Her scheint inzwischen ein Kompromiss<br />
gefunden. Aber so ist das in Brüssel. Nichts ist einfach, und<br />
was einfach scheint, das dauert.<br />
Das andere, das positiv besetzte Europa hat es demgegenüber<br />
schwer. Ja, was ist das überhaupt, dieses andere, dieses sympathische<br />
Europa? Die Champions League und der UEFA-Cup<br />
z. B. (bei dem Türken, Rumänen, Bulgaren, Kroaten und sogar<br />
die Russen selbstverständlich mitspielen dürfen).<br />
Ist es das Europa, das wir wieder wie selbstverständlich bereisen<br />
können? Auch wenn wir bei diesen Reisen noch lange von jenem<br />
paradiesischen Zustand der grenzenlosen Bewegung entfernt<br />
sind, wie er vor dem Ersten Weltkrieg einmal geherrscht<br />
hat: Damals konnte man von St. Petersburg bis Rom reisen, ohne<br />
auch nur ein einziges Mal nach einem Ausweisdokument gefragt<br />
zu werden. Aber immerhin: Die Visumspflicht ist in den<br />
meisten Ländern abgeschafft.<br />
Nur, warum machen wir von den neuen Möglichkeiten so wenig<br />
Gebrauch? Reisen wir so selten in den Osten, weil wir keine<br />
Idee von diesem Europa haben? Weil wir es wieder vergessen<br />
haben, jenes Europa, das im Moment eines historischen Augenblicks<br />
1989/90 eine solche Idee formuliert und die samtenen<br />
Revolutionen in Polen, der CSSR und Ungarn als »Rückkehr<br />
nach Europa« gefeiert hatte? Eine Rückkehr, der bald<br />
der Abbau von Schlagbäumen und anderen Grenzen folgen<br />
sollte.<br />
Unser Bild von Europa, das sich aus all diesen Mosaiksteinen<br />
und Momentaufnahmen zusammensetzt, ist – so müssen wir<br />
feststellen – seltsam unscharf geblieben. Was wissen wir eigentlich<br />
wirklich über diesen Kontinent, und was wollen wir<br />
wissen? Welches Europa wollen wir?<br />
Diese Fragen stehen auf der Agenda. Sie stehen auf der Agenda<br />
der Politiker, auf der Agenda von uns Journalisten und auch<br />
auf Ihrer Agenda, der Agenda der Vermessungsingenieure und<br />
all der anderen freiberuflichen und staatlich bestellten Dienstleister.<br />
All das, was wir zusammen zu unternehmen haben, könnte<br />
man nennen: die Unschärfen beseitigen, den Blick schärfen,<br />
genauer hinschauen, die alten Distanzen noch einmal überprüfen,<br />
neue Distanzen im Vorfeld erkennen. Unsere Aufgabe<br />
lautet also: Europa neu vermessen.<br />
I.<br />
LASSEN SIE MICH DAZU<br />
FÜNF BEMERKUNGEN MACHEN<br />
Die erste: Wir brauchen neue Karten und Stadtpläne.<br />
Ich erinnere mich noch gut an den Tag, an dem ich meinen<br />
ersten Berliner Stadtplan kaufte. Das war im Frühjahr 1983,<br />
ich war gerade als junger Student aus Schwaben in die Stadt<br />
gekommen, und der Stadtplan, den ich am Kiosk erwarb, war<br />
natürlich, auch wenn auf dem Titelblatt »Berlin« stand, ein<br />
Westberliner Stadtplan. Dick und unübersehbar war die Linie,<br />
die die amerikanischen, französischen und britischen Sektoren,<br />
das »freie« Berlin also, vom »unfreien« trennte.<br />
Wer, wie ich, nicht vorhatte, sich deshalb von Erkundungstouren<br />
in den Ostteil der Stadt abhalten zu lassen, hatte es<br />
nicht einfach. Ostberlin, das war auf den meisten Westplänen<br />
nur ein Kartenausschnitt, irgendwo im Osten abgeschnitten.<br />
Die Kartographie folgte nicht dem Weichbild der Gesamtstadt,<br />
sondern das Weichbild der Kartographie. Hat mich das gewundert?<br />
Ich muss sagen: Nein.<br />
Genauso wenig habe ich mich gewundert, als ich zum ersten<br />
Mal nach Ostberlin kam und dort nach langem Suchen ebenfalls<br />
einen Stadtplan in den Händen hielt. Die andere Seite, der<br />
Westen, war in diesem Stadtplan von Berlin, Hauptstadt der<br />
DDR, nicht abgeschnitten. Er kam überhaupt nicht vor. Der<br />
Westen der Stadt war ein weißer Fleck auf der Landkarte, an<br />
dem Straßen und Bahnlinien endeten. Nur die Flüsse flossen<br />
weiter durch diesen weißen Fleck namens WB (Westberlin).<br />
Keine Straßen und Bahnen, dafür aber Flüsse – fast schien es<br />
auf diesem Stadtplan, als wäre dieses WB nicht besiedelt, unerschlossene<br />
Wildnis, eine »terra incognita«.<br />
Weiße Flecken und abgeschnittene Karten gab es aber nicht<br />
nur an der deutsch-deutschen oder der Berliner Sektorengrenze.<br />
Es gab und gibt sie auch an anderen Grenzen des Kontinents.<br />
Ich musste dies selbst in den vergangenen drei Jahren feststellen,<br />
als ich an einer Kulturgeschichte der Oder gearbeitet<br />
habe, am Versuch, der Oder einen Platz im neuen Europa zu<br />
geben. Zu meinem Leidwesen musste ich erfahren: Eine Karte<br />
der Oderregion, die von der Quelle im mährischen Odergebirge<br />
bis zur Mündung ins Stettiner Haff reicht, gibt es bis heute<br />
nicht. Die deutschen Karten enden hinter der polnischen Gren-<br />
KONGRESS<br />
2<br />
327
KONGRESS<br />
328<br />
ze, die polnischen Karten schneiden zumeist den tschechischen<br />
Oberlauf des Flusses ab. Die mitteleuropäische Oder, die gerade<br />
überall an ihren Städten und in ihren Regionen entdeckt<br />
wird, ist kartographisch zumindest noch immer ein Gewässer<br />
am Kartenrand.<br />
Wir brauchen also dringend neue Landkarten und Stadtpläne.<br />
Europa, heißt es nicht zu Unrecht, ist auch das Europa der Regionen.<br />
Diese Regionen müssen aber erfahrbar sein, im besten<br />
Sinne des Wortes. Eine große Aufgabe, noch immer.<br />
II.<br />
2<br />
Doch mit Landkarten und Stadtplänen ist es nicht getan.<br />
Um uns im neuen Europa bewegen zu können, müssen<br />
wir, wie auch unsere Nachbarn, die weißen Flecken unseres Wissens<br />
über dieses Europa tilgen.<br />
Nicht weit von hier, in der, wie es manche sagen, schönsten<br />
Stadt Deutschland, und der Fast-Kulturhauptstadt Europas<br />
2010, wurde vor einem Jahr eine neue Fußgänger- und Radfahrerbrücke<br />
eingeweiht. Diese so genannte Altstadtbrücke<br />
verbindet seitdem die Altstadt von Görlitz mit Zgorzelec, dem<br />
ehemaligen Görlitz-Ost, auf der anderen Seite der Neiße.<br />
Ein Grund zum Feiern, natürlich. Und gefeiert wurde und wird<br />
tatsächlich, erst vor kurzem wieder bei einem Fest an der Neiße.<br />
Mitunter schien es da, als wäre die neue Brücke nur noch Brücke<br />
und keine Grenze mehr, mehrmals haben die Grenzbeamten<br />
die Feiernden einfach durchgewinkt, so wie sie es auch in Frankfurt<br />
und Slubice immer wieder tun. Sie folgen damit nicht unbedingt<br />
dem Buchstaben des Gesetzes, aber so ist das eben in<br />
Grenzgebieten. Hier schlagen die Uhren immer etwas anders.<br />
Viel zu häufig aber schlagen sie immer noch verschieden. Der<br />
ehemalige Direktor des Polnischen Instituts in Leipzig, Kazimierz<br />
Woycicki, hat es einmal am Beispiel ebenjener Fast-Kulturhauptstadt<br />
Europas, Görlitz und Zgorzelec, untersucht.<br />
»Histoire imaginaire« hieß diese Untersuchung und war der Versuch,<br />
die Erinnerungskulturen in beiden Städten miteinander<br />
zu vergleichen. Das Ergebnis war ernüchternd: Außer den Jahren<br />
1939, 1945 und 1989/90 waren auf beiden Seiten der Neiße<br />
ganz unterschiedliche Jahreszahlen von Bedeutung. So wussten<br />
die Polen z. B. nichts von den Ereignissen des 17. Juni 1953, die<br />
ja gerade in Görlitz eine große Rolle gespielt hatten. Den Görlitzern<br />
wiederum waren die Ereignisse 1956 in Polen, das Ende<br />
der Bierut-Regierung und die Tauwetterperiode unter Gomulka,<br />
weitgehend fremd.<br />
Selbst die gemeinsamen Daten 1939, 1945 und 1989/90 haben<br />
eine höchst unterschiedliche Bedeutung. Auf der deutschen<br />
Seite ist 1939 gleichbedeutend mit dem Beginn des Zweiten<br />
Weltkriegs und dem Überfall Hitlerdeutschlands auf Polen am<br />
1. September.<br />
In Zgorzelec dagegen spielt der 17. September 1939 eine ebenso<br />
große Rolle, zumal ein Großteil der Bewohner aus dem Osten<br />
Polens stammt. An diesem Tag, zweieinhalb Wochen nach<br />
dem deutschen Überfall, folgte der sowjetische Überfall auf<br />
Polen, marschierte die Rote Armee im Osten des Landes ein.<br />
Einmal mehr, so sah es der Hitler-Stalin-Pakt vor, wurde Polen<br />
unter seinen beiden Nachbarn aufgeteilt.<br />
Das war nicht nur mit Besetzung, Tod und Vertreibung verbunden,<br />
sondern auch ein geschichtliches Trauma. Schließlich<br />
gehörten Preußen und Russen – neben den Österreichern – bereits<br />
im 18. Jahrhundert zu den drei Mächten, die Polen unter<br />
sich aufgeteilt und dafür gesorgt hatten, dass der polnische Staat<br />
123 Jahre lang von der europäischen Landkarte verschwand.<br />
Europa neu vermessen, d. h. deshalb auch, neue Erinnerungskulturen<br />
neben die eigenen zu stellen, das Schulbuchwissen<br />
der Geschichte zu überprüfen und auch mal den Perspektivwechsel<br />
zu erproben. Dass die USA in Polen heute noch immer<br />
als Garant für Sicherheit und staatliche Souveränität gelten,<br />
hat genau mit dieser Geschichte zu tun. Ohne den Fürsprecher<br />
USA wäre der polnische Staat in den Versailler Verhandlungen<br />
1918 wohl nicht wieder auf der europäischen Landkarte aufgetaucht.<br />
III.<br />
Europa neu vermessen heißt drittens, die beiden<br />
angesprochenen Größen, Zeit und Raum, Geschichte<br />
und Geographie in ein neues, modernes Verhältnis zueinander<br />
zu setzen. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass sich der<br />
Deutsche Historikertag 2004 einem Thema widmete, dass in<br />
der Vergangenheit lange tabu war: der Wiederkehr des Raums<br />
in die Geschichte oder – wie es schön wissenschaftlich heißt<br />
– der »spatial turn«.<br />
Raum, das muss ich Ihnen nicht sagen, war über Jahrzehnte<br />
hinweg ein Unwort gewesen, in Ost- wie auch in Westdeutschland.<br />
In der Weimarer Republik, nach dem Vertrag von<br />
Versailles, in dessen Folge Deutschland Westpreußen, das<br />
Posener Land und Ostoberschlesien an Polen verlor, wurden die<br />
Deutschen in der Propaganda der Nationalsozialisten schnell<br />
ein »Volk ohne Raum«.<br />
Neben diesem, ursprünglich von Hans Grimm stammenden Begriff<br />
gab es noch den »Lebensraum«, den »Grenzraum«, den<br />
»Siedlungsraum«, die »Raumnot«. Auch ein anderer geographischer<br />
Begriff, der Boden, wurde in diesem Kontext schnell zum<br />
Kampfbegriff – als »Blut und Boden«.<br />
»Der Nationalsozialismus«, schreibt der Osteuropahistoriker Karl<br />
Schlögel über die Gründe für das später verhängte Tabu, »hatte<br />
das ganze Vokabular aufgesogen oder doch mindestens kontaminiert.<br />
Nach allem, was geschehen war, hatten der Raum<br />
und die Disziplinen, die mit ihm befasst waren, ihre Unschuld<br />
verloren.«<br />
Nun aber, meint Schlögel in seinem Schlüsselwerk »Im Raume<br />
lesen wir die Zeit«, sei es überfällig, dass der Raum seine Schuld<br />
verlöre, die er ohnehin nur in Deutschland gehabt habe. »Es ist<br />
die geschichtliche Situation nach 1989 und 2001«, sagt er, »die<br />
dafür gesorgt hat, dass die räumlichen Aspekte des Politischen<br />
schärfer gesehen und neu bedacht werden. Wer will, kann das<br />
als ›spatial turn‹ bezeichnen, aber wichtiger als die Arbeit an<br />
einer aparten Geschichte des Raums ist etwas anderes: die<br />
Erneuerung der geschichtlichen Erzählung selbst.«<br />
Diese Erneuerung, von der Schlögel spricht, ist in vollem Gange.<br />
Man muss nur einen Blick auf die Büchertische in unseren<br />
Buchhandlungen werfen. Wir sehen dort Bücher über Königsberg,<br />
die alte Weltbürgerrepublik, über Breslau, diese Blume<br />
Europas, über Ostpreußen und seine Lage zwischen Polen und<br />
Litauen.<br />
Die Geschichte und mit ihr die Geschichtsschreibung kehrt an<br />
konkrete Orte zurück, das ist der eine Schluss, der sich aus Publikationen<br />
wie diesen ziehen lässt. Der andere: All diese Bü-<br />
KONGRESS<br />
2<br />
329
KONGRESS<br />
330<br />
cher haben mit dem Chauvinismus und Nationalismus des vergangenen<br />
Jahrhunderts nichts zu tun, sie sind vielmehr den<br />
modernen Narrativen von Zivilgesellschaft und Multikulturalität<br />
verpflichtet.<br />
IV.<br />
Mit dem Raum kommt schließlich und viertens auch<br />
der Kulturraum wieder in unsere Wahrnehmung<br />
zurück. Auch dafür ist Görlitz ein gutes Beispiel. Gleich nach<br />
der Wende nämlich ließ Görlitz von Sachsen und entdeckte<br />
seine niederschlesische Vergangenheit.<br />
Aber man muss zugeben: Damit betreibt es seit 15 Jahren eine<br />
recht erfolgreiche Geschichts-, Identitäts- und man kann auch<br />
sagen Imagepolitik. Dass dieses funktioniert, hat auch damit<br />
zu tun, dass »Schlesien« in unserer Wahrnehmung nicht mehr<br />
nur das Thema von Heimattouristen oder Landsmannschaften<br />
ist, sondern auch auf der kulturellen Landschaft der Jüngeren<br />
angekommen ist. Schlesien ist damit nicht mehr nur Verlust,<br />
sondern auch ein Hinzugewinn.<br />
Es ist deshalb kein Zufall, dass gerade in Görlitz eine Zeitschrift<br />
erscheint, die wie keine andere diesem modernen Begriff von<br />
Kultur, Region und grenzüberschreitender Zusammenarbeit<br />
verpflichtet ist. Ihr Name ist gleichzeitig Programm: »Silesia<br />
Nova«. (Der zweite Standort dieser Zeitschrift ist Wroclaw /<br />
Breslau, das auf dem Felde dieses »Mit der Geschichte in die<br />
Zukunft« inzwischen zu so etwas wie einem europäischen Taktgeber<br />
geworden ist.)<br />
2<br />
V.<br />
Doch die Rückkehr der Räume ist nicht automatisch mit<br />
einem Zugewinn an Zukunft verbunden, auch das zeigt<br />
das Beispiel Görlitz. Görlitz gehört, wie viele Städte in den<br />
neuen Bundesländern auch, zu den schrumpfenden Städten.<br />
Schrumpfung, auch das kann man messen, und in Görlitz sind<br />
die Zahlen alles andere als beruhigend.<br />
Von den 80.000 Einwohnern, die zur Wende in Görlitz lebten,<br />
haben inzwischen 20.000 ihrer Stadt den Rücken gekehrt –<br />
und das, obwohl die Innenstadt, die zu DDR-Zeiten zur Sprengung<br />
stand, inzwischen vorbildlich saniert ist.<br />
Am Untermarkt reihen sich spätgotische und Renaissancebauten<br />
nebeneinander wie sonst nur in Krakau oder Italien,<br />
und in den Bögen der Tuchhallen sowie an den prunkvollen<br />
Fassaden der Patrizierhäuser lässt sich erahnen, welche Bedeutung<br />
Görlitz einmal hatte. Einst war die Stadt an der Neiße<br />
reich geworden durch den Handel mit Waid, dem mittelalterlichen<br />
Färbestoff, der hier, auf der »Via Regia«, seinen Weg nach<br />
Osten nahm. Damals war Görlitz noch in der Mitte, heute liegt<br />
es am Rand.<br />
Meine Damen und Herren, Sie wissen: Diese Randlagen werden<br />
im zusammenwachsenden Europa nicht weniger, sondern<br />
mehr werden. »Die Ungleichheit zwischen den Regionen wird<br />
wachsen«, prophezeit der Soziologe Ulf Matthiesen vom Institut<br />
für Regionalentwicklung und Strukturplanung in Erkner<br />
bei Berlin. »Es wird neue und immer mehr Peripherien geben<br />
und neue und immer weniger Zentren, in denen sich das Wirtschaftswachstum<br />
konzentriert.«<br />
Diejenigen von Ihnen, die aus den neuen Bundesländern kommen,<br />
wissen, was damit gemeint ist. Außer einigen Leuchttürmen<br />
wie Leipzig, Dresden, Jena oder dem Berliner Speckgürtel<br />
gibt es hier keine Wachstumskerne, sondern Abwanderung<br />
und Arbeitslosigkeit allenthalben. Schrumpfung allenthalben.<br />
Für Görlitz heißt dies: Schönheit alleine macht noch keine<br />
Zukunft. Es sei denn die einer Pensionopolis.<br />
VI.<br />
So wird Europa derzeit also neu vermessen – räumlich,<br />
historisch, kulturell und wirtschaftlich. Lassen Sie<br />
mich, bevor ich zu den Chancen und Risiken dieser Neuvermessung<br />
komme, noch eine weitere kleine Geschichte erzählen.<br />
Im Zusammenhang mit meiner Arbeit über die Oder bin ich<br />
auch an die polnisch-tschechische Grenze zwischen Racibórz /<br />
Ratibor und Ostrava / Ostrau gekommen.<br />
Die Oder ist dort nicht der große mächtige Strom, als den wir<br />
sie an der deutsch-polnischen Grenze kennen, sondern ein kleiner<br />
Fluss, der bei Bohumin und Chalupki über sieben Kilometer<br />
vor sich hin mäandert. Dabei markiert er, das ist wichtig für diese<br />
Geschichte, den Grenzverlauf zwischen Polen und Tschechien.<br />
Das ist, in normalen Zeiten nichts, worüber es sich zu berichten<br />
lohnte, doch manchmal tritt die Oder über ihre Ufer und<br />
ändert, wie bei der großen Oderflut im Sommer 1997, ihren<br />
Lauf. Den Grenzmäandern, wie sie dort heißen, wurde damals<br />
eine Mäanderschlinge abgeschnitten. Mit dem neuen Lauf des<br />
Flusses, Sie ahnen es, änderte sich natürlich auch der Verlauf<br />
der polnisch-tschechischen Grenze. In der Vergangenheit haben<br />
solche Ereignisse immer ganze Heerscharen von Vermessungsingenieuren,<br />
Geographen und Diplomaten auf Trab gebracht.<br />
Das soll sich seit dem Hochwasser 1997 ändern.<br />
Nachdem ein Bündnis von Umweltschützern mit dem Namen<br />
»Zeit für Oder« eine Rückverlegung der Oder in ihr altes Bett<br />
verhindert hatte, schlug es gleich noch vor, die Oder zum freien<br />
Fluss zu erklären. Das würde bedeuten, dass nicht mehr die<br />
Grenze der Oder angepasst werden müsste, sondern sich die<br />
Grenze wie auch der Fluss ihren Lauf suchen dürfte. Aus einer<br />
klaren Grenzlinie würde damit ein zu beiden Seiten gehörendes<br />
Grenzland werden.<br />
VII.<br />
Dieses Beispiel verdeutlicht vielleicht ganz sinnbildlich,<br />
welche beiden Haltungen gegenüber dem<br />
neuen Europa zur Verfügung stehen: Abschottung und Öffnung.<br />
Öffnung, d. h., die Herausforderungen anzunehmen, nicht die<br />
Probleme in den Vordergrund zu stellen, sondern die Chancen.<br />
Abschottung dagegen heißt, am besten alles so zu lassen, wie<br />
es ist, wohl ahnend, das dieses eine Illusion sein wird.<br />
Dabei ist klar, auch das gehört zum Vermessen des neuen Europa,<br />
dass die Haltung des Sichöffnens weitaus schwieriger ist<br />
als die des Sichabschottens. Schließlich gibt es, das Beispiel<br />
KONGRESS<br />
2<br />
331
KONGRESS<br />
332<br />
Görlitz hat es gezeigt, nicht nur etwas zu gewinnen, sondern<br />
auch zu verlieren. Und manche Öffnungen, wie etwa die des<br />
Dienstleistungssektors in der Europäischen Union, zu dem ja<br />
auch Ihr Feld, die Vermessungstechni,k gehört, werden zu besonders<br />
schweren Ungleichheiten führen.<br />
Aber, um Missverständnissen vorzubeugen, ohne Veränderung<br />
wird es nicht gehen. Keiner hat das vielleicht so treffend ausgedrückt<br />
wie der bereits erwähnte Osteuropahistoriker Karl<br />
Schlögel. Schlögel hat darauf hingewiesen, dass dem Westen<br />
noch bevorstehe, was der Osten längst hinter sich habe. Auch<br />
bei uns heiße es deshalb, »sich auf die Risiken der Zwischenzeit<br />
einzulassen, in der ein alter Zustand unhaltbar geworden<br />
ist, ein neuer sich aber noch nicht verfestigt hat; im Provisorium<br />
leben zu können, ohne dass dies als Weltuntergang empfunden<br />
würde; nicht in Panik und Hysterie zu verfallen, wenn<br />
die Selbstverständlichkeiten einer Lebensform aufhören, selbstverständlich<br />
zu sein; sich einzulassen auf eine Suchbewegung,<br />
deren Ende man noch nicht kennt.«<br />
VIII.<br />
Lassen Sie mich zum Schluss meiner Überlegungen<br />
deshalb noch einmal in jene Stadt zurückkehren,<br />
die für vieles, was für die Neuvermessung Europas<br />
zutrifft, ein Beispiel ist – Görlitz. Schönheit, haben wir hier feststellen<br />
müssen, schafft noch keine Zukunft. Auf der anderen<br />
Seite der Neiße weiß man: Zukunft braucht nicht unbedingt<br />
Schönheit.<br />
An der ulica Bohaterów Getta sind die Gründerzeithäuser noch<br />
nicht renoviert. Von den Fassaden blättert Putz, manche Balkone<br />
sind baupolizeilich gesperrt. Doch der marode Charme<br />
2<br />
der Stadt am östlichen Neißeufer fällt kaum ins Auge angesichts<br />
der zahlreichen Reklametafeln, Auslagen, Hinweisschilder<br />
auf Geschäfte, Reparaturen und Wechselstuben. Wo<br />
man Geld wechselt und Dienste in Anspruch nimmt, herrscht<br />
Bewegung. Auf den Bürgersteigen, vor den Geschäften, an den<br />
Straßenkreuzungen: Überall begegnen sich die Wege der Menschen,<br />
jeder scheint hier etwas zu tun zu haben, nur die Liebespaare<br />
bleiben manchmal stehen und lassen die anderen an sich<br />
vorbeiziehen.<br />
Zgorzelec ist eine polnische Stadt. Nichts erinnert hier an die<br />
Urbanität und Gediegenheit, die das deutsche Görlitz einmal<br />
ausgestrahlt haben muss, in besseren Zeiten, als die Welt noch<br />
in Ordnung war und Zgorzelec die Vorstadt von Görlitz. In<br />
Zgorzelec lebt man nicht von der Vergangenheit, sondern in<br />
der Gegenwart. Hier zählt man keine Denkmäler, sondern am<br />
späten Abend, wenn die Geschäfte schließen, das Geld in den<br />
Registrierkassen. In Görlitz gibt es einige Dutzend Hotels, die<br />
darauf bauen, dass die Gäste in die »Perle der Lausitz« kommen.<br />
In Zgorzelec gibt es keine Touristen, sondern »klienci«, also Kunden,<br />
viele von ihnen vom anderen Ufer der Neiße.<br />
Und Kinder gibt es. Es ist schon erstaunlich, wie viele Frauen<br />
mit Kinderwagen vor den Geschäften an der ulica Bohaterów<br />
Getta stehen. Kinder bedeuten auch Vertrauen in die Zukunft.<br />
Und Zgorzelec ist eine Stadt der Kinder und ihrer jungen Eltern.<br />
40 % der Bewohner haben das 29. Lebensjahr noch nicht<br />
überschritten. Wenn in naher Zukunft die europäische Außengrenze<br />
nicht mehr entlang der Neiße und mitten durch die Doppelstadt<br />
Görlitz / Zgorzelec verläuft, werden es vielleicht die<br />
Zgorzelecer Kinder sein, die auf der anderen Seite die Spielplätze<br />
einnehmen, die Kindergärten und Schulen. Europa ist<br />
in der westlichsten Stadt Polens greifbar nahe.<br />
Nur auf den ersten Blick wirkt der Kontrast zwischen der verlassenen<br />
Görlitzer Altstadt und dem Trubel auf der anderen<br />
Seite der Neiße wie eine Verkehrung der europäischen Verhältnisse:<br />
auf der Wohlstandsseite der Europäischen Union urbane<br />
Agonie, auf der anderen kreatives Chaos. In Wirklichkeit<br />
freilich zeigt sich im Spannungsfeld zwischen Görlitz und<br />
Zgorzelec das künftige Europa jenseits aller Hoffnungen und<br />
Sonntagsreden: hier Schrumpfung auf vergleichsweise hohem,<br />
dort Wachstum auf niedrigem Niveau.<br />
1.000 Arbeitsplätze wurden in Zgorzelec in den vergangenen<br />
Jahren geschaffen. 1.000 Arbeitsplätze, das ist auch Kaufkraft<br />
für Görlitz. Im Jugendstilkaufhaus von Karstadt wird schon jeder<br />
zweite Euro von polnischen Kunden ausgegeben. Mittlerweile<br />
gibt es in Görlitz sogar einen stehenden Spruch. Der geht<br />
so: Die deutschen Jugendlichen gehen nach Polen und kaufen<br />
Adidas-Remakes. Die Polen kommen nach Deutschland und<br />
kaufen die Originale.<br />
Anders als Görlitz droht Zgorzelec übrigens auch keine demographische<br />
Katastrophe, im Gegenteil: Die Stadt ist in den Jahren<br />
nach der Wende auf fast 40.000 Einwohner angewachsen.<br />
60.000 und 40.000, rechnete der ehemalige Görlitzer Oberbürgermeister<br />
Rolf Karbaum deshalb immer wieder zusammen,<br />
macht 100.000. Das sei genau die Größe, die eine Stadt brauche,<br />
um für Touristen interessant zu werden. Zahlende Touristen,<br />
versteht sich, solche, die auch mal über Nacht bleiben.<br />
Anders als in vielen anderen Grenzstädten an der Oder oder<br />
der Neiße blickt man in Görlitz der Realität ins Auge. »Die Zukunft<br />
liegt in Polen«, gab Karbaum seinem Nachfolger mit auf<br />
den Weg, es ist ein Satz, den sie inzwischen alle sagen in Görlitz,<br />
weil es eine andere Zukunft nicht mehr gibt. Schon 1998<br />
haben sich Görlitz und Zgorzelec zur »Europastadt« zusammengeschlossen.<br />
Mittlerweile hat sich eine Kultur der Normalität in der deutschpolnischen<br />
Zusammenarbeit entwickelt. Längst ist eine grenzüberschreitende<br />
Stadtbuslinie eingerichtet, die Stadtverwaltungen<br />
haben gemeinsame Ausschüsse gegründet, in denen<br />
regelmäßig über Wirtschaft, Bildung, Kultur und Stadtplanung<br />
gesprochen wird. So ist auch, ohne den Titel der Europäischen<br />
Kulturhauptstadt, etwas in Gang gekommen, auf das die Menschen<br />
auf beiden Seiten der Neiße stolz sein können.<br />
KONGRESS<br />
2<br />
333
KONGRESS<br />
334<br />
Das Beispiel Görlitz und Zgorzelec zeigt, und damit<br />
IX. komme ich zum Schluss, dass dort, wo sich das »alte«<br />
und das »neue« Europa begegnen wie nirgendwo sonst – also<br />
an der deutsch-polnischen Grenze –, auch etwas Neues am<br />
Entstehen ist, etwas, das gerade für die peripheren Räume in<br />
Ostdeutschland auch den Blick in die Zukunft öffnen kann.<br />
Für Görlitz heißt dies: Schrumpfung und Zuwachs an Tourismus;<br />
wachsende Arbeitslosigkeit und mehr Kunden; Konkurrenz<br />
aus Polen und billige Einkaufsmöglichkeiten. Und es heißt,<br />
wie es das Beispiel der Zeitschrift »Silesia Nova« verdeutlicht,<br />
einen Blick nach vorne zu richten durch die Rückbesinnung<br />
auf einen alten und neuen Kulturraum. Kann man sich mehr<br />
erwarten bei der Neuvermessung Europas in einem Landstrich<br />
wie diesem?<br />
Denn an eines sollten wir auch erinnern, wenn wir an Europa<br />
denken. Nicht alles, was mit Verlust, Konkurrenz und neuer<br />
Unübersichtlichkeit in unseren Zeiten zu tun hat, ist das Ergebnis<br />
des europäischen Einigungsprozesses. Genauso wenig ist<br />
alles, was wir gewinnen, automatisch ein europäischer Zugewinn.<br />
Bei der Neuvermessung Europas sollten wir deshalb sehr genau<br />
vorgehen, jede Krümmung, jede Unvorhergesehenheit im Auge<br />
behalten, ohne das große Ganze aus dem Auge zu verlieren.<br />
Wer sollte dafür nicht geeigneter sein als Sie, meine Damen<br />
und Herren?<br />
Ich danke Ihnen.<br />
2<br />
Uwe Rada<br />
http://www.uwe-rada.de<br />
http://www.die-oder.de<br />
taz, die tageszeitung<br />
Geboren 1963 in Göppingen<br />
Abitur 1981 in Eislingen / Fils<br />
Arbeit in der Literarischen Werkstatt Göppingen<br />
Seit 1983 in Berlin<br />
Studium Germanistik und Geschichte<br />
(1986 abgebrochen)<br />
AStA-Fachschaftsreferent von 1984 bis 1987<br />
LKW-Fahrer von 1987 bis 1989<br />
Freier Journalist seit 1989<br />
Von 1991 bis 1992 Gabelstaplerfahrer<br />
Seit 1992 Redakteur bei der »taz«<br />
Schwerpunkte der Arbeit sind Stadtentwicklung<br />
sowie die Grenzregion in Deutschland und Polen<br />
Seit 1991 Autor von inzwischen fünf Büchern<br />
Zuletzt erschienen die Bücher:<br />
»Die Oder. Lebenslauf eines Flusses«<br />
(Kiepenheuer 2005) und<br />
»Zwischenland. Europäische Geschichten<br />
aus dem deutsch-polnischen Grenzgebiet«<br />
(Bebra 2004)<br />
KONGRESS<br />
2<br />
335
BERUFSRECHT<br />
336<br />
Memorandum über die Zusammenarbeit von AdV<br />
und BDVI im amtlichen Vermessungswesen in Deutschland<br />
ABGESTIMMTE WIRKUNGSFELDER<br />
1<br />
Einführung:<br />
Ziele darstellen und miteinander verwirklichen. Damit wollen beide Partner ihrer Verantwortung gerecht<br />
2<br />
AdV und BDVI wollen hiermit ihre spezifischen Aufgaben und Kernfunktionen aufeinan-<br />
der abgestimmt herausstellen sowie ihre sich daraus ergebenden gemeinsamen, sich ergänzenden<br />
werden, das amtliche Vermessungswesen in Deutschland ganzheitlich zu stärken und weiterzuentwickeln.<br />
Als amtliches Vermessungswesen im Sinne dieses Memorandums wird der Teil des öffentlichen Vermessungs-<br />
wesens verstanden, der die in der Zuständigkeit der Länder liegenden hoheitlichen Aufgaben der Landes-<br />
vermessung und des Liegenschaftskatasters einschließlich des Geobasisinformationssystems wahrnimmt.<br />
Aufgabenträger des amtlichen Vermessungswesens sind die Landesvermessungs- und Katasterbehörden<br />
(im Folgenden hier kurz »Geoinformationsbehörden« genannt) sowie – soweit sie in den Bundesländern<br />
zugelassen sind – die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die anderen behördlichen Ver-<br />
messungsstellen im Sinne des Vermessungs-, Kataster- und Geoinformationsrechts. In diesem Memoran-<br />
dum sollen für die Geoinformationsbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure abge-<br />
stimmte Wirkungsfelder aufgezeigt werden.<br />
Das amtliche Vermessungswesen in Deutschland hat einen<br />
weiteren Schritt »aufeinander zu« getan. In einer gemeinsamen<br />
Erklärung der »Berufsvertretungen« werden erstmalig die Kernfunktionen<br />
der amtlichen Vermessung benannt, die spezifischen<br />
Aufgaben ihrer Organe herausgestellt und Entwicklungsziele<br />
dargestellt.<br />
Nach vielen Jahren, in denen Unverständnis, bisweilen auch<br />
Misstrauen das jeweilige Verständnis zu berufspolitischen Fragen,<br />
zu den Aufgaben und der Stellung des hoheitlichen Vermessungswesens<br />
in der Gesellschaft geprägt haben, verständigten<br />
sich die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen<br />
der Bundesrepublik Deutschland (AdV) und der Bund<br />
der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />
auf ein Memorandum über die Zusammenarbeit im amtlichen<br />
Vermessungswesen in Deutschland. Dieses Papier wurde am<br />
8. November 2005 vom BDVI-Präsidenten Teetzmann und vom<br />
ADV-Vorsitzenden Klöppel unterzeichnet.<br />
Man wird sich vielerorts noch daran erinnern, dass beim Hearing<br />
des BDVI zum Mustervermessungsgesetz in Stuttgart die<br />
ADV-Vertreter zum Teil harsche Kritik an den Vorstellungen des<br />
BDVI geübt haben. Auch die Unzufriedenheit vieler Mitglieder<br />
des BDVI, resultierend aus persönlichen Erfahrungen im Umgang<br />
mit den Vermessungsverwaltungen, ließ sich nur dadurch<br />
überwinden, dass das gemeinsame Ziel persönlichen Befindlichkeiten<br />
übergeordnet wurde. Die Leiter der Vermessungsverwaltungen<br />
Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen, Prof.<br />
Dr. Klaus Kummer und Klaus Mattiseck, für die AdV und die<br />
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Dr. Hubertus<br />
Brauer und Michael Rohardt für den BDVI erarbeiteten im Zeitraum<br />
vom Mai 2004 bis zum November 2005 das Memorandum.<br />
Das Memorandum dokumentiert den Willen von BDVI und AdV,<br />
den gemeinsam ausgeübten Beruf zu stärken und eine einheitliche<br />
Sprachregelung für die Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens,<br />
das die hoheitlichen Aufgaben der Landesvermessung<br />
und des Liegenschaftskatasters einschließlich des<br />
Geoinformationssystems wahrnimmt, zu schaffen. Das Papier<br />
stellt den gegenwärtigen Stand des amtlichen Vermessungswesens<br />
in Deutschland, seine Bedeutung und seine Leistungsfähigkeit<br />
für die Sicherung des Eigentums und seinen hohen<br />
Stellenwert für die Gesellschaft treffend dar. Der BDVI sieht<br />
das Memorandum allerdings im Lichte einer über 166 Jahre<br />
(z. B. haben freiberufliche Landgeometer in Rheinland-Pfalz<br />
schon ab 1840 gearbeitet) währenden Entwicklungsgeschichte.<br />
Nachfolgend wird das Memorandum mit einigen Anmerkungen<br />
zu einzelnen Punkten vorgestellt.<br />
2 ZIEL DES MEMORANDUMS<br />
Das amtliche Vermessungswesen trägt wesentlich zur wirtschaftlichen,<br />
technologischen und infrastrukturellen Entwicklung<br />
des Standortes Deutschland bei. Es besitzt die Kompetenz,<br />
um Eigentum an Grund und Boden zu gewährleisten<br />
sowie die Basis für die nationale Geodateninfrastruktur bereitzustellen.<br />
Im Rahmen der einheitlichen deutschen Geodateninfrastruktur,<br />
an der die katasterrechtlichen und geotopographischen<br />
Basisdaten des Staates einen grundlegenden<br />
Anteil haben, wird das unentbehrliche, aktuelle und vollständige<br />
Geobasisinformationssystem mit interessenneutraler<br />
staatlicher Gewährleistung, also mit amtlicher Qualität, den<br />
öffentlichen und privaten Stellen zur Verfügung gestellt. Aufgrund<br />
des hohen technologischen Standards und durch Wissenstransfer<br />
des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland<br />
bieten sich Potenziale für Innovation und Beschäftigung auf<br />
dem Geodatenmarkt und für alle Wirtschaftsbereiche, die sich<br />
dieses Angebotes bedienen.<br />
Die Europäische Kommission beabsichtigt mit ihrer Initiative<br />
INSPIRE (»Infrastructure for Spatial Information in Europe«),<br />
den Zugang und die Harmonisierung auf eine homogene Geodatenbasis<br />
in Europa zu erreichen. Ziel dieser Initiative ist die<br />
europaweite Verfügbarmachung harmonisierter und qualitativ<br />
hochwertiger Geodäten. Demnach ist das amtliche Vermessungswesen<br />
in Deutschland auch an dieser Stelle eingebunden.<br />
Für die Aufgabenerledigung im amtlichen Vermessungswesen<br />
in Deutschland sind die Exekutivorgane der Bundesländer zuständig.<br />
Die Geoinformationsbehörden nehmen die staatlichen<br />
Aufgaben wahr. Daneben wirken für gesetzlich bestimmte Bereiche<br />
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), in<br />
gemeinsamer Verantwortung mit den Behörden, an der Aufgabenerledigung<br />
mit. Die jeweiligen staatlich zugeordneten<br />
Aufgabenbereiche werden von allen Aufgabenträgern in kooperativer<br />
Zusammenarbeit wahrgenommen.<br />
Mit diesen Eckwerten legen die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen<br />
der Bundesrepublik Deutschland (AdV)<br />
und der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />
e. V. (BDVI) ihre gemeinsame Grundposition zur gesellschaftlichen<br />
Bedeutung, zu den Kernbereichen des Aufgabenspektrums<br />
sowie zum Profil und zur Fokussierung der Tätigkeitsfelder<br />
dar. Geoinformationsbehörden und Öffentlich bestellte<br />
Vermessungsingenieure wollen ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />
stärken und sich gemeinsam geschlossen darstellen.<br />
Dabei respektieren sie gegenseitig ihre jeweiligen spezifischen<br />
Einsatzbereiche und Kernaufgaben als ihre imageprägenden<br />
Interessengebiete. Beide Seiten vereinbaren hiermit, ein Kommunikationsmanagement<br />
aufzubauen, um die Entwicklung im<br />
BERUFSRECHT<br />
2<br />
337
BERUFSRECHT<br />
338<br />
amtlichen Vermessungswesen in Deutschland zu gestalten und<br />
zu optimieren. Weiterhin wollen die AdV und der BDVI in diesem<br />
Memorandum mittel- und langfristige Entwicklungslinien vor<br />
dem Hintergrund politischer Handlungsfelder identifizieren<br />
und herausstellen. Durch gemeinsam erarbeitete Aktionsprogramme,<br />
besonders in den Bereichen Public Relations und Politikberatung,<br />
soll das Memorandum mit Leben erfüllt werden.<br />
In Einführung und Zielstellung werden die Kernbereiche des Aufgabenspektrums<br />
und die gesellschaftliche Bedeutung umfassend<br />
beschrieben. Der hohe Stellenwert des amtlichen Vermessungswesens<br />
und seine strategische Bedeutung für die Gesellschaft<br />
werden hervorgehoben.<br />
Das Aufgabenspektrum mit seinen drei Kernbereichen<br />
Landesvermessung<br />
Führung des Liegenschaftskatasters<br />
und Flurstücksbestimmung<br />
Führung und Bereitstellung<br />
des Geobasisinformationssystems<br />
wird bestätigt. Dabei stellt der Leser fest, dass der Begriff »Flurstücksbestimmung«<br />
verwendet wird. An dieser Stelle wäre bei<br />
einer Weiterentwicklung des Memorandums eine Kronkretisierung<br />
dahingehend wünschenswert, dass es sich in der Regel um<br />
Flurstücksvermessung und nur in Ausnahmefällen um Flurstücksbestimmung<br />
handelt. Das Memorandum folgt diesem<br />
Gedanken auch an anderer Stelle, wenn festgestellt wird, dass<br />
Liegenschaftsvermessung die Übertragung des Liegenschaftskatasters<br />
in die Örtlichkeit beinhaltet, um Grenzen amtlich festzustellen<br />
oder zu bilden.<br />
Die Eigentumssicherung macht es erforderlich, dass durch Vermessung<br />
der exakte Teil der Erdoberfläche ermittelt wird, auf<br />
den sich das Eigentum, das im Geoinformationssystem beschrieben<br />
wird, erstreckt. Bestimmungen in Geoinformationsgesetzen,<br />
wonach Grenzen unter bestimmten Umständen nicht abgemarkt<br />
werden sollen, können den bundesrechtlichen Zivilanspruch aus<br />
§ 919 BGB auf Grenzabmarkung nicht einschränken. Aus<br />
wirtschaftlichen Gründen werden sich die Geoinformationsbehörden<br />
in Zukunft immer mehr aus dem operativen Vermessungsgeschäft<br />
zurückziehen. Daraus allerdings darf nicht folgen,<br />
dass das Prinzip der Örtlichkeit als wesentliches Element<br />
der Eigentumssicherung vernachlässigt wird.<br />
Ebenso bedarf es des besonderen Hinweises, dass die Vermessungszahlen<br />
die wichtigsten und entscheidendsten Elemente der<br />
Geobasisdaten sind und die ÖbVI dafür Sorge tragen, dass diese<br />
Daten fortgeführt werden.<br />
2<br />
3 GESELLSCHAFTLICHE BEDEUTUNG<br />
Das amtliche Vermessungswesen in Deutschland ist ganzheitlich<br />
eine Staatsaufgabe mit hoheitlichem Charakter.<br />
Seine gesellschaftliche Bedeutung ist erheblich, was sich vor<br />
allem in den zugewiesenen Hoheitsbereichen widerspiegelt. Die<br />
Grundfunktionen des Staates, zum einen die Gewährleistungsfunktionen<br />
und zum anderen die Aktivierung der Gesellschaft,<br />
bilden den Rahmen für die Ausprägung der gesellschaftlichen<br />
Bedeutung des amtlichen Vermessungswesens.<br />
Eine der wesentlichen Gewährleistungsfunktionen des Staates<br />
gründet sich auf Artikel 14 Grundgesetz, in dem das Grundrecht<br />
auf Eigentum an Grund und Boden und dessen Sicherung garantiert<br />
werden. Die Gewährleistungsfunktionen des amtlichen<br />
Vermessungswesens für den flächendeckenden Nachweis und<br />
die Sicherung des Grundeigentums sind herauszustellen, weil<br />
die Ressource »Grund und Boden« als besonders wertvoll eingeschätzt<br />
wird und ihre Sicherstellung zum Katalog der verfassungsrechtlich<br />
garantierten Grundrechte gehört. Die Gewährleistung<br />
der Eigentums- und Sicherungsfunktion trägt wesentlich<br />
zum Grenzfrieden bei und ist die Voraussetzung für einen<br />
aktiven, rechtssicheren Grundstücksverkehr. Weiterhin bilden<br />
die Daten des amtlichen Vermessungswesens die Grundlage<br />
für umfangreiche Investitionen, die wiederum Voraussetzung<br />
zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind und gerade in der heutigen<br />
Zeit den hohen politischen und gesellschaftlichen<br />
Stellenwert dieser staatlichen Gewährleistungsfunktion aufzeigen.<br />
Des Weiteren muss der Staat zur Wahrnehmung seiner grundlegenden<br />
Gewährleistungs- und Aktivierungsfunktion die Erfassung,<br />
die Festlegung sowie die ständig aktuelle und anforderungsgerechte<br />
Darstellung des gesamten Staatsgebietes<br />
mit seinen Geländeformen, Bodenbedeckungcn und seinen<br />
geotopographischen Infrastrukturen garantieren. Auch diesen<br />
Bereich deckt das amtliche Vermessungswesen einheitlich ab.<br />
Seine besondere Wichtigkeit wird durch die daran gebundenen<br />
hochrangigen Staatsaufgaben Landesverteidigung und innere<br />
Sicherheit herausgestellt, für die aktuelle Informationen<br />
zum Territorium unabdingbar erforderlich sind. Diese Grundlagen<br />
werden auch für einen funktionierenden Katastrophenschutz<br />
und den Aufbau eines Krisenmanagements benötigt,<br />
wobei diese beiden Aufgaben in der heutigen Zeit immer mehr<br />
an Bedeutung gewinnen. Ebenso stützen sich viele weitere<br />
raumbezogene Aufgaben des Staates und der Kommunen, wie<br />
landesweite, regionale und kommunale Entwicklungsplanungen,<br />
Naturschutz, Städtebau und weitere Infrastrukturentwicklungsmaßnahmen,<br />
auf die Gewährleistung der Bereitstellung<br />
von aktuellen, lagerichtigen und flächendeckenden raumbezogenen<br />
Grundlagen.<br />
Mit dem aufgezeigten Spektrum staatlicher Gewährleistung<br />
ist der Aktivierungsauftrag für die Gesellschaft eng verbunden.<br />
Die gewährleisteten eigentumsrechtlichen und geotopographischen<br />
raumbezogenen Basisinformationen bilden die<br />
Grundlage für die Koppelung mit sämtlichen anderen Rauminformationen<br />
sowie ihre Integration zu Netzwerkverbünden.<br />
Hierbei ist eine Zusammenführung der unterschiedlichen<br />
Informationen nur durch eine gesamtgesellschaftliche, also<br />
staatliche Normung möglich. Mit dem amtlichen Vermessungswesen<br />
in Deutschland wird durch Bereitstellung von Geobasisdaten<br />
diese Integration zu raumbezogenen Informationssystemen<br />
ermöglicht und deren Verfügbarmachung gewährleistet.<br />
Damit verbunden sind die Aktivierung der Gesellschaft<br />
und die Moderation gesellschaftlicher Prozesse zur Weiterentwicklung<br />
und Stärkung des Standortes Deutschland in<br />
Europa.<br />
Somit wird hier der hohe Stellenwert des amtlichen Vermessungswesens<br />
und seine erhebliche strategische Bedeutung für<br />
die Gesellschaft deutlich. Ohne eine anforderungsgerechte, aktuelle<br />
und flächendeckende, einheitliche Erfassung und Darstellung<br />
des Staatsgebietes ist die Gestaltung und Verwaltung<br />
eines modernen und gut funktionierenden Staates nicht effizient<br />
und effektiv durchführbar. Das amtliche Vermessungswesen<br />
in Deutschland erfüllt wesentliche Grundfunktionen für<br />
die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des<br />
Staates, für die grundgesetzliche Eigentumsgarantie des Grund<br />
und Bodens sowie für raumbezogene Staatsaufgaben, besonders<br />
in den Bereichen Krisenmanagement, Landesverteidigung<br />
und Entwicklungsplanungen für den Städtebau und im ländlichen<br />
Bereich.<br />
4 KERNBEREICHE DES AUFGABENSPEKTRUMS<br />
Das nationale amtliche Vermessungswesen stellt die eigentumsrechtlichen<br />
und geotopographischen Basisinformationen<br />
Deutschlands auf der Grundlage des amtlichen Raumbezugs<br />
flächendeckend, einheitlich und rechtssicher für den Staat, die<br />
Wirtschaft und für die Gesellschaft bereit. Damit wird für diesen<br />
Bereich den drei Grundzielen des Staates entsprochen:<br />
die Gewährleistung der staatlichen Grundversorgung<br />
durch amtliche Vermessungs- und Geoinformationsleistungen<br />
die Aktivierung des Geodatenmarktes zur Intensivierung<br />
von Wirtschaftswachstum und Investitionen befördern<br />
das effektive und effiziente Zusammenwirken aller<br />
gesellschaftliche Sektoren, besonders als Grundlage für<br />
gesellschaftliche Entscheidungsprozesse<br />
DER WEG ZUM MEMORANDUM:<br />
Geschichtlicher Rückblick 1828<br />
Hearing Stuttgart 2002<br />
Fuldaer Programm 2003<br />
Koblenz <strong>2006</strong><br />
Hierauf gründet sich das Aufgabenspektrum des amtlichen Vermessungswesens<br />
mit seinen Kernbereichen<br />
Landesvermessung<br />
Führung des Liegenschaftskatasters und Flurstücksbestimmung<br />
Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems<br />
Der Kernbereich der Landesvermessung umfasst die Aufgabengebiete<br />
Grundlagenvermessungen, geotopographische Landesaufnahme<br />
sowie die Herausgabe der topographischen Landeskartenwerke.<br />
Mit der Grundlagenvermessung wird das amtliche<br />
Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeld in einem einheitlichen<br />
Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFTS®)<br />
bereitgestellt. Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen<br />
Landesvermessung SAPOS® ermöglicht durch bundesweit<br />
vernetzte Referenzstationen die Raumorientierung mit<br />
modernen Weltraumverfahren. Die grundlegenden Daten von<br />
den Erscheinungsformen der Erdoberfläche (Geotopographie)<br />
werden maßgeblich auf Grundlage von Luftbildvermessungen<br />
in Digitalen Landschaftsmodellen (DLM) gespeichert und strukturiert<br />
sowie in Digitalen Topographischen Karten (DTK) präsentiert,<br />
die u. a. der Bundeswehr für die Landesverteidigung<br />
zur Verfügung gestellt werden. DLM und DTK sind die Grundelemente<br />
des deutschlandweiten geotopographischen Informationssystems<br />
ATKIS®, das mit den Digitalen Orthophotos auch<br />
Sonderauswertungen aus der vom amtlichen Vermessungswesen<br />
geführten Landesluftbildsammlung enthält. Das Digitale<br />
Geländemodell (ATK1S®-DGM) komplettiert das Angebot.<br />
Der Kernbereich der Führung des Liegenschaftskatasters umfasst<br />
die Bereitstellung von Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte<br />
mit den Verfahren ALB und ALK, die im ALKIS®<br />
zum Basisinformationssystem Liegenschaftskataster integriert<br />
werden. Das Liegenschaftskataster ist das »amtliche Verzeichnis<br />
der Grundstücke« im Sinne der Grundbuchordnung und<br />
BERUFSRECHT<br />
2<br />
339
BERUFSRECHT BERUFSRECHT<br />
340<br />
DAS ZIEL DES MEMORANDUMS:<br />
Gemeinsame Grundpositionierung<br />
• zur gesellschaftlichen Bedeutung<br />
• zu Kernbereichen des Aufgabenspektrums<br />
• zur Fokussierung der Tätigkeitsfelder<br />
damit wesentlicher Bestandteil des Eigentumsnachweises. Das<br />
Aufgabengebiet Liegenschaftsvermessungen beinhaltet die<br />
Übertragung des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit, um<br />
Grenzen amtlich festzustellen oder zu bilden. Besondere Auszüge<br />
aus dem Liegenschaftskataster sind Grundlage der kommunalen<br />
Bauleitplanung sowie des Baugenehmigungsverfahrens.<br />
Auch die städtebauliche Bodenordnung gründet sich auf<br />
dem Liegenschaftskataster. Auszüge und Auskunft aus dem<br />
Liegenschaftskataster stellen die Grundversorgung der Bürgerinnen<br />
und Bürger für den Bodenverkehr und die Grundlagen<br />
des Kreditwesens sicher. Auf das Liegenschaftskataster<br />
stützen sich die Baulastenverzeichnisse und die Führung von<br />
Schutzgebietsinformationen (z. B. Naturschutzgebiete). Ebenfalls<br />
auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters werden die<br />
amtliche Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwertkarten<br />
der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte geführt und<br />
so die Transparenz des Grundstücksmarktes in Deutschland ermöglicht.<br />
Der Kernbereich der Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems<br />
ist die Zusammenführung von Landesvermessung<br />
und Liegenschaftskataster zu einem einheitlichen,<br />
integrierten Informationssystem, das in seinem ganzheitlichen<br />
Ansatz der Bewältigung von Lebenslagen mit raumbezogenen<br />
Aspekten dient und so die Aktivierung des Geodatenmarktes<br />
voranbringt. Diese Zusammenführung beinhaltet nicht nur die<br />
Aufsummierung der Landesvermessungs- und Liegenschaftskatasterdaten,<br />
sondern führt darüber hinaus durch die damit<br />
verbundene Freisetzung des Wertschöpfungspotenzials zu<br />
einem neuen, eigenständigen Gesamtsystem mit erheblich erweiterten,<br />
spezifischen Erkenntnisgewinnen und Nutzungsmöglichkeiten<br />
für den Geoinformationsmarkt. Die durch diesen<br />
Wertschöpfungsprozess gewonnenen hochwertigen integrierten<br />
Geobasisdaten, als raumbezogene Grunddaten des Staates,<br />
werden immer mehr als ganzheitliche Grundelemente benötigt;<br />
so als Planungsgrundlagen für die Regional- und Landes-<br />
2<br />
planung, für die ländliche Bodenordnung (Flurbereinigung)<br />
sowie für Umweltinformationssysteme und den Katastrophenschutz.<br />
Auch für die Wirtschaftsförderung und den Aufbau und<br />
Erhalt der Landesinfrastruktur stellt das amtliche Vermessungswesen<br />
die benötigten Basisdaten zur Verfügung. Als neues Aufgabengebiet<br />
hat in der letzten Zeit der Aufbau der Geodateninfrastruktur<br />
immer mehr an Bedeutung und Raum gewonnen.<br />
Da heute bereits 80 % sämtlicher Informationssysteme raumbezogen<br />
sind, ist es besonders wichtig, einheitliche Normen<br />
und Standards zu definieren, um diese Informationen zusammenzuführen.<br />
Das Potenzial des Geoinformationsmarktes in<br />
Deutschland wird derzeit auf acht Milliarden Euro geschätzt<br />
und ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Dem amtlichen<br />
Vermessungswesen fallen hierbei die Aufgaben der Normung<br />
und Zusammenführung, aber vor allem die Aufgaben der Aktivierung<br />
und auch der Moderation zu. Hierzu gehört besonders<br />
die Einrichtung von Geodatenportalen und ihre Vernetzung.<br />
Somit hat das amtliche Vermessungswesen mit seinem Aufgabenspektrum<br />
heute folgende Funktionen zu erfüllen:<br />
die Sicherungs- und Gewährleistungsfunktion mit dem<br />
amtlichen Grundstücks- und Landschaftsnachweis<br />
die Basisfunktion für alle raumbezogenen Fachinformationssysteme<br />
die Portalfunktion im Geonetzwerk in Deutschland<br />
die Kernfunktion eines multifunktionalen Geointegrationssystems<br />
durch das intensive Zusammenwirken mit<br />
anderen Bereichen (Flurneuordnung, Städtebau, Umwelt<br />
und Planung sowie Grundbuch und andere öffentlichrechtliche<br />
und privatrechtliche Register)<br />
die Aktivierungsfunktion des Staates auf dem Geoinformationsmarkt<br />
Herauszustellen ist, dass sich das amtliche Vermessungswesen<br />
auf die Gewährleistung einer rechtssicheren, flächendeckenden<br />
und der Aktualität verpflichteten amtlichen Geodatenerfassung,<br />
ihre Dokumentation und Weiterverarbeitung sowie auf<br />
die Bereitstellung der Geodatendienste, also auf seine Rolle als<br />
amtlicher Geodienstleister, konzentriert. In Ergänzung zu den<br />
Portaldiensten im Kernbereich des Aufgabenspektrums (Bereitstellung,<br />
Auskunft, Vertrieb, Providing, Änderung, Integration,<br />
Verknüpfung, Information) haben die nutzerorientierte<br />
GIS-Beratung und die Schnittstelle bei der Zusammenführung<br />
von Fachinformationen mit Geobasisinformationen (»Veredelung«)<br />
eine besondere Bedeutung. Nicht nur der abgabeorientierte<br />
Geobasisdatentransfer, sondern auch die Weiterentwicklung,<br />
Pflege und Aktualisierung von Geofachsystemen der Nutzer<br />
stehen im Fokus der interdisziplinären Zusammenarbeit.<br />
Diese von durchgängigen Online-Verfahren geprägten netzwerkbasierten<br />
Dienstleistungen rücken das amtliche Vermessungswesen<br />
mit dem »GeoGovernment« in das Zentrum des<br />
E-Governments.<br />
Bei der Fokussierung der Tätigkeitsfelder wird richtigerweise<br />
darauf hingewiesen, dass eine Aufgabenteilung zwischen<br />
Geoinformationsbehörden und ÖbVI, unter Beachtung länderspezifischer<br />
Bedingungen, akzeptiert ist.<br />
Im Interesse einer bundesdeutschen Harmonisierung des<br />
amtlichen Vermessungswesens folgt daraus nach Auffassung<br />
des BDVI die Einführung des ÖbVI in Bayern.<br />
Überlappungsbereiche bei der Aufgabenwahrnehmung ergeben<br />
sich durch die für die Bürger vorteilhafte Flächenpräsenz<br />
der ÖbVI beim Verfahren Kataster-online. Die ÖbVI<br />
erfüllen einen ganz erheblichen, wenn nicht in Zukunft ausschließlichen<br />
Teil bei der staatlichen Gewährleistung des<br />
zum Kernbereich gehörenden Aufgabenspektrums der örtlichen<br />
Vermessungen zur Sicherung des Eigentums am Grund<br />
und Boden, und zwar zur Sicherstellung des Grenzfriedens<br />
und nicht zuletzt zur Erfassung der wesentlichsten Elemente<br />
der Geobasisdaten. Die Geoinformationsbehörden ziehen sich<br />
in diesem Aufgabenbereich auf den Umfang zurück, der zur<br />
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Führung des Liegenschaftskatasters<br />
erforderlich ist.<br />
Die ÖbVI unterliegen zur Absicherung der rechtlichen Aufgaben<br />
der staatlichen Aufsicht. Derart wird von Staats wegen<br />
ein hoher Leistungsstandard gewährleistet. Damit verknüpft<br />
ist die Gewährleistung des amtlichen Status der<br />
ÖbVI im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit. (Es darf hier<br />
selbstkritisch angemerkt werden, dass sich alle Berufsträger<br />
in dieser Rolle immer wieder neu bewähren müssen.)<br />
Zur Stärkung der Kompetenz im Bereich der privatrechtlichen<br />
Dienstleistungen können die ÖbVI privatrechtliche Kooperationen<br />
unter Beachtung ihrer besonderen Unabhängigkeit<br />
eingehen. Des Weiteren besitzen die ÖbVI wesentliche Kompetenz<br />
bei den interdisziplinären Aufgaben zur »Veredelung«<br />
von Fachinformationen mit Geobasisinformationen. Sie sind<br />
in der Lage, die Geoinformationsbehörden bei der Bereitstellung,<br />
der Auskunft, dem Vertrieb, dem Providing, der Änderung,<br />
der Integration, der Verknüpfung und der Information<br />
von Geobasisdaten wirkungsvoll zu unterstützen.<br />
GRUNDPOSITION ZUR GESELLSCHAFT-<br />
LICHEN BEDEUTUNG:<br />
Ein aktuelles, vollständiges Geoinformationssystem<br />
mit interessenneutraler<br />
Gewährleistung (amtlicher Qualität)<br />
ist allen öffentlichen und privaten<br />
Stellen zur Verfügung zu stellen.<br />
5 FOKUSSIERUNG DER TÄTIGKEITSFELDER<br />
AdV und BDVI stimmen darin überein, dass die Geoinformationsbehörden<br />
sowie die ÖbVl bei ihrer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung<br />
im amtlichen Vermessungswesen auf die ihnen<br />
jeweils zugeordneten Aufgabenbereiche fokussiert sind,<br />
die sich ergänzen sowie Profil und Image des jeweiligen Aufgabenträgers<br />
prägen. Somit ergibt sich im amtlichen Vermessungswesen<br />
eine generelle Aufgabenaufteilung, die durch die<br />
Ländergesetzgebungen an die jeweiligen spezifischen Bedingungen<br />
in den Bundesländern angepasst ist und sich entsprechend<br />
ausprägt. Der Freistaat Bayern ist hiervon ausgenommen,<br />
da dort keine ÖbVl zugelassen sind. Im amtlichen<br />
Vermessungswesen Deutschlands ist also – wie in allen Hoheitsbereichen<br />
des Staates – eine klare Aufgabenzuordnung<br />
gegeben, auch wenn sich für die profil- und imageprägenden<br />
Aufgabenbereiche der Aufgabenträger durchaus praxisbedingte<br />
Überlappungsbereiche ergeben können.<br />
Die profil- und imageprägenden Aufgaben der Geoinformationsbehörden<br />
liegen maßgeblich in der Gewährleistung der<br />
Kernbereiche des gesamten Aufgabenspektrums. Flächendeckung<br />
und einheitliche, landesweite Aktualität von Landesvermessung<br />
sowie Führung des Liegenschaftskatasters und des<br />
Geobasisinformationssystems sind Grundaufgaben der jeweiligen<br />
Länderverwaltungen. Neben der ganzheitlichen staatlichen<br />
Gewährleistung der Kernbereiche des amtlichen Vermessungswesens<br />
ist es Aufgabe der staatlichen Fachverwaltungen,<br />
durch strukturell geprägte staatliche Dienstleistungen<br />
für die gesellschaftliche Aktivierung zu sorgen.<br />
So ist mit der Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems<br />
durch die Geoinformationsbehörden immanent<br />
verbunden, dass die einzelnen Verwaltungen zuständig<br />
und verantwortlich sind beim Aufbau der Geodateninfrastruktur<br />
sowie für die Einrichtung und Führung der Geodatenportale<br />
mit den Geodatendiensten und ihrer Vernetzung.<br />
2<br />
341
BERUFSRECHT BERUFSRECHT<br />
342<br />
Damit rücken die Portaldienste in den Fokus des Aufgabenspektrums<br />
der Verwaltungen. Deshalb sind das Providing und<br />
der Vertrieb der Geobasisdaten sowie die umfassende Moderationsfunktion<br />
auf dem Geodatenmarkt mit der grundlegenden<br />
GIS-Beratung typische, prägende Aufgaben der Behörden,<br />
die damit einen wesentlichen Beitrag für das E-Government<br />
zu leisten haben.<br />
Die profil- und imageprägenden Aufgaben der ÖbVl beinhalten<br />
die Übernahme einzelfallbezogener, individuell geprägter<br />
staatlicher Dienstleistungen des amtlichen Vermessungswesens,<br />
also die Antragsbereiche, bei denen die rechtssicheren Prozesse<br />
im Verwaltungsgeschehen durch Beleihung – über Gebühren<br />
refinanziert – gewährleistet werden können. Vorteilhaft sind<br />
hierbei die Flächenpräsenz dieser Aufgabenträger und ihre<br />
besondere Anpassungsfähigkeit an konjunkturelle Veränderungen.<br />
Hauptaufgabe der ÖbVl sind somit die Liegenschaftsvermessungen.<br />
Die Fachbehörden führen in Ergänzung dazu<br />
Liegenschaftsvermessungen generell in dem Umfang durch, der<br />
für die Gewährleistung einer rechtssicheren, flächendeckenden<br />
und aktuellen amtlichen Geodatenerfassung für die Führung<br />
des Liegenschaftskatasters erforderlich ist. Mit ihrer Hauptaufgabe<br />
sind die ÖbVl prädestiniert, die gesamte Bandbreite<br />
der – besonders auch rechtlich vorgeschriebenen – Serviceleistungen<br />
des Vermessungswesens beispielsweise bei der Genehmigung<br />
und Durchführung von Bauvorhaben abzudecken.<br />
Darüber hinaus ist es bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vorteilhaft,<br />
dass die Kataster-online-Dienste der Geoinformationsbehörden<br />
auch bei den ÖbVl abrufbar sind und somit direkte<br />
Netzwerkverbindungen zu den Geodatenportalen und den Portalen<br />
der Fachbehörden aufgebaut werden. Schließlich haben<br />
die ÖbVl durch ihre Aufgabenerfüllung eine hohe Kompetenz,<br />
um bei der Veredelung von Geobasisdaten mit Geofachdaten<br />
als integrierte GIS-Dienstleister aufzutreten.<br />
Die ÖbVl sind damit im Bereich des Geoinformationswesens als<br />
Ergänzung der Geoinformationsbehörden direkt eingebunden.<br />
Durch die Möglichkeit, auch privatrechtliche Dienstleistungen<br />
zu erbringen, agieren die ÖbVl besonders vorteilhaft an der<br />
Schnittstelle der Hoheitsleistungen des Staates zur Wirtschaft,<br />
schaffen hier Transferwege zwischen beiden Bereichen und sorgen<br />
mit für eine ausgeprägte Integrationswirkung und Aktivierung<br />
der Gesellschaft.<br />
Das Strukturmodell der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im<br />
amtlichen Vermessungswesen wird durch Abbildung 1 veranschaulicht.<br />
Die maßgeblichen Tätigkeitsfelder und somit herauszustellenden<br />
Profil- und Imagebereiche der Fachverwaltungen<br />
des amtlichen Vermessungswesens sind die ganzheitliche<br />
staatliche Gewährleistung der Kernbereiche des Aufgabenspektrums<br />
und die strukturell geprägten staatlichen Dienst-<br />
2<br />
leistungen. Die maßgeblichen Tätigkeitsfelder und somit herauszustellenden<br />
Profil- und Imagebereiche der ÖbVl sind die<br />
individuell geprägten staatlichen Dienstleistungen und der<br />
Transferbereich des amtlichen Vermessungswesens zu den privatrechtlichen<br />
Dienstleistungen. Beide Profil- und Imagebereiche<br />
ergänzen sich und können sich in der Praxis durchaus<br />
auch überlappen.<br />
Transferbereich zu den<br />
individuell geprägte<br />
strukturell geprägte<br />
ganzheitliche<br />
staatliche<br />
Gewährleistung<br />
staatliche Dienstleistungen<br />
staatliche Dienstleistungen<br />
privatrechtlichen Dienstleistungen<br />
Abbildung 1: Strukturmodell der staatlichen Aufgabenwahrnehmung<br />
im amtlichen Vermessungswesen<br />
Zur Absicherung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der<br />
ÖbVl ist es notwendig, dass sie der wirksamen staatlichen Aufsicht<br />
unterliegen. Die Aufsicht ist eine Gewährleistungsaufgabe<br />
des amtlichen Vermessungswesens und ein wesentlicher<br />
Garant, um bei den ÖbVl den Status der Amtlichkeit für ihr<br />
hoheitliches Wirkungsfeld zu sichern. Für die Positionierung<br />
der ÖbVl auf dem Markt ist es vorteilhaft, wenn sie dazu auch<br />
privatrechtliche Kooperationen untereinander eingehen können,<br />
die sich nicht auf ihren Beleihungsbereich beziehen und<br />
ihn auch nicht behindern. Die ÖbVl-Kompetenz, rechtssichere<br />
Prozesse im Verwaltungsgeschehen zu beurkunden und zu beglaubigen,<br />
sowie ihre gleichzeitige Positionierung auf dem<br />
Markt prägen das Selbstverständnis dieses Berufsstandes.<br />
Die Unterzeichner erklären, dass die Kommunikation und<br />
die Zusammenarbeit der Geoinformationsbehörden mit den<br />
ÖbVI künftig eine partnerschaftliche und solidarische Politikberatung<br />
ermöglichen sollen.<br />
Getrieben von Haushaltslöchern hat die Politik in der Vergangenheit<br />
Lösungen gesucht und gefunden, zu denen die<br />
Verwaltung und die ÖbVI nicht entscheidende, sondern nur<br />
einzelne Details beitragen konnten. Nach der Intention der<br />
Kommission soll zukünftig sichergestellt werden, dass Lösungsvorschläge<br />
für Änderungen und Anpassungen im öffentlichen<br />
Vermessungswesen im politischen Raum gemeinsam<br />
von der Vermessungsverwaltung und den ÖbVI im politischen<br />
Raum verbreitet werden.<br />
Das Memorandum sieht ferner vor, dass unterschiedliche Positionen<br />
zu Sach- und Rechtsfragen künftig unter gegenseitiger<br />
Achtung der persönlichen Integrität der Beteiligten<br />
im internen Dialog geklärt werden. Durch diese Verabredung<br />
sollen vorschnelle Erklärungen in der Öffentlichkeit vermieden<br />
und der Sorge Rechnung getragen werden, dass notwendigen<br />
Diskussionen über unterschiedliche Standpunkte<br />
ausgewichen wird.<br />
Die Weiterentwicklung des Memorandums aufgrund aktueller<br />
Ereignisse im Vermessungswesen Deutschlands und Europas<br />
wird durch eine AdV-BDVI-Kommission sichergestellt.<br />
Es wurde vereinbart, ein Kommunikationsmanagement aufzubauen,<br />
mit dem die Gemeinsamkeiten im amtlichen Vermessungswesen<br />
gestaltet und optimiert und aufkommende<br />
Konflikte frühzeitig entschärft werden.<br />
6 KOMMUNIKATION UND ZUSAMMENARBEIT<br />
Die Geoinformationsbehörden sowie die ÖbVl haben jeweils ihr<br />
eigenes Selbstverständnis, das sich auf ihre profil- / imageprägenden<br />
Aufgaben mit den sich ergänzenden Tätigkeitsfeldern<br />
gründet und bezieht. Sie vertreten weiterhin eigenständig und<br />
gegenseitig respektiert ihre daraus abgeleiteten Positionen.<br />
Unbeschadet dieser spezifischen Interessen zum Erhalt und<br />
Ausbau ihres jeweiligen Profil- und Imagebereiches verfolgen<br />
AdV und BDVI darüber hinaus in der Hauptsache die gemeinsamen<br />
Ziele zur Stärkung des amtlichen Vermessungswesens<br />
als Ganzes.<br />
Dazu respektieren beide Seiten im Grundsatz die Zuordnung<br />
des Profil- und Imagebereiches des jeweiligen Partners. Sie<br />
streben insbesondere keine Doppelzuständigkeiten und keine<br />
Konkurrenzsituationen an. Vielmehr gestalten sie partnerschaftlich<br />
auf Grundlage dieses Memorandums eine abgestimmte<br />
und solidarische Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
(Konzertierte Promotion). AdV und BDVI gehen insbesondere<br />
davon aus, dass die Stärkung jedes einzelnen der beiden Profilund<br />
Imagebereiche gleichzeitig auch der Stärkung des gesamten<br />
amtlichen Vermessungswesens dient.<br />
Im Innenverhältnis respektieren sich beide Seiten auf der Grundlage<br />
eines partnerschaftlichen Umgangs miteinander. Die gegenseitige<br />
Achtung der persönlichen Integrität von Repräsentanten<br />
beider Seiten fördert die Grundsätze dieses Memorandums.<br />
Unterschiedliche Positionen zu berufspolitischen Sach- und<br />
Fachfragen im Bereich des amtlichen Vermessungswesens sollen<br />
möglichst im internen Dialog geklärt werden. Das Verhältnis<br />
ist von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Fairness geprägt<br />
(Kodex / Grundsätze der Zusammenarbeit).<br />
Zur Stützung der verabredeten Konzertierten Promotion und<br />
zur Förderung der vereinbarten Grundsätze der Zusammenarbeit<br />
verabreden AdV und BDVI ein gemeinsames Kommunikations-<br />
und Konfliktmanagement.<br />
Hierfür richten beide Seiten als Nachfolgeeinrichtung der AdV-<br />
BDVI-Eckwertekommission die »AdV-BDVI-Kommission« ein,<br />
die paritätisch mit jeweils zwei Vertretern beider Seiten besetzt<br />
ist. Sie tagt kontinuierlich und aus besonderem Anlass.<br />
Der Vorsitz wechselt jährlich. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit<br />
beruhen auf dem Prinzip des Einvernehmens, haben<br />
Empfehlungscharakter und sollen vordringlich in der internen<br />
Öffentlichkeit kommuniziert werden.<br />
Die zu behandelnden Themen der Kommission können durch<br />
ihre Mitglieder, durch den AdV-Vorsitzenden und durch den<br />
BDVI-Bundesvorstand initiiert werden. Die inneren / internen<br />
Angelegenheiten in den Bundesländern werden von der Kommission<br />
nicht berührt. Neben den Aspekten zur Konzertierten<br />
Promotion und zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit befasst<br />
sich die Kommission besonders auch mit den Entwicklungslinien.<br />
Darüber hinaus schlägt die AdV-BDVI-Kommission Aktionsprogramme<br />
zur Umsetzung des Memorandums vor. Schließlich<br />
ist die Kommission zuständig für gewünschte oder notwendige<br />
Novellierungen des Memorandums.<br />
7 ENTWICKLUNGSLINIEN<br />
Es besteht Konsens, dass vor dem Hintergrund normativer<br />
Zuordnungen, der grundlegenden politischen Strömungen, des<br />
europäischen Kontextes sowie in konsequenter Ausrichtung an<br />
die Anforderungen des Marktes und der Nutzerbedürfnisse das<br />
amtliche Vermessungswesen ständig weiterzuentwickeln ist.<br />
2<br />
343
BERUFSRECHT<br />
344<br />
ZUKUNFT UND ENTWICKLUNG:<br />
• Aktivierung des Geodatenmarktes<br />
• Deregulierungsmöglichkeiten nutzen<br />
• Entbürokratisierung unter Wahrung<br />
der Rechtssicherheit<br />
AdV und BDVI wollen diesen ständigen Prozess aktiv und gemeinsam<br />
mitgestalten. Aus Sicht der AdV bietet es sich hierfür<br />
an, besonders auch das Thesenpapier der AdV mit den<br />
Grundsätzen des amtlichen Vermessungswesens (www.adv-online.de)<br />
mit einzubeziehen.<br />
Hauptziele des amtlichen Vermessungswesens sind die grundlegenden<br />
Gewährleistungsfunktionen der Landesvermessung für<br />
die Daseinsvorsorge sowie die Führung des Liegenschaftskatasters<br />
für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.<br />
Durch die Verfahren der Übertragung des Liegenschaftskatasters<br />
in die Örtlichkeit zur Feststellung sowie zur Bildung von<br />
Grenzen leistet das amtliche Vermessungswesen einen wesentlichen<br />
Beitrag für den Grenzfrieden. Das amtliche Vermessungswesen<br />
sichert die Bauplanung und -durchführung und<br />
ist wesentliche Voraussetzung für Bodenordnungsmaßnahmen.<br />
Grundlegende Entwicklungspotenziale liegen in der Aktivierung<br />
des Geodatenmarktes. Hier sind die Möglichkeiten und<br />
Funktionen des Geobasisinformationssystems auszuschöpfen<br />
und konsequent weiterzuentwickeln.<br />
Die Beratungsfunktion des amtlichen Vermessungswesens für<br />
das Geoinformationswesen, seine zentrale Moderationsrolle für<br />
die GIS-Akteure sowie eine aktive Gestaltung und Mitwirkung<br />
bei der Zusammenführung von Geobasisdaten und Geofachdaten<br />
in einem breit angelegten Geodatenveredelungsprozess<br />
erfordern eine Erweiterung der reinen Produktsicht hin zum<br />
Dienstleistungsansatz.<br />
Es besteht Einvernehmen, dass die kompetente Beratungsfunktion<br />
des amtlichen Vermessungswesens dem Kostendeckungsprinzip<br />
unterliegen soll.<br />
Für die Produktionsverfahren und Herstellungsprozesse sind die<br />
sich bietenden Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmöglichkeiten<br />
unter Wahrung der Rechtssicherheit und Beach-<br />
2<br />
tung einer neutralen Beratung zu nutzen. Dies gilt besonders<br />
für die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, aber auch bei<br />
den Verfahren zur Datenschöpfung.<br />
AdV und BDVI wollen konsequent sich anbietende neue Marktsegmente<br />
in die Aufgabenpalette des amtlichen Vermessungswesens<br />
integrieren und das Kundenmonitoring ausbauen.<br />
Hierbei wollen beide Seiten sich gemeinsam um ein ganzheitliches<br />
Profil und positives Image des amtlichen Vermessungswesens<br />
gegenüber potenziellen Geschäftspartnern bemühen.<br />
Die Bemühungen jeder Seite für den Ausbau der eigenen Position<br />
sollen sich in diese Zielvorgabe einfügen.<br />
In den künftig zu führenden Sach- und Fachdiskussionen<br />
wird das Memorandum erprobt und<br />
mit Leben gefüllt werden müssen. Dazu wird es erforderlich<br />
sein, dass alle Berufskollegen – in der<br />
Vermessungsverwaltung wie in den Büros der<br />
ÖbVI – das Papier nicht nur zur Kenntnis nehmen,<br />
sondern eine positive Einstellung dazu finden. Es<br />
wird darauf ankommen, die Grundstimmung des<br />
Memorandums in die Einzelgespräche »vor Ort« zu<br />
übernehmen. In umgekehrter Richtung sollten die<br />
Praxiserfahrungen von der AdV-BDVI-Kommission<br />
gesammelt und für die Konkretisierung und<br />
Verdeutlichung der formulierten Ziele genutzt<br />
werden. Da zu erwarten ist, dass die Umsetzung<br />
des Memorandums in den einzelnen Bundesländern<br />
unterschiedliche Ausprägungen haben wird,<br />
wächst hier der »neuen« Kommission eine wichtige<br />
Aufgabe zu.<br />
Wo stehen wir heute?<br />
Wir sind einen großen Schritt weitergekommen.<br />
Für den BDVI spielt die Ausprägung des Berufsbildes<br />
des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs<br />
eine wichtige Rolle. Dieses wird von der AdV<br />
allgemein anerkannt. Es besteht auch Einvernehmen<br />
darüber, dass an der Harmonisierung der Berufsausübung<br />
in der Praxis (für die Praxis) gearbeitet<br />
werden muss. Ziel soll eine möglichst einheitliche<br />
Auslegung der Amtstätigkeit der ÖbVI<br />
sein. Ob wir dieses Ziel erreichen, darüber wird zu<br />
einer anderen Zeit an gleicher Stelle zu berichten<br />
sein.<br />
Im normativen Bereich wollen sich AdV und BDVI für die konsequente<br />
Vereinheitlichung der Kernaufgaben des amtlichen<br />
Vermessungswesens in Deutschland einsetzen, um somit die<br />
Grundlagen für eine Standardisierung in Europa zu schaffen.<br />
Sie befassen sich mit Fragen der Berufsqualifikation und fördern<br />
so die Meinungsbildung für einen gemeinsamen Qualifikationsstandard<br />
(Berufsprägung).<br />
Schließlich ist das Berufsrecht im Sinne eines modernen und<br />
leistungsfähigen Berufsstandes weiterzuentwickeln, der die Integration<br />
zwischen amtlichen Hoheitsaufgaben und privatrechtlicher<br />
Ingenieurtätigkeit fördert.<br />
8 AKTIONSPROGRAMME<br />
UND SCHLUSSBEMERKUNG<br />
AdV und BDVI wollen das Memorandum durch gemeinsame<br />
Aktionsprogramme wirkungsvoll aktivieren. Als erste Maßnahmen<br />
hierzu werden die Partner abgestimmte Public-Relations-<br />
Maßnahmen zum Memorandum initiieren und eine gemeinsame<br />
Internet-Darstellung in ihre jeweilige Homepage einstellen.<br />
Die neu eingerichtete AdV-BDVl-Kommission wird kontinuierlich<br />
weitere Aktionen den Partnern vorschlagen. Priorität hat<br />
dabei zunächst die öffentliche Kommunikation gemeinsam formulierter<br />
Qualifikationsstandards für die Berufsprägung im<br />
amtlichen Vermessungswesen.<br />
Das Memorandum behält seine Gültigkeit, soweit nicht einer<br />
oder beide Partner die Vereinbarung schriftlich widerrufen. Es<br />
soll spätestens alle fünf Jahre oder aus besonderem Anlass<br />
durch Novellierung neuen Erkenntnissen, Auffassungen und<br />
Bedingungen angepasst werden. Zuständig hierfür ist die AdV-<br />
BDVI-Kommission.<br />
Für die AdV Für den BDVI<br />
Der Vorsitzende Der Präsident<br />
Klöppel Teetzmann<br />
Anmerkungen: ÖbVI Dipl.-Ing. Wilfried Borchers<br />
2<br />
345
INTERNATIONAL INTERNATIONAL<br />
346<br />
Wo sich CLGE und Berufsalltag begegnen<br />
BRÜSSEL, CORK UND OBERSUHL<br />
Des FORUMs Lieblings-ÖbVI lebt in Obersuhl (oder war es Harzgerode?), bearbeitet seit 15 Jahren<br />
2<br />
mit fünf Mitarbeitern überwiegend Grenzvermessungen für das Liegenschaftskataster, erstellt<br />
Bestandspläne und Lagepläne zum Baugesuch und hat sein berufliches Ansehen im Kreis u. a. mit<br />
einer Baulandumlegung erworben, die er vor Jahren zeit- und kostenbewusst vermessungstechnisch<br />
begleitet hat.<br />
Und er ist FORUM-Leser. Nicht, dass er die einzelnen Beiträge studiert. Dazu fehlt im täglichen Arbeits-<br />
ablauf einfach die Zeit. Und am Wochenende ist die Büroverwaltung zu bewältigen. Von den fami-<br />
liären Zeitansprüchen soll gar nicht die Rede sein. Aber er durchblättert regelmäßig das BDVI-Organ<br />
und liest anerkennend von den Bemühungen um die Behauptung und Weiterentwicklung des Berufs-<br />
standes.<br />
Dass sich die Vermessungsverwaltungen und der BDVI gesprächsweise auf gemeinsame Berufs-<br />
grundlagen besinnen, nimmt er wohlwollend zur Kenntnis. Das kann »weniger Auseinandersetzung«<br />
und »verbesserte Gesprächsbereitschaft« im Umgang mit den örtlichen Verwaltungen bewirken.<br />
Die Aufsätze über Geobasisdaten und deren Veredelungs- und<br />
Vermarktungsmöglichkeiten durch ÖbVI stellen für ihn technologisch<br />
und organisatorisch eine große Herausforderung dar.<br />
Und ein wirtschaftliches Risiko – denn Investitionen in ein geeignetes<br />
Geoinformationssystem ohne unmittelbare Aussicht<br />
auf einen Auftrag sind aufgrund der angespannten Wirtschaftslage<br />
»eigentlich« nicht zu rechtfertigen. Und dann sind da noch<br />
die Beiträge des FORUM über internationale Berufsaktivitäten,<br />
gekonnte Schriftsätze aus Brüssel, Kopenhagen oder von anderswo,<br />
zu Ausbildungs-, Kooperations- und EU-bezogenen<br />
Entwicklungsfragen. Nicht zum ersten Mal fragt sich unser Obersuhler<br />
Berufskollege beim Durchblättern der Seiten, was denn<br />
»um aller Welt« diese (im wahrsten Sinne des Wortes) grenzüberschreitenden<br />
Beiträge mit seinem Berufsalltag zu tun haben.<br />
So etwa darf man sich die Lesehaltung eines mit der Lösung<br />
von beruflichen Alltagsfragen voll ausgelasteten, aber dennoch<br />
berufsständisch interessierten ÖbVI vorstellen. Die Frage »Wie<br />
wirken berufspolitische Aktivitäten auf meinen ÖbVI-Alltag?«<br />
ist überaus verständlich. Die Antwort darauf stellt eine ständige<br />
Bringschuld der im Verband verantwortlich tätigen Berufsvertreter<br />
dar. Mindestens zwei Kommunikationsfragen sind<br />
dabei zu klären: Wie lassen sich Berufsthemen zu den Kollegen<br />
transportieren, von denen die Verbandsvertreter glauben,<br />
dass sie der Entwicklung des Berufsstandes förderlich sind? Und<br />
wie gelingt es dem Berufskollegen »vor Ort«, diese Berichte zu<br />
»dechiffrieren«, um sie für seinen Berufsalltag nutzbar machen<br />
zu können?<br />
Wenn nachfolgend die Rede von den CLGE-Meetings in Brüssel<br />
(Dezember 2005) und Cork (April <strong>2006</strong>) sein soll, so ist genau<br />
diese Übersetzungsaufgabe zu lösen. Es besteht ja gar kein<br />
Zweifel, dass die von CLGE bewegten Themen »berufsbildend«<br />
sind. Der Titel des Brüsseler Kompendiums (»Proceedings« |2|)<br />
verdeutlicht das Bemühen der Delegationen, die Entwicklung<br />
des Berufsstandes zu befördern. Henning Elmstroem, President<br />
of CLGE, umreißt in dieser Broschüre die berufliche Situation<br />
der »surveyors in Europe« wie folgt:<br />
»The surveying pProfession has made an impressive<br />
progress in most of the European countries<br />
during the recent years. It is time to shape the<br />
future for the implementation of new structures<br />
and techniques and to learn from each other<br />
experiences so far. (…)<br />
The surveying profession throughout Europe is<br />
changing its main focus from surveying and<br />
measurements to spatial and land management<br />
science dealing with the management of rights<br />
to land, there the property systems and the legal<br />
issues are the core element.<br />
CLGE Cork / Irland, 7. bis 8. April <strong>2006</strong><br />
FORUM befragte Teilnehmer des CLGE-Meetings in Cork zur<br />
Reputation des »surveyor« in ihrem Land. Einmal im Vergleich<br />
zu verwandten Berufsgruppen, zum anderen im Spiegel der<br />
Berufsinteressen von Studenten. Fazit: Wer sich um Entwicklung<br />
und Innovation bemüht, braucht sich keine Sorgen zu<br />
machen.<br />
Rudolf Kolbe (Österreich): In Österreich gehören die Geometer<br />
zur großen Berufsgruppe der Ziviltechniker, die neben den Geometern<br />
auch die sonstigen technischen Disziplinen umfasst. Das führt<br />
auch dazu, dass die Einkommenssituation dieser Berufsgruppen,<br />
soweit sie freiberuflich tätig sind, ziemlich ähnlich verläuft.<br />
Signifikant unterschiedlich dagegen ist, dass der durchschnittliche<br />
Umsatz pro Mitarbeiter in den Büros der Bauingenieure nahezu<br />
doppelt so hoch ist wie bei den Geometern. Das liegt u. a. an der<br />
Durchschnittsqualifikation der Mitarbeiter, die in traditionellen<br />
Bauingenieurbüros höher ist. Die Geometer, die noch »im Feld« arbeiten,<br />
beschäftigen viele Hilfskräfte. Das Einkommen eines Geometers<br />
oder eines leitenden, qualifizierten Mitarbeiters ist sicherlich<br />
vergleichbar mit dem anderer Freiberufler, zumindest in Österreich.<br />
Zum Problem der Studentenzahlen: Auch in Österreich erleben wir<br />
einen Rückgang, der im Moment zwar durch die Einführung der<br />
Bachelauriatsstudien gestoppt scheint, aber es ist noch zu früh,<br />
um sagen zu können, ob es eine Trendumkehr gibt. Ich glaube,<br />
dass es notwendig sein wird, die Ländergrenzen durchlässiger zu<br />
machen, weil ich auch die Meinung unseres dänischen Kollegen<br />
vertrete, dass es besser ist, Leitungspositionen mit Geodäten zu besetzen<br />
– auch wenn sie aus anderen Mitgliedsstaaten kommen –,<br />
als diese anderen Berufsgruppen zu überlassen.<br />
2<br />
347
INTERNATIONAL INTERNATIONAL<br />
Marek Ziemak (Polen): Now in Poland students are educated in<br />
seven universities at university level and in twenty technical<br />
schools in secondary technical level. So, finally, there is a great<br />
number of pupils and students, resulting in jobless in geodesy. At<br />
the moment, there are about, I don't know exactly, 2.000 surveyors<br />
jobless in the geodesy. However, the profession still seems to<br />
be attractive to young people. Therefore there is no problem for<br />
the universities to have those students. Even some universities<br />
started with geodesy courses. General the surveying situation is<br />
improving, the money is coming to the profession, to the companies.<br />
Anyway, prices are still very low, but the competition of<br />
surveyors is very tough.<br />
FORUM: And in comparison with architects or civil engineers?<br />
Marek Ziemak: I think, the situation in Poland is similar. High<br />
education is very popular for young people. On the other hand,<br />
there is a big jobless of about 18 %. That applies to all of economy<br />
or technical professions.<br />
Jan Fafejta und Milan Talich (Tschechische Republik): We have<br />
several student organizations in the Czech Republic and after the<br />
348<br />
2<br />
The educational programs change as well to focus<br />
on the provision of the qualifications and<br />
competences needed within multidisciplinary<br />
areas.<br />
Another key challenge is to establish an improved<br />
interaction between the regulated and the free<br />
market within the surveying area.«<br />
In diesem Beitrag sollen nachfolgend einige Leitlinien, die Entwicklung<br />
des Berufsstandes betreffend, aus den Brüsseler Vorträgen<br />
herausgearbeitet werden – in der Hoffnung, dass die<br />
»Übersetzung« in das berufliche Alltagsgeschehen dadurch<br />
besser gelingt. Parallel (und ergänzend) dazu veröffentlichen<br />
wir einige Stellungnahmen von CLGE-Delegierten zu markanten<br />
Berufsfragen.<br />
Während in Brüssel das berufspolitische Objektiv auf die Entwicklung<br />
des Berufsstandes gerichtet war, beschäftigte sich<br />
CLGE in Cork (u. a.) mit der Reputation des »surveyor« in den<br />
einzelnen europäischen Ländern. In den Interviews werden zwei<br />
Facetten beleuchtet. Einmal wird nach der Reputation des Berufsstandes<br />
in den einzelnen Ländern gefragt, etwa im Vergleich<br />
zu verwandten Berufsgruppen.<br />
Eine zweite Frage betrifft den studentischen Nachwuchs, dessen<br />
Interesse für die vermessungstechnisch geprägten Berufszweige<br />
in einigen Ländern deutlich nachgelassen hat. Hinter<br />
beiden Fragen steht die Sorge, dass sich der Berufsstand in eine<br />
gesellschaftliche Nische abschieben lassen könnte.<br />
NEUER BERUFSMUT<br />
Ex-GE-Chef Otmar Schuster entwickelt seine Entwicklungslinien<br />
immer aus einer historisch analytischen Sichtweise heraus.<br />
So sieht er in dem Vermessungsingenieur einen uralten<br />
Beruf und einen Vorreiter der Globalisierung.<br />
»Seine Technik hat Machtbegrenzung, Transparenz,<br />
Wissen um die Erde und Wirtschaftsentwicklung<br />
in den letzten Winkel des Planeten gebracht.<br />
Über die Wissenschaft haben sich schon<br />
früh geodätische Technologien ungeachtet aller<br />
Landesgrenzen ausgebreitet. Auch die unsere.<br />
Diese aber hat stets eine Sonderstellung eingenommen.<br />
Ihr Basiswissen ist überall präsent.«<br />
Sein Eintreten für die freiberufliche Dienstleistung, vorzugsweise<br />
in der Form der unbefristeten Beleihung mit dem Recht<br />
zur Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden, ist<br />
beinahe »berufsgründend«. Aber der Geometer Europas und<br />
sein Gegenüber in der Verwaltung sollen sich mit den staatlichen<br />
Aufgaben auch weiterentwickeln.<br />
»Die europäische Vision kann nur aus den übertragenen<br />
Aufgaben und den dafür notwendigen<br />
Voraussetzungen entstehen. Der Beruf ist ja kein<br />
Selbstzweck. Deshalb sollten unsere Kongresse<br />
und die innere Kolonisation den Aufgaben gewidmet<br />
sein und Auswege für die Politik aufweisen.<br />
Wir müssen die Öffentlichkeit und die Politik zu<br />
unseren Vorschlägen zu gewinnen versuchen.«<br />
Bei diesen Aufgaben sei stets die europäische Harmonisierung<br />
zu beachten. Die Zukunft sei nicht mit abgrenzerischer Berufspolitik<br />
zu gewinnen. »Good government« mit europäischem<br />
Ansatz gehöre trotz aller europäischen Gefährdungen die Zukunft.<br />
Unsere europäische Trumpfkarte ist unsere<br />
Nähe zum Bürger.<br />
Unsere budgetäre Trumpfkarte ist unsere<br />
finanzielle Unabhängigkeit.<br />
Unsere soziale Trumpfkarte ist die Stellung<br />
als Arbeitgeber.<br />
Europa werde lernen, dass es Menschen braucht, »die man mitnehmen<br />
kann«. Ohne diese gäbe es das Europa mit seinen heutigen<br />
Freiheiten nicht. Solange die (staatlich lizenzierten) Vermessungsingenieure<br />
mit ihrem Beruf zwischen Staat und Privat<br />
(in Europa) eine wichtige Mission hätten, sollten sie damit<br />
ihren Platz in Europa suchen.<br />
NEUE LERNZIELE<br />
»Technological changes, globalization and an era<br />
characterized by unrestricted movement of professionals,<br />
with titles losing their original meaning<br />
and content, made the profession of geodetic<br />
surveyors subject to an increased pace of change.<br />
Consequently, geodetic surveyors have to adapt<br />
to the ongoing change and occupy new fields of<br />
activity, especially in real estate. Geodetic activities<br />
are closely related to real estate through the<br />
dimension ›space‹ which creates new opportunities<br />
and challenges. Therefore, geodetic surveyors<br />
need business administration skills as well as<br />
real estate know-how. In addition, geodetics have<br />
to network with real estate professionals.«<br />
discussion here in CLGE we would like to ask them the question:<br />
What are the reasons for studying geodesy, when students know<br />
that the salaries in the Czech Republic in geodesy are not so high<br />
as in other professions? It is very interesting for us to know the<br />
answer.<br />
Concerning to the reputation of geodesy in the Czech Republic we<br />
have to point out that we have many professors who became worldfamous.<br />
Their contribution to the science in geodesy was important.<br />
Therefore the graduated university-leavers start their profession<br />
with a high level of knowledge.<br />
Jürg Kaufman (Schweiz): Ich glaube, dass die Geometer eigentlich<br />
noch einen guten Namen und eine gute Position in der Gesellschaft<br />
haben. Aber diese Stellung ist ziemlich gefährdet. Die Leute sehen<br />
nicht mehr unmittelbar, was ein Geometer tut.<br />
Wir müssen Anstrengungen unternehmen, ihnen unseren Beruf,<br />
aber auch die Bedeutung unserer Tätigkeit für sie zu erklären.<br />
Meine Theorie ist, dass wir einen umfassenden rechtlichen und<br />
ökonomischen »Touch« haben müssen, neben einer gut fundierten<br />
Vermessungsausbildung. Man muss uns abnehmen, dass wir ökonomisch<br />
sinnvolle Tätigkeiten durchführen.<br />
FORUM: Die Vermessung, so wie wir sie kennen, als berufliche Basis<br />
und darauf aufbauend neue Berufsfelder?<br />
Jürg Kaufman: Ja, ich würde eigentlich den Gebieten Recht und<br />
Ökonomie (Wirtschaft) den gleichen Stellenwert geben wie der Vermessung.<br />
FORUM: Sprechen Sie auf Ihre Vorschläge für ein »Cadastre 2014«<br />
an?<br />
2<br />
349
INTERNATIONAL<br />
Jürg Kaufman: Ich bin als Präsident der geosuisse, des Schweizerischen<br />
Verbands für Geomatik und Landmanagement, geradezu<br />
aufgefordert, mit Vorschlägen und Modellen die Weiterentwicklung<br />
unseres Berufsstandes anzumahnen.<br />
Henning Elmstroem (Dänemark): First of all, I want to point out<br />
something important for the profession. When I teach on my university,<br />
I tell my students that there is no difference between the<br />
demands for those who go into the civil servants or in private<br />
praxis. I want them to be able to interchange between this. The<br />
only difference between the private praxis and the civil service is<br />
the later education levels. In private praxis in Germany, you have<br />
two or three years of practice before the final examination to obtain<br />
license. Similar systems exist in other countries with two or<br />
three years of practice and a system of approvement. But if you<br />
go to the civil servant you will also find a way of education (CPD)<br />
and a system of later approvals. In my view, this is the principal<br />
foundation of CLGE. We are surveying professionals all of us. But,<br />
looking at our past, we have being concentrated of being data<br />
collectors. We are, excuse me for the expression, humble data<br />
collectors. Our combination of data collectors of surveying and<br />
our knowledge about property, about how to form, change and<br />
distaff this property and our juridical knowledge of the open land<br />
market should put us in a much better position.<br />
We must turn away from being data collectors to an advisory role<br />
in the process. Maybe not only as an advisor but as a leader of the<br />
process about establishing private and public property. So, what<br />
we need is to realize – as you can see in the Tour de France – that<br />
the question sometimes about winning is as simple as having<br />
enough confidence in attacking in the right moments. That is what<br />
we need. It is nice to be nice, but it is also nice to be the best.<br />
So we must be more self-confident about our important role in<br />
society.<br />
350<br />
2<br />
If I can take an example from Denmark: If I look back on the last<br />
40 years of debate in the Danish parliament I will find the same<br />
key-words over the years. Words like reliable profession, trustworthy<br />
cooperation with the public sector taking care of an important<br />
part of society etc. Nice words, of course, but also demanding<br />
for the profession placing us in EU treaty article 45.<br />
I will come back to that later private- public partnership, but in<br />
the cooperation with the public sector we are integrated in the<br />
Danish laws. We are first part judge in questions about property<br />
boundaries, we are not just only data collectors. Some of the problems<br />
that you describe about low salaries and competitions beyond<br />
reasonable limits is known all over Europe, but there is a difference<br />
between collecting data, using the GPS system or collecting<br />
data and managing the process of changing properties and of developing<br />
areas. That is what we must be able to do. And we can<br />
do it, we are a profession suitable to be leading officers, civil servants<br />
in big communities and states as well and also in big private<br />
companies. We work on the same level.<br />
My idea is that a combination of civil servants and private surveyors<br />
will live very well together and create a lot of jobs. But the<br />
time of being so humble is over and we must turn into a world of<br />
delivering solutions. You said in your magazine FORUM some years<br />
ago, that the bait must taste the fish, not the fisherman. A wonderful<br />
drawing, I have used it many times. So we must be able to<br />
change our role, to be more significant, more visionary. Not only<br />
visionary but visible, because in case of being visionary without<br />
being visible we will lose. We must tell the young people, that we<br />
are in a very interesting, very important position in the change of<br />
our society. And we were never able to do that before. Maybe<br />
because we have not looked upon ourselves as capable of doing<br />
so.<br />
Jos Anneveld (Niederlande): When I heard the German problems<br />
about the EU treaty article 45, I would say: What are you<br />
afraid of? Because firstly I think it has mainly to do with the cadastral<br />
activities. The cadastral activities are very local, so you need<br />
to be very locally oriented to execute these activities. There is not<br />
too much margin on it. So there won't be many people from abroad<br />
who will be attracted to this work. Secondly, without trying to<br />
escape from this rule, you can do much to direct the work towards<br />
the experienced companies .<br />
For example, even if you need to do European tenders you can put<br />
qualifications into tenders, experiences, being experienced in local<br />
circumstances. So you can put many things into a tender procedure<br />
which makes that only people or companies that are able<br />
to make the work professionally can do that. So I would say it is<br />
not an important issue, not even for the countries which are re-<br />
Soweit Karl-Werner Schulte in seinem Beitrag über »Geomatics<br />
in the Context of Real Estate«. Auch Schulte verweist auf<br />
die verdienstvolle Rolle der Geodäsie in der Vergangenheit.<br />
Natürlich standen die Bemühungen um genaue, aktuelle und<br />
homogene Messergebnisse im Vordergrund. Und auch die heutigen<br />
Herausforderungen für eine weltumspannende Organisation<br />
der Geoinformationen findet seine Würdigung. Sein Plädoyer<br />
ist jedoch auf die Erweiterung des durch »earth science«<br />
und »informatics« geprägten Berufsfeldes um »Management«-<br />
Funktionen gerichtet.<br />
Figure 3:<br />
From Surveying<br />
to Geo-Services<br />
TRADITIONAL<br />
GEODETIC<br />
SURVEYOR<br />
Earth Science<br />
GEO-INFORMATICS<br />
Informatics<br />
GEO-SERVICES<br />
Management<br />
Informatics<br />
Earth Science Earth Science<br />
»Overall, future work fields for geodetic surveyors<br />
are in the service sector. These opportunities<br />
range from research and development to quality<br />
control and project monitoring. Besides, the traditional<br />
tasks like operative surveys, real estate<br />
services and geo-information services (GIS) create<br />
a divers spectrum of opportunities for geodetic<br />
activities.<br />
Thus, the education of geodetic surveyors must<br />
adapt to the new requirements. The whole occupational<br />
image must prepare geodetic surveyors<br />
for the upcoming challenges. Consequently, education<br />
must include technical education as well<br />
as expertise. Geodetic Surveyors need leadership<br />
ability, multidisciplinary competence, presentation<br />
skills, business administration and management<br />
skills, international competence and real<br />
estate knowledge.«<br />
INTERNATIONAL<br />
gulated to their profession. It is better to play on strength than<br />
to protect yourself.<br />
About the reputation: In Holland we went through the same items<br />
as you talked about. People from the technical branch, not only<br />
surveyors, sometimes have a feeling about being regarded as second<br />
rate academics. First of all, I think we always look towards<br />
the very few people who really make the money and are the big<br />
guys. These people are exceptions to the rule whatever background<br />
they have, for example take lawyers. If you think about lawyers,<br />
then you look to the few people who are solicitor in the international<br />
law firms and earn about 500.000 Euros, but they are an<br />
exception under the lawyers. Most of them have a reasonable, not<br />
high, salary and need to work hard for that. Statistically, there is<br />
not that big difference between people from different disciplines.<br />
Secondly, I think we have to innovate our profession continuously<br />
and we have to look towards services which add value for the<br />
clients who are prepared to pay for them. That means that really<br />
as engineers in the classical sense of the word we have to look for<br />
problems that we can solve for our clients and often that is a combination,<br />
we need to combine several kinds of technical devices<br />
and think creatively. There is a continuous stream of services that<br />
come up, live their life, we can make money with it and then we<br />
have to leave it for other services. This can mean that the services<br />
which go down on the merchant site can be picked up by other<br />
people or other companies, smaller companies or people with less<br />
academic skills. And they can have a good life, too.<br />
Clemens Kiepke (Deutschland): Zur Reputation unseres Berufes<br />
möchte ich zwei Anmerkungen machen: Erstens kann ich eigentlich<br />
nur feststellen, dass unsere Kollegen, die ÖbVI in Deutschland, in<br />
dem Maße in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, wie sie<br />
sich letztendlich einbringen. Wenn wir z. B. am öffentlichen Leben<br />
teilnehmen, d. h. in unserem Umfeld Kontakt zu den gesellschafts-<br />
2<br />
351
INTERNATIONAL<br />
352<br />
NEUE EINORDNUNG<br />
In welchem beruflichen Umfeld wird<br />
sich der beliehene oder lizenzierte<br />
Vermessungsingenieur in der Zukunft<br />
zu behaupten haben? CLGE<br />
betont, dass die katastralen Systeme<br />
in Zukunft noch weniger als »Wert<br />
an sich« zu begreifen sind, sondern<br />
ihre Bedeutung in Relation zu »land<br />
tenure«, »land value« und »land use«<br />
gewinnen (oder bewahren) werden.<br />
Wer das untenstehende Diagramm<br />
richtig liest, erkennt den großen<br />
Erweiterungsraum für alle Berufsvertreter,<br />
die ihre Tätigkeit auf die<br />
rechtlichen und technischen Kenntnisse<br />
des Liegenschaftskatasters gründen,<br />
die aber auch erkennen, dass der<br />
Aufbau und die Anwendung katastraler<br />
Systeme immer auch in die<br />
bestehenden Gesellschaftssysteme<br />
eingebunden werden müssen.<br />
Stig Enemark führt das so aus:<br />
2<br />
LAND VALUE<br />
Valuation, Taxation<br />
Fiscal Means<br />
Collateral and Tax Basis<br />
Financial Services<br />
Public Services<br />
»However, the concept<br />
of ›cadastre‹ is difficult<br />
to identify. It may be<br />
designed in many different<br />
ways, depending<br />
on the origin, history<br />
and cultural development<br />
of the country<br />
or jurisdiction. Basically, a cadastre is just a<br />
record that identifies the individual land parcels /<br />
properties. The purpose of this identification may<br />
be security of land rights (as was the case in<br />
Australia). Today, most cadastral registers around<br />
the world are linked to both land valuation /<br />
taxation and to the securing of legal rights in<br />
land.<br />
Therefore it makes sense to talk about cadastral<br />
systems or cadastral infrastructure rather than<br />
just a cadastre. These systems or infrastructures<br />
include the interaction between the identification<br />
of land parcels, the registration of land<br />
rights, the valuation and taxation of land and<br />
property, and the present and possible future use<br />
of land.«<br />
Social Stability<br />
Economic Growth<br />
Efficient Land Markets<br />
Security of Tenure<br />
and Investments<br />
LAND TENURE<br />
Land Rights<br />
Legal Means<br />
CADASTRAL<br />
SYSTEMS<br />
LAND USE<br />
Planning Control<br />
Environmental Means<br />
Land Development<br />
Resource Management<br />
Environmental Sustainability<br />
Cadastral systems facilitate administration of three main areas:<br />
land tenure, land value and land use<br />
Für die »Landentwicklung« ist es wichtig, die Begriffe mit Definitionen<br />
unverrückbar zu machen, um sie dann »mit Leben«<br />
zu füllen.<br />
land tenure:<br />
the allocation and security of rights in lands;<br />
the legal surveys to determine parcel boundaries;<br />
the transfer of property or use from one party<br />
to another through sale or lease;<br />
and the management and adjudication of<br />
doubts and disputes regarding rights and parcel<br />
boundaries.<br />
land value:<br />
the assessment of the value of land and<br />
properties;<br />
the gathering of revenues through taxation;<br />
and the management and adjudication of<br />
land valuation and taxation disputes.<br />
land use:<br />
the control of land use through adoption of<br />
planning policies and land use regulations at<br />
national, regional and local levels;<br />
the enforcement of land use regulations;<br />
and the management and adjudication of land<br />
use conflicts.<br />
land development:<br />
the building of new physical infrastructure;<br />
the implementation of construction planning<br />
and change of land use through planning permission<br />
and granting of permits.<br />
Enemark legt schließlich seinen Finger direkt in die Wunde des<br />
ungeklärten Berufsverständnisses. Seine Forderung nach einem<br />
Ausbildungswechsel ist mehr die Forderung nach einem veränderten,<br />
integrativen und kooperativen Berufsverständnis.<br />
Dass ein Berufsverständnis, welches die Messtechnik in direkter<br />
und gleichberechtigter Verknüpfung mit den Wissensgebieten<br />
Informations- und Landmanagement sieht, in Deutschland<br />
noch entwickelt werden muss, ist leider eine Universitätswirklichkeit.<br />
MEASUREMENT<br />
SCIENCE<br />
SPATIAL<br />
INFORMATION<br />
MANAGEMENT<br />
LAND<br />
MANAGEMENT<br />
Design/build/manage the natural/built environment and<br />
connected spatial / legal rights<br />
The educational profile of the future<br />
FORUM: Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />
INTERNATIONAL<br />
gestaltenden Gruppierungen und Einrichtungen halten und uns<br />
dort seriös darstellen, müssen wir uns um unsere Reputation keine<br />
Sorgen machen. Wenn ich allerdings Kollegen sehe, die sich dem<br />
verweigern und sich in ihrem kleinen Wirkungskreis nur als »Landmesser«<br />
sehen, wird unser Berufsbild in der Gesellschaft auch auf<br />
diesen Aktionsraum begrenzt.<br />
Zweitens wird das Berufsbild nicht nur durch einzelne ÖbVI geprägt.<br />
Es muss auch auf der nationalen und internationalen Berufsebene<br />
erworben und verteidigt werden. Diese Komponente darf<br />
nicht unterschätzt werden. Wir halten die durchaus vorhandenen<br />
Kompetenzprobleme und wirtschaftlichen Schwierigkeiten häufig<br />
für unüberbrückbar. Vor der Tür stehen aber Probleme von ganz<br />
anderer Dimension. Wenn wir es künftig verstärkt mit europäischen<br />
Mitbewerbern zu tun bekommen sollten, die mit einem ganz<br />
anderen Background, mit einer ganz anderen Ethik an den Beruf<br />
herangehen, die wenig Verständnis für unser Rechtssicherungssystem<br />
haben, werden wir uns anders positionieren müssen. Das<br />
bedeutet auch im Gegenzug, neue Chancen zu nutzen.<br />
Darum hat neben der nationalen die internationale Vertretung des<br />
Berufsstandes, die im Wesentlichen nur durch den BDVI geleistet<br />
wird, einen so immens hohen Stellenwert.<br />
2<br />
353
GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER<br />
354<br />
Anmerkungen zum Ende der Entwicklungsmaßnahmen in Berlin<br />
STÄDTEBAULICHE GROSSPROJEKTE<br />
Fortsetzung aus FORUM 1/<strong>2006</strong> ULI HELLWEG , BERLIN<br />
Im vorigen Heft schilderte Uli Hellweg gewissermaßen Planung<br />
und Aufbruch der Entwicklungsmaßnahmen. Die zunehmen-<br />
de Systematisierung der Arbeitsschritte bewirkte eine Effizienz-<br />
steigerung, die Nachfragen des Rechnungshofes taten ein Übriges.<br />
Wenn sich der Immobilienmarkt in den Jahren nach 1995 nicht<br />
so total verändert hätte. So etwa der Einbruch des öffentlich ge-<br />
förderten Wohnungsbaus in Berlin.<br />
In diesem Heft geht es um die Suche nach dem verlorenen Markt<br />
und um die Bemühungen des Entwicklungsträgers, mit den Markt-<br />
entwicklungen Schritt zu halten. Schwierigkeiten, über die sich<br />
das Baugesetzbuch ausschweigt.<br />
2<br />
DIE SUCHE NACH DEM VERLORENEN MARKT<br />
Bis zum Ende der 90er Jahre war trotz aller Bemühungen der<br />
Anteil des frei finanzierten Wohnungsbaus in den Entwicklungsbereichen<br />
noch gering. Dies lag zum einen an den bestehenden<br />
Bau- und Förderverpflichtungen aus abgeschlossenen<br />
Verträgen; zum anderen waren die Bodenpreise immer noch<br />
hoch – oder besser: Sie wurden hoch gehalten. Daran war die<br />
durch den verdichteten geförderten Geschosswohnungsbau<br />
geprägte Bewertungspraxis der Gutachterausschüsse nicht völlig<br />
unbeteiligt. Die zum Teil hohen bewertungstheoretischen<br />
Grundstückspreise erreichten erst nach und nach realistische<br />
Dimensionen. Auch die damaligen Grundstücksvergaberichtlinien<br />
des Senats trugen nicht gerade zur schnellen Marktanpassung<br />
der Anfangs- und Endwerte im Entwicklungsbereich<br />
bei. Schließlich waren auch manche Entwicklungsträger mit<br />
Blick auf ihre Kosten- und Finanzierungsübersichten nicht unbedingt<br />
an niedrigen Endwerten interessiert. Ausschreibungen<br />
und Investorenwettbewerbe hatten in der Regel nur begrenzte<br />
Resonanz, da die Wahrnehmung der Gebiete durch die öffentlichen<br />
Diskussionen der letzten Jahre und die zum Teil einseitige<br />
Prägung durch den hohen Anteil an gefördertem Wohnungsbau<br />
in einzelnen Gebieten nicht unbedingt besser wurde.<br />
Andererseits war die Entwicklung, wie auch der Rechnungshof<br />
festgestellt hatte, nicht einfach abzubrechen. Millionenschwere<br />
Entschädigungsforderungen der Eigentümer wären die<br />
Folge gewesen, da sie im Vertrauen auf das Entwicklungsversprechen<br />
der Rechtsverordnung bereits erheblich investiert<br />
und / oder Ausgleichsbeträge bezahlt hatten. Es mussten also<br />
dringend neue Märkte erschlossen werden. In allen Entwicklungsbereichen<br />
wurden die städtebaulichen Konzepte entdichtet,<br />
der Bedarf an Infrastruktur reduziert und der Grunderwerb<br />
durch die Entwicklungsträger, soweit es ging, eingestellt.<br />
Das allein erschloss aber noch keine neuen Märkte. Erst die Entwicklung<br />
gezielter Produktstrategien brachte neue Nachfrage<br />
ins Gebiet. Für die Wasserstädte basierten die neuen Vermarktungsstrategien<br />
auf der Überlegung, dass die Standorte am<br />
Wasser eine besondere Qualität besitzen, die für bestimmte<br />
Zielgruppen herausgearbeitet und verdeutlicht werden muss.<br />
Städtebau und Architektur am Wasser, so die These, müssen<br />
sich qualitativ und gestalterisch von städtebaulichen Lösungen<br />
und Architekturtypologien anderer Standorte unterscheiden.<br />
Es wurden verschiedene Immobilienprodukte wie z. B. die<br />
Uferterrassen, Floating Homes, Baugruppenmodelle oder der<br />
Haustyp »Berlin Terrace« entwickelt. Letzterer Haustyp, im Rahmen<br />
eines internationalen Workshop-Verfahrens 2000 entwickelt,<br />
stellte sich in den letzten Jahren als besonders erfolgreiches<br />
Immobilienprodukt dar, das in den Gebieten der Wasserstadt,<br />
insbesondere in der Rummelsburger Bucht, inzwischen<br />
mehr als 200 Mal realisiert wurde. Das Markenzeichen »Berlin<br />
GRUND UND BODEN<br />
Terrace« stellt sich bewusst in die Tradition norddeutscher<br />
oder rheinischer Bürgerhäuser und des angloamerikanischen<br />
»Terrace«, also des städtischen Einfamilienhauses, und spricht<br />
bewusst eine mittelständische, junge urbane Klientel an.<br />
Dieser Haustyp konnte verschiedene Vorteile in den Gebieten<br />
der Wasserstadt GmbH zur Geltung bringen:<br />
Der Begriff des »Terrace« verbindet die Vorstellung vom städtischen<br />
Einfamilienhaus (»Terrace«) mit der räumlichen Qualität<br />
der Dachterrasse zum See. Während die Gärten nur eine<br />
begrenzte Sicht zum Wasser zulassen, sind Spree oder Havel<br />
von fast jeder Dachterrasse eines »Berlin Terrace« aus sichtbar.<br />
Der Typ des städtischen Reihenhauses erlaubt eine deutlich<br />
höhere Dichte (0,8 – 1,2 GFZ statt 0,4 – 0,6) als das vorstädtische<br />
Einfamilienhaus und damit höhere Grundstückspreise<br />
und Einnahmen bzw. einen höheren Deckungsbeitrag<br />
zu den Entwicklungskosten.<br />
Ein weiterer Aspekt der Produktentwicklung dieses Haustyps<br />
betraf die Zielgruppe. Anders als im klassischen Einfamilienhausbau<br />
und zum Teil auch im geförderten Wohnungsbau sollten<br />
mit diesem Haus Menschen angesprochen werden, die das<br />
Haus auch als Raum für berufliche Aktivitäten sehen.<br />
Dementsprechend wurde das Erdgeschoss des »Berlin Terrace«<br />
nicht wie im Einfamilienhaus üblich als Repräsentationszone<br />
geplant, sondern in Anlehnung an das historische Bürgerhaus<br />
als multifunktionaler Bereich. Die Erdgeschossnutzungen<br />
sind vielfältig und flexibel: vom Kinderspielzimmer über die<br />
Praxis oder das Atelier bis zur Garage oder Werkstatt reicht die<br />
Nutzungsvariabilität dieser »Wirtschaftszone«. Die repräsentativen<br />
Räume befinden sich grundsätzlich im ersten Ober-<br />
2<br />
355
GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER<br />
Gewachsene städtebauliche Kompetenz<br />
GEBIG EVA seit über 10 Jahren in<br />
Entwicklungsbereichen tätig<br />
356<br />
Maßnahmen nach dem besonderen<br />
Städtebaurecht des BauGB,<br />
ob Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen,<br />
schließen eine rechtsorientierte<br />
und maßnahmebezogene<br />
Wertermittlung mit ein. Ob<br />
Bodenordnung oder Gründstücksverkehr,<br />
ob Anfangs- und Endwert<br />
oder die Ermittlung von Neuordnungswerten,<br />
die Wertermittlung<br />
begleitet die besonderen Städtebaumaßnahmen<br />
als (Wert-)Maßstab<br />
für das städtebauliche Geschehen.<br />
Wertermittlung in Maßnahmen<br />
nach dem besonderen Städtebaurecht<br />
ist die »hohe Schule« der<br />
Wertermittlung, weil nicht nur das<br />
Bewertungsrecht und die Entwicklung<br />
der Grundstücksmärkte, sondern<br />
auch das Städtebaurecht »gewusst<br />
und gekonnt« angewendet<br />
werden müssen.<br />
In der Zusammenarbeit mit Sanierungs-<br />
und Entwicklungsträgern<br />
einerseits und mit den zuständigen<br />
Gemeindestellen andererseits bedeutet<br />
die Wertermittlung aber auch Beratungstätigkeit<br />
in der Vorbereitung<br />
von Bebauungsplänen, bei der Planung<br />
von Bauprojekten oder bei der<br />
Abfassung von Ablöse- oder Abwendungsvereinbarungen.<br />
Wegen dieser<br />
2<br />
Komplexität wird Wertermittlung bei<br />
Maßnahmen der Stadterneuerung<br />
sinnvollerweise in personeller Kontinuität<br />
durchgeführt. Man entspricht<br />
damit u. a. auch dem Erfordernis, dass<br />
die in den verschiedenen Phasen einer<br />
Maßnahme erstellten Gutachten formal<br />
und inhaltlich vergleichbar sind.<br />
In Berlin werden drei Entwicklungsbereiche<br />
seit über zehn Jahren von<br />
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren<br />
betreut – auf hohem Niveau,<br />
mit gutem Erfolg und mit ständig<br />
wachsender Reputation. Warum ÖbVI?<br />
Entwicklungsmaßnahmen erfordern<br />
ein Grundstücks-, Planungs- und Baurechtsverständnis,<br />
das dem Berufsbild<br />
der ÖbVI in hohem Maße entspricht.<br />
Die ÖbVI werden im Rahmen der<br />
GEBIG EVA tätig und betreuen die Entwicklungsbereiche<br />
Wasserstadt Berlin-Oberhavel,<br />
Berlin-Johannisthal /<br />
-Adlershof und Biesdorf-Süd. Begonnen<br />
wurde mit zehn Kollegen, heute<br />
von Dr.-Ing. Walter Schwenk, Berlin<br />
www.adlershof.de www.wasserstadt.de www.biesdorf-sued.de<br />
arbeiten noch fünf ÖbVI |1| in den Entwicklungsbereichen.<br />
Die kollegiale Kooperation<br />
innerhalb der Ingenieurgesellschaft<br />
GEBIG war schon bei Aufträgen<br />
der Treuhand-Gesellschaften<br />
erprobt worden. Die guten Erfahrungen<br />
in der Zusammenarbeit wurden<br />
auf die Situation der städtebaulichen<br />
Entwicklungsmaßnahmen ohne Probleme<br />
übertragen. In der Ausübung<br />
der Bewertungstätigkeit haben die<br />
Kollegen hohe fachliche Kompetenz,<br />
Einfühlungsvermögen in die verschiedenen<br />
Maßnahmephasen und Beratungsvermögen<br />
bewiesen.<br />
Mit dem Abschluss der Entwicklungsmaßnahmen<br />
wird die »gewachsene<br />
Kompetenz« der Kollegen für neue<br />
Aufgaben in der Stadterneuerung frei.<br />
GEBIG EVA wird dieses Feld weiter ausbauen<br />
und kann sich dabei auf die<br />
jahrelange Erfahrung in der Bewertung<br />
von Vorgängen nach dem besonderen<br />
Städtebaurecht stützen.<br />
|1| Harald Bartels, Jürgen Burneleit, Holger Jürgens, Diethild Noormann-Wachs, Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />
geschoss, dem Piano Nobile, das in der Regel über eine Terrasse<br />
oder einen Balkon mit Treppenabgang in den Garten verfügt.<br />
Über dem Wohngeschoss befindet sich das Schlafgeschoss als<br />
dritte Ebene und darüber das mehr oder weniger ausgebaute<br />
Dachgeschoss mit Dachterrasse und Blick zum See. Städtebaulich<br />
stellen diese Häuser kompakte Reihenhäuser mit vier Geschossen<br />
dar, die einen urbanen Eindruck des Straßenraumes<br />
vermitteln. Dieser wird durch die unterschiedlichen Erdgeschossnutzungen<br />
unterstrichen.<br />
Eng mit der Entwicklung dieses Haustyps zusammen ging die<br />
Strategie zur Initiierung von Baugruppen. Während Berliner<br />
Bauträger das »Berlin Terrace« als unberlinerisch bezeichneten<br />
und mit dem Argument »Der Berliner steigt keine Treppen« ablehnten,<br />
machten erfolgreiche Modelle in Freiburg und Tübingen<br />
der Wasserstadt GmbH Mut. In einer Werbekampagne<br />
wandte sie sich direkt an die Endnutzer. Motto: »Baufrau sucht<br />
Bauherrn«. Die Resonanz übertraf selbst die kühnsten Erwartungen.<br />
Mehrere Hundert Interessierte meldeten sich als potenzielle<br />
Mitglieder für Baugruppen. Betreut durch professionelle<br />
Baugruppenmoderatoren im Auftrag der Wasserstadt<br />
GmbH entstanden im Jahre 2001 erste Baugruppen, auf die<br />
der Haustyp »Berlin Terrace« wie zugeschnitten war. Mittlerweile<br />
existieren in der Rummelsburger Bucht 15 Baugruppen,<br />
die heute von spezialisierten Architektenteams auf eigene<br />
Rechnung betreut werden und in ganz Berlin inzwischen ihre<br />
Nachahmer gefunden haben.<br />
Baugruppenmitglieder sind in der Regel aktive und engagierte<br />
Bauherrn und Baufrauen, die kostenbewusst, aber dennoch mit<br />
hohen Umweltstandards bauen. So sind in der Rummelsburger<br />
Bucht nicht nur architektonisch preisgekrönte »Terraces«<br />
entstanden (siehe Abbildungen), sondern auch Niedrigenergiehäuser.<br />
Von einer Baugruppe auf Stralau werden derzeit Pas-<br />
GRUND UND BODEN<br />
sivhäuser geplant. Eine Auswertung der Baugruppenprojekte<br />
im Entwicklungsbereich Rummelsburger Bucht hat ergeben, dass<br />
die durchschnittlichen Gesamtherstellungskosten von Baugruppenprojekten<br />
inklusive aller Baunebenkosten, aber ohne Grundstück<br />
und Grunderwerbskosten, zwischen 950 und 1.100 Euro/m<br />
2 BGF liegen. Der vergleichbare Preis eines Bauträgerprojektes<br />
ist der Verkaufspreis abzüglich des Grundstücksanteils.<br />
Er liegt für vergleichbare »Terrace«-Gebäude in den gleichen<br />
Lagen bei 1.100 bis 1.250 Euro/m 2 BGF. Der Unterscheid<br />
summiert sich bei einem Haus von 150 m 2 BGF auf 15.000 bis<br />
22.500 Euro. Dazu kommen die Einsparungen bei der Grunderwerbssteuer,<br />
die sich bei den Baugruppen nur auf das unbebaute<br />
Grundstück bezieht. Im Ergebnis liegt die Einsparung bei<br />
Baugruppen gegenüber den Bauträgerobjekten bei 15 bis 20 %<br />
des Gesamterstellungs- bzw. Verkaufspreises, d. h., die Baugruppen<br />
»erwirtschaften« sich ihr Eigenkapital selbst.<br />
Baugruppen sind aber auch noch aus anderen Gründen für<br />
städtebauliche Großprojekte eine besonders wichtige Zielgruppe.<br />
Viele Baugruppenmitglieder verstehen sich als Pioniere<br />
einer neuen Entwicklung, die sie beeinflussen wollen. Partizipatorische<br />
Modelle der Stadtplanung im Bereich der Freiflächen-<br />
und Verkehrsplanung sind ihnen besonders wichtig.<br />
Baugruppen wollen nicht nur auf ihr Haus, sondern auf ihre<br />
Nachbarschaft und das Quartier Einfluss nehmen. Damit<br />
stärken sie die Integrationsfähigkeit neuer Stadtteile. Mit den<br />
Baugruppen zieht ein neues Bürgerbewusstsein in die Quartiere<br />
ein, das ihnen eine eigene soziale und kulturelle Identität gibt.<br />
Im Ergebnis hat die Umstellung auf den frei finanzierten Wohnungsbau<br />
seit 1999/2000 trotz des Festhaltens an den städtebaulichen<br />
und nutzungsmäßigen Prinzipien des Masterplans<br />
zu einer größeren Vielfalt an architektonischen Typologien (Ge-<br />
2<br />
357
GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER GRUND UND BODEN<br />
358<br />
schosswohnungsbau, Stadthäuser, Reihenhäuser, Terrassenhäuser,<br />
Floating Homes etc.), zu gemischten Bevölkerungsstrukturen<br />
und zu neuen Formen von Bauherrschaft geführt. Basis<br />
dieser neuen Vielfalt ist aber nicht allein der frei finanzierte Wohnungsbau,<br />
sondernder der Mix aus dem geförderten Wohnungsbau<br />
(aus der Entwicklungsphase bis etwa 2000) sowie den unterschiedlichen<br />
Bewohnerschaften und Investorenstrukturen.<br />
Als Schlussfolgerung aus dieser Phase der Umstellung vom öffentlich<br />
geförderten auf den frei finanzierten Wohnungsbau<br />
lassen sich folgende Thesen ableiten:<br />
8. Geförderter und frei finanzierten Wohnungsbau müssen<br />
parallel entwickelt werden; dabei sollte der frei finanzierte<br />
quantitativ überwiegen. Einseitige Bevölkerungsstrukturen<br />
in städtebaulichen Großprojekten führen schneller zur Stigmatisierung<br />
und zu Akzeptanzproblemen als in historischen<br />
Wohnquartieren, die bereits eine stabile Identität besitzen.<br />
9. In Zeiten der Immobilienmarktschwäche gibt es keine Patentrezepte,<br />
sondern nur standortspezifische Produkte und<br />
Zielgruppen. Die »Kunst« besteht darin, standortadäquate<br />
Markenprodukte zu entwickeln. Dies können auch Nischenprodukte<br />
sein. Entscheidend ist nicht der quantitative Bedarf,<br />
sondern das qualitative standort- und zielgruppenspezifische<br />
Angebot. Dadurch kann eine quantitativ noch<br />
so beschränkte Nachfrage auf einen Standort konzentriert<br />
werden.<br />
10. Bei der Entwicklung von Produktstrategien geht es immer<br />
auch um den Preis. In förmlich festgelegten Entwicklungsbereichen<br />
müssen zumindest in der Pionierphase flexible<br />
Modelle der Verkehrswertermittlung gefunden werden, die<br />
experimentelle und imagebildende Projekte befördern.<br />
2<br />
11. Ebenso wichtig wie städtebauliche oder architektonische<br />
Leitprojekte sind die ersten Bewohner und Nutzer, die Gebietspioniere.<br />
Um ein Gebiet für engagierte und aktive<br />
Nutzer interessant zu machen, müssen besondere Rahmenbedingungen<br />
geschaffen bzw. verstärkt werden. Dazu<br />
gehören vor allem auch qualitative Aspekte eines kinderund<br />
familienfreundlichen Wohnumfeldes sowie bürgernahe<br />
Beteiligungs- und Planungsverfahren, in denen die<br />
neuen Bewohner das Gebiet auch als ihre eigene bürgerschaftliche<br />
Gestaltungsaufgabe erkennen. Dazu bedarf es<br />
ergebnisoffener Beteiligungsverfahren, bürgernaher Kommunikationsprozesse<br />
und diskursiver Planungsverfahren.<br />
DEREGULIERT STEUERN<br />
Angesichts der zum Teil erheblichen Kosten städtebaulicher<br />
Großprojekte und der dramatischen Haushaltslage der Kommunen<br />
hat es in den letzten Jahren immer wieder die Forderung<br />
nach dem Rückzug der Städte und Gemeinden aus der Entwicklungsverantwortung<br />
gegeben. Städtebauliche Projektentwicklung,<br />
so die Deregulierungsbefürworter, muss eine privatwirtschaftliche<br />
Aufgabe sein. Das Problem besteht darin, dass die<br />
meisten größeren städtebaulichen Brachen gar nicht privatwirtschaftlich<br />
entwickelt werden können – sonst wären sie es<br />
wahrscheinlich schon längst. Das Entwicklungsrecht wurde<br />
vom Gesetzgeber u. a. deswegen geschaffen, um aus Gründen<br />
des Allgemeinwohls Flächen zu entwickeln, die aufgrund ihrer<br />
besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und<br />
Ordnung der Gemeinde einer neuen städtebaulichen Entwicklung<br />
und Ordnung zugeführt werden sollen. Speziell industrielle<br />
oder verkehrsinfrastrukturelle Konversionsflächen sind<br />
voller unabsehbarer Risiken, so dass sich private Entwickler allenfalls<br />
in so genannten PPP-Modellen an sie herantrauen.<br />
Die These, dass es die Privaten »besser können« als die Städte<br />
und Kommunen, fußt auf der Annahme: Private Investoren<br />
kennen den Markt besser als öffentliche oder halb öffentliche<br />
Institutionen. Zumindest für Berlin ist hierzu anzumerken, dass<br />
die privaten Investoren, insbesondere die institutionellen und<br />
abschreibungsorientierten Anleger bis zur zweiten Hälfte der<br />
90er Jahre, weniger den Markt als die Förderprogramme des<br />
Senats bestens kannten. Die hohen Anteile an gefördertem<br />
Wohnungsbau führten zu einer Fehlsteuerung der Ressourcen<br />
und zu Belastungen des Landeshaushaltes in Milliardenhöhe.<br />
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Berlin, insbesondere<br />
der Wanderungsbewegungen zwischen der Kernstadt und<br />
dem Umland, war bereits 1994 statistisch deutlich erkennbar<br />
(Abbildung 1), dass die Wanderungssalden immer stärker zuungunsten<br />
Berlins sprachen. Aber erst das Auslaufen der Son-<br />
derabschreibungen und der faktische Wegfall der öffentlichen<br />
Förderung führten zu einem dramatischen Einbruch der Wohnungsbaufertigstellungen<br />
von 33.000 im Jahre 1997 auf 9.000<br />
drei Jahre später. Damit war das Ende der Talfahrt allerdings<br />
noch lange nicht erreicht. Bis zum Jahr 2003 sank die Zahl der<br />
Fertigstellungen im Wohnungsbau in Berlin auf 3.400 WE.<br />
Die großen öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften<br />
und die institutionellen Anleger, also die großen Investoren,<br />
hatten sich weitgehend aus dem Markt in Berlin<br />
zurückgezogen. Die Berliner Entwicklungsträger, die in den<br />
90er Jahren im Wesentlichen mit den institutionellen Anlegern<br />
und den großen kommunalen und nationalen Wohnungsbaugesellschaften<br />
zusammengearbeitet hatten, verloren damit<br />
ihre wichtigsten Investoren. Um ihrem Entwicklungsauftrag<br />
gerecht zu werden und vor allem auch, um Einnahmen zur Refinanzierung<br />
der Kosten zu generieren, mussten die Entwicklungsträger<br />
aus der Rolle des reinen Vermarkters heraustreten<br />
und die des Entwicklers übernehmen. Nur durch eine eigene<br />
Produktentwicklung war es möglich, neue Investoren- und<br />
Käuferschichten zu erschließen.<br />
Dies war nur durch eine einheitliche und konsequent qualitätsbewusste<br />
Steuerung des Entwicklungsprozesses möglich.<br />
Ohne die Interventionen der Entwicklungsträger und die entsprechende<br />
Unterstützung seitens des Senates hätte es weder<br />
die neuen Immobilienprodukte noch die Verkaufserlöse gegeben.<br />
Der in der planungspolitischen Diskussion oft zu hörende<br />
Widerspruch zwischen Planung und Steuerung einerseits und<br />
Deregulierung und freier Entfaltung der Marktkräfte andererseits<br />
erweist sich als ein falsches Gegensatzpaar. Tatsächlich<br />
beweisen gerade Entwicklungsmaßnahmen, dass der Markt<br />
nicht von sich aus die richtigen Lösungen findet, sondern<br />
manchmal einfach nur tief und fest schläft.<br />
D. h. im Umkehrschluss nicht, dass (halb) öffentliche Gesellschaften<br />
oder Entwicklungsträger die besseren Marktkenntnisse<br />
und die besseren Vermarktungsstrategien hätten. In Zeiten<br />
eines schwachen Immobilienmarktes und bei einer Investorenschaft,<br />
die durch diverse Ereignisse geschwächt oder<br />
zumindest verunsichert ist, gab es keine Alternative zur eigenen<br />
Produktentwicklung – außer, die Entwicklung gänzlich<br />
einzustellen. Diese Alternative verbot sich jedoch nicht nur entwicklungsrechtlich<br />
(Gebot der »zügigen Durchführung«, drohende<br />
Entschädigungsforderungen), sondern hätte auch den<br />
»return on investment« für die erheblichen öffentlichen Vorleistungen<br />
verzögert.<br />
In dieser Situation hat sich eine wohlverstandene Public-Private<br />
Partnership bewährt. Alle Immobilienprodukte wurden ab<br />
Ende der 90er Jahre in enger Kooperation mit einzelnen innovativen<br />
und risikobereiten Investoren, Projektentwicklern und<br />
auch – gerade im Baugruppenbereich – Architekten und Architektinnen<br />
entwickelt. Es waren der entwicklungsrechtliche Rahmen<br />
und die institutionellen Möglichkeiten des Entwicklungsträgers,<br />
die es ermöglichten, solche neuen Produkte und Vermarktungsstrategien<br />
kooperativ zu entwickeln und zusammen<br />
mit den unternehmerischen Partnern umzusetzen. Da die Entwicklungsträger<br />
selbst nicht im privaten Hochbau tätig sein<br />
dürfen, bedurfte es also immer eines komplementären privaten<br />
Partners, der die Produktstrategien mit entwickelte und schließlich<br />
auf sein eigenes unternehmerisches Risiko auch umsetzte.<br />
Folgende Schlussfolgerungen können gezogen werden:<br />
12. Städtebauliche Großprojekte müssen sich nicht nur planungsrechtlich<br />
aus den landes- und kommunalplanerischen<br />
Gesamtkonzepten entwickeln lassen, sondern auch<br />
aus öffentlichen Investitionsprioritäten. Auf diese Investitionsentscheidungen<br />
muss Verlass sein. Nur die wenigsten<br />
Großprojekte funktionieren vollständig frei finanziert.<br />
Öffentliches Geld, gleichgültig in welcher Form es gewährt<br />
wurde, fordert jedoch auch öffentliche Steuerung.<br />
13. Die Steuerungs- und Kontrollverantwortung wächst, je<br />
mehr öffentliches Geld im Spiel ist und je komplizierter<br />
die Ausgangslage ist. Vor allem bei komplexen Projekten<br />
der Innenentwicklung (z. B. auf Konversionsflächen) mit<br />
schwierigen Eigentumsverhältnissen, ungeklärten Altlasten<br />
und ungesicherter Erschließung steht die Kommune<br />
in der Pflicht, den Prozess aktiv zu steuern, vor allem auch,<br />
um wenigstens Teile der öffentlichen Kosten durch Abschöpfungsbeträge<br />
wieder zu refinanzieren. Das Entwicklungsrecht<br />
ist nach wie vor die wichtigste Rechtsnorm des<br />
BauGB zur Abschöpfung des Aufwertungsgewinnes öffentlicher<br />
Planung und somit zur Refinanzierung von Entwicklungskosten.<br />
14. Modelle der öffentlich-privaten Partnerschaft sind grundsätzlich<br />
positiv zu bewerten, weil privates und öffentliches<br />
Entwicklungsinteresse zusammenkommen. Dabei sind<br />
allerdings die Verantwortungsbereiche und Interessensphären<br />
klar zu definieren bzw. zu trennen und die Risiken<br />
und Lasten gerecht zu verteilen. Die Formen von PPP sind<br />
vielfältig. Institutionelle Partnerschaften zwischen Kommune<br />
und Privaten z. B. in Form einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft<br />
sind nur dann sinnvoll, wenn nur<br />
einzelne Großgrundeigentümer wie Bahn, Telekom etc. betroffen<br />
sind. Mit wachsender Eigentümerzahl wird die Interessenlage<br />
unübersichtlicher und die Arbeitsfähigkeit der<br />
operativen Gesellschaft eingeschränkt. Vor allem hinsichtlich<br />
der freiwilligen Bodenordnung werden die Prozesse<br />
mit wachsender Zahl von Eigentümern in PPP-Organisationen<br />
komplizierter.<br />
2<br />
359
GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER<br />
360<br />
DER ABSCHLUSS DER ENTWICKLUNGS-<br />
MASSNAHME BEDEUTET NICHT DEN ABSCHLUSS<br />
DER ENTWICKLUNG<br />
Wenn die Berliner Entwicklungsmaßnahmen Ende <strong>2006</strong> im<br />
Wesentlichen ihre operative Entwicklungstätigkeit beenden<br />
werden, sind zwar nicht alle privaten und öffentlichen Bauvorhaben<br />
in den Gebieten realisiert, aber die Voraussetzungen<br />
dafür liegen vor. Konkret heißt dies, dass das Planungsrecht<br />
geschaffen und alle rechtlich erforderlichen Infrastruktur- und<br />
Ordnungsmaßnahmen gesichert sind. Ca. 5 % der Gebiete werden<br />
unentwickelt, d. h. durch Aufhebung der Rechtsverordnung<br />
nach § 162 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, entlassen, weil hier die Entwicklungsabsicht<br />
aufgegeben wurde.<br />
Der Entlassung vorausgegangen sind umfangreiche Gespräche<br />
mit den Eigentümern und Betroffenenvertretungen, Bürgerversammlungen<br />
etc., in denen über den vorzeitigen Abschluss<br />
informiert wurde. Die Reaktionen waren zwiespältig. Während<br />
zunächst zumindest bei einigen Eigentümern Erleichterung<br />
über die »Befreiung vom Joch des Entwicklungsrechts« aufkam,<br />
stellte sich bei den meisten doch sehr schnell ein gewisses Unbehagen<br />
über die Frage der weiteren Entwicklung und der<br />
Steuerung der Entwicklung ein.<br />
Auch die Betroffenenvertretungen haben sich in dieser Frage<br />
besonders dort engagiert, wo sich in den letzten Jahren starke<br />
Nachbarschaften gebildet hatten. Im Rahmen des Endspurtes<br />
wurden und werden viele Fragen und Forderungen sowohl von<br />
Investoren- und Eigentümer- wie von Bewohner- und Betroffenenseite<br />
gestellt. Dabei geht es in erster Linie um die<br />
Sicherung der weiteren öffentlichen Investitionen sowie um<br />
die Qualitätssicherung der zukünftigen städtebaulichen und<br />
architektonischen Entwicklung.<br />
2<br />
Dass eine Steuerung, insbesondere auch der Qualität der<br />
städtebaulichen Entwicklung, auch in Zukunft erforderlich sein<br />
wird, ist schon am Grad der Fertigstellung der privaten Bauvorhaben<br />
ablesbar:<br />
Realisierungsgrad der Berliner Entwicklungsmaßnahmen (Wohnungsbau)<br />
Wasserstadt Berlin-Oberhavel<br />
Rummelsburger Bucht<br />
Biesdorf-Süd<br />
Alter Schlachthof<br />
Johannisthal / Adlershof<br />
Summe<br />
Rahmenplanung<br />
2005<br />
8.100<br />
3.900<br />
2.900<br />
800<br />
800<br />
16.500<br />
Fertig gestellt<br />
bis Ende <strong>2006</strong><br />
Quelle: 13. Bericht zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen,<br />
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, November 2005<br />
Insgesamt werden die Maßnahmen bis Ende <strong>2006</strong> voraussichtlich<br />
ein Investitionsvolumen von 2,4 Milliarden Euro |6|<br />
ausgelöst haben, davon ca. 0,667 Milliarden Euro an öffentlichen<br />
Investitionen. Die Gesamtkosten der Entwicklungsmaßnahmen<br />
betragen bis Ende <strong>2006</strong>, einschließlich der Zinskosten<br />
für die von den Trägern aufgenommenen Darlehen<br />
(s. o.), 1,58 Milliarden Euro, denen gegenwärtig Einnahmen in<br />
Höhe von 0,4 Milliarden Euro aus so genannten Abwendungsvereinbarungen<br />
und Grundstücksverkäufen gegenüberstehen.<br />
Dieser Betrag wird durch die Erhebung von Ausgleichbeträgen<br />
gemäß § 154 Abs. 4 BauGB durch Bescheid nach Abschluss der<br />
Maßnahmen noch wachsen. Über die Höhe liegen noch keine<br />
Annahmen vor, zumal unklar ist, wie viele Eigentümer den<br />
Rechtsweg wählen oder die gesetzlichen Möglichkeiten zur Tilgungsstreckung<br />
ausschöpfen werden, um die Zahlungen möglichst<br />
zu verzögern und »vergleichsfähig« zu machen.<br />
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Hebelwirkung mit etwa<br />
1,1 Milliarden Euro Zuschussbedarf gegenüber 2,4 Milliarden<br />
Euro privater Investition noch nicht voll zum Tragen gekommen,<br />
zumal die Wohnungsbauförderung in diesen Zahlen noch<br />
nicht berücksichtigt wurde. Das Bild wird sich erst ändern, wenn<br />
das zukünftige private Investitionspotenzial aktiviert wird.<br />
Die Entwicklungsreserve allein für den Wohnungsbau beträgt<br />
1,5 Milliarden Euro, denen praktisch keine notwendigen öffentlichen<br />
Investitionen mehr gegenüberstehen. Dazu kommen<br />
noch erhebliche Reserven an Flächen für Büro, Dienstleistung,<br />
Gewerbe und Handel. Die Zahlen zeigen, dass der Abschluss<br />
der Entwicklungsmaßnahmen nicht den Abschluss der Entwicklung<br />
bedeuten kann (bzw. darf), zumal das Land Berlin auch<br />
3.756<br />
1.879<br />
484<br />
191<br />
285<br />
6.595<br />
|6| Eigene Berechnungen auf der Grundlage der Zahlen des<br />
13. Berichts zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, ebd.<br />
46,37 %<br />
48,18 %<br />
16,69 %<br />
23,88 %<br />
35,63 %<br />
39,97 %<br />
GRUND UND BODEN<br />
weiterhin noch über erheblichen<br />
eigenen Grundbesitz in den Entwicklungsbereichen<br />
verfügt. Das<br />
fiskalische und volkswirtschaftliche<br />
Interesse einer schnellen<br />
Amortisation der eingesetzten öffentlichen<br />
Ressourcen erfordert<br />
auch in Zukunft eine aktive Projektentwicklung<br />
und gezielte Vermarktungsstrategien.<br />
In diesem<br />
Sinne muss der Abschluss der<br />
Maßnahmen der Anfang einer<br />
neuen Vermarktungsoffensive<br />
sein, will die öffentliche Hand<br />
nicht ihre eigenen Vorinvestitionen<br />
entwerten.<br />
Die Voraussetzungen für eine neue<br />
erfolgreiche Vermarktungsphase<br />
in den Entwicklungsbereichen sind<br />
gegenwärtig gut. Die Umstellung<br />
vom geförderten auf den eigentumsorientierten<br />
frei finanzierten Wohnungsbau ist in allen<br />
Berliner Entwicklungsbereichen in den letzten Jahren weit<br />
vorangekommen und trägt mittlerweile auch wirtschaftlich<br />
ihre Früchte. In allen Entwicklungsbereichen sind spezielle<br />
Marktsegmente für den eigentumsfähigen Wohnungsbau,<br />
insbesondere den Einfamilienhausbau, erschlossen worden.<br />
Aber auch ein anderer Trend kann einer beschleunigten städtebaulichen<br />
Entwicklung nach förmlichem Abschluss der Maßnahmen<br />
zugute kommen. Das Ende der Berliner Entwicklungsmaßnahmen<br />
wird mit dem Beginn einer erneuten Nachfrage<br />
2<br />
361
GRUND UND BODEN / AUFTRAGGEBERINITIATIVE STADTPLANER<br />
362<br />
nach Geschosswohnungsbau zusammenfallen. Nach dem Auslaufen<br />
der Eigenheimförderung und der vergleichsweise hohen<br />
Produktion von Einfamilienhäusern in den letzten Jahren<br />
steigt spürbar wieder die Nachfrage nach großen, gut gelegenen<br />
Geschosswohnungen. Es ist mehr als unwahrscheinlich,<br />
dass in einer Großstadt mit 3,5 Millionen Einwohnern, 70 %<br />
Ein- und Zweipersonenhaushalten, 11 % Alleinerziehenden und<br />
nur 15 % »klassischen« Familien der Wohnungsmarkt auf Dauer<br />
177 Geschosswohnungsbauten, aber 2.350 Einfamilienhäuser<br />
im Jahr braucht – wie im Mittel der letzten fünf Jahre tatsächlich<br />
gebaut.<br />
Die sozial- und wohnungspolitisch einseitige Einfamilienhausproduktion<br />
lässt sich zwar durch neue Typologien – wie die<br />
»Berlin Terraces« – durchbrechen; der hochwertige Geschosswohnungsbau<br />
als urbane Wohn- und Lebensform lässt sich<br />
dadurch jedoch nicht ersetzen. Der typlogische Innovationsbedarf<br />
ist auch hier groß. Mit ihrem »Uferterrassenhaus« hat<br />
die Wasserstadt eine solche typlogische Alternative im Jahre<br />
2004 entwickelt. Die ersten sechs Häuser dieses wiederentdeckten<br />
klassischen Terrassenhaustyps kommen nun mit 54 Geschosswohnungen<br />
in der Rummelsburger Bucht in den Bau.<br />
Alle Entwicklungsbereiche bieten für hochwertigen, frei finanzierten<br />
Geschosswohnungsbau ideale Voraussetzungen:<br />
Die gesamte städtische Infrastruktur und das<br />
Wohnumfeld sind neu und hochwertig.<br />
Die Ausstattung mit sozialer Infrastruktur ist<br />
ausgezeichnet.<br />
Die Bodenpreise sind mittlerweile sehr günstig.<br />
Der Realisierungsstand ist in den meisten Teilgebieten<br />
über das Pionierstadium hinaus gewachsen;<br />
oft gibt es gut funktionierende, aktive Nachbarschaften.<br />
Das Planungsrecht ist geschaffen und sieht für den<br />
Geschosswohnungsbau eine Entwicklungsreserve von<br />
6.500 Wohnungen, für Einfamilienhäuser weitere<br />
ca. 3.700 WE vor.<br />
Die Entwicklungsbereiche bieten heute ein sicheres und bewohnerfreundliches<br />
Umfeld, das auch für innovative soziale<br />
Modelle wie Baugruppen, generationenübergreifende Hausgemeinschaften<br />
etc. offen ist. Der demographische Wandel in<br />
den Metropolen und Großstädten fordert zunehmend diese<br />
Wohnformen und damit Haustypologien, die in den Entwicklungsbereichen<br />
weiter gediehen sind als in den meisten anderen<br />
neuen Baugebieten. Auch der allseits konstatierte Trend<br />
»Zurück in die Stadt!« spricht für eine weitere aktive Projektentwicklung<br />
und Vermarktung in den Entwicklungsbereichen.<br />
Jedes der Gebiete hat einen urbanen Bezug zu einem Stadtteilzentrum<br />
und gute verkehrliche Verbindungen zur Berliner<br />
City.<br />
2<br />
Der planungsrechtliche Status der Normalität nach Aufhebung<br />
des Entwicklungsrechtes darf nicht vergessen machen, mit<br />
welchem Aufwand die öffentliche Hand über mehr als ein<br />
Jahrzehnt hinweg die Aufwertung dieser Gebiete herbeigeführt<br />
hat. Sicher dürfte sein, dass der Planungsalltag in Zukunft in<br />
jedem Gebiet eine andere Ausprägung erfahren wird. Im besten<br />
Fall werden sich die vorhandenen Ansätze eines neuen bürgerschaftlichen<br />
Gemeinwesens weiter verstärken und die Gebiete<br />
werden zusammen mit einer qualitätsbewussten Verwaltung<br />
weiterentwickelt.<br />
Aber auch das Gegenteil ist denkbar: ein Stagnieren der Entwicklung<br />
ohne den Motor einer aktiven Projektentwicklung,<br />
eine passive angebotsorientierte Vermarktung der einzelnen<br />
Flächen auf der Basis eines reinen Preiswettbewerbs, eine Ausfransung<br />
der bisher kohärenten städtebaulichen Planungen<br />
und eine Preisgabe gestalterischer Konventionen, wie sie bisher<br />
durch die einheitliche Steuerung weitgehend gesichert<br />
waren. Vieles wird – wie in allen anderen Gebieten der Stadt<br />
auch – von den verantwortlich handelnden Politikern und Planern<br />
abhängen.<br />
Die Zäsuren der städtebaulichen und immobilienwirtschaftlichen<br />
Konjunkturen der letzten zwei Jahrzehnte werden sich<br />
auch weiterhin in den Entwicklungsbereichen abbilden. Die<br />
Frage wird allerdings sein, wie stark die Brüche ausfallen werden<br />
und wie sehr sie eines Tages ablesbar sein werden.<br />
Dipl.-Ing. Uli Hellweg<br />
Geschäftsführer der Wasserstadt GmbH<br />
Eiswerderstraße 18 • 13585 Berlin<br />
E-Mail zentrale@wasserstadt.de<br />
www.wasserstadt.de<br />
VERMESSUNG ... ICH LIEBE ES!<br />
Groß war der Jubel der Forschungsexpedition, als sie die Holztruhe am Strand entdeckte. Man öffnete den<br />
Deckel und war stumm vor Staunen. Eine Sensation! Man hatte die Steintafel mit dem verschollenen elften<br />
Gebot vor sich: »Du sollst nicht werben!« Unnötig zu erwähnen, dass sich die Expedition aus deutschen Nota-<br />
ren und ÖbVI zusammensetzte.<br />
Tja … Pech gehabt. Denn Strandgut steht ausschließlich dem<br />
Finder zu. Sonst keinem! Und noch heute ärgern sich die beruflichen<br />
Urenkel der unglückseligen Finder mit dem vermeintlichen<br />
Schatz herum. Denn wie nur soll man die Kunde der eigenen<br />
Kundigkeit unters Volk streuen, wenn man es doch nicht<br />
darf? Klappern gehört doch schließlich zum Handwerk, oder?<br />
Man nehme zunächst vorliegende Publikation als Exempel:<br />
ÖbVI schließen sich zum Verein zusammen, um als solcher mittels<br />
FORUM für die Gewerke der Mitglieder zu werben. Einerseits<br />
ist der ÖbVI-Leser selbst das »corpus reclami«. Über ihn<br />
hinaus jedoch halten potenzielle Kunden das FORUM in der<br />
Hand. Aber wie spricht man diese Gruppe an? In kurzen, kunstvoll<br />
gedrechselten Claims wie »Kauft mehr Vermessungen«?<br />
Nun ja, man stellt sich selbst eher ungern auf eine Stufe mit<br />
einem Lutschbonbon. Lange Aufsätze hingegen erfreuen zwar<br />
den Fachmann, verschrecken aber den Laien. Gefragt sind<br />
also Beiträge, die neben dem fachlichen Teil leicht verdauliche<br />
Themen anbieten.<br />
Und dies könnte auch das Erfolgsrezept für die eigene Öffentlichkeitsarbeit<br />
sein. Nur wie beginnen? Am besten bei der<br />
Vermessung an sich. Die Begrifflichkeit ÖbVI sollte aus werbestrategischen<br />
Gründen erst später fallen. Denn man vermeidet<br />
ja auch das Wort »Bremsbowdenzugaufhängung«, wenn man<br />
einem Fünfjährigen die Funktionsweise eines Fahrrades erklärt.<br />
Sucht man nach Anhaltspunkten einer volksnahen Geodäsiedarstellung,<br />
entdeckt man Überraschendes. Schnell kommt<br />
man auf den weltweit bekanntesten Eisenbahnvermesser. Sein<br />
Name: Old Shatterhand. Zu weit hergeholt? Oh nein! Die Parallelen<br />
sind da und die Unterschiede zwischen Cowboy und<br />
Freiberufler nicht groß. (Der große rote Bruder mit dem noch<br />
größeren roten Kollegenkreis kommt hingegen vom Stamme<br />
der Devauweoux). Ist es daher nicht vorstellbar, als ÖbVI den<br />
örtlichen Kindergarten mit einer Karl-May-Lesung zu beglücken?<br />
So erreicht man garantiert auch das eine oder andere<br />
elterliche Ohr.<br />
Aber auch zu anderer Gelegenheit kann zaghaft das ÖbVI-<br />
Fähnlein geschwenkt werden. Örtliche Kugelstoß- und Speerwurfmeisterschaften<br />
bedürfen doch auch der geodätischen Entfernungsmessung,<br />
oder? Und wenn der Kugelstoßvizebezirksmeister<br />
hinterher noch seine Garage einmessen lässt, ist das<br />
Ziel doch erreicht worden.<br />
Werbeverbot ja oder nein – vielleicht ist es schlauer, sich als<br />
ÖbVI dem Edikt zu fügen und trotzdem präsent zu sein. Als<br />
Träger einer hoheitlichen Beleihung gehört man ja auch irgendwie<br />
zur »Stadt« dazu. Und wenn Behörden einen Tag der<br />
offenen Tür veranstalten, dann können ÖbVI das doch auch.<br />
Wenn man nicht weiß, warum man die Türen aufmachen soll,<br />
dann gibt es auch auf diesem Gebiet findige Vorreiter. Man<br />
kann zur Lesung eines Autors in die eigenen Büroräume laden<br />
oder Neugierige themenbezogen durch die Stadt führen. Es<br />
gibt ÖbVI-Büros, in denen regelmäßig Vernissagen oder Chorkonzerte<br />
stattfinden. Anderswo stellen die im Büro betreuten<br />
Diplomanden ihr Arbeiten in Verbindung mit einem dazu<br />
passenden Kochrezept vor. Klingt auch komisch – war es auch.<br />
Aber gewollt. Und die Gäste waren begeistert.<br />
Und so kann man bestimmt noch die eine oder andere Art und<br />
Weise finden, mit der man auch als ÖbVI mit Menschen<br />
sprechen kann, die als potenzielle Kunden in Frage kommen.<br />
Wie gesagt: Klappern gehört zum Handwerk. Und wenn Klappern<br />
verboten ist, dann muss man eben scheppern. Oder<br />
rumpeln. Denn: Nichts ist unmöööglich …<br />
Andreas Bandow, Berlin<br />
FORUM GLOSSAR<br />
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Für jeden Messtrupp ein Muss!<br />
2<br />
363
GRUND UND BODEN<br />
364<br />
Grenzen und Möglichkeiten<br />
RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />
DER FREIWILLIGEN UMLEGUNG<br />
EINLEITUNG<br />
2<br />
CHRISTIAN-W. OTTO, POTSDAM / BERLIN<br />
Die Umlegung von Grundstücken auf freiwilliger Basis spiegelt das gemeinsame Interesse der beteiligten Grund-<br />
stückseigentümer wider, die bauliche und sonstige Nutzbarkeit ihrer Grundstücke zu verbessern.<br />
Denn auch die freiwillige Umlegung |1| ist darauf gerichtet, durch die Veränderung von Grundstücksgrenzen<br />
und Eigentumsverhältnissen die Grundstücke besser auszunutzen. Im Gegensatz zu der amtlichen Umlegung<br />
beruht die freiwillige Umlegung jedoch ganz oder teilweise |2| auf Vereinbarungen zwischen den Grund-<br />
stückseigentümern und der Gemeinde |3|. Dadurch kann den individuellen Interessen der einzelnen Grund-<br />
stückseigentümer besser Rechnung getragen werden.<br />
Die freiwillige Umlegung erweist sich daher im Verhältnis zur amtlichen Umlegung als das mildere Mittel und<br />
genießt deshalb einen grundsätzlichen Anwendungsvorrang. |4|<br />
Zu den in der freiwilligen Umlegung zu berücksichtigenden<br />
Interessen gehören zwangsläufig auch die der planenden<br />
Gemeinde. Beteiligt sie sich an der freiwilligen Umlegung, kann<br />
sie durch den Abschluss zweckentsprechender Verträge mit den<br />
Eigentümern sogar Regelungen treffen, die über die eigentliche<br />
Umlegung hinausgehen. Sie kann in den Verträgen zusätzlich<br />
noch vereinbaren, was für die Durchführung und Realisierung<br />
ihrer Planung erforderlich ist. Dies kann von einfachen Erschließungsfragen<br />
bis zu Verpflichtungen von Bau- oder Ausgleichsmaßnahmen<br />
reichen. |5| Insoweit kann die Gemeinde<br />
sogar solche Maßnahmenbündel vereinbaren, die sich ansonsten<br />
nur im Wege der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme<br />
bzw. städtebaulicher Gebote durchsetzen lassen. Kommt es zu<br />
solch weitreichenden Vereinbarungen, sei es in Gestalt freiwilliger<br />
Umlegungen oder vereinbarter amtlicher Umlegungen,<br />
|6| ist dies nicht als Formenmissbrauch oder Umgehung zu verstehen,<br />
sondern als Ausdruck der gerade auch vom Gesetzgeber<br />
forcierten Wandlung der hoheitlich agierenden Verwaltung<br />
und Planung zu einem freiwilligen und kooperativen Miteinander.<br />
|7|<br />
Trügerisch ist es jedoch anzunehmen, bei der freiwilligen Umlegung<br />
seien vertragliche Regelungen grenzenlos möglich.<br />
Auch in der freiwilligen Umlegung sind bestimmte Regelungen<br />
zu beachten, sollen die geschlossenen Vereinbarungen<br />
nicht unwirksam sein. Nur innerhalb der von diesen Vorschriften<br />
gezogenen Grenzen besitzen die Beteiligten volle Gestaltungsfreiheit.<br />
Deshalb soll im Folgenden dargestellt werden,<br />
welche Grenzen bei der Vereinbarung einer freiwilligen Umlegung<br />
zu beachten sind.<br />
1. DIE FREIWILLIGE PRIVATE UMLEGUNG<br />
Die freiwillige private Umlegung ist diejenige Umlegung, die<br />
ohne die Beteiligung der hoheitlich planenden Gemeinde |8|<br />
rein privatrechtlich durchgeführt wird. Bei ihr handelt es sich<br />
eigentlich nur um privatrechtliche Kauf- oder Tauschgeschäfte<br />
zwischen Grundstückseigentümern. Derartige Geschäfte sind<br />
zivilrechtlicher Natur. Sie unterliegen der Privatautonomie,<br />
nicht aber den Anforderungen, die im Baugesetzbuch oder im<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz an den Inhalt öffentlich-rechtlicher<br />
Verträge gestellt werden. Eine inhaltliche Kontrolle der<br />
Verträge im Hinblick auf das Verhältnis von Leistung und<br />
Gegenleistung findet deshalb praktisch nicht statt.<br />
Gleichwohl sind die Vertragspartner auch bei der privaten Umlegung<br />
an die – gegebenenfalls auch künftigen – Festsetzungen<br />
des Bebauungsplans gebunden. Denn die Änderung von Grundstücksgrenzen<br />
darf gemäß § 19 Abs. 2 BauGB nicht zu Verhältnissen<br />
führen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
widersprechen. Ist eine Verfügungs- und Veränderungssperre<br />
im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erlassen oder ist eine<br />
Sanierungs- oder Entwicklungssatzung aufgestellt, sind die Vertragspartner<br />
den künftigen Festsetzungen bzw. Zielen dieser<br />
Maßnahmen unterworfen. Die Bindung an den Bebauungsplan<br />
kann schließlich auch dadurch zum Tragen kommen, dass die<br />
Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB Gebrauch<br />
macht und auf diese Weise in die private Umlegung<br />
eingreift.<br />
Die Grenzen einer zivilrechtlichen Umlegung werden also vornehmlich<br />
durch die Festsetzungen des Bebauungsplans oder<br />
die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts der<br />
Gemeinde gebildet. Inhaltliche Anforderungen an das Ob und<br />
an das Wie möglicher Vorteils- oder Nachteilsausgleiche bestehen<br />
nicht.<br />
2. DIE FREIWILLIGE UMLEGUNG<br />
UNTER BETEILIGUNG DER GEMEINDE<br />
GRUND UND BODEN<br />
Beteiligt sich die hoheitlich planende Gemeinde an der freiwilligen<br />
Umlegung, |9| ändert dies den Charakter der Umlegung.<br />
Diese ist nicht mehr eine zivilrechtliche, sondern auch<br />
eine öffentlich-rechtliche Veranstaltung. Die geschlossenen<br />
Verträge sind, wie die Regelung in § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB |10|<br />
ausdrücklich bestimmt, städtebaulicher Natur. |11| Damit unterliegen<br />
diese Verträge der strengen Gesetzesbindung des<br />
§ 11 BauGB und der §§ 54 ff. VwVfG. Zudem dürfen sie nicht<br />
gegen solche gesetzlichen Vorschriften verstoßen, die von der<br />
Gemeinde aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz zu<br />
beachten sind.<br />
Zu klären ist also im Folgenden, ob und in welchem Umfang<br />
die Gemeinde beim Abschluss solcher Verträge von den Bestimmungen<br />
des Umlegungsrechts abweichen darf (dazu unten<br />
a)). Sodann sind die allgemeinen Grenzen für solche Vereinbarungen<br />
aufzuzeigen (dazu unten b)).<br />
a) Umlegungsrechtliche Grenzen vertraglicher Regelungen<br />
Trifft die Gemeinde mit den Eigentümern Vereinbarungen, die<br />
die amtliche Umlegung ganz oder teilweise ersetzen, bestehen<br />
gegen den Abschluss solcher Verträge keine grundsätzlichen<br />
Bedenken. Das Umlegungsrecht ist, wie insbesondere<br />
§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB verdeutlicht, für vertragliche<br />
Regelungen offen. |12|<br />
Problematisch können jedoch Vereinbarungen sein, die die Eigentümer<br />
in einem stärkeren Maße, als der Gesetzgeber es bestimmt<br />
hat, in Anspruch nehmen. Namentlich ist zweifelhaft,<br />
ob die Verteilungsregelungen in den §§ 55 ff. BauGB zwingend<br />
sind und die Gemeinde auch im Rahmen einer freiwilligen Um-<br />
2<br />
365
GRUND UND BODEN<br />
366<br />
legung davon abweichen darf. |13| Die Rechtsprechung des<br />
Bundesverwaltungsgerichts zeigt sich insoweit sehr vertragsfreundlich.<br />
Sie lässt erkennen, dass es die Regelungen in §§ 55<br />
ff. BauGB für nachgiebiges und abdingbares Recht hält. Das<br />
Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass das Umlegungsrecht<br />
elastisch genug sei, um für besondere Vereinbarungen<br />
Raum zu lassen. Es hat deshalb auch die Vereinbarung eines<br />
höheren Flächenbeitrags, der im Widerspruch zu § 58 BauGB<br />
steht, für zulässig gehalten. |14| Ebenso kann vereinbart werden,<br />
dass anstatt eines Flächenbeitrags ein Geldbetrag zu zahlen ist.<br />
Aus den deutlichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />
wird sichtbar, dass die Vereinbarung einer freiwilligen<br />
Umlegung nicht an den Bestimmungen des Umlegungsrechts<br />
scheitern soll. Es ist den Vertragspartnern grundsätzlich unbenommen,<br />
von den gesetzlichen Regelungen in die eine oder<br />
andere Richtung abzuweichen. Die verschiedentlich erörterten<br />
grundsätzlichen Zweifel an der Zulässigkeit von Vereinbarungen<br />
auf dem Gebiet des Umlegungsrechts |15| teilt die Rechtsprechung<br />
also nicht. |16| Grundsätzlich ist es in der freiwilligen<br />
Umlegung folglich erlaubt, Verträge zu schließen, durch<br />
die von den gesetzlichen Bestimmungen des Umlegungsrechts<br />
zum Nachteil des Eigentümers abgewichen wird.<br />
b) Allgemeine Grenzen der freiwilligen Umlegung<br />
Die Möglichkeit, eine Umlegung auf der Grundlage eines<br />
städtebaulichen Vertrags durchzuführen, eröffnet den Beteiligten<br />
zwar größere Gestaltungsmöglichkeiten, als sie in einem<br />
amtlichen Verfahren und auf der Grundlage eines amtlichen<br />
Plans beständen. Allerdings darf es auch im Rahmen einer freiwilligen<br />
Umlegung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht<br />
2<br />
zu einer übermäßigen Belastung des Eigentümers kommen. |17|<br />
Die Gestaltungsfreiheit der Beteiligten ist also durch den Pflichtenkanon<br />
in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 2 sowie § 56 VwVfG<br />
streng begrenzt. D. h., die vertraglichen Klauseln dürfen nur<br />
verhältnismäßige Belastungen der Eigentümer vorsehen (dazu<br />
unten aa)), sie unterliegen dem so genannten Koppelungsverbot<br />
(dazu untern bb)) und müssen den Zweck jeder Leistungen<br />
benennen (dazu unten cc)).<br />
aa) Das Angemessenheitsgebot<br />
Das Angemessenheitsgebot ist in § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB und<br />
§ 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG einfachgesetzlich verankert. Hinter<br />
diesen Regelungen stehen die verfassungsrechtlichen Grundsätze<br />
der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes. |18|<br />
Das Angemessenheitsgebot vertraglicher Leistungen verlangt,<br />
dass bei einer wirtschaftlichen Betrachtung des Gesamtvorgangs<br />
die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde<br />
nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung und dem wirtschaftlichen<br />
Wert der von der Behörde erbrachten Leistung stehen<br />
darf. Auch sonst dürfen keine Anhaltspunkte dafür gegeben<br />
sein, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung darstellt.<br />
|19| Zu beurteilen ist also im Einzelfall, ob die Wertigkeit<br />
von Leistung und Gegenleistung in einem Vertrag |20| ausgewogen<br />
ist. |21| Die Behörde darf weder wuchern noch verschleudern.<br />
|22| Die Eigentümer dürfen auch bei einer Umlegung<br />
unter wirtschaftlicher Betrachtung nicht übermäßig belastet<br />
werden. |23| Sie müssen in der Lage bleiben, ihre Grundstücke<br />
noch privatnützig nutzen zu dürfen. |24|<br />
bb) Das Koppelungsverbot<br />
Das Koppelungsverbot besagt, dass in einem verwaltungsrechtlichen<br />
Vertrag nicht miteinander verknüpft werden darf, was<br />
ohnedies nicht im inneren Zusammenhang zueinander steht.<br />
|25| Dieses Verbot findet seinen gesetzlichen Niederschlag in<br />
§ 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG. Speziell für Folgekostenverträge ist<br />
es in dem Kausalitätserfordernis gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3<br />
BauGB normiert. |26| Zugleich ist dieses Verbot Ausdruck des<br />
verfassungsrechtlichen Willkürverbots. Verstößt ein Vertrag<br />
gegen das Koppelungsverbot, ist er unwirksam. |27|<br />
Das Koppelungsverbot hat zur Konsequenz, dass hoheitliche<br />
Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung<br />
nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig<br />
gemacht werden dürfen. |28| Dadurch soll ein Verkauf von Hoheitsakten<br />
unterbunden werden. |29| D. h. aber nicht, dass jede<br />
Geldzahlung an die Gemeinde im Zusammenhang mit städtebaulichen<br />
Maßnahmen verboten wäre. Wie § 11 Abs. 1 Satz 2<br />
Nr. 3 BauGB verdeutlicht, darf die Übernahme solcher Kosten<br />
oder Aufwendungen vereinbart werden, die der Gemeinde für<br />
städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind<br />
und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens<br />
sind. |30| Es darf z. B. vereinbart werden, dass Aufwendungen<br />
für die Planung, |31| für Infrastruktureinrichtungen und Folgemaßnahmen,<br />
|32| wenn und soweit diese durch das geplante<br />
Vorhaben tatsächlich bedingt sind, |33| ersetzt werden. Dazu<br />
können auch die Kosten für Personal und Sachaufwand der<br />
Gemeinde gehören, die der Gemeinde auch unabhängig von<br />
dem Planungsverfahren »sowieso« entstanden wären, |34| wenn<br />
dieser Aufwand auch bei einem Dritten, etwa einem mit der<br />
Durchführung einzelner Verfahrensschritte beauftragten Planungsbüro,<br />
entstehen könnte. |35|<br />
Mit dem Koppelungsverbot vereinbar ist es auch, wenn Leistungen<br />
erbracht werden müssen, um die besonderen Zwecke<br />
der Bauleitplanung zu erreichen. Wie § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2<br />
verdeutlicht, können auch die mit der Bauleitplanung verfolgten<br />
Ziele, wie die Deckung des Wohnbedarfs einzelner Bevölkerungsgruppen,<br />
auf vertraglichem Weg erreicht werden. So<br />
darf eine vereinbarte Flächenabtretung etwa auf die Bereitstellung<br />
von Bauflächen für besondere Bevölkerungsgruppen<br />
abzielen.<br />
cc) Das Zweckbindungsgebot<br />
In öffentlich-rechtlichen Verträgen gemäß § 56 Abs. 1 VwVfG<br />
müssen die vereinbarten Leistungen für einen bestimmten Zweck<br />
bestimmt, jedenfalls aber bestimmbar sein. |36| In der Zweckbestimmung<br />
muss also benannt oder bestimmbar werden,<br />
wofür die Gegenleistung des Privaten erbracht wird. |37| Der<br />
Zweck muss deshalb – im Wege der Auslegung der Vertragsurkunde<br />
|38| – stets hinreichend konkret bezeichnet werden. |39|<br />
Durch die Angabe des Zwecks der Leistungen wird sichergestellt,<br />
dass nicht nur die Zweckerreichung für die Vertragspartner<br />
sichergestellt ist. Zugleich wird dadurch erkennbar, ob<br />
GRUND UND BODEN<br />
die Leistungen angemessen sind und in einem sachlichen Zusammenhang<br />
stehen. Die Vereinbarung des Zwecks der Leistung<br />
ermöglicht so eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Vertrags.<br />
c) Schlussfolgerungen für die freiwillige Umlegung<br />
Die vorstehenden Anforderungen an den Inhalt städtebaulicher<br />
Verträge lassen sich auf die Vereinbarungen im Rahmen einer<br />
freiwilligen Umlegung übertragen. Sie weisen auf mehrere<br />
Aspekte hin, die bei der Vereinbarung solcher Verträge zu beachten<br />
sind.<br />
Zunächst muss sichergestellt sein, dass die Verträge tatsächlich<br />
erforderlich sind, um die Ziele einer Bodenordnung zu erreichen.<br />
Es muss mittels der Verträge zu einer Umlegung kommen,<br />
die erforderlich ist, um die Bebauung entsprechend den<br />
planerischen Festsetzungen zu ermöglichen. Vorrangig muss<br />
also eine Bodenordnung im Sinne von § 45 Abs. 1 BauGB betrieben<br />
werden. Nachrangig dürfen die vertraglichen Regelungen<br />
auch auf die Erfüllung anderer mit der Bebauungsplanung verfolgter<br />
Zwecke gerichtet sein. Dies gilt, wie § 11 Abs. 1 Satz 2<br />
Nr. 2 BauGB verdeutlicht, für die Versorgung einzelner Bevölkerungsgruppen<br />
mit Bauland. Flächenabtretungen zu diesem<br />
Zweck sind deshalb zulässig. So begegnet es keinen Bedenken,<br />
wenn etwa im Stuttgarter Modell der Flächenbeitrag auf<br />
regelmäßig 30 % begrenzt wird, |40| um Bauland bereitzustellen.<br />
|41|<br />
Stehen die Leistungen der Eigentümer im erforderlichen Sachzusammenhang<br />
mit der Umlegungsmaßnahme und mit den<br />
Zielen und Zwecken des Bebauungsplans, müssen die Leistungen<br />
bei wirtschaftlicher Betrachtung angemessen sein. Grenze<br />
jeder Leistungsverpflichtung ist der Wegfall einer privatnützigen<br />
Nutzung der neu geordneten Grundstücke. Dies wäre<br />
mit der Eigentumsgarantie des Artikels 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht<br />
vereinbar. |42| Die beteiligten Eigentümer müssen in der Lage<br />
bleiben, ihre Grundstücke bebauungsplankonform zu nutzen.<br />
Die finanziellen Belastungen dürfen nicht so erdrückend sein,<br />
dass sie nur unter Veräußerung des Grundstücks erbracht werden<br />
können. Da die Belastung der Eigentümer grundstücksbezogen<br />
ist, muss sie im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen<br />
Schutz des Privateigentums aus dem Grundstück erwirtschaftet<br />
werden können. Werden diese äußeren Grenzen eingehalten,<br />
ist in einer verfeinerten Betrachtung zu prüfen, ob der Vorteil<br />
der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu der Belastung<br />
des Eigentümers führt. Dies ist eine Frage des Einzelfalls,<br />
bei der die in §§ 57, 58 BauGB angegebenen Werte sowie die<br />
Kosten der Gemeinde als Richtschnur dienen können.<br />
Unvereinbar ist hingegen der Abschluss einer Vereinbarung,<br />
die der Abschöpfung einer Bodenwertsteigerung dient, nicht<br />
aber auf eine Bodenordnung im Sinne von § 45 BauGB abzielt.<br />
2<br />
367
GRUND UND BODEN BERUFSRECHT<br />
368<br />
Die Planungsgewinnabschöpfung hat der Gesetzgeber nicht<br />
als Finanzierungsmittel zugelassen. |43| Sie darf deshalb auch<br />
nicht vertraglich vereinbart werden. Andernfalls würde gegen<br />
das Koppelungsgebot verstoßen werden. Zugleich wären die<br />
Eigentümer unangemessen belastet.<br />
Um die vorstehenden Anforderungen an den Inhalt städtebaulicher<br />
Verträge im Rahmen der Umlegung feststellen zu<br />
können, muss der Zweck der Leistungen der Eigentümer vertraglich<br />
fixiert werden. Aus der Zweckfestlegung muss der<br />
innere Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung deutlich<br />
werden. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keinen<br />
unzulässigen Absprachen zwischen den Beteiligten kommen<br />
kann und diese nachprüfbar bleiben.<br />
Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto<br />
Meinekestraße 26 • 10719 Berlin<br />
E-Mail kanzlei@tfop.de<br />
www.baurecht-brandenburg.de<br />
|1| Vgl. zu diesem Begriff BVerwG, NJW 1985, 989; VGH Mannheim, BWGZ<br />
2001, 577 ff.; s. a. Keppel, BWGZ 1994, 743, 748 f.<br />
|2| So die vereinbarte amtliche Umlegung, dazu Burmeister/Seith, VBlBW<br />
2003, 457 ff.; Dieterich, Baulandumlegung, 5. Auflage, 2005, 349 ff.<br />
|3| Die Grundpfandgläubiger und sonstige dingliche Berechtigte sind den<br />
Eigentümern insoweit gleichgestellt. Sie werden deshalb nicht gesondert<br />
erwähnt.<br />
|4| Vgl. BVerfGE 104, 1, 9 ff. = ZfBR 2001, 478 = NVwZ 2001, 1023 = GuG<br />
2003, 372; BVerwG, NJW 1985, 989; dazu Kötter/Müller-Jökel/Reinhardt,<br />
ZFV 5/2003, 1, 3; Reinhard, GuG 2003, 39, 42; Otte, ZfBR 1984, 211 ff.;<br />
Otte, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 45, Rn. 10 m. w. N.; s. a. VGH<br />
Mannheim, NVwZ 2000, 694 ff.;<br />
|5| Vgl. VGH Mannheim, BauR 2001, 612 ff.; Dieterich, Baulandumlegung,<br />
a. a. O., 342 ff.<br />
|6| Vgl. dazu Seith/Burmeister, VBlBW 2003, 457 ff.; Dieterich, Baulandumlegung,<br />
5. Auflage, 2005, 349 ff.<br />
|7| Vgl. Wagner, GewArch 1995, 231 ff.; kritisch: Grziwotz, MittBayNot<br />
2001, 586 f.<br />
|8| Die rein fiskalisch handelnde Gemeinde ist in diesem Zusammenhang<br />
wie ein Privater zu beurteilen.<br />
|9| Vgl. zu ihrer Verpflichtung zur Teilnahme BGH, NJW 1981, 2124; kritisch:<br />
Birk, Die städtebaulichen Verträge nach dem BauGB 1998, 3. Auflage,<br />
1999, Rn. 343 f.<br />
|10| »Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere<br />
sein: 1. die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen<br />
durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehören auch die<br />
Neuordnung der Grundstücksverhältnisse …«<br />
|11| Ob die Verträge von öffentlicher und zivilrechtlicher Natur sind, so<br />
Birk, Städtebauliche Verträge, 4. Auflage, 2002, 207, ist in diesem Zusammenhang<br />
unerheblich.<br />
2<br />
|12| Vgl. BVerwG, ZfBR 2002, 74.<br />
|13| Vgl. Stich, BauR 1995, 744, 748 f.<br />
|14| Vgl. BVerwG, ZfBR 2002, 74; BVerwG, DNotZ 2000, 760; BVerwG, DÖV<br />
1985, 32.<br />
|15| Vgl. Reinhardt, GuG 2003, 39, 42 f.<br />
|16| Ebenso Burmeister/Seith, VBlBW 2003, 457 ff.; Birk, Städtebauliche<br />
Verträge, 212.<br />
|17| So BVerwG, ZfBR 2002, 74 ff.<br />
|18| Vgl. BGH, NJW 2002, 429.<br />
|19| Vgl. BVerwGE 42, 331, 345, st. Rspr.; s. a. BGHZ 153, 93 = DNotZ m. Anm.<br />
Grziwotz; Pietzcker, in: Planung, Festschrift Hoppe, 439, 451 ff.<br />
|20| Auch die Überprüfung nur einzelner Klauseln über gegenseitige<br />
Pflichten ist zulässig, vgl. BGHZ 153, 93.<br />
|21| Vgl. VGH Mannheim, NVwZ 2001, 694, 696.<br />
|22| Vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Auflage, § 56 Rn. 54.<br />
|23| So BVerwG, ZfBR 2002, 74 ff.<br />
|24| Vgl. Otto, FORUM 2005, 159, 160 m. w. N.<br />
|25| Vgl. BVerGE 42, 33, 338 f.; BVerwG, BRS 35, 126; BRS 56, 241;<br />
BVerwGE 67, 177, 182.<br />
|26| Vgl. dazu BVerwG, U. v. 25. 11. 2005 – 4 C 15.04.<br />
|27| Vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG, s. a. BayVGH, NuR 2004, 528 ff.; VGH<br />
Mannheim, NVwZ 1991, 583.<br />
|28| Vgl. grundlegend BVerwGE 42, 331, 338 ff.; 111, 162, 169; BVerwG,<br />
BauR 2005, 1600 f.<br />
|29| BVerwG, ZfBR 1994, 140 ff.<br />
|30| Vgl. BVerwG, BauR 2005, 1600 f.; VGH Mannheim, BauR 2005, 1595 ff.<br />
|31| Vgl. BVerwGE 117, 25 ff.; BVerwG, U. v. 25. 11. 2005 – 4 C 15.04; Bunzel/Coulmas/Schmidt-Eichstädt,<br />
Städtebauliche Verträge – ein Handbuch,<br />
2. Auflage, 1999, 139 f.,151 f.<br />
|32| Grundlegend BVerwGE 42, 331 ff.; vgl. die Aufzählung bei Krautzberger,<br />
in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand März 2003, § 11 Rn. 45.<br />
|33| Sog. Folgekostenverträge, vgl. BVerwG, BauR 2005, 1600 f.; BVerwGE<br />
42, 331, 343; BVerwGE 90, 310.<br />
|34| Vgl. BVerwG, U. v. 25. 11. 2005 – 4 C 15.04; OVG Hamburg, DÖV 1987,<br />
257; Stich, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufage, § 11 Rn. 37.; dies<br />
gilt nicht für Erschließungskosten gemäß § 128 BauGB, vgl. BverwGE 31, 90.<br />
|35| Vgl. BVerwGE 89, 7 ff.; BVerwG, U. v. 25. 11. 2005 – 4 C 15.04.<br />
|36| Vgl. BVerwGE 84, 236; VGH Mannheim, BauR 2005, 1595, 1597;<br />
Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 56 Rn. 9.<br />
|37| Vgl. VGH Mannheim, BauR 2005, 1595, 1597.<br />
|38| Vgl. BVerwGE 42, 331, 342 f.; BVerwG, BRS 43, Nr. 12; die Vertragsurkunde<br />
ist wegen des Schriftformerfordernisses maßgeblich, vgl. BGH,<br />
NJW 1989, 1484; BVerwGE 111, 162.<br />
|39| Vgl. BVerwGE 42, 343, 344 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 56 Rn. 9.<br />
|40| Derzeit wird in Stuttgart ein Flächenbeitrag von 30 % verlangt, vgl.<br />
Information der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und<br />
Stadterneuerung.<br />
|41| Dieterich, Baulandumlegung, a. a. O., 342 ff.<br />
|42| Vgl. dazu BVerfGE (Fn. 5), dazu Haas, NVwZ 20002, 272 ff.; Christ, DV-<br />
Bl 2002, 1517 ff.; Spannowsky, UPR 2004, 321 ff; Otto, FORUM 2005, 159 f.<br />
|43| Vgl. Birk, Städtebauliche Verträge, 209; Busse, BayGTzeitung, 3/2001.<br />
BDVI-SONDERHEFT ZUR BEWERTUNG VON ÖBVI-BÜROS<br />
EIN BEWERTUNGSMODELL<br />
MIT RATINGCHARME<br />
Das bereits im vorigen Jahr angekündigte<br />
Sonderheft zur Ermittlung von Bürower-<br />
ten Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure<br />
liegt jetzt vor. Damit folgt die FORUM-Schrift-<br />
leitung einer andauernden Kollegennachfrage nach<br />
einem Bewertungsmodell, das die besonderen Be-<br />
dingungen eines ÖbVI-Büros berücksichtigt. Am<br />
Markt lassen sich Bewertungsansätze aus An-<br />
walts-, Steuerberatungs- oder anderen Kanzleien<br />
finden, die mit Erfahrungswerten aus verschiedenen Branchen ar-<br />
beiten, nur eben nicht mit Kenndaten aus dem Berufsfeld der ÖbVI.<br />
Das BDVI-Bewertungsmodell der Berliner Kollegen geht dagegen<br />
auf die besonderen Rahmenbedingungen der ÖbVI als beliehene<br />
und zugleich unternehmerisch tätige Vermessungsingenieure<br />
ein. Es verwendet dabei das aus der Grundstücksbewertung<br />
bekannte indirekte Vergleichswertverfahren. Indem<br />
für jedes Bundesland anhand betriebswirtschaftlicher Daten<br />
ein »Standardbüro« beschrieben wird, das für markt- und zukunftsfähig<br />
gehalten wird, wird ein Vergleich mit den Unternehmensdaten<br />
des zu bewertenden Büros möglich und zugleich<br />
eine Aussage über dessen betriebswirtschaftlichen Zustand.<br />
Dieses Modell hat dazu den »Charme«, das von den Banken favorisierte<br />
Unternehmensrating zu unterstützen. In dem Sonderheft<br />
wird die Modellvorstellung mit Rahmenbeiträgen zur<br />
steuerlichen und bankseitigen Betrachtung ergänzt. An vielen<br />
Stellen wird zudem darauf hingewiesen, dass das BDVI-Modell<br />
immer in den Rahmen der besonderen wirtschaftlichen, steuerlichen<br />
und persönlichen Bedingungen des zu bewertenden Büros<br />
gestellt werden muss, um die komplexe Bürowirklichkeit tat-<br />
BÜROBEWERTUNG<br />
BDVI-Modell zur Bürobewertung ERMITTLUNG<br />
KENNDATEN SCHAFFEN<br />
WERTTRANSPARENZ<br />
von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren<br />
|1| Genial verschlüsselte Anspielung auf das jährliche Gans-Essen<br />
der Berliner Bewertungsgruppe.<br />
AUS BÜROBEWERTUNG<br />
Wirtschaftliche Bewertung aus Käufersicht | Seite 19<br />
VON BÜROWERTEN (TEIL 1)<br />
12<br />
Sonderheft 1/<strong>2006</strong><br />
Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.<br />
DER ÖBVI – EIN BESONDERES BERUFSBILD<br />
Bewertung von ÖbVI-Büros | Seite 1<br />
WERTTRANSPARENZ ALS AUFGABE<br />
Zum Inhalt des Sonderheftes | Seite 2<br />
BDVI-MODELL ZUR BÜROBEWERTUNG<br />
Kenndaten schaffen Werttransparenz | Seite 4<br />
DER UNTERNEHMERLOHN<br />
BASEL II …<br />
2 | Materieller Wertanteil (oder Substanzwert) Es gibt weder Formeln noch sonstige verbindliche Zahlen, durch<br />
… und seine Auswirkungen auf den Berufsstand | Seite 22 die sich der o. g. Minderungsfaktor festlegen lässt. Es bedarf<br />
Ein wesentlicher Anteil des Wertes von Vermessungsbüros be- in erster Linie profunder Fachkenntnisse und des gesunden<br />
steht in den tatsächlich vorhandenen materiellen Bürowerten. Menschenverstandes. Im Verkaufsfall kommt das Einverneh-<br />
Dies sind in der Hauptsache die Büroeinrichtung, von der PC- men zwischen Käufer und Verkäufer hinzu. Die Inventarliste<br />
Anlage bis hin zur Küchenausstattung, die Messgeräte und die samt ihrem Wertergebnis muss dann von den Verhandlungs-<br />
PKW.<br />
partnern gemeinsam aufgestellt und berechnet werden.<br />
Um diese Werte zu erfassen, bedarf es der Aufstellung einer Das zweite Problem ist der Wiederbeschaffungswert. Bei vie-<br />
Inventarliste im Zeitpunkt der Bürobewertung. Diese Liste entlen Dingen kann man anhand des Kaufpreises und einer durchhält<br />
alle materiellen Dinge, aufgelistet nach Art (genaue Beschnittlichen Inflationsrate der zugrunde zu legenden Jahre<br />
zeichnung des Objektes), Menge, Anschaffungsdatum und auf den Wiederbeschaffungswert schließen. Auch durch Preis-<br />
Anschaffungspreis. Für den Bewertungszweck muss die Ininformation einzelner Lieferfirmen, die durch ihre Prospekte<br />
ventarliste noch um den Minderungsfaktor und den Wieder- über aktuelle und vergleichbare Produkte Auskunft geben,<br />
beschaffungswert ergänzt werden. Aus diesen Faktoren ergibt lassen sich Werte fixieren.<br />
sich letztlich der maßgebende Wert jedes einzelnen Gegenstandes<br />
zum Wertermittlungsstichtag.<br />
Mir der Wiederbeschaffung ist hier jedoch nicht die Neuanschaffung<br />
des gleichen Produktes gemeint, sondern ein Gut,<br />
Unproblematisch ist die Auflistung von Art, Menge, Kaufpreis das dem aktuellen technischen Stand entspricht, genauso wie<br />
und -datum, da sich diese Parameter auch anhand von Kauf- das zu bewertende Gut zu seinem Kaufzeitpunkt dem damabelegen<br />
nachweisen lassen. Besondere Sachkenntnis verlangt ligen technischen Stand entsprach.<br />
dagegen die Festsetzung des Minderungsfaktors und des Wiederbeschaffungswertes.<br />
Zur Verdeutlichung: Im Jahre 2000 war der Pentium-Rechner<br />
1 | Problemstellung<br />
mit 1 GHz Taktfrequenz der Standard, heute liegt dieser Stan-<br />
Der Minderungsfaktor, angegeben in Prozent, spiegelt den dard bei 2,5 GHz. Eine Totalstation des Jahres 2000 würde heute<br />
Es gibt eine Vielzahl von Ereignissen und Anlässen, zu denen ein ÖbVI den Wert seines Büros beschreiben muss. Beispielhaft<br />
Grad der Abnutzung wider. Hiermit wird beurteilt, wie lange durch eine Totalstation mit der Option des reflektorlosen Mes-<br />
seien hier Bankgespräche, Büroverkäufe oder die Hinzunahme neuer Partner genannt. Aber auch ohne diese konkreten An-<br />
ein Gegenstand, auch für einen potenziellen Käufer, noch wirtsens ersetzt werden, weil diese zur zeit- und standardgemäßen<br />
lässe ist es aus unternehmerischer und kaufmännischer Sicht sinnvoll und notwendig, den Wert seines Büros zumindest<br />
näherungsweise beschreiben zu können. Dazu benötigt man eine Bewertungsstruktur.<br />
schaftlich nutzbar ist.<br />
Ausstattung eines Vermessungsbüros gehört.<br />
Diese Beurteilung bei einem Aktenschrank oder einem Büro- Gerade dieses letzte Beispiel macht noch ein weiteres Problem<br />
Intuitive Auskünfte werden niemanden überzeugen und sich daher im Ergebnis wertmindernd auswirken. Strukturierte Angaben<br />
stuhl vorzunehmen ist noch relativ einfach. Hier können sogar deutlich, das für manchen Verkäufer schmerzlich sein mag: Die<br />
über den materiellen und ideellen Wert eines Büros, über die Marktpräsenz und die Zukunftsfähigkeit des Büros schaffen Ver-<br />
die steuerlichen Abschreibungstabellen der Finanzämter hilf- Totalstation, gekauft im Jahre 2000 für 22.000 E, wird heute<br />
trauen bei den Gesprächspartnern und hinterlassen den gewünschten Eindruck: Der Büroinhaber ist tatsächlich ein Gestalter<br />
reich sein. Diese Steuertabelle ist aber immer auf ihren Bezug durch eine Totalstation mit Bedien- und Speichermedium auf<br />
(nicht nur Verwalter) seines Ingenieurbüros.<br />
zu der tatsächlichen, wirtschaftlich vernünftigen Nutzungs- Datenbankbasis und reflektorloser Messoption für 18.000 E<br />
dauer hin zu überprüfen. Oftmals finden sich in der Tabelle ersetzt. Dieser Preisverfall spiegelt sich auch in dem zu berech-<br />
Von der BDVI-Landesgruppe Berlin wurde in diesem Zusammenhang das folgende Bewertungsmodell entwickelt, das den Kol-<br />
fiktive Werte wieder, die mit der Realität nichts zu tun haben. nenden Wert der Totalstation wider. Der Minderungsfaktor für<br />
legen in ihrem wirtschaftlichen Umfeld als Orientierungshilfe dienen kann.<br />
vier Jahre wird mit 80 % eingeschätzt.<br />
Wichtig ist folgender Hinweis:<br />
Dem Wert von Büros Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure lassen sich modellhaft folgende Komponenten zugrunde<br />
Die Wirtschaftlichkeit darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt Diese 80 % werden jetzt von dem Wiederbeschaffungswert<br />
legen:<br />
des »Funktionierens«, sondern muss auch im Hinblick auf die abgezogen und nicht von dem damaligen Kaufpreis. Es ver-<br />
technische Weiterentwicklung gesehen werden. Dass ein alter bleiben danach als anzusetzender Restwert lediglich 3.600 E,<br />
Materieller Wertanteil (oder Substanzwert)<br />
Theodolit heute noch Messungen erlaubt, ist erfreulich. Ob obwohl das Messgerät noch alle anstehenden Aufgaben erledi-<br />
diese Messmethode in Zeiten reflektorlos messender Totalstagen kann und sich technisch in einem einwandfreien Zustand<br />
Ideeller Wertanteil (oder Praxiswert)<br />
tionen noch wirtschaftlich ist, muss bezweifelt werden. befindet.<br />
BÜROBEWERTUNG<br />
Qualitativer Wertfaktor<br />
Entsprechendes gilt für die EDV-Anlage. Die neuen Rechner- Für die Abnutzung von Software liegen keine Kenndaten vor.<br />
generationen können heute größere Datenmengen schneller ver- Einen Anhaltspunkt hierfür liefern aber die Zeitabstände, in<br />
Auftragswert<br />
arbeiten als noch im Jahre 2000. Damit können z. B. anspruchs- denen neue Updates geliefert werden, bzw. Erkenntnisse, ob<br />
vollere grafische Softwareprogramme (CAD) zur Anwendung Softwareprogramme vom Hersteller noch gepflegt werden. Ob<br />
kommen, die vor vier Jahren aufgrund fehlender Rechnerleis- ein Programm heute noch für das Büro bzw. einen Käufer von<br />
Nachfolgend werden die einzelnen Komponenten vorgestellt und diskutiert. Dem schließen sich ein Bewertungsbeispiel sowie<br />
tung unpraktikabel waren. Bestes Beispiel hierfür ist die Verar- Nutzen oder Interesse ist, muss er selbst entscheiden und<br />
eine Kurzkritik des Verfahrens an.<br />
6 | Bürobewertung nach dem BDVI-Modell,<br />
beitung der Datenmengen, die bei 3-D-Scans erzeugt werden. danach den Wert ansetzen.<br />
deutlich unter denen der Jahre 2001 und 2003 liegt. Ob es sich<br />
Als gewichtetes Mittel errechnet sich unter Einführung der Zu 3 Vermessungstechn<br />
Bewertungsbeispiel Berlin – ÖbVI-Büro Berl hierbei um »normale« konjunkturell bedingte Schwankungen<br />
Gewichte 1 = 2001, 2 = 2002 und 3 = 2003 folgender Gewinn- einer sehr hohen<br />
handelt oder ob z. B. ein größerer Zahlungsausfall (Insolvenz<br />
durchschnitt:<br />
Zu 4 Außendienstkraft<br />
Das zu bewertende Vermessungsbüro wird von einem Öffent- eines oder mehrerer Auftraggeber) zu diesem Ergebnis geführt<br />
Zu 5 Übernommener A<br />
4<br />
lich bestellten Vermessungsingenieur geleitet, der sich aufgrund hat, muss hinterfragt werden. Für die nachstehenden Berech-<br />
5<br />
betreut Gebäudee<br />
Sonderheft 1/<strong>2006</strong> seines fortgeschrittenen Alters veranlasst sieht, sein »Lebenswerk« nungen werden normale Konjunkturschwankungen unterstellt,<br />
(1 x 56) + (2 x 41) + (3 x 66) Sonderheft = 1/<strong>2006</strong> 56.000,- E dienst<br />
an einen jungen Assessor oder ÖbVI zu verkaufen. Das Büro zumal sich durch den Ansatz des gewichteten Mittels dieser<br />
6<br />
Zu 6 Neu eingestellter<br />
wurde von dem Verkäufer vor 30 Jahren gegründet und gilt zum Einfluss relativiert.<br />
CAD-Arbeitsplatz<br />
Wertermittlungsstichtag als »gut eingeführt«. Der ÖbVI be-<br />
Zu 7 Alle im Außendien<br />
schäftigt neun Mitarbeiter. Die Landesgruppe des BDVI in Berlin ÖbVI-Büro Berl –<br />
Der ideelle Wertanteil beläuft sich also zum Wertermitt- Zu 8 Auszubildender<br />
wird um Unterstützung bei der Bewertung des Vermessungsbüros<br />
gebeten. Dazu werden die nachstehenden Unterlagen<br />
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG<br />
lungsstichtag auf 56.000 E.<br />
Zu 9 Auszubildender<br />
vorgelegt. Wertermittlungsstichtag ist der 31. Dezember 2003.<br />
2001 2002 2003<br />
(TE) (TE) (TE)<br />
6.3 | Qualitativer Wertfaktor<br />
ÖbVI-Büro Berl – A<br />
A | Betriebseinnahmen<br />
6.1| Materieller Wertanteil<br />
ÖbVI-Büro Berl – Mitarbeiter<br />
Die Auftragsstrukt<br />
Die Inventarliste des ÖbVI-Büros Berl (Anlage) wurde um die 1. Einnahmen aus<br />
folgt dar:<br />
Angaben zu den Wiederbeschaffungswerten sowie den jewei- freiberuflicher Tätigkeit 560 520 538<br />
Name, Vorname Geburtsdatum Beruf Beschäftigt<br />
ligen Minderungsfaktoren ergänzt. Ergebnis ist der Zeitwert 2. Erlöse aus Anlageverkäufen /<br />
1 | Katastervermes<br />
des Inventars.<br />
Privatanteile KfZ-Nutzung /<br />
1 | Wild, Gerhard 05.10.1951 Verm.-T. von 1974<br />
Neutrale Erträge<br />
22 8 6<br />
bis jetzt 2 | Baurechtliche V<br />
Bei der Bearbeitung der Liste stößt man auf die oben beschrie- 3. Vereinnahmte Umsatzsteuer 90 83 87<br />
(Lagepläne, Bes<br />
benen Probleme. Die Messgeräte sind zum Teil älterer Bauart.<br />
2 | Heymann, Volker 26.12.1954 Dipl.-Ing. von 1981<br />
Da diese nicht mehr vertrieben werden, können Anschaffungskosten<br />
nur näherungsweise eingeführt werden. Die angegebe-<br />
Summe Betriebseinnahmen 672 611 631<br />
bis jetzt 3 | Bewertungen (V<br />
nen Tachymeter werden bei Anschaffung von Neugeräten vom<br />
3 | Rost, Silvia 26.11.1970 Verm.-T. von 1989 4 | Ingenieurverme<br />
Hersteller zu Preisen von 2.000 bis 4.000 TE in Zahlung ge- B | Betriebsausgaben<br />
bis jetzt<br />
nommen, was in etwa 10 % der Anschaffungskosten ausmacht.<br />
5 | Sonstiges<br />
Ähnliches gilt für die Computer und Programme, so dass mit 1. Fremdleistungen<br />
35 29 35<br />
4 | Kurz, Wolfgang 27.11.1968 Verm.-T. von 1993<br />
den vereinfachend pauschal angenommenen 20 bis 25 % 2. Personalkosten<br />
337 321 318<br />
bis jetzt<br />
des Wiederbeschaffungswertes als Zeitwert eine realistische 3. Raumkosten<br />
34 34 34<br />
Größenordnung gefunden wird.<br />
4. Steuern, Versicherungen<br />
5 | Krause, Herbert 29.10.1961 Verm.-T. von 1995 ÖbVI-Büro Berl – A<br />
und Beiträge<br />
32 25 23<br />
bis jetzt<br />
Zum Vergleich:<br />
5. Fahrzeugkosten<br />
26 19 22<br />
Die Aufträge wurd<br />
Der Buchwert dieser Geräte liegt nach der aktuellen Inventar- 6. Werbe- und Reisekosten 4 3 4<br />
6 | Völkert, Bernd 08.03.1969 Dipl.-Ing. von 2002 nach:<br />
liste des Steuerberaters unter Berücksichtigung der Abschrei- 7. Instandhaltung / Werkzeuge 6 7 5<br />
bis jetzt<br />
bungstabellen der Finanzämter bei etwa 10 % der Anschaf- 8. Abschreibungen<br />
16 12 9<br />
1 | Wohnungsbaug<br />
fungskosten.<br />
9. Verschiedene Kosten<br />
33 33 25<br />
7 | Bolt, Stefan 12.08.1971 Messgeh. von 1993<br />
10. Vorsteuer /<br />
bis jetzt 2 | Grundstücksge<br />
Die Aufstellung des Inventars wurde vom Büroinhaber »um- Umsatzsteuerzahlung<br />
91 84 86<br />
auch Aufträge<br />
fassend« angelegt. Inwieweit die Einbeziehung von Büro-,<br />
8 | Wegener, Tobias 26.02.1982 Azubi, von 2002 Architektengru<br />
Küchen- und Verbrauchsmaterial in die Aufstellung vom Kaufinteressenten<br />
akzeptiert würde, bleibt offen. Das Ergebnis ist<br />
Summe Kosten<br />
614 567 561<br />
2. Jahr<br />
Bauvorhaben A<br />
ernüchternd. Der Zeitwert des im Mittel ca. drei bis vier Jahre 11. Buchwert Anlagenabgänge 0 0 1<br />
9 | Hell, Sven 28.06.1984 Azubi, von 2003 3 | Aufträge der öf<br />
alten Inventars macht nur noch ca. 20 % der Anschaffungs- 12. Neutrale Aufwendungen 2 3 3<br />
1. Jahr<br />
kosten aus, in der Summe: 51.000 E .<br />
4 | Deutsche Bahn<br />
Summe Betriebsausgaben 616 570 565<br />
Zu 1 Erfahrener Vermessungstechniker, Absteckungen aller Art, wirkt 5 | Privatpersonen<br />
6.2 | Ideeller Wertanteil<br />
bei Fortführungen mit, Berechnungen im Innendienst aller Art (An- und Umba<br />
Für die Bemessung des ideellen Wertanteils stehen die Gewinn- C | Gewinn<br />
56 41 66<br />
Zu 2 Fortführungen aller Art, sowohl Innendienst als auch Außendienst, messungen für<br />
ermittlungen der Jahre 2001 bis 2003 zur Verfügung. Unmit-<br />
Ausbilder im Bereich der Vermessungstechnik<br />
Anbauten und<br />
telbar ablesbar ist, dass das Betriebsergebnis des Jahres 2002 In Prozent vom Umsatz (A 1.) 10,0 7,9 12,2<br />
Grundstückstei<br />
BDVI • Luisenstraße 46 • 10117 Berlin<br />
sächlich abbilden zu können. Es gibt schon einige Anwendungsbeispiele.<br />
Alle Ergebnisse wurden bisher bei Gesellschaftsgründungen,<br />
Abwicklungen oder Kreditaufnahmen positiv verwertet.<br />
Das Bildungsinstitut wird Workshops anbieten, in denen<br />
die Bewertung mit Hilfe des BDVI-Modells erläutert und<br />
erprobt wird. Dank noch mal der Berliner BDVI-Gruppe, die<br />
»ganse« |1| Arbeit geleistet hat, und den »flankierenden« Autoren.<br />
1 | <strong>2006</strong><br />
SONDERHEFT BÜROBEWERTUNG<br />
2<br />
369
FORUM FEDERALE FORUM FEDERALE<br />
370<br />
NUR DIE KERNAUFGABEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER<br />
ERGEBNIS EINER DETAILANALYSE<br />
Das Beratungsunternehmen Kienbaum kommt in einer Strukturanalyse eines Vermessungs- und Kataster-<br />
2<br />
amtes in einer NRW-Stadtverwaltung im Jahr 2005 zu einem logischen Ergebnis. Untersucht wurde ein<br />
gut geführtes Amt einer kreisfreien Stadt mit 162.000 Einwohnern im Rheinland. Um nicht das Ergebnis vor-<br />
wegzunehmen, seien zwei Szenarien beschrieben.<br />
Das Szenario 1 wird von dem Fachbereich selbst vorgeschlagen.<br />
Es wird auf besonders defizitäre Vermessungen verzichtet,<br />
die nicht für die Verwaltung, sondern für den Bürger ausgeführt<br />
werden.<br />
Dazu gehört nach Einschätzung des Amtes die Einmessung geringwertiger<br />
Gebäude, die regelmäßig von der Verwaltung<br />
nicht kostendeckend durchgeführt werden kann. Nach Ansicht<br />
der Verwaltung sind die dafür zu erhebenden Gebühren aus<br />
politischen Erwägungen zu gering gehalten. Bei völligem Verzicht<br />
auf diese Arbeiten könnten in der Verwaltung 1,5 Stellen<br />
mit einem Effekt von rund 70.000 Euro eingespart werden.<br />
Darüber hinaus will man am operativen Vermessungsgeschäft<br />
festhalten und weiterhin eigenes Personal vorhalten. Als Voraussetzung<br />
wird beschrieben, dass die Planungs- und Bautätigkeiten<br />
in den nächsten zehn Jahren auf dem Niveau des Jahres<br />
2004 fortgeschrieben werden können.<br />
Die Krux: Dieser Vorschlag bedeutet Rosinenpickerei, denn diese<br />
Aufgabe würde dann dem freien Beruf zur Ausführung überlassen<br />
oder zu einem unvollständigen Nachweis führen.<br />
Das Szenario 2:<br />
Das Beratungsunternehmen Kienbaum unterstellt rückläufige<br />
Planungs- und Bautätigkeiten in den nächsten Jahren. Ein jährlicher<br />
Auftragsrückgang von ca. 5 % sei realistisch, weil das<br />
Bauhauptgewerbe nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes<br />
einen Auftragsrückgang von 8,6 % zu verzeichnen habe.<br />
Dieser Trend sei im Hoch- und Tiefbau festzustellen und bewirke,<br />
dass dort auch 10,6 % weniger Personen beschäftigt<br />
seien als im Vorjahr. Im April 2005 sind die Auftragseingänge<br />
preisbereinigt um 13,3 % gesunken. Der Gesamtumsatz habe<br />
in den ersten vier Monaten des Jahres 2005 um ca. 17 % gelitten.<br />
Das Beratungsunternehmen geht davon aus, dass auch in der<br />
Kommunalverwaltung in den nächsten Jahren keine rege Bautätigkeit<br />
entwickelt werden kann. Das würde bedeuten, dass<br />
sich das Bau- und Planungsvolumen der Kommunen bis zum<br />
Jahre 2015 um rund 40 % rückläufig gestalten würde. Wenn<br />
weiterhin unterstellt werde, dass es eine Kongruenz zwischen<br />
Bau- und Planungsvolumen und der Vermessungstätigkeit<br />
gebe, dann sei in der Zielperspektive eine weitere Personaleinsparung<br />
unverzichtbar. Das Beratungsunternehmen empfiehlt<br />
deshalb nicht nur, defizitäre Vermessungen nach außen zu<br />
geben, sondern empfiehlt in seiner Maßnahmenbeschreibung:<br />
vollständiger Verzicht auf alle operativen Vermessungen und<br />
Übertragung aller operativen Aufgaben auf Öffentlich bestellte<br />
Vermessungsingenieure (ÖbVI).<br />
Der Einspareffekt sei von 70.000 Euro im Szenario 1 auf bis zu<br />
300.000 Euro im Szenario 2 zu steigern.<br />
Fazit:<br />
Im Szenario 1 denkt man zu kurz. Die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit<br />
wird mit einem Verzicht auf defizitäre Vermessungen<br />
und gleichzeitiger Leistungsverweigerung zulasten des Bürgers<br />
erreicht. Vom freien Beruf wird durchaus eine Leistungsbereitschaft<br />
im unteren Gebührenaufkommen erwartet. Der Einspareffekt<br />
für den Steuerzahler ist vergleichsweise gering.<br />
Eine weitsichtige Anpassung des Personalbestandes an zu erwartende<br />
rückläufige Vermessungsaufgaben, bei gleichzeitiger<br />
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, mit einem weitgehenden Verzicht<br />
auf operative Vermessungen und die Übertragung der Aufgaben<br />
auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, bringt<br />
den größten Nutzen.<br />
Das Szenario 2 belegt eindeutig, dass die Konzentration der<br />
Kommunen auf ihre Kernaufgaben dem Steuerzahler den größten<br />
Einspareffekt bringt und dem Bürger ein Leistungsdefizit<br />
erspart bleibt. Das amtliche Kataster kann damit seinen Leistungsstandard<br />
mit einem vollständigen Gebäudenachweis halten.<br />
Ein lückenhafter Nachweis ist gleichwertig mit keinem Nachweis.<br />
Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Ratingen<br />
LANDESGRUPPE MECKLENBURG-VORPOMMERN<br />
Die Gaststätte »Ziegenkrug« in Rostock beherbergte am 10. Mai <strong>2006</strong> die Vertreter der BDVI-Landes-<br />
gruppe Mecklenburg-Vorpommern zu ihrer Mitgliederversammlung. Die illustren Gäste der Veranstal-<br />
tung waren Dr. Gottfried Timm, Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, BDVI-Präsident Volkmar<br />
Teetzmann sowie Dr. Jörg Rubach vom Landesamt für innere Verwaltung. Der Vorsitzende der Landesgruppe, ÖbVI<br />
Frank Wagner, gibt in seinem Bericht (hier auszugsweise) die Tätigkeitsschwerpunkte des letzten Jahres wieder.<br />
Das 3. Deregulierungsgesetz Mecklenburg-<br />
Vorpommern mit der »Vereinfachung des<br />
Verfahrens zur Gebäudeeinmessung« in<br />
der Testregion Westmecklenburg (Entfall<br />
der Gebäudeeinmessung): Mit diesen gravierenden<br />
Änderungen in Mecklenburg-<br />
Vorpommern schätzt der Landesgruppenvorsitzende<br />
ein, dass der Trend zur verstärkten<br />
Eigenwahrnehmung der Vermessungskatasterbehörden<br />
von vielen Leistungen<br />
im Vermessungswesen zunehmen<br />
wird und sich zukünftig der ungleiche<br />
Wettbewerb mit den freiberuflich tätigen<br />
ÖbVI im Land Mecklenburg-Vorpommern verschärft.<br />
Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz, verabschiedet<br />
vom Landtag am 5. April <strong>2006</strong>, mit dem zukünftig die Landesaufgaben<br />
in den Bereichen der Bodenordnung, Straßenbauverwaltung<br />
und der staatlichen Ämter für Umwelt<br />
und Natur auf die zukünftigen fünf neuen Landkreise<br />
übertragen werden, hiervon sind ca. 60 % des Tätigkeitsbereiches<br />
eines ÖbVI betroffen.<br />
Für den Zeitraum der Jahre von 2007 bis 2013 ist eine<br />
Kürzung der Mittel um ca. 30 % bis 50 % im Bereich der<br />
Flurneuordnung vorgesehen. Damit werden die zukünftigen<br />
BOV ausschließlich durch die Ämter für Landwirtschaft<br />
selbst durchgeführt.<br />
Mit der Wahl von Holger Bannuscher im Jahre <strong>2006</strong> in<br />
den Vorstand der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />
ist die Landesgruppe des BDVI Mecklenburg-<br />
Vorpommern gut vertreten.<br />
Gesetz zur Reform des Landesinnenressorts: Ab Januar <strong>2006</strong><br />
wurde das Landesamt für innere Verwaltung gebildet und<br />
die Übertragung der Fachaufsicht über alle Vermessungsstellen<br />
in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Für die<br />
ÖbVI wurde geregelt, dass sie Widerspruchsbehörde in<br />
eigenen Verwaltungsakten sind.<br />
Der Innenminister bestärkt in seinem Grußwort die Mitglieder<br />
der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, dass im zukünftigen<br />
Vermessungswesen in Mecklenburg-Vorpommern der<br />
ÖbVI einen wichtigen Platz haben wird. Weiterhin informierte<br />
der Minister die Landesgruppe darüber, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern<br />
in den nächsten 15 Jahren nur noch ca.<br />
65 % bis 70 % der staatlichen Einnahmen zur Verfügung haben<br />
wird. Der Innenminister lädt die Vertreter der BDVI-Landesgruppe<br />
Mecklenburg-Vorpommern zu weiterführenden Gesprächen<br />
ein.<br />
In seinem Schlusswort ruft der Landesgruppenvorsitzende<br />
Frank Wagner alle Mitglieder der Landesgruppe Mecklenburg-<br />
Vorpommern trotz des weiteren Rückgangs an Aufträgen und<br />
der noch größeren Einbindung des einzelnen ÖbVI in seinem<br />
Büro auf, die ehrenamtlichen Tätigkeiten für ihren Berufsverband<br />
zu verstärken.<br />
Dem schließt sich die FORUM-Redaktion geschlossen und vorbehaltlos<br />
an.<br />
Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern<br />
2<br />
371
FORUM BERUFSRECHT FEDERALE<br />
372<br />
MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER<br />
LANDESGRUPPE RHEINLAND-PFALZ<br />
Am 5. Mai <strong>2006</strong> fand im Wappensaal des Mainzer Landtages die Mitgliederversammlung der BDVI-Landes-<br />
2<br />
gruppe Rheinland-Pfalz statt. Der Vormittag gehörte jedoch der jährlichen Frühjahrsveranstaltung der<br />
Landesgruppe mit Gästen aus Politik und Verwaltung. Ziel der Veranstaltung, so der Landesgruppenvorsitzende<br />
Hans Ulrich Esch in seiner Begrüßung: »… der Politik unsere Anliegen vorzutragen oder einen Schulterschluss<br />
zu demonstrieren …«<br />
Anwesend waren neben den BDVI-Mitgliedern u. a. der Vizepräsident<br />
des Landtags Herr Gerd Itzek, SPD, der Vertreter der<br />
CDU-Landtagsfraktion Herr Heinz-Hermann Schnabel sowie<br />
der Präsident des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformationen<br />
Herr Gerald Orth und die Ministerialräte Herr<br />
Hans Gerd Stoffel und Herr Andreas Dresen aus dem Ministerium<br />
des Innern und für Sport. Das BDVI-Präsidium wurde<br />
durch den Vizepräsidenten Dr.-Ing. Hubertus Brauer vertreten.<br />
Themen des Vormittages waren die Vorstellung des gemeinsamen<br />
Eckwertepapiers der AdV-BDVI-Eckwertekommission<br />
»Gemeinsam für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft« durch die<br />
Herren Stoffel und Dr.-Ing. Brauer. Darüber hinaus wurde über<br />
die Novelle der Vergütungsordnung und der Umlegungsausschussverordnung<br />
berichtet. Vorgestellt wurde das Modell einer<br />
eigenen ÖbVI-Kammer in Rheinland-Pfalz.<br />
Für die Novelle der Vergütungsordnung und die Gründung einer<br />
ÖbVI-Kammer herrscht zwischen den ÖbVI und der Verwaltung<br />
weitgehend Einigkeit. Problematisch ist die Novelle<br />
der Umlegungsausschussverordnung. Diese möchte die Verwaltung<br />
in großen Teilen unverändert lassen, d. h., ÖbVI dürfen<br />
weder den Vorsitz im Umlegungsausschuss noch die Geschäftsstellenarbeiten<br />
übernehmen. Angeboten wurde lediglich<br />
eine stärkere Beteiligung bei den vermessungstechnischen<br />
Arbeiten und bei der vereinfachten Umlegung. Damit wäre<br />
Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland mit einer restriktiven,<br />
das Monopol der Verwaltung schützenden Umlegungsausschussverordnung.<br />
Hier ist jedoch noch nicht das letzte Wort<br />
gesprochen.<br />
Als höchst problematisch wurden die Bestrebungen der Verwaltung<br />
gesehen, demnächst ältere arbeitslose Vermessungsingenieure<br />
nach einer Inspektorenanwärterzeit von 1,5 Jahren<br />
ohne weitere praktische Tätigkeit als ÖbVI zuzulassen. Die Proteste<br />
des BDVI wurden bisher nicht berücksichtigt. Eine solche<br />
Zulassung könnte nach Auskunft des Justitiars nur durch die<br />
Konkurrentenklage eines betroffenen ÖbVI aus der Nachbarschaft<br />
angefochten werden.<br />
Als wesentlicher Punkt wurde auch die Öffentlichkeitsarbeit<br />
behandelt. So sollte auf der Herbstveranstaltung die geplante<br />
gemeinsame Broschüre von ÖbVI und Notaren sowie die direkte<br />
Auskunft und Auszugserstellung aus dem Liegenschaftskataster<br />
durch ÖbVI vorgestellt werden.<br />
Zur Vorbereitung gemeinsamer Aktivitäten findet am 19. Juni<br />
dieses Jahres mit den Notarkammern Koblenz und Pfalz ein<br />
Treffen auf Vorstandsebene statt. Themen sind: eine gemeinsame<br />
Broschüre, die vereinfachte Umlegung und deren Missbrauch<br />
sowie Auskunft und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.<br />
Landesgruppe Rheinland-Pfalz<br />
MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER<br />
LANDESGRUPPE NRW<br />
Die Jahrestagung der LG NRW fand dieses Jahr<br />
am 17. März <strong>2006</strong> in der Stadthalle Bielefeld<br />
statt. Mit den digitalen Techniken, den rechnergestütz-<br />
ten Verfahren und leistungsfähigen Datenspeichern ist<br />
ein spektakulärer Wandel eingetreten.<br />
Er hat dazu geführt, dass die raumbezogenen Daten (Geodaten)<br />
digital erhoben, in Datenbanken geführt und für die unterschiedlichsten<br />
Anwendungen bereitgehalten werden. Der Wert einer<br />
Information ist die Verbesserung einer Entscheidung abzüglich<br />
der Kosten der Informationsbeschaffung. Ein nachhaltiges Geschäft<br />
ist nur dann zu erwarten, wenn die Produktionskosten<br />
geringer sind als der Informationswert. Um dieses hochinteressante<br />
Themengebiet gesamtheitlich beleuchten zu können, hat<br />
die Landesgruppe NRW die Jahrestagung unter das Generalthema<br />
Geoinformationswirtschaft gestellt. Zwei kompetente Referenten<br />
nahmen sich des Themas an: Herr Ministerialrat Dipl.-Ing.<br />
Birth vom Innenministerium NRW referierte zur »Verfügbarkeit<br />
homogener Geoinformationen in NRW« und Herr Dr. Jörg<br />
Reichling, Leiter der Geschäftsstelle der Kommission für Geoin-<br />
MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER<br />
LANDESGRUPPE<br />
BRANDENBURG<br />
Die Mitgliederversammlung der Landesgruppe<br />
Brandenburg am 10. April <strong>2006</strong> stand ganz im<br />
Zeichen der vom Landesgruppenvorsitzenden erarbeite-<br />
ten Vorschläge zur Verbesserung der Verbandsarbeit.<br />
Während sich die als Gäste anwesenden Präsidiumsmitglieder<br />
zutiefst davon überzeugt zeigten, dass die Struktur und Arbeits-<br />
formation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,<br />
sprach über den »Digitalen Rohstoff Geoinformation –<br />
ein Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland«.<br />
Zu beiden Referaten stehen entsprechende Downloads<br />
auf der Internetseite der Landesgruppe unter www.bdvi-nrw.de<br />
zur Verfügung. U. a. hob Herr Birth hervor, dass sich der Staat<br />
bei der Erhebung der Geobasisdaten zurückzieht und die Vergabe<br />
an die ÖbVI und private Vermessungsstellen anzustreben ist.<br />
Durch die Bereitstellung der Geobasisdaten wird deren Nutzung<br />
aktiviert und damit dem Verbreitungsgebot Rechnung getragen.<br />
Auch hier seien die Möglichkeiten der »Privatisierung« auszuloten<br />
und auszuschöpfen. Dr. Reichling legte Bericht über die<br />
GDI-DE ab. Er bot einen Überblick über die Einordnung der GIW-<br />
Kommission in die politischen, konzeptionellen und fachtechnischen<br />
Ebenen des Bundes. Die GIW–Kommission versteht sich<br />
als Schaltstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung, deren Ziel<br />
darin liegt, den wirtschaftlichen Nutzen von Geoinformation zu<br />
erschließen und dauerhaft einen Mehrwert zu schöpfen. Hauptaufgaben<br />
der Kommission seien die Schaffung neuer Märkte und<br />
die Erschließung von Marktpotenzial. Der Tenor der Referate kam<br />
der Forderung des Verbandes nach Abbau von Hemmnissen entgegen.<br />
Der Abbau von Hemmnissen kann nur erfolgen, wenn<br />
die Rahmenbedingungen der Geoinformationswirtschaft nachhaltig<br />
verbessert werden, und das im Bund, in den Ländern und<br />
den Kommunen. In einem von mehreren weiteren Themenblöcken<br />
wurden den Mitgliedern die Positionen des Verbandes<br />
zur Novellierung der Berufsordnung vorgestellt, die der erweiterte<br />
Vorstand in zwei Workshop-Sitzungen im Laufe des Jahres<br />
2005 erarbeitet hatte. Ausführliche Informationen hierzu sind<br />
auf der Internetseite der Landesgruppe nachzulesen.<br />
Landesgruppe NRW<br />
teilung des Gesamtverbandes in ihrer bewährten Struktur bestehen<br />
bleiben muss, unterstützten die Landesgruppenmitglieder<br />
die Reformvorschläge zur Aufgaben- und Mittelverteilung<br />
zwischen Landesgruppen und Bund mit breiter<br />
Mehrheit. Die Verbandsgremien sind nun aufgefordert, die<br />
Diskussion im Sinne einer Optimierung der Verbandsarbeit<br />
konstruktiv fortzusetzen. Einen weiteren Themenschwerpunkt<br />
der Veranstaltung bildete die Strukturreform des amtlichen<br />
Vermessungswesens im Land Brandenburg. Besonders lebhaft<br />
wurde das Für und Wider einer zentralen Abrechnungsstelle für<br />
Kostenbescheide diskutiert. Neben dem aktuellen Entwurfsstand<br />
des Vermessungsgesetzes wurden insbesondere die geplante Novellierung<br />
der Berufsordnung sowie der Gebühren- und Kostenordnung<br />
angesprochen. In diesen Feldern setzt sich die Landesgruppe<br />
in Projektteams der Strukturreform und über die Arbeit<br />
eigener Arbeitsgruppen für die Berufsbelange ein. Im Rahmen<br />
der gemeinsamen Fachtagung von BDVI und Vermessungsverwaltung<br />
am 1. und 2. September <strong>2006</strong> in Cottbus wird Gelegenheit<br />
sein, die Diskussion über die berufsstandsrelevanten Fragen<br />
fortzusetzen. Landesgruppe Brandenburg<br />
FORUM FEDERALE<br />
2<br />
373
BÜCHER BÜCHER<br />
374<br />
HANS FRÖHLICH, MATTHIAS HAAK<br />
DIE LANDESVERMESSUNG<br />
IM SPIEGEL DEUTSCHER<br />
BRAUEREIEN<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Die Autoren Prof. Dr. Hans Fröhlich und Dipl.-Ing. (FH)<br />
Matthias Haak legen mit dem ersten Band »Nordrhein-<br />
Westfalen« das Anfangsergebnis einer bundesweit angelegten<br />
Dokumentation mit dem Haupttitel »Die Landesvermessung im<br />
Spiegel deutscher Brauereien« vor. Sie widmen sich einem ernst<br />
gemeinten Thema mit humorvollem Hintergrund.<br />
Von Scherben unter Grenzsteinen als Sicherungsmarken weiß<br />
jeder Landvermesser zu berichten. Aber wer denkt schon daran,<br />
dass beim Biertrinken häufig auch ein Stück Landesvermessung<br />
»gestemmt« werden muss.<br />
Die Autoren fanden heraus, dass viele Brauereien in ihren Logos<br />
trigonometrische Vermessungspunkte der Landesvermessung<br />
(TP) abbilden. Mit Einführung der Satellitenvermessung<br />
nimmt die Bedeutung der trigonometrischen Punkte ab. So<br />
liegt es nahe, dass 200 Jahre klassische Landesvermessung aufgegriffen<br />
und unterhaltsam dem Leser präsentiert werden.<br />
In einem kurzen historischen Abriss wird die Landestriangulation<br />
in Nordrhein-Westfalen von der Basismessung bis heute<br />
dargestellt. Hierbei konnte sich Prof. Fröhlich auf die Unterstützung<br />
des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen<br />
stützen, wenn das historische Archiv auszuwerten war.<br />
2<br />
65 Seiten, kartonierter Einband, Format A4,<br />
zahlreiche schwarz-weiße Abbildungen;<br />
Selbstverlag Fröhlich, Sankt Augustin,<br />
ohne ISBN, <strong>2006</strong>, 11,50 E<br />
Direktvertrieb über Prof. Dr. Hans Fröhlich,<br />
Lichweg 16, 53757 Sankt Augustin;<br />
geo-goon@t-online.de, Fax 02241-310019<br />
Titel verschwiegen: Unser »letztheftiger«<br />
Autor zum Thema Kooperation war<br />
DIPL.-ING. STEPHAN BERGWEILER – sorry.<br />
Der Koautor Matthias<br />
Haak – ein passionierterBierdeckelsammler<br />
– bot die erforderliche<br />
Verstär-<br />
kung, wenn es darum ging, in seiner Sammlung nach den entsprechenden<br />
Darstellungen der Brauereien zu suchen. Neben<br />
der Geschichte des Bieres und den Bezügen zum deutschen<br />
Reinheitsgebot verknüpfen die Autoren Histörchen, Anekdoten,<br />
Skizzen und historische Wahrheiten mit den Zeugen der nordrhein-westfälischen<br />
Landesvermessung.<br />
Dem Leser erschließt sich auf humorvolle Weise eine neue<br />
Sichtweise von »Länge und Breite« in Verbindung mit geodätischer<br />
Abbildung. Nicht nur Vermessungsleute und Bierkenner<br />
werden ihren Spaß bei der Lektüre haben.<br />
Kurzum, das Heft ist lesenswert und regt zum Schmunzeln an.<br />
Das gesammelte Material war so umfangreich, dass die Autoren<br />
es nicht bei einem Band belassen wollen, für den Sommer<br />
<strong>2006</strong> ist ein weiterer Band angekündigt, der sich dann mit der<br />
Landesvermessung und dem Bier in und aus Baden-Württemberg<br />
befassen wird. Weitere Regionen sind in der Planung.<br />
Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Ratingen<br />
FISCHER, LORENZ, BIEDERBECK, ASTL<br />
VERKEHRSWERTERMITTLUNG<br />
VON BEBAUTEN UND<br />
UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN<br />
Fallstudien aus der<br />
_ gewerblichen Wirtschaft<br />
_ Immobilienwirtschaft<br />
_ privaten Haus- und<br />
Grundstücksbewertung<br />
_ Bewertung bei<br />
Infrastrukturmaßnahmen<br />
_ Landwirtschaft<br />
2005, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH,<br />
Köln, 528 Seiten, gebunden,<br />
ISBN 3-89817–245–7, 74 E<br />
Das im Jahr 2005 herausgegebene Fachbuch über die Verkehrswertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten<br />
Grundstücken zeichnet sich neben der umfangreichen Anzahl<br />
an Fallbeispielen typischer Wertgutachten durch die gut nachvollziehbare<br />
und sehr ausführliche Darstellung der Berechnungsalgorithmen<br />
und Lösungswege bei der Gutachtenerstellung<br />
aus.<br />
Neben einem einleitenden Teil mit Erklärungen über die erforderliche<br />
Qualifikation des Sachverständigen, Verfahrensgrundsätze,<br />
Ableitung erforderlicher Daten und die Wahl des<br />
Wertermittlungsverfahrens werden dem Leser in neun Kapiteln<br />
anonymisierte Fallstudien erläutert, die auf tatsächlichen Gutachten<br />
aus der langjährigen Bewertungspraxis des Autorenteams<br />
basieren. Gegenstand der Fallstudien sind neben der Verkehrswertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
die Verkehrswertermittlung bei Infrastrukturmaßnahmen,<br />
die landwirtschaftliche Taxation, die Wertminderung<br />
infolge der Umweltbelastungen von Böden, die Bewertung von<br />
Erbbaurechtsgrundstücken und von Flächen mit Windenergieanlagen,<br />
die Taxation von Rechten und Belastungen sowie die<br />
Bewertung von gemischt genutzten Grundstücken. Dabei<br />
decken die einzelnen Unterkapitel nahezu das gesamte Spektrum<br />
der am häufigsten vorkommenden Bewertungsfälle ab.<br />
Den jeweiligen Themen werden in den allgemeinen Anmerkungen<br />
Hinweise über z. B. Erbauseinandersetzungen, merkantilen<br />
Minderwert, Mangel an Vergleichspreisen etc. zugeordnet.<br />
Die einzelnen Bewertungsfälle sind didaktisch aufbereitet und<br />
zeigen im Wesentlichen eine vergleichbare, sich einprägende<br />
Struktur:<br />
• Problemstellung<br />
• Beschreibung der Ausgangssituation und der allgemeinen<br />
Merkmale des Grundstückes / Objektes<br />
• Darlegungen von allgemeinen Bewertungsgrundsätzen,<br />
Grundstücks- und Baubeschreibungen, Werteinstufungen,<br />
Grundbucheintragungen, Wertermittlung und Verkehrswertableitungen<br />
Dem erfahrenen Sachverständigen und Bewertungspraktiker<br />
wird ein umfangreiches Nachschlagewerk für die Bewertung von<br />
unbebauten und bebauten Grundstücken in die Hand gegeben,<br />
das ihm auch nach tieferer Kenntnis der Bewertungstheorie<br />
für den konkreten Bewertungsfall Unterstützung in Gliederung<br />
und Aufbau des Gutachtens sowie ergänzende Ansätze für die<br />
Plausibilisierung liefern kann. Gleichzeitig wendet es sich an<br />
angehende Immobiliensachverständige, die auf sehr verständliche<br />
Weise mit einer Fülle verschiedener Problemstellungen<br />
und deren Lösungswegen vertraut gemacht werden. Neben der<br />
großen Informationsdichte ist ein schnelles Auffinden der Themen<br />
durch ein umfassendes Stichwortverzeichnis gewährleistet,<br />
so dass ich das Fachbuch als Nachschlagewerk mit gutem<br />
Preis-Leistungs-Verhältnis empfehlen kann. Es zeichnet sich<br />
gegenüber der großen Anzahl an Lehr- und Fachbüchern im<br />
Bereich der Immobilienbewertung durch die sehr übersichtlichen<br />
und ausführlichen Darstellungen der Gutachtenerstattung<br />
aus.<br />
Christa Stöcker-Lenz, Berlin<br />
2<br />
375
BÜCHER<br />
Nachruf<br />
376<br />
FRITZ POHNERT, BIRKER EHRENBERG,<br />
WOLF-DIETER HAASE, HANS-JÖRG HORN<br />
KREDITWIRTSCHAFTLICHE<br />
WERTERMITTLUNGEN<br />
Typische und atypische Beispiele<br />
der Immobilienbewertung<br />
6., überarbeitete und erweiterte Auflage,<br />
Luchterhand, München / Unterschleißheim,<br />
2005, 528 Seiten, ISBN 3-472-05145-0, 74 E<br />
Die kreditwirtschaftliche Wertermittlung stellt einen immer<br />
bedeutender werdenden Themenbereich in der täglichen<br />
Bewertungspraxis dar. Der Pohnert hat sich auf diesem<br />
speziellen Gebiet zu einem Standardwerk etabliert. Die untypische<br />
Gliederung, mit der dem Leser anhand von Beispielen<br />
die Thematik der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung nahe<br />
gebracht wird, ist ein besonderes Merkmal dieses Buches.<br />
Die sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage baut auf den<br />
Inhalten und Beispielen der vorherigen Auflage auf. Durch die<br />
Mitwirkung von zahlreichen Fachautoren und drei neuen<br />
Mitherausgebern wurden Schwerpunkte der kreditwirtschaftlichen<br />
Wertermittlung neu aufgearbeitet.<br />
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wird dem Leser ebenfalls<br />
Hintergrundwissen zur Thematik der kreditwirtschaftlichen<br />
Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure trauert um<br />
HERRN DIPL.-ING.<br />
MANFRED HÖFFER<br />
ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR I. R. IN WINDECK<br />
* 17. FEBRUAR 1934 † 2. MAI <strong>2006</strong><br />
Der BDVI verliert einen tüchtigen und hochgeschätzten Kollegen. Wir betrauern<br />
seinen Tod und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Dr.-Ing. Hubertus Brauer,<br />
Vorsitzender der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen<br />
2<br />
Wertermittlung vermittelt,<br />
um Lösungsvorschläge der<br />
dargestellten Sachverhalte<br />
auch in anderen Fragestellungen<br />
transferierend verwenden<br />
zu können. Dabei<br />
steht die Behandlung seltener<br />
oder atypischer Beispiele<br />
im Vordergrund, die<br />
auch das Interesse der erfahrenen<br />
Praktiker wecken<br />
dürfte. Aufgrund des leicht<br />
verständlichen Schreibstils<br />
erschließt sich der Inhalt auch für den interessierten Einsteiger.<br />
Die Palette der abgehandelten Beispiele umfasst weite Bereiche<br />
der möglichen Bewertungskonstellationen – angefangen<br />
von Wohnhäusern, Hotel- und Gaststättengewerbe bis hin zu<br />
Abbau- und Anbaubetrieben sowie Schiffen und »Exoten«.<br />
Weiterhin werden in einem gesonderten Kapitel Fehler der<br />
Wertermittlung aufgezeigt, so dass eine Sensibilisierung des<br />
Lesers und letztendlich eine Fehlervermeidung im täglichen<br />
Wirken des Anwenders erreicht wird. Das Buch richtet sich nicht<br />
nur an Kreditsachbearbeiter und Sachverständige für die Bewertung<br />
von Grundstücken, sondern auch z. B. an Makler, Wirtschaftsprüfer,<br />
Anlage- und Steuerberater sowie Studierende.<br />
Fazit: Ein sehr empfehlenswertes Fachbuch, das sachlich und<br />
dabei leicht verständlich auf eine Fülle von praxisnahen Sachverhalten<br />
der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung eingeht und<br />
dabei auch die entsprechend notwendigen Hintergründe liefert.<br />
Silvio Kühne, Berlin<br />
Nachruf<br />
Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure trauert um<br />
HERRN DIPL.-ING.<br />
HERBERT JOSEF NORDHUES<br />
ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR IN DORTMUND<br />
* 9. JULI 1933 † 19. MÄRZ <strong>2006</strong><br />
Wir betrauern den Tod unseres hochgeschätzten Kollegen zutiefst<br />
und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Dr.-Ing. Hubertus Brauer,<br />
Vorsitzender der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen<br />
IN MEMORIAM FRITZ K. A. PETERSOHN<br />
F ritz<br />
K. A. Petersohn kam am 22. Mai 1922 in Weißenfels / Sachsen-Anhalt zur Welt. Er wuchs in die Welt der Wirtschaftsund<br />
Politikkrisen Deutschlands hinein. Die Bevölkerung war gefangen von dem Gedanken »Volk ohne Raum« und dem<br />
Drang, die Fesseln des Ersten Weltkrieges abzuwerfen. Mit dem Eintritt in den Krieg wurde es für den jungen Soldaten ernst.<br />
Das einschneidendste Erlebnis aber war die darauf folgende amerikanische Gefangenschaft, welche ihm neue Horizonte für<br />
menschliches und bürgerliches Zusammenleben öffnete. Die von fern aus dem Flugzeug gesichteten Wolkenkratzer New Yorks<br />
im Kopf kehrte er in das vom Krieg gekennzeichnete Deutschland und ins heimische Weißenfels zurück und begann in Berlin<br />
Geodäsie zu studieren.<br />
Bald lernte er auch Helga kennen, die er bald<br />
heiratete. Das Paar war sich einig: In dem<br />
sozialistischen Reich Ulbrichts wollten sie<br />
nicht bleiben und so emigrierten Fritz und<br />
Helga in die USA. Es fanden sich noch andere<br />
deutsche Paare gleichen Alters zusammen,<br />
wie der Berliner Mitstudent Hans<br />
Dietzsch und Gunter Greulich, die nun<br />
Amerika erobern wollten. Nach wenigen<br />
Jahren als Angestellte machten sich Fritz<br />
und Gunter selbstständig. Beide haben<br />
nachhaltig in den USA gewirkt, beide zu<br />
verschiedenen Zeiten als Präsident des<br />
ACSM. Fritz gründete die Boston Survey<br />
Consultants, mit denen er fachlich weit über<br />
das »Vermessen« hinausging. Heute ist<br />
Sohn Cliff in der Geschäftsführung. Das<br />
jüngst dazu erworbene Ingenieurbüro in<br />
Raghley / Nord-Carolina zeigt, dass die Saat<br />
von Fritz Petersohn auch auf diesem Sektor<br />
aufgegangen ist.<br />
Das Vermessungswesen der USA war in den<br />
50er Jahren qualitativ in keiner guten Verfassung.<br />
Es fehlte an Ausbildung. Fritz war<br />
der stürmische Geist, der mit anderen dazu<br />
beitrug, dass von den Berufsträgern von<br />
Staat zu Staat Lizenzen mit Eingangsprüfungen<br />
eingerichtet wurden, um die Qualität<br />
zu heben. Er war ein Botschafter des<br />
deutschen Vermessungswesens mit seinen<br />
vielen Karten und einem einheitlichen<br />
Kataster. Trotz zweier Anläufe war aber der<br />
Kongress nicht dazu zu bewegen, ein Katastergesetz<br />
zu verabschieden; die Lobby<br />
der Anwälte und Titelversicherungen war<br />
einfach zu stark. Fritz aber machte sich daran,<br />
die Ausbildung in den USA und Kanada<br />
zu verbessern. Die Universität in Orono /<br />
Maine nahm bald unter Mit Hilfe seiner<br />
Sponsorship geodätische Kurse auf, die sich<br />
bis heute erhalten haben. Besonders erfolgreich<br />
war er in seiner Förderung der geodätischen<br />
Fakultät (heute Geomatics) in<br />
New Brunswick / Kanada. Der heutige Präsident<br />
der Universität, Dr. John McLaughlin,<br />
wird nicht müde, seinem Ziehvater Fritz Petersohn<br />
dafür Dank zu sagen.<br />
Um diese Entwicklung zu fördern, knüpfte<br />
er Beziehungen in das europäische Vermessungswesen.<br />
Ernst Simon gebührt das<br />
Verdienst, Fritz Petersohn in das deutsche<br />
Verbandsleben eingeführt zu haben. Claus<br />
Barwinski war der Mittelsmann zu den Leitungskräften<br />
des staatlichen Vermessungswesens.<br />
Aus dem freien Beruf waren eine<br />
Reihe von Kollegen in das Geschehen eingefangen.<br />
Andere Länder und Kontinente wie<br />
Australien kamen hinzu. Der weltweite<br />
Überblick führte nach Umwegen dazu, dass<br />
sich das Atlantic Institute herausschälte,<br />
dessen Präsident er lebenslang blieb. Es hatte<br />
sich die Aufgabe gemacht, das Informationszeitalter<br />
im Bereich der Geoinformation<br />
einzuläuten. »Think tanks« in den Hauptstädten<br />
der Welt wie Washington, Berlin,<br />
Bonn, Paris, aber auch in Kanada oder Australien<br />
schlossen sich an. Seit ihrer Gründung<br />
waren die Geometer Europas in das<br />
Geschehen einbezogen. Die letzte GSDI-<br />
Konferenz |1| fand im Oktober 2005 am<br />
Massachusetts Institute of Technology in<br />
Boston statt. Fritz, schon an den Rollstuhl<br />
gefesselt, beteiligte sich lebhaft an dieser<br />
zu seinen Ehren veranstalteten Konferenz.<br />
Die Rolle von Fritz Petersohn für den<br />
deutschen und europäischen freien Beruf<br />
war entscheidend. Er öffnete den Blick vieler<br />
Kollegen, so dass man sich plötzlich in<br />
europäischen und weltweiten Zusammenhängen<br />
betrachten konnte. Viele Kollegen<br />
werden sich an seinen Auftritt auf dem<br />
BDVI-Empfang der Intergeo in Düsseldorf<br />
1985 erinnern. Oder an den Empfang 1990<br />
in Düsseldorf, wo zum ersten Mal Kollegen<br />
aus der DDR teilnahmen. Fritz und Helga<br />
|1| GSDI Global Spatial Data Infrastructure<br />
Petersohn waren in ihrem Auftreten, ihrer<br />
Geschichte, ihrem Erfolg, ihrer Familienverbundenheit<br />
das genaue Gegenteil der<br />
sozialistischen Propaganda und beste Botschafter<br />
Amerikas. Sie haben beide auf ihre<br />
Art dazu beigetragen, dass der BDVI in den<br />
neuen Ländern so viele Menschen gefunden<br />
hat, die es sich zutrauten – wie damals<br />
Fritz und Helga in Boston –, zuzupacken und<br />
ihr Schicksal in die Hand zu nehmen. Fritz<br />
Petersohn erhielt für seine Verdienste die<br />
Goldene Ehrennadel des BDVI, auf die er sein<br />
Leben lang stolz war. Er trug sie selbst auf<br />
dem Totenbett.<br />
»Fritzieboy«, wie ihn seine Freunde nannten,<br />
wäre nicht zu schildern, ohne seine Familie<br />
und den Freundeskreis zu nennen. Seine<br />
Tochter Petra, sein Sohn Cliff sorgten für<br />
sechs Enkel und drei Urenkel, eine tüchtige<br />
Nachkommenschaft, die den Großeltern<br />
Ehre macht. Das Haus an der Reo Road war<br />
das Zentrum von Familie und dem großen<br />
Freundeskreis aus aller Welt, für den Helga<br />
stets die perfekte Gastgeberin war. Nachmittags<br />
um halb vier Uhr war – seit seiner<br />
Pensionierung – ein gemeinsamer Wodka-<br />
Martini angesagt. 56 Jahre hielten die beiden<br />
miteinander aus durch dick und dünn<br />
und so starb er am 17. März gegen 22 Uhr<br />
in ihren Armen. Das »funeral« in der Messiah<br />
Lutheran Church, der Fritz verbunden<br />
war, wurde – von einem befreundeten Pfarrer<br />
aus Tennessee, den Kindern und Enkeln<br />
gestaltet – für die vielen Trauergäste zu einem<br />
Erlebnis besonderer Art. Der deutsche<br />
Kreis von sechs Ehepaaren gleichen Schicksals<br />
hält auch über seinen Tod hinaus zusammen.<br />
Es bleibt uns nur, uns am Grabe von<br />
dem Freund zu verabschieden und seiner<br />
auch in Zukunft zu gedenken. Fritz Petersohn<br />
ist auch ein Stück BDVI-Geschichte.<br />
Otmar Schuster<br />
FORUM FACTUM<br />
2<br />
377
FORUM FUTURA<br />
378<br />
FACHBEZOGENE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN<br />
GEOINFORMATION<br />
22. Juni <strong>2006</strong><br />
Berlin<br />
29. Juni <strong>2006</strong><br />
Weimar<br />
12. Juli <strong>2006</strong><br />
Korntal-Münchingen<br />
13. bis 15.<br />
September <strong>2006</strong><br />
München<br />
BODENORDNUNG / STADTUMBAU / WERTERMITTLUNG<br />
4. Sept./Lübeck<br />
5. Sept./Hannover<br />
7. Sept./Leipzig<br />
11. Sept./Köln<br />
13. Sept./Frankfurt/M.<br />
14. Sept./Mainz<br />
18. Sept./Stuttgart<br />
<strong>2006</strong><br />
13. bis 15.<br />
September <strong>2006</strong><br />
Berlin<br />
21. bis 22.<br />
September <strong>2006</strong><br />
Würzburg<br />
21. Oktober <strong>2006</strong><br />
Hannover<br />
2<br />
Geodätisches Kolloquium<br />
Deutscher Verein für Vermessungswesen e. V. (DVW)<br />
und die Technische Universität Berlin<br />
»STRATEGIEN ZUR BEREITSTELLUNG VON GEOBASISDATEN«<br />
Dipl.-Ing. Gisela Fabian, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin<br />
Geodätisches Kolloquium an der Bauhaus-Uni Weimar<br />
»ERNEUERUNG DES DEUTSCHEN HAUPTHÖHENNETZES <strong>2006</strong>–2011 –<br />
INNOVATION / KOMBINATION / INTEGRATION«<br />
Dipl.-Ing. Uwe Feldmann-Westendorff, LGN<br />
DVW-Seminar<br />
»GEODATEN – AUF DEM WEG ZUR EINHEITLICHEN<br />
GEODATENINFRASTRUKTUR FÜR DEUTSCHLAND«<br />
9. SEMINAR »GIS & INTERNET«<br />
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reinhardt, Universität der Bundeswehr München<br />
Institut für Städtebau Berlin<br />
KURS 515: ERFAHRUNGSAUSTAUSCH BAULEITPLANUNG –<br />
NEUE INSTRUMENTE NACH §§ 5,9, 34 UND 35 BAUGB<br />
Dieser Kurs vermittelt Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis für die<br />
Praxis. Die Teilnehmer erhalten hier die Möglichkeit, mit ihren Fragen die<br />
Tagung inhaltlich mitzubestimmen.<br />
Difu – Deutsches Institut für Urbanistik<br />
QUALITÄTSSICHERUNG IM STÄDTEBAU –<br />
»BAUKULTUR« ALS KOMMUNALES HANDLUNGSFELD<br />
ISW – Institut für Städtebau und Wohnungswesen<br />
GRUNDSTÜCKSWERTERMITTLUNG<br />
www.dvw-lv1.de<br />
Fon 03643/58 45 31<br />
Fax 03643/58 45 34<br />
Fon 0711/123-2911<br />
Fax 0711/810 63 44<br />
E-Mail<br />
hans-joachim.wank<br />
@vermbw.bwl.de<br />
Fon 089/6004-3173<br />
Fax 089/6004-3906<br />
E-Mail gisela-pietzner<br />
@unibw-muenchen.de<br />
Fon 030/23 08 22-0<br />
Fax 030/23 08 22-22<br />
www.staedtebauberlin.de<br />
Fon 030/39 001-0<br />
Fax 030/39 001-100<br />
www.difu.de<br />
Fon 089/54 27 06-0<br />
Fax 089/54 27 06-23<br />
E-Mail office@isw.de<br />
www.isw.de<br />
BVS-WERTERMITTLUNGSWERKSTATT Fon 030/255938-0<br />
E-Mail info@bvs-ev.de<br />
www.bvs-ev.de<br />
WEITERE FACHVERANSTALTUNGEN<br />
22. Juni <strong>2006</strong><br />
Bonn<br />
28. Juni <strong>2006</strong><br />
Dresden<br />
28. Juni <strong>2006</strong><br />
Berlin<br />
24.04.<strong>2006</strong> Berlin /<br />
26.04.<strong>2006</strong> Leipzig /<br />
Herbst <strong>2006</strong> Köln<br />
31. August bis<br />
Dauer: 1. September <strong>2006</strong><br />
5,5 Weimar Zeitstunden<br />
(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />
14. November <strong>2006</strong><br />
Bochum<br />
Deutscher Verein für Vermessungswesen e. V. (DVW)<br />
und die Universität Bonn<br />
»BEWERTUNG UND ÜBERNAHME EINER GESCHÄFTSSTELLE<br />
EINES ÖFFENTLICH BESTELLTEN VERMESSUNGSINGENIEURS«<br />
Dr.-Ing. Walter Schwenk, ÖbVI, Berlin<br />
Geodätisches Kolloquium<br />
Technische Universität Dresden<br />
»STATUS UND ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG DES INTERNATIONALEN<br />
TERRESTRISCHEN REFERENZSYSTEMS (ITRF)«<br />
Prof. Dr.-Ing. Hermann Drewes, DGFI München<br />
Institut für Deutsches und Internationales Baurecht e. V.<br />
an der Humboldt-Universität zu Berlin<br />
»AKTUELLE FRAGEN DER FÖDERALISMUSREFORM – BEDEUTUNG<br />
DIE FÜR SOZIETÄT DAS BODEN-, DER ÖFFENTLICH WOHNUNGS- BESTELLTEN UND RAUMORDNUNGSRECHT« Referent:<br />
VERMESSUNGSINGENIEURE<br />
MDir. Dr. Peter Runkel, BMVBS<br />
Dr. Holthausen<br />
Das Seminar behandelt die berufs- und gesellschaftsrechtlichen<br />
DVW-Seminar Überlegungen – Arbeitskreis der Vertragsschließenden,<br />
4 Ingenieurgeodäsie<br />
die INGENIEURVERMESSUNG gesetzlichen Regelungen AKTUELL zur Sozietät – sowie davon<br />
abweichende INTERDISZIPLINÄRE vertragliche MESSAUFGABEN Regelungen. IM BAUWESEN<br />
Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />
Fortbildungsveranstaltung der Fachhochschule Bochum<br />
»EINSTIEGS- UND REFRESHKURS AUSGLEICHUNGSRECHNUNG«<br />
SONSTIGE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN<br />
13. Juni <strong>2006</strong><br />
Leipzig<br />
20. bis 21. Sept. <strong>2006</strong><br />
(vorverlegt!)<br />
Leipzig<br />
GEOFORUM LEIPZIG<br />
Messe und Kongress zur regionalen Geokompetenz<br />
KOMCOM Ost <strong>2006</strong><br />
Fachmesse für Informationstechnologie im öffentlichen Dienst<br />
Fon 0228/73-2621<br />
Fax 0228/73-2988<br />
www.geodesy.unibonn.de <br />
www.geodaesiedresden.de<br />
Fon 030/20 93 35 33<br />
Fax 030/20 93 36 89<br />
E-Mail max.wallot<br />
Teilnehmergebühren:<br />
@rewi.hu-berlin.de<br />
150,– www.rewi.hu-berlin.de<br />
E<br />
Fon 03643/58 45 30<br />
Fax 03643/58 45 34<br />
E-Mail wilfried.schwarz<br />
@bauing.uni-weimar.de<br />
Fon 0234/32 10 518<br />
E-Mail hans.froehlich<br />
@fh-bochum.de<br />
www.fh-bochum.de<br />
Fon 0341/23 30 465<br />
E-Mail<br />
info@geoleipzig.de<br />
www.geoleipzig.de<br />
www.komcom.de<br />
FORUM FUTURA<br />
2<br />
379
FORUM FUTURA<br />
380<br />
SONSTIGE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN<br />
10. bis 17.<br />
Oktober <strong>2006</strong><br />
München<br />
Parallel dazu<br />
8. bis 13. Oktober<br />
<strong>2006</strong>, München<br />
Außerdem<br />
11. Oktober <strong>2006</strong><br />
23. bis 25.<br />
Oktober <strong>2006</strong><br />
München<br />
23. bis 25.<br />
Oktober <strong>2006</strong><br />
Leipzig<br />
23. bis 24.<br />
November <strong>2006</strong><br />
Lüneburg<br />
2<br />
INTERGEO <strong>2006</strong> E-Mail<br />
info@hinte-messe.de<br />
www.intergeo.de<br />
XIII. INTERNATIONALER FIG-KONGRESS www.fig<strong>2006</strong>.de<br />
DAS BDVI-FORUM –<br />
E-Mail info@bdvi.de<br />
»CHANCEN DES FREIEN BERUFS IN EUROPA«<br />
www.bdvi.de<br />
Moderator: Dr.-Ing. Hubertus Brauer<br />
16:00 – 16:25 Das neue Kataster in Norwegen<br />
Leiv Bjarte Miøs,<br />
President of the Norwegian Surveyor Association (NJKF)<br />
16:25 – 16:50 Surveying profession in Poland – history and current problems<br />
Prof. Dr. habil. Kazimierz Czarnecki,<br />
President of the Association of Polish Surveyors<br />
16:50 – 17:10 Das Urkundenarchiv der österreichischen Ziviltechniker<br />
Dipl.-Ing. Hans Polly,<br />
Obmann der Bundesfachgruppe Vermessungswesen der<br />
Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />
Zivilgeometer Österreich<br />
17:10 – 17:30 Situation und Chancen des freien Berufes in Bayern<br />
Dipl.-Ing. Thomas Fernkorn, Präsident des Ingenieurverbandes<br />
für Geoinformation und Vermessung in Bayern e. V. (IGVB)<br />
EXPO REAL <strong>2006</strong><br />
8. Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien<br />
EUREGIA <strong>2006</strong> – Standort- und Regionalentwicklung in Europa<br />
Internationale Fachmesse und Kongress zur Raumentwicklung<br />
Konferenz<br />
Neue Ansätze der Mittelstandsforschung<br />
E-Mail<br />
info@exporeal.de<br />
www.exporeal.de<br />
Fon 030/20 61 32 50<br />
E-Mail<br />
j.laasch@deutscherverband.org<br />
www.euregia-leipzig.de<br />
E-Mail ffb@unilueneburg.dewww.unilueneburg.de/creps<br />
■ BI-BILDUNGSINSTITUT – Seminarkalender <strong>2006</strong><br />
13.6.<strong>2006</strong> Köln/<br />
20.6.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />
27.6.<strong>2006</strong> Leipzig<br />
Dauer:<br />
5,5 Zeitstunden<br />
(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />
16.8.<strong>2006</strong> Köln/<br />
29.6.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />
22.8.<strong>2006</strong> Leipzig<br />
Dauer:<br />
5,5 Zeitstunden<br />
(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />
10.8.<strong>2006</strong> Köln/<br />
5.9.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />
12.9.<strong>2006</strong> Leipzig<br />
Dauer:<br />
5,5 Zeitstunden<br />
(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />
31.8.<strong>2006</strong>/1.9.<strong>2006</strong><br />
und 7./8.9.<strong>2006</strong><br />
und 14./15.9.<strong>2006</strong><br />
und 28./29.9.<strong>2006</strong><br />
und 5./6.10.<strong>2006</strong> –<br />
insg.10 Tage (jeweils<br />
Donnerstag/Freitag)<br />
Mellendorf<br />
(Hannover)<br />
Dauer:<br />
6,5 Zeitstunden<br />
(9:30 bis 17:00 Uhr)<br />
19.9.<strong>2006</strong> Köln/<br />
26.9.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />
5.10.<strong>2006</strong> Leipzig<br />
Dauer:<br />
5,5 Zeitstunden<br />
(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />
DAS VERWALTUNGSVERFAHREN UND DAS Referent:<br />
VERWALTUNGSGERICHTLICHE VERFAHREN Dr. Holthausen<br />
Das Seminar behandelt die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens<br />
einschließlich des Widerspruchsverfahrens<br />
sowie des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht.<br />
Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />
DER ÜBERGABEVERTRAG<br />
Das Seminar behandelt die Übergabe des ÖbVI-Büros an<br />
einen Nachfolger in zivilrechtlicher, berufsrechtlicher<br />
und steuerrechtlicher Hinsicht. Die steuerlichen Belange<br />
werden von einer Steuerberaterin erläutert.<br />
Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage<br />
DIE WERTERMITTLUNG VON BEBAUTEN UND UNBE- Referenten:<br />
BAUTEN GRUNDSTÜCKEN – GRUNDSEMINAR div.<br />
Themen des Seminars sind: Erforderliche Daten und rechtliche<br />
Grundlage, steuerliche Bewertung, grundstücksbezogene<br />
Rechte und Belastungen, Fortsetzung: Sonderformen<br />
des Eigentumsrechtes, Vergleichswerteverfahren,<br />
Sachwertverfahren, Eintragswertverfahren, Beleihungswerte<br />
(Definition, Bedeutung), Mieten und Pachten, Erbbaurecht,<br />
Bodenordnung, Sanierung, Entwicklungsmaßnahmen,<br />
Stadtumbau, Auswirkungen von Baumängeln<br />
und -schäden auf den Verkehrswert, Normalherstellungskosten<br />
(HK 13 und NHK 2000), Planungsschadensrecht<br />
(Enteignung, Zwangsversteigerung), Beurteilung möglicher<br />
wertbeeinflussender Umstände und Beispiele<br />
DER ARBEITSVERTRAG<br />
Das Seminar behandelt ausführlich Abschluss, Inhalt und<br />
Beendigung des Arbeitsvertrages.<br />
Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />
Referent:<br />
Dr. Holthausen<br />
KLEINE PROZESSKUNDE FÜR DEN ÖFFENTLICH Referent:<br />
BESTELLTEN VERMESSUNGSINGENIEUR<br />
Dr. Holthausen<br />
Das Seminar soll dem ÖbVI Hilfestellung geben, einen<br />
Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, dem Verwaltungsgericht<br />
und dem Arbeitsgericht im Einzelfall selbst zu führen.<br />
Behandelt wird auch die Beantragung eines gerichtlichen<br />
Mahnbescheides über eine zivilrechtliche Forderung. Die<br />
Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />
Referent:<br />
Dr. Holthausen<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
1.500,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
FORUM FUTURA<br />
2<br />
381
FORUM FUTURA<br />
382<br />
■ BI-BILDUNGSINSTITUT<br />
12.10.<strong>2006</strong> Köln/ DER LEISTUNGSBESCHEID DES ÖBVI UND SEINE<br />
18.10.<strong>2006</strong> Mellendorf/ BEHANDLUNG IM VERWALTUNGSVERFAHREN<br />
25.10.<strong>2006</strong> Leipzig UND IM VERWALTUNGSGERICHTLICHEN VERFAHREN<br />
Dauer:<br />
Das Seminar behandelt als Vertiefung des Seminars über<br />
5,5 Zeitstunden »Die Vergütung des Öffentlich bestellten Vermessungsin-<br />
(10:00 bis 16:30 Uhr) genieurs« formelle und materielle Anforderungen an den<br />
Leistungsbescheid, die wesentlichen Fragen des Widerspruchsverfahrens<br />
sowie des Verfahrens über den<br />
Leistungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht. Die Teilnehmer<br />
erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />
2.11.<strong>2006</strong> Köln/<br />
8.11.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />
14.11.<strong>2006</strong> Leipzig<br />
Dauer:<br />
5,5 Zeitstunden<br />
(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />
21.11.<strong>2006</strong> Köln/<br />
23.11.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />
28.11.<strong>2006</strong> Leipzig<br />
Dauer:<br />
5,5 Zeitstunden<br />
(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />
5.12.<strong>2006</strong> Köln/<br />
7.12.<strong>2006</strong> Mellendorf/<br />
12.12.<strong>2006</strong> Leipzig<br />
Dauer:<br />
5,5 Zeitstunden<br />
(10:00 bis 16:30 Uhr)<br />
2<br />
DIE ZWANGSVOLLSTRECKUNG DES ÖBVI<br />
WEGEN VERGÜTUNGSFORDERUNGEN<br />
Das Seminar behandelt die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung<br />
des ÖbVI wegen seiner privatrechtlichen und<br />
öffentlich-rechtlichen Vergütungsforderungen.<br />
Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />
DAS GERICHTSGUTACHTEN DES ÖFFENTLICH<br />
BESTELLTEN VERMESSUNGSINGENIEURS<br />
Das Seminar behandelt die wesentlichen Schritte von<br />
der Beauftragung des Gutachters über die Erstellung des<br />
Gutachtens bis zu seiner Abrechnung.<br />
Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />
Referent:<br />
Dr. Holthausen<br />
Referent:<br />
Dr. Holthausen<br />
Referent:<br />
Dr. Holthausen<br />
DIE BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG<br />
Referent:<br />
Das Seminar behandelt als Vertiefung der Seminare »Ar- Dr. Holthausen<br />
beitsrecht« und »Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses«<br />
die Einzelheiten der Kündigung aus betriebsbedingten<br />
Gründen unter besonderer Berücksichtigung des gerichtlichen<br />
Kündigungsschutzverfahrens über diese Kündigung.<br />
Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.<br />
Unsere Kontaktdaten:<br />
BDVI Bildungsinstitut, ddp, Gabriele Grundner<br />
Herderstraße 62 • 40882 Ratingen • Fon 02102/588693 • Fax 02102/588694<br />
E-Mail gabriele.grundner@arcor.de<br />
Diese Seminare werden bei der Ingenieurkammer-Bau zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen<br />
gemäß § 3 Abs. 2 Fort- und Weiterbildungsordnung eingereicht.<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
JOBBÖRSE<br />
ANGEBOTE<br />
PLZ-Bereich 5<br />
• 5729A Vermessungsassessor (mit Anerkennungsjahr) für ÖbVI-Büro in NRW<br />
(Stadt mittlerer Größe im linksrheinischen Gebiet) gesucht. Vorgesehen ist, nach<br />
etwa halbjährlicher Einarbeitungszeit eine Sozietät zu begründen. Später soll<br />
dann die Übernahme des Büros erfolgen. Möglich ist die Zusammenarbeit mit<br />
einem weiteren Kollegen.<br />
ANZEIGENAUFTRAG<br />
Rückfragen richten Sie bitte an: Frau Wolkowa 030/240 83 83<br />
Absender<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
Telefon / Fax<br />
E-Mail<br />
Datum / Unterschrift<br />
Zahlungsform<br />
[ ] VERRECHNUNGSSCHECK LIEGT BEI.<br />
[ ] BETRAG LIEGT BAR BEI.<br />
* Bewerbungsunterlagen nur ausreichend frankiert mitsenden!<br />
GESUCHE<br />
PLZ-Bereich 5<br />
• 5553 VT, 22 Jahre, Ausbildung bei FNO, 1 Jahr Berufserfahrung, Bundeswehr<br />
abgeleistet, Kenntnisse in GEOgraf, AutoCad, David, Umgang mit Leica- und Trimble-Geräten,<br />
sucht ab 01.09.<strong>2006</strong> Anstellung.<br />
PLZ-Bereich 9/3<br />
Weitere Jobangebote und -gesuche finden Sie auf der BDVI-Homepage unter www.bdvi.de im Bereich »Service«.<br />
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FORUM FUTURA<br />
2<br />
383
MOSAIK MOSAIK<br />
384<br />
_ EIN PARLAMENTARISCHER ABEND IN DÜSSELDORF<br />
Manchmal macht's die Moderation<br />
Der eigentliche Höhepunkt des Parlamentarischen<br />
Abends in Düsseldorf am 1. Februar<br />
<strong>2006</strong> war die Moderation einer gut informierten,<br />
heitere Atmosphäre verbreitenden,<br />
aber klug und beharrlich fragenden Journalistin<br />
(Julita Münch).<br />
Wie sie gekonnt die Statements des BDVI-<br />
Landesvorsitzenden Hubertus Brauer aufnahm<br />
und in Einzelgruppen vertiefte, wie sie Innenminister<br />
Wolf abverlangte, einen Bezug zwischen<br />
der Verwaltungsstrukturreform, der geplanten<br />
Fusion der Mittelinstanzbehörden und<br />
dem Anliegen des Berufsstandes herzustellen,<br />
war schon verblüffend.<br />
Kammerpräsident Peter Dübbert durfte, gestützt<br />
auf ein ministeriales »Mehr Privat –<br />
Erst antworten, dann speisen:<br />
Die VIP-Gruppe wird befragt.<br />
weniger Staat« mehr Subsidiarität anmahnen<br />
und Ministerialrat Mattiseck erhielt die Gelegenheit,<br />
die Bürgernähe des bekannten Widerspruchsverfahrens<br />
zu betonen.<br />
Hellhöriger wurden die geladenen Parlamentarier<br />
und Berufskollegen, als dieser erklärte,<br />
auch in NRW wolle sich der Staat auf seine<br />
2<br />
Kernaufgaben beschränken. Eigentumssicherung<br />
bleibe aber Aufgabe des Staates.<br />
Immer wieder vermittelte Frau Münch den mitunter<br />
minutenlang verharrenden VIPs direkte<br />
Feedbacks aus der Mitte der speisenden Anwesenden.<br />
So bekam Kollege Siemes Gelegenheit,<br />
seinen Vorschlag zu äußern, die Aufsichtsbehörde<br />
durch ein Gremium der Ingenieurkammer<br />
zu ersetzen. Wolfgang Heide, Landesgruppenvorsitzender<br />
in Sachsen, sprach sogar<br />
von der Möglichkeit, Aufsichtsaufgaben auf die<br />
ÖbVI direkt zu übertragen.<br />
Hubertus Brauer durfte schon (sehr) zufrieden<br />
sein, dass seine einleitenden, mit Verantwortungsernst<br />
vorgetragenen Worte an diesem<br />
Abend so intensiv weiterbewegt wurden. Er<br />
konnte sogar gegenüber Staatssekretär Brendel<br />
noch nachlegen<br />
und sowohl<br />
Erleichterungen<br />
in der Selbstdarstellung<br />
der ÖbVI<br />
fordern als auch<br />
die Genehmigung<br />
für eine berufsförderndeWerbung.<br />
Auch nach neuen<br />
Kooperationsformen<br />
für die ÖbVI<br />
in NRW wurde<br />
gefragt.<br />
Staatssekretär<br />
Brendel machte<br />
den Anwesenden<br />
Mut, dass die ÖbVI<br />
in der Werbung<br />
künftig wie alle<br />
anderen Freiberufler<br />
aus dem gewachsenenInformationsbedürfnis<br />
in unserem Internet-Zeitalter<br />
Nutzen ziehen könnten, und sah »keinen<br />
Grund«, warum ÖbVI nicht in neuen Kooperationsformen<br />
vertreten sein dürften, soweit ihre<br />
beleihungsverpflichtete Unabhängigkeit gesichert<br />
bleibt.<br />
IMPRESSUM<br />
HERAUSGEBER<br />
Bund der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />
Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
Fon 030/240 83 83<br />
Fax 030/240 83 859<br />
SCHRIFTLEITUNG<br />
Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />
Dr.-Ing. Wolfgang Guske<br />
Maxstraße 3a, 13347 Berlin<br />
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Gedruckt auf Zanders Megamatt<br />
MANUSKRIPTE<br />
Bitte an die Schriftleitung richten. Gezeichnete<br />
Beiträge stellen die Ansicht des Verfassers<br />
dar, nicht aber unbedingt die des BDVI oder<br />
der Schriftleitung.<br />
Mit der Annahme des Manuskriptes und der<br />
Veröffentlichung geht das alleinige Recht<br />
der Vervielfältigung und der Übersetzung auf<br />
den BDVI über.<br />
Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugsweisen<br />
Nachdrucks, der fotomechanischen<br />
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Der Abdruck von Originalartikeln ohne vorherige<br />
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E-Mail<br />
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Ein kleiner Schritt in der Technologie,<br />
ein grosser Sprung für Vermesser.<br />
©<strong>2006</strong>, Trimble Navigation Limited. Alle Rechte vorbehalten. Das Globus- & Dreieck-Logo sind Warenzeichen von Trimble Navigation Limited. SUR-085<br />
Das Trimble ® R8 GNSS System<br />
Perfektioniert. Modernisiert. Erweitert.<br />
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mit dem Ziel grösstmöglicher<br />
Flexibilität und geringer Initialisierungs-<br />
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und bewährtes Systemdesign mit einer<br />
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Fortschritt für die Vermessungsindustrie.<br />
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Das Trimble R8 GNSS System ist Teil<br />
der Trimble Connected Survey Site.<br />
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