V.1 Zweck der Prüfung - Deutscher Foxterrier-Verband e.V.
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Entfernung zwischen den einzelnen Schleppen muß<br />
überall mindestens 80 m betragen. Sie dürfen nicht an<br />
einem Tag auf dem selben Gelände gelegt werden. Der<br />
Anschuß wird durch Bauchwolle kenntlich gemacht.<br />
Am Ende <strong>der</strong> Schleppe wird das Stück Wild ausgelegt.<br />
Der Schleppenzieher (einer <strong>der</strong> Richter) versteckt sich<br />
und legt auf Wunsch des Hundeführers ein weiteres,<br />
gleichartiges Stück vor sich aus. Der Hundeführer<br />
bestimmt, welches <strong>der</strong> beiden Stücke Wild am Ende <strong>der</strong><br />
Schleppe liegt o<strong>der</strong> ob nur das geschleppte Stück<br />
verwendet wird.<br />
Der Hundführer setzt seinen Hund an und darf ihn max.<br />
10 m an <strong>der</strong> Leine arbeiten. Bis zum Finden des Wildes<br />
darf <strong>der</strong> Hund drei mal angesetzt werden. Hat er das<br />
Wild gefunden, muß er es sofort aufnehmen. Er soll es<br />
mit korrektem Griff dem Führer zutragen, sich setzen<br />
und auf Kommando ausgeben. Eine Unterbrechung zur<br />
Griffverbesserung min<strong>der</strong>t die Zensur nicht. Der<br />
ungefähre Verlauf <strong>der</strong> Schleppe sollte sich aus <strong>der</strong><br />
Arbeit des Hundes nachvollziehen lassen.<br />
Es wird je eine Zensur für die Arbeit auf <strong>der</strong><br />
Schleppspur (06a in Zensurentafel) und die Art des<br />
Bringens (06b) vergeben.<br />
Totengräber, Anschnei<strong>der</strong> sowie hochgradige<br />
Knautscher und Rupfer sind von <strong>der</strong> Weiterprüfung<br />
auszuschließen.<br />
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