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V.1 Zweck der Prüfung - Deutscher Foxterrier-Verband e.V.

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Sie dürfen nicht an einem Tag auf demselben Gelände<br />

gelegt werden. Der Anschuß wird durch Bauchwolle<br />

kenntlich gemacht.<br />

Am Ende <strong>der</strong> Schleppe wird das Stück Wild ausgelegt.<br />

Der Schleppenzieher (einer <strong>der</strong> Richter) versteckt sich<br />

und legt auf Wunsch des Hundeführers ein weiteres,<br />

gleichartiges Stück vor sich aus. Der Hundeführer<br />

bestimmt welches <strong>der</strong> beiden Stücke Wild am Ende <strong>der</strong><br />

Schleppe liegt o<strong>der</strong> ob nur das geschleppte Stück<br />

verwendet wird.<br />

Der Hundführer setzt seinen Hund an und darf ihn max.<br />

10 m an <strong>der</strong> Leine arbeiten. Bis zum Finden des Wildes<br />

darf <strong>der</strong> Hund drei Mal angesetzt werden. Hat er das<br />

Wild gefunden, muß er es sofort aufnehmen. Er soll es<br />

mit korrektem Griff dem Führer zutragen, sich setzen<br />

und auf Kommando ausgeben. Eine Unterbrechung zur<br />

Griffverbesserung min<strong>der</strong>t die Zensur nicht. Der<br />

ungefähre Verlauf <strong>der</strong> Schleppe sollte sich aus <strong>der</strong><br />

Arbeit des Hundes nachvollziehen lassen.<br />

Es wird je eine Zensur für die Arbeit auf <strong>der</strong><br />

Schleppspur (04a in Zensurentafel) und die Art des<br />

Bringens (04b) vergeben.<br />

Totengräber, Anschnei<strong>der</strong> sowie hochgradige<br />

Knautscher und Rupfer sind von <strong>der</strong> Weiterprüfung<br />

auszuschließen.<br />

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