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V.1 Zweck der Prüfung - Deutscher Foxterrier-Verband e.V.

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§63 Verantwortliche Personen<br />

(1) Die Vereine bestimmen für jede <strong>Prüfung</strong> eine<br />

verantwortliche Person, die als Obmann am Wasser<br />

auf die genaue Einhaltung aller nachfolgenden<br />

Bestimmungen zu achten hat.<br />

(2) Neben <strong>der</strong> nach Abs. 1 bestimmten Person ist<br />

auch <strong>der</strong> veranstaltende Verein für die Einhaltungen<br />

dieser Vorschriften verantwortlich.<br />

§64 Enten<br />

§65<br />

(1) Zur Wasserarbeit dürfen nur voll<br />

ausgewachsene Stockenten verwendet werden,<br />

<strong>der</strong>en Flugfähigkeit nach <strong>der</strong> Methode von Prof.<br />

Müller (Papiermanschette über einzelne<br />

Schwungfe<strong>der</strong>n einer Schwinge) für kurze Zeit<br />

eingeschränkt wird.<br />

(2) Die Enten müssen schon während ihrer<br />

Aufzucht und Haltung mit Wasser und Deckung<br />

vertraut sein, d.h. schwimmen, tauchen und sich in<br />

eine Deckung drücken können. Die Enten müssen<br />

bis kurz vor <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong> Gelegenheit haben ihr<br />

Gefie<strong>der</strong> zu fetten.<br />

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