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V.1 Zweck der Prüfung - Deutscher Foxterrier-Verband e.V.

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TEIL I ALLGEMEINES<br />

I.1 Ausschreibung<br />

Die <strong>Prüfung</strong>en werden in <strong>der</strong> <strong>Verband</strong>zeitschrift des<br />

DFV e.V. ausgeschrieben. Die Ausschreibungen<br />

enthalten:<br />

Art <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong><br />

Termin<br />

Kontaktadresse<br />

Ausrichtende Gruppe<br />

Beson<strong>der</strong>heiten (Meldebeschränkung etc.)<br />

I.2 Meldung<br />

Die Meldung erfolgt auf dem dafür vorgesehenen<br />

Formblatt mindestens 14 Tage vor dem <strong>Prüfung</strong>stermin.<br />

Die Meldung mit <strong>der</strong> Zulassung bzw. Nichtzulassung ist<br />

umgehend zu bestätigen.<br />

Nenngeld = Reuegeld<br />

I.3 Zulassung<br />

Zu den <strong>Prüfung</strong>en sind <strong>Foxterrier</strong> zugelassen, die in das<br />

Deutsche <strong>Foxterrier</strong>zuchtbuch (DFZB) o<strong>der</strong> in ein von<br />

<strong>der</strong> FCI anerkanntes ausländisches Zuchtbuch<br />

eingetragen sind. Der Nachweis ist durch Vorlage <strong>der</strong><br />

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