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V.1 Zweck der Prüfung - Deutscher Foxterrier-Verband e.V.

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TEIL VII JAGDLICHE<br />

LEISTUNGSKENNZEICHEN (LKZ)<br />

VII.1 <strong>Zweck</strong> <strong>der</strong> LKZ<br />

Zur Ergänzung <strong>der</strong> <strong>Prüfung</strong>en und als Bestätigung <strong>der</strong><br />

Bewährung im Jagdbetrieb können die LKZ während<br />

<strong>der</strong> Jagdausübung erworben werden.<br />

Es werden folgende LKZ vergeben:<br />

Erdhund Fuchs EF<br />

Erdhund Dachs ED<br />

Erdhund Waschbär EW<br />

Erdhund Mar<strong>der</strong>hund EM<br />

Schweißhund SwH<br />

Saujager SJ<br />

Lautjager lt<br />

VII.2 Anerkennungsverfahren<br />

Die LKZ werden vom HLW zuerkannt. In einer<br />

Nie<strong>der</strong>schrift auf dem Vordruck für LKZ wird die<br />

geleistete Arbeit des Hundes genau beschrieben und<br />

durch Unterschrift von zwei Zeugen, die<br />

Jahresjagdscheininhaber sein müssen bestätigt. Die<br />

Zuerkennung liegt im Ermessen des HLW; er kann den<br />

Nachweis weiterer erfolgreicher Arbeiten verlangen.<br />

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