V.1 Zweck der Prüfung - Deutscher Foxterrier-Verband e.V.
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V.9 Stöbern ohne Ente im deckungsreichen<br />
Gewässer<br />
Der Hund soll auf einmaliges Kommando ins Wasser<br />
gehen und dort im Schilf bzw. Röhricht stöbern. Er soll<br />
seinen Fin<strong>der</strong>willen und seine Wasserfreude zeigen und<br />
sich beim Stöbern vom Führer durch praxisgerechte<br />
Hand- bzw. Hörzeichen gut lenken lassen. Die Arbeit<br />
soll maximal zehn Minuten dauern. Der Hund, <strong>der</strong> keine<br />
<strong>der</strong> Jagdpraxis noch entsprechende Leistung zeigt, darf<br />
nicht weiter am Wasser geprüft werden.<br />
<strong>V.1</strong>0 Schußfestigkeit<br />
Für die Wasserarbeit sind Wasserwild o<strong>der</strong> wildfarbene<br />
Hochbrutflugenten zu verwenden.<br />
Das Wild wird für den Hund sichtbar weit ins tiefe,<br />
offene Wasser geworfen.<br />
Während <strong>der</strong> Hund auf das Wild zuschwimmt wird auf<br />
Anweisung des Richterobmanns vom Hundeführer ein<br />
Schrotschuß in Richtung des zu bringenden Wildes<br />
abgegeben. Bricht <strong>der</strong> Hund auf den Schuß hin ab,<br />
kommt zum Führer und nimmt nicht sofort auf<br />
einmaliges Kommando das Wasser wie<strong>der</strong> an, darf er<br />
am Wasser nicht weiter geprüft werden. Es wird keine<br />
Zensur vergeben. Ein Versagen in diesem Fach<br />
aufgrund von starker Schußempfindlichkeit o<strong>der</strong><br />
Schußscheue ist auf <strong>der</strong> Zensurentafel als<br />
Wesensmangel zu vermerken.<br />
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