V.1 Zweck der Prüfung - Deutscher Foxterrier-Verband e.V.
V.1 Zweck der Prüfung - Deutscher Foxterrier-Verband e.V.
V.1 Zweck der Prüfung - Deutscher Foxterrier-Verband e.V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§61 Allgemeinverbindlichkeit<br />
(1) Nachstehende Grundsätze des Allgemeinen<br />
Teils A sind verbindlich für alle Mitgliedsvereine,<br />
die <strong>Prüfung</strong>en hinter <strong>der</strong> lebenden Ente<br />
durchführen, unter Beachtung <strong>der</strong> in den einzelnen<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n unterschiedlichen<br />
Ordnungsvorschriften.<br />
(2) Sie sind auch bei den Wasserübungstagen <strong>der</strong><br />
Vereine genau zu beachten, wobei zu gewährleisten<br />
ist, daß ein Hund an nicht mehr als drei Enten<br />
insgesamt eingearbeitet werden darf.<br />
(3) Vorsätzliche o<strong>der</strong> grob fahrlässige Verstöße<br />
gegen diese Bestimmungen ziehen den sofortigen<br />
Ausschluß vom weiteren Übungs- o<strong>der</strong><br />
<strong>Prüfung</strong>sbetrieb nach sich. Davon unberührt<br />
bleiben sowohl straf- o<strong>der</strong> ordnungsrechtliche<br />
Verfolgungen als auch verbandsinterne<br />
Disziplinarverfahren.<br />
§62 Gewässer<br />
Ein <strong>Prüfung</strong>sgewässer muß hinsichtlich seiner<br />
Größe (mindestens 0,25 ha Wasserfläche) seiner<br />
Tiefe bzw. Breite von stellenweise sechs Meter,<br />
seiner Wassertiefe (die vom Hund nur schwimmend<br />
überwunden werden kann), seiner Deckung (ca. 500<br />
m 2 ) so beschaffen sein, daß die Ente ihre<br />
Fluchtmöglichkeiten voll ausnutzen kann.<br />
60