dsgvo_vereine_gsh_2018
Die DSGVO und die Vereine, eine Arbeitshilfe rund um die DSGVO und weiteren relevanten österreichischen Gesetze und deren Auswirkungen auf Vereine und ihre Strukturen; das Arbeitsheft wird laufend um weitere Aspekte erweitert und ergänzt; (C) Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, 2018
Die DSGVO und die Vereine, eine Arbeitshilfe rund um die DSGVO und weiteren relevanten österreichischen Gesetze und deren Auswirkungen auf Vereine und ihre Strukturen; das Arbeitsheft wird laufend um weitere Aspekte erweitert und ergänzt; (C) Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, 2018
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Der Verein hat zu definieren, wer und über welche Kommunikationswege die<br />
Einhaltung der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet werden. Eine<br />
Einforderung eines Rechts durch eine betroffene Person muss innerhalb 4 Wochen<br />
behandelt werden.<br />
Notizen:<br />
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Schritt 4: Einwilligungen<br />
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogene Daten kann, sofern diese nicht<br />
der Erfüllung eines Vertrages oder einer rechtlichen Verpflichtung dient, insbesondere<br />
durch die Einwilligung einer natürlichen Person sichergestellt werden. Dabei sind die<br />
Vorgaben der DSGVO im Detail zu beachten.<br />
<br />
Die Einwilligung soll durch eine freiwillige, eindeutige Handlung erfolgen, mit der<br />
bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden<br />
personenbezogene Daten einverstanden ist<br />
<br />
Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass die betroffene Person ihre<br />
Einwilligung zu der Verarbeitungstätigkeit gegeben hat<br />
<br />
Der betroffenen Person muss zur Kenntnis gebracht werden, wer der<br />
Verantwortliche ist, für welche Zwecke ihre personenbezogenen Daten verarbeitet<br />
werden und dass die Einwilligung auch verweigert oder zurückgezogen werden kann<br />
<br />
Eindeutiges, nachweisbares Einverständnis mit der Verarbeitung der<br />
personenbezogenen Daten einholen, z.B. Ermöglichung des Anklickens eines Kästchens<br />
beim Besuch einer Internetseite (Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder<br />
Untätigkeit sind keine Einwilligung)<br />
<br />
Erstellung einer Einwilligungserklärung in verständlicher Form und klarer<br />
Sprache („kein Verstecken in AGBs“)<br />
DSGVO, Fragestellung für Vereine, Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, <strong>2018</strong>, Seite [12]