dsgvo_vereine_gsh_2018
Die DSGVO und die Vereine, eine Arbeitshilfe rund um die DSGVO und weiteren relevanten österreichischen Gesetze und deren Auswirkungen auf Vereine und ihre Strukturen; das Arbeitsheft wird laufend um weitere Aspekte erweitert und ergänzt; (C) Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, 2018
Die DSGVO und die Vereine, eine Arbeitshilfe rund um die DSGVO und weiteren relevanten österreichischen Gesetze und deren Auswirkungen auf Vereine und ihre Strukturen; das Arbeitsheft wird laufend um weitere Aspekte erweitert und ergänzt; (C) Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, 2018
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Schritt 15: Aktualisierung<br />
Das Verfahrensverzeichnis ist nach der erstmaligen Erstellung auf Basis einer<br />
umfassenden Datenerhebung laufend zu aktualisieren.<br />
<br />
<br />
Sicherstellung, dass das Verfahrensverzeichnis stets aktuell ist<br />
Sicherstellung, dass neue Verarbeitungstätigkeiten im Verfahrensverzeichnis<br />
aufgenommen werden<br />
Festlegung eines Zeitplans zur regelmäßigen Überprüfung des<br />
Verfahrensverzeichnisses<br />
<br />
Organisatorische Sicherstellung, dass die für das Verfahrensverzeichnis<br />
Verantwortlichen rechtzeitig bei Änderungen informiert werden über<br />
<br />
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<br />
weitere / andere Datenarten<br />
weitere / andere Betroffene<br />
Zweckänderung bzw. -erweiterung<br />
Hinzutreten von Empfängern<br />
veränderte Speicher- bzw. Löschfristen<br />
Dokumentation der Anpassung der TOMs oder geeigneter Garantien<br />
Anpassungder zugrundeliegenden Dokumente (z.B.<br />
Einwilligungserklärung,<br />
Verträge, Betriebsvereinbarungen usw.)<br />
Überprüfung der Aktualität der Datenschutz-Folgenabschätzung (ggf.<br />
Aktualisierung einer vorhanden Datenschutz-Folgenabschätzung oder Durchführung<br />
einer Datenschutz- Folgenabschätzung)<br />
<br />
Neue Verarbeitungstätigkeiten in das Verfahrensverzeichnis aufnehmen bzw.<br />
nicht mehr vorhandene Verarbeitungstätigkeiten aus dem Verfahrensverzeichnis<br />
entfernen<br />
DSGVO, Fragestellung für Vereine, Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, <strong>2018</strong>, Seite [23]