dsgvo_vereine_gsh_2018
Die DSGVO und die Vereine, eine Arbeitshilfe rund um die DSGVO und weiteren relevanten österreichischen Gesetze und deren Auswirkungen auf Vereine und ihre Strukturen; das Arbeitsheft wird laufend um weitere Aspekte erweitert und ergänzt; (C) Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, 2018
Die DSGVO und die Vereine, eine Arbeitshilfe rund um die DSGVO und weiteren relevanten österreichischen Gesetze und deren Auswirkungen auf Vereine und ihre Strukturen; das Arbeitsheft wird laufend um weitere Aspekte erweitert und ergänzt; (C) Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, 2018
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Datenverarbeitung von sensiblen Daten durch einen Trainer oder Trainerstab ist die<br />
Frage Datenschutzbeauftragter genau zu prüfen. Siehe dazu auch Empfehlungen der<br />
Bundessportorganisation (BSO) zur DSGVO.<br />
Notizen:<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
Datenschutz steht schon in den Vereinsstatuten? In manchen Fällen wurde das Thema<br />
Datenschutz bereits in den Vereinsstatuten berücksichtigt. Vor allem die Formulierung:<br />
„Die Bestimmung über den Datenschutz ist streng einzuhalten. Jedes Mitglied gibt aber<br />
durch seinen Beitritt die unwiderrufliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen<br />
Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Beruf, Funktion im Verein und im Landesoder<br />
Bundesverband, seine für das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung, seine<br />
sportlichen Erfolge und seine fachliche und organisatorische Ausbildung mittels<br />
Datenverarbeitung erfasst werden und innerhalb des Vereins, verarbeitet und<br />
weitergegeben werden, insbesondere für die Information, Führung der Buchhaltung,<br />
Zustellung von Informationsmaterial aller Art.“ Wurde dabei gerne verwendet.<br />
Diese Formulierung ist nicht DSGVO-Konform. Idealerweise sollte der entsprechende §<br />
Datenschutz in den Statuten geändert werden: „§ Datenschutz. Die<br />
datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden durch eine eigene<br />
Datenschutzrichtlinie des Vereins geregelt.“ Die Datenschutzrichtlinie kann jedes Mal<br />
ohne viel Aufwand an die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst<br />
werden.<br />
Notizen:<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
DSGVO, Fragestellung für Vereine, Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, <strong>2018</strong>, Seite [8]