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dsgvo_vereine_gsh_2018

Die DSGVO und die Vereine, eine Arbeitshilfe rund um die DSGVO und weiteren relevanten österreichischen Gesetze und deren Auswirkungen auf Vereine und ihre Strukturen; das Arbeitsheft wird laufend um weitere Aspekte erweitert und ergänzt; (C) Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, 2018

Die DSGVO und die Vereine, eine Arbeitshilfe rund um die DSGVO und weiteren relevanten österreichischen Gesetze und deren Auswirkungen auf Vereine und ihre Strukturen; das Arbeitsheft wird laufend um weitere Aspekte erweitert und ergänzt; (C) Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, 2018

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Datenverarbeitung von sensiblen Daten durch einen Trainer oder Trainerstab ist die<br />

Frage Datenschutzbeauftragter genau zu prüfen. Siehe dazu auch Empfehlungen der<br />

Bundessportorganisation (BSO) zur DSGVO.<br />

Notizen:<br />

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Datenschutz steht schon in den Vereinsstatuten? In manchen Fällen wurde das Thema<br />

Datenschutz bereits in den Vereinsstatuten berücksichtigt. Vor allem die Formulierung:<br />

„Die Bestimmung über den Datenschutz ist streng einzuhalten. Jedes Mitglied gibt aber<br />

durch seinen Beitritt die unwiderrufliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen<br />

Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Beruf, Funktion im Verein und im Landesoder<br />

Bundesverband, seine für das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung, seine<br />

sportlichen Erfolge und seine fachliche und organisatorische Ausbildung mittels<br />

Datenverarbeitung erfasst werden und innerhalb des Vereins, verarbeitet und<br />

weitergegeben werden, insbesondere für die Information, Führung der Buchhaltung,<br />

Zustellung von Informationsmaterial aller Art.“ Wurde dabei gerne verwendet.<br />

Diese Formulierung ist nicht DSGVO-Konform. Idealerweise sollte der entsprechende §<br />

Datenschutz in den Statuten geändert werden: „§ Datenschutz. Die<br />

datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden durch eine eigene<br />

Datenschutzrichtlinie des Vereins geregelt.“ Die Datenschutzrichtlinie kann jedes Mal<br />

ohne viel Aufwand an die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst<br />

werden.<br />

Notizen:<br />

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DSGVO, Fragestellung für Vereine, Georg Herrmann, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, <strong>2018</strong>, Seite [8]

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