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Nippers 2018-2 Ausgabe B

Die Ausgabe B des am weitesten verbreiteten Hundemagazins Deutschlands für die Region B

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Recht und Gesellschaft I Hund im Auto<br />

Der Hund im Auto<br />

Hunde begleiten uns in allen Lebenslagen, natürlich auch beim Autofahren. Hierbei sollte man jedoch einiges beachten.<br />

Zum einen muss der Hund soweit gesichert werden, dass er bei einem Unfall nicht zu Schaden kommt, zum anderen<br />

muss sichergestellt sein, dass der Hund den Fahrer während der Fahrt nicht behindern kann. Auch sollte dafür gesorgt<br />

werden, dass der Hund nichts anrichten kann, wenn er alleine im Fahrzeug bleiben muss. Wer sich hierbei grob fahrlässig<br />

verhält hat den Schaden oft in voller Höhe selbst zu tragen. Rechtlich betrachtet hat jeder Fahrer eines Fahrzeuges<br />

nach § 23 der Straßenverkehrsordnung dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm transportierte Ladung ausreichend<br />

gesichert ist. Hunde gelten hierbei als Ladung.<br />

Der Hund als Beifahrer<br />

So entschied das OLG Nürnberg bereits 1996 (Az: 8 U 2819/96),<br />

dass der Fahrer grob fahrlässig handelt, wenn er seinen Hund<br />

im Rückraum des Fahrzeugs transportiert und weder den Hund<br />

angurtet noch das eingebaute Trenngitter aufrichtet und damit<br />

auch einfachste Sicherungsmaßnahmen unterlässt. Ein Geschäftsmann<br />

hatte vor der Fahrt nicht dafür gesorgt, dass sein<br />

Hund ausreichend im Fahrzeug gesichert wurde. Der Hund<br />

sprang während der Autobahnfahrt plötzlich ins Lenkrad, das<br />

Fahrzeug durchbrach die Leitplanke und überschlug sich. Der<br />

Fahrer musste seinen hohen Unfallschaden im fünfstelligen EU-<br />

RO-Bereich selbst tragen.<br />

Auch handelt grob fahrlässig, wer seinen Hund ungesichert im<br />

Fußraum vor dem Beifahrersitz mitführt und hierdurch einen<br />

Unfall verursacht (OLG Nürnberg, Az: 8 U 1482/93). Der Hund<br />

kletterte in den Fußraum des Fahrers, lenkte diesen ab und es<br />

kam zum Unfall. Das Argument, der Hund habe den Fahrer bisher<br />

nie beim Fahren gestört, griff nicht durch.<br />

Nach Auffassung des Amtsgerichts Karlsruhe handelt ebenfalls<br />

grob fahrlässig, wer noch während der Fahrt nach hinten greift,<br />

um seinen Hund zu beruhigen.<br />

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat es zudem als grob fahrlässig<br />

angesehen, wenn ein ca. 25 kg schwerer und ca. 50 cm<br />

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<strong>Nippers</strong> 2/<strong>2018</strong> I Region B

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