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Nippers 2018-2 Ausgabe B

Die Ausgabe B des am weitesten verbreiteten Hundemagazins Deutschlands für die Region B

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Sieht lustig aus – diese Situation<br />

kann aber auch ohne Unfall<br />

gefährlich werden.<br />

realisiert. Der Schaden sei nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs<br />

entstanden, auch ging vom Fahrzeug selbst keine Gefahr<br />

aus. Dass der Fahrer den Schlüssel im Zündschloss habe stecken<br />

lassen, ändere nichts, da er das Fahrzeug durch Abstellen der<br />

Zündung nur gegen ungewollte Fortbewegung sichern muss.<br />

Der Schaden sei letztlich aber durch eine Sorgfaltspflichtverletzung<br />

des Jägers als Tierhalter entstanden.<br />

Die Richter beurteilten diesen Fall damit nicht anders, als wenn<br />

sich der Hund von einer Leine losgerissen und dann das Pferd<br />

gebissen hätte.<br />

Ein Herz für Hunde…<br />

langer Hund so auf dem Beifahrersitz mitgeführt wird, dass er<br />

durch eine plötzliche Bewegung den Schalthebel des Automatikgetriebes<br />

während der Fahrt in eine andere Stellung schiebt<br />

(Az: 8 U 1341/89). Den hieraus resultierenden Getriebeschaden<br />

musste der Fahrer selbst tragen.<br />

Es gibt so viele Sicherungsmöglichkeit für Hunde im Fahrzeug,<br />

dass es unverständlich ist, wenn man den geliebten Vierbeiner<br />

im Fahrzeug nicht ausreichend vor Unfallfolgen schützt. Egal<br />

ob Hundegurte, Schutzdecken, Hundeboxen oder Raumabtrennungen,<br />

die Sicherungsmaßnahmen sind finanziell erschwinglich<br />

und durch die Automobilverbände bzw. zertifizierte Prüfstellen<br />

auf Qualität und Funktionalität getestet. Auch der Zeitfaktor<br />

spricht nicht gegen die Sicherung des Hundes. Schnell<br />

ist der Gut angelegt oder das Trenngitter aufgerichtet. Wer seinen<br />

Vierbeiner liebt, der schützt ihn vor möglichen Unfallfolgen.<br />

Wenn der Hund im Auto „geparkt“ wird<br />

Die Sicherungspflicht endet aber nicht mit dem Abstellen des<br />

Fahrzeuges nach Beendigung der Fahrt, wie nachfolgender Fall<br />

zeigt.<br />

Ein Jäger fuhr mit seinem Geländewagen in Begleitung seines<br />

Jagdhunds zu einem Pferdegestüt. Dort ließ er seinen Hund für<br />

kurze Zeit bei leicht geöffnetem Fenster im Wagen zurück.<br />

Eventuell aus Unachtsamkeit ließ der Jäger auch den Autoschlüssel<br />

im Zündschloss stecken. Dem intelligenten Jagdhund wurde<br />

wohl langweilig. Es gelang ihm, den elektrischen Fensterheber<br />

zu betätigen und so aus dem Wagen auszubüchsen. Er lief in<br />

den nahegelegenen Stall zum hochklassigen Reitpferd des Geschädigten<br />

und biss diesem in die Hinterbeine. Das angeleinte<br />

Pferd erschrak, stieg auf, rutschte dabei aus und brach sich die<br />

Hüfte.<br />

Die Gerichte mussten sich nun mit der Frage auseinandersetzen,<br />

ob der Schaden von der Tierhalterhaftpflicht- oder der Kfz-<br />

Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.<br />

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied 2006 in letzter Instanz,<br />

dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung eintrittspflichtig<br />

ist. Es habe sich, so die Richter, die allgemeine Tiergefahr<br />

… zeigte jüngst das Amtsgericht Koblenz in einem Fall, in dem<br />

es um Leben und Tod eines Rettungshunds ging. Dem Hund<br />

ging es lebensbedrohlich schlecht und die Halterin erkannte,<br />

dass er schnellstmöglich zum nächsten Tierarzt musste. Verständlicherweise<br />

hatte sie große Sorge um ihren Hund und fuhr<br />

daher nicht so, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Sie<br />

überschritt mit ihrem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h und<br />

wurde von der Polizei „erwischt“. Die Fahrerin erhielt eine Geldbuße<br />

in Höhe von 80,00 €. Das AG Koblenz musste über den<br />

Einspruch der Hundehalterin entscheiden, da diese die Geldbuße<br />

nicht akzeptieren konnte. Das Gericht reduzierte Ende April<br />

2013 die Geldbuße auf 35,00 € und stellte fest, dass sich die<br />

Fahrerin in einer besonderen Stresssituation befunden habe,<br />

die eine Reduzierung rechtfertige. Strafmildernd wurde auch<br />

das Geständnis der Halterin bewertet, welches „durch Reue und<br />

Einsicht“ geprägt war. Eine positive Entscheidung für die<br />

Hunde.<br />

Etwas Vorsicht ist angebracht, damit es allzeit gute Fahrt heißen<br />

kann.<br />

Rechtsanwalt Andreas Acken-<br />

heil ist Gründer der Ackenheil<br />

Anwaltskanzlei/Kanzlei<br />

für<br />

Tierrecht mit Sitz bei Mainz.<br />

Seit über 15 Jahren auf die<br />

Themengebiete Recht rund<br />

ums Tier spezialisiert und<br />

bundesweit tätig, vertritt die<br />

Kanzlei u.a. Tierhalter, Züch-<br />

ter, Tierärzte, Pferdehalter,<br />

Hundeschulen und -tagesstät-<br />

ten sowie Vereine, Verbände und Stiftungen in allen<br />

Fragen des Tierrechts. Herr Ackenheil hat für das Haus-<br />

tiermagazin „hundkatzemaus“ auf VOX einen Tierrechts-<br />

ratgeber veröffentlicht, der Problemfälle rund ums Tier<br />

für den juristischen Laien verständlich darstellt.<br />

www.tierrecht-anwalt.de<br />

<strong>Nippers</strong> 2/<strong>2018</strong> I Region B 15

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