Nippers 2018-2 Ausgabe B
Die Ausgabe B des am weitesten verbreiteten Hundemagazins Deutschlands für die Region B
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Sieht lustig aus – diese Situation<br />
kann aber auch ohne Unfall<br />
gefährlich werden.<br />
realisiert. Der Schaden sei nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs<br />
entstanden, auch ging vom Fahrzeug selbst keine Gefahr<br />
aus. Dass der Fahrer den Schlüssel im Zündschloss habe stecken<br />
lassen, ändere nichts, da er das Fahrzeug durch Abstellen der<br />
Zündung nur gegen ungewollte Fortbewegung sichern muss.<br />
Der Schaden sei letztlich aber durch eine Sorgfaltspflichtverletzung<br />
des Jägers als Tierhalter entstanden.<br />
Die Richter beurteilten diesen Fall damit nicht anders, als wenn<br />
sich der Hund von einer Leine losgerissen und dann das Pferd<br />
gebissen hätte.<br />
Ein Herz für Hunde…<br />
langer Hund so auf dem Beifahrersitz mitgeführt wird, dass er<br />
durch eine plötzliche Bewegung den Schalthebel des Automatikgetriebes<br />
während der Fahrt in eine andere Stellung schiebt<br />
(Az: 8 U 1341/89). Den hieraus resultierenden Getriebeschaden<br />
musste der Fahrer selbst tragen.<br />
Es gibt so viele Sicherungsmöglichkeit für Hunde im Fahrzeug,<br />
dass es unverständlich ist, wenn man den geliebten Vierbeiner<br />
im Fahrzeug nicht ausreichend vor Unfallfolgen schützt. Egal<br />
ob Hundegurte, Schutzdecken, Hundeboxen oder Raumabtrennungen,<br />
die Sicherungsmaßnahmen sind finanziell erschwinglich<br />
und durch die Automobilverbände bzw. zertifizierte Prüfstellen<br />
auf Qualität und Funktionalität getestet. Auch der Zeitfaktor<br />
spricht nicht gegen die Sicherung des Hundes. Schnell<br />
ist der Gut angelegt oder das Trenngitter aufgerichtet. Wer seinen<br />
Vierbeiner liebt, der schützt ihn vor möglichen Unfallfolgen.<br />
Wenn der Hund im Auto „geparkt“ wird<br />
Die Sicherungspflicht endet aber nicht mit dem Abstellen des<br />
Fahrzeuges nach Beendigung der Fahrt, wie nachfolgender Fall<br />
zeigt.<br />
Ein Jäger fuhr mit seinem Geländewagen in Begleitung seines<br />
Jagdhunds zu einem Pferdegestüt. Dort ließ er seinen Hund für<br />
kurze Zeit bei leicht geöffnetem Fenster im Wagen zurück.<br />
Eventuell aus Unachtsamkeit ließ der Jäger auch den Autoschlüssel<br />
im Zündschloss stecken. Dem intelligenten Jagdhund wurde<br />
wohl langweilig. Es gelang ihm, den elektrischen Fensterheber<br />
zu betätigen und so aus dem Wagen auszubüchsen. Er lief in<br />
den nahegelegenen Stall zum hochklassigen Reitpferd des Geschädigten<br />
und biss diesem in die Hinterbeine. Das angeleinte<br />
Pferd erschrak, stieg auf, rutschte dabei aus und brach sich die<br />
Hüfte.<br />
Die Gerichte mussten sich nun mit der Frage auseinandersetzen,<br />
ob der Schaden von der Tierhalterhaftpflicht- oder der Kfz-<br />
Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.<br />
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied 2006 in letzter Instanz,<br />
dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung eintrittspflichtig<br />
ist. Es habe sich, so die Richter, die allgemeine Tiergefahr<br />
… zeigte jüngst das Amtsgericht Koblenz in einem Fall, in dem<br />
es um Leben und Tod eines Rettungshunds ging. Dem Hund<br />
ging es lebensbedrohlich schlecht und die Halterin erkannte,<br />
dass er schnellstmöglich zum nächsten Tierarzt musste. Verständlicherweise<br />
hatte sie große Sorge um ihren Hund und fuhr<br />
daher nicht so, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Sie<br />
überschritt mit ihrem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />
außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h und<br />
wurde von der Polizei „erwischt“. Die Fahrerin erhielt eine Geldbuße<br />
in Höhe von 80,00 €. Das AG Koblenz musste über den<br />
Einspruch der Hundehalterin entscheiden, da diese die Geldbuße<br />
nicht akzeptieren konnte. Das Gericht reduzierte Ende April<br />
2013 die Geldbuße auf 35,00 € und stellte fest, dass sich die<br />
Fahrerin in einer besonderen Stresssituation befunden habe,<br />
die eine Reduzierung rechtfertige. Strafmildernd wurde auch<br />
das Geständnis der Halterin bewertet, welches „durch Reue und<br />
Einsicht“ geprägt war. Eine positive Entscheidung für die<br />
Hunde.<br />
Etwas Vorsicht ist angebracht, damit es allzeit gute Fahrt heißen<br />
kann.<br />
Rechtsanwalt Andreas Acken-<br />
heil ist Gründer der Ackenheil<br />
Anwaltskanzlei/Kanzlei<br />
für<br />
Tierrecht mit Sitz bei Mainz.<br />
Seit über 15 Jahren auf die<br />
Themengebiete Recht rund<br />
ums Tier spezialisiert und<br />
bundesweit tätig, vertritt die<br />
Kanzlei u.a. Tierhalter, Züch-<br />
ter, Tierärzte, Pferdehalter,<br />
Hundeschulen und -tagesstät-<br />
ten sowie Vereine, Verbände und Stiftungen in allen<br />
Fragen des Tierrechts. Herr Ackenheil hat für das Haus-<br />
tiermagazin „hundkatzemaus“ auf VOX einen Tierrechts-<br />
ratgeber veröffentlicht, der Problemfälle rund ums Tier<br />
für den juristischen Laien verständlich darstellt.<br />
www.tierrecht-anwalt.de<br />
<strong>Nippers</strong> 2/<strong>2018</strong> I Region B 15