Schleching Ferienwohnungen - Toubiz
Schleching Ferienwohnungen - Toubiz
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Gastaufnahmevertrag allgemeine Hinweise<br />
34<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Lieber Gast,<br />
dieses Verzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über die Unterkunfts -<br />
möglichkeiten in <strong>Schleching</strong>. Die Reihenfolge der Anzeigen erfolgt<br />
in den jeweiligen Betriebsgruppen alphabetisch und bedingt somit<br />
keine Rangordnung. Die Verantwortung für die Inhalte der Bild- und<br />
Textanzeigen trägt der Gastgeber.<br />
Bitte setzen Sie sich zur Buchung direkt mit dem Gastgeber<br />
Ihrer Wahl in Verbindung. Als Preisvereinbarung ist allein der<br />
vom Gastgeber genannte Angebotspreis verbindlich.<br />
Zimmerpreise<br />
Bei den genannten Übernachtungskosten handelt es sich um reine<br />
Rahmenpreise. Sie beinhalten jeweils den Minimum-Preis (z.B. für ein<br />
Zimmer mit geringerem Komfort) und den Maximum-Preis (z.B. für<br />
Zimmer mit gehobenem Komfort) pro Person und Übernachtung in der<br />
Zwischen-, Haupt- und Wintersaison. Der vom Gastgeber angebotene<br />
Inklusivpreis beinhaltet die Übernachtung und Frühstück bzw. Halbund<br />
Vollpension, einschließlich Bedienungsgeld, Mehrwertsteuer, Kurbeitrag,<br />
Heizungszuschlag und gilt in der Regel ab 1 Woche Aufenthalt.<br />
Preise für <strong>Ferienwohnungen</strong><br />
Bei <strong>Ferienwohnungen</strong> richten sich die von-bis Preise je nach Saisonzeit<br />
und gelten in der Regel ab 1 Woche Aufenthalt. Der Gastgeber verlangt<br />
einen Gesamtpreis (Inklusivpreis), in dem alle Leistungen wie<br />
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmer reser vierung<br />
nicht ohne Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beher -<br />
bergungsbetrieb akzeptierte Zimmer reser vierung begründet zwischen<br />
beiden Parteien ein Vertrags verhältnis, den Gastaufnahme vertrag.<br />
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Ein verständnis<br />
beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus<br />
ihm folgende Rechte und Pflichten:<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer<br />
oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zu sage<br />
aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.<br />
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner<br />
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer<br />
der Vertrag abgeschlossen ist.<br />
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nicht bereit stellung<br />
des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.<br />
Endreinigung, Bettwäsche, Strom, Gas, Wasser, Heizung usw. enthalten<br />
sind. Um mögliche Mei nungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und<br />
dem Gastgeber auszu schließen, sollten mögliche Nebenkosten im<br />
Angebot angegeben bzw. bei der Reservierung vereinbart werden.<br />
Die angegebenen Preise gelten vorbehaltlich einer von der<br />
allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängigen Preissteigerung<br />
oder -senkung. Eine Preisermäßigung für Kinder ist mit<br />
dem Gastgeber gesondert zu vereinbaren.<br />
Der Kurbeitrag ist in den Preisen enthalten.<br />
Er wird nach Übernachtungen berechnet und vom Gast an den<br />
Vermieter abgeführt. Die Gemeinde erhebt den Kurbeitrag und der<br />
Vermieter kassiert ihn im Namen der Gemeinde und muss ihn auch an<br />
diese abführen.<br />
Kurbeitrag pro Übernachtung: Erwachsene € 1,00<br />
(gültig seit 1.4.2006) Kind (7–16 Jahre) € 0,50<br />
Anmeldung<br />
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gäste-Anmeldung<br />
muss innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft durch<br />
Sie oder Ihren Gastgeber erfolgen; bitte An- und Abreisedatum<br />
nicht vergessen.<br />
An- und Abreisetag ist 1 Tag!<br />
Rechte und Pflichten<br />
aus dem Gastaufnahmevertrag Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)<br />
Herausgeber Touristik-Information <strong>Schleching</strong><br />
Konzeption & Gestaltung print & style Gerlitz, Unterwössen<br />
Bildnachweis Fritz Irlacher (Bürgermeister),<br />
Barbara Reichenbach, Foto-Sigi,<br />
Touristik-Information<br />
(alle <strong>Schleching</strong>),<br />
Markus Schmuck, Bernau<br />
<strong>Schleching</strong><br />
4. a.) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der<br />
vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen<br />
Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber<br />
ersparten Aufwendungen.<br />
b.) Die Einsparungen betragen normalerweise bei:<br />
Übernachtung mit Frühstück 20 %<br />
Übernachtung mit Halbpension 30 %<br />
Übernachtung mit Vollpension 40 % und<br />
Übernachtung ohne Zusatzleistungen<br />
(z.B. in <strong>Ferienwohnungen</strong>) 20 %.<br />
5. a.) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht<br />
in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit<br />
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.<br />
b.) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers oder der<br />
Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages<br />
den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.<br />
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />
Ortsplan Revilak Kartografie, Ismaning<br />
Panoramakarte AFW Gloggnitzer, Laufen<br />
Druck Verlag & Druck Linus Wittich KG<br />
Marquartstein<br />
Gedruckt auf 100% Recycling-Papier.<br />
Irrtum und Änderungen vorbehalten, 12/2008