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Schleching Ferienwohnungen - Toubiz

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Gastaufnahmevertrag allgemeine Hinweise<br />

34<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Lieber Gast,<br />

dieses Verzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über die Unterkunfts -<br />

möglichkeiten in <strong>Schleching</strong>. Die Reihenfolge der Anzeigen erfolgt<br />

in den jeweiligen Betriebsgruppen alphabetisch und bedingt somit<br />

keine Rangordnung. Die Verantwortung für die Inhalte der Bild- und<br />

Textanzeigen trägt der Gastgeber.<br />

Bitte setzen Sie sich zur Buchung direkt mit dem Gastgeber<br />

Ihrer Wahl in Verbindung. Als Preisvereinbarung ist allein der<br />

vom Gastgeber genannte Angebotspreis verbindlich.<br />

Zimmerpreise<br />

Bei den genannten Übernachtungskosten handelt es sich um reine<br />

Rahmenpreise. Sie beinhalten jeweils den Minimum-Preis (z.B. für ein<br />

Zimmer mit geringerem Komfort) und den Maximum-Preis (z.B. für<br />

Zimmer mit gehobenem Komfort) pro Person und Übernachtung in der<br />

Zwischen-, Haupt- und Wintersaison. Der vom Gastgeber angebotene<br />

Inklusivpreis beinhaltet die Übernachtung und Frühstück bzw. Halbund<br />

Vollpension, einschließlich Bedienungsgeld, Mehrwertsteuer, Kurbeitrag,<br />

Heizungszuschlag und gilt in der Regel ab 1 Woche Aufenthalt.<br />

Preise für <strong>Ferienwohnungen</strong><br />

Bei <strong>Ferienwohnungen</strong> richten sich die von-bis Preise je nach Saisonzeit<br />

und gelten in der Regel ab 1 Woche Aufenthalt. Der Gastgeber verlangt<br />

einen Gesamtpreis (Inklusivpreis), in dem alle Leistungen wie<br />

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmer reser vierung<br />

nicht ohne Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beher -<br />

bergungsbetrieb akzeptierte Zimmer reser vierung begründet zwischen<br />

beiden Parteien ein Vertrags verhältnis, den Gastaufnahme vertrag.<br />

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Ein verständnis<br />

beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus<br />

ihm folgende Rechte und Pflichten:<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer<br />

oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zu sage<br />

aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.<br />

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner<br />

zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer<br />

der Vertrag abgeschlossen ist.<br />

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nicht bereit stellung<br />

des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.<br />

Endreinigung, Bettwäsche, Strom, Gas, Wasser, Heizung usw. enthalten<br />

sind. Um mögliche Mei nungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und<br />

dem Gastgeber auszu schließen, sollten mögliche Nebenkosten im<br />

Angebot angegeben bzw. bei der Reservierung vereinbart werden.<br />

Die angegebenen Preise gelten vorbehaltlich einer von der<br />

allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängigen Preissteigerung<br />

oder -senkung. Eine Preisermäßigung für Kinder ist mit<br />

dem Gastgeber gesondert zu vereinbaren.<br />

Der Kurbeitrag ist in den Preisen enthalten.<br />

Er wird nach Übernachtungen berechnet und vom Gast an den<br />

Vermieter abgeführt. Die Gemeinde erhebt den Kurbeitrag und der<br />

Vermieter kassiert ihn im Namen der Gemeinde und muss ihn auch an<br />

diese abführen.<br />

Kurbeitrag pro Übernachtung: Erwachsene € 1,00<br />

(gültig seit 1.4.2006) Kind (7–16 Jahre) € 0,50<br />

Anmeldung<br />

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gäste-Anmeldung<br />

muss innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft durch<br />

Sie oder Ihren Gastgeber erfolgen; bitte An- und Abreisedatum<br />

nicht vergessen.<br />

An- und Abreisetag ist 1 Tag!<br />

Rechte und Pflichten<br />

aus dem Gastaufnahmevertrag Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)<br />

Herausgeber Touristik-Information <strong>Schleching</strong><br />

Konzeption & Gestaltung print & style Gerlitz, Unterwössen<br />

Bildnachweis Fritz Irlacher (Bürgermeister),<br />

Barbara Reichenbach, Foto-Sigi,<br />

Touristik-Information<br />

(alle <strong>Schleching</strong>),<br />

Markus Schmuck, Bernau<br />

<strong>Schleching</strong><br />

4. a.) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der<br />

vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen<br />

Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber<br />

ersparten Aufwendungen.<br />

b.) Die Einsparungen betragen normalerweise bei:<br />

Übernachtung mit Frühstück 20 %<br />

Übernachtung mit Halbpension 30 %<br />

Übernachtung mit Vollpension 40 % und<br />

Übernachtung ohne Zusatzleistungen<br />

(z.B. in <strong>Ferienwohnungen</strong>) 20 %.<br />

5. a.) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht<br />

in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit<br />

anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.<br />

b.) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers oder der<br />

Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages<br />

den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.<br />

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />

Ortsplan Revilak Kartografie, Ismaning<br />

Panoramakarte AFW Gloggnitzer, Laufen<br />

Druck Verlag & Druck Linus Wittich KG<br />

Marquartstein<br />

Gedruckt auf 100% Recycling-Papier.<br />

Irrtum und Änderungen vorbehalten, 12/2008

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