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Burgblatt-2018-12

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Rateber Reht<br />

Patchwork Familien und Erbrecht:<br />

Nehmen Sie das Schicksal in die Hand bevor das Gesetz Schicksal spielt<br />

Nach einer Scheidung sind viele Mitbür<br />

ger vom hemodell in dieser Republik erst<br />

einmal kuriert. Meist sind noch inder vor<br />

handen die dann in neue Beziehungen mit<br />

eingebracht werden. ftmals entstehen<br />

dann aus der neuen amilie noch weitere<br />

inder eine weitere he wird aber nicht<br />

geschlossen. Das deutsche rbrecht ist<br />

auf eine solche Situation überhaupt nicht<br />

vorbereitet. Wer also einer atchworkfa<br />

milie lebt oder inder und Verwandte hat<br />

die in einer atchworkfamilie leben der<br />

muss handeln. Nicht nur in tatsächlicher<br />

insicht erfordern atchworkfamilien<br />

viel Verständnis und sind sehr komple zu<br />

handhaben dies gilt auch für das rbrecht<br />

Im rbfall kann dies zu haos ngerech<br />

tigkeiten und erbitterten Streit führen. r<br />

ger droht allen Beteiligten vor allem dann<br />

wenn die Betroffenen sich auf die gesetz<br />

lichen Regelungen verlassen und ihr rbe<br />

nicht ausdrücklich selbst regeln. Das Ge<br />

setz hilft nur denenigen die verheiratet<br />

sind oder in eingetragener artnerschaft<br />

leben. ier gilt dann das hegüterrecht.<br />

Im brigen hilft das Gesetz hier nicht wei<br />

ter Die oftmals gewünschte finanzielle<br />

Absicherung der Vermögenserhalt inner<br />

halb der amilie und die Absicherung des<br />

artners im Alter werden gar nicht oder<br />

nur zu geringen eilen erreicht. Von den<br />

oft eintretenden Steuernachteilen sind<br />

diese noch die kleinsten robleme. Das<br />

Gesetz kennt zunächst einmal die rbfolge<br />

nur nach Linien also inder nkel wenn<br />

keine Nachkommen vorhanden sind dann<br />

ltern und Geschwister oder hegatten.<br />

Stieinder und unverheiratete artner<br />

haben überhaupt kein rbrecht. Stirbt<br />

also der leibliche lternteil eines Stiein<br />

des in einer neuen he so erben sie ma<br />

imal den ichtteil der Rest geht auf den<br />

neuen hepartner also Stiefmutter oder<br />

Stiefvater über. Stirbt dann auch dieser so<br />

gehen dessen Stieinder leer aus selbst<br />

wenn das gesamte Vermögen ursprüng<br />

lich von ihrem leiblichen lternteil stamm<br />

te. Gleiches gilt wenn atchworkpartner<br />

nicht verheiratet sind Sie stehen vor dem<br />

Gesetz letztendlich mit Nichts dar. Sie sind<br />

nicht erbberechtigt. ine solche onstella<br />

tion kann eine amilie in den finanziellen<br />

Ruin stürzen.<br />

Wenn schon keine he oder eingetragene<br />

Lebenspartnerschaft gewollt war oder ist<br />

so sollten also alle Beteiligten sich über<br />

legen ob und in welcher Art und Weise<br />

sie die eigenen inder auch den eigenen<br />

Lebenspartner absichern und bedenken<br />

wollen. Dies gilt nicht nur für die Generati<br />

on derenigen die bereits den Rentenein<br />

tritt hinter sich hat dies gilt auch insbe<br />

sondere für unge hepaare mit indern<br />

und Immobilienbesitzer oder rwerber.<br />

Nachdem das Gesetz solche Lebensmo<br />

delle nicht erfasst gilt es hier dringend zu<br />

handeln.<br />

Auch der steuerliche Aspekt soll an dieser<br />

Stelle kurz beleuchtet werden in nichte<br />

helicher Lebenspartner hat einen Steuer<br />

freibetrag von . . interlässt man<br />

dem artner als wesentliches Vermögen<br />

dann eine Immobilie so kann allein die<br />

Steuerlast ob des rwerbes von odes<br />

wegen dazu führen dass die Immobilie<br />

verkauft werden muss und der ursprüngli<br />

che Lebensplan nämlich die Absicherung<br />

des artners ad absurdum geführt wird.<br />

nd wer denkt schon dran wenn er aus<br />

versteuertem inkommen über viele Jah<br />

re hinweg seine Immobilie finanziert hat<br />

dass er nochmals Reserven dafür bildet<br />

dass der odesfall eintritt und dann noch<br />

mals Steuerlasten anfallen In der rais<br />

haben wir das noch nie erlebt.<br />

nsere anzlei ist seit vielen Jahren auf<br />

diesem Gebiet tätig. Wir können hier ef<br />

fektiv weiterhelfen.<br />

Rechtsanwalt Stephan Baumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanaltslg. Für Erbrecht

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