Burgblatt-2018-12
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Rateber Reht<br />
Patchwork Familien und Erbrecht:<br />
Nehmen Sie das Schicksal in die Hand bevor das Gesetz Schicksal spielt<br />
Nach einer Scheidung sind viele Mitbür<br />
ger vom hemodell in dieser Republik erst<br />
einmal kuriert. Meist sind noch inder vor<br />
handen die dann in neue Beziehungen mit<br />
eingebracht werden. ftmals entstehen<br />
dann aus der neuen amilie noch weitere<br />
inder eine weitere he wird aber nicht<br />
geschlossen. Das deutsche rbrecht ist<br />
auf eine solche Situation überhaupt nicht<br />
vorbereitet. Wer also einer atchworkfa<br />
milie lebt oder inder und Verwandte hat<br />
die in einer atchworkfamilie leben der<br />
muss handeln. Nicht nur in tatsächlicher<br />
insicht erfordern atchworkfamilien<br />
viel Verständnis und sind sehr komple zu<br />
handhaben dies gilt auch für das rbrecht<br />
Im rbfall kann dies zu haos ngerech<br />
tigkeiten und erbitterten Streit führen. r<br />
ger droht allen Beteiligten vor allem dann<br />
wenn die Betroffenen sich auf die gesetz<br />
lichen Regelungen verlassen und ihr rbe<br />
nicht ausdrücklich selbst regeln. Das Ge<br />
setz hilft nur denenigen die verheiratet<br />
sind oder in eingetragener artnerschaft<br />
leben. ier gilt dann das hegüterrecht.<br />
Im brigen hilft das Gesetz hier nicht wei<br />
ter Die oftmals gewünschte finanzielle<br />
Absicherung der Vermögenserhalt inner<br />
halb der amilie und die Absicherung des<br />
artners im Alter werden gar nicht oder<br />
nur zu geringen eilen erreicht. Von den<br />
oft eintretenden Steuernachteilen sind<br />
diese noch die kleinsten robleme. Das<br />
Gesetz kennt zunächst einmal die rbfolge<br />
nur nach Linien also inder nkel wenn<br />
keine Nachkommen vorhanden sind dann<br />
ltern und Geschwister oder hegatten.<br />
Stieinder und unverheiratete artner<br />
haben überhaupt kein rbrecht. Stirbt<br />
also der leibliche lternteil eines Stiein<br />
des in einer neuen he so erben sie ma<br />
imal den ichtteil der Rest geht auf den<br />
neuen hepartner also Stiefmutter oder<br />
Stiefvater über. Stirbt dann auch dieser so<br />
gehen dessen Stieinder leer aus selbst<br />
wenn das gesamte Vermögen ursprüng<br />
lich von ihrem leiblichen lternteil stamm<br />
te. Gleiches gilt wenn atchworkpartner<br />
nicht verheiratet sind Sie stehen vor dem<br />
Gesetz letztendlich mit Nichts dar. Sie sind<br />
nicht erbberechtigt. ine solche onstella<br />
tion kann eine amilie in den finanziellen<br />
Ruin stürzen.<br />
Wenn schon keine he oder eingetragene<br />
Lebenspartnerschaft gewollt war oder ist<br />
so sollten also alle Beteiligten sich über<br />
legen ob und in welcher Art und Weise<br />
sie die eigenen inder auch den eigenen<br />
Lebenspartner absichern und bedenken<br />
wollen. Dies gilt nicht nur für die Generati<br />
on derenigen die bereits den Rentenein<br />
tritt hinter sich hat dies gilt auch insbe<br />
sondere für unge hepaare mit indern<br />
und Immobilienbesitzer oder rwerber.<br />
Nachdem das Gesetz solche Lebensmo<br />
delle nicht erfasst gilt es hier dringend zu<br />
handeln.<br />
Auch der steuerliche Aspekt soll an dieser<br />
Stelle kurz beleuchtet werden in nichte<br />
helicher Lebenspartner hat einen Steuer<br />
freibetrag von . . interlässt man<br />
dem artner als wesentliches Vermögen<br />
dann eine Immobilie so kann allein die<br />
Steuerlast ob des rwerbes von odes<br />
wegen dazu führen dass die Immobilie<br />
verkauft werden muss und der ursprüngli<br />
che Lebensplan nämlich die Absicherung<br />
des artners ad absurdum geführt wird.<br />
nd wer denkt schon dran wenn er aus<br />
versteuertem inkommen über viele Jah<br />
re hinweg seine Immobilie finanziert hat<br />
dass er nochmals Reserven dafür bildet<br />
dass der odesfall eintritt und dann noch<br />
mals Steuerlasten anfallen In der rais<br />
haben wir das noch nie erlebt.<br />
nsere anzlei ist seit vielen Jahren auf<br />
diesem Gebiet tätig. Wir können hier ef<br />
fektiv weiterhelfen.<br />
Rechtsanwalt Stephan Baumann<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Fachanaltslg. Für Erbrecht