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SB_04_18_Fin

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Starnberger Bote 13 Bewertung von Unternehmen<br />

Die Firma wird verkauft<br />

Schilder mit „Geschäftsaufgabe -<br />

Alles muss raus“ an Schaufenstern<br />

sagen nichts darüber aus, ob eine<br />

Aufgabe wg. Unwirtschaftlichkeit,<br />

eine Neueröffnung an anderer Stelle,<br />

ob Altersgründe, zu hohe Mieten<br />

oder geändertes Kaufverhalten<br />

(Internethandel) dahinterstecken.<br />

Liegen mehrere Ladenschließungen in<br />

einer Innenstadt vor, lassen die unzugänglichen<br />

Daten solcher Ereignisse<br />

nicht erkennen, ob ein bedrohliches<br />

„Ladensterben“ oder eine gesunde<br />

„Umstrukturierung“ vorliegt.<br />

Ein kurzer Überblick soll verstehen helfen,<br />

was beim „Wandel des Handels“<br />

hinter den Schaufensterscheiben vor<br />

sich geht.<br />

Beim Verkauf von Unternehmen existieren<br />

ähnliche Verfahren wie bei der<br />

Immobilienbewertung:<br />

1. Das Substanzwertverfahren<br />

Vorteilhaft ist die einfache Anwendung,<br />

bei der jedoch der Blick in die Zukunft<br />

entfällt. Im Wesentlichen wird simuliert,<br />

welcher materieller Aufwand nötig<br />

ist, um einen vergleichbaren Betrieb<br />

(Kopie) neu aufzubauen.<br />

Immaterielles Vermögen wie Kundenstamm,<br />

Image und Markenname können<br />

so jedoch nur schwer erfasst werden.<br />

Das kann nur über Schätzungen<br />

erfolgen, welchen die Aufwendungen<br />

berücksichtigen, die dem (ideellen)<br />

Vermögen zu Grunde liegen.<br />

Der Substanzwert bezeichnet also ähnlich<br />

wie der Sachwert einer Immobilie<br />

den Betrag, den ein Käufer für die<br />

Errichtung eines Unternehmens einsetzen<br />

müsste.<br />

2. Das Ertragswertverfahren<br />

Das klassische Ertragswertverfahren<br />

berechnet die Höhe des Kaufpreises<br />

unter der Voraussetzung, dass der<br />

erwartete Gewinn eine angemessene<br />

Verzinsung darstellt und dass<br />

die Erträge zur Deckung aller Zinsund<br />

Tilgungszahlungen sowie zur<br />

<strong>Fin</strong>anzierung neuer Investitionen ausreichen.<br />

Entscheidend ist somit – wieder<br />

ähnlich der Immobilienbewertung<br />

- was erwirtschaftet werden kann,<br />

also die zukünftige Ertragskraft. Bei<br />

Rechtstreitigkeiten ist dies die überwiegend<br />

anerkannte Methode.<br />

Mit der 2009 in Kraft getretenen<br />

Erbschaft- und Schenkungssteuerreform<br />

wurde die Bewertung von<br />

Unternehmensbeteiligungen neu geregelt.<br />

Seitdem ist ein vereinfachtes<br />

(steuerliches) Verfahren üblich. Für<br />

die Berechnung des Ertragswertes zur<br />

Anwendung ist der nachhaltig realisierbare<br />

Jahresüberschuss mit einem<br />

Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren.<br />

Die Bewertungsgrundlage bildet<br />

dabei der durchschnittliche bereinigte<br />

Jahresüberschuss der letzten drei<br />

Wirtschaftsjahre.<br />

3. Die Multiplikatormethode<br />

Bezugsgröße für die Multiplikatormethode<br />

ist der Umsatz oder der<br />

Gewinn vor Zinsen und Ertragssteuern.<br />

Bei beiden Varianten wird der<br />

Durchschnitt des Umsatzes bzw. des<br />

Gewinns aus sechs Geschäftsjahren<br />

gebildet. Aus den letzten beiden und<br />

aus dem prognostizierten Wert des<br />

aktuellen Geschäftsjahres sowie der<br />

folgenden drei Jahre.<br />

Das Ergebnis, der sog. „nachhaltige<br />

Umsatz“ bzw. der „nachhaltige<br />

Gewinn“, wird dann mit einem Faktor<br />

der entsprechenden Branche multipliziert.<br />

Anzunehmen, dass die Zukunftsaussichten<br />

primär von der Branchenzugehörigkeit<br />

des jeweiligen Unternehmens<br />

abhängen, ist jedoch problematisch,<br />

denn gerade für kleinere<br />

Unternehmen sind der Standort und die<br />

Inhaberabhängigkeit weitaus wichtiger.<br />

Die Multiplikatormethode sollte<br />

daher nicht allein angewendet werden,<br />

sondern zur Überprüfung der<br />

Ertragswertmethode.<br />

Peter Riemann<br />

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