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tvv tvv - Thüringer Volkshochschulverband e.V.

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Hintergrundinfomationen<br />

Ausgewählte Integrationsmaßnahmen<br />

an <strong>Thüringer</strong> Volkshochschulen<br />

Integrationskurs<br />

Im Integrationskurs erlernen die Teilnehmer die deutsche Sprache<br />

in ca. 7 Monaten bis zum Niveau B1. Dieses Niveau reicht für<br />

die alltägliche Kommunikation. Zusätzlich werden landeskundliche<br />

Informationen vermittelt. Die meisten der in Deutschland<br />

lebenden Migranten haben Anspruch auf einen Integrationskurs.<br />

Das Projekt »Vom Nebeneinander zum Miteinander«<br />

(gefördert vom <strong>Thüringer</strong> Innenministerium)<br />

Um das Sprachenlernen praxisnaher zu gestalten, fördert das<br />

Land Thüringen an ausgewählten VHS-Standorten die Erweiterung<br />

eines Integrationskurses um begleitete Praktika. Die<br />

Kursteilnehmer eines Integrationskurses absolvieren ein sechswöchiges<br />

Praktikum in einem Unternehmen ihrer Wahl. Der<br />

Praktikumssuche geht eine gezielte Potenzialanalyse voraus. Die<br />

Erfolge des Praktikums sind beachtlich: die Sprachkompetenz<br />

wächst spürbar und auch die Einblicke ins Berufsleben sowie zu<br />

Kollegen sind gewinnbringend für die Integration. Inzwischen<br />

haben sich mehr als 300 Teilnehmer und Betriebe in ganz Thüringen<br />

beteiligt.<br />

ESF-BAMF-Programm<br />

»Berufsbezogene Deutschförderung«<br />

(gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und organisiert<br />

vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)<br />

Im Rahmen des ESF-BAMF-Programms können Personen mit<br />

Migrationshintergrund gefördert werden, die einer sprachlichen<br />

und fachlichen Qualifizierung für den Arbeitsmarkt bedürfen.<br />

Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Verbesserung der beruflichen<br />

Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland.<br />

Das Projekt dauert i.d.R. sechs Monate und beinhaltet folgende<br />

Themen: berufsbezogener und allgemeiner Unterricht<br />

Deutsch als Zweitsprache, Fachunterricht, in dem Sachwissen<br />

und Berufskunde vermittelt werden, Praktikum in einem Betrieb<br />

oder einer Lehrwerkstatt sowie Besichtigungen von Betrieben<br />

und Institutionen zum Zweck der Berufsorientierung.<br />

Informationen zur Beschäftigung von Migranten<br />

Arbeitserlaubnis für Migranten in Deutschland:<br />

Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten benötigen grundsätzlich<br />

keine Arbeitsgenehmigung. Ausnahme: Übergangsregelungen<br />

für eine Arbeitserlaubnispflicht gelten noch für<br />

Staatsangehörige der Neu-EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.<br />

Drittstaatsangehörige brauchen für die Arbeitsaufnahme einen<br />

Aufenthaltstitel – zu beantragen in der deutschen Auslandsvertretung<br />

oder im deutschen Inland bei einer Ausländerbehörde<br />

– und in der Regel eine Zustimmung der Bundesagentur für<br />

Arbeit. Quelle: Arbeitsagentur, http: //tinyurl.com / 3zxojpa (Stand<br />

12 / 2011). Spätaussiedler sind kraft Gesetzes deutsche Staatsbürger<br />

und benötigen keine Arbeitsgenehmigung.<br />

Anerkennung ausländischer Abschlüsse in<br />

Deutschland<br />

Viele der in Deutschland lebenden qualifizierten Migranten finden<br />

keine Arbeit, weil ihre Abschlüsse nicht anerkannt werden.<br />

Das soll sich mit dem Anerkennungsgesetz (Gesetz über die Fest-<br />

4<br />

stellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen BQFG),<br />

das am 01.04.12 in Kraft trat, ändern. Ziel ist es, Migranten die<br />

Möglichkeit zu geben, ihren im Ausland erworbenen Beruf hier<br />

in Deutschland ausüben zu können. Oft scheiterte dies in der Vergangenheit<br />

daran, dass die vorgelegten ausländischen Zeugnisse<br />

für den Arbeitgeber nicht die gewünschte Aussagekraft hatten.<br />

Das Gesetz gibt allen Migranten einen Rechtsanspruch darauf,<br />

per Antrag ihren Ausbildungsnachweis prüfen zu lassen, ob er<br />

mit dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist.<br />

Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im<br />

Internet unter: www. anerkennung-in-deutschland.de<br />

Ratsuchenden steht das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“<br />

zur Seite www.netzwerk-iq.de.<br />

Sprachenvielfalt<br />

Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen (GER)<br />

Der GER definiert europaweit Standards des sprachlichen Leistungsniveaus<br />

und macht Sprachkompetenzen transparent und<br />

vergleichbar.<br />

· A1 – A2: Elementare Sprachverwendung<br />

· B1 – B2: Selbstständige Sprachverwendung<br />

· C1 – C2: Kompetente Sprachverwendung<br />

Überblick und weitere Informationen über die Sprachniveaus<br />

des GER: www.vhs-th.de /99. html<br />

Sprachenpass und Europäisches Sprachenportfolio<br />

Das vom Europarat entwickelte Europäische Sprachenportfolio<br />

und der dazu gehörige Sprachenpass sind wertvolle Hilfsmittel,<br />

um die eigenen Sprachkenntnisse europaweit vergleichbar zu<br />

dokumentieren – unabhängig davon wie und wo diese Sprachkenntnisse<br />

erworben wurden (siehe dazu www.sprachenportfolio-deutschland.de).<br />

In der verkürzten Version des Sprachenpasses gibt es auch den<br />

online auszufüllenden Europass-Sprachenpass (www.europassinfo.de).<br />

ShowMi – Helping Migrants to show the value of their<br />

languages to others:<br />

Migranten verfügen über mehr Sprachkenntnisse, als allgemein<br />

anerkannt wird. Durch den Sprachenexplorer und den Sprachenexplorer<br />

Passport, können die sprachlichen Kompetenzen von<br />

Menschen mit Migrationshintergrund auch für Arbeitgeber sichtbar<br />

gemacht werden. Beide Dokumente liegen in 18 Sprachen<br />

vor, darunter z. B. Arabisch, Albanisch, Kurdisch, Russisch und<br />

Ukrainisch. Entwickelt wurden die Materialien im europäischen<br />

Projekt ShowMi.<br />

ShowMi Homepage: www.showmiproject.eu

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