15.01.2019 Aufrufe

Heilsbronn Januar 2019

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS<br />

Bürgersprechstunden im<br />

Rathaus bei 1. Bürgermeister<br />

Jürgen Pfeiffer<br />

Die nächsten Bürgersprechstunden<br />

finden an folgenden Donnerstagen<br />

von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer<br />

des Rathauses statt:<br />

• 31.01.<strong>2019</strong><br />

• 14.02.<strong>2019</strong><br />

Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde<br />

ist nicht erforderlich.<br />

Selbstverständlich steht Ihnen<br />

1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit<br />

nach Terminvereinbarung auch an<br />

anderen Tagen zur Verfügung.<br />

Sprechstunden des<br />

Seniorenbeauftragten<br />

Der Seniorenbeauftragte der Stadt<br />

<strong>Heilsbronn</strong> Horst Bell bietet Seniorensprechstunden<br />

in regelmäßigen<br />

Abständen an. Als Ansprechpartner<br />

für alle <strong>Heilsbronn</strong>er Seniorinnen<br />

und Senioren möchte er Interessierten<br />

die Möglichkeit geben, ihn<br />

persönlich aufzusuchen und in einem<br />

Gespräch Fragen und Wünsche, die<br />

mit diesem besonderen Lebensabschnitt<br />

zusammenhängen, zu<br />

besprechen. Gerne ist er bei der<br />

Lösung von Problemen behilflich.<br />

Diese Sprechstunden finden i. d. R.<br />

an jedem ersten Dienstag im Monat<br />

von 10.00 – 12.00 Uhr im Sitzungssaal<br />

des Rathauses (1. Stock) statt.<br />

Der nächste Termin ist am<br />

Dienstag, den 05. Februar <strong>2019</strong>.<br />

Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit<br />

dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung<br />

für die Sprechstunde ist nicht<br />

erforderlich.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Sitzungstermine der<br />

Stadt <strong>Heilsbronn</strong><br />

• Mittwoch, 23.01.<strong>2019</strong><br />

Werkausschuss<br />

• Mittwoch, 23.01.<strong>2019</strong><br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

• Mittwoch, 06.02.<strong>2019</strong><br />

Bauausschuss<br />

• Mittwoch, 06.02.<strong>2019</strong><br />

19.00 Uhr: Stadtrat<br />

Die Sitzungen finden im Rathaus,<br />

Sitzungssaal, 1. Stock, Kammereckerplatz<br />

1, statt.<br />

In der Regel gliedert sich die jeweilige<br />

Sitzung in einen öffentlichen<br />

und nichtöffentlichen Teil auf. Die<br />

Tagesordnungspunkte der öffentlichen<br />

Sitzungen sowie der Beginn<br />

der Ausschuss-sitzungen werden in<br />

den städtischen Schaukästen sowie<br />

auf der Homepage der Stadtverwaltung<br />

veröffentlicht.<br />

Damit zu den Sitzungen des Bauund<br />

Umweltausschusses die Bauanträge<br />

entsprechend in der Verwaltung<br />

vorgeprüft werden können,<br />

werden die Bauherren gebeten,<br />

ihre Unterlagen rechtzeitig bei der<br />

Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem<br />

jeweiligen Sitzungstermin einzureichen,<br />

d. h. spätestens 10 Tage vorher.<br />

Wir weisen darauf hin, dass<br />

Bauanträge ausnahmslos nur in<br />

die nächste Sitzung des Bau- und<br />

Umweltausschusses aufgenommen<br />

werden können, wenn diese Frist<br />

eingehalten wird.<br />

Wir bitten um entsprechende Beachtung.<br />

Abfuhrtermine für Papiertonne,<br />

Gelbe Säcke, Biound<br />

Hausmüll<br />

• Biotonne: 31.01.<strong>2019</strong><br />

• Restmüll: 25.01.<strong>2019</strong> /<br />

08.02.<strong>2019</strong><br />

• Gelbe Säcke:<br />

<strong>Heilsbronn</strong>: 15.02.<strong>2019</strong><br />

Ortsteile: 18.02.<strong>2019</strong><br />

• Papiertonne: 25.01.<strong>2019</strong><br />

Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind<br />

bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand<br />

bereitzustellen. Die Abholung erfolgt<br />

grundsätzlich an der Grundstücksgrenze<br />

bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug<br />

öffentlich befahrbaren Ort.<br />

Alle Abfuhrtermine finden sich<br />

auch im „Ratgeber Abfall 2018“<br />

und im Internet unter dem Pfad:<br />

www.landkreis-ansbach.de --><br />

Bürgerservice --> Abfall<br />

Feuerwehr-Probealarm<br />

Nächster Probealarm:<br />

• 02.02.<strong>2019</strong><br />

Der Probealarm wird jeweils<br />

zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in<br />

den Stadtteilen <strong>Heilsbronn</strong>, Betzendorf,<br />

Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf,<br />

Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf,<br />

Müncherlbach, Neuhöflein,<br />

Seitendorf, Weißenbronn und<br />

Weiterndorf ausgelöst.<br />

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme<br />

gebeten.<br />

Hinweis:<br />

Bitte beachten Sie, dass wir die<br />

Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung<br />

und des Standesamts<br />

unter Umständen nicht jederzeit<br />

gewährleisten können. Zur Vermeidung<br />

unnötiger Wartezeiten oder<br />

der Notwendigkeit mehrmaliger<br />

Vorsprachen empfehlen wir daher<br />

nach Möglichkeit eine vorherige<br />

telefonische Terminvereinbarung<br />

unter Tel: 09872 806-18<br />

Vielen Dank.<br />

AUS DEM STADTRAT<br />

2<br />

84. Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> vom 24.10.2018<br />

Grundstücksangelegenheit; Erwerb Anwesen Nürnberger Straße 1<br />

Die Stadt <strong>Heilsbronn</strong> hat mit URNr. F 1274/2018 vom 18.10.2018 das<br />

Anwesen Nürnberger Straße 1 91560 <strong>Heilsbronn</strong> erworben.<br />

85. Sitzung des Stadtrates vom 14.11.2018<br />

Beschluss über die Verlängerung der Satzung zur Veränderungssperre<br />

für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der<br />

Fabrikstraße“<br />

Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Geltungsdauer einer Veränderungssperre<br />

um ein Jahr verlängert werden. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. §<br />

4 der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans<br />

Nr. B 8 „nördlich Fabrikstraße“ vom 12.07.2017 beträgt die Geltungsdauer<br />

der Veränderungssperre grds. zwei Jahre. Die Satzung ersetzte die vorausgegangene<br />

Satzung zur Veränderungssperre vom 08.12.2016, die noch einen<br />

kleineren Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der<br />

Fabrikstraße“ vorsah. Mit der neu erlassenen Satzung zur Veränderungssperre<br />

vom 12.07.2018 wurde der erweiterte Geltungsbereich berücksichtigt und die<br />

vorausgegangene Satzung vom 08.12.2016 aufgehoben. Aus Gründen der<br />

Rechtssicherheit wird aber gleichwohl die gesamte Zeit der Veränderungssperre<br />

seit 09.12.2016 angerechnet, so dass eine Verlängerung bereits jetzt erforderlich<br />

wird. Die Voraussetzungen für die Veränderungssperre im Bereich des in<br />

Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich Fabrikstraße“<br />

liegen weiterhin vor, weswegen eine Verlängerung der Veränderungssperre<br />

beschlossen werden kann. Nachdem das zugehörige Bauleitplanverfahren<br />

aktuell noch nicht abgeschlossen wurde, ist die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre<br />

weiterhin notwendig. Die Veränderungssperre könnte nach Ablauf<br />

dieses weiteren Jahres ggf. nach § 17 Abs. 2 BauGB nochmals um ein Jahr<br />

verlängert werden. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung: Die Geltungsdauer<br />

der für die Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ erlassenen Veränderungssperre für die<br />

Grundstücke Fl.Nrn. 294/25, 294/26, 294/8, 294/4, 294, 294/3, 294/17, 294/19,<br />

<strong>Heilsbronn</strong>er Monatsblatt • JANUAR <strong>2019</strong><br />

293/6, 293/7, 293/8, 293/9 294/21, 293/3, 293/2, 293, alle Gemarkung <strong>Heilsbronn</strong>,<br />

Satzung der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> vom 12.07.2017 (bekannt gemacht mit<br />

Bekanntmachung an den amtlichen Anschlagtafeln am 13.07.2017), wird um<br />

1 Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von §<br />

4 der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr.<br />

B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ spätestens am 13. Juli <strong>2019</strong> außer Kraft.<br />

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan<br />

für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung über die<br />

Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Siebte Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 15 „Gewerbegebiet<br />

Ost, Bereich Gottmannsdorfer Weg / Heuweg“, Ausweisung eines<br />

Sondergebietes Einkaufen auf der Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf<br />

(Netto-Markt); Aufstellungsbeschluss<br />

Dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 15 „Gewerbegebiet Ost,<br />

Bereich Gottmannsdorfer Weg/Heuweg“ unterliegt auch der Netto-Markt auf<br />

dem Grundstück Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf. Der Bebauungsplan<br />

weist dort ein Gewerbegebiet aus. Der Netto-Markt möchte die Verkaufsfläche<br />

soll auf ca. 1.200 m² erweitern. Diese Erweiterung ist im Gebietstyp<br />

Gewerbegebiet nicht möglich. Die Ausweisung eines Sondergebietes ist<br />

hierfür erforderlich. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung / siebte Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. B 15 „Gewerbegebiet Ost, Bereich Gottmannsdorfer<br />

Weg/Heuweg“.<br />

Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung<br />

der Stadt <strong>Heilsbronn</strong>; Festsetzung der Gebühren für den Zeitraum<br />

01.01.<strong>2019</strong> bis 31.12.2022<br />

Der Stadtrat <strong>Heilsbronn</strong> hat in seiner Sitzung vom 19.09.2018 beschlossen,<br />

die Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt <strong>Heilsbronn</strong><br />

vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband überprüfen zu lassen. Der<br />

Stadtrat beschließt, das die Gebühr für die Wasserversorgungseinrichtung<br />

der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> wird für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.<strong>2019</strong> bis

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!