Heilsbronn Januar 2019
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NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS<br />
Bürgersprechstunden im<br />
Rathaus bei 1. Bürgermeister<br />
Jürgen Pfeiffer<br />
Die nächsten Bürgersprechstunden<br />
finden an folgenden Donnerstagen<br />
von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer<br />
des Rathauses statt:<br />
• 31.01.<strong>2019</strong><br />
• 14.02.<strong>2019</strong><br />
Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde<br />
ist nicht erforderlich.<br />
Selbstverständlich steht Ihnen<br />
1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit<br />
nach Terminvereinbarung auch an<br />
anderen Tagen zur Verfügung.<br />
Sprechstunden des<br />
Seniorenbeauftragten<br />
Der Seniorenbeauftragte der Stadt<br />
<strong>Heilsbronn</strong> Horst Bell bietet Seniorensprechstunden<br />
in regelmäßigen<br />
Abständen an. Als Ansprechpartner<br />
für alle <strong>Heilsbronn</strong>er Seniorinnen<br />
und Senioren möchte er Interessierten<br />
die Möglichkeit geben, ihn<br />
persönlich aufzusuchen und in einem<br />
Gespräch Fragen und Wünsche, die<br />
mit diesem besonderen Lebensabschnitt<br />
zusammenhängen, zu<br />
besprechen. Gerne ist er bei der<br />
Lösung von Problemen behilflich.<br />
Diese Sprechstunden finden i. d. R.<br />
an jedem ersten Dienstag im Monat<br />
von 10.00 – 12.00 Uhr im Sitzungssaal<br />
des Rathauses (1. Stock) statt.<br />
Der nächste Termin ist am<br />
Dienstag, den 05. Februar <strong>2019</strong>.<br />
Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit<br />
dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung<br />
für die Sprechstunde ist nicht<br />
erforderlich.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
Sitzungstermine der<br />
Stadt <strong>Heilsbronn</strong><br />
• Mittwoch, 23.01.<strong>2019</strong><br />
Werkausschuss<br />
• Mittwoch, 23.01.<strong>2019</strong><br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
• Mittwoch, 06.02.<strong>2019</strong><br />
Bauausschuss<br />
• Mittwoch, 06.02.<strong>2019</strong><br />
19.00 Uhr: Stadtrat<br />
Die Sitzungen finden im Rathaus,<br />
Sitzungssaal, 1. Stock, Kammereckerplatz<br />
1, statt.<br />
In der Regel gliedert sich die jeweilige<br />
Sitzung in einen öffentlichen<br />
und nichtöffentlichen Teil auf. Die<br />
Tagesordnungspunkte der öffentlichen<br />
Sitzungen sowie der Beginn<br />
der Ausschuss-sitzungen werden in<br />
den städtischen Schaukästen sowie<br />
auf der Homepage der Stadtverwaltung<br />
veröffentlicht.<br />
Damit zu den Sitzungen des Bauund<br />
Umweltausschusses die Bauanträge<br />
entsprechend in der Verwaltung<br />
vorgeprüft werden können,<br />
werden die Bauherren gebeten,<br />
ihre Unterlagen rechtzeitig bei der<br />
Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem<br />
jeweiligen Sitzungstermin einzureichen,<br />
d. h. spätestens 10 Tage vorher.<br />
Wir weisen darauf hin, dass<br />
Bauanträge ausnahmslos nur in<br />
die nächste Sitzung des Bau- und<br />
Umweltausschusses aufgenommen<br />
werden können, wenn diese Frist<br />
eingehalten wird.<br />
Wir bitten um entsprechende Beachtung.<br />
Abfuhrtermine für Papiertonne,<br />
Gelbe Säcke, Biound<br />
Hausmüll<br />
• Biotonne: 31.01.<strong>2019</strong><br />
• Restmüll: 25.01.<strong>2019</strong> /<br />
08.02.<strong>2019</strong><br />
• Gelbe Säcke:<br />
<strong>Heilsbronn</strong>: 15.02.<strong>2019</strong><br />
Ortsteile: 18.02.<strong>2019</strong><br />
• Papiertonne: 25.01.<strong>2019</strong><br />
Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind<br />
bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand<br />
bereitzustellen. Die Abholung erfolgt<br />
grundsätzlich an der Grundstücksgrenze<br />
bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug<br />
öffentlich befahrbaren Ort.<br />
Alle Abfuhrtermine finden sich<br />
auch im „Ratgeber Abfall 2018“<br />
und im Internet unter dem Pfad:<br />
www.landkreis-ansbach.de --><br />
Bürgerservice --> Abfall<br />
Feuerwehr-Probealarm<br />
Nächster Probealarm:<br />
• 02.02.<strong>2019</strong><br />
Der Probealarm wird jeweils<br />
zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in<br />
den Stadtteilen <strong>Heilsbronn</strong>, Betzendorf,<br />
Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf,<br />
Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf,<br />
Müncherlbach, Neuhöflein,<br />
Seitendorf, Weißenbronn und<br />
Weiterndorf ausgelöst.<br />
Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme<br />
gebeten.<br />
Hinweis:<br />
Bitte beachten Sie, dass wir die<br />
Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung<br />
und des Standesamts<br />
unter Umständen nicht jederzeit<br />
gewährleisten können. Zur Vermeidung<br />
unnötiger Wartezeiten oder<br />
der Notwendigkeit mehrmaliger<br />
Vorsprachen empfehlen wir daher<br />
nach Möglichkeit eine vorherige<br />
telefonische Terminvereinbarung<br />
unter Tel: 09872 806-18<br />
Vielen Dank.<br />
AUS DEM STADTRAT<br />
2<br />
84. Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> vom 24.10.2018<br />
Grundstücksangelegenheit; Erwerb Anwesen Nürnberger Straße 1<br />
Die Stadt <strong>Heilsbronn</strong> hat mit URNr. F 1274/2018 vom 18.10.2018 das<br />
Anwesen Nürnberger Straße 1 91560 <strong>Heilsbronn</strong> erworben.<br />
85. Sitzung des Stadtrates vom 14.11.2018<br />
Beschluss über die Verlängerung der Satzung zur Veränderungssperre<br />
für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der<br />
Fabrikstraße“<br />
Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Geltungsdauer einer Veränderungssperre<br />
um ein Jahr verlängert werden. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. §<br />
4 der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans<br />
Nr. B 8 „nördlich Fabrikstraße“ vom 12.07.2017 beträgt die Geltungsdauer<br />
der Veränderungssperre grds. zwei Jahre. Die Satzung ersetzte die vorausgegangene<br />
Satzung zur Veränderungssperre vom 08.12.2016, die noch einen<br />
kleineren Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der<br />
Fabrikstraße“ vorsah. Mit der neu erlassenen Satzung zur Veränderungssperre<br />
vom 12.07.2018 wurde der erweiterte Geltungsbereich berücksichtigt und die<br />
vorausgegangene Satzung vom 08.12.2016 aufgehoben. Aus Gründen der<br />
Rechtssicherheit wird aber gleichwohl die gesamte Zeit der Veränderungssperre<br />
seit 09.12.2016 angerechnet, so dass eine Verlängerung bereits jetzt erforderlich<br />
wird. Die Voraussetzungen für die Veränderungssperre im Bereich des in<br />
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich Fabrikstraße“<br />
liegen weiterhin vor, weswegen eine Verlängerung der Veränderungssperre<br />
beschlossen werden kann. Nachdem das zugehörige Bauleitplanverfahren<br />
aktuell noch nicht abgeschlossen wurde, ist die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre<br />
weiterhin notwendig. Die Veränderungssperre könnte nach Ablauf<br />
dieses weiteren Jahres ggf. nach § 17 Abs. 2 BauGB nochmals um ein Jahr<br />
verlängert werden. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung: Die Geltungsdauer<br />
der für die Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ erlassenen Veränderungssperre für die<br />
Grundstücke Fl.Nrn. 294/25, 294/26, 294/8, 294/4, 294, 294/3, 294/17, 294/19,<br />
<strong>Heilsbronn</strong>er Monatsblatt • JANUAR <strong>2019</strong><br />
293/6, 293/7, 293/8, 293/9 294/21, 293/3, 293/2, 293, alle Gemarkung <strong>Heilsbronn</strong>,<br />
Satzung der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> vom 12.07.2017 (bekannt gemacht mit<br />
Bekanntmachung an den amtlichen Anschlagtafeln am 13.07.2017), wird um<br />
1 Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von §<br />
4 der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr.<br />
B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ spätestens am 13. Juli <strong>2019</strong> außer Kraft.<br />
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan<br />
für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung über die<br />
Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Siebte Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 15 „Gewerbegebiet<br />
Ost, Bereich Gottmannsdorfer Weg / Heuweg“, Ausweisung eines<br />
Sondergebietes Einkaufen auf der Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf<br />
(Netto-Markt); Aufstellungsbeschluss<br />
Dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 15 „Gewerbegebiet Ost,<br />
Bereich Gottmannsdorfer Weg/Heuweg“ unterliegt auch der Netto-Markt auf<br />
dem Grundstück Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf. Der Bebauungsplan<br />
weist dort ein Gewerbegebiet aus. Der Netto-Markt möchte die Verkaufsfläche<br />
soll auf ca. 1.200 m² erweitern. Diese Erweiterung ist im Gebietstyp<br />
Gewerbegebiet nicht möglich. Die Ausweisung eines Sondergebietes ist<br />
hierfür erforderlich. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung / siebte Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. B 15 „Gewerbegebiet Ost, Bereich Gottmannsdorfer<br />
Weg/Heuweg“.<br />
Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung<br />
der Stadt <strong>Heilsbronn</strong>; Festsetzung der Gebühren für den Zeitraum<br />
01.01.<strong>2019</strong> bis 31.12.2022<br />
Der Stadtrat <strong>Heilsbronn</strong> hat in seiner Sitzung vom 19.09.2018 beschlossen,<br />
die Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt <strong>Heilsbronn</strong><br />
vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband überprüfen zu lassen. Der<br />
Stadtrat beschließt, das die Gebühr für die Wasserversorgungseinrichtung<br />
der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> wird für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.<strong>2019</strong> bis