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Unterwegs

Mit diesem Buch in der Hand können Naturfreunde und ihre Familien ein Jahr lang fast jedes Wochenende einen anderen Tagesausflug planen. Kaum zu glauben, was die Natur im Landkreis Stade und in der näheren Umgebung alles zu bieten hat ...

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und ihre Familien ein Jahr lang fast jedes Wochenende
einen anderen Tagesausflug planen.
Kaum zu glauben, was die Natur im Landkreis Stade
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Aus dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald<br />

und die Landschaftsordnung (NWaldLG)<br />

Sechster Teil Betreten der freien Landschaft<br />

§ 23 Recht zum Betreten<br />

(1) 1 Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2 Dieses<br />

Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere<br />

durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.<br />

(2) Nicht betreten werden dürfen<br />

1.Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz<br />

eingeschlagen wird,<br />

2.Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und<br />

3.Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder<br />

Weidezeit.<br />

Der gesamte Gesetzestext ist im Internet zu finden:<br />

www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm<br />

Bitte nehmen Sie bei Ihren Ausflügen Rücksicht auf die Natur! Fast alle Tier- und Pflanzenarten<br />

sind gesetzlich geschützt. In Naturschutzgebieten dürfen die Wege in der Regel nicht<br />

verlassen werden.<br />

102 A n h a n g

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