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795 Insider 08_2019

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Bitachon / IKG Kultur<br />

Foto: © 123rf<br />

WEGE ZUR<br />

SELBST-<br />

VERTEIDIGUNG<br />

Um eines vorauszuschicken: Wann auch immer Sie die Möglichkeit<br />

haben, aus einer Not- oder Gefahrensituation zu fliehen,<br />

ohne dass Sie Schaden für Ihren Körper oder den Ihrer Liebsten<br />

befürchten müssen, ergreifen Sie bitte die Flucht! Denken Sie<br />

auch immer an die Möglichkeit, sich vertrauensvoll an die Polizei<br />

(Notruf: 133) bzw. an die Sicherheitszentrale der IKG Wien (Tel.:<br />

01/369 85 26) zu wenden.<br />

Wir möchten Sie auf diesem Wege entmutigen, sich aufgrund<br />

persönlicher Interessen oder eigenem Besitz auf eine Konfrontation<br />

mit einem Gegner einzulassen. Beachten Sie, dass Sie fast nie<br />

wissen können, wie gut Ihr Gegenüber ausgebildet ist und welche<br />

Wafen es bei sich hat. Um es plastisch darzustellen: Wenn Sie jemand<br />

berauben möchte, händigen Sie der Person jedenfalls den<br />

gewünschten Gegenstand aus und melden Sie den Diebstahl sofort<br />

nach dieser Situation der Polizei.<br />

Anzeige Vermchtnis sterreich 10.12.2014 14:50 Uhr Seite 1<br />

Sollte Ihnen jedoch keine Möglichkeit zur Flucht bleiben und<br />

Sie selbst das Ziel eines Angrifs werden, dann müssen Sie sich<br />

schnellstmöglich selbst verteidigen. Zu diesem Behelf können Sie<br />

sich fast jedes Gegenstandes bedienen, der Ihnen hierfür nützlich<br />

erscheint. Sei es, einen Schlüsselbund zur Hand zu nehmen oder<br />

auch einen Regenschirm. Denken Sie auch daran, unter Einsatz Ihrer<br />

Arme und Beine auf den Gegner einzuschlagen oder zu treten.<br />

Wichtig ist, dass Sie in solch einem Fall unter lautem Schreien auf<br />

sich aufmerksam machen, damit Personen in Ihrer Nähe Ihnen zu<br />

Hilfe kommen oder aber die Polizei rufen können. Sobald sich die<br />

Möglichkeit zur Flucht ergibt, ergreifen Sie diese!<br />

Berücksichtigen Sie die Möglichkeit der Anschafung eines Pfeffersprays<br />

zur Notwehr. Beachten Sie allerdings dabei, dass dieser<br />

gemäß §1 des österreichischen Wafengesetzes als Wafe gilt und<br />

dementsprechende Rahmenbedingungen (bspw. Volljährigkeit) erfüllt<br />

werden müssen. Der Einsatz von Pfefersprays ist ausschließlich<br />

in einer Notwehrsituation erlaubt und auch dann nur, wenn<br />

der Angrif unmittelbar droht oder bereits stattfindet.<br />

Haben Sie weitere Fragen dazu, wie Sie in Notsituationen richtig<br />

reagieren können? Möchten Sie gerne einen Selbstverteidigungskurs<br />

belegen? Melden Sie sich bitte beim Verein BITA-<br />

CHON unter office@bitachon.at oder 01/235 10 18!<br />

12 insider August <strong>2019</strong><br />

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