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Bitachon / IKG Kultur<br />
Foto: © 123rf<br />
WEGE ZUR<br />
SELBST-<br />
VERTEIDIGUNG<br />
Um eines vorauszuschicken: Wann auch immer Sie die Möglichkeit<br />
haben, aus einer Not- oder Gefahrensituation zu fliehen,<br />
ohne dass Sie Schaden für Ihren Körper oder den Ihrer Liebsten<br />
befürchten müssen, ergreifen Sie bitte die Flucht! Denken Sie<br />
auch immer an die Möglichkeit, sich vertrauensvoll an die Polizei<br />
(Notruf: 133) bzw. an die Sicherheitszentrale der IKG Wien (Tel.:<br />
01/369 85 26) zu wenden.<br />
Wir möchten Sie auf diesem Wege entmutigen, sich aufgrund<br />
persönlicher Interessen oder eigenem Besitz auf eine Konfrontation<br />
mit einem Gegner einzulassen. Beachten Sie, dass Sie fast nie<br />
wissen können, wie gut Ihr Gegenüber ausgebildet ist und welche<br />
Wafen es bei sich hat. Um es plastisch darzustellen: Wenn Sie jemand<br />
berauben möchte, händigen Sie der Person jedenfalls den<br />
gewünschten Gegenstand aus und melden Sie den Diebstahl sofort<br />
nach dieser Situation der Polizei.<br />
Anzeige Vermchtnis sterreich 10.12.2014 14:50 Uhr Seite 1<br />
Sollte Ihnen jedoch keine Möglichkeit zur Flucht bleiben und<br />
Sie selbst das Ziel eines Angrifs werden, dann müssen Sie sich<br />
schnellstmöglich selbst verteidigen. Zu diesem Behelf können Sie<br />
sich fast jedes Gegenstandes bedienen, der Ihnen hierfür nützlich<br />
erscheint. Sei es, einen Schlüsselbund zur Hand zu nehmen oder<br />
auch einen Regenschirm. Denken Sie auch daran, unter Einsatz Ihrer<br />
Arme und Beine auf den Gegner einzuschlagen oder zu treten.<br />
Wichtig ist, dass Sie in solch einem Fall unter lautem Schreien auf<br />
sich aufmerksam machen, damit Personen in Ihrer Nähe Ihnen zu<br />
Hilfe kommen oder aber die Polizei rufen können. Sobald sich die<br />
Möglichkeit zur Flucht ergibt, ergreifen Sie diese!<br />
Berücksichtigen Sie die Möglichkeit der Anschafung eines Pfeffersprays<br />
zur Notwehr. Beachten Sie allerdings dabei, dass dieser<br />
gemäß §1 des österreichischen Wafengesetzes als Wafe gilt und<br />
dementsprechende Rahmenbedingungen (bspw. Volljährigkeit) erfüllt<br />
werden müssen. Der Einsatz von Pfefersprays ist ausschließlich<br />
in einer Notwehrsituation erlaubt und auch dann nur, wenn<br />
der Angrif unmittelbar droht oder bereits stattfindet.<br />
Haben Sie weitere Fragen dazu, wie Sie in Notsituationen richtig<br />
reagieren können? Möchten Sie gerne einen Selbstverteidigungskurs<br />
belegen? Melden Sie sich bitte beim Verein BITA-<br />
CHON unter office@bitachon.at oder 01/235 10 18!<br />
12 insider August <strong>2019</strong><br />
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