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KAV MAGAZIN - AUSGABE 3/2019

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Ausgabe 03/<strong>2019</strong><br />

<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

GALA KÖLNER JURISTEN<br />

AM 22. NOVEMBER IN DER WOLKENBURG


When you have to be right<br />

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Editorial |<br />

5<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

die Urlaubszeit ist vorbei. Ich hoffe, Sie<br />

haben die Zeit genossen und neue Kraft<br />

gesammelt, um sich dem Alltag wieder<br />

stellen zu können. Turbulent geht es<br />

derzeit in der Welt zu. Da kann man den<br />

Urlaub gut gebrauchen – Abstand gewinnen<br />

vom Alltagstrubel, aber auch von der<br />

rasanten Entwicklung um uns herum, sei<br />

es politisch, rechtlich, gesellschaftlich<br />

oder in sonstiger Weise.<br />

Nach dem Urlaub gibt es viel zu erledigen.<br />

Der Kölner Anwaltverein (<strong>KAV</strong>) hilft<br />

Ihnen dabei. Auch in der zweiten Jahreshälfte<br />

<strong>2019</strong> stehen wir Ihnen wieder mit<br />

einem umfangreichen Angebot an Fortbildungen<br />

zur Verfügung. Wenn Sie Fachanwältin<br />

oder Fachanwalt sind, bieten<br />

wir Ihnen zusätzlich zu dem ohnehin<br />

umfangreichen Fortbildungsprogramm<br />

wieder auf den Gebieten Miet- und WEG-<br />

Recht, Versicherungsrecht, Familienrecht,<br />

IT-Recht, Urheber- und Medienrecht,<br />

Verkehrsrecht, Bau-und Architektenrecht,<br />

Arbeitsrecht und auf dem Gebiet des gewerblichen<br />

Rechtsschutzes die bewährten<br />

Veranstaltungen mit insgesamt 15<br />

Fortbildungsstunden an zwei Tagen an.<br />

Dem <strong>KAV</strong> ist es wichtig, seinen Mitgliedern<br />

ein komprimiertes Programm zu<br />

bieten, das nicht zu viel von der wertvollen<br />

Arbeitszeit nimmt und zugleich<br />

hochkarätige Referenten bietet sowie<br />

interessante Themen behandelt. Hierbei<br />

ist unseren Ausschüssen und Arbeitskreisen<br />

an dieser Stelle nochmals ein großer<br />

Dank auszusprechen. Durch das ehrenamtliche<br />

Engagement der Mitglieder der<br />

Ausschüsse und Arbeitskreise kann der<br />

<strong>KAV</strong> erst diese Veranstaltungen anbieten.<br />

Bei dieser Gelegenheit: Sollten Sie an der<br />

Mitarbeit in unseren Ausschüssen und<br />

Arbeitskreisen Interesse haben – melden<br />

Sie sich. Man muss nicht über langjährige<br />

Erfahrung verfügen oder eine einschlägige<br />

Fachanwaltschaft vorweisen können,<br />

um mitarbeiten zu können. Engagement<br />

und Interesse genügen völlig. Schauen<br />

Sie einmal auf unserer Website vorbei,<br />

auf der Sie alle Ausschüsse und Arbeitskreise<br />

aufgelistet finden. Vielleicht ist etwas<br />

dabei, für das Sie sich interessieren.<br />

Dass Sie nebenbei Ihr Netzwerk vergrößern<br />

und eine Menge Tipps für die Praxis<br />

bekommen, sind weitere unschätzbare<br />

Vorteile Ihrer Mitarbeit.<br />

Auch wenn es noch etwas Zeit bis<br />

zum Jahresende ist, will ich es nicht<br />

versäumen, bereits jetzt auf unsere<br />

GALA Kölner Juristen am 22. November<br />

<strong>2019</strong> hinzuweisen. Sie sind herzlich<br />

eingeladen. Genießen Sie einen schönen<br />

Abend mit Musik, Tanz und – wenn Sie<br />

bereits zum Dinner kommen – mit einem<br />

ausgezeichneten Drei-Gänge-Menü.<br />

Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu<br />

dürfen.<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender


6 | Inhalt<br />

Foto: Matthias Drobeck<br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

Aktuelles &<br />

Wissenswertes<br />

Veranstaltungen,<br />

Termine und Hinweise<br />

8 | Die Juniormitgliedschaft des <strong>KAV</strong><br />

10 | Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

12 | Mitgliedervorteile<br />

14 | <strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

16 | Der <strong>KAV</strong> in den sozialen Medien<br />

18 | Anwälte & Kunst<br />

19 | <strong>KAV</strong> Service-Angebot<br />

20 | <strong>KAV</strong> Rechtpersönlich:<br />

Interview mit Frau Kollegin<br />

Dr. Luise Hauschild, Mitglied des<br />

Vorstands des <strong>KAV</strong> e. V., und dem<br />

Präsidenten der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln, Herrn Kollegen<br />

Dr. Thomas Gutknecht<br />

22 | Burnout des Anwalts – kein Grund<br />

für die Wiedereinsetzung<br />

23 | Was ist ein Fernabsatz-Mandat?<br />

26 | Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung<br />

28 | JurTour – Barcelona<br />

32 | Personen<br />

34 | Wichtige Termine<br />

34 | ANRISTA-Tennis-Turnier <strong>2019</strong><br />

35 | Referendariat und was dann?<br />

36 | Revue zu den <strong>KAV</strong>CAREERDAYS<br />

vom 12.–13. Juli <strong>2019</strong><br />

38 | Revue: Sommerabschlussgala der<br />

Rechtsanwaltsfachangestellten vom<br />

12. Juli <strong>2019</strong><br />

38 | Organfest <strong>2019</strong><br />

38 | Kammerversammlung <strong>2019</strong><br />

39 | Recht in Köln<br />

39 | Save the Date: 13. Kölner Anwaltstag<br />

und Ordentliche Mitgliederversammlung<br />

2020<br />

39 | Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin 4/2020<br />

40 | GALA Kölner Juristen am<br />

22. November <strong>2019</strong> in der Wolkenburg


Inhalt |<br />

7<br />

40<br />

GALA<br />

Kölner Juristen<br />

am 22. November <strong>2019</strong><br />

in der Wolkenburg, Köln<br />

Ausschüsse &<br />

Arbeitskreise<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Verschiedenes<br />

42 | Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

43 | Ausschuss Insolvenzrecht<br />

46 | Ausschuss Junge Anwälte<br />

48 | Fortbilden und Service genießen<br />

49 | Information zu den Seminaren<br />

50 | Übersicht der Seminare<br />

54 | <strong>KAV</strong> Seminare<br />

80 | Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />

<strong>2019</strong> –2020<br />

(7, 8 oder 15 Std. FAO*)<br />

82 | Fachanwaltslehrgänge <strong>2019</strong>–2021<br />

in Kooperation mit der Deutschen<br />

Anwaltakademie in Köln<br />

84 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

87 | Teilnahmebedingungen <strong>KAV</strong> e. V.<br />

05 | Editorial<br />

07 | Impressum<br />

88 | Annoncen<br />

90 | Anmeldeformular<br />

GALA Kölner Juristen<br />

92 | Anmeldeformular Seminare<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude (Vorsitzender des <strong>KAV</strong>) | Redaktion:<br />

Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />

(Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz<br />

1, 50670 Köln | Media Relations: Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH | Titelbild: Adobe<br />

Stock/lauritta | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.


8 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Die Juniormitgliedschaft des <strong>KAV</strong><br />

Du bist Referendarin/Referendar und suchst einen<br />

attraktiven, zuverlässigen Partner für eine gemeinsame<br />

Zukunft? Wir haben da was für Dich!<br />

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Die Jugend von heute bildet die Zukunft von morgen. Wie oft<br />

hören wir diesen Satz und wie viel Anerkennung und Wertschätzung<br />

bringen wir ihm entgegen? Wir vom <strong>KAV</strong> haben uns<br />

dazu viele Gedanken gemacht, denn uns ist es als innovativer<br />

Anwaltverein ein großes Anliegen, den Nachwuchs zu fördern<br />

und Euch die Vorteile einer Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> vorzustellen.<br />

Denn diese kann ein Bund fürs Leben sein – voller Abwechslung,<br />

Attraktivität, Unterhaltung und Entwicklung. Wir freuen uns<br />

daher sehr, Euch die neue <strong>KAV</strong> Juniormitgliedschaft vorstellen<br />

zu können. Diese ermöglicht ab sofort allen Referendarinnen<br />

und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst des OLG<br />

Bezirks Köln, den <strong>KAV</strong> bereits vor Erlangung der Zulassung zur<br />

Anwaltschaft als potenziellen Partner zu entdecken.<br />

Juniormitglieder bekommen die Möglichkeit, das gesamte <strong>KAV</strong><br />

Dienstleistungsangebot zu nutzen. Hierzu zählen unter anderem<br />

eine Vielzahl von Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungen und<br />

Preisvorteile bei namhaften Partnerunternehmen des Vereins.<br />

Darüber hinaus erhalten Juniormitglieder Einladungen zu ganz<br />

besonderen Events und bekommen die Möglichkeit, im Austausch<br />

mit unseren Young Lawyers Erfahrungswerte auszutauschen<br />

und sich ein Netzwerk von zukünftigen Kolleginnen und<br />

Kollegen zu schaffen.<br />

Der Mitgliedsbeitrag im Rahmen der <strong>KAV</strong> Juniormitgliedschaft<br />

beläuft sich auf 30,00 Euro pro Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft<br />

ist online unter www.kav-junior.de, aber auch schriftlich per<br />

Post oder E-Mail zu beantragen.<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Euer Kölner Anwaltverein e. V.<br />

www.kav-junior.de


<strong>KAV</strong> Intern |<br />

9<br />

WWW.ELITEANWALT.DE<br />

Ihr habt viele Gemeinsamkeiten!<br />

Lernt Euch kennen.<br />

Die Juniormitgliedschaft im Kölner Anwaltverein bringt<br />

Euch zusammen und hält viele gemeinsame Aktivitäten<br />

und Erlebnisse für Euch bereit. Freut Euch auf ein starkes<br />

Netzwerk voller interessanter Menschen, baut heute<br />

schon Eure Kontakte für die Zukunft aus und erfahrt von<br />

jungen und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten<br />

wertvolle Tipps.<br />

Alles zu Deinem Match mit dem <strong>KAV</strong> erfährst Du unter<br />

www.eliteanwalt.de oder www.kav-junior.de.


10 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

Wir freuen uns, seit dem 01. Mai <strong>2019</strong> folgende Kolleginnen und Kollegen als neue<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen<br />

erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

Neue Mitglieder<br />

RAin Ruth Balduin, Euskirchen<br />

RAin Dr. Carina Becker, Köln<br />

RAin Simone Beuger, Köln<br />

Calvin Bothe, Köln (Juniormitglied)<br />

RAin Maria Brunthaler, Wesseling<br />

RA Oliver Delling, Kürten<br />

RA Felix Erler, Köln<br />

Lisa Katharina Gebhart, Köln (Juniormitglied)<br />

RAin Julia Gerdes, Köln<br />

RA Skanda Gronen, Köln<br />

RA Mats Hagemann, Köln<br />

RAin Tatjana Hammer, Köln<br />

RA Jakob Simon Hansen, Köln<br />

RA Christoph Henckel, Köln<br />

RA Thomas Höller, Köln<br />

RAin Lisa Hübner, Köln<br />

RA Claude-Henrik Husemann, Köln<br />

RA Kristof Kamm, Köln<br />

RA Jan Victor Khatib, Köln<br />

RA Dr. Baran Kizil, LL. M., Köln<br />

RA Thomas Klare, Köln<br />

RA Richard Koenn, Köln<br />

RA Dr. Andreas Krebs, LL. M., Köln<br />

RA Lars Leininger, Köln<br />

RAin Sarah Alejandra Lemus Delgado, Köln<br />

RA Dr. Burkard Lensing, LL. M., Köln<br />

RAin Kathrin Lohrengel, Köln<br />

RAin Andrea May, Köln<br />

RAin Franziska Neugebauer, Köln<br />

RAin Bettina Neugebauer, Köln<br />

RAin Miryam Lisa Raasch, Köln<br />

RA Thomas Reichard, Köln<br />

RAin Jessica Katharina Robens, Köln<br />

RA Hanns Clemens Leonard Rödle, Köln<br />

RA Prof. Dr. Marco Rogert, Köln<br />

RA Yama Said, Köln<br />

Thea Schenk-Busch, Köln (Juniormitglied)<br />

RA David Scherberich, Köln<br />

RAin Sandra Michaela Schiffgen, Köln<br />

RA Thorsten Schmidt, Köln<br />

RA Dr. Arne Schmieke, Köln<br />

David Schneider, Köln (Juniormitglied)<br />

RAin Isabell Steckel, Köln<br />

RAin Kathrin Stutzinger, Köln<br />

RAin Marie Vetter, Köln<br />

RAin Anette Vorpahl, Köln


TECHNOLOGIE,<br />

DIE MIT IHNEN WÄCHST<br />

Die Arbeitswelt ist im Wandel. IT soll sich nach Menschen und<br />

Unternehmen richten. Workplace Hub definiert Arbeit neu. Hardware,<br />

Software und eine ganze Bandbreite an Applikationen und Services<br />

werden auf einer einzigen IT-Plattform kombiniert. Eine flexible und<br />

skalierbare IT-Infrastruktur, wächst mit Ihrem Geschäft mit. Das ist IT auf<br />

einem Quadratmeter – grenzenlos einfach.<br />

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12 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Als Mitglied des <strong>KAV</strong> genießen Sie unter anderem<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

iStock.com/PeopleImages<br />

✓Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare,<br />

Workshops, Tagungen und Großevents<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung<br />

von Fortbildungen aus dem neuen <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei<br />

der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen<br />

<strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung der<br />

vom <strong>KAV</strong> und der Deutschen Anwaltakademie (DAA)<br />

veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln<br />

✓ 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

✓ Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur<br />

Pflege von Kontakten<br />

✓ Vier Ausgaben des <strong>KAV</strong> Magazins<br />

✓ Kostenfreier Robenverleih<br />

✓ Kostenfreier Zugang zur <strong>KAV</strong> Lounge im LG Köln<br />

inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser<br />

✓ Online-Buchungsportal für Seminare –<br />

www.kav-seminare.de<br />

✓ Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und<br />

Kanzleimitarbeiter unter www.kav-karriere.de<br />

✓ Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und<br />

weiteren Institutionen<br />

✓ Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz<br />

vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln<br />

✓ Vergünstigte Nutzung des <strong>KAV</strong> Kurierdienstes der<br />

<strong>KAV</strong> Service GmbH<br />

✓ Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,<br />

dem Versorgungswerk<br />

und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung<br />

✓ Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den<br />

<strong>KAV</strong> Kooperationspartnern<br />

www.koelner-anwaltverein.de/partner<br />

✓ Option zur Nutzung des KVB JobTickets<br />

✓ Rechtsberatung in der <strong>KAV</strong> Geschäftsstelle im LG Köln<br />

✓ Telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

✓ Durch die Mitgliedschaft des <strong>KAV</strong> im DAV:<br />

Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />

*Jungmitglieder:<br />

Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V.,<br />

deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht<br />

länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben.


ANWALTSZUKUNFTSKONGRESS.DE<br />

10. / 11. OKT <strong>2019</strong><br />

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Kennedy-Ufer 2 A<br />

50679 Köln<br />

TOP-REFERENTEN<br />

BEST PRACTICES<br />

FACHAUSSTELLUNG<br />

NETWORK NIGHT<br />

RECHTSBERATUNG IM DIGITALEN ZEITALTER<br />

Welche Trends prägen die Entwicklungen auf dem Rechtsberatungsmarkt?<br />

Wo liegen die Chancen und die Risiken? Die Antworten auf diese und viele andere<br />

Fragen erhalten Sie auf dem Anwaltszukunftskongress.<br />

JETZT BIS 10.10.<strong>2019</strong> ANMELDEN!<br />

Nur für Mitglieder des KölnerAnwaltVerein, mit diesem Code noch einmal<br />

10 % auf den Ticket-Preis.<br />

<strong>KAV</strong><strong>2019</strong><br />

Eine gemeinsame Veranstaltung von


14 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

<strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen<br />

für <strong>KAV</strong> Mitglieder im Partnerbereich unserer Website näher vorstellen zu können.<br />

Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden<br />

Unternehmen unterbreiten:<br />

Bürobedarf<br />

Hänsel


<strong>KAV</strong> Intern | 15<br />

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem <strong>KAV</strong> Partnerbereich auf unserer Website unter<br />

www.koelner-anwaltverein.de/partner.<br />

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>KAV</strong> Geschäftsstellen für Fragen und<br />

Anregungen rund um das Partnerangebot des <strong>KAV</strong> zur Verfügung.


16 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

WARUM SOCIAL MEDIA?<br />

Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App<br />

ist der <strong>KAV</strong> auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei<br />

Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen<br />

YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle Themen<br />

und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten.<br />

Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere Präsenz bei<br />

Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgenden<br />

Links:<br />

Neu: Instagram<br />

Facebook<br />

Xing<br />

Twitter<br />

YouTube<br />

www.instagram.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

www.facebook.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

www.xing.com/net/koelneranwaltverein<br />

www.twitter.com/koelneranwalt<br />

www.youtube.de – Kölner Anwaltverein<br />

Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-) Wege,<br />

würden wir uns sehr freuen.<br />

RECHTZEITIG INFORMIERT<br />

Seit bereits zwei Jahren informiert der <strong>KAV</strong> seine Mitglieder mit<br />

seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich<br />

erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat<br />

stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten<br />

Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere<br />

Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten<br />

zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber<br />

hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen,<br />

Empfängen und Bällen ein und hält nützliche<br />

Informationen für die Empfänger bereit. Interessierte<br />

Mitglieder können sich über die Website<br />

des <strong>KAV</strong> für diesen Service registrieren.<br />

DER YOUTUBE-KANAL DES <strong>KAV</strong><br />

Mit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir<br />

Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum<br />

einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel<br />

den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte<br />

zum Deutschen Anwaltstag.<br />

Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren konkrete<br />

Angebote für <strong>KAV</strong> Mitglieder und die damit verbundenen<br />

Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft näher vor.<br />

Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir<br />

freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal<br />

auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos<br />

verpassen.<br />

www.youtube.com – Kölner Anwaltverein


10. OKTOBER <strong>2019</strong>, 19 UHR<br />

KÖLSCH, KÖLSCH, KÖLSCH<br />

07. NOVEMBER <strong>2019</strong>, 19 UHR<br />

GIN, GIN, GIN AND TONIC<br />

AFTERWORK LOUNGE @ LEGS11<br />

IM MGALLERY HOTEL MONDIAL AM DOM COLOGNE<br />

Diese beiden Events des Ausschusses Junge Anwälte im<br />

<strong>KAV</strong> e. V. werden etwas ganz Besonderes. Im nigelnagelneuen<br />

„LEGS11 Coffeeshop & Deli“ im MGallery Hotel<br />

Mondial am Dom begrüßt der <strong>KAV</strong> seine Junganwälte<br />

und Juniormitglieder mit freundlicher Unterstützung<br />

des <strong>KAV</strong> Marketingpartners Philips zu zwei entspannten<br />

Afterwork-Treffen.<br />

Während am 10. Oktober <strong>2019</strong> unsere Stadt, unser<br />

Kölsch und unsere regionalen Tapas dabei verlässliche<br />

Begleiter sind, dreht sich am 07. November <strong>2019</strong> alles<br />

um das Thema Gin & Tonic. Dabei steht das Netzwerken<br />

der jungen Kollegen und jenen, die es werden möchten<br />

bei beiden Terminen klar im Fokus. Die Teams von Philips<br />

und dem <strong>KAV</strong> werden zudem vor Ort für Informationen<br />

und Fragen zur Verfügung stehen.<br />

Aufgrund der gemütlichen Größe des Veranstaltungsortes<br />

und der damit verbundenen limitierten Teilnehmerzahl<br />

bitten wir alle interessierte Junganwälte und<br />

Juniormitglieder um eine kurze Vorabanmeldung per<br />

E-Mail, an: service@koelner-anwaltverein.de.<br />

Weitere Informationen erhaltet Ihr nach der Registrierung.<br />

First come, first serve!<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Euer <strong>KAV</strong> e. V.<br />

Powered by:


18 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

A&K<br />

Anwälte & Kunst<br />

shutterstock/4th Life Photography<br />

Kunst und Jura, welch eine Kombination, könnte man denken. Doch die Kunst des Streitens und die Kunst der<br />

Farben, Formen, Figuren, Kurven und Kanten sind gleichermaßen spannend und vielseitig. Mit der Veranstaltungsreihe<br />

„Anwälte & Kunst“ bieten wir Ihnen eine Mischung aus beiden Bereichen und zeigen dabei auf, wie<br />

viel Recht in der Kunst eine tragende Rolle spielt und wie interessant die Hintergründe sein können. Dabei<br />

kombinieren wir spannende Vorträge mit aktuellen Ausstellungen, begeben uns mit Ihnen auf Exkursionen<br />

und begegnen dabei Künstlern, Sammlern und Experten hautnah. In Zusammenarbeit mit der Van der Grinten<br />

Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker freuen wir uns sehr über den großen Zuspruch, den diese Veranstaltungsreihe<br />

erhält. Aus diesem Grunde arbeiten wir voller Tatendrang an stets attraktiven Programmen<br />

für Sie. Die bereits geplanten Termine präsentieren wir Ihnen in Kürze auf unserer Website www.kav.koeln.<br />

Anwälte & Kunst ist eine gemeinsame<br />

Veranstaltungsreihe von:


<strong>KAV</strong> Intern | 19<br />

Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln<br />

Ein wichtiger Servicebestandteil des <strong>KAV</strong> ist der Robenverleih in der<br />

Zweigstelle des <strong>KAV</strong> e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen<br />

Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden<br />

hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur<br />

Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des<br />

Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt.<br />

Die Mitglieder des <strong>KAV</strong> können sich darauf verlassen, stets dem<br />

Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilnehmen<br />

zu können.<br />

Dieses Angebot hat der <strong>KAV</strong> nunmehr für seine Mitglieder erweitert<br />

und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten<br />

im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere<br />

Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des<br />

<strong>KAV</strong> daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage<br />

eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung<br />

eine Robe leihen.<br />

Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung<br />

oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der <strong>KAV</strong><br />

bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese<br />

mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss<br />

an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.<br />

Wir geben<br />

Sicherheit.<br />

Kunst- und Transportversicherungen: Damit Ihre Kunst überall sicher ist.<br />

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20 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Aktuelles & Wissenswertes<br />

<strong>KAV</strong> RECHTPERSÖNLICH<br />

Interview mit Frau Kollegin Dr. Luise Hauschild, Mitglied des Vorstands<br />

des <strong>KAV</strong> e. V., und dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln, Herrn Kollegen Dr. Thomas Gutknecht<br />

I. BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

L.H.: Die Novemberentscheidung des BGH aus dem Jahr 2003.<br />

I. BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

T.G.: Da gab es in den Jahren schon einige bemerkenswerte<br />

Entscheidungen. Aber besonders bahnbrechend und überraschend<br />

ist für mich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus<br />

Oktober 2017 zur faktischen Einführung eines weiteren Geschlechts<br />

soweit nämlich gefordert wird, im Geburtsregister einen weiteren<br />

positiven Geschlechtseintrag neben männlich oder weiblich zuzulassen.<br />

Das wird perspektivisch gesehen schon eine umwälzende<br />

Wirkung auf große Teile unserer Rechtsordnung haben.


Aktuelles & Wissenswertes | 21<br />

2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />

oder den Sie bewundern?<br />

L.H.: Ruth Bader-Ginsburg.<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

L.H.: Zwar jedem bekannt und kein ganzes Gesetz, sondern nur<br />

eine einzelne Vorschrift, aber der Wortlaut des § 962 BGB bringt<br />

mich immer noch zum Lachen.<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals<br />

an-freunden?<br />

L.H.: Trotz seiner unbestreitbaren Bedeutung für unser aller Zusammenleben<br />

bin ich mit dem öffentlichen Rechte leider nie warm<br />

geworden.<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />

nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonere<br />

beschäftigen?<br />

L.H.: Datenschutz.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />

oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

L.H.: Aller Anfang ist schwer, aber durchhalten lohnt sich.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />

L.H.: Hoffentlich noch mit mir zusammen, da ich mich nicht mit 45<br />

zur Ruhe setzen möchte.<br />

II. PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

L.H.: Ich habe schon häufig den Satz „Du bist Anwältin? Aber du bist<br />

doch so nett!“ gehört …<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

L.H.: Aus sentimentalen Gründen das Landgericht Bonn.<br />

2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />

oder den Sie bewundern?<br />

T.G.: Größten Respekt habe ich vor Kollegen und Kolleginnen, die<br />

im sogenannten „Kampf ums Recht“ es auf sich nehmen, persönlichen<br />

Repressalien ausgesetzt zu sein, und natürlich vor solchen,<br />

die das Vertreten ihrer Meinung und den Einsatz für ihre Mandanten<br />

teilweise mit ihrer Freiheit, ihrer Gesundheit oder gar ihrem<br />

Leben bezahlen müssen.<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

T.G.: Es gibt sicherlich nicht wenige auf den ersten Blick „skurril“<br />

anmutende Gesetze und sonstige normative Regelungen, insbesondere<br />

wenn diese manchmal recht detailverliebt zu sein scheinen.<br />

Wenn man sich aber mit der dahinterstehenden Komplexität näher<br />

beschäftigt, fällt oftmals auf, dass etwa eine hohe, auf den ersten<br />

Blick eher belächelte, Regelungstiefe kaum zu vermeiden ist. Der<br />

Respekt vor dem Gesetzgeber gebietet mir aber auch, über Gesetze<br />

nicht das Verdikt der Skurrilität zu fällen.<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals<br />

an-freunden?<br />

T.G.: Angesichts der bereits recht vielen Jahre meiner Zugehörigkeit<br />

zur Anwaltschaft muss ich eher darüber nachdenken, mit welchem<br />

Rechtsgebiet ich mich niemals habe anfreunden können.<br />

Ich habe es aber immer so gehalten, die jeweilige Herausforderung<br />

anzunehmen und mich entsprechend einzuarbeiten, ohne hierbei<br />

unüberwindliche Abneigungen gegenüber einem Rechtsgebiet zu<br />

entwickeln.<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />

nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere<br />

beschäftigen?<br />

T.G.: Ganz klar: Die Digitalisierung in all ihren Facetten, bis hin zur<br />

sogenannten künstlichen Intelligenz, die wohl versuchen wird,<br />

zumindest einen Teil der sogenannten Subsumtionsvorgänge an<br />

sich zu ziehen.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />

oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

T.G.: Keine Berührungsängste vor neuen Rechtsgebieten und Aufgaben.<br />

Und: Auch Autoritäten und Kapazitäten kochen nur mit Wasser.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />

T.G.: Er oder Sie wird wohl auf die Papierakte verzichten müssen,<br />

dafür aber in der Lage sein, Ort und Zeit der Arbeit noch deutlich<br />

flexibler handhaben zu können, bei des Weiteren wesentlich vereinfachtem<br />

Zugriff auf jegliche Informationen.<br />

II. PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

T.G.: Vorurteile habe ich nur selten erlebt. Am ehesten muss man<br />

noch den üblichen Stundensatz erläutern und das Vorurteil, man<br />

verdiene ja wohl zu viel, anhand der kanzleitypischen Kostenstruktur<br />

korrigieren.<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

T.G.: Landgericht Passau mit Sitzungssaal, der beeindruckende historische<br />

Wandmalereien hat. Man fühlt sich hier gleich wesentlich<br />

bedeutender …<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


22 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />

abends?<br />

L.H.: Perfekt aufgeräumt, damit der Einstieg am Montagmorgen<br />

nicht so schwer fällt.<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />

Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />

L.H.: Ich wäre wahrscheinlich Journalistin geworden.<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

L.H.: Es gibt so viele gute Autoren und Autorinnen, dass ich mich da<br />

nicht festlegen kann.<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

L.H.: Sei du selbst – alle anderen gibt es schon.<br />

III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />

Recht ist …<br />

L.H.: ... der Wille zur Gerechtigkeit.<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />

abends?<br />

T.G.: Eigentlich immer ziemlich geordnet, weil ich anders nicht<br />

arbeiten kann; obwohl etwa Kollegen aus meiner Kanzlei, deren<br />

Schreibtisch – zurückhaltend ausgedrückt – immer recht unübersichtlich<br />

erscheint, mindestens genau so viel „wegschaffen“. Man<br />

kann vom Zustand des Schreibtischs nicht auf die Qualität der<br />

Sachbearbeitung schließen.<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />

Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />

T.G.: Arzt.<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

T.G.: Kurt Tucholksy.<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

T.G.: Weisheit ist zu viel verlangt, aber: sich selbst nicht so wichtig<br />

nehmen, anderen auch mal zuhören und Demut.<br />

III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />

Recht ist …<br />

T.G.: ... eine auch jenseits des jeweiligen geschriebenen Rechts<br />

das menschliche Zusammenleben ermöglichende und regelnde<br />

gesellschaftliche Verabredung und daher wandelbar, allerdings mit<br />

unverhandelbaren Kernbereichen.<br />

Burnout des Anwalts – kein Grund für die<br />

Wiedereinsetzung<br />

Ein plötzlich an einem Burnout erkrankter Einzelanwalt hätte zuvor<br />

allgemeine Vorkehrungen für seinen Ausfall treffen müssen, damit<br />

dass zur Wahrung von Fristen Erforderliche unternommen wird.<br />

BGH Beschluss vom 10.04.2018 – VI ZB 44/16<br />

Ein ohne eigenes Personal auf einer Nordseeinsel tätiger Einzelanwalt<br />

hatte eine Frist zur Berufungsbegründung versäumt.<br />

In seinem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand<br />

rechtfertigte er dieses Versäumnis mit einer plötzlich aufgetretenen<br />

Burnout-Erkrankung. Aufgrund dieser Erkrankung sei er nicht in der<br />

Lage gewesen, die Berufungsbegründungsfrist zu beantragen. Die<br />

Symptome des Burnouts habe er zuvor nicht erkennen können.<br />

Keiner der übrigen vier Anwaltskollegen auf der Nordseeinsel sei<br />

zu seiner Vertretung bereit gewesen. Der Wiedereinsetzungsantrag<br />

hat keinen Erfolg.<br />

bestand für ihn generell dringende Veranlassung, Vorkehrungen<br />

für einen plötzlichen Ausfall zu treffen. Dass er seine Anwaltstätigkeit<br />

auf einer Insel ausübt, auf der nur wenige Anwälte tätig sind,<br />

entschuldigt ihn nicht. Eine Vertretung hätte auch ohne weiteres<br />

auf dem Festland erfolgen können.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

RaphaelKoh/unsplash<br />

Der Anwalt hat alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Wahrung<br />

von Fristen bei unvorhergesehenen Ausfällen notwendig sind.<br />

Ist ein Berufsträger als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig,<br />

muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall<br />

treffen, beispielsweise durch Absprache mit einem vertretungsbereiten<br />

Kollegen. Der Anwalt konnte in diesem Fall nicht glaubhaft<br />

machen, dass er die zumutbare Vorsorge für einen plötzlichen<br />

Verhinderungsfall getroffen hat. Als Einzelanwalt ohne Personal


Aktuelles & Wissenswertes | 23<br />

Was ist ein Fernabsatz-Mandat?<br />

Auch Anwaltsverträge sind Verbraucherverträge und können Fernabsatzgeschäfte im Rahmen<br />

des § 312 c Abs. 1 BGB sein. Sind es Fernabsatzgeschäfte, stellt sich die Frage, ob und inwieweit<br />

sie widerrufen werden können. Diese Fragen musste das Amtsgericht Köln im Verfahren 111 C<br />

247/18 behandeln.<br />

Zum Sachverhalt: Der Kläger des Verfahrens mandatierte den<br />

Beklagten, einen Kölner Strafverteidiger, am 23.07.2018 mit<br />

der Vertretung in einem Strafverfahren, um für den Kläger als<br />

Geschädigten Akteneinsicht zu erlangen und eine Beschwerde<br />

einzureichen. Der Kläger kontaktierte den Beklagten an diesem<br />

Tag um 14.54 Uhr mit einer E-Mail des Inhaltes, er benötige<br />

schnellstmöglich eine Vertretung in einem Strafverfahren. Mit<br />

einer E-Mail um 17.43 Uhr bat der Beklagte den Kläger um Rückruf,<br />

um die Angelegenheit zu besprechen. Der Kläger nahm daraufhin<br />

telefonischen Kontakt zu dem Beklagten auf, schilderte diesem<br />

den dem Strafverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt und<br />

erklärte sich bereit, eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis<br />

abzuschließen. Um 17.56 Uhr übersandte der Kläger dem Beklagten<br />

ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, woraufhin der<br />

Beklagte dem Kläger um 18.42 Uhr eine Vollmacht, eine Vergütungsvereinbarung,<br />

eine Vorschussrechnung und den Entwurf<br />

eines Beschwerdeschriftsatzes übermittelte. Nachdem der Kläger<br />

mit E-Mail von 19.06 Uhr die unterzeichnete Vollmacht und Vergütungsvereinbarung<br />

sowie eine Quittung der Überweisung eines<br />

Vorschusses an den Beklagten übersandte, reichte dieser die<br />

Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein, dies teilte er<br />

dem Kläger mit E-Mail von 20.26 Uhr mit.<br />

Nach Eingang der Strafakte bei dem Beklagten wandte sich dieser<br />

am 16.08.2018 zur Besprechung des weiteren Vorgehens erneut an<br />

den Kläger. Mit E-Mail vom 11.09.2018 teilte der Kläger ihm schriftlich<br />

die Beendigung des Mandates mit, woraufhin der Beklagte<br />

am 12.09.2018 eine Schlussrechnung übersandte und den Kläger<br />

zur Zahlung einer weiteren Vergütung aufforderte. Mit Schreiben<br />

vom 18.09.2018 erklärte der Kläger den Widerruf des Anwaltsvertrages.<br />

Der Kläger klagte daraufhin den gezahlten Vorschuss ein,<br />

der beklagte Anwalt erhob Widerklage wegen des offenstehenden<br />

Rechnungsbetrages.<br />

Der Kläger war der Ansicht, ihm stehe aus § 312 c BGB ein Widerrufsrecht<br />

zu, da der Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel<br />

– insoweit unstreitig – zustande gekommen sei.<br />

Dieses Widerrufsrecht habe er am 18.09.18 fristgerecht ausgeübt,<br />

da der Kläger unstreitig von dem Beklagten keine Widerrufsbelehrung<br />

erhalten hatte. Es handele sich um ein Fernabsatzgeschäft,<br />

da der beklagte Anwalt auf seiner Internetseite seine Telefonnummer<br />

und seine E-Mail-Adresse angegeben habe, dies sei Werbung<br />

um den Abschluss eines Fernabsatzvertrages.<br />

Der beklagte Anwalt war der Ansicht, der Vertragsschluss sei nicht<br />

im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und<br />

Dienstleistungssystems erfolgt und behauptete dazu, er werbe<br />

nicht planmäßig mit dem Angebot fernmündlicher Beratung. Bei<br />

dem Hinweis auf seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf der<br />

Kanzleiinternetseite handele es sich um eine reine Information.<br />

In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht durch Inaugenscheinnahme<br />

der Internetseite der Kanzlei des Beklagten Beweis<br />

erhoben.<br />

Das Gericht wies die Klage des Klägers ab und gab der Widerklage<br />

des beklagten Anwaltes statt und führte dazu in den Gründen<br />

aus:<br />

„Die Klage ist zulässig, aber unbegründet, die zulässige Widerklage<br />

ist begründet.<br />

I. Der Kläger hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen<br />

Anspruch auf Zahlung von 833,00 € nebst Zinsen gegen den Beklagten,<br />

insbesondere nicht aus §§ 357 Abs. 1, 355 Abs. 1 Satz 1,<br />

312 c Abs. 1, 312 g Abs. 1 BGB.<br />

Nach §§ 357 Abs. 1, 355 Abs. 1 Satz 1 BGB sind empfangene<br />

Leistungen zurück zu gewähren, wenn einem Verbraucher durch<br />

Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt wird und dieser seine<br />

Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Nach § 312 g Abs. 1<br />

BGB steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen<br />

zu. Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der<br />

Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde<br />

Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und<br />

den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel<br />

verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im<br />

Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder<br />

Dienstleistungssystem erfolgt (§ 312 c Abs. 1 BGB).<br />

Vorliegend handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag im<br />

Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB, weil der Vertragsschluss jedenfalls<br />

nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs-<br />

oder Dienstleistungssystems erfolgt ist. Ein für den Fernabsatz<br />

organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt<br />

Helloquence/unsplash<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


24 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

vor, wenn der Unternehmer in seinem Betrieb die personellen,<br />

sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen<br />

hat, die notwendig sind, regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz zu<br />

bewältigen (BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16 -, juris Rn.<br />

19 m. w. N.). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der sachliche<br />

Anwendungsbereich des Fernabsatzrechtes nicht schon dann<br />

eröffnet sein, wenn der Inhaber eines Geschäftes ausnahmsweise<br />

eine telefonische Bestellung entgegennimmt und die Waren dem<br />

Kunden nicht in seinem Ladenlokal übergibt, sondern mit der<br />

Post versendet. Die Grenze zum organisierten Fernabsatzsystem<br />

soll jedoch dann überschritten sein, wenn der Inhaber eines<br />

Geschäftes Waren nicht nur gelegentlich versendet, sondern<br />

systematisch auch mit dem Angebot telefonischer Bestellung und<br />

Zusendung der Waren wirkt (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2016 – I<br />

ZR 30/15 -, juris Rn. 51). Ausreichend ist demnach die planmäßige<br />

Werbung eines Unternehmens mit dem Angebot telefonischer<br />

Bestellung und Zusendung der Ware, nicht aber, dass der Unternehmer<br />

auf seiner Homepage lediglich Informationen – etwa über<br />

seine Waren bzw. seine Dienstleistungen und seine Kontaktdaten –<br />

zur Verfügung stellt (BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16 -,<br />

juris Rn. 19). Ebenso wenig kann bei einem Rechtsanwalt ein für<br />

den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem<br />

bejahrt werden, wenn dieser lediglich die technischen Möglichkeiten<br />

zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz, etwa<br />

ein Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und<br />

Faxanschlüsse vorhält, die auch sonst zur Bewältigung des Betriebs<br />

einer Anwaltskanzlei erforderlich sind (BGH a. a. O.).<br />

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung<br />

des Gerichtes fest, dass der Beklagte schon nicht planmäßig mit<br />

dem Angebot der Mandatierung im Wege des Fernabsatzes wirbt.<br />

Auf der Website des Beklagten, die das Gericht in der mündlichen<br />

Verhandlung mit den Parteivertretern in Augenschein genommen<br />

hat, finden sich zwar unter dem Reiter „Kontakt“ die Postanschrift,<br />

Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kanzlei sowie ein Kontaktformular.<br />

Damit handelt es sich aber gerade um jede Art der Information<br />

über Kontaktdaten, die nach dem Willen des Gesetzgebers<br />

noch nicht zur Begründung eines Vertragsschlusses im Fernabsatz<br />

genügen sollen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass<br />

auf einem grau hinterlegten, farblich nicht auffälligen Banner<br />

unterhalb des jeweils geöffneten Reiters die Mobilefunknummern<br />

der beiden Rechtsanwälte der Kanzlei hinterlegt sind.<br />

Ausweislich der Überschrift – „Strafverteidiger-Notruf (z. B. bei<br />

Festnahme oder Hausdurchsuchungen)“ – erfolgt diese Information<br />

nicht zur Werbung, sondern zum Zwecke der kurzfristigen Erreichbarkeit<br />

in Notfällen.<br />

Der Kläger legte dann gegen dieses Urteil Berufung beim Landgericht<br />

Köln ein. Die Berufung nahm der Kläger zurück, nachdem ihm<br />

das Landgericht Köln mit Hinweisbeschluss vom 26.06.<strong>2019</strong> zum<br />

Aktenzeichen 9 S 98/19 mitteilte, die Berufung sei offensichtlich<br />

unbegründet. Nach prozessualen Ausführungen zum Angriff einer<br />

Beweiswürdigung der ersten Instanz in der Berufungsinstanz teilte<br />

das Gericht mit Blick auf die hier interessierende Frage mit:<br />

„Der Angriff der Berufung, wonach bereits die gezielte Werbung<br />

auf einer Anwaltswebsite zur Aufnahme eines Fernabsatzvertrages<br />

ausreichend sei und es sich bei dem auf der Internetseite des Beklagten<br />

dargestellten Strafverteidiger-Notruf eben nicht um reine<br />

Information und die Mitteilung von Kontaktdaten, sondern um<br />

gezielte Werbung handele, ist nicht erfolgreich.“<br />

Das bedeutet nach Auffassung des Amtsgerichts Köln und des<br />

Landgerichts Köln, dass auf einer Internetseite einer Anwältin oder<br />

eines Anwaltes veröffentlichte Kontaktdaten nicht Werbung um<br />

ein Fernabsatzgeschäft sind und ein Fernabsatzgeschäft deswegen<br />

auch dann nicht anzunehmen ist, wenn gerade über diese Kontaktdaten<br />

ein Anwaltsvertrag zustande kommt. Dabei muss man sich<br />

vor Augen halten, dass nicht nur E-Mail oder sonstige digitale Kommunikation<br />

zu einem Fernabsatzgeschäft führen können, sondern<br />

auch der Abschluss eines Anwaltsvertrages per Telefon, per Telefax<br />

oder schlicht und ergreifend per Post.<br />

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die das Amtsgericht<br />

mehrfach zitiert hat, ist in NJW 2018, 690 veröffentlicht. Dort heißt<br />

es im Leitsatz 2:<br />

„Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem<br />

liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn<br />

der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum<br />

Abschluss eines Anwaltsvertrages im Fernabsatz wie Briefkästen,<br />

elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse<br />

vorhält.“<br />

Nach der derzeitigen Rechtsprechung entsteht ein Widerrufsrecht<br />

für den Mandanten daher nicht, wenn ein Mandat auf die gerade<br />

genannte Weise zustande kommt. Erforderlich ist darüber hinaus<br />

immer noch, dass in der Kanzlei ein System vorgehalten wird, was<br />

auf den Vertrieb von Fernabsatzleistungen ausgerichtet ist.<br />

RA Joachim Kleinrahm, Köln<br />

Mitglied des Vorstandes<br />

Das Amtsgericht führte dann noch zur Widerklage aus, dass der<br />

Vertrag zustande gekommen ist, die Höhe der vereinbarten Vergütung<br />

und die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung war – abgesehen<br />

von dem Problem des Fernabsatzgeschäftes – nicht streitig.


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26 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung:<br />

Bessere und auch gebührenrechtlich interessante<br />

Alternative zum Kombi-Auftrag<br />

BGH-Beschluss vom 20.09.2018, Aktenzeichen I ZB 120/17<br />

In Sachen Zwangsvollstreckung haben sich durch einen relativ neuen BGH-Beschluss neue Chancen<br />

aufgetan. Herr Harald Minisini, geprüfter Rechtsfachwirt und Experte für Forderungsmanagement<br />

erklärt, was genau das für die Kanzleipraxis bedeutet.<br />

Seit der Reform der Sachaufklärung besteht die Möglichkeit nach<br />

§ 802 l ZPO, Drittauskünfte im Rahmen des Verfahrens zur Abgabe<br />

der Vermögensauskunft einzuholen. Insoweit kann man über<br />

diesen Weg Informationen über den aktuellen Arbeitgeber, Konten,<br />

Versicherungen und Kreditverträge des Schuldners sowie Fahrzeuge<br />

in Erfahrung bringen. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder<br />

der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint<br />

oder aber die in der Vermögensauskunft gemachten Angaben<br />

voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des<br />

Gläubigers führen. In der Praxis wird noch viel zu oft mit dem alten<br />

„Kombi-Auftrag“ gearbeitet: Falls der Schuldner nicht zum Termin<br />

zur Vermögensauskunft erscheint, wird ein Haftbefehl beantragt. In<br />

der Praxis hört man immer wieder, dass die Drittauskünfte zu teuer<br />

sind und deshalb nicht eingeholt werden. Das Gegenteil ist der<br />

Fall! Im Ergebnis ist sicherlich die Vollstreckung eines Haftbefehls<br />

weitaus kostenintensiver. Spätestens dann, wenn eine Wohnungsöffnung<br />

und damit entstehende Schlosserkosten anfallen. Außerdem<br />

darf nicht vergessen werden, dass der Haftbefehl nicht mehr<br />

kostenlos erteilt wird, sondern hierfür mittlerweile 20,00 € Gerichtskosten<br />

anfallen.<br />

Im Gegenzug sind die Drittauskünfte als unabhängige Behördenauskünfte<br />

zu sehen. Es besteht also nicht die Gefahr, dass die Behörde<br />

beispielsweise bewusst Konten verschweigt, was der Schuldner<br />

erfahrungsgemäß im Rahmen der Vermögensauskunft gerne tut.<br />

Von daher sollten die Drittauskünfte, vor allem die des Bundeszentralamtes<br />

für Steuern (Modul M 2), immer die erste Wahl sein.<br />

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2018 war<br />

in der Praxis lange ersehnt und ist für den Gläubiger, vor allem<br />

für den Gläubigervertreter, mehr als günstig. Der Verfasser dieses<br />

Artikels hat bereits relativ früh die Entscheidung des Landgerichts<br />

Frankfurt/Main erwirkt, welche den Bevollmächtigten vollumfänglich<br />

für den Antrag auf Einholung von Drittauskünften eine 0,3<br />

Gebühr nach Ziff. 3309 VV RVG aus der zu vollstreckenden Forderung<br />

zugebilligt hat. Im Anschluss an diese Entscheidung gab es<br />

zahlreiche Meinungen, beispielhaft Landgericht Memmingen und<br />

Amtsgericht Meißen, die dem Anwalt bzw. dem Inkassounternehmen<br />

für die Einholung von Drittauskünften überhaupt keine Gebühr<br />

zugesprochen haben, sondern sich auf den Standpunkt stellten,<br />

dass die Einholung von Drittauskünften mit der Gebühr für die<br />

Vermögensauskunft abgegolten sei.<br />

von Drittauskünften einerseits eine Gebühr in Höhe von 0,3 nach<br />

Ziff. 3309 VV RVG und andererseits aus der zu vollstreckenden<br />

Forderung entsteht, also die Streitwertbegrenzung von 2.000,00 €<br />

gerade nicht gilt.<br />

Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes sollte die Gläubiger<br />

veranlassen, von dem oben erwähnten „Kombi-Auftrag“ abzuweichen.<br />

Die Gläubiger sollten im ersten Schritt also auf die Sachpfändung<br />

verzichten und lediglich einen Antrag auf Abgabe der<br />

Vermögensauskunft stellen. Falls der Schuldner nicht zum Termin<br />

erscheint oder aber die im Vermögensverzeichnis genannten<br />

Angaben nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers<br />

führen, sollten Drittauskünfte beantragt werden. Auf diesem Weg<br />

erhält der Gläubiger zumindest bei Einholung der Drittauskünfte<br />

die 0,3 Verfahrensgebühr ohne Streitwertbegrenzung und kann sich<br />

objektiv ein Bild machen, welche Vermögenswerte der Schuldner<br />

tatsächlich hat, ohne Gefahr zu laufen, dass der Schuldner bewusst<br />

Vermögenswerte im Rahmen der Vermögensauskunft verschweigt.<br />

Im Anschluss kann der Gläubiger sodann unmittelbar in die Forderungspfändung,<br />

also beispielsweise Lohn- und Kontenpfändung<br />

gehen, sodass er auf diesem Weg eine weitere 0,3 Verfahrensgebühr<br />

aus der zu vollstreckenden Forderung erhält.<br />

Insoweit stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes endlich<br />

klar, dass der Bevollmächtigte die Drittauskünfte nicht unentgeltlich<br />

einholen und auswerten muss.<br />

Harald Minisini<br />

Harald Minisini ist<br />

geprüfter Rechtsfachwirt<br />

und Geschäftsführer und<br />

Gesellschafter der Inkasso-<br />

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Allershausen.<br />

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seiner Inkassotätigkeit<br />

komplexe und schwierige<br />

Zwangsvollstreckungsmandate,<br />

vielfach auch<br />

aus Anwaltskanzleien.<br />

Erfreulicherweise hat sich der Bundesgerichtshof nunmehr vollumfänglich<br />

der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main<br />

angeschlossen und klargestellt, dass für den Antrag auf Einholung<br />

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28 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

JURTOUR<br />

BARCELONA<br />

ToaHeftiba/unsplash<br />

¡Benvinguts a Barcelona!<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

in den frühen 1990er Jahren überkam mich<br />

der starke Wille, meine damals in Zaragoza<br />

lebenden Großeltern in den Osterferien zu<br />

besuchen. Eine große Reise für einen gerade<br />

mal sechs Jahre alten Jungen, dem der<br />

erste Alleinflug seines Lebens bevorstand.<br />

Da zur damaligen Zeit, wie auch heute<br />

noch, der Stadtflughafen von Zaragoza<br />

aus Deutschland kaum angeflogen wurde,<br />

buchten meine Eltern für mich einen Flug<br />

nach Barcelona, wo meine Großeltern<br />

mich in den frühen Morgenstunden am<br />

Flughafen El Prat in die Arme schlossen.<br />

Gemeinsam besuchten wir meine im<br />

Zentrum lebende Großtante und ich erlebte<br />

zum ersten Mal die Metropole am Mittelmeer<br />

mit den großen Augen eines kleinen<br />

Kindes. Die Architektur der verschiedenen<br />

Gaudí-Bauwerke und der anmutige Anblick<br />

auf die wohl bekannteste Kathedrale<br />

Spaniens, die Sagrada Familia, blieben mir<br />

unter anderem bis zu meinem zweiten<br />

Besuch viele Jahre später prägend in<br />

Erinnerung. Was damals als Kleinkind für<br />

Begeisterung sorgte, steigerte sich als<br />

Erwachsener in die Höhe.<br />

Barcelona ist eine Stadt wie kaum eine<br />

andere. Lebendig, voller Atmosphäre und<br />

Kultur. Sie mischt gekonnt das, was der<br />

Großteil von uns so mag: Einen Cocktail,<br />

bestehend aus Highlights der Geschichte<br />

und Moderne mit der Annehmlichkeit,<br />

zwischen einer Stadtrundfahrt oder dem<br />

Bummel auch mal die Sonne an einem der<br />

Stadtstrände zu genießen und ein wohltuendes<br />

Bad im Mittelmeer zu genießen. Wer<br />

den Prachtboulevard „Passeig de Gràcia“<br />

entlangspaziert oder die bekannte Rambla<br />

entdeckt, sollte sich zwar jederzeit von den<br />

beeindruckenden Fassaden begeistern und<br />

von der guten Stimmung anstecken lassen,<br />

dennoch die eigene Habe stets im Auge<br />

behalten. Denn hier gastieren die wohl<br />

spitzfindigsten Langfinger Europas. Also<br />

bitte Vorsicht!<br />

Doch davon abgesehen sind diese Boulevards<br />

der Stadt besonders schön. Hierbei<br />

empfiehlt es sich, eines der traditionsreichen<br />

Cafés aufzusuchen, einen wohlschmeckenden<br />

Café con leche zu genießen<br />

und dabei die verschiedenen vielfältigen<br />

Eindrücke auf sich wirken zu lassen, bevor<br />

die Tour weitergeht. Allgegenwärtig ist<br />

Barcelonas bekanntester Sohn: Antoni<br />

Gaudí. Schräg gemauerte Stützen, naturnahe<br />

und weiche Formen sowie Motive,<br />

die die Flora und Fauna in Form und Farbe<br />

widerspiegeln, natürlich künstlerisch interpretiert,<br />

schmücken zahlreiche Bauwerke<br />

dieser, seiner Wahlheimatstadt. Geboren<br />

wurde er im Jahre 1852 in der rund 110<br />

Kilometer entfernten Stadt Reus.<br />

Die Sagrada Familia, die mich mit sechs<br />

Jahren schon sprachlos gemacht hat,<br />

schafft es auch heute immer wieder. Eine<br />

nie enden wollende Baustelle, aber mit<br />

Abstand die schönste Europas. Hier lohnt<br />

sich ein Besuch am Nachmittag, wenn die<br />

Hitze den höchsten Punkt bereits hinter<br />

sich gelassen hat und der leichte Seewind<br />

bis in die zentraleren Gefilde der Stadt<br />

Einzug hält. Erstaunliche architektonische<br />

Werke prägen auch das Viertel Eixample,<br />

was übersetzt soviel wie „Erweiterung“<br />

bedeutet. Hier sind im späten 19. und<br />

frühen 20. Jahrhundert einige der schönsten<br />

Gebäude des Landes entstanden. Und<br />

auch hier lassen sich die Spuren Gaudís<br />

wiederfinden.<br />

Wenn Ihnen die Kunst Gaudís gefällt,<br />

sollten Sie auf jedenfall auch den Park<br />

Güell besuchen. Dieser auf über 17 Hektar<br />

angelegte und zwischen den Jahren 1900


Aktuelles & Wissenswertes | 29<br />

FlorenciaPotter/unsplash<br />

bis 1914 von Gaudi erschaffene Park zählt<br />

jährlich rund drei Millionen Besucher und<br />

ist nach der Sagrada Família das zweitgrößte<br />

Highlight der Stadt. Hier befindet sich<br />

das Wohnhaus Gaudís, in dem er von 1906<br />

bis 1925, somit bis ein Jahr vor seinem Tod,<br />

lebte. Das heutige Museum beherbergt<br />

vom Künstler entworfene Möbelstücke<br />

sowie zahlreiche Zeichnungen. Seit dem<br />

Jahr 1984 gehört der Park zum UNESCO-<br />

Weltkulturerbe.<br />

Der Mercat de la Boqueria ist der Tempel<br />

der Versuchung und einer der größten<br />

ständigen Lebensmittelmärkte Europas.<br />

Hier kauft jeder ein: vom Spitzenkoch<br />

über die Hausfrau, Büroangestellte in der<br />

Mittagspause oder Touristen, die während<br />

des Bummelns durch die Straßen hier einkehren.<br />

Kein Wunder, denn ein scheinbar<br />

endloses Angebot an frischem Obst und<br />

Gemüse, frischem Fisch, Fleisch, Käse, Oliven<br />

sowie süße Verführungen wie Pralinen<br />

trumpfen hier in schöner Atmosphäre auf.<br />

Für den schnellen Hunger laden einige Tapasbars<br />

zur Stärkung ein. Nicht verpassen!<br />

In Barcelona sind Kunst, Kultur und gutes<br />

Essen fest mit dem mediterranen Lebensstil<br />

verwoben. Wer keine Lust auf eine<br />

Sightseeingtour hat, kann beim Shopping<br />

alles geben. Die Stadt ist ein Mekka<br />

zahlreicher junger, aufstrebender Designer,<br />

die ihre kreativen Kollektionen in kleinen<br />

Boutiquen präsentieren. Aber auch ein<br />

Ausflug in die Umgebung lohnt sich. Denn<br />

rings um Barcelona verteilen sich diverse<br />

malerische kleine Dörfer, grüne Weinberge<br />

und die schönsten Strände und Buchten der<br />

Costa Brava. Für mich ist diese Küste eine<br />

der schönsten, vor allem im Frühsommer<br />

oder Herbst, wenn die Temperaturen sich<br />

zwischen 20 –25 Grad eingependelt haben<br />

und der Großteil der Touristen bereits verschwunden<br />

ist.<br />

Sollten Sie es in Erwägung ziehen, diese<br />

Stadt zu bereisen, dann nehmen Sie uns<br />

mit. Schicken Sie uns eine Postkarte oder<br />

E-Mail. Wir freuen uns, wenn Sie unsere<br />

Tipps und Hinweise im Rahmen Ihrer Reise<br />

nutzen können.<br />

Bon viatge,<br />

Ihr<br />

Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />

Besuch der bekannten<br />

Sektkellerei Freixenet<br />

Ein besonders interessantes Erlebnis für<br />

Freunde des prickelnden Schaumweins ist<br />

eine Kellereibesichtigung bei Freixenet im<br />

malerischen Weinanbaugebiet Penedès,<br />

südwestlich der Stadt. Hier wird der bekannte<br />

Cava produziert und abgefüllt. Die<br />

Tour hinter die Kulissen ist abwechslungsreich<br />

und süffig. Denn eine Verkostung von<br />

zwei Cavas oder Traubensaft für Kinder ist<br />

Bestandteil der Führung.<br />

» www.freixenet.de/kontakt/kellereibesichtigung<br />

JohnCanelis/unsplash<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


30 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Barcelona<br />

Anreise<br />

Flug<br />

Vom Flughafen Köln/Bonn fliegen täglich Maschinen der Eurowings<br />

und Ryanair nach Barcelona. Ab Düsseldorf stehen Ihnen<br />

zudem Verbindungen mit den spanischen Gesellschaften<br />

Vueling und Iberia zu Verfügung. Auch die Lufthansa steuert<br />

von der Landeshauptstadt die Metropole am Mittelmeer an.<br />

Hotels<br />

The Gates Diagonal Barcelona<br />

Das The Gates Diagonal Barcelona Hotel definiert das<br />

moderne Hotelerlebnis von heute mit der Authentizität von<br />

Wärme und Gastfreundschaft, die der Kultur Barcelonas entspricht.<br />

Das Hotel befindet sich auf der Avinguda Diagonal,<br />

im angesagten Stadtviertel Poblenou, das liebevoll auch als<br />

das „Manchester Kataloniens” bezeichnet wird und voller,<br />

interessanter Kontraste ist. Das besondere an diesem Hotel<br />

ist zunächst die Außenfassade, die der lokale Architekt Juli<br />

Capella entworfen hat. Die überraschende Innenarchitektur<br />

kombiniert Schwarz und Weiß und empfängt die Gäste in<br />

einem Interieur voller künstlerisch inspirierter Details, in dem<br />

Eleganz, fortschrittliches Design und Trends begeistern und<br />

erfahrene, zuvorkommende Gastgeber für einen unvergesslichen<br />

Aufenthalt sorgen.<br />

Egal, ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind, das Hotel<br />

ist der ideale Ausgangspunkt, um Barcelona zu erkunden und<br />

alle wichtigen Sehenswürdigkeiten in nur wenigen Minuten<br />

zu erreichen. Die 240 außergewöhnlich hellen Zimmer sind<br />

mit Wengue-Holz ausgestattet und kombinieren Textilien<br />

mit warmen Farben, um einen komfortablen Aufenthalt zu<br />

gewährleisten. Sie sind für Liebhaber moderner Architektur<br />

konzipiert. Einige bieten einen spektakulären Blick auf den<br />

beeindruckenden Gloria-Turm und die Sagrada Familia. Der<br />

Biergarten, gelegen am herrlichen Torre Glories, ist die Terrasse<br />

des Hauses, auf der Sie gute Cocktails, eine sorgfältige<br />

Auswahl an Craft-Bieren und eine raffinierte Küche genießen<br />

können. Es ist der ideale Ort, um mit Freunden, Familie oder<br />

Geschäftspartnern einen entspannten Ausklang des Tages zu<br />

erleben. Die Dachterrasse des Diagonal205 ist ein weiteres<br />

Barcelona-Erlebnis, das Sie nicht verpassen sollten. Genießen<br />

Sie die atemberaubende Aussicht über die Dächer der<br />

Stadt und lassen Sie sich leckere Tapas und hausgemachte<br />

Cocktails munden. Dank einer zwar lockeren aber dennoch<br />

sehr aufmerksamen Servicekultur fühlen sich Reisende in<br />

Barcelona wie zu Hause, vor allem im The Gates, wo der Gast<br />

im Mittelpunkt steht.<br />

Nehmen Sie teil an unserem JURTOUR-Gewinnspiel und mit<br />

etwas Glück lernen sie Barcelona mit einem Aufenthalt im<br />

The Gates Hotel persönlich kennen.<br />

Alle Details zum Gewinnspiel finden Sie auf Seite 31.<br />

Motel One Barcelona-Ciutadella<br />

Wer kennt Sie nicht? Die Motel One Häuser. Auch in Barcelona<br />

erwartet Sie eine dieser Adressen. Das Design kombiniert<br />

die typisch spanische Bauweise mit regional gefertigten<br />

Designermöbeln und natürlichen Einflüssen der umgebenden<br />

Flora und Fauna.<br />

» www.motel-one.com<br />

Für das leibliche Wohl!<br />

Restaurant Lasarte<br />

Das Restaurant Lasarte im eleganten Monument Hotel öffnete<br />

seine Türen im Januar 2006. Bereits 2017 wurde es mit<br />

drei Michelin-Sternen ausgezeichnet. Es ist viel mehr als die<br />

gastronomische Vision des Küchenchefs Martín Berasategui,<br />

es ist ein wahres Erlebnis! Gemeinsam mit seinem Team<br />

schafft es der Sternekoch seine Gäste mit jedem Aroma und<br />

Geschmack zu begeistern. Nach einer kürzlich durchgeführten<br />

Komplettrenovierung ist das Restaurant nun auch optisch ein<br />

wahrer Hingucker! Licht, Stoffe und dominierendes Eichenholz<br />

verleihen in Kombination eine warme, einzigartige Note. Das<br />

Auge isst schließlich mit.<br />

» www.restaurantlasarte.com<br />

Martínez<br />

Im Restaurant Martínez auf dem Montjuïc erleben Sie mediterrane<br />

Küche bei einem wunderschönen Ausblick über die<br />

Dächer der Stadt, den Strand und das Meer. Hier genießen<br />

Sie unter anderem eine der besten Paellas der Region!<br />

» www.martinezbarcelona.com<br />

La Pepita<br />

Ob Spanien oder Katalonien, ist doch eigentlich egal, denn<br />

Tapas schmecken überall, wenn sie denn gut gemacht sind.<br />

Im La Pepita finden Sie einige der besten. Bestellen Sie einfach<br />

am Tresen, was sie am liebsten haben, und genießen<br />

Sie die trubelige Atmosphäre bei einem kühlen Bier.<br />

» www.lapepitabcn.com<br />

Café Federal<br />

Da Café Federal ist eine Homage an die kleine, gleichnamige<br />

Stadt an der Binna Burra Road, auf halbem Weg zwischen<br />

Possum Creek und Goonengerry im Norden von New South<br />

Wales, Australien. Dort gibt es nicht viel zu tun, außer<br />

zu träumen und den Regen auf ruhigen Straßen und der<br />

Telefonzelle zu beobachten. Ähnlich geht’s in Barcelona zu.<br />

Nur zum Glück mit weniger Regen! Im hauseigenen Garten<br />

oder im modern-lässigen Innenbereich lässt sich frischer Café<br />

genießen. Dazu gibt es leckere Kleinigkeiten.<br />

» www.federalcafe.es/barcelona<br />

Wir wünschen Ihnen viel Glück!<br />

» www.gateshotelbarcelona.com


Aktuelles & Wissenswertes | 31<br />

Gewinnen Sie einen Aufenthalt im<br />

The Gates Hotel Barcelona<br />

Eleben Sie die Hauptstadt Kataloniens und residieren Sie zunächst für eine Übernachtung inkl.<br />

Frühstück und einem Abendessen für zwei Personen im The Gates Hotel Barcelona.<br />

Beantworten Sie uns bitte zur Teilnahme an diesem<br />

Gewinnspiel die nachfolgende Frage korrekt:<br />

In welchem Jahr fanden die<br />

Olympischen Sommerspiele<br />

in Barcelona statt?<br />

A<br />

B<br />

C<br />

1988<br />

1992<br />

1996<br />

Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails<br />

per E-Mail (red.kav-magazin@koelner-anwaltverein.de)<br />

zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses besondere<br />

Barcelona-Erlebnis. Wir wünschen Ihnen viel Glück!<br />

Einsendeschluss ist der 01. Oktober <strong>2019</strong>.<br />

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Für die freundliche Unterstützung des The Gates Hotel Barcelona bedanken wir uns recht herzlich.<br />

» gateshotelbarcelona.com


32 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

PERSONEN:<br />

Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch verstorben<br />

Am 30.07.<strong>2019</strong> verstarb in Heilbronn<br />

Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch.<br />

Herr Kollege Dr. Koch wurde in 1963 zur Rechtsanwaltschaft<br />

in Köln zugelassen und war Mitglied im Kölner Anwaltverein<br />

seit dem 01.07.1963. Dem Vorstand des Kölner Anwaltvereins<br />

gehörte er von 1970 bis 1982 an und war von 1973 bis 1982<br />

dessen Vorsitzender. Darüber hinaus war er im Vorstand der<br />

Rechtsanwaltskammer Köln seit 1971 tätig.<br />

In diese Zeit fallen seine erfolgreichen Bemühungen, die<br />

Strafrechtler in Köln, die nämlich zu dieser Zeit einen eigenen<br />

Verein neben dem Kölner Anwaltverein gründen wollten, im<br />

Kölner Anwaltverein zu halten. Herrn Kollegen Dr. Koch gelang<br />

es, durch Bildung eines eigenen Arbeitskreises (aus dem<br />

sich übrigens später die Ausschüsse des <strong>KAV</strong> auch in anderen<br />

Fachrichtungen entwickelten) die Strafrechtler davon<br />

zu überzeugen, Mitglied im Kölner Anwaltverein zu bleiben.<br />

Viele Strafverteidiger um den Kölner Rechtsanwalt Norbert<br />

Gatzweiler widmeten Dr. Ludwig Koch, dem Zivilrechtler, deshalb<br />

im Jahr 1989 eine Festschrift.<br />

Aufgrund seiner vielfältigen berufsrechtlichen (damals noch:<br />

standesrechtlichen) Interessen war Dr. Ludwig Koch auch ab<br />

1978 im Deutschen Anwaltverein tätig, auch als Schatzmeister.<br />

Dessen Präsidentschaft übernahm Herr Dr. Koch von Mai<br />

1983 bis Mai 1988.<br />

In einem in der Kölnischen Rundschau am 09.02.1988 veröffentlichten<br />

Interview sagte Herr Dr. Koch, nach Abschluss<br />

seines Amtes als DAV-Präsident, im Mai 1988 werde er sich<br />

nach 18 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit insoweit aufs Altenteil<br />

begeben.<br />

Weit gefehlt, Herr Dr. Koch!<br />

Denn er blieb danach Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses<br />

des DAV. Darüber hinaus wirkte er maßgeblich an<br />

der Gründung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität<br />

zu Köln, dem ersten seiner Art in Deutschland, mit. Ab<br />

1990 übernahm er folgerichtig den Vorsitz des Vereins zur<br />

Förderung dieses Institutes und blieb dies bis zum November<br />

2000, bis er in den Vorstand der neugegründeten Hans Soldan<br />

Stiftung wechselte.<br />

Er engagierte sich auch maßgeblich für Mediation und<br />

Streitschlichtung. Gemeinsam mit Frau Kollegin Dr. Ulrike<br />

Fischer betrieb er die Gründung des Arbeitskreises Mediation<br />

und Streitschlichtung im <strong>KAV</strong> und ließ sich zum Mediator<br />

ausbilden.<br />

Eine besondere Ehre wurde Dr. Ludwig Koch am 06.02.1999<br />

zuteil. An diesem Tag verlieh ihm nämlich die Rechtswissenschaftliche<br />

Fakultät der Universität zu Köln die Ehrendoktorwürde.<br />

Er erhielt diese außergewöhnliche Auszeichnung für<br />

seinen unermüdlichen Einsatz für die Belange der deutschen<br />

Anwaltschaft, seine Bemühung um die Reform der Juristenausbildung<br />

und seine wissenschaftliche Tätigkeit, vor allem<br />

auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechtes.<br />

Für seine Verdienste verlieh ihm der Kölner Anwaltverein in<br />

2011 die Ehrenmitgliedschaft.<br />

Es gäbe noch viele Ämter, Mitgliedschaften und Ehrungen<br />

aufzuzählen, die Herr Dr. Koch in seiner beruflichen Laufbahn<br />

bekleidet bzw. genossen hat. Aber auch außerhalb seiner<br />

vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten war Herr Dr. Koch ein<br />

sehr angesehener Kollege, dem die Interessen seiner Mandantschaft<br />

am Herzen lagen. Kollegialer Umgang war ihm<br />

sehr wichtig. Dem Verfasser dieser Zeilen hat er den Einstieg<br />

in den Anwaltsberuf sehr leicht gemacht. Ein junger Anwalt<br />

kann sich keinen besseren Lehrmeister wünschen. Energisch,<br />

verlässlich, engagiert, humorvoll sind nur einige der positiven<br />

Eigenschaften, die ihm von Kollegen – zu Recht – nachgesagt<br />

werden. Aber vor allen Dingen war Herr Dr. h. c. Ludwig Koch<br />

eines: Er war Anwalt, und zwar durch und durch.<br />

Herr Dr. Koch hat nicht nur die kölner, sondern auch die deutsche<br />

Anwaltschaft geprägt. Dies wirkt heute noch nach und<br />

wird in Zukunft weiter nachwirken. Er hinterlässt eine große<br />

Lücke in unserem Berufsstand.<br />

Wir wünschen seiner Familie viel Kraft, um die Trauer zu<br />

bewältigen.<br />

Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm<br />

Mitglied des Vorstandes


KREATIV, AUTHENTISCH & UNKONVENTIONELL<br />

The Gates Diagonal Barcelona Hotel definiert<br />

die moderne Gastfreundschaft von heute im<br />

Einklang mit der warmen Authentizität und der<br />

Kultur Barcelonas. Das Hotel befindet sich auf<br />

der Avenida Diagonal im angesagten Stadtteil<br />

Poblenou - liebevoll auch als das "katalanische<br />

Manchester" bezeichnet – einem Viertel<br />

voller interessanter Kontraste.<br />

240 hell gehaltene Zimmer mit raumhohen<br />

Fenster, feinstem Wengeholz, edlen Textilien<br />

und in warmen Farben gestaltet schaffen eine<br />

komfortable Umgebung für Ihren Aufenthalt in<br />

dieser beeindruckenden Metropole. Viele dieser<br />

stilvollen, modernen Räume bieten auch<br />

eine beeindruckende Aussicht auf den Torre<br />

Glòries und die bekannte Sagrada Familia.<br />

Die Dachterrasse und der Swimmingpool sind<br />

ein wahres Barcelona-Erlebnis, das Sie nicht<br />

verpassen sollten. Gäste des Hauses können<br />

sich in einer eleganten Atmosphäre bei einem<br />

atemberaubenden 360-Grad-Blick über die<br />

Dächer der Stadt entspannen und eine Auswahl<br />

an leckeren Tapas und Craft-Cocktails<br />

genießen.<br />

THE GATES DIAGONAL BARCELONA<br />

Avenida Diagonal, 205 · 08018 Barcelona (Spain) | +34.934.895.300<br />

Gateshotelbarcelona.com | @gatesdiagonal


34 | Termine<br />

Veranstaltungen, Termine und Hinweise<br />

Wichtige Termine <strong>2019</strong><br />

TERMIN<br />

18.09.<strong>2019</strong><br />

27.–28.09.<strong>2019</strong><br />

02.10.<strong>2019</strong><br />

10.10.<strong>2019</strong> &<br />

07.11.<strong>2019</strong><br />

20.11.<strong>2019</strong><br />

22.11.<strong>2019</strong><br />

26.11.<strong>2019</strong><br />

06.05.2020<br />

06.05.2020<br />

17.–19.06.2020<br />

ANLASS/VERANSTALTUNG<br />

Referendariat – und was dann? Thema: Syndikus<br />

ANRISTA-Tennis-Turnier <strong>2019</strong><br />

Organfest im Justizgebäude Luxemburger Straße<br />

Young Lawyers Club<br />

Kammerversammlung RAK<br />

GALA Kölner Juristen in der Wolkenburg<br />

Recht in Köln<br />

13. Kölner Anwaltstag<br />

Ordentliche Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

71. Deutscher Anwaltstag in Wiesbaden<br />

WEITERE<br />

INFORMATIONEN<br />

Seite 35<br />

Seite 34<br />

Seite 38<br />

Seite 17<br />

Seite 38<br />

Seite 40<br />

Seite 39<br />

Seite 39<br />

Seite 39<br />

im <strong>KAV</strong> Magazin<br />

4 /<strong>2019</strong><br />

Termin: 27. & 28.09.<strong>2019</strong><br />

39. ANRISTA-Tennis-Turnier<br />

am 27. und 28. September <strong>2019</strong><br />

Das alljährliche ANRISTA-Tennis-Turnier findet in diesem Jahr statt am<br />

Freitag, den 27. September <strong>2019</strong> und<br />

Samstag, den 28. September <strong>2019</strong>.<br />

ToddTrapani/unsplash<br />

In diesem Jahr ist wieder Austragungsort für das ANRISTA-Tennis-Turnier der<br />

Marienburger Sportclub, Schillingsrotter Str. 99, 50996 Köln.<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle RechtsanwälteInnen, RichterInnen und<br />

StaatsanwälteInnen des LG-Bezirks Köln sowie alle RichterInnen beim OLG Köln.<br />

Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer senden bitte eine E-Mail an<br />

info@koelner-anwaltverein.de.<br />

Gern informieren wir Sie im Anschluss über die weiteren Details. Vielen Dank!


Informationsveranstaltung<br />

Referendariat – und was dann?<br />

Termine | 35<br />

Die Tätigkeit als<br />

Rechtsanwalt im<br />

Unternehmen<br />

Mittwoch, 18.09.<strong>2019</strong><br />

Uhrzeit<br />

Ort<br />

18.00 Uhr<br />

Kantine des Landgerichts Köln<br />

Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Zur besseren Planung<br />

der Veranstaltung<br />

bitten wir um vorherige<br />

elektronische Anmeldung:<br />

Begrüßung: Vizepräsidentin des Landgerichts Köln<br />

Dr. Bettina Meincke<br />

Vorsitzender des KölnerAnwaltVerein e. V.<br />

Rechtsanwalt Markus Trude<br />

Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln<br />

Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin<br />

Christine Bernard, LL.M.<br />

Referenten: Rechtsanwalt Martin W. Huff,<br />

Geschäftsführer RAK Köln<br />

„Die Zulassung als Rechtsanwalt und<br />

Syndikusrechtsanwalt“<br />

Rechtsanwalt Rainer-Karl Bock-Wehr,<br />

Leiter Kompetenzcenter Firmen,<br />

HDI Versicherung AG, Köln<br />

„Der Syndikusrechtsanwalt als ‚Schadenanwalt‘<br />

in der Versicherung“<br />

Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin<br />

Christine Bernard, LL.M., Bayer AG, Leverkusen<br />

„Der Syndikusrechtsanwalt im internationalen<br />

Unternehmen“<br />

Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt<br />

Kai Recke, eyeo GmbH, Köln<br />

„Die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt<br />

in einem Medienunternehmen“<br />

https://www.justiz-veranstaltungen.nrw.de/rwd-syndikus<br />

Im Anschluss stehen Ihnen die Referenten und weitere<br />

Gesprächspartner für Ihre Fragen zur Verfügung.<br />

Landgericht Köln · Referendarabteilung · Luxemburger Straße 101 · 50939 Köln


36 | Termine<br />

Revue: 12.-13.07.<strong>2019</strong><br />

DIE <strong>KAV</strong>CAREERDAYS <strong>2019</strong><br />

Vom 12. bis 13. Juli fanden die ersten <strong>KAV</strong>CAREERDAYS des Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) statt. In<br />

eindrucksvoller Kulisse der Burg Schnellenberg in Attendorn boten sich zwei Tage voller nützlicher<br />

Tipps und Tricks zum Berufsstart junger JuristInnen. In entspannter Runde vermittelten erfahrene<br />

ExpertInnen praxisnahe Informationen zu den Themen Prozesstaktik, Marketing, Steuern und<br />

Digitalisierung – und auch zum Netzwerken boten sich vielfältige Möglichkeiten.<br />

Tipps und Tricks<br />

für die erfolgreiche mündliche Verhandlung im Zivilprozess<br />

Im Rittersaal der Burg Schnellenberg startete das Vortragsprogramm<br />

unter dem Titel „Zivilprozesstaktik – Tipps & Tricks aus Anwaltssicht“<br />

mit RA Markus Trude. In unterhaltsamer und anschaulicher Weise<br />

klärte der Vorsitzende des <strong>KAV</strong> die TeilnehmerInnen über ihre Rechte<br />

und Pflichten als Anwalt bzw. Anwältin auf. Was abgedroschen<br />

klingt, bewies sich als elementar für eine erfolgreiche Verhandlung:<br />

Nur wer seine Stellung vor Gericht genau kenne, könne die<br />

Interessen des Mandanten selbstsicher vertreten. Der Rechtsanwalt/die<br />

Rechtsanwältin sollte sich bewusst machen, dass er/sie<br />

mit dem Richter/der Richterin auf einer Stufe steht und er dessen/<br />

deren Anweisungen und Feststellungen nicht grundsätzlich folgen<br />

muss, so Trude. Unter dem Punkt „Was tun, wenn das Gericht in<br />

der mündlichen Verhandlung nicht das tut, was man will“, fasste er<br />

wichtige rechtliche Möglichkeiten der Anwaltschaft zusammen:<br />

Beispielsweise für die Fälle, in denen das Gericht eine Beweisfrage<br />

nicht zulassen will (§ 139 ZPO), eine Äußerung nicht ins Protokoll<br />

aufnimmt (§ 160 Abs. 3 ZPO) oder einen Sachverhalt anders protokolliert<br />

als man diesen selbst verstanden hat. Hier betont Trude,<br />

dass eine Berichtigung des Protokolls jederzeit möglich ist (§ 164<br />

ZPO). Den Befangenheitsantrag sieht Trude als Ultima Ratio. Dieser<br />

muss aber sofort gestellt werden. Sobald weitere Anträge gestellt<br />

wurden, ist ein Befangenheitsantrag nicht mehr möglich (§ 43 ZPO).<br />

Laut Trude sind sich viele Anwälte ihrer Rolle und Möglichkeiten vor<br />

Gericht nicht bewusst. Prozesstaktiken werden während des Studiums<br />

und des Referendariats kaum besprochen. Dabei entscheiden<br />

diese oftmals über Erfolg oder Misserfolg vor Gericht.<br />

Kompetent auftreten auch abseits des Gerichts:<br />

Der gelungene Online-Auftritt<br />

Neben dem erfolgreichen Auftritt vor Gericht ist auch der eigene<br />

Online-Auftritt und die damit verbundene Außenwirkung als JuristIn<br />

nicht zu vernachlässigen. Rechtsanwältin und Marketing-Expertin<br />

Pia Löffler aus München stellte in ihrem Vortrag daher nützliche<br />

Marketingkanäle für JuristInnen vor. Dazu zählen:<br />

1. Ein kostenfreier Eintrag bei Google My Business,<br />

2. Anwaltssuchdienste,<br />

3. Suchmaschinenoptimierung (SEO) der Kanzleiwebsite,<br />

4. Google Ads und<br />

5. Karriereplattformen wie XING und LinkedIn.<br />

Bildnachweise: Superwoman: fotolia/lassedesignen, Superman: shutterstock.com/alphaspirit


Termine | 37<br />

Basis für den Erfolg bei der Nutzung dieser Marketing-Kanäle sei<br />

aber die eigene Kanzlei-Website. Denn was nütze es, wenn man<br />

potenzielle Mandanten oder Mitarbeiter auf die eigene Website<br />

lotst, diese dann aber gar nicht zu überzeugen wisse, so Löffler.<br />

Man solle genau überprüfen, ob die Website für die eigene Zielgruppe<br />

geeignet und technisch auf dem aktuellen Stand sei, sodass<br />

sie z. B. auch auf Tablets und Smartphones ohne Probleme darstellbar<br />

ist (Stichwort Responsive Design).<br />

Über den vielfältigen Input des ersten Tages konnte sich am Abend<br />

bei einem gemeinsamen Dinner in gemütlicher Runde ausgetauscht<br />

werden. Und auch die burgeigene Kegelbahn lud zu einem<br />

lockeren Kennenlernen und Netzwerken ein. Darin zeigte sich<br />

eine weitere Stärke der Veranstaltung: Anders als bei eintägigen<br />

Präsenzveranstaltungen oder dem Austausch im Internet hat man<br />

wirklich Zeit und Gelegenheit, andere BerufsstarterInnnen kennenzulernen.<br />

sinnvoll, diese abzufeiern. Denn die Auszahlung sei nicht steuerfrei,<br />

zumal es meist keine Zuschläge für Überstunden als angestellter<br />

Rechtsanwalt gebe. Das führe meist zu weniger Nettolohn für die<br />

geleisteten Überstunden. Die verkürzte Freizeit sei dabei ebenfalls<br />

nicht zu unterschätzen.<br />

Vorteile der Digitalisierung nutzen<br />

Den letzten Vortrag des Karriereseminars „LegalTech – Synergieeffekte<br />

für junge Anwälte“ lieferte Tianyu Yuan, Gründer und Geschäftsführer<br />

von LEX superior. Anschaulich widerlegte er die in der<br />

Rechtsberatungsbranche verbreitete Behauptung, dass künstliche<br />

Intelligenz (KI) den Anwalt in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten<br />

ersetzen könne. Schließlich sei KI bisher nicht mal in der Lage,<br />

einen Hund von einem Wischmopp oder einem Blaubeer-Muffin zu<br />

unterscheiden.<br />

Steuern sparen als selbstständiger und angestellter Anwalt<br />

Der zweite Seminartag startete ebenso praxisorientiert: RAin und<br />

StBin Roswitha Prowatke gab den anwesenden JunganwältInnen<br />

und ReferendarInnen Tipps und Tricks zum Steuern sparen mit<br />

auf den Weg. Dabei klärte sie darüber auf, was steuerlich bei der<br />

selbstständigen Tätigkeit zu beachten sei – sowohl bei der Kanzleigründung<br />

als auch im Kanzleialltag. Aber auch angestellte Anwälte<br />

konnten von den vorgetragenen Steuertipps, zum Beispiel bei<br />

Überstunden und durch Absetzen von Werbungskosten, profitieren.<br />

Bei der Kanzleigründung sei beispielsweise darauf zu achten, im<br />

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamtes keine<br />

übermotivierte, sondern vielmehr eine „pessimistische“ Schätzung<br />

bzgl. der Höhe des voraussichtlichen Gewinns abzusetzen. So drohe<br />

keine womöglich viel zu hohe und kaum bezahlbare Einkommenssteuervorauszahlung.<br />

Thematisiert wurde außerdem die Buchführungspflicht<br />

von Rechtsanwälten. Denn nicht buchführungspflichtig<br />

sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit,<br />

was auf viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zutreffen dürfe<br />

(§ 18 EStG). Darüber hinaus kommt es immer wieder zur Frage,<br />

welche Leistungen, z. B. bei grenzüberschreitenden Mandaten,<br />

umsatzsteuerpflichtig sind und welche Pflichtangaben es bei der<br />

Rechnungsstellung gibt (§ 14 a UStG).<br />

Bei angestellten Anwälten sei eine Steuererklärung oft nicht<br />

erforderlich, dennoch empfahl Prowatke die Abgabe, um erstens<br />

hohe Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherung und das<br />

Versorgungswerk der Rechtsanwälte und zweitens Werbungskosten<br />

über 1.000,00 Euro absetzen zu können. Bei Überstunden, die mit<br />

dem Gehalt nicht vollumfänglich abgegolten sind, sei es außerdem<br />

Seine eigene Definition von LegalTech lautete schlicht und einfach:<br />

„Digitalisierung für Juristen“. Die Nutzung der Digitalisierung in der<br />

Rechtsbranche sei nur ein logischer Schritt, denn die wachsenden<br />

Datenmengen seien manuell gar nicht mehr alle zu bearbeiten.<br />

Der Schritt bis zum eigenen Rechtsprodukt, also spezieller Rechtsdienstleistungen<br />

zum Festpreis, sei da schon aufwendiger.<br />

Die Nutzung von Software zur Optimierung der eigenen Arbeit ist<br />

für die meisten aber ganz ohne großen Aufwand möglich, so Yuan.<br />

„Doch wie erkenne ich, welche Aufgabe automatisierbar ist?“,<br />

fragte Yuan in die Runde. „Das sind meist die, auf die ich keine Lust<br />

habe!“ Also in der Regel Standardaufgaben, die nicht besonders<br />

komplex sind und keine große Denkleistung voraussetzen.<br />

Yuan empfahl den TeilnehmerInnen, Tools und Software einfach<br />

auszuprobieren. Sei es simple Diktiersoftware wie Dragon oder<br />

Tools zur Dokumentenautomatisierung wie Lawlift. Auch vor der<br />

Entwicklung eigener Rechtsprodukte solle man laut Yuan keine<br />

Scheu haben. Generell sei es für die Weiterentwicklung von Legal-<br />

Tech aber wichtig, dass ITler und Juristen enger als bisher zusammenarbeiteten.<br />

Von erfahrenen Praktikern lernen und das berufliche Netzwerk<br />

ausbauen<br />

Beim zweitätigen Karriereseminar für junge Juristen zeigte sich, wie<br />

wichtig es ist, gerade zum Berufsstart, von der Expertise erfahrener<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu lernen. Viele Bereiche<br />

der juristischen Tätigkeit wie Marketing, Prozesstaktiken oder<br />

unternehmerisches Know-how, werden während des Studiums und<br />

Referendariats gar nicht oder nur sehr oberflächlich thematisiert.<br />

Dies machte die Themen und Auswahl der Vorträge umso spannender.<br />

Darüber hinaus ist es dem <strong>KAV</strong> gelungen, eine lockere,<br />

freundschaftliche Atmosphäre zu kreieren, die zum Kontakteknüpfen<br />

für die berufliche Zukunft anregte. Man darf sich also auf eine<br />

Wiederholung im nächsten Jahr freuen.<br />

Nadia Neuendorf, FFI Verlag


38 | Termine<br />

Revue: 12.07.<strong>2019</strong><br />

Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

Ein glanzvoller Abend in der Wolkenburg<br />

Die diesjährige Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

des Kammerbezirks Köln fand am Freitag, dem 12. Juli <strong>2019</strong>, im<br />

festlichen Ambiente der Wolkenburg zu Köln statt.<br />

Rund 280 Gäste, darunter 83 Absolventinnen und Absolventen<br />

feierten gemeinsam mit Vertretern der Ausbildungsbetriebe, der<br />

Rechtsanwaltskammer Köln, des Joseph-DuMont-Berufskollegs<br />

sowie mit Freunden und Familien den erfolgreichen Abschluss der<br />

Ausbildung und den damit verbundenen Start ins weiterführende<br />

Berufsleben.<br />

Durch die freundliche Unterstützung unserer Kooperationspartner<br />

RA MICRO Köln, HDI und der DATEV eG wurde dieser feierliche<br />

Abend zu einem schönen Erlebnis für alle Beteiligten. Gleich zwei<br />

Absolventinnen durften sich zudem über den Gewinn einer Reise<br />

nach Berlin, die durch das Hause RA MICRO Köln realisiert werden<br />

konnte, sowie über ein iPad, welches von der DATEV eG zur Verfügung<br />

gestellt wurde, besonders freuen.<br />

Wir bedanken uns bei allen Gästen und Unterstützern dieser<br />

Veranstaltung.<br />

Eine Veranstaltung des Kölner Anwaltverein e. V. mit freundlicher<br />

Unterstützung von<br />

Termin: 02.10.<strong>2019</strong><br />

Organfest <strong>2019</strong><br />

Am Dienstag, dem 02. Oktober <strong>2019</strong>, findet ab 16.00 Uhr das traditionelle<br />

Organfest im Justizgebäude auf der Luxemburger Straße statt.<br />

Der Eintritt ist frei. Freibier wird von 17.00 –18.00 Uhr sowie ab 19.30 Uhr<br />

ausgeschenkt. Ab 19.30 Uhr ist die Menge des Freibiers begrenzt.<br />

Feiern Sie mit allen Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen, Freunden und<br />

Bekannten rund um die Justiz das beliebte Party-Highlight der Kölner Jurisprudenz<br />

– sage und schreibe zum 31. Mal! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />

Termin: 20.11.<strong>2019</strong><br />

Kammerversammlung der RAK Köln<br />

Die diesjährige Kammerversammlung findet am Mittwoch, dem 20. November <strong>2019</strong>, in Bonn statt.<br />

Weitere Infos zum Ort, zu Uhrzeiten etc. erhalten Sie zeitnah online unter www.rak-koeln.de.


Termine | 39<br />

Termin: 26.11.<strong>2019</strong><br />

„Recht in Köln“<br />

Wenn der Kollege Computer mitreden will – künstliche<br />

Intelligenz, Arbeitswelt und Arbeitsrecht<br />

Systeme der künstlichen Intelligenz dringen in Arbeitsbereiche<br />

vor, die bislang Menschen vorbehalten waren. Anders als bei<br />

herkömmlichen Formen der Automatisierung gibt der Mensch den<br />

Maschinen nicht mehr jeden Programmschritt vor. Er stattet sie mit<br />

einer Software aus, damit sie selbstständig lernen, Lösungswege<br />

finden und Ziele definieren. Maschinen können Prozesse selbstständig<br />

planen, Prognosen treffen und mit Menschen interagieren.<br />

Mit der Entwicklung sich selbst optimierender Algorithmen kann<br />

die geistige Evolution des Menschen kaum mehr Schritt halten.<br />

Entscheidende Fragen sind daher: Wie wird künstliche Intelligenz<br />

das Leben der Menschen besser machen? Wie wird sie reguliert,<br />

damit sie den Menschen nicht entmündigt? Welche Regelungen<br />

müssen geschaffen werden, damit KI dem Menschen dient und<br />

nicht umgekehrt?<br />

Diese und andere Fragen sollen im Rahmen der von den Kölner<br />

Justizbehörden initiierten und vom Kölner Anwaltverein e. V.<br />

geförderten Veranstaltungsreihe „Recht in Köln“ mit ausgewiesenen<br />

Fachleuten: Lothar Schröder, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Telekom AG/Mitglied der Enquete-Kommission KI des Bundestages,<br />

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Uni Köln/Mitglied des Forscherteams<br />

KI.NRW, Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Mitglied<br />

des Ethikbeirats HR-Tech, MD Markus Leßmann, Abteilungsleiter<br />

im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW<br />

am 26.11.<strong>2019</strong> um 17.00 Uhr im Landesarbeitsgericht, Blumenthalstr.<br />

33, 50670 Köln diskutiert werden.<br />

Anmeldungen unter rechtinkoeln@lag-koeln.nrw.de<br />

Termin: 06.05.2020<br />

Save the Date: 13. Kölner Anwaltstag und<br />

Ordentliche Mitgliederversammlung am 06. Mai 2020<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits mit dieser Ausgabe den Termin des<br />

13. Kölner Anwaltstages und der Ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

am 06. Mai 2020 ankündigen zu können. Wir würden uns sehr<br />

freuen, wenn Sie diesen Termin schon heute in Ihrem Terminkalender<br />

notieren könnten.<br />

Wie immer erwartet Sie im Rahmen des KAT ein umfangreiches<br />

und interessantes, zudem kostenfreies Fortbildungsprogramm. Im<br />

Zuge der parallel stattfindenden Fachausstellung EXPO<strong>KAV</strong> erhalten<br />

Sie die Gelegenheit, die <strong>KAV</strong> Partnerunternehmen an ihren Messeständen<br />

zu besuchen, dank des <strong>KAV</strong> VIP Ausweises in den Genuss<br />

verschiedener Verpflegungsleistungen zu kommen und mit Ihren<br />

Kolleginnen und Kollegen zu netzwerken. Ab 18 Uhr findet sodann<br />

die Ordentliche Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> statt, an die sich<br />

das traditionelle Abendessen der <strong>KAV</strong> Mitglieder anschließt.<br />

Sobald das Programm der Veranstaltung finalisiert wurde werden<br />

wir Sie über die verschiedenen Anmeldemöglichkeiten informieren.<br />

Auch im kommenden Jahr wird dieser Tag im Pullman Cologne<br />

Hotel ausgerichtet.<br />

Wir freuen uns darauf, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen.<br />

Ihr <strong>KAV</strong> e. V.<br />

Termin: 12.07.<strong>2019</strong><br />

Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin Ausgabe 4/<strong>2019</strong><br />

Die Redaktion des <strong>KAV</strong> Magazins freut sich über die Einsendung<br />

interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte.<br />

Der Redaktionsschluss des <strong>KAV</strong> Magazins, Ausgabe 4/<strong>2019</strong>,<br />

erfolgt am 12. Oktober <strong>2019</strong>.<br />

Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende<br />

E-Mail-Adresse: kav-magazin@koelner-anwaltverein.de<br />

Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin besonders<br />

gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen<br />

stellen wollen, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an<br />

die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten<br />

Ausgabe eingehen.


GALA KÖLNER JURISTEN<br />

AM FREITAG, DEM 22. NOVEMBER <strong>2019</strong>, IN DER WOLKENBURG<br />

Am Freitag, dem 22. November <strong>2019</strong>, findet zum<br />

neunten Mal in Folge die GALA Kölner Juristen in der<br />

Wolkenburg statt. Die GALA reiht sich ein in eine lange<br />

Tradition von Juristenfesten, die der Kölner Anwaltverein<br />

seit Jahren organisiert. Bis zu den 1970er Jahren<br />

des vorigen Jahrhunderts veranstaltete der <strong>KAV</strong> für seine<br />

Mitglieder diese gesellschaftlichen Abende. Mehr<br />

und mehr wollten die Partnerinnen und Partner der<br />

Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, Justiz<br />

und Verwaltung, Universität, Fachhochschule und der<br />

privaten Wirtschaft teilnehmen. Daraus entwickelte<br />

sich der Juristenball. Dieser Ball erlebte in den 1980er<br />

Jahren mit teilweise über 1.200 Gästen eine beispielslose<br />

Erfolgsgeschichte. Eine ganz besondere Atmosphäre<br />

bot das Ballereignis stets dann, wenn es im<br />

historischen Treppenhaus des Oberlandesgerichts zu<br />

Köln am Reichenspergerplatz stattfand.<br />

Neben den Gästen aus der Kölner Region folgten viele<br />

ausländische Kolleginnen und Kollegen der befreundeten<br />

Anwaltsorganisationen und Anwaltskammern<br />

den Einladungen. Sie kamen und kommen aus den<br />

Benelux-Ländern, Frankreich, Großbritannien und<br />

Irland, später aber auch aus Italien, Kroatien, Norwegen,<br />

Polen, Spanien und Tschechien.<br />

In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen<br />

der vergangenen acht Jahre erneut die Wolkenburg für<br />

die GALA Kölner Juristen gewählt. Das traditionelle<br />

Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher<br />

Veranstaltungen in Köln. Die vorweihnachtliche Dekoration<br />

von außen wie auch innen erweckt bereits bei<br />

dem Betreten der alten Klosteranlage das Verlangen<br />

nach einem exklusiven Abend.<br />

Die GALA Kölner Juristen beginnt am 22. November<br />

<strong>2019</strong> um 17.30 Uhr mit einem Empfang. Um 18.30 Uhr<br />

wird das Dinner serviert. Während des Dinners werden<br />

die Gäste von Martin Sasse auf dem Piano begleitet.<br />

Im Anschluss spielt um 21.00 Uhr die Band Heavens<br />

Club zum Tanz auf. Wie in den Vorjahren erwartet Sie<br />

auch in diesem Jahr ein besonderes Show-Highlight.<br />

Lassen Sie sich überraschen!<br />

Ebenso traditionell ist das Bewusstsein dafür, mit<br />

dieser Veranstaltung nicht nur einen wunderschönen<br />

glanzvollen Abend zu schaffen, sondern auch etwas<br />

Gutes zu tun. Wie in den Vorjahren wird den Gästen<br />

der GALA Kölner Juristen daher auch in diesem Jahr<br />

eine Tombola geboten, deren Gesamterlös einer<br />

karitativen Einrichtung zugute kommt. Unter allen<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ein Tombolalos


erwerben, werden wieder sensationelle Preise, die<br />

dank der freundlichen Unterstützung unserer Marketingpartner<br />

realisiert werden können, verlost.<br />

Die pauschale Preisgestaltung lässt den festlichen<br />

Abend mit Begleitung oder mit mehreren eigenen<br />

Gästen leicht kalkulieren.<br />

Der Galapreis von € 129,00 pro Person beinhaltet<br />

den Empfang, die Programmpunkte, das Dinner und<br />

ausgewählte Getränke bis 02.30 Uhr inklusive einem<br />

Mitternachtsimbiss. Teilnehmer ohne Dinner zahlen<br />

den Ballpreis von € 69,00 pro Person einschließlich<br />

aller Programmpunkte, Getränke bis 02.30 Uhr und<br />

dem Mitternachtsimbiss. Das Interesse ist groß.<br />

Reservieren Sie daher frühzeitig! Buchungen sind bis<br />

zum 02. November <strong>2019</strong> per Anmeldeformular (siehe<br />

Seite 90), auf dem Fax- oder Postweg möglich.<br />

Bitte zahlen Sie Ihren Kartenbeitrag erst nach Erhalt<br />

Ihrer Rechnung unter Angabe der dort angegebenen<br />

Rechnungsnummer. Die reservierten Gala- und Ballkarten<br />

liegen am Abend des 22. November <strong>2019</strong> an<br />

der Abendkasse für Sie bereit.<br />

Kommen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin, Ihrem<br />

Partner, Ihren Geschäftsfreunden und Mandanten im<br />

Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf die festliche<br />

GALA Kölner Juristen.<br />

Einen tollen Eindruck zum Glanz und der festlichen<br />

Atmosphäre, die diese Veranstaltung auszeichnen,<br />

erhalten Sie in unserem Video zur GALA Kölner Juristen,<br />

welches Sie auf der Startseite unserer Website<br />

www.koelner-anwaltverein.de aufrufen können.<br />

Wir freuen uns darauf, Sie am 22. November <strong>2019</strong> in<br />

der Wolkenburg begrüßen zu dürfen.<br />

Fotos: Matthias Drobeck


42 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

Die Ausschüsse und<br />

Arbeitskreise informieren<br />

AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Neuerungen im Markenrecht – Rück- und Ausblick der Markenrechtsmodernisierung<br />

Am 14.01.<strong>2019</strong> ist in Deutschland das Markenrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(MaMoG) mit wichtigen Neuerungen zum Markenrecht<br />

in Kraft getreten. Hierdurch wurde die EU-Markenrechtsrichtlinie<br />

2015/2436 umgesetzt. Durch das MaMoG erfolgten nicht nur Veränderungen<br />

mit klarstellendem Charakter, sondern auch einige echte<br />

Neuregelungen zur Harmonisierung mit dem Unionsmarkenrecht.<br />

Die meisten Neuerungen sind bereits am 14.01.<strong>2019</strong> in Kraft getreten;<br />

eine wichtige Weitere zum Verfalls-und Nichtigkeitsverfahren<br />

folgt am 01.05.2020.<br />

Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen:<br />

Neue Markenformen<br />

Registermarken müssen nicht länger grafisch darstellbar sein.<br />

Es genügt künftig, dass sie eindeutig und klar bestimmbar sind.<br />

Daher können nunmehr beispielsweise auch Bewegungsmarken,<br />

geräuschhafte Klangmarken, Hologramme oder Multimediamarken<br />

in geeigneten elektronischen Formaten als Marke eingetragen<br />

werden.<br />

Neue Markenkategorie der nationalen Gewährleistungsmarke<br />

Als Unions-Marke ist die Gewährleistungsmarke bereits seit dem<br />

01.10.2017 verfügbar. Seit dem 14.01.<strong>2019</strong> sind Gewährleistungsmarken<br />

auch in Deutschland eintragungsfähig. Anders als bei der<br />

Individualmarke steht bei der Gewährleistungsmarke nicht die<br />

Herkunftsfunktion, sondern die Garantiefunktion im Vordergrund.<br />

Sie muss geeignet sein, die Waren und Dienstleistungen, für die<br />

der Markeninhaber das Material, die Art und Weise der Herstellung,<br />

die Qualität, die Genauigkeit oder andere Eigenschaften der<br />

Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen gewährleistet, von<br />

solchen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung<br />

besteht. Bei der Anmeldung muss eine Gewährleistungsmarke als<br />

solche bezeichnet werden. Interessant ist eine Gewährleistungsmarke<br />

vor allem für Unternehmen, die Gütesiegel oder Prüfzeichen<br />

vergeben.<br />

Lizenzen<br />

Die grundsätzliche Lizenz- oder Veräußerungsbereitschaft kann gebührenfrei,<br />

Lizenzen können gebührenpflichtig in das Register eingetragen<br />

werden. Der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz kann<br />

nunmehr selbst Klage wegen einer Markenverletzung erheben,<br />

wenn der Markeninhaber nach förmlicher Aufforderung innerhalb<br />

angemessener Frist nicht selbst klagt.<br />

Widerspruchsverfahren<br />

Bisher konnte ein Widerspruch nur aus einem Widerspruchskennzeichen<br />

erhoben werden. Nun kann der Inhaber mehrerer älterer<br />

Rechte diese mit einem einzigen Widerspruch geltend machen. Die<br />

Widerspruchsgebühr beträgt für ein Widerspruchszeichen nunmehr<br />

250,00 Euro statt bisher 120,00 Euro. Für jedes weitere Widerspruchszeichen<br />

wird eine zusätzliche Gebühr von 50,00 Euro fällig.<br />

Um Verhandlungen der Verfahrensbeteiligten zur Erreichung einer<br />

gütlichen Einigung zu erleichtern, wird auf deren gemeinsamen<br />

Antrag nunmehr eine Cooling-off-Frist von zunächst zwei Monaten,<br />

mit möglicher weiterer Verlängerung, gewährt.<br />

Während auf die Erhebung einer Nichtbenutzungseinrede eine<br />

Benutzung glaubhaft zu machen war, ist diese nunmehr nachzuweisen.<br />

Eidesstattliche Versicherungen bleiben zugelassen. Der<br />

nachzuweisende Benutzungszeitraum entspricht nunmehr dem<br />

des Unionsrechts und beginnt fünf Jahre vor dem Anmelde- oder<br />

Prioritätstag der angegriffenen Marke, statt fünf Jahre vor der Veröffentlichung<br />

der Eintragung. Da die zweite Nichtbenutzungseinrede<br />

mit dem sogenannten wandernden Benutzungszeitraum im<br />

Widerspruchsverfahren entfallen ist, muss der Benutzungszwang<br />

bereits vor dem Anmeldetag bzw. Prioritätstag der angegriffenen<br />

Marke eingetreten sein. Die Nichtbenutzungseinrede kann im<br />

Widerspruchsverfahren daher nur noch erhoben werden, wenn<br />

die Benutzungsschonfrist vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag der<br />

angegriffenen Marke abgelaufen ist.<br />

Berechnung der Benutzungsschonfrist und der Schutzdauer<br />

Die Benutzungsschonfrist von fünf Jahren beginnt nunmehr mit Tag<br />

des Ablaufs der Widerspruchsfrist, oder – im Fall von Widersprüchen<br />

– an dem Tag, an dem das Widerspruchsverfahren beendet<br />

ist. Beginn und Ende der Benutzungsschonfrist sind nunmehr in das<br />

Register einzutragen.<br />

Der Markenschutz besteht nach wie vor für zunächst zehn Jahre<br />

und kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert<br />

werden. Für alle seit dem 14.01.<strong>2019</strong> eingetragenen Marken endet<br />

die Schutzdauer einer Marke nunmehr jedoch genau zehn Jahre<br />

nach dem Anmeldetag und nicht mehr zehn Jahre zum Ende des<br />

Monats, in dem die Marke angemeldet worden ist.<br />

Amtliches Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren<br />

Am 01.05.2020 wird ein neues System für Verfalls- und Nichtigkeits-


Ausschüsse & Arbeitskreise | 43<br />

verfahren in Kraft treten. Das deutsche Patent- und Markenamt<br />

(DPMA) erhält mehr Entscheidungskompetenzen. Das DPMA wird<br />

in Verfallsverfahren, insbesondere wegen fehlender Benutzung,<br />

vollumfänglich entscheiden können. In den Nichtigkeitsverfahren<br />

vor dem DPMA können neben den absoluten Schutzhindernissen<br />

künftig auch relative Schutzhindernisse aufgrund älterer Rechte<br />

geltend gemacht werden.<br />

RAin Christina Arentz, Köln<br />

Mitglied des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz<br />

AUSSCHUSS INSOLVENZRECHT<br />

Der Ausschuss Insolvenzrecht<br />

Zu Risiken und Nebenwirkungen bei verschleppter Insolvenz – zugleich Anmerkung zu BGH, Urt.<br />

v. 19.12.2017 – II ZR 88/16<br />

Die Entscheidung des BGH mit Urteil vom 19.12.2017 – II ZR 88/18,<br />

NJW 2018, 1089, hat im Bereich der Sanierung und Insolvenz von<br />

Unternehmen große Wellen geschlagen und zu regen Diskussionen<br />

geführt. Hierbei lag das Augenmerk meist darauf, dass der BGH in<br />

diesem Urteil der seit dem Jahr 2005 insbesondere in der vorinsolvenzlichen<br />

Beratungspraxis, aber auch in nachgelagerten Organhaftungsprozessen<br />

angewandten Bugwellentheorie eine klare<br />

Absage erteilt hat. Daneben hält der BGH aber auch prozessuale<br />

Erleichterungen für klagende Insolvenzverwalter zum Nachweis der<br />

Zahlungsunfähigkeit bereit, die von erheblicher Bedeutung für die<br />

forensische Praxis sind.<br />

Nach dem Motto „Zu Risiken und Nebenwirkungen bei der<br />

Insolvenzverschleppung fragen Sie Ihren Sanierungsberater oder<br />

Prozessanwalt“ sollen beide Themenschwerpunkte in praktischer<br />

Hinsicht näher beleuchtet werden.<br />

I. Zu den Risiken …<br />

Ein zentraler Gesichtspunkt der Entscheidung des BGH vom<br />

19.12.2017 ist die Ablehnung der sog. Bugwellentheorie, deren<br />

Grundlagen bereits vor mehr als 14 Jahren geschaffen wurden.<br />

Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil vom 24.05.2005 – IX ZR<br />

123/04, NZI 2005, 547, eine Blaupause zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit<br />

i.S.d. § 17 II 1 InsO mittels einer Liquiditätsbilanz erstellt.<br />

Zum jeweiligen Stichtag – sowohl perspektivisch für die Frage der<br />

Pflicht zur Insolvenzantragstellung, als auch retrograd im Organhaftungsprozess<br />

nach der Insolvenzeröffnung – sind im Ausgangspunkt<br />

die verfügbaren liquiden Mittel wie Kassenbestand, Kontoguthaben<br />

etc. (sog. Aktiva I) zu ermitteln. Hinzuzurechnen sind außerdem<br />

nach dem BGH auch die „kurzfristig verfügbar werdenden Mittel“,<br />

also die in den kommenden drei Wochen zu erwartenden Zahlungseingänge<br />

z. B. aus Debitorenforderungen (Aktiva II). Beides ist<br />

sodann „zu den an demselben Stichtag fälligen und eingeforderten<br />

Verbindlichkeiten“ (Passiva I) in Beziehung zu setzen.<br />

Soweit die Aktiva I und die Aktiva II zusammengerechnet die<br />

Passiva I zu mindestens 90 % decken, ist man grundsätzlich nicht<br />

zahlungsunfähig. Betragen die Aktiva in Summe hingegen weniger<br />

als 90 % der Passiva I, liegt im Grundsatz eine Zahlungsunfähigkeit<br />

vor, die gemäß § 15a I InsO zur Stellung eines Insolvenzantrags<br />

führt (perspektivisch) und z. B. die Haftung des Geschäftsführers<br />

aus § 64 S. 1 GmbHG begründet (retrograd).<br />

Da nach diesen Grundsätzen zum jeweiligen Stichtag sowohl die<br />

vorhandenen liquiden Mittel (Aktiva I), als auch die in den kommenden<br />

drei Wochen zu erwartenden liquiden Mittel (Aktiva II)<br />

auf der Aktivseite herangezogen werden dürfen, um „nur“ die fälligen<br />

Verbindlichkeiten (Passiva I) zu bedienen, besteht die Gefahr<br />

einer sog. Bugwelle an Passiva, die das (insolvente) Unternehmen<br />

vor sich herschiebt. Werden nämlich die in den kommenden drei<br />

Wochen zu erwartenden Aktiva II, ihren tatsächlichen Eingang<br />

einmal vorausgesetzt, für die schon heute fälligen Passiva I eingesetzt,<br />

fehlen sie für die künftig fällig werdenden Verbindlichkeiten<br />

(Passiva II).<br />

Das wiederum ist an sich kein Problem, weil zum nächsten Stichtag –<br />

in der Regel ein Monat später – zur Deckung der dann als Passiva I<br />

zu wertenden, fälligen Verbindlichkeiten erneut nicht nur die Aktiva<br />

I, sondern auch die Aktiva II herangezogen werden dürfen. Dieses<br />

Spiel lässt sich allerdings Monat für Monat mit dem Ergebnis wiederholen,<br />

dass rechtlich keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, obwohl<br />

das Unternehmen in der Krise zu keinem Zeitpunkt in der Lage war,<br />

alle zum jeweiligen Stichtag fälligen Verbindlichkeiten mit den<br />

vorhandenen liquiden Mitteln zu bezahlen.<br />

Eine solche Bugwelle ist in der Praxis nicht selten anzutreffen. Die<br />

Geschäftsleitung insolventer Unternehmen geht nämlich angesichts<br />

des Mangels an liquiden Mitteln vielfach dazu über, mit den<br />

vorhandenen Mitteln nur die drängendsten Gläubiger sowie diejenigen<br />

zu befriedigen, für deren Forderungen die Geschäftsleitung<br />

persönlich haftet (Steuerforderungen, Sozialversicherungsbeiträge,<br />

Bankdarlehen etc.). Dies öffnet der Bugwelle Tür und Tor, dass so<br />

zu Lasten der übrigen Gläubiger die Insolvenzantragstellung ohne<br />

Hoffnung auf eine außergerichtliche Sanierung verschleppt wird.<br />

Aus diesen Gründen ist insbesondere in der Literatur Kritik laut geworden<br />

(vgl. die Fundstellen im Urteil des BGH vom 19.12.2017, dort<br />

in Rn. 40), welcher der BGH nun – aus guten Gründen – gefolgt ist.<br />

Es sind also im Rahmen einer Liquiditätsbilanz auf der Passivseite<br />

nicht nur die zum Stichtag fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch –<br />

wie auf der Aktivseite – die in den kommenden drei Wochen fällig<br />

werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II) zu berücksichtigen.<br />

In der Sanierungsberatung und gerade in der vorinsolvenzlichen<br />

Rechtsberatung hat dies zur Konsequenz, dass früher als bisher<br />

zur Stellung eines Insolvenzantrags geraten werden muss. Für<br />

laufende und künftige Organhaftungsprozesse wiederum wird dem<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


44 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

klagenden Insolvenzverwalter der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit<br />

mittels Liquiditätsbilanz erleichtert.<br />

Für die von der Pflicht zur Insolvenzantragstellung und von der Organhaftung<br />

wegen Insolvenzverschleppung betroffene Geschäftsleitung<br />

insolventer Unternehmen haben sich die Risiken einer<br />

Strafbarkeit nach § 15 a IV InsO und vor allem einer persönlichen<br />

Haftung z. B. aus §§ 64 S. 1 GmbHG, 93 III Nr. 6, 92 II 1 AktG damit<br />

erheblich erhöht.<br />

II. … und den Nebenwirkungen<br />

Der BGH hält allerdings in seinem Urteil vom 19.12.2017 weitere<br />

gravierende Nebenwirkungen für Geschäftsführer bereit, die in der<br />

rechtswissenschaftlichen Literatur nicht das gleiche Echo wie die<br />

Ablehnung der Bugwellentheorie hervorgerufen haben, obgleich<br />

die Praxisrelevanz nicht zu vernachlässigen ist.<br />

Insolvenzverwalter stehen bei der Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen<br />

insbesondere in massearmen Verfahren immer<br />

wieder vor dem Dilemma, mit den oft nur sporadisch vorhandenen<br />

Geschäftsunterlagen des schuldnerischen Unternehmens der ihnen<br />

obliegenden Darlegungs- und Beweislast zu genügen.<br />

Teilweise mangelt es bereits an vollständigen und aussagekräftigen<br />

Belegen im Hinblick auf die im Vorfeld des Insolvenzverfahrens<br />

getätigten Zahlungen i. S. d. §§ 64 S. 1 GmbHG, 93 III Nr. 6, 92 II 1<br />

AktG (Kontoauszüge, Umsatzlisten etc.). Auch die jeweils fälligen<br />

Verbindlichkeiten zur Ermittlung von Passiva I und Passiva II lassen<br />

sich bei unzulänglicher Kreditorenbuchhaltung vielfach gar nicht<br />

ermitteln. Auch wenn eine elektronische Buchhaltung vorliegt, die<br />

alle Kreditorenverbindlichkeiten für den maßgeblichen Haftungszeitraum<br />

dem Grunde nach ausweist, ergibt sich aus dieser regelmäßig<br />

nicht die Fälligkeit der jeweiligen Verbindlichkeiten.<br />

Diese tatsächlichen Unzulänglichkeiten machen es dem Insolvenzverwalter<br />

in zahlreichen Insolvenzverfahren schwer und mitunter<br />

sogar unmöglich, die für die Insolvenzverschleppung verantwortlichen<br />

Geschäftsleiter in die gesetzlich vorgesehene Haftung zu<br />

nehmen. Letztlich haben es unredlich agierende Geschäftsführer<br />

sogar im Vorfeld der Insolvenz selbst in der Hand, die späteren<br />

Erkenntnismöglichkeiten des Insolvenzverwalters zu minimieren.<br />

Mit der Entscheidung vom 19.12.2017 erleichtert der BGH es Insolvenzverwaltern,<br />

ihrer Darlegungs- und Beweislast im Organhaftungsprozess<br />

nachzukommen.<br />

Der seinerzeit klagende Insolvenzverwalter hatte in einem<br />

Schriftsatz „die nach seiner Behauptung am Stichtag verfügbaren<br />

Mittel und fälligen Verbindlichkeiten […] in einer Liquiditätsbilanz<br />

tabellarisch unter Angabe der der elektronischen Buchhaltung der<br />

Schuldnerin hierzu entnommenen Daten (Kontoart, -nummer und<br />

-bezeichnung, Buchsaldo sowie Betrag) chronologisch nach Kontonummern<br />

aufgelistet.“<br />

Den Einwand des aus § 64 S. 1 GmbHG in Anspruch genommenen<br />

Geschäftsführers, dass sich aus der elektronischen Buchhaltung die<br />

Fälligkeit der Kreditorenverbindlichkeiten nicht ergibt, ließ der BGH<br />

nicht gelten:<br />

Im Organhaftungsprozess muss der klagende Insolvenzverwalter<br />

keine Einzelrechnungen der jeweiligen Kreditoren vorlegen, um die<br />

Fälligkeit der aus der (elektronischen) Buchhaltung entnommenen<br />

Kreditorenverbindlichkeiten schlüssig darzulegen. Bereits aufgrund<br />

der entsprechenden Einbuchung der jeweiligen Verbindlichkeit in<br />

der Buchhaltung des insolventen Unternehmens, ist von einem<br />

ersthaften Einfordern der Gläubiger auszugehen.<br />

Da der in Anspruch genommene Geschäftsführer kraft gesetzlicher<br />

Anordnung in § 41 GmbHG für eine ordnungsgemäße Buchführung<br />

der Gesellschaft verantwortlich ist, kann sich die Gesellschaft und<br />

in der Folge auch deren Insolvenzverwalter nach dem BGH darauf<br />

verlassen, dass „der Geschäftsführer die Bücher so geführt hat<br />

oder durch Angestellte hat führen lassen, dass sie ein richtiges und<br />

vollständiges Bild von allen Geschäftsvorfällen vermitteln, die im<br />

Betrieb angefallen sind.“<br />

In einem auf die (elektronische) Buchhaltung gestützten Organhaftungsprozess<br />

ist es daher die Aufgabe des beklagten Geschäftsführers,<br />

die Unrichtigkeit der Buchhaltung konkret und substantiiert<br />

zu behaupten und auch unter Beweis zu stellen. Der pauschale<br />

Hinweis des Geschäftsführers auf eine fehlerhafte Buchhaltung<br />

reicht dem BGH ausdrücklich nicht aus.<br />

Mit Bezug auf die fälligen Kreditorenverbindlichkeiten dürfte dieser<br />

Nachweis gerade bei unzureichenden Geschäftsunterlagen dem<br />

in Anspruch genommenen Geschäftsführer in der Regel äußerst<br />

schwer fallen, zumal zwischen der Fälligkeit der jeweiligen Kreditorenverbindlichkeit<br />

und dem im Organhaftungsprozess zu führenden<br />

Gegenbeweis oft Jahre liegen.<br />

Insofern wird im Hinblick auf die eingangs geschilderten tatsächlichen<br />

Unzulänglichkeiten der Geschäftsunterlagen letztlich der in<br />

Anspruch genommene Geschäftsführer an der ihm obliegenden<br />

Darlegungs- und Beweislast scheitern, auch wenn der BGH in seinem<br />

Urteil vom 19.12.2017 noch einmal ausdrücklich betont, dass<br />

der Geschäftsführer berechtigt ist, zum Zwecke der Beweisführung<br />

in die Buchhaltung der Gesellschaft Einsicht zu nehmen.<br />

Diese Nebenwirkungen des Urteils vom 19.12.2017 haben hierbei<br />

aus Sicht der Verfasser eine deutlich höhere Praxisrelevanz als die<br />

geklärte Frage der Einbeziehung von Passiva II in eine Liquiditätsbilanz.<br />

Die Praxis der Ermittlung und Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen<br />

zeigt nämlich, dass in der Mehrzahl der Fälle die<br />

Zahlungsunfähigkeit – gerade vor dem Hintergrund der unzureichenden<br />

Beleglage – nicht mittels Liquiditätsbilanz, sondern als<br />

Zahlungseinstellung i. S. d. § 17 II 2 InsO im Wege einer Gesamtbetrachtung<br />

von Beweiszeichen nachgewiesen wird. Auch hier wird<br />

sich der klagende Insolvenzverwalter zur Darlegung von Fallgruppen<br />

auf die (elektronische) Buchhaltung stützen können, um z. B.<br />

ein Anwachsen von Verbindlichkeiten gegenüber dem Hauptlieferanten,<br />

eine schleppende Zahlungsweise o. ä. darzulegen. Nach<br />

den Grundsätzen des BGH in seinem Urteil vom 19.12.2017 dürfte<br />

auch hier die Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zulasten des<br />

in Anspruch genommenen Geschäftsleiters eingreifen.<br />

RAin Dorothea Basler, Köln, Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht<br />

RA Dr. Martin Wigand, Frankfurt am Main


Köln | Am Neumarkt


46 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE<br />

Die nächsten Terine:<br />

• 10. Oktober <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club<br />

Afterwork Lounge – powered by Philips<br />

19.00 Uhr im Legs11 im MGallery Hotel Mondial am Dom<br />

Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen sehr wichtig:<br />

E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Weitere Infos findet Ihr auch auf Seite 17.<br />

Young Lawyers Club!?<br />

Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ werden die traditionellen<br />

Stammtischrunden des Ausschusses ausgerichtet. Die aktuellen<br />

Termine der nächsten Club-Events sind stets unter www.kav.koeln<br />

in der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ abrufbar.<br />

Was erwartet Euch?<br />

Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in<br />

ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen<br />

kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allüren<br />

gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen<br />

besprochen. Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen<br />

Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events<br />

der Stadt ausgerichtet. Wo die einzelnen Club Events stattfinden<br />

erfährst Du stets auf der Webseite des <strong>KAV</strong>. Noch einfacher bleibst<br />

Du informiert, wenn Du Dich für den internen Newsletter des Ausschusses<br />

registrierst. Hierfür sendest Du uns einfach eine E-Mail an<br />

die service@koelner-anwaltverein.de und wir leiten Dir die Infos zu.<br />

Wer darf daran teilnehmen?<br />

Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen<br />

und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu<br />

suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot<br />

des Ausschusses Junge Anwälte im <strong>KAV</strong>. Wenn Du aber noch kein<br />

Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Ausschussmitgliedern<br />

doch in das Angebot des Vereins einführen und<br />

überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden<br />

möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die<br />

Möglichkeit, die Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> für die ersten zwei Jahre<br />

nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und<br />

Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft<br />

im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim<br />

Young Lawyers Club.<br />

Ist die Teilnahme kostenfrei?<br />

Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich<br />

Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort<br />

bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung.<br />

Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten<br />

Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht.<br />

Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem<br />

steht Dir die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> jederzeit für Fragen und Anregungen<br />

zur Verfügung.<br />

• 07. November <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club<br />

Afterwork Lounge – powered by Philips<br />

19.00 Uhr im Legs11 im MGallery Hotel Mondial am Dom<br />

Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen sehr wichtig:<br />

E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Weitere Infos findet Ihr auch auf Seite 17.<br />

• 05. Dezember <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Weihnachtsmarkt<br />

19.00 Uhr am Torbogen auf dem Rudolfplatz<br />

Alle aktuellen Hinweise und Informationen zu den Terminen und<br />

den jeweiligen Veranstaltungsorten entnehmt Ihr bitte der Webseite<br />

des <strong>KAV</strong>, unter www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-<br />

Verein-e.V/Aktuelles-und-Hinweise.<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Euer Ausschuss Junge Anwälte<br />

Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit<br />

sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg<br />

in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren<br />

betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden<br />

können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Mitteilungen<br />

bedient:<br />

im Monat September<br />

von Herrn Kollegen Adrian Freidank, 0221 - 99 37 25 724<br />

im Monat Oktober<br />

von Herrn Kollegen André Jerschke, 0221 - 97 31 43 72<br />

im Monat November<br />

von Herrn Kollegen Stefan Schneck, 0221 - 50 48 55<br />

im Monat Dezember<br />

von Herrn Kollegen David Humborg, LL. M., 0221 - 97 31 43 71


Abbildung zeigt kostenpflichtige Sonderausstattungen.<br />

47<br />

Audi Business<br />

Audi A4 Avant 2020:<br />

Sportliches Design.<br />

Hohe Funktionalität.<br />

Jetzt bei uns erfahren.<br />

Ein attraktives Leasingangebot für Businesskunden 1 :<br />

z. B. Audi A4 Avant 35 TFSI, S tronic*<br />

* Kraftstoffverbrauch l/100 km: innerorts 7,2; außerorts 4,7; kombiniert 5,6; CO₂-Emissionen g/km: kombiniert 128; Effizienzklasse A.<br />

Brillantschwarz, 8 Lautsprecher, Bluetooth, Audi connect Notruf & Service mit Audi connect Remote & Control, Audi pre sense city, Multifunktionskamera,<br />

Tagfahrlicht u. v. m.<br />

Monatliche Leasingrate¹<br />

€ 269,–<br />

Alle Werte zzgl. MwSt<br />

Leistung:<br />

110 kW (150 PS)<br />

Fahrzeugpreis (UPE): € 31.554,62<br />

Sonderzahlung: € 0,00<br />

Prämie des Händlers: € 4.257,46²<br />

Prämie des Herstellers: € 1.577,73²<br />

Jährliche Fahrleistung:<br />

10.000 km<br />

Vertragslaufzeit:<br />

36 Monate<br />

Steingruppe Preis: € 25.719,43<br />

1<br />

Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt.<br />

Die Überführungspauschale in Höhe von € 755,46, die Zulassungskosten in Höhe von € 133,61 und die Briefkosten in Höhe von € 29,– werden<br />

separat berechnet. Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Das Angebot gilt bis zum 31.08.<strong>2019</strong> um 12 Uhr und nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der<br />

Bestellung als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind),<br />

selbststän diger Freiberufler, selbststän diger Land- und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot<br />

nicht unbedingt berücksichtigt.<br />

Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.<br />

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Ab dem 1. September<br />

2018 wird der WLTP den bisherigen Fahrzyklus NEFZ ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen<br />

Kraftstoffverbrauchs- und CO 2<br />

-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend<br />

zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP- Werten<br />

abgeleitet. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.audi.de/wltp.<br />

2<br />

In der Leasingrate ist sowohl die Prämie des Händlers in Höhe von € 4.257,46 enthalten als auch die Prämie des Herstellers in Höhe von € 1.577,73.<br />

Richard Stein GmbH & Co. KG<br />

Gummersbacher Straße 55, 51645 Gummersbach<br />

angebote-neuwagen@steingruppe.de, Tel.: 0 22 02/ 95 57 27-81, www.stein-gummersbach.audi


48 | Seminare<br />

Fortbilden und Service genießen<br />

Ein <strong>KAV</strong> Seminar ist mehr als eine reine Fortbildung.<br />

Wir bieten Ihnen mit unseren Seminarprodukten<br />

an ausgewählten Standorten nicht nur interessante<br />

Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine<br />

Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

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Mineralwasser im Tagungsraum<br />

Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum<br />

Mehr Infos<br />

unter<br />

www.Koelner-<br />

Anwaltverein.de<br />

Kaffeepausen<br />

Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden<br />

Mittagessen<br />

Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden<br />

Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort<br />

Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende<br />

Seminarbewerbung<br />

Skriptmaterial<br />

Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort<br />

Flugbuchung/Bahntickets<br />

Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug oder Bahn (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro, Am Handelshof 1, 45127 Essen, zur Verfügung. Sie erreichen Ihre<br />

persönlichen Ansprechpartner telefonisch unter der Rufnummer: 0201/81 060-37 oder auch per E-Mail unter<br />

essen1@tui-reisebuero.de.<br />

Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein (<strong>KAV</strong>) an oder informieren Sie die zuvorkommenden Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter des Reisebüros darüber, als Nichtmitglied an einer Veranstaltung des <strong>KAV</strong> teilzunehmen.<br />

Mietwagenservice<br />

Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des <strong>KAV</strong> e.V. attraktive Sonderkonditionen.<br />

Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> oder online im Partnerbereich der<br />

<strong>KAV</strong> Website.<br />

Übernachtungen in Köln<br />

Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels<br />

an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro in Essen, jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung.<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Accor Gruppe,<br />

Hilton Hotels, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Hyatt Regency Köln und Courtyard Köln Hotel.<br />

Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich auf der <strong>KAV</strong> Website: www.koelner-anwaltverein.de/partner.


Seminare | 49<br />

Information zu den Seminaren<br />

fotolia.de/Rawpixel.com<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser Ausgabe des <strong>KAV</strong> Magazins das neue Seminarprogramm des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

vorstellen zu dürfen. Sie finden nachfolgend die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten<br />

Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und<br />

Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer <strong>KAV</strong> Onlinebuchungsplattform<br />

im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im <strong>KAV</strong> Magazin, Ausgabe 4/<strong>2019</strong>, erfolgt.<br />

Vereinsmitglieder profitieren bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern von den <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen.<br />

Jungmitglieder* des <strong>KAV</strong> genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei der Buchung einer unserer Fortbildungen. Alle<br />

Seminare, die in dieser Ausgabe beworben werden, sind über das im hinteren Teil dieses Magazins befindliche Anmeldeformular<br />

buchbar. Online können Sie Ihre Fortbildung unter www.kav-seminare.de buchen.<br />

Alternativ zur Formular- (welche Sie uns per Post, E-Mail oder Fax übermitteln können) bzw. Onlinebuchung besteht jederzeit die<br />

Möglichkeit einer individuellen E-Mail-Anmeldung. Senden Sie uns hierfür bitte Ihren Seminarwunsch sowie die personenbezogenen<br />

Daten inkl. Rechnungsadressaten an die nachfolgende E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de.<br />

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren neuen Veranstaltungen eine Vielzahl besonderer Fortbildungen bieten zu können.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt<br />

und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


50 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

shutterstock.com/Monkey Business Images<br />

ARBEITSRECHT<br />

08.–09.11.<strong>2019</strong> S. 65 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

02.04.2020 S. 78 | #MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

10.12.<strong>2019</strong> S. 70 | Best of Bankrecht<br />

13.–14.03.2020 S. 77 | 10. Kölner Bankrechtstag<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

11.–12.10.<strong>2019</strong> S. 61 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

14.05.2020 S. 79 | Forum Bau- und Architektenrecht<br />

06.–07.11.2020 S. 62 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2020<br />

(bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />

ERBRECHT<br />

10.10.<strong>2019</strong> S. 60 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern<br />

einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO<br />

07.11.<strong>2019</strong> S. 64 | Erbrecht und Grundbuch<br />

04.12.<strong>2019</strong> S. 69 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />

Unternehmen<br />

29.11.–30.11.<strong>2019</strong> S. 68 | 12. Rheinisches Erbrechtsforum<br />

11.12.<strong>2019</strong> S. 71 | Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten<br />

10.02.2020 S. 74 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 51<br />

EUROPARECHT<br />

27.09.<strong>2019</strong> S. 58 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />

12.02.2020 S. 75 | Abmahnung im Datenschutz: Aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />

Rechtsvergleich Österreich<br />

FAMILIENRECHT<br />

04.12.<strong>2019</strong> S. 69 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />

Unternehmen<br />

11.–12.09.2020 | <br />

Herbstseminar im Familienrecht (bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

27.09.<strong>2019</strong> S. 58 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />

11.10.<strong>2019</strong> S. 61 | 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag <strong>2019</strong><br />

04.12.<strong>2019</strong> S. 69 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />

Unternehmen<br />

11.02.2020 S. 74 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

15.–16.11.<strong>2019</strong> S. 66 | <br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

12.02.2020 S. 75 | Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />

Rechtsvergleich Österreich<br />

17.06.2020 S. 79 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

19.–20.09.<strong>2019</strong> S. 54 | 9. NRW IT-Rechtstag<br />

12.02.2020 S. 75 | Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />

Rechtsvergleich Österreich<br />

17.–18.09.2020 S. 55 | 10. NRW IT-Rechtstag (bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />

INTERNATIONALES RECHT<br />

27.09.<strong>2019</strong> S. 58 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />

12.02.2020 S. 75 | Abmahnung im Datenschutz: Aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />

Rechtsvergleich Österreich<br />

JUNGE ANWÄLTE<br />

17.06.<strong>2019</strong> S. 79 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

KANZLEIMANAGEMENT<br />

10.01.2020 S. 71 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


52 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

02.03.2020 S. 76 | Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen<br />

MEDIZINRECHT<br />

19.11.<strong>2019</strong> S. 67 | Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht<br />

29.01.2020 S. 72 | Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten,<br />

der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft<br />

30.01.2020 S. 73 | Lebensende, Palliativversorgung und das Recht<br />

MITARBEITERSEMINAR<br />

25.09.<strong>2019</strong> S. 57 | STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten im Kanzleialltag<br />

30.10.<strong>2019</strong> S. 63 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung<br />

10.01.2020 S. 71 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

07.11.<strong>2019</strong> S. 64 | Erbrecht und Grundbuch<br />

29.–30.11.<strong>2019</strong> S. 68 | Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong><br />

04.02.2020 S. 73 | Gebühren im Mietrecht<br />

27.–28.11.2020 S. 68 | Kölner Mietrechtstage 2020 (bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />

SOZIALRECHT<br />

25.09.<strong>2019</strong> S. 56 | Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG<br />

15.11.<strong>2019</strong> S. 67 | Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen<br />

Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen Gesetzesänderungen<br />

SPORTRECHT<br />

13.02.2020 S. 74 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

STEUERRECHT<br />

24.09.<strong>2019</strong> S. 56 | Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke, Prozesstaktik, Rechtsbehelfe<br />

& Rechtsmittel<br />

08.10.<strong>2019</strong> S. 60 | Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern – Grundlagen und<br />

Gestaltungen<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 53<br />

10.10.<strong>2019</strong> S. 60 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern<br />

einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO<br />

05.11.<strong>2019</strong> S. 63 | Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln<br />

04.12.<strong>2019</strong> S. 69 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />

Unternehmen<br />

11.02.2020 S. 74 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />

STRAFRECHT<br />

26.10.<strong>2019</strong> S. 62 | Rechtsfragen zur Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren<br />

05.11.<strong>2019</strong> S. 63 | Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln<br />

30.01.2020 S. 73 | Lebensende, Palliativversorgung und das Recht<br />

02.03.2020 S. 76 | Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen<br />

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />

27.–28.03.2020 S. 77 | 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 2020<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

20.–21.09.<strong>2019</strong> S. 55 | Herbstseminar Urheber- und Medienrecht <strong>2019</strong><br />

13.02.2020 S. 74 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

18.–19.09.2020 S. 56 | Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 2020<br />

(bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />

VERKEHRSRECHT<br />

27.–28.09.<strong>2019</strong> S. 59 | Herbstseminar Verkehrsrecht <strong>2019</strong><br />

25.–26.09.2020 S. 59 | Herbstseminar Verkehrsrecht 2020<br />

(bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

08.–09.11.<strong>2019</strong> S. 64 | 10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

30.–31.10.2020 S. 65 | 11. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

(bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG<br />

30.10.<strong>2019</strong> S. 63 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung<br />

05.12.<strong>2019</strong> S. 70 | Berufung im Zivilprozess<br />

= 15 Std. FAO = Basic-Seminare


54 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

shutterstock.com/Pressmaster<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

9. NRW IT-Rechtstag<br />

Zum 9. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft<br />

IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW<br />

IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />

rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend<br />

jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen<br />

der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit, sieben, acht und<br />

15 Stunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie<br />

hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Wir freuen uns, Ihnen<br />

folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen:<br />

Donnerstag, 19.09.<strong>2019</strong><br />

„DSGVO – die Bilanz aus Behördensicht“<br />

Andreas Wigger, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz<br />

und die Informationsfreiheit (BfDI), Bonn<br />

„Blockchain: im Spannungsfeld von Vertragsrecht,<br />

Datenschutz und Kartellrecht“<br />

RA Roman Pusep, Köln<br />

„Agile Softwareentwicklung: Vertragsgestaltung und<br />

Praxistipps“<br />

RAin Sophie von Schenck, Hamburg<br />

„Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ“<br />

RA Dr. Alexander Paradissis, Köln<br />

„Update: E-Commerce- und Fernabsatzrecht“<br />

RA Dr. Carsten Föhlisch, Syndikus, Köln<br />

„davit open: Aktuelle Fragen, Fälle und Erfahrungen aus dem<br />

Auditorium, u. a.<br />

• Sind Verstöße gegen die DSGVO wettbewerbswidrig?<br />

• Datenschutz in der Anwaltskanzlei<br />

• Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch – aktueller Stand<br />

• ePrivacyVO<br />

• Uploadfilter“<br />

RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Köln<br />

Freitag, 20.09.<strong>2019</strong><br />

„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm im Urheber-, IT-Recht<br />

und gewerblichen Rechtschutz“<br />

Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos<br />

„Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – erste Erfahrungen bei<br />

der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten“<br />

RA David Ziegelmayer, Köln<br />

„Tipps und Tricks in einstweiligen Verfügungsverfahren“<br />

RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln<br />

„Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach den<br />

Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes“<br />

Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel<br />

„Was ist eigentlich Software?“<br />

IT-Sachverständiger Dr. Oliver Stiemerling, Köln<br />

Etwaige Änderungen behalten wir uns vor.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 55<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Informationstechnologierecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Donnerstag, 19. September <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Freitag, 20. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., DO.–FR.):<br />

€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>, davit,<br />

AKKEUR/€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., DO.):<br />

€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>, davit,<br />

AKKEUR/€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., FR.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>, davit, AKKEUR/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für den<br />

10. NRW IT-Rechtstag 2020 am 17. und 18. September 2020<br />

ankündigen zu können.<br />

Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht<br />

Zum 6. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in<br />

Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar<br />

an. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Urheberund<br />

Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit sieben, acht<br />

oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser<br />

Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die<br />

jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de.<br />

Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Die genauen Referenten<br />

und Inhalte werden wir in Kürze bekannt geben. Wir freuen uns,<br />

Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen zu dürfen:<br />

Freitag, 20.09.<strong>2019</strong><br />

„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm“<br />

Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos<br />

„Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – erste Erfahrungen<br />

bei der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten“<br />

RA David Ziegelmayer, Köln<br />

„Tipps und Tricks im EV-Verfahren“<br />

RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln<br />

„Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach<br />

den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes“<br />

Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel<br />

„Was ist eigentlich Software?“<br />

IT-Sachverständiger Dr. Oliver Stiemerling, Köln<br />

Samstag, 21.09.<strong>2019</strong><br />

„Providerhaftung – alles gelöst durch Art. 17 DSM-Richtlinie?“<br />

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln<br />

„Aktuelle Rechtsprechung der Instanzengerichte zum Urheberund<br />

Medienrecht, Schwerpunkt OLG Köln“<br />

Vors. Richterin am OLG Köln a. D. Margarete Reske<br />

„Aktuelle Entwicklungen im Bild- und Fotorecht“<br />

RA Burkhard Renner, Köln<br />

„Strafrechtliche Implikationen im Urheberrecht“<br />

RA Dirk Petri, Köln<br />

„Die neue EU Online Satelliten- und Kabelrichtlinie – einige<br />

Hotspots für Sender und Verbreiter“<br />

Prof. Dr. Stefan Sporn, Köln<br />

„Influencer-Marketing“<br />

RA Prof. Jörg Fischer, Köln<br />

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns eventuelle Änderungen<br />

vorbehalten. Vielen Dank!<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 20. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

Samstag, 21. September <strong>2019</strong>, 09.00–17.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

€ 460,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 535,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 685,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (8 STD., FR.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (7 STD., SA.):<br />

€ 220,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 255,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 325,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 48):<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


56 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für das<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 2020<br />

am 18. und 19. September 2020 ankündigen zu können.<br />

Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />

STEUERRECHT<br />

Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke,<br />

Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel<br />

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht mit<br />

Grundkenntnissen der Finanzgerichtsordnung. Die Veranstaltung<br />

stellt ausgewählte prozessuale Fallstricke vor, geht auf Reaktionsmöglichkeiten<br />

zu gängigen prozessualen Ereignissen ein, zeigt<br />

eigene Möglichkeiten zur erfolgreichen Prozessführung auf und<br />

behandelt Rechtsbehelfe sowie Rechtsmittel während und nach<br />

dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht.<br />

Der Referent, Dr. Julian Schwind, LL. M. (geb. Horst), absolvierte von<br />

1999–2002 seine Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung<br />

(Dipl.-Finanzwirt (FH), 2002). Herr Dr. Schwind studierte<br />

von 2003–2011 Rechtswissenschaften in Münster, wo er ebenfalls<br />

erfolgreich promovierte und einen Masterstudiengang abschloss.<br />

Von 2011–2013 war Herr Dr. Schwind bei einer Kanzlei in Bonn im<br />

Bereich Umwandlungssteuerrecht und Verfahrensrecht/Prozessführung<br />

tätig. Seit 2013 ist er Richter am Finanzgericht Köln, zunächst<br />

im 13. Senat (insbes. Zuständigkeit für Körperschaftsteuer) und seit<br />

2016 im 15. Senat (Bezirkszuständigkeit, insbesondere Einkommensteuer,<br />

für die Finanzämter Köln-Süd und Aachen-Kreis).<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Dienstag, 24. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />

REFERENT<br />

Richter am Finanzgericht Dr. Julian Schwind,<br />

LL. M., Köln<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

SOZIALRECHT<br />

Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG<br />

Das Seminar – welches bereits mehrfach mit großem Erfolg<br />

durchgeführt wurde – wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />

der Rechtsprechung – über alle Fachgebiete einschließlich des<br />

Verfahrensrechts – befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid<br />

Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des<br />

Landessozialgerichts mit der Judikatur des vergangenen Jahres<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 57<br />

naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der<br />

Lage, alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen<br />

Stand zu bringen.<br />

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht<br />

und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni<br />

2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt.<br />

Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen<br />

Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004<br />

Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht;<br />

anschließend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte<br />

Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren,<br />

Arbeitsförderungsrecht). Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des<br />

2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für<br />

Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben<br />

der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung<br />

hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare,<br />

insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende,<br />

Sozialhilfe, des Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts<br />

sowie des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und<br />

des Prozessrechts.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht<br />

REFERENTIN<br />

Vors. Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

DATUM: Mittwoch, 25. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

MITARBEITER<br />

STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles<br />

Auftreten im Kanzleialltag<br />

Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

Die Kanzlei in der Sie arbeiten ist der Ort, an dem Sie die meiste<br />

Zeit der Woche verbringen. Mit Ihrem Engagement und Tatendrang<br />

unterstützen Sie Ihre Arbeitgeber dabei, das Tagegeschäft professionell<br />

zu meistern. Vielen Rechtsanwaltsfachangestellten ist jedoch<br />

gar nicht bewusst, wie wesentlich ihr professionelles Auftreten den<br />

Erfolg einer Kanzlei mitbeeinflussen kann. Denn in den meisten<br />

Fällen sind Sie der erste Kontakt zum Mandanten, der mit seinen<br />

Anliegen und Problemen Ihre Kanzlei aufsucht. Als erste Anlaufstelle,<br />

sei es telefonisch oder persönlich bei der Begrüßung und<br />

Betreuung in der Kanzlei, verkörpern Sie das, was Ihre Arbeitgeber<br />

bereit sind zu bieten. Dieses sollte in der Regel ein hohes Maß an<br />

Qualität sein.<br />

Wie der Telefonkontakt perfekt zu realisieren ist und ein professionelles<br />

effizientes Ferngespräch ablaufen sollte, lernen Sie in unserem<br />

Seminar „Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses.“<br />

Dieses bieten wir stets zum Jahresbeginn an.<br />

In diesem Aktiv-Seminar geht es rein um die Beantwortung von<br />

Modefragen und die Umsetzung der entsprechenden Antworten.<br />

Wie bekomme ich ein professionelles Kanzleioutfit konzipiert,<br />

ohne tief dafür in die Tasche greifen zu müssen? Welche Farben<br />

sind hierfür geeignet und auf welche Details und Accessoires sollte<br />

besser verzichtet werden?<br />

Kurz, klar und definiert geht es gemeinsam mit einer Mode-Expertin<br />

des Modehauses AppelrathCüpper am Neumarkt zur Sache.<br />

Der Spaß soll dabei nicht zu kurz kommen, denn Mode ist mehr als<br />

eine Uniform. Mode ist Ausdruck, Kraft und Stärke und kann so viel<br />

Gutes bewirken. Lassen Sie sich einfach inspirieren.<br />

ES LADEN EIN: <strong>KAV</strong>, AppelrathCüpper<br />

DATUM: Mittwoch, 25. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: AppelrathCüpper am Neumarkt. Treffpunkt: 3. Etage<br />

KOSTENBEITRAG: Die Teilnahme ist für angestellte Rechtsanwaltsfachangestellte,<br />

deren leitende Rechtsanwälte Mitglieder im <strong>KAV</strong><br />

sind, kostenfrei.<br />

Der Teilnahmebeitrag für externe Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

beläuft sich auf 20,00 Euro pro Person.<br />

Alle Teilnehmerinnen dieses Seminars erhalten im Rahmen ihrer<br />

Teilnahme am gleichen Abend einmalig 20 % Rabatt auf das Sortiment<br />

von AppelrathCüpper.<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de


58 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT<br />

Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich,<br />

Italien und den Niederlanden<br />

Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten, Compliance/Korruptionsbekämpfung,<br />

Handels- und Vertriebsrecht und<br />

grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung<br />

Jörg Letschert<br />

Rechtsanwalt, Avocat à la Cour, Vorsitzender des Rechtsausschusses<br />

der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer Paris<br />

und Vizepräsident des DAV Frankreich, vertritt seit über 30 Jahren<br />

vorwiegend Unternehmen des deutschen Mittelstands im deutschfranzösischen<br />

Wirtschaftsrecht. Jörg Letschert ist in allen Bereichen<br />

des Wirtschaftsrechtes tätig und vertritt seine Mandanten auf<br />

den unternehmensrelevanten Gebieten des Handels- und Privatrechts,<br />

insbesondere des Gesellschafts-, Vertriebs-, Arbeits- und<br />

Prozessrechtes. Er ist Managing Partner der deutsch-französischen<br />

Anwaltskanzlei SOFFAL in Paris<br />

Einzelne Themen:<br />

Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten<br />

(von allen Ländern behandelt)<br />

Compliance/Korruptionsbekämpfung<br />

(alle Länder bis auf Belgien)<br />

Handels- und Vertriebsrecht<br />

(alle Länder)<br />

grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung<br />

(nur Belgien)<br />

Angesichts der umfassenden Globalisierung der Wirtschaftsmärkte<br />

können sich auch mittelständische Unternehmen nicht dem<br />

Reiz, aber auch der Notwendigkeit des grenzüberschreitenden<br />

Handelsverkehrs oder einer Investition im Ausland verschließen.<br />

Dabei stellt die beratende Begleitung des Unternehmens bzw.<br />

anwaltliche Unterstützung des Mandanten auch den Anwalt vor<br />

große fachliche Herausforderungen. Die Betreuung eines erfolgreichen<br />

Mandats mit Auslandsbezug erfordert zwangsläufig gewisse<br />

Grundkenntnisse des jeweiligen ausländischen Rechtssystems und<br />

des rechtlichen Umfeldes. Die Veranstaltung soll den wirtschaftsrechtlich<br />

tätigen Kolleginnen und Kollegen in diesem Sinne eine<br />

Hilfestellung geben, um Risiken im Vorfeld zu vermeiden bzw.<br />

zumindest zu verringern. In internationalen Rechts- und Handelsbeziehungen<br />

erfahrene Praktiker geben einen praxisorientierten<br />

Überblick über wirtschaftsrechtliche besondere Fragestellungen in<br />

ihren Ländern.<br />

REFERENTEN (eventuelle Änderungen behalten wir uns vor):<br />

Dr. jur. Antje Luke<br />

Rechtsanwältin, Avocat à la Cour, Vorsitzende des DAV Frankreich<br />

und Partnerin der Kanzlei BMHAvocats. Sie hat sich auf das<br />

Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Unternehmensverschmelzungen<br />

und -erwerbe (M&A) sowie Umstrukturierungen von<br />

Unternehmen und Joint Ventures, Handelsrecht und Compliance<br />

spezialisiert. Ihre Mandanten sind deutschsprachige und internationale<br />

Unternehmen.<br />

Hans Mathijsen<br />

Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden,<br />

mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwalt. Er spricht<br />

regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und Rechtsanwalt<br />

ist er aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts.<br />

Ester Tromp<br />

Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden,<br />

mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwältin. Sie<br />

spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und<br />

Rechtsanwältin ist sie aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts.<br />

Dr. jur. Stephan Grigolli<br />

Rechtsanwalt und Avvocato (mit Doppelzulassung in Deutschland<br />

und Italien), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht,<br />

Gründer und Partner der Kanzlei Grigolli & Partner in Mailand,<br />

Gründungsmitglied und Vorsitzender des Deutschen Anwaltvereins<br />

Italien (DAV Italien) und aktives Mitglied zahlreicher zwischenstaatlicher<br />

Vereinigungen, Gremien und Handelskammern. Er ist mehrsprachig<br />

aufgewachsen und berät seit 20 Jahren Unternehmen<br />

und Private im deutsch-italienischen Rechtsverkehr (Schwerpunkte<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilienrecht, Compliance<br />

und Insolvenzrecht) und ist in den Listen der Schiedsrichter<br />

und der Mediatoren der Deutsch-Italienischen Handelskammer<br />

Mailand eingetragen. Als Autor zahlreicher Veröffentlichungen ist<br />

er regelmäßig als Referent in Italien und im Ausland aktiv.<br />

Paola della Campa<br />

Avvocatessa und Rechtsanwältin, mit Magisterstudium in deutschem<br />

Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und<br />

Zulassung in Mailand und München sowie am italienischen Kassationsgerichtshof.<br />

Gründungsmitglied und Schatzmeisterin des DAV<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 59<br />

Italien. Gründerin und Partnerin der Kanzlei CLG Italia, Mailand-<br />

Bologna. Tätigkeitsbereiche: internationales Zivil- und Handelsrecht,<br />

Insolvenzrecht, Internationales Familien- und Erbrecht,<br />

Immobilienrecht, Litigation.<br />

Tankred Thiem<br />

Rechtsanwalt und Avvocato, stellvertretender Vorsitzender des DAV<br />

Italien und Partner der Kanzlei LGV Avvocati, Mailand vertritt seit<br />

mehr als zehn Jahren Unternehmen, insbesondere Inhaber registrierter<br />

Schutzrechte, in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz,<br />

Datenschutzrecht und Compliance und insbesondere in grenzüberschreitenden<br />

Gerichtsverfahren. Er hält regelmäßig Vorträge und ist<br />

Mitglied zahlreicher branchenspezifischer Vereinigungen.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Freitag, 27. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 14.30 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 200,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 220,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 260,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

VERKEHRSRECHT<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> das Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />

Themen im Verkehrsrecht. Die Teilnehmer haben wieder die<br />

Möglichkeit, sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des<br />

§ 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen<br />

Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung<br />

ist ab sofort möglich. Wir können Ihnen folgende Referenten und<br />

Themen anbieten:<br />

Freitag, den 27.09.<strong>2019</strong><br />

„Aktuelle Rechtsprechung des BVerwG zu Cannabiskonsum”<br />

RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />

„Abgrenzung § 24 a StVG zu § 315 c und § 316 StGB und die<br />

Auswirkungen im Verwaltungsrecht”<br />

RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />

„§§ 315 d, 315 f StGB in Theorie und Praxis”<br />

RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />

Samstag, den 28.09.<strong>2019</strong><br />

„Update zur Höhe des Personenschadens”<br />

Vors. Richter am OLG Düsseldorf Hans-Günter Ernst<br />

„Cannabis aus toxikologischer Sicht: Wirkungen, Serumkonzentrationen,<br />

Medizinalcannabis”<br />

Dr. Hilke Andresen-Streichert, Institut für Rechtsmedizin, Uniklinikum<br />

Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Verkehrsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 27. September <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. September <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für das<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht 2020<br />

am 25. und 26. September 2020 ankündigen zu können.<br />

Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />

„Möglichkeiten und Grenzen in der Unfallrekonstruktionspraxis”<br />

SV Dr. Marco Görtz, Frechen<br />

Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />

Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!


60 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

STEUERRECHT<br />

Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern –<br />

Grundlagen und Gestaltungen<br />

Das Seminar richtet sich insbesondere an Anwälte, die bei ihrer<br />

Rechtsberatungstätigkeit mit der Veräußerung, dem Erwerb oder<br />

der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften<br />

in Berührung kommen. So sind die Kapitalanteile<br />

(und damit letztlich die Kapitalkonten) der Personengesellschafter<br />

maßgeblich für die Besteuerungsfolgen einer Transaktion. Der Referent<br />

erläutert die handels- und steuerrechtlichen Mechanismen<br />

zur Abbildung und Entwicklung von Kapitalkonten und beleuchtet<br />

unter Hinweisen zur Transaktionsgestaltung, wie sich Kapitalkonten<br />

im Zuge von Veräußerung, Erwerb und unentgeltlicher Übertragung<br />

auswirken (u. a. §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15 a, 16 EStG; Übertragung<br />

negatives Kapitalkonto).<br />

Der Referent, Herr Kollege Alexander Pittelkow, ist Rechtsanwalt<br />

und Steuerberater und seit 2010 in der steuerrechtlichen Beratung<br />

aktiv. Von 2010 bis 2014 war er in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

in Düsseldorf, von 2014 bis 2017 in einer Großkanzlei<br />

in Köln tätig. Seit 2018 berät er in einer Großkanzlei am<br />

Standort Düsseldorf große und mittelständische Unternehmen bei<br />

Umstrukturierungen sowie deren handels- und steuerbilanzieller<br />

Abbildung.<br />

REFERENT<br />

RA Alexander Pittelkow, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Dienstag, 08. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

STEUERRECHT, ERBRECHT<br />

Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken<br />

von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern<br />

nach §§ 35, 69 ff., 370 AO<br />

Der Vortrag vermittelt einen Überblick über die Haftungs- und<br />

Strafbarkeitsrisiken, denen sich Personen, die nicht zur Geschäftsführung<br />

und Vertretung einer juristischen Person berufen<br />

sind, aussetzen, wenn sie auf die Unternehmensführung Einfluss<br />

nehmen. Einhergehend damit wird die Rechtsfigur des faktischen<br />

Geschäftsführers im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht anhand<br />

der Rechtsprechung erläutert.<br />

Der Referent, Herr Kollege Thomas Wenzler, geboren am 20.07.1962<br />

in Köln, ist seit April 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit Juni<br />

1996 ist Herr Kollege Wenzler Fachanwalt für Steuerrecht. Seine<br />

Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Steuerstrafrecht, im steuerlichen<br />

Haftungsrecht sowie in Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren.<br />

Zu diesen Themen ist er zudem regelmäßig als Autor<br />

und Dozent tätig.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 61<br />

REFERENT<br />

RA Thomas Wenzler, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, <strong>KAV</strong><br />

DATUM: 10. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: Köln Mariott Hotel, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

5. Kölner Gesellschaftsrechtstag <strong>2019</strong><br />

Wir freuen uns, Ihnen <strong>2019</strong> den 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung zeichnet sich durch hochkarätige<br />

Referenten und interessante Themen aus. Wir freuen uns,<br />

Ihnen folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen:<br />

„Aktuelles Gesellschaftsrecht“<br />

Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität Köln<br />

„Reformvorhaben im Gesellschaftsrecht auf internationaler<br />

und nationaler Ebene“<br />

RA Prof. Dr. Heribert Hirte, MdB, Köln<br />

„Rechtsanwälte im Handelsrecht“<br />

Notar Dr. Jens Fleischhauer, Köln<br />

„Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen unter erbschaftsteuerlichen<br />

Gesichtspunkten“<br />

RA Dr. Randolf Mohr, Köln<br />

Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />

Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

DATUM: Freitag, 11. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 09.00 –16.00 Uhr<br />

ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 390,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 420,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 480,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 6 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

„Geschäftsgeheimnisgesetz“<br />

RA Georg Lecheler, Köln<br />

N. N.<br />

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Jahresendveranstaltung im<br />

Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt<br />

zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten<br />

und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit,<br />

diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im<br />

Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die aktuellen Vortragsthemen und<br />

Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Folgende<br />

Themen dürfen wird jedoch bereits ankündigen:<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


62 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Freitag, den 11.10.<strong>2019</strong><br />

„Neuerungen im Bereich der Feuchte- und Schimmelschäden;<br />

Abnahme des Gemeinschaftseigentums aus Sicht des Sachverständigen”<br />

SV Dipl-Ing. Matthias Becker, Königswinter<br />

„Baubetrieb in der Praxis”<br />

Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. Volker Winterscheid, Köln<br />

„Die neue BauO NRW”<br />

RA Christopher Küas, Köln<br />

Samstag, den 12.10.<strong>2019</strong><br />

„Das Ende der Funktionalitätshaftung nach neuem Bauvertragsrecht”<br />

RA Dr. Paul Popescu, Köln<br />

„Aktuelle Rechtsprechung und neues Bauvertragsrecht”<br />

Vors. Richter am OLG Thomas Manteufel, Köln<br />

„Aktuelles zum Architektenhaftungsrecht”<br />

RA Dr. Walter Klein, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 11. Oktober <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 12. Oktober <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Steigenberger Hotel, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für die<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2020<br />

am 06. und 07. November 2020 ankündigen zu können.<br />

Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />

STRAFRECHT<br />

Rechtsfragen zur Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren<br />

Es ist uns eine besondere Freude, Herrn Generalbundesanwalt<br />

Prof. Dr. Hartmut Schneider wieder bei uns begrüßen zu dürfen.<br />

In seinem sechsstündigen Vortrag referiert er zu folgenden<br />

Themen:<br />

• Begründung der Beschuldigteneigenschaft<br />

• Belehrungsverstöße nach § 136 Abs. 1 Satz 2 – 5 StPO<br />

• Verdeckte Befragung des Verdächtigen durch V-Leute und verdeckte<br />

Ermittler<br />

• Neues zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 Lit. d EMRK)<br />

REFERENT<br />

Generalbundesanwalt<br />

Prof. Dr. Hartmut Schneider, Leipzig<br />

ES LÄDT EIN: Strafrechtsausschuss<br />

DATUM: Samstag, 26. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 09.00 – 14.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 110,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 130,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 150,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 48):


Seminare | 63<br />

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT, MITARBEITER<br />

Erfolgreiche Zwangsvollstreckung – Erfahrungen mit der Sachaufklärung,<br />

der Forderungspfändung und den Kostengesetzen<br />

Das Seminar besteht aus Vorträgen über die Erfahrungen im Umgang<br />

mit der Sachaufklärung durch den Obergerichtsvollzieher a. D.<br />

Winfried Pesch und der Forderungspfändung durch die Rechtspflegerin<br />

Elisabeth Kurth vom AG Bergheim. Begleitend zu den einzelnen<br />

Vollstreckungsmaßnahmen werden von dem Bürovorsteher<br />

Uwe Schaefer und Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch die Gerichtskosten<br />

und die anwaltliche Gebührenabrechnung dargestellt. Nach<br />

den Kurzreferaten besteht die Gelegenheit zur Diskussion über<br />

einzelne Fragestellungen.<br />

REFERENTEN<br />

Dipl.-Rpfl. Elisabeth Kurth, AG Bergheim<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

Winfried Pesch, Obergerichtsvollzieher a. D., St. Augustin<br />

Uwe Schaefer, Bergisch Gladbach<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und<br />

Zwangsvollstreckungsrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 30. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.30–19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1502, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 3 Stunden erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

STEUERRECHT, STRAFRECHT<br />

Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes<br />

Köln<br />

Steuerfahndungsmaßnahmen waren schon in der Vergangenheit<br />

häufig mit Maßnahmen verbunden, die die Steueransprüche des<br />

Staates sichern sollen. Durch das am 01.07.2017 in Kraft getretene<br />

„Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“<br />

hat sich die Bedeutung dieses Instrumentariums verändert. Anders<br />

als im bisherigen Recht schließen Verletztenansprüche künftig die<br />

Einziehung (früher: Verfall) nicht aus. Die komplizierten Regelungen<br />

zur Rückgewinnungshilfe sind abgeschafft worden. Der<br />

Vortrag wird sich mit diesen Veränderungen befassen und die<br />

Auswirkungen für die Praxis der Steuerfahndung beleuchten. Dabei<br />

wird auch auf das Verhältnis zum dinglichen Arrest nach § 324 AO<br />

eingegangen und erörtert, welche praktischen Folgen für die Arbeit<br />

der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung die<br />

Gleichrangigkeit von dinglichem Arrest nach § 324 AO und Vermögensarrest<br />

nach der StPO hat. Anhand von praktischen Beispielen<br />

wird die Bedeutung der Vermögensabschöpfung für die Arbeit der<br />

Finanzverwaltung erläutert.<br />

Die Referentin, Frau Gabriele Jardin, ist seit 1989 in der Finanzverwaltung<br />

NRW tätig. Von 1993 bis 1999 war sie Sachgebietsleiterin<br />

in der Steuerfahndung und konnte die dort gemachten Erfahrungen<br />

als Referentin für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung von 2000<br />

bis 2003 in der OFD Rheinland gewinnbringend einsetzen. Nach<br />

Tätigkeiten in div. Festsetzungsfinanzämtern schloss sich eine<br />

Tätigkeit als Referatsleiterin in der OFD für den Bereich Außendienste<br />

und USt an. Seit 2013 ist Frau Jardin als Dienststellenleiterin<br />

zunächst im FA Köln-Mitte und dann im Strafa-FA Köln tätig.<br />

REFERENTIN<br />

Gabriele Jardin, Vorsteherin des Finanzamts<br />

für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, Strafrechtsausschuss<br />

DATUM: Dienstag, 05. November <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 48):


64 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

ERBRECHT, MIET- UND WEG-RECHT<br />

Erbrecht und Grundbuch<br />

Stirbt der Inhaber eines Rechts an einem Grundstück, wird das<br />

Grundbuch unrichtig und muss berichtigt werden. Der Vortrag stellt<br />

zunächst das Grundbuchberichtigungsverfahren anhand verschiedener<br />

Grundfälle vor. Anschließend werden die Auswirkungen<br />

der Geschäftsunfähigkeit der Vertragspartner zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten eines Übertragungsvorganges, der Testierunfähigkeit<br />

des Erblassers und von Unklarheiten über die Erbenstellung auf<br />

das Berichtigungsverfahren dargestellt. Anschließend erläutert<br />

Herr Müller-Sartori, was zu beachten ist, wenn Minderjährige (Mit-)<br />

Erben sind, der Erblasser Gesellschafter einer Grundstücks-GbR war<br />

oder Testamentsvollstreckung bzw. Vor- und Nacherbschaft angeordnet<br />

wurde und wie eine Abschichtung umgesetzt wird.<br />

Abschließend wird der Vortrag noch die Grundbuchberichtigungsklage<br />

darstellen. Der Referent wird im jeweiligen Zusammenhang<br />

auch die internationalen Bezüge erläutern.<br />

Der Referent, Herr Kollege Patrick Müller-Sartori, ist Rechtsanwalt<br />

in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln und berät Unternehmer<br />

und Privatpersonen zu Nachfolgegestaltungen und im<br />

Falle von Erbauseinandersetzungen. Er ist daneben Fachautor und<br />

Dozent zu Nachfolge- und Vorsorgethemen.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

REFERENT<br />

RA Patrick Müller-Sartori, Köln<br />

DATUM: Donnerstag, 07. November <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> den 10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />

Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />

für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15<br />

FAO zu buchen. Wir freuen uns, Ihnen folgende Referenten mit<br />

Arbeitstiteln ankündigen zu dürfen:<br />

Samstag, 09.11.<strong>2019</strong><br />

„Versicherungsprozessrecht“<br />

Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt und<br />

RA Dr. Mathias Franzke, Wesseling<br />

„Reisevertragsrecht“<br />

RAin Claudia Richter, HDI Versicherung, Hannover<br />

Freitag, 08.11.<strong>2019</strong><br />

„Aktuelle Entwicklungen in der D&O Versicherung“<br />

Prof. Dr. Michael Fortmann, LL. M., TH Köln<br />

„Cyberversicherung – sind sie schon infiziert? Risiken und<br />

Lösungen für die KMU und Freien Berufe!“<br />

Britta Kruse, Hannover<br />

„Lebensversicherungsrecht“<br />

RA Dr. Joachim Grote, Köln<br />

Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />

Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!<br />

„Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsrecht“<br />

Vors. Richter am OLG Düsseldorf Michael Kneist<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 65<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Versicherungsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 08. November <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 09. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 147,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

16.10.<strong>2019</strong> unter Nennung des Stichwortes „Kölner Anwaltverein<br />

<strong>2019</strong>“ zur Verfügung.<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für den<br />

11. Kölner Versicherungsrechtstag 2020<br />

am 30. und 31. Oktober 2020 ankündigen zu können.<br />

Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />

ARBEITSRECHT<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />

Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />

für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15<br />

FAO zu buchen. Wir dürfen Ihnen bereits folgende Referenten und<br />

Themen bekannt geben:<br />

Freitag, 08. November <strong>2019</strong><br />

„Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG”<br />

RA Dr. Marcus Richter, Köln<br />

„Arbeitnehmerdatenschutz und DSGVO – erste Erfahrungen mit<br />

dem neuen Recht“<br />

RA Thomas Faas, Köln<br />

„Neues bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen”<br />

RA Prof. Dr. Martin Reufels, Köln<br />

Samstag, 09. November <strong>2019</strong><br />

„Neueste Rechtsprechung des BAG”<br />

Präsident des LAG Brandenburg a. D. Dr. Friedrich Eisemann, Köln<br />

N. N.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 08. November <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 09. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 119,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

16.10.<strong>2019</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

Weitere Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt<br />

gegeben. Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass<br />

wir uns etwaige Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!


66 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 15.–16.<br />

November <strong>2019</strong> im Pullman Cologne Hotel statt. Es behandelt aktuelle<br />

Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und<br />

richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich<br />

auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder<br />

Kollegen. Die Teilnehmer erhalten wieder die Möglichkeit, sieben,<br />

acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser<br />

Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen<br />

Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.<br />

Wir freuen uns, Ihnen folgende Themen und Referenten bekannt<br />

geben zu dürfen:<br />

Freitag, den 15.11.<strong>2019</strong><br />

„Wettbewerbsprozessrecht”<br />

Vors. Richter am LG Köln a. D. Dieter Kehl<br />

„Veranstaltungsrecht”<br />

Prof. Dr. Maximilian Becker, Universität Siegen<br />

„Persönlichkeitsschutz im Rahmen der identifizierten<br />

Verdachtsberichterstattung”<br />

RA Dr. Lucas Brost, Köln<br />

Samstag, den 16.11.<strong>2019</strong><br />

„Amtliche Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren im Markenrecht<br />

ab 01.05.2020”<br />

Vors. Ri. am BPatG a. D. Dr. Friedrich Albrecht, Haar<br />

„Medien- und Äußerungsrecht”<br />

Vors. Richterin am OLG Köln a. D. Margarete Reske<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 15. November <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 16. November <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Dieses Jahr haben Sie am 15. November <strong>2019</strong> erstmalig die Gelegenheit,<br />

den Tag bei Fingerfood und kühlen Getränken in der<br />

Brasserie e.l.f. im Pullman Cologne Hotel gemeinsam gemütlich<br />

ausklingen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass hierzu eine separate<br />

Anmeldung nötig ist. Der Kostenbeitrag beläuft sich auf € 31,00 pro<br />

Person. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter<br />

service@koelner-anwaltverein.de.<br />

„Das neue GeschGehG”<br />

RA Dr. Marcus Schönknecht, LL. M., Düsseldorf<br />

„Richtliniengesetzgebung zum Urheberrecht in der digitalen<br />

Informationsgesellschaft”<br />

Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Bonn<br />

„Strafrechtliche Seiten des geistigen Eigentums”<br />

RA Dr. Nikolaos Gazeas, Köln<br />

Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />

Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!<br />

Partner vor Ort:


Seminare | 67<br />

SOZIALRECHT<br />

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen<br />

Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu<br />

aktuellen Gesetzesänderungen<br />

Das Seminar behandelt die für die Praxis zentralen Entscheidungen<br />

des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte des letzten<br />

Jahres auf dem Gebiet der Kranken- und Pflegeversicherung und<br />

stellt Bezüge zu relevanten Gesetzesänderungen her.<br />

Die Referentin, Frau Stefanie Hupertz, ist (nach wirtschaftsberatender<br />

Tätigkeit als Anwältin) seit 2007 Richterin der nordrheinwestfälischen<br />

Sozialgerichtsbarkeit und seit 2013 Richterin am<br />

Landessozialgericht in Essen mit Tätigkeit in dem mit Kranken- und<br />

Pflegeversicherung befassten 5. Senat.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht<br />

DATUM: Freitag, 15. November <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 14.00 – 18.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

REFERENTIN<br />

Richterin am LSG NRW<br />

Stefanie Hupertz, Essen<br />

MEDIZINRECHT<br />

Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht<br />

In der Veranstaltung sollen in erster Linie wesentliche Fragen, die<br />

durch Änderungen des SGB V aufgetreten sind, behandelt werden.<br />

Außerdem soll auf ausgewählte Entscheidungen eingegangen<br />

werden. Neben weiteren aktuellen Themen aus dem Bereich Zulassungsrecht<br />

sollen damit in erster Linie Fragen der Leistungsabrechnung<br />

angesprochen werden.<br />

Der Referent, Dr. Horst Bartels, ist Rechtsanwalt und seit 1992<br />

Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />

DATUM: Dienstag, 19. November <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Horst Bartels, Justitiar d. Kassenärztl.<br />

Vereinigung, Düsseldorf


68 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong><br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Kölner Mietrechtstage ankündigen<br />

zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung<br />

durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie<br />

haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht<br />

oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Wir dürfen<br />

Ihnen bereits folgende Inhalte und Referenten ankündigen:<br />

Freitag, 29.11.2015<br />

„Abgrenzungen im WEG-Recht“<br />

RA Wilfried J. Köhler, Köln<br />

„Aktuelle Rechtsprechung im WEG-Recht – Schwerpunkt BGH“<br />

RA Thomas Brandt, Köln<br />

„Schimmel in Wohnungen“<br />

Dipl.-Ing. Jochen Florczak, Köln<br />

Samstag, 30.11.<strong>2019</strong><br />

„Rechtsfolgen bei Tod des Mieters“<br />

RA Bruno Achenbach, Aachen<br />

„Sozialer Wohnungsbau“<br />

RA Rolf Küssner, Köln<br />

Weitere Themen und Referenten geben wir Ihnen in Kürze<br />

bekannt.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 29. November <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 30. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong> /€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong> /<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong> /€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong> /<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong> /€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong> /<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für die<br />

Kölner Mietrechtstage 2020 am 27. und 28. November 2020<br />

ankündigen zu können.<br />

Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />

ERBRECHT<br />

12. Rheinisches Erbrechtsforum<br />

Mit dem Rheinischen Erbrechtsforum bietet die DeutscheAnwalt-<br />

Akademie in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein eine<br />

Plattform für den fachlichen Austausch unter Anwältinnen und<br />

Anwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und<br />

Steuerberatern, Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen<br />

und Rechtspflegern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern<br />

zu erbrechtlichen Fragestellungen.<br />

Vortragsthemen sind u. a.:<br />

• Die Besonderheiten der Wechselbezüglichkeit in der Patchwork-<br />

Situation<br />

• Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht<br />

• Nachlassverwaltung als Sanierungsinstrument bei todesfallbedingten<br />

Unternehmenskrisen<br />

• Der deutsch-französische Erbfall<br />

• Familien- und betreuungsgerichtliche Genehmigungen im<br />

Erbrecht<br />

• Fallstricke bei der Erbausschlagung<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 69<br />

• Ausgewählte Probleme im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht<br />

Wissenschaftliche Leitung<br />

Vorsitzender Richter am LG a. D. Walter Krug, Stuttgart<br />

Dozenten<br />

Désirée Goertz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin<br />

Prof. Dr. Christoph Karczewski, Honorarprofessor, Richter am BGH,<br />

Karlsruhe<br />

Dr. Eva Kreienberg, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht,<br />

Kaiserslautern<br />

Walter Krug, Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart<br />

Dr. Mario Nöll, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter,<br />

Mannheim<br />

Reinhold Spanl, Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern,<br />

Starnberg<br />

Stefan Stade, Avocat, Strasbourg/Frankreich<br />

Moderation<br />

RAin Dr. Annette Wittmütz, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht,<br />

Köln<br />

Für die Buchung Ihrer Teilnahme nutzen Sie bitte ausschließlich<br />

das unter www.kav-seminare.de hinterlegte<br />

Anmeldeformular (siehe weitere Informationen).<br />

Vertragspartner dieser Veranstaltung ist die<br />

DeutscheAnwaltAkademie (DAA).<br />

ES LADEN EIN: <strong>KAV</strong>, DeutscheAnwaltAkademie<br />

DATUM: Freitag, 29. November <strong>2019</strong>, ab 9.30 Uhr<br />

bis Samstag, 30. November <strong>2019</strong>, bis 13.15 Uhr (10 Vortragsstunden)<br />

ORT: NH Hotel Köln City, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG RECHTSANWÄLTE BIS 3 JAHRE NACH ZULASSUNG/<br />

ASSESSOREN BIS 3 JAHRE NACH 2. EXAMEN/REFERENDARE:<br />

€ 395,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 475,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 535,00 zzgl. gesetzl. USt.<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 10 Std. (§ 15 FAO)<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO.<br />

In Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie<br />

NH Hotel Köln Altstadt – begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar<br />

bis 1. November <strong>2019</strong> * EZ/ÜF 127,- EUR * Fon 0221 / 27 22 880<br />

STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT, ERBRECHT, FAMILIENRECHT<br />

Die wichtigsten BFH- Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur<br />

Ertragsbesteuerung von Unternehmen<br />

Der BFH entscheidet zwar steuerrechtliche Fragen, wertet aber<br />

auch die den Entscheidungen zugrundeliegenden zivil- und gesellschaftsrechtlichen<br />

Gestaltungen und gibt Hinweise auf richtiges<br />

Vorgehen. Daher handelt es sich nicht um ein nur auf Fachanwälte<br />

für Steuerrecht zugeschnittenes Seminar.<br />

Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerberater.<br />

Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzakademie<br />

im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012,<br />

promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Dr. Hartmut Klein als selbstständiger<br />

Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied des Steuerrechtsausschusses<br />

des <strong>KAV</strong>. Er trägt in den Bereichen Gesellschaftsrecht<br />

und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung<br />

§ 8 KStG in Mössner/Seeger sowie der Werke Klein/Muller/Lieber:<br />

Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Umwandlungsund<br />

Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag (2017), Klein/<br />

Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschafts- und Steuerrecht,<br />

NWB Verlag in der 4. Aufl., 2018. Zudem ist er schriftstellerisch mit<br />

einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 04. Dezember <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 –20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />

REFERENT<br />

RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):


70 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT<br />

Berufung im Zivilprozess<br />

Die Berufung dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung.<br />

Dabei sind bereits bei Einlegung der Berufung und auch im<br />

weiteren Verfahrensablauf die Besonderheiten des Rechtsmittels<br />

zu beachten. Das Seminar greift einige wichtige Aspekte auf, die<br />

für ein erfolgreiches Berufungsverfahren aus Sicht des Anwalts<br />

von Bedeutung und daher zu beachten sind.<br />

Der Referent, Herr Edmund Schmitt, ist seit 2011 Vorsitzender<br />

Richter am OLG Köln. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an<br />

der TH Köln und Mitautor des Harbauer Rechtsschutzversicherung<br />

ARB-Kommentar, erschienen im C.H. Beck Verlag. Zudem ist Herr<br />

Schmitt Prüfer in der 1. Juristischen Staatsprüfung des Landes NRW.<br />

REFERENT<br />

Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und<br />

Zwangsvollstreckungsrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 05. Dezember <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00–19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1508, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std.<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

Best of Bankrecht<br />

Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht freut sich, auch für das<br />

Jahr <strong>2019</strong> die Traditionsveranstaltung „Best of Bankrecht” ankündigen<br />

zu können. In der Veranstaltung referieren vier Fachanwälte<br />

für Bank- und Kapitalmarktrecht zu ausschließlich praxisbezogenen<br />

Themen. Den vier 30 - bis 45-minütigen Referaten schließt sich in der<br />

Regel eine sehr lebhafte Diskussion an. Insgesamt dauert die § 15<br />

FAO-fähige Veranstaltung drei Zeitstunden. Wir freuen uns, Ihnen<br />

bereits folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen:<br />

„Online-Banking – Missbrauch und Änderungen zum<br />

14. September <strong>2019</strong> aufgrund der PSDII (Zweite europäischen<br />

Zahlungsdiensterichtlinie)“<br />

RA Stefan Matthias Moericke, Köln<br />

„Typische Probleme beim Fahrzeug-Leasing“<br />

RAin Sabine Adam, Köln<br />

Weitere Themen und Referenten geben wir Ihnen zeitnah bekannt.<br />

Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />

Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank-und Kapitalmarktrecht<br />

DATUM: Dienstag, 10. Dezember <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: Neptunbad, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 105,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):


Seminare | 71<br />

ERBRECHT<br />

Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von<br />

Behindertentestamenten<br />

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare<br />

und sonstige Personen, zu deren Tätigkeiten komplexe Testamentsgestaltungen<br />

und hier insbesondere Behindertentestamente und<br />

ihre postmortale Umsetzung gehören.<br />

Behindertentestamente sind ein Musterbeispiel für komplexe<br />

Testamentsgestaltungen. Nicht zuletzt aufgrund der Wechselwirkung<br />

zwischen Erb-, Sozial-, Betreuungs-, Betreuervergütungs- und<br />

Heimrecht erfordern sie, die gesamte Klaviatur des Testamentsgestaltungrechts<br />

bis in die feinsten Verästelungen hinein zu kennen<br />

und – vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung insbesondere<br />

des BGH und der Sozialgerichte – die Auswirkungen der<br />

unterschiedlichen Gestaltungsvarianten abschätzen zu können.<br />

Das gilt umso mehr, wenn zusätzlich weitere gestaltungserhebliche<br />

Umstände zu berücksichtigen sind, etwa bei Geschiedenen,<br />

bei Patchworkfamilien oder bei größeren Familienvermögen, die<br />

jeweils besondere Anordnungen erforderlich machen.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Hans Hammann, ist als Fachanwalt<br />

für Erbrecht auf Partnerebene bei einer Wirtschaftskanzlei in<br />

Reutlingen, länderübergreifend für den Bereich des privaten Erbund<br />

Erbschafsteuerrechts mit zuständig. Seine Schwerpunkte in<br />

der Praxis, als Referent und als Autor, liegen in den Bereichen der<br />

Testamentsgestaltung, der Auslegung und Anfechtung fehlerhafter<br />

Testamente, dem gesamten Pflichtteilsrecht, der Auseinandersetzung<br />

von Erbengemeinschaften sowie der nationalen und internationalen<br />

Nachlassabwicklung einschließlich Erbschaftsteuer. Er ist<br />

Mitglied des siebenköpfigen Geschäftsführenden Ausschusses der<br />

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und als<br />

solcher Mitherausgeber der Zeitschrift „ErbR”.<br />

Schwerpunkte:<br />

• Erbschafts- kontra Vermächtnislösung bei Behindertentestamenten<br />

• Bestimmung der „richtigen“ Erbquote/pflichtteilsrechtliche<br />

Schranken<br />

• befreite/nicht befreite Vor- und Nacherbschaft<br />

• Fallstricke bei der Testamentsvollstreckung<br />

• Klauseln bei „großen“ Vermögen<br />

• 2-Testamente-Modell<br />

• Auswirkungen des Betreuervergütungsgesetzes (VBVG)<br />

• Annahme und Ausschlagung nach dem Erbfall<br />

• Geschiedenen-/Patchworkkonstellationen bei Behindertentestamenten<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 11. Dezember <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 13.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Hans Hammann, Reutlingen<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 175,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 225,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITER<br />

Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />

Nach den Erfolgen der letzten Jahre bietet der <strong>KAV</strong> auch Anfang<br />

2020 wieder die beliebte Schulung „Der Telefonkontakt – die<br />

Visitenkarte Ihres Hauses” unter der Leitung von Frau<br />

Gerhild Voigtländer an. Diese Schulung richtet sich in erster Linie<br />

an Kanzleimitarbeiter sowie Auszubildende. Es werden die Grundlagen<br />

der Kommunikation am Telefon erörtert und veranschaulicht.<br />

Hierbei werden folgende Punkte erarbeitet:<br />

• Grundlagen der Kommunikation am Telefon anwenden<br />

• Kundenorientiert und professionell telefonieren<br />

• Beherrschung des „Telefonknigges”<br />

• Selbstbewusstsein und Sicherheit im telefonischen Kundenkontakt<br />

Diese Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal<br />

20 Teilnehmern.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


72 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Es ist uns eine Freude, Frau Gerhild Voigtländer als Referentin<br />

für dieses Seminar begrüßen zu können. Gemeinsam mit ihrer<br />

Geschäftspartnerin Christine Gericke, leitet sie ein Unternehmen,<br />

welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen<br />

unter anderem im Office Bereich konzentriert.<br />

Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das<br />

Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten, die<br />

von Frau Voigtländer und ihren Kollegen in die jeweilige Materie<br />

eingeführt werden.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Mittwoch, 10. Januar 2020<br />

UHRZEIT: 09.00 – 16.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Seite 84<br />

REFERENTIN<br />

Gerhild Voigtländer, Bad Honnef<br />

KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON <strong>KAV</strong> MITGLIEDERN: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON NICHTMITGLIEDERN: € 140,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 5,5 Stunden erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

MEDIZINRECHT<br />

Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive<br />

der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der<br />

Versicherungswirtschaft<br />

Im Rahmen dieses Seminars werden die versierten Referenten zu<br />

ihren jeweiligen Erfahrungen und den Entwicklungen rund um das<br />

Arzthaftungsrecht aus ihren eigenen Fachbereichen und den dort<br />

gewonnenen Perspektiven referieren.<br />

Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Austausch und<br />

intensive Aufklärung.<br />

REFERENTEN<br />

Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Universität zu Köln<br />

Vors. Richter am OLG Köln Dr. Peter Thurn<br />

RA Bernd Schwarze, Köln<br />

RA Dr. Roland Uphoff, Bonn<br />

RA Patrick Weidinger, Deutsche Ärzteversicherung, Wiesbaden<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 29. Januar 2020<br />

UHRZEIT: 14.00 – 19.45 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 140,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):


Seminare | 73<br />

MEDIZINRECHT, STRAFRECHT<br />

Lebensende, Palliativversorgung und das Recht<br />

Die Palliativversorgung ist in den letzten Jahren erheblich ausgebaut<br />

worden. Gleich sind Versorgungsmängel und (leistungs-)<br />

rechtliche Lücken evident. Auch sonst sind im Bereich medizinischer<br />

Behandlungen viele rechtliche Fragen und medizinische<br />

Vorgehensweisen umstritten: Der Arzthaftungssenat des<br />

Bundesgerichtshofes hat im April entschieden, dass Weiterleben<br />

aufgrund medizinischer Behandlung kein Schaden sein kann, das<br />

Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, ob das Verbot der<br />

geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) verfassungsgemäß<br />

ist, der für das Betreuungsrecht zuständige 12. Senat<br />

des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an Vorsorgevollmachten<br />

und Patientenverfügungen konkretisiert.<br />

In der Veranstaltung wird das Leistungsrecht der SGB 5 und SGB<br />

11 zu Palliativversorgung, sowie die aktuelle Rechtsprechung der<br />

Bundesgerichte zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten<br />

und erlaubter und verbotener Sterbehilfe thematisiert und erläutert,<br />

sowie die Bedeutung dieser Instrumente in der palliativmedizinischen<br />

Versorgung und deren Sichtweise auf verschiedene<br />

Formen der Sterbehilfe erläutert.<br />

Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist Fachanwalt für<br />

Medizinrecht und Lehrbeauftragter am Zentrum für Medizinrecht<br />

der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Sprecher der Sektion<br />

Rechtsberufe in der DGP. Er hat mehrere Bücher über bioethische<br />

Debatten verfasst und schreibt über Medizin und Recht für juristische<br />

Fachzeitungen, aber auch das Feuilleton der FAZ.<br />

Prof. Dr. Lukas Radbruch ist Direktor der Klinik für Palliativmedizin<br />

am Universitätsklinikum Bonn und Leiter des Zentrums für Palliativmedizin<br />

am Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn/<br />

Rhein-Sieg. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin<br />

und der International Association for Hospice and<br />

Palliative Care. Er ist Mitherausgeber der Zeitschriften Leidfaden<br />

und Der Schmerz und des Lehrbuchs für Palliativmedizin.<br />

REFERENTEN<br />

RA Dr. Oliver Tolmein, Hamburg<br />

Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Universitätsklinikum Bonn<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 30. Januar 2020<br />

UHRZEIT: 09.00 – 18.40 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 160,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 180,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 200,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 8 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Gebühren im Mietrecht<br />

In diesem dreistündigen Vortrag referiert<br />

Herr Kollege Norbert Schneider unter anderem über:<br />

• besondere mietrechtliche Abrechnungsprobleme<br />

• Abrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer<br />

• Abrechnungsprobleme bei Prozesskostenhilfe<br />

• Streitwerte und Kostenerstattung<br />

REFERENT<br />

RA Norbert Schneider, Neunkirchen<br />

Herr Kollege Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker<br />

im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts<br />

und seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem<br />

Gebiet. Er ist unter anderem Mitglied in den DAV-Ausschüssen<br />

RVG und GKG, Herausgeber der Zeitschrift AGS (Anwaltsgebühren<br />

Spezial) sowie zahlreicher weiterer Kommentare und Werke zum<br />

Gebührenrecht.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

DATUM: Donnerstag, 04. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 18.00 – 21.20 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 80,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 100,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):


74 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

STEUERRECHT, ERBRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT<br />

Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche<br />

Fallen<br />

• Übertragung von Unternehmen<br />

• Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht<br />

• Nießbrauch<br />

• sonstige Aufnahme- und Nachfolgestrukturen<br />

Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerberater.<br />

Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzakademie<br />

im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012,<br />

promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Kollege Dr. Hartmut Klein als<br />

selbstständiger Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied<br />

des Steuerrechtsausschusses des <strong>KAV</strong>. Er trägt in den Bereichen<br />

Gesellschaftsrecht und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung<br />

§ 8 KStG in Mössner/Seeger sowie der Werke Klein/<br />

Muller/Lieber: Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum<br />

Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag<br />

(2017), Klein/Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschaftsund<br />

Steuerrecht, NWB Verlag in der 4. Aufl., 2018. Zudem ist er<br />

schriftstellerisch mit einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung<br />

getreten.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Dienstag, 11. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.20 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />

REFERENT<br />

RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

SPORTRECHT, URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

Das Sportrecht erlangt in der Praxis eine immer größere Relevanz.<br />

Das Sportbusiness umfasst als Querschnittsmaterie viele verschiedene<br />

Rechtsgebiete und stellt dabei hohe Anforderungen an die<br />

rechtliche Beratung u. a. von Sportlern und Vereinen. Eine zentrale<br />

Rolle spielen dabei die Verwertungsrechte, bzw. die Wahrung<br />

und Durchsetzung von Verwertungsrechten im Sportbusiness. Die<br />

Veranstaltung gibt einen Überblick, welche verwertbaren Rechte zu<br />

beachten sind und wie diese Rechte bestmöglich geschützt und im<br />

Markt durchgesetzt werden können.<br />

Eine besondere Stellung im Sportbusiness nimmt der Bereich des<br />

eSports ein, der ebenfalls beleuchtet wird. Professionelle Wettkämpfe<br />

zwischen den Spielern faszinieren inzwischen ein weltweites<br />

Publikum und es werden Jahr für Jahr Preisgelder in Millionenhöhe<br />

ausgeschüttet. Die Besonderheiten dieser Branche sollen im<br />

Vergleich zu bestehenden Strukturen im Sportbusiness – wie die<br />

FIFA als Weltverband im Fußball – juristisch beleuchtet werden.<br />

Herr Kollege Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec. ist Partner der Medienrechtskanzlei<br />

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln<br />

und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Trier und<br />

der Westfälischen Hochschule. Neben dem Medienrecht und dem<br />

Markenrecht ist er auf das Sportrecht spezialisiert und betreut dort<br />

sowohl Mandanten aus dem klassischen Sportbusiness als auch<br />

aus dem aufstrebenden Bereich des eSport.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 75<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec., Köln<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 175,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 200,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Donnerstag, 13. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 14.00 – 19.30 Uhr<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

15.01.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, IT-RECHT<br />

Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien<br />

zur Abwehr und Rechtsvergleich Österreich<br />

Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-<br />

GVO) am 25.05.2016 und ihrer verbindlichen Anwendbarkeit am<br />

25.05.2018 hat sich das Datenschutzrecht aus seinem Schattendasein<br />

befreit. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung<br />

jedes Einzelnen genießt seitdem erhöhte Aufmerksamkeit nicht<br />

nur bei den Aufsichtsbehörden, die bei Zuwiderhandlung immense<br />

Bußgelder auferlegen und sonstige Sanktionsmaßnahmen ergreifen<br />

können. Auch die von der Datenschutzverletzung betroffenen<br />

Personen und per Verordnung ausdrücklich zugelassene Dritte<br />

können Rechte aus der DSGVO gegen den Verantwortlichen durchsetzen.<br />

Ob darüber hinaus ein Verstoß gegen die Bestimmungen der<br />

DSGVO abmahnfähig ist, wird in der Literatur heftig diskutiert. Aber<br />

auch in der Rechtsprechung gehen die Meinungen auseinander.<br />

Die Folge hiervon ist eine Unsicherheit in der Rechtspflege: Wer<br />

ist abmahnberechtigt bzw. aktivlegitimiert? Welche Sachverhalte<br />

dürfen überhaupt abgemahnt werden? Wie kann auf ein Abmahnschreiben<br />

reagiert werden?<br />

REFERENTIN<br />

RAin Funda Seleserpe, LL. M., Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Internationales Recht<br />

DATUM: 12. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: Boutique 026 Hotel Köln St. Michael, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 50,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 80,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

In diesem Seminar werden die aktuellen Entwicklungen aus der<br />

Rechtsprechung zu datenschutzrechtlichen Abmahnungen besprochen<br />

und anwaltliche Strategien zur Abwehr solcher aufgezeigt.<br />

Abschließend wird ein kurzer Überblick über die Abmahnsituation<br />

in Österreich gegeben.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Funda Seleserpe, LL. M., ist Rechtsanwältin<br />

in Köln und vorwiegend in den Bereichen des Datenschutzund<br />

IT-Rechts tätig. Frau Kollegin Seleserpe ist insbesondere an<br />

den an Hochschulen und in der Forschung aufkommenden datenschutzrechtlichen<br />

Aspekten interessiert. Aufgrund ihres Lehrauftrages<br />

im Fach Sozialrecht an der Fachhochschule für öffentliche<br />

Verwaltung NRW liegt ihr Fokus zudem auf dem bereichsspezifisch<br />

geregelten Sozialdatenschutzrecht.


76 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG, STRAFRECHT<br />

Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt<br />

einsetzen und nutzen<br />

Körpersprache „lesen“ zu können hat einen unbezahlbaren Vorteil<br />

in Ihrem Beruf und in schwierigen Situation, in denen Menschen<br />

aufeinandertreffen.<br />

Die Körpersprache ist Teil unseres Unbewussten, unserer Emotionen<br />

und zeigt das, was wir zu unterdrücken versuchen. Sobald<br />

Sie sich daran gewöhnt haben, auf körpersprachliche Signale zu<br />

achten, werden Ihnen diese bewusster. Sie können diese Signale<br />

dann in Ihren Beratungen und Mediationen gezielt hinterfragen.<br />

Körpersprachliche Signale verstärken die verbale Aussage, können<br />

sie bestätigen oder ihr widersprechen. Wahrgenommene Diskrepanzen<br />

zwischen verbalen und nonverbalen Aussagen geben Ihnen<br />

Anhaltspunkte, um noch einmal gezielt die Aussage zu überprüfen.<br />

Der Referent Stefan Güsgen ist seit 2011 als selbstständiger Coach<br />

und Trainer im Gesundheitswesen und in der Privatwirtschaft<br />

unterwegs.<br />

Als Betriebswirt, Sozialpädagoge, Musiktherapeut, Coach DGfC,<br />

Trainer dvct, Musiker und Deutscher Meister der Zauberkunst<br />

ist er in unterschiedlichsten Kontexten unterwegs. Bei seinen<br />

unterschiedlichen Seminarthemen ist die Körpersprache, bzw. die<br />

nonverbale Kommunikation, immer ein zentrales Thema. Frage:<br />

Können Sie Gedanken lesen? Antwort: Nein!!!! Ihre Körpersprache<br />

bietet mir nur ganz viele Informationen an! Und dann? – Stelle ich<br />

Ihnen gute Fragen!<br />

Sie haben einen doppelten Nutzen:<br />

• Sie bekommen zusätzliche Hinweise auf das emotionale Erleben<br />

Ihrer Mandanten; Sie können Mandanten und Medianten besser<br />

einschätzen.<br />

• Den Körpersprache-Code zu verstehen gibt Ihnen die Möglichkeit,<br />

sich selbst besser zu verstehen. Gesten, die wir selbst<br />

unbewusst machen, verbergen eine Nachricht über das, was wir<br />

von uns in die Welt projizieren.<br />

Inhalt:<br />

• Gezieltes Erkennen emotionaler Anteile wie Unsicherheit,<br />

Unklarheit und Widersprüche zwischen verbaler Aussage und<br />

körpersprachlichem Verhalten<br />

• Sie gestalten Raum und Territorialsituationen in Beratungen<br />

(Nähe/Distanz/Raum/Positionierung im Raum).<br />

• Sie schärfen Ihren intuitiven Aufmerksamkeitsfokus und erhalten<br />

mehr Informationen von Ihren Mandanten und Medianten.<br />

• Sie erhalten Informationen um gezielter nachfragen zu können.<br />

• Gezielte Praxisübungen zur Wahrnehmungserweiterung<br />

Der Körper führt, die Stimme folgt! Folgen Sie den Inhalten dieses<br />

Seminars und begeben Sie sich auf den Weg, neue Aspekte der<br />

Körpersprache zu erkennen und gezielt einzusetzen.<br />

REFERENT<br />

Stefan Güsgen, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Mediation und Schlichtung,<br />

Strafrechtsausschuss<br />

DATUM: 02. März 2020<br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln, Seite 84<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 110,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 120,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 4 Stunden erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):


Seminare | 77<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

10. Kölner Bankrechtstag<br />

Save the Date<br />

Nach den großen Erfolgen der letzten neun Jahre freuen wir uns<br />

sehr, den 10. Kölner Bankrechtstag 2020 ankündigen zu dürfen. Wie<br />

auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbeginn<br />

statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für Bankund<br />

Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet<br />

fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren.<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen<br />

zu dürfen:<br />

Vors. Richter am BGH Werner Pamp, Bonn<br />

Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL. M., M.A., Universität Köln<br />

RA u. StB. Prof. Dr. Thomas Zacher, M.B.A., Köln<br />

Die Themen sowie weitere Referenten geben wir Ihnen zeitnah<br />

bekannt.<br />

Frühbucher<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 13. März 2020, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 14. März 2020, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 660,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />

2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

Save the Date<br />

Nach der gelungenen Premiere im Jahr <strong>2019</strong> freuen wir uns sehr,<br />

Ihnen auch 2020 unser 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung richtet sich<br />

an Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, die sich bereits<br />

frühzeitig im neuen Jahr in ihrem Spezialgebiet fortbilden und die<br />

nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren möchten. Dieses<br />

Seminar ist jeweils als Sieben-, Acht-, oder 15-Std.-Veranstaltung<br />

buchbar. Wir freuen uns sehr, Ihnen bereits folgende Referenten<br />

und Themen ankündigen zu dürfen:<br />

Die Vortragsthemen sowie weitere Referenten werden Ihnen zeitnah<br />

bekannt gegeben.<br />

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns eventuelle Änderungen<br />

vorbehalten. Vielen Dank!<br />

Frühbucher<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

„Haftungsbegrenzungen, Verschuldensgrad und Mitverschulden“<br />

RA Armin Walther, Köln<br />

„Lieferfristüberschreitungen im Schienengüterverkehr – Haftung<br />

und Gestaltung“<br />

RA Klaus-Peter Langenkamp, Düsseldorf<br />

RA Detlef Neufang, Bonn<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


78 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 27. März 2020, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. März 2020, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 345,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 390,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 395,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 440,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 490,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 ( 7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 160,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 182,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 184,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 205,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 230,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 185,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 208,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 211,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 260,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Mittagessen nur am Samstag, 28. März<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

15.02.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

ARBEITSRECHT<br />

#MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des<br />

Arbeitgebers<br />

Das Thema ist wahrlich nicht neu, hat aber durch #MeToo medial<br />

enorme Aufmerksamkeit erfahren: Sexuelle Belästigungen kommen<br />

auch im sozialen Umfeld „Arbeitsverhältnis“ vor und stellen<br />

Personalverantwortliche und die sie beratenden Rechtsanwälte vor<br />

einige Fragen: Wo endet eine harmlose Flirterei, wo beginnt die<br />

sexuelle Belästigung? Wie geht man mit mehr oder weniger konkreten<br />

Anschuldigungen um und findet angemessene Maßnahmen<br />

zwischen Opferschutz und Unschuldsvermutung? Anhand konkreter<br />

Beispiele sollen in diesem Seminar Lösungsansätze und Antworten<br />

vorgestellt werden.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Inga Leopold, ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.<br />

Sie ist bei einer großen Kanzlei in Bonn tätig und berät<br />

dort Unternehmen aller Größenordnungen, Vereine und Privatpersonen<br />

im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Bis Oktober 2018<br />

war sie Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses für Arbeitsrecht.<br />

REFERENTIN<br />

RAin Inga Leopold, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 02. April 2020<br />

UHRZEIT: 18.00 –20.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 84<br />

KOSTEN: € 50,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong> /€ 60,00 Mitglied <strong>KAV</strong> /<br />

€ 80,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):


Seminare | 79<br />

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Forum Bau- und Architektenrecht<br />

Nach der positiven Resonanz im Jahr <strong>2019</strong> freuen wir uns sehr,<br />

Ihnen auch im Jahr 2020 das Forum im Bau- und Architektenrecht<br />

ankündigen zu dürfen.<br />

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht referieren zu ausschließlich<br />

praxisbezogenen Themen und aktuellen Brennpunkten.<br />

Folgende Referenten werden jeweils eine Stunde referieren:<br />

RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln<br />

RAin Kristin Draxler, Köln<br />

RA Dr. Oliver Kerpen, Köln<br />

RA Dr. Andreas Bahner, Köln<br />

RA Florian Gutermuth, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 14. Mai 2020<br />

UHRZEIT: 15.00 –20.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />

KOSTEN: € 110,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 130,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 150,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />

Die entsprechenden Vortragsthemen geben wir Ihnen zeitnah<br />

bekannt.<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE<br />

Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So<br />

werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen<br />

der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten<br />

gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains<br />

hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen<br />

aufgezeigt.<br />

Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger<br />

Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei<br />

in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbstständig mit<br />

den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-,<br />

Patent-, Geschmacksmuster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt<br />

für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses<br />

Gewerblicher Rechtsschutz.<br />

REFERENT<br />

RA Christian Weil, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz,<br />

Ausschuss Junge Anwälte<br />

DATUM: Mittwoch, 17. Juni 2020<br />

UHRZEIT: 17.00 –19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1507, Seite 84<br />

KOSTEN: € 50,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 60,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 80,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):


80 | Seminare<br />

Frühjahrs,- Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />

<strong>2019</strong> –2020 (7, 8 oder 15 Std. FAO*)<br />

Im Rahmen unserer angebotenen Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, die erforderlichen<br />

15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung<br />

(7 oder 8 Std.) sowie als Komplettbuchung angeboten. Neben den Veranstaltungen im Jahre <strong>2019</strong> freuen wir uns sehr, Ihnen bereits in<br />

dieser Ausgabe die Termine für 2020 mitteilen zu können. Alle 15 Std. FAO Veranstaltungen des Jahres 2020 sind bereits online, unter<br />

www.kav-seminare.de buchbar.<br />

Herbstseminar im Familienrecht 13.–14. September <strong>2019</strong><br />

Lindner Hotel City Plaza<br />

9. NRW IT-Rechtstag 19.–20. September <strong>2019</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 20.–21. September <strong>2019</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht 27.–28. September <strong>2019</strong><br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 11.–12. Oktober <strong>2019</strong><br />

Steigenberger Hotel<br />

10. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> 08.–09. November <strong>2019</strong><br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 08.–09. November <strong>2019</strong><br />

NH Collection Hotel Köln Mediapark<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 15.–16. November <strong>2019</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> 29.–30. November <strong>2019</strong><br />

Hyatt Regency Cologne Hotel<br />

Termine 2020 (Eine Onlinebuchung ist unter www.kav-seminare.de bereits möglich)<br />

10. Kölner Bankrechtstag 13.–14. März 2020<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 27.–28. März 2020<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Herbstseminar im Familienrecht 11.–12. September 2020<br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

10. NRW IT-Rechtstag 17.–18. September 2020<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 81<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 18.–19. September 2020<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht 25.–26. September 2020<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

11. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> 30.–31. Oktober 2020<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 06.–07. November 2020<br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

Kölner Mietrechtstage 2020 27.–28. November 2020<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und<br />

umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschreibung),<br />

Getränke im Tagungsraum, kostenfreies W-LAN etc.<br />

Early-Bird: Bis zu vier Monate vor Veranstaltungstermin sichern Sie sich im Rahmen der Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />

den <strong>KAV</strong> Frühbucherrabatt. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte den Seminarausschreibungen.<br />

Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in den Seminarausschreibungen dieser<br />

Ausgabe und auf der Online-Buchungsplattform www.kav-seminare.de. Bitte beachten Sie die Preisstruktur für <strong>KAV</strong> Mitglieder, <strong>KAV</strong><br />

Jungmitglieder und Nichtmitglieder.<br />

Männerkleidung<br />

Köln-Ehrenfeld<br />

Rothehausstr. 4<br />

50823 Köln<br />

www.herrenbude.de<br />

Öffnungszeiten<br />

Di - Fr: 14 - 19 Uhr<br />

Sa: 12 - 17 Uhr<br />

Maßtermine<br />

nach Absprache


82 | Seminare<br />

Fachanwaltslehrgänge <strong>2019</strong>, 2020 und 2021<br />

in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln<br />

Seit dem Jahr 2015 bieten Ihr Kölner Anwaltverein e.V. und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse in<br />

verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Institutionen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt um den Vereinsmitgliedern<br />

des <strong>KAV</strong> sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich<br />

der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.<br />

Kurse <strong>2019</strong><br />

35. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht<br />

(10. Oktober <strong>2019</strong> bis 29. Februar 2020)<br />

nH Hotel Köln Altstadt<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 1.995,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.350,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. ausführlichen digitalen Seminarunterlagen und<br />

Pausenerfrischungen, gedruckte Seminarunterlagen sind gegen<br />

einen Aufpreis von € 150,00* erhältlich.<br />

Kurse 2020*<br />

55. Fachanwaltslehrgang Bau- und<br />

Architektenrecht<br />

(13. Februar 2020 bis 20. Juni 2020)<br />

Park Consul Hotel<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e.V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen,<br />

Ratenzahlung ist möglich.<br />

60. Fachanwaltslehrgang Strafrecht<br />

(24. September 2020 bis 12. Dezember 2020)<br />

The New Yorker Hotel<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e.V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen<br />

sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich.<br />

44. Fachanwaltslehrgang Erbrecht<br />

(08. Oktober 2020 bis 06. Februar 2021)<br />

Park Consul Hotel<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e.V. Mitglieder: € 2.050,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.365,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen,<br />

Ratenzahlung ist möglich.<br />

75. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht<br />

(12. November 2020 bis 06. März 2021)<br />

Azimut Hotel Cologne<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e.V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen<br />

sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich.<br />

* keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)<br />

Profitieren Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied von den günstigsten<br />

Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die<br />

DeutscheAnwaltAkademie.<br />

Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter<br />

www.kav-seminare.de.<br />

In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten,<br />

Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes<br />

Anmeldeformular. Bitte nutzen Siee ausschließlich dieses<br />

Formular für Ihre Kursanmeldung, um sicherzustellen, dass Sie den<br />

günstigsten Teilnahmebeitrag buchen können.<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die<br />

DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur<br />

Verfügung.


Kein Stolperstein für die Karriere<br />

Von Maren Kaup<br />

Das Staatsexamen frisch in der Tasche, liegt Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Berufswelt als<br />

unbearbeitetes Feld zu Füßen. Wo die ersten Schritte machen? In der Legal-Abteilung eines Unternehmens<br />

in einer großen Kanzlei? Oder doch besser gleich den Schritt in die Selbständigkeit wagen? In diesem Fall<br />

heißt das vorrangige Ziel natürlich zunächst: Aufträge, Mandate gewinnen. Wer aber Hals über Kopf ohne<br />

Konzept losarbeitet, dem fällt es später immer schwerer, die täglichen Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.<br />

Denn wenn es gut läuft, kommen zu den ersten Mandanten schnell weitere hinzu. Dann aber sind saubere<br />

Strukturen gefragt. Hand in Hand mit dem Start in die Selbständigkeit sollten daher Kanzleiorganisation und<br />

Legal Tech gehen. Dann klappt es auch mit der Karriereplanung.<br />

Der Wettbewerb ist groß und die ersten Mandanten wollen<br />

mit besonderer Mühe umhegt werden. Die junge Kanzlei<br />

parallel mit aufwändiger IT-Technik ausstatten, gar eine<br />

Schreibkraft einstellen, die sich um das Verfassen von<br />

Schriftsätzen kümmert – dafür wollen bzw. können die<br />

wenigsten viel Zeit und Geld aufwenden. In Zeiten von<br />

Digitalisierung und Cloud muss Kanzleiorganisation aber<br />

gar nicht mehr so aussehen! Es geht viel einfacher.<br />

Anzeige<br />

werden durch flexible Lastverteilung sofort bearbeitet,<br />

es entstehen keine Bearbeitungsrückstände mehr und<br />

die Korrespondenz mit den Mandaten beschleunigt sich<br />

deutlich. Philips hat den Gang in die Cloud schon vor<br />

längerem beschritten und bietet mit dem Diktiersystem<br />

SpeechLive und SpeechScribe webbasierte Dienste an, die<br />

gerade von jungen Anwältinnen und Anwälten der Digital-<br />

Native-Generation intensiv genutzt werden.<br />

Vorsicht Falle: nicht alle Arbeitsmittel<br />

sind standesrechtlich sicher<br />

Zum Beispiel mit Spracherkennung. Wer per Whatsapp täglich<br />

Sprachnotizen verfasst oder Alexa befiehlt, welche Musik<br />

zu spielen ist, der kann diese vertrauten Sozialtechniken<br />

ohne viel Mühe auf sein Berufsleben übertragen. Doch<br />

Vorsicht: Hier werden keine alltäglichen Belanglosigkeiten<br />

aufgezeichnet, sondern z. T. höchst vertrauliche Geschäftsinformationen.<br />

Diese wie bei Whatsapp & Co. auf USamerikanischen<br />

Servern abspeichern zu lassen, kann den<br />

Junganwalt rechtlich schnell in Teufels Küche bringen.<br />

Man muss also differenzieren. Philips weiß um solche<br />

technische Feinheiten und bietet modernste Technologien,<br />

mit denen Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ihre<br />

Kanzleiorganisation rechtssicher gestalten können. „Den<br />

Einstieg und Aufbau ihrer Kanzlei erleichtern wir zum<br />

Beispiel durch spezielle Einstiegsangebote im Bereich der<br />

Spracherkennung“, erklärt Florian Schwiecker, Global Sales<br />

Director bei der Speech Processing Solutions Germany<br />

GmbH (SPS). Schwiecker war selbst zehn Jahre als Anwalt<br />

tätig, hat in den USA und im europäischen Ausland<br />

gearbeitet und kennt sich mit Legal Tech bestens aus.<br />

SPS entstand 2012 aus Philips Speech Processing und ist<br />

auf dem Markt für professionelle Diktiersysteme weltweit<br />

führend. „Im Unterschied zu vielen der privat genutzten<br />

Lösungen ist die Spracherkennungslösung von Philips<br />

standesrechtlich sicher und die Daten unterliegen höchsten<br />

Geheimhaltungsstufen.“<br />

Keine Bearbeitungsrückstände durch mobiles<br />

Arbeiten<br />

Zeitgemäße Texterfassung kann per Spracherkennung<br />

stattfinden oder mittels digitalem Diktat (beide Techniken<br />

lassen sich auch kombinieren). Für das digitale Diktieren<br />

ist keine eigene Schreibkraft mehr nötig: Man lädt seine<br />

Sprachdateien in die sichere Cloud und kann sie von dort<br />

beliebig verteilen, z. B. an einen webbasierten Schreibservice,<br />

wie ihn Philips mit eingeführt hat. Die Vorteile: Diktate<br />

Der virtuelle Rucksack an Unerledigtem wächst<br />

nicht mehr ins Unermessliche<br />

So wie der Verkauf stationärer PCs zurückgegangen ist,<br />

weil fast jede(r) mit dem tragbaren Notebook arbeitet, so<br />

funktioniert auch das anwaltliche Diktieren heute immer<br />

häufiger ortsungebunden – mit Hilfe mobiler Diktiergeräte<br />

oder Diktier-Apps auf dem Mobiltelefon. Von dort aus sind<br />

die Sprachdateien im Nu über die Cloud zur Transkription<br />

verschickt. Dank Digitalisierung und Cloud kann man heute<br />

also Diktate je nach Situation auf die schnellstmögliche<br />

Weise in geschriebenen Text umwandeln – ob vom Büro<br />

aus, im Home-Office oder zur Not auch mal im Urlaub.<br />

Aufgaben lassen sich sofort erledigen, der virtuelle Rucksack<br />

an Unerledigtem wächst nicht mehr ins Unermessliche.<br />

Kooperationen mit führenden<br />

Legal-Tech-Unternehmen<br />

Philips hat sich mit seiner Technologie für digitale<br />

Sprachverarbeitung voll auf die Zukunft des Anwaltsmarktes<br />

ausgerichtet. Die cloudbasierten, anwaltskonformen<br />

Lösungen unterstützen die von Berufseinsteigern geforderte<br />

Flexibilität und Mobilität. Durch offene Schnittstellen<br />

und Kooperationen mit den führenden Legal-Tech-<br />

Unternehmen sind die Philips-Lösungen vollintegrierbar<br />

in alle gängigen Soft- und Hardwareprodukte für den<br />

Anwaltsmarkt. Und sie laufen – auch nicht unwichtig –<br />

sowohl auf Windows- als auch auf Apple-Geräten.<br />

Fazit: Kanzleiorganisation ist kein verstaubter<br />

Bürokratismus mehr, sondern mit den neuen<br />

Möglichkeiten von Digitalisierung und Cloud auch<br />

für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />

schnell umsetzbar. Sie sollte daher von Beginn an<br />

Bestandteil professioneller Arbeit sein, denn nur so<br />

ist ein perfekter Berufsstart in einem von starkem<br />

Wettbewerb geprägten Umfeld möglich.<br />

E-Mail: maren.kaup@speech.com ● Tel.: 030 2639595-12<br />

www.speechlive.com/kanzlei-der-zukunft


84 | Seminare<br />

Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

Die Vortragsveranstaltungen des Kölner Anwaltverein e. V. werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt.<br />

In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor<br />

Ort begrüßen zu dürfen!<br />

Neptunbad<br />

Neptunplatz 1, 50823 Köln<br />

Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über<br />

eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der<br />

Tiefgarage.<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Helenenstraße 14, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel<br />

verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />

Alternativ befindet sich das Parkhaus<br />

des Lindner City Plaza Hotels auf der<br />

Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstraße 76–80, 50668 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />

Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein<br />

Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur<br />

Hotelgarage (Selbstzahler).<br />

NH Collection Köln Mediapark<br />

Im Mediapark 8b, 50670 Köln<br />

Parkhinweis: Die kostenpflichtige Tiefgarage<br />

des Mediaparks befindet sich in unmittelbarer<br />

Nähe. Sonderpreise Parken € 11,00<br />

pro Tag.<br />

Lindner Hotel City Plaza<br />

Magnusstraße 20, 50672 Köln<br />

Parkhinweis: Eine kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage mit Zugang zum Hotel<br />

befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.<br />

Hyatt Regency Köln Hotel<br />

Kennedy-Ufer 2 a, 50679 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel verfügt<br />

über eigene Parkplätze (Selbstzahler),<br />

sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze<br />

in der Tiefgarage sind vorhanden.<br />

MGallery Hotel Mondial<br />

am Dom Cologne<br />

Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

Parkebene (Selbstzahler), Pkw-Aufzug auf<br />

der Rückseite des Hauses. Alternativ befindet<br />

sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin<br />

(Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.<br />

The Midtown Hotel<br />

Kaiser-Wilhelm-Ring 48, 50672 Köln<br />

Eine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage<br />

befindet sich direkt vor dem Hotel.<br />

Landgericht Köln<br />

Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der<br />

Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem<br />

Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis<br />

20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach<br />

dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten<br />

geschlossen.<br />

Steigenberger Hotel<br />

Habsburgerring 9 –13, 50674 Köln<br />

Parkhinweis: Die kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage am Rudolfplatz befindet sich in<br />

unmittelbarer Nähe.<br />

Boutique Hotel 026 Köln St. Michael<br />

(Ehemaliges Hopper)<br />

Brüsseler Str. 26, 50674 Köln<br />

Das Boutique Hotel 026 verfügt über wenige<br />

Parkplätze im Innenhof. Fußläufig sowie in<br />

der hauseigenen Tiefgarage (Selbstzahler)<br />

befinden sich weitere Parkplätze.


Anzeige<br />

INTERVIEW<br />

Fünf Fragen an Rechtsanwalt Roosbeh Karimi<br />

anwalt.de feiert seinen 15. Geburtstag. Zu diesem Anlass haben wir zehn unserer<br />

Kunden jeweils fünf Fragen über Ihre Erfahrungen mit anwalt.de gestellt.<br />

eine Bewertung nicht meinen Ansprüchen<br />

genügen, nutze ich die Antwortfunktion, um<br />

die Bewertung so freundlich und sachlich wie<br />

möglich zu kommentieren. Bisher hat aber<br />

immer alles gut geklappt.<br />

3. Seit Ende 2017 bietet anwalt.de für<br />

Mitglieder die kostenlose Vermittlung von<br />

Terminsvertretungen an. Haben Sie die<br />

Funktion schon genutzt?<br />

Roosbeh Karimi<br />

Rechtsanwalt für Wirtschafts- und Verbraucherrecht in Berlin<br />

280 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 4.9 von 5 Sternen<br />

1. Sie sind seit 2015 Kunde von anwalt.de.<br />

Konnten Sie Mandate über die Plattform<br />

gewinnen?<br />

Ich habe mich bereits kurz nach meiner<br />

Kanzleigründung bei anwalt.de angemeldet,<br />

was sich schnell als goldrichtige Entscheidung<br />

herausstellte. Bis heute bekomme ich über<br />

die Plattform regelmäßig neue Mandate in<br />

verschiedenen Rechtsgebieten.<br />

2. anwalt.de hat sich in Deutschland zu einer<br />

großen Anwaltsplattform für Bewertungen<br />

entwickelt. Auch Sie haben schon viele<br />

Bewertungen von Mandanten erhalten. Wie<br />

gehen Sie mit schlechten Bewertungen um?<br />

Ich lege von Beginn an größten Wert auf die<br />

transparente Darstellung der Rahmenbedingungen<br />

eines Mandats, um schlechte<br />

Bewertungen zu vermeiden. Sollte dennoch<br />

Die Terminsvertretersuche ist meine erste und<br />

bis jetzt immer erfolgreiche Anlaufstelle für<br />

meine bundesweiten Verfahren.<br />

4. Das Erfolgsgeheimnis vieler Kanzleien bei<br />

anwalt.de ist das regelmäßige Veröffentlichen<br />

von Rechtstipps. Auch Sie haben schon<br />

20 Rechtstipps verfasst. Spüren Sie hier<br />

Feedback von Rechtsratsuchenden?<br />

Natürlich, die Profilpflege, und dazu gehört<br />

das Schreiben von Rechtstipps, ist ein elementarer<br />

Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Durch die gute Reichweite der Beiträge ist ein<br />

regelmäßiges Feedback garantiert.<br />

5. Welchen Tipp würden Sie neu zugelassenen<br />

Anwälten geben, damit sie erfolgreich<br />

ins erste Anwaltsjahr starten?<br />

Mein Tipp an alle Berufseinsteiger, die sich<br />

nicht ins gemachte Nest setzen: Sucht eine<br />

Nische, zeigt potenziellen Mandanten euren<br />

Mehrwert, arbeitet digital und meldet euch bei<br />

anwalt.de an.<br />

Wir danken Ihnen herzlich für das Gespräch.<br />

anwalt.de ist Deutschlands große Rechtsberatungsplattform. Wir machen Rechtsberatung einfach<br />

und verbinden Rechtsratsuchende und Anwälte. Rechtsratsuchende nutzen die Plattform<br />

als erste Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen und Problemen. Für Anwälte ist anwalt.de ein unverzichtbarer<br />

Teil ihres Online-Marketings. Die anwalt.de services AG, gegründet 2004, beschäftigt<br />

heute 120 Mitarbeiter am Hauptsitz in Nürnberg und in Berlin.


IN<br />

Erleben Sie die<br />

zahlreichen Vorteile<br />

Ihrer <strong>KAV</strong> Mitgliedschaft!<br />

IST,<br />

WER<br />

DRIN<br />

IST ...<br />

Wussten Sie eigentlich schon ...<br />

... dass Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied im direkten Vergleich<br />

zu Nichtmitgliedern bei jeder Seminarbuchung<br />

aus dem <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm sparen und<br />

dass unsere Jungmitglieder* davon besonders<br />

profitieren?<br />

... dass Sie im Rahmen des <strong>KAV</strong> Partnerprogramms<br />

bei vielen namhaften Unternehmen<br />

zahlreiche Vorteile genießen?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> an ausgewählten<br />

Veranstaltungen teilnehmen können, die lediglich<br />

Mitgliedern vorbehalten sind?<br />

... dass wir mit 28 Ausschüssen und Arbeitskreisen<br />

für ein starkes Know-how sorgen und dieses<br />

gemeinsam bundesweit vertreten?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> das gesamte<br />

Angebot des <strong>KAV</strong> nutzen können?<br />

... dass wir Ihnen zwei Geschäftsstellen mit<br />

bequemer Kaffeelounge im LG und OLG bieten?<br />

... dass der Platz hier nicht ausreicht um Ihnen<br />

alle Vorteile aufzulisten?<br />

Schön, dass Sie ein Teil des <strong>KAV</strong> sind und falls<br />

(noch) nicht, dann wird es höchste Zeit uns<br />

kennenzulernen!<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

IM <strong>KAV</strong><br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

www.koelner-anwaltverein.de


87<br />

Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

1. Veranstalter des Fortbildungsangebots<br />

Veranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V.,<br />

satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden,<br />

Herrn RA Markus Trude, oder den stellv.<br />

Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus<br />

Werner (gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner<br />

Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom<br />

11. September 2012), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln,<br />

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln,<br />

43 VR 4781;<br />

Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr<br />

bis 15.00 Uhr), Telefax: 0221/4414-57,<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-<br />

Verein-e.V<br />

2. Geltungsbereich<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen<br />

und Fachanwaltslehrgänge nach<br />

Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.<br />

3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns<br />

zustande<br />

Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten<br />

www.koelner-anwaltverein.de oder<br />

www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V,<br />

über unsere Mitgliederzeitschrift „<strong>KAV</strong> Magazin“, über einen<br />

unserer Flyer oder auf sonstigem Weg (z.B. über ein<br />

Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de) Fortbildungsveranstaltungen<br />

anbieten, stellt dies lediglich eine<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar.<br />

Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon<br />

absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab.<br />

Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss.<br />

Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden<br />

wir Ihnen die vorgenannte Bestätigung per E-Mail.<br />

4. Annahme der Buchung<br />

Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief,<br />

Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb<br />

von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum<br />

Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte<br />

Fortbildungsveranstaltung annehmen.<br />

5. Widerrufsrecht<br />

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe<br />

der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht<br />

zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die<br />

Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer<br />

gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />

zugerechnet werden kann.<br />

a) Widerrufsbelehrung<br />

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne<br />

Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.<br />

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag<br />

des Vertragsschlusses.<br />

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die<br />

Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Telefax: 0221/4414-57<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der<br />

Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren<br />

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie<br />

die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts<br />

vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />

b) Widerrufsfolgen<br />

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen<br />

alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,<br />

einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der<br />

zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass<br />

Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns<br />

angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt<br />

haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn<br />

Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung<br />

über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen<br />

ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir<br />

dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen<br />

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit<br />

Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;<br />

in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung<br />

Entgelte berechnet.<br />

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während<br />

der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie<br />

uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem<br />

Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von<br />

der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses<br />

Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen<br />

im Vergleich zum Gesamtumfang der im<br />

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br />

6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit<br />

Sämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise<br />

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung<br />

(Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen<br />

etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.<br />

Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten<br />

Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt<br />

des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der<br />

berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des<br />

Kölner Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als<br />

Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch<br />

die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen<br />

Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit<br />

einem sog. Bildungsscheck.<br />

7. Sonderkündigungsrecht<br />

a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren<br />

Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von<br />

Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In<br />

diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte<br />

Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder<br />

Zusatzausbildungen<br />

Sie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachanwaltskurses<br />

oder der Zusatzausbildung den von Ihnen<br />

gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung<br />

kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die<br />

vereinbarte Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

c) Form der Kündigung<br />

Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder<br />

per E-Mail erklären.<br />

8. Programmänderung und Absage von<br />

Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner<br />

Anwaltverein Service GmbH<br />

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

jeglicher Art absagen können, wenn<br />

z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl<br />

nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch<br />

machen, informieren wir Sie von unserer Absage<br />

so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich<br />

stets online über die aktuellen Kursinformationen oder<br />

kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

absagen, erstatten wir Ihnen<br />

die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche<br />

sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder<br />

grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen<br />

Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

9. Arbeitsunterlagen<br />

Im Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen<br />

die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung.<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein<br />

Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der<br />

jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese<br />

Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung<br />

per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen<br />

der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen<br />

Sie ihre E-Mail-Adresse eintragen können.<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. haftet nicht für den Inhalt<br />

der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen,<br />

es sei denn der Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig.<br />

10. Urheberrecht<br />

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht<br />

auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden<br />

Referenten und des Kölner Anwaltverein e. V. vervielfältigen.<br />

Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern<br />

der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur<br />

Verfügung.<br />

11. Datenschutz<br />

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben<br />

und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns<br />

übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B.<br />

Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur<br />

Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung.<br />

Sollten Sie Informationen über weitere Veranstaltungen<br />

wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung.<br />

Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer<br />

Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte<br />

mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren<br />

dürfen.<br />

12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat<br />

a) Fortbildungsveranstaltungen<br />

Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine<br />

Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme<br />

an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir<br />

Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer<br />

Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie<br />

darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung<br />

durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen.<br />

Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies<br />

setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die<br />

Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.<br />

Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet.<br />

Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für<br />

Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.<br />

b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen<br />

Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines<br />

unserer Fachanwaltskurse oder einer unserer Zusatzausbildungen,<br />

erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis<br />

Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der<br />

Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein,<br />

bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen<br />

Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste<br />

zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren<br />

für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt<br />

haben.<br />

13. Haftungsbegrenzung<br />

Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher<br />

Aufwendungen richten sich nach den folgenden<br />

Bestimmungen.<br />

a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns<br />

beruhen, haften wir unbeschränkt.<br />

b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt<br />

nur bei Nichtvorhandensein der garantierten<br />

Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine<br />

Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung<br />

des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist<br />

(Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung<br />

einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das<br />

Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts<br />

sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im<br />

Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet<br />

werden muss.<br />

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-<br />

Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for<br />

the International Sale of Goods, CISG) an.<br />

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile<br />

ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />

dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.


88 | Annoncen<br />

Annoncen<br />

Rechtsanwältinnen/<br />

Rechtsanwälte<br />

Wir suchen für unsere namhafte<br />

seit Jahrzehnten vorwiegend<br />

zivilrechtlich ausgerichtete<br />

Anwaltskanzlei in Bonn mit<br />

drei Berufsträgern eine(n)<br />

Nachfolger(in) für unsere nach<br />

langjähriger Zusammenarbeit<br />

Ende des Jahres ausscheidende<br />

Kollegin zur selbstständigen Bearbeitung<br />

der Bereiche VerkehrsR<br />

u. FamR. Wir sind Vertragskanzlei<br />

zahlreicher Rechtsschutzversicherer<br />

u. arbeiten in repräsentativen<br />

Kanzleiräumen mit zeitgemäßer<br />

IT (Ra-micro, Spracherkennung,<br />

Beck-Online).<br />

Anfragen schriftlich an:<br />

Chiffre <strong>KAV</strong>3/<strong>2019</strong>-01<br />

Vertraulichkeit wird zugesichert.<br />

Mitarbeiter/<br />

Referendare<br />

Wir sind eine zivilrechtlich ausgerichtete<br />

Kanzlei mit Fachanwaltsspezialisierungen<br />

u. bieten<br />

Referendaren die Möglichkeit,<br />

ihre Ausbildung in der Anwaltsstation<br />

sowie der Pflichtwahlstation<br />

bei uns durchzuführen mit der<br />

Möglichkeit, nach dem Assessor-<br />

Examen bei uns als Rechtsanwalt<br />

tätig zu sein. Gleichfalls bieten<br />

wir Berufsanfängern eine Anfangsstelle.<br />

Anfragen an:<br />

RAe Klocke & Linkens,<br />

Tel.: 0221/9127870,<br />

E-Mail: info@klocke-linkens.de<br />

Bürogemeinschaft<br />

Bürogemeinschaft in herausragender<br />

zentraler Innenstadtlage<br />

(Breite Straße) über den Dächern<br />

von Köln in kernsaniertem Objekt<br />

geboten (Lichtbilder unter www.<br />

drstark.de/angebot.html). Zur<br />

Verfügung steht ein heller u. ruhiger<br />

Büroraum (bei Bedarf auch<br />

zwei Büroräume) mit einer Größe<br />

von ca. 21 qm. Gemeinsame<br />

Sekretariatsbenutzung sowie die<br />

Inanspruchnahme von Sekretariatsdienstleistungen<br />

ist ebenso<br />

möglich, wie die gemeinsame<br />

Nutzung des separaten Schreibzimmers,<br />

der Küche, des Empfangsbereichs,<br />

der Dachterrasse<br />

u. des Besprechungszimmers.<br />

Gleiches gilt für die Nutzung<br />

der Bibliothek/Literatur u. der<br />

Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist<br />

hochwertig ausgestattet u. verfügt<br />

über modernste Telekommunikations-<br />

u. EDV-Einrichtungen;<br />

Pkw-Tiefgaragenstellplätze u.<br />

Archivräume im Hause optional<br />

vorhanden. Freundliches, kollegiales<br />

Miteinander ist für unsere<br />

seit nunmehr fast 20 Jahren<br />

bestehende Bürogemeinschaft<br />

ebenso selbstverständlich, wie<br />

kostenfreie Termins- u. Urlaubsvertretungen.<br />

Von Interesse wäre<br />

auch eine Übernahme/Unterstützung<br />

von Mandaten aus den<br />

Bereichen FamR, ImmobilienR u.<br />

ArbeitsR.<br />

Anfragen an:<br />

RA Dr. Stark, Tel.: 0221/272470 od.<br />

0177/3579357<br />

Ab dem 01.10.<strong>2019</strong> vermiete ich<br />

in meiner Kanzlei in Köln-Porz-<br />

Zentrum 1 Büroraum. Die Kanzlei,<br />

75 qm, 5 Räume, liegt in der Fußgängerzone<br />

im Zentrum von Köln-<br />

Porz, 5 Min. vom Rhein entfernt.<br />

Die Mitnutzung des gut eingearbeiteten<br />

Personals ist möglich.<br />

Gute Verkehrsanbindung, auch<br />

an öffentliche Verkehrsmittel. In<br />

ca. 200 m Entfernung entsteht<br />

derzeit ein neuer Stadtkern mit<br />

ca. 130 Wohnungen (https://neuemitteporz.de).<br />

Die Kanzlei bietet<br />

Chancen für Berufsanfänger/innen<br />

oder Neuanfang.<br />

Anfragen an:<br />

Tel.: 0176/38381530<br />

Bürogemeinschaft in zentraler<br />

Innenstadtlage (Heumarktnähe,<br />

keine Fußgängerzone) hat ab<br />

sofort einen gut geschnittenen<br />

hellen Büroraum (bei Bedarf<br />

auch zwei Räume) von ca. 20<br />

qm mit großer Fensterfläche u.<br />

Domblick zur Untervermietung<br />

an eine nette Kollegin od. einen<br />

netten Kollegen frei. Die Kanzlei<br />

nimmt die komplette dritte Etage<br />

eines Geschäftshauses mit Aufzug<br />

ein. Der repräsentative Besprechungsraum,<br />

die Teeküche, die<br />

KAT-Verkabelung u. die Telefonanlage<br />

können gerne mitbenutzt<br />

werden. Es können optional max.<br />

zwei Arbeitsplätze (möbliert od.<br />

unmöbliert) für eigene Mitarbeiterinnen<br />

eingerichtet werden.<br />

Anfragen an:<br />

RAin Huckert, Tel.: 0221/27782753,<br />

E-Mail: info@kanzlei-huckert.de<br />

Vermietung/<br />

Verkauf<br />

Wir suchen ab sofort Untermieter<br />

für freie Flächen unseres<br />

Rechtsanwaltsbüros. Die hellen u.<br />

modernen Büroräume befinden<br />

sich im Businesspark Hagen-<br />

Campus in Humboldt-Gremberg.<br />

Die Gesamtfläche beträgt ca. 146<br />

qm. Es stehen bis zu drei einzelne<br />

Büros sowie ein größerer Sekre-<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Annoncen | 89<br />

tariatsraum mit Teeküche u.<br />

eigenen Toiletten zur Verfügung,<br />

die ganz od. einzeln vermietet<br />

werden können. Das Büro verfügt<br />

über eine große Terrasse sowie<br />

Parkplätze in der Tiefgarage. Die<br />

Nutzung eines Serverraums sowie<br />

die Teilung zahlreicher Ressourcen,<br />

wie Besprechungsraum,<br />

Empfang, Internet u. Telefon, sind<br />

möglich. Die Räume sind ideal<br />

für kleine Kanzleien von 1 bis 3<br />

Berufsträgern.<br />

Anfragen an:<br />

MRD Rechtsanwälte,<br />

RA Dr. Martell Rotermundt,<br />

Tel: 0221/860770, E-Mail:<br />

rotermundt@mrd-legal.de<br />

Familienrechtlich tätige Anwältin<br />

u. Mediatorin im Rhein-Erft-Kreis<br />

sucht mittelfristig Nachfolge.<br />

Die Räumlichkeiten sind für 1-2<br />

Anwälte/Anwältinnen geeignet.<br />

Übernahme des Mandanten- u.<br />

Aktenbestandes Verhandlungssache.<br />

Es besteht die Bereitschaft<br />

zur Hilfe bei der Einarbeitung<br />

in den Aktenbestand u. bei den<br />

Bemühungen um den Erhalt des<br />

Mandantenstamms. Für die Übergangszeit<br />

kann das Mitbringen<br />

von eigenen Mandaten sinnvoll<br />

sein. Gute Vereinbarkeit von<br />

Familie u. Beruf.<br />

Anfragen schriftlich an:<br />

Chiffre <strong>KAV</strong>3/<strong>2019</strong>-02<br />

Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen<br />

Für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e.V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen<br />

kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu € 36,00 inkl. 19 %<br />

MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 74,00 inkl. 19 % MwSt..<br />

MANDANTEN<br />

SUCHEN KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG<br />

Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungspunkt<br />

mit Ihrer Kanzlei. Wir stellen Ihre Kompetenz ins rechte Licht<br />

und entwickeln den passenden Auftritt für Web & Print.<br />

Neben der <strong>KAV</strong> Website und dem <strong>KAV</strong> Magazin finden Sie weitere<br />

Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de.<br />

Annostr. 45 50678 Köln T +49-221-94 96 93 50 www.e-mediad.de


WIR SEHEN UNS ...<br />

AM 22. NOVEMBER <strong>2019</strong><br />

IN DER WOLKENBURG KÖLN<br />

GALA<br />

KÖLNER JURISTEN<br />

Dinner & Ball € 129,-<br />

17.30 Uhr Empfang<br />

18.30 Uhr Dinner – exklusives 3-Gänge-Menü<br />

Special Guest: Martin Sasse am Piano<br />

Ball € 69,-<br />

ab 21.00 Uhr<br />

Special Guests: Heavens Club /Druckluft<br />

FREUEN SIE SICH AUF EINE SENSATIONELLE<br />

TOMBOLA MIT TOLLEN PREISEN FÜR EINEN<br />

GUTEN ZWECK!<br />

* inklusive Getränke (Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser,<br />

Softdrinks, Heißgetränke) und Mitternachtssnack<br />

Jetzt Karten sichern!<br />

Limitiertes Kontingent!<br />

<strong>KAV</strong> Bestellhotline:<br />

0221/285602-13<br />

Mit freundlicher Unterstützung von:<br />

Veranstalter:<br />

Kölner Anwaltverein e. V.


Verbindliche Reservierung zur<br />

GALA KÖLNER JURISTEN, 22. November <strong>2019</strong><br />

Absender und Rechnungsempfänger:<br />

Name:<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Reichenspergerplatz 1<br />

50670 Köln<br />

Vorname:<br />

Straße, Hausnr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

Beruf:<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

GALA (inkl. Dinner & Getränke* und BALL)<br />

Zur Gala am 22. November <strong>2019</strong>, ab 17.30 Uhr, in der Wolkenburg, bestelle ich zum Preis von jeweils € 129,- Karten für folgende<br />

Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)<br />

Name: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

insgesamt<br />

Personen<br />

BALL ohne Dinner (inkl. Getränke*)<br />

Zum Ball am 22. November <strong>2019</strong>, ab 21.00 Uhr, in der Wolkenburg, reserviere ich zum Preis von jeweils € 69,- Flanierkarten für folgende<br />

Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)<br />

Name:<br />

Personen<br />

Gäste:<br />

Personen<br />

Gäste:<br />

Personen<br />

Gäste:<br />

Personen<br />

Gäste:<br />

Gäste:<br />

Datum:<br />

Unterschrift:<br />

insgesamt<br />

Personen<br />

Personen<br />

Personen<br />

Reservierungen<br />

bis zum 02.11.<strong>2019</strong><br />

per Post, per Fax:<br />

0221/285602-21 oder<br />

in der Geschäftsstelle<br />

des <strong>KAV</strong><br />

* Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke<br />

Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt per Fax an 0221/285602-21 oder per Post an die Kölner Anwaltverein e. V. (s. o.). Bei Rückfragen<br />

kontaktieren Sie uns bitte unter: 0221/285602-13 oder service@koelner-anwaltverein.de<br />

Die Reservierung der Karten ist verbindlich! Aufgrund des limitierten Kartenkontingentes bitten wir um Verständnis, dass Anmeldungen<br />

in Reihenfolge ihres Eingangsstempels berücksichtigt werden. Wir freuen uns daher auf Ihre frühzeitige Anmeldung.<br />

Die Karten liegen an der Abendkasse bereit. Bitte zahlen Sie Ihren Galabeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung<br />

der dort angegebenen Rechnungsnummer. Vielen Dank!


92<br />

Anmeldeformular für Seminare des<br />

Kölner Anwaltverein e.V.<br />

Kölner Anwaltverein e. V., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle<br />

Seiten per E-Mail-Scan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank!<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

19.–20.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19 9. NRW IT-Rechtstag JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

19.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19-1 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

20.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19-2 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

20.–21.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht JM: € 460,00 / M: € 500,00 / NM: € 685,00<br />

20.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19-1 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

21.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19-2 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 2 JM: € 220,00 / M: € 255,00 / NM: € 325,00<br />

24.09.<strong>2019</strong> SteuR1-09-19 Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke,<br />

Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel<br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

25.09.<strong>2019</strong> SozR1-09-19 Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

25.09.<strong>2019</strong> <strong>KAV</strong>1-09-19 STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten<br />

im Kanzleialltag – Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

27.09.<strong>2019</strong> IntR1-09-19 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien<br />

und den Niederlanden<br />

Ext. Rechtsanwaltsfachangestellte: € 20,00<br />

JM: € 200,00 / M: € 220,00 / NM: € 260,00<br />

27.–28.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19 Herbstseminar im Verkehrsrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

27.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19-1 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

28.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19-2 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

08.10.<strong>2019</strong> SteuR1-10-19 Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern –<br />

Grundlagen und Gestaltungen<br />

JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

10.10.<strong>2019</strong> SteuR2-10-19 Der faktische Geschäftsführer JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

11.10.<strong>2019</strong> GesR1-10-19 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag JM: € 390,00 / M: € 420,00 / NM: € 480,00<br />

11.–12.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

11.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19-1 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

12.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19-2 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

26.10.<strong>2019</strong> SteuR1-11-19 Rechtsfragen zur Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren JM: € 110,00 / M: € 130,00 / NM: € 150,00<br />

30.10.<strong>2019</strong> ZPO1-10-19 Erfolgreiche Zwangsvollstreckung Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 90,00<br />

05.11.<strong>2019</strong> SteuR1-11-19 Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

07.11.<strong>2019</strong> ErbR1-11-19 Erbrecht und Grundbuch JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

08.– 09.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19 10. Kölner Versicherungsrechtstag JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

08.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19-1 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

09.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19-2 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

08.– 09.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

08.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19-1 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

09.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19-2 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


93<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

15.11.<strong>2019</strong> SozR1-11-19 Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen<br />

Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen<br />

Gesetzesänderungen<br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

15.–16.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

15.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

16.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

19.11.<strong>2019</strong> MedR1-11-19 Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

29.–30.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

29.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19-1 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

30.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19-2 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

04.12.<strong>2019</strong> SteuR1-1e-19 Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung<br />

von Unternehmen<br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

05.12.<strong>2019</strong> ZPO1-02-19 Berufung im Zivilprozess JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

10.12.<strong>2019</strong> BankR1-12-19 Best of Bankrecht JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

11.12.<strong>2019</strong> ErbR1-12-19 Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten<br />

JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00<br />

10.01.2020 <strong>KAV</strong>1-01-20 Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 140,00<br />

29.01.2020 MedR1-01-20 Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten,<br />

der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft<br />

JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00<br />

30.01.2020 MedR2-01-20 Lebensende, Palliativversorgung und das Recht JM: € 160,00 / M: € 180,00 / NM: € 200,00<br />

04.02.2020 MietR1-02-20 Gebühren im Mietrecht JM: € 60,00 / M: € 80,00 / NM: € 100,00<br />

10.02.2020 SteuR1-02-20 Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

12.02.2020 INTR2-09-19 Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur<br />

Abwehr u. Rechtsvergleich Österreich und Rechtsvergleich Österreich<br />

JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />

13.02.2020 SportR1-02-20 Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 200,00<br />

02.03.2020 Medi1-03-20 Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen<br />

und nutzen<br />

JM: € 100,00 / M: € 110,00 / NM: € 120,00<br />

13.–14.03.2020 BankR1-03-20 10. Kölner Bankrechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

13.03.2020 BankR1-03-20-1 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

14.03.2020 BankR1-03-20-2 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

27.–28.03.2020 TranspR1-03-20 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht JMF: € 345,00 / MF: € 390,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 395,00 / M: € 440,00 / NM: € 490,00<br />

27.03.2020 TranspR1-03-20-1 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 160,00 / MF: € 182,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 184,00 / M: € 205,00 / NM: € 230,00<br />

28.03.2020 TranspR1-03-20-2 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 185,00 / MF: € 208,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 211,00 / M: € 235,00 / NM: € 260,00<br />

02.04.2020 ArbR1-04-20 #MeToo im Arbeitsverhältnis u. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />

14.05.2020 BauR1-05-19 Forum Bau- und Architektenrecht JM: € 110,00 / M: € 130,00 / NM: € 150,00<br />

17.06.2020 GR1-06-20 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />

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Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.


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Hinweise der Redaktion<br />

In dieser Ausgabe des <strong>KAV</strong> Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate.<br />

Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung<br />

auf unserer <strong>KAV</strong> Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden <strong>KAV</strong> Magazinen erfolgen.<br />

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied<br />

den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis.<br />

Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!<br />

Ihre Daten<br />

Fax: 0221/28 56 02 -21<br />

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Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

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Jungmitglied <strong>KAV</strong> Mitglied <strong>KAV</strong> Nichtmitglied<br />

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Gerichtsfach-Nr.:<br />

Mitgliedernummer (falls vorhanden und zur Hand)<br />

Rechnungsadresse, falls abweichend<br />

Telefon, E-Mail<br />

Köln, den<br />

Unterschrift<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie<br />

eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!


Exklusiv für<br />

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