11.03.2021 Aufrufe

KAV MAGAZIN - Ausgabe 01/2021

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

In dieser KAV MAGAZIN Ausgabe präsentiert der Kölner Anwaltverein e. V. sein umfangreiches Fortbildungsangebot im Rahmen der KAV ONLINESEMINARE. Im Interview der Rubrik RECHTPERSÖNLICH stellen sich der Vorsitzende Richter am LG Köln, Herr Prof. Dr. Jan F. Orth und das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Kupczyk den Fragen der Redaktion. Zudem sind die weiteren Themen Inhalte dieser Ausgabe: Brexit, Infektionsschutzgesetz, beA etc.

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AV <strong>MAGAZIN</strong><br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>01</strong>/<strong>2021</strong><br />

<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Mitteilungen des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 02/2020<br />

<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

„Wir können den Wind nicht ändern,<br />

aber die Segel anders setzen!“<br />

Aristoteles<br />

„Wir können den Wind nicht ändern,<br />

aber die Segel anders setzen!“<br />

Aristoteles<br />

<strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong> AUS PRÄSENZ ONLINESEMINARE<br />

WIRD DIGITAL<br />

AUS PRÄSENZ WIRD DIGITAL<br />

rdentliche <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE<br />

Mit Sicherheit fortbilden!<br />

itgliederversammlung<br />

Ordentliche<br />

Entdecken Sie unser Programm.<br />

es <strong>KAV</strong> am 26.08.2020<br />

Mitgliederversammlung<br />

des <strong>KAV</strong> am 26.08.2020<br />

<strong>KAV</strong> INTERN<br />

Honorierte Autorentätigkeit<br />

für das <strong>KAV</strong> Magazin<br />

Der <strong>KAV</strong><br />

in Der der <strong>KAV</strong><br />

Corona-Pandemie<br />

in der<br />

Corona-Pandemie<br />

<strong>KAV</strong> RECHTPERSÖNLICH<br />

Interview mit dem Vorsitzenden<br />

Richter am LG Köln, Prof. Dr. Jan<br />

F. Orth, LL.M. und dem Vorstandsmitglied<br />

des <strong>KAV</strong> e. V. RA Dr. Björn<br />

Kupczyk, LL.M.<br />

Jetzt als<br />

Onlineseminar:<br />

und weitere Themen<br />

<strong>KAV</strong> RefaRep<br />

AKTUELLES UND WISSENSWERTES<br />

beA, Infektionsschutzgesetz, Brexit<br />

Jetzt als<br />

Onlineseminar:<br />

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EDITORIAL | 3<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

nach wie vor hat uns die Pandemie im Griff. Was<br />

ist mit dem Lockdown? Wann ist die zweite Welle<br />

vorbei? Kommt eine dritte Welle? Wann sind genug<br />

Menschen geimpft und helfen die Impfungen<br />

auch bei Mutationen? Wie sieht es in der zweiten<br />

Jahreshälfte aus? So richtig weiß es keiner. Der<br />

Kölner Anwaltverein hat sich auf diese Ungewissheit<br />

eingestellt.<br />

Damit Sie ihre Fortbildungen sicher absolvieren<br />

können, wird der Kölner Anwaltverein auch im<br />

Jahre <strong>2021</strong> seine Seminare bis auf Weiteres online<br />

anbieten. So können wir garantieren, dass unsere<br />

Mitglieder ihre Fortbildungen sicher und ohne<br />

Ansteckungsrisiko bei uns absolvieren können.<br />

Schweren Herzens haben wir uns ferner dazu entschieden,<br />

die Gala Kölner Juristen in diesem Jahr<br />

nicht stattfinden zu lassen.<br />

Auch den Kölner Anwaltstag, der traditionell im<br />

Mai stattfindet, können wir in diesem Jahr nicht<br />

veranstalten. Unsere Mitgliederversammlung<br />

haben wir in der Hoffnung auf Lockerungen auf<br />

den 08.09.<strong>2021</strong> verlegt.<br />

Die Pandemie hat die Digitalisierung der Welt<br />

ungeahnt beschleunigt. Auf einmal ist Homeoffice<br />

in aller Munde und die Anwaltschaft ruft nach<br />

Onlinegerichtsverhandlungen. Die passive<br />

Nutzung des besonderen elektronischen<br />

Anwaltspostfaches (beA) ist hingegen gesetzlich<br />

vorgeschrieben und beginnt sich deshalb<br />

unabhängig von der Pandemie zu etablieren.<br />

Das beA wird – man kann es nicht oft genug<br />

sagen – ab dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2022 verpflichtend!<br />

Von der Rechtsanwaltskammer ist zu hören,<br />

dass es immer noch Kolleginnen und Kollegen<br />

gibt, die ihr elektronisches Postfach noch nicht<br />

freigeschaltet haben. Dabei gibt es bereits jetzt<br />

einige Gerichte, die keine Schriftsätze in Papierform<br />

mehr annehmen. Liebe Kolleginnen und<br />

Kollegen, bitte denken Sie daran, sich freischalten<br />

zu lassen. Bitte achten Sie darauf, dass für die<br />

Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein<br />

schon seit 2020 und für das Arbeits-, Finanz- und<br />

Sozialgericht Bremen seit diesem Jahr die aktive<br />

Benutzungspflicht des beA gilt.<br />

Mit dem beA hält die elektronische Akte bei den<br />

Gerichten Einzug. Auch die Anwaltschaft muss<br />

ihre Arbeitsabläufe digitalisieren. Denn es macht<br />

für uns keinen Sinn, mit Papierakten zu arbeiten,<br />

wenn die Gerichte mit der elektronischen Akte<br />

arbeiten. Der Kölner Anwaltverein veranstaltet auf<br />

Initiative der Universität Köln und in Kooperation<br />

mit dem Oberlandesgericht Köln, dem Landgericht<br />

Köln und der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

die Veranstaltungsreihe „Digital Justiz – wie geht<br />

das?“. Die Auftaktveranstaltung mit dem Thema<br />

„Prozesse aus dem Wohnzimmer!?<br />

§ 128a ZPO - Die Zukunft der Online-Verhandlung“<br />

zeigt mit über 300 Teilnehmern das große<br />

Interesse der Anwaltschaft, aber auch den großen<br />

Bedarf nach Informationen und Abstimmung im<br />

Bereich der Digitalisierung von Gerichten und<br />

Anwaltskanzleien. Ich lade Sie herzlich ein, an den<br />

weiteren Veranstaltungen der Reihe<br />

teilzunehmen. Am 18.03.<strong>2021</strong> widmet sich die<br />

Veranstaltungsreihe dem Thema e-Akte und beA.<br />

Ein anderes Thema, das die Anwaltschaft im Jahre<br />

<strong>2021</strong> bewegen sollte, sind die Regierungsentwürfe<br />

zur BRAO- und RDG-Reform. Die Anwaltschaft<br />

bewegt sich zwischen historischen Rollenbild<br />

und den modernen Anforderungen wie in einem<br />

zu eng sitzenden Anzug.<br />

Des Schneiders neue Kleider lassen aber seit<br />

Jahren auf sich warten, während der Bundesgerichtshof<br />

den Wert anwaltlicher Dienstleistung<br />

seit Jahren verkennt und der Anwaltschaft immer<br />

mehr Tätigkeitsfelder nimmt.<br />

Die Reform ist deswegen überfällig. Das Reformvorhaben<br />

ist groß angelegt und geht von kleinteiligen<br />

redaktionellen Änderungen über Neuerungen<br />

wie z. B. im Bereich der Bürogemeinschaften,<br />

die nun erstmals (eher unzureichend) verfasst<br />

werden soll, bis hin zu entscheidenden (aber oft<br />

nicht mutigen) Weichenstellungen bezüglich des<br />

Erfolgshonorars oder der Regelungen bezüglich<br />

der Inkassodienstleister im Verhältnis zur<br />

Anwaltschaft.<br />

Anwältinnen und Anwälte sind Organe der<br />

Rechtspflege. Unsere Arbeit mit ihren Standesregeln<br />

ist ein hohes Gut, denn sie schützen nicht<br />

uns, sondern den Verbraucher. Sie dürfen uns<br />

aber im Verhältnis zu den Inkassodienstleistern<br />

nicht benachteiligen. Dies ist bei dem<br />

Reformvorhaben noch nicht erreicht.<br />

Es kann nicht nachdrücklich genug darauf<br />

hingewiesen werden, dass diejenigen von uns,<br />

die weiter erfolgreich sein wollen, sich mit den<br />

beabsichtigten Änderungen in diesem Bereich<br />

auseinandersetzen sollten.<br />

Es könnte sein, dass <strong>2021</strong> das Jahr ist, in dem die<br />

Weichen für die Anwaltschaft neu gestellt werden.<br />

Die Anwaltvereine sind dabei die einzige<br />

Vertretung der Anwaltschaft, die ausschließlich<br />

die klassischen anwaltlichen Interessen vertritt.<br />

Nur wenn die Vereine einen großen Teil der<br />

Anwältinnen und Anwälte repräsentieren, finden<br />

sie in der Politik Gehör.<br />

Deswegen bitte ich Sie ganz unverhohlen darum,<br />

für die Mitgliedschaft in unserem Verein Werbung<br />

zu machen. Schon Friedrich Schiller hat gesagt:<br />

Verbunden werden auch die Schwachen mächtig!<br />

In diesem Sinne<br />

Ihr<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender


4 | INHALT<br />

06<br />

Interview zu den<br />

<strong>KAV</strong> ONLINESEMINAREN<br />

mit dem Vorsitzenden des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

Rechtsanwalt Markus Trude<br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

Aktuelles &<br />

Wissenswertes<br />

Veranstaltungen,<br />

Termine und Hinweise<br />

6 | INTERVIEW MIT DEM VORSITZENDEN<br />

DES <strong>KAV</strong><br />

8 | HONORIERTE AUTORENTÄTIGKEIT FÜR DAS<br />

<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

10 | NEUE BEITRAGSORDNUNG DES <strong>KAV</strong><br />

12 | BEA-STARTHILFE DES <strong>KAV</strong><br />

14 | HERZLICH WILLKOMMEN IM <strong>KAV</strong><br />

15 | MITGLIEDERVORTEILE<br />

16 | <strong>KAV</strong> PARTNERSCHAFTEN<br />

18 | <strong>KAV</strong> SOCIAL MEDIA<br />

19 | NACHLESE ZUM<br />

40. ANRISTA TENNIS-TURNIER<br />

20 | <strong>KAV</strong> RECHTPERSÖNLICH<br />

22 | DAS NEUE RVG <strong>2021</strong><br />

24 | VORGEHEN GEGEN BEHÖRDLICHE<br />

ANORDNUNGEN GEMÄSS IFSG<br />

26 | WICHTIGE HINWEISE ZUM<br />

ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR<br />

28 | INFORMATIONEN ZU TERMINEN UND<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

28 | REDAKTIONSSCHLUSS<br />

<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong> 02/<strong>2021</strong>


INHALT | 5<br />

37<br />

Entdecken Sie unser digitales<br />

Fortbildungsprogramm<br />

Ausschüsse &<br />

Arbeitskreise<br />

<strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE<br />

Verschiedenes<br />

30 | AUSSCHUSS INSOLVENZRECHT<br />

32 | AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE<br />

34 | AUSSCHUSS<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

37 | INFORMATIONEN ZU DEN<br />

<strong>KAV</strong> ONLINESEMINAREN<br />

38 | ÜBERSICHT UNSERER DIGITALEN<br />

FORTBILDUNGEN<br />

39 | <strong>KAV</strong> REFAREP<br />

40 | <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE IM DETAIL<br />

69 | FRÜHJAHRS-, SOMMER-, HERBST- UND<br />

JAHRESENDVERANSTALTUNGEN <strong>2021</strong><br />

70 | ANMELDEFORMULAR<br />

75 | TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

76 | ANNONCEN<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude (Vorsitzender des <strong>KAV</strong>) |<br />

Redaktion: Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>),<br />

Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Adresse und Geschäftsstelle:<br />

Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln | Media Relations: Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Titel: adobestock/<br />

Prostock-studio | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.


6 | <strong>KAV</strong> INTERN<br />

INTERVIEW ZU DEN <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAREN<br />

Mit dem Vorsitzenden des <strong>KAV</strong> e. V. Herrn Kollegen Markus Trude<br />

In Zeiten wie diesen, in denen wir uns derzeit befinden, gleicht die<br />

Planung zukünftiger Ereignisse dem Blick in eine Glaskugel auf einem<br />

Jahrmarkt. Die Corona-Pandemie hat seit Beginn des letzten Jahres<br />

sehr einschneidende Veränderungen mit sich gebracht.<br />

Der <strong>KAV</strong> als verlässlicher Partner der Anwaltschaft hat in dieser Zeit<br />

trotz der Einschränkungen und Sorgen einen Weg gefunden, auf<br />

sicherer Basis die Fortbildung seiner Mitglieder und externer Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer zu realisieren. Ein knappes halbes Jahr nach<br />

der Einführung der <strong>KAV</strong> Onlineseminare zieht der Vorsitzende des <strong>KAV</strong>,<br />

Herr Kollege Markus Trude, im Interview mit dem Redaktionschef des<br />

<strong>KAV</strong> Magazins, Herrn Kollegen Joachim Kleinrahm, ein erstes<br />

Resümee.<br />

Kleinrahm: Welche Vorteile bringen die Onlinefortbildungen des <strong>KAV</strong>?<br />

Trude: Die Onlinefortbildungen bieten insbesondere der Anwaltschaft<br />

Vorteile. Die Teilnahme spart Zeit – und Zeit ist auch für die Anwaltschaft<br />

Geld. Man kann die Fortbildungen bequem von zu Hause, aus<br />

dem Büro oder während der Zugfahrt absolvieren. Man kann sich<br />

sogar im Urlaub fortbilden – wenn wir mal wieder Urlaub machen<br />

dürfen.<br />

Kleinrahm: Nun wurden von Juni bis zum Ende des Jahres 2020 rund<br />

225 Vortragsstunden in diversen Rechtsgebieten im Rahmen der <strong>KAV</strong><br />

Onlineseminare realisiert. Wie stand es mit der Akzeptanz und der<br />

Durchführung?<br />

Kleinrahm: Seit März 2020 ticken die Uhren nicht nur beim <strong>KAV</strong>, sondern<br />

weltweit anders. Das Fortbildungsangebot ist aus der Präsenzveranstaltung<br />

in ein digitales Format gewechselt. Wie einfach war es,<br />

diesen Wechsel zu vollziehen und was bedeutete das für den <strong>KAV</strong> an<br />

sich?<br />

Trude: Der Kölner Anwaltverein hat schon seit Jahren digitale Formate<br />

angeboten. Leider wurden diese von der Anwaltschaft – anders als bei<br />

anderen Berufsgruppen wie z. B. den Steuerberatern – in der Vergangenheit<br />

nicht wirklich angenommen. Durch die Pandemiesituation<br />

war der Kölner Anwaltverein, aber auch die Anwaltschaft gezwungen,<br />

alleine auf digitale Fortbildung zu setzen. Unser Fortbildungsmanagement<br />

hat dies sehr früh erkannt und bereits kurz nach Beginn des<br />

ersten Lockdowns im vergangenen Jahr die ersten Fortbildungen in<br />

digitaler Form angeboten.<br />

Dieser Wechsel war einerseits einfach, weil unsere Mitglieder und<br />

auch Nichtmitglieder das Angebot dankbar angenommen haben.<br />

Andererseits bedeutete der Wechsel in die Onlinefortbildung für die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kölner Anwaltvereins einen<br />

ungeahnten Aufwand, den keiner so vorhergesehen hat. Erschwerend<br />

kam hinzu, dass auch hier der Kölner Anwaltverein seinen Mitgliedern<br />

nicht irgendein Angebot unterbreiten wollte. Wir wollten das Niveau<br />

der Präsenzveranstaltung halten und einen möglichst unkomplizierten<br />

Zugang unserer Teilnehmer zur digitalen Welt erreichen.<br />

Ich bin sehr froh, dass wir das mit einem hohen Einsatz und tollem<br />

Engagement geschafft haben. Praktisch aus dem Stand heraus haben<br />

wir geschafft, was andere mit einer erheblich höheren Anzahl von<br />

Mitarbeitern nicht geschafft haben: Wir bieten unsere gesamten Fortbildungen<br />

in hoher Qualität nun komplett digital an. Für den Kölner<br />

Anwaltverein bedeutet dies einen großen Schritt in die digitale Welt<br />

der Zukunft.<br />

Trude: Nach anfänglichen Vorbehalten werden die Onlinefortbildungen<br />

heute von der Anwaltschaft nach unserer Wahrnehmung sehr<br />

geschätzt und genießen eine hohe Akzeptanz. Wir erhalten sehr<br />

viel positive Resonanz auf unsere Veranstaltungen. Dies dürfte auch<br />

darauf zurückzuführen sein, dass wir keinen mit den Problemen<br />

und Ängsten rund um die Teilnahme alleine gelassen haben. Nicht<br />

alle können mit einem Computer perfekt umgehen. Diesen Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern haben wir durch Tipps und durch Hilfen<br />

die Teilnahme ermöglicht. Wenn nötig wurde telefonisch Schritt für<br />

Schritt der Zugang erklärt, bis die Leitung stand. Bei uns hat es keine<br />

nennenswerten Ausfälle gegeben. So konnten wir die Sorge, mit der<br />

digitalen Welt überfordert zu sein, die vielleicht bei einigen bestanden<br />

hat, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern nehmen und legen auch<br />

zukünftig sehr viel Wert darauf. Auch während der Fortbildung steht<br />

unser Team, bestehend aus unseren Moderatoren und Geschäftsstellenmitarbeiterinnen<br />

jederzeit für Fragen und Hilfestellungen zur<br />

Verfügung.<br />

Kleinrahm: Welche Herausforderungen oder auch Probleme mussten<br />

gemeistert werden?<br />

Trude: Eine große Herausforderung war es, innerhalb kürzester Zeit<br />

am Markt den für uns passendsten Anbieter für die Software zu finden<br />

und mit dieser zu arbeiten. Die nächste Herausforderung bestand<br />

darin, sämtlich geplanten Präsenzseminare in Onlinefortbildungen<br />

umzuplanen. Hier gilt auch unseren Referentinnen und Referenten ein<br />

großer Dank. Diese waren nicht nur zeitlich flexibel, sondern haben<br />

sich in kurzer Zeit darauf einstellen müssen, mit einem Computerbildschirm,<br />

statt mit Personen zu sprechen. Das ist ganz hervorragend<br />

gelungen.


<strong>KAV</strong> INTERN | 7<br />

Kleinrahm: Wie ist das Feedback der Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer?<br />

Trude: Wir haben bisher nur positives Feedback erhalten.<br />

Kleinrahm: Wie einfach ist die Teilnahme an den Onlinefortbildungen<br />

des <strong>KAV</strong>? Was benötigen die Kolleginnen und Kollegen, die eventuell<br />

noch nicht daran teilgenommen haben und worauf sollten sie achten?<br />

Trude: Die Teilnahme ist sehr einfach. Man muss nichts herunterladen<br />

und installieren. Es genügt ein Computer oder Tablet mit Lautsprecher<br />

und Internetzugang oder ein Smartphone. Hinweise zu den empfohlenen<br />

Browsern aktualisieren wir stets und informieren die Teilnehmer<br />

darüber. Erfahrungsgemäß ist die Nutzung von Firefox problemlos.<br />

Aber auch andere Browser können, je nach Betriebssystem, genutzt<br />

werden. Man muss natürlich zudem über eine personenbezogene<br />

E-Mailadresse verfügen. An diese senden wir einen Link mit den<br />

persönlichen Zugangsdaten, den man anklickt und ab da sollte alles<br />

automatisch laufen. Achten sollte man darauf, dass während des<br />

Seminars mehrfach darum gebeten wird, im Chat den Namen einzugeben.<br />

Dies ist der Nachweis der Teilnahme. Wer seinen Namen nicht<br />

eingibt, wenn dies abgefragt wird, kann leider keine Fortbildungsbescheinigung<br />

über die Gesamtzeit des Seminars erhalten. Hierauf<br />

machen unsere Moderatoren aber immer deutlich aufmerksam.<br />

Kleinrahm: Wie sieht die Zukunft, zumindest die der kommenden<br />

Monate, aus?<br />

Trude: Die einfache Antwort wäre, dass die Zukunft digital ist. Tatsächlich<br />

beobachten wir aber sehr genau, was unsere Mitglieder von<br />

uns erwarten und werden auch wieder Präsenzseminare anbieten,<br />

wenn dies sinnvoll und gewünscht ist. Aktuell muss es aber wegen<br />

der unklaren Pandemiesituation bei Onlinefortbildungen bleiben. Wir<br />

rechnen damit, dass dies jedenfalls für das gesamte Jahr <strong>2021</strong> gelten<br />

wird.<br />

Kleinrahm: Wie und wo kann ich als Neuling ein Gefühl für das Onlineseminarwesen<br />

erhalten? Werden Probeläufe angeboten?<br />

Trude: Am einfachsten ist es, sich für ein Seminar anzumelden. Die<br />

Teilnahme ist wirklich leicht. Wer sich das nicht so recht zutraut oder<br />

gerne vorher einmal hineinschnuppern will, der kann sich unter<br />

www.kavonlineseminare.de zu einem unserer Probetermine anmelden.<br />

In diesen Terminen wird nur die Einwahl in das Seminar und<br />

dessen Ablauf erklärt. Das gesamte notwendige Wissen rund um die<br />

Teilnahme wird darin vermittelt. Zudem können telefonisch Fragen im<br />

Vorfeld geklärt werden oder per E-Mail Details erfragt werden.<br />

Nützliche Informationen finden Sie zudem unter<br />

www.kavonlineseminare.de/fragen-antworten.<br />

Kleinrahm: Lieber Markus, ich danke Dir für das Gespräch und die<br />

nützlichen Informationen, die mit Sicherheit unseren<br />

Seminarteilnehmern weiterhelfen werden.


8 | <strong>KAV</strong> INTERN<br />

<strong>KAV</strong> INTERN<br />

SCHREIBEN SIE!<br />

Honorierte Autorentätigkeit für das <strong>KAV</strong> Magazin<br />

Der Vorstand des <strong>KAV</strong> hat sich entschlossen,<br />

Autorentätigkeit für das Magazin in Zukunft zu vergüten.<br />

Das soll interessierte Mitglieder und Leser dieses Blattes<br />

dazu anregen, Artikel zu schreiben, die hier veröffentlicht<br />

werden können.<br />

Dabei soll es nicht nur um juristische Beiträge gehen,<br />

sondern um alles, was die Kölner Juristenwelt bewegen<br />

und interessieren könnte.<br />

Wir wissen, dass es Zeit und Mühe kostet, einen Artikel zu<br />

verfassen.<br />

Wir hoffen, dass durch unser Vergütungsmodell das<br />

Interesse erhöht wird, an diesem Blatt mitzuarbeiten.<br />

Richten Sie Ihre Themenvorschläge und Anfragen gerne an:<br />

RA Carsten T. Schuster<br />

Tel.: 0221 – 285602-0<br />

schuster@koelner-anwaltverein.de<br />

Die Redaktion behält sich vor, eingesandte Beiträge zu kürzen<br />

oder zu ändern oder ganz vom Abdruck Abstand zu nehmen.<br />

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit<br />

zur Verfügung.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Freude und viel Erfolg.<br />

Ihr Redaktionsteam<br />

Themen, über die Sie schreiben möchten, sollten Sie vorher<br />

mit der Redaktion abstimmen.<br />

Das Modell, nach dem vergütet wird, stellen wir auf<br />

unserer Webseite unter folgendem Link vor:<br />

autoren.kav.koeln


<strong>KAV</strong> INTERN | 9


10 | <strong>KAV</strong> INTERN<br />

BEITRAGSORDNUNG<br />

Neue Beitragsordnung des <strong>KAV</strong> – neue Vorteile<br />

Der Vorstand des Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2020 eine neue Beitragsordnung verabschiedet.<br />

Diese ist in dieser Magazinausgabe abgedruckt.<br />

Die neue Beitragsordnung regelt transparent und rechtssicher die Beitragspflicht und -höhe der Mitglieder des <strong>KAV</strong>. Zudem sind<br />

Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen geregelt.<br />

Die Beitragsordnung des <strong>KAV</strong> steht dabei weiterhin in einem zwingenden Bezug zu der Beitragsordnung des Deutschen Anwaltverein e. V.<br />

(DAV), dessen Mitglied der <strong>KAV</strong> ist. Viele Regelungen der Beitragsordnung des <strong>KAV</strong> spiegeln dabei die seit Jahren gelebte Praxis wider. Wichtige<br />

Änderungen betreffen die Beitragshöhe der Juniormitglieder. Diese dürfen sich ab diesem Jahr über eine komplette Beitragsbefreiung freuen.<br />

Wir hoffen mit der kostenlosen Mitgliedschaft, noch mehr Referendarinnen und Referendaren aus dem Sprengel ein Reinschnuppern in den <strong>KAV</strong><br />

schmackhaft zu machen.<br />

Für außerordentlichen Mitglieder, Mehrfachmitglieder und Seniormitglieder sieht die Beitragsordnung zur Vereinfachung und besseren<br />

praktischen Umsetzung eine Kopplung an den Beitrag für ordentliche Mitglieder vor und nimmt eine Reduzierung des Jahresmitgliedsbeitrages<br />

in Höhe von 50 % vor.<br />

Sollten sich für Sie Fragen zur Beitragsordnung ergeben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Beitragsordnung<br />

(Stand: 23. November 2020)<br />

§ 1 Beitragspflicht<br />

(1) Der Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) erhebt einen Jahresmitgliedsbeitrag von den<br />

a) ordentlichen Mitgliedern und<br />

b) außerordentlichen Mitgliedern<br />

(2) Juniormitglieder und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<br />

§ 2 Beitragshöhe<br />

(1) Der Jahresmitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und beträgt zurzeit € 230,00. Die Höhe des Beitrages bleibt bis zu einer neuen<br />

Beschlussfassung unverändert.<br />

(2) Außerordentliche Mitglieder und ordentliche Mitglieder, die bereits in einem anderen dem Deutschen Anwaltverein e. V. angeschlossenen örtlichen<br />

Anwaltverein Mitglied sind (Mehrfachmitglieder), und ordentliche Mitglieder, die ihre Berufstätigkeit eingestellt haben oder diese nur noch in<br />

geringfügigem Umfang ausüben und zugleich Altersrente beziehen (Seniormitglieder), zahlen einen um 50 % reduzierten Jahresmitgliedsbeitrag.


<strong>KAV</strong> INTERN | 11<br />

§ 3 Beitragsbefreiungen<br />

(1) In den ersten beiden Jahren ihrer Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer bleiben ordentliche Mitglieder beitragsfrei, sofern ihre Zulassung innerhalb<br />

von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie die Befähigung zum Richteramt erlangt haben.<br />

(2) Dies gilt nicht für ordentliche Mitglieder, die bereits in einem anderen örtlichen Anwaltverein Mitglied sind (Mehrfachmitglieder) und<br />

dort von der Beitragspflicht befreit sind.<br />

§ 4 Beitragsbefreiung auf Antrag<br />

(1) In besonderen wirtschaftlichen Härtefällen können Mitglieder auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden.<br />

Dazu zählen insbesondere Mitglieder,<br />

a) die sich in Mutterschutz und/oder Elternzeit befinden,<br />

b) die wegen einer schweren Erkrankung an der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gehindert oder<br />

c) die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.<br />

Der Antrag hat Angaben zur Dauer der beantragen Befreiung zu enthalten.<br />

(2) Die Voraussetzungen des Absatz 1 sind dem <strong>KAV</strong> gegenüber unverzüglich durch Eingabe geeigneter Unterlagen nachzuweisen.<br />

(3) Über den Antrag sowie die Dauer der Befreiung entscheidet die oder der Vorsitzende.<br />

§ 5 Anteiliger Jahresbeitrag bei Eintritt<br />

(1) Tritt ein ordentliches Mitglied im Laufe des Jahres ein, zahlt es ab Eintrittsbeginn zum Monatsersten einen am Jahresbeitrag gemäß § 2<br />

ausgerichteten anteiligen Beitrag.<br />

(2) Entsprechendes gilt auch für ordentliche Mitglieder, deren Beitragsbefreiung gemäß § 3 Absatz 1 im Laufe des Jahres endet.<br />

§ 6 Anteiliger Jahresbeitrag bei Austritt<br />

(1) Tritt ein ordentliches oder außerordentliches Mitglied aufgrund der Beendigung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Laufe des ersten Halbjahres aus,<br />

reduziert sich der Jahresbeitrag um 50 %.<br />

(2) Entsprechendes gilt auch für Mitglieder, die bis zum 30. Juni in einen anderen örtlichen Anwaltverein als ordentliches Mitglied eintreten, sofern dieser<br />

Verein Mitglied im Deutschen Anwaltverein e. V. ist.<br />

(3) Die Voraussetzungen des Absatz 1 oder 2 sind dem <strong>KAV</strong> gegenüber unverzüglich durch Eingabe geeigneter Unterlagen nachzuweisen.<br />

§ 7 Anteiliger Jahresbeitrag bei Statuswechsel<br />

(1) Der Wechsel in eine Mehrfachmitgliedschaft oder in eine Seniormitgliedschaft kann zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>. oder zum <strong>01</strong>.07. eines Jahres erfolgen.<br />

(2) Erfolgt der Wechsel bis zum 30. Juni eines Jahres, zahlt das Mitglied einen um 25 % reduzierten Jahresmitgliedsbeitrag.<br />

§ 8 Fälligkeit<br />

(1) Die Jahresbeiträge werden im Voraus bis zum 20. Januar des Geschäftsjahres fällig.<br />

(2) Der Jahresbeitrag eines unter § 5 fallenden Mitglieds wird sofort fällig.<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

Diese Beitragsordnung tritt zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> in Kraft.


12 | <strong>KAV</strong> INTERN<br />

DIE beA-STARTHILFE DES <strong>KAV</strong><br />

beA – Machen Sie sich startklar!<br />

In weniger als 10 Monaten zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2022 beginnt die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Sicher wird es anfangs<br />

noch an der ein oder anderen Stelle nicht ganz reibungslos verlaufen, aber auch das wird das beA nicht mehr stoppen. Und das bedeutet, dass Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sind, mit den Gerichten elektronisch, also über das beA, zu kommunizieren. Der Justizminister des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, hat dem Kölner Anwaltverein gegenüber noch einmal deutlich klargemacht, dass alle Gerichte den Termin<br />

einhalten werden.<br />

Nutzen Sie unsere beA-Starthilfe zur Ersteinrichtung Ihres beA und besuchen Sie unsere zahlreichen beA-Seminare, um den Umgang mit dem elektronischen<br />

Postfach sicher zu beherrschen.<br />

Am 18.03.<strong>2021</strong> bieten wir Ihnen außerdem die Fortsetzung der kostenlosen Veranstaltungsreihe Digitale Justiz zum Thema e-Akte und beA an.<br />

Es erwarten Sie spannende Einblicke zu diesem Thema von Seiten der Justiz und der Anwaltschaft.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

beArbeitet – Endlich beA-Nutzer sein!<br />

Die beA-Starthilfe des <strong>KAV</strong><br />

Gehen Sie zusammen mit dem <strong>KAV</strong> die ersten Schritte. Wir helfen Ihnen, Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) auf den Weg zu bringen.<br />

Egal in welcher Phase der Einrichtung Sie sind. Unser IT-Kooperationspartner kommt zu Ihnen in die Kanzlei, analysiert die vorhandenen EDV-Ressourcen<br />

und hilft Ihnen bedarfsgerecht bei der Ersteinrichtung Ihres beA. Im besten Fall ist Ihr beA dann eingerichtet und Sie sind empfangsbereit. Sollten Sie dann<br />

eine Nachricht über das beA erhalten, werden Sie automatisch über Ihre bestehende Email-Adresse hierüber informiert. Im Anschluss an unseren Vor-Ort-<br />

Service erhalten Sie einen umfassenden Bericht, der Aufschluss über den Stand der Ersteinrichtung gibt und ggf. Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise<br />

aufzeigt.<br />

Wir bieten Ihnen:<br />

• beA-Starthilfe für 83,30 € inklusive MwSt.<br />

• 1 Stunde Vor-Ort-Service pro Postfach vom Fachmann<br />

• Abschließender Bericht inklusive Empfehlung der weiteren Vorgehensweise<br />

• Optional: eine zweite Stunde Vor-Ort-Service*<br />

Das sind die Mindestvoraussetzungen:<br />

• Funktionierender Computer<br />

• Internetverbindung<br />

• Das Anschreiben der Bundesnotarkammer inklusive persönlicher beA SAVE-ID<br />

• (falls die beA-Karte noch nicht bestellt wurde)<br />

• Vorauszahlung des Kostenbeitrages an den <strong>KAV</strong><br />

• Bereithaltung der vorgenannten Mindestvoraussetzungen zum Termin<br />

Starten Sie jetzt durch und werden Sie beA-Nutzer!<br />

Anmeldung unter www.koelner-anwaltverein.de/bea<br />

*Auf Wunsch kann über den <strong>KAV</strong> eine zweite Stunde Vor-Ort-Service gebucht werden, die aber aus organisatorischen Gründen nicht spontan im Anschluss<br />

an die erste Stunde erfolgen kann. Das löst den Kostenbeitrag in Höhe von 83,30 € ein weiteres Mal aus.


Das Krankentagegeld der DKV für Rechtsanwälte.<br />

Wer unersetzbar ist,<br />

braucht einen Gesundheitsschutz,<br />

der an alles denkt.<br />

Jetzt die Vorteile der Gruppenversicherung mit dem<br />

Kölner AnwaltVerein e.V. nutzen:<br />

• ab 25,80 Euro mtl. Beitrag*<br />

• Kontrahierungszwang** für<br />

versicherungsfähige Personen<br />

• Absicherung der weiterlaufenden<br />

Kosten des Geschäftsbetriebes<br />

www.dkv.com/rechtsanwaelte<br />

*) Für eine(n) 35-jährige(n) Rechtsanwalt/-anwältin nach Tarif KGT2<br />

für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.2.<strong>2021</strong>)<br />

**) Gemäß 3.1 der Ergänzungen zu den AVB-G: In der Gruppenversicherung<br />

für Rechtsanwälte und Notare kann die DKV<br />

einzelne Personen nicht ausschließen. Erhöhen Vorerkrankungen<br />

jedoch das Risiko, so kann der Versicherer den<br />

Versicherungsumfang einschränken oder einen Beitragszuschlag<br />

erheben.


14 | <strong>KAV</strong> INTERN<br />

HERZLICH WILLKOMMEN IM <strong>KAV</strong><br />

Wir freuen uns, seit dem <strong>01</strong>. September 2020 folgende Kolleginnen und Kollegen als<br />

neue Mitglieder des <strong>KAV</strong> begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern<br />

einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

RAin Carolin Abeken, Köln<br />

RA Gereon Abendroth, Köln<br />

RA Ulrich Bäumer, LL.M., Köln<br />

RAin Dhekra Ben Haj Kilani, Köln<br />

RAin Monika Bengsch-Ellmer, Köln<br />

RA Anatoliy Berlant, Köln<br />

RA Jose Borges Neto, LL.B., Köln<br />

RAin Katharina Breustedt, Köln<br />

RA Michael Demmer, Köln<br />

RAin Nicola Dienst, Köln<br />

RAin Sophie Dittmeyer, Köln<br />

RA Dr. Alexander Dlouhy, Köln<br />

RA Benedikt Esser, Köln<br />

RA Arne Fleßer, Köln<br />

Frau Nathalie Friesenhahn, Köln, Juniormitglied<br />

RA Robert Fritz, Köln<br />

RA Dr. Thomas Funke, LL.M., Köln<br />

RAin Katharina Günther, Köln<br />

RA Dr. Sebastian Hack, Köln<br />

RA Philipp Heinrichs, Köln<br />

RAin Dr. Julia Hennewig, Köln<br />

RA Felix Hilgert, LL.M., Köln<br />

RA Horst Hoffmann, Köln<br />

RA Alexander Hofmann, Köln<br />

RAin Julia Huth, Köln<br />

RA Dr. Helmut Jacobs, Leverkusen<br />

RAin Derya Karadag, Köln<br />

RAin Maximiliane Kempermann, Köln<br />

RA Alexander Kirschstein, Köln<br />

RA Andreas Konrad, Köln<br />

RA Michael Korn, Leverkusen<br />

RA Victor Kuhl, Köln<br />

RAin Svenja Leonhard, Leverkusen<br />

RA Noël Lücker, Köln<br />

RA Andreas Mainczyk, Bonn<br />

RA Markus Marx, Wipperfürth<br />

RA Jasko Maslo, Köln<br />

RA Dr. Benjamin Monheim, LL.M., Köln<br />

RAin Mariolina Münzel, Köln<br />

RA Jan-Michael Oden, Köln<br />

RA Bertram Pörschke, Köln<br />

RA Henning Precht, Köln<br />

RA Janis Rentrop, Köln<br />

RAin Juliette Esra Sarvan de Castro, Köln<br />

RAin Janina Marie Schaper, Köln<br />

RAin Rebecca Schlüter, Frechen<br />

RAin Dr. Christine Schmitz, Köln<br />

RAin Dr. Andrea Schmoll, Köln<br />

RAin Lisa Schneider, Köln<br />

RAin Anna Schückes, Köln<br />

RAin Anna Sokolowska, Köln<br />

RAin Stephanie Spormann, Köln<br />

RA Daniel Stein, Köln<br />

RA Dr. Peter Steinberg, Köln<br />

RA Dr. Marc Störing, Köln<br />

RAin Karin Sültrop, Köln<br />

RAin Claudia Teusch, Köln<br />

RAin Leonie Valentina Verweyen, Köln<br />

RA Michael Voss, Köln<br />

RA Dr. Daniel Walter, Köln<br />

RAin Maren Wanduch, Köln<br />

RAin Lena Wasserfuhr, Wiehl<br />

RA Sebastian Wies, LL.B., Köln<br />

RA Robert Wilk, Köln


<strong>KAV</strong> INTERN | 15<br />

Als Mitglied des <strong>KAV</strong> genießen Sie unter anderem<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

3 Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare,<br />

Workshops, Tagungen und Großevents<br />

3 Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung unserer<br />

Fortbildungen<br />

3 Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei der<br />

Buchung von Fortbildungen aus dem <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

3 Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung der<br />

vom <strong>KAV</strong> und der Deutschen Anwaltakademie (DAA)<br />

veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln<br />

3 29 Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

3 Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur Pflege von<br />

Kontakten<br />

3 Drei <strong>Ausgabe</strong>n des <strong>KAV</strong> Magazins<br />

3 Kostenfreier Robenverleih<br />

3 Kostenfreier Zugang zur <strong>KAV</strong> Lounge im LG Köln<br />

3 Online-Buchungsportale für Seminare www.kav-seminare.de<br />

und www.kavonlineseminare.de<br />

3 Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und<br />

weiteren Institutionen<br />

3 Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz<br />

vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln<br />

3 Vergünstigte Nutzung des <strong>KAV</strong> Kurierdienstes der<br />

<strong>KAV</strong> Service GmbH<br />

3 Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,<br />

dem Versorgungswerk und zur obligatorischen<br />

Berufshaftpflichtversicherung<br />

3 Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den<br />

<strong>KAV</strong> Kooperationspartnern<br />

www.koelner-anwaltverein.de/partner<br />

3 Option zur Nutzung des KVB JobTickets<br />

3 Rechtsberatungsstelle in der <strong>KAV</strong> Geschäftsstelle im LG Köln<br />

3 Telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

3 Durch die Mitgliedschaft des <strong>KAV</strong> im DAV:<br />

Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />

*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder des<br />

Kölner Anwaltverein e. V., deren Abschluss des 2. Juristischen<br />

Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr<br />

40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


16 | <strong>KAV</strong> INTERN<br />

<strong>KAV</strong> PARTNERSCHAFTEN


<strong>KAV</strong> INTERN | 17


18 | <strong>KAV</strong> INTERN<br />

<strong>KAV</strong> SOCIAL MEDIA<br />

Warum Social Media?<br />

Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App ist<br />

der <strong>KAV</strong> auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei Facebook,<br />

Twitter, LinkedIn, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen<br />

YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle<br />

Themen und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren<br />

könnten. Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere<br />

Präsenz bei Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den<br />

nachfolgenden Links:<br />

Instagram<br />

Facebook<br />

Xing<br />

Twitter<br />

YouTube<br />

LinkedIn<br />

www.instagram.com/anwaltverein<br />

www.facebook.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

www.xing.com/net/koelneranwaltverein<br />

www.twitter.com/koelneranwalt<br />

www.youtube.de – Kölner Anwaltverein<br />

www.linkedin.com/company/koelneranwaltverein<br />

Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-)Wege,<br />

würden wir uns sehr freuen.<br />

Rechtzeitig Informiert<br />

Seit bereits mehreren Jahren informiert der <strong>KAV</strong> seine Mitglieder<br />

mit seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich<br />

erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat<br />

stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten<br />

Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere<br />

Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten<br />

zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber<br />

hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu<br />

Treffen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen<br />

für die Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über<br />

die Website des <strong>KAV</strong> für diesen Service registrieren.<br />

Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln<br />

Ein wichtiger Servicebestandteil des <strong>KAV</strong> ist der Robenverleih in der Zweigstelle<br />

des <strong>KAV</strong> im Justizgebäude Köln sowie in der Hauptgeschäftsstelle im<br />

OLG Köln. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des Alltags vergessen hat<br />

oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt.<br />

Die Mitglieder des <strong>KAV</strong> können sich darauf verlassen, stets dem Berufsstand<br />

angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilnehmen zu können.<br />

Dieses Angebot hat der <strong>KAV</strong> nunmehr für seine Mitglieder erweitert und stellt<br />

an den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Köln<br />

in jedem Amtsgericht weitere Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen vorlage<br />

eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung eine<br />

Robe leihen.<br />

Die <strong>Ausgabe</strong> der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung oder die<br />

Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der <strong>KAV</strong> bittet aufgrund der<br />

geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese mit Rücksicht auf die Kolleginnen<br />

und Kollegen direkt im Anschluss an den auswärtigen Termin wieder<br />

zurückzugeben.


<strong>KAV</strong> INTERN | 19<br />

Nachlese zum 40. ANRISTA Tennis-Turnier<br />

Das traditionelle Tennis-Doppelturnier des <strong>KAV</strong> wurde auch im letzten Jahr wieder auf der Anlage des Marienburger Sportclubs am Forstbotanischen Garten in<br />

Köln Rodenkirchen und zwar am 25. und 26.09.2020 durchgeführt. Unter Beachtung des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes für Tennis-Wettspiele in NRW<br />

konnte die Turnierleitung neben den üblichen „Verdächtigen“ vier neue Teilnehmer begrüßen. Neben den Anwälten Ertan Oryal, Dr. Michael Kramer und Henning<br />

Precht war auch die Richterin am Amtsgericht Sarah Brunner zum ersten Mal dabei und sie haben das Turnier nicht nur sportlich bereichert. Nachdem<br />

die erste Runde am Freitag noch gut durchgeführt werden konnte, verzögerte sich der Start aufgrund des Wetters am Samstag etwas. Dies tat aber der guten<br />

Stimmung und dem freudigen Miteinander keinen Abbruch.<br />

Nach Durchführung der Vorrunden wurden sodann die Halbfinalspiele im Hauptfeld und im Lucky-Loser-Feld ausgetragen. Hierbei setzte sich dann die<br />

arbeitsrechtliche Fraktion mit Richterin am Arbeitsgericht Köln Gitta Liebscher und Rechtsanwalt Dr. Michael Kramer letztlich sicher mit 6:3 gegen die Kollegen<br />

Susanne Strick und Norbert Lehmann durch. Im anderen Halbfeld mussten die Kollegen Markus Bündgens und Dr. Peter Thümmel beim Stand von 5:2 zwei<br />

Matchbälle gegen Axel Baldermann und Henning Precht abwehren, um mit 7:5 noch die Oberhand zu behalten. In einem wiederum hochklassigen Finale<br />

konnte die Arbeitsrechtskonstellation Dr. Liebscher/Dr. Kramer das Momentum bei einer 5:4-Führung nicht nutzen und unterlag dann doch mit 6:9 gegen die<br />

Turnier-Sieger Markus Bündgens und Dr. Peter Thümmel. Herzlichen Glückwunsch an das Siegerteam. Der Kollege Markus Bündgens ist jetzt mit acht Siegen<br />

seit Beginn der Aufzeichungen im Jahre 2000 unangefochtener Rekordsieger. Im Lucky-Loser-Finale siegte die Paarung Thomas Kreckel und Marco Bijok gegen<br />

Ertan Oryal und Wanda-Irene Friesen mit 9:2. Auch hier herzlichen Glückwunsch. Trotz der Corona-Beschränkungen und des widrigen Wetters war die<br />

Veranstaltung wieder ein voller Erfolg und soll in diesem Jahr wieder Ende September traditionell stattfinden.<br />

Übersicht Siegerliste ANRISTA-Tennis-Turnier<br />

Nr. Jahr Hauptfeld<br />

Lucky-Loser<br />

Nr. Jahr Hauptfeld<br />

Lucky-Loser<br />

20. 2000 Trompertz / Ludwig ./.<br />

Kurtenbach / Kreckel<br />

4 : 6 ; 7 : 6 (6 : 4) ; 7 : 5<br />

Purwings / Singbartei ./.<br />

Kremer / Schmidt-Lonhardt<br />

31. 2<strong>01</strong>1 Hottgenroth / Bündgens ./.<br />

Heidel / Kurtenbach<br />

6 : 1<br />

Hirzt / Meyer<br />

Strick / Liebscher<br />

10 : 8<br />

21. 20<strong>01</strong> Thümmel / Krause ./.<br />

Lehmann /Ohm<br />

6 : 2 ; 6 : 2<br />

Becker/ Bolder ./.<br />

Scholl / Purwings<br />

7 : 5 ; 6 : 1<br />

32. 2<strong>01</strong>2 Meyer/ Lehmann ./.<br />

Schmitz/ Hottgenroth<br />

1 : 6 ; 6 : 3 ; 10 : 2<br />

Bolder / Hirtz ./.<br />

Köhnke / Roczen<br />

6 : 4 ; 6 : 2<br />

22. 2002 Hottgenroth / Kurtenbach ./.<br />

Kreckel / Roczen<br />

6 : 1 ; 6 : 2<br />

Rollinger / Ludwig ./.<br />

Wenzel/ Muckel<br />

6 : 2 ; 4 : 6 ; 7 : 6<br />

33. 2<strong>01</strong>3 Ricken / Bündgens ./.<br />

Tavisin / Liebscher<br />

7 : 2 ; (1 2 : 1 0) ; 6 : 4<br />

Banjari /Hirzt ./.<br />

Roczen / Schmidt-Lonhart<br />

6 : 3 ; 6 : 4<br />

23. 2003 Kurtenbach /Lehmann ./.<br />

Rainer/ Sturhahn<br />

6 : 2 ; 6 : 4<br />

Purwings ./.<br />

Meyer-Frenken<br />

6 : 3 ; 6 : 1<br />

34. 2<strong>01</strong>4 Liebscher / Bündgens ./. .<br />

Sturhahn / von Bodelschwingh<br />

6 : 1 ; 6 : 0<br />

Spelten / Thümmel ./.<br />

Heidel / Trost<br />

6 : 3 ; 6 : 1<br />

24 2004 Krause/ Kurzawa ./.<br />

Kurtenbach / Orlowski<br />

6 : 4 ; 7 : 5<br />

Thümmel / Hellwig ./.<br />

Kreckel / Auer<br />

6 : 3 ; 6 : 2<br />

35. 2<strong>01</strong>5 Bündgens / Thümmel ./.<br />

Hottgenroth / Sturhahn<br />

4 : 6 ; 6 : 0 ; 7 : 5<br />

Hähn /Wenzel./.<br />

Friesen/ Schmidt-Lonhart<br />

6 : 1<br />

25 2005 Sturhahn / Trompertz ./.<br />

Liebscher / Kurtenbach<br />

6 : 3 ; 6 : 2<br />

26 2006 Banjari / Suchard ./.<br />

Dohmen / Winkens<br />

6 : 3 ; 7 : 5<br />

27 2007 Sturhahn / Preis ./.<br />

Bündgens / Meyer<br />

1 : 6 ; 7 : 6 ; 10 :7<br />

28. 2008 Bündgens / Kreckel ./.<br />

Hottgenroth ./. Meyer<br />

6 : 2 ; 6 : 1<br />

29. 2009 Bahr-Kurtenbach / Winkens ./<br />

Schönemann / Hellwig<br />

10 : 5 (Kicker)<br />

Lücken / Krahe ./.<br />

Schmitz-Packebusch /<br />

Schmidt-Lonhart<br />

6 : 3 ; 6 :3<br />

Werner/ Mucke) ./.<br />

Winkel / Strick<br />

3 : 6 ; 6 : 4 ; 6 : 0<br />

Cossmann / Fielenbach ./.<br />

Strick / Beckers<br />

6 : 0, 6: 0<br />

Hellwig /Wagner./.<br />

Bolder / Roczen<br />

6 : 2 ; 6: 2<br />

Dose/ Wagner./.<br />

Cosmann / Krieg<br />

10 : 8 (Kicker)<br />

36. 2<strong>01</strong>6 Strick / Lehmann ./.<br />

Thümmel / Bischoff<br />

6 : 3<br />

37. 2<strong>01</strong>7 Bijok / Strick ./.<br />

Köhler / Sturhahn<br />

1 : 6 ; 6 : 1 ; 10 : 8<br />

38. 2<strong>01</strong>8 Bündgens / von Bodelschwingh ./.<br />

Krekel / Meier<br />

6 : 4 ; 2 : 6 ; 10 : 5<br />

39. 2<strong>01</strong>9 Dr. Trimborn/Sturhan ./.<br />

Hottgenroth/Meyer<br />

6 : 4 ; 6 : 2<br />

40. 2020 Bündgens/Thümmel ./.<br />

Liebscher/Dr. Kramer<br />

9 : 6<br />

Bohlen / Trost ./.<br />

Schmidt-Lonhardt / Globig<br />

6 : 2 ; 6 : 3<br />

Schmidt-Lonhart / Lehmann ./.<br />

Seppi / Thümmel<br />

6 : 0 ; 6 : 1<br />

Seppi / Feyerke<br />

Schmidt-Lonhaii / Lehmann<br />

6 : 4 ; 2 : 6 ; 10 : 5<br />

Friesen/Krekel ./.<br />

G. Trimborn/Globig<br />

6 : 6 ; 6 : 1<br />

Krekel/Bijok ./.<br />

Oryal/Friesen<br />

9 : 2<br />

30. 2<strong>01</strong>0 Wagner/ Bündgens ./.<br />

Liebscher / Kreckel<br />

6 : 1<br />

Dohmen /<br />

Schmidt-Lonhart ./.<br />

Kremer / Roczen


20 | AKTUELLES & WISSENSWERTES<br />

<strong>KAV</strong> RECHTPERSÖNLICH<br />

Interview mit dem Vorsitzenden Richter am LG Köln, Herrn Prof. Dr. Jan F. Orth, LL.M.<br />

und dem Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong> e. V. Herrn Kollegen Dr. Björn Kupczyk, LL.M.<br />

Prof. Dr. Jan Orth, LL.M.<br />

BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

Lassen Sie mich als Sportrechtler antworten: Bahnbrechend ist nach wie<br />

vor für mich BGHZ 128, 93 – die Reitsportentscheidung mit einem fast bedingungslosen<br />

Akzept des Regelanerkennungsvertrags. Völlig unerwartet<br />

getroffen hat mich BGHZ 212, 70 – SV Wilhelmshaven. Meiner Meinung nach<br />

hätte man das nur in die andere Richtung entscheiden können – auch und<br />

gerade, was die sportliche Fairness angeht.<br />

2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie<br />

bewundern?<br />

Ich habe viele exzellente Juristinnen und Juristen in unterschiedlichsten<br />

Funktionen kennenlernen dürfen. Aber ich muss gestehen, dass mich mit<br />

Abstand Prof. Peter Hanau von allen am meisten fasziniert hat. Seinen spielerischen<br />

bis liebevollen Umgang mit seinem phantastischen Fachwissen<br />

gepaart mit Charisma, Größe und Menschlichkeit fand ich schon als Student<br />

beispielgebend.<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

§ 11 AntiDopG. Der Gesetzgeber reagierte auf ein landgerichtliches Urteil und<br />

traute sich dann nicht einmal hineinzuschreiben, was er eigentlich regeln<br />

wollte.<br />

Dr. Björn Kupczyk, LL.M.<br />

BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

Bahnbrechende und unerwartete Entscheidungen sind aus meiner Sicht<br />

immer solche, die zu einer Rechtsprechungsänderung und damit zu einem<br />

Umdenken in der täglichen Arbeit führen. Zuletzt hat der BGH bspw. entschieden,<br />

dass im Rahmen der Baumängelbeseitigung keine Schadensberechnung<br />

anhand fiktiver Kosten mehr stattfinden kann und seine ständige<br />

Rechtsprechung um 180 Grad gedreht. Gleichzeitig hat der BGH entschieden,<br />

dass gegen einen Architekten im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs<br />

Kostenvorschuss geltend gemacht werden kann, was vor dieser Entscheidung<br />

gerade nicht möglich war.<br />

2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie<br />

bewundern?<br />

Der amerikanische Rechtsanwalt Paul Cravath (1861 – 1940) hat als junger<br />

Anwalt George Westinghouse in einer von Thomas Edison angestrengten<br />

patentrechtlichen Streitigkeit über das Glühlampenpatent vertreten. Das Verfahren<br />

wurde für den Junganwalt schnell so umfangreich und komplex, dass<br />

er sich für die Zuarbeit zahlreicher Universitätsabsolventen bediente, was<br />

für damalige Zeiten einzigartig war. Denn ein Anwalt hat seinerzeit Mandate<br />

allein und ohne fremde Hilfe bearbeitet. Insoweit hat der Junganwalt, nicht<br />

nur wie George Westinghouse und Thomas Edison, Pionierarbeit im Rahmen<br />

der anwaltlichen Arbeitsorganisation geleistet.<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

Skurril sind meistens die alten textlichen Formulierungen, wie bspw. das<br />

verrückt gewordene Grenzzeichen in § 919 Abs. 1 BGB.


AKTUELLES & WISSENSWERTES | 21<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden?<br />

Kann man hier eine positive Angabe machen, ohne gleichzeitig zu<br />

konzedieren, dass man eigentlich das Fach verfehlt hat?<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in<br />

naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere<br />

beschäftigen?<br />

Die Regulierung und mögliche Verfolgung von potenziell rechtswidrigen<br />

Äußerungen in den sozialen Netzwerken.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder<br />

Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

Wider den Zeitgeist die Texte im Ganzen und in Ruhe lesen. Nicht aufgrund<br />

von Überschriften urteilen. Zeit zum Nachdenken nehmen. Dem Erledigungsdruck<br />

(soweit es geht) widerstehen. Von Anfang an Effizienz trainieren.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />

Er benutzt CAJ, also Computer Aided Judging. Algorithmen helfen Ihm bei<br />

der Analyse der Akte, finden Probleme, schlagen Lösungen vor. Am Schluss<br />

entscheidet der Mensch. Seine Akte ist elektronisch, er kommt eigentlich nur<br />

noch für die Sitzung ins Gericht.<br />

PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

Richter würden unglaublich viel Geld verdienen. Im Übrigen dürfe man ihnen<br />

auf Partys bei einem Kölsch keine Geschichten mit anstößigen und/oder vermeintlich<br />

strafbaren Inhalten erzählen, weil sie dann tätig werden müssten...<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

Die Lasagne meiner Frau Mama – gewürzt mit herrlich abseitigen Ansichten<br />

des OVG Lüneburg.<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags abends?<br />

Im Home Office dürfte er aufgeräumt worden sein. Im zeitlichen Zusammenhang<br />

dürfte mich eine Rüge seinen allgemein verbesserungswürdigen<br />

Ordnungszustand betreffend erreicht haben.<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften<br />

zugewandt hätten?<br />

Ich hätte wohl Mathematik oder Informatik studiert. Was ich geworden wäre,<br />

weiß ich nicht.<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

Ich liebe die Krimis von Simon Beckett.<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

„Gut und fertig“ ist manchmal besser als „perfekt, aber zu spät“.<br />

III. Abschließende Worte<br />

Recht ist...<br />

... eine faszinierende Materie und ein hoher Anspruch zugleich!<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden?<br />

Teilbereiche des Strafrechts.<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in<br />

naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere<br />

beschäftigen?<br />

Die Digitalisierung des Anwaltsmarkts und die elektronische Akte im papierlosen<br />

Büro sind stark auf dem Vormarsch. Mittlerweile Schriftsätze vor<br />

staatlichen Gerichten in elektronischer Form einreichen. In Schiedsverfahren<br />

ist die digitale Einreichung von Schriftsätzen schon länger möglich. Die<br />

Corona-Pandemie hat im Übrigen auch gezeigt, dass Gerichtsverhandlungen<br />

digital im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden können.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder<br />

Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

Man sollte sich immer in die Belange des Mandanten und die Strategie der<br />

Gegenseite hineinversetzen können. Es ist sehr hilfreich, die „Mandantenbrille“<br />

aufzusetzen.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />

Er arbeitet hoffentlich immer noch in enger Zusammenarbeit mit dem<br />

Mandanten. Mal sehen, was die Digitalisierung 4.0 weiter mit sich bringt.<br />

PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

Streitbarkeit.<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

Wiener Schnitzel. Gibt es auch manchmal in der Kantine des LG Köln.<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags abends?<br />

Ich versuche meinen Schreibtisch so aufzuräumen, dass ich montags die<br />

Tischplatte erkennen kann.<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften<br />

zugewandt hätten?<br />

Ich bin auch Skilehrer nach dem Tiroler Skilehrergesetz. Wahrscheinlich<br />

wäre ich dann noch Bergführer geworden.<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

Noah Gordon.<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

Ich habe zwei linke Hände. Deswegen studierte ich die Rechte.<br />

III. Abschließende Worte<br />

Recht ist ….<br />

niemals vollkommen, stets reformbedürftig und immer spannend.


22 | AKTUELLES & WISSENSWERTES<br />

AKTUELLES & WISSENSWERTES<br />

Das neue RVG <strong>2021</strong> – wann und wie ist es anzuwenden?<br />

Das Kostenrechtsänderungsgesetz <strong>2021</strong> und damit auch die Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind am <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> in Kraft getreten, nachdem<br />

die Verkündung des Entwurfs – vom Deutschen Bundestag am 27.11.2020 angenommen – noch zum Abschluss des Jahres 2020 (29.12.2020) im Bundesgesetzblatt<br />

erfolgte.<br />

Was bedeutet das für die Abrechnung und wie sind die Übergangsregelungen?<br />

Aber unter Zugrundelegung welcher Fassung des RVG hat die Anrechnung<br />

zu erfolgen?<br />

Aufschluss gibt § 60 Abs. 1 RVG, der – einfach ausgedrückt – auf den unbedingten<br />

Auftrag zur Erledigung der Angelegenheit (bzw. bei Anspruch gegen<br />

die Staatskasse im Falle, dass kein unbedingter Auftrag erfolgte: Wirksamwerden<br />

der Beiordnung oder Bestellung) – abstellt. Hierbei muss ganz klar<br />

differenziert werden, wann der jeweils entsprechende Auftrag erteilt wurde<br />

bzw. die Bedingung für den Auftrag eingetreten ist, insbesondere, wann Ansprüche<br />

im Rahmen mehrerer Verfahren verfolgt werden.<br />

Beispiel:<br />

Rechtsanwalt Erfolgreich wurde am 15.12.2020 von seinem Mandanten Rudi<br />

Reich beauftragt, eine Darlehensforderung i. H. v. 1.000,00 EUR bei Armin<br />

Schlucker einzutreiben. Rechtsanwalt Erfolgreich soll zunächst auftragsgemäß<br />

nur außergerichtlich tätig werden, aber (und auch nur dann) für den<br />

Fall, dass die außergerichtliche Zahlungsaufforderung nicht das gewünschte<br />

Ergebnis bringt, Klage einreichen und somit die Ansprüche ohne weitere Absprache<br />

gerichtlich verfolgen. In seiner Zahlungsaufforderung vom 15.12.2020<br />

setzte Rechtsanwalt Erfolgreich eine dreiwöchige Rückzahlungsfrist, die<br />

demnach am 05.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> verstrichen ist – fruchtlos. Ein paar Tage später reicht<br />

Rechtsanwalt Erfolgreich Urkundsklage ein, die mit Versäumnisurteil endet.<br />

Welche Fassung des RVG ist nunmehr anzuwenden?<br />

Hier ist zu differenzieren, denn es liegen zwei Angelegenheiten im Sinne des<br />

RVG vor: Zunächst der unbedingte Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit,<br />

die die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG ausgelöst hat (der Auftrag<br />

erfolgte im Dezember 2020 und somit zum Zeitpunkt der Geltung des RVG in<br />

der Fassung bis zum 31.12.2020) und sodann der Auftrag, der nach Ablauf der<br />

fruchtlosen Zahlungsfrist, somit am 06.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> „entstanden“ ist, nämlich der<br />

Auftrag zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung: Bedingung für den<br />

Klageauftrag war die letztlich nicht erfolgreiche außergerichtliche Tätigkeit,<br />

somit das fruchtlose Verstreichen der Zahlungsfrist. Damit sind die Gebühren<br />

des Klageverfahrens (Gebührennummern der Nrn. 3100 ff. VV RVG) nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften des RVG in der ab dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> geltenden<br />

Fassung in Abrechnung zu bringen. Zwar lautet der Auftrag insgesamt,<br />

eine Forderung einzubringen, dieser Auftrag ist im vorliegenden Fall jedoch<br />

nur mit zwei unterschiedlichen Angelegenheiten zu erfüllen, sodass hier<br />

aufgrund der besonderen Konstellation bei der Gebührenabrechnung zwei<br />

verschiedene Gesetzesfassungen anzuwenden sind.<br />

Und wie sieht es nun mit der Anrechnung aus?<br />

Bekanntlich ist die Geschäftsgebühr derselben Angelegenheit auf eine<br />

entstandene gerichtliche Verfahrensgebühr in Höhe ihrer Hälfte, maximal<br />

mit 0,75, anzurechnen.<br />

Was auf den ersten Blick zunächst etwas schwierig erscheint, ist relativ<br />

simpel zu lösen: Es kann nämlich nur das (hälftig) angerechnet werden, was<br />

auch vorher angefallen bzw. vergütet worden ist.<br />

Angefallen im obigen Beispielsfall war die Geschäftsgebühr nach „altem“<br />

Recht, sodass auch nur die hälftige „alte“ Geschäftsgebühr auf die „neue“<br />

Verfahrensgebühr Anrechnung finden kann:<br />

Die Vergütungsberechnung für beide Angelegenheiten aus obigem Beispiel<br />

sieht demnach wie folgt aus:<br />

Gegenstandswert: 1.000,00 EUR<br />

1,3 Geschäftsgebühr<br />

Nr. 2300 VV RVG in der Fassung bis 31.12.2020<br />

104,00 EUR<br />

AuslagenpauschaleNr. 7002 VV RVG<br />

20,00 EUR<br />

1,3 Verfahrensgebühr<br />

Nr. 31 00 VV RVG in der Fassung ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong><br />

114,40 EUR<br />

abzüglich 0,65 Geschäftsgebühr<br />

Nr. 23 00 VV RVG in der Fassung bis 31.12.2020<br />

52,00 EUR<br />

0,5 Terminsgebühr, Nr. 3105 VV RVG in der Fassung ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> 44,00 EUR<br />

Auslagenpauschale Nr. 702 VV RVG<br />

20,00 EUR<br />

(ggf. weitere Auslagen, Umsatzsteuer und Gerichtskosten)<br />

Carmen Wolf ist gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

mit Weiterbildung zur Rechtswirtin und zur Kanzleimanagerin,<br />

Ausbilderin für Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

sowie Büroleiterin der Koblenzer Rechtsanwaltskanzlei<br />

FROMM. Dort ist sie mit allen Bereichen der Kanzleipraxis<br />

betraut. Dies umfasst insbesondere die Aus- und<br />

Weiterbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten,<br />

speziell im Hinblick auf Kanzleimanagement und<br />

Organisation, Mahn- und Vollstreckungswesen sowie die optimale Gebührenabrechnung<br />

und Durchsetzung derselben. Sie hat mehrere Fachbücher wie<br />

„Arbeitshilfen für Rechtsanwaltsfachangestellte“ (7. Auflage 2020) und „RVG für<br />

Einsteiger“ (5. Auflage 2<strong>01</strong>6) verfasst und ist Herausgeberin des „Infobriefs anwaltbüro“.<br />

Sie schreibt Beiträge für eine Webseite für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte<br />

und publiziert in Fachzeitschriften, wie zum Beispiel „Das Juristische<br />

Büro“, „RVG-NEWS“ und „Renopraxis“.<br />

Überblick<br />

Für jetzt und demnächst anstehende Abrechnungen in gängigen<br />

Zivilverfahren mag folgende Tabelle hilfreich sein:


AKTUELLES & WISSENSWERTES | 23<br />

Stadium Auftragserteilung RVG bis 31.12.2020 RVG ab <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong><br />

Fall 1<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

1. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

2. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

3. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

Fall 2<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong><br />

1. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

2. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Fall 3<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

1. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong><br />

2. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Fall 4<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

1. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

2. Instanz nach 31.12.2020<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Fall 5<br />

außergerichtlich nach 31.12.2020 x<br />

1. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

2. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Ist z. B. dem außergerichtlichen und dem ordentlichen Verfahren vor dem Zivilgericht ein Mahnverfahren zwischengeschaltet, ist für diese Gebühren sowie die<br />

anrechnungspflichtigen Gebühren ebenso darauf abzustellen, wann der Auftrag erteilt wurde.<br />

Fazit: Das jeweilige Auftragsdatum ist maßgebend.<br />

Bei den künftigen Abrechnungen ist stets ein Augenmerk darauf zu richten, wann der entsprechende (unbedingte) Auftrag erteilt wurde. Das Auftragsdatum<br />

gibt die jeweilige Fassung des anzuwendenden RVG bzw. der anzuwendenden Vergütungstabelle vor. Die Anrechnung erfolgt sodann auf Basis der Fassung<br />

des RVG, die auch der Abrechnung der anzurechnenden Gebühr zugrunde lag.<br />

Mit freundlicher Unterstützung unseres Medienpartners, dem FFI-Verlag.


24 | AKTUELLES & WISSENSWERTES<br />

AKTUELLES & WISSENSWERTES<br />

Wie berate ich meinen Mandanten, wenn er gegen behördliche<br />

Anordnungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgehen möchte?<br />

Der Virus Covid-19 kennt nicht nur keine Grenzen, sondern auch keine<br />

Jahreszahlen. Daher ist davon auszugehen, dass die Exekutive auch in <strong>2021</strong><br />

immer wieder Maßnahmen treffen wird, die die Grundrechte der Bürger nicht<br />

nur einschränken, sondern nahezu vollständig außer Kraft setzen. Während<br />

zunächst nach Ausbruch der Pandemie viele in Schockstarre gefallen waren,<br />

und staatliche Rechtseingriffe – ob sinnvoll oder nicht – hingenommen<br />

wurden, gibt es inzwischen immer mehr Menschen, denen die staatliche<br />

Bevormundung nicht nur aufs Gemüt schlägt, sondern durch diese auch<br />

massiv ihre Existenz bedroht sehen. Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass<br />

immer mehr Menschen von ihrem in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten Recht, sich<br />

gegen Rechtseingriffe der öffentlichen Gewalt gerichtlich zur Wehr zu setzen,<br />

Gebrauch machen werden.<br />

Für die Anwaltschaft ergibt sich hierdurch (für viele ein völlig) neues Betätigungsfeld.<br />

Während die Fälle materiell-rechtlich meist einfach gelagert<br />

sein werden - weil stets die Frage, ob der staatliche Eingriff verhältnismäßig<br />

und nicht willkürlich ist - im Vordergrund stehen wird, ist es für den Erfolg<br />

oder Misserfolg eines gerichtlichen Vorgehens gegen staatliche Maßnahmen<br />

unerlässlich, den richtigen Rechtsbehelf zu wählen. Schließlich sollte dieser<br />

nicht bereits aus formellen Gründen scheitern und als unzulässig zurückgewiesen<br />

werden.<br />

Verfassungsbeschwerden oder vorgeschaltete Eilverfahren<br />

Diejenigen, die darüber nachdenken, gegen Coronaschutzmaßnahmen vor<br />

Gericht zu ziehen, werden regelmäßig damit argumentieren, dass die ergriffenen<br />

Maßnahmen nicht mit den Grundrechten aus dem GG und/oder den<br />

Landesverfassungen zu vereinbaren sind. Gleichwohl ist es keine gute Idee,<br />

(sofort) mit einer Verfassungsbeschwerde das Bundesverfassungsgericht<br />

oder das entsprechende Landesverfassungsgericht anzurufen. Insoweit gilt<br />

nämlich stets das Subsidiaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass zunächst der<br />

Rechtsweg erschöpft werden muss. Beschwerdeführer müssen also nachweisen,<br />

dass erfolglos ein vorhandener Rechtsweg beschritten worden ist.<br />

Wurde dies versäumt, dann wird bereits aus diesem Grund<br />

die Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen.<br />

Aber selbst, wenn diese Hürde erfüllt sein sollte, wird der Weg zum Verfassungsgericht<br />

regelmäßig nicht den gewünschten Erfolg bringen. Allein<br />

schon deshalb, weil bei Einreichung einer Verfassungsbeschwerde bis zu<br />

einer ersten inhaltlichen Reaktion des Verfassungsgerichts meist mehrere<br />

Jahre vergehen und bei Eilverfahren lediglich eine Abwägung der betroffenen<br />

Grundrechte nach dem Prinzip „Was-Wäre-Wenn“ erfolgt. Dies bedeutet, dass<br />

das Verfassungsgericht den Gesundheitsschutz gegen das jeweils betroffene<br />

Grundrecht abwägt - mit der Maßgabe: Was wäre, wenn sich die getroffene<br />

Entscheidung am Ende als falsch herausstellt? Somit liegt es auf der Hand,<br />

dass hier wohl meist der Gesundheitsschutz vor sonstigen Freiheitsgrundrechten<br />

den Vorzug erhalten wird.<br />

Normenkontrolle<br />

Soll die Coronaschutzverordnung, die die jeweiligen Landesregierungen<br />

erlassen haben, einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden, dann<br />

kommt als primärer Rechtsbehelf die Normenkontrolle nach § 47 VwGO zum<br />

Oberverwaltungsgericht (in Bayern heißt das Oberverwaltungsgericht VGH)<br />

in Betracht.<br />

Antragsberechtigt ist in diesem Verfahren jede natürliche oder juristische<br />

Person, die geltend machen kann, durch die angegriffene Coronaschutzverordnung<br />

in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu<br />

werden.<br />

Da die Mühlen der Justiz bekanntlich langsam mahlen, empfiehlt es sich<br />

zugleich, einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO auf Erlass einer einstweiligen<br />

Anordnung zu stellen. Nur dann besteht – da Coronaschutz- oder Infektionsverordnungen<br />

meist sehr kurzlebig sind – eine realistische Chance, noch<br />

eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten bevor die Verordnung sich selbst<br />

durch Zeitablauf erledigt hat. Die Antragstellerin oder der Antragsteller<br />

muss hier geltend machen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung zur<br />

Abwehr schwerer Nachteile, oder aus anderen wichtigen Gründen dringend<br />

geboten ist. Auch hier findet dann wieder eine Abwägung des Gesundheitsschutzes<br />

gegen das eingeschränkte Freiheitsrecht statt. Dass hier Gerichte<br />

dazu neigen, zugunsten des Gesundheitsschutzes und gegen das Freiheitsrecht<br />

des Einzelnen zu entscheiden, verdeutlicht ein Beschluss des OVG NRW<br />

vom 23.12.2020 (13 B 1983/20. NE).<br />

Hier hatten die RichterInnen den Eilantrag eines Düsseldorfer Golfspielers<br />

abgewiesen, der sich gegen die am 16.12.2020 verfügte Schließung der Golfanlagen<br />

in NRW gewandt hatte.<br />

In ihrer (nach Auffassung des Verfassers abenteuerlichen) Begründung<br />

haben die Richterinnen und Richter die staatliche Maßnahme, die zu einer<br />

Schließung der Golfplätze für den normalen Amateursport außerhalb der<br />

Golfsaison geführt hat, als wahrscheinlich verhältnismäßig eingestuft.<br />

Zur Begründung haben die RichterInnen folgendes angegeben: Auf dem<br />

Parkplatz einer Golfanlage könnten sich miteinander bekannte Menschen<br />

(Vereinsmitglieder) begegnen und Unterhaltungen führen. Diese gelte es zur<br />

Eindämmung des Infektionsgeschehens zu unterbinden. Mit einer solchen<br />

Begründung ließe sich letztlich ohne eine effektive Kontrolle der Verwaltung<br />

durch die Gerichte selbst ein Spaziergang in der unmittelbaren Wohnumgebung<br />

verbieten. Schließlich ist gerade hier die Wahrscheinlichkeit sehr hoch,<br />

auf Bekannte zu treffen, sodass es auch hier zu den vom Gericht beanstandeten<br />

möglichen Unterhaltungen kommen kann.<br />

Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht<br />

Sollen nicht die von den Landesregierungen erlassenen Verordnungen selbst<br />

angegriffen werden, sondern Verwaltungsakte, die die Exekutive, meist in<br />

Form einer Allgemeinverfügung erlassen, oder in Form von Genehmigungen<br />

abgelehnt hat, dann kommen auch Klagen vor den Verwaltungsgerichten<br />

und die entsprechenden Eilverfahren in Betracht.


AKTUELLES & WISSENSWERTES | 25<br />

In diesem Falle handelt es sich um einen Antrag auf Wiederherstellung der<br />

aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO bzw. Erlass einer einstweiligen<br />

Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO.<br />

Aber gerade dann, wenn gegen Betriebsschließungen vorgegangen werden<br />

soll, ist dies meist nicht erfolgreich. So haben bereits mehrfach Gerichte<br />

solche Anträge abgelehnt. So z. B. Verfahren gegen die Schließung einer<br />

Lottoanahmestelle sowie eines Pralinenfachgeschäfts (VG Aachen,<br />

Beschluss 7 L 230/20 und VG Aachen, Beschluss 23.03.2020, 7 L 233/20); die<br />

Schließung eines Hundesalons sowie die Schließung eines Eiscafés<br />

(VG Minden, Beschluss 7 L246/20 und Beschluss 7 L 257/20).<br />

Mehr Glück hatte dagegen in Aachen ein Weinhändler. Die Stadt Aachen<br />

hatte nämlich auch gegen diesen eine Schließungsanordnung erlassen,<br />

weil es sich nach Auffassung der Stadt bei Wein nicht um ein Lebensmittel<br />

handeln würde. Somit würde der Ausnahmetatbestand, wonach Einrichtungen<br />

des Einzelhandels für Lebensmittel geöffnet bleiben dürfen, nicht gelten.<br />

Die RichterInnen am VG Aachen (Beschluss v. 03.04.2020, 7 L 259/20) sahen<br />

dies allerdings anders und entschieden, dass auch Genussmittel unter den<br />

Lebensmittelbegriff fallen würden, sodass die Schließungsverfügung nicht<br />

von der Verordnung, auf die sie gestützt worden ist, gedeckt wird - und deshalb<br />

mangels Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig sei.<br />

Erfolgsaussichten derartiger Rechtsbehelfe<br />

Wie sagte Bertolt Brecht so schön: „Wer kämpft kann verlieren und wer<br />

nicht kämpft hat schon verloren.“ Aber auch wenn Art. 19 Abs. 4 GG gegen<br />

Eingriffe der öffentlichen Gewalt den Rechtsweg vorsieht, so werden doch in<br />

der Mehrzahl aller Fälle Rechtsbehelfe erfolglos bleiben. Dies deshalb, weil<br />

die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens von den meisten Gerichten<br />

als überragendes Gemeinschaftsgut gewertet wird. Deshalb können die<br />

ausgesprochenen Beschränkungen gerade dann, wenn Krankenhäuser und<br />

Intensivstationen voll sind, als erforderlich angesehen werden.<br />

ob überhaupt eine hinreichend gesetzliche Ermächtigung für den Erlass der<br />

Verordnung oder des Verwaltungsakts vorhanden ist. Falls ja, dann sollte bei<br />

der Fallbearbeitung besonderes Augenmerk auf die Frage der Verhältnismäßigkeit,<br />

also darauf, ob die getroffene Maßnahme geeignet, erforderlich und<br />

angemessen ist, gerichtet werden. Schließlich kann auch das Willkürverbot<br />

von Bedeutung sein, nämlich, ob vergleichbare Sachverhalte auch gleich und<br />

nicht willkürlich ungleich behandelt werden.<br />

Rechtsanwalt Helmut A. Graf ist Partner der<br />

Anwaltskanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte,<br />

einer mittelständischen Kanzlei mit Sitz in Wolfratshausen<br />

südlich von München. Bevor er sich<br />

als Rechtsanwalt niedergelassen hat, war er viele<br />

Jahre in München als Repetitor, insbesondere<br />

im öffentlichen Recht, tätig und hat dabei viele<br />

Jurastudenten und Rechtsreferendare, gerade<br />

auch im Staats- und Verfassungsrecht sowie Verwaltungsrecht,<br />

auf die Staatsexamina vorbereitet.<br />

Er veröffentlicht unter dem Stichwort „Corona Spezial“ in seinem Rechtsblock<br />

auf der Internetseite rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de regelmäßig<br />

Artikel und Beiträge zu Rechtsthemen rund um die Corona-Pandemie.<br />

Mit freundlicher Unterstützung unseres Medienpartners,<br />

dem FFI-Verlag.<br />

Nach Auffassung vieler Gerichte droht angesichts des hochdynamischen,<br />

exponentiell verlaufenden Infektionsgeschehens mit teils schweren Krankheitsverläufen<br />

in absehbarer Zeit eine gravierende Überlastung des Gesundheitswesens,<br />

wenn keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen würden.<br />

Die Coronaschutzverordnungen bezweckten daher den Erhalt der Leistungsfähigkeit<br />

des Gesundheitswesens und insbesondere der Krankenhäuser<br />

zur Behandlung schwerer und schwerstkranker Menschen. Dies stellt nach<br />

Auffassung vieler Richterinnen und Richter ein überragendes Gemeinwohlinteresse<br />

dar, hinter dem die Freiheitsgrundrechte grundsätzlich zurücktreten<br />

müssen. So hatte bereits zu Beginn der Pandemie das OVG Münster<br />

in einem Eilverfahren in seinem Beschluss vom 06.04.2020 (13 B 398/20 NE)<br />

im Hinblick auf die Coronaschutzverordnung des Landes NRW entschieden,<br />

dass die durch die Landesregierung ergriffenen Maßnahmen wohl verhältnismäßig<br />

seien.<br />

Die Reduzierung persönlicher Kontakte zur Gefahrenabwehr sei geeignet und<br />

erforderlich, so die Begründung. Gleichwohl haben die RichterInnen darauf<br />

hingewiesen, dass den Verordnungsgeber eine fortwährende Beobachtungsund<br />

Überprüfungspflicht trifft, ob die getroffenen Maßnahmen noch notwendig<br />

sind und/oder, ob sie gegebenenfalls auch verkürzt werden können.<br />

Die getroffenen Entscheidungen sind regelmäßig nicht allgemeinverbindlich.<br />

Deswegen kommt es stets sehr stark auf die Umstände des Einzelfalls<br />

und die jeweils getroffenen landesrechtlichen Regelungen an. Dabei dürfte<br />

gerade bei Eilverfahren auch die persönliche Überzeugung der an der<br />

Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter nicht unerheblich das<br />

Abwägungsergebnis beeinflussen.<br />

Angriffspunkte für jegliche Coronaschutzmaßnahmen sind stets die Frage,


26 | AKTUELLES & WISSENSWERTES<br />

AKTUELLES & WISSENSWERTES<br />

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr<br />

Seit dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>8 besteht bei allen Justizbehörden<br />

des Landes Nordrhein- Westfalen die<br />

Möglichkeit, Anträge, Schriftsätze und sonstige<br />

Dokumente in elektronischer Form einzureichen.<br />

Im Herbst 2020 sind die Pilotierungen der<br />

elektronischen Aktenführung in Zivilsachen im<br />

Oberlandesgerichtsbezirk Köln massiv ausgeweitet<br />

worden. Es wird deshalb darum gebeten,<br />

jedenfalls in Zivilsachen und Insolvenzsachen von<br />

der Möglichkeit zur elektronischen Einreichung<br />

über das besondere elektronische Anwaltspostfach<br />

(beA) verstärkt und möglichst ausnahmslos<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Im Folgenden wird näher ausgeführt und erläutert,<br />

wie Sie mit den Gerichten elektronisch<br />

kommunizieren können und was dabei zum Teil<br />

über die Vorgaben der Verordnung zum elektronischen<br />

Rechtsverkehr (ERVV) hinaus zu beachten<br />

ist. Durch Beachtung dieser Hinweise erleichtern<br />

Sie den Gerichten die Arbeit wesentlich und es ist<br />

sichergestellt, dass Ihre Schriftstücke schnell und<br />

zuverlässig bei der zuständigen Stelle eingehen.<br />

a. Keine zusätzliche postalische<br />

Übersendung<br />

Es wird gebeten, sämtlichen Schriftverkehr<br />

ausschließlich über den elektronischen Rechtsverkehr<br />

an das Gericht zu übersenden. Eine<br />

zusätzliche postalische Übersendung oder die<br />

Übermittlung per Fax sind nicht erforderlich und<br />

verursachen lediglich zusätzliche vermeidbare<br />

Arbeit. Sie haben die Möglichkeit, den Zugang<br />

Ihrer Eingaben anhand der automatisierten<br />

Eingangsbestätigung zu kontrollieren (vgl. BGH,<br />

Beschluss vom 17.03.2020, VI ZB 99/19).<br />

b. Angabe des Namens des<br />

beA-Sachbearbeiters<br />

Damit das Gericht an Sie elektronisch versenden<br />

kann, wird darum gebeten bei allen Schriftstücken<br />

den Namen des Sachbearbeiters deutlich<br />

sichtbar auf der ersten Seite zu vermerken. Diese<br />

Angabe ersetzt nicht die einfache Signatur am<br />

Ende des Schriftsatzes.<br />

c. Korrekte Eingabe des Aktenzeichens<br />

(falls bekannt):<br />

Damit Ihre Sendung automatisiert, zuverlässig<br />

und schnell beim zuständigen Spruchkörper<br />

ankommt, ist es wichtig, dass Sie das Feld „Aktenzeichen<br />

des Empfängers“ – soweit das Aktenzeichen<br />

bekannt ist – korrekt und im richtigen<br />

Format ausfüllen, also z. B. in einem landgerichtlichen<br />

Verfahren 5 O 2/20 eintragen.<br />

Hierbei achten Sie bitte darauf, dass im Feld<br />

„Aktenzeichen des Empfängers“ keinerlei weitere<br />

Zeichen eingetragen werden, also z. B. keine zusätzlichen<br />

Klammern, keine Ausführungszeichen,<br />

keine zusätzlichen Bindestriche.<br />

Bei neuen Sachen (neue Klagen, neue Anträge<br />

etc.) sollte im Feld „Aktenzeichen des Empfängers“<br />

eingegeben werden: „Neueingang“ oder<br />

„Klage“, bei Eilsachen zusätzlich gekennzeichnet<br />

mit „EILT!“. Auch bei der Benennung der Dokumente<br />

sollte gekennzeichnet werden, dass es<br />

sich um neue Sachen handelt.<br />

d. Reihenfolge angehängter<br />

Schriftsätze<br />

Die eigentlichen Schriftsätze, Eingaben etc. sind<br />

an die beA-Nachricht im Format PDF/A anzuhängen.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass das bei<br />

Gericht verwendete System den Sachbearbeitern<br />

die Dokumente nicht etwa in der Reihenfolge<br />

des Hochladens anzeigt, sondern alphabetisch<br />

sortiert.<br />

Häufig möchten Sie allerdings, dass die<br />

Dokumente in einer bestimmten Reihenfolge<br />

bearbeitet und gelesen werden. Dies kann und<br />

sollte sichergestellt werden durch vorangestellte<br />

Nummerierung (vgl. auch § 2 Abs. 2 ERVV).<br />

Die Dokumente einer neuen Klage sollten insofern<br />

z. B. wie folgt benannt werden:<br />

<strong>01</strong>_Klage<br />

02_Anl1<br />

03_Anl2<br />

04_Anl3<br />

usw.<br />

Verwenden Sie die vorangestellte Nummerierung<br />

nicht, wird dem Bearbeiter bei der hier gewählten<br />

Bezeichnung der Dokumente die Anlage vor der<br />

Klage angezeigt („A“ vor „K“). Dies kann insbesondere<br />

in komplexeren Fällen für Fehler sorgen.<br />

So ist es bei einer Streitverkündung z. B. wichtig,<br />

dass die Streitverkündungsschrift vor den Anlagen<br />

hierzu erkannt und bearbeitet wird. Hier<br />

sollten Sie insofern z. B. wie folgt vorgehen:<br />

<strong>01</strong>_Streitverkuendung<br />

02_Klage<br />

03_Anl_K1<br />

04_Anl_K2<br />

Wenn in der gleichen beA-Nachricht weitere<br />

Schriftsätze (z. B. für die Parteien) übermittelt<br />

werden, sollte diese Nummerierung fortgeführt<br />

werden, also z. B.<br />

05_Klageerwiderung<br />

06_Anl_B1<br />

07_Anl_B2<br />

oder besser (was die Übersichtlichkeit erhöht) in<br />

getrennten Nachrichten versendet werden.<br />

e. Dokumentennamen<br />

In der elektronischen Akte des Gerichts werden<br />

die eingereichten Dokumente dem Gericht in<br />

einer Art Inhaltsverzeichnis mit den vergebenen<br />

Dokumentennamen angezeigt. Deshalb erleichtern<br />

Sie dem Gericht die Arbeit ungemein, wenn<br />

die Dokumentennamen sinnvoll und nachvollziehbar<br />

vergeben werden (vgl. § 2 Abs. 2 ERVV).<br />

Inhaltsleere Namen (z. B. „Dok1.pdf“) sollten<br />

vermieden werden. Sinnvolle Dokumentennamen<br />

sind in Zivilsachen z. B.:<br />

Klage<br />

Anl_K1,<br />

Anl_K2,<br />

Anl_K3 etc. Antrag_e.V<br />

Klageerwiderung<br />

Anl_B1, Anl_B2, Anl_B3 (usw.)<br />

Klageruecknahme<br />

Widerklage Berufung<br />

Berufungsbegruendung<br />

Streitverkuendung<br />

Ss_Bekl<br />

Ss_Kl


AKTUELLES & WISSENSWERTES | 27<br />

Die Verwendung von Sonderzeichen und Leerzeichen<br />

sollte unterbleiben. Orientieren Sie die<br />

Benennung sonstiger Dokumente bitte an diesen<br />

Beispielen.<br />

Neben dieser Hilfe für das Gericht kommen Sie<br />

durch die Verwendung derartiger Namen im Übrigen<br />

auch den Vorgaben des Bundesgerichtshofs<br />

zur Postausgangskontrolle nach (BGH, Beschluss<br />

vom 17.03.2020, VI ZB 99/19)<br />

Anmerkung der Redaktion:<br />

Eine an das LG Köln versandte Testnachricht<br />

mit einer angehängten Anlage (PDF-Datei) hat<br />

ergeben, dass die Benennung des Dateinamens<br />

(der PDF-Datei) maßgeblich ist und nicht die<br />

beA-Anhangsbezeichnung. Das Feld „Anhangs-<br />

Bezeichnung“ kann grundsätzlich auch leer<br />

bleiben, da es von der Justiz überhaupt nicht<br />

ausgewertet werden kann.<br />

Hier ist es in der Vergangenheit häufig zu Fehlern<br />

und Problemen im Zusammenhang mit aktiviertem<br />

Kennwortschutz in Dokumenten gekommen.<br />

Achten Sie deshalb bitte darauf, keinen Kennwortschutz<br />

zu vergeben. Unter Kennwortschutz fällt<br />

auch die Sperrung von einzelnen Funktionen des<br />

Dokumentes. Ungeeignet zur Bearbeitung durch<br />

die Gerichte sind daher PDF-Dateien, in denen z.<br />

B. die Funktion „Drucken“ oder „Durchsuchen“ gesperrt<br />

wurde. Dies lässt sich über die Anzeige der<br />

„Eigenschaften“ eines Dokuments nachprüfen.<br />

Unzulässig sind auch eingebettete Skripte, mit<br />

denen z. B. Drucker speziell angesteuert werden,<br />

um Briefköpfe auf gesondertes Papier zu drucken.<br />

Diese Funktionen sollten bei elektronischen<br />

Dokumenten entfernt werden.<br />

Hinweis der Redaktion:<br />

Die beA-Adresse des AG Köln<br />

Immer wieder erreichen uns Nachfragen, die sich<br />

auf die Adresse des Amtsgericht Köln innerhalb<br />

des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs<br />

(beA) beziehen. Hier herrscht eine allgemeine<br />

Unsicherheit, die wir Ihnen nehmen können.<br />

Das Amtsgericht Köln hat uns mitgeteilt, dass das<br />

Gericht nur ein EGVP habe und dieses vom<br />

Reichenspergerplatz aus verwalte. Dies sei<br />

historisch bedingt, weil im Grundbuch und Handelsregister<br />

die Eingänge schon seit langer Zeit<br />

von den Notaren elektronisch eingereicht würden.<br />

Es sei aber in jedem Fall sichergestellt, dass alle<br />

Eingänge über das beA auch in der Dienststelle<br />

Luxemburger Straße ankämen. Die Postadressenbezeichnung<br />

spiele dafür keine Rolle.<br />

f. Beachtung der Vorgaben der<br />

ERVV – kein Kennwortschutz<br />

Selbstverständlich müssen zudem<br />

die Vorgaben der ERVV<br />

(https://www.gesetze-im- internet.de/ervv/)<br />

sowie der hierzu veröffentlichten<br />

Bekanntmachungen („Bekanntmachung zu § 5<br />

der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung“)<br />

eingehalten werden.


28 | VERANSTALTUNGEN, TERMINE UND HINWEISE<br />

VERANSTALTUNGEN, TERMINE UND HINWEISE<br />

Wichtige Termine <strong>2021</strong><br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

aufgrund der Corona-Pandemie musste der <strong>KAV</strong> bereits im letzten Jahr eine Vielzahl seiner geplanten Veranstaltungen verschieben, in einigen<br />

Fällen bedauerlicherweise auch absagen. Da die Entwicklung der Pandemie weiterhin nur schwer abzuschätzen ist und die Gesundheit aller an<br />

unseren Veranstaltungen beteiligten Personen an erster Stelle steht, hat sich die Vereinsführung schweren Herzens dazu entschlossen, bis auf<br />

Weiteres auf die Ausrichtung von Präsenzveranstaltungen zu verzichten. Die einzige, bisherige Ausnahme betrifft hierbei die Mitgliederversammlung<br />

des <strong>KAV</strong>, die vorerst für den 08. September <strong>2021</strong> terminlich geplant wird. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie in der <strong>Ausgabe</strong> 02/<strong>2021</strong><br />

des <strong>KAV</strong> Magazins informieren. Um auch zukünftig als verlässlicher Partner an Ihrer Seite ein attraktives Fortbildungsprogramm bieten zu können,<br />

werden unsere Seminare im Zuge der <strong>KAV</strong> Onlineseminare weiter fortgeführt. Alle Informationen hierzu finden Sie in dieser <strong>Ausgabe</strong> sowie unter<br />

www.kavonlineseminare.de. Nehmen Sie an unseren <strong>KAV</strong> Onlineseminaren teil und unterstützen Sie so Ihren <strong>KAV</strong>!<br />

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Treue.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Termin: 18. März <strong>2021</strong><br />

Digitale Justiz – wie geht das? – Teil 2 um 17:30 Uhr.<br />

In der Fortsetzung der kostenlosen Veranstaltungsreihe „Digitale Justiz – wie geht das?“ bieten wir Ihnen wieder eine umfangreiche und interessante<br />

Online-Veranstaltung diesmal zum Thema e-Akte und beA an. Es erwarten Sie spannende Einblicke zu diesem Thema von Seiten der Justiz<br />

und der Anwaltschaft. Nähere Informationen mit Anmeldemöglichkeit teilen wir Ihnen noch mit. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.<br />

Termin: 05. Mai <strong>2021</strong><br />

Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin <strong>Ausgabe</strong> 02/<strong>2021</strong><br />

Aufgrund der Corona-Pandemie erscheint das <strong>KAV</strong> Magazin im Jahr <strong>2021</strong> wieder in drei <strong>Ausgabe</strong>n. In der Zwischenzeit informieren wir Sie sehr<br />

gern über unseren Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT sowie über unsere Website www.kav.koeln über alle Neuigkeiten rund um Ihren<br />

Kölner Anwaltverein und danken für Ihr Verständnis. Die <strong>KAV</strong> Magazin-Redaktion freut sich über die Einsendung interessanter und aktueller<br />

Informationen, Hinweise, Texte und Berichte für die 2. <strong>Ausgabe</strong> im Jahr <strong>2021</strong>.<br />

Der Redaktionsschluss der <strong>Ausgabe</strong> 02/<strong>2021</strong> erfolgt am 05. Mai <strong>2021</strong>. Bitte senden Sie uns Ihre Informamationen gern per E-Mail an:<br />

kav-magazin@koelner-anwaltverein.de.<br />

Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen stellen wollen,<br />

dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an die genannte Adresse.<br />

Gern werden wir hierauf in der kommenden <strong>Ausgabe</strong> eingehen.<br />

Vielen Dank!<br />

Termin: 08. September <strong>2021</strong><br />

Save the Date: Ordentliche Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

Aufgrund der gegenwärtigen Lage wird die Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> e. V. auch in diesem Jahr im September ausgerichtet.<br />

In der kommenden <strong>Ausgabe</strong> 02/<strong>2021</strong> werden wir hierzu weitere Informationen mit Ihnen teilen.<br />

Vielen Dank für Ihre Berücksichtigung und Ihr Verständnis, Ihr <strong>KAV</strong> e. V.


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30 | AUSSCHÜSSE & ARBEITSKREISE<br />

AUSSCHÜSSE & ARBEITSKREISE<br />

Ausschuss Insolvenzrecht<br />

Die GmbH in der Insolvenz – Abweisung mangels Masse – und nun?<br />

Aus gegebenem Anlass möchte ich mich mit den Rechtsfolgen des<br />

Abweisungsbeschlusses durch das Insolvenzgericht befassen. Der Antrag<br />

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der L GmbH<br />

wurde mit Beschluss des AG Köln vom 10.07.2020 abgewiesen.<br />

Einer der Gläubiger der L GmbH wird von der Paigo GmbH, einem Inkassobüro,<br />

vertreten. Im Rahmen meiner Mandatsbetreuung, der Vertretung der L<br />

GmbH, hatte ich Paigo von der Abweisung mangels Masse informiert, unter<br />

Nennung des Aktenzeichens.<br />

Ich erhielt daraufhin folgendes Schreiben:<br />

Wer stellt jedoch fest, ob die GmbH wirklich vermögenslos ist?<br />

Der Geschäftsführer kann sich sicherlich an das Insolvenzgutachten halten.<br />

Aus diesem gehen die aktuellen Vermögenswerte hervor. Dieses stellt aber<br />

andererseits auch nur fest, dass die Vermögenswerte zur Deckung der<br />

Verfahrenskosten nicht ausreichen.<br />

Diese mögen sich um die 2.000,00-3.000,00 Euro belaufen.<br />

Was nun, wenn Vermögenswerte von ca. 1.500,00 Euro durchaus vorhanden<br />

sind, die zwar nicht für die Durchführung des Insolvenzverfahrens ausreichen,<br />

die Paigo aber nur eine Forderung in Höhe von 1.200,00 Euro gegen die<br />

GmbH hat?<br />

„Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, in der E-Mail vom 10.09.2020 teilten Sie<br />

uns schriftlich mit, dass die Insolvenz mangels Masse am 10.07.2020 abgewiesen<br />

wurde. Die Forderung wird unsererseits weiterhin gegen die Firma<br />

L GmbH geltend gemacht und befreit diese nicht von Zahlungen. Anbei erhalten<br />

Sie die Forderungsaufstellung. Ihren Regulierungsvorschlag erwarten<br />

wir bis zum 22.10.2020.“<br />

Ich versuchte telefonisch kurz die Paigo darüber aufzuklären, dass kein Geld<br />

zur Zahlung zur Verfügung stünde, was sich aus dem Abweisungsbeschluss<br />

ja schon logisch erklären würde und dachte, das Problem sei erledigt. Ein<br />

praktischer Ansatz, der in der Regel zum Erfolg führt. Weit gefehlt. Am<br />

09.11.2020 erhielt ich eine weitere Sachstandsanfrage nebst Frage, ob das<br />

Mandat noch besteht, die ich allerdings unbeantwortet abheftete.<br />

Nach einiger Überlegung folgerte ich jedoch, dass es vielleicht doch unklar<br />

sein mag, was genau der Beschluss „Abweisung mangels Masse“ für eine<br />

GmbH bedeutet und fasse hiermit die Rechtfolgen kurz zusammen.<br />

Hier fallen nämlich die rein praktischen Maßnahmen und die rechtlichen<br />

Konsequenzen auseinander.<br />

Der grobe Ablauf des Insolvenzverfahrens in einem solchen Fall ist<br />

folgender:<br />

Nach dem (eigenen oder durch einen Gläubiger veranlassten) Antrag auf<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss das Gericht feststellen, ob die<br />

Verfahrenskosten zur Durchführung des Insolvenzverfahrens gedeckt sind.<br />

In der Regel wird daraufhin ein Gutachter (der meist dann für den Fall der<br />

Eröffnung spätere Insolvenzverwalter) benannt, welcher die<br />

Vermögensverhältnisse der GmbH prüfen soll. Kommt er zum Ergebnis, dass<br />

das Vermögen noch nicht einmal die Verfahrenskosten decken wird und<br />

niemand einen Vorschuss zahlt, so regelt § 26 Abs. 1 InsO, dass der Antrag<br />

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wird. Der entsprechende<br />

Beschluss ergeht und erlangt nach zwei Wochen Rechtskraft, wenn keine<br />

Beschwerde eingelegt wird.<br />

Die Rechtsfolgen für die GmbH sind in § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG geregelt: die<br />

Gesellschaft wird mit der Rechtskraft des Abweisungsbeschlusses aufgelöst.<br />

Die Eintragung der Auflösung ins Handelsregister erfolgt gemäß § 65 Abs. 1<br />

S. 2 und 3 GmbH von Amts wegen. Sollte die GmbH zu diesem Zeitpunkt vermögenslos<br />

sein, wird sie von Amts wegen vom Handelsregistergericht nach<br />

§ 394 Abs. 1 S. 1 FamFG gelöscht werden. Dieser Schritt kann auch durch die<br />

Gesellschafter beim Handelsregistergericht angeregt werden.<br />

Richtigerweise müsste nunmehr wieder der Geschäftsführer für die<br />

Liquidation zuständig sein.<br />

Das bedeutet: laufende Geschäfte werden beendet, bestehende<br />

Forderungen werden eingezogen und das Gesellschaftsvermögen wird in<br />

Geld umgesetzt. Die Liquidation richtet sich dann nicht nach insolvenzrechtlichen<br />

Vorschriften, sondern nach dem Gesellschaftsrecht (§§ 66 ff. GmbHG).<br />

Der Geschäftsführer wäre danach berechtigt und verpflichtet, Gläubigerforderungen<br />

zu befriedigen, aber auch – für den Insolvenzgutachter eventuell<br />

unsichere – Forderungen beizutreiben. Die Paigo kann daher rechtmäßig<br />

darauf bestehen, dass ihre Forderung von dem restlichen Gesellschaftsvermögen<br />

beglichen wird. Im Handelsregister wurde für die L GmbH am<br />

13.08.2020 die Eintragung vorgenommen, dass die Gesellschaft aufgelöst<br />

wurde. Was fehlt, ist die Löschung der Gesellschaft. Diese wird gem. § 394<br />

Abs. 1 FamFG vorgenommen, wenn besagte Vermögenslosigkeit vorliegt.<br />

Die Gesellschaft ist nämlich erst dann vollbeendet, wenn die Löschung der<br />

Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Die vollbeendete Gesellschaft<br />

hört damit auf zu existieren. Und wieder stellt sich die Frage, wann<br />

Vermögenslosigkeit vorliegt. Der Gedanke, dass dies doch durch den Abweisungsbeschluss<br />

eindeutig ist, ist leider unzutreffend. Vermögenslosigkeit<br />

liegt nämlich dann vor, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte<br />

mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter<br />

die Gesellschafter in Betracht kommen (ausführlich mit weiteren Nachweisen<br />

hierzu: OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>5 – 20 W232/13).<br />

Der Senat bringt hier die Voraussetzungen auf den Punkt: „Auch wenn es<br />

nach überwiegender Auffassung - der auch der Senat folgt - jedenfalls<br />

Anhalt für eine derartige Vermögenslosigkeit ist, wenn ein ordentlicher<br />

Kaufmann keine Werte mehr als Aktiva in seine Bilanz einstellen kann, es<br />

somit an einer verteilungsfähigen Masse fehlt, können somit insbesondere<br />

auch nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände oder Rechtspositionen<br />

Vermögen im Sinne von § 394 Abs. 1 FamFG darstellen. Dabei steht der<br />

Annahme einer Vermögenslosigkeit nach allgemeiner Auffassung bereits das<br />

Vorhandensein von Vermögen in nur geringem Umfang entgegen. Da es somit<br />

- wie dargelegt - nur darauf ankommt, ob noch verwertbare Aktivposten<br />

vorhanden sind, ist für die Feststellung einer Vermögenslosigkeit im Sinne<br />

von § 394 Abs. 1 FamFG eine bloße Überschuldung (vgl. § 19 Abs. 2 InsO), eine<br />

Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 17 Abs. 1 InsO) oder eine Masselosigkeit (vgl. § 26<br />

InsO) nicht maßgeblich und ausreichend.


AUSSCHÜSSE & ARBEITSKREISE | 31<br />

Die Ermittlungen müssen zur positiven Feststellung führen, dass kein<br />

Vermögen im oben dargelegten Sinne mehr vorhanden ist. Im Hinblick auf<br />

die schwerwiegenden Folgen einer Löschung der Gesellschaft aus dem<br />

Handelsregister hat das Registergericht im Rahmen seiner ihm obliegenden<br />

Amtsermittlung besonders sorgfältig zu ermitteln Dabei genügt die bloße<br />

Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese<br />

muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht<br />

alleine auf die Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich<br />

noch vorhandenen Vermögens stützen.“<br />

Im Zuge dieser Amtsermittlungen wird das Registergericht regelmäßig<br />

zumindest die Gemeinde und das zuständige Finanzamt anschreiben und<br />

um Informationen bitten, sollte der Geschäftsführer nicht erreichbar sein<br />

oder keine weiteren Auskünfte geben können. Diesem ist jedoch zwingend<br />

rechtliches Gehör vor der Löschung zu gewähren. Der Geschäftsführer kann<br />

seinerseits die Löschung anregen, muss jedoch darlegen, warum Vermögenslosigkeit<br />

tatsächlich über die Feststellungen des Abweisungsbeschlusses<br />

hinaus vorliegt.<br />

Was mache ich jetzt mit der Paigo? Einerseits kann nicht viel passieren.<br />

Vollstreckungsmaßnahmen werden ins Leere laufen, da die L GmbH noch<br />

nicht mal mehr eine Postanschrift hat. Zustellungen an den Geschäftsführer<br />

mögen erfolgen, aber dieser lagert in seinen privaten Räumlichkeiten keine<br />

Vermögenswerte der GmbH mehr. Im Grunde kann man abwarten, bis die<br />

Löschung der GmbH von Amts wegen erfolgt.<br />

Das Finanzamt hat bis zur vollständigen Erledigung aller steuerrechtlichen<br />

Angelegenheiten das Recht, Zustellungen an den Geschäftsführer vorzunehmen<br />

(insbesondere zur späteren Durchsetzung von Haftungsansprüchen).<br />

Nur für den Fall, dass – selbst nach der Löschung – noch Vermögenswerte<br />

auftauchen, gibt es die Möglichkeit, diese im Rahmen eines<br />

Nachtragsinsolvenzverfahrens quotal auf die Gläubiger zu verteilen.<br />

Wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind…<br />

Es bleibt demnach bei der praktischen Lösung:<br />

die Aufforderungsschreiben abheften und abwarten.<br />

Rechtsanwältin Alexia Joannidis, geboren 1970 in<br />

Düsseldorf, studierte Rechtswissenschaften an der<br />

Universität zu Köln und machte dort ihren Abschluss.<br />

Nach dem Referendariat in Düsseldorf wurde sie in<br />

Köln als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2005 ist sie<br />

selbständig als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei dort<br />

tätig. Die Kanzlei ist insolvenz- und wirtschaftsrechtlich<br />

ausgerichtet. Frau Joannidis ist aktives Mitglied im Ausschuss<br />

für Insolvenzrecht beim <strong>KAV</strong> sowie im Arbeitskreis<br />

für Insolvenzrecht Köln e. V. und veröffentlicht seit 2<strong>01</strong>6 in<br />

verschiedenen Fachzeitschriften. Seit 10 Jahren ist sie außerdem als Dozentin im<br />

juristischen Bereich tätig.


32 | AUSSCHÜSSE & ARBEITSKREIS<br />

AUSSCHÜSSE & ARBEITSKREISE<br />

Ausschuss Junge Anwälte<br />

Young Lawyers Club!<br />

Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ richtet der Ausschuss Junge Anwälte<br />

seine monatliche Stammtischrunde aus.<br />

Aktueller Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie werden die kommenden<br />

Young Lawyers Club Events vorerst nicht in Präsenzform stattfinden können.<br />

Gemeinsam mit dem Ausschuss arbeitet der <strong>KAV</strong> alternative Möglichkeiten<br />

aus, die wir per E-Mail mit Euch teilen werden. Wir freuen uns über eine<br />

kurze Mitteilung unter dem Betreff: Young Lawyers Info an die nachfolgende<br />

Adresse: service@koelner-anwaltverein.de.<br />

Sobald die Young Lawyers Club Events wieder in Präsenz ausgerichtet<br />

werden können, werden wir Euch umgehend auch darüber per E-Mail<br />

informieren.<br />

Vielen Dank für Euer Verständnis!<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Was Euch erwartet?<br />

Interessante und abwechslungsreiche Locations (sobald es wieder möglich<br />

ist), in denen Ihr in ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen<br />

kennenlernen könnt. Wir pflegen den kollegialen Austausch ohne Allüren<br />

und besprechen Fragen und Bedürfnisse junger Anwälte sowie aktuelle<br />

Themen auch abseits der Juristerei. Der Young Lawyers Club wird hierbei in<br />

wechselnden Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events<br />

der Stadt ausgerichtet. Wo die einzelnen Club Events stattfinden, erfährst Du<br />

stets auf der Webseite des <strong>KAV</strong>. Noch einfacher bleibst Du informiert, wenn<br />

Du Dich für den internen Newsletter des Ausschusses registrierst.<br />

Sende hierfür einfach eine E-Mail an service@koelner-anwaltverein.de und<br />

wir leiten Dir die Infos zu.<br />

Ist die Teilnahme kostenfrei?<br />

Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich Deine Getränke<br />

und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort bestellst, gehen<br />

auf Deine eigene Rechnung.<br />

Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten Ansprechpartner,<br />

wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht. Hierfür<br />

hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem steht Dir die Geschäftsstelle<br />

des <strong>KAV</strong> jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung.<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Euer Ausschuss Junge Anwälte<br />

Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge<br />

Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />

und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die<br />

Mitglieder des Ausschusses wenden können.<br />

Hierfür stehen in den kommenden Monaten die folgenden Kolleginnen und<br />

Kollegen sehr gern zur Verfügung und sind wir folgt erreichbar:<br />

im März <strong>2021</strong> von RA Andreas Biernath unter: 02204/706052-0<br />

im April <strong>2021</strong> von RA Adrian Freidank unter: 0221/9937-25724<br />

im Mai <strong>2021</strong> von RAin Frauke Hartung unter: 02202/9330-918<br />

im Juni <strong>2021</strong> von RA David Humborg unter: 0221/973143-0<br />

im Juli <strong>2021</strong> von RAin Lara Itschert unter: 0221/95190-89<br />

Wer darf daran teilnehmen?<br />

Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen und<br />

daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu suchen und<br />

zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot des Ausschusses Junge<br />

Anwälte im <strong>KAV</strong>. Wenn Du aber noch kein Mitglied bist, dann lass Dich von<br />

unseren passionierten Ausschussmitgliedern doch in das Angebot des Vereins<br />

einführen und überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution<br />

werden möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die<br />

Möglichkeit, die Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> für die ersten zwei Jahre nach Deiner<br />

Zulassung kostenfrei zu erleben.<br />

Referendarinnen und Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-<br />

Mitgliedschaft im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim Young<br />

Lawyers Club.


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34 | AUSSCHÜSSE & ARBEITSKREISE<br />

AUSSCHÜSSE & ARBEITSKREISE<br />

Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Brexit - Markenschutz ab <strong>01</strong>. Januar <strong>2021</strong> (Ende der Brexit - Übergangsphase)<br />

Am 31. Januar 2020, 24:00 Uhr MEZ, ist das Vereinigte Königreich (UK)<br />

aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Hiermit trat das Austrittsabkommen<br />

zwischen EU und UK (Abkommen über den Austritt<br />

des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der<br />

Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft 2<strong>01</strong>9/C<br />

384 I/<strong>01</strong>) in Kraft, das in den Artikeln 54 ff Regelungen für Schutzrechte<br />

des geistigen Eigentums vorsieht.<br />

Bis zum 31. Dezember 2020 galt eine im Austrittsabkommen festgelegte<br />

Übergangsphase. Während dieser Übergangsphase wurde UK noch<br />

als Mitgliedstaat der EU behandelt, so dass EU-Recht im UK unverändert<br />

weiter galt.<br />

Seit dem <strong>01</strong>. Januar <strong>2021</strong> ist diese Übergangsphase abgelaufen, so<br />

dass Unionsmarken nur noch in den (nunmehr) 27 Mitgliedstaaten der<br />

EU und nicht mehr im UK gültig sind.<br />

Für den Schutz von Unionsmarken im UK gelten seit dem <strong>01</strong>. Januar<br />

<strong>2021</strong> nach jetzigem Stand (Januar <strong>2021</strong>) folgende Regelungen:<br />

Eingetragene Unionsmarken<br />

Seit dem <strong>01</strong>. Januar <strong>2021</strong> bestehen für eingetragene Unionsmarken<br />

automatisch und ohne Anfall zusätzlicher Amtsgebühren zwei Marken,<br />

nämlich eine Unionsmarke mit Schutz in den 27 Mitgliedstaaten der<br />

EU und eine im „UK Trade Mark Act“ als „comparable trade mark“ bezeichnete<br />

nationale Marke mit Schutz im UK. Diese „comparable trade<br />

marks“ werden bezeichnenderweise auch „Klone“ der Unionsmarke<br />

genannt. Anmeldetag, Senioriät oder Priorität der ursprünglichen<br />

Unionsmarke bleiben erhalten. Eine Prüfung der Schutzfähigkeit nach<br />

nationalem UK-Markenrecht erfolgt nicht.<br />

Unionsmarke und „comparable trade mark“ sind fortan selbstständige<br />

Marken, müssen daher auch jeweils für sich angefochten, übertragen,<br />

lizenziert und verlängert werden.<br />

Es werden keine Eintragungsurkunden für die „comparable trade<br />

marks“ ausgestellt, doch können Details über die Marken beim<br />

Markenamt des Vereinigten Königreichs (UK Intellectual Property<br />

Office, kurz: UKIPO) abgerufen werden. Die Registrierungsnummer der<br />

im Wege der Umwandlung entstandenen „comparable trade mark“<br />

besteht aus der Registernummer der Unionsmarke mit dem Präfix<br />

UK009.<br />

Verletzungen im UK können nicht mehr aufgrund einer Unionsmarke,<br />

sondern nur noch aufgrund einer nationalen UK-Marke verfolgt<br />

werden.<br />

Angemeldete, aber noch nicht eingetragene Unionsmarken<br />

Anders ist die Situation für bis zum 31.12.2020 angemeldete, aber noch<br />

nicht eingetragene Unionsmarken. Es ist nicht automatisch eine UK-<br />

Marke entstanden. Wünscht der Anmelder Schutz auch im UK, muss<br />

er eine nationale UK-Marke anmelden. Meldet er innerhalb von neun<br />

Monaten nach dem Ende der Übergangsfrist, also bis einschließlich<br />

30. September <strong>2021</strong>, ein identisches Zeichen für identische Waren<br />

und Dienstleistungen im UK zur Eintragung an, so kann das Anmeldedatum<br />

bzw. die Priorität der Unionsmarke für die Anmeldung der<br />

nationalen UK-Marke in Anspruch genommen werden.<br />

Die Anmeldung wird wie eine UK-Markenanmeldung behandelt. Die<br />

Prüfung der Schutzfähigkeit der UK-Marke und die Anmeldegebühren<br />

richten sich nach nationalem UK-Markenrecht.<br />

IR-Marken mit Schutzerstreckung auf die EU<br />

Internationale Registrierungen (IR-Marken) mit Benennung der EU<br />

werden nach dem Brexit nicht automatisch als IR-Marken mit Benennung<br />

der EU mit 27 Mitgliedstaaten und einer getrennten Benennung<br />

von UK fortgeführt. Statt dessen werden IR-Marken, in denen die EU<br />

benannt ist, ebenso wie beim EUIPO eingetragene Unionsmarken<br />

behandelt.<br />

Für bestehende IR-Marken mit Benennung der EU (Registrierungen,<br />

deren Schutz sich am 31. Dezember 2020 auf die EU erstreckte)<br />

wurden wie bei der eingetragenen Unionsmarke automatisch und<br />

kostenlos eigenständige „comparable trade marks“, also nationale<br />

UK-Marken, bei der UKIPO eingetragen. Die Registrierungsnummer<br />

der im Wege der Umwandlung entstandenen „comparable trade<br />

mark“ besteht aus der Registernummer der IR-Marke mit dem Präfix<br />

UK008. Die Priorität einer „comparable trade mark“ entspricht der der<br />

EU-Schutzerstreckung der IR-Marke.<br />

Die „comparable trade marks“ werden unmittelbar durch das UKIPO<br />

verwaltet, sind also nicht mehr in die zentrale Verwaltung der WIPO<br />

eingegliedert. Anträge muss der Markeninhaber daher unmittelbar bei<br />

dem eingegliedert UKIPO einreichen.<br />

Zumindest während einer Übergangsphase von drei Jahren nach<br />

Ablauf des Übergangszeitraums muss der Inhaber der „comparable<br />

trade mark“ keine Korrespondenzadresse in UK haben<br />

(Art. 55 des Austrittsabkommens).


AUSSCHÜSSE & ARBEITSKREISE | 35<br />

Der Inhaber einer IR-Marke, der automatisch eine „comparable trade<br />

mark“ erhalten hat, hat aber die Möglichkeit, den Schutz seiner<br />

internationalen Registrierung in der Weise auf UK zu erstrecken, dass<br />

diese internationale Registrierung die nationale Registrierung in UK<br />

ersetzt. Dies ist möglich durch das sogenannte „replacement“ nach<br />

Artikel des Madrider Protokolls (Protokoll zum Madrider Abkommen<br />

über die internationale Registrierung von Marken).<br />

Dieses „replacement“ ist ein allgemeines Instrument des Madrider<br />

Systems, das es einem Markeninhaber ermöglicht, all seine Marken<br />

zusammenzuführen, um sie zentral von der WIPO verwalten zu lassen,<br />

um die Marken quasi „unter ein Dach“ zu bringen. Dieses Instrument<br />

lässt sich auch für die durch den Brexit entstandene Situation nutzen,<br />

um unter Wahrung des Datums der internationalen Registrierung,<br />

in der die EU benannt ist – ggf. unter Berücksichtigung eines Prioritätsdatums<br />

- wieder in den Genuss der zentralen Verwaltung durch<br />

die WIPO zu kommen. Zu bedenken ist aber (so auch der Hinweis<br />

der WIPO in diesem Zusammenhang auf ihrer Homepage unter ihren<br />

FAQs, dort „Centralized management under the Madrid System for a<br />

comparable United Kingdom trademark“), dass eine nachträgliche<br />

Benennung der Prüfung durch das UKIPO unterliegt und zum Widerspruch<br />

veröffentlicht wird.<br />

Ist die EU-Schutzerstreckung der internationalen Registrierung bereits<br />

beantragt, zum 31.12.2020 aber noch nicht gewährt worden, ist nicht<br />

automatisch eine „comparable trade mark“ im UK entstanden. Wie<br />

bei der anhängigen Unionsmarkenanmeldung muss der Markenanmelder<br />

aktiv werden, um Schutz im UK zu erhalten. Er kann bis zum<br />

30.09.<strong>2021</strong> eine nationale Anmeldung im UK unter Beibehaltung des<br />

Anmeldedatums der IR-Marke beantragen.<br />

Fazit<br />

Die Inhaber eingetragener Unionsmarken und IR-Marken mit Schutzerstreckung<br />

auf die EU haben am <strong>01</strong>. Januar <strong>2021</strong> ihren Markenschutz<br />

im UK nicht verloren. Es ist aber ratsam, sich Klarheit über die Situation<br />

zu verschaffen und einige Punkte zu überdenken.<br />

Inhaber angemeldeter Unionsmarken und beantragter EU-Schutzerstreckungen<br />

von IR-Marken sollten wegen des Fristablaufs am<br />

30. September <strong>2021</strong> zur Beanspruchung der Priorität der EU-Anmeldung<br />

Anfang <strong>2021</strong> entscheiden, ob die Anmeldung einer nationalen<br />

UK-Marke erfolgen soll.<br />

Verlängerungsfristen der „comparable trade marks“ sind neben den<br />

Verlängerungsfristen für Unionsmarken und IR-Marken mit Benennung<br />

der EU zu überwachen. Abzuwägen ist, ob „comparable trade<br />

marks“ als UK-Schutzerstreckung in internationale Registrierungen<br />

eingegliedert werden sollen. Bestehende Lizenzvereinbarungen sollten<br />

daraufhin überprüft werden, ob Zusatzvereinbarungen erfolgen<br />

müssen, um UK nach wie vor zu erfassen.<br />

Rechtsanwältin Christina Arentz betreibt seit 2006 ihre eigene,<br />

auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei in<br />

Köln. Sie ist Mitglied im Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

des <strong>KAV</strong>, im GRUR sowie im DesignKöln e. V. und ist Dozentin für<br />

Wirtschaftsrecht an der CBS Köln. Weiterhin hält RAin Arentz seit<br />

Jahren Vorträge für Designer zum Marken-, Design-, Urheberund<br />

Vertragsrecht.<br />

Brexit und rechtserhaltende Benutzung<br />

Jede rechtserhaltende Benutzung einer Unionsmarke in der EU, die<br />

vor dem <strong>01</strong>. Januar <strong>2021</strong> erfolgt ist, d. h. auch eine solche außerhalb<br />

des UK, wird für die rechtserhaltende Benutzung der im Wege der<br />

Umwandlung entstandenen UK-Marke berücksichtigt. Der Inhaber<br />

einer „comparable trade mark“ kann sich daher für die Zeit bis zum<br />

31. Dezember 2020 auf die Benutzung in anderen EU-Ländern als UK<br />

berufen.<br />

ABER: Zu beachten ist, dass eine Benutzung einer Unionsmarke im UK<br />

ab dem <strong>01</strong>. Januar <strong>2021</strong> keine rechtserhaltende Benutzung der Unionsmarke<br />

ist.<br />

Unionsmarkeninhaber, die ihre Marke vor allem in Großbritannien verwenden,<br />

sollten daher aktiv werden.<br />

Verzicht auf UK-Marke/Opt-out<br />

Markeninhaber, die im Wege der Umwandlung eine „comparable trade<br />

mark“ im UK erworben haben, können auf diese verzichten. Hierzu<br />

kann ab dem <strong>01</strong>. Januar <strong>2021</strong> ein sogenannter Opt-out-Antrag gestellt<br />

werden. Voraussetzung ist aber, dass die im Wege der Umwandlung<br />

entstandene UK-Marke noch nicht benutzt wurde.<br />

Der Markenschutz im UK endet ohne Verzicht automatisch, wenn die<br />

aus der Unionsmarke abgeleitete UK-Marke nicht verlängert wird.


36 | Seminare<br />

36 | ONLINESEMINARE<br />

„Wir können den Wind nicht ändern,<br />

aber die Segel anders setzen!“<br />

Aristoteles<br />

<strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE<br />

AUS PRÄSENZ WIRD DIGITAL<br />

WWW.<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE.DE


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE | 37<br />

INFORMATIONEN ZU DEN <strong>KAV</strong>ONLINESEMINAREN<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

getreu dem Motto von Aristoteles nahm der Kölner Anwaltverein e. V. bereits zu Beginn der Corona-Pandemie im letzten Jahr einen neuen Kurs auf, um weiterhin<br />

als verlässlicher Partner an Ihrer Seite ein attraktives Fortbildungsprogramm bieten zu können. Seit Juni 2020 werden unsere Weiterbildungen als Onlineseminare<br />

angeboten. Das Programm wird sukzessive erweitert und bietet Ihnen beispielsweise die Möglichkeit, die bekannten und beliebten Kompaktseminare<br />

unserer 15-stündigen Frühjahrs-, Sommer-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen in jeweils drei fünfstündigen Modulen zu sehr attraktiven Konditionen<br />

zu besuchen. Nicht im Hotel, sondern in Ihrer Kanzlei oder zu Hause bilden Sie sich somit in zahlreichen Fachanwaltsgebieten fort.<br />

Als <strong>KAV</strong> Mitglied profitieren Sie besonders von den vergünstigten Teilnahmekonditionen. Zudem werden wir Ihnen weitere Fortbildungen im zeitlichen<br />

Umfang von 1,5 bis 5 Vortragsstunden in vielen weiteren Rechtsgebieten zur Verfügung stellen. Das stets aktuelle Programm mit entsprechenden Anmeldemöglichkeiten<br />

finden Sie auf unserer bekannten Onlineplattform www.kav-seminare.de sowie unter www.kavonlineseminare.de. Auf diesen Seiten finden<br />

Sie zudem Veranstaltungen, die bis zum Redaktionsschluss dieser <strong>Ausgabe</strong> noch nicht final geplant werden konnten. Ein Besuch lohnt sich und über Ihre<br />

Teilnahme freuen wir uns sehr.<br />

Warum online?<br />

• Weil die Sicherheit aller an einer <strong>KAV</strong> Fortbildung beteiligten Personen für uns an erster Stelle steht.<br />

• Weil wir Ihnen verlässliche Termine für Ihre Fortbildungen bieten möchten, mit denen Sie planen können und auf die Sie sich<br />

verlassen dürfen.<br />

• Weil es uns wichtig ist, Ihnen wie gewohnt ein preiswertes und leistungsstarkes Angebot auch in Krisenzeiten bieten zu können.<br />

§ 15 Abs. 2 FAO-konforme Fortbildungen!<br />

• Unsere Onlineseminare werden für die 15 Stunden Pflichtfortbildungen anerkannt und fallen nicht unter die Stundenbeschränkung zum<br />

Selbststudium gemäß § 15 Absatz 4 FAO. Ihre aktive Teilnahme ist hierfür natürlich die Voraussetzung.<br />

• Im Zuge Ihrer Teilnahme wird Ihre Anwesenheit dokumentiert. Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie Ihre<br />

Teilnahmebescheinigung von uns zugeleitet.<br />

Welche Vorteile ermöglichen die <strong>KAV</strong> Onlineseminare?<br />

• Trotz Corona-Pandemie können Sie eine sichere Planung Ihrer Fortbildung mit uns vollziehen. Denn unabhängig von möglichen weiteren<br />

Einschränkungen in Veranstaltungsbetrieben etc. werden unsere Onlinefortbildungen zu den geplanten Terminen stattfinden können.<br />

• Ihre aktive Teilnahme an den Onlineseminaren ist von jedem Ort der Welt möglich. Wir empfehlen einen ruhigen Raum,<br />

in dem Sie den Vorträgen der Referentinnen und Referenten entspannt und konzentriert folgen können.<br />

• Es fallen keine weiteren Nebenkosten für Anreise, Hotelaufenthalte, Parkgebühren etc. an.<br />

• Unterlagen zu Ihren Vorträgen werden Ihnen bequem digital zur Verfügung gestellt.<br />

• Die Teilnahme an unseren <strong>KAV</strong> Onlineseminaren ist im Vergleich zu unseren Präsenzveranstaltungen noch preiswerter.<br />

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?<br />

• Zur Teilnahme an einem <strong>KAV</strong> Onlineseminar benötigen Sie eine stabile Internetverbindung sowie ein angeschlossenes<br />

Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Wir empfehlen eine (mind.) 6.000 DSL-Leitung über LAN-Kabel oder eine starke WLAN-Verbindung.<br />

• Folgende Browser sind erforderlich:<br />

Bei windowsbasierten Geräten: Google Chrome, Firefox, Edge<br />

Bei applebasierten iOS-Geräten: Google Chrome, Firefox, Safari<br />

Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser stets auf die neuste Version, um einen reibungslosen Ablauf zu sichern.<br />

• Lautsprecher, damit Sie dem gesprochenen Wort der Referentin bzw. des Referenten folgen können.<br />

• Webcam und Headset: Bei direkter Kommunikation wird ein Headset empfohlen, da es sonst zu einer Rückkopplung kommen könnte.<br />

Unser sich stets erweiterndes Onlineangebot finden Sie unter www.kavonlineseminare.de.


38 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE - ÜBERSICHT<br />

UNSERE SEMINARÜBERSICHT<br />

HIER FINDEN SIE IHR RECHTS-, BZW. THEMENGEBIET IN ALPHABETISCHER REIHENFOLGE:<br />

ARBEITSRECHT 40<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT 43<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT 44<br />

BETREUUNGSRECHT 45<br />

ERBRECHT 46<br />

FAMILIENRECHT 48<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ 50<br />

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT 51<br />

INFORMATIONSTECHNOLIGIERECHT 52<br />

MEDIZINRECHT 52<br />

MIET- UND WEG-RECHT 53<br />

MIGRATIONSRECHT 54<br />

MITARBEITERSEMINARE 55<br />

RVG 57<br />

SOZIALRECHT 58<br />

SPORTRECHT 61<br />

STEUERRECHT / STRAFRECHT 62<br />

STRAFRECHT 63<br />

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT 65<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT 66<br />

VERKEHRSRECHT 66<br />

VERSICHERUNGSRECHT 67


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE | 39<br />

<strong>KAV</strong> RefaRep<br />

goes online<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

• Mittwoch, 24.03.<strong>2021</strong> von 17.00-19.00 Uhr<br />

Thema: Familien- und Erbrecht, Handels- und<br />

Gesellschaftsrecht (Teil 2)<br />

• Mittwoch, 07.04.<strong>2021</strong> von 17.00-19.00 Uhr<br />

Thema: RVG; Vergütung und Kosten (Teil 1)<br />

• Mittwoch, 21.04.<strong>2021</strong> von 17.00-19.00 Uhr<br />

Thema: RVG; Vergütung und Kosten (Teil 2)<br />

• Mittwoch, 05.05.<strong>2021</strong> von 17.00-19.00 Uhr<br />

Thema: Zwangsvollstreckung (Teil 1)<br />

• Mittwoch, 19.05.<strong>2021</strong> von 17.00-19.00 Uhr<br />

Thema: Zwangsvollstreckung (Teil 2)<br />

• Mittwoch, 02.06.<strong>2021</strong> von 17.00-19.00 Uhr<br />

Thema: Kommunikation, Orga und<br />

Mandantenbetreuung (Teil 1)<br />

• Mittwoch, 16.06.<strong>2021</strong> von 17.00-19.00 Uhr<br />

Thema: Kommunikation, Orga und<br />

Mandantenbetreuung (Teil 2)<br />

Teilnahmebeitrag: Für Auszubildende und<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte, deren geschäftsführende<br />

Rechtsanwälte Mitglied im Kölner<br />

Anwaltverein e. V. sind, ist die Teilnahme am <strong>KAV</strong><br />

RefaRep kostenfrei.<br />

Eine Anmeldung zu den einzelnen Terminen ist<br />

aus Planungsgründen jedoch zwingend<br />

erforderlich.<br />

Für externe Auszubildende und Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

bieten wir die Teilnahme zu einer<br />

Teilnahmegebühr in Höhe von € 15,00 pro Termin<br />

an.<br />

Teilnahmebescheinigung:<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird für 2 Stunden<br />

erteilt.<br />

Anmeldung:<br />

www.kavonlineseminare.de,<br />

per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Das <strong>KAV</strong> RefaRep richtet sich sowohl an<br />

Auszubildende, die während der Ausbildung an der<br />

ein oder anderen Stelle Vertiefungsbedarf haben und<br />

Wissenslücken schließen möchten, als auch an ehrgeizige<br />

Auszubildende, die ihre Kenntnisse<br />

wiederholen und vertiefen möchten.<br />

Das Repetitorium ist angelehnt an den<br />

obligatorischen Prüfungsinhalt der Zwischen- und<br />

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

und orientiert sich an den von der Kammer gestellten<br />

Originalklausuren. Aufgrund der aktuellen Situation<br />

findet der <strong>KAV</strong> RefaRep nun als Onlineseminar statt.<br />

Inhaltlich wird zunächst ein Gefühl für das<br />

„Gesetz“ vermittelt, sodass das Auffinden<br />

einschlägiger Regelungen gelingt. Hinzu kommen<br />

die Verfahrensspielregeln, die Umsetzung sowie<br />

die Anwendung auch in Sondergebieten. Wenn die<br />

Anspruchsgrundlage sodann gefunden und der<br />

Anspruch gegeben ist, wird die Geltendmachung –<br />

notfalls auch zwangsweise - erlernt. Am Schluss eines<br />

Mandats steht die korrekte Abrechnung. Last but not<br />

least werden die typischen Kanzleiprozesse<br />

behandelt, insbesondere der Ablauf einer geordneten<br />

Mandantenbetreuung vom ersten Telefonat bis zum<br />

Abschlussschreiben.<br />

Der Dozent, Herr Kollege Andreas Biernath, studierte<br />

zunächst Volkswirtschaftslehre in Bonn und daran<br />

anschließend Rechtswissenschaften in Köln. Nach<br />

Tätigkeiten im Management unter anderem als Qualitätsmanager<br />

eines internationalen Großkonzerns, ist<br />

er seit Januar 2<strong>01</strong>8 als Rechtsanwalt zugelassen und<br />

seit Sommer 2<strong>01</strong>8 Sozius der Kanzlei Waniek &<br />

Partner mbB in Bergisch Gladbach.<br />

RA Biernath ist Fachanwalt im Miet- und WEG-Recht.<br />

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Miet- und<br />

Wohnungseigentumsrecht sowie im Baurecht. Seit<br />

2<strong>01</strong>9 ist Herr Kollege Biernath zudem im Ausschuss<br />

Junge Anwälte und seit 2020 im Ausschuss<br />

Kanzleimanagement beim Kölner Anwaltverein e. V.<br />

tätig. Bereits während der Studienjahre war er als<br />

Dozent und Referent unterrichtend tätig.


40 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

ARBEITSRECHT<br />

Homeoffice – aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen<br />

(2 Std. FAO)<br />

RA Dr. Christoph Katerndahl, Köln<br />

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

Datum: Mittwoch, 17.03.<strong>2021</strong>, 14.00 - 16.15 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag<br />

Jungmitglied: € 60,00<br />

Mitglied: € 70,00<br />

Nichtmitglied: € 80,00<br />

Die Corona-Pandemie hat dem Homeoffice in Deutschland schlagartig zu einem flächendeckenden<br />

Durchbruch verholfen. Entsprechend steht das Homeoffice aktuell auch im Zentrum der arbeitsrechtlichen<br />

Diskussion. Der Vortrag beantwortet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragestellungen im<br />

Zusammenhang mit der Einführung, Ausgestaltung und Beendigung der Tätigkeit im Homeoffice.<br />

Er gibt außerdem einen Überblick über die jeweils zu beachtenden Mitbestimmungsrechte des<br />

Betriebsrats.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Christoph Katerndahl, ist Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Arbeitsrecht<br />

der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek und Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule<br />

Fresenius, Köln. Er ist Co-Autor des von Prof. Dr. Wilhelm Moll, LL.M. herausgegebenen „Münchener<br />

Anwaltshandbuchs Arbeitsrecht“ und tritt regelmäßig als Dozent zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen<br />

in Erscheinung.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15<br />

Abs. 2 FAO wird für 2 Stunden erstellt.<br />

Betriebliches Eingliederungsmanagement und<br />

krankheitsbedingte Kündigung (3 Std. FAO)<br />

Die Anforderungen an ein wirksames BEM und eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung sind von<br />

der Rechtsprechung in letzter Zeit weiter präzisiert und teilweise auch verschärft worden.<br />

Der Online-Vortrag will ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen die aktuellen<br />

Rechtsprechungslinien darstellen und höchstrichterlich ungeklärte Problemstellungen erörtern.<br />

Präsident des LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

Datum: Dienstag, 04.05.<strong>2021</strong> von 14:00 - 17.15 Uhr<br />

Der Referent, Herr Dr. Jürgen vom Stein, ist Präsident des Landesarbeitsgerichts in Köln, Mitherausgeber<br />

und Autor des Handbuchs „vom Stein/Rothe/Schlegel - Gesundheitsmanagement und Krankheit im<br />

Arbeitsverhältnis“ und Autor von Fachpublikationen.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

ORT: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglieder: € 90,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglieder: € 105,00<br />

Nichtmitglieder € 135,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 3 Stunden erstellt.


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE | 41<br />

Fallen vermeiden – strategisch denken Schnittpunkte<br />

zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit<br />

der Beendigung von Arbeits-/Beschäftigungsverhältnissen<br />

(2 x 2,5 Std. FAO)<br />

Das Arbeitsrecht weist vielfältige Bezüge zum Sozialrecht auf. Das Seminar soll Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte, die vorwiegend im Arbeitsrecht tätig sind, die Verknüpfungen und Auswirkungen<br />

arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und Prozesse auf das Sozialrecht darlegen und entsprechende<br />

Kenntnisse zu den wichtigsten sozialrechtlichen Fragestellungen vermitteln.<br />

Zugleich soll das Seminar Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die überwiegend im Sozialrecht<br />

tätig sind, für Rechtsfragen sensibilisieren, sich an den Schnittstellen von Sozial- und Arbeitsrecht<br />

ergeben.<br />

Dies soll umfassende Beratung der Mandantschaft nicht nur in arbeitsrechtlicher, sondern auch in<br />

sozialrechtlicher Hinsicht, sondern auch strategisch kluges Handeln gerichtlich und außergerichtlich<br />

ermöglichen. Wegen der Komplexität des Themas beschränkt sich das Seminar auf Zusammenhänge<br />

mit der Beendigung von Arbeits und Beschäftigungsverhältnissen und ist in zwei Module von<br />

je 2,5 Stunden Dauer gegliedert, die jeweils für sich buchbar sind.<br />

Inhalt Modul 1:<br />

• Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen/ergänzende Leistungen nach dem SGB II<br />

(Grundsicherung für Arbeitssuchende) während eines Arbeitsverhältnisses und nach dessen<br />

Beendigung – Ansprüche wahren, auch und gerade in Zeiten der Pandemie!<br />

• Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach dem SGB II – clever vorbauen!<br />

• Gesetzlicher Anspruchsübergang nach § 15 SGB X und Auswirkungen auf arbeitsgerichtliche<br />

Prozesse – von Prozessführungsbefugnis über Prozessstandschaft bis zu PKH<br />

•Pflichten des Arbeitsnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – mögliche<br />

Leistungsan sprüche nicht verkürzen<br />

Inhalt Modul 2:<br />

• Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Strategisches Verhalten in arbeitsgerichtlichen Prozessen<br />

zur Vermeidung einer Sperrzeit nach dem SGB III (Recht der Arbeitsförderung)<br />

• Voraussetzungen und Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III<br />

• Anrechnung von Abfindungen und Nachzahlungen aus dem Arbeitsverhältnis nach dem SGB III und<br />

vor allem: Wie kann das verhindern?<br />

• Leistungsansprüche bei Wiedereingliederung ins Arbeitsleben<br />

• Grundzüge des Bezugs von Krankengeld – eventuell die goldene Brücke zu einer Rente<br />

• Auswirkungen des Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld I und Grundsicherung<br />

für Arbeitssuchende auf die Altersrente<br />

„Tagesaktuelle“ Entscheidungen werden selbstverständlich von der Referentin aufgenommen!<br />

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als<br />

Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig.<br />

Im Juni 2<strong>01</strong>1 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 20<strong>01</strong> war sie mit<br />

Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004<br />

Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschließend gehörte sie dem 16.<br />

Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren,<br />

Arbeitsförderungsrecht).<br />

weiter auf der nächsten Seite<br />

Vorsitzende Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Sozialrecht, Ausschuss Arbeitsrecht<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Modul 1:<br />

Mittwoch, 10.09.<strong>2021</strong> von 15.00 Uhr – 17.45 Uhr<br />

Modul 2:<br />

Mittwoch, 24.09.<strong>2021</strong> von 15.00 Uhr – 17.45 Uhr<br />

(Komplettbuchung, Modul 1 und Modul 2)<br />

Kostenbeitrag Komplettbuchung<br />

(2 x 2,5 Std. FAO):<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 140,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Kostenbeitrag Modul 1 und 2<br />

(je 2,5 Std. FAO) jeweils:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO Abs. 2<br />

wird für 2,5 bzw. 5 Stunden erstellt.<br />

A<br />

B<br />

C<br />

D<br />

E<br />

F<br />

G<br />

H<br />

I<br />

J<br />

K<br />

L<br />

M<br />

N<br />

O<br />

P<br />

Q<br />

R<br />

S<br />

T<br />

U<br />

V<br />

W<br />

X<br />

Y<br />

Z


42 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Seit dem <strong>01</strong>.07.2<strong>01</strong>1 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung<br />

für Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit an der<br />

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere<br />

zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, des<br />

Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsverfahrensund<br />

des Prozessrechts.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

Datum:<br />

Modul 1: Mittwoch, 17.11.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Modul 2: Mittwoch, 24.11.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Modul 3: Mittwoch, <strong>01</strong>.12.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. 3 Module zu je 5 Std. FAO am 17.11., 24.11.<br />

und <strong>01</strong>.12.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied /<br />

anderer örtl. Anwaltvereine: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

555=§ 15 FAO<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 15 Std. FAO im Zuge der<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für<br />

uns als Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen Abs. 2 in diesem<br />

Jahr eine Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird<br />

diese Veranstaltung im Jahr <strong>2021</strong> daher ausschließlich online angeboten. Die Inhalte werden in drei<br />

Modulen zu je 5 Std. FAO Abs. 2 an drei verschiedenen Terminen vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Details zu den Preisen und Modulen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Ausschreibung.<br />

Nähere Informationen zu den Vortragstiteln und Referenten werden wir Ihnen zeitnah bekanntgeben.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3 (jeweils 5 Std.<br />

FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglieder € 160,00<br />

Nichtmitglieder € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 5 bzw. 15 Stunden erstellt.


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

| 43<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

11. Kölner Bankrechtstag<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 15 Std. FAO im Zuge<br />

des 11. Kölner Bankrechtstag zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für uns als<br />

Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen auch in diesem Jahr eine<br />

Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese<br />

Veranstaltung im Jahr <strong>2021</strong> daher ausschließlich online angeboten. Die Inhalte werden in drei Modulen<br />

zu je 5 Std. FAO an drei verschiedenen Terminen vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Programm:<br />

Modul 1: Freitag, 19.03.<strong>2021</strong> (5 Std. FAO Abs. 2)<br />

Kredit in Krise und Sanierung - während und nach der Covid 19-Pandemie<br />

RA Ralf Josten, LL.M., KSK Köln<br />

Abgrenzung von Verbraucher und Unternehmer nach §§ 13, 14 BGB in der Kreditpraxis<br />

RA Dr. Roman Jordans, LL.M., Köln<br />

Wertpapieraufsicht - Marktüberwachung und Marktinfrastruktur<br />

Dr. Jean-Pierre Bußalb, BaFin/Referat WA 25, Frankfurt<br />

Modul 2: Montag, 22.03.<strong>2021</strong> (5 Std. FAO)<br />

Aktuelle Rechtsprechung zu Bausparkassenverträgen<br />

RA Oliver Renner, Stuttgart<br />

Neues aus dem Darlehensrecht<br />

RAin Elke Schubert, Seelfeld<br />

Modul 3: Dienstag, 23.03.<strong>2021</strong> (5 Std. FAO)<br />

Feste und variable Zinsvereinbarung im Aktiv- und Passivgeschäft - Stand und Ausblick<br />

Ri am KG Dr. Bernhard Dietrich, Berlin<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

weiter auf der nächsten Seite<br />

555=§ 15 FAO<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

Freitag, 19.03.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Montag, 22.03.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Dienstag, 23.03.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag Komplettbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied / anderer<br />

örtl. Anwaltvereine: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Kostenbeitrag je Modul<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglieder € 160,00<br />

Nichtmitglieder € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §1 5 Abs. 2 FAO<br />

wird für 5 bzw. 15 Stunden erstellt.<br />

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44 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 110,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 130,00<br />

Nichtmitglied: € 150,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO<br />

Abs. 2 wird für 5 Std. erteilt.<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Forum Bau- und Architektenrecht (5 Std. FAO)<br />

Nach der positiven Resonanz der letzten Jahre freuen wir uns sehr, Ihnen auch im Jahr <strong>2021</strong> das Forum<br />

im Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird Ihnen das<br />

diesjährige Forum wie im Vorjahr als <strong>KAV</strong> Onlineseminar angeboten. Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht<br />

referieren zu ausschließlich praxisbezogenen Themen und aktuellen Brennpunkten.<br />

Wir freuen uns, Ihnen folgendes Programm ankündigen zu dürfen:<br />

Freitag, 28.05.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Aktuelle Rechtsprechung zum Architektenrecht<br />

RAin Kristin Draxler, Köln<br />

Aktuelles zu Sicherheiten im Bauvertragsrecht<br />

RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Köln<br />

Tiefgaragenbau: Entspricht eine OS8-Beschichtung auf einer Stahlbeton-<br />

/WU-Bodenplatte den anerkannten Regeln der Technik?<br />

RA Andreas Schmidt, Köln<br />

Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

RA Dipl.-Ing Thomas Rollewitz, Sachverständiger für HOAI-Honorarfragen, Köln<br />

Aktuelle Rechtsprechung zum VOB/B-Vertrag<br />

RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar - Webbinarraum<br />

Datum:<br />

Freitag, 08.10.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Freitag, 29.10.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Freitag, <strong>01</strong>.11.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

555=§ 15 FAO<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e.V. die Gelegenheit, 15 Std. FAO im Zuge der<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten<br />

Personen steht für uns als Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen,<br />

Ihnen auch in diesem Jahr eine Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der<br />

Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung im Jahr <strong>2021</strong> daher ausschließlich online angeboten. Die<br />

Inhalte werden in drei Modulen zu je 5 Std. FAO an drei verschiedenen Terminen vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Details zu den Preisen und Modulen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Ausschreibung.<br />

Programm:<br />

Zertifizierungen für Nachhaltiges Bauen – Chancen und Risiken in der Vertragsgestaltung<br />

RA Dr. Florian Dressel, Mönchengladbach<br />

Bauzeitliche Änderungen<br />

RA Dr. Paul Popescu, Köln<br />

Das Preisrecht der HOAI – Ein Zwischenstand (was war, was ist und was wird)<br />

RA Prof. Frank Weber, Berlin<br />

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

| 45<br />

Weiterhin freuen wir uns, Ihnen bereits die folgenden Referenten ankündigen zu dürfen:<br />

RAin Dr. Birgit Franz, Köln<br />

Vizepräsident des LG Siegen Dr. Mark Seibel<br />

SV Dipl.-Ing. Thomas Rollewitz, Köln<br />

Nähere Informationen zu den weiteren Vortragstiteln und Referenten werden wir Ihnen zeitnah<br />

unter www.kavonlineseminare.de präsentieren<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

BETREUUNGSRECHT<br />

Einführung in das Betreuungsrecht<br />

Zahlreiche Menschen stehen unter gesetzlicher Betreuung. Dieses führt in zahlreichen Rechtsgebieten<br />

zu Fallstricken und Schwierigkeiten. Der Referent erörtert im Rahmen dieser Veranstaltung die gesetzlichen<br />

Grundlagen und Auswirkungen. Hierbei wird die Einrichtung und Aufhebung einer Betreuung,<br />

deren Ausgestaltung sowie deren rechtliche Auswirkung ebenso erörtert wie rechtliche Konsequenzen<br />

und der Umgang damit.<br />

Der Referent, Herr Kollege Tobias Noll, ist Mediator und Fachanwalt für Arbeits-, Sozial- sowie Strafrecht.<br />

Es bereitet Rechtsanwalt Noll besonderen Spaß, Lebensgeschichten mit juristischem Fachwissen aufzuarbeiten<br />

und zu begleiten. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er seit 2<strong>01</strong>6 in der Anwaltsfortbildung,<br />

insbesondere im Bereich des Betreuungsrechts, des Sozial- und des Arbeitsrechts, tätig.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Kostenbeitrag:<br />

Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 08.10., 29.10. und<br />

05.11.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

(jeweils 5 Std. FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 5 bzw. 15 Stunden erstellt.<br />

RA Tobias Noll, Menden<br />

Es lädt ein: <strong>KAV</strong><br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar - Webbinarraum<br />

Datum: Dienstag, 15.06.<strong>2021</strong>, 14.00 - 16.15 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird für 2 Stunden<br />

erstellt.<br />

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46 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

ERBRECHT<br />

Testamentsvollstreckung unter Beachtung der<br />

Ausgleichungsvorschriften im Erbrecht (2,5 Std. FAO)<br />

RA Lukke Mörschner, Leverkusen<br />

Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar - Webbinarraum<br />

Datum: Montag, 07.06.<strong>2021</strong>, 16.00 – 18.45 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.<br />

Häufig kommt dem Testamentsvollstrecker die Aufgabe zu, Nachlässe abzuwickeln und an die Erben<br />

herauszugeben. Nicht selten übersieht der Testamentsvollstrecker, dass er die Auseinandersetzung<br />

auch unter Beachtung der §§ 2050 ff BGB vorzunehmen hat und, wenn ihm auch die Erledigung der<br />

Pflichtteile zugewiesen wurde, auch § 2316 BGB berücksichtigen muss. Hiermit sind erhebliche<br />

Haftungsrisken verbunden. Herr Mörschner erklärt anhand von Praxisbeispielen die Ausgleichung und<br />

die Aufgaben des Testamentsvollstreckers hierzu.<br />

Das Seminar richtet sich sowohl an Kollegen und Kolleginnen, die sich im Erbrecht spezialisieren<br />

wollen, als auch an Kollegen, die vielleicht nur vereinzelt in Testamenten zum Testamentsvollstrecker<br />

bestimmt wurden. Aber auch der erfahrene Erbrechtler wird wertvolle Hinweise für seine Praxis erhalten.<br />

Der Referent, Herr Kollege Lukke Mörschner, ist Fachanwalt für Erbrecht und betreut seit Jahren<br />

ausschließlich erbrechtliche Mandate, insbesondere aus dem Bereich der Auseinandersetzung von<br />

Erbengemeinschaften mit und ohne Testamentsvollstreckung. Seit 2006 referiert er regelmäßig für den<br />

Kölner Anwaltsverein.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Aktuelle erbrechtliche Rechtsprechung - interaktiv<br />

(2,5 Std. FAO)<br />

In diesem 2,5-stündigen Onlineseminar stellt die Referentin, Frau Kollegin Dr. Susanne Sachs, die aktuelle<br />

Rechtsprechung im Erbrecht in der Weise dar, dass Sie zunächst die entschiedenen Fälle in ihren<br />

wesentlichen Grundzügen schildert und sodann den Teilnehmern zunächst Gelegenheit gibt, selbst eine<br />

Lösung zu entwickeln, bevor sie die jeweilige gerichtliche Entscheidung präsentiert. Behandelt werden<br />

sowohl die aktuelle Rechtsprechung des BGH, als auch interessante Entscheidungen der OLG aus dem<br />

vergangenen Jahr.<br />

RAin Dr. Susanne Sachs, Köln<br />

Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 25.08.<strong>2021</strong>, 16.00 – 18.45 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Frau Kollegin Dr. Susanne Sachs wurde im Januar 2009 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seit dem<br />

Jahr 2<strong>01</strong>2 Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Seit Januar 2<strong>01</strong>9 ist Frau Kollegin<br />

Dr. Susanne Sachs Partnerin in einer großen Kanzlei in Köln. Sie publizierte zum Vermächtnisrecht<br />

im Beck’schen Online Großkommentar sowie zu verschiedenen erbrechtlichen Themen in Fachzeitschriften.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

| 47<br />

Testamente reparieren (2,5 Std. FAO)<br />

Das Seminar wendet sich an Rechtsanwälte, Notare und allgemein an Personen, die mit der Gestaltung<br />

von Verfügungen von Tode-s wegen und/oder ihrer Umsetzung nach dem Erbfall betraut sind.<br />

Fehlerhafte Gestaltungen sind im Erbrecht an der Tagesordnung.<br />

Das gilt in erster Linie für privatschriftliche Testamente, die ohne jede juristische Beratung oder nur mit<br />

Hilfe des Internet errichtet wurden. Aber auch evident auf einen anwaltlichen Entwurf zurückgehende<br />

Testamente, notarielle Verfügungen von Todes wegen und als weitere Fallgruppe notarielle Übertragungs-<br />

und Schenkungsverträge können - gemessen an den Vorstellungen und Wünschen der Beteiligten<br />

- zu erheblichen Verwerfungen führen. Bei all diesen problematischen Gestaltungen stellt sich die<br />

Frage, ob und vor allem wie sie „repariert“ werden können. werden können. Welches Instrumentarium<br />

steht beispielsweise zur Verfügung? Wer muss beteiligt werden = Und: Welche Form ist zu beachten?<br />

Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich das Seminar. Anhand von alltäglichen Beispielsfällen werden<br />

die Folgen alltäglicher Gestaltungen, ihre Tücken und die jeweiligen Reparaturmaßnahmen näher<br />

beleuchtet.<br />

Schwerpunkte:<br />

- Ausgleichung und Anrechnung von Vorempfängen<br />

- Zu weitreichender Widerruf<br />

- Bindungswirkung und Wechselbezüglichkeit<br />

- Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung?<br />

- Vor- und Nacherbschaft bei Testamentsvollstreckung<br />

- Berliner Testament und testierunfähiger Erblasser<br />

- Wegfall des Vermächtnisgegenstandes<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Hans Hammann, ist als Fachanwalt für Erbrecht auf Partnerebene bei einer<br />

Wirtschaftskanzlei in Reutlingen, länderübergreifend für den Bereich des privaten Erb- und Erbschafsteuerrechts<br />

mit zuständig. Seine Schwerpunkte in der Praxis, als Referent und als Autor liegen in den<br />

Bereichen der Testamentsgestaltung, der Auslegung und Anfechtung fehlerhafter Testamente, dem<br />

gesamten Pflichtteilsrecht, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der der nationalen<br />

und internationalen Nachlassabwicklung einschließlich Erbschaftsteuer.<br />

Er ist Mitglied des siebenköpfigen Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht<br />

im Deutschen Anwaltverein und als solcher Mitherausgeber der Zeitschrift „ErbR“.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 70, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

RA Dr. Hans Hammann, Reutlingen<br />

Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 27. 10. <strong>2021</strong>, 16.00 – 18.45 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.<br />

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48 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

FAMILIENRECHT<br />

Entwicklungen im Kindschaftsrecht (2,5 Std. FAO)<br />

Das Online-Seminar nimmt die aktuellen Entwicklungen im Kindschaftsrecht in den Blick. Anhand<br />

ausgewählter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte wird das<br />

Rüstzeug für eine sachgerechte anwaltliche Beratung vermittelt. Im Fokus des Online-Seminars<br />

stehen hierbei insbesondere das Sorge- und Umgangsrecht. Abgerundet wird die Darstellung von<br />

einem Überblick über die aktuellen Reformbestrebungen des Gesetzgebers.<br />

Morten Woltaire, BMJV, Berlin<br />

Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht<br />

Datum: Dienstag, 13.04.<strong>2021</strong>, 14.00 - 16.45 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong>Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO Abs. 2<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.<br />

Herr Morten Woltaire studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Bergen<br />

(Norwegen). Nach dem Referendariat in Berlin ist er seit 2<strong>01</strong>5 Richter in Schleswig-Holstein und<br />

war in den letzten Jahren am Amtsgericht Meldorf mit einem Dezernat für Zivil- und Familiensachen<br />

betraut. Zudem ist er als Güterichter/Mediator tätig.<br />

Seit Oktober 2<strong>01</strong>9 ist Herr Woltaire an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

in Berlin abgeordnet und dort in der Abteilung für Bürgerliches Recht an verschiedenen Gesetzgebungsverfahren<br />

beteiligt. Seit 2<strong>01</strong>8 ist er als Referent in der Fachanwaltsfortbildung tätig und hält<br />

Präsenz- und Onlineseminare in den Bereichen Mietrecht und Familienrecht.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

| 49<br />

Update: Aktuelle Entwicklungen im ehelichen<br />

Güterrecht und bei der Haushaltsteilung (2,5 Std. FAO)<br />

Mit Trennung und Scheidung gehen zahlreiche Fragen zur Verteilung des Vermögens und der Aufteilung<br />

des Haushalts einher. Auch die zukünftige Nutzung von Wohneigentum stellt die Parteien oft vor erhebliche<br />

Probleme. Das Online-Seminar beleuchtet die aktuellen Entwicklungen im ehelichen Güterrecht<br />

und bei der Haushaltsteilung und nimmt auch die Familienim-mobilie in den Blick. Schwerpunkt des<br />

Online-Seminars ist hierbei eine praxisgerechte Darstel-lung der aktuellsten Endscheidungen der Rechtsprechung<br />

in diesen Bereichen.<br />

Der Referent, Herr Morten Woltaire, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und<br />

Bergen (Norwegen). Nach dem Referendariat in Berlin ist er seit 2<strong>01</strong>5 Richter in Schleswig-Holstein und<br />

war in den letzten Jahren am Amtsgericht Meldorf mit einem Dezernat für Zivil- und Familiensachen<br />

betraut. Zudem ist er als Güterichter/Mediator tätig. Seit Oktober 2<strong>01</strong>9 ist Herr Woltaire an das Bundesministerium<br />

der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin abgeordnet und dort in der Abteilung für<br />

Bürgerliches Recht an verschiedenen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Seit 2<strong>01</strong>8 ist er als Referent in<br />

der Fachanwaltsfortbildung tätig und hält Präsenz- und Onlineseminare in den Bereichen Mietrecht und<br />

Familienrecht.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de, www.kav-seminare.<br />

de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Sommerseminar im Familienrecht<br />

555=§ 15 FAO<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 15 Std. FAO im Zuge des<br />

Sommerseminars im Familienrecht zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für uns<br />

als Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen auch in diesem Jahr<br />

eine Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird<br />

diese Veranstaltung im Jahr <strong>2021</strong> daher ausschließlich online angeboten.<br />

Die Inhalte werden in drei Modulen zu je 5 Std. FAO an drei verschiedenen Terminen vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referentin ankündigen zu können:<br />

Unterhalt:<br />

- Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Elternteils<br />

- Unterhalt bei guten Einkommensverhältnissen<br />

- minderjährige und volljährige Kinder<br />

- Ehegatten<br />

Direktorin des Amtsgericht Bonn Birgit Niepmann<br />

Versorgungsausgleich<br />

Abteilungsleiterin am FamG a. D. Margarethe Bergmann, Bonn<br />

Verfahrensbeistände und Sachverständige<br />

Richterin am OLG Kerstin Manderscheid, Düsseldorf<br />

Nähere Informationen zu den Vortragstiteln und weiteren Referenten werden wir Ihnen zeitnah unter<br />

www.kavonlineseminare.de präsentieren.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Morten Woltaire, BMJV, Berlin<br />

Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht<br />

Datum:<br />

Donnerstag, 27.05.<strong>2021</strong> von 14:00 – 16.45 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO Abs. 2<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.<br />

Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht<br />

Donnerstag, 26.08.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Donnerstag, 02.09.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Donnerstag, 09.09.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 26.08, 02.09. und<br />

09.09.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

(jeweils 5 Std. FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 15 Stunden erstellt.<br />

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50 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Es lädt ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Donnerstag, 04.11.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Donnerstag, 18.11.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Donnerstag, 25.11.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 04.11., 18.11. und<br />

25.11.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

(jeweils 5 Std. FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Juniormitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 15 Stunden erstellt.<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Herbstseminars Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 15 Std. FAO im Zuge des<br />

Herbstseminars Gewerblicher Rechtsschutz zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht<br />

für uns als Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen in diesem<br />

Jahr eine Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird<br />

diese Veranstaltung im Jahr <strong>2021</strong> daher ausschließlich online angeboten. Die Inhalte werden in drei<br />

Modulen zu je 5 Std. FAO an drei verschiedenen Terminen vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Details zu den Preisen und Modulen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Ausschreibung.<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgendes Programm ankündigen zu können:<br />

Modul 1, 04.11.<strong>2021</strong> von 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Aktuelles zur DSGVO<br />

RA Dr. Lutz Keppeler, Köln<br />

Medienzivilrecht<br />

RA Thomas Herro, LL.M., Köln<br />

Neue Strategien im Umgang mit Hatespeech<br />

RA Dr. Lucas Brost, Köln<br />

Modul 2, 18.11.<strong>2021</strong> von 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Wettbewerbsprozessrecht<br />

Vors. Ri am LG a. D. Dieter Kehl, Köln<br />

555=§ 15 FAO<br />

Aktuelles zum Markenrecht<br />

RA Dr. Jakob Guhn, Düsseldorf<br />

Artificial Intelligence und der Schutz des geistigen Eigentums<br />

RA Dr. Jakob Guhn, Düsseldorf<br />

Modul 3, 25.11.<strong>2021</strong> von 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Uhr Forschungskooperationsverträge<br />

RA Gerhard Deiters, Köln<br />

Aktuelle Schutzfälle im Sportrecht<br />

Vors. Ri am LG Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M. (UT), Köln<br />

Aktuelles zum GeschGehG<br />

RA Dr. Mayeul Hiéramente, Hamburg<br />

Nähere Informationen zu weiteren Vortragstiteln und Referenten werden wir Ihnen zeitnah unter<br />

www.kavonlineseminare.de präsentieren.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

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HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT<br />

7. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

555=§ 15 FAO<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 15 Std. FAO im Zuge des<br />

7. Kölner Gesellschaftsrechtstag zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für uns als<br />

Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen auch in diesem Jahr eine<br />

Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese<br />

Veranstaltung auch im Jahr <strong>2021</strong> ausschließlich online angeboten.<br />

Die Inhalte werden in drei Modulen zu je 5 Std. FAO an drei verschiedenen Terminen vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Alle Informationen zum Programm stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

INFORMATIONSTECHNOLIGIERECHT<br />

11. NRW IT-Rechtstag<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

weiter auf der nächsten Seite<br />

555=§ 15 FAO<br />

Auch in diesem Jahr richtet der Kölner Anwaltverein e. V., die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen<br />

Anwaltverein (davit) und der Arbeitskreis EDV und Recht bereits zum 11. Mal den NRW IT-Rechtstag aus.<br />

Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für uns als Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns<br />

ein besonderes Anliegen, Ihnen auch in diesem Jahr eine Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen<br />

zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung in diesem Jahr ausschließlich<br />

online angeboten. Die Inhalte werden in drei Modulen zu je 5 Std. FAO an drei verschiedenen Terminen<br />

vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Details zu den Preisen und Modulen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Ausschreibung.<br />

Nähere Informationen zu den Vortragstiteln und weiteren Referenten werden wir Ihnen zeitnah unter<br />

www.kavonlineseminare.de präsentieren.<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Thema: 15 Std. FAO: (3 x 5 Std. FAO)<br />

Dienstag, 07. September <strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Dienstag, 14. September <strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Dienstag, 21. September <strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 07., 14.09 und 21.09.)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

(jeweils 5 Std. FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 15 Stunden erstellt.<br />

Es laden ein: Ausschuss<br />

Ausschuss Informationstechnologierecht<br />

des <strong>KAV</strong>,davit, AKEUR<br />

Donnerstag, 16.09.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Freitag, 17.09.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Donnerstag, 23.09.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag: Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 16.09, 17.09. und<br />

23.09.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied / anderer<br />

örtl. Anwaltvereine: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

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52 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

(jeweils 5 Std. FAO) Kostenbeitrag je Modul:<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2<br />

FAO wird für 15 Stunden erstellt.<br />

MEDIZINRECHT<br />

Neuigkeiten aus dem Berufsrecht der Ärzte (2,5 Std. FAO)<br />

Assistierter Suizid, Fernbehandlung, fachfremde Leistungen, Abstinenzgebot, Berufshaftpflichtversicherung,<br />

berufsrechtlicher Überhang, Impfgegner, Corona-Leugner und Meinungsfreiheit.<br />

RAin Katharina Eibl, Düsseldorf<br />

Es lädt ein: Ausschuss Medizinrecht<br />

Dienstag, 16.03.<strong>2021</strong> von 14.00 Uhr – 16.45 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Die tägliche Beratung der Ärztinnen und Ärzte geht weit über den Entwurf des Gesellschaftsvertrages<br />

und Arzthaftungsfragen hinaus. Angesprochen werden die aktuellen Entwicklungen im Berufsrecht. Im<br />

Mittelpunkt stehen die Vorgaben der Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte.<br />

Seit Januar 2<strong>01</strong>6 ist Frau Kollegin Eibl Referentin in der Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein<br />

tätig. Nach dem Jurastudium arbeitete Frau Eibl als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für<br />

bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Trier. Im Anschluss an das Referendariat<br />

in Essen und Frankfurt wurde sie Partnerin der Kanzlei Engel, Tilmann und Partner in Düsseldorf.<br />

Frau Eibl ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

| 53<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Das neue WEG-Recht - Schwerpunkt Verwaltung und<br />

Eigentümerversammlung (3 Std. FAO)<br />

Die Stellung, Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungskompetenz des Verwalters haben sich grundlegend<br />

geändert. Der Verwalter ist jederzeit ohne wichtigen Grund abberufbar; auch fest befristete Verwalterverträge<br />

enden dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Die Umsetzung und Folgen<br />

dieser Regelungen werden besprochen nebst etwaiger Kompensationslösungen für den Verwalter. Die<br />

Regeln zur Eigentümerversammlung haben sich ebenfalls durchgreifend geändert: jede Versammlung<br />

ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden und Vertretenen beschlussfähig. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen ist die Video-Teilnahme an Präsenz-Versammlungen möglich sowie das vereinfachte<br />

Umlaufbeschlussverfahren mit einfachen Mehrheitsbeschlüssen. Hierbei sind grundlegende Formalien<br />

und Voraussetzungen zu berücksichtigen; ansonsten droht die Anfechtung.<br />

Der Referent, Herr Kollege Thomas Brandt, ist Partner einer auf das Immobilienrecht ausgerichteten<br />

Kölner Kanzlei. Er ist seit 2007 Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und referiert seit Jahren zu Mietund<br />

WEG-rechtlichen Themen. Für die WEG-Reform 2020 stand er einem beteiligten Interessenverband<br />

beratend zur Seite.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Aktuelle Brennpunkte des gewerblichen Mietrechts<br />

(3 Std. FAO)<br />

Das Onlineseminar „Aktuelle Brennpunkte des gewerblichen Mietrechts“ bringt Ihnen die in der<br />

Vertragsgestaltung und täglichen Mandatsbearbeitung besonders praxisrelevanten „Dauerbrenner“<br />

unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung näher, damit Sie Verträge in den besprochenen<br />

Themenbereichen rechtsicher gestalten und gewerbliche Mietverträge zielsicher auslegen können.<br />

Schwerpunkt stellen entsprechend ihrer (monetären und haftungsträchtigen) Bedeutung die Themen<br />

Schriftform (Pointiert in Fallgruppen) und Mietzweck unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen<br />

der Corona-Pandemie im Mietverhältnis dar. Der Referent, Herr Kollege Dr. Philipp Rügemer, befasst<br />

sich seit dem Referendariat ausschließlich mit Bau- und Immobilienrecht. Dabei bilden das Legal Asset<br />

Management (Beratung und Gestaltung von Mietverträgen) und die umfassende baubegleitende Beratung<br />

von Bauunternehmen, Bauträgern, Bauherren, Architekten, Fachplanern und Projektentwicklern,<br />

Projektsteuerern, Projektleitern bei Wohnungs-, Gewerbe- und Spezialimmobilien den Schwerpunkt<br />

seiner Tätigkeit. Weiterhin verfügt er über eine umfassende Expertise in der Beratung und Begleitung<br />

von Immobilientransaktionen sämtlicher Immobilienklassen (Asset/Share Deal, Forward Deal, Sale and<br />

Lease Back).<br />

Herr Dr. Rügemer ist seit 2<strong>01</strong>2 Referent im Bau- und Immobilienrecht mit dem Fokus auf gewerbliches<br />

Mietrecht zahlreicher renommierter Seminarveranstalter und leitet regelmäßig Inhouseschulungen für<br />

Fach- und Führungskräfte.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

RA Thomas Brandt, Köln<br />

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

Datum: Freitag, 26.03.<strong>2021</strong>, 09.00 - 12.30 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 90,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 105,00<br />

Nichtmitglied: € 135,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO Abs. 2<br />

wird für 3 Stunden erstellt.<br />

RA Dr. Philipp Rügemer, Düsseldorf<br />

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

Datum: Freitag, 11.06.<strong>2021</strong>, 13.00 - 16.15 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 90,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 105,00<br />

Nichtmitglied: € 135,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO Abs. 2<br />

wird für 3 Stunden erstellt.<br />

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54 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

Datum:<br />

Freitag, 26.11.<strong>2021</strong> 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Freitag, 03.12.<strong>2021</strong> 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Freitag, 10.12.<strong>2021</strong> 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag: Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 26.11., 03.12. und 10.12.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2021</strong><br />

555=§ 15 FAO<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 15 Stunden FAO im<br />

Zuge der Kölner Mietrechtstage zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für uns als<br />

Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen auch in diesen Zeiten<br />

Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese<br />

Veranstaltung daher ausschließlich online angeboten.<br />

Die Inhalte werden in drei Modulen zu je 5 Stunden FAO an drei verschiedenen Terminen vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an. Details zu den<br />

Preisen und Modulen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Ausschreibung.<br />

Nähere Informationen zu den Vortragstiteln und Referenten werden wir Ihnen zeitnah unter www.<br />

kavonlineseminare.de präsentieren.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3 (jeweils 5 Std.<br />

FAO) Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 15 Stunden erstellt.<br />

MIGRATIONSRECHT<br />

Aktuelle Rechtsprechung im Flüchtlingsrecht (2,5 Std. FAO)<br />

RAin Kerstin Müller, Köln<br />

Es lädt ein: Ausschuss Migrationsrecht<br />

Donnerstag, 25.03.<strong>2021</strong> von 14.00 Uhr – 16.45 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.<br />

Nicht nur im Hinblick auf die Entwicklungen im Herkunftsland eines Flüchtlings, sondern auch hinsichtlich<br />

der Entwicklung in der Rechtsprechung müssen im Asylrecht tätige Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte auf dem neuesten Stand sein, um die Mandantschaft erfolgreich vertreten zu können.<br />

Dazu soll diese Fortbildung einen Beitrag leisten. Im Fokus stehen dabei praxisrelevante Entscheidungen<br />

des EuGH, des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts und ihre Auswirkungen auf die<br />

praktische Arbeit.<br />

Kerstin Müller ist seit 1995 Rechtsanwältin in Köln mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Asyl- und Ausländerrecht.<br />

Sie ist Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Migrationsrecht im DAV, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />

Migrationsrecht des DAV, Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden<br />

und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglied des Beirates der Refugee Law Clinic Cologne sowie des<br />

Arbeitskreises Migration des Kölner Anwaltvereins. Darüber hinaus ist sie Mitkommentatorin des Nomos-<br />

Kommentars Ausländerrecht Mitverfasserin des Handbuchs „Migrationsrecht in der Beratungspraxis“.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

| 55<br />

Aktuelle Rechtsprechung zur Dublin III-VO und<br />

Sekundärmigration (2,5 Std. FAO)<br />

Kaum ein Thema hat im Bereich des Asylrechts so viele divergierende Entscheidungen besonders in der<br />

ersten Instanz produziert wie die Anwendung der Dublin III-VO und die Frage unzulässiger Asylanträge,<br />

wenn bereits internationaler Schutz in einem Mitgliedstaat gewährt wurde. Die Entscheidung des EuGH<br />

vom 13. November 2020 (C-540/17) hat weitere Verwirrung gestiftet und die Gräben zwischen nationalem<br />

und Europarecht weiter vertieft. In der Fortbildung sollen die aktuellen Fragen zu diesen Themenbereichen<br />

dargestellt und mögliche Lösungen verfolgt werden.<br />

Kerstin Müller ist seit 1995 Rechtsanwältin in Köln mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Asyl- und Ausländerrecht.<br />

Sie ist Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Migrationsrecht im DAV, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />

Migrationsrecht des DAV, Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden<br />

und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglied des Beirates der Refugee Law Clinic Cologne sowie<br />

des Arbeitskreises Migration des Kölner Anwaltvereins.<br />

Darüber hinaus ist sie Mitkommentatorin des Nomos-Kommentars Ausländerrecht Mitverfasserin des<br />

Handbuchs „Migrationsrecht in der Beratungspraxis“.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 71, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

MITARBEITERSEMINAR<br />

Klausurenkurs:<br />

Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer<br />

<strong>2021</strong> für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung werden prüfungsähnliche Fragen und Fälle unter Klausurbedingungen<br />

bearbeitet. Nach der Pause werden die Antworten und Lösungen sowie die mögliche Bewertung<br />

nach Punkten besprochen. Zusätzlich werden Hinweise zur Klausurtechnik, zu den zulässigen<br />

Hilfsmitteln und der Zeiteinteilung für die Bearbeitung gegeben.<br />

Um 09.00 Uhr stellt der Referent, RA Herr Andreas Biernath, eine Datei mit prüfungsähnlichen Fragen<br />

und Fällen zum Download bereit, welche dann schriftlich unter Klausurbedingungen in 90 - 120 min.<br />

bearbeitet werden. Im Anschluss werden die Antworten und Lösungen sowie die mögliche Bewertung<br />

nach Punkten besprochen und Rückfragen erörtert.Zusätzlich werden Hinweise zur Klausurtechnik, zu<br />

den zulässigen Hilfsmitteln und der Zeiteinteilung für die Bearbeitung gegeben.<br />

Die Teilnehmer/innen werden gebeten, ggfs. Schreibmittel und die bisher im Schulunterricht verwendeten<br />

Gesetzestexte bereit zu halten.<br />

Der Dozent, Herr Kollege Andreas Biernath, geb. am 02.05.1984 in Köln, studierte zunächst Volkswirtschaftslehre<br />

in Bonn und daran anschließend Rechtswissenschaften in Köln. Nach Tätigkeiten im<br />

Management unter anderem als Qualitätsmanager eines internationalen Großkonzerns, ist er seit Januar<br />

2<strong>01</strong>8 als Rechtsanwalt zugelassen und seit Sommer 2<strong>01</strong>8 Sozius in einer Kanzlei in Bergisch Gladbach.<br />

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen FA für Miet- u. WEG-Recht sowie im Baurecht. Seit 2<strong>01</strong>9 ist Herr<br />

Kollege Biernath zudem im Ausschuss der jungen Anwälte beim <strong>KAV</strong> tätig. Bereits während der Studienjahre<br />

war er als Dozent und Referent unterrichtend tätig.<br />

Neben der Komplettbuchung mit allen vier Terminen bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, die<br />

verschiedenen Module auch einzeln zu buchen.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 72, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

RAin Kerstin Müller, Köln<br />

Es lädt ein: Ausschuss Migrationsrecht<br />

Dienstag, 11.05.<strong>2021</strong> von 14.00 Uhr – 16.45 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.<br />

RA Andreas Biernath, Bergisch Gladbach<br />

Es lädt ein: <strong>KAV</strong><br />

Termine:<br />

Samstag, 20. März <strong>2021</strong>, ZPO, 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Samstag, 27. März <strong>2021</strong>, RVG, 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Samstag, 10. April <strong>2021</strong>, ReWe, 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag Komplettbuchung<br />

Kostenbeitrag Auszubildende von<br />

Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: € 125,00<br />

Kostenbeitrag Auszubildende<br />

anderer Kanzleien: € 170,00<br />

Kostenbeitrag der einzelnen Module<br />

Auszubildende von<br />

Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: € 35,00 je Modul<br />

Auszubildende<br />

anderer Kanzleien: € 49,00 je Modul<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erstellt.<br />

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56 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Mitarbeiter-Crash-Kurse<br />

Der <strong>KAV</strong> bietet auch in diesem Jahr Crash-Kurse für Kanzleimitarbeiter an. Neben Auszubildenden sind<br />

auch ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, die ihr Wissen und ihre Fertigkeiten auffrischen bzw.<br />

vertiefen möchten, herzlich willkommen.<br />

Wir freuen uns, Ihnen folgende Lerninhalte ankündigen zu können:<br />

Samstag, 17. April <strong>2021</strong> - Notfallkoffer zum Bestehen - alles rund um die Prüfungen<br />

Samstag, 24. April <strong>2021</strong> - RVG und WiSo<br />

RA Andreas Biernath, Bergisch Gladbach<br />

Es lädt ein: <strong>KAV</strong><br />

Daten:<br />

Samstag, 17. April <strong>2021</strong>, 09.00 – 16.00 Uhr<br />

Samstag, 24. April <strong>2021</strong>, 09.00 – 16.00 Uhr<br />

Samstag, 29. Mai <strong>2021</strong>, 09.00 – 16.00 Uhr<br />

Samstag, 21. August <strong>2021</strong>, 09.00 – 16.00 Uhr<br />

Samstag, 18. September <strong>2021</strong>, 09.00 – 16.00 Uhr<br />

Samstag, 09. Oktober <strong>2021</strong>, 09.00 – 16.00 Uhr<br />

Samstag, 23. Oktober <strong>2021</strong>, 09.00 – 16.00 Uhr<br />

Samstag, 11. Dezember <strong>2021</strong>, 09.00 – 16.00 Uhr<br />

Kostenbeitrag je Termin für Mitarbeiter<br />

von Mitgliedern: € 70,00<br />

Kostenbeitrag je Termin für Mitarbeiter von<br />

Nichtmitgliedern: € 99,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.<br />

Samstag, 29. Mai <strong>2021</strong> - ZPO und ZV im Detail<br />

Samstag, 21. August <strong>2021</strong> - Rechtsgrundlagen und Rechtsanwendung – die verschiedenen Rechtsgebiete<br />

Samstag, 18. September <strong>2021</strong> - Vertragsarten und ihre Auswirkungen auf die Rechtsgebiete<br />

Samstag, 09. Oktober <strong>2021</strong> - Notfallkoffer zum Bestehen - alles rund um die Prüfungen<br />

Samstag, 23. Oktober <strong>2021</strong> - RVG und WiSo<br />

Samstag, 11. Dezember <strong>2021</strong> - ZPO und ZV im Detail<br />

Die Lerninhalte sind angelehnt an den obligatorischen Prüfungsinhalt der Zwischen- und Abschlussprüfung<br />

der Rechtsanwaltskammer Köln und orientiert sich an den von der Kammer gestellten Originalklausuren.<br />

Der Dozent, Herr Kollege Andreas Biernath, geb. am 02.05.1984 in Köln, studierte zunächst Volkswirtschaftslehre<br />

in Bonn und daran anschließend Rechtswissenschaften in Köln. Nach Tätigkeiten im<br />

Management unter anderem als Qualitätsmanager eines internationalen Großkonzerns, ist er seit Januar<br />

2<strong>01</strong>8 als Rechtsanwalt zugelassen und seit Sommer 2<strong>01</strong>8 Sozius in einer Kanzlei in Bergisch Gladbach.<br />

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im FA für Miet- u. WEG-Recht sowie im Baurecht. Seit 2<strong>01</strong>9 ist Herr<br />

Kollege Biernath zudem im Ausschuss der jungen Anwälte beim <strong>KAV</strong> tätig. Bereits während der Studienjahre<br />

war er als Dozent und Referent unterrichtend tätig.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 72, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

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RVG<br />

Vergütungsvereinbarungen unter Berücksichtigung des<br />

Erfolgshonorars<br />

Vergütungsvereinbarungen spielen in der Praxis immer mehr eine wichtige Rolle. Die gesetzlichen<br />

Gebühren sind häufig nicht auskömmlich, so dass der Anwalt auf eine höhere Vereinbarung angewiesen<br />

ist. Andererseits sind manche Mandanten bei hohen Streitwerten nicht bereit, nach der gesetzlichen<br />

Vergütung zu zahlen, sondern wünschen eine aufwandsangemessene Vergütung, i. d. R. nach Stundens<br />

ätzen.<br />

Das Gesetz erlaubt dem Anwalt grundsätzlich, mit dem Mandanten Vergütungsvereinbarungen abzuschließen,<br />

stellt aber strenge Formvorschriften und berufsrechtliche Grenzen auf, die allzu häufig nicht<br />

beachtet werden. Im Webinar erfahren Sie, was Sie beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen und<br />

bei deren Abrechnung berücksichtigen müssen. Auch die Möglichkeiten eines inzwischen zulässigen<br />

Erfolgshonorars werden behandelt, einschließlich eines Ausblicks auf die zum <strong>01</strong>.10.<strong>2021</strong> anstehenden<br />

erleichterten Möglichkeiten einer erfolgsabhängigen Vergütung.<br />

Behandelt werden insbesondere:<br />

• Zulässigkeit von Vergütungsvereinbarungen<br />

• Zulässigkeit von Erfolgshonoraren (einschließlich Ausblick auf die Änderungen zum <strong>01</strong>.10.<strong>2021</strong>)<br />

• zu beachtende Formvorschriften berufsrechtliche Schranken Rechtsfolgen bei Formverstößen<br />

• Mögliche Abrechnungsmodelle einschließlich ihrer Vor- und Nachteile<br />

(insbesondere Zeit- und Pauschalvergütungen)<br />

• Zeittaktklauseln Mindesthonorarklauseln<br />

• Abrechnung, insbesondere bei Zeitvergütungen Kostenerstattung<br />

Der Referent, Herr Kollege Norbert Schneider, ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen<br />

Gebühren- und Kostenrechts und seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem<br />

Gebiet. Er ist unter anderem Mitglied in den DAV-Ausschüssen RVG und GKG, Herausgeber der Zeitschrift<br />

AGS (Anwaltsgebühren Spezial) sowie zahlreicher weiterer Kommentare und Werke zum Gebührenrecht.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 72, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

RVG Gesetzesänderung wegen Schutz vor<br />

Inkassomissbrauch<br />

Die RVG- Gesetzesänderung zum Schutz vor Inkassomissbrauch ist zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> mit Wirkung zum<br />

<strong>01</strong>.10.<strong>2021</strong> in Kraft getreten! Die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr im Bereich der Forderungsbeitreibung<br />

werden sich grundlegend ändern! Es drohen empfindliche Einnahmeverluste.<br />

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor und treffen ggf. Gegenmaßnahmen.<br />

Der Referent Thomas Schmidt erläutert in seinem Vortrag folgende Themen:<br />

• Einführung in die Problematik und Vermittlung der Grundlagen<br />

• Vorstellung der neuen, umfangreichen Belehrungspflichten<br />

• Darstellung der Auswirkungen anhand zahlreicher Beispielsfälle<br />

• Fragenbeantwortung.<br />

weiter auf der nächsten Seite<br />

RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid<br />

Es lädt ein: Ausschuss RVG und Kostenrecht<br />

Datum: Montag, 26.04.<strong>2021</strong>, 14.00 - 18.45 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 120,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 140,00<br />

Nichtmitglied: € 160,00.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird für 4 Stunden<br />

erstellt.<br />

Justizrat Thomas Schmidt,<br />

FH für Rechtspflege NRW, Bad Münstereifel<br />

Es lädt ein: <strong>KAV</strong><br />

Datum: Mittwoch, <strong>01</strong>.09.<strong>2021</strong>, 14.30 - 16.00 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied<br />

und deren Mitarbeiter: € 50,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied<br />

und deren Mitarbeiter: € 60,00<br />

Nichtmitglied<br />

und deren Mitarbeiter: € 80,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird für<br />

1,5 Stunden erstellt.<br />

Herr Schmidt stellt ein umfangreiches Skript mit allen Erläuterungen und Beispielsfällen zur Verfügung.<br />

Dozent FH, Justizrat Thomas Schmidt, Tätigkeiten beim Amtsgericht Arnsberg und Oberlandesgericht<br />

Hamm, seit 1994 Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in den Fächern Kostenrecht und<br />

Handelsrecht,seit 1996 Referent in der Fachanwaltsaus- und Fortbildung, Coautor diverser RVG-Kommentare<br />

(z. B. Juris Praxiskommentar BGB: Kosten in Familiensachen) und Fachbeiträge, Programmierer<br />

der Rechtsanwaltssoftware LAWgistic, Dozent für Informationstechnik mit Schwerpunkt Online-Lehre,<br />

RVG-Gutachtenerstellung für Anwaltssoftware und Legal Tech-Unternehmen.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 72, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

SOZIALRECHT<br />

Auswirkungen des neuen Vergütungsrechts und aktuelle<br />

Probleme auf das Sozialrecht (2,5 Std. FAO)<br />

Seit dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> ist das neue RVG in Kraft. In unserem 2,5-stündigen <strong>KAV</strong> Onlineseminar behandelt<br />

der Referent, Herr Dipl.-Rpfl. Thomas Schmidt, folgende Inhalte:<br />

Justizrat Thomas Schmidt,<br />

FH für Rechtspflege NRW, Bad Münstereifel<br />

Es lädt ein: Ausschuss Sozialrecht<br />

Donnerstag, 15.04.<strong>2021</strong> von 14.00 Uhr – 16.45 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag Jungmitglied: € 70,00<br />

Kostenbeitrag Mitglied: € 80,00<br />

Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO Abs. 2<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.<br />

1. Auswirkungen der Erhöhungen im Sozialrecht<br />

2. Neue Anrechnungsregelungen<br />

3. Endlich: fiktive Terminsgebühr<br />

4. Prozesskostenhilfe „aufgebohrt“<br />

5. Übergangsrecht<br />

6. Aktuelle Probleme / Streitpunkte<br />

7. Ihre Fragen<br />

Herr Schmidt stellt ein umfangreiches Skript mit allen Erläuterungen und Beispielsfällen zur Verfügung.<br />

Dozent FH, Tätigkeiten beim Amtsgericht Arnsberg und Oberlandesgericht Hamm, seit 1994 Dozent an<br />

der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in den Fächern Kostenrecht und Handelsrecht, seit 1996 Referent<br />

in der Fachanwaltsaus- und Fortbildung, Coautor diverser RVG-Kommentare (z. B. Juris Praxiskommentar<br />

BGB: Kosten in Familiensachen) und Fachbeiträge, Programmierer der Rechtsanwaltssoftware<br />

LAWgistic, Dozent für Informationstechnik mit Schwerpunkt Online-Lehre, RVG-Gutachtenerstellung für<br />

Anwaltssoftware und Legal Tech-Unternehmen und Mitautor des Buches „Dahn/Schmidt: Anwaltsgebühren<br />

im Sozialrecht“.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de, www.kav-seminare.<br />

de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

RA Tobias Noll, Menden<br />

Es laden ein: Ausschuss Sozialrecht, Arbeitsrecht,<br />

Strafrecht<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Datum: Montag, 10.05.<strong>2021</strong> von 14.00-16.45 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO Abs. 2<br />

wird für 2,5 Stunden erteilt.<br />

Arbeits-, Sozial- und Strafrecht im Diskurs ( 2,5 Std. FAO)<br />

Die Bereiche Arbeits-, Sozial- und Strafrecht weisen diverse Schnittstellen auf, die unabhängig voneinander<br />

nicht beantwortet werden können. Häufig entstehen Risikosituationen, wenn die Gefahr aus dem<br />

anderen Rechtsgebiet nicht ausreichend berücksichtigt wird. Im Rahmen dieser Veranstaltung erörtert<br />

der Referent zahlreiche Schnittstellen und erörtert Lösungen zur Risikovermeidung. Aktuelle Rechtsprechung<br />

aus dem Themenkomplex wird ebenfalls Einzug in das Seminar finden.<br />

Der Referent, Herr Kollege Tobias Noll, ist Mediator und Fachanwalt für Arbeits-, Sozial- sowie Strafrecht.<br />

Es bereitet Rechtsanwalt Noll besonderen Spaß, Lebensgeschichten mit juristischem Fachwissen aufzuarbeiten<br />

und zu begleiten. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er seit 2<strong>01</strong>6 in der Anwaltsfortbildung,<br />

insbesondere im Bereich des Betreuungsrechts, des Sozial- und des Arbeitsrechts, tätig<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 72, online unter www.kavonlineseminare.de, www.kav-seminare.<br />

de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

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Highlights der Rechtsprechung des BSG und LSG<br />

(2 x 2,5 Std. FAO)<br />

In diesem Jahr bieten wir Ihnen die seit Jahren bewährte Veranstaltung „Highlights der Rechtsprechung<br />

des BSG und des LSG NRW“ als Online-Version min 2 Modulen zu je 2,5 Stunden FAO an.<br />

Im ersten Modul am 30.06.<strong>2021</strong> stellt die Referentin die aktuellen Entscheidungen aus dem SGB II<br />

(Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende) und dem SGB XII (Sozialhilfe) vor, in einem zweiten<br />

Modul am 29.09.<strong>2021</strong> werden die anderen Gebiete des Sozialrechts (Arbeitsförderungsrecht, Krankenversicherungsrecht,<br />

Schwerbehinderten- und Opferentschädigungsrecht, Rentenrecht, Unfallversicherungsrecht)<br />

behandelt.<br />

Neben der Komplettbuchung haben Sie die Möglichkeit, die Module 1 und 2 auch einzeln zu buchen.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de, www.kav-seminare.<br />

de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Fallen vermeiden – strategisch denken Schnittpunkte<br />

zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit<br />

der Beendigung von Arbeits-/Beschäftigungsverhältnissen<br />

(2 x 2,5 Std. FAO)<br />

Das Arbeitsrecht weist vielfältige Bezüge zum Sozialrecht auf. Das Seminar soll Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte, die vorwiegend im Arbeitsrecht tätig sind, die Verknüpfungen und Auswirkungen<br />

arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und Prozesse auf das Sozialrecht darlegen und entsprechende<br />

Kenntnisse zu den wichtigsten sozialrechtlichen Fragestellungen vermitteln.<br />

Zugleich soll das Seminar Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die überwiegend im Sozialrecht<br />

tätig sind, für Rechtsfragen sensibilisieren, sich an den Schnittstellen von Sozial- und Arbeitsrecht ergeben.<br />

Dadurch eine umfassende Beratung der Mandantschaft nicht nur in arbeitsrechtlicher, sondern<br />

auch in sozialrechtlicher Hinsicht, sondern auch strategisch kluges Handeln gerichtlich und außergerichtlich<br />

ermöglichen. Wegen der Komplexität des Themas beschränkt sich das Seminar auf Zusammenhänge<br />

mit der Beendigung von Arbeits- / Beschäftigungsverhältnissen und ist in zwei Module von je 2,5<br />

Stunden Dauer gegliedert, die jeweils für sich buchbar sind.<br />

weiter auf der nächsten Seite<br />

Vorsitzende Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

Es lädt ein: Ausschuss Sozialrecht<br />

Modul 1:<br />

Mittwoch, 30.06.<strong>2021</strong> von 15.00 Uhr – 17.45 Uhr<br />

Modul 2:<br />

Mittwoch, 29.09.<strong>2021</strong> von 15.00 Uhr – 17.45 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag Komplettbuchung (2 x 2,5 Std. FAO):<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 140,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Einzelbuchung Modul 1 und 2 (je 2,5 Stunden FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO<br />

Abs. 2 wird für 5 Stunden erstellt.<br />

Vorsitzende Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Sozialrecht, Ausschuss Arbeitsrecht<br />

Mittwoch, 10.09.<strong>2021</strong> von 15.00 Uhr – 17.45 Uhr<br />

Mittwoch, 24.09.<strong>2021</strong> von 15.00 Uhr – 17.45 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag Komplettbuchung<br />

2 x 2,5 Stunden FAO:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 140,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Kostenbeitrag Modul 1 und 2<br />

(je 2,5 Stunden FAO) jeweils:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO<br />

Abs. 2 wird für 5 Stunden erstellt.<br />

Inhalt:<br />

• Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen / ergänzende Leistungen nach dem SGB II<br />

(Grundsicherung für Arbeitssuchende) während eines Arbeitsverhältnisses und nach dessen<br />

Beendigung – Ansprüche wahren, auch und gerade in Zeiten der Pandemie!<br />

• Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach dem SGB II – clever vorbauen!<br />

• Gesetzlicher Anspruchsübergang nach § 115 SGB X und Auswirkungen auf arbeitsgerichtliche<br />

Prozesse – von Prozessführungsbefugnis über Prozessstandschaft bis zu PKH<br />

• Pflichten des Arbeitsnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – mögliche<br />

Leistungsansprüche nicht verkürzen!<br />

Inhalt:<br />

• Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Strategisches Verhalten in arbeitsgerichtlichen<br />

• Prozessen zur Vermeidung einer Sperrzeit nach dem SGB III (Recht der Arbeitsförderung)<br />

• Voraussetzungen und Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III<br />

• Anrechnung von Abfindungen und Nachzahlungen aus dem Arbeitsverhältnis nach dem SGB<br />

III und vor allem: Wie kann das verhindern?<br />

• Leistungsansprüche bei Wiedereingliederung ins Arbeitsleben<br />

• Grundzüge des Bezugs von Krankengeld – eventuell die goldene Brücke zu einer Rente<br />

• Auswirkungen des Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld I und Grund<br />

sicherung für Arbeitssuchende auf die Altersrente „Tagesaktuelle“ Entscheidungen werden<br />

selbstverständlich von der Referentin aufgenommen!<br />

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als<br />

Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2<strong>01</strong>1 wurde<br />

sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 20<strong>01</strong> war sie mit Streitigkeiten der<br />

allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat<br />

mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschließend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte<br />

Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Seit<br />

dem <strong>01</strong>.07.2<strong>01</strong>1 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für<br />

Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst.<br />

Neben der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig<br />

bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende,<br />

Sozialhilfe, des Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts sowie des allgemeinen<br />

Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

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SPORTRECHT<br />

Strafen durch Sport(schieds-)gerichtsbarkeit und die<br />

Überprüfung ihrer Entscheidungen durch staatliche Gerichte<br />

(5 Std. FAO)<br />

Die High-Profile-Cases im Sportrecht haben in der Regel mit Sanktionen der großen und internationalen<br />

Sportverbände zu tun. Ein Fokus der anwaltlichen Beratung und Tätigkeit liegt zweifelsohne darin,<br />

diejenigen Athletinnen und Athleten zu unterstützen, die durch verbandliche Entscheidungen für Jahre<br />

gesperrt oder von einem großen Wettbewerb ausgeschlossen worden sind. Hierbei liegt, allein wegen<br />

der potenziell karrierebeendenden Wirkung der Erstsperre von vier Jahren, ein Schwerpunkt auf Dopingsanktionen,<br />

aber auch nationale und häufig aufsehenerregende Strafen wie etwa der Punktabzug<br />

im Profifußball in Deutschland finden ihren Platz.<br />

Der Kurs beleuchtet, nach einer Darstellung der theoretischen Grundlagen, die materiellen Voraussetzungen<br />

für Sanktionen durch Sportverbände, die sie auf Basis ihrer Autonomie ergreifen. Danach<br />

werden ausführlich die Möglichkeiten besprochen, wo und vor welchem Gericht die Maßnahmen<br />

an-gegriffen werden können. Hierbei wird insbesondere das verschachtelte Prozessrecht, ebenfalls<br />

mit den internationalen Bezügen, vor den Verbands- und Schiedsgerichten, aber natürlich auch vor der<br />

ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland dargestellt.<br />

Die Ausführungen haben einen hohen Praxisbezug und geben entsprechende Anleitungen an die Hand.<br />

Selbstverständlich knüpft die Besprechung an die maßgeblichen BGH-Entscheidungen zu Claudia Pechstein<br />

und den SV Wilhelmshaven an. Auch das Schadenersatzrecht kommt nicht zu kurz. Die Teilnehmer<br />

bekommen umfassende Unterlagen zur Vor- und Nachbereitung an die Hand.<br />

Der Kurs erfüllt die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 FAO. Aus den nachzuweisenden Materien nach<br />

§ 14 q FAO werden die Nummern 1. bis 5. und 9. z. T. vertieft und umfassend erörtert.<br />

A. Grundlagen<br />

I. Die rechtstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen von Strafe, auch im Sport<br />

II. Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen von Strafe im Sport<br />

B. Strafentscheidungen und Kontrolle<br />

I. Die theoretischen Grundlagen der Verhängung und Überprüfung von Strafen im Sport (Prüfungsschema<br />

für die anwaltliche und verbandliche Praxis)<br />

II. Die Überprüfung von Sportstrafen durch staatliche Gerichte<br />

1. Direkte Überprüfung<br />

a) Der Fall Claudia Pechstein<br />

b) Der Fall SV Wilhelmshaven<br />

c) Pechstein vs. Wilhelmshaven – Die Durchsetzung von Entscheidungen internationaler Verbände<br />

d) Der Fall Waldhof Mannheim ./. DFB<br />

2. Inzidente Überprüfung<br />

„Der Kölner Böllerwerfer“ (Verbandsstrafenregress)<br />

Prof. Dr. Jan F. Orth, LL.M. (University of Texas) ist einer der renommiertesten deutschen Sportrechts<br />

experten. Neben seiner Tätigkeit als Vorsitzender Richter am Landgericht in Köln, wo er eine große Strafkammer<br />

leitet, unterrichtet er das Sportrecht u. a. an den Universitäten in Köln und Bayreuth sowie an<br />

der Deutschen Richterakademie. Er ist Mitherausgeber und Schriftleiter der maßgeblichen Sportrechtszeitschrift,<br />

der Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) aus dem Verlag C.H. Beck. Ferner ist er Autor und<br />

Herausgeber zahlreicher sportrechtlicher Publikationen.<br />

weiter auf der nächsten Seite<br />

Vorsitzender Richter am LG Köln<br />

Prof. Dr. Jan F. Orth, LL.M.<br />

Es lädt ein: <strong>KAV</strong><br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Datum: Freitag, 25. Juni <strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß §15 FAO Abs. 2<br />

wird für 5 Stunden erstellt.<br />

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Die im Kurs zu besprechenden den Aspekte hat er gerade im frisch erschienenen Werk „Cherkeh/<br />

Momsen/Orth, Sportstrafrecht, München <strong>2021</strong>“ umfassend dargestellt. Seine verschiedenen Tätigkeiten<br />

als seltene Kombination von Wissenschaft und Praxis erlauben es ihm, die Rechtsgebiete nicht nur mit<br />

hoher praktischer Relevanz, sondern auch stets mit der notwendigen wissenschaftlichen Tiefe darzustellen.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

STRAFRECHT / STEUERRECHT<br />

Aktuelle Entwicklungen im Steuerstrafrecht (2 Std. FAO)<br />

RA Dr. Sebastian Peters, Köln<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Steuerrecht, Strafrechtsausschuss<br />

Datum: Mittwoch, 28.04.<strong>2021</strong>, 18.00 - 20.15 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 60,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 70,00<br />

Nichtmitglied: € 80,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO Abs. 2<br />

wird für 2 Stunden erstellt.<br />

Das Steuerstrafrecht bleibt weiter in Bewegung. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2020 Änderungen zum<br />

Einziehungsrecht und zur Verjährung erlassen, die dem Berater bewusst sein müssen. Darüber hinaus<br />

hat der 1. Strafsenat des BGH seine Rechtsprechung zu einer Reihe von praxisrelevanten Detailfragen<br />

fortentwickelt. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und zeigt<br />

die möglichen Ansatzpunkte für eine Argumentation aus Beratersicht auf. Behandelt werden u. a. die<br />

folgenden Themen:<br />

• Vorsatz und Irrtum im Steuerstrafrecht und dem angrenzenden Bereich des Beitragsstrafrechts<br />

(§ 266 a StGB).<br />

• Überblick zur strafrechtlichen Relevanz von Benennungsverlangen nach (§ 160 AO).<br />

• Rechtsprechungsänderung zur Reichweite des Kompensationsverbotes<br />

(§ 370 Abs. 3 Satz 4 AO).<br />

• Fragen der Umsatzsteuerhinterziehung und Ausblick auf die strafrechtliche Relevanz von<br />

§ 25 f UStG.<br />

• Relevanz der Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB) im Steuerstrafrecht und die<br />

Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf 15 Jahre durch<br />

das Jahressteuergesetz 2020<br />

• Gesetzentwurf zur Änderung von § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO/TKÜ bei<br />

Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall bei Ertragssteuern<br />

Herr Kollege Dr. Sebastian Peters ist ein bundesweit anerkannter Spezialist für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.<br />

Von 2006 bis 2007 war er als Rechtsanwalt mit steuerstrafrechtlichem Schwerpunkt bei Flick<br />

Gocke Schaumburg in Bonn tätig, ehe er zunächst zur Staatsanwaltschaft Aachen und im Jahre 2009<br />

sodann zur Staatsanwaltschaft Bonn wechselte und dort für mehr als zehn Jahre der für das Wirtschafts-<br />

und Steuerstrafrecht zuständigen Abteilung angehörte.<br />

Er ist seit dem Jahr 2<strong>01</strong>6 als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln im Schwerpunkt Steuerstrafrecht<br />

tätig und wird regelmäßig als Referent zu diesem Themenfeld angefragt. Darüber hinaus ist er Mitautor<br />

in führenden Kommentierungen zum Steuerstrafrecht (Kohlmann, Kommentar zum Steuerstrafrecht;<br />

Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung sowie Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung)<br />

und gibt gemeinsam mit Prof. Dr. Harald Schaumburg das anerkannte Handbuch zum<br />

internationalen Steuerstrafrecht heraus (Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht).<br />

Herr Dr. Peters hat sich entschieden, in die Anwaltschaft zurückzukehren und sich dem Team der auf<br />

Steuerstreitverfahren und Steuerstrafrecht spezialisierten Partnerschaft Streck Mack Schwedhelm anzuschließen.<br />

Der <strong>KAV</strong> freut sich sehr, Herrn Dr. Sebastian Peters als Referent begrüßen zu dürfen.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

weiter auf der nächsten Seite


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

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STRAFRECHT<br />

Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung und<br />

Verteidigungsansätze (4 Std. FAO)<br />

Die Zeugenvernehmung - Herzstück des Strafprozesses<br />

Die Hauptverhandlung ist das Brennglas des Strafprozesses. Dort wird über das Wohl und Wehe des<br />

Mandanten entscheiden. Nicht selten, vielmehr regelmäßig kommt es dabei auf die Angaben von Zeugen<br />

entscheidend an. Und die Aussage eines Zeugen wird durch eine Vielzahl an Parametern beeinflusst.<br />

Bestimmt werden die Angaben durch die Art und Weise der Fragestellung des Gerichts (selte-ner<br />

der Staatsanwaltschaft), die häufig unzulässig ist.<br />

Mit dieser Thematik beschäftigt sich die Veranstaltung des Strafrechtsausschusses, um den Kolleginnen<br />

und Kollegen Anregungen zu geben, die kritischen Situationen zu erkennen, zu parieren und sich<br />

dagegen zur Wehr zu setzen. Gleichzeitig geht es um die Vernehmung des Zeugen durch die<br />

Verteidigung.<br />

Programm:<br />

Der Zeuge kommt: Auswahl, Ladung, Belehrung<br />

RA Daniel Wölky, Köln<br />

Fragen, Vorhalte, Protokollierungen<br />

RA Daniel Wölky, Köln<br />

Vernehmungstechnik: Kognitives Interview in der HV<br />

RA Dr. Martin Wilke, Köln<br />

Vernehmung von speziellen Zeugen<br />

RA Dominic Marraffa, Köln<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

weiter auf der nächsten Seite<br />

RA Daniel Wölky, Köln<br />

RA Dr. Martin Wilke, Köln<br />

RA Dominic Maraffa, Köln<br />

Es lädt ein: Strafrechtsausschuss<br />

Datum: Donnerstag, 29.04.<strong>2021</strong>, 14.00 - 18.45 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglieder: € 80,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglieder: € 90,00<br />

Nichtmitglieder: € 100,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs.<br />

2 FAO wird für 4 Stunden erstellt.<br />

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Verbandssanktionsgesetz und Steuerrecht (2 Std. FAO)<br />

Die Bestrebungen des deutschen Gesetzgebers zur Einführung eines Verbandssanktionengesetzes<br />

befinden sich auf der Zielgeraden. Die zunächst lediglich abstrakte Absichtserklärung des Koalitionsvertrages<br />

der 19. Legislaturperiode des deutschen Bundestags mündete in den Regierungsentwurf für<br />

ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vom 16.06.2020. Im Zentrum jenes Mantelgesetzes<br />

steht unter Artikel 1 die Einführung eines „Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen<br />

Straftaten“.<br />

RA Dr. Sebastian Peters, Köln<br />

Es laden ein: Ausschuss Steuerrecht,<br />

Strafrechtsausschuss<br />

Datum: Mittwoch, 16.06.<strong>2021</strong>, 18.00 - 20.15 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 60,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 70,00<br />

Nichtmitglied: € 80,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2 Stunden erstellt.<br />

Dass das VerSanG kommen wird, kann mittlerweile als so gut wie sicher gelten. Der Bundesrat hat den<br />

Entwurf der Bundesregierung – entgegen der Empfehlung seiner Rechts- und Wirtschafsausschüsse<br />

– zwar nicht generell abgelehnt, dafür aber dezidierte Änderungsvorschläge für das weitere parlamentarische<br />

Verfahren formuliert. Man ist mit Anpassungen befasst.<br />

Das neue Gesetz soll u. a. die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage stellen und eine angemessene<br />

Ahndung von sog. Verbandstaten ermöglichen und zugleich Compliance-Maßnahmen fördern bzw.<br />

Anreize für interne Ermittlungen schaffen. Auch das Steuer(straf)recht wird hiervon betroffen sein.<br />

Behandelt werden u. a. die folgenden Themen:<br />

• Steuerliche und strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen/Verbandssanktion<br />

• Auswirkungen des Legalitätsprinzips<br />

• Exkulpation durch Tax Compliance/TCMS<br />

• Verbandsinterne Untersuchungen<br />

• Prozessuale Fragen/Selbstanzeige<br />

• Umgang mit Strafverfolgungsbehörden<br />

Herr Kollege Dr. Sebastian Peters ist ein bundesweit anerkannter Spezialist für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.<br />

Von 2006 bis 2007 war er als Rechtsanwalt mit steuerstrafrechtlichem Schwerpunkt bei Flick<br />

Gocke Schaumburg in Bonn tätig, ehe er zunächst zur Staatsanwaltschaft Aachen und im Jahre 2009<br />

sodann zur Staatsanwaltschaft Bonn wechselte und dort für mehr als zehn Jahre der für das Wirtschafts-<br />

und Steuerstrafrecht zuständigen Abteilung angehörte. Er ist seit dem Jahr 2<strong>01</strong>6 als Lehrbeauftragter<br />

der Universität zu Köln im Schwerpunkt Steuerstrafrecht tätig und wird regelmäßig als Referent<br />

zu diesem Themenfeld angefragt. Darüber hinaus ist er Mitautor in führenden Kommen-tierungen zum<br />

Steuerstrafrecht (Kohlmann, Kommentar zum Steuerstrafrecht; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar<br />

zur Abgabenordnung sowie Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung) und gibt gemeinsam mit<br />

Prof. Dr. Harald Schaumburg das anerkannte Handbuch zum internationalen Steuerstrafrecht heraus<br />

(Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht).<br />

Herr Dr. Peters hat sich entschieden, in die Anwaltschaft zurückzukehren und sich dem Team der auf<br />

Steuerstreitverfahren und Steuerstrafrecht spezialisierten Partnerschaft Streck Mack Schwedhelm anzuschließen.<br />

Der <strong>KAV</strong> freut sich sehr, Herrn Dr. Peters als Referent begrüßen zu dürfen.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

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TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />

Herbstseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 15 Stunden FAO im Zuge<br />

des Herbstseminars im Transport- und Speditionsrecht zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten<br />

Personen steht für uns als Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen<br />

auch in diesem Jahr eine Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben.<br />

Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung im Jahr 2020 daher ausschließlich online<br />

angeboten. Die Inhalte werden in drei Modulen zu je 5 Stunden FAO an drei verschiedenen Terminen<br />

vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module beten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgendes Programm ankündigen zu können:<br />

Modul 1: Freitag, 18.06.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Seerecht und Lufttransportrecht im Rahmen des Rechts der Multimodaltransporte<br />

RA Armin Walther, Köln<br />

Modul 2: Donnerstag, 24.06.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Der „Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen“ in Theorie und Praxis<br />

RA Klaus-Peter Langenkamp, Düsseldorf<br />

Neues aus dem Transport- und Speditionsrecht<br />

RA Frank Geissler, Hamburg<br />

Modul 3: Donnerstag, <strong>01</strong>.07.<strong>2021</strong>, 10.00-16.30 Uhr<br />

Nähere Informationen zu den Vortragstiteln und Referenten werden wir Ihnen zeitnah unter<br />

www.kavonlineseminare.de präsentieren.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

555=§ 15 FAO<br />

Es lädt ein: <strong>KAV</strong><br />

Modul 1: Freitag, 18.06.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Modul 2: Donnerstag, 24.6.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Modul 3: Donnerstag, <strong>01</strong>.07.<strong>2021</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar - Webbinarraum<br />

Kostenbeitrag:<br />

Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 08.10., 29.10. und<br />

05.11.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied / anderer<br />

örtl. Anwaltvereine: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

(jeweils 5 Std. FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 15 Stunden erstellt.<br />

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Es lädt ein: Ausschuss Urheber- und Medienrecht<br />

Freitag, 17.09.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Samstag, 18.09.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Donnerstag, 23.09.<strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 17.09., 18.09. und<br />

23.09.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

(jeweils 5 Std. FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

Zum 8. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit dem Kölner<br />

Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar an. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Urheberund<br />

Medienrecht. Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für uns als Veranstalter an erster Stelle.<br />

Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen auch in diesem Jahr eine Planungssicherheit für Ihre<br />

FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung in diesem Jahr<br />

ausschließlich online angeboten. Die Inhalte werden in drei Modulen zu je 5 Std. FAO an drei verschiedenen<br />

Terminen vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Details zu den Preisen und Modulen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Ausschreibung.<br />

Nähere Informationen zu den Vortragstiteln und weiteren Referenten werden wir Ihnen zeitnah unter<br />

www.kavonlineseminare.de präsentieren.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

555=§ 15 FAO<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 15 Stunden erstellt.<br />

Es lädt ein: Ausschuss Verkehrsrecht<br />

Modul 1:<br />

Donnerstag, 16.04.<strong>2021</strong> von 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Modul 2:<br />

Donnerstag, 17.04.<strong>2021</strong> von 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Modul 3:<br />

Donnerstag, 19.04.<strong>2021</strong> von 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Ort: <strong>KAV</strong> Onlineseminar – Webinarraum<br />

VERKEHRSRECHT<br />

Frühjahrsseminar im Verkehrsrecht<br />

555=§ 15 FAO<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 15 Stunden FAO im Zuge<br />

des Frühjahrsseminars im Verkehrsrecht zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für<br />

uns als Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen auch in diesem<br />

Jahr eine Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird<br />

diese Veranstaltung im Jahr <strong>2021</strong> daher ausschließlich online angeboten. Die Inhalte werden in drei<br />

Modulen zu je 5 Stunden FAO an drei verschiedenen Terminen vermittelt.<br />

Programm:<br />

Modul 1, 16.04.<strong>2021</strong> von 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Der Haushaltsführungsschaden<br />

RA Andreas Engelbrecht, Düsseldorf<br />

Aktuelle Rechtsprechung und Probleme zur Abrechnung in Verkehrssachen<br />

RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid<br />

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

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Modul 2, 19.04.<strong>2021</strong><br />

Möglichkeiten der technischen Überprüfung amtlicher Messergebnisse vor dem Hintergrund der<br />

aktuellen Rechtsprechung des BVerfG<br />

SV Olaf Neidel, Perleberg<br />

Verteidigungsstrategien im Bußgeldverfahren<br />

RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />

Ausgesuchte aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht<br />

RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />

Verhinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren<br />

RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />

Modul 3, 20.04.<strong>2021</strong><br />

Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht von A wie Autokauf und<br />

Abhandenkommen bis Z wie Zwangsvollstreckung<br />

Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 73, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Kostenbeitrag:Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 16.04., 17.04. und<br />

19.04.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

(jeweils 5 Std. FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 15 Stunden erstellt.<br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

Managerhaftung und D&O-Versicherung (2,5 Std. FAO)<br />

Im Rahmen dieser Fortbildungsveranstaltung wird der Referent die Haftungssituation von Unternehmensleitern<br />

in Deutschland beleuchten. Er geht hierbei insbesondere auf die Schadenpraxis und die<br />

Absicherungsfunktion durch D&O-Police ein.<br />

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Franz Held ist in Deutschland als gefragter Managerhaftpflicht-<br />

Experte anerkannt. Auf sein Jurastudium an der Universität zu Köln folgte seine berufliche Karriere als<br />

Rechtsanwalt in einer renommierten Aachener Anwaltskanzlei.<br />

Mit zunehmendem Interesse an den Themen der Versicherungswirtschaft setzte Herr Held seinen<br />

Werdegang in der Generaldirektion eines führenden Versicherers fort, wo ihm bereits die Aufgabe der<br />

Implementierung einer D&O-Versicherungslösung sowie die spätere bundesweite Koordination des<br />

D&O-Geschäftes übertragen wurde.<br />

Herr Held war von der Gründung an und ist auch aktuell wieder Mitglied der D&O-Arbeitsgruppe des<br />

Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und zählt somit in Deutschland zu den<br />

D&O Experten der ersten Stunde.<br />

Nach seinem Wechsel zur VOV GmbH im Jahr 2000 ist Herr Held dort seit vielen Jahren in führender<br />

Position tätig. Herr Held ist ausgebildeter Wirtschaftsmediator (MuCDR) und zertifizierter Business<br />

Consultant (DVA). Als Autor von beinahe 100 Veröffentlichungen in den einschlägigen Fachmedien und<br />

als Mitherausgeber des „Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung“ sowie durch seine<br />

praxisnahen Fachvorträge gibt er sein Wissen zur Managerhaftung und zu D&O-Versicherungen weiter.<br />

Zudem verfügt Herr Held über einen Lehrauftrag an der RFH Köln.<br />

RA Franz M. Held, Köln<br />

Es lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht<br />

Datum: Mittwoch, 09.06.<strong>2021</strong>, 10.00 – 12.45 Uhr<br />

Konditionen:<br />

<strong>KAV</strong> Juniormitglieder € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglieder € 80,00<br />

Nichtmitglieder € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 74, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

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Es lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht<br />

Datum:<br />

Dienstag, 28. September <strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Dienstag, 05. Oktober <strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Dienstag, 26. Oktober <strong>2021</strong>, 10.00 – 16.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

Komplettbuchung 15 Std. FAO<br />

(inkl. drei Module a 5 Std. FAO am 28.09., 25.10. und<br />

26.10.<strong>2021</strong>)<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 375,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 75,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 399,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Nichtmitglied: € 450,00<br />

Ihr Preisvorteil:<br />

Sparen Sie € 81,00 im Vergleich zur Einzelbuchung<br />

Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

(jeweils 5 Std. FAO)<br />

Kostenbeitrag je Modul:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 150,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO Abs. 2<br />

wird für 5 bzw. 15 Stunden erteilt.<br />

12. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

Komplettbuchung sowie Einzelbuchung der Module 1, 2 und 3<br />

555=§ 15 FAO<br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e. V. die Gelegenheit, 15 Stunden FAO im Zuge<br />

des 12. Kölner Versicherungsrechtstages zu besuchen. Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für<br />

uns als Veranstalter an erster Stelle. Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen auch in diesen<br />

Zeiten Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu geben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird<br />

diese Veranstaltung daher ausschließlich online angeboten. Die Inhalte werden in drei Modulen zu je 5<br />

Stunden FAO an drei verschiedenen Terminen vermittelt. Die Komplettbuchung aller drei Module bieten<br />

wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an.<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgendes Programm ankündigen zu können:<br />

Die Betriebsschließungsversicherung in der Coronakrise – aktuelle Entwicklungen<br />

Prof. Dr. Michael Fortmann, LL.M., TH Köln<br />

Update Berufsunfähigkeitsversicherung – Grundlagen und neue Rechtsprechung<br />

Ri am OLG Dr. Volker Schepers, Hamm<br />

Nähere Informationen zu den weiteren Vortragstiteln und Referenten werden wir Ihnen zeitnah unter<br />

www.kavonlineseminare.de präsentieren.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 74, online unter www.kavonlineseminare.de, www.kav-seminare.<br />

de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE - ANMELDEFORMULAR | 69<br />

FRÜHJAHRS-, SOMMER-, HERBST- UND JAHRESENDVERANSTALTUNGEN <strong>2021</strong><br />

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen der Kölner Anwaltverein e.V. die Gelegenheit, 15 Vortragsstunden gemäß § 15 Abs. 2 FAO in einer Vielzahl von Rechtsgebieten<br />

zu absolvieren. Aufgrund der Corona-Pandemie musste der <strong>KAV</strong> für die Sicherstellung der Durchführbarkeit dieser Veranstaltungen einen neuen Weg gehen.<br />

Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht für uns als Veranstalter an erster Stelle.<br />

Zudem ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen trotz Pandemie und unvorhersehbarer Entwicklungen eine Planungssicherheit für Ihre FAO-Fortbildungen zu<br />

geben. Aus diesem Grunde werden diese Veranstaltungen auch im Jahr <strong>2021</strong> ausschließlich online angeboten. Die Inhalte werden in jeweils drei Modulen zu je<br />

5 Stunden FAO an drei verschiedenen Terminen vermittelt.<br />

Die Komplettbuchung aller drei Module bieten wir Ihnen zu vergünstigten Konditionen an. Mehr Informationen zu unseren<br />

Herbst- und Jahresendveranstaltungen finden Sie ab Seite 70v oder unter www.kavonline.de.<br />

11. Kölner Bankrechtstag<br />

• Modul 1: 19. März <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 22. März <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 23. März <strong>2021</strong><br />

Frühjahrsseminar im Verkehrsrecht<br />

• Modul 1: 16. April <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 19. April <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 20. April <strong>2021</strong><br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht<br />

• Modul 1: 17. September <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 18. September <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 23. September <strong>2021</strong><br />

555=§ 15 FAO 555=§ 15 FAO<br />

12. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong><br />

• Modul 1: 28. September <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 05. Oktober <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 26. Oktober <strong>2021</strong><br />

555=§ 15 FAO 555=§ 15 FAO<br />

Sommerseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

• Modul 1: 18. Juni <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 24. Juni <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: <strong>01</strong>. Juli <strong>2021</strong><br />

Sommerseminar im Familienrecht<br />

• Modul 1: 26. August <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 02. September <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 09. September <strong>2021</strong><br />

7. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

• Modul 1: 07. September <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 14. September <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 21. September <strong>2021</strong><br />

11. NRW IT-Rechtstag 555=§ 15 FAO<br />

• Modul 1: 16. September <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 17. September <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 23. September <strong>2021</strong><br />

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555=§ 15 FAO<br />

555=§ 15 FAO<br />

Jahresendveranstaltung<br />

im Bau- und Architektenrecht<br />

• Modul 1: 08.Oktober <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 29. Oktober <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 05. November <strong>2021</strong><br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

• Modul 1: 04. November <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 18. November <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 25. November <strong>2021</strong><br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

• Modul 1: 17. November <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 24. November <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: <strong>01</strong>. Dezember <strong>2021</strong><br />

•<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2021</strong><br />

• Modul 1: 26. November <strong>2021</strong><br />

• Modul 2: 03. Dezember <strong>2021</strong><br />

• Modul 3: 10. Dezember <strong>2021</strong><br />

555=§ 15 FAO<br />

555=§ 15 FAO<br />

555=§ 15 FAO<br />

555=§ 15 FAO<br />

Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in dieser <strong>Ausgabe</strong> oder auf<br />

unserer Online-Buchungsplattform www.kavonline.de. Bitte beachten Sie die Preisstruktur für <strong>KAV</strong> Mitglieder, <strong>KAV</strong> Jungmitglieder und Nichtmitglieder.


70 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

ANMELDEFORMULAR <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

Kölner Anwaltverein e. V., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle Seiten<br />

per E-Mail-Scan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank!<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

Arbeitsrecht<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

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17.03.<strong>2021</strong> O-ArbR1-03-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Homeoffice - aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen (2 Std. FAO) JM: € 60,00/ M: € 70,00/ NM: € 80,00<br />

04.05.<strong>2021</strong> O-ArbR1-05-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Update: Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte<br />

Kündigung (3 Std. FAO)<br />

10.-24.09.<strong>2021</strong> O-SozR1-09-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit der<br />

Beendigung vonArbeits-/Beschäftigungsverhältnissen - Komplettbuchung (2 x 2,5 Std. FAO)<br />

10.09.<strong>2021</strong> O-SozR1-09-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit der<br />

Beendigung vonArbeits-/Beschäftigungsverhältnissen - Modul 1 (2,5 Std. FAO)<br />

24.09.<strong>2021</strong> O-SozR1-09-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit der<br />

Beendigung vonArbeits-/Beschäftigungsverhältnissen - Modul 2 (2,5 Std. FAO)<br />

JM: € 90,00/ M: € 105,00/ NM: € 135,00<br />

JM: € 140,00/ M: € 160,00/ NM: € 180,00<br />

JM: € 70,00/ M: € 80,00/ NM: € 90,00<br />

JM: € 70,00/ M: € 80,00/ NM: € 90,00<br />

18.11., 25.11., 02.12.<strong>2021</strong> O-ArbR1-11-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht - Komplettbuchung (3 x 5 Std. FAO) JM: € 375,00 / M: € 399,00/ NM: € 450,00<br />

18.11.<strong>2021</strong> O-ArbR1-11-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

25.11.<strong>2021</strong> O-ArbR1-11-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

02.12.<strong>2021</strong> O-ArbR1-11-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

19.03., 22.03.,<br />

23.03.<strong>2021</strong><br />

O-BankR1-03-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 11. Kölner Bankrechtstag - Komplettbuchung (3 x 5 Std. FAO) JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

19.03.<strong>2021</strong> O-BankR1-03-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 11. Kölner Bankrechtstag - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

22.03.<strong>2021</strong> O-BankR1-03-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 11. Kölner Bankrechtstag - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

23.03.<strong>2021</strong> O-BankR1-03-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 11. Kölner Bankrechtstag - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Bau- und Architektenrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

28.05.<strong>2021</strong> O-BauR1-05-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Forum Bau- und Architektenrecht (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

08.10., 29.10.,<br />

05.11.<strong>2021</strong><br />

O-BauR1-11-21<br />

<strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht - Komplettbuchung<br />

(3 x 5 Std. FAO)<br />

JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

08.10.<strong>2021</strong> O-BauR1-11-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

29.10.<strong>2021</strong> O-BauR1-11-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

05.11.<strong>2021</strong> O-BauR1-11-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Betreuungsrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

15.06.<strong>2021</strong> O-BetreuR1-06-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Einführung in das Betreuungsrecht (2,5 Std.) JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

Erbrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

07.06.<strong>2021</strong> O-ErbR1-06-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Testamentsvollstreckung unter Beachtung der Ausgleichungsvorschriften im<br />

Erbrecht (2,5 Std. FAO)<br />

JM: € 70,0 0/ M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

25.08.<strong>2021</strong> O-ErbR1-08-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Aktuelle erbrechtliche Rechtsprechung - interaktiv (2,5 Std. FAO) JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

27.10.<strong>2021</strong> O-ErbR1-10-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Testamente reparieren - Fehlerhafte Gestaltungen erkennen und korrigieren -<br />

(2,5 Std. FAO)<br />

JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

weiter auf der nächsten Seite


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE - ANMELDEFORMULAR | 71<br />

Familienrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

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☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

13.04.<strong>2021</strong> O-FamR1-04-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Aktuelle Entwicklungen im Kindschaftsrecht (2,5 Std. FAO) JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

27.05.<strong>2021</strong> O-FamR1-05-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Update: Aktuelle Entwicklungen im ehelichen Güterrecht und bei der<br />

Haushaltsteilung (2,5 Std. FAO)<br />

26.08., 02.09.,<br />

09.09.021<br />

JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

O-FamR1-08-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Sommerseminar im Familienrecht - Komplettbuchung (3 x 5 Std. FAO) JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

26.08.<strong>2021</strong> O-FamR1-08-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Sommerseminar im Familienrecht - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

02.09.<strong>2021</strong> O-FamR1-08-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Sommerseminar im Familienrecht - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

09.09.<strong>2021</strong> O-FamR1-08-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Sommerseminar im Familienrecht - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Gewerblicher Rechtsschutz<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

04.11., 18.11., 25.11.<strong>2021</strong> O-GR1-11-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz - Komplettbuchung (3 x 5 Std. FAO) JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

04.11.<strong>2021</strong> O-GR1-11-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

18.11.<strong>2021</strong> O-GR1-11-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

25.11.<strong>2021</strong> O-GR1-11-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

07.09., 14.09.,<br />

21.09.<strong>2021</strong><br />

O-GesR1-09-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 7. Kölner Gesellschaftsrechtstag - Komplettbuchung (3 x 5 Std. FAO) JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

07.09.<strong>2021</strong> O-GesR1-09-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 7. Kölner Gesellschaftsrechtstag - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

14.09.<strong>2021</strong> O-GesR1-09-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 7. Kölner Gesellschaftsrechtstag - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

21.09.<strong>2021</strong> O-GesR1-09-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 7. Kölner Gesellschaftsrechtstag - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Informationstechnologierecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

16.09., 17.09.,<br />

23.09.<strong>2021</strong><br />

O-ITR1-09-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 11. NRW IT-Rechtstag - Komplettbuchung (3 x 5 Std. FAO) JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

16.09.<strong>2021</strong> O-ITR1-09-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 11. NRW IT-Rechtstag - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

17.09.<strong>2021</strong> O-ITR1-09-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 11. NRW IT-Rechtstag - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

23.09.<strong>2021</strong> O-ITR1-09-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 11. NRW IT-Rechtstag - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Medizinrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

16.03.<strong>2021</strong> O-MedR1-03-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Neuigkeiten aus dem Berufsrecht der Ärzte (2,5 Std. FAO) JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

Miet- und WEG-Recht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

26.03.<strong>2021</strong> O-MietR2-03-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Das neue WEG-Recht: Schwerpunkt Verwaltung und Eigentümerversammlung<br />

(3 Std. FAO)<br />

JM: € 70,00/ M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

11.06.<strong>2021</strong> O-MietR1-06-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Aktuelle Brennpunkte des gewerblichen Mietrechts (3 Std. FAO) JM € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

26.11., 03.12.,<br />

10.12.<strong>2021</strong><br />

O-MietR1-11-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Kölner Mietrechtstage <strong>2021</strong> - Komplettbuchung (3 x 5 Std. FAO) JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

26.11.<strong>2021</strong> O-MietR1-11-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Kölner Mietrechtstage <strong>2021</strong> - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

03.12.<strong>2021</strong> O-MietR1-11-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Kölner Mietrechtstage <strong>2021</strong> - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

10.12.<strong>2021</strong> O-MietR1-11-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Kölner Mietrechtstage <strong>2021</strong> - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Migrationsrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

25.03.<strong>2021</strong> O-MigR1-03-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Aktuelle Rechtsprechung im Flüchtlingsrecht (2,5 Std. FAO) JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

☐<br />

11.05.<strong>2021</strong> O-MigR1-05-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Aktuelle Rechtsprechung zur Dublin III-VO und Sekundärmigration<br />

(2,5 Std. FAO)<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied<br />

JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

weiter auf der nächsten Seite


72 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE - ANMELDEFORMULAR<br />

Mitarbeiterseminare, Klausurenkurse<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

13.03.-10.04.<strong>2021</strong> KLK1-03-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer <strong>2021</strong><br />

- Komplettbuchung (4 x 4 Stunden)<br />

13.03.<strong>2021</strong> KLK1-03-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer <strong>2021</strong><br />

- Thema: Rechtskunde (4 Stunden)<br />

20.03.<strong>2021</strong> KLK1-03-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer <strong>2021</strong><br />

- Thema: ZPO (4 Stunden)<br />

27.03.<strong>2021</strong> KLK1-03-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer <strong>2021</strong><br />

- Thema: RVG (4 Stunden)<br />

10.04.<strong>2021</strong> KLK1-03-21-4 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer <strong>2021</strong><br />

- Thema: ReWe (4 Stunden)<br />

Mitarbeiterseminare, Klausurenkurse<br />

AMK: € 125,00 / AVK: € 170,00<br />

AMK: € 35,00 / AVK: € 49,00<br />

AMK: € 35,00 / AVK: € 49,00<br />

AMK: € 35,00 / AVK: € 49,00<br />

AMK: € 35,00 / AVK: € 49,00<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

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☐<br />

☐<br />

30.10.-20.11.<strong>2021</strong> KLK1-10-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Winter <strong>2021</strong> -<br />

Komplettbuchung (4 x 4 Stunden)<br />

30.10.<strong>2021</strong> KLK1-10-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Winter <strong>2021</strong> -<br />

Thema: Rechtskunde (4 Stunden)<br />

06.11.<strong>2021</strong> KLK1-10-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Winter <strong>2021</strong> -<br />

Thema: ZPO (4 Stunden)<br />

13.11.<strong>2021</strong> KLK1-10-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Winter <strong>2021</strong> -<br />

Thema: RVG (4 Stunden)<br />

20.11.<strong>2021</strong> KLK1-10-21-4 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Winter <strong>2021</strong> -<br />

Thema: ReWe (4 Stunden)<br />

Crashkure<br />

AMK: € 125,00 / AVK: € 170,00<br />

AMK: € 35,00 / AVK: € 49,00<br />

AMK: € 35,00 / AVK: € 49,00<br />

AMK: € 35,00 / AVK: € 49,00<br />

AMK: € 35,00 / AVK: € 49,00<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

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☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

17.04.<strong>2021</strong> O-CK2-04-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE: Mitarbeiter-Crash-Kurs - Thema: Notfallkoffer zum Bestehen - alles rund um<br />

die Prüfungen<br />

MMK: € 70,00 / MVK: € 99,00<br />

24.04.<strong>2021</strong> O-CK1-04-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE: Mitarbeiter-Crash-Kurs - Thema: RVG und WiSo MMK: € 70,00 / MVK: € 99,00<br />

29.05.<strong>2021</strong> O-CK1-05-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE: Mitarbeiter-Crash-Kurs - Thema: ZPO und ZV im Detail MMK: € 70,00 / MVK: € 99,00<br />

21.08.<strong>2021</strong> O-CK1-08-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE: Mitarbeiter-Crash-Kurs - Thema: Rechtsgrundlagen und Rechtsanwendung –<br />

die verschiedenen Rechtsgebiete<br />

18.09.<strong>2021</strong> O-CK1-09-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE: Mitarbeiter-Crash-Kurs - Thema: Vertragsarten und ihre Auswirkungen auf die<br />

Rechtsgebiete<br />

09.10.<strong>2021</strong> O-CK2-10-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE: Mitarbeiter-Crash-Kurs - Thema: Notfallkoffer zum Bestehen - alles rund um<br />

die Prüfungen<br />

MMK: € 70,00 / MVK: € 99,00<br />

MMK: € 70,00 / MVK: € 99,00<br />

MMK: € 70,00 / MVK: € 99,00<br />

23.10.<strong>2021</strong> O-CK1-10-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE: Mitarbeiter-Crash-Kurs - Thema: RVG und WiSo MMK: € 70,00 / MVK: € 99,00<br />

11.12.<strong>2021</strong> O-CK1-12-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINARE: Mitarbeiter-Crash-Kurs - Thema: ZPO und ZV im Detail MMK: € 70,00 / MVK: € 99,00<br />

RefaRep<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

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☐<br />

☐<br />

☐<br />

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24.03.<strong>2021</strong> O-Refa-<br />

Rep2-03-20<br />

<strong>KAV</strong> RefaRep - Thema: Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht (Teil 2) MMK: kostenfrei / MVK: € 15,00<br />

07.04.<strong>2021</strong> O-RefaRep1-04-20 <strong>KAV</strong> RefaRep - Thema: RVG; Vergütung und Kosten (Teil 1) MMK: kostenfrei / MVK: € 15,00<br />

21.04.<strong>2021</strong> O-RefaRep2-04-21 <strong>KAV</strong> RefaRep - Thema: RVG; Vergütung und Kosten (Teil 2) MMK: kostenfrei / MVK: € 15,00<br />

05.05.<strong>2021</strong> O-RefaRep1-05-21 <strong>KAV</strong> RefaRep - Thema: Zwangsvollstreckung (Teil 1) MMK: kostenfrei / MVK: € 15,00<br />

19.05.<strong>2021</strong> O-RefaRep2-05-21 <strong>KAV</strong> RefaRep - Thema: Zwangsvollstreckung (Teil 2) MMK: kostenfrei / MVK: € 15,00<br />

02.06.<strong>2021</strong> O-RefaRep1-06-21 <strong>KAV</strong> RefaRep - Thema: Kommunikation, Orga und Mandantenbetreuung (Teil 1) MMK: kostenfrei / MVK: € 15,00<br />

16.06.<strong>2021</strong> O-RefaRep2-06-21 <strong>KAV</strong> RefaRep - Thema: Kommunikation, Orga und Mandantenbetreuung (Teil 2) MMK: kostenfrei / MVK: € 15,00<br />

RVG Seminare<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

26.04.<strong>2021</strong> O-RVG1-04-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Vergütungsvereinbarungen unter Berücksichtigung des Erfolgshonorars<br />

(2 x 4 Stunden)<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied<br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 160,00<br />

<strong>01</strong>.09.<strong>2021</strong> O-RVG1-11-20 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: RVG Gesetzesänderung wegen Schutz vor Inkassomissbrauch (4 Stunden) JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 70,00<br />

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<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE - ANMELDEFORMULAR | 73<br />

Sozialrecht<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

15.04.<strong>2021</strong> O-SozR1-04-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Auswirkungen des neuen Vergütungsrechts und aktuelle Probleme auf das<br />

Sozialrecht (2,5 Std. FAO)<br />

JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

10.05.<strong>2021</strong> O-SozR1-05-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Arbeits-, Sozial- und Strafrecht im Diskurs (2,5 Std. FAO) JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

30.06.-29.09.<strong>2021</strong> O-SozR1-06-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Highlights der Rechtsprechung des BSG und LSG - Komplettbuchung<br />

(2 x 2,5 Std. FAO)<br />

JM: € 140,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

30.06.<strong>2021</strong> O-SozR1-06-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Highlights der Rechtsprechung des BSG und LSG - Modul 1 (2,5 Std. FAO) JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

29.09.<strong>2021</strong> O-SozR1-06-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Highlights der Rechtsprechung des BSG und LSG - Modul 2 (2,5 Std. FAO) JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

10.-24.09.<strong>2021</strong> O-SozR1-09-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit der<br />

Beendigung vonArbeits-/Beschäftigungsverhältnissen - Komplettbuchung (2 x 2,5 Std. FAO)<br />

10.09.<strong>2021</strong> O-SozR1-09-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit der<br />

Beendigung vonArbeits-/Beschäftigungsverhältnissen - Modul 1 (2,5 Std. FAO)<br />

24.09.<strong>2021</strong> O-SozR1-09-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit der<br />

Beendigung vonArbeits-/Beschäftigungsverhältnissen - Modul 2 (2,5 Std. FAO)<br />

Sportrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

25.06.<strong>2021</strong> O-SportR1-06-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Strafen durch Sport(schieds-)gerichtsbarkeit und die Überprüfung ihrer Entscheidungen<br />

durch staatliche Gerichte (5 Std. FAO)<br />

Steuerrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

JM: € 140,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

28.04.<strong>2021</strong> O-SteuR1-04-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Aktuelle Entwicklungen im Steuerstrafrecht (2 Std. FAO) JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 80,00<br />

16.06.<strong>2021</strong> O.SteuR1-06-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Verbandssanktionsgesetz und Steuerrecht (2 Std. FAO) JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 80,00<br />

02.12.<strong>2021</strong> O-SteuR1-02-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Tax Compliance (2 Std. FAO) JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 80,00<br />

Strafrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

28.04.<strong>2021</strong> O-SteuR1-04-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Aktuelle Entwicklungen im Steuerstrafrecht (2 Std. FAO) JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 80,00<br />

29.04.<strong>2021</strong> O-StrafR1-04-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung und Verteidigungsansätze<br />

(4 Std. FAO)<br />

JM: € 80,00 / M: € 90,00 / NM: € 100,00<br />

16.06.<strong>2021</strong> O-SteuR1-06-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Verbandssanktionsgesetz und Steuerrecht (2 Std. FAO) JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 80,00<br />

Transport- und Speditionsrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

18.06., 24.06.,<br />

<strong>01</strong>.07.<strong>2021</strong><br />

O-TransR1-06-21<br />

<strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Sommerseminar im Transport- und Speditionsrecht - Komplettbuchung<br />

(3 x 5 Std. FAO)<br />

JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

18.06.<strong>2021</strong> O-TransR1-06-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Sommerseminar im Transport- und Speditionsrecht - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

24.06.<strong>2021</strong> O-TransR1-06-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Sommerseminar im Transport- und Speditionsrecht - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

<strong>01</strong>.07.<strong>2021</strong> O-TransR1-06-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Sommerseminar im Transport- und Speditionsrecht - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Urheber- und Medienrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

17.09., 18.09.,<br />

23.09.<strong>2021</strong><br />

O-UrhebR1-09-21<br />

<strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht - Komplettbuchung (3 x 5 Std.<br />

FAO)<br />

JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

17.09.<strong>2021</strong> O-UrhebR1-09-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

18.09.<strong>2021</strong> O-UhebR1-09-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

23.09.<strong>2021</strong> O-UhebR1-09-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

Verkehrsrecht<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

☐<br />

16.04., 19.04.,<br />

20.04.<strong>2021</strong><br />

O-VerkR1-04-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Frühjahrsseminar im Verkehrsrecht - Komplettbuchung (3 x 5 Std. FAO) JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

16.04.<strong>2021</strong> O-VerkR1-04-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Frühjahrsseminar im Verkehrsrecht - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

19.04.<strong>2021</strong> O-VerkR1-04-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Frühjahrsseminar im Verkehrsrecht - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

20.04.<strong>2021</strong> O-VerkR1-04-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Frühjahrsseminar im Verkehrsrecht - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

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74 | <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE - ANMELDEFORMULAR<br />

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung.<br />

In dieser <strong>Ausgabe</strong> des <strong>KAV</strong> Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser <strong>Ausgabe</strong> geplanten Seminare der nächsten<br />

Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten<br />

Anschluss zur finalen Planung auf unserer <strong>KAV</strong> Onlineplattform im Internet untewww.kavonlineseminare.de sowie unter www.kav-seminare.de, in unserem<br />

monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden <strong>KAV</strong> Magazinen erfolgen. Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung.<br />

Seinen Mitgliedern gewährt der <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis.<br />

Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!<br />

Versicherungsrecht<br />

HINWEISE DER REDAKTION<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied<br />

× Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

☐<br />

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09.06.<strong>2021</strong> O-VersR1-06-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: Managerhaftung und D&O-Versicherung (2,5 Std. FAO) JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

28.09., 05.10.,<br />

26.10.<strong>2021</strong><br />

O-VersR1-09-21 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 12. Kölner Versicherungsrechtstag - Komplettbuchung (3 x 5 Std. FAO) JM: € 375,00 / M: € 399,00 / NM: € 450,00<br />

28.09.<strong>2021</strong> O-VersR1-09-21-1 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 12. Kölner Versicherungsrechtstag - Modul 1 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

05.10.<strong>2021</strong> O-VersR1-09-21-2 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 12. Kölner Versicherungsrechtstag - Modul 2 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

26.10.<strong>2021</strong> O-VersR1-09-21-3 <strong>KAV</strong> ONLINESEMINAR: 12. Kölner Versicherungsrechtstag - Modul 3 (5 Std. FAO) JM: € 150,00 / M: € 160,00 / NM: € 180,00<br />

ANMELDEFORMULAR <strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE<br />

IHRE DATEN<br />

<strong>KAV</strong> Kontakt: Fax: 0221/28 56 02 -21 oder E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

Bitte auswählen:<br />

Jungmitglied <strong>KAV</strong> Mitglied <strong>KAV</strong> Nichtmitglied<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Gerichtsfach-Nr.:<br />

Mitgliedernummer (falls vorhanden und zur Hand)<br />

Rechnungsadresse, falls abweichend<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres<br />

Buchungswunsches sowie eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter<br />

Angabe Ihrer Rechnungsnummer. Vielen Dank!


<strong>KAV</strong>ONLINESEMINARE - ANMELDEFORMULAR | 75<br />

1. Veranstalter des Fortbildungsangebots<br />

Veranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V.,<br />

satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden,Herrn RA<br />

Markus Trude, oder den stellv.<br />

Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus<br />

Werner (gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner<br />

Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom11. September<br />

2<strong>01</strong>2), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln,eingetragen<br />

im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln,<br />

43 VR 4781;Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags<br />

9.00 Uhr bis 15.00 Uhr), Telefax: 0221/4414-57, E-Mail: service@<br />

koelner-anwaltverein.de, Internet: www.koelner-anwaltverein.<br />

de/KoelnerAnwalt-Verein-e.V<br />

2. Geltungsbereich<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen<br />

und Fachanwaltslehrgänge nach Maßgabe<br />

dieser Teilnahmebedingungen durch.<br />

3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns<br />

zustande Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten www.<br />

koelner-anwaltverein.de oder www.koelner-anwaltverein.de/<br />

KoelnerAnwaltVerein-e.V, über unsere Mitgliederzeitschrift<br />

„<strong>KAV</strong> Magazin“, über einen unserer Flyer oder auf sonstigem<br />

Weg (z.B. über ein Anmeldeformular unter www.kav-seminare.<br />

de) Fortbildungsveranstaltungen anbieten, stellt dies lediglich<br />

eine<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem<br />

Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon absenden,<br />

geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Wir bestätigen<br />

Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss.<br />

Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden<br />

wir Ihnen die vorgenannte Bestätigung per E-Mail.<br />

4. Annahme der Buchung<br />

Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief, Telefon<br />

oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb von<br />

ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum Abschluss des<br />

Vertrages über die von Ihnen gewünschte Fortbildungsveranstaltung<br />

annehmen.<br />

5. Widerrufsrecht<br />

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe<br />

der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein<br />

Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung<br />

zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen noch<br />

selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden<br />

kann.<br />

a) Widerrufsbelehrung<br />

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne<br />

Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist<br />

beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.<br />

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die<br />

Kölner AnwaltVerein e. V. Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Telefax: 0221/4414-57 E-Mail: service@koelner-anwaltverein.<br />

de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit derPost<br />

versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,<br />

diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der<br />

Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die<br />

Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist<br />

absenden.<br />

b) Widerrufsfolgen<br />

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle<br />

Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich<br />

der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die<br />

sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung<br />

als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung<br />

gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn<br />

Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung<br />

über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangenist.<br />

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,<br />

das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt<br />

haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas<br />

anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser<br />

Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die<br />

Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll,<br />

so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der<br />

dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der<br />

Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags<br />

unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen<br />

im Vergleich zum Gesamtumfang der im<br />

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br />

6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit<br />

Sämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise inklusive<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühren für<br />

Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse,<br />

Zusatzausbildungen etc.) wird mit dem Zugang<br />

der Rechnung fällig.Soweit wir dies anbieten, können Sie zu<br />

ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum<br />

Zeitpunkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt<br />

der berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des Kölner<br />

Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als Rechtsanwalt<br />

zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch<br />

die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen<br />

Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit<br />

einem sog. Bildungsscheck.<br />

7. Sonderkündigungsrecht<br />

a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren<br />

Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von Ihnen<br />

gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In diesem Fall<br />

erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von<br />

30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig.<br />

Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung<br />

finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns<br />

berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder<br />

Zusatzausbildungen Sie können bis zu zwei Monate vor<br />

Beginn des Fachanwaltskurses<br />

oder der Zusatzausbildung den von Ihnen<br />

gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung kündigen.<br />

In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte<br />

Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale inHöhe von<br />

30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig.<br />

Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung<br />

finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns<br />

berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

c) Form der Kündigung<br />

Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oderper<br />

E-Mail erklären.<br />

8. Programmänderung und Absage von<br />

Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner<br />

Anwaltverein Service GmbH Wir bitten um Verständnis dafür,<br />

dass wir Fortbildungsveranstaltungen jeglicher Art absagen<br />

können, wenn z.B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahlnicht<br />

erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht<br />

Gebrauch machen, informieren wir Sie von unserer Absage so<br />

rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich<br />

stets online über die aktuellen Kursinformationen oder kontaktieren<br />

Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

absagen, erstatten wir Ihnen die bezahlte<br />

Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche<br />

sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob<br />

fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen<br />

Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

9. Arbeitsunterlagen<br />

Im Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen<br />

die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Wir<br />

weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf<br />

diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der<br />

jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese<br />

Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung<br />

per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen<br />

der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen Sie<br />

ihre E-Mail-Adresse eintragen können.<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. haftet nicht für den Inhalt der<br />

Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen,<br />

es sei denn der Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig.<br />

10. Urheberrecht<br />

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht auszugsweise<br />

– ohne Einwilligung des entsprechenden Referenten und des<br />

Kölner Anwaltverein e. V. vervielfältigen.<br />

Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern der<br />

entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur<br />

Verfügung.<br />

11. Datenschutz<br />

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben<br />

und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns<br />

übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B.<br />

Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur<br />

Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung.<br />

Sollten Sie Informationen über weitere Veranstaltungen<br />

wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung.<br />

Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer<br />

Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte<br />

mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren<br />

dürfen.<br />

12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat<br />

a) Fortbildungsveranstaltungen Sofern Sie an einer unserer<br />

Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, erteilen<br />

wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer<br />

Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen<br />

wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer<br />

Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie<br />

darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung<br />

durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen.<br />

Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies<br />

setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die<br />

Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.<br />

Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet.<br />

Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für<br />

Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.<br />

b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen<br />

Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines<br />

unserer Fachanwaltskurse oder einer unserer Zusatzausbildungen,<br />

erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis<br />

Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der<br />

Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein,<br />

bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen<br />

Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste<br />

zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren<br />

für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt<br />

haben.<br />

13. Haftungsbegrenzung<br />

Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher<br />

Aufwendungen richten sich nach den folgenden<br />

Bestimmungen.<br />

a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns<br />

beruhen, haften wir unbeschränkt.<br />

b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt<br />

nur bei Nichtvorhandensein der garantierten<br />

Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine<br />

Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung<br />

des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist<br />

(Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung<br />

einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das<br />

Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts<br />

sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im<br />

Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet<br />

werden muss.<br />

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts<br />

(United Nations Convention on Contracts for<br />

the International Sale of Goods, CISG) an.<br />

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile<br />

ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />

dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.


76 | A N N O N C E N<br />

A N N O N C E N<br />

RECHTSANWÄLTE/RECHTSANWÄLTINNEN<br />

Wir sind eine in Bergheim ansässige Anwaltskanzlei u. suchen Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte. Ihr optimales Profil: hervorragende fachliche Kenntnisse,<br />

eine ausgeprägte Fähigkeit zur lösungsorientierten Beratung, 2- bis 4-jährige Berufserfahrung, Teamfähigkeit, Freude an überdurchschnittlichen Leistungen,<br />

Kollegialität u. Aufgeschlossenheit, Sie haben einen Bezug zum Erftkreis. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Auch qualifizierte Berufsanfänger u. Referendare<br />

(m/w) sind uns jederzeit willkommen. Schicken Sie uns die Bewerbungsunterlagen am besten online zu.<br />

Anfragen an: Rechtsanwälte Müller-Stein, Schützenstraße 5, 5<strong>01</strong>26 Bergheim, Tel.: 02271/7691-0, E-Mail: RAe.Mueller-Stein@t-online.de<br />

BÜROGEMEINSCHAFT<br />

Wir sind eine dynamische, unkomplizierte Bürogemeinschaft im Herzen von Frechen mit Sitz in einem wunderschönen Industriedenkmal der Ringlokhallen.<br />

Die Kanzlei besteht zurzeit aus 2 Fachanwälten (FamR, SteuerR). Gesucht wird ein/e Kollege/in gerne mit ergänzenden Fachbereichen, z. B. dem ArbeitsR,<br />

BauR, StrafR, Miet- u. WEG-R. etc. Wir bieten einen Büroraum (ca. 30 qm) inkl. Mitbenutzung der Kanzleiräumlichkeiten, der Küche, der Parkplätze u. der technischen<br />

Anlagen. Anfragen an: RAin Andrea Cottin, E-Mail: kanzlei@ringlokhallen.com<br />

========<br />

Wir, zwei Fachanwälte für VerkehrsR, suchen ab sofort eine/n RAin/RA zur Beteiligung an unserer Bürogemeinschaft. Die Büroräume (ca. 150 qm) befinden<br />

sich in zentraler Innenstadtlage in einer ruhigen Seitenstraße vom Kölner Neumarkt. Es wird ein Büroraum ca. 17 qm zur selbständigen Nutzung angeboten.<br />

Darüber hinaus können Besprechungszimmer, Küche etc. mitbenutzt werden. Eine Anbindung an den kanzleieigenen Server ist ebenfalls möglich. Die Kostenbeteiligung<br />

beläuft sich aktuell auf rund € 640,00 netto. In diesem Betrag sind die Miete, Nebenkosten- u. Stromvorauszahlung u. die Getränkepauschale<br />

(Kaffee, Wasser) enthalten. Anfragen an: RA Yves Junker, Tel.: 0221/27234938 o. E-Mail: fachanwalt@kanzlei-junker.de<br />

========<br />

Quirlige Sozietät im Herzen Nippes bestehend aus zwei Fachanwälten (FA für StrafR, FA für FamilienR u. VerkehrsR) sucht Kollegin o. Kollegen, gerne mit<br />

ergänzenden Fachbereichen (z. B. MietR, ArbeitsR). Zur Verfügung stehen 1 bis 2 Büroräume, gegebenenfalls Personal u. technische Anlagen. Faire Bedingungen.<br />

Anfragen an: RA Wilke, Tel.: 0221/9731770<br />

========<br />

Wir, die RAe Hostell & Schmitz, mit Sitz in Reichshof u. Langenfeld suchen für unsere verkehrsgünstig in Langenfeld gelegene Kanzlei einen o. zwei Kollegen<br />

(m/w/d) zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, zunächst in Bürogemeinschaft. Die Kanzlei, bestehend aus zwei Berufsträgern u. zwei RA-Fachangestellten,<br />

ist bisher schwerpunktmäßig baurechtlich orientiert. Die Büroinfrastruktur steht gegen faire Kostenbeteiligung zur Verfügung. Ein Kollege wird seine<br />

anwaltliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich einschränken, so dass bei Interesse ggf. auch einzelne Mandate übernommen werden könnten,<br />

dies ist allerdings keine Bedingung.<br />

Anfragen an: Hostell & Schmitz Rechtsanwälte, Leichlinger Straße 14, 40764 Langenfeld, E-Mail: j.hostell@ra-hostell.de<br />

========<br />

Bieten Bürogemeinschaft mit Infrastruktur. Rechtsanwaltskanzlei mit zivilrechtlichem Schwerpunkt u. a. ArbeitsR, FamilienR, ErbR u. Forderungsinkasso in<br />

bester Lage von Bad Honnef bietet Kollegin/Kollegen ab sofort Einstieg in Bürogemeinschaft mit Möglichkeit zur Kanzleiübernahme.<br />

Anfragen schriftlich an: CHIFFRE <strong>KAV</strong>1/<strong>2021</strong> - 1<br />

========<br />

Bürogemeinschaft in zentraler Innenstadtlage (Friesenplatz) hat ab sofort einen gut geschnittenen hellen Büroraum von ca. 25 qm zur Untervermietung an<br />

eine nette Kollegin o. einen netten Kollegen (m/w/d) frei. Ein repräsentativer Besprechungsraum, Teeküche etc. ist vorhanden. Anfragen an:<br />

Tel.: 0221/9440980<br />

========<br />

Eine seit langem am Markt etablierte Sozietät im Kölner Westen bietet 1 o. 2 Büroräume einschl. der Nutzung des Besprechungszimmers für eine Bürogemeinschaft<br />

ae repräsentativen Kanzleiräumlichkeiten liegen verkehrsgünstig an der Aachener Straße. Die zusätzliche Nutzung des Sekretariatsservices, von Parkplätzen<br />

etc. ist optional. Ein weiterer Sekretariatsarbeitsplatz kann zusätzlich eingerichtet werden. Anfragen an: RA Burghof, Tel.: 02234/991220,<br />

E-Mail: d.burghof@kb-rechtskompetenz.de<br />

========<br />

Sie sind Berufsein- o. -aussteiger u. möchten Ihre allg. Bürokosten für diese Start- od. Abwicklungsphase geringhalten o. senken?<br />

Sie suchen einen repräsentativen Büroraum in Timesharing zur Besprechung mit Mandanten incl. Empfang, Wartezimmer, Telefon- u. Postannahme pp. Netto/<br />

Monat pauschal incl. NK € 150,00.Anfragen an: E-Mail: rechtsanwalt@ra-gutsche.de, Tel.:0221/441256<br />

========<br />

Sie möchten in den kurzfristigen Ruhestand? RA-Kanzlei (mögl. ZivilR) im westl. Köln zur Übernahme u./o. Abwicklung gesucht. Anfragen an: E-Mail:<br />

kanzlei-uebergabe@gmx.de<br />

========<br />

Bürogemeinschaft gesucht: FA für Bau- u. ArchitektenR, renommiert u. erfolgreich, sucht eine Wirkungsstätte für sich (Raumbedarf ca. 20-25 qm) u. 1 - 2<br />

Mitarbeiterinnen, Mitbenutzung Besprechungsraum.Anfragen schriftlich an: CHIFFRE <strong>KAV</strong>1/2


A N N O N C E N<br />

| 77<br />

VERMIETUNG/VERKAUF<br />

75 qm–Kanzleietage am Hohenstaufenring/Zülpicher Platz – Nachmiete ab 15. April o. später. Die Etage ist optimal für eine kleine Kanzlei geschnitten: zwei<br />

Räume à ca. 22 qm u. ein ca. 15 qm Flur (nutzbar als Wartebereich), Teeküche, Toilette. Sie befindet sich im 4. OG; Aufzug ist vorhanden.<br />

Warmmiete aktuell € 1.178,00. Anfragen an: Tel.: <strong>01</strong>77/3319509<br />

========<br />

Ca. 130 qm große alteingesessene Kanzlei in Bonn-Duisdorf (sieben Räume, zwei WC´s, Aktenkeller, Gartennutzung), für 2 - 3 Kollegen/Kolleginnen geeignet,<br />

soll - ggf im Rahmen eines stufenweisen Rückzugs - nach 38-jähriger Bearbeitung nahezu aller Rechtsgebiete übergeben werden. Konkretere Informationen<br />

werden unter folgender Telefonnummer erteilt. Anfragen an: Tel.: 0228/640<strong>01</strong>1<br />

========<br />

Bürogemeinschaft in erstklassiger Kölner Lage bietet einen Raum zur Vermietung an. Unsere hochwertig u. repräsentativ mit Parkettboden ausgestattete Kanzlei<br />

befindet sich am Hohenstaufenring, Nähe Zülpicher Platz u. hat eine hervorragende Verkehrsanbindung. Die Miete für den zu vermietende Raum liegt bei<br />

€ 393,00 monatlich. Die Mitbenutzung von Teeküche, Wartebereich u. Balkon ist selbstverständlich. Der Bezug kann sofort oder nach Absprache erfolgen. Wir<br />

freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Anfragen an: RA Pahlitzsch, Tel: <strong>01</strong>71/8066778 o. E-Mail: sonnenkalb.koeln@t-online.de<br />

========<br />

Nette Bürogemeinschaft bietet hellen Büroraum (Parkettboden) am Hohenzollernring an. Teeküche, Wartebereich u. Konferenzzimmer können mitbenutzt werden.<br />

Nette Bürogemeinschaft bietet hellen Büroraum (Parkettboden) am Hohenzollernring an. Teeküche, Wartebereich u. Konferenzzimmer können mitbenutzt<br />

werden. Anfragen an: Rain Nina Pracht-Winkel, Tel.: 0221/29262600, E-Mail: npracht@pracht-rechtsanwaelte.de<br />

SONSTIGES<br />

BGHSt. Bd.1-59 (+5 Reg.-Bde); Löwe-Rosenberg, Großkomm. StPO, 7 Bände (24. Auflage); Wistra – Zeitschr. f. Wirtschafts- u. Steuerstrafrecht, Jg. 1-28<br />

(1982-2009) geb; Rest bis 2020 ungeb.; StraFo – Strafverteidigerforum, Jg. 2000-2004 geb., Rest bis 2020 ungeb.; NStZ – Neue Zeitschr. f. Strafrecht, Jg. 2005-15<br />

ungeb. Anfragen an: Tel.: 0221/8006950<br />

SCHALTUNG VON ANNONCEN IM <strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e.V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen im <strong>KAV</strong> Magazin kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren<br />

Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu € 36,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 74,00 inkl. 19 % MwSt.


78 | VERSCHIEDENES<br />

IN<br />

IST,<br />

WER<br />

Erleben Sie die<br />

zahlreichen Vorteile<br />

Ihrer <strong>KAV</strong> Mitgliedschaft!<br />

Wussten Sie eigentlich schon ...<br />

... dass Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied im direkten Vergleich<br />

zu Nichtmitgliedern bei jeder Seminarbuchung<br />

aus dem <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm sparen und<br />

dass unsere Jungmitglieder* davon besonders<br />

profitieren?<br />

... dass Sie im Rahmen des <strong>KAV</strong> Partnerprogramms<br />

bei vielen namhaften Unternehmen<br />

zahlreiche Vorteile genießen?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> an ausgewählten<br />

Veranstaltungen teilnehmen können, die lediglich<br />

Mitgliedern vorbehalten sind?<br />

DRIN<br />

IST ...<br />

IM <strong>KAV</strong><br />

... dass wir mit 29 Ausschüssen und Arbeitskreisen<br />

für ein starkes Know-how sorgen und dieses<br />

gemeinsam bundesweit vertreten?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> das gesamte<br />

Angebot des <strong>KAV</strong> nutzen können?<br />

... dass wir Ihnen zwei Geschäftsstellen mit<br />

bequemer Kaffeelounge im LG und OLG bieten?<br />

... dass der Platz hier nicht ausreicht um Ihnen<br />

alle Vorteile aufzulisten?<br />

Schön, dass Sie ein Teil des <strong>KAV</strong> sind und falls<br />

(noch) nicht, dann wird es höchste Zeit uns<br />

kennenzulernen!<br />

Mitglied werden:<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

www.koelner-anwaltverein.de


| 79<br />

Audi Business<br />

Vielseitig, leistungsstark, effizient.<br />

Der Audi Q5 Sportback TFSI e¹. Jetzt bei uns erfahren.<br />

Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis.<br />

Ein attraktives Leasingangebot für Businesskunden²:<br />

z. B. Audi Q5 Sportback advanced 50 TFSI e quattro, S tronic (Hybrid)*<br />

* Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,9; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,6; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 44.<br />

CO₂-Effizienzklasse: A+.<br />

Brillantschwarz, Komfortklimaautomatik, Audi drive select, Audi pre sense city, Bluetooth-Schnittstelle, Digitaler Radioempfang, Einparkhilfe hinten,<br />

Gepäckraumklappe elektrisch öffnend und schließend, Geschwindigkeitsregelanlage,LED-Scheinwerfer, Lederlenkrad mit Multifunktion plus, Leichtmetallräder<br />

18“, Mittelarmlehne vorn, Rücksitzbank plus, Standklimatisierung u. v. m.<br />

Weitere Motorisierungen und Ausstattungen gegen Mehrpreis verfügbar.<br />

Monatliche Leasingrate<br />

€ 349,–²<br />

Alle Werte zzgl. MwSt.<br />

Leistung:<br />

Vertragsdauer:<br />

Jährliche Fahrleistung:<br />

220 kW (299 PS)<br />

48 Monate<br />

10.000 km<br />

Monatliche Leasingrate: € 349,–²<br />

Sonderzahlung (z.B.: die BAFA Prämie³): € 3.750,–<br />

¹ Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 2,0 – 1,8; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 19,6 – 19,3; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert<br />

45 – 42. CO₂-Effizienzklasse: A+. Angaben zu den Kraftstoff-/Stromverbräuchen und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten<br />

Ausstattung des Fahrzeug.<br />

² Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112<br />

Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Der Händler berechnet die Überführungspauschale in Höhe von EUR 839,66 und die Zulassungskosten in Höhe<br />

von EUR 133,62 gesondert.<br />

Das Angebot ist bis auf Weiteres gültig und nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag<br />

bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbstständiger Land- und Forstwirt oder<br />

Genossenschaft aktiv sind. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt.<br />

³ Der Umweltbonus ist eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährte Prämie. Die Auszahlung der Prämie der BAFA erfolgt nach<br />

positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags.<br />

Etwaige Rabatte bzw. Prämien sind im Angebot bereits berücksichtigt.<br />

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Ab dem 1. September 2<strong>01</strong>8 wird<br />

der WLTP den bisherigen Fahrzyklus NEFZ ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchsund<br />

CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.<br />

Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie bei uns oder unter www.audi.de/wltp.<br />

Richard Stein GmbH & Co. KG<br />

Gummersbacher Straße 55, 51645 Gummersbach, Tel.: 0 22 02 / 9 55 72-781, angebote-neuwagen@steingruppe.de<br />

www.stein-gummersbach.audi<br />

Richard Stein GmbH & Co. KG (Hauptsitz)<br />

Overather Straße 43, 51766 Engelskirchen


80 |<br />

Exklusiv für<br />

Mitglieder des<br />

Kölner Anwaltverein<br />

e.V.<br />

Cyberversicherung für Firmen und Freie Berufe<br />

Wenn in der digitalen Welt<br />

reale Sicherheit wichtig ist.<br />

Die Anzahl der Angriffe auf IT-Systeme nimmt kontinuierlich zu. Aus der Nutzung des Internets und<br />

vernetzter Kommunikationsgeräte resultiert für Sie eine Vielzahl von Risiken. Aus diesen Gründen ist<br />

es notwendig, sich für den Fall der Fälle abzusichern. Die HDI Cyberversicherung bietet Ihnen einen<br />

umfangreichen Schutz und professionelle Soforthilfe rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.<br />

HDI hilft.<br />

HDI Vertriebs AG<br />

Regionaldirektion Köln<br />

Götz Runge<br />

Charles-de-Gaulle-Platz 1<br />

50679 Köln<br />

Telefon 0221 144-4733<br />

Telefax 0511 645-1150956<br />

goetz.gunge@hdi.de<br />

www.hdi.de/cyberversicherung<br />

In Kooperation mit

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