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Schmidt Paschen

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Der Ausgangsfall – BGH IX ZR 110/17 vom 24. Januar 2019<br />

‣ Getränkegroßhändler mit 64 Filialen gerät in Insolvenz<br />

‣ Verschiedene Lieferanten haben im Streckengeschäft unter Eigentumsvorbehalt<br />

mit allen Erweiterungsformen geliefert<br />

‣ Hausbank hatte Globalzession und Raumsicherungsvertrag<br />

‣ Der vorläufige (schwache) Insolvenzverwalter zieht alle Forderungen ein,<br />

verwertet den Lagerbestand und zeigt dann Masseunzulänglichkeit an !<br />

‣ Die Bank macht in eigenem Namen und aus abgetretenem Recht der<br />

Eigentumsvorbehaltslieferanten Ansprüche in Höhe von über 4 Millionen Euro<br />

gegen den Verwalter geltend<br />

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