Huefingen-E-Paper
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Hüfinger Bürgerstiftung — Ein Projekt von Bürgern für Bürger
• Auf Initiative der Stadtverwaltung und des Gemeinderats wurde
am 23. Oktober 2008 zur Stärkung des Gemeinwohls die
Bürgerstiftung Hüfingen gegründet.
• Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechtes trägt als gemeinnützige
Einrichtung zu einem solidarischen Verantwortungsgefühl
und einer Atmosphäre des „Sich-Kümmerns“ bei.
• Privatpersonen und juristische Personen brachten das erforderliche
Gründungskapital ein, wobei Bürgermeister und Gemeinderat
wohlwollend der Gründung zur Seite standen.
Ziele, Zweck und Aufgaben
Das erklärte Ziel der Hüfinger Bürgerstiftung ist es, das „Wir-Gefühl“
in der Stadt zu fördern und eine Atmosphäre der Gemeinsamkeit
und des „Sich-Kümmerns“ zu schaffen. Ganz im Sinne: „Wir für
unsere Stadt“. Zweck der Stiftung ist es, gemeinnützige Projekte in
Hüfingen in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Bildung, Altenhilfe,
Sport und Gesundheitswesen, Umwelt- und Naturschutz,
Kunst, Kultur und Denkmalschutz zu entwickeln und zu fördern.
Die Bürgerstiftung fördert vor allem Anliegen, die den Bürgerinnen
und Bürgern in besonderer Weise am Herzen liegen und trägt so
bei zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt und den Ortsteilen.
Unsere Jugend ist unseres wichtigstes „Kapital“. Sie gilt es zu
stärken und zu unterstützen.
Eine der Hauptaufgaben der Bürgerstiftung Hüfingen ist der langfristige
Auf- und Ausbau des Stiftungsvermögens, um eine nachhaltige,
selbständige und unabhängige Arbeit zu sichern.
Die Projekte sollen ortsbezogen, innovativ und nachhaltig wirken.
Sie sollen keine Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand ersetzen,
aber gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Was kommt von dem gestifteten Geld an?
Mit Ihren Stiftungen wird das Stiftungskapital der Hüfinger Bürgerstiftung
ausgebaut. Das Stiftungskapital ist in seinem Bestand ungeschmälert
zu erhalten, praktisch für die Ewigkeit. Das Stiftungskapital
wird sicher und rentabel angelegt. Mit den dauerhaften Zinserträgen
und ergänzenden Spenden erfolgt die Förderung der Projekte.
Sie wollen stiften und dazugehören?
Natürliche Personen, die 250,- € und mehr stiften, erhalten Sitz und
Stimme in der Stiftungsversammlung. Bei juristischen Personen (AGs,
GmbHs, GmbH & Co. KGs, Genossenschaften usw.) beträgt der Stiftungsbetrag
1.500,- €. Selbstverständlich können auch kleinere Beträge
gestiftet und gespendet werden. Die Hüfinger Bürgerstiftung
kann auch als Erbe auftreten und eingesetzt werden.
Weitere Zustiftungen und Spenden können auf die nachstehenden
Konten eingezahlt werden.
Sparkasse Schwarzwald-Baar
IBAN DE11 6945 0065 0150 9814 81
BIC: SOLADES1VSS
Volksbank Villingen
IBAN DE59 6949 0000 0025 2874 01
BIC: GENODE61VS1
Steuervorteile für jede Zustiftung und Spende
Der Gesetzgeber unterstützt Stifter und Spender mit Möglichkeiten
zum Steuersparen. So können Stiftungen und Spenden an die Hüfinger
Bürgerstiftung in vollem Umfange steuerlich berücksichtigt
werden. Für Großspenden an die Hüfinger Bürgerstiftung gibt es
darüber hinaus interessante Sonderregelungen, durch die die Stifter
besonders günstig gestellt werden.
Sie erhalten eine Spendenbescheinigung
Spendenbescheinigungen stellt die Hüfinger Bürgerstiftung aus.
Das Finanzamt Villingen-Schwenningen hat der Hüfinger Bürgerstiftung
nach der Anerkennung durch das Regierungspräsidium
Freiburg die Feststellung der Gemeinnützigkeit erteilt.
Auch Sie können Ideen zur Förderung einbringen.
Wichtiger Hinweis:
Jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Hüfingen kann Vorschläge
und Anträge einbringen. Die Hüfinger Bürger wissen am besten,
wo Hilfs- und Förderbedarf besteht.
Wer entscheidet, wer oder was gefördert wird?
Alle Vorschläge werden vom Stiftungsvorstand gesichtet. Dieser
entscheidet dann darüber, welche Projekte in welcher Reihenfolge
und in welchem Umfang mit den eingegangenen Spenden und
Zinserträgen durch die Hüfinger Bürgerstiftung gefördert werden.
Welche Befugnisse haben die Organe der Bürgerstiftung?
Nach außen ist der Stiftungsvorstand der gesetzliche Vertreter. Er
verwaltet das Stiftungsvermögen und beschließt die Vergabe der
zur Verfügung stehenden Ausschüttungsmittel. Der Stiftungsrat gibt
Empfehlungen für die Verwendung. Die Stiftungsversammlung gibt
Anregungen für die Stiftungsarbeit.
Kontakt:
Anton Knapp
Tel.: 0771 / 1589790 oder 0172 / 3484183
info@huefinger-buergerstiftung.de
www.huefinger-buergerstiftung.de
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