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Huefingen-E-Paper

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Hüfinger Bürgerstiftung — Ein Projekt von Bürgern für Bürger

• Auf Initiative der Stadtverwaltung und des Gemeinderats wurde

am 23. Oktober 2008 zur Stärkung des Gemeinwohls die

Bürgerstiftung Hüfingen gegründet.

• Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechtes trägt als gemeinnützige

Einrichtung zu einem solidarischen Verantwortungsgefühl

und einer Atmosphäre des „Sich-Kümmerns“ bei.

• Privatpersonen und juristische Personen brachten das erforderliche

Gründungskapital ein, wobei Bürgermeister und Gemeinderat

wohlwollend der Gründung zur Seite standen.

Ziele, Zweck und Aufgaben

Das erklärte Ziel der Hüfinger Bürgerstiftung ist es, das „Wir-Gefühl“

in der Stadt zu fördern und eine Atmosphäre der Gemeinsamkeit

und des „Sich-Kümmerns“ zu schaffen. Ganz im Sinne: „Wir für

unsere Stadt“. Zweck der Stiftung ist es, gemeinnützige Projekte in

Hüfingen in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Bildung, Altenhilfe,

Sport und Gesundheitswesen, Umwelt- und Naturschutz,

Kunst, Kultur und Denkmalschutz zu entwickeln und zu fördern.

Die Bürgerstiftung fördert vor allem Anliegen, die den Bürgerinnen

und Bürgern in besonderer Weise am Herzen liegen und trägt so

bei zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt und den Ortsteilen.

Unsere Jugend ist unseres wichtigstes „Kapital“. Sie gilt es zu

stärken und zu unterstützen.

Eine der Hauptaufgaben der Bürgerstiftung Hüfingen ist der langfristige

Auf- und Ausbau des Stiftungsvermögens, um eine nachhaltige,

selbständige und unabhängige Arbeit zu sichern.

Die Projekte sollen ortsbezogen, innovativ und nachhaltig wirken.

Sie sollen keine Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand ersetzen,

aber gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Was kommt von dem gestifteten Geld an?

Mit Ihren Stiftungen wird das Stiftungskapital der Hüfinger Bürgerstiftung

ausgebaut. Das Stiftungskapital ist in seinem Bestand ungeschmälert

zu erhalten, praktisch für die Ewigkeit. Das Stiftungskapital

wird sicher und rentabel angelegt. Mit den dauerhaften Zinserträgen

und ergänzenden Spenden erfolgt die Förderung der Projekte.

Sie wollen stiften und dazugehören?

Natürliche Personen, die 250,- € und mehr stiften, erhalten Sitz und

Stimme in der Stiftungsversammlung. Bei juristischen Personen (AGs,

GmbHs, GmbH & Co. KGs, Genossenschaften usw.) beträgt der Stiftungsbetrag

1.500,- €. Selbstverständlich können auch kleinere Beträge

gestiftet und gespendet werden. Die Hüfinger Bürgerstiftung

kann auch als Erbe auftreten und eingesetzt werden.

Weitere Zustiftungen und Spenden können auf die nachstehenden

Konten eingezahlt werden.

Sparkasse Schwarzwald-Baar

IBAN DE11 6945 0065 0150 9814 81

BIC: SOLADES1VSS

Volksbank Villingen

IBAN DE59 6949 0000 0025 2874 01

BIC: GENODE61VS1

Steuervorteile für jede Zustiftung und Spende

Der Gesetzgeber unterstützt Stifter und Spender mit Möglichkeiten

zum Steuersparen. So können Stiftungen und Spenden an die Hüfinger

Bürgerstiftung in vollem Umfange steuerlich berücksichtigt

werden. Für Großspenden an die Hüfinger Bürgerstiftung gibt es

darüber hinaus interessante Sonderregelungen, durch die die Stifter

besonders günstig gestellt werden.

Sie erhalten eine Spendenbescheinigung

Spendenbescheinigungen stellt die Hüfinger Bürgerstiftung aus.

Das Finanzamt Villingen-Schwenningen hat der Hüfinger Bürgerstiftung

nach der Anerkennung durch das Regierungspräsidium

Freiburg die Feststellung der Gemeinnützigkeit erteilt.

Auch Sie können Ideen zur Förderung einbringen.

Wichtiger Hinweis:

Jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Hüfingen kann Vorschläge

und Anträge einbringen. Die Hüfinger Bürger wissen am besten,

wo Hilfs- und Förderbedarf besteht.

Wer entscheidet, wer oder was gefördert wird?

Alle Vorschläge werden vom Stiftungsvorstand gesichtet. Dieser

entscheidet dann darüber, welche Projekte in welcher Reihenfolge

und in welchem Umfang mit den eingegangenen Spenden und

Zinserträgen durch die Hüfinger Bürgerstiftung gefördert werden.

Welche Befugnisse haben die Organe der Bürgerstiftung?

Nach außen ist der Stiftungsvorstand der gesetzliche Vertreter. Er

verwaltet das Stiftungsvermögen und beschließt die Vergabe der

zur Verfügung stehenden Ausschüttungsmittel. Der Stiftungsrat gibt

Empfehlungen für die Verwendung. Die Stiftungsversammlung gibt

Anregungen für die Stiftungsarbeit.

Kontakt:

Anton Knapp

Tel.: 0771 / 1589790 oder 0172 / 3484183

info@huefinger-buergerstiftung.de

www.huefinger-buergerstiftung.de

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