Mitteldeutsche Wirtschaft Ausgabe 1/2020
Mitteldeutsche Wirtschaft - das Mitgliedermagazin der Industrie und Handelskammer Halle-Dessau
Mitteldeutsche Wirtschaft - das Mitgliedermagazin der Industrie und Handelskammer Halle-Dessau
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Das Mitgliedermagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong><br />
Schwerpunkt:<br />
Finanzierung und Förderung<br />
Von Antrag bis Zuschuss<br />
Wie Förderprogramme funktionieren und Banken<br />
überzeugt werden können (S. 18)<br />
Top oder Flop?<br />
Wie die regionalen Unternehmer den<br />
Standort Mitteldeutschland bewerten (S. 12)<br />
Entsendung in der EU<br />
Wie sich die IHK-Vollversammlung<br />
gegen<br />
überbordende Bürokratie<br />
positioniert (S. 32)<br />
www.halle.ihk.de
editorial<br />
Neues Jahr – neues Heft<br />
Vielleicht haben Sie sich gewundert, als Sie die „<strong>Mitteldeutsche</strong><br />
<strong>Wirtschaft</strong>“ in Ihrer Post fanden. Das Heft sieht ganz anders aus<br />
als noch 2019. Einige unter Ihnen bekommen es sogar nach langer<br />
Zeit erstmals wieder einmal zugesandt. Nun, die IHK hält<br />
sich auch im Jahr eins nach dem Bauhaus-Jubiläum an das<br />
Motto „modern handeln“. Wir haben Ihr Mitgliedermagazin neu<br />
für Sie gedacht und gemacht.<br />
Unsere Aufgabe ist, die Interessen der Unternehmerschaft zu<br />
ermitteln und zu vertreten, unter anderem die duale Berufsausbildung<br />
eigenverantwortlich mitzugestalten sowie die <strong>Wirtschaft</strong><br />
in unserer Region zu entwickeln. Darüber, wie wir diesen<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
ist seit Dezember 2018 Präsident<br />
der Industrie- und Handelskammer<br />
Halle-Dessau.<br />
gesetzlichen Auftrag erledigen und Ihre Mitgliedsbeiträge einsetzen, sollen und wollen<br />
wir Ihnen Rechenschaft ablegen. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ bringt Sie zehnmal<br />
im Jahr präzise und klar auf den neuesten Stand: Positionen, Leistungen und Ergebnisse<br />
der IHK-Arbeit.<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
wurde 2010<br />
als Hauptgeschäftsführer<br />
berufen.<br />
Aber mit Veränderungen ist das bekanntlich so eine Sache. Wenn wir ehrlich sind, mag<br />
sie niemand so richtig. Doch verbessern ohne zu verändern ist unmöglich. Vor einer<br />
ähnlichen Herausforderung stehen wir hier in Mitteldeutschland gerade alle. Wenn<br />
wir nicht aufpassen, wird unserer <strong>Wirtschaft</strong> nach 30 erfolgreichen Aufbaujahren mit<br />
dem geplanten Kohleanstieg womöglich der Stecker herausgezogen. Jedenfalls darf<br />
der Ausstieg nicht zulasten der Strompreise und der Versorgungssicherheit gehen!<br />
Klar ist, die mitteldeutschen Unternehmen werden Unterstützung brauchen, wenn wir<br />
unsere <strong>Wirtschaft</strong> weiterentwickeln wollen. Dieses Heft beschäftigt sich deshalb nicht<br />
nur mit der Energiewende und dem Kohleausstieg, sondern legt einen Schwerpunkt<br />
auch auf das Thema Förderung.<br />
Das wird Ihnen Ihre „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ auch in Zukunft bieten: Wir informieren<br />
Sie darüber, was aus Sicht der IHK für die <strong>Wirtschaft</strong> unserer Region wichtig ist.<br />
Wir werden Sie weiterhin – ganz praktisch – mit nützlichen Hinweisen für Ihren Unternehmeralltag<br />
unterstützen. Und wir zeigen Ihnen auf, bei welchen Themen wir uns<br />
für Sie einsetzen, und wo Sie sich engagieren können.<br />
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr – mit einer anregenden Lektüre!<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Wie gefällt Ihnen die neue<br />
„<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“?<br />
Auf Ihre Rückmeldung unter<br />
miwi@halle.ihk.de sind wir gespannt.<br />
Dort können Sie uns übrigens auch<br />
mitteilen, wenn Sie das Magazin<br />
zukünftig nicht in der gedruckten<br />
Version, sondern nur online unter<br />
www.halle.ihk.de lesen möchten.<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 1
18<br />
Finanzierung und Förderung<br />
Von A wie Antrag bis Z wie Zuschuss<br />
12<br />
Top oder Flop?<br />
Wie Unternehmen den Standort<br />
Mitteldeutschland bewerten<br />
Inhalt<br />
januar <strong>2020</strong><br />
1 EDITORIAL<br />
4 BLICK ins land<br />
42 veranstaltungen<br />
44 service<br />
48 Wir für sie<br />
50 BESCHLÜSSE<br />
68 IMPRESSUM<br />
IHK-Service schnell gefunden:<br />
IHK-Kontakt<br />
IHK-Download<br />
Mehr Infos online<br />
WIRTSCHAFT<br />
& REGION<br />
6<br />
Was – Wann – Wo<br />
Spatenstich für die A 143<br />
und weitere Nachrichten<br />
12<br />
Zahlen – Daten – Fakten<br />
Top oder Flop? Standortzufriedenheit in<br />
Mitteldeutschland<br />
14<br />
Fachkräfte<br />
Mit „Fordern und Fördern“ von Azubis<br />
Top-Ausbildungsbetrieb geworden<br />
16<br />
Im Fokus: Tourismus<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sfaktor „Gartenträume“<br />
schwerpunkt:<br />
finanzierung und<br />
förderung<br />
18<br />
Von Antrag bis Zuschuss<br />
Finanzierungshilfen für Unternehmen<br />
Interessenvertretung bei EU-Förderung<br />
Die Zukunft der Hausbank<br />
Gut vorbereitet ins Bankgespräch<br />
Förderprogramme erfolgreich genutzt<br />
Online zur passenden Finanzierung<br />
Unternehmensförderung<br />
der Investitionsbank Sachsen-Anhalt<br />
Beratungshilfeprogramm<br />
für Unternehmen<br />
2<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
30<br />
Prof. Dr. Harald Schwarz:<br />
„Kein Strom mehr für Deutschland?“<br />
14<br />
Azubis finden und binden<br />
Der Top-Ausbildungsbetrieb ARTiBack in Halle (Saale)<br />
39<br />
Steueränderungen zum Jahreswechsel<br />
Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge<br />
und mehr<br />
32<br />
Gegen überbordende<br />
Bürokratie positioniert<br />
WIRTSCHAFT<br />
& ENGAGEMENT<br />
30<br />
Vollversammlung<br />
Dezember-Sitzung:<br />
Die Energiewende bestehen<br />
Gegen überbordende Bürokratie positionieren<br />
IHK-Finanzen weiter sicher im Griff behalten<br />
34<br />
Ausschüsse und Arbeitskreise<br />
Aktuelle Themen aus den Gremien<br />
35<br />
Sachverständige<br />
Anerkannte Kompetenz<br />
WIRTSCHAFT<br />
& PRAXISWISSEN<br />
36<br />
Recht<br />
Rechtsprechungssplitter<br />
Prüfpflicht für Verdunstungskühlanlagen<br />
Steueränderungen zum Jahreswechsel<br />
40<br />
International<br />
Wachstumsmarkt Taiwan<br />
Wie die IHK beim Auslandsgeschäft<br />
unterstützt<br />
„<br />
Ein Partner vor Ort ist für einen<br />
erfolgreichen Markteinund<br />
-auftritt dort unerlässlich.“<br />
Andreas Franke<br />
FRANKE Elektrotechnik e K.<br />
Beschlüsse<br />
der Vollversammlung<br />
ab Seite 50<br />
Die <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> im Web:<br />
www.halle.ihk.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 3
lick ins land<br />
4<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Ein Prosit auf das Jubiläumsjahr<br />
der deutschen Einheit!<br />
Rotkäppchen aus Freyburg (Unstrut) ist Marktführer unter den deutschen Sektmarken.<br />
Längst ist das 1856 gegründete Traditionsunternehmen eine gesamtdeutsche<br />
Erfolgsgeschichte mit weiteren Standorten in Thüringen, Hessen, Baden-Württemberg,<br />
Bremen und Italien. Der Marktanteil in Deutschland ist stetig gestiegen, im Jahr 2018<br />
knackte die Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH die Eine-Milliarde-Marke<br />
beim Umsatz. Im Netzwerk Ernährungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V., das die IHK<br />
unterstützt, hat das Gründungsmitglied eine tragende Rolle.<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Da kriegt der 01/<strong>2020</strong> böse Wolf vermutlich einen Kater 5…
WIRTSCHAFT & REGION<br />
was – wann – wo<br />
Unternehmer diskutieren<br />
über Zukunft der Harzregion<br />
Die Unternehmer der Harzregion nutzen das<br />
WIRTSCHAFTSFORUM HARZ als Plattform,<br />
um sich über gemeinsame Themen auszutauschen.<br />
Saalekreis profitiert<br />
von <strong>Wirtschaft</strong>sförderung<br />
31 Millionen Euro an Zuschüssen und Förderdarlehen<br />
für insgesamt 70 Vorhaben sind<br />
2018 vom <strong>Wirtschaft</strong>sministerium Sachsen-<br />
Anhalt an die <strong>Wirtschaft</strong> im Saalekreis über<br />
die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ausgereicht<br />
worden; in den ersten drei Quartalen<br />
2019 wurden gut 17,5 Millionen Euro für 75<br />
Vorhaben bewilligt.<br />
Für Landrat Hartmut Handschak sind Förderung<br />
und Finanzierung unverzichtbare Bausteine,<br />
um die Region nachhaltig zu stärken:<br />
Obwohl sich fünf Landkreise in drei Bundesländern<br />
die Harzregion teilen, wird sie überregional<br />
als ganzheitlicher Raum wahrgenommen.<br />
Die Harzregion ist angesagt: Nicht<br />
nur touristisch, sondern auch als <strong>Wirtschaft</strong>sstandort.<br />
Mittlerweile gibt es viele Aktivitäten,<br />
die dazu beitragen, den <strong>Wirtschaft</strong>sraum Harz<br />
zu stärken. Dabei kooperieren auch die IHK-<br />
Geschäftsstellen der Harzregion und engagieren<br />
sich für eine übergreifende unternehmerische<br />
Zusammenarbeit – etwa beim WIRT-<br />
SCHAFTSFORUM HARZ. Als Netzwerkplattform<br />
wurde dieses Format 2015 von den drei<br />
„Der Saalekreis steht vor großen Herausforderungen.<br />
Der Strukturwandel bei der<br />
Energieerzeugung weg von der Braunkohle<br />
hat für unseren Landkreis eine fundamentale<br />
Bedeutung. Es geht um die Sicherung<br />
des Industriestandortes, es geht<br />
um gut bezahlte Industriearbeitsplätze,<br />
vor allem in der chemischen Industrie, die<br />
seit über 100 Jahren den Landkreis geprägt<br />
und für Wohlstand in der Region<br />
gesorgt hat.“<br />
Unternehmervereinigungen des Harzkreises<br />
zusammen mit der Wernigeröder Geschäftsstelle<br />
der IHK Magdeburg aus der Taufe gehoben.<br />
An der fünften Auflage nahmen auch<br />
Vertreter aus Mansfeld-Südharz teil. Gemeinsam<br />
mit rund 300 Vertretern aus <strong>Wirtschaft</strong><br />
und Politik widmeten sie sich Ende November<br />
2019 in Ilsenburg (Harz) der Frage „Wie kann<br />
Ostdeutschland aufholen?“. In seinem Impulsvortrag<br />
bekräftigte der Präsident des Leibnitz-<br />
Instituts für <strong>Wirtschaft</strong>sforschung Halle, Prof.<br />
Reint Gropp, seine Thesen zur Strukturförderung<br />
in Deutschland. Allerdings relativierte er<br />
dabei seine Empfehlung, mehr in die Städte<br />
statt in den ländlichen Raum zu investieren.<br />
Er weitete den Begriff Stadt auf Ballungsräume<br />
aus. Der <strong>Wirtschaft</strong>sminister des Landes<br />
Sachsen-Anhalt, Prof. Armin Willingmann,<br />
ging in seiner Rede auf diese wissenschaftlichen<br />
Thesen ein und erläuterte die Standpunkte<br />
der sachsen-anhaltischen Landesregierung.<br />
Politisches Ziel seien gleichwertige<br />
Lebensverhältnisse in allen Regionen. Dabei<br />
gehe es auch um die wirtschaftliche Entwicklung<br />
in Stadt und Land. Es sei wichtig, den<br />
Mittelstand zu stärken, um Wachstumsmöglichkeiten<br />
zu eröffnen.<br />
Nach dem abschließenden Podiumsgespräch<br />
fanden sich die Teilnehmer zu einem regen<br />
Austausch zusammen. „Das WIRTSCHAFTS-<br />
FORUM HARZ ist ein wirklich gelungenes<br />
Format, welches einen guten Betrag zur weiteren<br />
Entwicklung der gesamten Harzregion<br />
leistet“, resümierte Jörg Schlichting, Inhaber<br />
der EWS „Die Schuhfabrik“ e.K. und Vizepräsident<br />
der IHK Halle-Dessau. „Perspektivisch<br />
kann ich mir durchaus vorstellen, dass diese<br />
Veranstaltung auch einmal im Landkreis<br />
Mansfeld-Südharz stattfinden wird“, so<br />
Schlichting abschließend.<br />
6<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Spatenstich für die A143 bei Halle (Saale)<br />
Kaum zu glauben, aber wahr: Am 3. Dezember<br />
2019 erfolgte der erste Spatenstich für die Fertigstellung<br />
der A 143 Westumfahrung Halle<br />
(Saale). Im Juni letzten Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht<br />
in Leipzig nach mehr<br />
als zehn Jahren endlich grünes Licht gegeben.<br />
Die fehlenden zwölf Kilometer sollen nach Angaben<br />
des Landesverkehrsministeriums 2025<br />
fertig sein. Eine gute Nachricht für die gesamte<br />
Region – ist diese Autobahn doch ein wichtiger<br />
Standortfaktor für das Logistikdrehkreuz<br />
Mitteldeutschland und die Verkehrsströme zu<br />
den Häfen an Nord- und Ostsee. Die Unternehmerschaft<br />
im Süden Sachsen-Anhalts hatte<br />
den Lückenschluss schon lange vehement<br />
gefordert und sich engagiert über die IHK immer<br />
wieder für den Weiterbau eingesetzt.<br />
Na endlich: Baubeginn an der A 143<br />
Unternehmergeist gesucht!<br />
Firmen aus dem gesamten Landkreis<br />
Mansfeld-Südharz sind aufgerufen,<br />
sich für den Wettbewerb „Unternehmergeist<br />
Mansfeld-Südharz 2019“ zu<br />
bewerben – oder andere Betriebe für<br />
eine Auszeichnung vorzuschlagen.<br />
Prämiert werden kann, wer beispielsweise<br />
technisch-innovativ oder bei<br />
der Fachkräftesicherung aktiv geworden<br />
ist. Aber auch Anbieter spezieller<br />
regionaler Produkte und Dienstleistungen<br />
haben die Chance zu gewinnen.<br />
Mit dem Traditionspreis wurden<br />
seit 1997 bereits 47 Unternehmen<br />
ausgezeichnet.<br />
Bewerbungen oder Vorschläge sind<br />
formlos bis zum 31. Januar <strong>2020</strong> an die<br />
IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen einzureichen.<br />
Weitere Informationen unter<br />
www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4582302<br />
Mehr Familienunternehmen im Land<br />
Positive Nachrichten im 30. Jahr der deutschen<br />
Einheit: In Sachsen-Anhalt gibt es wieder<br />
eine lebendige Landschaft an Familienunternehmen.<br />
92 Prozent der Firmen hier befinden<br />
sich in Familienhand. Gleiches gilt auch für<br />
Ostdeutschland insgesamt. Im Westen dagegen<br />
sind es 89 Prozent. Ebenso bemerkenswert:<br />
Anteil der Familienunternehmen in %<br />
familienkontrollierte Unternehmen<br />
Sachsen-Anhalt<br />
eigentümergeführte Familienunternehmen<br />
Sachsen-Anhalt<br />
familienkontrollierte Unternehmen<br />
eigentümergeführte Familienunternehmen<br />
Ostdeutschland ohne Berlin<br />
familienkontrollierte Unternehmen<br />
eigentümergeführte Familienunternehmen<br />
Westdeutschland<br />
Unter den ostdeutschen Betrieben finden sich<br />
wichtige große Firmen. In Sachsen-Anhalt zählen<br />
vier Familienunternehmen zu den größten<br />
500 in Deutschland. Ihren Umsatz haben sie<br />
zwischen 2007 und 2016 um 130 Prozent gesteigert,<br />
die Beschäftigung um 196 Prozent.<br />
Die TOP500 insgesamt kommen auf ein<br />
Beschäftigungsplus von<br />
92<br />
89<br />
92<br />
89<br />
89<br />
86<br />
Quelle: Stiftung Familienunternehmen<br />
27 Prozent und ein Umsatzwachstum<br />
von 36 Prozent.<br />
Dies sind die Ergebnisse<br />
aus zwei Studien der<br />
Stiftung Familienunternehmen.<br />
Darin hat sie erstmals<br />
die Bedeutung familiengeführter<br />
Firmen in den neuen<br />
Bundesländern umfassend<br />
untersucht.<br />
Mehr Informationen unter<br />
www.familienunternehmen.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 7
8<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Ausgezeichneter Umweltschutz<br />
Beste Azubis geehrt<br />
Feierliche Urkundenübergabe für ausgezeichneten<br />
Umweltschutz: Die Schraubenwerk<br />
Zerbst GmbH erfüllt bereits seit 20 Jahren die<br />
Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem<br />
nach der europäischen EMAS-Verordnung<br />
(Eco Management and Audit Scheme).<br />
Für dieses Engagement hat die IHK das Unternehmen<br />
anlässlich der Festveranstaltung zum<br />
20-jährigen Bestehen der Umweltallianz<br />
Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Reinhard<br />
Schröter, stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK<br />
(l.), überreichte die Urkunde an Eckhard<br />
Schmidt, Geschäftsführer der Schraubenwerk<br />
Zerbst GmbH.<br />
Starke Leistung bringt Erfolg: Der 29-jährige Verkäufer<br />
Benjamin Derp (hier im Bild mit Berufsschullehrerin<br />
Katrin Szeguhn) war 2019 der beste Azubi im südlichen<br />
Sachsen-Anhalt. Ausgebildet im Edeka-Center Sandra<br />
Weidauer in Halle (Saale), holte der junge Mann stolze<br />
99,5 von 100 möglichen Punkten. Für den Jahrgangsbesten<br />
stiftete die Firma Kathi Rainer Thiele GmbH wieder<br />
den mit 1.750 Euro dotierten Sonderpreis „Goldene<br />
Kathi“.<br />
Gespaltene Konjunktur: Dienstleister auf-, Industrie abwärts<br />
Der Beste der gewerblich-technischen Ausbildung, Niklas<br />
Wöhle (2. v. r., neben DOMO-Personalleiter Thomas Thielecke,<br />
3. v. r.), bekam von der Serumwerk Bernburg AG<br />
ebenfalls einen mit 1.750 Euro dotierten Sonderpreis<br />
überreicht. Dr. Jan Lukowczyk, Vorstand der Serumwerk<br />
Bernburg AG (2. v. l.), gratulierte dem Chemikanten. Ausgebildet<br />
bei der DOMO Caproleuna GmbH, erreichte er<br />
insgesamt 98 Punkte.<br />
Eine zwiespältige Botschaft haben die Unternehmen<br />
der Region in der letzten Konjunkturumfrage<br />
der IHK gesendet: Während die konsumorientierten<br />
Firmen – vor allem aus der<br />
Dienstleistungssparte – Licht sehen, steht die<br />
Saisonbereinigte Investitionsabsichten der Industrie<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
I/15 I/16 I/17 I/18 I/19<br />
Saldo aus steigenden und sinkenden Investitionsabsichten<br />
heimische Industrie weiter im Schatten. Diese<br />
treffen vor allem zusätzliche Risiken wie Protektionismus,<br />
steigende Energiekosten oder<br />
Belastungen durch den Klimaschutz. Die Unsicherheit<br />
der Branche lässt sich eindrucksvoll<br />
an den Investitionsabsichten ablesen:<br />
Erstmals seit 2015 sind die<br />
Industrieunternehmen, die stärker<br />
investieren wollen, nicht mehr<br />
in der Überzahl. Dennoch geben<br />
die IHK-Konjunkturexperten keine<br />
Alarmwarnung heraus: Der<br />
Abwärtstrend über alle Branchen<br />
hinweg dürfte sich zwar fortsetzen<br />
– aber weiterhin auf hohem<br />
Niveau. Anlass zu großer Sorge<br />
besteht nicht.<br />
Auszeichnung im Doppelpack: Die Dow Olefinverbund<br />
GmbH mit Sitz in Schkopau hatte gleich zweifachen<br />
Grund zur Freude. Ihr Azubi Simon Lehmann (hinten l.)<br />
absolvierte seine dreieinhalbjährige Berufsausbildung<br />
zum Elektroniker für Automatisierungstechnik mit Bestnoten.<br />
Damit bildete die Dow als erstes Unternehmen<br />
nun bereits zum 15. Mal Spitzenabsolventen aus und<br />
erhielt dafür eine Sonderurkunde. Carlo De Smet, Standortleiter<br />
in Böhlen (l.) nahm diese von IHK-Vizepräsident<br />
Dr. Christof Günther (vorne r.) entgegen.<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 9
10<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Preise für Gründer<br />
und innovative Ideen<br />
Top-Innovationen „Made in Sachsen-Anhalt“<br />
wurden Anfang Dezember 2019 mit dem<br />
„Hugo-Junkers-Preis für Forschung und<br />
Innovation“ prämiert. Zwölf Preisträger in<br />
vier Kategorien erhielten die mit insgesamt<br />
80.000 Euro dotierten Auszeichnungen. Darunter<br />
unter anderem die WTZ Roßlau gGmbH<br />
aus Dessau-Roßlau für ihren Zero-Emission-<br />
Kreislaufmotor zur Rückverstromung von grünem<br />
Wasserstoff, die CRONIMET Envirotec<br />
GmbH aus Bitterfeld-Wolfen für ihre innovative<br />
Aufbereitungstechnologie für metallhaltige<br />
Pulver und Schlämme, die Black Magic<br />
GmbH aus Bitterfeld-Wolfen für ihr Gekrümmtes<br />
Graphen für Ultrakondensatoren sowie die<br />
TWINNER GmbH aus Halle (Saale) für ihren<br />
Digital Twinn® - Der Autoscanner der Zukunft.<br />
Mit ihrer Erfindung kann die Firma ein gesamtes<br />
Fahrzeug digitalisieren und so einen virtuellen<br />
„Zwilling“, den Twinner erstellen. Er zeigt<br />
mehr, als das bloße Auge erkennen könnte:<br />
neben Bilddaten auch technische Daten, Markierungen<br />
und Analysen. Sie ermöglichen, das<br />
Objekt aus der Ferne vollständig zu begutachten.<br />
So sind etwa Dellen oder Rost am Bildschirm<br />
ebenso erkennbar wie Reifenprofiltiefe<br />
oder Farbunterschiede im Lack.<br />
erreichte dabei Platz 1. „Er ruht sich auf seinem<br />
Erfolg nicht aus, sondern fragt sich ständig,<br />
wie er sich weiterentwickeln kann, bringt<br />
Menschen zusammen und kurbelt fast schon<br />
nebenbei den Tourismus in unserer Stadt an“,<br />
ist sich Laudator Mirko Kirschner vom <strong>Wirtschaft</strong>s-<br />
und Industrieclub Anhalt e.V. sicher.<br />
Platz 2 erhielt der Diplom-Ingenieur Kay<br />
Frömmigen für sein „KOBA Bauunternehmen“,<br />
Platz 3 ging an Victoria Bormann für ihren<br />
„Reitstall Dessau“.<br />
Auszeichnungen für innovative Unternehmensgründungen<br />
wurden auch im Saalekreis<br />
vergeben: Beim Gründer- und Unternehmertag<br />
des Saalekreises erhielt Karl Zwarg<br />
aus Mücheln mit seiner Firma Sigeltec einen<br />
der drei Gründerpreise. Spezialisiert auf Kabelverlegung,<br />
-montage und -tiefbau, ist der<br />
im Jahr 2016 ins Leben gerufene Betrieb heute<br />
ein erfolgreiches mittelständisches Familienunternehmen.<br />
Die beiden anderen Preise<br />
gingen an die Werther GmbH aus Schmirma<br />
und an die Robin Data GmbH aus Merseburg.<br />
Beim Reiner-Lemoine-Gründerpreis sahnten<br />
gleich sieben junge Firmenchefs aus Bitterfeld-Wolfen<br />
und Zerbst ab. Den mit 4.000<br />
Euro dotierten Hauptpreis gewann die auf<br />
3D-Druck spezialisierte Gesellschaft für additive<br />
Fertigung mbH. Der Sonderpreis der<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sjunioren ging an Ronny Maak,<br />
Geschäftsführer der Bitterfelder „Pizza 66“.<br />
Sein Unternehmen hatte unter anderem beim<br />
Verkauf der Pizza „Goitzsche Front“ 50 Cent<br />
aufgeschlagen und aus dem Erlös einen Jugendclub<br />
in Wolfen unterstützt. Auch die IHK<br />
Halle-Dessau stiftete einen Preis. Darüber<br />
freuen konnte sich Dennis Wronski – er hatte<br />
2018 die Maba Spezialmaschinen GmbH<br />
übernommen und richtet das Unternehmen<br />
mit seinem Team nun neu aus. Das Kerngeschäft<br />
bleibt jedoch bestehen und wird um<br />
neue Branchen erweitert.<br />
Im Twinner Space des halleschen<br />
Unternehmens TWINNER entsteht in nur<br />
120 Sekunden der digitale Zwilling eines<br />
Fahrzeuges. Das Ergebnis ist der Digital<br />
Twinn, der dem Betrachter mehr vom<br />
Fahrzeug zeigt, als das menschliche Auge<br />
erkennen kann.<br />
Was es heißt, querzudenken und damit erfolgreich<br />
zu sein, zeigen die Sieger des<br />
„Gründerpreises der Stadt Dessau-Roßlau<br />
2019“. In Zusammenarbeit mit der IHK Halle-<br />
Dessau, dem <strong>Wirtschaft</strong>s- und Industrieclub<br />
Anhalt e.V., den <strong>Wirtschaft</strong>sjunioren Dessau<br />
e.V. und der Hochschule Anhalt vergibt die<br />
Stadt Dessau-Roßlau seit 2018 diese Ehrung<br />
für herausragende Leistungen von Unternehmensgründerinnen<br />
und -gründern. Unter den<br />
eingesendeten Teilnahmeunterlagen überzeugten<br />
die Jury drei Konzepte ganz besonders:<br />
Falko Müller und seine im Bauhausstil<br />
eingerichtete Pension „Das Schlafgut Dessau“<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 11
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Zahlen - Daten - Fakten<br />
Top oder Flop?<br />
Die Stromversorgung ist – bisher – sicher, aber Fachkräfte sind rar.<br />
Beim aktuellen Standortcheck des <strong>Wirtschaft</strong>sraums Leipzig/Halle (Saale)<br />
standen diese Faktoren ganz oben auf der Plus- und Minuspunktliste der Firmen.<br />
Das Gesamtbild der Unternehmensbefragung „Standortzufriedenheit in Mitteldeutschland“<br />
ist eher grau getönt.<br />
Breitband:<br />
Mit Lowspeed durchs Funkloch<br />
Ohne Breitband geht heute im <strong>Wirtschaft</strong>sleben<br />
nicht mehr viel. Ein von Funklöchern<br />
durchsetztes Mobilfunknetz wird angesichts<br />
des Wachstums mobiler Anwendungen zunehmend<br />
zum Geschäftshindernis. Insofern<br />
nicht verwunderlich, dass die Unternehmen<br />
hier Prioritäten setzen. Die Punkte „Breitbandanbindung/Highspeed-Internet“<br />
und<br />
„Netzverfügbarkeit Mobilfunk“ sind ihnen<br />
unter allen abgefragten Standortfaktoren die<br />
wichtigsten. Der Status quo ist jedoch nicht<br />
zufriedenstellend.<br />
Die Unternehmensbefragung „Standortzufriedenheit<br />
in Mitteldeutschland“<br />
wurde im Sommer 2019 von den<br />
Industrie- und Handelskammern sowie<br />
den Handwerkskammern aus Leipzig<br />
und Halle (Saale) in 26 größeren Städten<br />
des <strong>Wirtschaft</strong>sraums durchgeführt.<br />
1.396 Firmen mit insgesamt mehr als<br />
37.000 Beschäftigten nahmen teil. Sie<br />
gewichteten 48 Standortfaktoren hinsichtlich<br />
Relevanz und Zufriedenheit. Die<br />
Daten wurden für die Kernregion, für die<br />
Teilregionen Halle-Dessau und Leipzig<br />
sowie für einzelne Städte ausgewertet.<br />
Die Diskrepanz zwischen Wichtigkeit (W)<br />
und Zufriedenheit (Z) kann über eine<br />
Verhältnisrechnung ermittelt werden:<br />
Wie zufrieden sind die Unternehmer bei<br />
den wichtigen Standortfaktoren<br />
(Diskrepanz-Index D=Z x 100/W). Je<br />
kleiner der berechnete Verhältniswert<br />
ausfällt, desto größer ist demnach die<br />
Diskrepanz.<br />
www.halle.ihk.de,<br />
Dok.-Nr. 4635756<br />
Beim Breitband sind die Betriebe „eher unzufrieden“,<br />
beim Mobilfunk zwar „eher zufrieden“<br />
– doch ländliche Gebiete wurden nicht<br />
gefragt und von Top-Werten kann auch hier<br />
keine Rede sein.<br />
Standortvorzüge in Mitteldeutschland<br />
Stromversorgung:<br />
Sicherheit top, Preise flop<br />
Die Versorgungssicherheit bei Strom liegt in<br />
der Rangliste der wichtigsten Standortfaktoren<br />
an dritter Stelle. Kein Wunder, da es in<br />
der Region zahlreiche energieintensive Industrieunternehmen<br />
gibt. In dieser Hinsicht<br />
haben die befragten Firmen derzeit nichts zu<br />
meckern: Als einzige Einflussgröße unter allen<br />
48 untersuchten Faktoren erhielt die Sicherheit<br />
der Stromversorgung das Prädikat<br />
„sehr zufrieden“. Verärgert blicken die Betriebe<br />
dagegen auf die Stromrechnung. Mit den<br />
Strompreisen zeigen sie sich im Durchschnitt<br />
„eher unzufrieden“, am wenigsten zufrieden<br />
sind Industrie und Gastgewerbe. Somit finden<br />
sich die Stromentgelte sogar in den Top<br />
10 der Verdrossenheit wieder, ähnlich wie die<br />
für Gas übrigens.<br />
Arbeits- und Fachkräfte:<br />
Mangelwirtschaft<br />
Hypothek für den <strong>Wirtschaft</strong>sstandort: Die<br />
Top-Plätze in Sachen Unzufriedenheit belegen<br />
die fehlenden Facharbeiter und Meister,<br />
gefolgt von Auszubildenden. Sogar die mangelnde<br />
Verfügbarkeit von Hilfskräften rückt<br />
in die „Hitliste“ der zehn Standortfaktoren<br />
vor, die den größten Unmut erzeugen. Besonders<br />
für das Gastgewerbe ist dieser Punkt<br />
Bei diesen Standortfaktoren ist die Diskrepanz zwischen Wichtigkeit und Zufriedenheit am geringsten und damit der<br />
Diskrepanz-Index hoch.<br />
Naherholungsmöglichkeiten<br />
99,7<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
Erreichbarkeit<br />
der Stadtverwaltung<br />
96,7<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
Einkaufsmöglichkeiten<br />
96,5<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
Versorgungssicherheit<br />
bei Strom<br />
Freizeit-, Kulturund<br />
Sportmöglichkeiten<br />
94,2<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
92,9<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
12<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Nur „geht so“<br />
wichtig. Aber auch mit der Verfügbarkeit von<br />
Hochschulabsolventen sind die Unternehmen<br />
insgesamt eher unzufrieden.<br />
Abgaben, Steuern, Gebühren:<br />
Drückende Last<br />
Künftige Hausaufgaben für Kommunen liegen<br />
in der Minimierung der direkten finanziellen<br />
Belastung von Unternehmen durch Steuern,<br />
Gebühren und Abgaben – zumindest, wenn<br />
der Standort attraktiv bleiben soll. Denn unter<br />
den Top 10 der Standortfaktoren mit der<br />
größten Unzufriedenheit bei mitteldeutschen<br />
Firmen und Betrieben besetzen die Höhe der<br />
Gewerbe- und die der Grundsteuern (jeweils<br />
Hebesätze) Platz 3 und 4. Die Gebühren für<br />
Wasser und Abwasser haben es auf Platz 7<br />
„geschafft“. Besonders bedeutsam ist dieser<br />
Steht bisher für Versorgungssicherheit<br />
beim Strom: das Kraftwerk in Schkopau.<br />
Faktor für das Gastgewerbe – ähnlich wie die<br />
Abfallgebühren übrigens, die auch nicht gerade<br />
flächendeckend für zufriedene Mienen<br />
sorgen. Nebenbei: Luft nach oben gibt es<br />
ebenso bei den kommunalen Angeboten zur<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sförderung – die liegen auf Platz 5<br />
der „Unzufriedenheits-Charts“.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Standortpolitik<br />
Danny Bieräugel<br />
Tel. 0345 2126-236<br />
dbieraeuge@halle.ihk.de<br />
Standortmängel in Mitteldeutschland<br />
Bei diesen Standortfaktoren ist die Diskrepanz zwischen Wichtigkeit und Zufriedenheit am größten und damit<br />
der Diskrepanz-Index niedrig.<br />
Breitbandanbindung/<br />
Highspeed-Internet<br />
Verfügbarkeit von<br />
Facharbeitern/Meistern<br />
Höhe der Gewerbesteuer<br />
(Hebesatz)<br />
66,3<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
66,7<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
Strompreise<br />
70,0<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
Allgemeine Sicherheit,<br />
Ordnung und Sauberkeit<br />
65,6<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
72,7<br />
Diskrepanz-Index in %<br />
„Geht so“ könnte man das Ergebnis der<br />
letztjährigen Standortanalyse zusammenfassen.<br />
Zum dritten Mal nach 2009<br />
und 2014 wurden Unternehmen im <strong>Wirtschaft</strong>sraum<br />
Leipzig/Halle (Saale) befragt.<br />
Von 48 untersuchten Einflussgrößen lagen<br />
im Ranking der wichtigsten Standortfaktoren<br />
die Breitbandanbindung sowie<br />
die Netzverfügbarkeit des Mobilfunks<br />
vorn, gefolgt von der Versorgungssicherheit<br />
bei Strom und der allgemeinen Sicherheit,<br />
Ordnung und Sauberkeit. Auf<br />
der Zufriedenheitsskala sieht die Reihenfolge<br />
etwas anders aus.<br />
Besonders bedenklich: Insgesamt sind<br />
die durchschnittlichen Zufriedenheitswerte<br />
gegenüber 2014 eher gesunken –<br />
zumindest bei den 34 Standortfaktoren,<br />
die damals bereits abgefragt wurden und<br />
somit direkt vergleichbar sind. Lediglich<br />
bei etwa einem Fünftel dieser Aspekte<br />
gab es (meist nur kleine) Verbesserungen.<br />
Dies betrifft insbesondere Einkaufs-, Naherholungs-<br />
und Freizeitmöglichkeiten.<br />
Auch harte Faktoren wie Gas- und Strompreise<br />
sowie Wasser- und Abwassergebühren<br />
konnten sich in der Zufriedenheitswertung<br />
steigern – jedoch von niedrigem<br />
Ausgangsniveau.<br />
Das Gesamturteil über diese kostenrelevanten<br />
Punkte lautet trotzdem „eher unzufrieden“.<br />
Bei fast einem Drittel der vergleichbaren<br />
Gesichtspunkte sind teils<br />
deutliche Verschlechterungen zu verzeichnen,<br />
darunter bei der Verfügbarkeit<br />
von Facharbeitern oder Meistern und von<br />
Auszubildenden sowie beim Highspeed-<br />
Internet und den Kaufpreisen für Gewerbeflächen<br />
und -immobilien. Auch wenn<br />
im Durchschnitt kein Standortfaktor mit<br />
„sehr unzufrieden“ bewertet wurde – bis<br />
zur nächsten Umfrage sollte sich hier etwas<br />
bewegen.<br />
Klar ist: „Geht so“ reicht nicht im<br />
Standortwettbewerb.<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 13
WIRTSCHAFT & REGION<br />
14<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
fachkräfte<br />
Azubis finden und binden<br />
Auch wenn die im Star Park Halle ansässige ARTiBack GmbH erst seit<br />
August 2018 Lehrlinge ausbildet, ist ihr von der IHK bereits im Dezember 2019<br />
das Gütesiegel „Top-Ausbildungsbetrieb“ verliehen worden.<br />
Wie man solch einer wird? „All unsere Maßnahmen<br />
lassen sich unter dem vielzitierten<br />
Motto ,Fordern und Fördern’ zusammenfassen“,<br />
unterstreicht der Geschäftsführer des<br />
Tiefkühlbackwarenherstellers, Marc Michael<br />
Saam. Exemplarisch dafür steht das jüngste<br />
interdisziplinäre Projekt aller fünf Azubis des<br />
90-Mann-Unternehmens – die Entwicklung,<br />
Herstellung und Auslieferung einer Jahresendgabe<br />
für Geschäftspartner – in Form eines<br />
leckeren Baumkuchens.<br />
Einfach mal machen<br />
„Unser Azubi zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik<br />
hat sich um Teig und Rezeptur gekümmert;<br />
die Mechatronikerlehrlinge haben<br />
ein geeignetes Backgerät – einen umfunktionierten<br />
Dönergrill – gebaut und unsere angehenden<br />
Kaufleute Verpackungsgestaltung<br />
und Versand übernommen“, schildert Personalleiterin<br />
Isabel Müller. Und Marc Michael<br />
Saam betont: „Wir wollen die jungen Leute<br />
früh in Verantwortung bringen, geben also<br />
eine Aufgabe vor und sagen dann: ,Macht<br />
mal!‘ – in dem Sinn, dass sie ihre eigene<br />
Kompetenz und Kreativität frei entfalten<br />
können.“<br />
Rücksprache mit Berufsschule<br />
„Fordern und Fördern heißt für uns auch, regelmäßig<br />
Rücksprache mit der Berufsschule zu<br />
halten, um Probleme frühzeitig zu identifizieren.<br />
Wir haben etwa einen Mechatronikerlehrling,<br />
der 2016 als Flüchtling aus Somalia gekommen<br />
ist und trotz eines super Realschulabschlusses<br />
jetzt ein paar Schwierigkeiten mit<br />
der Fachsprache und Lücken in Physik hat.<br />
Durch ausbildungsbegleitende Hilfen wollen<br />
wir dem zügig beikommen“, so Isabel Müller.<br />
„Indem wir uns kümmern, vermitteln wir dem<br />
Azubi auch: Du bist uns wichtig!“<br />
Azubis rekrutieren selbst<br />
„Wir halten die Hierarchien bewusst flach und<br />
wollen in jeder Hinsicht nahbar sein“, hebt<br />
Geschäftsführer Saam hervor – ein Aspekt,<br />
der sich auch bei der Rekrutierung von Berufsnachwuchs<br />
niederschlägt. Diese nämlich<br />
übernehmen federführend die Azubis selbst.<br />
„Lehrling Tizian Pontow und unser Mitarbeiter<br />
Produktentwicklung, Tim Eichhorn, drehen<br />
per Smartphone kleine Videoclips über ihr Tun<br />
bei ARTiBack, die wir auf den Social-Media-<br />
Kanälen ausspielen und auf Berufsmessen<br />
zeigen“, erzählt Saam.<br />
Klare Perspektive geben<br />
Um die Azubis ans Unternehmen zu binden,<br />
sei es zudem entscheidend, ihnen eine klare<br />
Perspektive anzubieten: „Unsere Lehrlinge im<br />
zweiten Lehrjahr, die beide vorzeitig und mit<br />
Top-Noten abschließen werden, haben bereits<br />
jetzt ihren Anschlussvertrag in der Tasche<br />
und können von Extras wie Zuschuss zur<br />
eigenen Mobilität oder für das Fitnessstudio<br />
profitieren. Wer sich wohlfühlt, der bleibt“,<br />
bekräftigt Saam.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
Dr. Simone Danek<br />
Tel. 0345 2126-346<br />
sdanek@halle.ihk.de<br />
Brillante Berufsausbildung in 20 Betrieben<br />
Mit dem Gütesiegel „Top-Ausbildungsbetrieb<br />
2019“ können 20 Unternehmen aus dem südlichen<br />
Sachsen-Anhalt um junge Nachwuchskräfte werben.<br />
Die IHK verlieh ihnen Mitte Dezember 2019<br />
die gleichnamige Auszeichnung und würdigt damit<br />
die herausragende Ausbildungsqualität der<br />
Firmen.<br />
Top-Ausbildungsbetriebe 2019<br />
Landkreis Anhalt-Bitterfeld<br />
Köthen Energie GmbH<br />
Hans Abel GmbH & Co. KG, Betonwerk Köthen<br />
Heraeus Quarzglas Bitterfeld GmbH & Co. KG,<br />
Bitterfeld-Wolfen<br />
Burgenlandkreis<br />
OPTERRA Zement GmbH & Co. KG, Werk Karsdorf<br />
Dessau-Roßlau<br />
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Dessau-Roßlau<br />
Halle (Saale)<br />
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt (SLV)<br />
Halle GmbH<br />
ARTiBack GmbH, Halle (Saale)<br />
KSB SE & Co. KGaA, Halle (Saale)<br />
SONOTEC GmbH, Halle (Saale)<br />
Bauer Elektroanlagen GmbH Halle<br />
Landkreis Mansfeld-Südharz<br />
Bender GmbH & Co.KG, Gerbstedt<br />
Fertigungscenter für Elektrische Anlagen (FEAG)<br />
Sangerhausen GmbH<br />
Sparkasse Mansfeld-Südharz, Lutherstadt Eisleben<br />
Landkreis Wittenberg<br />
Füngers Feinkost GmbH & Co. KG, Oranienbaum-<br />
Wörlitz<br />
Feldbinder Spezialfahrzeugwerke GmbH,<br />
Lutherstadt Wittenberg<br />
Saalekreis<br />
MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in<br />
Mitteldeutschland mbH, Merseburg<br />
EDEKA Minden-Hannover Logistik Service GmbH,<br />
Landsberg<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Strom mbH,<br />
Kabelsketal<br />
Salzlandkreis<br />
Exte GmbH, Nienburg (Saale)<br />
Pöttinger Deutschland GmbH, Bernburg (Saale)<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 15
WIRTSCHAFT & REGION<br />
IM FOKUS: tourismus<br />
Gartenträume<br />
locken Touristen<br />
Die rund 50 historischen Gärten und Parks entlang der Route „Gartenträume –<br />
Historische Parks in Sachsen-Anhalt“ sind ein Anziehungspunkt für Touristen und<br />
damit ein <strong>Wirtschaft</strong>sfaktor für die Region. Im 20. Gründungsjahr des gleichnamigen<br />
Netzwerks sprach die „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ mit Sprecherin<br />
Felicitas Remmert über die touristische Weiterentwicklung der Gartenanlagen.<br />
„<br />
Parks und Gärten stehen<br />
für Erholung, Natur, Kultur,<br />
Inspiration, Kreativität,<br />
Begegnung und Gesundheit.<br />
Mit einem Wort: Lebensqualität.“<br />
Felicitas Remmert<br />
Gartenträume – Historische Parks<br />
in Sachsen-Anhalt e.V.<br />
Welche Bedeutung haben die Gartenanlagen<br />
für die Region?<br />
Remmert: Parks und Gärten stehen für Erholung,<br />
Natur, Kultur, Inspiration, Kreativität,<br />
Begegnung und Gesundheit. Mit einem Wort:<br />
Lebensqualität. Zudem haben sie ein uneingeschränkt<br />
positives Image. Als „weiche“<br />
Standortfaktoren sind sie deswegen enorm<br />
wichtig.<br />
Welches Anliegen verfolgt Ihr Netzwerk?<br />
Remmert: Uns geht es um die denkmalrechtliche<br />
Wiederherstellung und den Erhalt<br />
der Gartenkunstwerke und ihre Entwicklung<br />
als historisch authentische, attraktive touristische<br />
Orte.<br />
Wie wollen Sie künftig noch mehr Besucher<br />
für die zahlreichen Gartenanlagen<br />
gewinnen?<br />
Remmert: Wir werden unser Jubiläum <strong>2020</strong><br />
als Festjahr nutzen, um das gartentouristische<br />
Angebot Sachsen-Anhalts vor allem überregional<br />
noch bekannter zu machen. Dazu setzt<br />
die Investitions- und Marketinggesellschaft<br />
Sachsen-Anhalt mbH vielfältige Marketingmaßnahmen<br />
um, wie zum Beispiel Medienkooperationen<br />
mit dem MDR, den Tageszeitungen<br />
im Land oder dem BURDA-Verlag (u.a.<br />
Zeitschrift „Mein schöner Garten“). Hinzu<br />
kommen Außenwerbung sowie Videos in Einkaufszentren<br />
und Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt<br />
und in den umliegenden Bundesländern.<br />
Die Tourismusverbände und viele weitere Partner<br />
im Land beteiligen sich ebenfalls mit Marketingaktionen.<br />
Alles geschieht unter dem<br />
Motto „Gartenträume genießen, Gartenträume<br />
erleben, Gartenträume selber machen“.<br />
Wie bringt sich das Netzwerk Gartenträume<br />
dabei ein?<br />
Remmert: Die Mitglieder und Partner unseres<br />
Vereins haben die Strategie für das Fest-<br />
16<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Parkführung im Georgengarten Dessau<br />
jahr <strong>2020</strong> konzipiert. Als Verein koordinieren<br />
wir die Aktivitäten und motivieren unsere<br />
Mitglieder, attraktive Angebote zu entwickeln.<br />
Wir sind beispielsweise für Gemeinschaftsaktionen<br />
wie den Gartenträume-Picknicktag<br />
verantwortlich, betreiben intensive Öffentlichkeitsarbeit<br />
und beteiligen uns an übergreifenden<br />
Angeboten wie der Gartenträume-<br />
Ausstellung auf Schloss Wernigerode.<br />
Auf welche Höhepunkte können sich die Besucher<br />
im Jubiläumsjahr außerdem freuen?<br />
Remmert: Der Startschuss für die Festsaison<br />
fällt am 21. und 22. März beim Frühlingserwachen<br />
in Wörlitz. In den Sommermonaten locken<br />
vielfältige Musikereignisse in die Gärten,<br />
darunter der „MDR Musiksommer Gartenträume“,<br />
der Gartenreichsommer im Gartenreich<br />
Dessau-Wörlitz oder die Sommersinfonie „Mit<br />
Pomp und Gloria“ am 30. August im Schlosspark<br />
Moritzburg Zeitz. Am 19. Juli heißt es:<br />
Picknickkörbe packen – für den „Gartenträume-Picknicktag“.<br />
Eindrucksvolle Erlebnisse<br />
werden die Parkfeste schaffen – vom Rosenabend<br />
im Kurpark Bad Schmiedeberg am<br />
19. Juni über die „Romantische Nacht“ im<br />
Kloster Drübeck am 1. August bis zur „Nacht<br />
der 1.000 Lichter“ im Europa-Rosarium Sangerhausen<br />
am 8. August. Wer Tipps für das<br />
Gärtnern mitnehmen oder bei der Parkpflege<br />
helfen möchte, ist bei den Workshops in den<br />
Klostergärten Michaelstein, bei Seminaren der<br />
Sangerhäuser Rosenschule sowie bei kleinen<br />
und großen Parkseminaren genau richtig. Unbedingt<br />
empfehlenswert: Noch bis zum 3. Mai<br />
ist auf Schloss Wernigerode die Ausstellung<br />
„Leidenschaft für Schönheit – Gartenträume<br />
in Sachsen-Anhalt“ zu sehen.<br />
Die Fragen stellten Isabel Reimann und Daniela Wiesner.<br />
Gartenträume – Historische Parks<br />
in Sachsen-Anhalt e.V.<br />
Felicitas Remmert<br />
Tessenowstraße 3, 39114 Magdeburg<br />
Tel. 0391 5934 254<br />
www.gartentraeume-sachsen-anhalt.de<br />
Im Jahr 2000 initiierte das Land Sachsen-Anhalt<br />
ein bisher einzigartiges Vorhaben:<br />
Stellvertretend für die rund<br />
1.000 Gartendenkmale im Land wurden<br />
die 50 schönsten und bedeutsamsten<br />
Parkanlagen ausgewählt und im touristisch-denkmalpflegerischen<br />
Netzwerk<br />
sowie dem gleichnamigen Verein „Gartenträume<br />
– Historische Parks in Sachsen-Anhalt“<br />
zusammengefasst. Ziel ist<br />
es, die teilweise in Vergessenheit geratenen<br />
Anlagen einer breiten Öffentlichkeit<br />
bekannt zu machen – dazu zählen unter<br />
anderem das Dessau-Wörlitzer Gartenreich,<br />
das Europa-Rosarium in Sangerhausen<br />
oder der Schlosspark Dieskau.<br />
Fast überall können die Besucher nicht<br />
nur flanieren und im<br />
Grünen picknicken,<br />
sondern ebenso Veranstaltungen<br />
wie<br />
Pflanzenmärkte, Lichterfeste<br />
oder Konzerte<br />
erleben.<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 17
Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />
Finanzierungshilfen<br />
für Unternehmen<br />
Ob Neugründung, Unternehmenserweiterung oder Markteintritt – ohne<br />
ausreichendes Kapital läuft jedes neue Vorhaben Gefahr, verlustreich zu scheitern.<br />
Aber gerade Existenzgründer oder kleine und mittlere Unternehmen verfügen nur<br />
selten über ein entsprechend großes finanzielles Polster. Daher spielt die<br />
Kapitalbeschaffung bei Investitionsvorhaben in der Regel eine bedeutende<br />
Rolle. Doch welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es – und wofür?<br />
Förderbanken unterstützen<br />
Neben dem klassischen Bankkredit können Firmen auch<br />
geförderte Darlehen nutzen. Sie erlauben es, mit relativ<br />
wenig Eigenkapital auch größere Investitionen zu stemmen.<br />
Sowohl die Förderbank des Bundes als auch die<br />
KfW-Bankengruppe und die Investitionsbank Sachsen-<br />
Anhalt (IB) bieten eine Reihe von Förderkrediten an, die<br />
fast für jede Unternehmens- und Finanzierungssituation<br />
individuelle Lösungen ermöglichen. Des Weiteren können<br />
in vielen Fällen Fördermittel, das heißt nichtrückzahlbare<br />
Zuschüsse, beantragt werden.<br />
Förderfähige Vorhaben<br />
Aber was lässt sich eigentlich alles fördern? Grundsätzlich<br />
förderbar sind Investitionen in gewerbliche Immobilien,<br />
Maschinen und Anlagen, Innovationen und Digitalisierungsvorhaben<br />
sowie Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen,<br />
Energieeffizienz und Modernisierungen.<br />
Zudem können Existenzgründer in der Anlaufphase Unterstützung<br />
zum Lebensunterhalt erhalten. Es gibt Zuschüsse<br />
für Unternehmensberatungen, Schulungen und<br />
Weiterbildungen für Arbeitnehmer, Beihilfen zur Markterschließung<br />
und zur Beteiligung an Messen. Auch wenn<br />
Unternehmen Langzeitarbeitslose einstellen, bekommen<br />
sie finanzielle Hilfe zur allmählichen Wiedereingliederung<br />
in den Arbeitsprozess. Dies ist jedoch nur ein Ausschnitt<br />
– die gesamte Fördervielfalt lässt sich hier nicht umfänglich<br />
abbilden.<br />
Hilfe im Förderdschungel<br />
Doch wo gibt es eine Übersicht und weiterführende<br />
Hilfe? Tatsächlich ist der Förderdschungel für Existengründer<br />
und mittelständische Unternehmer kaum zu durchschauen.<br />
Zwar bietet die Förderdatenbank des Bundes<br />
(www.foerderdatenbank.de) verschiedene Recherchemöglichkeiten<br />
an. Doch die Nutzer sehen sich hier mit einer<br />
Suche in über 1.000 Förderprogrammen von Bund, Ländern<br />
und Europäischer Union konfrontiert. Daher ist es ratsam,<br />
sich von erfahrenen Beratern unterstützen zu lassen, um die<br />
in Frage kommenden Programme sinnvoll einzugrenzen.<br />
Die Ansprechpartner der IHK sind auf verschiedene<br />
Bereiche spezialisiert.<br />
Existenzgründungs- und Beratungsförderung:<br />
Jana Bieräugel, Jörg Prochner<br />
Messeförderung: Anja Klepzig<br />
Weiterbildungs- und Qualifizierungsförderung:<br />
Sabine Krüger<br />
Innovationsförderung, Forschung und Entwicklung,<br />
Digitalisierung: Dr. Sophie Kühling<br />
Finanzierungen, Bürgschaften,<br />
Wachstumsförderung, Arbeitsförderung:<br />
Achim Schaarschmidt<br />
Exportförderung: Ralph Seydel<br />
Energieeffizienz und Umweltschutz:<br />
Silvana Theis<br />
Grundsätzlich<br />
förderbar sind<br />
Investitionen in<br />
gewerbliche<br />
Immobilien,<br />
Maschinen und<br />
Anlagen, Innovationen<br />
und<br />
Digitalisierungsvorhaben<br />
sowie<br />
Investitionen in<br />
Umweltschutzmaßnahmen,<br />
Energieeffizienz<br />
und Modernisierungen.<br />
18<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Fördermittelarten<br />
Zuschüsse<br />
Zuschüsse sind nicht rückzahlbare finanzielle Zuwendungen<br />
ohne Gegenleistung. Zuschüsse können sowohl für<br />
Investitionsvorhaben als auch für Innovationsvorhaben<br />
gewährt werden.<br />
Darlehen<br />
Darlehen sind kurz- oder mittelfristige Kredite mit Sonderkonditionen<br />
und/oder rentablen Zinssätzen.<br />
Öffentliche Beteiligungen<br />
Öffentliche Beteiligungen dienen grundlegend der Kapitalbeschaffung<br />
und Erhöhung der Eigenkapitalquote.<br />
Diese stillen oder offenen Beteiligungen zeichnen sich<br />
insbesondere durch festgelegte Beteiligungszeiträume zu<br />
günstigen Konditionen aus.<br />
Öffentliche Bürgschaften<br />
Öffentliche Bürgschaften dienen dazu, ein Finanzierungsvorhaben<br />
abzusichern, bei dem eine öffentliche Institution<br />
als Bürge auftritt. Eine Bürgschaft ist ein Sicherheitenersatz<br />
zur Reduzierung des Ausfallrisikos der Hausbank.<br />
Förderbereiche<br />
Wachstum<br />
Wachstumsfinanzierung durch Fördermittel für<br />
- den Erwerb gewerblicher Immobilien<br />
- den Erwerb von Maschinen und Anlagen<br />
- Baumaßnahmen (Erweiterungen, Renovierungen etc.)<br />
- Tourismusförderung/Hotellerie<br />
Innovation<br />
Innovationsförderung auf allen Ebenen einschließlich<br />
Patentierung und Markteinführung<br />
Umweltschutz<br />
Vor dem Hintergrund des Umweltschutzes und des nachhaltigen<br />
<strong>Wirtschaft</strong>ens gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten.<br />
Viele Investitionen sind durch neuere Technologien<br />
umweltfreundlicher und daher auch als Umweltschutzinvestition<br />
förderfähig.<br />
Sonstige Förderbereiche<br />
Existenzgründungen, Beratung und Schulungen, Digitalisierung,<br />
Marketing/Messebeteiligungen, Arbeitsplätze,<br />
Modernisierung, Export, Land- und Forstwirtschaft<br />
Mehr Platz für große<br />
Laborgeräte und<br />
geräumigere Büros für das<br />
Personal: Mit Unterstützung<br />
durch das Förderprogramm<br />
„Forschung<br />
Ausstatten“ mit Mitteln aus<br />
dem Europäischen Fonds<br />
für regionale Entwicklung<br />
(EFRE) hat das Institut für<br />
Kunststofftechnologie und<br />
-recycling am Standort<br />
Weißandt-Gölzau im<br />
Landkreis Anhalt-Bitterfeld<br />
ein neues Gebäude<br />
errichtet.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Starthilfe und<br />
Unternehmensförderung<br />
Achim Schaarschmidt<br />
Tel. 0345 2126-272<br />
aschaarsch@halle.ihk.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 19
20<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />
Interessenvertretung bei EU-Förderung<br />
Sachsen-Anhalt gehört im EU-weiten Vergleich eher zu den wirtschaftlich<br />
schwächeren Regionen. Daher erhält das Land Jahr für Jahr substanzielle<br />
Zuschüsse aus dem EU-Haushalt, die in geeignete Förderprojekte fließen sollen.<br />
Die IHK nimmt als Interessenvertreterin der regionalen <strong>Wirtschaft</strong> Einfluss auf die<br />
Mittelvergabe.<br />
Dies ist insofern dringend geboten, als es nach wie vor<br />
erhebliche Defizite gibt:<br />
• Einerseits bei der Passgenauigkeit und Flexibilität der<br />
Förderung, andererseits beim bürokratischen Aufwand,<br />
der aufgrund der umfangreichen Regelungen von EU<br />
und Bundesländern beim Fördermittelempfänger ankommt.<br />
• Leider führt die Komplexität der Förderung bisweilen<br />
dazu, dass die Fördermittelgeber Programme bevorzugen,<br />
bei denen eine möglichst schnelle Mittelausgabe<br />
gewährleistet werden kann – anstatt die mit der Förderung<br />
erreichten Effekte in den Blick zu nehmen. So<br />
erscheint es beispielsweise häufig sinnvoller, die Mittel<br />
direkt an öffentliche Stellen zu geben, anstatt sie in<br />
Unternehmensinvestitionen zu lenken, auch wenn<br />
diese langfristig eher geeignet wären, das eigentliche<br />
Ziel der Förderung – die Angleichung der <strong>Wirtschaft</strong>skraft<br />
– zu erreichen.<br />
IHK im Dialog<br />
Die Frage, welche Projekte in einem Bundesland in welcher Höhe und<br />
unter welchen Voraussetzungen gefördert werden sollen, ist Inhalt breiter<br />
gesellschaftlicher Diskussionen. In Zeiten ohnehin knapper Landeshaushaltsmittel<br />
gewinnen die Fördergelder der EU hier zunehmend an<br />
Attraktivität und Bedeutung. Um der Stimme der <strong>Wirtschaft</strong> in diesen<br />
Diskussionen Gehör zu verschaffen, engagieren sich die Industrie- und<br />
Handelskammern (IHKn) in den Steuerungsgremien, die auf Landesebene<br />
ins Leben gerufen wurden, um die Mittelvergabe zu begleiten.<br />
Aber auch über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)<br />
beteiligen sich die IHKn am Meinungsbildungsprozess und stehen vor allem<br />
mit den EU-Institutionen im Austausch. Nicht nur in diesen Themenfeldern<br />
gilt es derzeit, mit den europäischen Institutionen in den Dialog<br />
zu treten. Denn die Verhandlungen über den EU-Haushalt für die Jahre<br />
2021 bis 2027, von dem letztlich auch die EU-Förderaktivitäten abhängen,<br />
sind gerade in vollem Gange. Sie werden unmittelbare Auswirkungen auf<br />
die öffentlichen Investitionen auch in Sachsen-Anhalt haben.<br />
• Hinzu kommt, dass die EU den Regionen mittlerweile<br />
ein enges thematisches Korsett verpasst, welches die<br />
Prioritätensetzung auf Landesebene im Grunde vorgibt.<br />
Dabei können die Regionen nicht mehr selbst entscheiden,<br />
welche Förderschwerpunkte aufgrund der Situation<br />
vor Ort wichtig und zielführend wären.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Standortpolitik<br />
Hendrik Senkbeil<br />
Tel. 0345 2126-255<br />
hsenkbeil@halle.ihk.de<br />
Smarte Lösungen für die<br />
digitale Baustelle: Mit ihrem mit<br />
Mitteln aus dem Europäischen<br />
Fonds für regionale Entwicklung<br />
(EFRE) geförderten Forschungsprojekt<br />
erwecken Andrea<br />
Urbansky vom Fraunhofer IFF<br />
und Thomas Müller von der<br />
Cosmo Consult TIC GmbH<br />
die industriell vernetzte<br />
Baustelle zum Leben.<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 21
Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />
Die Zukunft der Hausbank<br />
„<br />
Banking is<br />
necessary,<br />
banks are not.“<br />
Bill Gates<br />
Aufgrund verschiedener<br />
Megatrends befindet sich<br />
die gesamte Geschäftswelt<br />
im Umbruch. Die Finanzbranche<br />
reagiert zum<br />
Beispiel mit modularisierten<br />
Dienstleistungen<br />
für ihre Kunden.<br />
Alterung<br />
Millenials<br />
Schon 1994 warf Bill Gates mit dieser Aussage die Frage<br />
in den Raum, ob der digitale Wandel die Banken langfristig<br />
nicht obsolet machen werde. 15 Jahre später ist festzustellen:<br />
Banken sind nach wie vor zentrale Ansprechpartner<br />
in Finanzierungsfragen für Unternehmen jeglicher<br />
Größe – ihre Aufgaben ändern sich aber.<br />
Die privaten Banken sind dabei mit 40 Prozent Marktanteil<br />
Hauptkreditgeber des Mittelstandes in Ostdeutschland.<br />
Dieser stellt jedoch zunehmend auf digitale Geschäftsmodelle<br />
um. Gleichzeitig sind die Unternehmen<br />
bei allen wichtigen Megatrends mit am Start (siehe Grafik).<br />
Damit ändert sich auch die Erwartungshaltung an die<br />
eigene Hausbank.<br />
Die Hausbank im Umbruch<br />
So müssen etwa Bankgeschäfte heutzutage jederzeit und<br />
ortsunabhängig abgewickelt werden können.<br />
Diese veränderten Kundenbedürfnisse treiben den technischen<br />
und organisatorischen Wandel in den Banken voran.<br />
Darüber hinaus befindet sich die klassische Hausbank in<br />
einem weiteren Umbruch: Die lockere Geldpolitik der Europäischen<br />
Zentralbank (EZB) lässt die Profitabilität des<br />
klassischen Kreditgeschäfts der Banken sinken. Gleichzeitig<br />
steigen die Kosten durch ständig zunehmende regulatorische<br />
Anforderungen an die Finanzbranche. Hausbanken<br />
müssen somit in einem hochregulierten Markt hohe Digitalisierungsinvestitionen<br />
tätigen, während gleichzeitig die<br />
Profitabilität der erprobten Geschäftsmodelle durch das<br />
geldpolitische Umfeld unter Druck gesetzt wird.<br />
Infrastruktur<br />
Banken und ihre Kunden<br />
sind bei allen<br />
Megatrends<br />
mit dabei<br />
Robotik<br />
Digitalisierung<br />
Sicherheit<br />
Modularisierte Finanzdienstleistungen<br />
Die Geschäftsmodelle des Mittelstands verändern sich<br />
derzeit rasanter denn je. Von ihrer Hausbank erwarten die<br />
Unternehmer, dass diese<br />
1. Veränderungsprozesse als Finanzierungspartner aktiv<br />
begleitet und<br />
2. hierfür passgenaue Finanzierungslösungen anbietet.<br />
Die technische Antwort auf diese Anforderungen lautet<br />
Modularisierung:<br />
Die von einer Bank erbrachten<br />
Dienstleistungen werden in einzelne<br />
Module unterteilt und lassen sich so<br />
beliebig kombinieren.<br />
Dadurch müssen Banken nicht mehr jede Dienstleistung<br />
selbst erbringen. Die Integration von Drittdienstleistungen<br />
erfolgt dabei über standardisierte Schnittstellen.<br />
Somit entwickelt sich die gesamte Finanzbranche stärker<br />
zu einem komplexen Ökosystem, bestehend aus Banken<br />
und immer mehr FinTechs, die sich häufig auf hochspezialisierte<br />
Dienstleistungen fokussieren.<br />
Die Hausbank positioniert sich dabei als „Orchestrator“,<br />
der den Firmenkunden aus eigenen Angeboten und<br />
Dienstleistungen von Drittanbietern maßgeschneiderte,<br />
digitale Lösungen anbietet.<br />
Firmenkundenbetreuer bleiben Ansprechpartner<br />
Dabei bleibt die Hausbank mit ihren Firmenkundenberatern<br />
zentrale Ansprechpartnerin. Denn trotz aller Digitalisierung<br />
hat die persönliche Beratung keineswegs ausgedient.<br />
Der Kunde muss aber die Wahl haben, auf welche<br />
Art er die Leistungen seiner Bank abrufen will. Das kann<br />
ein digitales Angebot sein. Vielleicht bevorzugt er aber<br />
auch die persönliche Beratung per Telefon oder Videokonferenz.<br />
Oder er wählt den Weg in die nächstgelegene<br />
Filiale. Dank mehr Schnittstellen und integrierbarer Produkte<br />
einfacher, übersichtlicher und schneller.<br />
Achim Oelgarth<br />
Ostdeutscher Bankenverband e.V.<br />
Achim Oelgarth<br />
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied<br />
Hohenzollerndamm 187<br />
10713 Berlin<br />
Tel. 030 88 777 886<br />
www.ostbv.de<br />
22<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />
Gut vorbereitet<br />
ins Bankgespräch<br />
Die klassische Finanzierungsform für Investitionsvorhaben und den Einsatz<br />
zusätzlicher Betriebsmittel in Unternehmen ist nach wie vor der Bankkredit.<br />
Um beim Gespräch mit der Bank überzeugen zu können, ist eine gute<br />
Vorbereitung unerlässlich. Sechs Tipps für mehr Erfolg:<br />
1. Ohne Businessplan kein Bankgespräch<br />
Ein schlüssiges und gut aufbereitetes Geschäftskonzept ist<br />
Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Bankgespräch.<br />
Es ist empfehlenswert, für das Gespräch eine Zusammenfassung<br />
als Präsentationsgrundlage vorzubereiten.<br />
2. Unterlagen zusammenstellen<br />
Unternehmer sollten sich im Vorfeld bei der Bank erkundigen,<br />
welche Unterlagen für eine Finanzierung einzureichen<br />
sind. In der Regel bieten die Banken hierzu online<br />
Übersichten und Checklisten an. Bei Unsicherheiten ist es<br />
ratsam, noch einmal beim Bankberater nachzufragen. Die<br />
Unterlagen selbst sollten übersichtlich zusammengestellt<br />
und rechtzeitig mit Deckblatt sowie Inhaltsverzeichnis<br />
eingereicht werden (mindestens eine Woche vor dem Gesprächstermin)<br />
– je nach Vorgabe digital oder in einer<br />
ansprechenden Präsentationsmappe.<br />
5. Selbstbewusst auftreten<br />
Beim Bankgespräch sollte der Unternehmer als Geschäftspartner<br />
auftreten: Er bietet der Bank ein lukratives Geschäft<br />
an und kann anhand seiner Präsentation erläutern,<br />
wofür er Kapital benötigt und welchen Gewinn er aus dem<br />
Vorhaben ziehen wird. Dabei ist es vor allem wichtig, die<br />
Eckdaten des Unternehmens und des Vorhabens zu kennen<br />
und auf deren Grundlage argumentieren zu können.<br />
6. Vertrauen aufbauen<br />
Es gilt, die Bank mit kaufmännischer Kompetenz und Authentizität<br />
zu überzeugen – das heißt, realistisch zu kalkulieren,<br />
ehrlich die eigenen finanziellen Möglichkeiten<br />
Beim Bankgespräch<br />
sollte<br />
der Unternehmer<br />
als Geschäftspartner<br />
auftreten:<br />
Er bietet<br />
der Bank ein<br />
lukratives<br />
Geschäft an.<br />
3. Termin rechtzeitig vereinbaren<br />
Der Gesprächstermin mit der Bank sollte rechtzeitig vereinbart<br />
werden. Denn es braucht Zeit zwischen dem ersten<br />
Gespräch und der Auszahlung der Mittel – auch im digitalen<br />
Zeitalter. Zum einen, um gegebenenfalls nachgeforderte<br />
Unterlagen zu besorgen und nachzureichen und<br />
zum anderen, um zur Unterstützung öffentliche Finanzierungspartner<br />
mit ins Boot zu nehmen. Kreditzusagen sind<br />
oft von Gremienentscheidungen abhängig.<br />
4. Verstärkung mitnehmen<br />
Es ist möglich, einen vertrauten Berater als Unterstützung<br />
zum Bankgespräch mitzunehmen. Gesprächsinhalte und<br />
-taktik sollten im Vorfeld abgestimmt sein. Zu beachten<br />
ist: Der Unternehmer ist der Hauptansprechpartner für<br />
den Bankberater, er selbst muss über alle Details seines<br />
Vorhabens Auskunft geben können.<br />
aufzuzeigen und dabei auch auf vorhandene Risiken und<br />
Probleme zu verweisen. Der Bankberater sollte genügend<br />
Spielraum zum Nachfragen erhalten. Es ist angeraten, auf<br />
seine Einwände einzugehen und dessen Hinweise aufzunehmen.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Starthilfe und<br />
Unternehmensförderung<br />
Achim Schaarschmidt<br />
Tel. 0345 2126-272<br />
aschaarsch@halle.ihk.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 23
Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />
Förderprogramme erfolgreich genutzt<br />
Für Unternehmen gibt es viele Förderprogramme, die dabei helfen zu investieren.<br />
Doch nicht immer werden sie in Anspruch genommen – teils aus Unkenntnis,<br />
teils wegen des bürokratischen Aufwands. Dass es sich aber letztlich lohnt,<br />
zeigt das Beispiel von DIE FRISCHEMANUFAKTUR aus Halle (Saale).<br />
Unternehmensabläufe digitalisiert<br />
Das 2017 in München gegründete und seit August 2018<br />
im TGZ Halle ansässige Start-up, das durch ein spezielles<br />
Verfahren haltbar gemachte Obstsalate vertreibt, hat bereits<br />
mehrere von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt<br />
(IB) aufgelegte Förderprogramme in Anspruch genommen<br />
– „Innovationsassistent“, „Forschung und Entwicklung“<br />
sowie „Sachsen-Anhalt DIGITAL“. „Im Zuge des Unternehmensaufbaus<br />
habe ich mich auf der IB-Homepage und in<br />
mehreren Telefonaten mit den IB-Beratern informiert,<br />
welche Förderinstrumente zu unseren Themen passen und<br />
was bei der Antragstellung zu beachten ist. Die – Ende<br />
2018 innerhalb weniger Wochen bewilligte – Förderung<br />
über ,Sachsen-Anhalt DIGITAL’ mit einem Zuschuss von<br />
64.500 Euro zu unserem 30-prozentigen Eigenanteil war<br />
dabei besonders bedeutsam – denn hiermit konnten wir<br />
unsere Unternehmensabläufe digitalisieren“, unterstreicht<br />
die geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Jenny Müller.<br />
Die Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin<br />
der FRISCHEMANUFAKTUR, Dr. Jenny Müller, hat mit Erfolg<br />
Förderprogramme genutzt – etwa für die Digitalisierung<br />
ihrer Unternehmensabläufe.<br />
Social-Media-Auftritt konzipiert<br />
Noch im Dezember 2018 sei mithilfe der Förderung ein<br />
Webshop-System (13.000 Euro) installiert und Anfang Februar<br />
2019 eine Softwarelösung zur Ressourcenplanung<br />
(ERP-System; 4.000 Euro) angeschafft worden, welche sich<br />
bei vielen vergleichbaren Start-ups bereits bewährt habe.<br />
Den Löwenanteil des Gesamtbudgets für die Digitalisierung<br />
nahmen die Entwicklung/Markenführung des Social-<br />
Media-Auftritts (18.000 Euro) nebst Produktion von fünf<br />
Werbeclips (39.000 Euro) sowie professioneller Fotos (9.000<br />
Euro) ein. „An Web- und Social-Media-Auftritt arbeiten wir<br />
fortlaufend, haben im Januar 2019 auch eine eigene Fotobox<br />
und Kamera für 1.500 Euro angeschafft, um neue Produktbilder<br />
einstellen zu können“, so Müller.<br />
Förderungen extrem hilfreich<br />
„Die von uns in Anspruch genommenen Förderungen haben<br />
sich als extrem hilfreich erwiesen. Unseren Webshop<br />
hätte es ohne ,Sachsen-Anhalt DIGITAL’ nicht oder jedenfalls<br />
niemals so schnell gegeben“, sagt die Geschäftsführerin<br />
klar – was nicht bedeute, dass es keine Schwierigkeiten<br />
gebe. „Während Antragsbewilligung und Auszahlungen<br />
beim Digitalprogramm<br />
sehr schnell gingen, zog sich das<br />
Ganze bei ,Forschung und Entwicklung’<br />
über acht Monate hin“,<br />
verdeutlicht Müller. „Es macht<br />
jedoch, gerade für ein Start-up,<br />
einen Riesenunterschied, ob man<br />
30.000 Euro nur theoretisch oder<br />
tatsächlich auf dem Konto hat,<br />
um ein Forschungsprojekt angehen<br />
zu können.“ Es sei daher<br />
wichtig, am Ball zu bleiben und<br />
immer wieder nachzuhaken –<br />
und sich auch von bürokratischen<br />
Formalien nicht entmutigen zu<br />
lassen.<br />
„<br />
Es macht jedoch,<br />
gerade für ein<br />
Start-up, einen<br />
Riesenunterschied,<br />
ob man<br />
30.000 Euro nur<br />
theoretisch oder<br />
tatsächlich auf<br />
dem Konto hat,<br />
um ein Forschungsprojekt<br />
angehen zu<br />
können.“<br />
Dr. Jenny Müller<br />
DIE FRISCHEMANUFAKTUR<br />
GmbH<br />
DIE FRISCHEMANUFAKTUR<br />
GmbH<br />
Weinbergweg 23<br />
06120 Halle (Saale)<br />
Tel. 0176 62117723<br />
www.diefrischemanufaktur.de<br />
24<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />
Online zur<br />
passenden Finanzierung<br />
Eine Finanzierung soll passgenau für das unternehmerische<br />
Vorhaben sein, auch möglichst unbürokratisch und<br />
schnell soll es gehen. Das digitale Finanzierungsportal der<br />
deutschen Bürgschaftsbanken ermöglicht seit Oktober<br />
2019 einen direkten Zugang zu potenziellen Geldgebern<br />
– seriös, sicher und einfach bedienbar.<br />
Unter finanzierungsportal.ermoeglicher.de können Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer sowie Gründungs- und<br />
Nachfolgeinteressierte kostenlos eine Finanzierungsanfra-<br />
Vier Schritte auf finanzierungsportal.ermoeglicher.de:<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Finanzierungsportal<br />
der Bürgschaftsbanken<br />
Kreditinstitute<br />
Finanzierungs<br />
wunsch<br />
Unterlagen<br />
Angebot<br />
Angebot<br />
Angebot<br />
Betriebsmittel<br />
fuhrpark<br />
investitionen<br />
Prüfung/Strukturierung<br />
Entscheidung<br />
ge stellen. Nur wenige Auskünfte werden verlangt – daraufhin<br />
geht die Anfrage direkt an die zuständige Bürgschaftsbank.<br />
Den Antrag auszufüllen und abzusenden<br />
nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Mitarbeiter<br />
prüfen umgehend die Machbarkeit des Vorhabens. Sie helfen<br />
zudem bei der Strukturierung der benötigten Finanzierung<br />
und holen bei der Hausbank und weiteren gewünschten<br />
Kreditinstituten Finanzierungsangebote ein.<br />
Matthias Goldschmidt<br />
Einholung Angebot<br />
Einholung Angebot<br />
Einholung Angebot<br />
Angebot<br />
Kreditinstitute<br />
Finanzierungsportal<br />
der Bürgschaftsbanken<br />
Sie haben Finanzierungsbedarf für:<br />
Investitionen<br />
Betriebsmittel<br />
Garantien/Avale<br />
Sie schicken Ihren Kreditwunsch<br />
und Ihre Unterlagen. Wir prüfen<br />
und fragen die gewünschten<br />
Finanzierungspartner an.<br />
Die angefragten Kreditinstitute<br />
liefern ein Angebot zurück.<br />
„<br />
Wir verkürzen<br />
mit dieser<br />
elektronischen<br />
Lösung den<br />
mitunter langen<br />
Weg zu einer<br />
Finanzierung<br />
– und schaffen<br />
Umwege auf der<br />
Suche nach<br />
einem Kreditgeber<br />
ab, die<br />
möglicherweise<br />
eine erfolgreiche<br />
Gründung oder<br />
Investition<br />
verzögern und<br />
schlimmstenfalls<br />
verhindern<br />
könnten.“<br />
Wolf-Dieter Schwab<br />
BB-Geschäftsführer<br />
4<br />
Sie entscheiden sich<br />
für das passende Angebot.<br />
Die „Finanzierungs-Ermöglicher“: BB und MBG Sachsen-Anhalt<br />
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt (BB) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft<br />
Sachsen-Anhalt (MBG) sind als Selbsthilfeeinrichtungen<br />
des gewerblichen Mittelstandes ein wichtiger Teil der Förderlandschaft<br />
im Bundesland. Durch Einbindung der BB lassen sich Erfolg versprechende<br />
Projekte finanzieren, die sonst wegen unzureichender Kreditsicherheiten<br />
der Unternehmen und Gründer häufig scheitern würden. Die typisch stillen<br />
oder offenen Beteiligungen der MBG sind eine nachhaltige Alternative<br />
zum klassischen Bankkredit oder ergänzen ihn. Seit ihrer Gründung Anfang<br />
der 1990er-Jahre haben BB und MBG rund 7.000 mittelständische Unternehmen<br />
im Land begleitet – und zwar in jeder Entwicklungsphase. Mithilfe<br />
von Bürgschaften und Beteiligungskapital konnten so Investitionen im<br />
Umfang von mehr als fünf Milliarden Euro umgesetzt werden.<br />
Bürgschaftsbank Sachsen-<br />
Anhalt GmbH,<br />
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft<br />
Sachsen-Anhalt<br />
mbH<br />
Matthias Goldschmidt<br />
Große Diesdorfer Straße 228<br />
39108 Magdeburg<br />
Tel. 0391 73752 20<br />
www.bb-mbg.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 25
Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />
Unternehmensförderung<br />
der Investitionsbank Sachsen-Anhalt<br />
Unterstützung bei Investitionen, Innovationen und Digitalisierung,<br />
professionelle Beratung, Förderung von<br />
Weiterbildungen und Forschung oder Hilfe bei der Gründung<br />
und der Unternehmensnachfolge – das Spektrum<br />
an Förder- und Finanzierungsprogrammen bei der Investitionsbank<br />
Sachsen-Anhalt (IB) ist breit. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong><br />
<strong>Wirtschaft</strong>“ sprach mit Doris Knöfel, Förderberaterin<br />
bei der IB.<br />
Was müssen Unternehmer konkret tun, um Förderungen<br />
von der IB zu erhalten?<br />
Knöfel: Die Investitionsbank unterstützt Firmenkunden<br />
durch Finanzierung und Zuschuss. Sie reicht Fördermittel<br />
von EU, Bund und Land aus. Dabei sind die Fördermöglichkeiten<br />
für kleine und mittlere Unternehmen sowie für<br />
Großunternehmen verschieden, da jedes Programm individuell<br />
ausgestaltet ist. Ich empfehle ein persönliches<br />
Beratungsgespräch mit dem Unternehmer zur Vorstellung<br />
des Vorhabens, um dann gemeinsam Lösungsansätze<br />
zu erarbeiten.<br />
Wie sehen die ersten Schritte aus?<br />
Knöfel: Über die kostenfreie Hotline 0800 5600757 können<br />
die Unternehmer den Kontakt zur IB aufbauen. Außerdem<br />
finden Beratersprechtage vor Ort in den Regionen<br />
statt – zum Beispiel in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Lutherstadt<br />
Wittenberg, Merseburg, Sangerhausen, Halberstadt<br />
und Aschersleben. Nach ersten Beratungsgesprächen<br />
erfolgt die Antragstellung durch die Unternehmen,<br />
wobei nur Projekte gefördert werden können, die sich in<br />
der Planung befinden und noch nicht gestartet sind.<br />
Welche Voraussetzungen sind hierfür zu erfüllen?<br />
Knöfel: Das jeweilige Vorhaben muss in einer Betriebsstätte<br />
in Sachsen-Anhalt stattfinden. Die individuell gültigen<br />
Richtlinien, Merkblätter, Anträge und Formulare für<br />
den Verwendungsnachweis der einzelnen Programme<br />
sind auf der Homepage der IB unter den entsprechenden<br />
Namen des Programms zu finden.<br />
Wie wird die Hausbank in den Prozess eingebunden?<br />
Knöfel: Die Förderprogramme stellen immer eine Ergänzung<br />
zu den Angeboten der Hausbanken dar. Die Investitionsbank<br />
begleitet die Vorhaben von der ersten Idee über<br />
die Umsetzung bis zum finalen Abschluss. Bei Zuschussprogrammen<br />
muss die Finanzierung der Investition durch<br />
die Hausbank oder durch den Nachweis von Eigenmitteln<br />
gesichert sein.<br />
Die Fragen stellte Isabel Reimann.<br />
„<br />
Wir Förderberater<br />
schauen<br />
uns die unterschiedlichen<br />
Vorhaben in ihrer<br />
Komplexität an<br />
und helfen, die<br />
passende Lösung<br />
zu finden.“<br />
Doris Knöfel<br />
Förderberaterin bei der IB<br />
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist die Beratungs-, Finanzierungs- und Förderbank<br />
Sachsen-Anhalts mit öffentlichem Auftrag. Rund 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen<br />
den Unternehmen in allen Finanzierungs- und Förderfragen mit ihrer Erfahrung zur Verfügung.<br />
Alle Informationen zu den Förderprogrammen sowie den Partnern der IB sind unter<br />
www.ib-sachsen-anhalt.de zu finden.<br />
Im Beratungsgespräch vor<br />
Ort helfen die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter<br />
dabei, zum jeweiligen<br />
Vorhaben das passende<br />
Förderprodukt zu finden.<br />
Investitionsbank<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Anstalt der Norddeutschen<br />
Landesbank Girozentrale<br />
Domplatz 12<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. 0800 5600757<br />
(kostenfreie Hotline)<br />
www.ib-sachsen-anhalt.de<br />
26<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />
Beratungshilfeprogramm<br />
für Unternehmen<br />
Ein Unternehmen zu führen, fordert der Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern<br />
einiges ab. Ständig müssen neue Anpassungen vorgenommen, Pläne verworfen<br />
oder umgestaltet werden. Auf Innovationen am Markt, neue gesetzliche Richtlinien<br />
oder auch personelle Veränderungen ist schnell zu reagieren. Um kleinen und<br />
mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern Entscheidungen zu erleichtern, bietet<br />
die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) das Beratungshilfeprogramm an.<br />
Fördergegenstand<br />
• spezifische Beratungen zu betriebswirtschaftlichen,<br />
finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen<br />
Problemen der Unternehmensführung<br />
• Unterstützung bei der<br />
- Erstellung und Umsetzung von Unternehmensstrategien<br />
zur Existenzsicherung<br />
- Behebung unternehmerischer Innovations- und<br />
Rationalisierungsdefizite<br />
- effizienten Organisation innerbetrieblicher Abläufe<br />
• förderfähig sind unter anderem folgende Beratungsinhalte:<br />
- Energie- und Umwelteffizienz<br />
- Stärkung des Innovationspotenzials<br />
- Digitalisierung/digitale Transformation<br />
- Organisationsoptimierung<br />
- Personalmanagement<br />
- Optimierung von Geschäftsprozessen<br />
- Unternehmensübergabe<br />
- Anpassung an neue Markterfordernisse und deren<br />
Finanzierung<br />
- Erschließung neuer Märkte (In-/Ausland)<br />
Fördervoraussetzungen<br />
• Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt<br />
• Nachweis für Unternehmen, die jünger als zwei Jahre<br />
sind, dass Bundesförderung bereits ausgeschöpft wurde<br />
• Beratungen müssen durch externe Berater durchgeführt<br />
werden, die den Nachweis der fachlichen<br />
Eignung für das jeweilige Beratungsgebiet<br />
erbracht haben<br />
Förderhöhe<br />
• Zuwendung als Projektförderung in Form einer<br />
Anteilsfinanzierung<br />
• Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen<br />
Netto-Beraterhonorars<br />
• Höchstzuschuss: 6.000 Euro (insgesamt kann das<br />
vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar<br />
höher liegen, wird jedoch für die Förderung auf<br />
12.000 Euro begrenzt)<br />
• förderfähiges Honorar pro Tagewerk (acht Stunden<br />
Beratungstätigkeit): max. 1.600 Euro<br />
Antragsberechtigung<br />
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen<br />
<strong>Wirtschaft</strong> und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition<br />
der EU<br />
Antragstellung<br />
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn<br />
bei der IB<br />
Sonstiges<br />
• Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt<br />
auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung<br />
(AGVO)<br />
• Förderung ist mehrfach möglich, sofern sich die<br />
Beratungen inhaltlich unterscheiden<br />
• Richtlinie ist bis 30. Juni 2021 befristet<br />
Mehr Informationen:<br />
www.ib-sachsen-anhalt.de<br />
Ansprechpartner:<br />
IB-Förderberater<br />
Tel. 0800 5600757<br />
(kostenfreie Hotline)<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Starthilfe und<br />
Unternehmensförderung<br />
Achim Schaarschmidt<br />
Tel. 0345 2126-272<br />
aschaarsch@halle.ihk.de<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Innovation und Umwelt<br />
Silvana Theis<br />
Tel. 0345 2126-263<br />
stheis@halle.ihk.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 27
VERLAGSSONDERSEITEN_ – ANZEIGE –<br />
Qualifizierung als Instrument zur Fachkräftesicherung<br />
Die Unternehmen in unserem Land stehen vor einer<br />
großen Herausforderung. Die Aufgaben ihrer<br />
Mitarbeiter*innen werden sich durch die Digitalisierung<br />
in den nächsten Jahren kontinuierlich<br />
verändern. Auch wesentliche Unternehmensprozesse<br />
sind davon betroffen. Eine Entwicklung,<br />
der sich kein*e Geschäftsführer*in verschließen<br />
wird, denn inzwischen haben alle erkannt: Wer<br />
sich jetzt nicht auf die neuen Anforderungen des<br />
digitalen Wandels einstellt, wird vielleicht in fünf<br />
Jahren nicht mehr am Markt sein.<br />
Deshalb liegt es für die Unternehmen nahe,<br />
bei der Suche nach der passenden Fachkraft<br />
für eine neue Aufgabe zuerst einmal in den<br />
eigenen Reihen zu beginnen. Hier liegt die<br />
Chance für Unternehmen, die auf Weiterbildung<br />
setzen.<br />
Hinzu kommt auch, dass junge Fachkräfte mit<br />
Wissen auf dem aktuellsten Stand nicht mehr vor<br />
den Türen der kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />
Schlange stehen, sondern dass Arbeitgeberattraktivität,<br />
Gesundheitsmanagement<br />
und Work-Life-Balance für alle Beteiligten längst<br />
Standard geworden sind – gut ausgebildete<br />
Young Professionals setzen inzwischen voraus,<br />
dass der Bewerbungsprozess ein gegenseitiger<br />
geworden ist.<br />
Quelle: Vorwort zum Weiterbildungskatalog der Hochschule Anhalt von<br />
Prof. Dr.-Ing. Jörg Bagdahn, Präsident der Hochschule Anhalt.<br />
www.hs-anhalt.de/weiterbildung<br />
Durch Weiterbildung den Spagat zwischen technischer Führung und<br />
betriebswirtschaftlichem Management schaffen<br />
Stefan Kanow (SK) studiert berufsbegleitend<br />
den Master <strong>Wirtschaft</strong>singenieurwesen<br />
an der Hochschule<br />
Anhalt, wir haben ihm zwei Fragen<br />
dazu gestellt:<br />
War das Thema Weiterbildung für Sie neu, Herr Kanow?<br />
SK: „Nein. Ich habe mich insgesamt schon vier Mal berufsbegleitend weitergebildet,<br />
weil das ein Konzept ist, was für mich aufgeht. Mein Ziel ist<br />
es, mich persönlich und fachlich in Richtung meiner Interessen laufend<br />
weiterzuentwickeln. Dabei geht es mir aber nicht mehr nur um den technischen<br />
sondern nun auch um den betriebswirtschaftlichen Bereich.“<br />
Was macht das Studium an der Hochschule Anhalt attraktiver als<br />
an anderen Hochschulen?<br />
SK: „Mir gefällt, dass es neben dem E-Learning-Anteil auch Präsenzphasen<br />
gibt und dass ich Privatleben und Beruf super vereinbaren kann.<br />
Die Kosten für das Studium sind bezahlbar und unterscheiden sich positiv<br />
von anderen Angeboten. Die Professoren und Dozenten habe ich immer<br />
schnell erreicht.“<br />
Eine Alternative zum Master ist das Zertifikatsstudium „Führung und Kommunikation“,<br />
mit dem sich auch gezielt einzelne Module studieren lassen,<br />
um die fachlichen Kompetenzen in diesem Bereich zu vertiefen. Ab<br />
April <strong>2020</strong> ist die Teilnahme wieder möglich. Die Themen „Digitale Kompetenzen“<br />
und „Rechtsfragen im Führungsprozess“ bilden den Anfang.<br />
Weitere Informationen unter www.hs-anhalt.de/wb<br />
28<br />
IMPRESSUM VERLAGSSPECIAL: <strong>Mitteldeutsche</strong> REALISATION: <strong>Wirtschaft</strong> PRÜFER Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin MEDIENMARKETING Endriß der Industrie- & Rosenberger und Handelskammer GmbH · Jägerweg Halle-Dessau 1 · 76532 Baden-Baden<br />
01/<strong>2020</strong><br />
Verlags-Sonderveröffentlichung_Prüfer Medienmarketing für die Region Südliches Sachsen-Anhalt
– ANZEIGE – BERUFSBEGLEITENDES STUDIUM UND WEITERBILDUNG<br />
Strukturwandel und Digitalisierung machen vor keinem Halt<br />
Fragen zur Weiterbildungsförderung an Kay Senius,<br />
Chef der Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt und Thüringen<br />
Das sogenannte Qualifizierungschancengesetz<br />
steht seit 2019 als Förderinstrument<br />
zur Verfügung. Wie fällt Ihre<br />
Bewertung aus?<br />
Lassen Sie sich von dem sperrigen Namen<br />
nicht ablenken. Entscheidend ist der Inhalt<br />
und den halte ich für ausgesprochen sinnvoll.<br />
Das Gesetz hat die bisherige Beschäftigtenförderung<br />
erweitert. Sie kommt zur rechten<br />
Zeit. Wer von Strukturwandel oder Digitalisierung<br />
betroffen ist oder Engpassberufe anstrebt,<br />
kann jetzt für zukünftige Aufgaben<br />
fit gemacht werden. Mit hohen Leistungen<br />
insbesondere für kleine und mittelständische<br />
Unternehmen. Deshalb ermutige ich Arbeitgeber,<br />
davon Gebrauch zu machen.<br />
Kurz zusammengefasst, was sind die<br />
wichtigsten Punkte?<br />
Zunächst wurde die Beratung in den Arbeitsagenturen<br />
gestärkt. Ich empfehle Unternehmen,<br />
sie frühzeitig in ihre Planung einzubinden.<br />
Als weiteres wurde die Weiterbildungsförderung<br />
für Beschäftigte, unabhängig von<br />
Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße,<br />
ermöglicht. Erstattungsfähig sind sowohl die<br />
Weiterbildungskosten als auch Entgeltzuschüsse<br />
für Ausfallzeiten an Arbeitgeber. Ansprechpartner<br />
für alle Detailfragen ist unser<br />
Arbeitgeberservice, nur einen Anruf entfernt.<br />
Oft erscheint der nächste Auftrag vordringlich.<br />
Wann ist der richtige Zeitpunkt<br />
für Weiterbildung?<br />
Jetzt, spätestens morgen, denn Strukturwandel<br />
und Digitalisierung machen vor keinem<br />
Halt! Es gilt, den Wandel aktiv mitzugestalten.<br />
Unternehmen können präventiv<br />
bei der Qualifizierung von Beschäftigten ansetzen<br />
und damit vorausschauend dem Fachkräftemangel<br />
entgegenwirken und Arbeitslosigkeit<br />
verhindern. Die Zahl der Jobs, die<br />
von Computern übernommen werden können,<br />
nimmt stetig zu.<br />
Kay Senius<br />
Die Digitalisierung verstärkt den Trend zu höheren<br />
Qualifikationen und kann die Situation<br />
für Geringqualifizierte verschlechtern.<br />
Deshalb ist die berufliche Weiterbildungsförderung<br />
mehr denn je von existenzieller Bedeutung<br />
für Unternehmen in unserer Region.<br />
Telefon <strong>Mitteldeutsche</strong> 0361 5668194 <strong>Wirtschaft</strong> · E-Mail: medienmarketing@pruefer.com. Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- Die Textbeiträge und Handelskammer in diesem Special Halle-Dessau wurden von 01/<strong>2020</strong> den werbenden Unternehmen verfasst. 29<br />
Verlags-Sonderveröffentlichung_Prüfer Medienmarketing für die Region Südliches Sachsen-Anhalt
WIRTSCHAFT & engagement<br />
Vollversammlung<br />
Kein Strom mehr<br />
für Deutschland?<br />
Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz, Inhaber des Lehrstuhls für Energieverteilung<br />
und Hochspannungstechnik an der Brandenburgischen Technischen Universität<br />
Cottbus-Senftenberg, analysierte in der IHK-Vollversammlung die Folgen der<br />
Energiewende für die Energieversorgung Deutschlands. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong><br />
<strong>Wirtschaft</strong>“ sprach mit ihm.<br />
Die Bundesregierung strebt an, dass bis<br />
2030 knapp zwei Drittel des Stroms aus<br />
erneuerbaren Energiequellen stammen sollen.<br />
Halten Sie das für sinnvoll?<br />
Prof. Schwarz: Nach wie vor ist die Frage<br />
offen, wie dabei eine gesicherte Stromversorgung<br />
realisiert werden kann, die einerseits die<br />
deutsche Spitzenlast liefert – derzeit 80 bis<br />
85 Gigawatt – und andererseits einen Anteil<br />
von 65 Prozent an stark schwankenden erneuerbaren<br />
Quellen aus Wind und Photovoltaik<br />
in das Stromnetz integriert.<br />
Worin genau liegt das Problem?<br />
Prof. Schwarz: Der Unterschied liegt zwischen<br />
der installierten und der gesicherten<br />
Leistung. In der Vergangenheit wurde lediglich<br />
die durch erneuerbare Energiequellen<br />
während eines Jahres erzeugte Menge an<br />
Energie aufsummiert und mit der im selben<br />
Zeitraum für die Stromkunden benötigten<br />
Energie in Beziehung gesetzt. Diese Rechnung<br />
lässt die Tatsache außer Acht, dass die Erzeugung<br />
aufgrund des Fehlens großer Energiespeicher<br />
im Stromnetz dem Bedarf minutengenau<br />
folgen muss. Bis 2017 lag die Kapazität<br />
der gesicherten Stromerzeugung in Deutschland<br />
mit 87,2 Gigawatt immer etwas über der<br />
Höchstlast. Nach den Empfehlungen der<br />
„Kohlekommission“ verringert sie sich allein<br />
bis 2023 auf 65,6 Gigawatt. Im Winter ließe<br />
sich Deutschland dann nur noch zu 75 bis<br />
80 Prozent gesichert und aus eigener Kraft<br />
versorgen. Somit ist es eine Frage der Zeit, bis<br />
es zu kritischen Situationen kommt.<br />
„<br />
Der Zukauf von Strom<br />
aus Kohle- oder Kernkraftwerken<br />
außerhalb Deutschlands<br />
kann keine Basis für eine<br />
nachhaltige Energiewende sein.“<br />
Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz<br />
Lehrstuhl für Energieverteilung<br />
und Hochspannungstechnik<br />
Brandenburgische Technische<br />
Universität Cottbus-Senftenberg<br />
Gesicherte Leistung konventioneller Kraftwerke<br />
(in Megawatt)<br />
Mineralöl Erdgas Steinkohle Braunkohle Kernenergie<br />
2016<br />
2018<br />
93.875<br />
90.057<br />
Die Versorgungslücke zeigt die Differenz<br />
zwischen Jahreshöchstlast<br />
und gesicherter Leistung,<br />
Wind- und Sonnenenergie gehen<br />
mit 0 in die Statistik ein.<br />
<strong>2020</strong>/23 (Prognose)<br />
Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.<br />
Jahreshöchstlast<br />
81.800<br />
75.403<br />
30<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz in der IHK-Vollversammlung<br />
Fehlender Strom könnte doch aus dem<br />
Ausland importiert werden?<br />
Prof. Schwarz: Der Zukauf von Strom aus<br />
Kohle- oder Kernkraftwerken außerhalb<br />
Deutschlands kann keine Basis für eine nachhaltige<br />
Energiewende sein. Aber Flauten bei<br />
Windenergie treten in Deutschland und allen<br />
angrenzenden Ländern gleichzeitig auf. Im<br />
Winter wird eine solche Situation oft durch<br />
fehlende Photovoltaikerzeugung verschärft,<br />
verursacht durch sehr geringe Solarstrahlung<br />
oder Schnee auf den Modulen.<br />
Könnten Gaskraftwerke diese Lücke<br />
schließen?<br />
Prof. Schwarz: Damit wird die deutsche<br />
Stromversorgung viel abhängiger von importiertem<br />
Erdgas. Die gängigen Emissionsberechnungen<br />
berücksichtigen zudem Gewinnung<br />
und Transport nicht, schönen die deutsche<br />
Ökobilanz auf Kosten anderer Länder. Ein Beispiel:<br />
Für die Stromerzeugung aus gasbefeuerten<br />
Anlagen (Wirkungsgrad bis zu 60 Prozent)<br />
werden CO 2<br />
-Emissionen von etwa 335 Kilogramm<br />
pro Megawattstunde angegeben<br />
(Braunkohlekraftwerke: 930 Kilogramm pro<br />
Megawattstunde; Wirkungsgrad bis 45 Prozent).<br />
Dabei handelt es sich jedoch nur um die<br />
Emissionen, die direkt bei der Umwandlung im<br />
Kraftwerk entstehen. Der gesamte CO 2<br />
-Ausstoß<br />
bei Erdgas inklusive der Emissionen aus<br />
Förderung und Transport beträgt aber mindestens<br />
70 Prozent des Braunkohlewerts, je nach<br />
Transportentfernung gar bis 110 Prozent.<br />
Wo sehen Sie mögliche Auswege aus dem<br />
Dilemma?<br />
Prof. Schwarz: In Power-to-X-Technologien,<br />
die die Überproduktion von Wind oder Sonne<br />
in Wärme, Gas, Flüssigkeit oder Mobilität umwandeln.<br />
Speziell Power-to-Gas ist interessant:<br />
Hier entstehen Wasserstoff und bei<br />
Bedarf Methan, gespeichert im Gasnetz.<br />
„Carbon Capture and Conversion“ sollte<br />
ebenfalls Teil des Portfolios werden. Dabei<br />
wird die Kohleverstromung mit der Abtrennung<br />
von CO 2<br />
aus den Rauchgasen kombiniert<br />
und das CO 2<br />
in andere Produkte in der<br />
chemischen Industrie umgewandelt – ein geschlossener<br />
Kohlenstoffkreislauf.<br />
Der Anteil Deutschlands an der globalen<br />
Kohlendioxidemission beträgt 2,4 Prozent.<br />
Kann Deutschland überhaupt einen spürbaren<br />
Beitrag im Kampf gegen den weltweiten<br />
Klimawandel leisten?<br />
Prof. Schwarz: Unser Beitrag sollte eher die<br />
Entwicklung effizienter, wirtschaftlicher und<br />
nachahmenswerter Verfahren für eine nachhaltige<br />
und zuverlässige Energieversorgung<br />
sein. Aber davon sind der Stand der technischen<br />
Entwicklungen sowie die politische<br />
und öffentliche Diskussion in Deutschland<br />
weit entfernt.<br />
Die Fragen stellte Markus Rettich.<br />
Brandenburgische Technische Universität<br />
Cottbus-Senftenberg<br />
Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz<br />
Tel. 0355 69 4503<br />
harald.schwarz@b-tu.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 31
WIRTSCHAFT & engagement<br />
Vollversammlung<br />
Gegen überbordende<br />
Bürokratie Position bezogen<br />
3.269 Euro – präzise diesen Betrag kassieren die französischen Behörden,<br />
wenn sie einen ausländischen Arbeitnehmer auf Dienstreise dort ohne die<br />
sogenannte A1-Bescheinigung erwischen. Eintägige Aufenthalte reichen dafür<br />
schon. Mit diesem Formular müssen Arbeitnehmer im Ausland nachweisen,<br />
dass sie zu Hause Sozialbeiträge bezahlt haben. Und das Dokument ist für jeden<br />
Auslandsaufenthalt wieder neu zu beantragen.<br />
„<br />
Die 2018 verschärfte EU-Entsenderichtlinie<br />
macht gerade mittelständischen Unternehmen<br />
das Leben schwer. „Es ist mittlerweile oft<br />
einfacher, einen Mitarbeiter in ein Drittland zu<br />
entsenden als in unseren gemeinsamen Binnenmarkt“,<br />
beklagt etwa Heiko Koschmieder,<br />
Geschäftsführer der FEAG Sangerhausen<br />
GmbH und Vorsitzender des IHK-Arbeitskreises<br />
Außenwirtschaft. Dort arbeiten regionale Unternehmen<br />
aus der Exportwirtschaft ehrenamtlich<br />
mit. Das Kernproblem sei, dass jeder<br />
einzelne Mitgliedsstaat die Anforderungen an<br />
die regelkonforme Entsendung mitbestimmt.<br />
„Das geht inzwischen so weit, dass Kenntnisse<br />
der unterschiedlichsten Regeln und Prozesse<br />
dort vorausgesetzt werden – und dies zumeist<br />
auch noch in der jeweiligen Landessprache.“<br />
Die Vollversammlung stimmt zu.<br />
Der Arbeitskreis hat der IHK-Vollversammlung<br />
deshalb zur Dezembersitzung ein Positionspapier<br />
vorgelegt, das die Grundlage für weitergehende<br />
Aufklärungs- und Lobbyarbeit<br />
der IHK sein soll. Und die Vollversammlung<br />
hat es einstimmig beschlossen – die Kernforderung:<br />
„Entsenderegeln mittelstandsfreundlich<br />
gestalten!“ Statt eines pauschalen Generalverdachts<br />
mit drakonischen Strafen sollten<br />
lieber Schlupflöcher geschlossen werden und<br />
gezielte Kontrollen gegen schwarze Schafe<br />
erfolgen.<br />
Positionspapiere bilden die Grundlage der<br />
politischen IHK-Arbeit. Die gewählten Vertreter<br />
der regionalen Unternehmerschaft legen<br />
per Beschluss fest, welche politischen Ziele<br />
sie verfolgt sehen wollen.<br />
Die Ende 2018 konstituierte IHK-Vollversammlung<br />
hat in ihrem ersten Jahr schon mehrere<br />
Positionspapiere verabschiedet: Vor der Kommunalwahl<br />
gingen 77 konkrete Handlungsempfehlungen<br />
an die Kommunalpolitiker der<br />
Region. Auch europapolitische Forderungen<br />
wurden im Frühjahr formuliert. Und schließlich<br />
hat die Vollversammlung auch ein Positionspapier<br />
zum geplanten Braunkohleausstieg<br />
Gegen das Ziel ‚Gleicher Lohn<br />
für gleiche Arbeit am gleichen<br />
Ort‘ kann ja niemand wirklich<br />
etwas haben. Was wir aber hier<br />
vorfinden, macht das<br />
Vorschriftendickicht fast<br />
unüberwindlich!“<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
IHK-Präsident<br />
beschlossen. Die IHK bekommt so Argumentationsmaterial<br />
für den Austausch mit Regierungen<br />
und Parlamenten auf allen politischen<br />
Ebenen. So wird die IHK jetzt darum ringen,<br />
das „Bürokratiemonster“ Entsenderichtlinie zu<br />
bändigen – im direkten Austausch mit den<br />
mitteldeutschen Europaabgeordneten, über<br />
die Landespolitik ebenso wie über die IHK-Familie.<br />
Denn inzwischen haben auch weitere<br />
Kammern Interesse an dem Positionspapier<br />
bekundet und dürften sich anschließen.<br />
Das Positionspapier ist unter<br />
www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4635118 zu finden.<br />
32<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & engagement<br />
IHK-Finanzen <strong>2020</strong><br />
In ihrer Dezembersitzung 2019 legte die Vollversammlung<br />
den finanziellen Rahmen für die<br />
IHK-Arbeit in diesem Jahr fest. Die Mitgliedsbeiträge,<br />
die vor zwei Jahren um bis zu 17<br />
Prozent gesenkt worden waren, bleiben in diesem<br />
Jahr stabil. Die Gebühren, die für bestimmte<br />
hoheitliche IHK-Leistungen – zum<br />
Beispiel bei Prüfungen – anfallen, wurden an<br />
die tatsächlichen Kosten angepasst und um<br />
durchschnittlich 18 Prozent erhöht. Die detaillierten<br />
Beschlüsse sind ab Seite 50 zu finden.<br />
Umsetzung des <strong>Wirtschaft</strong>splans<br />
2019<br />
Überschuss erwartet<br />
Betriebserträge<br />
ca. 14.618.700 E<br />
Betriebsaufwand ca. 14.008.200 E<br />
Jahresüberschuss<br />
ca. 411.100 E<br />
Erträge leicht unter Plan<br />
Rund 350.000 Euro nahm die IHK weniger ein<br />
als ursprünglich geplant. Der spätere Verkaufstermin<br />
einer Immobilie brachte einen<br />
geringeren Buchgewinn. Außerdem fielen<br />
Gebührenerträge in der beruflichen Ausbildung<br />
geringer aus als erwartet.<br />
Überkompensiert durch deutliche<br />
Minderaufwendungen<br />
Die <strong>Ausgabe</strong>n lagen um rund 733.000 Euro<br />
unter Plan. Das ist zum großen Teil darauf<br />
zurückzuführen, dass die geplante Instandhaltung<br />
und Wartung des IHK-Gebäudes in<br />
Dessau-Roßlau verschoben wurde. Außerdem<br />
verringerte sich der Beitrag für den Dachverband<br />
DIHK deutlich, weil die dafür zugrunde<br />
gelegten Gewerbeerträge gesunken sind.<br />
<strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong><br />
Jahresfehlbetrag durch zweckgebundene<br />
Rücklagen ausgeglichen<br />
Obwohl der Plan einen Jahresfehlbetrag vorsieht,<br />
peilt die IHK das Bilanzergebnis „0“ an.<br />
Die gute Nachricht: Die Mitgliedsbeiträge für<br />
die Unternehmen der Region bleiben trotzdem<br />
stabil. Denn für rücklagengedeckte Sonderaufwände<br />
beschloss die Vollversammlung<br />
eine Defizitplanung.<br />
Für größere Aufgaben greift die IHK auf<br />
Rücklagen zurück<br />
Bestehende zweckgebundene Rücklagen werden<br />
aufgelöst: Die verschobene Instandhaltung<br />
des Dessauer Gebäudes schlägt dabei<br />
mit einer Viertelmillion Euro zu Buche. Außerdem<br />
geht die IHK <strong>2020</strong> drei große Projekte an:<br />
Sie digitalisiert IHK-Leistungen, startet eine<br />
Kampagne für die duale Berufsausbildung<br />
und intensiviert ihre Mitgliederkommunikation,<br />
um die Selbstverwaltung zu stärken.<br />
Bilanzergebnis „0“<br />
Betriebserträge<br />
ca. 14.381.700 E<br />
Betriebsaufwand ca. 15.049.500 E<br />
Jahresfehlbetrag<br />
ca. 842.200 E<br />
Neukalkulation der IHK-Gebühren: An den Kosten orientiert<br />
Turnusgemäße Neukalkulation<br />
2014/15 waren die Gebühren, die die IHK für<br />
ihre hoheitlichen Leistungen erhebt, neu berechnet<br />
worden. Erstmalig wurden damals<br />
die jeweils anfallenden Kosten in vollem Umfang<br />
herangezogen. Zugleich legte die damalige<br />
Vollversammlung fest, dass diese Kalkulation<br />
regelmäßig überprüft werden soll. Dies<br />
erfolgte nun im Jahr 2019.<br />
Die tatsächlichen Kosten steigen<br />
Ab 1. Januar <strong>2020</strong> steigt die Aufwandsentschädigung<br />
für Prüfer von fünf auf acht Euro pro<br />
Stunde. Allein 2018 nahmen IHK-Prüferinnen<br />
und -Prüfer insgesamt rund 12.800 Abschluss-,<br />
Zwischen-, Fortbildungs-, sowie Sach- und<br />
Fachkundeprüfungen ab. Gestiegen sind auch<br />
die Preise für Material- und Fremdleistungen.<br />
Erträge aus Gebühren steigen<br />
Die Gebühren steigen, aber die Zahl der Gebührentatbestände<br />
sinkt um rund ein Fünftel<br />
auf gut 150. Für <strong>2020</strong> erwartet die IHK, dass<br />
die Erträge aus Gebühren gegenüber dem<br />
<strong>Wirtschaft</strong>splan 2019 um rund sieben Prozent<br />
steigen werden.<br />
Übergangsregelung mit Stichtag<br />
31. Dezember 2019<br />
Eine Übergangsregelung betrifft alle Gebührentatbestände,<br />
die bis zum 31. Dezember<br />
2019 begründet werden. Beispielsweise gilt<br />
für Ausbildungsverträge, die bis zum Stichtag<br />
eingetragen worden sind, noch die alte Gebührenordnung<br />
– und zwar bei allen nachfolgend<br />
anfallenden Gebühren.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Zentrale Dienste<br />
Dr. Markus Reinhardt<br />
Tel. 0345 2126-251<br />
mreinhardt@halle.ihk.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 33
WIRTSCHAFT & engagement<br />
ausschüsse und arbeitskreise<br />
Impulse für einen<br />
attraktiven Einzelhandel<br />
Mit Modenschauen, Gewinnspielen, Konzerten<br />
und kulinarischen Angeboten kam am 20. und<br />
21. September 2019 die größte deutsche<br />
Imagekampagne für den Einzelhandel erstmals<br />
nach Sachsen-Anhalt: „Heimat shoppen“. Ziel<br />
dieser vom IHK-Handelsausschuss initiierten<br />
Kampagne ist es, die Innenstädte zu beleben<br />
und die Bedeutung des lokalen Einzelhandels<br />
wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein zu<br />
rücken. An den beiden Aktionstagen boten Unternehmen<br />
und Werbegemeinschaften in Halle<br />
(Saale), Lutherstadt Wittenberg, Naumburg<br />
(Saale), Magdeburg und Aschersleben eine Fülle<br />
von Veranstaltungen und besonderen Einkaufserlebnissen<br />
an. Der Handelsausschuss der<br />
IHK zog bei seiner letzten Sitzung ein insgesamt<br />
positives Fazit und spricht sich dafür aus,<br />
die Aktion auch <strong>2020</strong> zu wiederholen.<br />
Strukturstärkungsgesetz<br />
greift noch zu kurz!<br />
Der bis zum Jahr 2038 geplante Braunkohleausstieg<br />
bedeutet für die <strong>Wirtschaft</strong> in der<br />
Region eine Herausforderung: Bisher ist nicht<br />
geklärt, ob und wie die Stromversorgung insbesondere<br />
für die energieintensive Industrie<br />
sicher und bezahlbar bleibt. Zugleich sind die<br />
Kriterien für die versprochene Strukturstärkung<br />
unklar. Fördermaßnahmen wurden zwar<br />
diskutiert, und der Kabinettsentwurf eines<br />
entsprechenden Gesetzes liegt inzwischen<br />
vor. Doch der greift noch zu kurz: Regelungen,<br />
wie unternehmerische Anstrengungen<br />
gefördert werden, beispielweise über Sonderabschreibungen<br />
und Investitionszuschüsse,<br />
fehlen bisher darin.<br />
Somit ist kaum zu erkennen, wie die Region<br />
wirtschaftlich weiterentwickelt werden kann<br />
und wie sich Arbeitsplätze erhalten oder<br />
aufbauen lassen. Der Arbeitskreis Energie-<br />
politik der IHK – hier engagieren sich Unternehmer<br />
aus Industrie und Energiewirtschaft<br />
– setzte Ende 2019 die Reihe der politischen<br />
Gespräche fort. Dr. Franziska Krüger – sie leitet<br />
die Stabsstelle „Strukturwandel“ in der<br />
Magdeburger Staatskanzlei – versicherte<br />
noch einmal, das Land unterstütze die <strong>Wirtschaft</strong><br />
in dieser Frage.<br />
Einig war man sich, dass die versprochenen<br />
Fördermilliarden nicht nach dem Gießkannenprinzip<br />
verteilt werden sollen. Vielmehr<br />
sind klare Kriterien notwendig.<br />
„<br />
Es ist noch lange nicht<br />
sicher, dass die Region<br />
im Strukturwandel<br />
wirtschaftlich vorankommt.<br />
Eine echte Unternehmensförderung<br />
ist immer noch<br />
nicht in Sicht.“<br />
Dr. Christof Günther<br />
IHK-Vizepräsident und<br />
Vorsitzender des Arbeitskreises Energiepolitik<br />
Dr. Christof Günther bringt<br />
die IHK-Vollversammlung<br />
auf den aktuellen Stand.<br />
34<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & engagement<br />
sachverständige<br />
Mit Expertenwissen helfen<br />
Wie hoch ist der Unfallschaden am Pkw? Welchen Verkehrswert hat das<br />
Grundstück? Nicht nur Unternehmen oder Verbraucher, sondern auch öffentliche<br />
Stellen, Versicherungen und Gerichte benötigen zur Aufklärung tatsächlicher<br />
Sachverhalte externen Sachverstand.<br />
Hier können Sachverständige mit ihrem besonderen<br />
Fachwissen weiterhelfen. Der Begriff<br />
„Sachverständiger“ oder „Gutachter“ ist<br />
gesetzlich nicht geschützt. Damit Justiz und<br />
andere Auftraggeber auf zuverlässige, glaubwürdige<br />
und auf einem bestimmten Sachgebiet<br />
überdurchschnittlich kundige Personen<br />
zurückgreifen können, gibt es die öffentliche<br />
Bestellung und Vereidigung als Zuerkennung<br />
einer besonderen Qualifikation. Hier kommt<br />
der IHK eine zentrale Bedeutung zu – denn<br />
sie ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung<br />
von Sachverständigen zuständig.<br />
Drei Fragen an Martin Haubold, der sich als<br />
Sachverständiger für Geschwindigkeitsmessungen<br />
und Rotlichtüberwachungsanlagen<br />
bestellen lassen möchte.<br />
Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung<br />
als Sachverständiger müssen Sie unter<br />
anderem eine besondere Sachkunde in Ihrem<br />
Fachgebiet nachweisen. Das hört sich nach<br />
einem anspruchsvollen Verfahren an.<br />
Haubold: Das ist es meiner Meinung nach<br />
auch. Vor allem, weil man sich die besondere<br />
Sachkunde über die verschiedensten Wege<br />
aneignen muss. Als wichtig erachte ich es<br />
dabei, sich mit Berufskollegen, Herstellern<br />
und Behörden auszutauschen. Nur so kann<br />
man ein weitreichendes Verständnis für die<br />
komplexen Messsysteme erlangen.<br />
Trotzdem gehen Sie diesen Weg. Warum?<br />
Haubold: Die Gutachten eines öffentlich bestellten<br />
und vereidigten Sachverständigen<br />
genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und<br />
bieten einen erheblichen Wettbewerbsvorsprung<br />
gegenüber den sogenannten freien<br />
Sachverständigen. Mit meinen Gutachten<br />
will ich dazu beitragen, fehlerhafte Funktionen<br />
oder einen nicht ordnungsgemäßen Betrieb<br />
von Systemen zur Geschwindigkeits-,<br />
Abstands- oder Rotlichtüberwachung zuverlässig<br />
zu erkennen.<br />
Wie sind Sie auf die Möglichkeit einer öffentlichen<br />
Bestellung aufmerksam geworden?<br />
Haubold: Mit der öffentlichen Bestellung wird<br />
man auf meinem Fachgebiet unweigerlich<br />
konfrontiert. Denn viele Rechtsschutzversicherungen<br />
und auch Gerichte bestehen bereits<br />
darauf, einen öffentlich bestellten und vereidigten<br />
Sachverständigen hinzuzuziehen.<br />
Die Fragen stellte Isabel Reimann.<br />
Martin Haubold (l.) im Gespräch mit seinem Chef Kai<br />
Matzen, ebenfalls öffentlich bestellter und vereidigter<br />
Sachverständiger, beim Sachverständigenforum der IHK.<br />
Die Kammer veranstaltet das Forum alle zwei Jahre für ihre<br />
Sachverständigen. Sie können sich hier in Fachvorträgen<br />
über aktuelle Themen informieren und mit Vertretern<br />
der Justiz, von anderen Bestellungskörperschaften und<br />
Verbänden sowie Mitgliedern des Sachverständigenausschusses<br />
diskutieren.<br />
Informationen zum Bestellungsverfahren:<br />
www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 2424<br />
www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 3703472 (Merkblatt<br />
„Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von<br />
Sachverständigen“)<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Recht und Fair Play<br />
Heike Sommer<br />
Tel. 0345 2126-220<br />
hsommer@halle.ihk.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 35
WIRTSCHAFT & praxiswissen<br />
Recht<br />
Datenschutz: Kein rückwirkender Berichtigungsanspruch<br />
bei Namensänderung<br />
Aus der Änderung des Vornamens im Rahmen<br />
des Transsexuellengesetzes (TSG) folgt<br />
kein Anspruch auf Änderung der Personalakte<br />
von Beamtinnen und Beamten, soweit eine<br />
rückwirkende Änderung erfolgen soll. Weder<br />
aus dem TSG noch aus der Datenschutz-<br />
Grundverordnung könne ein solcher Anspruch<br />
abgeleitet werden. So entschied das<br />
Preisangaben: Flaschenpfand ist nicht im Gesamtpreis anzugeben<br />
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes<br />
Bonn ist bei einem Angebot von Getränken in<br />
Pfandflaschen der Gesamtpreis nicht inklusive<br />
des Pfandbetrages anzugeben (Urteil vom 3.<br />
Juli 2019, Az.: 12 O 85/18). Das Gericht begründete<br />
dies damit, dass nach § 1 Absatz 4<br />
Oberverwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss<br />
vom 27. Mai 2019 (Az.: 5 Bf 225/18.Z).<br />
Es ist davon auszugehen, dass für Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer (nicht Beamte)<br />
nichts anderes gilt.<br />
Ausführliche Aussagen bzw.<br />
der Wortlaut des Urteils<br />
unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4582654<br />
Preisangabenverordnung gerade kein Gesamtbetrag<br />
zu bilden sei, weil in diesem eine rückerstattbare<br />
Sicherheit eingeschlossen wäre.<br />
Ausführliche Aussagen bzw.<br />
der Wortlaut des Urteils<br />
unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4582756<br />
Irreführung: Unzutreffende<br />
Werbung für E-Zigaretten<br />
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes<br />
Essen ist es irreführend, wenn für E-Zigaretten<br />
mit Aussagen wie „Genuss ohne<br />
Reue“ und „apothekenreine Premium E-Liquids“<br />
geworben wird (Urteil vom 25. Oktober<br />
2019, Az.: 41 O 13/19). Es handelt sich<br />
dabei um gesundheitsbezogene Werbung,<br />
die den (unzutreffenden und daher irreführenden)<br />
Eindruck erwecke, von den Liquids<br />
gehe keine gesundheitliche Gefahr aus.<br />
Ausführliche Aussagen bzw.<br />
der Wortlaut des Urteils<br />
unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4582678<br />
Ökodesign: Geräte müssen<br />
repariert werden können<br />
Seit 1. Oktober 2019 gelten zehn neue bzw.<br />
überarbeitete Verordnungen zum Ökodesign.<br />
Diese hatte die EU-Kommission beschlossen.<br />
Betroffen sind Waschmaschinen und Geschirrspüler,<br />
Kühlgeräte, elektronische Displays<br />
(und damit auch Fernsehgeräte), Licht-<br />
quellen und separate Betriebsgeräte, externe<br />
Netzteile, Elektromotoren, Leistungstransformatoren<br />
und Schweißgeräte. Ein zentraler<br />
Aspekt der neuen Regelungen betrifft die Reparierbarkeit<br />
der Produkte: Hersteller müssen<br />
demnach dafür sorgen, dass Ersatzteile für<br />
mehrere Jahre verfügbar sind (je nach Produkt<br />
zwischen mindestens sieben und zehn Jahren<br />
nach Erwerb) und schnell geliefert werden<br />
können. Der Austausch von Teilen ohne dauerhafte<br />
Beschädigung des Geräts darf keine<br />
Spezialwerkzeuge voraussetzen. Hersteller<br />
sollen ihrem Fachpersonal entsprechende Informationen<br />
bereitstellen. Weitere Vorgaben<br />
betreffen die Wassernutzung und Waschleistung<br />
von einzelnen Produktgruppen sowie die<br />
Energieeffizienz – allerdings nur von sechs<br />
Produktgruppen (unter anderem Waschmaschinen,<br />
Geschirrspüler und Kühlgeräte).<br />
Weitere Hinweise finden Unternehmen unter<br />
www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4586152.<br />
36<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen,<br />
Kühltürmen und/oder Nassabscheidern müssen diese<br />
alle fünf Jahre durch IHK-Sachverständige oder<br />
Inspektionsstellen überprüfen lassen.<br />
Prüfpflicht für<br />
Verdunstungskühlanlagen<br />
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen,<br />
Kühltürmen und/oder Nassabscheidern müssen<br />
nach § 14 der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung<br />
(BImSchV) ihre Anlagen<br />
alle fünf Jahre überprüfen lassen. Diese Überprüfung<br />
muss von einem durch die IHK öffentlich<br />
bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />
oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle<br />
Typ A vorgenommen werden.<br />
Aufgrund der ausdrücklichen Regelung sind<br />
Prüfungen von anderen Personen oder Sachverständigen,<br />
selbst wenn sie nach § 91 Absatz<br />
1 Nummer 8 der Handwerksordnung öffentlich<br />
bestellt und vereidigt wurden, nicht zulässig.<br />
Auch eine öffentliche Bestellung durch eine<br />
IHK für ein anderes Sachgebiet ist nicht ausreichend.<br />
Solche Prüfungen wurden von ersten<br />
Landesbehörden bereits abgelehnt. Darüber<br />
hinaus sind sie ordnungswidrig und können –<br />
falls von entsprechenden Anlagen ein Unfall<br />
verursacht wird – gegebenenfalls auch strafrechtliche<br />
Konsequenzen nach sich ziehen.<br />
Die entsprechenden öffentlich bestellten und<br />
vereidigten Sachverständigen sind im bundesweiten<br />
Sachverständigenverzeichnis bzw. im<br />
regionalen Sachverständigenverzeichnis der<br />
IHK Halle-Dessau zu finden. Die akkreditierten<br />
Inspektionsstellen Typ A sind bei der Deutschen<br />
Akkreditierungsstelle gelistet. Interessierten<br />
Sachverständigen steht eine Bestellung<br />
durch die IHK offen, sofern sie persönlich zuverlässig<br />
und geeignet sind und die besondere<br />
Sachkunde für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen,<br />
Kühltürmen und Nassabscheidern<br />
nachweisen.<br />
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis<br />
ist abrufbar unter www.svv.ihk.de.<br />
Das regionale Sachverständigenverzeichnis<br />
der IHK Halle-Dessau ist zu<br />
finden unter<br />
www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 628876.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Recht und Fair Play<br />
Heike Sommer<br />
Tel. 0345 2126-220<br />
hsommer@halle.ihk.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 37
38<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & praxiswissen<br />
Recht<br />
Steueränderungen<br />
zum Jahreswechsel<br />
Auch <strong>2020</strong> beginnt für Unternehmen mit<br />
steuerlichen Veränderungen. So unterstützt<br />
das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung<br />
der Elektromobilität und zur Änderung<br />
weiterer steuerlicher Vorschriften“ (JStG 2019)<br />
den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität.<br />
Es wurde am 29. November 2019 im Bundesrat<br />
verabschiedet.<br />
Eine Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge<br />
Für Elektronutzfahrzeuge, die nach dem<br />
1. Januar <strong>2020</strong> angeschafft werden, gilt eine<br />
Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent<br />
im Jahr der Anschaffung – zusätzlich zur regulären<br />
Abschreibung. Diese Regelung umfasst<br />
ebenfalls E-Lastenfahrräder und ist von<br />
<strong>2020</strong> bis Ende 2030 befristet. Voraussetzungen:<br />
Es muss sich um Fahrzeuge der Fahrzeugklassen<br />
N1 bis N3 handeln, die auschließlich<br />
durch Elektromotoren angetrieben werden.<br />
Hybridfahrzeuge sind nicht begünstigt.<br />
Ein Pauschalsteuersatz<br />
für die Lohnsteuer<br />
Um die Akzeptanz eines Jobtickets zu erhöhen,<br />
kann der Arbeitgeber anstelle der Steuerfreiheit<br />
nach § 3 Nr. 15 EStG (unter Anrechnung<br />
auf die Entfernungspauschale) die<br />
Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz<br />
von 25 Prozent erheben. Für diese pauschal<br />
besteuerten Bezüge dürfen Arbeitnehmer die<br />
Entfernungspauschale im Rahmen des Werbungskostenabzugs<br />
nicht mehr ansetzen.<br />
EU-Änderungen<br />
im Mehrwertsteuerrecht<br />
Auf europäischer Ebene wird schon länger<br />
daran gearbeitet, das Mehrwertsteuerrecht<br />
grundlegend umzugestalten. Das JStG 2019<br />
setzt nun einige Rechtsakte aus dem sogenannten<br />
Mehrwertsteuerpaket um: Ab<br />
1. Januar <strong>2020</strong> kann zum Beispiel die Steuerfreiheit<br />
bei innergemeinschaftlichen Lieferungen<br />
entfallen, sofern der Lieferant seiner<br />
Pflicht zur Abgabe einer zusammenfassenden<br />
Meldung nicht nachkommt oder die Meldung<br />
unrichtig bzw. unvollständig abgibt. Zudem<br />
soll die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />
zur materiellen Voraussetzung der<br />
Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen<br />
Lieferung werden.<br />
Nachrüstung<br />
elektronischer Kassensysteme<br />
Ab 1. Januar <strong>2020</strong> müssen elektronische Kassensysteme<br />
über eine „technische Sicherheitseinrichtung“<br />
verfügen. Unternehmer<br />
sollten prüfen, ob sie ihre Kasse entsprechend<br />
nachrüsten können. Dafür haben sie dann bis<br />
zum 30. September <strong>2020</strong> Zeit. Ist keine Nachrüstung<br />
möglich, wird eine Neuanschaffung<br />
bis 1. Januar 2023 akzeptiert.<br />
Marcus van den Broek<br />
Henschke und Partner mbB<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sprüfungsgesellschaft |<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Marcus van den Broek<br />
Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345 29779-21<br />
www.henschke-partner.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 39
WIRTSCHAFT & praxiswissen<br />
international<br />
Wachstumsmarkt Taiwan<br />
Mit den von ihm produzierten Power-Quality-Anlagen zur störungsfreien<br />
und stabilen Stromversorgung ist das hallesche Ingenieurbüro<br />
Franke Elektrotechnik in Thailand, Vietnam und Indonesien vertreten.<br />
Dank Unterstützung durch die IHK Halle-Dessau und die AHK Taiwan unternimmt<br />
das Unternehmen aktuell auch die ersten Schritte, um den Wachstumsmarkt<br />
Taiwan zu erschließen.<br />
Markteintritt Greater China<br />
meistern<br />
Die deutsche Auslandshandelskammer<br />
(AHK) Greater China ist Teil des weltweiten<br />
AHK-Netzwerkes mit 140<br />
Standorten in 92 Ländern. Sie unterhält<br />
fünf Büros (Beijing, Shanghai, Guangzhou,<br />
Hongkong und Taipeh) und ein<br />
Verbindungsbüro in Deutschland, die<br />
sich auf den bilateralen Handel und Investitionen<br />
konzentrieren. Mit umfangreichen<br />
Dienstleistungen unterstützt<br />
die AHK die Interessen deutscher Unternehmen,<br />
die in China und Taiwan<br />
Fuß fassen wollen. Unternehmen aus<br />
Sachsen-Anhalt erhalten zudem durch<br />
die im Shanghaier Büro der AHK ansässige<br />
Landesrepräsentanz unseres Bundeslandes<br />
eine individuelle Betreuung.<br />
Die Repräsentanz wird durch das Land<br />
Sachsen-Anhalt und die Industrie- und<br />
Handelskammern in Halle (Saale) und<br />
Magdeburg getragen.<br />
Mehr Informationen:<br />
www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 3966662<br />
Länderberatungstag als Einstieg<br />
„Wir adressieren Kunden, die hohe Stromverbräuche<br />
haben und einen absolut störungsfreien<br />
Strom benötigen – etwa Rechenzentren,<br />
TV-Sender oder Autoindustrie“, führt Geschäftsführer<br />
Andreas Franke aus. Da Taiwan<br />
mit hochmodernen Produktionsstätten zum<br />
Weltmarktführer bei der Herstellung von elektronischen<br />
Bauelementen/Halbleitern avanciert<br />
sei, bei welchen es ebenfalls auf eine<br />
höchst stabile Stromversorgung ankomme,<br />
habe der Schritt zur Erschließung auch dieses<br />
Marktes absolut nahegelegen.<br />
„Ich habe mir daher im August 2018 beim<br />
Länderberatungstag Taiwan der IHK Halle-<br />
Dessau von Leonie Yang, General Manager der<br />
AHK Taiwan, erste grundlegende Informationen<br />
dazu besorgt. Die Veranstaltung bestärkte<br />
mich in meiner Überzeugung, dass ein Partner<br />
vor Ort, der mit den Endkunden zusammenarbeitet,<br />
für einen erfolgreichen Marktein- und<br />
-auftritt dort unerlässlich ist“, betont Andreas<br />
Franke.<br />
Vor-Ort-Partner identifiziert<br />
Da anders als etwa in Indonesien, wo Englisch<br />
sehr gebräuchlich sei, die Sprachbarriere für<br />
ihn nicht ohne Weiteres zu überwinden war,<br />
griff der Geschäftsführer gern auf das Angebot<br />
der AHK Taiwan zurück, für ihn geeignete<br />
Partnerunternehmer vor Ort zu identifizieren<br />
und einen persönlichen Kontakt anzubahnen.<br />
„Es wurde dahingehend so optimal organisiert,<br />
dass ich im März 2019 von einer ohnedies anstehenden<br />
Geschäftsreise nach Thailand aus<br />
einen Abstecher nach Taiwan unternahm, wo<br />
ich an zwei Tagen in vier Unternehmen zu Besuch<br />
war“, schildert Andreas Franke. Angesichts<br />
des zeitlich sehr kompakten Programms<br />
sei die ihm von der AHK Taiwan zur<br />
Unterstützung an die Seite gestellte einheimische<br />
Dolmetscherin Yolande Chen nicht nur<br />
als Übersetzerin, sondern auch als Reiseleiterin<br />
und ortskundige „Logistik-Expertin“ von<br />
unschätzbaren Diensten gewesen, unterstreicht<br />
Andreas Franke.<br />
Konkreter Nutzen fürs Geschäft<br />
„Im Ergebnis der Visite vor Ort habe ich mit<br />
zwei der Unternehmen den Kontakt weitergeführt<br />
und intensiviert. Einer der beiden potenziellen<br />
Partner ist eine große Firma, die<br />
bereits die anvisierten Hauptkunden in der<br />
Halbleiterindustrie beim Thema Installation<br />
und Wartung betreut und wo wir mit unseren<br />
Produkten beispielsweise beim Umbau oder<br />
der Modernisierung von Fertigungsstätten<br />
zum Zuge kommen könnten. In Rede steht<br />
zudem die Gründung einer gemeinsamen<br />
Tochterfirma für Verkauf, Services und Schulungen<br />
in Sachen Power Quality“, hebt Andreas<br />
Franke hervor.<br />
40<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Unternehmer Andreas Franke besucht einen potenziellen<br />
Kunden in Taipeh (Taiwan).<br />
IHK Halle-Dessau unterstützt<br />
beim Auslandsgeschäft<br />
Die genannte Unterstützung durch IHK und<br />
AHK habe ihm schon jetzt einen konkreten<br />
Nutzen gebracht und reiche überdies noch<br />
weiter: „Hinsichtlich Ein- und Ausfuhr kommt<br />
in Taiwan ja ein anderes als das verbreitete<br />
Carnet-ATA-Verfahren zum Einsatz. Auch<br />
hierzu hole ich mir bei Ralph Seydel und seinen<br />
Mitstreitern vom Geschäftsfeld International<br />
der IHK Halle-Dessau regelmäßig Rat und<br />
aktuelle Hinweise.“<br />
FRANKE Elektrotechnik e.K.<br />
Halle (Saale)<br />
Stadtforststraße 99, 06120 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345 5504313<br />
www.franke-electric.de<br />
Für Unternehmen, die mit ihren Produkten<br />
und ihrem Know-how neue Märkte im Ausland<br />
erobern wollen, bietet die IHK ein umfangreiches<br />
Serviceangebot. Sie …<br />
> informiert über Potenziale und Rahmenbedingungen<br />
interessanter Zielmärkte<br />
sowie Regeln bei der Entsendung von Mitarbeitern<br />
ins Ausland,<br />
> gibt Antworten auf außenwirtschaftsrechtliche<br />
und Zollfragen,<br />
> erstellt Ursprungszeugnisse und außenwirtschaftliche<br />
Bescheinigungen<br />
und bearbeitet Carnets,<br />
> unterstützt auch Unternehmen des<br />
Handwerks bei der Erschließung von<br />
ausländischen Märkten,<br />
> veranstaltet Seminare zum Zoll- und<br />
Außenwirtschaftsrecht, länderspezifische<br />
Beratungs- und <strong>Wirtschaft</strong>stage, Stammtische<br />
und interkulturelle Trainings. Unternehmen<br />
profitieren dabei vom direkten<br />
Draht zu den Deutschen Auslandshandelskammern<br />
vor Ort,<br />
> hilft bei der Entwicklung individueller<br />
Strategien und ermöglicht den direkten<br />
Kontakt zu potenziellen Geschäftspartnern,<br />
> berät zu Messegemeinschaftsständen<br />
im In- und Ausland sowie zu Delegationsreisen<br />
und B2B-Kooperationsveranstaltungen,<br />
> bietet über den EZ-Scout Unterstützung<br />
bei Projekten der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
International<br />
Ralph Seydel<br />
Tel. 0345 2126-284<br />
rseydel@halle.ihk.de<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 41
VeranstaltungEn<br />
8. Januar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schlossstraße 11,<br />
06406 Bernburg, Tel. 03471 659-505<br />
9. Januar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3,<br />
06844 Dessau-Roßlau, Tel. 0340 26011-0<br />
10. bis 11. Januar <strong>2020</strong><br />
Chance <strong>2020</strong> - Die Bildungs-, Job- und Gründermesse<br />
für Mitteldeutschland<br />
HALLE MESSE, Messestraße 10, 06116 Halle (Saale)<br />
14. Januar <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Str. 1b,<br />
06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />
20. Januar <strong>2020</strong><br />
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht<br />
IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-282<br />
21. Januar <strong>2020</strong><br />
Neujahrsempfang der gewerblichen <strong>Wirtschaft</strong><br />
Georg-Friedrich-Händel-Halle, Salzgrafenplatz 1,<br />
06108 Halle (Saale), Tel. 0345 2126-241<br />
21. Januar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen, Andresenstr. 1a,<br />
06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel. 03493 37570<br />
22. Januar <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Eisleben, Vicariatsgasse 4,<br />
06295 Lutherstadt Eisleben, Tel. 03464 260959-10<br />
22. Januar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Naumburg, Bahnhofstraße 48, 06618<br />
Naumburg (Zimmer 204, 2. Etage), Tel. 03443 4325-0<br />
23. Januar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Wittenberg, Lutherstraße 56,<br />
06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel. 03491 670121<br />
28. Januar <strong>2020</strong><br />
Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes<br />
Saal des Osttorhauses im Schloss Bernburg, Schlossstr. 24,<br />
06406 Bernburg (Saale), Tel. 0345 2126-409<br />
29. Januar <strong>2020</strong><br />
Ausländische Fachkräfte rekrutieren<br />
IHK Halle-Dessau, Franckestr. 05, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-234<br />
30. Januar <strong>2020</strong><br />
Kassenführung ab <strong>2020</strong> - Verschärfte Anforderungen<br />
an elektronische Registrier- und PC-Kassen<br />
IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Straße 1b,<br />
Tel. 03464 260959-11<br />
4. Februar <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-216<br />
4. Februar <strong>2020</strong><br />
Regionaler <strong>Wirtschaft</strong>stag Dessau:<br />
„Fachkräfteeinwanderungsgesetz“<br />
IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3, 06844<br />
Dessau-Roßlau, Tel. 0340 26011-0<br />
5. Februar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schlossstraße 11,<br />
06406 Bernburg, Tel. 03471 659-505<br />
11. Februar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Weißenfels, Markt 6, 06667 Weißenfels,<br />
Tel. 03443 4325-0<br />
12. Februar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Naumburg, Bahnhofstraße 48, 06618<br />
Naumburg (Zimmer 204, 2. Etage), Tel. 03443 4325-0<br />
13. Februar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3,<br />
06844 Dessau-Roßlau, Tel. 0340 26011-0<br />
13. Februar <strong>2020</strong><br />
Nachfolge regional „Praxistipps zur Unternehmensnachfolge“<br />
IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-452<br />
18. Februar <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Str. 1 b,<br />
06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />
18. Februar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen, Andresenstr. 1a,<br />
06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel. 03493 37570<br />
18. Februar <strong>2020</strong><br />
Wittenberger UnternehmerDIALOG:<br />
Fachkräfteeinwanderungsgesetz<br />
Leucorea Wittenberg, Collegienstraße 62, 06886 Lutherstadt<br />
Wittenberg, Tel. 0340 26011-0<br />
19. Februar <strong>2020</strong><br />
Beratung zum Schutz geistigen Eigentums<br />
TGZ I, Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-265<br />
22. Februar <strong>2020</strong><br />
Jobmesse<br />
HALLE MESSE, Messestraße 10, 06116 Halle (Saale)<br />
23. Februar bis 3. März <strong>2020</strong><br />
HAUS-GARTEN-FREIZEIT<br />
Leipziger Messe, Messe-Allee 1, 04356 Leipzig<br />
23. Februar bis 3. März <strong>2020</strong><br />
mitteldeutsche handwerksmesse<br />
Leipziger Messe, Messe-Allee 1, 04356 Leipzig<br />
26. Februar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Naumburg, Bahnhofstraße 48, 06618<br />
Naumburg (Zimmer 204, 2. Etage), Tel. 03443 4325-0<br />
27. Februar <strong>2020</strong><br />
Wissenswertes zur „Tax-Compliance“<br />
IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-226<br />
27. Februar <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Wittenberg, Lutherstraße 56,<br />
06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel. 03491 670121<br />
27. Februar <strong>2020</strong><br />
Informationsveranstaltung zur Drittmengenabgrenzung<br />
IHK Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg,<br />
Tel. 0345 2126-409<br />
2. bis 6. März <strong>2020</strong><br />
Landesweite Nachfolgewoche<br />
Informationen unter Tel. 0345 2126-452<br />
4. März <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schlossstraße 11, 06406<br />
Bernburg, Tel. 03471 659-505<br />
10. März <strong>2020</strong><br />
Alles Entscheidende zur Selbstständigkeit<br />
in 90 Minuten<br />
IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-216<br />
10. März <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Str. 1 b,<br />
06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />
10. März <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Weißenfels, Markt 6, 06667 Weißenfels,<br />
Tel. 03443 4325-0<br />
11. März <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Naumburg, Bahnhofstraße 48, 06618<br />
Naumburg (Zimmer 204, 2. Etage), Tel. 03443 4325-0<br />
12. März <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3, 06844<br />
Dessau-Roßlau, Tel. 0340 26011-0<br />
12. März <strong>2020</strong><br />
12. März: Preisverleihung „Unternehmergeist<br />
Mansfeld-Südharz“ für das Jahr 2019<br />
Spengler-Museum Sangerhausen, Bahnhofstraße 33,<br />
06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-11<br />
17. März <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen, Andresenstr. 1a,<br />
06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel. 03493 37570<br />
18. März <strong>2020</strong><br />
Seminar: Aus- und Einfuhr von Ersatzteilen und Zubehör<br />
IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-282<br />
18. März <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Eisleben, Vicariatsgasse 4,<br />
06295 Lutherstadt Eisleben, Tel. 03464 260959-10<br />
Nähere Informationen<br />
zu den Veranstaltungen unter<br />
www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 1953<br />
42<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
VeranstaltungEn<br />
29. Januar <strong>2020</strong>, 13 bis 17 Uhr in Halle (Saale)<br />
Ausländische Fachkräfte rekrutieren<br />
Unternehmen, die Fachkräfte suchen, werden<br />
künftig verstärkt auf alternative Rekrutierungskanäle<br />
setzen müssen. So gewinnt etwa<br />
die Zuwanderung aus dem Ausland immer<br />
größere Bedeutung. Ein von der Bundesregierung<br />
2019 initiiertes Paket an Gesetzen zu<br />
Einwanderung und Asylrecht, wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz<br />
ab März <strong>2020</strong>,<br />
soll dazu den Weg bereiten. Was bei der Einstellung<br />
von Zugewanderten zu beachten ist<br />
und wie Unternehmen hier vorgehen können,<br />
erfahren sie bei einer Veranstaltung der IHK.<br />
Mehr unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 157131646<br />
27. Februar <strong>2020</strong>, 17 bis 19 Uhr in<br />
Halle (Saale)<br />
Wissenswertes<br />
zur „Tax-Compliance“<br />
„Tax-Compliance“ bedeutet vereinfacht<br />
gesagt das Bewusstsein für die Pflicht,<br />
Steuern ehrlich und korrekt zu zahlen. Ein<br />
Thema, das bei Gewerbetreibenden in der<br />
Regel noch zu kurz kommt – oder das diese<br />
unter Umständen gar nicht direkt auf<br />
der Agenda haben. Die IHK will dies ändern<br />
und bei einer Veranstaltung mit dem<br />
Rechtsanwalt und Steuerberater Steffen<br />
Blumert aus Leipzig auf konkrete juristische/steuerliche,<br />
aber auch auf praktische<br />
Fragen der Tax-Compliance eingehen.<br />
Mehr unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 157132268<br />
2. bis 6. März <strong>2020</strong><br />
Landesweite Nachfolgewoche<br />
Im Süden Sachsen-Anhalts werden rund<br />
1.500 Unternehmer in den kommenden fünf<br />
Jahren aus Altersgründen einen Nachfolger<br />
suchen, schätzt die IHK Halle-Dessau. Dabei<br />
scheitert bisher fast jede dritte altersbedingte<br />
Nachfolgersuche. Die IHK setzt sich daher<br />
intensiv dafür ein, potenzielle Interessenten<br />
und Seniorunternehmer zusammenzubringen<br />
und ihnen informierend und beratend zur<br />
Seite zu stehen. Auch in diesem Jahr beteiligt<br />
sie sich gemeinsam mit Partnern an der landesweiten<br />
Nachfolgewoche. Organisiert wird<br />
diese vom Netzwerk Unternehmensnachfolge<br />
Sachsen-Anhalt. Vom 2. bis 6. März <strong>2020</strong> sollen<br />
Unternehmen und Nachfolgeinteressierte<br />
aller Branchen über verschiedene Formate<br />
wie Informationsveranstaltungen und thematische<br />
Sprechtage Hilfe und Unterstützung<br />
im Nachfolgeprozess erhalten. Im Anschluss<br />
an die Woche finden weitere Veranstaltungen<br />
und Expertensprechtage zum<br />
Thema in den Regionen statt.<br />
2. März <strong>2020</strong><br />
Netzwerk-Konferenz und Pressegespräch N:UN <strong>2020</strong><br />
10 Uhr Pressegespräch; 14 Uhr Netzwerk-Konferenz<br />
Ort wird in persönlicher Einladung mitgeteilt<br />
3. März <strong>2020</strong><br />
N:UN Nachfolge regional<br />
„Praxistipps zur Unternehmensnachfolge“<br />
IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen<br />
4. März <strong>2020</strong><br />
N:UN Nachfolge-Casting<br />
„Finden Sie Ihr zukünftiges Unternehmen“<br />
Zeit und Ort werden in persönlicher Einladung mitgeteilt<br />
5. März <strong>2020</strong><br />
N:UN Expertensprechtag Recht und Steuern<br />
13 bis 18 Uhr, IHK Halle-Dessau, ServiceCenter<br />
Informationen unter 0345 2126-452<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 43
service<br />
Unternehmensbörse<br />
„nexxt-change“<br />
Die Unternehmensbörse dient einerseits<br />
dem Ziel, Unternehmen auf der Suche nach<br />
einem geeigneten Nachfolger oder aktiven<br />
Teilhaber behilflich zu sein und andererseits<br />
dazu, den Existenzgründern die Suche nach<br />
einem Unternehmen für eine Übernahme zu<br />
erleichtern.<br />
Kontakt:<br />
Susann Sommer, Tel. 0345 2126-452, Fax 0345 212644-452,<br />
ssommer@halle.ihk.de<br />
In Bernburg ansässiges Handelsunternehmen<br />
steht altersbedingt zum Verkauf. (157410)<br />
Moderne Landapotheke im Saalekreis mit<br />
sehr hohem Stammkundenanteil bis Ende<br />
<strong>2020</strong> zu verkaufen. (157409)<br />
Außergewöhnliches Dienstleistungsunternehmen<br />
für schwimmende Arbeitsrüstung.<br />
(157408)<br />
Gut laufender Schweißtechnikbetrieb in<br />
der Region Anhalt-Bitterfeld zu verkaufen.<br />
(157407)<br />
Langjährig profitables Reisebüro mit etabliertem<br />
Kundenstamm in Dessau-Roßlau.<br />
(157406)<br />
Unternehmensnachfolge im produzierenden<br />
Gewerbe der Holzwerkstoffindustrie. (157405)<br />
Online-Shop für Sanitär und Heizung sucht<br />
Käufer. (157404)<br />
Werbeagentur mit Immobilie im Saalekreis.<br />
(157399)<br />
Gewerbeflächenbörse<br />
Weitere Informationen unter<br />
www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 2504<br />
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen<br />
wir keine Haftung!<br />
Kontakt:<br />
Elisabeth Günther, Tel. 0345 2126-266,<br />
eguenther@halle.ihk.de<br />
06217 Merseburg<br />
Makler veräußert Gewerbefläche 325 m²; teilungs-<br />
und erweiterungsmöglich, aus- und<br />
umbaufähig; V-Wärme 117,10 kWh; geeignet<br />
für Handel und DL-Branche. (GB-1337)<br />
Recyclingbörse<br />
Interessenten werden gebeten, über die Internetseite<br />
www.ihk-recyclingboerse.de direkt<br />
Kontakt zu den Inserenten der nachfolgenden<br />
Angebote/Nachfragen aufzunehmen.<br />
Kontakt:<br />
Silvana Theis, Tel. 0345 2126-263, stheis@halle.ihk.de<br />
Unternehmen bietet regelmäßig PP-Produktionsabfälle<br />
(sauber, frei von Fremdstoffen)<br />
an. (HAL-A-6344-2)<br />
Geschäftsangebote<br />
ausländischer Unternehmen<br />
Spanien: Geschäftslokal<br />
Wir bieten ein Geschäftslokal von 120 bis 140<br />
Quadratmetern Fläche an. Es befindet sich in<br />
Malgrat de Mar (Maresme, 70 Km von Barcelona<br />
entfernt) und hat eine gute Standposition<br />
und alle Serviceleistungen zu bieten. Es<br />
ist perfekt für ein Büro oder einen Handel.<br />
Wir suchen deutsche Firmen, die Interesse<br />
haben, in Spanien eine Niederlassung, ein<br />
Büro, ihren Sitz etc. zu eröffnen. Wir vermieten<br />
es nicht und möchten dafür selbstständige<br />
wie auch unselbstständige Arbeit mit anbieten.<br />
(K5/2019)<br />
Kontakt:<br />
Agnes Michalik, Tel. 0034 610985051, agnesmichalik@web.de<br />
Kooperationsangebote aus der<br />
Datenbank des Enterprise<br />
Europe Networks (EEN)<br />
Interessenten finden diese und weitere<br />
Kooperationsangebote unter<br />
http://een-sachsen-anhalt.de/<br />
dienstleistungen/partnersuche.html.<br />
Ansprechpartnerin:<br />
Katharina Berger, Tel. 0391 5693-342,<br />
berger@magdeburg.ihk.de<br />
Lösung zur Entsorgung von Hundekot<br />
und Urin – Vertriebspartner gesucht<br />
Ein slowakisches Unternehmen hat eine Lösung<br />
entwickelt zur Entsorgung von Hundekot<br />
und Urin in öffentlichen Bereichen (Spiel-<br />
Anzeige<br />
44<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
service<br />
plätzen, Wohngebieten, Parks) und Gärten<br />
von Familienhäusern. Bei der weltweit patentierten<br />
Lösung geht es um die Begrenzung<br />
des Kontakts mit dem Hunde-Urin und der<br />
daraus resultierenden Kontamination durch<br />
Hundeabfälle. Handelsvertreter werden gesucht.<br />
(EG0719 SK04)<br />
Hilfsmittel für Rollstühle –<br />
Auftragnehmer gesucht<br />
Slowenisches Unternehmen, das eine Hilfe<br />
für Rollstühle entwickelt hat, um Schrägen<br />
und Treppen zu überwinden, sucht Hersteller.<br />
Das Hilfsmittel funktioniert über die Bremsfunktion<br />
des Rollstuhls. (EG0719 SI02)<br />
Dekorative Kunstgussstücke –<br />
Auftraggeber gesucht<br />
Ein ukrainischer Hersteller von dekorativem<br />
Kunstguss arbeitet mit einzelnen Designerprojekten<br />
zusammen. Er strebt eine Vereinbarung<br />
zur Herstellung und zur Übernahme von<br />
Unteraufträgen mit Bauunternehmen, Designerfirmen<br />
und Partnern an, die sich mit dekorativem<br />
und künstlerischem Bauen befassen.<br />
(EG0719 UA04)<br />
Blechherstellung –<br />
Auftraggeber gesucht<br />
Ein litauischer Blechhersteller bietet eine<br />
vielseitige Dienstleistungspalette an: die Produktion<br />
von Blechbauteilen und -baugruppen<br />
inklusive Stanzen in der serienmäßigen<br />
Fertigung. Das Unternehmen bietet seine<br />
Dienstleistungen im Biegen, Schweißen, Verzinken,<br />
Laserschneiden und Pulverbeschichten.<br />
Das Unternehmen sucht Partner für eine<br />
Zusammenarbeit im Rahmen einer Fertigungs-,<br />
Zulieferer- oder Outsourcing-Vereinbarung.<br />
(EG0719 LT02)<br />
Anzeige<br />
Rundum informiert<br />
mit dem IHK-Infowürfel<br />
Heute lesen,<br />
was morgen für Ihr Geschäft<br />
wichtig ist!<br />
4 kompetent<br />
4 kompakt<br />
4 kostenfrei<br />
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<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 45
service<br />
Internationale Geschäftsangebote<br />
Glutenfreie Haferflocken geboten<br />
Eine von ungarischen Landwirten gegründete<br />
Mühle hat sich auf 100 Prozent glutenfreie<br />
Produkte spezialisiert, unter anderem Haferflockenmehl,<br />
normale und Jumbo-Haferflocken.<br />
Gesucht werden Kontakte zu Müsliherstellern,<br />
Bäckereien oder anderen Vertriebspartnern.<br />
(EG0819 HU03)<br />
Hersteller von Textilprodukten mit<br />
Digitaldruck gesucht<br />
Ein kleines polnisches Designunternehmen<br />
bietet Baumwolltaschen und Geschenkartikel<br />
an. Es möchte einen Produktionsvertrag mit<br />
einem Hersteller von Textilprodukten in der<br />
EU abschließen, der Zugang zum Digitaldruck<br />
auf Naturstoffen, vorzugsweise ökologischen<br />
Stoffen, hat. (EG0819 PL05)<br />
Baukastensystem für Einfamilienhäuser<br />
Ein belgisches KMU hat ein einzigartiges Verfahren<br />
für den Hausbau entwickelt, bei dem<br />
Holzblöcke wie Legoteile verbaut werden. Die<br />
Blöcke bestehen aus geschäumtem Polystyrol<br />
(EPS) und Grobspanplatten (OSB-Platten)<br />
und entsprechen den höchsten Standards für<br />
die Energieeffizienz von Gebäuden. Das Unternehmen<br />
ist nun auf der Suche nach Vertriebspartnern,<br />
die bereit sind, das Konzept<br />
und das Produkt in Europa zu bewerben und<br />
zu vertreiben. (EG0819 BE03)<br />
Anzeige<br />
Bulgarischer Industriehallenbauer sucht<br />
Auftraggeber für Metallbau<br />
Das bulgarische Bauunternehmen ist spezialisiert<br />
auf den Bau von Industriehallen, Metallkonstruktionen<br />
und Sandwichpaneelen,<br />
Türen, Zäunen, Treppen, Spielplätzen und<br />
ähnlichen Metallteilen. Das Unternehmen ist<br />
auf der Suche nach neuen Partnerschaften<br />
mit EU-Bauunternehmen. Die angestrebten<br />
potenziellen Partnerschaften wären im Rahmen<br />
einer Produktions- und/oder Unterauftragsvereinbarung.<br />
(EG0819 BG08)<br />
Nutzen auch Sie die IHK-SERVICE-BÖRSEN für Ihre Angebote!<br />
Klinische Diagnosetests zur Krebsfrüherkennung<br />
– Distributionsverträge<br />
gesucht<br />
Das Unternehmen aus Singapur ist ein innovatives<br />
biomedizinisches Unternehmen, welches<br />
eine Reihe einzigartiger und patentierter<br />
Diagnoselösungen zur Früherkennung von<br />
Nasopharynx-, Magen- und Leberkarzinomen<br />
entwirft, herstellt und vermarktet. Es sucht<br />
Vertriebshändler für seine In-Vitro-Diagnostik-Kits.<br />
(EG0819 SG02)<br />
Magnetspielzeug für Bewegung<br />
und Rehabilitation<br />
Ein polnisches Unternehmen stellt Spielzeugblöcke<br />
als weichmagnetisches Konstruktionsspielzeug<br />
her. Die Blöcke sind mit 24 Magneten<br />
ausgestattet, die helfen, eine Vielzahl von<br />
Strukturen zu schaffen und Bewegung oder<br />
Rehabilitation ermöglichen. Die Blöcke<br />
durchlaufen eine strenge Qualitätskontrolle<br />
und entsprechen den europäischen Qualitätsstandards.<br />
Um in einen neuen Markt zu<br />
expandieren, sucht das Unternehmen einen<br />
Geschäftspartner für den Vertrieb seiner Produkte.<br />
(EG0819 PL10)<br />
Sie möchten Ihre Mitarbeiter (m/w/d) qualifizieren? Melden Sie sie noch<br />
heute zu einer Weiterbildung an!<br />
Staatlich geprüfter Techniker<br />
in den Fachrichtungen Chemie- und Elektrotechnik<br />
Beginn: 01.03.<strong>2020</strong><br />
Industriemeisterausbildung (IHK)<br />
inklusive Ausbildereignungsprüfung (AEVO)<br />
in den Fachrichtungen Metall und Elektrotechnik<br />
Beginn: 28.03.<strong>2020</strong><br />
und in der Fachrichtung Chemie<br />
Beginn: 29.08.<strong>2020</strong><br />
Wir unterstützen Sie außerdem bei der Ausbildung Ihrer Azubis.<br />
betriebliche Erstausbildung <strong>2020</strong><br />
in den Berufen: Chemikant, Chemielaborant, Elektroniker-Betriebstechnik,<br />
Mechatroniker, Elektroniker-Automatisierungstechnik, Industriemechaniker,<br />
Anlagenmechaniker, Zerspanungsmechaniker, Verfahrensmechaniker<br />
und weitere...<br />
Anmeldung und weitere Informationen<br />
Herr Matthias Engel<br />
Tel.: 03461 8246-32<br />
E-Mail: engel@bal.de<br />
Bildungsakademie Leuna & Interessengemeinschaft Bildung Leuna-Merseburg<br />
Emil-Fischer-Straße 20, 06237 Leuna, Tel.: 03461 8246-0, www.bal.de<br />
46<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
service<br />
Radiofrequenz- und Mikrowellensysteme<br />
– Joint-Venture-Partner,<br />
Investoren gesucht<br />
Ein israelisches Unternehmen ist spezialisiert<br />
auf Radiofrequenz (RF)- und Mikrowellensysteme.<br />
Es hat Erfahrung mit komplexen<br />
zivilen und militärischen Programmen im<br />
Bereich RF & Mikrowellen. Das Unternehmen<br />
sucht Partner für Joint-Venture, Unternehmenskauf<br />
oder finanzielle Vereinbarung.<br />
(EG0819 IL04)<br />
Anzeige<br />
Hilfsmittel aus Magnesium<br />
Ein japanisches Unternehmen verfügt über<br />
Erfahrung in der Bearbeitung von Magnesium<br />
als Werkstoff und stellt daraus eine Reihe<br />
von Hilfsmitteln wie Gehstöcke und Vierbeinstöcke<br />
sowie einen Rahmen für Rollstühle<br />
aus Magnesiumlegierung her. Magnesium<br />
gilt als eines der leichtesten, aber auch robustesten<br />
Metalle. Das Unternehmen sucht<br />
Partner für Vertriebspartnerschaft oder Handelsvertretervertrag,<br />
um seine Produkte in<br />
der EU zu etablieren. (EG0819 JP03)<br />
Industrie-Hanf und CBD-Extrakte<br />
Ein estnischer Bio-Industrie-Hanfzüchter und<br />
Produzent von 99%-igen CBD Extrakten<br />
(Cannabidiol) mit Premium-Qualität und<br />
wohltuenden gleichbleibenden Eigenschaften<br />
für Pharmahersteller, Nahrungsergänzungsmittel,<br />
Gesundheits- und Kosmetikprodukte<br />
sowie Forschung und Entwicklung sucht Vertrieb<br />
und Dienstleistungsvereinbarungen,<br />
bietet den Herstellern in Deutschland, Frankreich,<br />
den Niederlanden, Irland und Spanien<br />
sein Produkt an. (EG0819 EE01)<br />
Buchenholz- und Kiefer–Lieferanten<br />
gesucht<br />
Ein französisches Unternehmen, spezialisiert<br />
auf den Innenausbau nach Maß, sucht<br />
nach neuen Holzlieferanten für Buchenholz<br />
und Kiefer. Das Holz muss keilgezinkt sein<br />
und den vom Unternehmen geforderten<br />
Anforderungen entsprechen. Eine langfristige<br />
Zusammenarbeit wird im Rahmen von<br />
einer Lieferantenvereinbarung bevorzugt.<br />
(EG0819 FR01)<br />
Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) trauert um<br />
Prof. Dr. Klaus-Dieter Bilkenroth<br />
Mit Prof. Dr. Klaus-Dieter Bilkenroth verliert die <strong>Wirtschaft</strong> in Mitteldeutschland eine unermüdliche,<br />
optimistische und zielstrebige Persönlichkeit. Als studierter Montanwissenschaftler hat er in unternehmerischer<br />
Verantwortung die Entwicklung des mitteldeutschen Braunkohlereviers entscheidend<br />
mitgeprägt. In der IHK engagierte er sich ehrenamtlich – als Mitglied unseres Präsidiums und unserer<br />
Vollversammlung.<br />
Prof. Bilkenroth war uns ein fachlich wie menschlich hochgeschätzter Partner, auf dessen Urteil wir vertrauen<br />
und auf den wir uns stets verlassen konnten. Er wird uns sehr fehlen. Wir werden sein Andenken<br />
in Ehren halten. Der Familie gilt unsere tief empfundene Anteilnahme.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 47
wir für Sie<br />
Die IHK Halle-Dessau<br />
auf einen Blick<br />
Präsidium<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Vizepräsidenten<br />
Konrad Dormeier, Matthias Gabler, Dr. Christof Günther,<br />
Jens-Uwe Jahnke, Daniel König, Kerstin Kühne, Maik Pinnig,<br />
Michael Pirl, Thies Schröder, Jörg Schlichting, Michael Schrodke,<br />
Elke Simon-Kuch<br />
Ausschuss für Finanzdienstleistungen<br />
Handelsausschuss<br />
Tourismusausschuss<br />
Berufsbildungsausschuss<br />
Vollversammlung<br />
66 Mitglieder<br />
Sachverständigenausschuss<br />
Verkehrsausschuss<br />
Ausschuss für Industrie, Agrar- und Baugewerbe<br />
Standortpolitik<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Kommissarischer Leiter<br />
Sekretariat<br />
Bianka Meyer<br />
Grundsatzfragen der <strong>Wirtschaft</strong>s- und Finanzpolitik<br />
Hendrik Senkbeil, Danny Bieräugel<br />
Arbeitsmarktpolitik, Konjunktur, Statistik<br />
Danny Bieräugel, Daniel Moritz<br />
Regionalpolitik, Gesundheits-, Kreativund<br />
Immobilienwirtschaft<br />
Hendrik Senkbeil<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sjunioren<br />
Danny Bieräugel<br />
Starthilfe und Unternehmensförderung<br />
Antje Bauer<br />
Geschäftsführerin<br />
Sekretariat<br />
Claudia Roschk, Laura Lennicke<br />
Mittelstands-, Handels- und Tourismuspolitik<br />
Antje Bauer<br />
Existenzgründung<br />
Jana Bieräugel, Jörg Prochner<br />
Unternehmenssicherung, -nachfolge und -finanzierung<br />
Achim Schaarschmidt<br />
Handel<br />
Daniel Loeschke<br />
Tourismus, Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft<br />
Daniela Wiesner<br />
Dienstleistungswirtschaft<br />
Clemens Winkel<br />
ServiceCenter<br />
Jörg Prochner (Leiter), Jana Bieräugel, Max Kuschfeld,<br />
Andre Markovic, Susann Sommer,<br />
Anne Wasilewski-Brumme<br />
Stand: 1. Dezember 2019<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
Hauptgeschäftsstelle<br />
Halle (Saale)<br />
Dr. Simone Danek<br />
Geschäftsführerin<br />
Sekretariat<br />
Kim Vanessa Sokol<br />
Bildungspolitik<br />
Dr. Simone Danek<br />
Bildungsaktivitäten, -organisation<br />
Dr. Sylvia Voigt, Jana Krüper<br />
Ausbildung<br />
Björn Bosse<br />
Gewerbliche und kaufmännische Abschlussprüfungen<br />
Roswitha Boy, Katharina Engel, Nadine Kaiser,<br />
Melissa Olschak, Theresa Rößler, Mike Romonath,<br />
Liane Waldmann, Matthias Weißbarth<br />
Aus- und Weiterbildungsberater<br />
Berit Credo (Sangerhausen), Dominique Dietze (Weißenfels),<br />
Kathrin Lorisch (Dessau), Cornelia Rasch (Saalekreis),<br />
Matthias Schwarze (Halle), Julia Wünsch (Bitterfeld-<br />
Wolfen)<br />
Fortbildungsprüfung/Sachkunde<br />
Sabine Krüger<br />
Fortbildung<br />
Kornelia Hufenreuter, Franziska Otto, Manuela Schröter<br />
Fach-/Sachkunde<br />
Frauke Lindner, Eileen Zarski<br />
Projekt „ValiKom Transfer“<br />
Dr. Kathrin Rheinländer<br />
Projekt „Kammerkoordinierung Zukunftschance<br />
Assistierte Ausbildung“<br />
Simone Henschel<br />
Haus der kleinen Forscher/Begabtenförderung<br />
Kathrin Olejnik<br />
Innovation und Umwelt<br />
International<br />
Birgit Stodtko<br />
Geschäftsführerin<br />
Sekretariat<br />
Jenny Regeer<br />
Messen<br />
Anja Klepzig<br />
Außenwirtschaftspolitik<br />
Birgit Stodtko<br />
Außenwirtschafts- und Zollrecht,<br />
Außenwirtschaftsdokumente, Carnets<br />
Diana Hofmann, Anja Klepzig<br />
Asien, Russland, Ost- und Südeuropa<br />
Ralph Seydel<br />
EU, EU-Projekte, EFTA, Lateinamerika<br />
Michael Drescher<br />
Afrika, Australien, MENA-Region, Nordamerika<br />
Katalin Stolzki<br />
EZ-Scout<br />
Katy Schröder<br />
Reinhard Schröter<br />
Stellv. Hauptgeschäftsführer<br />
Sekretariat, Börsen<br />
Elisabeth Günther<br />
Industrie-, Energie-, Umwelt- und Verkehrspolitik<br />
Reinhard Schröter<br />
Energie- und Umweltförderung, Umweltmanagement<br />
Silvana Theis<br />
Industrie, Energie<br />
Franziska Böckelmann (Stellvertretende Geschäftsführerin)<br />
Innovation, Forschung und Entwicklung,<br />
Technologietransfer<br />
Dr. Sophie Kühling<br />
Umwelt, Raumordnung<br />
Andreas Scholtyssek<br />
Verkehr/Fachkunde<br />
Alf Rost<br />
48<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
Hauptgeschäftsführer<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Stellv. Hauptgeschäftsführer<br />
Reinhard Schröter<br />
Hauptgeschäftsführung<br />
Leiterin Büro Präsident und Hauptgeschäftsführer<br />
Cordula Henke<br />
Sekretariat<br />
Stefanie Glaw, Stefanie Neumärker<br />
Kooperationszentrum „Energiesicherheit“<br />
Dr. Uwe Schrader<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Markus Rettich (Leiter/Pressesprecher)<br />
Nadine Behrendt, Lisa Marschner, Isabel Reimann,<br />
Vanessa Schneider<br />
Arbeitskreis Außenwirtschaft<br />
Arbeitskreis Innovation und Technologietransfer<br />
Arbeitskreis Bildung<br />
Arbeitskreis IHK-Finanzen<br />
und -Liegenschaften<br />
Recht und Fair Play<br />
Arbeitskreis Energiepolitik<br />
Arbeitskreis Betrieblicher Umweltschutz<br />
Dr. Ute Jähner<br />
Geschäftsführerin<br />
Sekretariat<br />
Vanessa Schneider, Andrea Dietrich<br />
Rechtspolitik<br />
Dr. Ute Jähner<br />
Wettbewerbsrecht, Steuerrecht<br />
Dr. Ute Jähner<br />
Berufsrecht Finanzdienstleister, Gewerberecht, Datenschutz,<br />
Außergerichtliche Streitbeilegung<br />
Christiane Loertzer<br />
Sachverständigenwesen, Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />
Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsregister/Firmenrecht<br />
Heike Sommer<br />
Handelsregister/Firmenrecht (Sachbearbeitung), Ausländerangelegenheiten<br />
Petra Scheibe<br />
Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister<br />
(Sachbearbeitung)<br />
Karin Sandig<br />
Zentrale Dienste<br />
Dr. Markus Reinhardt<br />
Geschäftsführer<br />
Sekretariat<br />
Lisa Sophie Schmidt<br />
Finanzen, QMB, Personal, Syndikus<br />
Dr. Markus Reinhardt<br />
Personal<br />
Oliver Schmidt<br />
Organisationsrecht, Datenschutzbeauftragter<br />
Jens Hoffmann<br />
Organisation, Archiv, Bibliothek<br />
Christoph Renftle, Jonas Meyer, Heimo Hauser<br />
EDV<br />
Bettina Schonert (Leiterin), Jörg Grabowsky, Martin Zieschang<br />
Rechnungswesen/Controlling<br />
Jens Hoffmann (Leiter), Nadine Haufe, Undine Heinrich,<br />
Daniela Jobs, Nadine Kupfer<br />
Mitgliederdaten/Beiträge<br />
Matthias Mohr (Leiter), Thomas Arentz, Martin Backhaus,<br />
Mandy Donath, Sabine Schröder, Marko Schubert,<br />
Frank Volkmar, Eileen Warzecha, Elisabeth Wirl,<br />
Renate Wolff, Matthias Wulf<br />
Innere Dienste<br />
Stefan Andrick, Uwe Aschenbach, René Brunner,<br />
Daniel Moritz, Martina Wolf, Matthias Reschauer<br />
(Fuhrpark/Kraftfahrer)<br />
Geschäftsstellen<br />
und<br />
Kontaktbüros<br />
Geschäftsstelle Sangerhausen<br />
Frank Lehmann<br />
Geschäftsstellenleiter, QMB<br />
Ewald-Gnau-Straße 1 b, 06526 Sangerhausen<br />
Tel.: 03464 260959-0, Fax: 03464 26095919<br />
Michael Axt, Norman Böttcher<br />
Kontaktbüro Eisleben<br />
Vicariatsgasse 4, 06295 Lutherstadt Eisleben<br />
Tel.: 03475 6678186, Fax: 03464 26095919<br />
Michael Axt<br />
Geschäftsstelle Dessau<br />
Sven Horn<br />
Geschäftsstellenleiter<br />
Lange Gasse 3, 06844 Dessau-Roßlau<br />
Tel.: 0340 26011-0, Fax: 0340 260114421<br />
Birgit Enkerts, Sibylle Lohmann, Viola Wagner<br />
Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen<br />
Andresenstraße 1a, 06766 Bitterfeld-Wolfen<br />
Tel.: 03493 3757-0, Fax: 03493 37574424<br />
Andreas Baer, Birgit Enkerts, Katja Schneider<br />
Kontaktbüro Bernburg<br />
Schloßstraße 11, 06406 Bernburg (Saale)<br />
Tel.: 03471 659505, Fax: 0340 260114424<br />
Sibylle Lohmann<br />
Kontaktbüro Wittenberg<br />
Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg<br />
Tel.: 03491 670121, Fax: 03493 37574424<br />
Andreas Baer<br />
Geschäftsstelle Weißenfels<br />
Tobias Voigt<br />
Geschäftsstellenleiter<br />
Markt 6, 06667 Weißenfels<br />
Tel.: 03443 4325-0, Fax: 03443 432544-10<br />
Tina Jahr, Sylvia Strößner, Matthias Walther<br />
Kontaktbüro Naumburg<br />
Bahnhofstr. 48, 06618 Naumburg (Saale)<br />
Tel.: 03445 732958, Fax: 03443 432544-10<br />
Matthias Walther<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 02/<strong>2020</strong> 53
eschlüsse<br />
Beschlüsse der IHK-Vollversammlung<br />
Beschluss-Nr. 15/19/3<br />
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit für die IHK Halle-Dessau<br />
(Entschädigungssatzung) wird in der vorliegenden Form (Anlage) beschlossen. Sie tritt zum<br />
1. Januar <strong>2020</strong> in Kraft. Gleichzeitig werden die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit als Prüfer für die IHK Halle-Dessau (Entschädigungssatzung) vom 16. September<br />
2009 und die Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der IHK<br />
Halle-Dessau vom 13. September 2004 zum 31. Dezember 2019 außer Kraft gesetzt.<br />
Halle (Saale), 18. September 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
am 18. September 2019 beschlossene und vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />
Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 20. November 2019 genehmigte Beschluss<br />
Nr. 15/19/3 wird hiermit ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 22. November 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Anlage zu Beschluss-Nr. 15/19/3<br />
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Industrie- und<br />
Handelskammer Halle-Dessau (Entschädigungssatzung)<br />
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat am 18. September<br />
2019 auf der Grundlage von § 6 Absatz 1 der Satzung der Industrie- und Handelskammer<br />
Halle-Dessau (IHK) vom 7. Dezember 2011 folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
(1) Diese Satzung findet Anwendung bei der ehrenamtlichen Tätigkeit für die IHK (nachfolgend<br />
Ehrenamtliche genannt) außerhalb des Anwendungsbereichs von § 4 Abs. 4 der Satzung der IHK.<br />
(2) Ehrenamtliche im Sinne dieser Satzung sind Personen, die im Rahmen ihrer Beauftragung (Berufung<br />
oder vertragliche Vereinbarung) nach typologischer Gesamtbetrachtung gegenüber der IHK einen<br />
überwiegend ideellen Tätigkeitszweck verfolgen, wobei sich ihre Aufgabe insgesamt als Ausdruck eines<br />
nicht erwerbswirtschaftlich angelegten bürgerschaftlichen/gemeinwohlorientierten Engagements<br />
versteht. Dabei stehen die Ehrenamtlichen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener<br />
Art. Durch die ehrenamtliche Tätigkeit wird kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet.<br />
(3) Ehrenamtliche erhalten eine Entschädigung für<br />
a) Zeitversäumnis,<br />
b) Reisekosten,<br />
c) Tagegeld/Verpflegungsmehraufwand<br />
d) sonstige Auslagen.<br />
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit nicht bereits von Dritten eine Entschädigung gewährt wird.<br />
§ 2 Zeitversäumnis<br />
§ 4 Tagegeld/Verpflegungsmehraufwand<br />
Bei mehr als 6 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit pro Tag (ohne Fahr- und Wegezeit) wird für<br />
erhöhten Verpflegungsaufwand zusätzlich eine Tagesgeldpauschale in Höhe von 15,00 Euro<br />
gewährt. Erfolgt eine Verpflegung durch die IHK entfällt der Anspruch auf diese Aufwandsentschädigung.<br />
§ 5 Sonstige Auslagen<br />
Sonstige bare Auslagen werden gegen Nachweis ersetzt, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang<br />
mit der Aufgabenerledigung notwendig waren.<br />
§ 6 Abrechnung, Erlöschen des Anspruchs, Steuerverantwortlichkeit<br />
(1) Die Entschädigung ist jeweils auf einem gesonderten Vordruck, vorzugsweise online – zu<br />
beantragen, möglichst zusammengefasst jeweils für einen Monat.<br />
(2) Der Anspruch auf Erstattung der jeweils innerhalb eines Kalenderjahres entstandenen Aufwendungen<br />
erlischt, soweit dieser in Textform nicht innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss<br />
der jeweiligen ehrenamtlichen Tätigkeit gegenüber der IHK geltend gemacht worden ist.<br />
(3) Der Ehrenamtliche hat die mit der Gewährung der Entschädigung gegebenenfalls verbundenen<br />
steuerrechtlichen Pflichten in eigener Verantwortung zu erfüllen.<br />
§ 7 Inkrafttreten, Gleichstellung<br />
(1) Diese Entschädigungssatzung tritt am 1. Januar <strong>2020</strong> in Kraft.<br />
(2) Personen- oder Funktionsbezeichnungen im Maskulinum meinen ausschließlich die generische<br />
und nicht die biologische Bedeutung. Sie gelten gleichermaßen für Frauen und Männer<br />
und dienen allein der Gewährleistung der Lesbarkeit dieser Satzung.<br />
Halle (Saale), 18. September 2019<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Beschluss-Nr. 18/19/4<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Buchst. b der Satzung der<br />
IHK Halle-Dessau die Neufassung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs (Anlage) mit<br />
Wirkung zum 1. Januar <strong>2020</strong>. Der Vollversammlung ist jeweils innerhalb eines Zeitraums von<br />
spätestens 60 Monaten über die Entwicklung der Kostendeckungsgrade zu berichten, wobei<br />
sich dabei ergebende Änderungen einzelner Gebührensätze um mehr als 10 % in eine Anpassungsempfehlung<br />
münden sollen. Darüber hinaus erfolgt die jährliche Überprüfung ausgewählter<br />
Gebührensätze mit Bericht im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses.<br />
Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
am 4. Dezember 2019 beschlossene und vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />
Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 6. Dezember 2019 genehmigte Beschluss Nr.<br />
18/19/4 wird hiermit ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 9. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
(1) Ehrenamtliche erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 8 Euro je Stunde.<br />
(2) Die Entschädigung wird für die gesamte Dauer der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung<br />
einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten, jedoch für nicht mehr als zehn<br />
Stunden je Tag, gewährt. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll angerechnet.<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
§ 3 Reisekosten<br />
Ehrenamtlichen werden die notwendigen Reisekosten nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes<br />
erstattet.<br />
Anlage zu Beschluss-Nr. 18/19/4<br />
Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau hat am 4. Dezember 2019<br />
gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern<br />
vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 82 des<br />
50<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
eschlüsse<br />
Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und<br />
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz<br />
EU – 2. DSAnpUG-EU) vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), folgende Neufassung<br />
der Gebührenordnung einschließlich der Neufassung des Gebührentarifs beschlossen:<br />
§ 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse<br />
(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen oder die Inanspruchnahme besonderer<br />
Anlagen und Einrichtungen erhebt die IHK, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen<br />
bestehen, Gebühren nach dem Gebührentarif (gebührenpflichtige Leistungen). Der Gebührentarif<br />
ist Bestandteil der Gebührenordnung (Anlage). Die Vorschriften dieser Gebührenordnung<br />
sind entsprechend anzuwenden, wenn nach anderen Rechtsvorschriften Gebühren und Auslagen<br />
erhoben werden und nichts Abweichendes bestimmt ist.<br />
(2) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer gebührenpflichtigen Leistung<br />
Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind und nur im Einzelfall<br />
anfallen, so hat der Gebührenschuldner sie zu erstatten.<br />
(3) Eine gebührenpflichtige Leistung kann von der vorherigen Zahlung der Gebühren und zu<br />
erwartenden Auslagen oder von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Vorschusses<br />
abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Gebühren- oder<br />
Auslagenschuld übersteigt, ist er zu erstatten.<br />
§ 2 Bemessung und Festsetzung der Gebühren<br />
(1) Gebühren sind im Gebührentarif grundsätzlich kostendeckend als feste Sätze oder Rahmensätze<br />
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bestimmen. Aus Gründen des öffentlichen<br />
Interesses, insbesondere der Vermeidung eines wesentlichen Hindernisses für die Inanspruchnahme<br />
der Leistung durch den Gebührenschuldner, kann im Gebührentarif eine nicht<br />
kostendeckende Gebühr oder eine Gebührenfreiheit vorgesehen werden.<br />
(2) Sind für eine gebührenpflichtige Leistung Rahmensätze bestimmt, so ist die Gebühr nach dem<br />
zu deckenden durchschnittlichen Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichem Wert, dem Nutzen<br />
oder der Bedeutung der gebührenpflichtigen Leistung für den Gebührenschuldner zu bemessen.<br />
(3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer gebührenpflichtigen Leistung der IHK oder eine diesbezügliche<br />
Anmeldung:<br />
1. ganz oder teilweise abgelehnt,<br />
2. zurückgenommen, bevor die Tätigkeit zur Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung<br />
beendet ist<br />
3. oder erledigt sich auf sonstige Weise<br />
4. oder wird die Leistung der IHK nicht oder nicht vollumfänglich in Anspruch genommen<br />
so kann die Gebühr bei Verringerung des Aufwandes der IHK entsprechend ermäßigt oder von<br />
ihr abgesehen werden.<br />
§ 3 Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner ist, wer besondere Anlagen und Einrichtungen der IHK benutzt oder<br />
gebührenpflichtige Leistungen beantragt oder dafür Veranlassung gegeben hat oder zu dessen<br />
Gunsten eine solche Tätigkeit vorgenommen wurde. Schulden mehrere Schuldner eine<br />
Gebühr gemeinsam, so kann die IHK jeden für den gesamten Betrag gesamtschuldnerisch in<br />
Anspruch nehmen.<br />
§ 4 Entstehung des Anspruchs<br />
(1) Der Anspruch auf Gebühren entsteht, soweit ein Antrag oder eine Anmeldung erforderlich ist, mit<br />
dem Eingang und der Erteilung einer Eingangsbestätigung, im Übrigen mit der Benutzung der Anlage<br />
oder Einrichtung der IHK oder der Durchführung der Tätigkeit zur Erbringung der gebührenpflichtigen<br />
Leistung. Einer Eingangsbestätigung im Sinne des Satzes 1 stehen die Übersendung einer Einladung,<br />
eine Zulassung zum Termin u. ä. gleich. Abweichend von Satz 1 gilt bei Gebühren der Berufsausbildung<br />
hinsichtlich des Anspruchs auf die Gesamtgebühr für das Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnis:<br />
Die auf die Eintragung entfallende Teilgebühr entsteht mit Eintragung des Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses;<br />
die sonstigen Gebührenteile insgesamt zum ersten Prüfungstermin.<br />
(2) Der Anspruch auf Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden<br />
Betrages.<br />
(3) Die Rücknahme eines Antrages führt nicht zum Entfallen eines entstandenen Gebührenoder<br />
Auslagenanspruchs.<br />
§ 5 Fälligkeit<br />
Gebühren und Auslagen werden mit ihrer Bekanntgabe an den Gebührenschuldner fällig. Sie<br />
sind innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.<br />
§ 6 Mahnung und Beitreibung<br />
(1) Gebühren, die nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtet worden sind, sind mit einer<br />
neuen Zahlungsfrist anzumahnen. In der Mahnung ist der Gebührenschuldner auf die Folgen<br />
der Nichtzahlung innerhalb der neuen Frist hinzuweisen.<br />
(2) Für die Beitreibung von Gebühren gelten die Vorschriften der Beitragsordnung entsprechend.<br />
§ 7 Billigkeitsmaßnahmen<br />
(1) Gebühren und Auslagen, die dadurch entstanden sind, dass die IHK die Sache unrichtig<br />
behandelt hat, sind zu erlassen.<br />
(2) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt oder beruht ein Antrag auf unverschuldeter<br />
Unkenntnis, so kann die Gebühr außer Ansatz bleiben.<br />
(3) Für Stundung, Verzicht und Niederschlagung gelten die Vorschriften der Beitragsordnung<br />
der IHK entsprechend.<br />
§ 8 Erstattung<br />
(1) Überzahlte oder zu Unrecht erhobene Gebühren sind unverzüglich zu erstatten, zu Unrecht<br />
erhobene Gebühren jedoch nur, soweit eine Gebührenentscheidung noch nicht unanfechtbar<br />
geworden ist; nach diesem Zeitpunkt können zu Unrecht erhobene Gebühren nur aus Billigkeitsgründen<br />
erstattet werden.<br />
(2) Der Erstattungsanspruch erlischt durch Verjährung, wenn er nicht bis zum Ablauf des<br />
dritten Kalenderjahres geltend gemacht wird, das auf die Entstehung des Anspruchs folgt; die<br />
Verjährung beginnt jedoch nicht vor der Unanfechtbarkeit der Gebührenentscheidung.<br />
§ 9 Verjährung<br />
Für die Verjährung der Gebühren gelten die Vorschriften der Abgabenordnung über die Steuern<br />
von Einkommen und Vermögen entsprechend.<br />
§ 10 Rechtsbehelfe<br />
Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide richten sich nach den Bestimmungen der VwGO<br />
sowie des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.<br />
§ 11 Inkrafttreten, Übergangsregelung und Richtlinienerlass<br />
(1) Diese Gebührenordnung und der als ihr Bestandteil beigefügte Gebührentarif treten am 1.<br />
Januar <strong>2020</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 2. Dezember 2015, zuletzt<br />
geändert mit Beschluss der Vollversammlung vom 6. Dezember 2017 und der Gebührentarif<br />
außer Kraft.<br />
(2) Unmittelbar gebührenbegründende Rechtsverhältnisse, die vor dem 1. Januar <strong>2020</strong> begonnen<br />
haben, beurteilen sich nach der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung der Gebührenordnung<br />
und des Gebührentarifs. Als Rechtsverhältnis in diesem Sinn gilt insbesondere<br />
ein Ausbildungsverhältnis - unabhängig davon, ob Teile des Ausbildungsverhältnisses gesonderten<br />
Gebührentatbeständen unterfallen.<br />
(3) Präsident und Hauptgeschäftsführer können Ausführungsbestimmungen zur Konkretisierung<br />
der Gebührenordnung erlassen.<br />
Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gültig ab 1. Januar <strong>2020</strong><br />
1 Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
1.1 Sachverständige<br />
1.1.1 Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung und Vereidigung ............................ 830,00 €<br />
1.1.2 Entscheidung über den Antrag auf Erstbestellung und Vereidigung .................. 240,00 €<br />
1.1.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung .......................................................................... 250,00 €<br />
1.1.4 Bearbeitung des Antrages auf Änderung oder Erweiterung des<br />
Sachgebietes einer bestehenden Bestellung .................................................................. 570,00 €<br />
1.1.5 Entscheidung über den Antrag auf Änderung oder Erweiterung des<br />
Sachgebietes einer bestehenden Bestellung .................................................................. 260,00 €<br />
1.1.6 Bearbeitung des Antrages auf erneute öffentliche Bestellung und<br />
Vereidigung ................................................................................................................................... 190,00 €<br />
1.1.7 Entscheidung über den Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und<br />
Vereidigung ................................................................................................................................... 250,00 €<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 51
eschlüsse<br />
1.2 Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer und sonstige<br />
Handelshilfspersonen<br />
1.2.1 Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung und Vereidigung ............................ 830,00 €.<br />
1.2.2 Entscheidung über den Antrag auf Erstbestellung und Vereidigung .................. 240,00 €<br />
1.2.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung .......................................................................... 250,00 €<br />
1.2.4 Bearbeitung des Antrages auf Änderung oder Erweiterung des<br />
Sachgebietes einer bestehenden Bestellung .................................................................. 570,00 €.<br />
1.2.5 Entscheidung über den Antrag auf Änderung oder Erweiterung des<br />
Sachgebietes einer bestehenden Bestellung .................................................................. 260,00 €<br />
1.2.6 Bearbeitung des Antrages auf erneute öffentliche Bestellung und<br />
Vereidigung ................................................................................................................................... 190,00 €<br />
1.2.7 Entscheidung über den Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und<br />
Vereidigung ................................................................................................................................... 250,00 €<br />
1.3 Rücknahme/Widerruf der öffentlichen Bestellung von Personen<br />
nach 1.1 und 1.2 ..................................................................................................................... 865,00 €.<br />
2 Berufsbildung<br />
2.1 Erstausbildung<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
2.1.1 Ausbildungseignungs- und Eintragungsgebühr ..................................................... 110,00 €.<br />
2.1.2 Vertragsverhältnisse mit Zwischen- u. Abschlussprüfung<br />
Kaufmännische Berufe<br />
Zwischenprüfung ................................................................................................................. 125,00 €<br />
Abschlussprüfung ................................................................................................................ 240,00 €<br />
Gewerblich-technische Berufe<br />
Zwischenprüfung ................................................................................................................. 245,00 €.<br />
Abschlussprüfung ................................................................................................................ 375,00 €.<br />
Wiederholung der gesamten Abschlussprüfung<br />
Kaufmännische Berufe ................................................................................ 100 % der o. g. Gebühr<br />
Gewerblich-technische Berufe ................................................................ 100 % der o. g. Gebühr<br />
Wiederholung von Teilen der Abschlussprüfung<br />
Kaufmännische Berufe .................................................................................. 50 % der o. g. Gebühr<br />
Gewerblich-technische Berufe .................................................................. 50 % der o. g. Gebühr<br />
2.1.3 Vertragsverhältnisse mit gestreckter Abschlussprüfung<br />
Kaufmännische Berufe<br />
gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 .............................................................................. 185,00 €<br />
gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 .............................................................................. 270,00 €<br />
Gewerblich-technische Berufe<br />
gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 ............................................................................... 310,00 €.<br />
gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 .............................................................................. 385,00 €.<br />
Wiederholung der gesamten gestreckten Abschlussprüfung<br />
Kaufmännische Berufe ........................................................................... 100 % der o. g. Gebühren<br />
Gewerblich-technische Berufe ........................................................... 100 % der o. g. Gebühren<br />
Wiederholung eines Teiles der gestreckten Abschlussprüfung<br />
Kaufmännische Berufe ................................................................................ 100 % der o. g. Gebühr<br />
Gewerblich-technische Berufe ................................................................ 100 % der o. g. Gebühr<br />
Teilwiederholung eines Teils der gestreckten Abschlussprüfung<br />
Kaufmännische Berufe .................................................................................. 50 % der o. g. Gebühr<br />
Gewerblich-technische Berufe .................................................................. 50 % der o. g. Gebühr<br />
2.2 Sonstige Vertragsverhältnisse (Umschulung und Prüfungszulassung gem. § 45 Abs. 2<br />
und 3 BBiG)<br />
2.2.1 Sonstige Vertragsverhältnisse mit Zwischen- und Abschlussprüfung<br />
Bei der Berechnung der Gesamtgebühren für sonstige Vertragsverhältnisse mit Zwischenund<br />
Abschlussprüfung entfällt die Gebühr für die Zwischenprüfung, wenn diese nicht abgelegt<br />
wird.<br />
2.2.2 Sonstige Vertragsverhältnisse mit gestreckter Abschlussprüfung<br />
Die Berechnung der Gesamtgebühren für sonstige Vertragsverhältnisse mit gestreckter Abschlussprüfung<br />
erfolgt wie unter Pkt. 2.1.3 „Vertragsverhältnisse mit gestreckter Abschlussprüfung“.<br />
In den Gebühren nach Pkt. 2.1 und Pkt. 2.2 sind keine Material- und Rohstoffkosten<br />
enthalten.<br />
Bei der Löschung eines Ausbildungsverhältnisses erfolgt die Erstattung für die noch<br />
nicht absolvierten Gebührenelemente aus Pkt. 2.1 und 2.2.<br />
2.3 Zusatzqualifikation Ausbildungsprüfungen<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
Zusatzqualifikation Ausbildungsprüfungen ................... 50 % der Gebühr der Abschlussprüfung<br />
2.4 Fortbildung<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
2.4.1 Betriebswirt/-in<br />
Geprüfte/-r Betriebswirt/-in<br />
<strong>Wirtschaft</strong>liches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess ......................... 380,00 €.<br />
Führung und Management im Unternehmen ......................................................... 395,00 €<br />
Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch .................................. 310,00 €.<br />
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in<br />
<strong>Wirtschaft</strong>liches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess ......................... 425,00 €<br />
Management und Führung .............................................................................................. 465,00 €.<br />
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil ............................................. 365,00 €<br />
2.4.2 Fachkaufmann/-frau<br />
Geprüfte/-r Controller/-in ....................................................................................................... 625,00 €<br />
Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau ....................................................................... 590,00 €.<br />
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in ........................................................................................ 670,00 €.<br />
Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhalter international“ .......................................... 305,00 €.<br />
2.4.3 Fachwirt/-in<br />
Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in<br />
Erste schriftliche Teilprüfung .......................................................................................... 240,00 €.<br />
Zweite schriftliche Teilprüfung ...................................................................................... 260,00 €.<br />
Mündliche Teilprüfung ....................................................................................................... 115,00 €.<br />
Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in .................................................................................. 730,00 €.<br />
Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen .................................. 630,00 €.<br />
Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik ........................................... 685,00 €.<br />
Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sbezogene Qualifikationen ......................................................................... 315,00 €.<br />
Technische Qualifikationen .............................................................................................. 285,00 €.<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 360,00 €.<br />
Geprüfte/-r <strong>Wirtschaft</strong>sfachwirt/-in<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sbezogene Qualifikationen ......................................................................... 320,00 €.<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 470,00 €.<br />
2.4.4 Industriemeister/-in<br />
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Chemie<br />
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 330,00 €.<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen ......................................................................... 610,00 €.<br />
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektrotechnik<br />
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 440,00 €.<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 585,00 €.<br />
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Lebensmittel<br />
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 440,00 €.<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 740,00 €<br />
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall<br />
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 390,00 €.<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 515,00 €.<br />
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Pharmazie<br />
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 425,00 €.<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 745,00 €.<br />
2.4.5 Fachmeister/-in<br />
Geprüfte/-r Logistikmeister/-in<br />
Grundlegende Qualifikationen ....................................................................................... 510,00 €<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 675,00 €.<br />
Geprüfte/-r Netzmeister/-in<br />
Grundlegende Qualifikationen ....................................................................................... 520,00 €.<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 585,00 €.<br />
Geprüfte/-r Polier/-in ................................................................................................................ 990,00 €.<br />
2.4.6 Sonstige kaufmännische Fortbildungsprüfungen<br />
Fachkraft für Blinde und Sehbehinderte........................................................................... 195,00 €.<br />
Geprüfte/-r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in ................................................... 705,00 €.<br />
2.4.7 Sonstige gewerblich-technische Fortbildungsprüfungen<br />
Geprüfte/-r Netzmonteur/-in<br />
Fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsspezifische<br />
Qualifikation ........................................................................................................................... 325,00 €.<br />
Fachpraktische Qualifikation ........................................................................................... 420,00 €.<br />
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ............................................................................. 430,00 €<br />
2.4.8 Ausbildereignung<br />
Ausbildereignungsprüfung .......................................................................................................170,00 €.<br />
praktische Prüfung Ausbildereignung ................................................................................ 130,00 €.<br />
52<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
eschlüsse<br />
2.5 Wiederholungsprüfung (zu 2.4.x)<br />
Wiederholung der gesamten Prüfung .................................................. 100 % der o. g. Gebühr<br />
Wiederholung von Teilen der Prüfung ................................................... 50 % der o. g. Gebühr<br />
7 Gefahrgutbeauftragte<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
2.6 Gleichstellungsbescheinigungen ........................................................................................ 45,00 €.<br />
2.7 Befreiungsbescheinigung gem. AEVO ............................................................................ 30,00 €.<br />
2.8 Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung nach BQFG LSA ............. 600,00 €.<br />
2.9 Einsichtnahme in eine Ausbildungs- oder Fortbildungsprüfungsakte<br />
mit Erörterung durch einen Prüfer, sofern im Ergebnis keine<br />
Änderung zugunsten des Prüfungsteilnehmers erfolgt ....................................... 90,00 €.<br />
3 Sachkundeprüfungen<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
3.1 Freiverkäufliche Arzneimittel ........................................................................................... 125,00 €.<br />
3.2 Bewachungsgewerbe<br />
3.2.1 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe<br />
schriftliche Prüfung ............................................................................................................ 130,00 €<br />
mündliche Prüfung ............................................................................................................. 140,00 €<br />
3.3 Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK<br />
3.3.1 Vollprüfung .................................................................................................................................... 415,00 €<br />
3.3.2 Teilprüfung (Befreiung vom praktischen Teil) ................................................................ 325,00 €<br />
3.3.3 Wiederholungsprüfung (nur praktischer Teil) ................................................................ 245,00 €<br />
3.3.4. Spezifische Sachkundeprüfung gem. Gebühr 3.3.1–3.3.3 ....................... 245,00–415,00 €<br />
4 Unterrichtungen<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
4.1 Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung ................................................ 375,00 €.<br />
4.2 Unterrichtung von Aufstellern von Spielgeräten nach § 33 c GewO ...... 105,00 €<br />
5 Fachkundeprüfungen und Bescheinigungen im Verkehrsbereich (gemäß PBefG, GüKG,<br />
BkrFQG)<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
5.1 Fachkundeprüfung und Bestätigung der fachlichen Eignung für<br />
Verkehrsunternehmer ............................................................................................................ 250,00 €<br />
5.2 Grundqualifikation für Fahrer nach BkrFQG<br />
5.2.1 theoretische Prüfung ................................................................................................................ 215,00 €<br />
5.2.2 theoretische Prüfung „Quereinsteiger“ ............................................................................. 175,00 €.<br />
5.2.3 theoretische Prüfung „Umsteiger“ ...................................................................................... 165,00 €<br />
5.2.4 praktische Prüfung ................................................................................................................. 1.385,00 €.<br />
5.2.5 praktische Prüfung „Quereinsteiger“ .............................................................................. 1.390,00 €<br />
5.2.6 praktische Prüfung „Umsteiger“ ........................................................................................... 950,00 €<br />
5.3 beschleunigte Grundqualifikation für Fahrer nach BKrFQG<br />
5.3.1 theoretische Prüfung ................................................................................................................ 130,00 €<br />
5.3.2 theoretische Prüfung „Quereinsteiger“ ............................................................................. 120,00 €<br />
5.3.3 theoretische Prüfung „Umsteiger“ ...................................................................................... 120,00 €<br />
6 Gefahrgutfahrer<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
6.1 Anerkennung von Lehrgängen gemäß Musterkursplan<br />
6.1.1 Erster Baustein ............................................................................................................................. 560,00 €<br />
6.1.2 Je weiterer Baustein ................................................................................................................. 305,00 €<br />
6.2 Wiederholung der Anerkennung ohne Änderung<br />
6.2.1 Erster Baustein ............................................................................................................................. 285,00 €<br />
6.2.2 Je weiterer Baustein .................................................................................................................. 135,00 €.<br />
6.3 Modifikation der Anerkennung ....................................................................................... 275,00 €.<br />
6.4 Lehrgangsgebühr für Gefahrgutfahrerschulungen ................................................. 50,00 €.<br />
6.5 Prüfungsgebühr Gefahrgutfahrer ..................................................................................... 75,00 €<br />
Jede weitere Teilprüfung am gleichen Prüfungstag ...................................................... 15,00 €<br />
7.1 Anerkennung von Lehrgängen<br />
7.1.1 Erster Verkehrsträger ................................................................................................................. 545,00 €<br />
7.1.2 Jeder weitere Verkehrsträger ................................................................................................. 275,00 €<br />
7.2 Wiedererteilung der Anerkennung<br />
7.2.1 Erster Verkehrsträger ................................................................................................................. 275,00 €<br />
7.2.2 Jeder weitere Verkehrsträger ................................................................................................. 120,00 €.<br />
7.3 Wesentliche Modifikationen des Lehrganges ......................................................... 305,00 €<br />
7.4 Prüfung der Gefahrgutbeauftragten<br />
7.4.1 Grundprüfung für Gefahrgutbeauftragte<br />
Erster Verkehrsträger .......................................................................................................... 210,00 €<br />
Jeder weitere Verkehrsträger .............................................................................................. 55,00 €.<br />
7.4.2 Ergänzungsprüfung für einen Verkehrsträger ............................................................... 170,00 €<br />
7.4.3 Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte ....................................................... 120,00 €.<br />
7.4.4 Ausstellen des Schulungsnachweises ohne Prüfung ..................................................... 30,00 €<br />
8 Bescheinigungen und Beglaubigungen<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
8.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen<br />
Erstausfertigung/Original inkl. Kopien .................................................................................... 8,00 €.<br />
8.2 Bescheinigung von Handelsrechnungen und weiteren<br />
außenwirtschaftlichen Dokumenten<br />
Erstausfertigung ............................................................................................................................... 8,00 €<br />
8.3 Ausstellung von Carnet A.T.A ............................................................................................. 50,00 €<br />
8.4 Ausstellung EU-Bescheinigung ........................................................................................... 30,00 €<br />
8.5 Zweitschriften, Umschreibungen, Ersatzbescheinigungen von<br />
hoheitlichen Dokumenten ..................................................................................................... 35,00 €<br />
8.6 Beglaubigung von Abschriften, Kopien und Unterschriften<br />
Erstausfertigung ............................................................................................................................. 10,00 €<br />
je weitere Ausfertigung ................................................................................................................ 2,00 €.<br />
8.7 Erteilung von Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-<br />
Klimaschutzverordnung<br />
8.7.1 Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-<br />
Klimaschutzverordnung aufgrund eines erfolgreich abgelegten<br />
IHK- oder HWK-Abschlusses oder einer Weiterbildungsprüfung ............................. 20,00 €<br />
8.7.2 Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach<br />
der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen ... 90,00 €<br />
9 Zurückweisung eines Widerspruchs im Sinne der §§ 68 ff. VwGO<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
Zurückweisung eines Widerspruchs im Sinne der §§ 68 ff. VwGO....................................... 310,00 €<br />
10 Beitreibungsgebühren<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
Einleitung Beitreibung ............................................................................................................................... 40,00 €<br />
11 Registrierung nach EMAS-Verordnung und Umweltauditgesetz<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
11.1 Erstregistrierung und Erweiterung<br />
11.1.1 Prüfung der Voraussetzungen zur erstmaligen Eintragung einer<br />
Organisation mit einem Standort ....................................................................... 180,00–735,00 €<br />
11.1.2 Jeder weitere Standort mit abweichender Organisationsstruktur oder<br />
Behördenzuständigkeit (Ersteintragung) ............................................................................. 90,00 €<br />
11.1.3 Prüfung der Voraussetzungen zur erstmaligen Eintragung eines<br />
zusätzlichen Standortes einer registrierten Organisation<br />
(Erweiterung) ............................................................................................................... 180,00–635,00 €<br />
11.2 Bestehende Registrierung<br />
11.2.1 Prüfung der Voraussetzungen für eine Verlängerung der Eintragung<br />
(Revalidierung) oder vorübergehende Aussetzung oder Streichung<br />
einer Eintragung aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes<br />
Umweltrecht ................................................................................................................ 170,00–400,00 €<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 53
eschlüsse<br />
11.2.2 Jeder weitere Standort mit abweichender Organisationsstruktur<br />
(Verlängerung) ................................................................................................................................ 45,00 €<br />
Für die Berechnung des Aufwandes der jeweiligen Gebührentatbestände wird eine Matrix<br />
angewandt, die eine Zuordnung nach sehr einfachen, einfachen, mittelschweren und komplexen<br />
Fällen und nach Länge der Registrierungsperiode ermöglicht.<br />
12 Versicherungsvermittler und -berater<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
12.1 Aufnahme in das Register gem. § 11a GewO..............................................................................<br />
12.1.1 gebundene Vermittler gem. § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO ................................................... 50,00 €<br />
12.1.2 sonstige Vermittler und Berater .............................................................................................. 95,00 €.<br />
12.1.3 Aufnahme von leitenden Beschäftigten gem. § 34d Abs. 10 S. 1 GewO;<br />
je Meldung ........................................................................................................................................ 95,00 €<br />
12.2 Aufnahme von Tätigkeiten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat –<br />
je Staat .......................................................................................................................................... 160,00 €.<br />
12.3 Erlaubnisverfahren<br />
12.3.1 Entscheidung über die Erlaubnis gem. § 34d Abs. 1 Nr. 1,2 GewO,<br />
§ 34d Abs.2 GewO ....................................................................................................................... 190,00 €<br />
12.3.2 Entscheidung über die Erlaubnisbefreiung gem. § 34d Abs. 6 GewO .................. 120,00 €<br />
12.3.3 Aufhebung (Rücknahme/Widerruf) einer Erlaubnis oder<br />
Erlaubnisbefreiung ..................................................................................................................... 525,00 €.<br />
12.3.4 Erlaubnis gem. § 34d Abs. 1 Nr. 1, 2 und § 34d Abs. 2 GewO oder<br />
Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO bei bereits vorhandener<br />
gleichartiger Erlaubnis (Statuswechsel) einschließlich Registrierung ................. 105,00 €.<br />
12.4 Veranlassung einer Prüfung gemäß § 23 VersVermV ........................................ 250,00 €<br />
13 Finanzanlagenvermittler<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
13.1 Aufnahme eines Erlaubnisinhabers (§ 34f Abs. 1 GewO) in das<br />
Register gem. § 11a GewO ................................................................................................. 110,00 €<br />
13.2 Aufnahme von Beschäftigten (§ 34f Abs. 6 GewO) in das Register<br />
gem. § 11a GewO; je Meldung ........................................................................................ 100,00 €.<br />
14 Honorar-Finanzanlagenberater<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
14.1 Aufnahme eines Erlaubnisinhabers (§ 34h Abs. 1 GewO) in das<br />
Register gem. § 11a GewO ................................................................................................. 110,00 €<br />
14.2 Aufnahme von Beschäftigten (§ 34h Abs. 1 S. 4 GewO i.V.m. § 34f<br />
Abs. 4, 6 GewO) in das Register nach § 11a GewO; je Meldung ............... 100,00 €<br />
15 Immobiliardarlehensvermittler<br />
Gebührentatbestand<br />
Betrag<br />
15.1 Aufnahme eines Erlaubnisinhabers (§ 34i Abs. 1 GewO) in das<br />
Register nach § 11a GewO .................................................................................................. 110,00 €<br />
15.2 Aufnahme von Beschäftigten (§ 34i Abs. 8 i.V.m. § 11a<br />
Abs. 1 GewO) in das Register nach § 11a GewO; je Meldung ..................... 100,00 €<br />
15.3 Aufnahme von Tätigkeiten in einem anderen EU-Staat oder in<br />
einem Vertragsstaat des EWR (§ 34i Abs. 4 GewO); je Meldung .............. 160,00 €<br />
Beschluss-Nr.: 19/19/4<br />
Die Vollversammlung beschließt gemäß § 7 Abs. 1 Finanzstatut die folgende Veränderung<br />
bezüglich der Rücklagen:<br />
Entnahmen in Höhe von 768,1 TEUR<br />
Die aktuelle Dotierung der jeweiligen Rücklagen ergibt sich im Rahmen der Beschlussfassung<br />
zum <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong>.<br />
Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 19/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Beschluss-Nr.: 20/19/4<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Buchst. c der Satzung der<br />
IHK Halle–Dessau:<br />
Feststellung des <strong>Wirtschaft</strong>splans <strong>2020</strong><br />
Der <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> mit den Bestandteilen Bewirtschaftungsvermerke, Erfolgsplan und<br />
Finanzplan, darunter<br />
im Erfolgsplan<br />
mit der Summe der Erträge in Höhe von ........................................................................ 14.408.700,00 €<br />
mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von ....................................................... 15.250.900,00 €<br />
und einem Jahresergebnis in Höhe von ............................................................................... -842.200,00 €<br />
sowie einem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von ........................................ 174.100,00 €<br />
Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von ................................................................ -668.100,00 €<br />
im Finanzplan<br />
mit einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von ...................... -259.700,00 €<br />
mit einem Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von ........................................ -813.200,00 €<br />
darunter Auszahlungen für Investitionen ............................................................................. 813.200,00 €<br />
mit einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von ................................................... 0,00 €<br />
wird durch die Vollversammlung festgestellt.<br />
Beschluss der <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung <strong>2020</strong><br />
Die Vollversammlung beschließt die <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung der Industrie- und Handelskammer<br />
Halle-Dessau mit dem <strong>Wirtschaft</strong>splan für das Geschäftsjahr <strong>2020</strong> gemäß Anlage.<br />
Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 20/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
darunter<br />
Rücklage „Digitalisierung der IHK“ ............................................................................................... 189,2 TEUR<br />
Rücklage „Instandhaltung Dessau“ .............................................................................................. 250,0 TEUR<br />
Rücklage „Stärkung der IHK-Selbstverwaltung“ .................................................................... 152,1 TEUR<br />
Rücklage „Stärkung der dualen Ausbildung“ ........................................................................... 176,8 TEUR<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Einstellung in die Ausgleichsrücklage in Höhe von 100,0 TEUR<br />
54<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
eschlüsse<br />
Anlage zu Beschluss-Nr.: 20/19/4<br />
<strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong><br />
Gemäß § 13 Abs. 2 Satzung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) vom<br />
7. Dezember 2011 bereitet der Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit dem Präsidenten<br />
und nach Beratung im Präsidium den <strong>Wirtschaft</strong>splan für das folgende Geschäftsjahr vor.<br />
Dieser wird hiermit vorgelegt mit seinen Bestandteilen:<br />
- <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung <strong>2020</strong><br />
- Bewirtschaftungsvermerke<br />
- Erfolgsplan <strong>2020</strong><br />
- Finanzplan <strong>2020</strong><br />
- Erläuterungen<br />
Sowie den Anlagen:<br />
- Anlage 1 – Personal<br />
- Anlage 2 – Investitionen<br />
- Anlage 3 – Bürgschaften, Garantien, Gewährleistungen<br />
Zusammenfassung<br />
Dem <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> sind der <strong>Wirtschaft</strong>splan 2019 (Erfolgsrechnung) sowie die testierte<br />
Erfolgsrechnung und Finanzrechnung 2018 für Vergleichszwecke gegenübergestellt. Die<br />
jeweiligen Auswertungen beschränken bzw. beziehen sich jedoch nach den Vorgaben des<br />
Finanzstatuts auf die Planwerte 2019 und <strong>2020</strong>.<br />
Der Erfolgsplan <strong>2020</strong> schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 842,2 TEUR ab. Daraus ergibt<br />
sich im Vergleich zum <strong>Wirtschaft</strong>splan 2019 voraussichtlich eine Ergebnisverschlechterung um<br />
872,9 TEUR. Diese resultiert hauptsächlich aus einem geringeren Betriebsergebnis aufgrund<br />
von gesunkenen Betriebserträgen bei gestiegenen Betriebsaufwendungen.<br />
Die Erträge im <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> setzen sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen<br />
(11.050,0 TEUR) sowie ferner aus Gebühren (2.641,6 TEUR) zusammen; hinzukommen öffentliche<br />
Fördermittel (297,8 TEUR). Die Höhe der Grundbeiträge und die Grundbeitragsstaffelung<br />
sowie der Hebesatz der Umlage werden im <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> unverändert bleiben. Bei den<br />
Gebührensätzen erfolgen aufgrund der turnusmäßigen Neukalkulation entsprechende Anpassungen,<br />
wodurch sich insoweit Mehrerträge von im Durchschnitt 7 % gegenüber dem Plan<br />
2019 ergeben.<br />
Die im Erfolgsplan <strong>2020</strong> ausgewiesenen ordentlichen Aufwendungen (Personal- und Sachaufwendungen<br />
sowie Zinsen und Steuern) steigen gegenüber dem Erfolgsplan 2019 um<br />
282,1 TEUR von 14.968,8 TEUR auf 15.250,9 TEUR. Die Zinsaufwendungen sinken um 26,6 TEUR<br />
auf 180,3 TEUR (VJ: 206,9 TEUR).<br />
Im Jahr <strong>2020</strong> sind Investitionen mit den Schwerpunkten Gebäudeausstattung und IT von<br />
insgesamt 813,2 TEUR (VJ: 954,3 TEUR) geplant. Der für <strong>2020</strong> erforderliche Liquiditätsbedarf<br />
kann durch die bereits vorhandenen finanziellen Mittel sichergestellt werden.<br />
<strong>Wirtschaft</strong>ssatzung<br />
der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
für das Geschäftsjahr <strong>2020</strong><br />
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau hat am 4. Dezember<br />
2019 gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrieund<br />
Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel<br />
82 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU)<br />
2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungsund<br />
Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), und<br />
der Beitragsordnung vom 27. September 2017 folgende <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung für das Geschäftsjahr<br />
<strong>2020</strong> (1. Januar <strong>2020</strong> bis 31. Dezember <strong>2020</strong>) beschlossen:<br />
I. <strong>Wirtschaft</strong>splan<br />
Der <strong>Wirtschaft</strong>splan wird<br />
1. im Erfolgsplan<br />
mit der Summe der Erträge in Höhe von ........................................................................ 14.408.700,00 €<br />
mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von ....................................................... 15.250.900,00 €<br />
und einem Jahresergebnis in Höhe von ............................................................................... -842.200,00 €<br />
sowie einem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von ........................................ 174.100,00 €<br />
Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von ................................................................ -668.100,00 €<br />
2. im Finanzplan<br />
mit einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von ...................... -259.700,00 €<br />
mit einem Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von ........................................ -813.200,00 €<br />
darunter Auszahlungen für Investitionen ............................................................................. 813.200,00 €<br />
mit einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von ................................................... 0,00 €<br />
festgestellt.<br />
II. Beitrag<br />
1. Beitragsbefreiung<br />
Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen<br />
sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise<br />
eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr<br />
Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag<br />
nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter<br />
Gewinn aus Gewerbebetrieb EUR 5.200,00 nicht übersteigt.<br />
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember<br />
2003 angezeigt und in den letzten fünf <strong>Wirtschaft</strong>sjahren vor ihrer Betriebseröffnung<br />
weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit<br />
erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem<br />
Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt,<br />
und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das<br />
dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus<br />
Gewerbebetrieb EUR 25.000,00 nicht übersteigt.<br />
2. Grundbeitrag<br />
Als Grundbeitrag ist zu erheben von:<br />
2.1 IHK-zugehörigen natürlichen Personen, Personengesellschaften oder juristischen Personen<br />
(einschließlich eingetragener und nicht eingetragener Vereine), die nicht im Handelsregister<br />
eingetragen sind, nicht kraft Rechtsform als Kaufleute gelten und deren Gewerbebetrieb nach<br />
Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert<br />
(Nichtkaufleuten), sofern nicht Befreiung nach Ziff. II.1. greift oder sie nicht gemäß<br />
Ziff. II.2.3 zu veranlagen sind, EUR 50,00<br />
2.2 IHK-zugehörigen natürlichen Personen, Personengesellschaften oder juristischen Personen,<br />
die im Handelsregister eingetragen sind oder kraft Rechtsform als Kaufleute gelten sowie von<br />
IHK-Zugehörigen, deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer<br />
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (Kaufleuten), sofern sie nicht gemäß Ziff. II.2.3<br />
zu veranlagen sind, EUR 170,00<br />
2.3 IHK-Zugehörigen ab einer Umsatzgröße über EUR 25.000.000,00 nach folgender Staffelung,<br />
sofern nicht Befreiung nach Ziff. II.1. greift:<br />
Stufe umsatz G grundbeitrag<br />
1 über 25.000.000,00 € bis 50.000.000,00 € 2.000,00 €<br />
2 über 50.000.000,00 € bis 100.000.000,00 € 4.000,00 €<br />
3 über 100.000.000,00 € bis 200.000.000,00 € 8.000,00 €<br />
4 über 200.000.000,00 € bis 400.000.000,00 € 16.000,00 €<br />
5 über 400.000.000,00 € 32.000,00 €<br />
2.4 IHK-zugehörigen Kapitalgesellschaften, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion<br />
eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft<br />
erschöpft, wird für das laufende Geschäftsjahr auf schriftlichen Antrag hin eine Ermäßigung<br />
des Grundbeitrages im Sinne von Ziff. II. 2.2 um 50 Prozent gewährt, sofern beide Gesellschaften<br />
der IHK zugehören.<br />
3. Umlage<br />
Als Umlage ist zu erheben 0,19 Prozent des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.<br />
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage<br />
einmal um einen Freibetrag von EUR 15.340,00 für das Unternehmen zu kürzen.<br />
4. Bemessungsjahr<br />
Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das laufende Geschäftsjahr.<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 55
eschlüsse<br />
5. Beitragserhebung<br />
Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt<br />
ist, wird eine Vorauszahlung der Umlage auf der Grundlage des der IHK zum Zeitpunkt<br />
des Erlasses des Beitragsbescheides letzten vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinnes aus<br />
Gewerbebetrieb erhoben. Dies gilt entsprechend für die Bemessungsgrundlage Umsatz, soweit<br />
diese für die Veranlagung zum Grundbeitrag erheblich ist.<br />
Vorauszahlungen sollen bis zur endgültigen Festsetzung nur einmal erfolgen. Auf Antrag des<br />
IHK-Zugehörigen kann davon abgewichen werden.<br />
Soweit ein IHK-Zugehöriger die Anfrage der IHK nach der Höhe der Bemessungsgrundlagen<br />
für Umlage und Grundbeitrag nicht beantwortet hat, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend<br />
§ 162 Abgabenordnung (AO) geschätzt.<br />
III. Kredite<br />
1. Investitionskredite<br />
Keine<br />
2. Kassenkredite<br />
Keine<br />
Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
1. Zweckbindungen<br />
Die Erträge aus öffentlichen Zuwendungen sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck<br />
zu verwenden.<br />
2. Deckungsvermerk<br />
Es besteht Deckungsfähigkeit gemäß<br />
§ 11 Abs. 3 Finanzstatut: Die Personalaufwendungen und die übrigen Aufwendungen sind<br />
insgesamt gegenseitig deckungsfähig.<br />
§ 11 Abs. 4 Finanzstatut: Investitionsausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.<br />
3. Übertragungsvermerk<br />
Die Planansätze für Investitionen sind bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden zweiten<br />
Geschäftsjahres und bei Baumaßnahmen bis einschließlich des Jahres der Fertigstellung übertragbar.<br />
4. Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren liegen nicht vor.<br />
5. Finanzanlagen<br />
Die Erträge aus den Finanzanlagen können bis zu ihrer tatsächlichen Höhe im Geschäftsjahr<br />
in der gleichen Anlageform und/oder Anlagenart wieder angelegt werden.<br />
6. Zweckgebundene Rücklagen<br />
Die Entnahmen aus den bzw. die Einstellungen in die zweckgebundenen Rücklagen, die durch<br />
die tatsächlich angefallenen Aufwendungen bzw. Erträge höher bzw. niedriger ausfallen können,<br />
gelten unter Beachtung der Regelungen aus dem Finanzstatut als bereits genehmigt.<br />
Bewirtschaftungsvermerke<br />
Der Vergleich des <strong>Wirtschaft</strong>splans <strong>2020</strong> zum Vorjahr erfolgt auf der Grundlage des bestätigten<br />
<strong>Wirtschaft</strong>splans 2019 (Beschluss der Vollversammlung vom 5. Dezember 2018) sowie des festgestellten<br />
Jahresabschlusses 2018 (Beschluss der Vollversammlung vom 18. September 2019).<br />
Erfolgsplan <strong>2020</strong><br />
Beträge in EUR<br />
Plan <strong>2020</strong> Plan 2019 Ist 2018<br />
1. Erträge aus IHK-Beiträgen 11.050.000,00 10.700.000,00 12.059.158,69<br />
2. Erträge aus Gebühren 2.641.600,00 2.376.900,00 2.170.836,98<br />
3. Erträge aus Entgelten 54.600,00 72.300,00 69.540,11<br />
4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 0,00 0,00 0,00<br />
5. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00<br />
6. Sonstige betriebliche Erträge 635.500,00 1.820.200,00 1.045.965,10<br />
- davon: Erträge aus Erstattungen 58.600,00 55.500,00 62.500,48<br />
- davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen 297.800,00 331.600,00 293.920,63<br />
- davon: Erträge aus Abführung an gesonderte <strong>Wirtschaft</strong>spläne 0,00 0,00 0,00<br />
Betriebserträge 14.381.700,00 14.969.400,00 15.345.500,88<br />
7. Materialaufwand -1.487.100,00 -1.129.800,00 -1.153.456,37<br />
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe und für bezogene Waren -366.600,00 -311.600,00 -327.021,15<br />
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.120.500,00 -818.200,00 -826.435,22<br />
8. Personalaufwand -6.983.000,00 -6.894.100,00 -6.752.230,22<br />
a) Gehälter -5.573.000,00 -5.464.000,00 -5.365.867,30<br />
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -1.410.000,00 -1.430.100,00 -1.386.362,92<br />
9. Abschreibungen -532.200,00 -599.000,00 -596.978,65<br />
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -532.200,00 -599.000,00 -596.978,65<br />
b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK üblichen<br />
Abschreibungen überschreiten 0,00 0,00 0,00<br />
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.047.200,00 -6.118.500,00 -5.208.335,17<br />
Betriebsaufwand -15.049.500,00 -14.741.400,00 -13.711.000,41<br />
Betriebsergebnis -667.800,00 228.000,00 1.634.500,47<br />
11. Erträge aus Beteiligungen 0,00 0,00 5.080,49<br />
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 27.000,00 30.000,00 41.413,33<br />
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 100,00 5.726,20<br />
-davon Erträge aus Abzinsung 0,00 0,00 0,00<br />
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 -17.885,26<br />
56<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
eschlüsse<br />
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -180.300,00 -206.900,00 -227.529,98<br />
-davon Aufwendungen aus Aufzinsung -180.200,00 -192.800,00 -213.423,85<br />
Finanzergebnis -153.300,00 -176.800,00 -193.195,22<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -821.100,00 51.200,00 1.441.305,25<br />
16. Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00<br />
17. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00<br />
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00<br />
19. Sonstige Steuern -21.100,00 -20.500,00 -25.921,99<br />
20. Jahresergebnis (+ Jahresüberschuss / - Jahresfehlbetrag) -842.200,00 30.700,00 1.415.383,26<br />
21. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 174.100,00 92.819,13 6.369.881,64<br />
22. Entnahmen aus Rücklagen 768.100,00 3.371.326,25 1.648.537,52<br />
a) aus der Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 1.000.000,00<br />
b) aus der Liquiditätsrücklage 0,00 2.863.226,25 0,00<br />
c) aus anderen Rücklagen 768.100,00 508.100,00 648.537,52<br />
23. Einstellungen in Rücklagen -100.000,00 -3.494.845,38 -9.221.900,03<br />
a) in die Ausgleichsrücklage -100.000,00 0,00 0,00<br />
b) in die Liquiditätsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
c) in andere Rücklagen 0,00 -3.494.845,38 -9.221.900,03<br />
24. Bilanzergebnis (+ Bilanzüberschuss / - Bilanzfehlbetrag) 0,00 0,00 211.902,39<br />
Finanzplan <strong>2020</strong><br />
Hinweis: Die Nummerierung der Positionen entspricht der Finanzrechnung.<br />
Beträge in EUR<br />
Plan <strong>2020</strong> Plan 2019 Ist 2018<br />
1. Jahresergebnis vor außerordentlichem Posten -842.200,00 30.700,00 1.415.383,26<br />
2. a) +/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 532.200,00 599.000,00 609.783,42<br />
2. b) - Erträge aus der Auflösung der Sonderposten -121.200,00 -121.200,00 -121.226,00<br />
3. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen, Bildung Passive RAP (+)/ 171.500,00 0,00 -311.331,98<br />
Auflösung Aktive RAP (+), Auflösung Passive RAP (-)/Bildung Aktive RAP (-)<br />
Positionen 4. bis 8. entfallen im Plan<br />
9. = Plan-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -259.700,00 508.500,00 1.226.708,96<br />
10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0,00 2.390.000,00 425.000,00<br />
11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 1) -617.500,00 -724.700,00 -265.266,58<br />
12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00<br />
13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens 1) -140.700,00 -179.600,00 -107.157,46<br />
14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0,00 0,00 5.080,49<br />
15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 1) -55.000,00 -50.000,00 -47.249,29<br />
16. = Plan-Cashflow aus der Investitionstätigkeit -813.200,00 1.435.700,00 10.407,16<br />
17. a) + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0,00 0,00 0,00<br />
17. b) + Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 0,00 0,00 0,00<br />
18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 0,00 0,00 0,00<br />
19. = Plan-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00 0,00<br />
20. zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -1.072.900,00 1.944.200,00 1.237.116,12<br />
(Summe der Zeilen 9, 16 und 19)<br />
1)<br />
vgl. Anlage 2 zum <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> - Investitionsplan für das Jahr <strong>2020</strong><br />
Erläuterungen<br />
zur <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung und zum <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong><br />
1. Aufbau und Bedeutung<br />
Der <strong>Wirtschaft</strong>splan bildet die Grundlage für die <strong>Wirtschaft</strong>sführung. Er dient der IHK als Instrument<br />
der Planung, Überwachung und Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung für das<br />
geplante <strong>Wirtschaft</strong>sjahr und der Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben<br />
der IHK im betreffenden Geschäftsjahr voraussichtlich notwendig sein wird. So wird<br />
sichergestellt, dass die IHK über die erforderlichen Mittel zur wirkungsvollen Wahrnehmung<br />
ihres gesetzlichen Auftrags verfügen kann.<br />
Auf Basis des kaufmännischen Rechnungswesens wird der Vollversammlung, die das Etatrecht<br />
ausübt, vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres der <strong>Wirtschaft</strong>splan zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt. Der <strong>Wirtschaft</strong>splan bildet damit die Grundlage für die Vereinnahmung und Verausgabung<br />
von Mitteln durch das IHK-Hauptamt nach Maßgabe der hierdurch erfolgten Ermächtigung<br />
durch die IHK-Vollversammlung.<br />
Der <strong>Wirtschaft</strong>splan stellt (aufwandseitig) den Finanzbedarf der IHK im jeweiligen Planjahr dar<br />
und legt zugleich vor dem Hintergrund des Erfordernisses seiner Ausgeglichenheit fest, wie<br />
dieser Finanzbedarf (ertragsseitig) zu decken ist. Zur Deckung des Finanzbedarfs stehen folgende<br />
Mittel zur Verfügung: Beiträge nach Maßgabe von Beitragsordnung und <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung,<br />
Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung, Entgelte, öffentliche Zuschüsse<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 57
eschlüsse<br />
(Fördermittel), außerordentliche Erträge, Auflösung von Rückstellungen, Entnahme aus Rücklagen,<br />
Kredite.<br />
Der <strong>Wirtschaft</strong>splan besteht aus einem Erfolgsplan, der in seinem Aufbau einer Gewinn- und<br />
Verlustrechnung (GuV) entspricht, sowie einem Finanzplan, der vergleichbar einer Cashflow-<br />
Rechnung den Nettozufluss an liquiden Mitteln während einer Periode darstellt. Ihm vorangestellt<br />
ist die <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung, in der vor allem die Festsetzung der IHK-Beiträge aufgeschlüsselt<br />
wird. Dabei enthält der Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen<br />
und ist ausgeglichen aufzustellen. Die Grundsätze der Vollständigkeit sowie der Zeitpunkt- und<br />
Betragsgenauigkeit finden im Rahmen der Wahrung der Prinzipien der Haushaltswahrheit und<br />
Schätzgenauigkeit Beachtung. Eine Personalübersicht rundet den <strong>Wirtschaft</strong>splan ab. Zum<br />
<strong>Wirtschaft</strong>splan gehören ferner die Bewirtschaftungsvermerke, die die Zweckbindungen von<br />
Erträgen sowie öffentlichen Zuwendungen zu bestimmten Aufwandspositionen festlegen.<br />
Die Aufstellung des <strong>Wirtschaft</strong>splans erfolgt auf der Grundlage der jeweils einschlägigen<br />
satzungsrechtlichen Regeln (Finanzstatut und dazugehörige Richtlinien). Ferner finden alle<br />
bestehenden rechtlichen Verpflichtungen und die erkennbaren Chancen und Risiken Berücksichtigung.<br />
2. Planungsgrundlagen<br />
Der <strong>Wirtschaft</strong>splan stellt den Finanzbedarf der IHK und seine Deckung fest. Ihm liegen bestimmte<br />
Erwägungen als Planungsprämissen sowie zur Bewirtschaftung des Eigenkapitals der<br />
IHK – insbesondere der Rücklagen – zugrunde.<br />
a) Planungsprämissen<br />
Dem <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> liegen die Finanzwirtschaftlichen Grundsätze der IHK Halle-Dessau<br />
zugrunde, die die Vollversammlung am 6. Dezember 2017 beschlossen hat.<br />
b) Eigenkapital/Rücklagen<br />
Zu einer soliden <strong>Wirtschaft</strong>sführung gehört die Bildung von Eigenkapital, das eine angemessene<br />
Risikovorsorge ermöglicht. Dies entspricht dem kaufmännischen Prinzip der Vorsicht.<br />
Zum Eigenkapital zählen die Nettoposition, die Rücklagen sowie ein etwaiger Ergebnisvortrag.<br />
Die Nettoposition dient der Finanzierung des unbeweglichen Anlagevermögens (i.e. insbesondere<br />
selbst genutzte IHK-Immobilien). Die Rücklagen bestehen vor allem aus der allgemeinen<br />
Ausgleichsrücklage (verpflichtende Rücklage gemäß § 15 a Abs. 2 Finanzstatut) sowie<br />
zweckgebundenen Rücklagen. Die Bildung von Rücklagen dient der Vorsorge für zukünftige<br />
Entwicklungen, Vorhaben und Maßnahmen der IHK im Sinne einer geordneten <strong>Wirtschaft</strong>sführung.<br />
Dabei handelt es sich entweder um eine notwendige Vorsorge für Unvorhergesehenes<br />
oder um eine zielgerichtete Vorsorge für Vorhaben oder Maßnahmen, die im Hinblick auf<br />
ihr Volumen und ihre Fristigkeit über die jährliche <strong>Wirtschaft</strong>splanung hinausreichen und die<br />
keine Zwecke betreffen, für die Rückstellungen gemäß § 249 HGB zu bilden sind. Mithin sind<br />
Rücklagen Instrumente einer geordneten <strong>Wirtschaft</strong>sführung und dienen auch der Sicherstellung<br />
der Liquidität.<br />
Allgemeine Rücklagen waren bisher im Rahmen vorgesehener pauschaler Korridore ohne<br />
weiteres zulässig. Die höchstrichterliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl.<br />
BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015) hat hierzu erstmalig Anforderungen hinsichtlich der<br />
argumentativen Untermauerung formuliert, die bei der Aufstellung des <strong>Wirtschaft</strong>splans<br />
beachtet worden sind (zur Umsetzung siehe Punkt 3 j) „Prognose zur Entwicklung der Rücklagen“.<br />
Im Einzelnen:<br />
Hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen an die <strong>Wirtschaft</strong>splanung ist zunächst das zu den<br />
Grundsätzen des staatlichen Haushaltsrechts gehörende Gebot der Haushaltswahrheit zu<br />
beachten, aus dem in Ansehung von Prognosen das Gebot der Schätzgenauigkeit folgt. Dieses<br />
ist nicht schon dann verletzt, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist;<br />
Prognosen müssen aber aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen.<br />
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die IHK kein unzulässiges Vermögen bilden darf. Das schließt<br />
die Bildung von Rücklagen zwar nicht aus, bindet sie jedoch an einen sachlichen Zweck. Zudem<br />
muss auch die Höhe der Rücklagen vom sachlichen Zweck gedeckt sein.<br />
Diesem Gebot hinreichend bestimmter sachlicher Zweckbindung der Rücklagen im Rahmen<br />
zulässiger IHK-Tätigkeit entsprechend, sieht das Finanzstatut der IHK in § 15a Abs. 2 Satz 3-5<br />
vor, dass die Bildung zweckbestimmter Rücklagen zulässig ist. Sie sind in der Bilanz oder im<br />
Anhang zum Jahresabschluss gesondert einzeln auszuweisen. Der Verwendungszweck und der<br />
Umfang sind hinreichend zu konkretisieren, ebenso der Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Die<br />
Veränderung von Rücklagen ist notwendiger Bestandteil der Aufstellung des <strong>Wirtschaft</strong>splans,<br />
vgl. § 7 Abs. 1 Finanzstatut.<br />
Zweckgebundene Rücklagen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie nicht mit einer<br />
dauerhaft, sondern mit einer zeitlich begrenzten Kapitalbindung verbunden sind. Sie werden<br />
für in der Zukunft liegende Zwecke angesammelt. Dabei dient die Ansammlung von Kapital<br />
zur Finanzierung von zweckgebundenen <strong>Ausgabe</strong>n über eine oder mehrere Perioden der zeitlich<br />
verteilten Belastung der IHK-Mitglieder.<br />
Im Rahmen der Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben der IHK ist auch nach der neueren<br />
Rechtsprechung die Bildung von angemessenen Rücklagen durch eine IHK nicht nur rechtlich<br />
zulässig, sondern ggf. sogar verpflichtend geboten. Denn die Bildung angemessener Rücklagen<br />
gehört zur geordneten Haushalts- und <strong>Wirtschaft</strong>sführung einer IHK, so dass es sich bei den<br />
Mitteln für angemessene Rücklagen ebenfalls um „Kosten der IHK“ i. S. d. Beitragsrechts (§ 3<br />
Abs. 2 S. 1 IHKG) handelt. Die Grenze zur „unzulässigen Vermögensbildung“ ist hierbei erst<br />
überschritten, wenn die Rücklagen der IHK selbst unter Berücksichtigung der langfristigen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung nicht erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit der IHK aufrecht<br />
zu erhalten.<br />
Über die Frage der Angemessenheit entscheidet die Vollversammlung als Haushaltssouverän<br />
im Rahmen ihres weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums<br />
(Recht der IHK zur Selbstverwaltung). Als Entscheidungsgrundlage dient dabei der vorliegende<br />
<strong>Wirtschaft</strong>splan für das Jahr <strong>2020</strong> einschließlich des beigegebenen Rücklagenspiegels.<br />
Wenn die Vollversammlung im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums eine Prognose im Wege<br />
der Schätzung darüber anzustellen hat, welche Finanzmittel zur Finanzierung ihrer geplanten<br />
Aufgabenerledigung erforderlich sind, erfordert dies eine jährliche Befassung mit Art, Zweckbindung<br />
und Höhe geplanter Rücklagen. Denn ohne diese Kenntnis kann die Vollversammlung<br />
nicht schätzgenau beurteilen, welche (zusätzlichen) Beitragsmittel der IHK-Zugehörigen sie<br />
noch für erforderlich hält, um die Aufgabenerledigung zu finanzieren.<br />
Das bedeutet, dass im Zuge der jährlichen <strong>Wirtschaft</strong>splanung der Vollversammlung vor Beschlussfassung<br />
über die Beitragshöhe folgende Informationen zu übermitteln sind:<br />
- Welche Rücklagen mit welcher Zweckbindung und welchem Volumen (in Euro und ggf.<br />
Prozent der geplanten Aufwendungen) stehen zur Verfügung?<br />
- Für welche Aufgaben und Risiken müssen nach der Prognose etwaige Rücklagen gebildet<br />
werden, insbesondere bei der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich potentieller ergebniswirksamer<br />
Ertragsschwankungen?<br />
Dieser Risikoprognose müssen wegen der Verwendungsneutralität der IHK-Finanzmittel weder<br />
bestimmte Aufgaben noch bestimmte Euro-Beträge zugeordnet werden. Entscheidend ist, dass<br />
im jeweiligen Einzelfall die Rücklagenbildung nicht willkürlich erscheint, sondern das Volumen<br />
plausibel, nachvollziehbar und vertretbar ist; hierbei ist den jeweiligen Besonderheiten der IHK<br />
und ihrer spezifischen Gesamtrisikolage Rechnung zu tragen.<br />
Gesichtspunkte, die bei der Dimensionierung eine Rolle spielen, sind u.a. Ertragsausfälle in der<br />
Vergangenheit, Risiken bei den Beiträgen bzw. der Mitgliederbonität, Konjunkturentwicklung,<br />
Geldanlagerisiken und Gebäuderisiken. Als mögliche „Risikogruppen“ bei der Prognoseentscheidung<br />
sind hierbei insbesondere untersucht worden:<br />
- Konjunkturbedingte Schwankungen des Beitragsaufkommens<br />
- Ausfall großer Beitragszahler<br />
- Korrekturen von Beitragsbescheiden aufgrund von Mitteilungen der Finanzverwaltung<br />
- Liquiditätsrisiken bei verspäteter Beitragserhebung<br />
- Mögliche Mindereinnahmen bei eigenerwirtschafteten IHK-Einnahmen (z. B. im Entgeltbereich<br />
bei rückläufigem Weiterbildungsgeschäft)<br />
- Mögliche Mindereinnahmen bei Gebühren im hoheitlichen Bereich, insbesondere etwa durch<br />
demografiebedingte rückläufige Ausbildungsverhältnisse<br />
- Rückläufiges Finanzergebnis durch anhaltende Niedrigzinsphase<br />
- Risiken aus IHK-Liegenschaften (unterbliebene Instandhaltung bzw. Modernisierung)<br />
- Risiken aus IT-Störungen<br />
Gegengerechnet werden etwaige Chancen, z. B. nicht genau planbare, aber absehbare Mehrerträge<br />
an Beiträgen oder Gebühren.<br />
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die bestehenden Rücklagen zur Absicherung finanzieller<br />
Risiken bestimmt sind und daher ihre Aufrechterhaltung – mit Ausnahme der Liquiditätsrücklage<br />
– empfohlen wird (zu den Details siehe Punkt 3 j) „Prognose zur Entwicklung der Rücklagen“.<br />
Die Dotierung der Ausgleichsrücklage entspricht höchstens der betragsmäßigen Abdeckung<br />
der nicht durch andere Maßnahmen vermeidbaren bzw. reduzierbaren quantifizierbaren Restrisiken.<br />
Darüber hinaus baut die IHK weiterhin ein Risiko- und Compliancemanagementsystem aus.<br />
Durch das Risikomanagementsystem sollen die vielfältigen Risiken und Chancen gesteuert<br />
werden. Mit dem Compliancemanagementsystem soll der organisatorische Rahmen geschaffen<br />
werden, um die Einhaltung von externen und internen Regeln abzusichern und Regelverstöße<br />
frühzeitig zu erkennen, bevor diese zu Schäden für die IHK führen.<br />
58<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
eschlüsse<br />
3. Erfolgsplan<br />
Der Erfolgsplan enthält die zusammengefassten Positionen der Gliederung einer GuV für Kapitalgesellschaften<br />
nach HGB unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer IHK. Vorliegend<br />
werden die Werte des Plans <strong>2020</strong> und des Plans 2019 gegenübergestellt. Dabei wird insbesondere<br />
auf etwaige Änderungen eingegangen.<br />
Im Einzelnen:<br />
a) Die Erträge aus Beiträgen setzen sich aus Grundbeiträgen und Umlagen zusammen. Der<br />
Grundbeitrag ist ein einheitlicher Betrag, der nach Art, Umfang und Leistungskraft des Gewerbebetriebes<br />
(hier: Umsatz) gestaffelt wird. Die Umlage wird durch einen Hebesatz ermittelt,<br />
Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das jeweilige<br />
Jahr.<br />
Für das Geschäftsjahr <strong>2020</strong> werden Erträge aus IHK-Beiträgen in Höhe von 11.050,0 TEUR<br />
geplant (VJ: 10.700,0 TEUR). Die geplanten Erträge aus IHK-Beiträgen sehen Umlagen in Höhe<br />
von 6.450,0 TEUR (VJ: 6.450,0 TEUR) und Grundbeiträge von 4.600,0 TEUR (VJ: 4.250,0 TEUR)<br />
vor. Den Planwerten liegt eine Prognose zugrunde, die die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens<br />
im Bundesland Sachsen-Anhalt, die Hochrechnungen des Arbeitskreises Steuerschätzung<br />
und die Ergebnisse der durch eigene IHK-Konjunkturumfragen ermittelten Geschäftserwartungen<br />
berücksichtigt.<br />
Die Beitragsprognose beinhaltet die Hochrechnung eines Freistellungsgrades von knapp 38 Prozent.<br />
Danach wird voraussichtlich dieser Anteil der gesetzlichen IHK-Mitglieder von ca. 52.000<br />
kraft Gesetz (Gewerbeertrag unter 5.200 EUR) nicht zur Beitragszahlung herangezogen. Damit<br />
wird die Grenze von 45 Prozent Freistellungsgrad nicht erreicht, ab der die Vollversammlung über<br />
die Herabsetzung der Gewerbeertragsgrenze zu entscheiden hat (§ 3 Abs. 3 IHK-Gesetz).<br />
b) Die Erträge aus Gebühren betreffen Berufsbildungsgebühren, Fortbildungsgebühren, Sachkundegebühren,<br />
Erträge aus der Registrierung, Zulassung und Prüfung von Versicherungs- und<br />
Finanzanlagenvermittlern sowie sonstige Gebühren, z. B. in den Bereichen Industrie und Verkehr<br />
sowie Außenwirtschaftsverkehr (Zoll).<br />
Die Erträge aus Gebühren werden mit 2.641,6 TEUR und damit um 264,7 TEUR höher als im<br />
Vorjahr veranschlagt. Die Erhöhung erfolgt unter Berücksichtigung der gestiegenen Einnahmen<br />
aufgrund der Neukalkulation der Prüfungsgebühren im Bereich der Berufsbildung (insbesondere<br />
im Zusammenhang mit der zum 1. Januar <strong>2020</strong> in Kraft tretenden Entschädigungssatzung,<br />
die zu einer Erhöhung der Entschädigungssätze führt).<br />
c) Die Erträge aus Entgelten setzen sich aus Verkaufserlösen zum Beispiel für Formulare und<br />
Druckschriften, Erlösen aus Seminaren zusammen. Erträge aus Entgelten erzielt die IHK überall<br />
dort, wo keine hoheitlichen Funktionen ausgeübt werden.<br />
Die für <strong>2020</strong> vorgesehenen Erträge aus Entgelten in Höhe von 54,6 TEUR sind unter dem<br />
Vorjahresniveau (VJ: 72,3 TEUR). Die Senkung ergibt sich insbesondere aus geplanten Mindereinnahmen<br />
bei den Erlösen aus Seminaren.<br />
Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 635,5 TEUR geplant (VJ: 1.820,2 TEUR). Die<br />
deutliche Abweichung resultiert aus dem erhöhten Planansatz des Vorjahres, welcher einen<br />
Einmaleffekt durch den Verkauf von zwei IHK-Immobilien in Halle (Saale) und dem sich dadurch<br />
ergebenden Buchgewinn beinhaltet. Zudem sind aufgrund dieser Veräußerung in <strong>2020</strong><br />
deutlich geringere Mieterlöse zu erwarten.<br />
Betriebserträge<br />
Die Betriebserträge betragen insgesamt 14.381,7 TEUR (VJ: 14.969,4 TEUR).<br />
e) Unter den Materialaufwendungen werden im Wesentlichen die im Rahmen der Aus- und<br />
Fortbildungsprüfungen gezahlten Prüfer- und Korrekturentschädigungen, Aufwendungen für<br />
Prüfungsaufgaben und -materialien, Reisekosten der Prüfer und Dozenten sowie externe<br />
Kosten für die Prüfung und Registrierung der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler<br />
erfasst.<br />
Der erwartete Materialaufwand von 1.487,1 TEUR liegt mit 357,3 TEUR über dem Planansatz<br />
2019. Hauptursache dafür sind gestiegene Aufwendungen für Prüferentschädigungen aufgrund<br />
der neuen Entschädigungssatzung sowie höhere Aufwendungen für Mietkosten Prüfungszentrum.<br />
f) Der Personalaufwand <strong>2020</strong> in Höhe von 6.983,0 TEUR erhöht sich zum Planansatz 2019 um<br />
88,9 TEUR, insbesondere durch die prognostizierte Steigerung lt. sog. Großen Tarifindex des<br />
Statistischen Bundesamtes und der damit verbundenen Gehaltsanpassung. Ergänzende Erläuterungen<br />
sind der Personalübersicht (Anlage 1) zu entnehmen. Der Personalaufwand enthält bis<br />
zu 50,0 TEUR an erfolgsabhängigen Sonderzahlungen sowie individuellen Prämienmöglichkeiten<br />
für die Anerkennung besonderer Einzelleistungen. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen<br />
für Altersversorgung und Unterstützung betreffen im Wesentlichen die Arbeitgeberanteile zur<br />
Sozialversicherung, Aufwendungen an die Unterstützungskasse, Zuführungen zu Pensionsrückstellungen<br />
und sonstigen Rückstellungen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft.<br />
g) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Aufwendungen<br />
für Telekommunikation und Porto, IT-Dienstleistungen und Software, die Anmietung von<br />
Büro- bzw. Sitzungsräumen bzw. von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Energieversorgung,<br />
die Instandhaltung von IHK-Gebäuden sowie den Beitrag an den Deutschen Industrie- und<br />
Handelskammertag (DIHK).<br />
Enthalten sind auch Zuwendungen, Spenden und Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />
Kooperationen/Gemeinschaftsveranstaltungen mit Dritten: Die IHK führt im Laufe eines Jahres<br />
zahlreiche Gemeinschaftsveranstaltungen mit Partnern (zumeist anderen IHKn) durch. Je nach<br />
Veranstaltungsformat, Organisation und Finanzierung kann es unterjährig zu Kooperationen<br />
dieser Partner bis hin zu (übergangsweisen) GbR-Konstruktionen kommen. Die konkreten<br />
Kooperationsvereinbarungen liegen zum Zeitpunkt der <strong>Wirtschaft</strong>splanung in der Regel noch<br />
nicht vor.<br />
Die vorgesehenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 6.047,2 TEUR<br />
(VJ: 6.118,5 TEUR). Ausgewählte Hauptpositionen entwickeln sich danach wie folgt:<br />
d) Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen insbesondere Erträge aus Erstattungen von<br />
Personal- und Sachkosten, Erträge aus öffentlichen Zuwendungen (Fördermittel), Erträge aus<br />
der Vermietung und Verpachtung sowie periodenfremde Erträge und Erträge aus der Auflösung<br />
von Rückstellungen.<br />
Plan <strong>2020</strong> Plan 2019<br />
Sonstiger Personalaufwand 141,2 TEUR 168,7 TEUR<br />
dar.: Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung<br />
79,5 TEUR<br />
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen und Leasing (inklusive Lizenzen und Konzessionen) 412,4 TEUR 454,6 TEUR<br />
dar.: für Diensträume/Gebäude<br />
119,7 TEUR<br />
für sonstiges Anlagevermögen<br />
124,5 TEUR<br />
Aufwendungen für Fremdleistungen 1.547,9 TEUR 1.159,8 TEUR<br />
dar.: Internetauftritt<br />
58,2 TEUR<br />
IHK Digitalisierung<br />
287,0 TEUR<br />
Miwi<br />
245,0 TEUR<br />
Kampagne „Duale Berufsausbildung stärken“<br />
100,0 TEUR<br />
Rechts- und Beratungskosten 328,8 TEUR 292,0 TEUR<br />
dar.: Prüfung Jahresabschluss<br />
72,3 TEUR<br />
Rechtsberatung<br />
16,5 TEUR<br />
Sonstige Beratungen, Gutachten<br />
223,5 TEUR<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 59
eschlüsse<br />
Plan <strong>2020</strong> Plan 2019<br />
Bürobedarf, Literatur, Telekommunikation 669,9 TEUR 574,1 TEUR<br />
dar.: Porto<br />
315,0 TEUR<br />
Telekommunikation<br />
144,9 TEUR<br />
Drucksachen<br />
128,6 TEUR<br />
Büromaterial<br />
20,4 TEUR<br />
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit 394,6 TEUR 461,3 TEUR<br />
dar.: Bewirtungskosten<br />
154,8 TEUR<br />
Vortrags- und Künstlerhonorare<br />
70,2 TEUR<br />
Fotoarbeiten<br />
30,9 TEUR<br />
Aufwendungen Grundstücke, Gebäude- und Geschäftsausstattung 1.230,7 TEUR 1.167,9 TEUR<br />
dar.: Instandhaltung der IHK-eigenen Gebäude und Grundstücke<br />
412,4 TEUR<br />
dar.: Instandhaltung und Wartung von Geschäftsausstattungen inkl. EDV<br />
437,6 TEUR<br />
dar.: laufende Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude (u. a. Strom, Gas, Wasser)<br />
380,7 TEUR<br />
Andere sonstige betriebliche Aufwendungen 911,7 TEUR 1.180,0 TEUR<br />
dar.: Aufwendungen für Zuwendungen und Spenden i. S. d. IHK-Zuwendungssatzung<br />
59,3 TEUR<br />
dar.: Aufwendungen für sonst. Mitgliedschaften und Zuschüsse an IHK-Organisationen dar.: Auftragsberatungsstelle 54,0 TEUR<br />
dar.: Abschreibungen auf Forderungen aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten<br />
297,0 TEUR<br />
dar.: Reisekosten Beschäftigte und Nichtbeschäftigte (inkl. Erstattung private PKW-Nutzung)<br />
141,1 TEUR<br />
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen <strong>2020</strong> sind Aufwendungen für den DIHK<br />
(400,0 TEUR), den Neujahrsempfang (79,7 TEUR), das Sommerfest (67,1 TEUR), die Bestenehrung<br />
(39,0 TEUR) und die Prüferehrung (27,7 TEUR) enthalten. Außerdem sind noch folgende<br />
besondere Vorgänge erfasst: 175-Jahresfeier einschließlich Buchprojekt (71,5 TEUR) und Aufwendungen<br />
im Zusammenhang mit dem Architektenwettbewerb (40,0 TEUR).<br />
Insgesamt ergibt sich eine Steigerung von rund 2 Prozent im Betriebsaufwand. Hierbei wirken<br />
sich insbesondere Mehraufwendungen im Rahmen des rücklagenfinanzierten Projektes „Stärkung<br />
der dualen Ausbildung“ sowie aufgrund der neuen Entschädigungssatzung gestiegenen<br />
Prüferentschädigungen aus.<br />
Betriebsaufwand<br />
Mit 15.049,5 TEUR liegt der Betriebsaufwand um 308,1 TEUR über dem Niveau des Vorjahres<br />
(VJ: 14.741,4 TEUR).<br />
Betriebsergebnis<br />
Der Erfolgsplan sieht ein Betriebsergebnis von -667,8 TEUR vor (VJ: 228,0 TEUR).<br />
h) Das Finanzergebnis berücksichtigt im Wesentlichen Zinserträge aus Finanzanlagen sowie<br />
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.<br />
Das Finanzergebnis <strong>2020</strong> steigt gegenüber dem Vorjahr um 23,5 TEUR auf -153,3 TEUR<br />
(VJ: -176,8 TEUR). Hauptursache hierfür sind die gesunkenen Aufwendungen aus Aufzinsungen.<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt -821,1 TEUR (VJ: 51,2 TEUR).<br />
i) Das Steuerergebnis betrifft Aufwendungen für Grundsteuer sowie Kfz-Steuer.<br />
Jahresergebnis<br />
Das Jahresergebnis beläuft sich aufgrund der vorstehend erläuterten Entwicklungen unter<br />
Berücksichtigung von sonstigen Steuern in Höhe von 21,1 TEUR auf insgesamt -842,2 TEUR<br />
(VJ: 30,7 TEUR).<br />
j) Prognose zur Entwicklung der Rücklagen<br />
Der Stand der Rücklagen beruht auf dem voraussichtlichen Stand zum 31. Dezember 2019 und<br />
berücksichtigt die geplanten Veränderungen im Geschäftsjahr <strong>2020</strong>.<br />
Zur Identifizierung und Bewertung möglicher Risiken setzt die IHK Halle-Dessau seit 2016 eine<br />
webbasierte Risikoerfassungssoftware ein, die auch eine Datenübertragung an die Rechnungsprüfungsstelle<br />
ermöglicht. Anhand der speziell auf den Aufgabenbereich der IHK abgestimmten<br />
Risikofelder sowie Schadenskategorien/-klassen werden insbesondere monetäre Einzelrisiken<br />
erfasst.<br />
Für jedes bestehende Risiko werden eine spezifische Risikobeschreibung und die Berechnungsannahmen<br />
hinterlegt. Außerdem wird eine Einschätzung über die Höhe des Schadensausmaßes<br />
in EUR jeweils in der Ausprägung Minimum, erwartet und Maximum IHK-spezifisch vorgenommen<br />
und zwingend erfasst. Des Weiteren ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit auszuwählen.<br />
Dafür stehen fünf Wahrscheinlichkeitsintervalle seitens des Tools zur Auswahl: sehr gering<br />
(75 %). Weiterhin<br />
wird berücksichtigt, inwieweit zwischen den einzelnen Risiken Korrelationen bestehen, also das<br />
Eintreten eines Risikos die Eintrittswahrscheinlichkeit eines anderen Risikos verändert.<br />
Mit Hilfe des Risiko-Tools kann eine detaillierte Risikoprognose mittels eines anerkannten Simulationsverfahrens<br />
zur Bestimmung der Höhe der Ausgleichsrücklage vorgenommen werden.<br />
Diese dient dem Ausgleich ergebniswirksamer Schwankungen. Diese Simulation ist ein in der<br />
<strong>Wirtschaft</strong> anerkanntes Verfahren und kommt in Unternehmen aller Branchen vielfach im<br />
Bereich des betrieblichen Risikomanagements zum Einsatz. Vor allem Unternehmen aus dem<br />
Finanz- und Versicherungsbereich arbeiten mit dieser Simulationsmethode zur Bestimmung<br />
der Höhe ihres zentralen Risikoausmaßes im Hinblick auf regulatorische Anforderungen an das<br />
(Mindest-)Risikokapital. Diese Risiken dürfen nicht bereits durch den <strong>Wirtschaft</strong>splan, Rückstellungen,<br />
Versicherungen oder andere zweckgebundene Rücklagen abgedeckt sein.<br />
Zusätzlich werden die Risiken im Rahmen einer Kostenschätzung in Bezug auf den möglichen<br />
Schaden bewertet und einer Eintrittswahrscheinlichkeit (sehr gering – gering – mittel – hoch<br />
– sehr hoch) zugeordnet. Außerdem wird zwischen Einmalrisiken und wiederkehrenden Risiken<br />
unterschieden.<br />
Als Konfidenzniveau (Wahrscheinlichkeit) werden im Risiko Tool 90 %, 95 %, 99 % und 99,99 %<br />
zur Auswahl gegeben. Je geringer die Risikobereitschaft ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit<br />
für das Konfidenzniveau zu wählen. Als Konfidenzniveau hat die IHK einen Wert von<br />
95 % gewählt, da u.a. Versicherungen im Bereich der Schadensregulierung und Unternehmen<br />
aus dem Finanzbereich diesen Wert bei ihrer Risikoprognose zugrunde legen. Das bedeutet,<br />
dass das eintretende Gesamtrisiko mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % nicht höher sein<br />
wird, als der so ermittelte Betrag der Ausgleichsrücklage.<br />
Bei der Simulation wird bei jeder Stichprobe ein zufälliger Wert aus dem angegebenen Eintrittswahrscheinlichkeitsintervall<br />
des Einzelrisikos gezogen. Wenn es zu einem simulierten<br />
Risikoeintritt kommt, dann greift die Simulation ein Schadensausmaß zwischen angegebenem<br />
Minimum, erwarteter Wert und Maximum heraus. Bei jeder Stichprobe bzw. Ziehung werden<br />
alle Risikoeintritte und die entsprechenden Schadensausmaße addiert und gespeichert. Dieses<br />
Vorgehen wird unter Berücksichtigung der Risikokorrelationen im Tool 100.000-mal wiederholt<br />
und gespeichert, um ein stabiles Bild der Gesamtrisikosituation zu erhalten. Diese Methode<br />
bildet somit das tatsächliche Gesamtrisiko realistisch ab.<br />
Unter Annahme dieser Voraussetzungen beläuft sich das Risikopotential der IHK Halle-Dessau<br />
vorläufig auf insgesamt etwa 6 Mio. EUR. Dieses wird nach derzeitiger Einschätzung in einem<br />
(noch) angemessenen Umfang abgedeckt durch die allgemeine Rücklage (Ausgleichsrücklage),<br />
wobei die rechnerische Unterdeckung angesichts der sich in Entwicklung befindlichen Kapitalstruktur<br />
vorübergehend hinzunehmen ist.<br />
Weiterhin bestehen noch zweckgebundene Rücklagen für die grundhafte Instandhaltung und<br />
-setzung der IHK-Gebäude/Liegenschaften Franckestraße 4 und 5 und „Grüner Winkel“ in<br />
Halle (Saale), für die grundhafte Instandhaltung und -setzung des IHK-Gebäudes Lange Gasse 3<br />
in Dessau-Roßlau und für die Modernisierung der IHK-Gebäude Franckestraße 4 und 5 in<br />
Halle (Saale), eine Pensionszinsausgleichsrücklage, eine Rücklage zur Finanzierung der Wahl<br />
60<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
eschlüsse<br />
zur Vollversammlung 2023, eine Rücklage zur Finanzierung des Projekts „Stärkung der IHK-<br />
Selbstverwaltung“, eine Rücklage zur Finanzierung des Projekts „Stärkung der dualen Ausbildung“<br />
sowie eine Digitalisierungsrücklage.<br />
Entnahmen aus Rücklagen<br />
Die Gesamtsumme der Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen beläuft sich auf 768,1 TEUR.<br />
Aus der Rücklage „Instandhaltung Dessau“ sollen insgesamt 250,0 TEUR entnommen werden.<br />
Beschreibung<br />
aufwand in EUR<br />
Sanierung Nordfassade 140.000,00<br />
Innenraumsanierung Nordseite 110.000,00<br />
Gesamt 250.000,00<br />
Aus der Rücklage „Stärkung der IHK-Selbstverwaltung“ ist eine Entnahme in Höhe von<br />
152,1 TEUR vorgesehen.<br />
Beschreibung<br />
aufwand in EUR anteilig in EUR<br />
Relaunch IHK-Magazin „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ 15.000,00<br />
Leserumfrage IHK-Magazin „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ 25.000,00<br />
Versandkosten IHK-Magazin „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ 180.000,00 53.099,41<br />
Druckkostenzuschuss IHK-Magazin „Mitteldt. <strong>Wirtschaft</strong>“ 150.000,00 44.249,51<br />
Herstellung (Texthonorare) IHK-Magazin „Mitteldt. <strong>Wirtschaft</strong>“ 50.000,00 14.749,84<br />
Gesamt 152.098,76<br />
Aus der Rücklage „Stärkung der dualen Ausbildung“ sollen 176,8 TEUR entnommen werden.<br />
Beschreibung<br />
aufwand in EUR<br />
Digitale Schwarze Bretter 51.800,00<br />
Prüfer- und Ausbilderschulungen 25.000,00<br />
landesweite Kampagne gemeinsam mit anderen Kammern 100.000,00<br />
Gesamt 176.800,00<br />
Aus der Digitalisierungsrücklage wird eine voraussichtliche Entnahme in Höhe von 189,2 TEUR<br />
geplant.<br />
Beschreibung<br />
aufwand in EUR anteilig in EUR<br />
IT-Referenzarchitektur<br />
IHK-DIGITAL-übegreifende Anwendungen 11.890.000,00 128.108,80<br />
Unterstützung der Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen 5.670.000,00 61.091,40<br />
Gesamt 189.200,20<br />
Einstellungen in Rücklagen<br />
Aufgrund des ermittelten Risikoausmaßes für das Jahr <strong>2020</strong> und der sich dadurch ergebenden<br />
Unterdeckung erfolgt eine Zuführung von 100,0 TEUR in die Ausgleichsrücklage.<br />
Die aktuelle Dotierung der jeweiligen Rücklage ergibt sich aus dem beigefügten Rücklagenspiegel<br />
<strong>2020</strong>.<br />
Synopse Risikoausmaß<br />
Wahrscheinlich<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong> 2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong><br />
A Umlagen und Beiträge 10.158.700 € 4.158.700 € 4.179.000 € 5.549.000 € 4.785.000 €<br />
A.1 Konjunktur 1.415.200 € 1.415.200 € 1.416.000 € 1.416.000 € 1.416.000 € mittel mittel hoch mittel mittel<br />
A.2 Ausfall großer Beitragszahler 1.150.000 € 1.150.000 € 1.395.000 € 2.826.000 € 2.029.000 € mittel mittel mittel mittel mittel<br />
A.3 Endgültige Beitragsbescheide 1.593.500 € 1.593.500 € 1.368.000 € 1.307.000 € 1.340.000 € mittel mittel mittel mittel mittel<br />
A.6 Sonstige Liquiditätsrisiko Beitrag 6.000.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € mittel - - -<br />
B Gebühren 322.790 € 406.222 € 295.800 € 472.100 € 517.800 €<br />
B.1 Planung Gebühren 322.790 € 406.222 € 295.800 € 472.100 € 517.800 € mittel mittel mittel mittel mittel<br />
C Entgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
D Erträge aus Vermietung und Verpachtung 133.000 € 133.000 € 133.000 € 133.428 € 133.428 €<br />
D.1 Erträge aus Vermietung und Verpachtung 133.000 € 133.000 € 133.000 € 133.428 € 133.428 € mittel mittel mittel mittel mittel<br />
E Steuern 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
F Altersversorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
G Anlagen – Rendite 2.000.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 4.500.000 € 6.000.000 €<br />
G.1 Renditerisiko 2.000.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 4.500.000 € 6.000.000 € sehr gering sehr gering sehr gering sehr gering sehr gering<br />
H Beteiligungen und Mitgliedschaften 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
I IT 742.320 € 742.320 € 742.320 € 1.180.500 € 1.180.500 €<br />
I.1 Technische Störungen 648.570 € 648.570 € 648.570 € 680.500 € 680.500 € gering gering gering gering gering<br />
I.2 Datenschutz und Rechtsrisiken 93.750 € 93.750 € 93.750 € 500.000 € 500.000 € gering gering gering gering gering<br />
K Haftungs- und Rechtsfragen 291.657 € 718.657 € 847.157 € 300.400 € 224.700 €<br />
K.1 Zuwendungen – Rückforderungen 188.657 € 188.657 € 188.657 € 173.900 € 181.100 € sehr gering gering gering gering gering<br />
K.2 Beschaffungsvorgänge – Fehlerhafte Vergabe 23.000 € 100.000 € 100.000 € 46.500 € 43.600 € sehr gering gering gering gering gering<br />
K.3 Geheimhaltungsverstoß bei Prüfungen 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 0 € sehr gering sehr gering sehr gering sehr gering –<br />
K.4 IHK Wahl – Wiederholung 0 € 350.000 € 478.500 € 0 € 0 € – sehr gering gering – –<br />
L Sachanlagen 2.765.000 € 3.460.000 € 0 € 0 € 0 €<br />
L.3 Sonstige IHK-Immobilien: Sanierungs- und<br />
Modernisierungsbedarf 2.765.000 € 3.460.000 € 0 € 0 € 0 € mittel hoch – – –<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 61
eschlüsse<br />
Wahrscheinlich<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong> 2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong><br />
M Sonstiges 4.616.000 € 749.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 €<br />
M.1 Sonstige Personal: streitiges Ausscheiden<br />
von Führungskräften (Gruppe 1) 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € gering gering gering gering gering<br />
M.2 Sonstige Klageverfahren Grundbeitragsstaffel 4.416.000 € 549.000 € 0 € 0 € 0 € gering gering – – –<br />
N Sonstiges II 0 € 0 € 0 € 0 € 0 v<br />
„Schadenssumme (Addition Summen)“ 21.029.467 € 12.367.899 € 8.897.277 € 12.335.428 € 13.041.428 €<br />
„Schadenssumme (Addition Erwartungswerte:<br />
Schaden x Wahrscheinlichkeit)“ 6.069.598 € 4.357.217 € 2.510.084 € 2.817.106 € 2.619.496 €<br />
Konfidenzintervall 95 % 95 % 95 % 95 % 95 %<br />
Gesamtrisiko 14.735.275 € 10.426.438 € 5.682.677 € 7.033.391 € 6.021.206 €<br />
Legende: sehr gering < 10 %, gering > 10 % – 25 %, mittel >25 % – 50 %, hoch > 50 % – 75 %, sehr hoch > 75 %<br />
Risikosimulation <strong>2020</strong><br />
90 % 95 % 99 %<br />
10.000<br />
Häufigkeit des Schadeneintritts<br />
5.000<br />
0<br />
0 Mio 2.5 Mio 5 Mio 7.5 Mio 10 Mio 12.5 Mio 15 Mio 17.5 Mio<br />
Verteilung<br />
Verteilung Geglättet<br />
Schadensausmaß in Mio. EUR<br />
Schadenssumme Minimum Wahrscheinlich Maximum<br />
3.350.474 € 13.041.428 € 28.518.265 €<br />
Schadenssumme gewichtet Minimum Wahrscheinlich Maximum<br />
1.143.397 € 2.619.496 € 4.501.529 €<br />
Simulation<br />
Konfidenzniveau 90 % 95 % 99 % 99,99 %<br />
Schadenssumme 4.919.899 € 6.021.206 € 12.984.361 € 20.142.280 €<br />
Gewählt 6.021.206 €<br />
62<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
eschlüsse<br />
Rücklagenspiegel <strong>2020</strong><br />
Rücklage zweck vortrag aus 2019 Risikoprognose <strong>2020</strong> Änderung <strong>2020</strong> (Plan) Bestand zum<br />
Entnahme (-) 31.12.<strong>2020</strong> (Plan)<br />
Einstellung (+)<br />
Ausgleichsrücklage Ausgleich aller ergebniswirksamen Schwankungen 5.321.869,51 EUR 6.021.206,00 EUR 100.000,00 EUR 5.421.869,51 EUR<br />
(vgl. § 15a Abs. 2 FS 2014)<br />
andere Rücklagen<br />
Rücklage VV-Wahl Vollversammlungswahl 2023 (bis 31.07.2024) 399.845,38 EUR 399.845,38 EUR<br />
Pensionszinsausgleichsrücklage Unterschiedsbetrag Rückstellungswert/Verpflichtungs- 231.000,00 EUR 231.000,00 EUR<br />
volumen aufgrund gesetzlicher Veränderung des<br />
Abzinsungssatzes<br />
Instandhaltung Halle Franckestraße 4+5+Grüner Winkel (bis 31.12.2025) 1.940.000,00 EUR 1.940.000,00 EUR<br />
Instandhaltung Dessau Lange Gasse 3 (bis 31.12.2025) 1.300.000,00 EUR -250.000,00 EUR 1.050.000,00 EUR<br />
Modernisierung Halle Franckestraße 4+5 (bis 31.12.2025) 3.160.600,03 EUR 3.160.600,03 EUR<br />
Digitalisierung Digitalisierung (bis 31.12.2023) 2.671.300,00 EUR -189.200,00 EUR 2.482.100,00 EUR<br />
Stärkung der IHK-Selbstverwaltung Stärkung der IHK-Selbstverwaltung (bis 31.12.2023) 1.547.500,00 EUR -152.100,00 EUR 1.395.400,00 EUR<br />
Stärkung der dualen Ausbildung Stärkung der dualen Ausbildung (bis 31.12.2023) 1.547.500,00 EUR -176.800,00 EUR 1.370.700,00 EUR<br />
Gesamt 18.119.614,92 EUR 6.021.206,00 EUR -668.100,00 EUR 17.451.514,92 EUR<br />
Jahresergebnis (geplant) 30.700,00 EUR -842.200,00 EUR<br />
Ergebnisvortrag (geplant) 92.819,13 EUR 174.100,00 EUR<br />
geplante Aufwendungen <strong>2020</strong><br />
15.250.900,00 EUR<br />
Ausgleichsrücklage <strong>2020</strong> (vorläufig)<br />
5.421.869,51 EUR<br />
prozentualer Anteil (vorläufig) 35,55 %<br />
4. Finanzplan<br />
Der Finanzplan dokumentiert die zahlungswirksamen Veränderungen im Geschäftsjahr. Neben<br />
dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit werden der Cashflow aus der Investitionsund<br />
der Finanzierungstätigkeit abgebildet.<br />
Der Finanzplan <strong>2020</strong> sieht Investitionen in das Sachanlagevermögen bzw. immaterielle Anlagevermögen<br />
sowie in das Finanzanlagevermögen in Höhe von insgesamt 813,2 TEUR vor<br />
(VJ: 954,3 TEUR).<br />
Enthalten ist im Rahmen der Umsetzung des Bauprojekts „Modernisierung der IHK-Hauptgeschäftsstelle“<br />
mit 400 TEUR erstmals eine Investitionsanzahlung. Es handelt sich um voraussichtliche<br />
Honorare für Architekten bzw. sonstige Fachplaner zur Erstellung der Entwurfs- und<br />
Ausführungsplanung bis zur Beantragung der Baugenehmigung. Unmittelbar nach Vorlage der<br />
Kostenberechnung und des detaillierten Projektplans durch das noch zu findende Architekturbüro<br />
– also voraussichtlich im 3. Quartal <strong>2020</strong> – wird die Kosten- und Finanzierungsübersicht<br />
im Sinne von § 8 IHK-Finanzstatut dann der Vollversammlung zur Entscheidung vorgelegt.<br />
Die pauschale Veranschlagung für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 88,7 TEUR<br />
beinhaltet unter anderem einen allgemeinen Posten für sonstige Anwender- und Serversoftware<br />
(30,0 TEUR), die eCo-Module Vertragsmanagement und Risikomanagement (18,0 TEUR)<br />
sowie ein Statistiktool (18,7 TEUR).<br />
Bei der pauschalen Veranschlagung für Sachanlagen in Höhe von 105,7 TEUR sind insbesondere<br />
ein allgemeiner Posten für Büromöbel (30,0 TEUR) bzw. für Bürotechnik (20,0 TEUR) sowie<br />
die Glasfaserinfrastrukturkosten für eine Leitungserhöhung der Geschäftsstellen und Kontaktbüros<br />
(18,0 TEUR) erfasst.<br />
Erläuterungen zu Anlage 1 – Personal:<br />
Es ist geplant, den Gesamtpersonalbestand in <strong>2020</strong> nahezu konstant zu halten. Die Erhöhung<br />
der Anzahl an Auszubildenden dient der personalwirtschaftlichen Vorsorge und steht unter<br />
dem Vorbehalt der Findung geeigneter Bewerber für den neuen Ausbildungsgang zum<br />
Informatikkaufmann/-kauffrau.<br />
Bei den Projektmitarbeitern sind zwei Mitarbeiterinnen für das Projekt „ZaA – Zukunftschance<br />
assistierte Ausbildung“ und eine Mitarbeiterin für das Projekt „ValiKom Transfer – Aufbau von<br />
Kompetenzzentren zur Durchführung von Validierungsverfahren für duale Berufe bei zuständigen<br />
Stellen“ tätig.<br />
Anlage 1 – Personal<br />
Personalplanung <strong>2020</strong><br />
Personalstand Plan <strong>2020</strong> Plan 2019<br />
Anzahl in Kapazität Anzahl in Kapazität<br />
Personen in VbE Personen in VbE<br />
Kernpersonal<br />
Gruppe 1 (Führungskräfte) 11 11,00 11 11,00<br />
Gruppe 2 (Referenten, wiss. MA) 29 26,85 30 27,52<br />
Gruppe 3 (sonstige MA) 77 72,59 77 72,53<br />
Summe Kernpersonal 117 110,44 118 111,05<br />
davon:<br />
in Teilzeit 34 XXX 33 XXX<br />
befristet 12 XXX 10 XXX<br />
in ATZ aktiv 0 XXX 0 XXX<br />
außerdem:<br />
Auszubildende 13 XXX 11 XXX<br />
Trainees 0 XXX 0 XXX<br />
Praktikanten 1 XXX 1 XXX<br />
Mitarbeiter in Elternzeit 1 XXX 1 XXX<br />
ATZ inaktiv 0 XXX 0 XXX<br />
Sondereinrichtungen 0 XXX 0 XXX<br />
Geringfügig Beschäftigte 0 XXX 1 XXX<br />
andere:<br />
Mitarbeiter für Projekte u.ä. 3 2,08 3 2,08<br />
Personalgestellung 0 0 0 0<br />
Gesamtanzahl 135 XXX 135 XXX<br />
XXX = keine Angabe erforderlich<br />
Angaben zu Köpfen und Kapazität je Durchschnittswerte (vierter Teil der Summe des Mitarbeiterbestandes<br />
zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.)<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 63
eschlüsse<br />
Anlage 2 – Investitionen<br />
Investitionsplan für das Jahr <strong>2020</strong><br />
Bezeichnung<br />
Betrag in EUR<br />
Beschluss-Nr.: 22/19/4<br />
Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Buchstabe q der Satzung der<br />
IHK Halle-Dessau, folgende Mitglieder des Berufsbildungsausschusses für die Arbeitgeberseite<br />
zu bestätigen:<br />
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und<br />
Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten .......................................... 140.700,00<br />
Windows 10, Server, CALs .............................................................................................................. 27.000,00.<br />
COMLINE Sachakte ............................................................................................................................ 25.000,00.<br />
pauschale Veranschlagung 1) ........................................................................................................... 88.700,00.<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände ................................................................................ 140.700,00<br />
Investition in das bewegliche Anlagevermögen<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung .............................................. 217.500,00.<br />
evtl. Kauf Dienst-PKW ..................................................................................................................... 60.000,00.<br />
Digitale Schwarze Bretter ............................................................................................................... 51.800,00.<br />
pauschale Veranschlagung 2) ........................................................................................................ 105.700,00<br />
Investition in das unbewegliche Anlagevermögen<br />
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau .................................................................. 400.000,00.<br />
Architekten-/Fachplanerhonorar .............................................................................................. 400.000,00.<br />
Sachanlagen ...................................................................................................................................... 617.500,00<br />
Sonstige Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche ................................................... 55.000,00.<br />
Einzahlungen VdW Pensionstrust <strong>2020</strong> ................................................................................... 55.000,00.<br />
Finanzanlagen ..................................................................................................................................... 55.000,00<br />
Anlagevermögen/Gesamtinvestitionen <strong>2020</strong> ................................................................ 813.200,00<br />
1)<br />
u.a. eCo Vertrags- bzw. Risikomanagement; Lotus Domino Client-Lizenzen; Umstellung Backup;<br />
Statistiktool<br />
2)<br />
u.a. CMC-Ersatz; Widescreen-Monitore; Leitungserweiterung GSt; Buffalo-NAS-Ersatz<br />
Anlage 3 – Bürgschaften, Garantien, Gewährleistungen<br />
Bürgschaft für das Projekt „Migrant*innen in duale Ausbildung“ (MiiDU)<br />
Die Vollversammlung der IHK Halle-Dessau hat in ihrer Sitzung am 30. September 2015 beschlossen,<br />
zur Förderung der Berufsbildung im Rahmen des Projektes „MiiDU“ für den Zeitraum<br />
vom 1. September 2015 bis längstens 31. Dezember <strong>2020</strong> eine Ausfallbürgschaft bis zu einem<br />
Höchstbetrag von 15.000,00 Euro zu übernehmen.<br />
Beschluss-Nr.: 21/19/4<br />
Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 der Satzung der IHK Halle-<br />
Dessau das Positionspapier „Entsenderegeln mittelstandsfreundlich gestalten!“ gemäß Anlage.<br />
Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 21/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Die Anlage zu Beschluss-Nr. 21/19/4 „IHK-Positionspapier: Entsenderegeln mittelstandsfreundlich<br />
gestalten!“ finden Sie unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4635118<br />
Ordentliche Mitglieder:<br />
- Frau Petra Fischbeck, Personaleiterin, KSB AG, Werk Halle (Saale)<br />
- Herr Lars F. Flemming, Personalleiter, Serumwerk Bernburg AG, Bernburg (Saale)<br />
- Frau Christine Gering, Direktorin, Dorint Hotel, Halle (Saale)<br />
- Frau Ines Mayer, Learning Leader, Dow Olefinverbund GmbH, Schkopau<br />
- Frau Sabine Onesciuc, Leiterin, Personalwesen Bayer Bitterfeld GmbH, Greppin<br />
- Herr Wolf-Peter Peter, Geschäftsführer, Finsterwalder Transport- und Logistik GmbH, Halle (Saale)<br />
Stellvertretende Mitglieder:<br />
- Herr Thomas Bonack, Ausbildungsleiter, Kaufland Logistik VZ GmbH & Co. KG, Meineweh<br />
- Frau Anja Michael, Leiterin, Ausbildung/Personalentwicklung <strong>Mitteldeutsche</strong> Braunkohlegesellschaft<br />
mbH, Zeitz<br />
- Frau Silvia Müller, Gruppenleiterin, Koordination/Ausbildung MITNETZ STROM GmbH, Chemnitz<br />
- Herr Michael Schmidt, Inhaber, Gasthaus & Hotel „Zur Henne“, Naumburg (Saale)<br />
- Herr Guido Ulbricht, Abteilungsleiter, Personal Saalesparkasse Halle (Saale)<br />
- Herr Steve Ziesche, Abteilungsleiter, Heraeus Quarzglas Bitterfeld GmbH & Co. KG, Bitterfeld-<br />
Wolfen<br />
Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 22/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Beschluss-Nr. 23/19/4<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 der Satzung der IHK Halle-<br />
Dessau die Neufassung der Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß<br />
Anlage.<br />
Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 23/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Anlage zu Beschluss-Nr. 23/19/4<br />
Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe<br />
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau hat am 4. Dezember<br />
2019 auf Grund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Indus-<br />
64<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
eschlüsse<br />
trie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel<br />
93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, in Verbindung mit §§<br />
32, 34a Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999<br />
(BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 11 des Gesetzes vom 21. Juni 2019<br />
(BGBl. I S. 846) geändert worden ist und der §§ 9 ff., § 11 Abs. 8 der Bewachungsverordnung<br />
(BewachV) in der Fassung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692) folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Sachkundeprüfung<br />
Der Nachweis der Sachkunde gem. § 34a GewO in Verbindung mit § 9 BewachV kann durch<br />
eine Prüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden. Zweck der Sachkundeprüfung<br />
ist der Nachweis, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen die für die eigenverantwortliche<br />
Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über<br />
die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse<br />
sowie deren praktische Anwendung erworben haben.<br />
§ 2 Zuständigkeit<br />
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Die<br />
Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese<br />
Prüfung anbietet.<br />
§ 3 Errichtung, Zusammensetzung, Berufung und Abberufung von Prüfungsausschüssen<br />
(1) Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, im Folgenden IHK genannt, errichtet<br />
einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die Sachkundeprüfung. Mehrere Industrie- und<br />
Handelskammern können einen gemeinsamen Prüfungsausschuss errichten.<br />
(2) Die IHK beruft die Mitglieder des Prüfungsausschusses, den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter<br />
für die Dauer von längstens 5 Jahren.<br />
(3) Die Prüfungsausschussmitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die<br />
Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.<br />
(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss<br />
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, wenigstens aber drei Mitglieder,<br />
mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmgleichheit<br />
gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />
(5) Die §§ 83, 84, 86 und 89 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) finden entsprechende<br />
Anwendung. Bei der Sachkundeprüfung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des Prüfungsteilnehmers<br />
nach § 20 Abs. 5 VwVfG ist.<br />
(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ehrenamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitversäumnis<br />
und sonstigen Aufwand wird – soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite<br />
gewährt wird – eine angemessene Entschädigung gezahlt, deren Höhe sich nach der „Satzung<br />
über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer für die Industrie- und Handelskammer<br />
Halle-Dessau (Entschädigungssatzung)“ in der jeweilig geltenden Fassung richtet.<br />
(7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses können nach Anhörung des Betroffenen aus wichtigem<br />
Grunde abberufen werden.<br />
§ 4 Prüfungstermine, Anmeldung zur Prüfung<br />
(1) Die IHK bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses<br />
und gibt die Prüfungstermine und Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig<br />
bekannt.<br />
(2) Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt in der von der IHK vorgebenen Form.<br />
(3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prüfungsort und den Prüfungsablauf sind<br />
dem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig mitzuteilen.<br />
§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Verschwiegenheit<br />
(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.<br />
(2) Im mündlichen Teil der Prüfung können jedoch anwesend sein:<br />
a) beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden,<br />
b) Mitglieder eines anderen Prüfungsausschusses für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe,<br />
c) Vertreter der Industrie- und Handelskammern,<br />
d) Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prüfung zu kontrollieren, oder<br />
e) Personen, die in einen Prüfungsausschuss berufen werden sollen.<br />
Diese Personen dürfen nicht in die laufende Prüfung eingreifen oder in die Beratung über das<br />
Prüfungsergebnis einbezogen werden.<br />
(3) Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber der IHK, haben<br />
die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befasste Personen über<br />
alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.<br />
§ 6 Belehrung, Befangenheit<br />
(1) Die Prüfungsteilnehmer sind vor der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung<br />
stehende Zeit, die in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils zu erreichende Gesamtpunkteanzahl,<br />
die Bedingungen über die Zulassung zur mündlichen Prüfung und die Folgen<br />
bei Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.<br />
(2) Zu Beginn des jeweiligen Prüfungsteils wird die Identität der Prüfungsteilnehmer festgestellt.<br />
Die Prüfungsteilnehmer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem<br />
Recht zur Ablehnung eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 20 und 21<br />
VwVfG Gebrauch machen wollen.<br />
(3) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt entsprechend § 20 Absatz 4 VwVfG.<br />
(4) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die Prüfer des Prüfungsausschusses ohne<br />
Mitwirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden<br />
den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist Einstimmigkeit<br />
der beisitzenden Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheitsantrag stattgegeben, so<br />
soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, sofern der<br />
ausgeschlossene Prüfer nicht sogleich durch einen anderen Prüfer ersetzt oder der Prüfungsteilnehmer<br />
einem anderen Prüfungsausschuss zugeteilt werden kann. Besteht die Besorgnis<br />
der Befangenheit bei allen Prüfungsausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.<br />
§ 7 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße<br />
(1) Unternimmt es ein Prüfungsteilnehmer, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung<br />
nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet er Beihilfe zu einer Täuschung<br />
oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.<br />
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung<br />
begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung<br />
festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfungsteilnehmer setzt die Prüfung<br />
vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort.<br />
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfung für nicht bestanden erklärt.<br />
(4) Behindert ein Prüfungsteilnehmer durch sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung<br />
nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist er von der Teilnahme auszuschließen.<br />
Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsicht getroffen werden. Die endgültige Entscheidung<br />
über die Folgen für den Prüfungsteilnehmer hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu<br />
treffen. Absatz 3 gilt entsprechend.<br />
(5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist der Prüfungsteilnehmer<br />
zu hören.<br />
§ 8 Rücktritt, Nichtteilnahme<br />
Tritt der Prüfungsbewerber nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schriftliche<br />
Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach<br />
Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger<br />
Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes entscheidet die IHK.<br />
§ 9 Gliederung, Durchführung und Bewertung der Sachkundeprüfung<br />
(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.<br />
(2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 11 Abs. 1 BewachV aus einem schriftlichen und<br />
einem mündlichen Prüfungsteil.<br />
(3) Der schriftliche Prüfungsteil kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt<br />
werden. Der schriftliche Prüfungsteil kann im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt<br />
werden. Die IHK bestimmt das Verfahren.<br />
(4) Der schriftliche Prüfungsteil dauert 120 Minuten. Der mündliche Prüfungsteil soll pro<br />
Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. In dem mündlichen Prüfungsteil können bis zu<br />
5 Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden.<br />
(5) Die IHK regelt die Aufsichtsführung beim schriftlichen Prüfungsteil.<br />
(6) Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils sind die in § 7 in Verbindung mit Anlage 2 BewachV<br />
festgelegten Prüfungsgebiete. Gegenstand des mündlichen Prüfungsteils sind die in § 9<br />
Abs. 2 in Verbindung mit § 7 und Anlage 2 BewachV aufgeführten Gebiete mit dem Schwerpunkt<br />
der in § 7 Nummer 1 und 6 BewachV genannten Gebiete. Der Prüfungsausschuss ist<br />
gehalten, die überregional erstellten Prüfungsaufgaben zu übernehmen.<br />
(7) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil<br />
bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen<br />
Prüfungsteils, zum mündlichen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Der mündliche<br />
Prüfungsteil kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.<br />
(8) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen<br />
berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung<br />
von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter. Die Art der Behinderung<br />
ist mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 65
eschlüsse<br />
§ 10 Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung<br />
(1) Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete gemäß<br />
§ 7 BewachV, die aufgrund der Feststellung gemäß § 13c Abs. 2 GewO ergänzend zu prüfen sind.<br />
(2) Abweichend von § 9 Abs. 4 richtet sich in diesem Fall die Dauer des schriftlichen Prüfungsteils<br />
nach der Anzahl der Fragen in den Sachgebieten, die zu prüfen sind, im Verhältnis zu der<br />
Gesamtzahl der Prüfungsfragen nach Abs. 4 Satz 1.<br />
§ 11 Ergebnisbewertung<br />
(1) Der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil ist mit Punkten zu bewerten.<br />
(2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend<br />
bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent<br />
der zu vergebenden Gesamtpunkte erzielt hat.<br />
(3) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend<br />
bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn mindestens 50 Prozent der zu vergebenden<br />
Gesamtpunkte für die mündliche Prüfung erreicht werden.<br />
(4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer beide Prüfungsteile<br />
bestanden hat.<br />
§ 12 Ergebnisbewertung der spezifischen Sachkundeprüfung<br />
(1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend<br />
bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Bereichen<br />
jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.<br />
(2) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend<br />
bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent<br />
der erreichbaren Punkte erzielt hat.<br />
(3) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer die aufgrund der<br />
Feststellung gem. § 13c Abs. 2 GewO zu ergänzenden Prüfungsteile bestanden hat.<br />
§ 13 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses<br />
(1) Der Prüfungsausschuss entscheidet mehrheitlich jeweils über das Bestehen oder Nichtbestehen<br />
des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
der Vorsitzende.<br />
(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss<br />
der Korrektur, das Ergebnis des mündlichen Prüfungsteils nach Abschluss der Beratungen über<br />
diese mitzuteilen.<br />
(3) Wurde der schriftliche oder der mündliche Prüfungsteil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer<br />
einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid enthält den Hinweis, dass<br />
die Prüfung nach Anmeldung wiederholt werden kann.<br />
(4) Prüfungsteilnehmern, die den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden<br />
haben, wird eine Bescheinigung nach Anlage 3 der BewachV ausgestellt.<br />
(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sachkundeprüfung nach § 13c Abs. 2 GewO bestanden<br />
haben, wird hierüber eine Bescheinigung nach Anlage 4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
zum Vollzug des § 34 a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung (BewachVwV)<br />
ausgestellt.<br />
§ 14 Prüfungswiederholung<br />
Die Prüfung darf wiederholt werden.<br />
§ 15 Niederschrift<br />
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse,<br />
besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von<br />
den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.<br />
§ 16 Aufbewahrungsfristen<br />
(1) Nach Abschluss der Prüfung sind das Ergebnis der Prüfung und die Niederschriften gem.<br />
§ 15 fünfzig Jahre sowie alle weiteren Prüfungsunterlagen ein Jahr aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist<br />
beginnt jeweils nach Eintritt der Bestandskraft der Prüfungs- und Verwaltungsentscheidung.<br />
(2) Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.<br />
(3) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.<br />
§ 17 Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Entscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer<br />
Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
und den Ausführungsbestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt.<br />
§ 18 Sprachliche Gleichstellung<br />
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.<br />
§ 19 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt mit ihrer Verkündung im Mitteilungsblatt der IHK in Kraft.<br />
Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
66<br />
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sondern nur online unter www.halle.ihk.de lesen möchten.<br />
Impressum<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> – Mitgliedermagazin der<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
30. Jahrgang Nr. 1/<strong>2020</strong><br />
Herausgeber<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale)<br />
Postfach 200 754, 06008 Halle (Saale)<br />
www.halle.ihk.de, info@halle.ihk.de<br />
Tel. 0345 2126-0, Fax 0345 2126-105<br />
Redaktion<br />
Isabel Reimann (verantw.), Tel. 0345 2126-202,<br />
Fax 0345 212644-202, ireimann@halle.ihk.de<br />
Markus Rettich (Leitung), Tel. 0345 2126-204<br />
Redaktionelle Mitarbeit: Cathrin Günzel<br />
Externe Autoren dieser <strong>Ausgabe</strong>: Andreas Löffler (S. 15, 24,<br />
40–41 [Haupttext]), Achim Oelgarth (S. 22), Matthias Goldschmidt<br />
(S. 25), Marcus van den Broek (S. 39)<br />
Die Beiträge externer Autoren geben die Meinung des Autors,<br />
jedoch nicht unbedingt die Ansicht der IHK wieder.<br />
Erscheinungsweise: 10 Mal im Jahr<br />
Erscheinungstermin: 7. Januar <strong>2020</strong><br />
Jahrgang <strong>2020</strong><br />
Anzeigen und Verlag<br />
Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH<br />
Jägerweg 1, 76532 Baden-Baden<br />
Tel. 0361 5668194, Fax 0361 5668196<br />
Anzeigenservice: Andrea Albecker<br />
Anzeigenleitung: Achim Hartkopf<br />
medienmarketing@pruefer.com, www.pruefer.com<br />
Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 25<br />
gültig ab Januar <strong>2020</strong><br />
Layoutkonzept<br />
Jo Schaller & Angela Schubert<br />
Mühlpforte 2, 06108 Halle (Saale)<br />
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Druckhaus Schütze GmbH<br />
Fiete-Schulze-Straße 13a, 06116 Halle (Saale)<br />
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Anhalt-Dessau-Wittenberg e.V.: S. 17 (oben), Dimco_stock.<br />
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Sachsen-Anhalt e.V.: S. 16/17 (Logo), IHK Halle-Dessau: S. 35,<br />
Investitionsbank Sachsen-Anhalt: S. 26 (oben), Jeanette<br />
Dietl_stock.adobe.com: S. 23, Jirapong_stock.adobe.com:<br />
S. 2 (r.), Joachim B. Albers_stock.adobe.com: S. 2 (unten l.), 39,<br />
Mangostar/shutterstock: S. 43 (unten), master1305_stock.<br />
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GmbH: S. 4/5, Stefan Deutsch: S. 19, 21, 26 (unten),<br />
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<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>
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171 g/km . Die angegebenen Werte sind die ermittelten „NEFZ-CO 2<br />
-Werte“ i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1152. Die<br />
Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Als Bemessungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer kann ein höherer Wert<br />
maßgeblich sein. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein<br />
Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit von den gewählten Sonderausstattungen. Ein<br />
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