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Mitteldeutsche Wirtschaft Ausgabe 1/2020

Mitteldeutsche Wirtschaft - das Mitgliedermagazin der Industrie und Handelskammer Halle-Dessau

Mitteldeutsche Wirtschaft - das Mitgliedermagazin der Industrie und Handelskammer Halle-Dessau

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Das Mitgliedermagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong><br />

Schwerpunkt:<br />

Finanzierung und Förderung<br />

Von Antrag bis Zuschuss<br />

Wie Förderprogramme funktionieren und Banken<br />

überzeugt werden können (S. 18)<br />

Top oder Flop?<br />

Wie die regionalen Unternehmer den<br />

Standort Mitteldeutschland bewerten (S. 12)<br />

Entsendung in der EU<br />

Wie sich die IHK-Vollversammlung<br />

gegen<br />

überbordende Bürokratie<br />

positioniert (S. 32)<br />

www.halle.ihk.de


editorial<br />

Neues Jahr – neues Heft<br />

Vielleicht haben Sie sich gewundert, als Sie die „<strong>Mitteldeutsche</strong><br />

<strong>Wirtschaft</strong>“ in Ihrer Post fanden. Das Heft sieht ganz anders aus<br />

als noch 2019. Einige unter Ihnen bekommen es sogar nach langer<br />

Zeit erstmals wieder einmal zugesandt. Nun, die IHK hält<br />

sich auch im Jahr eins nach dem Bauhaus-Jubiläum an das<br />

Motto „modern handeln“. Wir haben Ihr Mitgliedermagazin neu<br />

für Sie gedacht und gemacht.<br />

Unsere Aufgabe ist, die Interessen der Unternehmerschaft zu<br />

ermitteln und zu vertreten, unter anderem die duale Berufsausbildung<br />

eigenverantwortlich mitzugestalten sowie die <strong>Wirtschaft</strong><br />

in unserer Region zu entwickeln. Darüber, wie wir diesen<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

ist seit Dezember 2018 Präsident<br />

der Industrie- und Handelskammer<br />

Halle-Dessau.<br />

gesetzlichen Auftrag erledigen und Ihre Mitgliedsbeiträge einsetzen, sollen und wollen<br />

wir Ihnen Rechenschaft ablegen. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ bringt Sie zehnmal<br />

im Jahr präzise und klar auf den neuesten Stand: Positionen, Leistungen und Ergebnisse<br />

der IHK-Arbeit.<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

wurde 2010<br />

als Hauptgeschäftsführer<br />

berufen.<br />

Aber mit Veränderungen ist das bekanntlich so eine Sache. Wenn wir ehrlich sind, mag<br />

sie niemand so richtig. Doch verbessern ohne zu verändern ist unmöglich. Vor einer<br />

ähnlichen Herausforderung stehen wir hier in Mitteldeutschland gerade alle. Wenn<br />

wir nicht aufpassen, wird unserer <strong>Wirtschaft</strong> nach 30 erfolgreichen Aufbaujahren mit<br />

dem geplanten Kohleanstieg womöglich der Stecker herausgezogen. Jedenfalls darf<br />

der Ausstieg nicht zulasten der Strompreise und der Versorgungssicherheit gehen!<br />

Klar ist, die mitteldeutschen Unternehmen werden Unterstützung brauchen, wenn wir<br />

unsere <strong>Wirtschaft</strong> weiterentwickeln wollen. Dieses Heft beschäftigt sich deshalb nicht<br />

nur mit der Energiewende und dem Kohleausstieg, sondern legt einen Schwerpunkt<br />

auch auf das Thema Förderung.<br />

Das wird Ihnen Ihre „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ auch in Zukunft bieten: Wir informieren<br />

Sie darüber, was aus Sicht der IHK für die <strong>Wirtschaft</strong> unserer Region wichtig ist.<br />

Wir werden Sie weiterhin – ganz praktisch – mit nützlichen Hinweisen für Ihren Unternehmeralltag<br />

unterstützen. Und wir zeigen Ihnen auf, bei welchen Themen wir uns<br />

für Sie einsetzen, und wo Sie sich engagieren können.<br />

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr – mit einer anregenden Lektüre!<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Wie gefällt Ihnen die neue<br />

„<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“?<br />

Auf Ihre Rückmeldung unter<br />

miwi@halle.ihk.de sind wir gespannt.<br />

Dort können Sie uns übrigens auch<br />

mitteilen, wenn Sie das Magazin<br />

zukünftig nicht in der gedruckten<br />

Version, sondern nur online unter<br />

www.halle.ihk.de lesen möchten.<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 1


18<br />

Finanzierung und Förderung<br />

Von A wie Antrag bis Z wie Zuschuss<br />

12<br />

Top oder Flop?<br />

Wie Unternehmen den Standort<br />

Mitteldeutschland bewerten<br />

Inhalt<br />

januar <strong>2020</strong><br />

1 EDITORIAL<br />

4 BLICK ins land<br />

42 veranstaltungen<br />

44 service<br />

48 Wir für sie<br />

50 BESCHLÜSSE<br />

68 IMPRESSUM<br />

IHK-Service schnell gefunden:<br />

IHK-Kontakt<br />

IHK-Download<br />

Mehr Infos online<br />

WIRTSCHAFT<br />

& REGION<br />

6<br />

Was – Wann – Wo<br />

Spatenstich für die A 143<br />

und weitere Nachrichten<br />

12<br />

Zahlen – Daten – Fakten<br />

Top oder Flop? Standortzufriedenheit in<br />

Mitteldeutschland<br />

14<br />

Fachkräfte<br />

Mit „Fordern und Fördern“ von Azubis<br />

Top-Ausbildungsbetrieb geworden<br />

16<br />

Im Fokus: Tourismus<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sfaktor „Gartenträume“<br />

schwerpunkt:<br />

finanzierung und<br />

förderung<br />

18<br />

Von Antrag bis Zuschuss<br />

Finanzierungshilfen für Unternehmen<br />

Interessenvertretung bei EU-Förderung<br />

Die Zukunft der Hausbank<br />

Gut vorbereitet ins Bankgespräch<br />

Förderprogramme erfolgreich genutzt<br />

Online zur passenden Finanzierung<br />

Unternehmensförderung<br />

der Investitionsbank Sachsen-Anhalt<br />

Beratungshilfeprogramm<br />

für Unternehmen<br />

2<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


30<br />

Prof. Dr. Harald Schwarz:<br />

„Kein Strom mehr für Deutschland?“<br />

14<br />

Azubis finden und binden<br />

Der Top-Ausbildungsbetrieb ARTiBack in Halle (Saale)<br />

39<br />

Steueränderungen zum Jahreswechsel<br />

Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge<br />

und mehr<br />

32<br />

Gegen überbordende<br />

Bürokratie positioniert<br />

WIRTSCHAFT<br />

& ENGAGEMENT<br />

30<br />

Vollversammlung<br />

Dezember-Sitzung:<br />

Die Energiewende bestehen<br />

Gegen überbordende Bürokratie positionieren<br />

IHK-Finanzen weiter sicher im Griff behalten<br />

34<br />

Ausschüsse und Arbeitskreise<br />

Aktuelle Themen aus den Gremien<br />

35<br />

Sachverständige<br />

Anerkannte Kompetenz<br />

WIRTSCHAFT<br />

& PRAXISWISSEN<br />

36<br />

Recht<br />

Rechtsprechungssplitter<br />

Prüfpflicht für Verdunstungskühlanlagen<br />

Steueränderungen zum Jahreswechsel<br />

40<br />

International<br />

Wachstumsmarkt Taiwan<br />

Wie die IHK beim Auslandsgeschäft<br />

unterstützt<br />

„<br />

Ein Partner vor Ort ist für einen<br />

erfolgreichen Markteinund<br />

-auftritt dort unerlässlich.“<br />

Andreas Franke<br />

FRANKE Elektrotechnik e K.<br />

Beschlüsse<br />

der Vollversammlung<br />

ab Seite 50<br />

Die <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> im Web:<br />

www.halle.ihk.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 3


lick ins land<br />

4<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Ein Prosit auf das Jubiläumsjahr<br />

der deutschen Einheit!<br />

Rotkäppchen aus Freyburg (Unstrut) ist Marktführer unter den deutschen Sektmarken.<br />

Längst ist das 1856 gegründete Traditionsunternehmen eine gesamtdeutsche<br />

Erfolgsgeschichte mit weiteren Standorten in Thüringen, Hessen, Baden-Württemberg,<br />

Bremen und Italien. Der Marktanteil in Deutschland ist stetig gestiegen, im Jahr 2018<br />

knackte die Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH die Eine-Milliarde-Marke<br />

beim Umsatz. Im Netzwerk Ernährungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V., das die IHK<br />

unterstützt, hat das Gründungsmitglied eine tragende Rolle.<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Da kriegt der 01/<strong>2020</strong> böse Wolf vermutlich einen Kater 5…


WIRTSCHAFT & REGION<br />

was – wann – wo<br />

Unternehmer diskutieren<br />

über Zukunft der Harzregion<br />

Die Unternehmer der Harzregion nutzen das<br />

WIRTSCHAFTSFORUM HARZ als Plattform,<br />

um sich über gemeinsame Themen auszutauschen.<br />

Saalekreis profitiert<br />

von <strong>Wirtschaft</strong>sförderung<br />

31 Millionen Euro an Zuschüssen und Förderdarlehen<br />

für insgesamt 70 Vorhaben sind<br />

2018 vom <strong>Wirtschaft</strong>sministerium Sachsen-<br />

Anhalt an die <strong>Wirtschaft</strong> im Saalekreis über<br />

die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ausgereicht<br />

worden; in den ersten drei Quartalen<br />

2019 wurden gut 17,5 Millionen Euro für 75<br />

Vorhaben bewilligt.<br />

Für Landrat Hartmut Handschak sind Förderung<br />

und Finanzierung unverzichtbare Bausteine,<br />

um die Region nachhaltig zu stärken:<br />

Obwohl sich fünf Landkreise in drei Bundesländern<br />

die Harzregion teilen, wird sie überregional<br />

als ganzheitlicher Raum wahrgenommen.<br />

Die Harzregion ist angesagt: Nicht<br />

nur touristisch, sondern auch als <strong>Wirtschaft</strong>sstandort.<br />

Mittlerweile gibt es viele Aktivitäten,<br />

die dazu beitragen, den <strong>Wirtschaft</strong>sraum Harz<br />

zu stärken. Dabei kooperieren auch die IHK-<br />

Geschäftsstellen der Harzregion und engagieren<br />

sich für eine übergreifende unternehmerische<br />

Zusammenarbeit – etwa beim WIRT-<br />

SCHAFTSFORUM HARZ. Als Netzwerkplattform<br />

wurde dieses Format 2015 von den drei<br />

„Der Saalekreis steht vor großen Herausforderungen.<br />

Der Strukturwandel bei der<br />

Energieerzeugung weg von der Braunkohle<br />

hat für unseren Landkreis eine fundamentale<br />

Bedeutung. Es geht um die Sicherung<br />

des Industriestandortes, es geht<br />

um gut bezahlte Industriearbeitsplätze,<br />

vor allem in der chemischen Industrie, die<br />

seit über 100 Jahren den Landkreis geprägt<br />

und für Wohlstand in der Region<br />

gesorgt hat.“<br />

Unternehmervereinigungen des Harzkreises<br />

zusammen mit der Wernigeröder Geschäftsstelle<br />

der IHK Magdeburg aus der Taufe gehoben.<br />

An der fünften Auflage nahmen auch<br />

Vertreter aus Mansfeld-Südharz teil. Gemeinsam<br />

mit rund 300 Vertretern aus <strong>Wirtschaft</strong><br />

und Politik widmeten sie sich Ende November<br />

2019 in Ilsenburg (Harz) der Frage „Wie kann<br />

Ostdeutschland aufholen?“. In seinem Impulsvortrag<br />

bekräftigte der Präsident des Leibnitz-<br />

Instituts für <strong>Wirtschaft</strong>sforschung Halle, Prof.<br />

Reint Gropp, seine Thesen zur Strukturförderung<br />

in Deutschland. Allerdings relativierte er<br />

dabei seine Empfehlung, mehr in die Städte<br />

statt in den ländlichen Raum zu investieren.<br />

Er weitete den Begriff Stadt auf Ballungsräume<br />

aus. Der <strong>Wirtschaft</strong>sminister des Landes<br />

Sachsen-Anhalt, Prof. Armin Willingmann,<br />

ging in seiner Rede auf diese wissenschaftlichen<br />

Thesen ein und erläuterte die Standpunkte<br />

der sachsen-anhaltischen Landesregierung.<br />

Politisches Ziel seien gleichwertige<br />

Lebensverhältnisse in allen Regionen. Dabei<br />

gehe es auch um die wirtschaftliche Entwicklung<br />

in Stadt und Land. Es sei wichtig, den<br />

Mittelstand zu stärken, um Wachstumsmöglichkeiten<br />

zu eröffnen.<br />

Nach dem abschließenden Podiumsgespräch<br />

fanden sich die Teilnehmer zu einem regen<br />

Austausch zusammen. „Das WIRTSCHAFTS-<br />

FORUM HARZ ist ein wirklich gelungenes<br />

Format, welches einen guten Betrag zur weiteren<br />

Entwicklung der gesamten Harzregion<br />

leistet“, resümierte Jörg Schlichting, Inhaber<br />

der EWS „Die Schuhfabrik“ e.K. und Vizepräsident<br />

der IHK Halle-Dessau. „Perspektivisch<br />

kann ich mir durchaus vorstellen, dass diese<br />

Veranstaltung auch einmal im Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz stattfinden wird“, so<br />

Schlichting abschließend.<br />

6<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Spatenstich für die A143 bei Halle (Saale)<br />

Kaum zu glauben, aber wahr: Am 3. Dezember<br />

2019 erfolgte der erste Spatenstich für die Fertigstellung<br />

der A 143 Westumfahrung Halle<br />

(Saale). Im Juni letzten Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht<br />

in Leipzig nach mehr<br />

als zehn Jahren endlich grünes Licht gegeben.<br />

Die fehlenden zwölf Kilometer sollen nach Angaben<br />

des Landesverkehrsministeriums 2025<br />

fertig sein. Eine gute Nachricht für die gesamte<br />

Region – ist diese Autobahn doch ein wichtiger<br />

Standortfaktor für das Logistikdrehkreuz<br />

Mitteldeutschland und die Verkehrsströme zu<br />

den Häfen an Nord- und Ostsee. Die Unternehmerschaft<br />

im Süden Sachsen-Anhalts hatte<br />

den Lückenschluss schon lange vehement<br />

gefordert und sich engagiert über die IHK immer<br />

wieder für den Weiterbau eingesetzt.<br />

Na endlich: Baubeginn an der A 143<br />

Unternehmergeist gesucht!<br />

Firmen aus dem gesamten Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz sind aufgerufen,<br />

sich für den Wettbewerb „Unternehmergeist<br />

Mansfeld-Südharz 2019“ zu<br />

bewerben – oder andere Betriebe für<br />

eine Auszeichnung vorzuschlagen.<br />

Prämiert werden kann, wer beispielsweise<br />

technisch-innovativ oder bei<br />

der Fachkräftesicherung aktiv geworden<br />

ist. Aber auch Anbieter spezieller<br />

regionaler Produkte und Dienstleistungen<br />

haben die Chance zu gewinnen.<br />

Mit dem Traditionspreis wurden<br />

seit 1997 bereits 47 Unternehmen<br />

ausgezeichnet.<br />

Bewerbungen oder Vorschläge sind<br />

formlos bis zum 31. Januar <strong>2020</strong> an die<br />

IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen einzureichen.<br />

Weitere Informationen unter<br />

www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4582302<br />

Mehr Familienunternehmen im Land<br />

Positive Nachrichten im 30. Jahr der deutschen<br />

Einheit: In Sachsen-Anhalt gibt es wieder<br />

eine lebendige Landschaft an Familienunternehmen.<br />

92 Prozent der Firmen hier befinden<br />

sich in Familienhand. Gleiches gilt auch für<br />

Ostdeutschland insgesamt. Im Westen dagegen<br />

sind es 89 Prozent. Ebenso bemerkenswert:<br />

Anteil der Familienunternehmen in %<br />

familienkontrollierte Unternehmen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

eigentümergeführte Familienunternehmen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

familienkontrollierte Unternehmen<br />

eigentümergeführte Familienunternehmen<br />

Ostdeutschland ohne Berlin<br />

familienkontrollierte Unternehmen<br />

eigentümergeführte Familienunternehmen<br />

Westdeutschland<br />

Unter den ostdeutschen Betrieben finden sich<br />

wichtige große Firmen. In Sachsen-Anhalt zählen<br />

vier Familienunternehmen zu den größten<br />

500 in Deutschland. Ihren Umsatz haben sie<br />

zwischen 2007 und 2016 um 130 Prozent gesteigert,<br />

die Beschäftigung um 196 Prozent.<br />

Die TOP500 insgesamt kommen auf ein<br />

Beschäftigungsplus von<br />

92<br />

89<br />

92<br />

89<br />

89<br />

86<br />

Quelle: Stiftung Familienunternehmen<br />

27 Prozent und ein Umsatzwachstum<br />

von 36 Prozent.<br />

Dies sind die Ergebnisse<br />

aus zwei Studien der<br />

Stiftung Familienunternehmen.<br />

Darin hat sie erstmals<br />

die Bedeutung familiengeführter<br />

Firmen in den neuen<br />

Bundesländern umfassend<br />

untersucht.<br />

Mehr Informationen unter<br />

www.familienunternehmen.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 7


8<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Ausgezeichneter Umweltschutz<br />

Beste Azubis geehrt<br />

Feierliche Urkundenübergabe für ausgezeichneten<br />

Umweltschutz: Die Schraubenwerk<br />

Zerbst GmbH erfüllt bereits seit 20 Jahren die<br />

Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem<br />

nach der europäischen EMAS-Verordnung<br />

(Eco Management and Audit Scheme).<br />

Für dieses Engagement hat die IHK das Unternehmen<br />

anlässlich der Festveranstaltung zum<br />

20-jährigen Bestehen der Umweltallianz<br />

Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Reinhard<br />

Schröter, stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK<br />

(l.), überreichte die Urkunde an Eckhard<br />

Schmidt, Geschäftsführer der Schraubenwerk<br />

Zerbst GmbH.<br />

Starke Leistung bringt Erfolg: Der 29-jährige Verkäufer<br />

Benjamin Derp (hier im Bild mit Berufsschullehrerin<br />

Katrin Szeguhn) war 2019 der beste Azubi im südlichen<br />

Sachsen-Anhalt. Ausgebildet im Edeka-Center Sandra<br />

Weidauer in Halle (Saale), holte der junge Mann stolze<br />

99,5 von 100 möglichen Punkten. Für den Jahrgangsbesten<br />

stiftete die Firma Kathi Rainer Thiele GmbH wieder<br />

den mit 1.750 Euro dotierten Sonderpreis „Goldene<br />

Kathi“.<br />

Gespaltene Konjunktur: Dienstleister auf-, Industrie abwärts<br />

Der Beste der gewerblich-technischen Ausbildung, Niklas<br />

Wöhle (2. v. r., neben DOMO-Personalleiter Thomas Thielecke,<br />

3. v. r.), bekam von der Serumwerk Bernburg AG<br />

ebenfalls einen mit 1.750 Euro dotierten Sonderpreis<br />

überreicht. Dr. Jan Lukowczyk, Vorstand der Serumwerk<br />

Bernburg AG (2. v. l.), gratulierte dem Chemikanten. Ausgebildet<br />

bei der DOMO Caproleuna GmbH, erreichte er<br />

insgesamt 98 Punkte.<br />

Eine zwiespältige Botschaft haben die Unternehmen<br />

der Region in der letzten Konjunkturumfrage<br />

der IHK gesendet: Während die konsumorientierten<br />

Firmen – vor allem aus der<br />

Dienstleistungssparte – Licht sehen, steht die<br />

Saisonbereinigte Investitionsabsichten der Industrie<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

I/15 I/16 I/17 I/18 I/19<br />

Saldo aus steigenden und sinkenden Investitionsabsichten<br />

heimische Industrie weiter im Schatten. Diese<br />

treffen vor allem zusätzliche Risiken wie Protektionismus,<br />

steigende Energiekosten oder<br />

Belastungen durch den Klimaschutz. Die Unsicherheit<br />

der Branche lässt sich eindrucksvoll<br />

an den Investitionsabsichten ablesen:<br />

Erstmals seit 2015 sind die<br />

Industrieunternehmen, die stärker<br />

investieren wollen, nicht mehr<br />

in der Überzahl. Dennoch geben<br />

die IHK-Konjunkturexperten keine<br />

Alarmwarnung heraus: Der<br />

Abwärtstrend über alle Branchen<br />

hinweg dürfte sich zwar fortsetzen<br />

– aber weiterhin auf hohem<br />

Niveau. Anlass zu großer Sorge<br />

besteht nicht.<br />

Auszeichnung im Doppelpack: Die Dow Olefinverbund<br />

GmbH mit Sitz in Schkopau hatte gleich zweifachen<br />

Grund zur Freude. Ihr Azubi Simon Lehmann (hinten l.)<br />

absolvierte seine dreieinhalbjährige Berufsausbildung<br />

zum Elektroniker für Automatisierungstechnik mit Bestnoten.<br />

Damit bildete die Dow als erstes Unternehmen<br />

nun bereits zum 15. Mal Spitzenabsolventen aus und<br />

erhielt dafür eine Sonderurkunde. Carlo De Smet, Standortleiter<br />

in Böhlen (l.) nahm diese von IHK-Vizepräsident<br />

Dr. Christof Günther (vorne r.) entgegen.<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 9


10<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Preise für Gründer<br />

und innovative Ideen<br />

Top-Innovationen „Made in Sachsen-Anhalt“<br />

wurden Anfang Dezember 2019 mit dem<br />

„Hugo-Junkers-Preis für Forschung und<br />

Innovation“ prämiert. Zwölf Preisträger in<br />

vier Kategorien erhielten die mit insgesamt<br />

80.000 Euro dotierten Auszeichnungen. Darunter<br />

unter anderem die WTZ Roßlau gGmbH<br />

aus Dessau-Roßlau für ihren Zero-Emission-<br />

Kreislaufmotor zur Rückverstromung von grünem<br />

Wasserstoff, die CRONIMET Envirotec<br />

GmbH aus Bitterfeld-Wolfen für ihre innovative<br />

Aufbereitungstechnologie für metallhaltige<br />

Pulver und Schlämme, die Black Magic<br />

GmbH aus Bitterfeld-Wolfen für ihr Gekrümmtes<br />

Graphen für Ultrakondensatoren sowie die<br />

TWINNER GmbH aus Halle (Saale) für ihren<br />

Digital Twinn® - Der Autoscanner der Zukunft.<br />

Mit ihrer Erfindung kann die Firma ein gesamtes<br />

Fahrzeug digitalisieren und so einen virtuellen<br />

„Zwilling“, den Twinner erstellen. Er zeigt<br />

mehr, als das bloße Auge erkennen könnte:<br />

neben Bilddaten auch technische Daten, Markierungen<br />

und Analysen. Sie ermöglichen, das<br />

Objekt aus der Ferne vollständig zu begutachten.<br />

So sind etwa Dellen oder Rost am Bildschirm<br />

ebenso erkennbar wie Reifenprofiltiefe<br />

oder Farbunterschiede im Lack.<br />

erreichte dabei Platz 1. „Er ruht sich auf seinem<br />

Erfolg nicht aus, sondern fragt sich ständig,<br />

wie er sich weiterentwickeln kann, bringt<br />

Menschen zusammen und kurbelt fast schon<br />

nebenbei den Tourismus in unserer Stadt an“,<br />

ist sich Laudator Mirko Kirschner vom <strong>Wirtschaft</strong>s-<br />

und Industrieclub Anhalt e.V. sicher.<br />

Platz 2 erhielt der Diplom-Ingenieur Kay<br />

Frömmigen für sein „KOBA Bauunternehmen“,<br />

Platz 3 ging an Victoria Bormann für ihren<br />

„Reitstall Dessau“.<br />

Auszeichnungen für innovative Unternehmensgründungen<br />

wurden auch im Saalekreis<br />

vergeben: Beim Gründer- und Unternehmertag<br />

des Saalekreises erhielt Karl Zwarg<br />

aus Mücheln mit seiner Firma Sigeltec einen<br />

der drei Gründerpreise. Spezialisiert auf Kabelverlegung,<br />

-montage und -tiefbau, ist der<br />

im Jahr 2016 ins Leben gerufene Betrieb heute<br />

ein erfolgreiches mittelständisches Familienunternehmen.<br />

Die beiden anderen Preise<br />

gingen an die Werther GmbH aus Schmirma<br />

und an die Robin Data GmbH aus Merseburg.<br />

Beim Reiner-Lemoine-Gründerpreis sahnten<br />

gleich sieben junge Firmenchefs aus Bitterfeld-Wolfen<br />

und Zerbst ab. Den mit 4.000<br />

Euro dotierten Hauptpreis gewann die auf<br />

3D-Druck spezialisierte Gesellschaft für additive<br />

Fertigung mbH. Der Sonderpreis der<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sjunioren ging an Ronny Maak,<br />

Geschäftsführer der Bitterfelder „Pizza 66“.<br />

Sein Unternehmen hatte unter anderem beim<br />

Verkauf der Pizza „Goitzsche Front“ 50 Cent<br />

aufgeschlagen und aus dem Erlös einen Jugendclub<br />

in Wolfen unterstützt. Auch die IHK<br />

Halle-Dessau stiftete einen Preis. Darüber<br />

freuen konnte sich Dennis Wronski – er hatte<br />

2018 die Maba Spezialmaschinen GmbH<br />

übernommen und richtet das Unternehmen<br />

mit seinem Team nun neu aus. Das Kerngeschäft<br />

bleibt jedoch bestehen und wird um<br />

neue Branchen erweitert.<br />

Im Twinner Space des halleschen<br />

Unternehmens TWINNER entsteht in nur<br />

120 Sekunden der digitale Zwilling eines<br />

Fahrzeuges. Das Ergebnis ist der Digital<br />

Twinn, der dem Betrachter mehr vom<br />

Fahrzeug zeigt, als das menschliche Auge<br />

erkennen kann.<br />

Was es heißt, querzudenken und damit erfolgreich<br />

zu sein, zeigen die Sieger des<br />

„Gründerpreises der Stadt Dessau-Roßlau<br />

2019“. In Zusammenarbeit mit der IHK Halle-<br />

Dessau, dem <strong>Wirtschaft</strong>s- und Industrieclub<br />

Anhalt e.V., den <strong>Wirtschaft</strong>sjunioren Dessau<br />

e.V. und der Hochschule Anhalt vergibt die<br />

Stadt Dessau-Roßlau seit 2018 diese Ehrung<br />

für herausragende Leistungen von Unternehmensgründerinnen<br />

und -gründern. Unter den<br />

eingesendeten Teilnahmeunterlagen überzeugten<br />

die Jury drei Konzepte ganz besonders:<br />

Falko Müller und seine im Bauhausstil<br />

eingerichtete Pension „Das Schlafgut Dessau“<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 11


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Zahlen - Daten - Fakten<br />

Top oder Flop?<br />

Die Stromversorgung ist – bisher – sicher, aber Fachkräfte sind rar.<br />

Beim aktuellen Standortcheck des <strong>Wirtschaft</strong>sraums Leipzig/Halle (Saale)<br />

standen diese Faktoren ganz oben auf der Plus- und Minuspunktliste der Firmen.<br />

Das Gesamtbild der Unternehmensbefragung „Standortzufriedenheit in Mitteldeutschland“<br />

ist eher grau getönt.<br />

Breitband:<br />

Mit Lowspeed durchs Funkloch<br />

Ohne Breitband geht heute im <strong>Wirtschaft</strong>sleben<br />

nicht mehr viel. Ein von Funklöchern<br />

durchsetztes Mobilfunknetz wird angesichts<br />

des Wachstums mobiler Anwendungen zunehmend<br />

zum Geschäftshindernis. Insofern<br />

nicht verwunderlich, dass die Unternehmen<br />

hier Prioritäten setzen. Die Punkte „Breitbandanbindung/Highspeed-Internet“<br />

und<br />

„Netzverfügbarkeit Mobilfunk“ sind ihnen<br />

unter allen abgefragten Standortfaktoren die<br />

wichtigsten. Der Status quo ist jedoch nicht<br />

zufriedenstellend.<br />

Die Unternehmensbefragung „Standortzufriedenheit<br />

in Mitteldeutschland“<br />

wurde im Sommer 2019 von den<br />

Industrie- und Handelskammern sowie<br />

den Handwerkskammern aus Leipzig<br />

und Halle (Saale) in 26 größeren Städten<br />

des <strong>Wirtschaft</strong>sraums durchgeführt.<br />

1.396 Firmen mit insgesamt mehr als<br />

37.000 Beschäftigten nahmen teil. Sie<br />

gewichteten 48 Standortfaktoren hinsichtlich<br />

Relevanz und Zufriedenheit. Die<br />

Daten wurden für die Kernregion, für die<br />

Teilregionen Halle-Dessau und Leipzig<br />

sowie für einzelne Städte ausgewertet.<br />

Die Diskrepanz zwischen Wichtigkeit (W)<br />

und Zufriedenheit (Z) kann über eine<br />

Verhältnisrechnung ermittelt werden:<br />

Wie zufrieden sind die Unternehmer bei<br />

den wichtigen Standortfaktoren<br />

(Diskrepanz-Index D=Z x 100/W). Je<br />

kleiner der berechnete Verhältniswert<br />

ausfällt, desto größer ist demnach die<br />

Diskrepanz.<br />

www.halle.ihk.de,<br />

Dok.-Nr. 4635756<br />

Beim Breitband sind die Betriebe „eher unzufrieden“,<br />

beim Mobilfunk zwar „eher zufrieden“<br />

– doch ländliche Gebiete wurden nicht<br />

gefragt und von Top-Werten kann auch hier<br />

keine Rede sein.<br />

Standortvorzüge in Mitteldeutschland<br />

Stromversorgung:<br />

Sicherheit top, Preise flop<br />

Die Versorgungssicherheit bei Strom liegt in<br />

der Rangliste der wichtigsten Standortfaktoren<br />

an dritter Stelle. Kein Wunder, da es in<br />

der Region zahlreiche energieintensive Industrieunternehmen<br />

gibt. In dieser Hinsicht<br />

haben die befragten Firmen derzeit nichts zu<br />

meckern: Als einzige Einflussgröße unter allen<br />

48 untersuchten Faktoren erhielt die Sicherheit<br />

der Stromversorgung das Prädikat<br />

„sehr zufrieden“. Verärgert blicken die Betriebe<br />

dagegen auf die Stromrechnung. Mit den<br />

Strompreisen zeigen sie sich im Durchschnitt<br />

„eher unzufrieden“, am wenigsten zufrieden<br />

sind Industrie und Gastgewerbe. Somit finden<br />

sich die Stromentgelte sogar in den Top<br />

10 der Verdrossenheit wieder, ähnlich wie die<br />

für Gas übrigens.<br />

Arbeits- und Fachkräfte:<br />

Mangelwirtschaft<br />

Hypothek für den <strong>Wirtschaft</strong>sstandort: Die<br />

Top-Plätze in Sachen Unzufriedenheit belegen<br />

die fehlenden Facharbeiter und Meister,<br />

gefolgt von Auszubildenden. Sogar die mangelnde<br />

Verfügbarkeit von Hilfskräften rückt<br />

in die „Hitliste“ der zehn Standortfaktoren<br />

vor, die den größten Unmut erzeugen. Besonders<br />

für das Gastgewerbe ist dieser Punkt<br />

Bei diesen Standortfaktoren ist die Diskrepanz zwischen Wichtigkeit und Zufriedenheit am geringsten und damit der<br />

Diskrepanz-Index hoch.<br />

Naherholungsmöglichkeiten<br />

99,7<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

Erreichbarkeit<br />

der Stadtverwaltung<br />

96,7<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

Einkaufsmöglichkeiten<br />

96,5<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

Versorgungssicherheit<br />

bei Strom<br />

Freizeit-, Kulturund<br />

Sportmöglichkeiten<br />

94,2<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

92,9<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

12<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Nur „geht so“<br />

wichtig. Aber auch mit der Verfügbarkeit von<br />

Hochschulabsolventen sind die Unternehmen<br />

insgesamt eher unzufrieden.<br />

Abgaben, Steuern, Gebühren:<br />

Drückende Last<br />

Künftige Hausaufgaben für Kommunen liegen<br />

in der Minimierung der direkten finanziellen<br />

Belastung von Unternehmen durch Steuern,<br />

Gebühren und Abgaben – zumindest, wenn<br />

der Standort attraktiv bleiben soll. Denn unter<br />

den Top 10 der Standortfaktoren mit der<br />

größten Unzufriedenheit bei mitteldeutschen<br />

Firmen und Betrieben besetzen die Höhe der<br />

Gewerbe- und die der Grundsteuern (jeweils<br />

Hebesätze) Platz 3 und 4. Die Gebühren für<br />

Wasser und Abwasser haben es auf Platz 7<br />

„geschafft“. Besonders bedeutsam ist dieser<br />

Steht bisher für Versorgungssicherheit<br />

beim Strom: das Kraftwerk in Schkopau.<br />

Faktor für das Gastgewerbe – ähnlich wie die<br />

Abfallgebühren übrigens, die auch nicht gerade<br />

flächendeckend für zufriedene Mienen<br />

sorgen. Nebenbei: Luft nach oben gibt es<br />

ebenso bei den kommunalen Angeboten zur<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sförderung – die liegen auf Platz 5<br />

der „Unzufriedenheits-Charts“.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Standortpolitik<br />

Danny Bieräugel<br />

Tel. 0345 2126-236<br />

dbieraeuge@halle.ihk.de<br />

Standortmängel in Mitteldeutschland<br />

Bei diesen Standortfaktoren ist die Diskrepanz zwischen Wichtigkeit und Zufriedenheit am größten und damit<br />

der Diskrepanz-Index niedrig.<br />

Breitbandanbindung/<br />

Highspeed-Internet<br />

Verfügbarkeit von<br />

Facharbeitern/Meistern<br />

Höhe der Gewerbesteuer<br />

(Hebesatz)<br />

66,3<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

66,7<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

Strompreise<br />

70,0<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

Allgemeine Sicherheit,<br />

Ordnung und Sauberkeit<br />

65,6<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

72,7<br />

Diskrepanz-Index in %<br />

„Geht so“ könnte man das Ergebnis der<br />

letztjährigen Standortanalyse zusammenfassen.<br />

Zum dritten Mal nach 2009<br />

und 2014 wurden Unternehmen im <strong>Wirtschaft</strong>sraum<br />

Leipzig/Halle (Saale) befragt.<br />

Von 48 untersuchten Einflussgrößen lagen<br />

im Ranking der wichtigsten Standortfaktoren<br />

die Breitbandanbindung sowie<br />

die Netzverfügbarkeit des Mobilfunks<br />

vorn, gefolgt von der Versorgungssicherheit<br />

bei Strom und der allgemeinen Sicherheit,<br />

Ordnung und Sauberkeit. Auf<br />

der Zufriedenheitsskala sieht die Reihenfolge<br />

etwas anders aus.<br />

Besonders bedenklich: Insgesamt sind<br />

die durchschnittlichen Zufriedenheitswerte<br />

gegenüber 2014 eher gesunken –<br />

zumindest bei den 34 Standortfaktoren,<br />

die damals bereits abgefragt wurden und<br />

somit direkt vergleichbar sind. Lediglich<br />

bei etwa einem Fünftel dieser Aspekte<br />

gab es (meist nur kleine) Verbesserungen.<br />

Dies betrifft insbesondere Einkaufs-, Naherholungs-<br />

und Freizeitmöglichkeiten.<br />

Auch harte Faktoren wie Gas- und Strompreise<br />

sowie Wasser- und Abwassergebühren<br />

konnten sich in der Zufriedenheitswertung<br />

steigern – jedoch von niedrigem<br />

Ausgangsniveau.<br />

Das Gesamturteil über diese kostenrelevanten<br />

Punkte lautet trotzdem „eher unzufrieden“.<br />

Bei fast einem Drittel der vergleichbaren<br />

Gesichtspunkte sind teils<br />

deutliche Verschlechterungen zu verzeichnen,<br />

darunter bei der Verfügbarkeit<br />

von Facharbeitern oder Meistern und von<br />

Auszubildenden sowie beim Highspeed-<br />

Internet und den Kaufpreisen für Gewerbeflächen<br />

und -immobilien. Auch wenn<br />

im Durchschnitt kein Standortfaktor mit<br />

„sehr unzufrieden“ bewertet wurde – bis<br />

zur nächsten Umfrage sollte sich hier etwas<br />

bewegen.<br />

Klar ist: „Geht so“ reicht nicht im<br />

Standortwettbewerb.<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 13


WIRTSCHAFT & REGION<br />

14<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

fachkräfte<br />

Azubis finden und binden<br />

Auch wenn die im Star Park Halle ansässige ARTiBack GmbH erst seit<br />

August 2018 Lehrlinge ausbildet, ist ihr von der IHK bereits im Dezember 2019<br />

das Gütesiegel „Top-Ausbildungsbetrieb“ verliehen worden.<br />

Wie man solch einer wird? „All unsere Maßnahmen<br />

lassen sich unter dem vielzitierten<br />

Motto ,Fordern und Fördern’ zusammenfassen“,<br />

unterstreicht der Geschäftsführer des<br />

Tiefkühlbackwarenherstellers, Marc Michael<br />

Saam. Exemplarisch dafür steht das jüngste<br />

interdisziplinäre Projekt aller fünf Azubis des<br />

90-Mann-Unternehmens – die Entwicklung,<br />

Herstellung und Auslieferung einer Jahresendgabe<br />

für Geschäftspartner – in Form eines<br />

leckeren Baumkuchens.<br />

Einfach mal machen<br />

„Unser Azubi zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik<br />

hat sich um Teig und Rezeptur gekümmert;<br />

die Mechatronikerlehrlinge haben<br />

ein geeignetes Backgerät – einen umfunktionierten<br />

Dönergrill – gebaut und unsere angehenden<br />

Kaufleute Verpackungsgestaltung<br />

und Versand übernommen“, schildert Personalleiterin<br />

Isabel Müller. Und Marc Michael<br />

Saam betont: „Wir wollen die jungen Leute<br />

früh in Verantwortung bringen, geben also<br />

eine Aufgabe vor und sagen dann: ,Macht<br />

mal!‘ – in dem Sinn, dass sie ihre eigene<br />

Kompetenz und Kreativität frei entfalten<br />

können.“<br />

Rücksprache mit Berufsschule<br />

„Fordern und Fördern heißt für uns auch, regelmäßig<br />

Rücksprache mit der Berufsschule zu<br />

halten, um Probleme frühzeitig zu identifizieren.<br />

Wir haben etwa einen Mechatronikerlehrling,<br />

der 2016 als Flüchtling aus Somalia gekommen<br />

ist und trotz eines super Realschulabschlusses<br />

jetzt ein paar Schwierigkeiten mit<br />

der Fachsprache und Lücken in Physik hat.<br />

Durch ausbildungsbegleitende Hilfen wollen<br />

wir dem zügig beikommen“, so Isabel Müller.<br />

„Indem wir uns kümmern, vermitteln wir dem<br />

Azubi auch: Du bist uns wichtig!“<br />

Azubis rekrutieren selbst<br />

„Wir halten die Hierarchien bewusst flach und<br />

wollen in jeder Hinsicht nahbar sein“, hebt<br />

Geschäftsführer Saam hervor – ein Aspekt,<br />

der sich auch bei der Rekrutierung von Berufsnachwuchs<br />

niederschlägt. Diese nämlich<br />

übernehmen federführend die Azubis selbst.<br />

„Lehrling Tizian Pontow und unser Mitarbeiter<br />

Produktentwicklung, Tim Eichhorn, drehen<br />

per Smartphone kleine Videoclips über ihr Tun<br />

bei ARTiBack, die wir auf den Social-Media-<br />

Kanälen ausspielen und auf Berufsmessen<br />

zeigen“, erzählt Saam.<br />

Klare Perspektive geben<br />

Um die Azubis ans Unternehmen zu binden,<br />

sei es zudem entscheidend, ihnen eine klare<br />

Perspektive anzubieten: „Unsere Lehrlinge im<br />

zweiten Lehrjahr, die beide vorzeitig und mit<br />

Top-Noten abschließen werden, haben bereits<br />

jetzt ihren Anschlussvertrag in der Tasche<br />

und können von Extras wie Zuschuss zur<br />

eigenen Mobilität oder für das Fitnessstudio<br />

profitieren. Wer sich wohlfühlt, der bleibt“,<br />

bekräftigt Saam.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Dr. Simone Danek<br />

Tel. 0345 2126-346<br />

sdanek@halle.ihk.de<br />

Brillante Berufsausbildung in 20 Betrieben<br />

Mit dem Gütesiegel „Top-Ausbildungsbetrieb<br />

2019“ können 20 Unternehmen aus dem südlichen<br />

Sachsen-Anhalt um junge Nachwuchskräfte werben.<br />

Die IHK verlieh ihnen Mitte Dezember 2019<br />

die gleichnamige Auszeichnung und würdigt damit<br />

die herausragende Ausbildungsqualität der<br />

Firmen.<br />

Top-Ausbildungsbetriebe 2019<br />

Landkreis Anhalt-Bitterfeld<br />

Köthen Energie GmbH<br />

Hans Abel GmbH & Co. KG, Betonwerk Köthen<br />

Heraeus Quarzglas Bitterfeld GmbH & Co. KG,<br />

Bitterfeld-Wolfen<br />

Burgenlandkreis<br />

OPTERRA Zement GmbH & Co. KG, Werk Karsdorf<br />

Dessau-Roßlau<br />

DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Dessau-Roßlau<br />

Halle (Saale)<br />

Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt (SLV)<br />

Halle GmbH<br />

ARTiBack GmbH, Halle (Saale)<br />

KSB SE & Co. KGaA, Halle (Saale)<br />

SONOTEC GmbH, Halle (Saale)<br />

Bauer Elektroanlagen GmbH Halle<br />

Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

Bender GmbH & Co.KG, Gerbstedt<br />

Fertigungscenter für Elektrische Anlagen (FEAG)<br />

Sangerhausen GmbH<br />

Sparkasse Mansfeld-Südharz, Lutherstadt Eisleben<br />

Landkreis Wittenberg<br />

Füngers Feinkost GmbH & Co. KG, Oranienbaum-<br />

Wörlitz<br />

Feldbinder Spezialfahrzeugwerke GmbH,<br />

Lutherstadt Wittenberg<br />

Saalekreis<br />

MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in<br />

Mitteldeutschland mbH, Merseburg<br />

EDEKA Minden-Hannover Logistik Service GmbH,<br />

Landsberg<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> Netzgesellschaft Strom mbH,<br />

Kabelsketal<br />

Salzlandkreis<br />

Exte GmbH, Nienburg (Saale)<br />

Pöttinger Deutschland GmbH, Bernburg (Saale)<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 15


WIRTSCHAFT & REGION<br />

IM FOKUS: tourismus<br />

Gartenträume<br />

locken Touristen<br />

Die rund 50 historischen Gärten und Parks entlang der Route „Gartenträume –<br />

Historische Parks in Sachsen-Anhalt“ sind ein Anziehungspunkt für Touristen und<br />

damit ein <strong>Wirtschaft</strong>sfaktor für die Region. Im 20. Gründungsjahr des gleichnamigen<br />

Netzwerks sprach die „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ mit Sprecherin<br />

Felicitas Remmert über die touristische Weiterentwicklung der Gartenanlagen.<br />

„<br />

Parks und Gärten stehen<br />

für Erholung, Natur, Kultur,<br />

Inspiration, Kreativität,<br />

Begegnung und Gesundheit.<br />

Mit einem Wort: Lebensqualität.“<br />

Felicitas Remmert<br />

Gartenträume – Historische Parks<br />

in Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Welche Bedeutung haben die Gartenanlagen<br />

für die Region?<br />

Remmert: Parks und Gärten stehen für Erholung,<br />

Natur, Kultur, Inspiration, Kreativität,<br />

Begegnung und Gesundheit. Mit einem Wort:<br />

Lebensqualität. Zudem haben sie ein uneingeschränkt<br />

positives Image. Als „weiche“<br />

Standortfaktoren sind sie deswegen enorm<br />

wichtig.<br />

Welches Anliegen verfolgt Ihr Netzwerk?<br />

Remmert: Uns geht es um die denkmalrechtliche<br />

Wiederherstellung und den Erhalt<br />

der Gartenkunstwerke und ihre Entwicklung<br />

als historisch authentische, attraktive touristische<br />

Orte.<br />

Wie wollen Sie künftig noch mehr Besucher<br />

für die zahlreichen Gartenanlagen<br />

gewinnen?<br />

Remmert: Wir werden unser Jubiläum <strong>2020</strong><br />

als Festjahr nutzen, um das gartentouristische<br />

Angebot Sachsen-Anhalts vor allem überregional<br />

noch bekannter zu machen. Dazu setzt<br />

die Investitions- und Marketinggesellschaft<br />

Sachsen-Anhalt mbH vielfältige Marketingmaßnahmen<br />

um, wie zum Beispiel Medienkooperationen<br />

mit dem MDR, den Tageszeitungen<br />

im Land oder dem BURDA-Verlag (u.a.<br />

Zeitschrift „Mein schöner Garten“). Hinzu<br />

kommen Außenwerbung sowie Videos in Einkaufszentren<br />

und Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt<br />

und in den umliegenden Bundesländern.<br />

Die Tourismusverbände und viele weitere Partner<br />

im Land beteiligen sich ebenfalls mit Marketingaktionen.<br />

Alles geschieht unter dem<br />

Motto „Gartenträume genießen, Gartenträume<br />

erleben, Gartenträume selber machen“.<br />

Wie bringt sich das Netzwerk Gartenträume<br />

dabei ein?<br />

Remmert: Die Mitglieder und Partner unseres<br />

Vereins haben die Strategie für das Fest-<br />

16<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Parkführung im Georgengarten Dessau<br />

jahr <strong>2020</strong> konzipiert. Als Verein koordinieren<br />

wir die Aktivitäten und motivieren unsere<br />

Mitglieder, attraktive Angebote zu entwickeln.<br />

Wir sind beispielsweise für Gemeinschaftsaktionen<br />

wie den Gartenträume-Picknicktag<br />

verantwortlich, betreiben intensive Öffentlichkeitsarbeit<br />

und beteiligen uns an übergreifenden<br />

Angeboten wie der Gartenträume-<br />

Ausstellung auf Schloss Wernigerode.<br />

Auf welche Höhepunkte können sich die Besucher<br />

im Jubiläumsjahr außerdem freuen?<br />

Remmert: Der Startschuss für die Festsaison<br />

fällt am 21. und 22. März beim Frühlingserwachen<br />

in Wörlitz. In den Sommermonaten locken<br />

vielfältige Musikereignisse in die Gärten,<br />

darunter der „MDR Musiksommer Gartenträume“,<br />

der Gartenreichsommer im Gartenreich<br />

Dessau-Wörlitz oder die Sommersinfonie „Mit<br />

Pomp und Gloria“ am 30. August im Schlosspark<br />

Moritzburg Zeitz. Am 19. Juli heißt es:<br />

Picknickkörbe packen – für den „Gartenträume-Picknicktag“.<br />

Eindrucksvolle Erlebnisse<br />

werden die Parkfeste schaffen – vom Rosenabend<br />

im Kurpark Bad Schmiedeberg am<br />

19. Juni über die „Romantische Nacht“ im<br />

Kloster Drübeck am 1. August bis zur „Nacht<br />

der 1.000 Lichter“ im Europa-Rosarium Sangerhausen<br />

am 8. August. Wer Tipps für das<br />

Gärtnern mitnehmen oder bei der Parkpflege<br />

helfen möchte, ist bei den Workshops in den<br />

Klostergärten Michaelstein, bei Seminaren der<br />

Sangerhäuser Rosenschule sowie bei kleinen<br />

und großen Parkseminaren genau richtig. Unbedingt<br />

empfehlenswert: Noch bis zum 3. Mai<br />

ist auf Schloss Wernigerode die Ausstellung<br />

„Leidenschaft für Schönheit – Gartenträume<br />

in Sachsen-Anhalt“ zu sehen.<br />

Die Fragen stellten Isabel Reimann und Daniela Wiesner.<br />

Gartenträume – Historische Parks<br />

in Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Felicitas Remmert<br />

Tessenowstraße 3, 39114 Magdeburg<br />

Tel. 0391 5934 254<br />

www.gartentraeume-sachsen-anhalt.de<br />

Im Jahr 2000 initiierte das Land Sachsen-Anhalt<br />

ein bisher einzigartiges Vorhaben:<br />

Stellvertretend für die rund<br />

1.000 Gartendenkmale im Land wurden<br />

die 50 schönsten und bedeutsamsten<br />

Parkanlagen ausgewählt und im touristisch-denkmalpflegerischen<br />

Netzwerk<br />

sowie dem gleichnamigen Verein „Gartenträume<br />

– Historische Parks in Sachsen-Anhalt“<br />

zusammengefasst. Ziel ist<br />

es, die teilweise in Vergessenheit geratenen<br />

Anlagen einer breiten Öffentlichkeit<br />

bekannt zu machen – dazu zählen unter<br />

anderem das Dessau-Wörlitzer Gartenreich,<br />

das Europa-Rosarium in Sangerhausen<br />

oder der Schlosspark Dieskau.<br />

Fast überall können die Besucher nicht<br />

nur flanieren und im<br />

Grünen picknicken,<br />

sondern ebenso Veranstaltungen<br />

wie<br />

Pflanzenmärkte, Lichterfeste<br />

oder Konzerte<br />

erleben.<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 17


Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />

Finanzierungshilfen<br />

für Unternehmen<br />

Ob Neugründung, Unternehmenserweiterung oder Markteintritt – ohne<br />

ausreichendes Kapital läuft jedes neue Vorhaben Gefahr, verlustreich zu scheitern.<br />

Aber gerade Existenzgründer oder kleine und mittlere Unternehmen verfügen nur<br />

selten über ein entsprechend großes finanzielles Polster. Daher spielt die<br />

Kapitalbeschaffung bei Investitionsvorhaben in der Regel eine bedeutende<br />

Rolle. Doch welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es – und wofür?<br />

Förderbanken unterstützen<br />

Neben dem klassischen Bankkredit können Firmen auch<br />

geförderte Darlehen nutzen. Sie erlauben es, mit relativ<br />

wenig Eigenkapital auch größere Investitionen zu stemmen.<br />

Sowohl die Förderbank des Bundes als auch die<br />

KfW-Bankengruppe und die Investitionsbank Sachsen-<br />

Anhalt (IB) bieten eine Reihe von Förderkrediten an, die<br />

fast für jede Unternehmens- und Finanzierungssituation<br />

individuelle Lösungen ermöglichen. Des Weiteren können<br />

in vielen Fällen Fördermittel, das heißt nichtrückzahlbare<br />

Zuschüsse, beantragt werden.<br />

Förderfähige Vorhaben<br />

Aber was lässt sich eigentlich alles fördern? Grundsätzlich<br />

förderbar sind Investitionen in gewerbliche Immobilien,<br />

Maschinen und Anlagen, Innovationen und Digitalisierungsvorhaben<br />

sowie Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen,<br />

Energieeffizienz und Modernisierungen.<br />

Zudem können Existenzgründer in der Anlaufphase Unterstützung<br />

zum Lebensunterhalt erhalten. Es gibt Zuschüsse<br />

für Unternehmensberatungen, Schulungen und<br />

Weiterbildungen für Arbeitnehmer, Beihilfen zur Markterschließung<br />

und zur Beteiligung an Messen. Auch wenn<br />

Unternehmen Langzeitarbeitslose einstellen, bekommen<br />

sie finanzielle Hilfe zur allmählichen Wiedereingliederung<br />

in den Arbeitsprozess. Dies ist jedoch nur ein Ausschnitt<br />

– die gesamte Fördervielfalt lässt sich hier nicht umfänglich<br />

abbilden.<br />

Hilfe im Förderdschungel<br />

Doch wo gibt es eine Übersicht und weiterführende<br />

Hilfe? Tatsächlich ist der Förderdschungel für Existengründer<br />

und mittelständische Unternehmer kaum zu durchschauen.<br />

Zwar bietet die Förderdatenbank des Bundes<br />

(www.foerderdatenbank.de) verschiedene Recherchemöglichkeiten<br />

an. Doch die Nutzer sehen sich hier mit einer<br />

Suche in über 1.000 Förderprogrammen von Bund, Ländern<br />

und Europäischer Union konfrontiert. Daher ist es ratsam,<br />

sich von erfahrenen Beratern unterstützen zu lassen, um die<br />

in Frage kommenden Programme sinnvoll einzugrenzen.<br />

Die Ansprechpartner der IHK sind auf verschiedene<br />

Bereiche spezialisiert.<br />

Existenzgründungs- und Beratungsförderung:<br />

Jana Bieräugel, Jörg Prochner<br />

Messeförderung: Anja Klepzig<br />

Weiterbildungs- und Qualifizierungsförderung:<br />

Sabine Krüger<br />

Innovationsförderung, Forschung und Entwicklung,<br />

Digitalisierung: Dr. Sophie Kühling<br />

Finanzierungen, Bürgschaften,<br />

Wachstumsförderung, Arbeitsförderung:<br />

Achim Schaarschmidt<br />

Exportförderung: Ralph Seydel<br />

Energieeffizienz und Umweltschutz:<br />

Silvana Theis<br />

Grundsätzlich<br />

förderbar sind<br />

Investitionen in<br />

gewerbliche<br />

Immobilien,<br />

Maschinen und<br />

Anlagen, Innovationen<br />

und<br />

Digitalisierungsvorhaben<br />

sowie<br />

Investitionen in<br />

Umweltschutzmaßnahmen,<br />

Energieeffizienz<br />

und Modernisierungen.<br />

18<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Fördermittelarten<br />

Zuschüsse<br />

Zuschüsse sind nicht rückzahlbare finanzielle Zuwendungen<br />

ohne Gegenleistung. Zuschüsse können sowohl für<br />

Investitionsvorhaben als auch für Innovationsvorhaben<br />

gewährt werden.<br />

Darlehen<br />

Darlehen sind kurz- oder mittelfristige Kredite mit Sonderkonditionen<br />

und/oder rentablen Zinssätzen.<br />

Öffentliche Beteiligungen<br />

Öffentliche Beteiligungen dienen grundlegend der Kapitalbeschaffung<br />

und Erhöhung der Eigenkapitalquote.<br />

Diese stillen oder offenen Beteiligungen zeichnen sich<br />

insbesondere durch festgelegte Beteiligungszeiträume zu<br />

günstigen Konditionen aus.<br />

Öffentliche Bürgschaften<br />

Öffentliche Bürgschaften dienen dazu, ein Finanzierungsvorhaben<br />

abzusichern, bei dem eine öffentliche Institution<br />

als Bürge auftritt. Eine Bürgschaft ist ein Sicherheitenersatz<br />

zur Reduzierung des Ausfallrisikos der Hausbank.<br />

Förderbereiche<br />

Wachstum<br />

Wachstumsfinanzierung durch Fördermittel für<br />

- den Erwerb gewerblicher Immobilien<br />

- den Erwerb von Maschinen und Anlagen<br />

- Baumaßnahmen (Erweiterungen, Renovierungen etc.)<br />

- Tourismusförderung/Hotellerie<br />

Innovation<br />

Innovationsförderung auf allen Ebenen einschließlich<br />

Patentierung und Markteinführung<br />

Umweltschutz<br />

Vor dem Hintergrund des Umweltschutzes und des nachhaltigen<br />

<strong>Wirtschaft</strong>ens gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten.<br />

Viele Investitionen sind durch neuere Technologien<br />

umweltfreundlicher und daher auch als Umweltschutzinvestition<br />

förderfähig.<br />

Sonstige Förderbereiche<br />

Existenzgründungen, Beratung und Schulungen, Digitalisierung,<br />

Marketing/Messebeteiligungen, Arbeitsplätze,<br />

Modernisierung, Export, Land- und Forstwirtschaft<br />

Mehr Platz für große<br />

Laborgeräte und<br />

geräumigere Büros für das<br />

Personal: Mit Unterstützung<br />

durch das Förderprogramm<br />

„Forschung<br />

Ausstatten“ mit Mitteln aus<br />

dem Europäischen Fonds<br />

für regionale Entwicklung<br />

(EFRE) hat das Institut für<br />

Kunststofftechnologie und<br />

-recycling am Standort<br />

Weißandt-Gölzau im<br />

Landkreis Anhalt-Bitterfeld<br />

ein neues Gebäude<br />

errichtet.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Starthilfe und<br />

Unternehmensförderung<br />

Achim Schaarschmidt<br />

Tel. 0345 2126-272<br />

aschaarsch@halle.ihk.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 19


20<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />

Interessenvertretung bei EU-Förderung<br />

Sachsen-Anhalt gehört im EU-weiten Vergleich eher zu den wirtschaftlich<br />

schwächeren Regionen. Daher erhält das Land Jahr für Jahr substanzielle<br />

Zuschüsse aus dem EU-Haushalt, die in geeignete Förderprojekte fließen sollen.<br />

Die IHK nimmt als Interessenvertreterin der regionalen <strong>Wirtschaft</strong> Einfluss auf die<br />

Mittelvergabe.<br />

Dies ist insofern dringend geboten, als es nach wie vor<br />

erhebliche Defizite gibt:<br />

• Einerseits bei der Passgenauigkeit und Flexibilität der<br />

Förderung, andererseits beim bürokratischen Aufwand,<br />

der aufgrund der umfangreichen Regelungen von EU<br />

und Bundesländern beim Fördermittelempfänger ankommt.<br />

• Leider führt die Komplexität der Förderung bisweilen<br />

dazu, dass die Fördermittelgeber Programme bevorzugen,<br />

bei denen eine möglichst schnelle Mittelausgabe<br />

gewährleistet werden kann – anstatt die mit der Förderung<br />

erreichten Effekte in den Blick zu nehmen. So<br />

erscheint es beispielsweise häufig sinnvoller, die Mittel<br />

direkt an öffentliche Stellen zu geben, anstatt sie in<br />

Unternehmensinvestitionen zu lenken, auch wenn<br />

diese langfristig eher geeignet wären, das eigentliche<br />

Ziel der Förderung – die Angleichung der <strong>Wirtschaft</strong>skraft<br />

– zu erreichen.<br />

IHK im Dialog<br />

Die Frage, welche Projekte in einem Bundesland in welcher Höhe und<br />

unter welchen Voraussetzungen gefördert werden sollen, ist Inhalt breiter<br />

gesellschaftlicher Diskussionen. In Zeiten ohnehin knapper Landeshaushaltsmittel<br />

gewinnen die Fördergelder der EU hier zunehmend an<br />

Attraktivität und Bedeutung. Um der Stimme der <strong>Wirtschaft</strong> in diesen<br />

Diskussionen Gehör zu verschaffen, engagieren sich die Industrie- und<br />

Handelskammern (IHKn) in den Steuerungsgremien, die auf Landesebene<br />

ins Leben gerufen wurden, um die Mittelvergabe zu begleiten.<br />

Aber auch über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)<br />

beteiligen sich die IHKn am Meinungsbildungsprozess und stehen vor allem<br />

mit den EU-Institutionen im Austausch. Nicht nur in diesen Themenfeldern<br />

gilt es derzeit, mit den europäischen Institutionen in den Dialog<br />

zu treten. Denn die Verhandlungen über den EU-Haushalt für die Jahre<br />

2021 bis 2027, von dem letztlich auch die EU-Förderaktivitäten abhängen,<br />

sind gerade in vollem Gange. Sie werden unmittelbare Auswirkungen auf<br />

die öffentlichen Investitionen auch in Sachsen-Anhalt haben.<br />

• Hinzu kommt, dass die EU den Regionen mittlerweile<br />

ein enges thematisches Korsett verpasst, welches die<br />

Prioritätensetzung auf Landesebene im Grunde vorgibt.<br />

Dabei können die Regionen nicht mehr selbst entscheiden,<br />

welche Förderschwerpunkte aufgrund der Situation<br />

vor Ort wichtig und zielführend wären.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Standortpolitik<br />

Hendrik Senkbeil<br />

Tel. 0345 2126-255<br />

hsenkbeil@halle.ihk.de<br />

Smarte Lösungen für die<br />

digitale Baustelle: Mit ihrem mit<br />

Mitteln aus dem Europäischen<br />

Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE) geförderten Forschungsprojekt<br />

erwecken Andrea<br />

Urbansky vom Fraunhofer IFF<br />

und Thomas Müller von der<br />

Cosmo Consult TIC GmbH<br />

die industriell vernetzte<br />

Baustelle zum Leben.<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 21


Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />

Die Zukunft der Hausbank<br />

„<br />

Banking is<br />

necessary,<br />

banks are not.“<br />

Bill Gates<br />

Aufgrund verschiedener<br />

Megatrends befindet sich<br />

die gesamte Geschäftswelt<br />

im Umbruch. Die Finanzbranche<br />

reagiert zum<br />

Beispiel mit modularisierten<br />

Dienstleistungen<br />

für ihre Kunden.<br />

Alterung<br />

Millenials<br />

Schon 1994 warf Bill Gates mit dieser Aussage die Frage<br />

in den Raum, ob der digitale Wandel die Banken langfristig<br />

nicht obsolet machen werde. 15 Jahre später ist festzustellen:<br />

Banken sind nach wie vor zentrale Ansprechpartner<br />

in Finanzierungsfragen für Unternehmen jeglicher<br />

Größe – ihre Aufgaben ändern sich aber.<br />

Die privaten Banken sind dabei mit 40 Prozent Marktanteil<br />

Hauptkreditgeber des Mittelstandes in Ostdeutschland.<br />

Dieser stellt jedoch zunehmend auf digitale Geschäftsmodelle<br />

um. Gleichzeitig sind die Unternehmen<br />

bei allen wichtigen Megatrends mit am Start (siehe Grafik).<br />

Damit ändert sich auch die Erwartungshaltung an die<br />

eigene Hausbank.<br />

Die Hausbank im Umbruch<br />

So müssen etwa Bankgeschäfte heutzutage jederzeit und<br />

ortsunabhängig abgewickelt werden können.<br />

Diese veränderten Kundenbedürfnisse treiben den technischen<br />

und organisatorischen Wandel in den Banken voran.<br />

Darüber hinaus befindet sich die klassische Hausbank in<br />

einem weiteren Umbruch: Die lockere Geldpolitik der Europäischen<br />

Zentralbank (EZB) lässt die Profitabilität des<br />

klassischen Kreditgeschäfts der Banken sinken. Gleichzeitig<br />

steigen die Kosten durch ständig zunehmende regulatorische<br />

Anforderungen an die Finanzbranche. Hausbanken<br />

müssen somit in einem hochregulierten Markt hohe Digitalisierungsinvestitionen<br />

tätigen, während gleichzeitig die<br />

Profitabilität der erprobten Geschäftsmodelle durch das<br />

geldpolitische Umfeld unter Druck gesetzt wird.<br />

Infrastruktur<br />

Banken und ihre Kunden<br />

sind bei allen<br />

Megatrends<br />

mit dabei<br />

Robotik<br />

Digitalisierung<br />

Sicherheit<br />

Modularisierte Finanzdienstleistungen<br />

Die Geschäftsmodelle des Mittelstands verändern sich<br />

derzeit rasanter denn je. Von ihrer Hausbank erwarten die<br />

Unternehmer, dass diese<br />

1. Veränderungsprozesse als Finanzierungspartner aktiv<br />

begleitet und<br />

2. hierfür passgenaue Finanzierungslösungen anbietet.<br />

Die technische Antwort auf diese Anforderungen lautet<br />

Modularisierung:<br />

Die von einer Bank erbrachten<br />

Dienstleistungen werden in einzelne<br />

Module unterteilt und lassen sich so<br />

beliebig kombinieren.<br />

Dadurch müssen Banken nicht mehr jede Dienstleistung<br />

selbst erbringen. Die Integration von Drittdienstleistungen<br />

erfolgt dabei über standardisierte Schnittstellen.<br />

Somit entwickelt sich die gesamte Finanzbranche stärker<br />

zu einem komplexen Ökosystem, bestehend aus Banken<br />

und immer mehr FinTechs, die sich häufig auf hochspezialisierte<br />

Dienstleistungen fokussieren.<br />

Die Hausbank positioniert sich dabei als „Orchestrator“,<br />

der den Firmenkunden aus eigenen Angeboten und<br />

Dienstleistungen von Drittanbietern maßgeschneiderte,<br />

digitale Lösungen anbietet.<br />

Firmenkundenbetreuer bleiben Ansprechpartner<br />

Dabei bleibt die Hausbank mit ihren Firmenkundenberatern<br />

zentrale Ansprechpartnerin. Denn trotz aller Digitalisierung<br />

hat die persönliche Beratung keineswegs ausgedient.<br />

Der Kunde muss aber die Wahl haben, auf welche<br />

Art er die Leistungen seiner Bank abrufen will. Das kann<br />

ein digitales Angebot sein. Vielleicht bevorzugt er aber<br />

auch die persönliche Beratung per Telefon oder Videokonferenz.<br />

Oder er wählt den Weg in die nächstgelegene<br />

Filiale. Dank mehr Schnittstellen und integrierbarer Produkte<br />

einfacher, übersichtlicher und schneller.<br />

Achim Oelgarth<br />

Ostdeutscher Bankenverband e.V.<br />

Achim Oelgarth<br />

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied<br />

Hohenzollerndamm 187<br />

10713 Berlin<br />

Tel. 030 88 777 886<br />

www.ostbv.de<br />

22<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />

Gut vorbereitet<br />

ins Bankgespräch<br />

Die klassische Finanzierungsform für Investitionsvorhaben und den Einsatz<br />

zusätzlicher Betriebsmittel in Unternehmen ist nach wie vor der Bankkredit.<br />

Um beim Gespräch mit der Bank überzeugen zu können, ist eine gute<br />

Vorbereitung unerlässlich. Sechs Tipps für mehr Erfolg:<br />

1. Ohne Businessplan kein Bankgespräch<br />

Ein schlüssiges und gut aufbereitetes Geschäftskonzept ist<br />

Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Bankgespräch.<br />

Es ist empfehlenswert, für das Gespräch eine Zusammenfassung<br />

als Präsentationsgrundlage vorzubereiten.<br />

2. Unterlagen zusammenstellen<br />

Unternehmer sollten sich im Vorfeld bei der Bank erkundigen,<br />

welche Unterlagen für eine Finanzierung einzureichen<br />

sind. In der Regel bieten die Banken hierzu online<br />

Übersichten und Checklisten an. Bei Unsicherheiten ist es<br />

ratsam, noch einmal beim Bankberater nachzufragen. Die<br />

Unterlagen selbst sollten übersichtlich zusammengestellt<br />

und rechtzeitig mit Deckblatt sowie Inhaltsverzeichnis<br />

eingereicht werden (mindestens eine Woche vor dem Gesprächstermin)<br />

– je nach Vorgabe digital oder in einer<br />

ansprechenden Präsentationsmappe.<br />

5. Selbstbewusst auftreten<br />

Beim Bankgespräch sollte der Unternehmer als Geschäftspartner<br />

auftreten: Er bietet der Bank ein lukratives Geschäft<br />

an und kann anhand seiner Präsentation erläutern,<br />

wofür er Kapital benötigt und welchen Gewinn er aus dem<br />

Vorhaben ziehen wird. Dabei ist es vor allem wichtig, die<br />

Eckdaten des Unternehmens und des Vorhabens zu kennen<br />

und auf deren Grundlage argumentieren zu können.<br />

6. Vertrauen aufbauen<br />

Es gilt, die Bank mit kaufmännischer Kompetenz und Authentizität<br />

zu überzeugen – das heißt, realistisch zu kalkulieren,<br />

ehrlich die eigenen finanziellen Möglichkeiten<br />

Beim Bankgespräch<br />

sollte<br />

der Unternehmer<br />

als Geschäftspartner<br />

auftreten:<br />

Er bietet<br />

der Bank ein<br />

lukratives<br />

Geschäft an.<br />

3. Termin rechtzeitig vereinbaren<br />

Der Gesprächstermin mit der Bank sollte rechtzeitig vereinbart<br />

werden. Denn es braucht Zeit zwischen dem ersten<br />

Gespräch und der Auszahlung der Mittel – auch im digitalen<br />

Zeitalter. Zum einen, um gegebenenfalls nachgeforderte<br />

Unterlagen zu besorgen und nachzureichen und<br />

zum anderen, um zur Unterstützung öffentliche Finanzierungspartner<br />

mit ins Boot zu nehmen. Kreditzusagen sind<br />

oft von Gremienentscheidungen abhängig.<br />

4. Verstärkung mitnehmen<br />

Es ist möglich, einen vertrauten Berater als Unterstützung<br />

zum Bankgespräch mitzunehmen. Gesprächsinhalte und<br />

-taktik sollten im Vorfeld abgestimmt sein. Zu beachten<br />

ist: Der Unternehmer ist der Hauptansprechpartner für<br />

den Bankberater, er selbst muss über alle Details seines<br />

Vorhabens Auskunft geben können.<br />

aufzuzeigen und dabei auch auf vorhandene Risiken und<br />

Probleme zu verweisen. Der Bankberater sollte genügend<br />

Spielraum zum Nachfragen erhalten. Es ist angeraten, auf<br />

seine Einwände einzugehen und dessen Hinweise aufzunehmen.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Starthilfe und<br />

Unternehmensförderung<br />

Achim Schaarschmidt<br />

Tel. 0345 2126-272<br />

aschaarsch@halle.ihk.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 23


Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />

Förderprogramme erfolgreich genutzt<br />

Für Unternehmen gibt es viele Förderprogramme, die dabei helfen zu investieren.<br />

Doch nicht immer werden sie in Anspruch genommen – teils aus Unkenntnis,<br />

teils wegen des bürokratischen Aufwands. Dass es sich aber letztlich lohnt,<br />

zeigt das Beispiel von DIE FRISCHEMANUFAKTUR aus Halle (Saale).<br />

Unternehmensabläufe digitalisiert<br />

Das 2017 in München gegründete und seit August 2018<br />

im TGZ Halle ansässige Start-up, das durch ein spezielles<br />

Verfahren haltbar gemachte Obstsalate vertreibt, hat bereits<br />

mehrere von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt<br />

(IB) aufgelegte Förderprogramme in Anspruch genommen<br />

– „Innovationsassistent“, „Forschung und Entwicklung“<br />

sowie „Sachsen-Anhalt DIGITAL“. „Im Zuge des Unternehmensaufbaus<br />

habe ich mich auf der IB-Homepage und in<br />

mehreren Telefonaten mit den IB-Beratern informiert,<br />

welche Förderinstrumente zu unseren Themen passen und<br />

was bei der Antragstellung zu beachten ist. Die – Ende<br />

2018 innerhalb weniger Wochen bewilligte – Förderung<br />

über ,Sachsen-Anhalt DIGITAL’ mit einem Zuschuss von<br />

64.500 Euro zu unserem 30-prozentigen Eigenanteil war<br />

dabei besonders bedeutsam – denn hiermit konnten wir<br />

unsere Unternehmensabläufe digitalisieren“, unterstreicht<br />

die geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Jenny Müller.<br />

Die Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin<br />

der FRISCHEMANUFAKTUR, Dr. Jenny Müller, hat mit Erfolg<br />

Förderprogramme genutzt – etwa für die Digitalisierung<br />

ihrer Unternehmensabläufe.<br />

Social-Media-Auftritt konzipiert<br />

Noch im Dezember 2018 sei mithilfe der Förderung ein<br />

Webshop-System (13.000 Euro) installiert und Anfang Februar<br />

2019 eine Softwarelösung zur Ressourcenplanung<br />

(ERP-System; 4.000 Euro) angeschafft worden, welche sich<br />

bei vielen vergleichbaren Start-ups bereits bewährt habe.<br />

Den Löwenanteil des Gesamtbudgets für die Digitalisierung<br />

nahmen die Entwicklung/Markenführung des Social-<br />

Media-Auftritts (18.000 Euro) nebst Produktion von fünf<br />

Werbeclips (39.000 Euro) sowie professioneller Fotos (9.000<br />

Euro) ein. „An Web- und Social-Media-Auftritt arbeiten wir<br />

fortlaufend, haben im Januar 2019 auch eine eigene Fotobox<br />

und Kamera für 1.500 Euro angeschafft, um neue Produktbilder<br />

einstellen zu können“, so Müller.<br />

Förderungen extrem hilfreich<br />

„Die von uns in Anspruch genommenen Förderungen haben<br />

sich als extrem hilfreich erwiesen. Unseren Webshop<br />

hätte es ohne ,Sachsen-Anhalt DIGITAL’ nicht oder jedenfalls<br />

niemals so schnell gegeben“, sagt die Geschäftsführerin<br />

klar – was nicht bedeute, dass es keine Schwierigkeiten<br />

gebe. „Während Antragsbewilligung und Auszahlungen<br />

beim Digitalprogramm<br />

sehr schnell gingen, zog sich das<br />

Ganze bei ,Forschung und Entwicklung’<br />

über acht Monate hin“,<br />

verdeutlicht Müller. „Es macht<br />

jedoch, gerade für ein Start-up,<br />

einen Riesenunterschied, ob man<br />

30.000 Euro nur theoretisch oder<br />

tatsächlich auf dem Konto hat,<br />

um ein Forschungsprojekt angehen<br />

zu können.“ Es sei daher<br />

wichtig, am Ball zu bleiben und<br />

immer wieder nachzuhaken –<br />

und sich auch von bürokratischen<br />

Formalien nicht entmutigen zu<br />

lassen.<br />

„<br />

Es macht jedoch,<br />

gerade für ein<br />

Start-up, einen<br />

Riesenunterschied,<br />

ob man<br />

30.000 Euro nur<br />

theoretisch oder<br />

tatsächlich auf<br />

dem Konto hat,<br />

um ein Forschungsprojekt<br />

angehen zu<br />

können.“<br />

Dr. Jenny Müller<br />

DIE FRISCHEMANUFAKTUR<br />

GmbH<br />

DIE FRISCHEMANUFAKTUR<br />

GmbH<br />

Weinbergweg 23<br />

06120 Halle (Saale)<br />

Tel. 0176 62117723<br />

www.diefrischemanufaktur.de<br />

24<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />

Online zur<br />

passenden Finanzierung<br />

Eine Finanzierung soll passgenau für das unternehmerische<br />

Vorhaben sein, auch möglichst unbürokratisch und<br />

schnell soll es gehen. Das digitale Finanzierungsportal der<br />

deutschen Bürgschaftsbanken ermöglicht seit Oktober<br />

2019 einen direkten Zugang zu potenziellen Geldgebern<br />

– seriös, sicher und einfach bedienbar.<br />

Unter finanzierungsportal.ermoeglicher.de können Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer sowie Gründungs- und<br />

Nachfolgeinteressierte kostenlos eine Finanzierungsanfra-<br />

Vier Schritte auf finanzierungsportal.ermoeglicher.de:<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Finanzierungsportal<br />

der Bürgschaftsbanken<br />

Kreditinstitute<br />

Finanzierungs<br />

wunsch<br />

Unterlagen<br />

Angebot<br />

Angebot<br />

Angebot<br />

Betriebsmittel<br />

fuhrpark<br />

investitionen<br />

Prüfung/Strukturierung<br />

Entscheidung<br />

ge stellen. Nur wenige Auskünfte werden verlangt – daraufhin<br />

geht die Anfrage direkt an die zuständige Bürgschaftsbank.<br />

Den Antrag auszufüllen und abzusenden<br />

nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Mitarbeiter<br />

prüfen umgehend die Machbarkeit des Vorhabens. Sie helfen<br />

zudem bei der Strukturierung der benötigten Finanzierung<br />

und holen bei der Hausbank und weiteren gewünschten<br />

Kreditinstituten Finanzierungsangebote ein.<br />

Matthias Goldschmidt<br />

Einholung Angebot<br />

Einholung Angebot<br />

Einholung Angebot<br />

Angebot<br />

Kreditinstitute<br />

Finanzierungsportal<br />

der Bürgschaftsbanken<br />

Sie haben Finanzierungsbedarf für:<br />

Investitionen<br />

Betriebsmittel<br />

Garantien/Avale<br />

Sie schicken Ihren Kreditwunsch<br />

und Ihre Unterlagen. Wir prüfen<br />

und fragen die gewünschten<br />

Finanzierungspartner an.<br />

Die angefragten Kreditinstitute<br />

liefern ein Angebot zurück.<br />

„<br />

Wir verkürzen<br />

mit dieser<br />

elektronischen<br />

Lösung den<br />

mitunter langen<br />

Weg zu einer<br />

Finanzierung<br />

– und schaffen<br />

Umwege auf der<br />

Suche nach<br />

einem Kreditgeber<br />

ab, die<br />

möglicherweise<br />

eine erfolgreiche<br />

Gründung oder<br />

Investition<br />

verzögern und<br />

schlimmstenfalls<br />

verhindern<br />

könnten.“<br />

Wolf-Dieter Schwab<br />

BB-Geschäftsführer<br />

4<br />

Sie entscheiden sich<br />

für das passende Angebot.<br />

Die „Finanzierungs-Ermöglicher“: BB und MBG Sachsen-Anhalt<br />

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt (BB) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft<br />

Sachsen-Anhalt (MBG) sind als Selbsthilfeeinrichtungen<br />

des gewerblichen Mittelstandes ein wichtiger Teil der Förderlandschaft<br />

im Bundesland. Durch Einbindung der BB lassen sich Erfolg versprechende<br />

Projekte finanzieren, die sonst wegen unzureichender Kreditsicherheiten<br />

der Unternehmen und Gründer häufig scheitern würden. Die typisch stillen<br />

oder offenen Beteiligungen der MBG sind eine nachhaltige Alternative<br />

zum klassischen Bankkredit oder ergänzen ihn. Seit ihrer Gründung Anfang<br />

der 1990er-Jahre haben BB und MBG rund 7.000 mittelständische Unternehmen<br />

im Land begleitet – und zwar in jeder Entwicklungsphase. Mithilfe<br />

von Bürgschaften und Beteiligungskapital konnten so Investitionen im<br />

Umfang von mehr als fünf Milliarden Euro umgesetzt werden.<br />

Bürgschaftsbank Sachsen-<br />

Anhalt GmbH,<br />

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft<br />

Sachsen-Anhalt<br />

mbH<br />

Matthias Goldschmidt<br />

Große Diesdorfer Straße 228<br />

39108 Magdeburg<br />

Tel. 0391 73752 20<br />

www.bb-mbg.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 25


Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />

Unternehmensförderung<br />

der Investitionsbank Sachsen-Anhalt<br />

Unterstützung bei Investitionen, Innovationen und Digitalisierung,<br />

professionelle Beratung, Förderung von<br />

Weiterbildungen und Forschung oder Hilfe bei der Gründung<br />

und der Unternehmensnachfolge – das Spektrum<br />

an Förder- und Finanzierungsprogrammen bei der Investitionsbank<br />

Sachsen-Anhalt (IB) ist breit. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong><br />

<strong>Wirtschaft</strong>“ sprach mit Doris Knöfel, Förderberaterin<br />

bei der IB.<br />

Was müssen Unternehmer konkret tun, um Förderungen<br />

von der IB zu erhalten?<br />

Knöfel: Die Investitionsbank unterstützt Firmenkunden<br />

durch Finanzierung und Zuschuss. Sie reicht Fördermittel<br />

von EU, Bund und Land aus. Dabei sind die Fördermöglichkeiten<br />

für kleine und mittlere Unternehmen sowie für<br />

Großunternehmen verschieden, da jedes Programm individuell<br />

ausgestaltet ist. Ich empfehle ein persönliches<br />

Beratungsgespräch mit dem Unternehmer zur Vorstellung<br />

des Vorhabens, um dann gemeinsam Lösungsansätze<br />

zu erarbeiten.<br />

Wie sehen die ersten Schritte aus?<br />

Knöfel: Über die kostenfreie Hotline 0800 5600757 können<br />

die Unternehmer den Kontakt zur IB aufbauen. Außerdem<br />

finden Beratersprechtage vor Ort in den Regionen<br />

statt – zum Beispiel in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Lutherstadt<br />

Wittenberg, Merseburg, Sangerhausen, Halberstadt<br />

und Aschersleben. Nach ersten Beratungsgesprächen<br />

erfolgt die Antragstellung durch die Unternehmen,<br />

wobei nur Projekte gefördert werden können, die sich in<br />

der Planung befinden und noch nicht gestartet sind.<br />

Welche Voraussetzungen sind hierfür zu erfüllen?<br />

Knöfel: Das jeweilige Vorhaben muss in einer Betriebsstätte<br />

in Sachsen-Anhalt stattfinden. Die individuell gültigen<br />

Richtlinien, Merkblätter, Anträge und Formulare für<br />

den Verwendungsnachweis der einzelnen Programme<br />

sind auf der Homepage der IB unter den entsprechenden<br />

Namen des Programms zu finden.<br />

Wie wird die Hausbank in den Prozess eingebunden?<br />

Knöfel: Die Förderprogramme stellen immer eine Ergänzung<br />

zu den Angeboten der Hausbanken dar. Die Investitionsbank<br />

begleitet die Vorhaben von der ersten Idee über<br />

die Umsetzung bis zum finalen Abschluss. Bei Zuschussprogrammen<br />

muss die Finanzierung der Investition durch<br />

die Hausbank oder durch den Nachweis von Eigenmitteln<br />

gesichert sein.<br />

Die Fragen stellte Isabel Reimann.<br />

„<br />

Wir Förderberater<br />

schauen<br />

uns die unterschiedlichen<br />

Vorhaben in ihrer<br />

Komplexität an<br />

und helfen, die<br />

passende Lösung<br />

zu finden.“<br />

Doris Knöfel<br />

Förderberaterin bei der IB<br />

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist die Beratungs-, Finanzierungs- und Förderbank<br />

Sachsen-Anhalts mit öffentlichem Auftrag. Rund 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen<br />

den Unternehmen in allen Finanzierungs- und Förderfragen mit ihrer Erfahrung zur Verfügung.<br />

Alle Informationen zu den Förderprogrammen sowie den Partnern der IB sind unter<br />

www.ib-sachsen-anhalt.de zu finden.<br />

Im Beratungsgespräch vor<br />

Ort helfen die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter<br />

dabei, zum jeweiligen<br />

Vorhaben das passende<br />

Förderprodukt zu finden.<br />

Investitionsbank<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Anstalt der Norddeutschen<br />

Landesbank Girozentrale<br />

Domplatz 12<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. 0800 5600757<br />

(kostenfreie Hotline)<br />

www.ib-sachsen-anhalt.de<br />

26<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Schwerpunkt finanzierung und förderung<br />

Beratungshilfeprogramm<br />

für Unternehmen<br />

Ein Unternehmen zu führen, fordert der Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern<br />

einiges ab. Ständig müssen neue Anpassungen vorgenommen, Pläne verworfen<br />

oder umgestaltet werden. Auf Innovationen am Markt, neue gesetzliche Richtlinien<br />

oder auch personelle Veränderungen ist schnell zu reagieren. Um kleinen und<br />

mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern Entscheidungen zu erleichtern, bietet<br />

die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) das Beratungshilfeprogramm an.<br />

Fördergegenstand<br />

• spezifische Beratungen zu betriebswirtschaftlichen,<br />

finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen<br />

Problemen der Unternehmensführung<br />

• Unterstützung bei der<br />

- Erstellung und Umsetzung von Unternehmensstrategien<br />

zur Existenzsicherung<br />

- Behebung unternehmerischer Innovations- und<br />

Rationalisierungsdefizite<br />

- effizienten Organisation innerbetrieblicher Abläufe<br />

• förderfähig sind unter anderem folgende Beratungsinhalte:<br />

- Energie- und Umwelteffizienz<br />

- Stärkung des Innovationspotenzials<br />

- Digitalisierung/digitale Transformation<br />

- Organisationsoptimierung<br />

- Personalmanagement<br />

- Optimierung von Geschäftsprozessen<br />

- Unternehmensübergabe<br />

- Anpassung an neue Markterfordernisse und deren<br />

Finanzierung<br />

- Erschließung neuer Märkte (In-/Ausland)<br />

Fördervoraussetzungen<br />

• Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt<br />

• Nachweis für Unternehmen, die jünger als zwei Jahre<br />

sind, dass Bundesförderung bereits ausgeschöpft wurde<br />

• Beratungen müssen durch externe Berater durchgeführt<br />

werden, die den Nachweis der fachlichen<br />

Eignung für das jeweilige Beratungsgebiet<br />

erbracht haben<br />

Förderhöhe<br />

• Zuwendung als Projektförderung in Form einer<br />

Anteilsfinanzierung<br />

• Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen<br />

Netto-Beraterhonorars<br />

• Höchstzuschuss: 6.000 Euro (insgesamt kann das<br />

vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar<br />

höher liegen, wird jedoch für die Förderung auf<br />

12.000 Euro begrenzt)<br />

• förderfähiges Honorar pro Tagewerk (acht Stunden<br />

Beratungstätigkeit): max. 1.600 Euro<br />

Antragsberechtigung<br />

kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen<br />

<strong>Wirtschaft</strong> und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition<br />

der EU<br />

Antragstellung<br />

Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn<br />

bei der IB<br />

Sonstiges<br />

• Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt<br />

auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung<br />

(AGVO)<br />

• Förderung ist mehrfach möglich, sofern sich die<br />

Beratungen inhaltlich unterscheiden<br />

• Richtlinie ist bis 30. Juni 2021 befristet<br />

Mehr Informationen:<br />

www.ib-sachsen-anhalt.de<br />

Ansprechpartner:<br />

IB-Förderberater<br />

Tel. 0800 5600757<br />

(kostenfreie Hotline)<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Starthilfe und<br />

Unternehmensförderung<br />

Achim Schaarschmidt<br />

Tel. 0345 2126-272<br />

aschaarsch@halle.ihk.de<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Innovation und Umwelt<br />

Silvana Theis<br />

Tel. 0345 2126-263<br />

stheis@halle.ihk.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 27


VERLAGSSONDERSEITEN_ – ANZEIGE –<br />

Qualifizierung als Instrument zur Fachkräftesicherung<br />

Die Unternehmen in unserem Land stehen vor einer<br />

großen Herausforderung. Die Aufgaben ihrer<br />

Mitarbeiter*innen werden sich durch die Digitalisierung<br />

in den nächsten Jahren kontinuierlich<br />

verändern. Auch wesentliche Unternehmensprozesse<br />

sind davon betroffen. Eine Entwicklung,<br />

der sich kein*e Geschäftsführer*in verschließen<br />

wird, denn inzwischen haben alle erkannt: Wer<br />

sich jetzt nicht auf die neuen Anforderungen des<br />

digitalen Wandels einstellt, wird vielleicht in fünf<br />

Jahren nicht mehr am Markt sein.<br />

Deshalb liegt es für die Unternehmen nahe,<br />

bei der Suche nach der passenden Fachkraft<br />

für eine neue Aufgabe zuerst einmal in den<br />

eigenen Reihen zu beginnen. Hier liegt die<br />

Chance für Unternehmen, die auf Weiterbildung<br />

setzen.<br />

Hinzu kommt auch, dass junge Fachkräfte mit<br />

Wissen auf dem aktuellsten Stand nicht mehr vor<br />

den Türen der kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />

Schlange stehen, sondern dass Arbeitgeberattraktivität,<br />

Gesundheitsmanagement<br />

und Work-Life-Balance für alle Beteiligten längst<br />

Standard geworden sind – gut ausgebildete<br />

Young Professionals setzen inzwischen voraus,<br />

dass der Bewerbungsprozess ein gegenseitiger<br />

geworden ist.<br />

Quelle: Vorwort zum Weiterbildungskatalog der Hochschule Anhalt von<br />

Prof. Dr.-Ing. Jörg Bagdahn, Präsident der Hochschule Anhalt.<br />

www.hs-anhalt.de/weiterbildung<br />

Durch Weiterbildung den Spagat zwischen technischer Führung und<br />

betriebswirtschaftlichem Management schaffen<br />

Stefan Kanow (SK) studiert berufsbegleitend<br />

den Master <strong>Wirtschaft</strong>singenieurwesen<br />

an der Hochschule<br />

Anhalt, wir haben ihm zwei Fragen<br />

dazu gestellt:<br />

War das Thema Weiterbildung für Sie neu, Herr Kanow?<br />

SK: „Nein. Ich habe mich insgesamt schon vier Mal berufsbegleitend weitergebildet,<br />

weil das ein Konzept ist, was für mich aufgeht. Mein Ziel ist<br />

es, mich persönlich und fachlich in Richtung meiner Interessen laufend<br />

weiterzuentwickeln. Dabei geht es mir aber nicht mehr nur um den technischen<br />

sondern nun auch um den betriebswirtschaftlichen Bereich.“<br />

Was macht das Studium an der Hochschule Anhalt attraktiver als<br />

an anderen Hochschulen?<br />

SK: „Mir gefällt, dass es neben dem E-Learning-Anteil auch Präsenzphasen<br />

gibt und dass ich Privatleben und Beruf super vereinbaren kann.<br />

Die Kosten für das Studium sind bezahlbar und unterscheiden sich positiv<br />

von anderen Angeboten. Die Professoren und Dozenten habe ich immer<br />

schnell erreicht.“<br />

Eine Alternative zum Master ist das Zertifikatsstudium „Führung und Kommunikation“,<br />

mit dem sich auch gezielt einzelne Module studieren lassen,<br />

um die fachlichen Kompetenzen in diesem Bereich zu vertiefen. Ab<br />

April <strong>2020</strong> ist die Teilnahme wieder möglich. Die Themen „Digitale Kompetenzen“<br />

und „Rechtsfragen im Führungsprozess“ bilden den Anfang.<br />

Weitere Informationen unter www.hs-anhalt.de/wb<br />

28<br />

IMPRESSUM VERLAGSSPECIAL: <strong>Mitteldeutsche</strong> REALISATION: <strong>Wirtschaft</strong> PRÜFER Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin MEDIENMARKETING Endriß der Industrie- & Rosenberger und Handelskammer GmbH · Jägerweg Halle-Dessau 1 · 76532 Baden-Baden<br />

01/<strong>2020</strong><br />

Verlags-Sonderveröffentlichung_Prüfer Medienmarketing für die Region Südliches Sachsen-Anhalt


– ANZEIGE – BERUFSBEGLEITENDES STUDIUM UND WEITERBILDUNG<br />

Strukturwandel und Digitalisierung machen vor keinem Halt<br />

Fragen zur Weiterbildungsförderung an Kay Senius,<br />

Chef der Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt und Thüringen<br />

Das sogenannte Qualifizierungschancengesetz<br />

steht seit 2019 als Förderinstrument<br />

zur Verfügung. Wie fällt Ihre<br />

Bewertung aus?<br />

Lassen Sie sich von dem sperrigen Namen<br />

nicht ablenken. Entscheidend ist der Inhalt<br />

und den halte ich für ausgesprochen sinnvoll.<br />

Das Gesetz hat die bisherige Beschäftigtenförderung<br />

erweitert. Sie kommt zur rechten<br />

Zeit. Wer von Strukturwandel oder Digitalisierung<br />

betroffen ist oder Engpassberufe anstrebt,<br />

kann jetzt für zukünftige Aufgaben<br />

fit gemacht werden. Mit hohen Leistungen<br />

insbesondere für kleine und mittelständische<br />

Unternehmen. Deshalb ermutige ich Arbeitgeber,<br />

davon Gebrauch zu machen.<br />

Kurz zusammengefasst, was sind die<br />

wichtigsten Punkte?<br />

Zunächst wurde die Beratung in den Arbeitsagenturen<br />

gestärkt. Ich empfehle Unternehmen,<br />

sie frühzeitig in ihre Planung einzubinden.<br />

Als weiteres wurde die Weiterbildungsförderung<br />

für Beschäftigte, unabhängig von<br />

Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße,<br />

ermöglicht. Erstattungsfähig sind sowohl die<br />

Weiterbildungskosten als auch Entgeltzuschüsse<br />

für Ausfallzeiten an Arbeitgeber. Ansprechpartner<br />

für alle Detailfragen ist unser<br />

Arbeitgeberservice, nur einen Anruf entfernt.<br />

Oft erscheint der nächste Auftrag vordringlich.<br />

Wann ist der richtige Zeitpunkt<br />

für Weiterbildung?<br />

Jetzt, spätestens morgen, denn Strukturwandel<br />

und Digitalisierung machen vor keinem<br />

Halt! Es gilt, den Wandel aktiv mitzugestalten.<br />

Unternehmen können präventiv<br />

bei der Qualifizierung von Beschäftigten ansetzen<br />

und damit vorausschauend dem Fachkräftemangel<br />

entgegenwirken und Arbeitslosigkeit<br />

verhindern. Die Zahl der Jobs, die<br />

von Computern übernommen werden können,<br />

nimmt stetig zu.<br />

Kay Senius<br />

Die Digitalisierung verstärkt den Trend zu höheren<br />

Qualifikationen und kann die Situation<br />

für Geringqualifizierte verschlechtern.<br />

Deshalb ist die berufliche Weiterbildungsförderung<br />

mehr denn je von existenzieller Bedeutung<br />

für Unternehmen in unserer Region.<br />

Telefon <strong>Mitteldeutsche</strong> 0361 5668194 <strong>Wirtschaft</strong> · E-Mail: medienmarketing@pruefer.com. Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- Die Textbeiträge und Handelskammer in diesem Special Halle-Dessau wurden von 01/<strong>2020</strong> den werbenden Unternehmen verfasst. 29<br />

Verlags-Sonderveröffentlichung_Prüfer Medienmarketing für die Region Südliches Sachsen-Anhalt


WIRTSCHAFT & engagement<br />

Vollversammlung<br />

Kein Strom mehr<br />

für Deutschland?<br />

Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz, Inhaber des Lehrstuhls für Energieverteilung<br />

und Hochspannungstechnik an der Brandenburgischen Technischen Universität<br />

Cottbus-Senftenberg, analysierte in der IHK-Vollversammlung die Folgen der<br />

Energiewende für die Energieversorgung Deutschlands. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong><br />

<strong>Wirtschaft</strong>“ sprach mit ihm.<br />

Die Bundesregierung strebt an, dass bis<br />

2030 knapp zwei Drittel des Stroms aus<br />

erneuerbaren Energiequellen stammen sollen.<br />

Halten Sie das für sinnvoll?<br />

Prof. Schwarz: Nach wie vor ist die Frage<br />

offen, wie dabei eine gesicherte Stromversorgung<br />

realisiert werden kann, die einerseits die<br />

deutsche Spitzenlast liefert – derzeit 80 bis<br />

85 Gigawatt – und andererseits einen Anteil<br />

von 65 Prozent an stark schwankenden erneuerbaren<br />

Quellen aus Wind und Photovoltaik<br />

in das Stromnetz integriert.<br />

Worin genau liegt das Problem?<br />

Prof. Schwarz: Der Unterschied liegt zwischen<br />

der installierten und der gesicherten<br />

Leistung. In der Vergangenheit wurde lediglich<br />

die durch erneuerbare Energiequellen<br />

während eines Jahres erzeugte Menge an<br />

Energie aufsummiert und mit der im selben<br />

Zeitraum für die Stromkunden benötigten<br />

Energie in Beziehung gesetzt. Diese Rechnung<br />

lässt die Tatsache außer Acht, dass die Erzeugung<br />

aufgrund des Fehlens großer Energiespeicher<br />

im Stromnetz dem Bedarf minutengenau<br />

folgen muss. Bis 2017 lag die Kapazität<br />

der gesicherten Stromerzeugung in Deutschland<br />

mit 87,2 Gigawatt immer etwas über der<br />

Höchstlast. Nach den Empfehlungen der<br />

„Kohlekommission“ verringert sie sich allein<br />

bis 2023 auf 65,6 Gigawatt. Im Winter ließe<br />

sich Deutschland dann nur noch zu 75 bis<br />

80 Prozent gesichert und aus eigener Kraft<br />

versorgen. Somit ist es eine Frage der Zeit, bis<br />

es zu kritischen Situationen kommt.<br />

„<br />

Der Zukauf von Strom<br />

aus Kohle- oder Kernkraftwerken<br />

außerhalb Deutschlands<br />

kann keine Basis für eine<br />

nachhaltige Energiewende sein.“<br />

Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz<br />

Lehrstuhl für Energieverteilung<br />

und Hochspannungstechnik<br />

Brandenburgische Technische<br />

Universität Cottbus-Senftenberg<br />

Gesicherte Leistung konventioneller Kraftwerke<br />

(in Megawatt)<br />

Mineralöl Erdgas Steinkohle Braunkohle Kernenergie<br />

2016<br />

2018<br />

93.875<br />

90.057<br />

Die Versorgungslücke zeigt die Differenz<br />

zwischen Jahreshöchstlast<br />

und gesicherter Leistung,<br />

Wind- und Sonnenenergie gehen<br />

mit 0 in die Statistik ein.<br />

<strong>2020</strong>/23 (Prognose)<br />

Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.<br />

Jahreshöchstlast<br />

81.800<br />

75.403<br />

30<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz in der IHK-Vollversammlung<br />

Fehlender Strom könnte doch aus dem<br />

Ausland importiert werden?<br />

Prof. Schwarz: Der Zukauf von Strom aus<br />

Kohle- oder Kernkraftwerken außerhalb<br />

Deutschlands kann keine Basis für eine nachhaltige<br />

Energiewende sein. Aber Flauten bei<br />

Windenergie treten in Deutschland und allen<br />

angrenzenden Ländern gleichzeitig auf. Im<br />

Winter wird eine solche Situation oft durch<br />

fehlende Photovoltaikerzeugung verschärft,<br />

verursacht durch sehr geringe Solarstrahlung<br />

oder Schnee auf den Modulen.<br />

Könnten Gaskraftwerke diese Lücke<br />

schließen?<br />

Prof. Schwarz: Damit wird die deutsche<br />

Stromversorgung viel abhängiger von importiertem<br />

Erdgas. Die gängigen Emissionsberechnungen<br />

berücksichtigen zudem Gewinnung<br />

und Transport nicht, schönen die deutsche<br />

Ökobilanz auf Kosten anderer Länder. Ein Beispiel:<br />

Für die Stromerzeugung aus gasbefeuerten<br />

Anlagen (Wirkungsgrad bis zu 60 Prozent)<br />

werden CO 2<br />

-Emissionen von etwa 335 Kilogramm<br />

pro Megawattstunde angegeben<br />

(Braunkohlekraftwerke: 930 Kilogramm pro<br />

Megawattstunde; Wirkungsgrad bis 45 Prozent).<br />

Dabei handelt es sich jedoch nur um die<br />

Emissionen, die direkt bei der Umwandlung im<br />

Kraftwerk entstehen. Der gesamte CO 2<br />

-Ausstoß<br />

bei Erdgas inklusive der Emissionen aus<br />

Förderung und Transport beträgt aber mindestens<br />

70 Prozent des Braunkohlewerts, je nach<br />

Transportentfernung gar bis 110 Prozent.<br />

Wo sehen Sie mögliche Auswege aus dem<br />

Dilemma?<br />

Prof. Schwarz: In Power-to-X-Technologien,<br />

die die Überproduktion von Wind oder Sonne<br />

in Wärme, Gas, Flüssigkeit oder Mobilität umwandeln.<br />

Speziell Power-to-Gas ist interessant:<br />

Hier entstehen Wasserstoff und bei<br />

Bedarf Methan, gespeichert im Gasnetz.<br />

„Carbon Capture and Conversion“ sollte<br />

ebenfalls Teil des Portfolios werden. Dabei<br />

wird die Kohleverstromung mit der Abtrennung<br />

von CO 2<br />

aus den Rauchgasen kombiniert<br />

und das CO 2<br />

in andere Produkte in der<br />

chemischen Industrie umgewandelt – ein geschlossener<br />

Kohlenstoffkreislauf.<br />

Der Anteil Deutschlands an der globalen<br />

Kohlendioxidemission beträgt 2,4 Prozent.<br />

Kann Deutschland überhaupt einen spürbaren<br />

Beitrag im Kampf gegen den weltweiten<br />

Klimawandel leisten?<br />

Prof. Schwarz: Unser Beitrag sollte eher die<br />

Entwicklung effizienter, wirtschaftlicher und<br />

nachahmenswerter Verfahren für eine nachhaltige<br />

und zuverlässige Energieversorgung<br />

sein. Aber davon sind der Stand der technischen<br />

Entwicklungen sowie die politische<br />

und öffentliche Diskussion in Deutschland<br />

weit entfernt.<br />

Die Fragen stellte Markus Rettich.<br />

Brandenburgische Technische Universität<br />

Cottbus-Senftenberg<br />

Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz<br />

Tel. 0355 69 4503<br />

harald.schwarz@b-tu.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 31


WIRTSCHAFT & engagement<br />

Vollversammlung<br />

Gegen überbordende<br />

Bürokratie Position bezogen<br />

3.269 Euro – präzise diesen Betrag kassieren die französischen Behörden,<br />

wenn sie einen ausländischen Arbeitnehmer auf Dienstreise dort ohne die<br />

sogenannte A1-Bescheinigung erwischen. Eintägige Aufenthalte reichen dafür<br />

schon. Mit diesem Formular müssen Arbeitnehmer im Ausland nachweisen,<br />

dass sie zu Hause Sozialbeiträge bezahlt haben. Und das Dokument ist für jeden<br />

Auslandsaufenthalt wieder neu zu beantragen.<br />

„<br />

Die 2018 verschärfte EU-Entsenderichtlinie<br />

macht gerade mittelständischen Unternehmen<br />

das Leben schwer. „Es ist mittlerweile oft<br />

einfacher, einen Mitarbeiter in ein Drittland zu<br />

entsenden als in unseren gemeinsamen Binnenmarkt“,<br />

beklagt etwa Heiko Koschmieder,<br />

Geschäftsführer der FEAG Sangerhausen<br />

GmbH und Vorsitzender des IHK-Arbeitskreises<br />

Außenwirtschaft. Dort arbeiten regionale Unternehmen<br />

aus der Exportwirtschaft ehrenamtlich<br />

mit. Das Kernproblem sei, dass jeder<br />

einzelne Mitgliedsstaat die Anforderungen an<br />

die regelkonforme Entsendung mitbestimmt.<br />

„Das geht inzwischen so weit, dass Kenntnisse<br />

der unterschiedlichsten Regeln und Prozesse<br />

dort vorausgesetzt werden – und dies zumeist<br />

auch noch in der jeweiligen Landessprache.“<br />

Die Vollversammlung stimmt zu.<br />

Der Arbeitskreis hat der IHK-Vollversammlung<br />

deshalb zur Dezembersitzung ein Positionspapier<br />

vorgelegt, das die Grundlage für weitergehende<br />

Aufklärungs- und Lobbyarbeit<br />

der IHK sein soll. Und die Vollversammlung<br />

hat es einstimmig beschlossen – die Kernforderung:<br />

„Entsenderegeln mittelstandsfreundlich<br />

gestalten!“ Statt eines pauschalen Generalverdachts<br />

mit drakonischen Strafen sollten<br />

lieber Schlupflöcher geschlossen werden und<br />

gezielte Kontrollen gegen schwarze Schafe<br />

erfolgen.<br />

Positionspapiere bilden die Grundlage der<br />

politischen IHK-Arbeit. Die gewählten Vertreter<br />

der regionalen Unternehmerschaft legen<br />

per Beschluss fest, welche politischen Ziele<br />

sie verfolgt sehen wollen.<br />

Die Ende 2018 konstituierte IHK-Vollversammlung<br />

hat in ihrem ersten Jahr schon mehrere<br />

Positionspapiere verabschiedet: Vor der Kommunalwahl<br />

gingen 77 konkrete Handlungsempfehlungen<br />

an die Kommunalpolitiker der<br />

Region. Auch europapolitische Forderungen<br />

wurden im Frühjahr formuliert. Und schließlich<br />

hat die Vollversammlung auch ein Positionspapier<br />

zum geplanten Braunkohleausstieg<br />

Gegen das Ziel ‚Gleicher Lohn<br />

für gleiche Arbeit am gleichen<br />

Ort‘ kann ja niemand wirklich<br />

etwas haben. Was wir aber hier<br />

vorfinden, macht das<br />

Vorschriftendickicht fast<br />

unüberwindlich!“<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

IHK-Präsident<br />

beschlossen. Die IHK bekommt so Argumentationsmaterial<br />

für den Austausch mit Regierungen<br />

und Parlamenten auf allen politischen<br />

Ebenen. So wird die IHK jetzt darum ringen,<br />

das „Bürokratiemonster“ Entsenderichtlinie zu<br />

bändigen – im direkten Austausch mit den<br />

mitteldeutschen Europaabgeordneten, über<br />

die Landespolitik ebenso wie über die IHK-Familie.<br />

Denn inzwischen haben auch weitere<br />

Kammern Interesse an dem Positionspapier<br />

bekundet und dürften sich anschließen.<br />

Das Positionspapier ist unter<br />

www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4635118 zu finden.<br />

32<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & engagement<br />

IHK-Finanzen <strong>2020</strong><br />

In ihrer Dezembersitzung 2019 legte die Vollversammlung<br />

den finanziellen Rahmen für die<br />

IHK-Arbeit in diesem Jahr fest. Die Mitgliedsbeiträge,<br />

die vor zwei Jahren um bis zu 17<br />

Prozent gesenkt worden waren, bleiben in diesem<br />

Jahr stabil. Die Gebühren, die für bestimmte<br />

hoheitliche IHK-Leistungen – zum<br />

Beispiel bei Prüfungen – anfallen, wurden an<br />

die tatsächlichen Kosten angepasst und um<br />

durchschnittlich 18 Prozent erhöht. Die detaillierten<br />

Beschlüsse sind ab Seite 50 zu finden.<br />

Umsetzung des <strong>Wirtschaft</strong>splans<br />

2019<br />

Überschuss erwartet<br />

Betriebserträge<br />

ca. 14.618.700 E<br />

Betriebsaufwand ca. 14.008.200 E<br />

Jahresüberschuss<br />

ca. 411.100 E<br />

Erträge leicht unter Plan<br />

Rund 350.000 Euro nahm die IHK weniger ein<br />

als ursprünglich geplant. Der spätere Verkaufstermin<br />

einer Immobilie brachte einen<br />

geringeren Buchgewinn. Außerdem fielen<br />

Gebührenerträge in der beruflichen Ausbildung<br />

geringer aus als erwartet.<br />

Überkompensiert durch deutliche<br />

Minderaufwendungen<br />

Die <strong>Ausgabe</strong>n lagen um rund 733.000 Euro<br />

unter Plan. Das ist zum großen Teil darauf<br />

zurückzuführen, dass die geplante Instandhaltung<br />

und Wartung des IHK-Gebäudes in<br />

Dessau-Roßlau verschoben wurde. Außerdem<br />

verringerte sich der Beitrag für den Dachverband<br />

DIHK deutlich, weil die dafür zugrunde<br />

gelegten Gewerbeerträge gesunken sind.<br />

<strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong><br />

Jahresfehlbetrag durch zweckgebundene<br />

Rücklagen ausgeglichen<br />

Obwohl der Plan einen Jahresfehlbetrag vorsieht,<br />

peilt die IHK das Bilanzergebnis „0“ an.<br />

Die gute Nachricht: Die Mitgliedsbeiträge für<br />

die Unternehmen der Region bleiben trotzdem<br />

stabil. Denn für rücklagengedeckte Sonderaufwände<br />

beschloss die Vollversammlung<br />

eine Defizitplanung.<br />

Für größere Aufgaben greift die IHK auf<br />

Rücklagen zurück<br />

Bestehende zweckgebundene Rücklagen werden<br />

aufgelöst: Die verschobene Instandhaltung<br />

des Dessauer Gebäudes schlägt dabei<br />

mit einer Viertelmillion Euro zu Buche. Außerdem<br />

geht die IHK <strong>2020</strong> drei große Projekte an:<br />

Sie digitalisiert IHK-Leistungen, startet eine<br />

Kampagne für die duale Berufsausbildung<br />

und intensiviert ihre Mitgliederkommunikation,<br />

um die Selbstverwaltung zu stärken.<br />

Bilanzergebnis „0“<br />

Betriebserträge<br />

ca. 14.381.700 E<br />

Betriebsaufwand ca. 15.049.500 E<br />

Jahresfehlbetrag<br />

ca. 842.200 E<br />

Neukalkulation der IHK-Gebühren: An den Kosten orientiert<br />

Turnusgemäße Neukalkulation<br />

2014/15 waren die Gebühren, die die IHK für<br />

ihre hoheitlichen Leistungen erhebt, neu berechnet<br />

worden. Erstmalig wurden damals<br />

die jeweils anfallenden Kosten in vollem Umfang<br />

herangezogen. Zugleich legte die damalige<br />

Vollversammlung fest, dass diese Kalkulation<br />

regelmäßig überprüft werden soll. Dies<br />

erfolgte nun im Jahr 2019.<br />

Die tatsächlichen Kosten steigen<br />

Ab 1. Januar <strong>2020</strong> steigt die Aufwandsentschädigung<br />

für Prüfer von fünf auf acht Euro pro<br />

Stunde. Allein 2018 nahmen IHK-Prüferinnen<br />

und -Prüfer insgesamt rund 12.800 Abschluss-,<br />

Zwischen-, Fortbildungs-, sowie Sach- und<br />

Fachkundeprüfungen ab. Gestiegen sind auch<br />

die Preise für Material- und Fremdleistungen.<br />

Erträge aus Gebühren steigen<br />

Die Gebühren steigen, aber die Zahl der Gebührentatbestände<br />

sinkt um rund ein Fünftel<br />

auf gut 150. Für <strong>2020</strong> erwartet die IHK, dass<br />

die Erträge aus Gebühren gegenüber dem<br />

<strong>Wirtschaft</strong>splan 2019 um rund sieben Prozent<br />

steigen werden.<br />

Übergangsregelung mit Stichtag<br />

31. Dezember 2019<br />

Eine Übergangsregelung betrifft alle Gebührentatbestände,<br />

die bis zum 31. Dezember<br />

2019 begründet werden. Beispielsweise gilt<br />

für Ausbildungsverträge, die bis zum Stichtag<br />

eingetragen worden sind, noch die alte Gebührenordnung<br />

– und zwar bei allen nachfolgend<br />

anfallenden Gebühren.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Zentrale Dienste<br />

Dr. Markus Reinhardt<br />

Tel. 0345 2126-251<br />

mreinhardt@halle.ihk.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 33


WIRTSCHAFT & engagement<br />

ausschüsse und arbeitskreise<br />

Impulse für einen<br />

attraktiven Einzelhandel<br />

Mit Modenschauen, Gewinnspielen, Konzerten<br />

und kulinarischen Angeboten kam am 20. und<br />

21. September 2019 die größte deutsche<br />

Imagekampagne für den Einzelhandel erstmals<br />

nach Sachsen-Anhalt: „Heimat shoppen“. Ziel<br />

dieser vom IHK-Handelsausschuss initiierten<br />

Kampagne ist es, die Innenstädte zu beleben<br />

und die Bedeutung des lokalen Einzelhandels<br />

wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein zu<br />

rücken. An den beiden Aktionstagen boten Unternehmen<br />

und Werbegemeinschaften in Halle<br />

(Saale), Lutherstadt Wittenberg, Naumburg<br />

(Saale), Magdeburg und Aschersleben eine Fülle<br />

von Veranstaltungen und besonderen Einkaufserlebnissen<br />

an. Der Handelsausschuss der<br />

IHK zog bei seiner letzten Sitzung ein insgesamt<br />

positives Fazit und spricht sich dafür aus,<br />

die Aktion auch <strong>2020</strong> zu wiederholen.<br />

Strukturstärkungsgesetz<br />

greift noch zu kurz!<br />

Der bis zum Jahr 2038 geplante Braunkohleausstieg<br />

bedeutet für die <strong>Wirtschaft</strong> in der<br />

Region eine Herausforderung: Bisher ist nicht<br />

geklärt, ob und wie die Stromversorgung insbesondere<br />

für die energieintensive Industrie<br />

sicher und bezahlbar bleibt. Zugleich sind die<br />

Kriterien für die versprochene Strukturstärkung<br />

unklar. Fördermaßnahmen wurden zwar<br />

diskutiert, und der Kabinettsentwurf eines<br />

entsprechenden Gesetzes liegt inzwischen<br />

vor. Doch der greift noch zu kurz: Regelungen,<br />

wie unternehmerische Anstrengungen<br />

gefördert werden, beispielweise über Sonderabschreibungen<br />

und Investitionszuschüsse,<br />

fehlen bisher darin.<br />

Somit ist kaum zu erkennen, wie die Region<br />

wirtschaftlich weiterentwickelt werden kann<br />

und wie sich Arbeitsplätze erhalten oder<br />

aufbauen lassen. Der Arbeitskreis Energie-<br />

politik der IHK – hier engagieren sich Unternehmer<br />

aus Industrie und Energiewirtschaft<br />

– setzte Ende 2019 die Reihe der politischen<br />

Gespräche fort. Dr. Franziska Krüger – sie leitet<br />

die Stabsstelle „Strukturwandel“ in der<br />

Magdeburger Staatskanzlei – versicherte<br />

noch einmal, das Land unterstütze die <strong>Wirtschaft</strong><br />

in dieser Frage.<br />

Einig war man sich, dass die versprochenen<br />

Fördermilliarden nicht nach dem Gießkannenprinzip<br />

verteilt werden sollen. Vielmehr<br />

sind klare Kriterien notwendig.<br />

„<br />

Es ist noch lange nicht<br />

sicher, dass die Region<br />

im Strukturwandel<br />

wirtschaftlich vorankommt.<br />

Eine echte Unternehmensförderung<br />

ist immer noch<br />

nicht in Sicht.“<br />

Dr. Christof Günther<br />

IHK-Vizepräsident und<br />

Vorsitzender des Arbeitskreises Energiepolitik<br />

Dr. Christof Günther bringt<br />

die IHK-Vollversammlung<br />

auf den aktuellen Stand.<br />

34<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & engagement<br />

sachverständige<br />

Mit Expertenwissen helfen<br />

Wie hoch ist der Unfallschaden am Pkw? Welchen Verkehrswert hat das<br />

Grundstück? Nicht nur Unternehmen oder Verbraucher, sondern auch öffentliche<br />

Stellen, Versicherungen und Gerichte benötigen zur Aufklärung tatsächlicher<br />

Sachverhalte externen Sachverstand.<br />

Hier können Sachverständige mit ihrem besonderen<br />

Fachwissen weiterhelfen. Der Begriff<br />

„Sachverständiger“ oder „Gutachter“ ist<br />

gesetzlich nicht geschützt. Damit Justiz und<br />

andere Auftraggeber auf zuverlässige, glaubwürdige<br />

und auf einem bestimmten Sachgebiet<br />

überdurchschnittlich kundige Personen<br />

zurückgreifen können, gibt es die öffentliche<br />

Bestellung und Vereidigung als Zuerkennung<br />

einer besonderen Qualifikation. Hier kommt<br />

der IHK eine zentrale Bedeutung zu – denn<br />

sie ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung<br />

von Sachverständigen zuständig.<br />

Drei Fragen an Martin Haubold, der sich als<br />

Sachverständiger für Geschwindigkeitsmessungen<br />

und Rotlichtüberwachungsanlagen<br />

bestellen lassen möchte.<br />

Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung<br />

als Sachverständiger müssen Sie unter<br />

anderem eine besondere Sachkunde in Ihrem<br />

Fachgebiet nachweisen. Das hört sich nach<br />

einem anspruchsvollen Verfahren an.<br />

Haubold: Das ist es meiner Meinung nach<br />

auch. Vor allem, weil man sich die besondere<br />

Sachkunde über die verschiedensten Wege<br />

aneignen muss. Als wichtig erachte ich es<br />

dabei, sich mit Berufskollegen, Herstellern<br />

und Behörden auszutauschen. Nur so kann<br />

man ein weitreichendes Verständnis für die<br />

komplexen Messsysteme erlangen.<br />

Trotzdem gehen Sie diesen Weg. Warum?<br />

Haubold: Die Gutachten eines öffentlich bestellten<br />

und vereidigten Sachverständigen<br />

genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und<br />

bieten einen erheblichen Wettbewerbsvorsprung<br />

gegenüber den sogenannten freien<br />

Sachverständigen. Mit meinen Gutachten<br />

will ich dazu beitragen, fehlerhafte Funktionen<br />

oder einen nicht ordnungsgemäßen Betrieb<br />

von Systemen zur Geschwindigkeits-,<br />

Abstands- oder Rotlichtüberwachung zuverlässig<br />

zu erkennen.<br />

Wie sind Sie auf die Möglichkeit einer öffentlichen<br />

Bestellung aufmerksam geworden?<br />

Haubold: Mit der öffentlichen Bestellung wird<br />

man auf meinem Fachgebiet unweigerlich<br />

konfrontiert. Denn viele Rechtsschutzversicherungen<br />

und auch Gerichte bestehen bereits<br />

darauf, einen öffentlich bestellten und vereidigten<br />

Sachverständigen hinzuzuziehen.<br />

Die Fragen stellte Isabel Reimann.<br />

Martin Haubold (l.) im Gespräch mit seinem Chef Kai<br />

Matzen, ebenfalls öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger, beim Sachverständigenforum der IHK.<br />

Die Kammer veranstaltet das Forum alle zwei Jahre für ihre<br />

Sachverständigen. Sie können sich hier in Fachvorträgen<br />

über aktuelle Themen informieren und mit Vertretern<br />

der Justiz, von anderen Bestellungskörperschaften und<br />

Verbänden sowie Mitgliedern des Sachverständigenausschusses<br />

diskutieren.<br />

Informationen zum Bestellungsverfahren:<br />

www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 2424<br />

www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 3703472 (Merkblatt<br />

„Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von<br />

Sachverständigen“)<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Recht und Fair Play<br />

Heike Sommer<br />

Tel. 0345 2126-220<br />

hsommer@halle.ihk.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 35


WIRTSCHAFT & praxiswissen<br />

Recht<br />

Datenschutz: Kein rückwirkender Berichtigungsanspruch<br />

bei Namensänderung<br />

Aus der Änderung des Vornamens im Rahmen<br />

des Transsexuellengesetzes (TSG) folgt<br />

kein Anspruch auf Änderung der Personalakte<br />

von Beamtinnen und Beamten, soweit eine<br />

rückwirkende Änderung erfolgen soll. Weder<br />

aus dem TSG noch aus der Datenschutz-<br />

Grundverordnung könne ein solcher Anspruch<br />

abgeleitet werden. So entschied das<br />

Preisangaben: Flaschenpfand ist nicht im Gesamtpreis anzugeben<br />

Nach einer Entscheidung des Landgerichtes<br />

Bonn ist bei einem Angebot von Getränken in<br />

Pfandflaschen der Gesamtpreis nicht inklusive<br />

des Pfandbetrages anzugeben (Urteil vom 3.<br />

Juli 2019, Az.: 12 O 85/18). Das Gericht begründete<br />

dies damit, dass nach § 1 Absatz 4<br />

Oberverwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss<br />

vom 27. Mai 2019 (Az.: 5 Bf 225/18.Z).<br />

Es ist davon auszugehen, dass für Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer (nicht Beamte)<br />

nichts anderes gilt.<br />

Ausführliche Aussagen bzw.<br />

der Wortlaut des Urteils<br />

unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4582654<br />

Preisangabenverordnung gerade kein Gesamtbetrag<br />

zu bilden sei, weil in diesem eine rückerstattbare<br />

Sicherheit eingeschlossen wäre.<br />

Ausführliche Aussagen bzw.<br />

der Wortlaut des Urteils<br />

unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4582756<br />

Irreführung: Unzutreffende<br />

Werbung für E-Zigaretten<br />

Nach einer Entscheidung des Landgerichtes<br />

Essen ist es irreführend, wenn für E-Zigaretten<br />

mit Aussagen wie „Genuss ohne<br />

Reue“ und „apothekenreine Premium E-Liquids“<br />

geworben wird (Urteil vom 25. Oktober<br />

2019, Az.: 41 O 13/19). Es handelt sich<br />

dabei um gesundheitsbezogene Werbung,<br />

die den (unzutreffenden und daher irreführenden)<br />

Eindruck erwecke, von den Liquids<br />

gehe keine gesundheitliche Gefahr aus.<br />

Ausführliche Aussagen bzw.<br />

der Wortlaut des Urteils<br />

unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4582678<br />

Ökodesign: Geräte müssen<br />

repariert werden können<br />

Seit 1. Oktober 2019 gelten zehn neue bzw.<br />

überarbeitete Verordnungen zum Ökodesign.<br />

Diese hatte die EU-Kommission beschlossen.<br />

Betroffen sind Waschmaschinen und Geschirrspüler,<br />

Kühlgeräte, elektronische Displays<br />

(und damit auch Fernsehgeräte), Licht-<br />

quellen und separate Betriebsgeräte, externe<br />

Netzteile, Elektromotoren, Leistungstransformatoren<br />

und Schweißgeräte. Ein zentraler<br />

Aspekt der neuen Regelungen betrifft die Reparierbarkeit<br />

der Produkte: Hersteller müssen<br />

demnach dafür sorgen, dass Ersatzteile für<br />

mehrere Jahre verfügbar sind (je nach Produkt<br />

zwischen mindestens sieben und zehn Jahren<br />

nach Erwerb) und schnell geliefert werden<br />

können. Der Austausch von Teilen ohne dauerhafte<br />

Beschädigung des Geräts darf keine<br />

Spezialwerkzeuge voraussetzen. Hersteller<br />

sollen ihrem Fachpersonal entsprechende Informationen<br />

bereitstellen. Weitere Vorgaben<br />

betreffen die Wassernutzung und Waschleistung<br />

von einzelnen Produktgruppen sowie die<br />

Energieeffizienz – allerdings nur von sechs<br />

Produktgruppen (unter anderem Waschmaschinen,<br />

Geschirrspüler und Kühlgeräte).<br />

Weitere Hinweise finden Unternehmen unter<br />

www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4586152.<br />

36<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Betreiber von Verdunstungskühlanlagen,<br />

Kühltürmen und/oder Nassabscheidern müssen diese<br />

alle fünf Jahre durch IHK-Sachverständige oder<br />

Inspektionsstellen überprüfen lassen.<br />

Prüfpflicht für<br />

Verdunstungskühlanlagen<br />

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen,<br />

Kühltürmen und/oder Nassabscheidern müssen<br />

nach § 14 der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung<br />

(BImSchV) ihre Anlagen<br />

alle fünf Jahre überprüfen lassen. Diese Überprüfung<br />

muss von einem durch die IHK öffentlich<br />

bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />

oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle<br />

Typ A vorgenommen werden.<br />

Aufgrund der ausdrücklichen Regelung sind<br />

Prüfungen von anderen Personen oder Sachverständigen,<br />

selbst wenn sie nach § 91 Absatz<br />

1 Nummer 8 der Handwerksordnung öffentlich<br />

bestellt und vereidigt wurden, nicht zulässig.<br />

Auch eine öffentliche Bestellung durch eine<br />

IHK für ein anderes Sachgebiet ist nicht ausreichend.<br />

Solche Prüfungen wurden von ersten<br />

Landesbehörden bereits abgelehnt. Darüber<br />

hinaus sind sie ordnungswidrig und können –<br />

falls von entsprechenden Anlagen ein Unfall<br />

verursacht wird – gegebenenfalls auch strafrechtliche<br />

Konsequenzen nach sich ziehen.<br />

Die entsprechenden öffentlich bestellten und<br />

vereidigten Sachverständigen sind im bundesweiten<br />

Sachverständigenverzeichnis bzw. im<br />

regionalen Sachverständigenverzeichnis der<br />

IHK Halle-Dessau zu finden. Die akkreditierten<br />

Inspektionsstellen Typ A sind bei der Deutschen<br />

Akkreditierungsstelle gelistet. Interessierten<br />

Sachverständigen steht eine Bestellung<br />

durch die IHK offen, sofern sie persönlich zuverlässig<br />

und geeignet sind und die besondere<br />

Sachkunde für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen,<br />

Kühltürmen und Nassabscheidern<br />

nachweisen.<br />

Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis<br />

ist abrufbar unter www.svv.ihk.de.<br />

Das regionale Sachverständigenverzeichnis<br />

der IHK Halle-Dessau ist zu<br />

finden unter<br />

www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 628876.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Recht und Fair Play<br />

Heike Sommer<br />

Tel. 0345 2126-220<br />

hsommer@halle.ihk.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 37


38<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & praxiswissen<br />

Recht<br />

Steueränderungen<br />

zum Jahreswechsel<br />

Auch <strong>2020</strong> beginnt für Unternehmen mit<br />

steuerlichen Veränderungen. So unterstützt<br />

das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung<br />

der Elektromobilität und zur Änderung<br />

weiterer steuerlicher Vorschriften“ (JStG 2019)<br />

den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität.<br />

Es wurde am 29. November 2019 im Bundesrat<br />

verabschiedet.<br />

Eine Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge<br />

Für Elektronutzfahrzeuge, die nach dem<br />

1. Januar <strong>2020</strong> angeschafft werden, gilt eine<br />

Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent<br />

im Jahr der Anschaffung – zusätzlich zur regulären<br />

Abschreibung. Diese Regelung umfasst<br />

ebenfalls E-Lastenfahrräder und ist von<br />

<strong>2020</strong> bis Ende 2030 befristet. Voraussetzungen:<br />

Es muss sich um Fahrzeuge der Fahrzeugklassen<br />

N1 bis N3 handeln, die auschließlich<br />

durch Elektromotoren angetrieben werden.<br />

Hybridfahrzeuge sind nicht begünstigt.<br />

Ein Pauschalsteuersatz<br />

für die Lohnsteuer<br />

Um die Akzeptanz eines Jobtickets zu erhöhen,<br />

kann der Arbeitgeber anstelle der Steuerfreiheit<br />

nach § 3 Nr. 15 EStG (unter Anrechnung<br />

auf die Entfernungspauschale) die<br />

Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz<br />

von 25 Prozent erheben. Für diese pauschal<br />

besteuerten Bezüge dürfen Arbeitnehmer die<br />

Entfernungspauschale im Rahmen des Werbungskostenabzugs<br />

nicht mehr ansetzen.<br />

EU-Änderungen<br />

im Mehrwertsteuerrecht<br />

Auf europäischer Ebene wird schon länger<br />

daran gearbeitet, das Mehrwertsteuerrecht<br />

grundlegend umzugestalten. Das JStG 2019<br />

setzt nun einige Rechtsakte aus dem sogenannten<br />

Mehrwertsteuerpaket um: Ab<br />

1. Januar <strong>2020</strong> kann zum Beispiel die Steuerfreiheit<br />

bei innergemeinschaftlichen Lieferungen<br />

entfallen, sofern der Lieferant seiner<br />

Pflicht zur Abgabe einer zusammenfassenden<br />

Meldung nicht nachkommt oder die Meldung<br />

unrichtig bzw. unvollständig abgibt. Zudem<br />

soll die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

zur materiellen Voraussetzung der<br />

Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen<br />

Lieferung werden.<br />

Nachrüstung<br />

elektronischer Kassensysteme<br />

Ab 1. Januar <strong>2020</strong> müssen elektronische Kassensysteme<br />

über eine „technische Sicherheitseinrichtung“<br />

verfügen. Unternehmer<br />

sollten prüfen, ob sie ihre Kasse entsprechend<br />

nachrüsten können. Dafür haben sie dann bis<br />

zum 30. September <strong>2020</strong> Zeit. Ist keine Nachrüstung<br />

möglich, wird eine Neuanschaffung<br />

bis 1. Januar 2023 akzeptiert.<br />

Marcus van den Broek<br />

Henschke und Partner mbB<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sprüfungsgesellschaft |<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Marcus van den Broek<br />

Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345 29779-21<br />

www.henschke-partner.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 39


WIRTSCHAFT & praxiswissen<br />

international<br />

Wachstumsmarkt Taiwan<br />

Mit den von ihm produzierten Power-Quality-Anlagen zur störungsfreien<br />

und stabilen Stromversorgung ist das hallesche Ingenieurbüro<br />

Franke Elektrotechnik in Thailand, Vietnam und Indonesien vertreten.<br />

Dank Unterstützung durch die IHK Halle-Dessau und die AHK Taiwan unternimmt<br />

das Unternehmen aktuell auch die ersten Schritte, um den Wachstumsmarkt<br />

Taiwan zu erschließen.<br />

Markteintritt Greater China<br />

meistern<br />

Die deutsche Auslandshandelskammer<br />

(AHK) Greater China ist Teil des weltweiten<br />

AHK-Netzwerkes mit 140<br />

Standorten in 92 Ländern. Sie unterhält<br />

fünf Büros (Beijing, Shanghai, Guangzhou,<br />

Hongkong und Taipeh) und ein<br />

Verbindungsbüro in Deutschland, die<br />

sich auf den bilateralen Handel und Investitionen<br />

konzentrieren. Mit umfangreichen<br />

Dienstleistungen unterstützt<br />

die AHK die Interessen deutscher Unternehmen,<br />

die in China und Taiwan<br />

Fuß fassen wollen. Unternehmen aus<br />

Sachsen-Anhalt erhalten zudem durch<br />

die im Shanghaier Büro der AHK ansässige<br />

Landesrepräsentanz unseres Bundeslandes<br />

eine individuelle Betreuung.<br />

Die Repräsentanz wird durch das Land<br />

Sachsen-Anhalt und die Industrie- und<br />

Handelskammern in Halle (Saale) und<br />

Magdeburg getragen.<br />

Mehr Informationen:<br />

www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 3966662<br />

Länderberatungstag als Einstieg<br />

„Wir adressieren Kunden, die hohe Stromverbräuche<br />

haben und einen absolut störungsfreien<br />

Strom benötigen – etwa Rechenzentren,<br />

TV-Sender oder Autoindustrie“, führt Geschäftsführer<br />

Andreas Franke aus. Da Taiwan<br />

mit hochmodernen Produktionsstätten zum<br />

Weltmarktführer bei der Herstellung von elektronischen<br />

Bauelementen/Halbleitern avanciert<br />

sei, bei welchen es ebenfalls auf eine<br />

höchst stabile Stromversorgung ankomme,<br />

habe der Schritt zur Erschließung auch dieses<br />

Marktes absolut nahegelegen.<br />

„Ich habe mir daher im August 2018 beim<br />

Länderberatungstag Taiwan der IHK Halle-<br />

Dessau von Leonie Yang, General Manager der<br />

AHK Taiwan, erste grundlegende Informationen<br />

dazu besorgt. Die Veranstaltung bestärkte<br />

mich in meiner Überzeugung, dass ein Partner<br />

vor Ort, der mit den Endkunden zusammenarbeitet,<br />

für einen erfolgreichen Marktein- und<br />

-auftritt dort unerlässlich ist“, betont Andreas<br />

Franke.<br />

Vor-Ort-Partner identifiziert<br />

Da anders als etwa in Indonesien, wo Englisch<br />

sehr gebräuchlich sei, die Sprachbarriere für<br />

ihn nicht ohne Weiteres zu überwinden war,<br />

griff der Geschäftsführer gern auf das Angebot<br />

der AHK Taiwan zurück, für ihn geeignete<br />

Partnerunternehmer vor Ort zu identifizieren<br />

und einen persönlichen Kontakt anzubahnen.<br />

„Es wurde dahingehend so optimal organisiert,<br />

dass ich im März 2019 von einer ohnedies anstehenden<br />

Geschäftsreise nach Thailand aus<br />

einen Abstecher nach Taiwan unternahm, wo<br />

ich an zwei Tagen in vier Unternehmen zu Besuch<br />

war“, schildert Andreas Franke. Angesichts<br />

des zeitlich sehr kompakten Programms<br />

sei die ihm von der AHK Taiwan zur<br />

Unterstützung an die Seite gestellte einheimische<br />

Dolmetscherin Yolande Chen nicht nur<br />

als Übersetzerin, sondern auch als Reiseleiterin<br />

und ortskundige „Logistik-Expertin“ von<br />

unschätzbaren Diensten gewesen, unterstreicht<br />

Andreas Franke.<br />

Konkreter Nutzen fürs Geschäft<br />

„Im Ergebnis der Visite vor Ort habe ich mit<br />

zwei der Unternehmen den Kontakt weitergeführt<br />

und intensiviert. Einer der beiden potenziellen<br />

Partner ist eine große Firma, die<br />

bereits die anvisierten Hauptkunden in der<br />

Halbleiterindustrie beim Thema Installation<br />

und Wartung betreut und wo wir mit unseren<br />

Produkten beispielsweise beim Umbau oder<br />

der Modernisierung von Fertigungsstätten<br />

zum Zuge kommen könnten. In Rede steht<br />

zudem die Gründung einer gemeinsamen<br />

Tochterfirma für Verkauf, Services und Schulungen<br />

in Sachen Power Quality“, hebt Andreas<br />

Franke hervor.<br />

40<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Unternehmer Andreas Franke besucht einen potenziellen<br />

Kunden in Taipeh (Taiwan).<br />

IHK Halle-Dessau unterstützt<br />

beim Auslandsgeschäft<br />

Die genannte Unterstützung durch IHK und<br />

AHK habe ihm schon jetzt einen konkreten<br />

Nutzen gebracht und reiche überdies noch<br />

weiter: „Hinsichtlich Ein- und Ausfuhr kommt<br />

in Taiwan ja ein anderes als das verbreitete<br />

Carnet-ATA-Verfahren zum Einsatz. Auch<br />

hierzu hole ich mir bei Ralph Seydel und seinen<br />

Mitstreitern vom Geschäftsfeld International<br />

der IHK Halle-Dessau regelmäßig Rat und<br />

aktuelle Hinweise.“<br />

FRANKE Elektrotechnik e.K.<br />

Halle (Saale)<br />

Stadtforststraße 99, 06120 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345 5504313<br />

www.franke-electric.de<br />

Für Unternehmen, die mit ihren Produkten<br />

und ihrem Know-how neue Märkte im Ausland<br />

erobern wollen, bietet die IHK ein umfangreiches<br />

Serviceangebot. Sie …<br />

> informiert über Potenziale und Rahmenbedingungen<br />

interessanter Zielmärkte<br />

sowie Regeln bei der Entsendung von Mitarbeitern<br />

ins Ausland,<br />

> gibt Antworten auf außenwirtschaftsrechtliche<br />

und Zollfragen,<br />

> erstellt Ursprungszeugnisse und außenwirtschaftliche<br />

Bescheinigungen<br />

und bearbeitet Carnets,<br />

> unterstützt auch Unternehmen des<br />

Handwerks bei der Erschließung von<br />

ausländischen Märkten,<br />

> veranstaltet Seminare zum Zoll- und<br />

Außenwirtschaftsrecht, länderspezifische<br />

Beratungs- und <strong>Wirtschaft</strong>stage, Stammtische<br />

und interkulturelle Trainings. Unternehmen<br />

profitieren dabei vom direkten<br />

Draht zu den Deutschen Auslandshandelskammern<br />

vor Ort,<br />

> hilft bei der Entwicklung individueller<br />

Strategien und ermöglicht den direkten<br />

Kontakt zu potenziellen Geschäftspartnern,<br />

> berät zu Messegemeinschaftsständen<br />

im In- und Ausland sowie zu Delegationsreisen<br />

und B2B-Kooperationsveranstaltungen,<br />

> bietet über den EZ-Scout Unterstützung<br />

bei Projekten der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

International<br />

Ralph Seydel<br />

Tel. 0345 2126-284<br />

rseydel@halle.ihk.de<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 41


VeranstaltungEn<br />

8. Januar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schlossstraße 11,<br />

06406 Bernburg, Tel. 03471 659-505<br />

9. Januar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3,<br />

06844 Dessau-Roßlau, Tel. 0340 26011-0<br />

10. bis 11. Januar <strong>2020</strong><br />

Chance <strong>2020</strong> - Die Bildungs-, Job- und Gründermesse<br />

für Mitteldeutschland<br />

HALLE MESSE, Messestraße 10, 06116 Halle (Saale)<br />

14. Januar <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Str. 1b,<br />

06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />

20. Januar <strong>2020</strong><br />

Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht<br />

IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-282<br />

21. Januar <strong>2020</strong><br />

Neujahrsempfang der gewerblichen <strong>Wirtschaft</strong><br />

Georg-Friedrich-Händel-Halle, Salzgrafenplatz 1,<br />

06108 Halle (Saale), Tel. 0345 2126-241<br />

21. Januar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen, Andresenstr. 1a,<br />

06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel. 03493 37570<br />

22. Januar <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Eisleben, Vicariatsgasse 4,<br />

06295 Lutherstadt Eisleben, Tel. 03464 260959-10<br />

22. Januar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Naumburg, Bahnhofstraße 48, 06618<br />

Naumburg (Zimmer 204, 2. Etage), Tel. 03443 4325-0<br />

23. Januar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Wittenberg, Lutherstraße 56,<br />

06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel. 03491 670121<br />

28. Januar <strong>2020</strong><br />

Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes<br />

Saal des Osttorhauses im Schloss Bernburg, Schlossstr. 24,<br />

06406 Bernburg (Saale), Tel. 0345 2126-409<br />

29. Januar <strong>2020</strong><br />

Ausländische Fachkräfte rekrutieren<br />

IHK Halle-Dessau, Franckestr. 05, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-234<br />

30. Januar <strong>2020</strong><br />

Kassenführung ab <strong>2020</strong> - Verschärfte Anforderungen<br />

an elektronische Registrier- und PC-Kassen<br />

IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Straße 1b,<br />

Tel. 03464 260959-11<br />

4. Februar <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-216<br />

4. Februar <strong>2020</strong><br />

Regionaler <strong>Wirtschaft</strong>stag Dessau:<br />

„Fachkräfteeinwanderungsgesetz“<br />

IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3, 06844<br />

Dessau-Roßlau, Tel. 0340 26011-0<br />

5. Februar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schlossstraße 11,<br />

06406 Bernburg, Tel. 03471 659-505<br />

11. Februar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Weißenfels, Markt 6, 06667 Weißenfels,<br />

Tel. 03443 4325-0<br />

12. Februar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Naumburg, Bahnhofstraße 48, 06618<br />

Naumburg (Zimmer 204, 2. Etage), Tel. 03443 4325-0<br />

13. Februar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3,<br />

06844 Dessau-Roßlau, Tel. 0340 26011-0<br />

13. Februar <strong>2020</strong><br />

Nachfolge regional „Praxistipps zur Unternehmensnachfolge“<br />

IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-452<br />

18. Februar <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Str. 1 b,<br />

06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />

18. Februar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen, Andresenstr. 1a,<br />

06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel. 03493 37570<br />

18. Februar <strong>2020</strong><br />

Wittenberger UnternehmerDIALOG:<br />

Fachkräfteeinwanderungsgesetz<br />

Leucorea Wittenberg, Collegienstraße 62, 06886 Lutherstadt<br />

Wittenberg, Tel. 0340 26011-0<br />

19. Februar <strong>2020</strong><br />

Beratung zum Schutz geistigen Eigentums<br />

TGZ I, Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-265<br />

22. Februar <strong>2020</strong><br />

Jobmesse<br />

HALLE MESSE, Messestraße 10, 06116 Halle (Saale)<br />

23. Februar bis 3. März <strong>2020</strong><br />

HAUS-GARTEN-FREIZEIT<br />

Leipziger Messe, Messe-Allee 1, 04356 Leipzig<br />

23. Februar bis 3. März <strong>2020</strong><br />

mitteldeutsche handwerksmesse<br />

Leipziger Messe, Messe-Allee 1, 04356 Leipzig<br />

26. Februar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Naumburg, Bahnhofstraße 48, 06618<br />

Naumburg (Zimmer 204, 2. Etage), Tel. 03443 4325-0<br />

27. Februar <strong>2020</strong><br />

Wissenswertes zur „Tax-Compliance“<br />

IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-226<br />

27. Februar <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Wittenberg, Lutherstraße 56,<br />

06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel. 03491 670121<br />

27. Februar <strong>2020</strong><br />

Informationsveranstaltung zur Drittmengenabgrenzung<br />

IHK Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg,<br />

Tel. 0345 2126-409<br />

2. bis 6. März <strong>2020</strong><br />

Landesweite Nachfolgewoche<br />

Informationen unter Tel. 0345 2126-452<br />

4. März <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schlossstraße 11, 06406<br />

Bernburg, Tel. 03471 659-505<br />

10. März <strong>2020</strong><br />

Alles Entscheidende zur Selbstständigkeit<br />

in 90 Minuten<br />

IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-216<br />

10. März <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Str. 1 b,<br />

06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />

10. März <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Weißenfels, Markt 6, 06667 Weißenfels,<br />

Tel. 03443 4325-0<br />

11. März <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Naumburg, Bahnhofstraße 48, 06618<br />

Naumburg (Zimmer 204, 2. Etage), Tel. 03443 4325-0<br />

12. März <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3, 06844<br />

Dessau-Roßlau, Tel. 0340 26011-0<br />

12. März <strong>2020</strong><br />

12. März: Preisverleihung „Unternehmergeist<br />

Mansfeld-Südharz“ für das Jahr 2019<br />

Spengler-Museum Sangerhausen, Bahnhofstraße 33,<br />

06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-11<br />

17. März <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen, Andresenstr. 1a,<br />

06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel. 03493 37570<br />

18. März <strong>2020</strong><br />

Seminar: Aus- und Einfuhr von Ersatzteilen und Zubehör<br />

IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-282<br />

18. März <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Eisleben, Vicariatsgasse 4,<br />

06295 Lutherstadt Eisleben, Tel. 03464 260959-10<br />

Nähere Informationen<br />

zu den Veranstaltungen unter<br />

www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 1953<br />

42<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


VeranstaltungEn<br />

29. Januar <strong>2020</strong>, 13 bis 17 Uhr in Halle (Saale)<br />

Ausländische Fachkräfte rekrutieren<br />

Unternehmen, die Fachkräfte suchen, werden<br />

künftig verstärkt auf alternative Rekrutierungskanäle<br />

setzen müssen. So gewinnt etwa<br />

die Zuwanderung aus dem Ausland immer<br />

größere Bedeutung. Ein von der Bundesregierung<br />

2019 initiiertes Paket an Gesetzen zu<br />

Einwanderung und Asylrecht, wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz<br />

ab März <strong>2020</strong>,<br />

soll dazu den Weg bereiten. Was bei der Einstellung<br />

von Zugewanderten zu beachten ist<br />

und wie Unternehmen hier vorgehen können,<br />

erfahren sie bei einer Veranstaltung der IHK.<br />

Mehr unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 157131646<br />

27. Februar <strong>2020</strong>, 17 bis 19 Uhr in<br />

Halle (Saale)<br />

Wissenswertes<br />

zur „Tax-Compliance“<br />

„Tax-Compliance“ bedeutet vereinfacht<br />

gesagt das Bewusstsein für die Pflicht,<br />

Steuern ehrlich und korrekt zu zahlen. Ein<br />

Thema, das bei Gewerbetreibenden in der<br />

Regel noch zu kurz kommt – oder das diese<br />

unter Umständen gar nicht direkt auf<br />

der Agenda haben. Die IHK will dies ändern<br />

und bei einer Veranstaltung mit dem<br />

Rechtsanwalt und Steuerberater Steffen<br />

Blumert aus Leipzig auf konkrete juristische/steuerliche,<br />

aber auch auf praktische<br />

Fragen der Tax-Compliance eingehen.<br />

Mehr unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 157132268<br />

2. bis 6. März <strong>2020</strong><br />

Landesweite Nachfolgewoche<br />

Im Süden Sachsen-Anhalts werden rund<br />

1.500 Unternehmer in den kommenden fünf<br />

Jahren aus Altersgründen einen Nachfolger<br />

suchen, schätzt die IHK Halle-Dessau. Dabei<br />

scheitert bisher fast jede dritte altersbedingte<br />

Nachfolgersuche. Die IHK setzt sich daher<br />

intensiv dafür ein, potenzielle Interessenten<br />

und Seniorunternehmer zusammenzubringen<br />

und ihnen informierend und beratend zur<br />

Seite zu stehen. Auch in diesem Jahr beteiligt<br />

sie sich gemeinsam mit Partnern an der landesweiten<br />

Nachfolgewoche. Organisiert wird<br />

diese vom Netzwerk Unternehmensnachfolge<br />

Sachsen-Anhalt. Vom 2. bis 6. März <strong>2020</strong> sollen<br />

Unternehmen und Nachfolgeinteressierte<br />

aller Branchen über verschiedene Formate<br />

wie Informationsveranstaltungen und thematische<br />

Sprechtage Hilfe und Unterstützung<br />

im Nachfolgeprozess erhalten. Im Anschluss<br />

an die Woche finden weitere Veranstaltungen<br />

und Expertensprechtage zum<br />

Thema in den Regionen statt.<br />

2. März <strong>2020</strong><br />

Netzwerk-Konferenz und Pressegespräch N:UN <strong>2020</strong><br />

10 Uhr Pressegespräch; 14 Uhr Netzwerk-Konferenz<br />

Ort wird in persönlicher Einladung mitgeteilt<br />

3. März <strong>2020</strong><br />

N:UN Nachfolge regional<br />

„Praxistipps zur Unternehmensnachfolge“<br />

IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen<br />

4. März <strong>2020</strong><br />

N:UN Nachfolge-Casting<br />

„Finden Sie Ihr zukünftiges Unternehmen“<br />

Zeit und Ort werden in persönlicher Einladung mitgeteilt<br />

5. März <strong>2020</strong><br />

N:UN Expertensprechtag Recht und Steuern<br />

13 bis 18 Uhr, IHK Halle-Dessau, ServiceCenter<br />

Informationen unter 0345 2126-452<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 43


service<br />

Unternehmensbörse<br />

„nexxt-change“<br />

Die Unternehmensbörse dient einerseits<br />

dem Ziel, Unternehmen auf der Suche nach<br />

einem geeigneten Nachfolger oder aktiven<br />

Teilhaber behilflich zu sein und andererseits<br />

dazu, den Existenzgründern die Suche nach<br />

einem Unternehmen für eine Übernahme zu<br />

erleichtern.<br />

Kontakt:<br />

Susann Sommer, Tel. 0345 2126-452, Fax 0345 212644-452,<br />

ssommer@halle.ihk.de<br />

In Bernburg ansässiges Handelsunternehmen<br />

steht altersbedingt zum Verkauf. (157410)<br />

Moderne Landapotheke im Saalekreis mit<br />

sehr hohem Stammkundenanteil bis Ende<br />

<strong>2020</strong> zu verkaufen. (157409)<br />

Außergewöhnliches Dienstleistungsunternehmen<br />

für schwimmende Arbeitsrüstung.<br />

(157408)<br />

Gut laufender Schweißtechnikbetrieb in<br />

der Region Anhalt-Bitterfeld zu verkaufen.<br />

(157407)<br />

Langjährig profitables Reisebüro mit etabliertem<br />

Kundenstamm in Dessau-Roßlau.<br />

(157406)<br />

Unternehmensnachfolge im produzierenden<br />

Gewerbe der Holzwerkstoffindustrie. (157405)<br />

Online-Shop für Sanitär und Heizung sucht<br />

Käufer. (157404)<br />

Werbeagentur mit Immobilie im Saalekreis.<br />

(157399)<br />

Gewerbeflächenbörse<br />

Weitere Informationen unter<br />

www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 2504<br />

Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen<br />

wir keine Haftung!<br />

Kontakt:<br />

Elisabeth Günther, Tel. 0345 2126-266,<br />

eguenther@halle.ihk.de<br />

06217 Merseburg<br />

Makler veräußert Gewerbefläche 325 m²; teilungs-<br />

und erweiterungsmöglich, aus- und<br />

umbaufähig; V-Wärme 117,10 kWh; geeignet<br />

für Handel und DL-Branche. (GB-1337)<br />

Recyclingbörse<br />

Interessenten werden gebeten, über die Internetseite<br />

www.ihk-recyclingboerse.de direkt<br />

Kontakt zu den Inserenten der nachfolgenden<br />

Angebote/Nachfragen aufzunehmen.<br />

Kontakt:<br />

Silvana Theis, Tel. 0345 2126-263, stheis@halle.ihk.de<br />

Unternehmen bietet regelmäßig PP-Produktionsabfälle<br />

(sauber, frei von Fremdstoffen)<br />

an. (HAL-A-6344-2)<br />

Geschäftsangebote<br />

ausländischer Unternehmen<br />

Spanien: Geschäftslokal<br />

Wir bieten ein Geschäftslokal von 120 bis 140<br />

Quadratmetern Fläche an. Es befindet sich in<br />

Malgrat de Mar (Maresme, 70 Km von Barcelona<br />

entfernt) und hat eine gute Standposition<br />

und alle Serviceleistungen zu bieten. Es<br />

ist perfekt für ein Büro oder einen Handel.<br />

Wir suchen deutsche Firmen, die Interesse<br />

haben, in Spanien eine Niederlassung, ein<br />

Büro, ihren Sitz etc. zu eröffnen. Wir vermieten<br />

es nicht und möchten dafür selbstständige<br />

wie auch unselbstständige Arbeit mit anbieten.<br />

(K5/2019)<br />

Kontakt:<br />

Agnes Michalik, Tel. 0034 610985051, agnesmichalik@web.de<br />

Kooperationsangebote aus der<br />

Datenbank des Enterprise<br />

Europe Networks (EEN)<br />

Interessenten finden diese und weitere<br />

Kooperationsangebote unter<br />

http://een-sachsen-anhalt.de/<br />

dienstleistungen/partnersuche.html.<br />

Ansprechpartnerin:<br />

Katharina Berger, Tel. 0391 5693-342,<br />

berger@magdeburg.ihk.de<br />

Lösung zur Entsorgung von Hundekot<br />

und Urin – Vertriebspartner gesucht<br />

Ein slowakisches Unternehmen hat eine Lösung<br />

entwickelt zur Entsorgung von Hundekot<br />

und Urin in öffentlichen Bereichen (Spiel-<br />

Anzeige<br />

44<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


service<br />

plätzen, Wohngebieten, Parks) und Gärten<br />

von Familienhäusern. Bei der weltweit patentierten<br />

Lösung geht es um die Begrenzung<br />

des Kontakts mit dem Hunde-Urin und der<br />

daraus resultierenden Kontamination durch<br />

Hundeabfälle. Handelsvertreter werden gesucht.<br />

(EG0719 SK04)<br />

Hilfsmittel für Rollstühle –<br />

Auftragnehmer gesucht<br />

Slowenisches Unternehmen, das eine Hilfe<br />

für Rollstühle entwickelt hat, um Schrägen<br />

und Treppen zu überwinden, sucht Hersteller.<br />

Das Hilfsmittel funktioniert über die Bremsfunktion<br />

des Rollstuhls. (EG0719 SI02)<br />

Dekorative Kunstgussstücke –<br />

Auftraggeber gesucht<br />

Ein ukrainischer Hersteller von dekorativem<br />

Kunstguss arbeitet mit einzelnen Designerprojekten<br />

zusammen. Er strebt eine Vereinbarung<br />

zur Herstellung und zur Übernahme von<br />

Unteraufträgen mit Bauunternehmen, Designerfirmen<br />

und Partnern an, die sich mit dekorativem<br />

und künstlerischem Bauen befassen.<br />

(EG0719 UA04)<br />

Blechherstellung –<br />

Auftraggeber gesucht<br />

Ein litauischer Blechhersteller bietet eine<br />

vielseitige Dienstleistungspalette an: die Produktion<br />

von Blechbauteilen und -baugruppen<br />

inklusive Stanzen in der serienmäßigen<br />

Fertigung. Das Unternehmen bietet seine<br />

Dienstleistungen im Biegen, Schweißen, Verzinken,<br />

Laserschneiden und Pulverbeschichten.<br />

Das Unternehmen sucht Partner für eine<br />

Zusammenarbeit im Rahmen einer Fertigungs-,<br />

Zulieferer- oder Outsourcing-Vereinbarung.<br />

(EG0719 LT02)<br />

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Rundum informiert<br />

mit dem IHK-Infowürfel<br />

Heute lesen,<br />

was morgen für Ihr Geschäft<br />

wichtig ist!<br />

4 kompetent<br />

4 kompakt<br />

4 kostenfrei<br />

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<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 45


service<br />

Internationale Geschäftsangebote<br />

Glutenfreie Haferflocken geboten<br />

Eine von ungarischen Landwirten gegründete<br />

Mühle hat sich auf 100 Prozent glutenfreie<br />

Produkte spezialisiert, unter anderem Haferflockenmehl,<br />

normale und Jumbo-Haferflocken.<br />

Gesucht werden Kontakte zu Müsliherstellern,<br />

Bäckereien oder anderen Vertriebspartnern.<br />

(EG0819 HU03)<br />

Hersteller von Textilprodukten mit<br />

Digitaldruck gesucht<br />

Ein kleines polnisches Designunternehmen<br />

bietet Baumwolltaschen und Geschenkartikel<br />

an. Es möchte einen Produktionsvertrag mit<br />

einem Hersteller von Textilprodukten in der<br />

EU abschließen, der Zugang zum Digitaldruck<br />

auf Naturstoffen, vorzugsweise ökologischen<br />

Stoffen, hat. (EG0819 PL05)<br />

Baukastensystem für Einfamilienhäuser<br />

Ein belgisches KMU hat ein einzigartiges Verfahren<br />

für den Hausbau entwickelt, bei dem<br />

Holzblöcke wie Legoteile verbaut werden. Die<br />

Blöcke bestehen aus geschäumtem Polystyrol<br />

(EPS) und Grobspanplatten (OSB-Platten)<br />

und entsprechen den höchsten Standards für<br />

die Energieeffizienz von Gebäuden. Das Unternehmen<br />

ist nun auf der Suche nach Vertriebspartnern,<br />

die bereit sind, das Konzept<br />

und das Produkt in Europa zu bewerben und<br />

zu vertreiben. (EG0819 BE03)<br />

Anzeige<br />

Bulgarischer Industriehallenbauer sucht<br />

Auftraggeber für Metallbau<br />

Das bulgarische Bauunternehmen ist spezialisiert<br />

auf den Bau von Industriehallen, Metallkonstruktionen<br />

und Sandwichpaneelen,<br />

Türen, Zäunen, Treppen, Spielplätzen und<br />

ähnlichen Metallteilen. Das Unternehmen ist<br />

auf der Suche nach neuen Partnerschaften<br />

mit EU-Bauunternehmen. Die angestrebten<br />

potenziellen Partnerschaften wären im Rahmen<br />

einer Produktions- und/oder Unterauftragsvereinbarung.<br />

(EG0819 BG08)<br />

Nutzen auch Sie die IHK-SERVICE-BÖRSEN für Ihre Angebote!<br />

Klinische Diagnosetests zur Krebsfrüherkennung<br />

– Distributionsverträge<br />

gesucht<br />

Das Unternehmen aus Singapur ist ein innovatives<br />

biomedizinisches Unternehmen, welches<br />

eine Reihe einzigartiger und patentierter<br />

Diagnoselösungen zur Früherkennung von<br />

Nasopharynx-, Magen- und Leberkarzinomen<br />

entwirft, herstellt und vermarktet. Es sucht<br />

Vertriebshändler für seine In-Vitro-Diagnostik-Kits.<br />

(EG0819 SG02)<br />

Magnetspielzeug für Bewegung<br />

und Rehabilitation<br />

Ein polnisches Unternehmen stellt Spielzeugblöcke<br />

als weichmagnetisches Konstruktionsspielzeug<br />

her. Die Blöcke sind mit 24 Magneten<br />

ausgestattet, die helfen, eine Vielzahl von<br />

Strukturen zu schaffen und Bewegung oder<br />

Rehabilitation ermöglichen. Die Blöcke<br />

durchlaufen eine strenge Qualitätskontrolle<br />

und entsprechen den europäischen Qualitätsstandards.<br />

Um in einen neuen Markt zu<br />

expandieren, sucht das Unternehmen einen<br />

Geschäftspartner für den Vertrieb seiner Produkte.<br />

(EG0819 PL10)<br />

Sie möchten Ihre Mitarbeiter (m/w/d) qualifizieren? Melden Sie sie noch<br />

heute zu einer Weiterbildung an!<br />

Staatlich geprüfter Techniker<br />

in den Fachrichtungen Chemie- und Elektrotechnik<br />

Beginn: 01.03.<strong>2020</strong><br />

Industriemeisterausbildung (IHK)<br />

inklusive Ausbildereignungsprüfung (AEVO)<br />

in den Fachrichtungen Metall und Elektrotechnik<br />

Beginn: 28.03.<strong>2020</strong><br />

und in der Fachrichtung Chemie<br />

Beginn: 29.08.<strong>2020</strong><br />

Wir unterstützen Sie außerdem bei der Ausbildung Ihrer Azubis.<br />

betriebliche Erstausbildung <strong>2020</strong><br />

in den Berufen: Chemikant, Chemielaborant, Elektroniker-Betriebstechnik,<br />

Mechatroniker, Elektroniker-Automatisierungstechnik, Industriemechaniker,<br />

Anlagenmechaniker, Zerspanungsmechaniker, Verfahrensmechaniker<br />

und weitere...<br />

Anmeldung und weitere Informationen<br />

Herr Matthias Engel<br />

Tel.: 03461 8246-32<br />

E-Mail: engel@bal.de<br />

Bildungsakademie Leuna & Interessengemeinschaft Bildung Leuna-Merseburg<br />

Emil-Fischer-Straße 20, 06237 Leuna, Tel.: 03461 8246-0, www.bal.de<br />

46<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


service<br />

Radiofrequenz- und Mikrowellensysteme<br />

– Joint-Venture-Partner,<br />

Investoren gesucht<br />

Ein israelisches Unternehmen ist spezialisiert<br />

auf Radiofrequenz (RF)- und Mikrowellensysteme.<br />

Es hat Erfahrung mit komplexen<br />

zivilen und militärischen Programmen im<br />

Bereich RF & Mikrowellen. Das Unternehmen<br />

sucht Partner für Joint-Venture, Unternehmenskauf<br />

oder finanzielle Vereinbarung.<br />

(EG0819 IL04)<br />

Anzeige<br />

Hilfsmittel aus Magnesium<br />

Ein japanisches Unternehmen verfügt über<br />

Erfahrung in der Bearbeitung von Magnesium<br />

als Werkstoff und stellt daraus eine Reihe<br />

von Hilfsmitteln wie Gehstöcke und Vierbeinstöcke<br />

sowie einen Rahmen für Rollstühle<br />

aus Magnesiumlegierung her. Magnesium<br />

gilt als eines der leichtesten, aber auch robustesten<br />

Metalle. Das Unternehmen sucht<br />

Partner für Vertriebspartnerschaft oder Handelsvertretervertrag,<br />

um seine Produkte in<br />

der EU zu etablieren. (EG0819 JP03)<br />

Industrie-Hanf und CBD-Extrakte<br />

Ein estnischer Bio-Industrie-Hanfzüchter und<br />

Produzent von 99%-igen CBD Extrakten<br />

(Cannabidiol) mit Premium-Qualität und<br />

wohltuenden gleichbleibenden Eigenschaften<br />

für Pharmahersteller, Nahrungsergänzungsmittel,<br />

Gesundheits- und Kosmetikprodukte<br />

sowie Forschung und Entwicklung sucht Vertrieb<br />

und Dienstleistungsvereinbarungen,<br />

bietet den Herstellern in Deutschland, Frankreich,<br />

den Niederlanden, Irland und Spanien<br />

sein Produkt an. (EG0819 EE01)<br />

Buchenholz- und Kiefer–Lieferanten<br />

gesucht<br />

Ein französisches Unternehmen, spezialisiert<br />

auf den Innenausbau nach Maß, sucht<br />

nach neuen Holzlieferanten für Buchenholz<br />

und Kiefer. Das Holz muss keilgezinkt sein<br />

und den vom Unternehmen geforderten<br />

Anforderungen entsprechen. Eine langfristige<br />

Zusammenarbeit wird im Rahmen von<br />

einer Lieferantenvereinbarung bevorzugt.<br />

(EG0819 FR01)<br />

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) trauert um<br />

Prof. Dr. Klaus-Dieter Bilkenroth<br />

Mit Prof. Dr. Klaus-Dieter Bilkenroth verliert die <strong>Wirtschaft</strong> in Mitteldeutschland eine unermüdliche,<br />

optimistische und zielstrebige Persönlichkeit. Als studierter Montanwissenschaftler hat er in unternehmerischer<br />

Verantwortung die Entwicklung des mitteldeutschen Braunkohlereviers entscheidend<br />

mitgeprägt. In der IHK engagierte er sich ehrenamtlich – als Mitglied unseres Präsidiums und unserer<br />

Vollversammlung.<br />

Prof. Bilkenroth war uns ein fachlich wie menschlich hochgeschätzter Partner, auf dessen Urteil wir vertrauen<br />

und auf den wir uns stets verlassen konnten. Er wird uns sehr fehlen. Wir werden sein Andenken<br />

in Ehren halten. Der Familie gilt unsere tief empfundene Anteilnahme.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 47


wir für Sie<br />

Die IHK Halle-Dessau<br />

auf einen Blick<br />

Präsidium<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Vizepräsidenten<br />

Konrad Dormeier, Matthias Gabler, Dr. Christof Günther,<br />

Jens-Uwe Jahnke, Daniel König, Kerstin Kühne, Maik Pinnig,<br />

Michael Pirl, Thies Schröder, Jörg Schlichting, Michael Schrodke,<br />

Elke Simon-Kuch<br />

Ausschuss für Finanzdienstleistungen<br />

Handelsausschuss<br />

Tourismusausschuss<br />

Berufsbildungsausschuss<br />

Vollversammlung<br />

66 Mitglieder<br />

Sachverständigenausschuss<br />

Verkehrsausschuss<br />

Ausschuss für Industrie, Agrar- und Baugewerbe<br />

Standortpolitik<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Kommissarischer Leiter<br />

Sekretariat<br />

Bianka Meyer<br />

Grundsatzfragen der <strong>Wirtschaft</strong>s- und Finanzpolitik<br />

Hendrik Senkbeil, Danny Bieräugel<br />

Arbeitsmarktpolitik, Konjunktur, Statistik<br />

Danny Bieräugel, Daniel Moritz<br />

Regionalpolitik, Gesundheits-, Kreativund<br />

Immobilienwirtschaft<br />

Hendrik Senkbeil<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sjunioren<br />

Danny Bieräugel<br />

Starthilfe und Unternehmensförderung<br />

Antje Bauer<br />

Geschäftsführerin<br />

Sekretariat<br />

Claudia Roschk, Laura Lennicke<br />

Mittelstands-, Handels- und Tourismuspolitik<br />

Antje Bauer<br />

Existenzgründung<br />

Jana Bieräugel, Jörg Prochner<br />

Unternehmenssicherung, -nachfolge und -finanzierung<br />

Achim Schaarschmidt<br />

Handel<br />

Daniel Loeschke<br />

Tourismus, Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft<br />

Daniela Wiesner<br />

Dienstleistungswirtschaft<br />

Clemens Winkel<br />

ServiceCenter<br />

Jörg Prochner (Leiter), Jana Bieräugel, Max Kuschfeld,<br />

Andre Markovic, Susann Sommer,<br />

Anne Wasilewski-Brumme<br />

Stand: 1. Dezember 2019<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

Halle (Saale)<br />

Dr. Simone Danek<br />

Geschäftsführerin<br />

Sekretariat<br />

Kim Vanessa Sokol<br />

Bildungspolitik<br />

Dr. Simone Danek<br />

Bildungsaktivitäten, -organisation<br />

Dr. Sylvia Voigt, Jana Krüper<br />

Ausbildung<br />

Björn Bosse<br />

Gewerbliche und kaufmännische Abschlussprüfungen<br />

Roswitha Boy, Katharina Engel, Nadine Kaiser,<br />

Melissa Olschak, Theresa Rößler, Mike Romonath,<br />

Liane Waldmann, Matthias Weißbarth<br />

Aus- und Weiterbildungsberater<br />

Berit Credo (Sangerhausen), Dominique Dietze (Weißenfels),<br />

Kathrin Lorisch (Dessau), Cornelia Rasch (Saalekreis),<br />

Matthias Schwarze (Halle), Julia Wünsch (Bitterfeld-<br />

Wolfen)<br />

Fortbildungsprüfung/Sachkunde<br />

Sabine Krüger<br />

Fortbildung<br />

Kornelia Hufenreuter, Franziska Otto, Manuela Schröter<br />

Fach-/Sachkunde<br />

Frauke Lindner, Eileen Zarski<br />

Projekt „ValiKom Transfer“<br />

Dr. Kathrin Rheinländer<br />

Projekt „Kammerkoordinierung Zukunftschance<br />

Assistierte Ausbildung“<br />

Simone Henschel<br />

Haus der kleinen Forscher/Begabtenförderung<br />

Kathrin Olejnik<br />

Innovation und Umwelt<br />

International<br />

Birgit Stodtko<br />

Geschäftsführerin<br />

Sekretariat<br />

Jenny Regeer<br />

Messen<br />

Anja Klepzig<br />

Außenwirtschaftspolitik<br />

Birgit Stodtko<br />

Außenwirtschafts- und Zollrecht,<br />

Außenwirtschaftsdokumente, Carnets<br />

Diana Hofmann, Anja Klepzig<br />

Asien, Russland, Ost- und Südeuropa<br />

Ralph Seydel<br />

EU, EU-Projekte, EFTA, Lateinamerika<br />

Michael Drescher<br />

Afrika, Australien, MENA-Region, Nordamerika<br />

Katalin Stolzki<br />

EZ-Scout<br />

Katy Schröder<br />

Reinhard Schröter<br />

Stellv. Hauptgeschäftsführer<br />

Sekretariat, Börsen<br />

Elisabeth Günther<br />

Industrie-, Energie-, Umwelt- und Verkehrspolitik<br />

Reinhard Schröter<br />

Energie- und Umweltförderung, Umweltmanagement<br />

Silvana Theis<br />

Industrie, Energie<br />

Franziska Böckelmann (Stellvertretende Geschäftsführerin)<br />

Innovation, Forschung und Entwicklung,<br />

Technologietransfer<br />

Dr. Sophie Kühling<br />

Umwelt, Raumordnung<br />

Andreas Scholtyssek<br />

Verkehr/Fachkunde<br />

Alf Rost<br />

48<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


Hauptgeschäftsführer<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Stellv. Hauptgeschäftsführer<br />

Reinhard Schröter<br />

Hauptgeschäftsführung<br />

Leiterin Büro Präsident und Hauptgeschäftsführer<br />

Cordula Henke<br />

Sekretariat<br />

Stefanie Glaw, Stefanie Neumärker<br />

Kooperationszentrum „Energiesicherheit“<br />

Dr. Uwe Schrader<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Markus Rettich (Leiter/Pressesprecher)<br />

Nadine Behrendt, Lisa Marschner, Isabel Reimann,<br />

Vanessa Schneider<br />

Arbeitskreis Außenwirtschaft<br />

Arbeitskreis Innovation und Technologietransfer<br />

Arbeitskreis Bildung<br />

Arbeitskreis IHK-Finanzen<br />

und -Liegenschaften<br />

Recht und Fair Play<br />

Arbeitskreis Energiepolitik<br />

Arbeitskreis Betrieblicher Umweltschutz<br />

Dr. Ute Jähner<br />

Geschäftsführerin<br />

Sekretariat<br />

Vanessa Schneider, Andrea Dietrich<br />

Rechtspolitik<br />

Dr. Ute Jähner<br />

Wettbewerbsrecht, Steuerrecht<br />

Dr. Ute Jähner<br />

Berufsrecht Finanzdienstleister, Gewerberecht, Datenschutz,<br />

Außergerichtliche Streitbeilegung<br />

Christiane Loertzer<br />

Sachverständigenwesen, Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />

Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsregister/Firmenrecht<br />

Heike Sommer<br />

Handelsregister/Firmenrecht (Sachbearbeitung), Ausländerangelegenheiten<br />

Petra Scheibe<br />

Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister<br />

(Sachbearbeitung)<br />

Karin Sandig<br />

Zentrale Dienste<br />

Dr. Markus Reinhardt<br />

Geschäftsführer<br />

Sekretariat<br />

Lisa Sophie Schmidt<br />

Finanzen, QMB, Personal, Syndikus<br />

Dr. Markus Reinhardt<br />

Personal<br />

Oliver Schmidt<br />

Organisationsrecht, Datenschutzbeauftragter<br />

Jens Hoffmann<br />

Organisation, Archiv, Bibliothek<br />

Christoph Renftle, Jonas Meyer, Heimo Hauser<br />

EDV<br />

Bettina Schonert (Leiterin), Jörg Grabowsky, Martin Zieschang<br />

Rechnungswesen/Controlling<br />

Jens Hoffmann (Leiter), Nadine Haufe, Undine Heinrich,<br />

Daniela Jobs, Nadine Kupfer<br />

Mitgliederdaten/Beiträge<br />

Matthias Mohr (Leiter), Thomas Arentz, Martin Backhaus,<br />

Mandy Donath, Sabine Schröder, Marko Schubert,<br />

Frank Volkmar, Eileen Warzecha, Elisabeth Wirl,<br />

Renate Wolff, Matthias Wulf<br />

Innere Dienste<br />

Stefan Andrick, Uwe Aschenbach, René Brunner,<br />

Daniel Moritz, Martina Wolf, Matthias Reschauer<br />

(Fuhrpark/Kraftfahrer)<br />

Geschäftsstellen<br />

und<br />

Kontaktbüros<br />

Geschäftsstelle Sangerhausen<br />

Frank Lehmann<br />

Geschäftsstellenleiter, QMB<br />

Ewald-Gnau-Straße 1 b, 06526 Sangerhausen<br />

Tel.: 03464 260959-0, Fax: 03464 26095919<br />

Michael Axt, Norman Böttcher<br />

Kontaktbüro Eisleben<br />

Vicariatsgasse 4, 06295 Lutherstadt Eisleben<br />

Tel.: 03475 6678186, Fax: 03464 26095919<br />

Michael Axt<br />

Geschäftsstelle Dessau<br />

Sven Horn<br />

Geschäftsstellenleiter<br />

Lange Gasse 3, 06844 Dessau-Roßlau<br />

Tel.: 0340 26011-0, Fax: 0340 260114421<br />

Birgit Enkerts, Sibylle Lohmann, Viola Wagner<br />

Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen<br />

Andresenstraße 1a, 06766 Bitterfeld-Wolfen<br />

Tel.: 03493 3757-0, Fax: 03493 37574424<br />

Andreas Baer, Birgit Enkerts, Katja Schneider<br />

Kontaktbüro Bernburg<br />

Schloßstraße 11, 06406 Bernburg (Saale)<br />

Tel.: 03471 659505, Fax: 0340 260114424<br />

Sibylle Lohmann<br />

Kontaktbüro Wittenberg<br />

Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg<br />

Tel.: 03491 670121, Fax: 03493 37574424<br />

Andreas Baer<br />

Geschäftsstelle Weißenfels<br />

Tobias Voigt<br />

Geschäftsstellenleiter<br />

Markt 6, 06667 Weißenfels<br />

Tel.: 03443 4325-0, Fax: 03443 432544-10<br />

Tina Jahr, Sylvia Strößner, Matthias Walther<br />

Kontaktbüro Naumburg<br />

Bahnhofstr. 48, 06618 Naumburg (Saale)<br />

Tel.: 03445 732958, Fax: 03443 432544-10<br />

Matthias Walther<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 02/<strong>2020</strong> 53


eschlüsse<br />

Beschlüsse der IHK-Vollversammlung<br />

Beschluss-Nr. 15/19/3<br />

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit für die IHK Halle-Dessau<br />

(Entschädigungssatzung) wird in der vorliegenden Form (Anlage) beschlossen. Sie tritt zum<br />

1. Januar <strong>2020</strong> in Kraft. Gleichzeitig werden die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit als Prüfer für die IHK Halle-Dessau (Entschädigungssatzung) vom 16. September<br />

2009 und die Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der IHK<br />

Halle-Dessau vom 13. September 2004 zum 31. Dezember 2019 außer Kraft gesetzt.<br />

Halle (Saale), 18. September 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

am 18. September 2019 beschlossene und vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />

Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 20. November 2019 genehmigte Beschluss<br />

Nr. 15/19/3 wird hiermit ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 22. November 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Anlage zu Beschluss-Nr. 15/19/3<br />

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Industrie- und<br />

Handelskammer Halle-Dessau (Entschädigungssatzung)<br />

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat am 18. September<br />

2019 auf der Grundlage von § 6 Absatz 1 der Satzung der Industrie- und Handelskammer<br />

Halle-Dessau (IHK) vom 7. Dezember 2011 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) Diese Satzung findet Anwendung bei der ehrenamtlichen Tätigkeit für die IHK (nachfolgend<br />

Ehrenamtliche genannt) außerhalb des Anwendungsbereichs von § 4 Abs. 4 der Satzung der IHK.<br />

(2) Ehrenamtliche im Sinne dieser Satzung sind Personen, die im Rahmen ihrer Beauftragung (Berufung<br />

oder vertragliche Vereinbarung) nach typologischer Gesamtbetrachtung gegenüber der IHK einen<br />

überwiegend ideellen Tätigkeitszweck verfolgen, wobei sich ihre Aufgabe insgesamt als Ausdruck eines<br />

nicht erwerbswirtschaftlich angelegten bürgerschaftlichen/gemeinwohlorientierten Engagements<br />

versteht. Dabei stehen die Ehrenamtlichen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener<br />

Art. Durch die ehrenamtliche Tätigkeit wird kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet.<br />

(3) Ehrenamtliche erhalten eine Entschädigung für<br />

a) Zeitversäumnis,<br />

b) Reisekosten,<br />

c) Tagegeld/Verpflegungsmehraufwand<br />

d) sonstige Auslagen.<br />

Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit nicht bereits von Dritten eine Entschädigung gewährt wird.<br />

§ 2 Zeitversäumnis<br />

§ 4 Tagegeld/Verpflegungsmehraufwand<br />

Bei mehr als 6 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit pro Tag (ohne Fahr- und Wegezeit) wird für<br />

erhöhten Verpflegungsaufwand zusätzlich eine Tagesgeldpauschale in Höhe von 15,00 Euro<br />

gewährt. Erfolgt eine Verpflegung durch die IHK entfällt der Anspruch auf diese Aufwandsentschädigung.<br />

§ 5 Sonstige Auslagen<br />

Sonstige bare Auslagen werden gegen Nachweis ersetzt, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der Aufgabenerledigung notwendig waren.<br />

§ 6 Abrechnung, Erlöschen des Anspruchs, Steuerverantwortlichkeit<br />

(1) Die Entschädigung ist jeweils auf einem gesonderten Vordruck, vorzugsweise online – zu<br />

beantragen, möglichst zusammengefasst jeweils für einen Monat.<br />

(2) Der Anspruch auf Erstattung der jeweils innerhalb eines Kalenderjahres entstandenen Aufwendungen<br />

erlischt, soweit dieser in Textform nicht innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss<br />

der jeweiligen ehrenamtlichen Tätigkeit gegenüber der IHK geltend gemacht worden ist.<br />

(3) Der Ehrenamtliche hat die mit der Gewährung der Entschädigung gegebenenfalls verbundenen<br />

steuerrechtlichen Pflichten in eigener Verantwortung zu erfüllen.<br />

§ 7 Inkrafttreten, Gleichstellung<br />

(1) Diese Entschädigungssatzung tritt am 1. Januar <strong>2020</strong> in Kraft.<br />

(2) Personen- oder Funktionsbezeichnungen im Maskulinum meinen ausschließlich die generische<br />

und nicht die biologische Bedeutung. Sie gelten gleichermaßen für Frauen und Männer<br />

und dienen allein der Gewährleistung der Lesbarkeit dieser Satzung.<br />

Halle (Saale), 18. September 2019<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Beschluss-Nr. 18/19/4<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Buchst. b der Satzung der<br />

IHK Halle-Dessau die Neufassung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs (Anlage) mit<br />

Wirkung zum 1. Januar <strong>2020</strong>. Der Vollversammlung ist jeweils innerhalb eines Zeitraums von<br />

spätestens 60 Monaten über die Entwicklung der Kostendeckungsgrade zu berichten, wobei<br />

sich dabei ergebende Änderungen einzelner Gebührensätze um mehr als 10 % in eine Anpassungsempfehlung<br />

münden sollen. Darüber hinaus erfolgt die jährliche Überprüfung ausgewählter<br />

Gebührensätze mit Bericht im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses.<br />

Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

am 4. Dezember 2019 beschlossene und vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />

Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 6. Dezember 2019 genehmigte Beschluss Nr.<br />

18/19/4 wird hiermit ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 9. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

(1) Ehrenamtliche erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 8 Euro je Stunde.<br />

(2) Die Entschädigung wird für die gesamte Dauer der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung<br />

einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten, jedoch für nicht mehr als zehn<br />

Stunden je Tag, gewährt. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll angerechnet.<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

§ 3 Reisekosten<br />

Ehrenamtlichen werden die notwendigen Reisekosten nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes<br />

erstattet.<br />

Anlage zu Beschluss-Nr. 18/19/4<br />

Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau hat am 4. Dezember 2019<br />

gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern<br />

vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 82 des<br />

50<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


eschlüsse<br />

Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und<br />

zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz<br />

EU – 2. DSAnpUG-EU) vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), folgende Neufassung<br />

der Gebührenordnung einschließlich der Neufassung des Gebührentarifs beschlossen:<br />

§ 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse<br />

(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen oder die Inanspruchnahme besonderer<br />

Anlagen und Einrichtungen erhebt die IHK, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen<br />

bestehen, Gebühren nach dem Gebührentarif (gebührenpflichtige Leistungen). Der Gebührentarif<br />

ist Bestandteil der Gebührenordnung (Anlage). Die Vorschriften dieser Gebührenordnung<br />

sind entsprechend anzuwenden, wenn nach anderen Rechtsvorschriften Gebühren und Auslagen<br />

erhoben werden und nichts Abweichendes bestimmt ist.<br />

(2) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer gebührenpflichtigen Leistung<br />

Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind und nur im Einzelfall<br />

anfallen, so hat der Gebührenschuldner sie zu erstatten.<br />

(3) Eine gebührenpflichtige Leistung kann von der vorherigen Zahlung der Gebühren und zu<br />

erwartenden Auslagen oder von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Vorschusses<br />

abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Gebühren- oder<br />

Auslagenschuld übersteigt, ist er zu erstatten.<br />

§ 2 Bemessung und Festsetzung der Gebühren<br />

(1) Gebühren sind im Gebührentarif grundsätzlich kostendeckend als feste Sätze oder Rahmensätze<br />

nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bestimmen. Aus Gründen des öffentlichen<br />

Interesses, insbesondere der Vermeidung eines wesentlichen Hindernisses für die Inanspruchnahme<br />

der Leistung durch den Gebührenschuldner, kann im Gebührentarif eine nicht<br />

kostendeckende Gebühr oder eine Gebührenfreiheit vorgesehen werden.<br />

(2) Sind für eine gebührenpflichtige Leistung Rahmensätze bestimmt, so ist die Gebühr nach dem<br />

zu deckenden durchschnittlichen Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichem Wert, dem Nutzen<br />

oder der Bedeutung der gebührenpflichtigen Leistung für den Gebührenschuldner zu bemessen.<br />

(3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer gebührenpflichtigen Leistung der IHK oder eine diesbezügliche<br />

Anmeldung:<br />

1. ganz oder teilweise abgelehnt,<br />

2. zurückgenommen, bevor die Tätigkeit zur Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung<br />

beendet ist<br />

3. oder erledigt sich auf sonstige Weise<br />

4. oder wird die Leistung der IHK nicht oder nicht vollumfänglich in Anspruch genommen<br />

so kann die Gebühr bei Verringerung des Aufwandes der IHK entsprechend ermäßigt oder von<br />

ihr abgesehen werden.<br />

§ 3 Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner ist, wer besondere Anlagen und Einrichtungen der IHK benutzt oder<br />

gebührenpflichtige Leistungen beantragt oder dafür Veranlassung gegeben hat oder zu dessen<br />

Gunsten eine solche Tätigkeit vorgenommen wurde. Schulden mehrere Schuldner eine<br />

Gebühr gemeinsam, so kann die IHK jeden für den gesamten Betrag gesamtschuldnerisch in<br />

Anspruch nehmen.<br />

§ 4 Entstehung des Anspruchs<br />

(1) Der Anspruch auf Gebühren entsteht, soweit ein Antrag oder eine Anmeldung erforderlich ist, mit<br />

dem Eingang und der Erteilung einer Eingangsbestätigung, im Übrigen mit der Benutzung der Anlage<br />

oder Einrichtung der IHK oder der Durchführung der Tätigkeit zur Erbringung der gebührenpflichtigen<br />

Leistung. Einer Eingangsbestätigung im Sinne des Satzes 1 stehen die Übersendung einer Einladung,<br />

eine Zulassung zum Termin u. ä. gleich. Abweichend von Satz 1 gilt bei Gebühren der Berufsausbildung<br />

hinsichtlich des Anspruchs auf die Gesamtgebühr für das Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnis:<br />

Die auf die Eintragung entfallende Teilgebühr entsteht mit Eintragung des Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses;<br />

die sonstigen Gebührenteile insgesamt zum ersten Prüfungstermin.<br />

(2) Der Anspruch auf Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden<br />

Betrages.<br />

(3) Die Rücknahme eines Antrages führt nicht zum Entfallen eines entstandenen Gebührenoder<br />

Auslagenanspruchs.<br />

§ 5 Fälligkeit<br />

Gebühren und Auslagen werden mit ihrer Bekanntgabe an den Gebührenschuldner fällig. Sie<br />

sind innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.<br />

§ 6 Mahnung und Beitreibung<br />

(1) Gebühren, die nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtet worden sind, sind mit einer<br />

neuen Zahlungsfrist anzumahnen. In der Mahnung ist der Gebührenschuldner auf die Folgen<br />

der Nichtzahlung innerhalb der neuen Frist hinzuweisen.<br />

(2) Für die Beitreibung von Gebühren gelten die Vorschriften der Beitragsordnung entsprechend.<br />

§ 7 Billigkeitsmaßnahmen<br />

(1) Gebühren und Auslagen, die dadurch entstanden sind, dass die IHK die Sache unrichtig<br />

behandelt hat, sind zu erlassen.<br />

(2) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt oder beruht ein Antrag auf unverschuldeter<br />

Unkenntnis, so kann die Gebühr außer Ansatz bleiben.<br />

(3) Für Stundung, Verzicht und Niederschlagung gelten die Vorschriften der Beitragsordnung<br />

der IHK entsprechend.<br />

§ 8 Erstattung<br />

(1) Überzahlte oder zu Unrecht erhobene Gebühren sind unverzüglich zu erstatten, zu Unrecht<br />

erhobene Gebühren jedoch nur, soweit eine Gebührenentscheidung noch nicht unanfechtbar<br />

geworden ist; nach diesem Zeitpunkt können zu Unrecht erhobene Gebühren nur aus Billigkeitsgründen<br />

erstattet werden.<br />

(2) Der Erstattungsanspruch erlischt durch Verjährung, wenn er nicht bis zum Ablauf des<br />

dritten Kalenderjahres geltend gemacht wird, das auf die Entstehung des Anspruchs folgt; die<br />

Verjährung beginnt jedoch nicht vor der Unanfechtbarkeit der Gebührenentscheidung.<br />

§ 9 Verjährung<br />

Für die Verjährung der Gebühren gelten die Vorschriften der Abgabenordnung über die Steuern<br />

von Einkommen und Vermögen entsprechend.<br />

§ 10 Rechtsbehelfe<br />

Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide richten sich nach den Bestimmungen der VwGO<br />

sowie des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.<br />

§ 11 Inkrafttreten, Übergangsregelung und Richtlinienerlass<br />

(1) Diese Gebührenordnung und der als ihr Bestandteil beigefügte Gebührentarif treten am 1.<br />

Januar <strong>2020</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 2. Dezember 2015, zuletzt<br />

geändert mit Beschluss der Vollversammlung vom 6. Dezember 2017 und der Gebührentarif<br />

außer Kraft.<br />

(2) Unmittelbar gebührenbegründende Rechtsverhältnisse, die vor dem 1. Januar <strong>2020</strong> begonnen<br />

haben, beurteilen sich nach der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung der Gebührenordnung<br />

und des Gebührentarifs. Als Rechtsverhältnis in diesem Sinn gilt insbesondere<br />

ein Ausbildungsverhältnis - unabhängig davon, ob Teile des Ausbildungsverhältnisses gesonderten<br />

Gebührentatbeständen unterfallen.<br />

(3) Präsident und Hauptgeschäftsführer können Ausführungsbestimmungen zur Konkretisierung<br />

der Gebührenordnung erlassen.<br />

Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gültig ab 1. Januar <strong>2020</strong><br />

1 Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

1.1 Sachverständige<br />

1.1.1 Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung und Vereidigung ............................ 830,00 €<br />

1.1.2 Entscheidung über den Antrag auf Erstbestellung und Vereidigung .................. 240,00 €<br />

1.1.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung .......................................................................... 250,00 €<br />

1.1.4 Bearbeitung des Antrages auf Änderung oder Erweiterung des<br />

Sachgebietes einer bestehenden Bestellung .................................................................. 570,00 €<br />

1.1.5 Entscheidung über den Antrag auf Änderung oder Erweiterung des<br />

Sachgebietes einer bestehenden Bestellung .................................................................. 260,00 €<br />

1.1.6 Bearbeitung des Antrages auf erneute öffentliche Bestellung und<br />

Vereidigung ................................................................................................................................... 190,00 €<br />

1.1.7 Entscheidung über den Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und<br />

Vereidigung ................................................................................................................................... 250,00 €<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 51


eschlüsse<br />

1.2 Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer und sonstige<br />

Handelshilfspersonen<br />

1.2.1 Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung und Vereidigung ............................ 830,00 €.<br />

1.2.2 Entscheidung über den Antrag auf Erstbestellung und Vereidigung .................. 240,00 €<br />

1.2.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung .......................................................................... 250,00 €<br />

1.2.4 Bearbeitung des Antrages auf Änderung oder Erweiterung des<br />

Sachgebietes einer bestehenden Bestellung .................................................................. 570,00 €.<br />

1.2.5 Entscheidung über den Antrag auf Änderung oder Erweiterung des<br />

Sachgebietes einer bestehenden Bestellung .................................................................. 260,00 €<br />

1.2.6 Bearbeitung des Antrages auf erneute öffentliche Bestellung und<br />

Vereidigung ................................................................................................................................... 190,00 €<br />

1.2.7 Entscheidung über den Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und<br />

Vereidigung ................................................................................................................................... 250,00 €<br />

1.3 Rücknahme/Widerruf der öffentlichen Bestellung von Personen<br />

nach 1.1 und 1.2 ..................................................................................................................... 865,00 €.<br />

2 Berufsbildung<br />

2.1 Erstausbildung<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

2.1.1 Ausbildungseignungs- und Eintragungsgebühr ..................................................... 110,00 €.<br />

2.1.2 Vertragsverhältnisse mit Zwischen- u. Abschlussprüfung<br />

Kaufmännische Berufe<br />

Zwischenprüfung ................................................................................................................. 125,00 €<br />

Abschlussprüfung ................................................................................................................ 240,00 €<br />

Gewerblich-technische Berufe<br />

Zwischenprüfung ................................................................................................................. 245,00 €.<br />

Abschlussprüfung ................................................................................................................ 375,00 €.<br />

Wiederholung der gesamten Abschlussprüfung<br />

Kaufmännische Berufe ................................................................................ 100 % der o. g. Gebühr<br />

Gewerblich-technische Berufe ................................................................ 100 % der o. g. Gebühr<br />

Wiederholung von Teilen der Abschlussprüfung<br />

Kaufmännische Berufe .................................................................................. 50 % der o. g. Gebühr<br />

Gewerblich-technische Berufe .................................................................. 50 % der o. g. Gebühr<br />

2.1.3 Vertragsverhältnisse mit gestreckter Abschlussprüfung<br />

Kaufmännische Berufe<br />

gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 .............................................................................. 185,00 €<br />

gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 .............................................................................. 270,00 €<br />

Gewerblich-technische Berufe<br />

gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 ............................................................................... 310,00 €.<br />

gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 .............................................................................. 385,00 €.<br />

Wiederholung der gesamten gestreckten Abschlussprüfung<br />

Kaufmännische Berufe ........................................................................... 100 % der o. g. Gebühren<br />

Gewerblich-technische Berufe ........................................................... 100 % der o. g. Gebühren<br />

Wiederholung eines Teiles der gestreckten Abschlussprüfung<br />

Kaufmännische Berufe ................................................................................ 100 % der o. g. Gebühr<br />

Gewerblich-technische Berufe ................................................................ 100 % der o. g. Gebühr<br />

Teilwiederholung eines Teils der gestreckten Abschlussprüfung<br />

Kaufmännische Berufe .................................................................................. 50 % der o. g. Gebühr<br />

Gewerblich-technische Berufe .................................................................. 50 % der o. g. Gebühr<br />

2.2 Sonstige Vertragsverhältnisse (Umschulung und Prüfungszulassung gem. § 45 Abs. 2<br />

und 3 BBiG)<br />

2.2.1 Sonstige Vertragsverhältnisse mit Zwischen- und Abschlussprüfung<br />

Bei der Berechnung der Gesamtgebühren für sonstige Vertragsverhältnisse mit Zwischenund<br />

Abschlussprüfung entfällt die Gebühr für die Zwischenprüfung, wenn diese nicht abgelegt<br />

wird.<br />

2.2.2 Sonstige Vertragsverhältnisse mit gestreckter Abschlussprüfung<br />

Die Berechnung der Gesamtgebühren für sonstige Vertragsverhältnisse mit gestreckter Abschlussprüfung<br />

erfolgt wie unter Pkt. 2.1.3 „Vertragsverhältnisse mit gestreckter Abschlussprüfung“.<br />

In den Gebühren nach Pkt. 2.1 und Pkt. 2.2 sind keine Material- und Rohstoffkosten<br />

enthalten.<br />

Bei der Löschung eines Ausbildungsverhältnisses erfolgt die Erstattung für die noch<br />

nicht absolvierten Gebührenelemente aus Pkt. 2.1 und 2.2.<br />

2.3 Zusatzqualifikation Ausbildungsprüfungen<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

Zusatzqualifikation Ausbildungsprüfungen ................... 50 % der Gebühr der Abschlussprüfung<br />

2.4 Fortbildung<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

2.4.1 Betriebswirt/-in<br />

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in<br />

<strong>Wirtschaft</strong>liches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess ......................... 380,00 €.<br />

Führung und Management im Unternehmen ......................................................... 395,00 €<br />

Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch .................................. 310,00 €.<br />

Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in<br />

<strong>Wirtschaft</strong>liches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess ......................... 425,00 €<br />

Management und Führung .............................................................................................. 465,00 €.<br />

Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil ............................................. 365,00 €<br />

2.4.2 Fachkaufmann/-frau<br />

Geprüfte/-r Controller/-in ....................................................................................................... 625,00 €<br />

Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau ....................................................................... 590,00 €.<br />

Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in ........................................................................................ 670,00 €.<br />

Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhalter international“ .......................................... 305,00 €.<br />

2.4.3 Fachwirt/-in<br />

Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in<br />

Erste schriftliche Teilprüfung .......................................................................................... 240,00 €.<br />

Zweite schriftliche Teilprüfung ...................................................................................... 260,00 €.<br />

Mündliche Teilprüfung ....................................................................................................... 115,00 €.<br />

Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in .................................................................................. 730,00 €.<br />

Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen .................................. 630,00 €.<br />

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik ........................................... 685,00 €.<br />

Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sbezogene Qualifikationen ......................................................................... 315,00 €.<br />

Technische Qualifikationen .............................................................................................. 285,00 €.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 360,00 €.<br />

Geprüfte/-r <strong>Wirtschaft</strong>sfachwirt/-in<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sbezogene Qualifikationen ......................................................................... 320,00 €.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 470,00 €.<br />

2.4.4 Industriemeister/-in<br />

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Chemie<br />

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 330,00 €.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen ......................................................................... 610,00 €.<br />

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektrotechnik<br />

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 440,00 €.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 585,00 €.<br />

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Lebensmittel<br />

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 440,00 €.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 740,00 €<br />

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall<br />

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 390,00 €.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 515,00 €.<br />

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Pharmazie<br />

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ................................................ 425,00 €.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 745,00 €.<br />

2.4.5 Fachmeister/-in<br />

Geprüfte/-r Logistikmeister/-in<br />

Grundlegende Qualifikationen ....................................................................................... 510,00 €<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 675,00 €.<br />

Geprüfte/-r Netzmeister/-in<br />

Grundlegende Qualifikationen ....................................................................................... 520,00 €.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen ........................................................................ 585,00 €.<br />

Geprüfte/-r Polier/-in ................................................................................................................ 990,00 €.<br />

2.4.6 Sonstige kaufmännische Fortbildungsprüfungen<br />

Fachkraft für Blinde und Sehbehinderte........................................................................... 195,00 €.<br />

Geprüfte/-r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in ................................................... 705,00 €.<br />

2.4.7 Sonstige gewerblich-technische Fortbildungsprüfungen<br />

Geprüfte/-r Netzmonteur/-in<br />

Fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsspezifische<br />

Qualifikation ........................................................................................................................... 325,00 €.<br />

Fachpraktische Qualifikation ........................................................................................... 420,00 €.<br />

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ............................................................................. 430,00 €<br />

2.4.8 Ausbildereignung<br />

Ausbildereignungsprüfung .......................................................................................................170,00 €.<br />

praktische Prüfung Ausbildereignung ................................................................................ 130,00 €.<br />

52<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


eschlüsse<br />

2.5 Wiederholungsprüfung (zu 2.4.x)<br />

Wiederholung der gesamten Prüfung .................................................. 100 % der o. g. Gebühr<br />

Wiederholung von Teilen der Prüfung ................................................... 50 % der o. g. Gebühr<br />

7 Gefahrgutbeauftragte<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

2.6 Gleichstellungsbescheinigungen ........................................................................................ 45,00 €.<br />

2.7 Befreiungsbescheinigung gem. AEVO ............................................................................ 30,00 €.<br />

2.8 Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung nach BQFG LSA ............. 600,00 €.<br />

2.9 Einsichtnahme in eine Ausbildungs- oder Fortbildungsprüfungsakte<br />

mit Erörterung durch einen Prüfer, sofern im Ergebnis keine<br />

Änderung zugunsten des Prüfungsteilnehmers erfolgt ....................................... 90,00 €.<br />

3 Sachkundeprüfungen<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

3.1 Freiverkäufliche Arzneimittel ........................................................................................... 125,00 €.<br />

3.2 Bewachungsgewerbe<br />

3.2.1 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe<br />

schriftliche Prüfung ............................................................................................................ 130,00 €<br />

mündliche Prüfung ............................................................................................................. 140,00 €<br />

3.3 Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK<br />

3.3.1 Vollprüfung .................................................................................................................................... 415,00 €<br />

3.3.2 Teilprüfung (Befreiung vom praktischen Teil) ................................................................ 325,00 €<br />

3.3.3 Wiederholungsprüfung (nur praktischer Teil) ................................................................ 245,00 €<br />

3.3.4. Spezifische Sachkundeprüfung gem. Gebühr 3.3.1–3.3.3 ....................... 245,00–415,00 €<br />

4 Unterrichtungen<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

4.1 Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung ................................................ 375,00 €.<br />

4.2 Unterrichtung von Aufstellern von Spielgeräten nach § 33 c GewO ...... 105,00 €<br />

5 Fachkundeprüfungen und Bescheinigungen im Verkehrsbereich (gemäß PBefG, GüKG,<br />

BkrFQG)<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

5.1 Fachkundeprüfung und Bestätigung der fachlichen Eignung für<br />

Verkehrsunternehmer ............................................................................................................ 250,00 €<br />

5.2 Grundqualifikation für Fahrer nach BkrFQG<br />

5.2.1 theoretische Prüfung ................................................................................................................ 215,00 €<br />

5.2.2 theoretische Prüfung „Quereinsteiger“ ............................................................................. 175,00 €.<br />

5.2.3 theoretische Prüfung „Umsteiger“ ...................................................................................... 165,00 €<br />

5.2.4 praktische Prüfung ................................................................................................................. 1.385,00 €.<br />

5.2.5 praktische Prüfung „Quereinsteiger“ .............................................................................. 1.390,00 €<br />

5.2.6 praktische Prüfung „Umsteiger“ ........................................................................................... 950,00 €<br />

5.3 beschleunigte Grundqualifikation für Fahrer nach BKrFQG<br />

5.3.1 theoretische Prüfung ................................................................................................................ 130,00 €<br />

5.3.2 theoretische Prüfung „Quereinsteiger“ ............................................................................. 120,00 €<br />

5.3.3 theoretische Prüfung „Umsteiger“ ...................................................................................... 120,00 €<br />

6 Gefahrgutfahrer<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

6.1 Anerkennung von Lehrgängen gemäß Musterkursplan<br />

6.1.1 Erster Baustein ............................................................................................................................. 560,00 €<br />

6.1.2 Je weiterer Baustein ................................................................................................................. 305,00 €<br />

6.2 Wiederholung der Anerkennung ohne Änderung<br />

6.2.1 Erster Baustein ............................................................................................................................. 285,00 €<br />

6.2.2 Je weiterer Baustein .................................................................................................................. 135,00 €.<br />

6.3 Modifikation der Anerkennung ....................................................................................... 275,00 €.<br />

6.4 Lehrgangsgebühr für Gefahrgutfahrerschulungen ................................................. 50,00 €.<br />

6.5 Prüfungsgebühr Gefahrgutfahrer ..................................................................................... 75,00 €<br />

Jede weitere Teilprüfung am gleichen Prüfungstag ...................................................... 15,00 €<br />

7.1 Anerkennung von Lehrgängen<br />

7.1.1 Erster Verkehrsträger ................................................................................................................. 545,00 €<br />

7.1.2 Jeder weitere Verkehrsträger ................................................................................................. 275,00 €<br />

7.2 Wiedererteilung der Anerkennung<br />

7.2.1 Erster Verkehrsträger ................................................................................................................. 275,00 €<br />

7.2.2 Jeder weitere Verkehrsträger ................................................................................................. 120,00 €.<br />

7.3 Wesentliche Modifikationen des Lehrganges ......................................................... 305,00 €<br />

7.4 Prüfung der Gefahrgutbeauftragten<br />

7.4.1 Grundprüfung für Gefahrgutbeauftragte<br />

Erster Verkehrsträger .......................................................................................................... 210,00 €<br />

Jeder weitere Verkehrsträger .............................................................................................. 55,00 €.<br />

7.4.2 Ergänzungsprüfung für einen Verkehrsträger ............................................................... 170,00 €<br />

7.4.3 Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte ....................................................... 120,00 €.<br />

7.4.4 Ausstellen des Schulungsnachweises ohne Prüfung ..................................................... 30,00 €<br />

8 Bescheinigungen und Beglaubigungen<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

8.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen<br />

Erstausfertigung/Original inkl. Kopien .................................................................................... 8,00 €.<br />

8.2 Bescheinigung von Handelsrechnungen und weiteren<br />

außenwirtschaftlichen Dokumenten<br />

Erstausfertigung ............................................................................................................................... 8,00 €<br />

8.3 Ausstellung von Carnet A.T.A ............................................................................................. 50,00 €<br />

8.4 Ausstellung EU-Bescheinigung ........................................................................................... 30,00 €<br />

8.5 Zweitschriften, Umschreibungen, Ersatzbescheinigungen von<br />

hoheitlichen Dokumenten ..................................................................................................... 35,00 €<br />

8.6 Beglaubigung von Abschriften, Kopien und Unterschriften<br />

Erstausfertigung ............................................................................................................................. 10,00 €<br />

je weitere Ausfertigung ................................................................................................................ 2,00 €.<br />

8.7 Erteilung von Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-<br />

Klimaschutzverordnung<br />

8.7.1 Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-<br />

Klimaschutzverordnung aufgrund eines erfolgreich abgelegten<br />

IHK- oder HWK-Abschlusses oder einer Weiterbildungsprüfung ............................. 20,00 €<br />

8.7.2 Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach<br />

der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen ... 90,00 €<br />

9 Zurückweisung eines Widerspruchs im Sinne der §§ 68 ff. VwGO<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

Zurückweisung eines Widerspruchs im Sinne der §§ 68 ff. VwGO....................................... 310,00 €<br />

10 Beitreibungsgebühren<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

Einleitung Beitreibung ............................................................................................................................... 40,00 €<br />

11 Registrierung nach EMAS-Verordnung und Umweltauditgesetz<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

11.1 Erstregistrierung und Erweiterung<br />

11.1.1 Prüfung der Voraussetzungen zur erstmaligen Eintragung einer<br />

Organisation mit einem Standort ....................................................................... 180,00–735,00 €<br />

11.1.2 Jeder weitere Standort mit abweichender Organisationsstruktur oder<br />

Behördenzuständigkeit (Ersteintragung) ............................................................................. 90,00 €<br />

11.1.3 Prüfung der Voraussetzungen zur erstmaligen Eintragung eines<br />

zusätzlichen Standortes einer registrierten Organisation<br />

(Erweiterung) ............................................................................................................... 180,00–635,00 €<br />

11.2 Bestehende Registrierung<br />

11.2.1 Prüfung der Voraussetzungen für eine Verlängerung der Eintragung<br />

(Revalidierung) oder vorübergehende Aussetzung oder Streichung<br />

einer Eintragung aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes<br />

Umweltrecht ................................................................................................................ 170,00–400,00 €<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 53


eschlüsse<br />

11.2.2 Jeder weitere Standort mit abweichender Organisationsstruktur<br />

(Verlängerung) ................................................................................................................................ 45,00 €<br />

Für die Berechnung des Aufwandes der jeweiligen Gebührentatbestände wird eine Matrix<br />

angewandt, die eine Zuordnung nach sehr einfachen, einfachen, mittelschweren und komplexen<br />

Fällen und nach Länge der Registrierungsperiode ermöglicht.<br />

12 Versicherungsvermittler und -berater<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

12.1 Aufnahme in das Register gem. § 11a GewO..............................................................................<br />

12.1.1 gebundene Vermittler gem. § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO ................................................... 50,00 €<br />

12.1.2 sonstige Vermittler und Berater .............................................................................................. 95,00 €.<br />

12.1.3 Aufnahme von leitenden Beschäftigten gem. § 34d Abs. 10 S. 1 GewO;<br />

je Meldung ........................................................................................................................................ 95,00 €<br />

12.2 Aufnahme von Tätigkeiten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat –<br />

je Staat .......................................................................................................................................... 160,00 €.<br />

12.3 Erlaubnisverfahren<br />

12.3.1 Entscheidung über die Erlaubnis gem. § 34d Abs. 1 Nr. 1,2 GewO,<br />

§ 34d Abs.2 GewO ....................................................................................................................... 190,00 €<br />

12.3.2 Entscheidung über die Erlaubnisbefreiung gem. § 34d Abs. 6 GewO .................. 120,00 €<br />

12.3.3 Aufhebung (Rücknahme/Widerruf) einer Erlaubnis oder<br />

Erlaubnisbefreiung ..................................................................................................................... 525,00 €.<br />

12.3.4 Erlaubnis gem. § 34d Abs. 1 Nr. 1, 2 und § 34d Abs. 2 GewO oder<br />

Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO bei bereits vorhandener<br />

gleichartiger Erlaubnis (Statuswechsel) einschließlich Registrierung ................. 105,00 €.<br />

12.4 Veranlassung einer Prüfung gemäß § 23 VersVermV ........................................ 250,00 €<br />

13 Finanzanlagenvermittler<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

13.1 Aufnahme eines Erlaubnisinhabers (§ 34f Abs. 1 GewO) in das<br />

Register gem. § 11a GewO ................................................................................................. 110,00 €<br />

13.2 Aufnahme von Beschäftigten (§ 34f Abs. 6 GewO) in das Register<br />

gem. § 11a GewO; je Meldung ........................................................................................ 100,00 €.<br />

14 Honorar-Finanzanlagenberater<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

14.1 Aufnahme eines Erlaubnisinhabers (§ 34h Abs. 1 GewO) in das<br />

Register gem. § 11a GewO ................................................................................................. 110,00 €<br />

14.2 Aufnahme von Beschäftigten (§ 34h Abs. 1 S. 4 GewO i.V.m. § 34f<br />

Abs. 4, 6 GewO) in das Register nach § 11a GewO; je Meldung ............... 100,00 €<br />

15 Immobiliardarlehensvermittler<br />

Gebührentatbestand<br />

Betrag<br />

15.1 Aufnahme eines Erlaubnisinhabers (§ 34i Abs. 1 GewO) in das<br />

Register nach § 11a GewO .................................................................................................. 110,00 €<br />

15.2 Aufnahme von Beschäftigten (§ 34i Abs. 8 i.V.m. § 11a<br />

Abs. 1 GewO) in das Register nach § 11a GewO; je Meldung ..................... 100,00 €<br />

15.3 Aufnahme von Tätigkeiten in einem anderen EU-Staat oder in<br />

einem Vertragsstaat des EWR (§ 34i Abs. 4 GewO); je Meldung .............. 160,00 €<br />

Beschluss-Nr.: 19/19/4<br />

Die Vollversammlung beschließt gemäß § 7 Abs. 1 Finanzstatut die folgende Veränderung<br />

bezüglich der Rücklagen:<br />

Entnahmen in Höhe von 768,1 TEUR<br />

Die aktuelle Dotierung der jeweiligen Rücklagen ergibt sich im Rahmen der Beschlussfassung<br />

zum <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong>.<br />

Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 19/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Beschluss-Nr.: 20/19/4<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Buchst. c der Satzung der<br />

IHK Halle–Dessau:<br />

Feststellung des <strong>Wirtschaft</strong>splans <strong>2020</strong><br />

Der <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> mit den Bestandteilen Bewirtschaftungsvermerke, Erfolgsplan und<br />

Finanzplan, darunter<br />

im Erfolgsplan<br />

mit der Summe der Erträge in Höhe von ........................................................................ 14.408.700,00 €<br />

mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von ....................................................... 15.250.900,00 €<br />

und einem Jahresergebnis in Höhe von ............................................................................... -842.200,00 €<br />

sowie einem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von ........................................ 174.100,00 €<br />

Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von ................................................................ -668.100,00 €<br />

im Finanzplan<br />

mit einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von ...................... -259.700,00 €<br />

mit einem Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von ........................................ -813.200,00 €<br />

darunter Auszahlungen für Investitionen ............................................................................. 813.200,00 €<br />

mit einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von ................................................... 0,00 €<br />

wird durch die Vollversammlung festgestellt.<br />

Beschluss der <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung <strong>2020</strong><br />

Die Vollversammlung beschließt die <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung der Industrie- und Handelskammer<br />

Halle-Dessau mit dem <strong>Wirtschaft</strong>splan für das Geschäftsjahr <strong>2020</strong> gemäß Anlage.<br />

Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 20/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

darunter<br />

Rücklage „Digitalisierung der IHK“ ............................................................................................... 189,2 TEUR<br />

Rücklage „Instandhaltung Dessau“ .............................................................................................. 250,0 TEUR<br />

Rücklage „Stärkung der IHK-Selbstverwaltung“ .................................................................... 152,1 TEUR<br />

Rücklage „Stärkung der dualen Ausbildung“ ........................................................................... 176,8 TEUR<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Einstellung in die Ausgleichsrücklage in Höhe von 100,0 TEUR<br />

54<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


eschlüsse<br />

Anlage zu Beschluss-Nr.: 20/19/4<br />

<strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong><br />

Gemäß § 13 Abs. 2 Satzung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) vom<br />

7. Dezember 2011 bereitet der Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit dem Präsidenten<br />

und nach Beratung im Präsidium den <strong>Wirtschaft</strong>splan für das folgende Geschäftsjahr vor.<br />

Dieser wird hiermit vorgelegt mit seinen Bestandteilen:<br />

- <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung <strong>2020</strong><br />

- Bewirtschaftungsvermerke<br />

- Erfolgsplan <strong>2020</strong><br />

- Finanzplan <strong>2020</strong><br />

- Erläuterungen<br />

Sowie den Anlagen:<br />

- Anlage 1 – Personal<br />

- Anlage 2 – Investitionen<br />

- Anlage 3 – Bürgschaften, Garantien, Gewährleistungen<br />

Zusammenfassung<br />

Dem <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> sind der <strong>Wirtschaft</strong>splan 2019 (Erfolgsrechnung) sowie die testierte<br />

Erfolgsrechnung und Finanzrechnung 2018 für Vergleichszwecke gegenübergestellt. Die<br />

jeweiligen Auswertungen beschränken bzw. beziehen sich jedoch nach den Vorgaben des<br />

Finanzstatuts auf die Planwerte 2019 und <strong>2020</strong>.<br />

Der Erfolgsplan <strong>2020</strong> schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 842,2 TEUR ab. Daraus ergibt<br />

sich im Vergleich zum <strong>Wirtschaft</strong>splan 2019 voraussichtlich eine Ergebnisverschlechterung um<br />

872,9 TEUR. Diese resultiert hauptsächlich aus einem geringeren Betriebsergebnis aufgrund<br />

von gesunkenen Betriebserträgen bei gestiegenen Betriebsaufwendungen.<br />

Die Erträge im <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> setzen sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen<br />

(11.050,0 TEUR) sowie ferner aus Gebühren (2.641,6 TEUR) zusammen; hinzukommen öffentliche<br />

Fördermittel (297,8 TEUR). Die Höhe der Grundbeiträge und die Grundbeitragsstaffelung<br />

sowie der Hebesatz der Umlage werden im <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> unverändert bleiben. Bei den<br />

Gebührensätzen erfolgen aufgrund der turnusmäßigen Neukalkulation entsprechende Anpassungen,<br />

wodurch sich insoweit Mehrerträge von im Durchschnitt 7 % gegenüber dem Plan<br />

2019 ergeben.<br />

Die im Erfolgsplan <strong>2020</strong> ausgewiesenen ordentlichen Aufwendungen (Personal- und Sachaufwendungen<br />

sowie Zinsen und Steuern) steigen gegenüber dem Erfolgsplan 2019 um<br />

282,1 TEUR von 14.968,8 TEUR auf 15.250,9 TEUR. Die Zinsaufwendungen sinken um 26,6 TEUR<br />

auf 180,3 TEUR (VJ: 206,9 TEUR).<br />

Im Jahr <strong>2020</strong> sind Investitionen mit den Schwerpunkten Gebäudeausstattung und IT von<br />

insgesamt 813,2 TEUR (VJ: 954,3 TEUR) geplant. Der für <strong>2020</strong> erforderliche Liquiditätsbedarf<br />

kann durch die bereits vorhandenen finanziellen Mittel sichergestellt werden.<br />

<strong>Wirtschaft</strong>ssatzung<br />

der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

für das Geschäftsjahr <strong>2020</strong><br />

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau hat am 4. Dezember<br />

2019 gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrieund<br />

Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel<br />

82 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU)<br />

2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungsund<br />

Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), und<br />

der Beitragsordnung vom 27. September 2017 folgende <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung für das Geschäftsjahr<br />

<strong>2020</strong> (1. Januar <strong>2020</strong> bis 31. Dezember <strong>2020</strong>) beschlossen:<br />

I. <strong>Wirtschaft</strong>splan<br />

Der <strong>Wirtschaft</strong>splan wird<br />

1. im Erfolgsplan<br />

mit der Summe der Erträge in Höhe von ........................................................................ 14.408.700,00 €<br />

mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von ....................................................... 15.250.900,00 €<br />

und einem Jahresergebnis in Höhe von ............................................................................... -842.200,00 €<br />

sowie einem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von ........................................ 174.100,00 €<br />

Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von ................................................................ -668.100,00 €<br />

2. im Finanzplan<br />

mit einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von ...................... -259.700,00 €<br />

mit einem Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von ........................................ -813.200,00 €<br />

darunter Auszahlungen für Investitionen ............................................................................. 813.200,00 €<br />

mit einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von ................................................... 0,00 €<br />

festgestellt.<br />

II. Beitrag<br />

1. Beitragsbefreiung<br />

Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen<br />

sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise<br />

eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr<br />

Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag<br />

nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter<br />

Gewinn aus Gewerbebetrieb EUR 5.200,00 nicht übersteigt.<br />

Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember<br />

2003 angezeigt und in den letzten fünf <strong>Wirtschaft</strong>sjahren vor ihrer Betriebseröffnung<br />

weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit<br />

erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem<br />

Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt,<br />

und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das<br />

dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus<br />

Gewerbebetrieb EUR 25.000,00 nicht übersteigt.<br />

2. Grundbeitrag<br />

Als Grundbeitrag ist zu erheben von:<br />

2.1 IHK-zugehörigen natürlichen Personen, Personengesellschaften oder juristischen Personen<br />

(einschließlich eingetragener und nicht eingetragener Vereine), die nicht im Handelsregister<br />

eingetragen sind, nicht kraft Rechtsform als Kaufleute gelten und deren Gewerbebetrieb nach<br />

Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert<br />

(Nichtkaufleuten), sofern nicht Befreiung nach Ziff. II.1. greift oder sie nicht gemäß<br />

Ziff. II.2.3 zu veranlagen sind, EUR 50,00<br />

2.2 IHK-zugehörigen natürlichen Personen, Personengesellschaften oder juristischen Personen,<br />

die im Handelsregister eingetragen sind oder kraft Rechtsform als Kaufleute gelten sowie von<br />

IHK-Zugehörigen, deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer<br />

Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (Kaufleuten), sofern sie nicht gemäß Ziff. II.2.3<br />

zu veranlagen sind, EUR 170,00<br />

2.3 IHK-Zugehörigen ab einer Umsatzgröße über EUR 25.000.000,00 nach folgender Staffelung,<br />

sofern nicht Befreiung nach Ziff. II.1. greift:<br />

Stufe umsatz G grundbeitrag<br />

1 über 25.000.000,00 € bis 50.000.000,00 € 2.000,00 €<br />

2 über 50.000.000,00 € bis 100.000.000,00 € 4.000,00 €<br />

3 über 100.000.000,00 € bis 200.000.000,00 € 8.000,00 €<br />

4 über 200.000.000,00 € bis 400.000.000,00 € 16.000,00 €<br />

5 über 400.000.000,00 € 32.000,00 €<br />

2.4 IHK-zugehörigen Kapitalgesellschaften, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion<br />

eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft<br />

erschöpft, wird für das laufende Geschäftsjahr auf schriftlichen Antrag hin eine Ermäßigung<br />

des Grundbeitrages im Sinne von Ziff. II. 2.2 um 50 Prozent gewährt, sofern beide Gesellschaften<br />

der IHK zugehören.<br />

3. Umlage<br />

Als Umlage ist zu erheben 0,19 Prozent des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.<br />

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage<br />

einmal um einen Freibetrag von EUR 15.340,00 für das Unternehmen zu kürzen.<br />

4. Bemessungsjahr<br />

Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das laufende Geschäftsjahr.<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 55


eschlüsse<br />

5. Beitragserhebung<br />

Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt<br />

ist, wird eine Vorauszahlung der Umlage auf der Grundlage des der IHK zum Zeitpunkt<br />

des Erlasses des Beitragsbescheides letzten vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinnes aus<br />

Gewerbebetrieb erhoben. Dies gilt entsprechend für die Bemessungsgrundlage Umsatz, soweit<br />

diese für die Veranlagung zum Grundbeitrag erheblich ist.<br />

Vorauszahlungen sollen bis zur endgültigen Festsetzung nur einmal erfolgen. Auf Antrag des<br />

IHK-Zugehörigen kann davon abgewichen werden.<br />

Soweit ein IHK-Zugehöriger die Anfrage der IHK nach der Höhe der Bemessungsgrundlagen<br />

für Umlage und Grundbeitrag nicht beantwortet hat, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend<br />

§ 162 Abgabenordnung (AO) geschätzt.<br />

III. Kredite<br />

1. Investitionskredite<br />

Keine<br />

2. Kassenkredite<br />

Keine<br />

Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

1. Zweckbindungen<br />

Die Erträge aus öffentlichen Zuwendungen sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck<br />

zu verwenden.<br />

2. Deckungsvermerk<br />

Es besteht Deckungsfähigkeit gemäß<br />

§ 11 Abs. 3 Finanzstatut: Die Personalaufwendungen und die übrigen Aufwendungen sind<br />

insgesamt gegenseitig deckungsfähig.<br />

§ 11 Abs. 4 Finanzstatut: Investitionsausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

3. Übertragungsvermerk<br />

Die Planansätze für Investitionen sind bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden zweiten<br />

Geschäftsjahres und bei Baumaßnahmen bis einschließlich des Jahres der Fertigstellung übertragbar.<br />

4. Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren liegen nicht vor.<br />

5. Finanzanlagen<br />

Die Erträge aus den Finanzanlagen können bis zu ihrer tatsächlichen Höhe im Geschäftsjahr<br />

in der gleichen Anlageform und/oder Anlagenart wieder angelegt werden.<br />

6. Zweckgebundene Rücklagen<br />

Die Entnahmen aus den bzw. die Einstellungen in die zweckgebundenen Rücklagen, die durch<br />

die tatsächlich angefallenen Aufwendungen bzw. Erträge höher bzw. niedriger ausfallen können,<br />

gelten unter Beachtung der Regelungen aus dem Finanzstatut als bereits genehmigt.<br />

Bewirtschaftungsvermerke<br />

Der Vergleich des <strong>Wirtschaft</strong>splans <strong>2020</strong> zum Vorjahr erfolgt auf der Grundlage des bestätigten<br />

<strong>Wirtschaft</strong>splans 2019 (Beschluss der Vollversammlung vom 5. Dezember 2018) sowie des festgestellten<br />

Jahresabschlusses 2018 (Beschluss der Vollversammlung vom 18. September 2019).<br />

Erfolgsplan <strong>2020</strong><br />

Beträge in EUR<br />

Plan <strong>2020</strong> Plan 2019 Ist 2018<br />

1. Erträge aus IHK-Beiträgen 11.050.000,00 10.700.000,00 12.059.158,69<br />

2. Erträge aus Gebühren 2.641.600,00 2.376.900,00 2.170.836,98<br />

3. Erträge aus Entgelten 54.600,00 72.300,00 69.540,11<br />

4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 0,00 0,00 0,00<br />

5. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00<br />

6. Sonstige betriebliche Erträge 635.500,00 1.820.200,00 1.045.965,10<br />

- davon: Erträge aus Erstattungen 58.600,00 55.500,00 62.500,48<br />

- davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen 297.800,00 331.600,00 293.920,63<br />

- davon: Erträge aus Abführung an gesonderte <strong>Wirtschaft</strong>spläne 0,00 0,00 0,00<br />

Betriebserträge 14.381.700,00 14.969.400,00 15.345.500,88<br />

7. Materialaufwand -1.487.100,00 -1.129.800,00 -1.153.456,37<br />

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe und für bezogene Waren -366.600,00 -311.600,00 -327.021,15<br />

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.120.500,00 -818.200,00 -826.435,22<br />

8. Personalaufwand -6.983.000,00 -6.894.100,00 -6.752.230,22<br />

a) Gehälter -5.573.000,00 -5.464.000,00 -5.365.867,30<br />

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -1.410.000,00 -1.430.100,00 -1.386.362,92<br />

9. Abschreibungen -532.200,00 -599.000,00 -596.978,65<br />

a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -532.200,00 -599.000,00 -596.978,65<br />

b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK üblichen<br />

Abschreibungen überschreiten 0,00 0,00 0,00<br />

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.047.200,00 -6.118.500,00 -5.208.335,17<br />

Betriebsaufwand -15.049.500,00 -14.741.400,00 -13.711.000,41<br />

Betriebsergebnis -667.800,00 228.000,00 1.634.500,47<br />

11. Erträge aus Beteiligungen 0,00 0,00 5.080,49<br />

12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 27.000,00 30.000,00 41.413,33<br />

13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 100,00 5.726,20<br />

-davon Erträge aus Abzinsung 0,00 0,00 0,00<br />

14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 -17.885,26<br />

56<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


eschlüsse<br />

15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -180.300,00 -206.900,00 -227.529,98<br />

-davon Aufwendungen aus Aufzinsung -180.200,00 -192.800,00 -213.423,85<br />

Finanzergebnis -153.300,00 -176.800,00 -193.195,22<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -821.100,00 51.200,00 1.441.305,25<br />

16. Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00<br />

17. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00<br />

18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00<br />

19. Sonstige Steuern -21.100,00 -20.500,00 -25.921,99<br />

20. Jahresergebnis (+ Jahresüberschuss / - Jahresfehlbetrag) -842.200,00 30.700,00 1.415.383,26<br />

21. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 174.100,00 92.819,13 6.369.881,64<br />

22. Entnahmen aus Rücklagen 768.100,00 3.371.326,25 1.648.537,52<br />

a) aus der Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 1.000.000,00<br />

b) aus der Liquiditätsrücklage 0,00 2.863.226,25 0,00<br />

c) aus anderen Rücklagen 768.100,00 508.100,00 648.537,52<br />

23. Einstellungen in Rücklagen -100.000,00 -3.494.845,38 -9.221.900,03<br />

a) in die Ausgleichsrücklage -100.000,00 0,00 0,00<br />

b) in die Liquiditätsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

c) in andere Rücklagen 0,00 -3.494.845,38 -9.221.900,03<br />

24. Bilanzergebnis (+ Bilanzüberschuss / - Bilanzfehlbetrag) 0,00 0,00 211.902,39<br />

Finanzplan <strong>2020</strong><br />

Hinweis: Die Nummerierung der Positionen entspricht der Finanzrechnung.<br />

Beträge in EUR<br />

Plan <strong>2020</strong> Plan 2019 Ist 2018<br />

1. Jahresergebnis vor außerordentlichem Posten -842.200,00 30.700,00 1.415.383,26<br />

2. a) +/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 532.200,00 599.000,00 609.783,42<br />

2. b) - Erträge aus der Auflösung der Sonderposten -121.200,00 -121.200,00 -121.226,00<br />

3. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen, Bildung Passive RAP (+)/ 171.500,00 0,00 -311.331,98<br />

Auflösung Aktive RAP (+), Auflösung Passive RAP (-)/Bildung Aktive RAP (-)<br />

Positionen 4. bis 8. entfallen im Plan<br />

9. = Plan-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -259.700,00 508.500,00 1.226.708,96<br />

10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0,00 2.390.000,00 425.000,00<br />

11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 1) -617.500,00 -724.700,00 -265.266,58<br />

12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00<br />

13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens 1) -140.700,00 -179.600,00 -107.157,46<br />

14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0,00 0,00 5.080,49<br />

15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 1) -55.000,00 -50.000,00 -47.249,29<br />

16. = Plan-Cashflow aus der Investitionstätigkeit -813.200,00 1.435.700,00 10.407,16<br />

17. a) + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0,00 0,00 0,00<br />

17. b) + Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 0,00 0,00 0,00<br />

18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 0,00 0,00 0,00<br />

19. = Plan-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00 0,00<br />

20. zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -1.072.900,00 1.944.200,00 1.237.116,12<br />

(Summe der Zeilen 9, 16 und 19)<br />

1)<br />

vgl. Anlage 2 zum <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> - Investitionsplan für das Jahr <strong>2020</strong><br />

Erläuterungen<br />

zur <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung und zum <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong><br />

1. Aufbau und Bedeutung<br />

Der <strong>Wirtschaft</strong>splan bildet die Grundlage für die <strong>Wirtschaft</strong>sführung. Er dient der IHK als Instrument<br />

der Planung, Überwachung und Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung für das<br />

geplante <strong>Wirtschaft</strong>sjahr und der Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben<br />

der IHK im betreffenden Geschäftsjahr voraussichtlich notwendig sein wird. So wird<br />

sichergestellt, dass die IHK über die erforderlichen Mittel zur wirkungsvollen Wahrnehmung<br />

ihres gesetzlichen Auftrags verfügen kann.<br />

Auf Basis des kaufmännischen Rechnungswesens wird der Vollversammlung, die das Etatrecht<br />

ausübt, vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres der <strong>Wirtschaft</strong>splan zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt. Der <strong>Wirtschaft</strong>splan bildet damit die Grundlage für die Vereinnahmung und Verausgabung<br />

von Mitteln durch das IHK-Hauptamt nach Maßgabe der hierdurch erfolgten Ermächtigung<br />

durch die IHK-Vollversammlung.<br />

Der <strong>Wirtschaft</strong>splan stellt (aufwandseitig) den Finanzbedarf der IHK im jeweiligen Planjahr dar<br />

und legt zugleich vor dem Hintergrund des Erfordernisses seiner Ausgeglichenheit fest, wie<br />

dieser Finanzbedarf (ertragsseitig) zu decken ist. Zur Deckung des Finanzbedarfs stehen folgende<br />

Mittel zur Verfügung: Beiträge nach Maßgabe von Beitragsordnung und <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung,<br />

Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung, Entgelte, öffentliche Zuschüsse<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 57


eschlüsse<br />

(Fördermittel), außerordentliche Erträge, Auflösung von Rückstellungen, Entnahme aus Rücklagen,<br />

Kredite.<br />

Der <strong>Wirtschaft</strong>splan besteht aus einem Erfolgsplan, der in seinem Aufbau einer Gewinn- und<br />

Verlustrechnung (GuV) entspricht, sowie einem Finanzplan, der vergleichbar einer Cashflow-<br />

Rechnung den Nettozufluss an liquiden Mitteln während einer Periode darstellt. Ihm vorangestellt<br />

ist die <strong>Wirtschaft</strong>ssatzung, in der vor allem die Festsetzung der IHK-Beiträge aufgeschlüsselt<br />

wird. Dabei enthält der Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen<br />

und ist ausgeglichen aufzustellen. Die Grundsätze der Vollständigkeit sowie der Zeitpunkt- und<br />

Betragsgenauigkeit finden im Rahmen der Wahrung der Prinzipien der Haushaltswahrheit und<br />

Schätzgenauigkeit Beachtung. Eine Personalübersicht rundet den <strong>Wirtschaft</strong>splan ab. Zum<br />

<strong>Wirtschaft</strong>splan gehören ferner die Bewirtschaftungsvermerke, die die Zweckbindungen von<br />

Erträgen sowie öffentlichen Zuwendungen zu bestimmten Aufwandspositionen festlegen.<br />

Die Aufstellung des <strong>Wirtschaft</strong>splans erfolgt auf der Grundlage der jeweils einschlägigen<br />

satzungsrechtlichen Regeln (Finanzstatut und dazugehörige Richtlinien). Ferner finden alle<br />

bestehenden rechtlichen Verpflichtungen und die erkennbaren Chancen und Risiken Berücksichtigung.<br />

2. Planungsgrundlagen<br />

Der <strong>Wirtschaft</strong>splan stellt den Finanzbedarf der IHK und seine Deckung fest. Ihm liegen bestimmte<br />

Erwägungen als Planungsprämissen sowie zur Bewirtschaftung des Eigenkapitals der<br />

IHK – insbesondere der Rücklagen – zugrunde.<br />

a) Planungsprämissen<br />

Dem <strong>Wirtschaft</strong>splan <strong>2020</strong> liegen die Finanzwirtschaftlichen Grundsätze der IHK Halle-Dessau<br />

zugrunde, die die Vollversammlung am 6. Dezember 2017 beschlossen hat.<br />

b) Eigenkapital/Rücklagen<br />

Zu einer soliden <strong>Wirtschaft</strong>sführung gehört die Bildung von Eigenkapital, das eine angemessene<br />

Risikovorsorge ermöglicht. Dies entspricht dem kaufmännischen Prinzip der Vorsicht.<br />

Zum Eigenkapital zählen die Nettoposition, die Rücklagen sowie ein etwaiger Ergebnisvortrag.<br />

Die Nettoposition dient der Finanzierung des unbeweglichen Anlagevermögens (i.e. insbesondere<br />

selbst genutzte IHK-Immobilien). Die Rücklagen bestehen vor allem aus der allgemeinen<br />

Ausgleichsrücklage (verpflichtende Rücklage gemäß § 15 a Abs. 2 Finanzstatut) sowie<br />

zweckgebundenen Rücklagen. Die Bildung von Rücklagen dient der Vorsorge für zukünftige<br />

Entwicklungen, Vorhaben und Maßnahmen der IHK im Sinne einer geordneten <strong>Wirtschaft</strong>sführung.<br />

Dabei handelt es sich entweder um eine notwendige Vorsorge für Unvorhergesehenes<br />

oder um eine zielgerichtete Vorsorge für Vorhaben oder Maßnahmen, die im Hinblick auf<br />

ihr Volumen und ihre Fristigkeit über die jährliche <strong>Wirtschaft</strong>splanung hinausreichen und die<br />

keine Zwecke betreffen, für die Rückstellungen gemäß § 249 HGB zu bilden sind. Mithin sind<br />

Rücklagen Instrumente einer geordneten <strong>Wirtschaft</strong>sführung und dienen auch der Sicherstellung<br />

der Liquidität.<br />

Allgemeine Rücklagen waren bisher im Rahmen vorgesehener pauschaler Korridore ohne<br />

weiteres zulässig. Die höchstrichterliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl.<br />

BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015) hat hierzu erstmalig Anforderungen hinsichtlich der<br />

argumentativen Untermauerung formuliert, die bei der Aufstellung des <strong>Wirtschaft</strong>splans<br />

beachtet worden sind (zur Umsetzung siehe Punkt 3 j) „Prognose zur Entwicklung der Rücklagen“.<br />

Im Einzelnen:<br />

Hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen an die <strong>Wirtschaft</strong>splanung ist zunächst das zu den<br />

Grundsätzen des staatlichen Haushaltsrechts gehörende Gebot der Haushaltswahrheit zu<br />

beachten, aus dem in Ansehung von Prognosen das Gebot der Schätzgenauigkeit folgt. Dieses<br />

ist nicht schon dann verletzt, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist;<br />

Prognosen müssen aber aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die IHK kein unzulässiges Vermögen bilden darf. Das schließt<br />

die Bildung von Rücklagen zwar nicht aus, bindet sie jedoch an einen sachlichen Zweck. Zudem<br />

muss auch die Höhe der Rücklagen vom sachlichen Zweck gedeckt sein.<br />

Diesem Gebot hinreichend bestimmter sachlicher Zweckbindung der Rücklagen im Rahmen<br />

zulässiger IHK-Tätigkeit entsprechend, sieht das Finanzstatut der IHK in § 15a Abs. 2 Satz 3-5<br />

vor, dass die Bildung zweckbestimmter Rücklagen zulässig ist. Sie sind in der Bilanz oder im<br />

Anhang zum Jahresabschluss gesondert einzeln auszuweisen. Der Verwendungszweck und der<br />

Umfang sind hinreichend zu konkretisieren, ebenso der Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Die<br />

Veränderung von Rücklagen ist notwendiger Bestandteil der Aufstellung des <strong>Wirtschaft</strong>splans,<br />

vgl. § 7 Abs. 1 Finanzstatut.<br />

Zweckgebundene Rücklagen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie nicht mit einer<br />

dauerhaft, sondern mit einer zeitlich begrenzten Kapitalbindung verbunden sind. Sie werden<br />

für in der Zukunft liegende Zwecke angesammelt. Dabei dient die Ansammlung von Kapital<br />

zur Finanzierung von zweckgebundenen <strong>Ausgabe</strong>n über eine oder mehrere Perioden der zeitlich<br />

verteilten Belastung der IHK-Mitglieder.<br />

Im Rahmen der Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben der IHK ist auch nach der neueren<br />

Rechtsprechung die Bildung von angemessenen Rücklagen durch eine IHK nicht nur rechtlich<br />

zulässig, sondern ggf. sogar verpflichtend geboten. Denn die Bildung angemessener Rücklagen<br />

gehört zur geordneten Haushalts- und <strong>Wirtschaft</strong>sführung einer IHK, so dass es sich bei den<br />

Mitteln für angemessene Rücklagen ebenfalls um „Kosten der IHK“ i. S. d. Beitragsrechts (§ 3<br />

Abs. 2 S. 1 IHKG) handelt. Die Grenze zur „unzulässigen Vermögensbildung“ ist hierbei erst<br />

überschritten, wenn die Rücklagen der IHK selbst unter Berücksichtigung der langfristigen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung nicht erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit der IHK aufrecht<br />

zu erhalten.<br />

Über die Frage der Angemessenheit entscheidet die Vollversammlung als Haushaltssouverän<br />

im Rahmen ihres weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums<br />

(Recht der IHK zur Selbstverwaltung). Als Entscheidungsgrundlage dient dabei der vorliegende<br />

<strong>Wirtschaft</strong>splan für das Jahr <strong>2020</strong> einschließlich des beigegebenen Rücklagenspiegels.<br />

Wenn die Vollversammlung im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums eine Prognose im Wege<br />

der Schätzung darüber anzustellen hat, welche Finanzmittel zur Finanzierung ihrer geplanten<br />

Aufgabenerledigung erforderlich sind, erfordert dies eine jährliche Befassung mit Art, Zweckbindung<br />

und Höhe geplanter Rücklagen. Denn ohne diese Kenntnis kann die Vollversammlung<br />

nicht schätzgenau beurteilen, welche (zusätzlichen) Beitragsmittel der IHK-Zugehörigen sie<br />

noch für erforderlich hält, um die Aufgabenerledigung zu finanzieren.<br />

Das bedeutet, dass im Zuge der jährlichen <strong>Wirtschaft</strong>splanung der Vollversammlung vor Beschlussfassung<br />

über die Beitragshöhe folgende Informationen zu übermitteln sind:<br />

- Welche Rücklagen mit welcher Zweckbindung und welchem Volumen (in Euro und ggf.<br />

Prozent der geplanten Aufwendungen) stehen zur Verfügung?<br />

- Für welche Aufgaben und Risiken müssen nach der Prognose etwaige Rücklagen gebildet<br />

werden, insbesondere bei der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich potentieller ergebniswirksamer<br />

Ertragsschwankungen?<br />

Dieser Risikoprognose müssen wegen der Verwendungsneutralität der IHK-Finanzmittel weder<br />

bestimmte Aufgaben noch bestimmte Euro-Beträge zugeordnet werden. Entscheidend ist, dass<br />

im jeweiligen Einzelfall die Rücklagenbildung nicht willkürlich erscheint, sondern das Volumen<br />

plausibel, nachvollziehbar und vertretbar ist; hierbei ist den jeweiligen Besonderheiten der IHK<br />

und ihrer spezifischen Gesamtrisikolage Rechnung zu tragen.<br />

Gesichtspunkte, die bei der Dimensionierung eine Rolle spielen, sind u.a. Ertragsausfälle in der<br />

Vergangenheit, Risiken bei den Beiträgen bzw. der Mitgliederbonität, Konjunkturentwicklung,<br />

Geldanlagerisiken und Gebäuderisiken. Als mögliche „Risikogruppen“ bei der Prognoseentscheidung<br />

sind hierbei insbesondere untersucht worden:<br />

- Konjunkturbedingte Schwankungen des Beitragsaufkommens<br />

- Ausfall großer Beitragszahler<br />

- Korrekturen von Beitragsbescheiden aufgrund von Mitteilungen der Finanzverwaltung<br />

- Liquiditätsrisiken bei verspäteter Beitragserhebung<br />

- Mögliche Mindereinnahmen bei eigenerwirtschafteten IHK-Einnahmen (z. B. im Entgeltbereich<br />

bei rückläufigem Weiterbildungsgeschäft)<br />

- Mögliche Mindereinnahmen bei Gebühren im hoheitlichen Bereich, insbesondere etwa durch<br />

demografiebedingte rückläufige Ausbildungsverhältnisse<br />

- Rückläufiges Finanzergebnis durch anhaltende Niedrigzinsphase<br />

- Risiken aus IHK-Liegenschaften (unterbliebene Instandhaltung bzw. Modernisierung)<br />

- Risiken aus IT-Störungen<br />

Gegengerechnet werden etwaige Chancen, z. B. nicht genau planbare, aber absehbare Mehrerträge<br />

an Beiträgen oder Gebühren.<br />

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die bestehenden Rücklagen zur Absicherung finanzieller<br />

Risiken bestimmt sind und daher ihre Aufrechterhaltung – mit Ausnahme der Liquiditätsrücklage<br />

– empfohlen wird (zu den Details siehe Punkt 3 j) „Prognose zur Entwicklung der Rücklagen“.<br />

Die Dotierung der Ausgleichsrücklage entspricht höchstens der betragsmäßigen Abdeckung<br />

der nicht durch andere Maßnahmen vermeidbaren bzw. reduzierbaren quantifizierbaren Restrisiken.<br />

Darüber hinaus baut die IHK weiterhin ein Risiko- und Compliancemanagementsystem aus.<br />

Durch das Risikomanagementsystem sollen die vielfältigen Risiken und Chancen gesteuert<br />

werden. Mit dem Compliancemanagementsystem soll der organisatorische Rahmen geschaffen<br />

werden, um die Einhaltung von externen und internen Regeln abzusichern und Regelverstöße<br />

frühzeitig zu erkennen, bevor diese zu Schäden für die IHK führen.<br />

58<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


eschlüsse<br />

3. Erfolgsplan<br />

Der Erfolgsplan enthält die zusammengefassten Positionen der Gliederung einer GuV für Kapitalgesellschaften<br />

nach HGB unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer IHK. Vorliegend<br />

werden die Werte des Plans <strong>2020</strong> und des Plans 2019 gegenübergestellt. Dabei wird insbesondere<br />

auf etwaige Änderungen eingegangen.<br />

Im Einzelnen:<br />

a) Die Erträge aus Beiträgen setzen sich aus Grundbeiträgen und Umlagen zusammen. Der<br />

Grundbeitrag ist ein einheitlicher Betrag, der nach Art, Umfang und Leistungskraft des Gewerbebetriebes<br />

(hier: Umsatz) gestaffelt wird. Die Umlage wird durch einen Hebesatz ermittelt,<br />

Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das jeweilige<br />

Jahr.<br />

Für das Geschäftsjahr <strong>2020</strong> werden Erträge aus IHK-Beiträgen in Höhe von 11.050,0 TEUR<br />

geplant (VJ: 10.700,0 TEUR). Die geplanten Erträge aus IHK-Beiträgen sehen Umlagen in Höhe<br />

von 6.450,0 TEUR (VJ: 6.450,0 TEUR) und Grundbeiträge von 4.600,0 TEUR (VJ: 4.250,0 TEUR)<br />

vor. Den Planwerten liegt eine Prognose zugrunde, die die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens<br />

im Bundesland Sachsen-Anhalt, die Hochrechnungen des Arbeitskreises Steuerschätzung<br />

und die Ergebnisse der durch eigene IHK-Konjunkturumfragen ermittelten Geschäftserwartungen<br />

berücksichtigt.<br />

Die Beitragsprognose beinhaltet die Hochrechnung eines Freistellungsgrades von knapp 38 Prozent.<br />

Danach wird voraussichtlich dieser Anteil der gesetzlichen IHK-Mitglieder von ca. 52.000<br />

kraft Gesetz (Gewerbeertrag unter 5.200 EUR) nicht zur Beitragszahlung herangezogen. Damit<br />

wird die Grenze von 45 Prozent Freistellungsgrad nicht erreicht, ab der die Vollversammlung über<br />

die Herabsetzung der Gewerbeertragsgrenze zu entscheiden hat (§ 3 Abs. 3 IHK-Gesetz).<br />

b) Die Erträge aus Gebühren betreffen Berufsbildungsgebühren, Fortbildungsgebühren, Sachkundegebühren,<br />

Erträge aus der Registrierung, Zulassung und Prüfung von Versicherungs- und<br />

Finanzanlagenvermittlern sowie sonstige Gebühren, z. B. in den Bereichen Industrie und Verkehr<br />

sowie Außenwirtschaftsverkehr (Zoll).<br />

Die Erträge aus Gebühren werden mit 2.641,6 TEUR und damit um 264,7 TEUR höher als im<br />

Vorjahr veranschlagt. Die Erhöhung erfolgt unter Berücksichtigung der gestiegenen Einnahmen<br />

aufgrund der Neukalkulation der Prüfungsgebühren im Bereich der Berufsbildung (insbesondere<br />

im Zusammenhang mit der zum 1. Januar <strong>2020</strong> in Kraft tretenden Entschädigungssatzung,<br />

die zu einer Erhöhung der Entschädigungssätze führt).<br />

c) Die Erträge aus Entgelten setzen sich aus Verkaufserlösen zum Beispiel für Formulare und<br />

Druckschriften, Erlösen aus Seminaren zusammen. Erträge aus Entgelten erzielt die IHK überall<br />

dort, wo keine hoheitlichen Funktionen ausgeübt werden.<br />

Die für <strong>2020</strong> vorgesehenen Erträge aus Entgelten in Höhe von 54,6 TEUR sind unter dem<br />

Vorjahresniveau (VJ: 72,3 TEUR). Die Senkung ergibt sich insbesondere aus geplanten Mindereinnahmen<br />

bei den Erlösen aus Seminaren.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 635,5 TEUR geplant (VJ: 1.820,2 TEUR). Die<br />

deutliche Abweichung resultiert aus dem erhöhten Planansatz des Vorjahres, welcher einen<br />

Einmaleffekt durch den Verkauf von zwei IHK-Immobilien in Halle (Saale) und dem sich dadurch<br />

ergebenden Buchgewinn beinhaltet. Zudem sind aufgrund dieser Veräußerung in <strong>2020</strong><br />

deutlich geringere Mieterlöse zu erwarten.<br />

Betriebserträge<br />

Die Betriebserträge betragen insgesamt 14.381,7 TEUR (VJ: 14.969,4 TEUR).<br />

e) Unter den Materialaufwendungen werden im Wesentlichen die im Rahmen der Aus- und<br />

Fortbildungsprüfungen gezahlten Prüfer- und Korrekturentschädigungen, Aufwendungen für<br />

Prüfungsaufgaben und -materialien, Reisekosten der Prüfer und Dozenten sowie externe<br />

Kosten für die Prüfung und Registrierung der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler<br />

erfasst.<br />

Der erwartete Materialaufwand von 1.487,1 TEUR liegt mit 357,3 TEUR über dem Planansatz<br />

2019. Hauptursache dafür sind gestiegene Aufwendungen für Prüferentschädigungen aufgrund<br />

der neuen Entschädigungssatzung sowie höhere Aufwendungen für Mietkosten Prüfungszentrum.<br />

f) Der Personalaufwand <strong>2020</strong> in Höhe von 6.983,0 TEUR erhöht sich zum Planansatz 2019 um<br />

88,9 TEUR, insbesondere durch die prognostizierte Steigerung lt. sog. Großen Tarifindex des<br />

Statistischen Bundesamtes und der damit verbundenen Gehaltsanpassung. Ergänzende Erläuterungen<br />

sind der Personalübersicht (Anlage 1) zu entnehmen. Der Personalaufwand enthält bis<br />

zu 50,0 TEUR an erfolgsabhängigen Sonderzahlungen sowie individuellen Prämienmöglichkeiten<br />

für die Anerkennung besonderer Einzelleistungen. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen<br />

für Altersversorgung und Unterstützung betreffen im Wesentlichen die Arbeitgeberanteile zur<br />

Sozialversicherung, Aufwendungen an die Unterstützungskasse, Zuführungen zu Pensionsrückstellungen<br />

und sonstigen Rückstellungen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft.<br />

g) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Aufwendungen<br />

für Telekommunikation und Porto, IT-Dienstleistungen und Software, die Anmietung von<br />

Büro- bzw. Sitzungsräumen bzw. von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Energieversorgung,<br />

die Instandhaltung von IHK-Gebäuden sowie den Beitrag an den Deutschen Industrie- und<br />

Handelskammertag (DIHK).<br />

Enthalten sind auch Zuwendungen, Spenden und Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />

Kooperationen/Gemeinschaftsveranstaltungen mit Dritten: Die IHK führt im Laufe eines Jahres<br />

zahlreiche Gemeinschaftsveranstaltungen mit Partnern (zumeist anderen IHKn) durch. Je nach<br />

Veranstaltungsformat, Organisation und Finanzierung kann es unterjährig zu Kooperationen<br />

dieser Partner bis hin zu (übergangsweisen) GbR-Konstruktionen kommen. Die konkreten<br />

Kooperationsvereinbarungen liegen zum Zeitpunkt der <strong>Wirtschaft</strong>splanung in der Regel noch<br />

nicht vor.<br />

Die vorgesehenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 6.047,2 TEUR<br />

(VJ: 6.118,5 TEUR). Ausgewählte Hauptpositionen entwickeln sich danach wie folgt:<br />

d) Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen insbesondere Erträge aus Erstattungen von<br />

Personal- und Sachkosten, Erträge aus öffentlichen Zuwendungen (Fördermittel), Erträge aus<br />

der Vermietung und Verpachtung sowie periodenfremde Erträge und Erträge aus der Auflösung<br />

von Rückstellungen.<br />

Plan <strong>2020</strong> Plan 2019<br />

Sonstiger Personalaufwand 141,2 TEUR 168,7 TEUR<br />

dar.: Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung<br />

79,5 TEUR<br />

Mieten, Pachten, Erbbauzinsen und Leasing (inklusive Lizenzen und Konzessionen) 412,4 TEUR 454,6 TEUR<br />

dar.: für Diensträume/Gebäude<br />

119,7 TEUR<br />

für sonstiges Anlagevermögen<br />

124,5 TEUR<br />

Aufwendungen für Fremdleistungen 1.547,9 TEUR 1.159,8 TEUR<br />

dar.: Internetauftritt<br />

58,2 TEUR<br />

IHK Digitalisierung<br />

287,0 TEUR<br />

Miwi<br />

245,0 TEUR<br />

Kampagne „Duale Berufsausbildung stärken“<br />

100,0 TEUR<br />

Rechts- und Beratungskosten 328,8 TEUR 292,0 TEUR<br />

dar.: Prüfung Jahresabschluss<br />

72,3 TEUR<br />

Rechtsberatung<br />

16,5 TEUR<br />

Sonstige Beratungen, Gutachten<br />

223,5 TEUR<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 59


eschlüsse<br />

Plan <strong>2020</strong> Plan 2019<br />

Bürobedarf, Literatur, Telekommunikation 669,9 TEUR 574,1 TEUR<br />

dar.: Porto<br />

315,0 TEUR<br />

Telekommunikation<br />

144,9 TEUR<br />

Drucksachen<br />

128,6 TEUR<br />

Büromaterial<br />

20,4 TEUR<br />

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit 394,6 TEUR 461,3 TEUR<br />

dar.: Bewirtungskosten<br />

154,8 TEUR<br />

Vortrags- und Künstlerhonorare<br />

70,2 TEUR<br />

Fotoarbeiten<br />

30,9 TEUR<br />

Aufwendungen Grundstücke, Gebäude- und Geschäftsausstattung 1.230,7 TEUR 1.167,9 TEUR<br />

dar.: Instandhaltung der IHK-eigenen Gebäude und Grundstücke<br />

412,4 TEUR<br />

dar.: Instandhaltung und Wartung von Geschäftsausstattungen inkl. EDV<br />

437,6 TEUR<br />

dar.: laufende Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude (u. a. Strom, Gas, Wasser)<br />

380,7 TEUR<br />

Andere sonstige betriebliche Aufwendungen 911,7 TEUR 1.180,0 TEUR<br />

dar.: Aufwendungen für Zuwendungen und Spenden i. S. d. IHK-Zuwendungssatzung<br />

59,3 TEUR<br />

dar.: Aufwendungen für sonst. Mitgliedschaften und Zuschüsse an IHK-Organisationen dar.: Auftragsberatungsstelle 54,0 TEUR<br />

dar.: Abschreibungen auf Forderungen aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten<br />

297,0 TEUR<br />

dar.: Reisekosten Beschäftigte und Nichtbeschäftigte (inkl. Erstattung private PKW-Nutzung)<br />

141,1 TEUR<br />

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen <strong>2020</strong> sind Aufwendungen für den DIHK<br />

(400,0 TEUR), den Neujahrsempfang (79,7 TEUR), das Sommerfest (67,1 TEUR), die Bestenehrung<br />

(39,0 TEUR) und die Prüferehrung (27,7 TEUR) enthalten. Außerdem sind noch folgende<br />

besondere Vorgänge erfasst: 175-Jahresfeier einschließlich Buchprojekt (71,5 TEUR) und Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit dem Architektenwettbewerb (40,0 TEUR).<br />

Insgesamt ergibt sich eine Steigerung von rund 2 Prozent im Betriebsaufwand. Hierbei wirken<br />

sich insbesondere Mehraufwendungen im Rahmen des rücklagenfinanzierten Projektes „Stärkung<br />

der dualen Ausbildung“ sowie aufgrund der neuen Entschädigungssatzung gestiegenen<br />

Prüferentschädigungen aus.<br />

Betriebsaufwand<br />

Mit 15.049,5 TEUR liegt der Betriebsaufwand um 308,1 TEUR über dem Niveau des Vorjahres<br />

(VJ: 14.741,4 TEUR).<br />

Betriebsergebnis<br />

Der Erfolgsplan sieht ein Betriebsergebnis von -667,8 TEUR vor (VJ: 228,0 TEUR).<br />

h) Das Finanzergebnis berücksichtigt im Wesentlichen Zinserträge aus Finanzanlagen sowie<br />

Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.<br />

Das Finanzergebnis <strong>2020</strong> steigt gegenüber dem Vorjahr um 23,5 TEUR auf -153,3 TEUR<br />

(VJ: -176,8 TEUR). Hauptursache hierfür sind die gesunkenen Aufwendungen aus Aufzinsungen.<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt -821,1 TEUR (VJ: 51,2 TEUR).<br />

i) Das Steuerergebnis betrifft Aufwendungen für Grundsteuer sowie Kfz-Steuer.<br />

Jahresergebnis<br />

Das Jahresergebnis beläuft sich aufgrund der vorstehend erläuterten Entwicklungen unter<br />

Berücksichtigung von sonstigen Steuern in Höhe von 21,1 TEUR auf insgesamt -842,2 TEUR<br />

(VJ: 30,7 TEUR).<br />

j) Prognose zur Entwicklung der Rücklagen<br />

Der Stand der Rücklagen beruht auf dem voraussichtlichen Stand zum 31. Dezember 2019 und<br />

berücksichtigt die geplanten Veränderungen im Geschäftsjahr <strong>2020</strong>.<br />

Zur Identifizierung und Bewertung möglicher Risiken setzt die IHK Halle-Dessau seit 2016 eine<br />

webbasierte Risikoerfassungssoftware ein, die auch eine Datenübertragung an die Rechnungsprüfungsstelle<br />

ermöglicht. Anhand der speziell auf den Aufgabenbereich der IHK abgestimmten<br />

Risikofelder sowie Schadenskategorien/-klassen werden insbesondere monetäre Einzelrisiken<br />

erfasst.<br />

Für jedes bestehende Risiko werden eine spezifische Risikobeschreibung und die Berechnungsannahmen<br />

hinterlegt. Außerdem wird eine Einschätzung über die Höhe des Schadensausmaßes<br />

in EUR jeweils in der Ausprägung Minimum, erwartet und Maximum IHK-spezifisch vorgenommen<br />

und zwingend erfasst. Des Weiteren ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit auszuwählen.<br />

Dafür stehen fünf Wahrscheinlichkeitsintervalle seitens des Tools zur Auswahl: sehr gering<br />

(75 %). Weiterhin<br />

wird berücksichtigt, inwieweit zwischen den einzelnen Risiken Korrelationen bestehen, also das<br />

Eintreten eines Risikos die Eintrittswahrscheinlichkeit eines anderen Risikos verändert.<br />

Mit Hilfe des Risiko-Tools kann eine detaillierte Risikoprognose mittels eines anerkannten Simulationsverfahrens<br />

zur Bestimmung der Höhe der Ausgleichsrücklage vorgenommen werden.<br />

Diese dient dem Ausgleich ergebniswirksamer Schwankungen. Diese Simulation ist ein in der<br />

<strong>Wirtschaft</strong> anerkanntes Verfahren und kommt in Unternehmen aller Branchen vielfach im<br />

Bereich des betrieblichen Risikomanagements zum Einsatz. Vor allem Unternehmen aus dem<br />

Finanz- und Versicherungsbereich arbeiten mit dieser Simulationsmethode zur Bestimmung<br />

der Höhe ihres zentralen Risikoausmaßes im Hinblick auf regulatorische Anforderungen an das<br />

(Mindest-)Risikokapital. Diese Risiken dürfen nicht bereits durch den <strong>Wirtschaft</strong>splan, Rückstellungen,<br />

Versicherungen oder andere zweckgebundene Rücklagen abgedeckt sein.<br />

Zusätzlich werden die Risiken im Rahmen einer Kostenschätzung in Bezug auf den möglichen<br />

Schaden bewertet und einer Eintrittswahrscheinlichkeit (sehr gering – gering – mittel – hoch<br />

– sehr hoch) zugeordnet. Außerdem wird zwischen Einmalrisiken und wiederkehrenden Risiken<br />

unterschieden.<br />

Als Konfidenzniveau (Wahrscheinlichkeit) werden im Risiko Tool 90 %, 95 %, 99 % und 99,99 %<br />

zur Auswahl gegeben. Je geringer die Risikobereitschaft ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit<br />

für das Konfidenzniveau zu wählen. Als Konfidenzniveau hat die IHK einen Wert von<br />

95 % gewählt, da u.a. Versicherungen im Bereich der Schadensregulierung und Unternehmen<br />

aus dem Finanzbereich diesen Wert bei ihrer Risikoprognose zugrunde legen. Das bedeutet,<br />

dass das eintretende Gesamtrisiko mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % nicht höher sein<br />

wird, als der so ermittelte Betrag der Ausgleichsrücklage.<br />

Bei der Simulation wird bei jeder Stichprobe ein zufälliger Wert aus dem angegebenen Eintrittswahrscheinlichkeitsintervall<br />

des Einzelrisikos gezogen. Wenn es zu einem simulierten<br />

Risikoeintritt kommt, dann greift die Simulation ein Schadensausmaß zwischen angegebenem<br />

Minimum, erwarteter Wert und Maximum heraus. Bei jeder Stichprobe bzw. Ziehung werden<br />

alle Risikoeintritte und die entsprechenden Schadensausmaße addiert und gespeichert. Dieses<br />

Vorgehen wird unter Berücksichtigung der Risikokorrelationen im Tool 100.000-mal wiederholt<br />

und gespeichert, um ein stabiles Bild der Gesamtrisikosituation zu erhalten. Diese Methode<br />

bildet somit das tatsächliche Gesamtrisiko realistisch ab.<br />

Unter Annahme dieser Voraussetzungen beläuft sich das Risikopotential der IHK Halle-Dessau<br />

vorläufig auf insgesamt etwa 6 Mio. EUR. Dieses wird nach derzeitiger Einschätzung in einem<br />

(noch) angemessenen Umfang abgedeckt durch die allgemeine Rücklage (Ausgleichsrücklage),<br />

wobei die rechnerische Unterdeckung angesichts der sich in Entwicklung befindlichen Kapitalstruktur<br />

vorübergehend hinzunehmen ist.<br />

Weiterhin bestehen noch zweckgebundene Rücklagen für die grundhafte Instandhaltung und<br />

-setzung der IHK-Gebäude/Liegenschaften Franckestraße 4 und 5 und „Grüner Winkel“ in<br />

Halle (Saale), für die grundhafte Instandhaltung und -setzung des IHK-Gebäudes Lange Gasse 3<br />

in Dessau-Roßlau und für die Modernisierung der IHK-Gebäude Franckestraße 4 und 5 in<br />

Halle (Saale), eine Pensionszinsausgleichsrücklage, eine Rücklage zur Finanzierung der Wahl<br />

60<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


eschlüsse<br />

zur Vollversammlung 2023, eine Rücklage zur Finanzierung des Projekts „Stärkung der IHK-<br />

Selbstverwaltung“, eine Rücklage zur Finanzierung des Projekts „Stärkung der dualen Ausbildung“<br />

sowie eine Digitalisierungsrücklage.<br />

Entnahmen aus Rücklagen<br />

Die Gesamtsumme der Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen beläuft sich auf 768,1 TEUR.<br />

Aus der Rücklage „Instandhaltung Dessau“ sollen insgesamt 250,0 TEUR entnommen werden.<br />

Beschreibung<br />

aufwand in EUR<br />

Sanierung Nordfassade 140.000,00<br />

Innenraumsanierung Nordseite 110.000,00<br />

Gesamt 250.000,00<br />

Aus der Rücklage „Stärkung der IHK-Selbstverwaltung“ ist eine Entnahme in Höhe von<br />

152,1 TEUR vorgesehen.<br />

Beschreibung<br />

aufwand in EUR anteilig in EUR<br />

Relaunch IHK-Magazin „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ 15.000,00<br />

Leserumfrage IHK-Magazin „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ 25.000,00<br />

Versandkosten IHK-Magazin „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ 180.000,00 53.099,41<br />

Druckkostenzuschuss IHK-Magazin „Mitteldt. <strong>Wirtschaft</strong>“ 150.000,00 44.249,51<br />

Herstellung (Texthonorare) IHK-Magazin „Mitteldt. <strong>Wirtschaft</strong>“ 50.000,00 14.749,84<br />

Gesamt 152.098,76<br />

Aus der Rücklage „Stärkung der dualen Ausbildung“ sollen 176,8 TEUR entnommen werden.<br />

Beschreibung<br />

aufwand in EUR<br />

Digitale Schwarze Bretter 51.800,00<br />

Prüfer- und Ausbilderschulungen 25.000,00<br />

landesweite Kampagne gemeinsam mit anderen Kammern 100.000,00<br />

Gesamt 176.800,00<br />

Aus der Digitalisierungsrücklage wird eine voraussichtliche Entnahme in Höhe von 189,2 TEUR<br />

geplant.<br />

Beschreibung<br />

aufwand in EUR anteilig in EUR<br />

IT-Referenzarchitektur<br />

IHK-DIGITAL-übegreifende Anwendungen 11.890.000,00 128.108,80<br />

Unterstützung der Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen 5.670.000,00 61.091,40<br />

Gesamt 189.200,20<br />

Einstellungen in Rücklagen<br />

Aufgrund des ermittelten Risikoausmaßes für das Jahr <strong>2020</strong> und der sich dadurch ergebenden<br />

Unterdeckung erfolgt eine Zuführung von 100,0 TEUR in die Ausgleichsrücklage.<br />

Die aktuelle Dotierung der jeweiligen Rücklage ergibt sich aus dem beigefügten Rücklagenspiegel<br />

<strong>2020</strong>.<br />

Synopse Risikoausmaß<br />

Wahrscheinlich<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong> 2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong><br />

A Umlagen und Beiträge 10.158.700 € 4.158.700 € 4.179.000 € 5.549.000 € 4.785.000 €<br />

A.1 Konjunktur 1.415.200 € 1.415.200 € 1.416.000 € 1.416.000 € 1.416.000 € mittel mittel hoch mittel mittel<br />

A.2 Ausfall großer Beitragszahler 1.150.000 € 1.150.000 € 1.395.000 € 2.826.000 € 2.029.000 € mittel mittel mittel mittel mittel<br />

A.3 Endgültige Beitragsbescheide 1.593.500 € 1.593.500 € 1.368.000 € 1.307.000 € 1.340.000 € mittel mittel mittel mittel mittel<br />

A.6 Sonstige Liquiditätsrisiko Beitrag 6.000.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € mittel - - -<br />

B Gebühren 322.790 € 406.222 € 295.800 € 472.100 € 517.800 €<br />

B.1 Planung Gebühren 322.790 € 406.222 € 295.800 € 472.100 € 517.800 € mittel mittel mittel mittel mittel<br />

C Entgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

D Erträge aus Vermietung und Verpachtung 133.000 € 133.000 € 133.000 € 133.428 € 133.428 €<br />

D.1 Erträge aus Vermietung und Verpachtung 133.000 € 133.000 € 133.000 € 133.428 € 133.428 € mittel mittel mittel mittel mittel<br />

E Steuern 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

F Altersversorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

G Anlagen – Rendite 2.000.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 4.500.000 € 6.000.000 €<br />

G.1 Renditerisiko 2.000.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 4.500.000 € 6.000.000 € sehr gering sehr gering sehr gering sehr gering sehr gering<br />

H Beteiligungen und Mitgliedschaften 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

I IT 742.320 € 742.320 € 742.320 € 1.180.500 € 1.180.500 €<br />

I.1 Technische Störungen 648.570 € 648.570 € 648.570 € 680.500 € 680.500 € gering gering gering gering gering<br />

I.2 Datenschutz und Rechtsrisiken 93.750 € 93.750 € 93.750 € 500.000 € 500.000 € gering gering gering gering gering<br />

K Haftungs- und Rechtsfragen 291.657 € 718.657 € 847.157 € 300.400 € 224.700 €<br />

K.1 Zuwendungen – Rückforderungen 188.657 € 188.657 € 188.657 € 173.900 € 181.100 € sehr gering gering gering gering gering<br />

K.2 Beschaffungsvorgänge – Fehlerhafte Vergabe 23.000 € 100.000 € 100.000 € 46.500 € 43.600 € sehr gering gering gering gering gering<br />

K.3 Geheimhaltungsverstoß bei Prüfungen 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 0 € sehr gering sehr gering sehr gering sehr gering –<br />

K.4 IHK Wahl – Wiederholung 0 € 350.000 € 478.500 € 0 € 0 € – sehr gering gering – –<br />

L Sachanlagen 2.765.000 € 3.460.000 € 0 € 0 € 0 €<br />

L.3 Sonstige IHK-Immobilien: Sanierungs- und<br />

Modernisierungsbedarf 2.765.000 € 3.460.000 € 0 € 0 € 0 € mittel hoch – – –<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 61


eschlüsse<br />

Wahrscheinlich<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong> 2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong><br />

M Sonstiges 4.616.000 € 749.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 €<br />

M.1 Sonstige Personal: streitiges Ausscheiden<br />

von Führungskräften (Gruppe 1) 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € gering gering gering gering gering<br />

M.2 Sonstige Klageverfahren Grundbeitragsstaffel 4.416.000 € 549.000 € 0 € 0 € 0 € gering gering – – –<br />

N Sonstiges II 0 € 0 € 0 € 0 € 0 v<br />

„Schadenssumme (Addition Summen)“ 21.029.467 € 12.367.899 € 8.897.277 € 12.335.428 € 13.041.428 €<br />

„Schadenssumme (Addition Erwartungswerte:<br />

Schaden x Wahrscheinlichkeit)“ 6.069.598 € 4.357.217 € 2.510.084 € 2.817.106 € 2.619.496 €<br />

Konfidenzintervall 95 % 95 % 95 % 95 % 95 %<br />

Gesamtrisiko 14.735.275 € 10.426.438 € 5.682.677 € 7.033.391 € 6.021.206 €<br />

Legende: sehr gering < 10 %, gering > 10 % – 25 %, mittel >25 % – 50 %, hoch > 50 % – 75 %, sehr hoch > 75 %<br />

Risikosimulation <strong>2020</strong><br />

90 % 95 % 99 %<br />

10.000<br />

Häufigkeit des Schadeneintritts<br />

5.000<br />

0<br />

0 Mio 2.5 Mio 5 Mio 7.5 Mio 10 Mio 12.5 Mio 15 Mio 17.5 Mio<br />

Verteilung<br />

Verteilung Geglättet<br />

Schadensausmaß in Mio. EUR<br />

Schadenssumme Minimum Wahrscheinlich Maximum<br />

3.350.474 € 13.041.428 € 28.518.265 €<br />

Schadenssumme gewichtet Minimum Wahrscheinlich Maximum<br />

1.143.397 € 2.619.496 € 4.501.529 €<br />

Simulation<br />

Konfidenzniveau 90 % 95 % 99 % 99,99 %<br />

Schadenssumme 4.919.899 € 6.021.206 € 12.984.361 € 20.142.280 €<br />

Gewählt 6.021.206 €<br />

62<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


eschlüsse<br />

Rücklagenspiegel <strong>2020</strong><br />

Rücklage zweck vortrag aus 2019 Risikoprognose <strong>2020</strong> Änderung <strong>2020</strong> (Plan) Bestand zum<br />

Entnahme (-) 31.12.<strong>2020</strong> (Plan)<br />

Einstellung (+)<br />

Ausgleichsrücklage Ausgleich aller ergebniswirksamen Schwankungen 5.321.869,51 EUR 6.021.206,00 EUR 100.000,00 EUR 5.421.869,51 EUR<br />

(vgl. § 15a Abs. 2 FS 2014)<br />

andere Rücklagen<br />

Rücklage VV-Wahl Vollversammlungswahl 2023 (bis 31.07.2024) 399.845,38 EUR 399.845,38 EUR<br />

Pensionszinsausgleichsrücklage Unterschiedsbetrag Rückstellungswert/Verpflichtungs- 231.000,00 EUR 231.000,00 EUR<br />

volumen aufgrund gesetzlicher Veränderung des<br />

Abzinsungssatzes<br />

Instandhaltung Halle Franckestraße 4+5+Grüner Winkel (bis 31.12.2025) 1.940.000,00 EUR 1.940.000,00 EUR<br />

Instandhaltung Dessau Lange Gasse 3 (bis 31.12.2025) 1.300.000,00 EUR -250.000,00 EUR 1.050.000,00 EUR<br />

Modernisierung Halle Franckestraße 4+5 (bis 31.12.2025) 3.160.600,03 EUR 3.160.600,03 EUR<br />

Digitalisierung Digitalisierung (bis 31.12.2023) 2.671.300,00 EUR -189.200,00 EUR 2.482.100,00 EUR<br />

Stärkung der IHK-Selbstverwaltung Stärkung der IHK-Selbstverwaltung (bis 31.12.2023) 1.547.500,00 EUR -152.100,00 EUR 1.395.400,00 EUR<br />

Stärkung der dualen Ausbildung Stärkung der dualen Ausbildung (bis 31.12.2023) 1.547.500,00 EUR -176.800,00 EUR 1.370.700,00 EUR<br />

Gesamt 18.119.614,92 EUR 6.021.206,00 EUR -668.100,00 EUR 17.451.514,92 EUR<br />

Jahresergebnis (geplant) 30.700,00 EUR -842.200,00 EUR<br />

Ergebnisvortrag (geplant) 92.819,13 EUR 174.100,00 EUR<br />

geplante Aufwendungen <strong>2020</strong><br />

15.250.900,00 EUR<br />

Ausgleichsrücklage <strong>2020</strong> (vorläufig)<br />

5.421.869,51 EUR<br />

prozentualer Anteil (vorläufig) 35,55 %<br />

4. Finanzplan<br />

Der Finanzplan dokumentiert die zahlungswirksamen Veränderungen im Geschäftsjahr. Neben<br />

dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit werden der Cashflow aus der Investitionsund<br />

der Finanzierungstätigkeit abgebildet.<br />

Der Finanzplan <strong>2020</strong> sieht Investitionen in das Sachanlagevermögen bzw. immaterielle Anlagevermögen<br />

sowie in das Finanzanlagevermögen in Höhe von insgesamt 813,2 TEUR vor<br />

(VJ: 954,3 TEUR).<br />

Enthalten ist im Rahmen der Umsetzung des Bauprojekts „Modernisierung der IHK-Hauptgeschäftsstelle“<br />

mit 400 TEUR erstmals eine Investitionsanzahlung. Es handelt sich um voraussichtliche<br />

Honorare für Architekten bzw. sonstige Fachplaner zur Erstellung der Entwurfs- und<br />

Ausführungsplanung bis zur Beantragung der Baugenehmigung. Unmittelbar nach Vorlage der<br />

Kostenberechnung und des detaillierten Projektplans durch das noch zu findende Architekturbüro<br />

– also voraussichtlich im 3. Quartal <strong>2020</strong> – wird die Kosten- und Finanzierungsübersicht<br />

im Sinne von § 8 IHK-Finanzstatut dann der Vollversammlung zur Entscheidung vorgelegt.<br />

Die pauschale Veranschlagung für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 88,7 TEUR<br />

beinhaltet unter anderem einen allgemeinen Posten für sonstige Anwender- und Serversoftware<br />

(30,0 TEUR), die eCo-Module Vertragsmanagement und Risikomanagement (18,0 TEUR)<br />

sowie ein Statistiktool (18,7 TEUR).<br />

Bei der pauschalen Veranschlagung für Sachanlagen in Höhe von 105,7 TEUR sind insbesondere<br />

ein allgemeiner Posten für Büromöbel (30,0 TEUR) bzw. für Bürotechnik (20,0 TEUR) sowie<br />

die Glasfaserinfrastrukturkosten für eine Leitungserhöhung der Geschäftsstellen und Kontaktbüros<br />

(18,0 TEUR) erfasst.<br />

Erläuterungen zu Anlage 1 – Personal:<br />

Es ist geplant, den Gesamtpersonalbestand in <strong>2020</strong> nahezu konstant zu halten. Die Erhöhung<br />

der Anzahl an Auszubildenden dient der personalwirtschaftlichen Vorsorge und steht unter<br />

dem Vorbehalt der Findung geeigneter Bewerber für den neuen Ausbildungsgang zum<br />

Informatikkaufmann/-kauffrau.<br />

Bei den Projektmitarbeitern sind zwei Mitarbeiterinnen für das Projekt „ZaA – Zukunftschance<br />

assistierte Ausbildung“ und eine Mitarbeiterin für das Projekt „ValiKom Transfer – Aufbau von<br />

Kompetenzzentren zur Durchführung von Validierungsverfahren für duale Berufe bei zuständigen<br />

Stellen“ tätig.<br />

Anlage 1 – Personal<br />

Personalplanung <strong>2020</strong><br />

Personalstand Plan <strong>2020</strong> Plan 2019<br />

Anzahl in Kapazität Anzahl in Kapazität<br />

Personen in VbE Personen in VbE<br />

Kernpersonal<br />

Gruppe 1 (Führungskräfte) 11 11,00 11 11,00<br />

Gruppe 2 (Referenten, wiss. MA) 29 26,85 30 27,52<br />

Gruppe 3 (sonstige MA) 77 72,59 77 72,53<br />

Summe Kernpersonal 117 110,44 118 111,05<br />

davon:<br />

in Teilzeit 34 XXX 33 XXX<br />

befristet 12 XXX 10 XXX<br />

in ATZ aktiv 0 XXX 0 XXX<br />

außerdem:<br />

Auszubildende 13 XXX 11 XXX<br />

Trainees 0 XXX 0 XXX<br />

Praktikanten 1 XXX 1 XXX<br />

Mitarbeiter in Elternzeit 1 XXX 1 XXX<br />

ATZ inaktiv 0 XXX 0 XXX<br />

Sondereinrichtungen 0 XXX 0 XXX<br />

Geringfügig Beschäftigte 0 XXX 1 XXX<br />

andere:<br />

Mitarbeiter für Projekte u.ä. 3 2,08 3 2,08<br />

Personalgestellung 0 0 0 0<br />

Gesamtanzahl 135 XXX 135 XXX<br />

XXX = keine Angabe erforderlich<br />

Angaben zu Köpfen und Kapazität je Durchschnittswerte (vierter Teil der Summe des Mitarbeiterbestandes<br />

zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.)<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 63


eschlüsse<br />

Anlage 2 – Investitionen<br />

Investitionsplan für das Jahr <strong>2020</strong><br />

Bezeichnung<br />

Betrag in EUR<br />

Beschluss-Nr.: 22/19/4<br />

Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Buchstabe q der Satzung der<br />

IHK Halle-Dessau, folgende Mitglieder des Berufsbildungsausschusses für die Arbeitgeberseite<br />

zu bestätigen:<br />

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und<br />

Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten .......................................... 140.700,00<br />

Windows 10, Server, CALs .............................................................................................................. 27.000,00.<br />

COMLINE Sachakte ............................................................................................................................ 25.000,00.<br />

pauschale Veranschlagung 1) ........................................................................................................... 88.700,00.<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände ................................................................................ 140.700,00<br />

Investition in das bewegliche Anlagevermögen<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung .............................................. 217.500,00.<br />

evtl. Kauf Dienst-PKW ..................................................................................................................... 60.000,00.<br />

Digitale Schwarze Bretter ............................................................................................................... 51.800,00.<br />

pauschale Veranschlagung 2) ........................................................................................................ 105.700,00<br />

Investition in das unbewegliche Anlagevermögen<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau .................................................................. 400.000,00.<br />

Architekten-/Fachplanerhonorar .............................................................................................. 400.000,00.<br />

Sachanlagen ...................................................................................................................................... 617.500,00<br />

Sonstige Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche ................................................... 55.000,00.<br />

Einzahlungen VdW Pensionstrust <strong>2020</strong> ................................................................................... 55.000,00.<br />

Finanzanlagen ..................................................................................................................................... 55.000,00<br />

Anlagevermögen/Gesamtinvestitionen <strong>2020</strong> ................................................................ 813.200,00<br />

1)<br />

u.a. eCo Vertrags- bzw. Risikomanagement; Lotus Domino Client-Lizenzen; Umstellung Backup;<br />

Statistiktool<br />

2)<br />

u.a. CMC-Ersatz; Widescreen-Monitore; Leitungserweiterung GSt; Buffalo-NAS-Ersatz<br />

Anlage 3 – Bürgschaften, Garantien, Gewährleistungen<br />

Bürgschaft für das Projekt „Migrant*innen in duale Ausbildung“ (MiiDU)<br />

Die Vollversammlung der IHK Halle-Dessau hat in ihrer Sitzung am 30. September 2015 beschlossen,<br />

zur Förderung der Berufsbildung im Rahmen des Projektes „MiiDU“ für den Zeitraum<br />

vom 1. September 2015 bis längstens 31. Dezember <strong>2020</strong> eine Ausfallbürgschaft bis zu einem<br />

Höchstbetrag von 15.000,00 Euro zu übernehmen.<br />

Beschluss-Nr.: 21/19/4<br />

Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 der Satzung der IHK Halle-<br />

Dessau das Positionspapier „Entsenderegeln mittelstandsfreundlich gestalten!“ gemäß Anlage.<br />

Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 21/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Die Anlage zu Beschluss-Nr. 21/19/4 „IHK-Positionspapier: Entsenderegeln mittelstandsfreundlich<br />

gestalten!“ finden Sie unter www.halle.ihk.de, Dok.-Nr. 4635118<br />

Ordentliche Mitglieder:<br />

- Frau Petra Fischbeck, Personaleiterin, KSB AG, Werk Halle (Saale)<br />

- Herr Lars F. Flemming, Personalleiter, Serumwerk Bernburg AG, Bernburg (Saale)<br />

- Frau Christine Gering, Direktorin, Dorint Hotel, Halle (Saale)<br />

- Frau Ines Mayer, Learning Leader, Dow Olefinverbund GmbH, Schkopau<br />

- Frau Sabine Onesciuc, Leiterin, Personalwesen Bayer Bitterfeld GmbH, Greppin<br />

- Herr Wolf-Peter Peter, Geschäftsführer, Finsterwalder Transport- und Logistik GmbH, Halle (Saale)<br />

Stellvertretende Mitglieder:<br />

- Herr Thomas Bonack, Ausbildungsleiter, Kaufland Logistik VZ GmbH & Co. KG, Meineweh<br />

- Frau Anja Michael, Leiterin, Ausbildung/Personalentwicklung <strong>Mitteldeutsche</strong> Braunkohlegesellschaft<br />

mbH, Zeitz<br />

- Frau Silvia Müller, Gruppenleiterin, Koordination/Ausbildung MITNETZ STROM GmbH, Chemnitz<br />

- Herr Michael Schmidt, Inhaber, Gasthaus & Hotel „Zur Henne“, Naumburg (Saale)<br />

- Herr Guido Ulbricht, Abteilungsleiter, Personal Saalesparkasse Halle (Saale)<br />

- Herr Steve Ziesche, Abteilungsleiter, Heraeus Quarzglas Bitterfeld GmbH & Co. KG, Bitterfeld-<br />

Wolfen<br />

Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 22/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Beschluss-Nr. 23/19/4<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 der Satzung der IHK Halle-<br />

Dessau die Neufassung der Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß<br />

Anlage.<br />

Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

am 4. Dezember 2019 gefasste Beschluss Nr. 23/19/4, wird hiermit ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 6. Dezember 2019<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Anlage zu Beschluss-Nr. 23/19/4<br />

Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe<br />

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau hat am 4. Dezember<br />

2019 auf Grund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Indus-<br />

64<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


eschlüsse<br />

trie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel<br />

93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, in Verbindung mit §§<br />

32, 34a Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999<br />

(BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 11 des Gesetzes vom 21. Juni 2019<br />

(BGBl. I S. 846) geändert worden ist und der §§ 9 ff., § 11 Abs. 8 der Bewachungsverordnung<br />

(BewachV) in der Fassung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692) folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Sachkundeprüfung<br />

Der Nachweis der Sachkunde gem. § 34a GewO in Verbindung mit § 9 BewachV kann durch<br />

eine Prüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden. Zweck der Sachkundeprüfung<br />

ist der Nachweis, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen die für die eigenverantwortliche<br />

Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über<br />

die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse<br />

sowie deren praktische Anwendung erworben haben.<br />

§ 2 Zuständigkeit<br />

Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Die<br />

Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese<br />

Prüfung anbietet.<br />

§ 3 Errichtung, Zusammensetzung, Berufung und Abberufung von Prüfungsausschüssen<br />

(1) Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, im Folgenden IHK genannt, errichtet<br />

einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die Sachkundeprüfung. Mehrere Industrie- und<br />

Handelskammern können einen gemeinsamen Prüfungsausschuss errichten.<br />

(2) Die IHK beruft die Mitglieder des Prüfungsausschusses, den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter<br />

für die Dauer von längstens 5 Jahren.<br />

(3) Die Prüfungsausschussmitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die<br />

Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.<br />

(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss<br />

ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, wenigstens aber drei Mitglieder,<br />

mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmgleichheit<br />

gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />

(5) Die §§ 83, 84, 86 und 89 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) finden entsprechende<br />

Anwendung. Bei der Sachkundeprüfung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des Prüfungsteilnehmers<br />

nach § 20 Abs. 5 VwVfG ist.<br />

(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ehrenamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitversäumnis<br />

und sonstigen Aufwand wird – soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite<br />

gewährt wird – eine angemessene Entschädigung gezahlt, deren Höhe sich nach der „Satzung<br />

über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer für die Industrie- und Handelskammer<br />

Halle-Dessau (Entschädigungssatzung)“ in der jeweilig geltenden Fassung richtet.<br />

(7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses können nach Anhörung des Betroffenen aus wichtigem<br />

Grunde abberufen werden.<br />

§ 4 Prüfungstermine, Anmeldung zur Prüfung<br />

(1) Die IHK bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses<br />

und gibt die Prüfungstermine und Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig<br />

bekannt.<br />

(2) Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt in der von der IHK vorgebenen Form.<br />

(3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prüfungsort und den Prüfungsablauf sind<br />

dem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig mitzuteilen.<br />

§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Verschwiegenheit<br />

(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.<br />

(2) Im mündlichen Teil der Prüfung können jedoch anwesend sein:<br />

a) beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden,<br />

b) Mitglieder eines anderen Prüfungsausschusses für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe,<br />

c) Vertreter der Industrie- und Handelskammern,<br />

d) Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prüfung zu kontrollieren, oder<br />

e) Personen, die in einen Prüfungsausschuss berufen werden sollen.<br />

Diese Personen dürfen nicht in die laufende Prüfung eingreifen oder in die Beratung über das<br />

Prüfungsergebnis einbezogen werden.<br />

(3) Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber der IHK, haben<br />

die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befasste Personen über<br />

alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.<br />

§ 6 Belehrung, Befangenheit<br />

(1) Die Prüfungsteilnehmer sind vor der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung<br />

stehende Zeit, die in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils zu erreichende Gesamtpunkteanzahl,<br />

die Bedingungen über die Zulassung zur mündlichen Prüfung und die Folgen<br />

bei Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.<br />

(2) Zu Beginn des jeweiligen Prüfungsteils wird die Identität der Prüfungsteilnehmer festgestellt.<br />

Die Prüfungsteilnehmer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem<br />

Recht zur Ablehnung eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 20 und 21<br />

VwVfG Gebrauch machen wollen.<br />

(3) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt entsprechend § 20 Absatz 4 VwVfG.<br />

(4) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die Prüfer des Prüfungsausschusses ohne<br />

Mitwirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden<br />

den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist Einstimmigkeit<br />

der beisitzenden Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheitsantrag stattgegeben, so<br />

soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, sofern der<br />

ausgeschlossene Prüfer nicht sogleich durch einen anderen Prüfer ersetzt oder der Prüfungsteilnehmer<br />

einem anderen Prüfungsausschuss zugeteilt werden kann. Besteht die Besorgnis<br />

der Befangenheit bei allen Prüfungsausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.<br />

§ 7 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße<br />

(1) Unternimmt es ein Prüfungsteilnehmer, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung<br />

nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet er Beihilfe zu einer Täuschung<br />

oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.<br />

(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung<br />

begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung<br />

festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfungsteilnehmer setzt die Prüfung<br />

vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort.<br />

(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfung für nicht bestanden erklärt.<br />

(4) Behindert ein Prüfungsteilnehmer durch sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung<br />

nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist er von der Teilnahme auszuschließen.<br />

Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsicht getroffen werden. Die endgültige Entscheidung<br />

über die Folgen für den Prüfungsteilnehmer hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu<br />

treffen. Absatz 3 gilt entsprechend.<br />

(5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist der Prüfungsteilnehmer<br />

zu hören.<br />

§ 8 Rücktritt, Nichtteilnahme<br />

Tritt der Prüfungsbewerber nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schriftliche<br />

Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach<br />

Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger<br />

Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes entscheidet die IHK.<br />

§ 9 Gliederung, Durchführung und Bewertung der Sachkundeprüfung<br />

(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.<br />

(2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 11 Abs. 1 BewachV aus einem schriftlichen und<br />

einem mündlichen Prüfungsteil.<br />

(3) Der schriftliche Prüfungsteil kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt<br />

werden. Der schriftliche Prüfungsteil kann im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt<br />

werden. Die IHK bestimmt das Verfahren.<br />

(4) Der schriftliche Prüfungsteil dauert 120 Minuten. Der mündliche Prüfungsteil soll pro<br />

Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. In dem mündlichen Prüfungsteil können bis zu<br />

5 Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden.<br />

(5) Die IHK regelt die Aufsichtsführung beim schriftlichen Prüfungsteil.<br />

(6) Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils sind die in § 7 in Verbindung mit Anlage 2 BewachV<br />

festgelegten Prüfungsgebiete. Gegenstand des mündlichen Prüfungsteils sind die in § 9<br />

Abs. 2 in Verbindung mit § 7 und Anlage 2 BewachV aufgeführten Gebiete mit dem Schwerpunkt<br />

der in § 7 Nummer 1 und 6 BewachV genannten Gebiete. Der Prüfungsausschuss ist<br />

gehalten, die überregional erstellten Prüfungsaufgaben zu übernehmen.<br />

(7) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil<br />

bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen<br />

Prüfungsteils, zum mündlichen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Der mündliche<br />

Prüfungsteil kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.<br />

(8) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen<br />

berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung<br />

von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter. Die Art der Behinderung<br />

ist mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 65


eschlüsse<br />

§ 10 Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung<br />

(1) Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete gemäß<br />

§ 7 BewachV, die aufgrund der Feststellung gemäß § 13c Abs. 2 GewO ergänzend zu prüfen sind.<br />

(2) Abweichend von § 9 Abs. 4 richtet sich in diesem Fall die Dauer des schriftlichen Prüfungsteils<br />

nach der Anzahl der Fragen in den Sachgebieten, die zu prüfen sind, im Verhältnis zu der<br />

Gesamtzahl der Prüfungsfragen nach Abs. 4 Satz 1.<br />

§ 11 Ergebnisbewertung<br />

(1) Der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil ist mit Punkten zu bewerten.<br />

(2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend<br />

bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent<br />

der zu vergebenden Gesamtpunkte erzielt hat.<br />

(3) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend<br />

bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn mindestens 50 Prozent der zu vergebenden<br />

Gesamtpunkte für die mündliche Prüfung erreicht werden.<br />

(4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer beide Prüfungsteile<br />

bestanden hat.<br />

§ 12 Ergebnisbewertung der spezifischen Sachkundeprüfung<br />

(1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend<br />

bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Bereichen<br />

jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.<br />

(2) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend<br />

bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent<br />

der erreichbaren Punkte erzielt hat.<br />

(3) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer die aufgrund der<br />

Feststellung gem. § 13c Abs. 2 GewO zu ergänzenden Prüfungsteile bestanden hat.<br />

§ 13 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses<br />

(1) Der Prüfungsausschuss entscheidet mehrheitlich jeweils über das Bestehen oder Nichtbestehen<br />

des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

der Vorsitzende.<br />

(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss<br />

der Korrektur, das Ergebnis des mündlichen Prüfungsteils nach Abschluss der Beratungen über<br />

diese mitzuteilen.<br />

(3) Wurde der schriftliche oder der mündliche Prüfungsteil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer<br />

einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid enthält den Hinweis, dass<br />

die Prüfung nach Anmeldung wiederholt werden kann.<br />

(4) Prüfungsteilnehmern, die den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden<br />

haben, wird eine Bescheinigung nach Anlage 3 der BewachV ausgestellt.<br />

(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sachkundeprüfung nach § 13c Abs. 2 GewO bestanden<br />

haben, wird hierüber eine Bescheinigung nach Anlage 4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

zum Vollzug des § 34 a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung (BewachVwV)<br />

ausgestellt.<br />

§ 14 Prüfungswiederholung<br />

Die Prüfung darf wiederholt werden.<br />

§ 15 Niederschrift<br />

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse,<br />

besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von<br />

den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.<br />

§ 16 Aufbewahrungsfristen<br />

(1) Nach Abschluss der Prüfung sind das Ergebnis der Prüfung und die Niederschriften gem.<br />

§ 15 fünfzig Jahre sowie alle weiteren Prüfungsunterlagen ein Jahr aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist<br />

beginnt jeweils nach Eintritt der Bestandskraft der Prüfungs- und Verwaltungsentscheidung.<br />

(2) Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.<br />

(3) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.<br />

§ 17 Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Entscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer<br />

Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

und den Ausführungsbestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt.<br />

§ 18 Sprachliche Gleichstellung<br />

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.<br />

§ 19 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt mit ihrer Verkündung im Mitteilungsblatt der IHK in Kraft.<br />

Halle (Saale), 4. Dezember 2019<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

66<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


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Wir wünschen Ihnen<br />

ein gesundes und<br />

erfolgreiches<br />

Jahr <strong>2020</strong>.<br />

Ihre IHK Halle-Dessau<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong> 67


zu guter letzt<br />

„<br />

Wir haben heute in Mitteldeutschland zahlreiche<br />

innovative und erfolgreiche Unternehmen. Selbstständig und<br />

oftmals von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt, entwickeln<br />

diese Mittelständler – zumeist Familienunternehmen – zum Teil<br />

hochspezialisierte Produkte sowie Verfahren und vertreiben<br />

sie in der ganzen Welt.“<br />

Hans-Joachim Münch<br />

Geschäftsführender Gesellschafter der Sonotec GmbH<br />

und Vorsitzender des IHK-Arbeitskreises Innovation und Technologietransfer<br />

Vorschau<br />

Die nächste <strong>Ausgabe</strong> erscheint am 10. Februar <strong>2020</strong>.<br />

Unser Titelthema im Februar:<br />

Unternehmensentwicklung -<br />

Tipps und Hinweise für KMU<br />

Ausländische Fachkräfte finden:<br />

Was Unternehmen beachten müssen,<br />

wenn sie Zugewanderte einstellen wollen.<br />

Plus Praxisbeispiel: Diese Unternehmen<br />

beschäftigen bereits Fachkräfte aus dem Ausland.<br />

IHK ecoFinder:<br />

Neue Onlinedatenbank für Unternehmen der<br />

Umwelt- und Energiebranche<br />

Wie gefällt Ihnen die neue „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“?<br />

Auf Ihre Rückmeldung unter miwi@halle.ihk.de sind wir gespannt. Dort können Sie<br />

uns auch mitteilen, wenn Sie das Magazin zukünftig nicht in der gedruckten Version,<br />

sondern nur online unter www.halle.ihk.de lesen möchten.<br />

Impressum<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> – Mitgliedermagazin der<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

30. Jahrgang Nr. 1/<strong>2020</strong><br />

Herausgeber<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale)<br />

Postfach 200 754, 06008 Halle (Saale)<br />

www.halle.ihk.de, info@halle.ihk.de<br />

Tel. 0345 2126-0, Fax 0345 2126-105<br />

Redaktion<br />

Isabel Reimann (verantw.), Tel. 0345 2126-202,<br />

Fax 0345 212644-202, ireimann@halle.ihk.de<br />

Markus Rettich (Leitung), Tel. 0345 2126-204<br />

Redaktionelle Mitarbeit: Cathrin Günzel<br />

Externe Autoren dieser <strong>Ausgabe</strong>: Andreas Löffler (S. 15, 24,<br />

40–41 [Haupttext]), Achim Oelgarth (S. 22), Matthias Goldschmidt<br />

(S. 25), Marcus van den Broek (S. 39)<br />

Die Beiträge externer Autoren geben die Meinung des Autors,<br />

jedoch nicht unbedingt die Ansicht der IHK wieder.<br />

Erscheinungsweise: 10 Mal im Jahr<br />

Erscheinungstermin: 7. Januar <strong>2020</strong><br />

Jahrgang <strong>2020</strong><br />

Anzeigen und Verlag<br />

Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH<br />

Jägerweg 1, 76532 Baden-Baden<br />

Tel. 0361 5668194, Fax 0361 5668196<br />

Anzeigenservice: Andrea Albecker<br />

Anzeigenleitung: Achim Hartkopf<br />

medienmarketing@pruefer.com, www.pruefer.com<br />

Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 25<br />

gültig ab Januar <strong>2020</strong><br />

Layoutkonzept<br />

Jo Schaller & Angela Schubert<br />

Mühlpforte 2, 06108 Halle (Saale)<br />

Druck und buchbinderische Verarbeitung<br />

Druckhaus Schütze GmbH<br />

Fiete-Schulze-Straße 13a, 06116 Halle (Saale)<br />

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Sachsen-Anhalt e.V.: S. 16/17 (Logo), IHK Halle-Dessau: S. 35,<br />

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S. 2 (r.), Joachim B. Albers_stock.adobe.com: S. 2 (unten l.), 39,<br />

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GmbH: S. 4/5, Stefan Deutsch: S. 19, 21, 26 (unten),<br />

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68<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> Das <strong>Wirtschaft</strong>smagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau 01/<strong>2020</strong>


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-Werte“ i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1152. Die<br />

Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Als Bemessungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer kann ein höherer Wert<br />

maßgeblich sein. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein<br />

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