AUS DEM STADTRAT 4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades; Beschluss über Ergänzung um Rabattregelung für Ehrenamtskarte und <strong>Heilsbronn</strong>-Aktiv-Card Mit Beschluss vom 16.05.2017 im Haupt- und Finanzausschuss wurde festgelegt, dass für Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte auf bereits im Vorverkauf ermäßigte Dauerkarten nochmals ein Rabatt von 5,00 € gewährt wird. In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden am 23.07.2019 wurde dem in gleicher Weise auch für die <strong>Heilsbronn</strong> – Aktiv – Card zugestimmt. Beide Regelungen wurden in die Satzung aufgenommen. Anpassung der Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen ab 01.01.2019 Die Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach für die Gewährung von Kreiszuschüssen zur För-derung der Jugendarbeit in den Sportvereinen vom 01.01.2015 sehen grundsätzlich eine Förderung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Die Förderung ist auf 30.000,00 € begrenzt. Die Richtlinien sehen auch vor, dass die Zuschüsse nur gewährt werden, wenn die Gemeinde ebenfalls einen monetären Zuschuss mindestens in Höhe des in Betracht kommenden Landkreiszuschusses gewährt. Die städt. Richtlinien werden rückwirkend zum 01.01.2019 an die des Landkreises angepasst. Fairtrade - Town Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel auf kommunaler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich gemeinsam lokal für den fairen Handel stark machen. Das Engagement der vielen Menschen zeigt, dass eine Veränderung möglich ist, sowie jede und jeder etwas bewirken kann. Nähere Informationen s. unter: https://www.fairtrade-towns.de Auch aus dem näheren Umfeld haben sich schon verschiedene Gemeinden beworben und wurden Fairtrade-Town. Die Stadtverwaltung steht einem Bewerbungsverfahren positiv gegenüber. Sollten sich z.B. nach der Kommunalwahl <strong>2020</strong> entsprechende Initiativen finden, die ein entsprechendes Projekt aufgreifen und umsetzen wollen, kann dies gerne weiter verfolgt werden. Nach einem entsprechenden Stadtratsbeschluss wären viele Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem freiwilligen Zusammenschluss, als eingetragener Verein oder Initiative gefordert. Interessierte, die dieses Projekt in die Hand nehmen oder sich beteiligen würden, können sich gerne an die Stadtverwaltung, Herrn Wittmann, wenden. Bebauungsplan Nr. 41 „Südlich St.-Gundekar-Straße“ In der Angelegenheit Bebauungsplan Nr. 41 „Südlich St.-Gundekar-Straße“ wird das Schreiben vom 26.11.2019 von Herrn Dr. Schönfeld an das Landratsamt Ansbach in der Sitzung verlesen. In dem mit dem ersten Bürgermeister abgestimmten Schreiben bringt Herr Dr. Schönfeld zum Ausdruck, dass weitere Verzögerungen bezüglich des Erlasses einer Sanierungsan-ordnung durch das Landratsamt Ansbach aus Sicht der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> unverständlich, umweltschädlich und nicht akzeptabel sind. Statt des vorgesehenen zunächst auf ein Jahr bezogenen Monitorings wäre es laut Herrn Dr. Schönfeld wichtig, anhand der inzwischen gewonnenen und gesicherten Erkenntnislage schnellstmöglich eine neue Sanie-rungsordnung zu treffen, damit endlich Schritte zur Beseitigung des massiven Ölschadens ergriffen werden. Dr. Schönfeld setzte eine Frist zur Stellungnahme des Landratsamtes bis zum 11.12.2019. INFORMATIONEN AUS DEM STADTRAT vom 11.12.2019 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ sowie 23. Änderung des Flächennutzungsplanes; a) Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Durchführung des Bauvorhabens c) Satzungsbeschluss Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.09.2019 die Einwendungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der JANUAR <strong>2020</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen. Die nach Abwägung gebilligten Entwurfsunterlagen wurden im Zeitraum von 15.10.2019 bis 18.11.2019 öffentlich ausgelegt. Der Stadtrat beschließt: a) Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die erneute Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken vom 24.10.2019 wird dahingehend abgewogen, dass eine weitergehende Durchgrünung im Inneren des Plangebietes weiterhin nicht festgesetzt wird. Die vorhandenen grünordnerischen Festsetzungen zur inneren Durchgrünung des Plangebietes werden als ausreichend erachtet. Die Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach, Untere Denkmalschutzbehörde, vom 12.11.2019 wird dahingehend abgewogen, dass eine Planänderung nicht erfolgt. Eine landwirtschaftliche Nutzung für den Zeitraum der energetischen Nutzung der Fläche wird nicht vorgegeben. Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 08.11.2019 wird dahingehend abgewogen, dass ein Hinweis in die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen wird, dass aus ordnungsgemäßer umliegender landwirtschaftlicher Nutzung entstehende Immissionen zu dulden sind. Die übrigen mitgeteilten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, eine Planänderung erfolgt aufgrund dieser nicht. b) Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Durchführung des Bauvorhabens Dem städtebaulichen Vertrag „Freiflächenphotovoltaikanlage“ der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> über die Kostentragung und die Durchführung zwischen der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> und der Bürgersonnenenergie <strong>Heilsbronn</strong>-Trachenhöfstatt GmbH & Co. KG wird zugestimmt. c) Satzungsbeschluss ca) 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für die Grundstücke FlNrn. 540 (Teilfläche), 541 und 542 (Teilfläche), Gemarkung Seitendorf, wird hiermit festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung des Flächennutzungsplanes dem Lan-dratsamt Ansbach zur Genehmigung gem. § 6 BauGB vorzulegen. Anschließend hat die Verwaltung die Bekanntgabe zu veranlassen. cb) Bebauungsplan Nr. B 48 Die Satzung zum Bebauungsplan Nr. B 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ für die Grundstücke FlNrn. 540 (Teilfläche), 541 und 542 (Teilfläche), Gemarkung Seitendorf, wird beschlossen. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325) für das Neubaugebiet „An den Schwabachauen“ Über die Anfrage zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bereich des Neubaugebietes „An den Schwabachauen“ in Weiterndorf wurde bereits im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.10.2019 informiert. Auf die entsprechende Vormerkung wird verwiesen. Im Nachgang wurde eine verkehrsrechtliche Stellungnahme der Polizeiinspektion <strong>Heilsbronn</strong> angefordert, welche mit Schreiben vom 22.11.2019 am 26.11.2019 bei der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> einging. Die Polizeiinspektion <strong>Heilsbronn</strong> teilt hierin mit, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches erfüllt wären. Die Bürger sind über die Folgen aufgeklärt. Im Zuge der privaten Unterschriftensammlung waren die Folgen aufgezeigt. Der trotz strittiger Rechtsauffassung stimmt der Stadtrat zu, für die Ortsstraßen „An den Schwabachauen“ in Weiterndorf einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) anzuordnen. Citymanagement; Auftragsvergabe für Fortführung eines Citymanagements ab dem 01.01.<strong>2020</strong> Der Dienstleistungsauftrag für ein Citymanagement am 30.10.2019 öffentlich ausgeschrieben. Der Stadtrat beschließt, dass der Dienstleistungsauftrag für ein Citymanagement ab dem 01.01.<strong>2020</strong> an das Büro Planwerk vergeben wird.
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