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Höxter-Kurier 524

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Höxter-Kurier Nr. 524 7. März 2020 Seite 13

12 Handwerke wieder zulassungspflichtig

Starkes Signal für das Handwerk

Mitte Februar trat das Vierte Gesetz

zur Änderung der Handwerksordnung

und anderer handwerksrechtlicher

Vorschriften in Kraft. Damit

wird für zwölf Handwerke die Zulassungspflicht

wieder eingeführt,

das heißt, dass der selbstständige

Betrieb eines solchen Handwerks

grundsätzlich eine erfolgreich abgelegte

Meisterprüfung voraussetzt.

Bundeswirtschaftsminister Peter

Altmaier: „Das deutsche Handwerk

genießt eine hohe Wertschätzung

in unserer Bevölkerung und weit

darüber hinaus. Wir möchten, dass

dies auch in Zukunft so bleibt. Der

Meisterbrief ist ein wichtiges Gütesiegel

nicht nur für die Qualität von

handwerklicher Arbeit, sondern für

die deutsche Wirtschaft insgesamt.

So haben wir in Deutschland mit die

geringste Jugendarbeitslosigkeit in

der gesamten Europäischen Union

und weltweit. Das verdanken wir

gerade auch der Ausbildungsleistung

des Handwerks.“

Die Handwerksrechtsnovelle wird

ergänzt durch ein Gesetz zur Änderung

des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes,

das sich noch

im parlamentarischen Verfahren

befindet. Durch diese weitere Gesetzesänderung

sollen die Fördermöglichkeiten

im Bereich der beruflichen

Bildung ausgebaut werden. Es erfolgt

eine stärkere Gleichbehandlung

zur akademischen Bildung. Davon

werden alle künftigen Meisterinnen

und Meister profitieren.

Was ist neu?

Mit der Novelle der Handwerksordnung

2004 wurden insgesamt 53

Handwerksberufe für zulassungsfrei

erklärt. Das heißt, um einen

selbstständigen Betrieb in diesen

Handwerken betreiben zu können, ist

kein Meisterbrief notwendig. Zwölf

dieser für zulassungsfrei ernannten

Berufe sind nun wieder meisterpflichtig.

Für die derzeit bestehenden

Betriebe gilt Bestandsschutz.

In den betroffenen Handwerksberufen

muss der Unternehmensinhaber

oder der von ihm angestellte Be-

Wer sich als Orgelbauer mit einem eigenen Betrieb selbstständig macht, benötigt künftig wieder einen

Meisterbrief.

Foto: Stefan Kiefer/imago images/imagebroker

triebsleiter künftig einen Meisterbrief

oder äquivalenten Abschluss

Änderung der Handwerksordnung

nachweisen. Es gibt davon einige Zulassungsfreie und

„Wir wissen,

Ausnahmen, darunter die sogenannte zulassungspflichtige was wir tun“

Altgesellenregelung für berufserfahrene

Gesellen. Das sind Gesellen mit

Die neue Imagekampagne des deut-

Handwerke

abgeschlossener Ausbildung und In Deutschland gibt es derzeit rund schen Handwerks ist aktuell bundesweit

im Fernsehen, im Internet, auf

sechsjähriger Berufserfahrung, davon

vier Jahre in leitender Tätigkeit. der Handwerksordnung aufgeführt Plakaten, Bussen, Info-Screens und

130 Handwerksberufe. Sie sind in

Für folgende Handwerke wird die und unterteilt in zulassungspflichtige in den sozialen Medien gestartet. Sie

Zulassungspflicht wieder eingeführt: Gewerbe (Anlage A) und zulassungsfreies

Handwerk (Anlage B1). In keit, darunter angehende Schulabsol-

richtet sich an eine breite Öffentlich-

-Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,

-Betonstein- und Terrazzohersteller, einer weiteren Anlage B2 sind noch venten, Lehrer, Eltern und alle, die in

-Estrichleger,

54 weitere handwerksähnliche Gewerbe

aufgeführt. Zur Führung eines einer bundesweiten Imagekampagne

beratender Funktion aktiv sind.Mit

-Behälter- und Apparatebauer,

-Parkettleger,

Betriebs in einem zulassungspflichtigen

Gewerbe ist ein Meisterbrief die Modernität und die Perspektiven

wirbt das Handwerk seit Jahren für

-Rollladen- und

Sonnenschutztechniker, erforderlich.

seines Berufszweiges. In dieser Woche

startet die dritte Staffel unter dem

-Drechsler und

Wer sich dagegen in einem zulassungsfreien

Handwerk selbstständig Motto „Wir wissen, was wir tun“.

Holzspielzeugmacher,

-Böttcher,

machen möchte, muss weder einen Sie stellt die „richtige Berufswahl“

-Raumausstatter,

Meisterbrief noch eine sonstige in den Fokus. Stellvertretend für fünf

-Glasveredler,

formale Qualifikation nachweisen. Millionen Handwerkerinnen und

-Orgel- und Harmoniumbauer und Eine Anzeige der Gewerbegründung Handwerker in Deutschland stellen

-Schilder- und Lichtreklame- bei der Handwerkskammer ist ausreichend.

Quelle: BMWI – vom Bäcker bis zum Tischler – ih-

ausgewählte Kampagnenbotschafter

hersteller.

ren jeweiligen Handwerksberuf vor.

„Ob kreieren, bauen, verändern,

bewegen, pflegen oder reparieren:

Das Handwerk bietet hervorragende

Voraussetzungen, um individuelle

Begabungen auszuleben und über

das gesamte Arbeitsleben hinweg

weiterzuentwickeln“, erklärte Dr.

Jens Prager, Hauptgeschäftsführer

der Handwerkskammer OWL. Über

130 Ausbildungsberufe biete das

Handwerk bundesweit, in der Region

gebe es 80. Auch die Berufsaussichten

seien hervorragend, sodass eine

Entscheidung für eine „Karriere

mit Lehre“ für viele Jugendliche

die ideale Wahl darstelle. „Die

Nachfrage nach Handwerkerinnen

und Handwerkern übersteigt das

Angebot deutlich. Die Auftragsbücher

der Betriebe sind gut gefüllt“,

ergänzte Prager.

Handwerk seit 1886

Thomas Schöning · Grubestraße 30 · 37671 Höxter

Tel. 0 52 71 / 97 36 0 · Fax 0 52 71 / 97 36 15

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