Höxter-Kurier 524
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Höxter-Kurier Nr. 524 7. März 2020 Seite 13
12 Handwerke wieder zulassungspflichtig
Starkes Signal für das Handwerk
Mitte Februar trat das Vierte Gesetz
zur Änderung der Handwerksordnung
und anderer handwerksrechtlicher
Vorschriften in Kraft. Damit
wird für zwölf Handwerke die Zulassungspflicht
wieder eingeführt,
das heißt, dass der selbstständige
Betrieb eines solchen Handwerks
grundsätzlich eine erfolgreich abgelegte
Meisterprüfung voraussetzt.
Bundeswirtschaftsminister Peter
Altmaier: „Das deutsche Handwerk
genießt eine hohe Wertschätzung
in unserer Bevölkerung und weit
darüber hinaus. Wir möchten, dass
dies auch in Zukunft so bleibt. Der
Meisterbrief ist ein wichtiges Gütesiegel
nicht nur für die Qualität von
handwerklicher Arbeit, sondern für
die deutsche Wirtschaft insgesamt.
So haben wir in Deutschland mit die
geringste Jugendarbeitslosigkeit in
der gesamten Europäischen Union
und weltweit. Das verdanken wir
gerade auch der Ausbildungsleistung
des Handwerks.“
Die Handwerksrechtsnovelle wird
ergänzt durch ein Gesetz zur Änderung
des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes,
das sich noch
im parlamentarischen Verfahren
befindet. Durch diese weitere Gesetzesänderung
sollen die Fördermöglichkeiten
im Bereich der beruflichen
Bildung ausgebaut werden. Es erfolgt
eine stärkere Gleichbehandlung
zur akademischen Bildung. Davon
werden alle künftigen Meisterinnen
und Meister profitieren.
Was ist neu?
Mit der Novelle der Handwerksordnung
2004 wurden insgesamt 53
Handwerksberufe für zulassungsfrei
erklärt. Das heißt, um einen
selbstständigen Betrieb in diesen
Handwerken betreiben zu können, ist
kein Meisterbrief notwendig. Zwölf
dieser für zulassungsfrei ernannten
Berufe sind nun wieder meisterpflichtig.
Für die derzeit bestehenden
Betriebe gilt Bestandsschutz.
In den betroffenen Handwerksberufen
muss der Unternehmensinhaber
oder der von ihm angestellte Be-
Wer sich als Orgelbauer mit einem eigenen Betrieb selbstständig macht, benötigt künftig wieder einen
Meisterbrief.
Foto: Stefan Kiefer/imago images/imagebroker
triebsleiter künftig einen Meisterbrief
oder äquivalenten Abschluss
Änderung der Handwerksordnung
nachweisen. Es gibt davon einige Zulassungsfreie und
„Wir wissen,
Ausnahmen, darunter die sogenannte zulassungspflichtige was wir tun“
Altgesellenregelung für berufserfahrene
Gesellen. Das sind Gesellen mit
Die neue Imagekampagne des deut-
Handwerke
abgeschlossener Ausbildung und In Deutschland gibt es derzeit rund schen Handwerks ist aktuell bundesweit
im Fernsehen, im Internet, auf
sechsjähriger Berufserfahrung, davon
vier Jahre in leitender Tätigkeit. der Handwerksordnung aufgeführt Plakaten, Bussen, Info-Screens und
130 Handwerksberufe. Sie sind in
Für folgende Handwerke wird die und unterteilt in zulassungspflichtige in den sozialen Medien gestartet. Sie
Zulassungspflicht wieder eingeführt: Gewerbe (Anlage A) und zulassungsfreies
Handwerk (Anlage B1). In keit, darunter angehende Schulabsol-
richtet sich an eine breite Öffentlich-
-Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
-Betonstein- und Terrazzohersteller, einer weiteren Anlage B2 sind noch venten, Lehrer, Eltern und alle, die in
-Estrichleger,
54 weitere handwerksähnliche Gewerbe
aufgeführt. Zur Führung eines einer bundesweiten Imagekampagne
beratender Funktion aktiv sind.Mit
-Behälter- und Apparatebauer,
-Parkettleger,
Betriebs in einem zulassungspflichtigen
Gewerbe ist ein Meisterbrief die Modernität und die Perspektiven
wirbt das Handwerk seit Jahren für
-Rollladen- und
Sonnenschutztechniker, erforderlich.
seines Berufszweiges. In dieser Woche
startet die dritte Staffel unter dem
-Drechsler und
Wer sich dagegen in einem zulassungsfreien
Handwerk selbstständig Motto „Wir wissen, was wir tun“.
Holzspielzeugmacher,
-Böttcher,
machen möchte, muss weder einen Sie stellt die „richtige Berufswahl“
-Raumausstatter,
Meisterbrief noch eine sonstige in den Fokus. Stellvertretend für fünf
-Glasveredler,
formale Qualifikation nachweisen. Millionen Handwerkerinnen und
-Orgel- und Harmoniumbauer und Eine Anzeige der Gewerbegründung Handwerker in Deutschland stellen
-Schilder- und Lichtreklame- bei der Handwerkskammer ist ausreichend.
Quelle: BMWI – vom Bäcker bis zum Tischler – ih-
ausgewählte Kampagnenbotschafter
hersteller.
ren jeweiligen Handwerksberuf vor.
„Ob kreieren, bauen, verändern,
bewegen, pflegen oder reparieren:
Das Handwerk bietet hervorragende
Voraussetzungen, um individuelle
Begabungen auszuleben und über
das gesamte Arbeitsleben hinweg
weiterzuentwickeln“, erklärte Dr.
Jens Prager, Hauptgeschäftsführer
der Handwerkskammer OWL. Über
130 Ausbildungsberufe biete das
Handwerk bundesweit, in der Region
gebe es 80. Auch die Berufsaussichten
seien hervorragend, sodass eine
Entscheidung für eine „Karriere
mit Lehre“ für viele Jugendliche
die ideale Wahl darstelle. „Die
Nachfrage nach Handwerkerinnen
und Handwerkern übersteigt das
Angebot deutlich. Die Auftragsbücher
der Betriebe sind gut gefüllt“,
ergänzte Prager.
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