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Stadt-Magazin, Ausgabe Herdern, Neuburg, Brühl-Beurbarung (März 2020)

Bilder sind Gedanken: Wolfgang Haack gestaltet abstrakte Fotografien voller Spielraum für Interpretationen.

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RECHT

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Fan von Eintracht

Frankfurt erhält

Schadensersatz nach

Polizeieinsatz

Land Hessen muss 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass

das Land Hessen einem Anhänger von Eintracht Frankfurt

Schadensersatz und Schmerzensgeld schuldet. Polizeibeamte

hatten ihn bei einem Polizeieinsatz in der Commerzbank

Arena über eine Bande gestoßen. Der Fan erlitt einen

Lendenwirbelbruch.

Am 21. Februar 2019 fand ein Spiel von Eintracht Frankfurt

in der Commerzbank-Arena in Frankfurt statt. Fußballfans

hatten zwischen Spielfeld und Heimtribüne ein mehrere

Meter langes Transparent mit unangemessener Aufschrift

ausgelegt. Einige Polizeibeamte begaben sich dorthin, um

das Banner zu beschlagnahmen. Ein Fußballfan, der spätere

Kläger, trat den Beamten aggressiv entgegen und versuchte,

die Beschlagnahme zu verhindern, unter anderem griff er

nach dem Banner und stellte einem Beamten ein Bein. Ein

erster Polizeibeamter schubste den Kläger in Richtung der

Bande am Spielfeldrand. Der Kläger blieb dort stehen und

hatte keinen Zugriff mehr auf das Transparent. Der Polizeibeamte

drehte ihm daraufhin den Rücken zu und unterstützte

seine Einheit beim weiteren Abtransport des Transparents.

Als das Banner bereits mehrere Schritte vom Kläger entfernt

worden war, traten zwei weitere Polizeibeamte auf ihn zu und

stießen ihn über die Bande. Der Kläger schlug unglücklich auf

dem Boden auf und erlitt eine Lendenwirbelfraktur.

Das Landgericht Frankfurt am Main stellte auf Grundlage

einer Zeugenaussage, Polizeiberichten und Videoaufnahmen

fest, dass die beiden Polizeibeamten, die den Kläger über die

Bande stießen, ihre Amtspflichten verletzt haben. Von dem

Kläger sei ab dem Zeitpunkt keine Gefahr mehr ausgegangen,

als er nach dem Stoß des ersten Beamten an der Bande

stand. Dem Kläger, der wegen der Lendenwirbelfraktur sechs

Tage im Krankenhaus behandelt werden musste und rund

sechs Wochen arbeitsunfähig war, steht ein Schmerzensgeld

von 7.000 Euro zu. Außerdem muss das Land Hessen die

Krankenkosten in niedriger dreistelliger Höhe zu ersetzen

sowie etwaige künftige Folgeschäden.

©Foto: Yeko Photo Studio, fotolia

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil

vom 26.02.2020 - 2-04 O 289/19 -

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