27.03.2020 Aufrufe

KAV MAGAZIN | Ausgabe 01/2020

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Seminare und Veranstaltungen, die für die Monate März, April und Mai 2020 geplant wurden, nach Möglichkeit in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Alle Informationen hierzu werden unter www.kav-seminare.de entsprechend mitgeteilt. Der 13. Kölner Anwaltstag, die EXPOKAV sowie die Mitgliederversammlung des KAV wurden vom 06. Mai 2020 auf den 26. August verlegt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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<strong>Ausgabe</strong> <strong>01</strong>/<strong>2020</strong><br />

<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

13<br />

Anwaltstag<br />

Kölner<br />

Die wilde<br />

EXPO<strong>KAV</strong> &<br />

Mitgliederversammlung<br />

am 06. Mai <strong>2020</strong><br />

RVG-PETITION DES <strong>KAV</strong> e. V. – JETZT MITZEICHNEN!


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Editorial |<br />

3<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

nach einer vom Kölner Anwaltverein e. V.<br />

durchgeführten repräsentativen Umfrage<br />

finden fast 90 % der Befragten aus der<br />

Bevölkerung Beratungs-, Prozess- und<br />

Verfahrenskostenhilfe wichtig. Diese Hilfen<br />

sichern unabhängig vom Einkommen<br />

den Zugang zum Recht und die Wahrung<br />

der Interessen der Bürger im Rechtsstaat.<br />

Keiner soll mit einem Interessenvertreter<br />

2. oder 3. Wahl vorliebnehmen müssen.<br />

Jeder Bürger kann sich dank dieser<br />

Angebote seine Rechtsanwältin oder<br />

seinen Rechtsanwalt aussuchen und<br />

leisten.<br />

So wie kein Mensch zum Wunderheiler<br />

oder ähnlichen Scharlatanen gehen<br />

muss oder gar völlig ohne Hilfe bleibt,<br />

wenn er krank ist, soll auch keiner zu<br />

zweitrangigen Beratungsstellen gehen<br />

oder keinen Interessenvertreter an<br />

seiner Seite haben müssen, wenn er ein<br />

rechtliches Problem hat. Deswegen gibt<br />

es diese Hilfen und das RVG. Rechtsstaat<br />

ist Daseinsfürsorge!<br />

Die Anwaltschaft ist der einzige Berufsstand,<br />

der diese Rechtsberatung und<br />

-dienstleistung erbringen kann. Nur<br />

die Anwaltschaft ist unabhängig und<br />

einzig dem Mandanten und dem Recht<br />

verpflichtet. Wir sind die Einzigen, die<br />

mit der Richterschaft auf Augenhöhe<br />

den Rechtssaat abbilden. Ein wichtiger<br />

und richtigerweise freier Beruf. Aber ein<br />

schlecht bezahlter freier Beruf. Die Gebührensätze<br />

im Bereich der Beratungs-,<br />

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sind<br />

mittlerweile derart gering, dass die Anwaltschaft<br />

darin kaum noch ein Auskommen<br />

hat. Beispielsweise im Sozialrecht<br />

oder auch bei Streitwerten bis 20.000,00<br />

Euro können wir kaum noch etwas verdienen.<br />

Wenn wir uns aber aus diesem<br />

Bereich zurückziehen müssen, weil man<br />

davon nicht leben kann, wo bleibt dann<br />

der Rechtsstaat? Kommt dann endgültig<br />

die Zweiklassengesellschaft im Recht?<br />

Die einen, die sich den Profi, ihren Interessenvertreter<br />

leisten können, und die<br />

anderen, die es nicht können? Die einen,<br />

die mit dem Profi dem Staat gegenübertreten,<br />

und die anderen, die ihm hilflos<br />

ausgeliefert sind? Das darf nicht sein.<br />

Deswegen unternimmt der Kölner Anwaltverein<br />

nun etwas. Wir initiieren eine<br />

Online-Petition.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit<br />

unserer Petition soll die Zweiklassengesellschaft<br />

im Zugang zum Recht<br />

vermieden werden. Bitte nehmen Sie<br />

an unserer Petition teil und bitten Sie<br />

alle Ihre Kolleginnen und Kollegen,<br />

Freunde, Bekannte und Verwandte auch<br />

an unserer Petition teilzunehmen. Es ist<br />

wichtig! Kämpfen Sie mit uns für den<br />

gleichen Zugang zum Recht für alle und<br />

für eine angemessene Erhöhung unserer<br />

Gebühren. Folgen Sie dem Link auf unserer<br />

Website und nehmen Sie teil!<br />

Ferner will ich heute aus dem breiten<br />

Angebot des Kölner Anwaltvereins im<br />

Bereich der Fortbildung und des Netzwerkens<br />

einen besonderen Tag des ersten<br />

Halbjahres <strong>2020</strong> herausgreifen. Herzlich<br />

lade ich Sie zum 13. Kölner Anwaltstag<br />

und unserer sich daran anschließenden<br />

Mitgliederversammlung am 06.05.<strong>2020</strong><br />

ein. Wir bieten Ihnen einen Tag voller<br />

kostenloser Vorträge und voller Angebote<br />

für den Rechtsanwalt und die<br />

Rechtsanwältin. Unsere Kooperationspartner<br />

sind vor Ort und Sie können sich<br />

einen Überblick über das umfangreiche<br />

Angebot verschaffen, das Ihnen als<br />

Mitglied des Kölner Anwaltvereins meist<br />

zu besonders günstigen Konditionen bei<br />

unseren Partnern zur Verfügung steht.<br />

Nach der Mitgliederversammlung lädt Sie<br />

Ihr Kölner Anwaltverein zu einem opulenten<br />

Abendessen ein. Kommen Sie uns<br />

besuchen und genießen Sie anregende<br />

Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen<br />

bei einem guten Essen und einem Glas<br />

Wein oder Kölsch.<br />

Ich freue mich auf Sie.<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender


4 | Inhalt<br />

Die wilde<br />

06<br />

Adobe Stock/Alex<br />

13. Kölner Anwaltstag &<br />

Mitgliederversammlung<br />

des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

Aktuelles &<br />

Wissenswertes<br />

Veranstaltungen,<br />

Termine und Hinweise<br />

06 | 13. Kölner Anwaltstag & EXPO<strong>KAV</strong><br />

18 | Mitgliederversammlung <strong>KAV</strong> e. V.<br />

22 | RVG-Petition des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

24 | Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

26 | Mitgliedervorteile<br />

28 | <strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

32 | Der <strong>KAV</strong> in sozialen Medien<br />

33 | <strong>KAV</strong> Service-Angebot<br />

34 | <strong>KAV</strong> Rechtpersönlich: Interview mit<br />

der Vizepräsidenten des Amtsgerichts<br />

Köln, Frau Heike Kremer, und<br />

Frau RAin Fatma Atasever, Mitglied<br />

des Vorstands des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

38 | Elektronisches Empfangsbekenntnis<br />

(eEB) in der Praxis<br />

39 | Die Verteidigungsaussichten des<br />

RVG vor dem EuGH<br />

41 | Andere Länder, andere Sitten<br />

42 | Wichtige Termine <strong>2020</strong><br />

43 | Save the Date:<br />

10. GALA Kölner Juristen –<br />

20. November <strong>2020</strong><br />

43 | Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin<br />

<strong>Ausgabe</strong> 2/<strong>2020</strong><br />

44 | Referendariat und was dann? –<br />

18. März <strong>2020</strong><br />

45 | Save the Date: Abschlussgala der<br />

Rechtsanwaltsfachangestellten am<br />

26. Juni <strong>2020</strong> im Hilton Cologne<br />

45 | Veranstaltungshinweise zur Reihe<br />

„Recht in Köln“


Inhalt |<br />

5<br />

22<br />

RVG-Petition des <strong>KAV</strong> –<br />

jetzt mitzeichnen!<br />

Ausschüsse &<br />

Arbeitskreise<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Verschiedenes<br />

46 | Arbeitskreis Insolvenzrecht<br />

47 | Ausschuss Junge Anwälte<br />

48 | Ausschuss RVG und Kostenrecht<br />

49 | Ausschuss Syndikusanwälte<br />

50 | Fortbilden und Service genießen<br />

51 | Information zu den Seminaren<br />

52 | NEU: <strong>KAV</strong> Reiseservice<br />

54 | Übersicht der Seminare<br />

58 | <strong>KAV</strong> Seminare<br />

82 | Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />

<strong>2020</strong> – 15 Std. FAO<br />

Seminare<br />

84 | Fachanwaltslehrgänge <strong>2020</strong> in<br />

Kooperation mit der Deutschen<br />

Anwaltakademie in Köln<br />

88 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

99 | Teilnahmebedingungen <strong>KAV</strong> e. V.<br />

03 | Editorial<br />

05 | Impressum<br />

90 | Annoncen<br />

93 | Anmeldeformular Seminare<br />

<strong>KAV</strong> e. V.<br />

100 | Anmeldeformular Ordentliche<br />

Mitgliederversammlung<br />

1<strong>01</strong> | Anmeldeformular<br />

13. Kölner Anwaltstag<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude (Vorsitzender des <strong>KAV</strong>) | Redaktion:<br />

Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />

(Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz<br />

1, 50670 Köln | Media Relations: Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH | Titel: AdobeStock/<br />

Alex | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.


6 | 13. Kölner Anwaltstag<br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

13<br />

Anwaltstag<br />

Kölner<br />

Die wilde<br />

EXPO<strong>KAV</strong> &<br />

Mitgliederversammlung<br />

am 06. Mai <strong>2020</strong><br />

Kostenfreie<br />

Seminare!<br />

Adobe Stock/Alex


13. Kölner Anwaltstag |<br />

7<br />

Einladung zum 13. Kölner Anwaltstag<br />

am Mittwoch, 06. Mai <strong>2020</strong><br />

Die wilde 13<br />

Am Mittwoch, dem 06. Mai <strong>2020</strong>, findet der<br />

13. KÖLNER ANWALTSTAG (KAT) im Pullman Cologne Hotel statt.<br />

In diesem Jahr wird die größte <strong>KAV</strong> Veranstaltung des Jahres unter<br />

dem Motto „Die wilde 13“ ausgerichtet.<br />

Wer nun an die Augsburger Puppenkiste denkt, den können wir<br />

verstehen. Mit dem diesjährigen Titel unseres Anwaltstages ist<br />

allerdings die wilde Zeit der Wandlung gemeint, in der wir uns alle<br />

befinden. Die Digitalisierung, das für viele so gemiedene Fremdwort,<br />

hält immer mehr Einzug in unser Privat- und Berufsleben.<br />

Für die Kanzlei von heute, aber vor allem für die von morgen, ist<br />

es wichtig, die wilden Zeiten nicht einfach nur zu ertragen, sondern<br />

mit ihnen zu wachsen. Und wenn es nur bedeutet, ein offenes<br />

Auge und Ohr dafür zu haben, was bereits alles geschieht und<br />

dadurch möglich ist. Die Kanzleiwebsite, nützliche Online-Tools<br />

zur Mandantengewinnung und Pflege, Personal-Themen, Cloudlösungen,<br />

all das und noch vieles mehr gehört dazu. Traditionell<br />

schaffen wir, Ihr Kölner Anwaltverein, mit dem Programm des KAT<br />

eine Mischung aus verschiedenen Vorträgen, Workshops und Informationen.<br />

Eine detaillierte Übersicht zum diesjährigen Programm<br />

finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Zudem erwartet Sie am<br />

06. Mai <strong>2020</strong> unsere Fachmesse, die EXPO<strong>KAV</strong>. Hier werden Sie<br />

erneut die Möglichkeit haben, die neuesten Angebote, technische<br />

Highlights und zukunftsorientierte Produkte unserer Kooperationspartner<br />

näher kennenzulernen. Nehmen Sie sich gern die Zeit<br />

für ein Gespräch, genießen Sie einen „Coffee-to-go“ von unserer<br />

Kaffeestation, naschen Sie an unserer Candy-Station und tauschen<br />

Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen sowie Vertretern der ausstellenden<br />

Unternehmen an deren Ständen aus. Vor Ort werden Ihnen<br />

darüber hinaus Ansprechpartner des <strong>KAV</strong> für Ihre persönlichen<br />

Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.<br />

Die Teilnahme am 13. KAT mit all seinen Programmpunkten inklusive<br />

der Vorträge ist für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

kostenfrei. Zudem dürfen sich <strong>KAV</strong> Mitglieder vor Ort auf ganz besondere<br />

Überraschungen freuen. Nichtmitglieder sind ebenso herzlich<br />

willkommen und dazu eingeladen, die Welt des <strong>KAV</strong> und seine<br />

Vielfalt persönlich kennenzulernen. Interessierte Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer der gebotenen Fachvorträge werden freundlich um<br />

rechtzeitige Anmeldung über das im hinteren Teil dieser <strong>Ausgabe</strong><br />

befindliche Anmeldeformular gebeten. Zudem sind alle Seminare<br />

und Vorträge des KAT auch online unter www.kav-seminare.de<br />

bequem buchbar. Am Welcome-Desk erhalten Sie dann vor Ort Ihre<br />

Anmeldeunterlagen und weitere Informationen zur Veranstaltung.<br />

werden können. Die genaue Spielanleitung finden Sie auf der entsprechenden<br />

Teilnahmekarte. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Die Gewinner werden persönlich im Anschluss zur Veranstaltung<br />

benachrichtigt.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine interessante Teilnahme<br />

am 13. Kölner Anwaltstag!<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Wir begrüßen folgende Partnerunternehmen im Rahmen<br />

der EXPO<strong>KAV</strong> Fachausstellung:<br />

• adesso insurance solutions GmbH<br />

• Anwalt.de<br />

• AppelrathCüpper<br />

• Beck Verlag<br />

• DATEV eG<br />

• DKV<br />

• Flowers-Software GmbH<br />

• GREVEN MEDIEN<br />

• Hans Soldan GmbH<br />

• Hawes & Curtis<br />

• HDI<br />

• juris – Das Rechtsportal<br />

• Konica Minolta<br />

• RA Micro Köln<br />

• Philips Diktierlösungen<br />

• OEVERMANN Networks GmbH<br />

• Sack Fachmedien GmbH & Co. KG<br />

• Stackfield<br />

• Wolters Kluwer<br />

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben wie immer die<br />

Gelegenheit, an einer attraktiven Verlosung teilzunehmen. Hierfür<br />

halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des <strong>KAV</strong> Teilnahmekarten<br />

bereit, die an jedem Stand der EXPO<strong>KAV</strong> abgestempelt


8 | 13. Kölner Anwaltstag<br />

13. KÖLNER ANWALTSTAG – PROGRAMMÜBERBLICK<br />

Sektion A + Foyer<br />

13.00–18.00 Uhr (Fachausstellung)<br />

Ballsaal C – Erdgeschoss<br />

10.30–11.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT / IT-RECHT<br />

beA Update <strong>2020</strong> – Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis**<br />

Referent: RA Julius Oberste-Dommes, LL.M., Wuppertal<br />

11.30 –12.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

12.30–13.30 Uhr STRAFRECHT<br />

Interdisziplinäre Zusammenarbeit – Strafverteidigung unter Einbeziehung<br />

anderer Berufsträger – Teil 1*<br />

Referent: RA Daniel Wölky, Köln<br />

13.30 –14.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30 –15.30 Uhr STRAFRECHT<br />

Interdisziplinäre Zusammenarbeit – Strafverteidigung unter Einbeziehung<br />

anderer Berufsträger – Teil 2*<br />

Referent: RA Daniel Wölky, Köln<br />

Ballsaal D – Erdgeschoss<br />

10.30–11.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Aktuelle Trends bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichen<br />

Eingliederungsmanagement *<br />

Referent: Präsident des LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein<br />

11.30 –12.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

12.30–13.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Das Betriebsratsmandat – Teil 1*<br />

Referent: RA Sebastian Rohrbach, Köln<br />

13.30–14.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30–15.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Das Betriebsratsmandat – Teil 2*<br />

Referent: RA Sebastian Rohrbach, Köln<br />

* Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt.<br />

** Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.


13. Kölner Anwaltstag |<br />

9<br />

Severinus 1+2<br />

10.30 –11.30 Uhr MIET- UND WEG-RECHT<br />

Die Entwicklung der Mietpreisbremse – Teil 1*<br />

Referent: RA Dr. Marc Dickersbach, Köln<br />

11.30–12.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

12.30 –13.30 Uhr MIET- UND WEG-RECHT<br />

Die Entwicklung der Mietpreisbremse – Teil 2*<br />

Referent: RA Dr. Marc Dickersbach, Köln<br />

13.30 –14.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30 –15.30 Uhr INTERNATIONALES RECHT<br />

Rechtsvergleich: Französisches Kaufrecht im Vergleich zum deutschen und<br />

UN-Kaufrecht – Teil 1*<br />

Referentin: Prof. Dr. Sybille Neumann, Hochschule für Technik und Wirtschaft des<br />

Saarlandes, Saarbrücken<br />

15.30 –16.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

16.30 –17.30 Uhr INTERNATIONALES RECHT<br />

Rechtsvergleich: Französisches Kaufrecht im Vergleich zum deutschen und<br />

UN-Kaufrecht – Teil 2*<br />

Referentin: Prof. Dr. Sybille Neumann, Hochschule für Technik und Wirtschaft des<br />

Saarlandes, Saarbrücken<br />

17.30 –18.00 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

BELVEDERE – 12. ETAGE<br />

12.30–13.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT / LEGAL TECH<br />

Künstliche Intelligenz (KI) und die Technologie der Anwaltschaft (Legal Tech)**<br />

<br />

Referent: RA Tiayu Yuan, Hamburg<br />

13.30 –14.30 Uhr Kaffeepause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30 –15.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Vermarktung 2.0: Wie sich Rechtsanwälte erfolgreich im Netz präsentieren**<br />

<br />

Referentin: RAin Pia Löffler, München<br />

15.30 –16.30 Uhr Kaffeepause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

16.30–17.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

ELEVATOR PITCH – Welche Vorteile bringt die Digitalisierung für meine Kanzlei?**<br />

<br />

Moderatorin: RAin Pia Löffler, München<br />

17.30 –18.00 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


10 | 13. Kölner Anwaltstag<br />

Jan von Werth 1+2<br />

10.30–11.30 Uhr BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Aktuelle Rechtssprechung zu Bauvertragsssicherheiten – Teil 1*<br />

Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Köln<br />

11.30– 12.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

12.30 – 13.30 Uhr BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Aktuelle Rechtssprechung zu Bauvertragsssicherheiten – Teil 2*<br />

Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Köln<br />

13.30 –14.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

14.30 – 15.30 Uhr MEDIATION<br />

Aktion – Reaktion – Teil 1**<br />

Referentin: RAin und Mediatorin Andrea Trude, Köln<br />

15.30 – 16.30 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

16.30– 17.30 Uhr MEDIATION<br />

Aktion – Reaktion – Teil 2**<br />

Referentin: RAin und Mediatorin Andrea Trude, Köln<br />

17.30 – 18.00 Uhr Pause im Rahmen der (Fachausstellung)<br />

18.00 Uhr Beginn der Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> e.V.<br />

* Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird erteilt.<br />

** Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.


13. Kölner Anwaltstag |<br />

11<br />

13. KÖLNER ANWALTSTAG – PROGRAMM<br />

BELVEDERE – 12. ETAGE<br />

12.30–13.30 UHR Buchungscode: 13KAT-B-1<br />

KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Künstliche Intelligenz (KI) und Technologie für die<br />

Anwaltspraxis (Legal Tech)<br />

Referent: RA Tianyu Yuan, Heidelberg<br />

Während vor wenigen Jahren Legal Tech (Technologie für die Anwaltspraxis) lediglich in aller Munde war, gibt es mittlerweile keinen<br />

Bereich der Rechtspraxis, in dem die Erprobung und Einführung von solchen Lösungen nicht forciert wird. Legal Tech als Ausprägung der<br />

Digitalisierung in der Rechtsbranche hat damit große praktische Relevanz, die in den kommenden Jahren noch zunehmen wird. Dieser<br />

Vortrag gibt einen Überblick über die heutige Anwendungspraxis und vermittelt ein Grundverständnis über die Methoden der Künstlichen<br />

Intelligenz.<br />

Herr Kollege Tianyu Yuan studierte Robotik und Rechtswissenschaft. Er ist Gründer und Geschäftsführer der Legal-Tech-Startups LEX superior<br />

GmbH und Codefy GmbH. Als Jurist war Tianyu Yuan für eine führende internationale Wirtschaftskanzlei in Frankfurt und London tätig.<br />

Außerdem forscht er an der Universität Heidelberg zur Automatisierung juristischer Entscheidungen mit Forschungsaufenthalten an den<br />

Universitäten Oxford und Cambridge.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.<br />

14.30–15.30 UHR Buchungscode: 13KAT-B-2<br />

KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Vermarktung 2.0: Wie sich Rechtsanwälte erfolgreich im<br />

Netz präsentieren<br />

Referentin: RAin Pia Löffler, München<br />

Es gibt Kanzleien, die rund 80 % ihrer Mandate im Internet akquirieren. Dabei handelt es sich nicht nur um Kanzleien mit „Massengeschäft“,<br />

sondern auch um Kanzleien mit „kleinen Mandaten“ von Privatpersonen. Dies betrifft nicht nur Kanzleien, die in den gängigen<br />

allgemeinen Bereichen des Zivilrechts tätig sind. Die Erfolgsstrategie lautet dabei: professionelles Auftreten im Internet – auf der Website,<br />

in sozialen Medien, in Portalen und Suchdiensten. Ein weiterer Faktor: der richtige Mix aus Marketing-Kanälen im Internet, denn nicht jede<br />

Kanzlei muss alles im Netz machen, was möglich ist. Wie Sie sich mit Ihrer Kanzlei im Internet professionell präsentieren, so dass es zu<br />

Ihnen und Ihrem Budget passt, erfahren Sie in diesem Vortrag.<br />

Frau Kollegin Pia Löffler gründete nach mehrjähriger Tätigkeit als Juristin eines Major-Musik-Labels 2<strong>01</strong>0 eine Kanzlei für Urheber- und Medienrecht.<br />

2<strong>01</strong>2 arbeitete sie als Redakteurin und Syndika für einen renommierten Anwaltssuchdienst, 2<strong>01</strong>3 gründete Sie anwaltstexte.com,<br />

eine Textagentur für Rechtsanwälte. Ab 2<strong>01</strong>4 unterstützte sie mit externen Partnern Rechtsanwälte im Onlinemarketing. Anfang 2<strong>01</strong>7<br />

gründete sie mit Dipl.-Ing. Jens Schleifenbaum anwalts.marketing – eine Onlinemarketing-Boutique, die nur Rechts- und Patentanwälte<br />

im (Online-)Marketing berät und Marketingmaßnahmen aus einer Hand realisiert.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.


12 | 13. Kölner Anwaltstag<br />

16.30 –17.30 UHR Buchungscode: 13KAT-B-3<br />

KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

ELEVATOR PITCH – Welche Vorteile bringt die Digitalisierung<br />

für meine Kanzlei?<br />

Moderatorin: RAin Pia Löffler, München<br />

Legal Tech ist seit Jahren ein uns alle begleitendes Thema. Damit verbunden ist der starke Einzug von immer<br />

mehr Anglizismen, die seitdem die neuen Möglichkeiten, die die Digitalisierung für die Anwaltschaft<br />

bereithält, um- und beschreiben. Aber was sich genau dahinter verbirgt, bleibt dem Laien meist verborgen.<br />

Um zumindest einen kleinen Einblick und mehr Klarheit zu ermöglichen, haben wir für den Kölner<br />

Anwaltstag (nach den sehr positiven Erfahrungen aus dem Angebot des vorherigen Kölner Anwaltstages<br />

2<strong>01</strong>9) erneut einen Elevator Pitch ins Programm aufgenommen.<br />

Ein Elevator Pitch ist eine Methode für eine kurze Zusammenfassung einer Idee oder Dienstleistung.<br />

Im Rahmen dieses Pitches werden Vertreter von vier Unternehmen, die digitale Lösungen für die Anwaltschaft<br />

anbieten, in je zehnminütigen Kurzvorträgen ihre Neuheiten und die damit verbundenen positiven<br />

Auswirkungen für die Anwaltschaft beschreiben und das Ganze ohne die für die Meisten eher unbekannten<br />

Fachausdrücke. Im Anschluss zu den Kurzvorträgen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.<br />

Moderiert wird dieser Pitch von Frau Kollegin Pia Löffler aus München. Im Rahmen dieses Pitches begrüßen wir die Unternehmen<br />

Stackfield, GREVEN MEDIEN, Konica Minolta und Flowers zu folgenden Themen:<br />

GREVEN MEDIEN: Mit konsistenten Kanzleidaten zu besseren Google-Treffern und mehr Mandaten!<br />

Referent: Patrick Hünemohr, Geschäftsführer GREVEN MEDIEN, Köln<br />

In seinem Pitch-Vortrag erklärt Patrick Hünemohr anhand konkreter Beispiele, wie sich die Google-Trefferlistenpositionen<br />

und Mandatsanfragen durch konsistente Kanzleidaten signifikant verbessern lassen – Praxis pur!<br />

Patrick Hünemohr ist Geschäftsführer der GREVEN MEDIEN GmbH & Co. KG mit Standort Köln und Experte für lokal<br />

digitales Marketing.<br />

Stackfield: Datenschutzkonforme Zusammenarbeit in der Cloud<br />

Referent: Christopher Diesing, COO Stackfield, München<br />

Die Zukunft der Zusammenarbeit innerhalb von Kanzleien ist ganz klar digital, fernab von der E-Mail und<br />

sperrigen Anwendungen. Doch sowohl die DSGVO als auch das StGB setzen Ihrer Kanzlei klare Vorgaben, wie<br />

personenbezogene Daten Ihrer Mandanten bei der Nutzung von Cloud-Software verarbeitet werden dürfen.<br />

Diese Vorgaben werden in diesem Kurzvortag abgesteckt, näher beleuchtet und zeitgleich wird dargestellt, wie<br />

diese mit Stackfield eingehalten werden können, ohne dass Sie dabei Einbußen bei der Bedienbarkeit oder dem<br />

Funktionsumfang hinnehmen müssen.<br />

Der Referent, Herr Christopher Diesing, ist Chief Operations Officer und Mitgründer des Unternehmens Stackfield. Im Rahmen seiner<br />

Tätigkeiten kommt er jeden Tag in Berührung mit den Bedürfnissen und Anforderungen von Unternehmen, die sensible Informationen<br />

verarbeiten und speichern.<br />

Konica Minolta: Kanzlei der Zukunft – gesicherte Infrastruktur<br />

Referent: Michael Theus, Manager SMB West, Direct Sales – Commercial Accounts, Konica Minolta, Neuss<br />

Mandanten haben besondere Ansprüche an ihre Rechtsanwaltkanzleien. Das erfordert flexible Arbeits- und<br />

Kommunikationsprozesse und uneingeschränkten Zugriff auf Daten. Diese müssen vertraulich behandelt und<br />

einwandfrei gesichert werden. Wer diese Punkte beachtet, sichert langfristig seine Existenz.<br />

Michael Theus leitet seit fünf Jahren als Manager Commercial Account die Region West von Konica Minolta<br />

Deutschland. Ausgestattet mit jahrelanger Erfahrung aus dem IT-Umfeld, der stetigen Nähe zur Branche und<br />

dem Austausch auf internationaler Ebene weiß er genau, wie wichtig eine zukunftsfähige Infrastruktur für Kanzleien ist.


13. Kölner Anwaltstag | 13<br />

Flowers-Software GmbH: Schrittweise Digitalisierung in der Kanzlei – wie eine Ablaufmanagement-<br />

Software dazu beitragen kann<br />

Referent: Andreas Martin, Co-Founder & CEO Flowers-Software GmbH, Müllheim<br />

Die Herausforderungen der Digitalisierung in Kanzleien sind groß. Ein oftmals zeitintensives Thema, das auch mit<br />

großen Veränderungen und Risiken verbunden ist. Gute Softwareanbieter kennen diese Herausforderungen und<br />

versuchen sie für Kanzleien zu lösen, damit diese sich auf wertschöpfende Tätigkeiten fokussieren können.<br />

Schrittweise Digitalisierung: In diesem Pitch-Vortrag zeigt Referent Andreas Martin die Vorteile einer Ablaufmanagement-Software<br />

und wie Sie die Digitalisierung auch in Ihrer Kanzlei mit Leichtigkeit meistern.<br />

Als gelernter Controller beschäftigte sich Herr Andreas Martin schon lange mit Verbesserungen von Prozessen und Abläufen. Während<br />

seiner langjährigen Selbstständigkeit und als erfahrener Startup-Gründer lernte er die Arbeitsweise von Menschen in verschiedensten<br />

Unternehmensgrößen und Branchen zu verstehen. Als Gründer und Geschäftsführer der Flowers-Software GmbH entwickelte er aus<br />

diesen Erkenntnissen eine moderne Softwarelösung, die Unternehmen digital zukunftssicher macht.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.<br />

JAN VON WERTH – 12. ETAGE<br />

10.30 –11.30 UHR (TEIL 1), 12.30 –13.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 13KAT-JW-1<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Aktuelle Rechtsprechung zu Bauvertragssicherheiten<br />

Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Köln<br />

Bei der Durchführung von einfachen und komplexen Bauvorhaben gehen sowohl der Bauherr als Besteller als auch das ausführende<br />

Unternehmen bzw. dessen Nachunternehmer erhebliche wirtschaftliche Risiken ein, die es durch Bauvertragssicherheiten aufzufangen<br />

gilt. Im Rahmen des Vortrags werden die rechtlichen Aspekte von Sicherheiten am Bau anhand der aktuellen Rechtsprechung erörtert.<br />

Der Vortrag richtet sich an Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und auf diesem Rechtsgebiet tätige Kolleginnen und Kollegen.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Björn Kupczyk, LL.M., ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist Sprecher des Ausschusses für<br />

Bau- und Architektenrecht im Kölner Anwaltverein e. V., Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen – wie des jährlichen Berichtsaufsatzes<br />

zum Architekten- und Ingenieurrecht in der NJW – und regelmäßiger Referent auf Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.<br />

14.30 –15.30 UHR (TEIL 1), 16.30 –17.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 13KAT-JW-2<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Aktion – Reaktion<br />

Referentin: RAin und Mediatorin Andrea Trude, Köln<br />

Auch als Anwältinnen und Anwälte sowie Mediatorinnen und Mediatoren ist es wichtig, über das reine Fachwissen hinaus aufmerksam,<br />

kompetent und präsent in Aktion und Reaktion mit seinem Umfeld zu stehen. Gegner, Medianten, Mandanten, Gerichte etc. fordern hier<br />

ein „in Aktion und Reaktion treten“ in unterschiedlichsten Situationen und in vielfältiger Art und Weise. In verschiedenen praktischen<br />

Übungen sammeln wir hierzu Erfahrungen und erproben Neues.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Andrea Trude, war von 1996 bis 2<strong>01</strong>6 in einer Kölner Kanzlei als Rechtsanwältin tätig. Sie ist zugleich Fachanwältin<br />

für Bank- und Kapitalmarktrecht. 2<strong>01</strong>2/13 hat sie beim <strong>KAV</strong> eine Ausbildung zur Mediatorin durchlaufen. Seit 2<strong>01</strong>6 ist sie Mitglied im<br />

Ausschuss für Mediation und Schlichtung im <strong>KAV</strong>. Im Jahre 2<strong>01</strong>5 begann sie Schauspielunterricht zu nehmen und steht seit 2<strong>01</strong>7 mit (Solo-)<br />

Projekten auf der Bühne.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.


14 | 13. Kölner Anwaltstag<br />

SEVERINUS – 2. ETAGE<br />

10.30 –11.30 UHR (TEIL 1), 12.30 –13.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 13KAT-S-1<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Die Entwicklung der Mietpreisbremse<br />

Referent: RA Dr. Marc Dickersbach, Köln<br />

Das Seminar bietet einen Rückblick auf die bisherige Entwicklung der Mietpreisbremse und einen Ausblick auf die künftige Bedeutung<br />

derselben. Im Einzelnen werden Fragen der höchstzulässigen Miete, Ausnahmetatbestände, Rügeobliegenheit und Auskunftspflichten des<br />

Vermieters behandelt. Im Rahmen des zukunftsorientierten Ausblickes wird auch die derzeit geplante weitere Verschärfung der Mietpreisbremse<br />

Thema sein.<br />

Herr Kollege Dr. Marc Dickersbach ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht bei einer renommierten Kanzlei für Mietrecht in Köln. Er ist<br />

u. a. Mitautor der Einzeldarstellung „Die Bewertung von Wohnraummieten bei Miet- und Verkehrswertgutachten“ (Schwirley/Dickersbach,<br />

3. Auflage 2<strong>01</strong>6), der Kommentare „Mietrecht“ (Lützenkirchen, 3. Auflage voraussichtlich <strong>2020</strong>) und „BGB“ (Erman, 15. Auflage 2<strong>01</strong>7) sowie<br />

der Handbücher „Trainingshandbuch Mietwertermittlung“ (Schwirley/Dickersbach, 1. Auflage 2<strong>01</strong>9) und „Anwalts-Handbuch Mietrecht“<br />

(Lützenkirchen, 6. Auflage 2<strong>01</strong>8).<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.<br />

14.30 –15.30 UHR (TEIL 1), 16.30 –17.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 13KAT-S-2<br />

INTERNATIONALES RECHT<br />

Rechtsvergleich: Französisches Kaufrecht im Vergleich<br />

zum deutschen und UN-Kaufrecht<br />

Referentin: Prof. Dr. Sybille Neumann, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken<br />

Das deutsche und französische Kaufrecht haben viele Gemeinsamkeiten; aber es gibt auch große Unterschiede. Die Unterschiede beginnen<br />

bereits damit, dass das französische Verbrauchsgüterkaufrecht nicht etwa im allgemeinen Zivilgesetzbuch, dem Code civil, geregelt<br />

ist, sondern in einem besonderen Gesetzeswerk, dem Code de la consommation, während das deutsche im BGB integriert ist.<br />

Die Regelungen im Code de la consommation stimmen aufgrund der Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie weitgehend mit denen<br />

des BGB überein; die Vorschriften im Code civil hingegen sind für den deutschen Juristen teilweise nur schwer verständlich, was auch auf<br />

einer anderen Rechtskultur in Frankreich beruht. Der Vortrag möchte die Besonderheiten des französischen Kaufrechts erläutern und das<br />

Verständnis der französischen Rechtsbegriffe erleichtern.<br />

Schließlich soll auf die Besonderheiten des immer wichtiger werdenden UN-Kaufrechts eingegangen werden, insbesondere seine Abweichungen<br />

vom französischen und deutschen Recht.<br />

Die Referentin, Frau Prof. Dr. Neumann, studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Lausanne. Im Anschluss an das Studium<br />

absolvierte sie ihr Referendariat am Oberlandesgericht Saarbrücken. Sodann verfasste Frau Prof. Dr. Neumann ihre Dissertation zu einem<br />

rechtsvergleichenden Thema. Anschließend übte sie eine Tätigkeit als avocate und Rechtsanwältin in einer wirtschaftsrechtlich orientierten<br />

Anwaltskanzlei in Straßburg aus. Später arbeitete Frau Prof. Dr. Neumann als Justitiarin in Banken (Projektfinanzierung in Westafrika/<br />

Frankreichgeschäft). Seit dem Wintersemester 2003/2004 ist sie Professorin für Zivilrecht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften<br />

htw saar und seit 2<strong>01</strong>5 darüber hinaus Deutsche Studienleiterin des deutsch-französischen Studiengangs Internationales Tourismus-Management.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.


13. Kölner Anwaltstag | 15<br />

BALLSAAL C<br />

10.30–11.30 UHR Buchungscode: 13KAT-C-1<br />

BEA, KANZLEIMANAGEMENT, INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

beA Update <strong>2020</strong> – Aktuelles aus Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung und Praxis<br />

Referent: RA Julius Oberste-Dommes, LL.M., Wuppertal<br />

Das beA ist nunmehr seit gut anderthalb Jahren (mehr oder weniger zuverlässig) online. Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen das beA<br />

bereits passiv und auch aktiv. Fast täglich werden Erfahrungswerte mit der Technik und im Umgang mit Gerichten und Berufsträgern<br />

generiert.<br />

In diesem Vortrag fasst der Referent die wesentlichen praxisrelevanten Entwicklungen zusammen, gibt einen Überblick über die bisherige<br />

Rechtsprechung zum Thema beA und stellt die Änderungen der ZPO-Vorschriften betreffend das beA dar.<br />

Der Referent, Herr Kollege Julius Oberste-Dommes, LL.M. (Informationsrecht), ist Fachanwalt für IT-Recht in einer auf IT-Recht spezialisierten<br />

Kanzlei aus Wuppertal. Sein fachlicher Schwerpunkt ist seit über sechs Jahren das IT-Recht, hier insbesondere IT-Vertragsrecht und<br />

Datenschutzrecht.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.<br />

12.30–13.30 UHR (Teil 1), 14.30–15.30 UHR (Teil 2) Buchungscode: 13KAT-C-2<br />

STRAFRECHT<br />

Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

Strafverteidigung unter Einbeziehung anderer Berufsträger<br />

Referent: RA Daniel Wölky, Köln<br />

Nur gemeinsam mit Kollegen aus dem Zivilrecht, Steuerberatern, Sachverständigen oder privaten Ermittlern kann eine Verteidigung in<br />

Strafsachen häufig fachgerecht und erfolgreich sein. Im Hinblick auf die Kompetenzbereiche, die Verschwiegenheit oder die Grenzen eines<br />

zulässigen Vorgehens können verschiedene Probleme auftreten, die es zu bewältigen gilt.<br />

Der Referent, Herr Kollege Daniel Wölky, ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, aber<br />

auch in Kapitalstrafsachen und sonstigen Umfangsverfahren. Überdies verteidigt und berät er Rechtsanwälte im Bereich des Berufs- und<br />

Strafrechts. Herr Rechtsanwalt Wölky ist Mitglied des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltverein e. V. und zugleich dessen Sprecher.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.


16 | 13. Kölner Anwaltstag<br />

BALLSAAL D<br />

10.30–11.30 UHR Buchungscode: 13KAT-D-1<br />

ARBEITSRECHT<br />

Aktuelle Trends bei krankheitsbedingter Kündigung und<br />

betrieblichem Eingliederungsmanagement<br />

Referent: Präsident des LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein<br />

Die krankheitsbedingte Kündigung hat in der Praxis an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund behandelt der Vortrag aktuelle Rechtsprechungstrends<br />

und ungeklärte Fragestellungen beim Verhältnis von Kündigung und BEM (u. a. Risiko Hinweispflichten beim BEM, Fundierte<br />

Gesundheitsprognose, Präklusion von Vorbringen, Darlegungs- und Beweislast).<br />

Der Referent, Herr Dr. Jürgen vom Stein, ist Präsident des Landesarbeitsgerichts in Köln, Mitherausgeber und Autor des Handbuchs „vom Stein/<br />

Rothe/Schlegel – Gesundheitsmanagement und Krankheit im Arbeitsverhältnis“ und Autor von Fachpublikationen.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.<br />

12.30–13.30 UHR (TEIL 1), 14.30–15.30 UHR (TEIL 2) Buchungscode: 13KAT-D-2<br />

ARBEITSRECHT<br />

Das Betriebsratsmandat<br />

Referent: RA Sebastian Rohrbach, Köln<br />

Das Seminar veranschaulicht die Besonderheiten der anwaltlichen Beratung und Vertretung eines Betriebsrates (auch Gesamt- oder<br />

Konzernbetriebsrates). Es richtet sich sowohl an Einsteiger in diese Materie als auch an Kolleginnen und Kollegen, die bereits über<br />

Erfahrungen verfügen und diese vertiefen möchten. Die formalen Anforderungen, wie z. B. eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des<br />

Betriebsrates zur Beauftragung, die Differenzierung zwischen den Tätigkeiten als Berater, Vertreter oder Beisitzer in der Einigungsstelle,<br />

die Regelung und Durchsetzung der Vergütung, werden – zum Teil unterlegt mit entsprechenden Mustern – ebenso dargestellt, wie eine<br />

kurze Übersicht über die typischen Fallkonstellationen und Hinweise zum strategischen Vorgehen.<br />

Der Referent, Herr Kollege Sebastian Rohrbach, ist Senior-Partner in einer auf die Arbeitnehmer- und Betriebsratsvertretung spezialisierten<br />

Kölner Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Betriebs- und Personalräte in mittleren und großen Unternehmen der<br />

Hotellerie, der Ernährungswirtschaft und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.


Die digitale Transformation<br />

als Chance verstehen<br />

Wolters Kluwer Deutschland begleitet die Rechtsanwälte<br />

des Kölner Anwaltvereins in die digitale Zukunft. Dazu<br />

gibt es ein besonderes Angebot mit vielen Produkten<br />

und Lösungen, die Juristen dabei unterstützen, die<br />

Effizienz zu steigern und sich auf ihre Kernkompetenzen<br />

zu fokussieren.<br />

Thomas Niemann<br />

Head of Sales & Marketing für den<br />

Geschäftsbereich Legal,<br />

Wolters Kluwer Deutschland<br />

Bei Wolters Kluwer Deutschland haben wir unsere Strategie<br />

für den Rechtsmarkt ganz klar auf den digitalen Umbruch<br />

im Rechtsmarkt ausgerichtet, denn fest steht: Technologie<br />

ist der Schlüsselfaktor, um im Rechtsmarkt der Zukunft zu bestehen.<br />

Dies hat auch unsere weltweite Future Ready Lawyer Studie<br />

(info.wolterskluwer.de/studie-future-ready-lawyer) gezeigt, die<br />

unter Juristen in Kanzleien, Rechtsabteilungen und Rechtsdienstleistern<br />

in Europa und den USA die Trends und den<br />

Wandel im Rechtsmarkt untersucht hat. Um unsere Kunden<br />

zukunftsfähig zu machen, haben wir unsere Angebote auf die<br />

Herausforderungen des Marktes und Anforderungen unserer<br />

Kunden ausgerichtet, denn die digitale Transformation bietet<br />

Juristen enorme Chancen. Mandate können dank vernetzter<br />

Technologien schneller bearbeitet, Kosten reduziert und Synergien<br />

besser genutzt werden.<br />

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Herzstück unseres Lösungsangebots für Recht und Verwaltung ist<br />

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Luchterhand, Carl Link und Werner in digitaler Form und mit<br />

Hilfe modernster Recherche-Funktionalitäten direkt für die<br />

tägliche juristische Praxis an. Diese sind sowohl in praxisnahen<br />

Modulen nutzbar, als auch in Printform bestellbar. Damit bietet<br />

wolterskluwer-online.de deutlich mehr als eine herkömmliche<br />

Rechercheplattform: Hochwertige Inhalte, Tools und Services<br />

sind praxisgerecht auf die Mandats- und Fallbearbeitung zugeschnitten.<br />

In unseren Expertenlösungen verbinden wir profunde<br />

Expertise in klar definierten Fachgebieten mit Technologie und<br />

Services: Arbeitsprozesse in der juristischen Fallbearbeitung<br />

werden digital abgebildet, wodurch effizienteres Arbeiten<br />

ermöglicht wird, um bessere Ergebnisse zu erzielen.<br />

Allgemeintätige Anwälte stehen vor der Herausforderung, ein<br />

breites Beratungsspektrum abzudecken – umso wichtiger ist es,<br />

sich hundertprozentig auf rechtssichere Inhalte verlassen zu<br />

können. Digitale Arbeitshilfen sind vermehrt verfügbar, um in<br />

der täglichen Arbeit zu unterstützen und Entscheidungshilfen<br />

schnell und effizient nutzen zu können. Dank des digitalen Moduls<br />

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Überblick und profitieren dadurch von einer enormen Zeitersparnis.<br />

Neben dem Zivilrecht als Schwerpunkt umfasst das<br />

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Straf- und Verwaltungsrecht inklusive einer Formulardatenbank.<br />

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Wolters Kluwer Deutschland<br />

In Deutschland ist Wolters Kluwer ein führender Anbieter von Fachinformationen, Software und Services im Bereich Recht, Wirtschaft<br />

und Steuern. Wir verbinden tiefes Fachwissen aus fast zwei Jahrhunderten mit fortschrittlicher Technologie, damit Experten komplexe<br />

Problemstellungen sicher und überzeugt lösen. Die räumliche Nähe und Verbundenheit mit dem Standort Köln ist Wolters Kluwer<br />

wichtig: Das neue Headquarter entsteht daher in Hürth bei Köln und wird <strong>2020</strong> bezogen. Für die Partnerschaft mit dem Kölner Anwaltverein<br />

ist der schnelle persönliche Austausch daher auch künftig ein absoluter Mehrwert.


18 | Mitgliederversammlung<br />

Bild: shutterstock/Matey Kastelic<br />

Ordentliche Mitgliederversammlung<br />

des <strong>KAV</strong> am Mittwoch, 06. Mai <strong>2020</strong>,<br />

im Pullman Cologne Hotel<br />

Der <strong>KAV</strong> lädt Sie herzlich ein<br />

zu seiner<br />

Ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

am Mittwoch, 06. Mai <strong>2020</strong>, 18.00 Uhr, Einlass 17.30 Uhr<br />

im Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln.<br />

Auch in diesem Jahr hoffen wir, wieder viele Kolleginnen und Kollegen zu unserer Mitgliederversammlung<br />

begrüßen zu können. Nutzen Sie die Mitgliederversammlung, um sich aktiv am Vereinsleben des <strong>KAV</strong> zu<br />

beteiligen, und lassen Sie uns gemeinsam im Anschluss an die Mitgliederversammlung den Abend bei guten<br />

Gesprächen ausklingen. Für leckeres Essen und gute Weine, die Sie beim kollegialen Miteinander begleiten,<br />

haben wir gesorgt.<br />

Wir bitten höflich, aber auch nachdrücklich im Sinne einer kostensparenden Kalkulation des Abendessens<br />

und der Schonung der Vereinskasse, auf dem auf S. 100 dieser <strong>Ausgabe</strong> des <strong>KAV</strong> Magazins beigefügten<br />

Formular Ihre Teilnahme am gemeinsamen Abendessen anzuzeigen. Das Anmeldeformular sieht auch vor,<br />

dass Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung ankreuzen, was der organisatorischen Erleichterung<br />

dienen soll, da die Bestuhlung des Raums entsprechend der zu erwartenden Mitgliederzahl einzurichten ist.<br />

Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens zum 24.04.<strong>2020</strong> zu.


Mitgliederversammlung | 19<br />

Tagesordnung<br />

Die Tagesordnung der Ordentlichen Mitgliederversammlung lautet wie folgt:<br />

1. Jahresbericht des Vorsitzenden<br />

2. Grußworte<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Wahl des Kassenprüfers/der Kassenprüfer<br />

für das Geschäftsjahr <strong>2020</strong><br />

6. Wahlen zum Vorstand<br />

7. Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />

8. Ehrenmitgliedschaft Dr. Peter Thümmel –<br />

Laudatio Dr. Marcus Werner<br />

9. Ehrung der Jubilare<br />

10. Verschiedenes<br />

Zu TOP 6 – Wahlen zum Vorstand<br />

Herr Kollege Bodo Deutschmann hat die satzungsmäßige Höchstgrenze<br />

seiner Amtszeit noch nicht erreicht, steht für eine Wiederwahl<br />

aus persönlichen Gründen jedoch nicht mehr zur Verfügung.<br />

Der Vorstand hat deshalb auf seiner Sitzung vom 05.02.<strong>2020</strong><br />

beschlossen, der Mitgliederversammlung die Wahl des Kollegen<br />

Dr. Björn Kupczyk, LL.M. als neuen Kandidaten für den Vorstand<br />

vorzuschlagen. Der genannte Kandidat steht in diesem Jahr erstmals<br />

für die Wahl in den Vorstand des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

zur Verfügung.<br />

Bodo Deutschmann<br />

Dr. Björn Kupczyk, LL.M.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


20 | Mitgliederversammlung<br />

Zu TOP 7 – Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />

Die Amtszeit eines Ausschussmitglieds bestimmt sich nach § 7 Ziff. 4 der Satzung des <strong>KAV</strong>. Danach erfolgt die Neuwahl der Ausschussmitglieder<br />

in einer Mitgliederversammlung, die im 3. Kalenderjahr nach der Wahl stattfindet.<br />

Auf Grundlage der bisherigen Empfehlungen der Ausschüsse und der Beschlusslage des Vorstandes schlägt dieser die folgenden Kolleginnen<br />

und Kollegen zur Wahl vor:<br />

a) Arbeitsrecht<br />

b) Bau- und Architektenrecht<br />

c) Erbrecht<br />

d) Familienrecht<br />

Frank Behler<br />

Dr. Alexander Bissels<br />

Birgit Boje<br />

Antje Dudenbostel<br />

Dr. Herbert Hertzfeld<br />

Dr. Tilman Isenhardt<br />

Katharina Müller, LL.M.oec.<br />

Prof. Dr. Martin J. Reufels<br />

Dr. Marcus Richter<br />

Sebastian Rohrbach<br />

Dr. Ralf Steffan<br />

Kevin Woicke<br />

Dr. Carolin Dahmen<br />

Kristin Draxler<br />

Florian Gutermuth<br />

Dr. Oliver Kerpen<br />

Markus Koerentz, LL.M.<br />

Justus Kraner, M.A.<br />

Moritz Alexander Lennich<br />

Thorsten Lühl<br />

Thorsten Scheuren, LL.M.<br />

Andreas Schmidt<br />

Eva Strauss<br />

Kolja Wagner<br />

Christoph Brieger<br />

Michael Bürger<br />

Frank Niesen<br />

Wolfgang Krüger, LL.M.<br />

Dr. Andreas Künne<br />

Ralf Mangold<br />

Patrick Müller-Sartori<br />

Christoph Neunzig<br />

Dr. Susanne Sachs<br />

Gabriele Trimborn<br />

Fenimore von Bredow<br />

Dr. Annette Wittmütz<br />

Dr. Nihal Akca<br />

Sabine Breitegger<br />

Susanne Christ<br />

Anke-Jonna Jovy<br />

Sabine Kleidon<br />

Stefanie Köhnke<br />

Iris Koppmann<br />

Katharina Mosel<br />

Patrick Rivet<br />

Hans-Helmut Schaefer<br />

Ute Schwengers-Henrichs<br />

Dr. Udo Völlings<br />

e) Junge Anwälte<br />

f) Kanzleimanagement<br />

g) Miet- und WEG-Recht<br />

h) RVG und Kostenrecht<br />

Andreas Biernath<br />

Nils Bruckhuisen<br />

Adrian Freidank<br />

Frauke Hartung<br />

David Humborg<br />

Lara Itschert<br />

André Jerschke<br />

Andreas Biernath<br />

Sven Boelke<br />

Carmen Grebe<br />

Christoph B. Reinhold<br />

Cathrin Fuhrländer<br />

Markus Knemeyer<br />

Daniela Scheuer<br />

Jan Wittenborn<br />

Volker J. Ziaja<br />

Christine Andrae<br />

Detlev Balg<br />

Clemens Ditges<br />

Thomas Jembrek<br />

Anke-Jonna Jovy<br />

Dr. Aziz Kaba<br />

Iris Koppmann<br />

Katharina Willerscheid<br />

i) Sozialrecht<br />

j) Steuerercht<br />

k) Strafrecht<br />

l) Verkehrsrecht<br />

Christian Ay<br />

Aleksandra Bednarz-Kuhn<br />

Matthias Biedermann<br />

Christine Brinkmann<br />

Frank Paul Jumpertz<br />

Tim Vlachos<br />

Marcus Welp<br />

Dietmar Corts<br />

Dr. Hartmut Klein<br />

Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M.<br />

Alexander Pittelkow<br />

Roswitha Prowatke, LL.M.<br />

Lutz Schade<br />

Dr. Peter Talaska<br />

Gereon Temme<br />

Adrijana Blazevska-Gkiztavidis<br />

Helge Boelsen<br />

Denise Isabell Gerull<br />

Dr. Andreas Grözinger<br />

Fabian Hering<br />

Simone Lersch<br />

Ingo Lindemann<br />

Dominic Marraffa<br />

Christian Mertens<br />

Peter Syben<br />

Dr. Martin Wilke<br />

Daniel Wölky<br />

Lennart Achtmann<br />

Kourosh Aminyan<br />

Anwar-Rüdiger Börner<br />

Andreas Bruchhausen<br />

Hans-Günter Charl<br />

Hauke Flamming, LL.M.<br />

Thomas Hütt<br />

Marc Michelske<br />

Gunnar Semrau<br />

Peter Wisniowski<br />

m) Versicherungsrecht<br />

n) Verwaltungsrecht<br />

Andrea Edelhoff<br />

Dr. Dirk Halbach<br />

Axel Hauser<br />

Dr. Markus Jacob<br />

Dr. Burkard Lensing, LL.M.<br />

Stefan Schmitz-Gagnon<br />

Andreas Schaeben<br />

Thorsten Siegel<br />

Dr. Dennis Spallino<br />

Simone Staab<br />

Frank Dierker<br />

Dr. Kai Petra Dreesen, LL.M.<br />

Daria Madejska, LL.M.<br />

Dr. Gabriele Witting


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22 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Die Online-Petition des <strong>KAV</strong>:<br />

Jetzt für eine RVG-Reform stimmen!<br />

Vor ein paar Tagen ist sie gestartet: Die Online-Petition des <strong>KAV</strong>.<br />

Die Forderung an den Bundestag klingt zunächst eindimensional<br />

und simpel. Er möge eine Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes<br />

(RVG) beschließen und mit der Novellierung der<br />

RVG-Tabelle die Angemessenheit der anwaltlichen Vergütung für<br />

alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wiederherstellen und<br />

dauerhaft gewährleisten.<br />

Dahinter steckt jedoch viel mehr. Im Grunde geht es um nicht<br />

weniger als um existenzielle Fragen, und zwar für uns alle. Auf<br />

der einen Seite geht es um die Existenzgrundlage für viele forensisch<br />

tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Und auf der<br />

anderen Seite geht es um den grundrechtlich geschützten und<br />

gewährleisteten Zugang zum Recht. Das eine bedingt nicht selten<br />

das andere. Beide Existenzfragen stehen in einem unmittelbaren<br />

Zusammenhang. Es ist letztlich eine Frage des wehrfähigen<br />

Rechtsstaates. Das in Artikel 3 des Grundgesetzes geregelte<br />

Gleichheitsgrundrecht umfasst auch die Rechtsschutzgleichheit,<br />

die jedem unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten garantiert,<br />

staatlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.<br />

Ein Hilfesystem für finanziell schwächer gestellte Bürgerinnen<br />

und Bürger, das nicht funktioniert, ist am Ende nutzlos und<br />

konterkariert eines der wichtigsten Grundrechte, für das unser<br />

Grundgesetz seit über 70 Jahren steht. Und es funktioniert deshalb<br />

nicht, weil sich viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

diese gesellschaftlich erforderliche und soziale Hilfe schlicht nicht<br />

leisten können. Dass man an dieser Stelle nicht mit individuellen<br />

Honorarvereinbarungen mithalten kann, ist klar, aber die<br />

Vergütung derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die<br />

im Rahmen der sozialstaatlichen Hilfemaßnahmen für ihre Mandanten<br />

tätig werden, sollte zumindest angemessen sein und die<br />

laufenden Kosten einer Rechtsanwaltskanzlei gemessen an dem<br />

jeweiligen Fall decken können. Ansonsten läuft die Gesellschaft<br />

Gefahr, dass zukünftig keine Anwälte mehr diese Leistungen erbringen.<br />

Sozialstaatliche Hilfe darf nicht zur Privatsache einzelner<br />

gutmütiger Rechtsanwälte werden.<br />

Die Schere zwischen den gesetzlichen Gebühren und den Honoraren<br />

aufgrund individueller Vereinbarungen darf nicht noch<br />

weiter auseinanderklaffen. Dies führt immer mehr zu einer<br />

Zweiklassengesellschaft im Rechtsschutz. Und sollte es uns nicht<br />

gelingen, die Attraktivität bei der Übernahme von RVG-Mandaten,<br />

seien sie staatlich finanziert oder nicht, durch finanzielle Anreize<br />

zu steigern, wird dies nicht nur bedeuten, dass das staatliche<br />

Hilfesystem versagen wird. Auch der Mandant, der die juristische<br />

Dienstleistung selbst finanziert, wird in Zukunft immer häufiger<br />

Honorarvereinbarungen abschließen müssen, da es sich für<br />

Anwälte immer weniger lohnen wird, nach RVG abzurechnen. Die<br />

Folge ist, dass Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert nicht<br />

mehr bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und schon<br />

gar nicht vor Gericht landen. Allenfalls Legal-Tech-Angebote wie<br />

beispielsweise „wenigermiete.de“ werden dann noch weiterhelfen.<br />

Das kann man gutheißen, weil es bedeutet, dass damit der<br />

Zugang zum Recht zumindest teilweise aufrecht erhalten bleibt.<br />

Die Kehrseite ist jedoch, dass immer mehr dieser Angebote<br />

langsam und stetig die Geschäftsfelder unserer Kolleginnen und<br />

Kollegen schmälern. Sollten wir nicht gemeinsam dafür kämpfen,<br />

dass das nicht passiert?<br />

Eine Erhöhung der RVG-Gebühren stärkt unseren Rechtsstaat.<br />

Und das ist der Grund, warum wir eine breite Öffentlichkeit für<br />

unser Anliegen sensibilisieren möchten und eine Petition beim<br />

Deutschen Bundestag gestartet haben. Wir möchten das Bewusstsein<br />

für diesen Missstand schärfen. Mit „Zugang zum Recht“ ist<br />

nämlich nicht nur eine fragile Möglichkeit des Rechtsschutzes<br />

gemeint, sondern ein effektiver Weg bei der Erlangung von<br />

Rechtsschutz, der Hürden vermeidet oder zumindest minimiert.<br />

Und deshalb ist auch das Argument höherer Kosten für den Staat,<br />

übrigens schon vor Jahren ins Feld geführt, m. E. zu kurzsichtig.<br />

Es ist hoheitliche Aufgabe des Staates für Rechtsschutzgleichheit<br />

zu sorgen und dies nicht etwa Rechtsschutzversicherungen zu<br />

überlassen. Falls das untergegangen sein sollte: Das sind allesamt<br />

Privatunternehmen, die auf Gewinnmaximierung getrimmt sind.<br />

Die meisten Rechtsstreitigkeiten gehen an der Justiz vorbei, da<br />

dies für die Versicherer kostengünstiger ist. Die Justiz ist eine der<br />

drei Säulen der Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Rechtsprechung inklusive der Unterbreitung etwaiger Vergleichsvorschläge<br />

sollte bei der Justiz bleiben. Nur so kann die Anwaltschaft<br />

als unabhängiges Organ der Rechtspflege die Interessen<br />

der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Justiz schützen und<br />

verteidigen. Hierfür muss notfalls der Justizhaushalt aufgestockt<br />

werden. Jedenfalls sollte bei der Beurteilung einer angemessenen<br />

Gebührenerhöhung nicht nur das Kostenargument ins Auge gefasst<br />

werden. Das sozialstaatliche Ziel, Gleichheit vor dem Gesetz<br />

zu gewährleisten, darf den Staat auch etwas kosten.<br />

Werden Sie deshalb Teil unserer Bewegung und unterstützen Sie<br />

unsere Petition. Jede Stimme zählt und schafft Aufmerksamkeit.<br />

Ihr RA Carsten T. Schuster<br />

Geschäftsführer des <strong>KAV</strong> e. V.


MIT EINHEITLICHEN DATEN BESSERE POSITIONEN IN<br />

DEN TOP-SUCHMASCHINEN ERREICHEN<br />

UND NEUE MANDATEN GEWINNEN<br />

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50676 Köln<br />

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Gerne machen wir für Sie einen kostenlosen Local Listing Check, damit Sie wissen,<br />

ob Ihre Daten auf den wichtigsten Portalen und Suchmaschinen korrekt angezeigt<br />

und sie im Moment der Suche gefunden werden.<br />

Schicken Sie uns einfach eine Mail mit Ihrem Firmennamen an marketing@greven.de.<br />

Gern sind wir auch telefonisch unter 0221 / 96 887 113 für sie da.<br />

UNSER TIPP!<br />

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GREVEN MEDIEN BEIM KÖLNER ANWALTSTAG<br />

Sie möchten mehr Infos, wie sie Ihre Position bei Google verbessern und<br />

damit mehr Mandanten gewinnen können? Dann besuchen Sie uns am<br />

Greven Messestand am 06.05.<strong>2020</strong> beim 13. Kölner Anwaltstag im<br />

Pullman Hotel Köln. Unsere Experten Laurent Fecherolle und Andreas<br />

Heilmann geben Ihnen gerne hilfreiche Tipps an die Hand.<br />

Tel. (0221) 96 887 113<br />

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Weitere Informationen unter:<br />

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24 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

Wir freuen uns, seit dem <strong>01</strong>. November 2<strong>01</strong>9 folgende Kolleginnen und Kollegen<br />

als neue Mitglieder des <strong>KAV</strong> begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern<br />

einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

Neue Mitglieder<br />

RAin Lisa Marie Bauder, Köln<br />

RA Adrianus de Kruijff, Köln<br />

RA Georg Dietlein, Köln<br />

RA Filipp Dolzanskij, Köln<br />

RA Patrick Esser, Köln<br />

RA Jan Faßbender, Alfter<br />

RA Dr. Carsten Föhlisch, Köln<br />

RAin Lara Gaber, Köln<br />

RA Justus Gäntgen, Köln<br />

RA Jochen Gerhard, Köln<br />

RAin Frauke Hartung, Bergisch Gladbach<br />

RA Sebastian Hilgert, Köln<br />

RA Simon Hochstein, Bergisch Gladbach<br />

RA Björn Huppertz, Köln<br />

RA Christian Jäger, Köln<br />

RAin Carolin Jungclaus, Köln<br />

RA Jan Kallenbach, Köln<br />

RAin Nicole Krefft, Köln<br />

RAin Isabel Lang, Köln<br />

RA Jonas Lange, Köln<br />

RA Daniel Mantel, Köln<br />

RAin Sabine Michels, Köln<br />

RAin Hannah Möltgen, Hürth<br />

RAin Dr. Corinna Reckmann, Köln<br />

RA Sören Rettig, LL.M., Köln<br />

RA Dr. Michael Schaumann, Köln<br />

RAin Carina Schnepp, Köln<br />

Alexander Sellmayer, Köln (Juniormitglied)<br />

RA Anno Siep, Köln<br />

RA David Sundermann, Köln<br />

RA Julius Tustanowski, Köln<br />

RAin Dr. Corinna Ujkasevic´, Köln<br />

RA Kevin Woicke, Köln


<strong>KAV</strong> Intern | 25<br />

WWW.ELITEANWALT.DE<br />

Ihr habt viele Gemeinsamkeiten!<br />

Lernt Euch kennen.<br />

Die Juniormitgliedschaft im Kölner Anwaltverein bringt<br />

Euch zusammen und hält viele gemeinsame Aktivitäten<br />

und Erlebnisse für Euch bereit. Freut Euch auf ein starkes<br />

Netzwerk voller interessanter Menschen, baut heute<br />

schon Eure Kontakte für die Zukunft aus und erfahrt von<br />

jungen und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten<br />

wertvolle Tipps.<br />

Alles zu Deinem Match mit dem <strong>KAV</strong> erfährst Du unter<br />

www.eliteanwalt.de oder www.kav-junior.de.


26 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Als Mitglied des <strong>KAV</strong> genießen Sie unter anderem<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

iStock.com/PeopleImages<br />

✓Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare,<br />

Workshops, Tagungen und Großevents<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung<br />

von Fortbildungen aus dem neuen <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei<br />

der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen<br />

<strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung der<br />

vom <strong>KAV</strong> und der Deutschen Anwaltakademie (DAA)<br />

veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln<br />

✓ 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

✓ Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur<br />

Pflege von Kontakten<br />

✓ Vier <strong>Ausgabe</strong>n des <strong>KAV</strong> Magazins<br />

✓ Kostenfreier Robenverleih<br />

✓ Kostenfreier Zugang zur <strong>KAV</strong> Lounge im LG Köln<br />

inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser<br />

✓ Online-Buchungsportal für Seminare –<br />

www.kav-seminare.de<br />

✓ Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und<br />

Kanzleimitarbeiter unter www.kav-karriere.de<br />

✓ Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und<br />

weiteren Institutionen<br />

✓ Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz<br />

vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln<br />

✓ Vergünstigte Nutzung des <strong>KAV</strong> Kurierdienstes der<br />

<strong>KAV</strong> Service GmbH<br />

✓ Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,<br />

dem Versorgungswerk<br />

und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung<br />

✓ Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den<br />

<strong>KAV</strong> Kooperationspartnern<br />

www.koelner-anwaltverein.de/partner<br />

✓ Option zur Nutzung des KVB JobTickets<br />

✓ Rechtsberatung in der <strong>KAV</strong> Geschäftsstelle im LG Köln<br />

✓ Telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

✓ Durch die Mitgliedschaft des <strong>KAV</strong> im DAV:<br />

Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />

*Jungmitglieder:<br />

Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V.,<br />

deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht<br />

länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben.


Advertorial<br />

ALLROUNDER<br />

FÜR EINE SICHERE UND VERNETZTE KANZLEI<br />

Mandanten haben besondere Ansprüche an ihre Rechtsanwaltkanzleien: Digitale Kommunikation,<br />

schnelle Reaktionszeiten und Flexibilität. Seit Jahrzehnten im Markt verfügbare Kanzleisoftware<br />

bildet zwar einen Baustein der Digitalisierung, ist allerdings kein Garant für eine effiziente digitale<br />

Kanzlei. Neben der computerunterstützten Mandantenführung müssen viele zusätzliche Felder<br />

erschlossen werden. Dabei führen knappe Ressourcen zu großen Herausforderungen.<br />

Flexible Arbeits- und Kommunikationsprozesse<br />

werden immer komplexer und erfordern schnellen<br />

und uneingeschränkten Zugriff auf alle Daten<br />

und Kanzleiakten, sei es bei einem Mandanten,<br />

aus dem Gericht oder aus dem Home-Office.<br />

Hochsensible Daten, die vertraulich behandelt<br />

und einwandfrei gesichert werden müssen. Nur,<br />

wer diese Punkte beachtet, sichert langfristig<br />

seine Existenz. Zusätzlich besteht in punkto<br />

Cyber-Sicherheit oft großer Nachholbedarf – und<br />

das, obwohl es längst nicht mehr um die Frage<br />

geht, ob eine Kanzlei angegriffen wird, sondern<br />

nur, wann es passiert. Daten sind schon lange das<br />

neue Gold, auf das es kriminelle Hacker abgesehen<br />

haben. Dabei spielt in <strong>2020</strong> auch die Größe<br />

eines Unternehmens keine Rolle. Die Erfahrung<br />

zeigt: Ransomware betrifft alle.<br />

Allerdings mangelt es oft an notwendigen internen<br />

IT-Ressourcen, um Lösungen zur Sicherheit<br />

einzurichten, zu betreiben und zu warten. Das<br />

Resultat ist eine ineffiziente, unproduktive und<br />

kostenintensive Arbeitsweise, die nicht nur zu<br />

viel Frust bei Mitarbeitern führt, sondern den gesamten<br />

Unternehmenserfolg gefährdet.<br />

Konica Minolta hat mit Workplace Hub ein All-in-<br />

One-IT-System entwickelt, mit dem Kanzleien<br />

die aktuellen Anforderungen an Sicherheit,<br />

IT-Management und Informationsverfügbarkeit<br />

erfüllen, ohne IT-Spezialisten zu benötigen.<br />

Workplace Hub bietet auf einer Fläche von nur<br />

einem Quadratmeter eine komplette IT-Infrastruktur<br />

bestehend aus Server, Multifunktionssystem,<br />

WLAN und Software-Plattform sowie<br />

ergänzenden Managed-IT-Services. Die Lösung<br />

kombiniert die IT vor Ort mit cloudbasierten Ressourcen.<br />

Damit ist sie nicht nur sehr flexibel, sondern<br />

auch ausfallsicherer und erlaubt eine effizientere<br />

Verwaltung der benötigten Programme.<br />

Kanzleien erhalten so eine vernetzte, intelligente<br />

Büroumgebung und können sich auf den Ausbau<br />

ihres Geschäfts statt auf das IT-Management<br />

konzentrieren.<br />

Mehr Informationen unter<br />

www.konicaminolta.de/kav


28 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

<strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen<br />

für <strong>KAV</strong> Mitglieder im Partnerbereich unserer Website näher vorstellen zu können.<br />

Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden<br />

Unternehmen unterbreiten:<br />

Bürobedarf<br />

Hänsel


<strong>KAV</strong> Intern | 29<br />

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem <strong>KAV</strong> Partnerbereich auf unserer Webseite unter<br />

www.koelner-anwaltverein.de/partner.<br />

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>KAV</strong> Geschäftsstellen für Fragen und<br />

Anregungen rund um das Partnerangebot des <strong>KAV</strong> zur Verfügung.


30 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

NEUES IM RAHMEN DER PARTNERSCHAFTEN<br />

Hawes & Curtis Köln<br />

Business Class Hemden & Blusen zum Economy Preis<br />

Der <strong>KAV</strong> freut sich, Ihnen seinen neuen Kooperationspartner<br />

für hochwertige Oberhemden und Blusen vorstellen zu dürfen,<br />

Hawes & Curtis.<br />

Das britische Traditionsunternehmen, dessen Hauptgeschäft in<br />

der berühmten Jermyn Street in London liegt, blickt auf eine über<br />

100-jährige Firmengeschichte zurück. Feinste Stoffe, eigene Produktion<br />

kombiniert mit aktuellen Formen und Farben haben die<br />

Marke über England hinaus bekannt gemacht.<br />

Ob das perfekt sitzende Businesshemd bzw. die Bluse für den<br />

Kanzleialltag, oder die legerere, ebenso hochwertige Form für die<br />

Freizeit, die Kollektionen sind vielfältig.<br />

Klassische Accessoires wie Krawatten, Einstecktücher oder Manschettenknöpfe,<br />

sowie eine kleine Auswahl an Herrenbekleidung<br />

ergänzen das Sortiment.<br />

Mit der Filiale im Herzen von Köln bietet Ihnen das geschulte<br />

Fachpersonal rund um die Geschäftsführerin Frau Nicole Abels eine<br />

perfekte Beratung.<br />

Die Firma Hawes & Curtis bietet im Rahmen der Kooperation den<br />

<strong>KAV</strong> Mitgliedern folgende Rabattierungen:<br />

Hawes & Curtis Köln<br />

Mittelstr. 52 – 54 (Rudolfplatz)<br />

50672 Köln<br />

Öffnungszeiten: Mo – Fr 11:00 – 19:00 Uhr<br />

Sa 11:00 – 18:00 Uhr<br />

T. 0221-991 2614<br />

E. nicole.abels@hawesandcurtis.de<br />

Ansprechpartnerin: Frau Nicole Abels, Geschäftsführerin<br />

Bei Nutzung der Rabattierung im Laden ist ausschließlich Bar- oder<br />

EC- Karten-Zahlung möglich.<br />

Bitte legitimieren Sie sich vor dem Kassiervorgang als <strong>KAV</strong> Mitglied<br />

um die Rabatte in Anspruch nehmen zu können.<br />

Alternativ bietet Hawes & Curtis Ihnen die Möglichkeit, den<br />

deutschen Onlineshop, unter:<br />

www.hawesandcurtis.de zu nutzen.<br />

Hierfür steht <strong>KAV</strong> Mitgliedern der Onlinecode „<strong>KAV</strong>” zur Verfügung,<br />

mit dem Sie alle Standardbusiness Hemden und Blusen zum <strong>KAV</strong><br />

Vorzugspreis von 39,00 € beziehen können.<br />

• Blusen Standard 39,00 € (regulär 59,00 €)<br />

• Boutique Blusen 45,00 € (regulär 69,00 €)<br />

• Business Hemden 39,00 € (regulär 59,00 €)<br />

• Smart Casual Hemden 49,00 € (regulär 69,00 €)<br />

• Limited Casual Hemden 55,00 € (regulär 79,00 €)<br />

• Krawatten Einzelpreis 29,00 € (regulär 39,00 €)<br />

• Konfektion 10 % Rabatt auf nicht reduzierte Artikel<br />

Stand Februar <strong>2020</strong><br />

Bitte beachten Sie: Die Rabattierung erfolgt im Ladengeschäft.


Juristisches Fachwissen<br />

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einfach perfekt!<br />

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und umfassende Unterstützung bei der Recherche. Oder weitere professionelle<br />

Lösungen rund um Fallbearbeitung, digitale Zusammenarbeit<br />

in der Kanzlei, Abrechnung und betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Für<br />

einen durchgängig digitalen Workflow.<br />

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32 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

WARUM SOCIAL MEDIA?<br />

Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App<br />

ist der <strong>KAV</strong> auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei<br />

Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen<br />

YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle Themen<br />

und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten.<br />

Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere Präsenz bei<br />

Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgenden<br />

Links:<br />

Instagram www.instagram.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

Facebook www.facebook.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

Xing www.xing.com/net/koelneranwaltverein<br />

Twitter www.twitter.com/koelneranwalt<br />

YouTube www.youtube.de – Kölner Anwaltverein<br />

LinkedIn www.linkedin.com/company/koelneranwaltverein<br />

Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-) Wege,<br />

würden wir uns sehr freuen.<br />

RECHTZEITIG INFORMIERT<br />

Seit bereits zwei Jahren informiert der <strong>KAV</strong> seine Mitglieder mit<br />

seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich<br />

erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat<br />

stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten<br />

Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere<br />

Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten<br />

zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung.<br />

Darüber hinaus bewirbt der Newsletter<br />

auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen,<br />

Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die<br />

Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über die<br />

Website des <strong>KAV</strong> für diesen Service registrieren.<br />

DER YOUTUBE-KANAL DES <strong>KAV</strong><br />

Mit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir<br />

Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum<br />

einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel<br />

den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte<br />

zum Deutschen Anwaltstag.<br />

Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren konkrete<br />

Angebote für <strong>KAV</strong> Mitglieder und die damit verbundenen<br />

Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft, näher vor.<br />

Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir<br />

freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal<br />

auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos<br />

verpassen.<br />

www.youtube.com – Kölner Anwaltverein


<strong>KAV</strong> Intern | 33<br />

Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln<br />

Ein wichtiger Servicebestandteil des <strong>KAV</strong> ist der Robenverleih in der<br />

Zweigstelle des <strong>KAV</strong> e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen<br />

Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden<br />

hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur<br />

Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des<br />

Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt.<br />

Die Mitglieder des <strong>KAV</strong> können sich darauf verlassen, stets dem<br />

Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilnehmen<br />

zu können.<br />

Dieses Angebot hat der <strong>KAV</strong> nunmehr für seine Mitglieder erweitert<br />

und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten<br />

im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere<br />

Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des<br />

<strong>KAV</strong> daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage<br />

eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung<br />

eine Robe leihen.<br />

Die <strong>Ausgabe</strong> der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung<br />

oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der <strong>KAV</strong><br />

bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese<br />

mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss<br />

an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.


34 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Aktuelles & Wissenswertes<br />

<strong>KAV</strong> RECHTPERSÖNLICH<br />

Interview mit der Vizepräsidenten des Amtsgerichts Köln,<br />

Frau Heike Kremer, und Frau RAin Fatma Atasever, Mitglied des<br />

Vorstands des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

Foto: peterroskothen.de<br />

I. BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

F.A.: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.11.2<strong>01</strong>9 zu<br />

dem Aktenzeichen V III ZR 285/18, dass die Angebote von Internet-<br />

Dienstleistern zur Durchsetzung von Verbraucherrechten zulässig<br />

sind.<br />

I. BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

H.K.: Die bahnbrechendste Entscheidung war für mich während<br />

meines Studiums das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 15.12.1983. Die Volkszählung und die damit verbundenen<br />

Diskussionen habe ich persönlich noch als Schülerin erlebt.<br />

Dieses Urteil hat dem Recht auf informelle Selbstbestimmung seine<br />

Kontur gegeben und damit dem Datenschutz seine grundlegende<br />

Bedeutung verschafft, die angesichts der damals nur zu ahnenden<br />

Entwicklung der elektronischen Medien nach wie vor aktuell ist.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Aktuelles & Wissenswertes | 35<br />

2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />

oder den Sie bewundern?<br />

F.A.: Beachtlich finde ich die Berliner Rede von Dr. Roman Herzog<br />

im Jahre 1997, der allein mit dem Satz „Durch Deutschland muss<br />

ein Ruck gehen“ eine gesellschaftliche Diskussion zu Reformbereitschaft<br />

angestoßen hat.<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

F.A.: § 328 StGB II Nr. 3<br />

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,<br />

wer eine nukleare Explosion verursacht.<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals<br />

anfreunden?<br />

F.A.: Steuerrecht<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />

nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere<br />

beschäftigen?<br />

F.A.: Die zunehmende Bereitschaft der Rechtssuchenden, ihre Ansprüche<br />

an Legal-Tech-Anbieter abzutreten und die damit einhergehende<br />

Erstarkung der Inkassodienstleister auf dem Markt. Dies wird<br />

dazu führen, dass aus Sicht des Rechtssuchenden die Einholung<br />

einer qualifizierten juristischen Beratung scheinbar entbehrlich<br />

ist. Aufgabe der Anwaltschaft ist bereits jetzt, Aufklärungsarbeit<br />

zu leisten, dass die Anwaltschaft in der Lage ist einen Sachverhalt<br />

übergeordnet und komplex zu bewerten, während der Legal-Tech-<br />

Unternehmer nur Leistungen auf einem Gebiet erbringen kann,<br />

ohne Prüfung von möglichen weiteren rechtlichen Auswirkungen.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />

oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

F.A.: Den Berufsanfängern rate ich, in eine bestehende Kanzlei<br />

einzusteigen, sei es als Angestellte/r oder in eine Bürogemeinschaft,<br />

um die in der Anwaltsstation erlangten Kenntnisse über<br />

die praktische Anwaltstätigkeit zu vertiefen.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2040?<br />

F.A.: Die Mandatsbearbeitung wird verlagert auf die digitale Ebene,<br />

genauso wie die Kommunikation mit dem Mandanten und anderen<br />

Involvierten des Rechtsstreits.<br />

II. PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

F.A.: Das Vorurteil des unverständlichen Juristen ist nach Mandatsende<br />

ausgeräumt.<br />

2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />

oder den Sie bewundern?<br />

H.K.: Für mich gibt es nicht die eine Person als Vorbild. Ich bewundere<br />

Menschen, die grundsätzlich für ihre Überzeugung stehen,<br />

gegen Diskriminierung und für Gleichberechtigung eintreten, auch<br />

gegen möglichen Widerstand. Während meiner Ausbildung und<br />

beruflichen Laufbahn habe ich Juristinnen und Juristen getroffen,<br />

die mich durch ihre Persönlichkeit und Haltung, ihr berufliches<br />

Ethos, ihren Intellekt und durch ihr Eintreten für ihre Überzeugung<br />

beeindruckt haben.<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

H.K.: Vielleicht nicht so skurril, aber für den Bürger kaum noch<br />

nachvollziehbar sind manche steuerrechtlichen Vorschriften, die<br />

z. B. den Verkauf von Tannenbäumen regeln, wonach insgesamt<br />

vier verschiedenen Steuersätze zur Anwendung kommen können.<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals<br />

anfreunden?<br />

H.K.: Das kann ich so pauschal nicht sagen. Es gibt Rechtsgebiete,<br />

die mich mehr als andere interessieren, weil sie mit Menschen zu<br />

tun haben bzw. mit den sie unmittelbar betreffenden Rechtsverhältnissen.<br />

Demgegenüber erscheinen mir sehr formale Rechtsgebiete,<br />

wie z. B. rein steuerrechtliche Fragestellungen, weniger<br />

spannend.<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />

nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere<br />

beschäftigen?<br />

H.K.: Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der sogenannten<br />

„künstlichen Intelligenz“ (z. B. das automatisierte Fahren)<br />

und der Schutz der davon betroffenen Persönlichkeitsrechte. Intensiv<br />

wird uns künftig auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz<br />

in der Justiz und deren Abgrenzung zu den dem Menschen nach<br />

wie vor vorzubehaltenden Entscheidungen und Wertungsfragen<br />

beschäftigen.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />

oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

H.K.: Fragen – Fragen – Fragen: Suchen Sie den kollegialen Erfahrungsaustausch.<br />

Seien Sie sich der Verantwortung Ihres Berufes<br />

bewusst und entwickeln Sie eine Haltung/Berufsethos zu dem, was<br />

Sie machen. Und nicht zuletzt: Setzen Sie bei all Ihrem Fachwissen<br />

auch Ihren gesunden Menschenverstand ein.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2040?<br />

H.K.: Meine Nachfolgerin/mein Nachfolger sitzt hoffentlich in<br />

einem neuen, klimafreundlichen Gebäude und bearbeitet seine<br />

Akten elektronisch und störungsfrei. Ansonsten wird sich die Arbeitsweise<br />

nicht wesentlich verändern.<br />

II. PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

H.K.: Den angeblich realitätsfernen, im Elfenbeinturm sitzenden<br />

Richter, der keine Ahnung vom tatsächlichen Leben hat und sich<br />

nicht viel Arbeit machen will – ganz ehrlich: den gibt es nicht. Die<br />

ganz überwiegende Zahl der Kolleginnen und Kollegen arbeiten<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


36 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

hart und kümmern sich täglich trotz der Vielzahl der zu bearbeitenden<br />

Akten verantwortungsbewusst und angemessen um die rechtlichen<br />

Probleme und Schicksale der rechtssuchenden Bürgerinnen<br />

und Bürger.<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

F.A.: Mediterrane Küche.<br />

Als überzeugte Kölnerin bin ich natürlich der Kölner Gerichtsbarkeit<br />

verbunden, aber aufgrund positiver Erfahrungen beim Oberlandesgericht<br />

Hamm streite ich auch gerne vor diesem westfälischen<br />

Gericht.<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />

abends?<br />

F.A.: Aufgeräumt.<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />

Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />

F.A.: Architektin.<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

F.A.: Zsuzsa Bánk, Erich Kästner<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

F.A.: Die Welt geht nicht unter, in Neuseeland ist schon der nächste<br />

Tag angebrochen.<br />

III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />

Recht ist …<br />

F.A.: ... Überzeugungsarbeit.<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

H.K.: Natürlich das Amtsgericht Köln (mit über 900 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern das größte Amtsgericht im Land NRW), das fast<br />

alle Bereiche des Lebens von der Wiege bis zur Bahre abdeckt und<br />

durch das die eingehenden Fälle in spezialisierten Abteilungen in<br />

einer guten kollegialen Atmosphäre bearbeitet werden.<br />

Mein Lieblingsessen: Rheinischer Sauerbraten.<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />

abends?<br />

H.K.: In der Regel aufgeräumt und mit einer To-do-Liste für die<br />

kommende Woche. Einige Akten, für deren Bearbeitung unter der<br />

Woche keine Zeit war, finden sich am Wochenende allerdings auch<br />

auf dem heimischen Arbeitsplatz.<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />

Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />

H.K.: Ich hätte Psychologie studiert, weil mich das neben Jura am<br />

meisten interessiert hat. Mein Interesse am Umgang mit Menschen<br />

kommt mir bei meiner langjährigen Tätigkeit als Richterin, in der<br />

Justizverwaltung und auch bei meiner Tätigkeit als Mediatorin<br />

zugute.<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

H.K.: Auf meinem Nachttisch liegt immer ein Stapel von Büchern<br />

und ich lese alles, was mir mein persönlicher Buchhändler und<br />

Freunde empfehlen. Am meisten interessieren mich Krimis, gesellschaftspolitische<br />

Romane und psychologische Themen. Zurzeit<br />

lese ich Juli Zeh und Melanie Raabe. Bücher z. B. von Ferdinand von<br />

Schirach, Hannah Arendt, Wolfram Fleischhauer, Haruki Murakami,<br />

Frank Schätzing, Sebastian Fitzek, Jean-Luc Bannalec, Stieg Larsson<br />

und Eckhart Tolle habe ich auch sehr gern gelesen.<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

H.K.: Optimistisch in die Zukunft blicken, sich für neue Dinge<br />

interessieren und aufgeschlossen bleiben. Achtsam mit sich und<br />

anderen sein; mehr Zuhören als Reden. Leben – Lieben – Lachen.<br />

III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />

Recht ist …<br />

H.K.: ... für Menschen gemacht, unersetzliche Basis unseres Zusammenlebens<br />

und Maßstab für unser Handeln. Ich bin froh, in einem<br />

Rechtsstaat zu leben, der für unsere Gesellschaft von existenzieller<br />

Bedeutung ist.


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38 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) in der Praxis<br />

Diejenigen von Ihnen, die sich mit dem Thema elektronischer Rechtsverkehr im Allgemeinen<br />

und mit dem Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) im Speziellen<br />

beschäftigt haben, werden sicherlich schon vom elektronischen Empfangsbekenntnis (eEB)<br />

gehört oder sogar bereits damit gearbeitet haben. Diesen, aber auch allen anderen,<br />

möchten wir mit diesem Artikel das Thema eEB näherbringen.<br />

1. eEB: Was ist das überhaupt?<br />

Zentrale Vorschrift zum Thema Empfangsbekenntnis ist § 174 ZPO.<br />

Nach dessen Absatz 1 kann ein Gericht einer Rechtsanwältin bzw.<br />

einem Rechtsanwalt ein Schriftstück gegen Empfangsbekenntnis<br />

(EB) zustellen. § 174 Abs. 1 ZPO regelt somit die Zustellung eines<br />

Schriftstücks per Post mit EB.<br />

Nach § 174 Abs. 3 S. 1 ZPO kann einem Rechtsanwalt auch ein<br />

elektronisches Dokument (nach § 130 a ZPO) zugestellt werden.<br />

Sofern Gerichte dies tun, werden sie das elektronische Dokument<br />

in nahezu allen Fällen an das beA des betreffenden Rechtsanwalts<br />

übermitteln.<br />

Entscheidend ist nun § 174 Abs. 4 S. 3 ZPO: Danach wird die Zustellung<br />

eines elektronischen Dokuments durch ein elektronisches<br />

Empfangsbekenntnis nachgewiesen.<br />

§ 174 Abs. 4 S. 4 ZPO enthält die Antwort auf die Eingangsfrage:<br />

Das eEB ist ein Empfangsbekenntnis in strukturierter maschinenlesbarer<br />

Form.<br />

Der Gesetzgeber führte das eEB ein, damit die Gerichte das eEB<br />

sofort dem zugestellten Dokument zuordnen können. Damit kann<br />

die Zustellung ohne größeren Aufwand dokumentiert werden (BT-<br />

Drs. 17/13948).<br />

2. Wann und wie gebe ich ein eEB ab?<br />

Zunächst müssen Sie erkennen, dass überhaupt ein eEB von Ihnen<br />

angefordert wurde. Dies illustrieren wir Ihnen an folgendem Beispiel<br />

einer eingegangenen beA-Nachricht:<br />

Die eingekreiste Zeile kann leicht übersehen werden, also prüfen<br />

Sie jede beA-Nachricht genau!<br />

Sie können sich unter dem Button „Anzeigen“ einblenden lassen,<br />

für welche Dokumente Sie den Empfang bekunden.<br />

Unter dem Button „Abgabe erstellen“ bereiten Sie das eEB zum<br />

Versand vor. Das eEB ist in der „beA-Welt“ eine gewöhnliche beA-<br />

Nachricht, jedoch mit festgelegtem Inhalt. Sehen Sie sich hierzu<br />

den folgenden Screenshot an:<br />

Schließlich können Sie dem Absender unter dem Button „Ablehnung<br />

erstellen“ mitteilen, dass Sie das eEB nicht abgeben und<br />

damit Ihre Ablehnung begründen. Sehen Sie sich hierzu den<br />

folgenden Screenshot an:<br />

3. Welche Besonderheiten gibt es beim eEB?<br />

Zunächst gilt der folgende Grundsatz: Alles was Sie bislang beim<br />

„Papier-EB“ zu beachten hatten, insbesondere, ob und gegebenenfalls<br />

wann Sie ein Empfangsbekenntnis abzugeben haben, gilt auch<br />

beim eEB. Folgende Besonderheiten müssen Sie jedoch beim eEB<br />

im Blick haben:<br />

a) Sie können bei der Rechtevergabe im beA einstellen, ob eine<br />

andere Person über Ihr beA ein eEB abgeben darf.<br />

b) Mitarbeiter oder andere Rechtsanwälte können für Sie ein<br />

eEB nur abgeben, wenn es qualifiziert elektronisch signiert ist.<br />

Andernfalls muss der Rechtsanwalt an seinem oder an Ihrem beA<br />

angemeldet sein und das eEB selbst versenden. Insoweit gilt nichts<br />

anderes, als bei gewöhnlichen beA-Nachrichten.<br />

c) Sie sollten die beA-Nachricht mit der Abgabe des eEB unbedingt<br />

in Ihrem eigenen Computersystem sichern! Andernfalls wird<br />

diese Nachricht wie alle anderen beA-Nachrichten nach Ablauf der<br />

Speicherfrist gelöscht. Dies wäre für Sie ein Problem, falls Sie gegenüber<br />

dem Gericht oder gegenüber einem anderen Rechtsanwalt<br />

den Versand des eEB nachweisen müssen.<br />

3. Muss ich ein elektronisches Empfangsbekenntnis abgeben?<br />

Die Antwort lautet: ja!<br />

Nach § 174 Abs. 4 S. 3 ZPO wird die Zustellung eines elektronischen<br />

Dokuments durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis<br />

nachgewiesen und ist in strukturierter maschinenlesbarer Form zu<br />

übermitteln.<br />

Die Vorschrift räumt Rechtsanwälten kein Ermessen ein!<br />

Hierzu haben wir jedoch zwei Anmerkungen:<br />

Entgegen des eindeutigen Wortlauts könnte man gegen eine<br />

Pflicht zur Abgabe eines eEB anführen, dass dadurch die aktive<br />

Nutzungspflicht des beA vorverlegt wurde. Die in § 130 d ZPO<br />

statuierte Nutzungspflicht tritt erst mit dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2022 in Kraft.<br />

Ferner könnte man sich die Frage stellen, welche Konsequenzen<br />

es hätte, statt eines eEB ein „Papier-EB“ abzugeben? Möglicherweise<br />

würde dies in Zukunft zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung<br />

der Gerichte führen. Es ist jedoch zweifelhaft, ob das Gericht ein<br />

„Papier-EB“ zurückweisen würde.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Aktuelles & Wissenswertes | 39<br />

4. Praxiserfahrungen mit dem elektronischen Empfangsbekenntnis<br />

Folgende Situationen könnten Ihnen in der Praxis mit dem eEB<br />

begegnen:<br />

a) Es ist schon vorgekommen, dass Gerichte ein eEB anfordern<br />

und dem zuzustellenden Schriftstück zugleich ein „Papier-EB“<br />

beilegen. In diesem Fall könnte sich die Frage stellen, welches EB<br />

Sie abgeben sollen. Wenn Sie ein eEB abgeben, genügen Sie den<br />

gesetzlichen Anforderungen nach § 174 Abs. 4 S. 3 ZPO. Andererseits<br />

könnte man argumentieren, dass das Gericht Ihnen die Wahl<br />

gelassen hat, welches EB Sie abgeben möchten. Wir empfehlen<br />

Ihnen, im Zweifel das eEB abzugeben.<br />

b) Es ist nicht klar, ob Rechtsanwälte im außergerichtlichen<br />

Schriftverkehr verpflichtet sind, dass von anderen Rechtsanwälten<br />

angeforderte eEB abzugeben. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt,<br />

welche auf § 174 Abs. 4 S. 2 bis 4 ZPO verweist, gilt nur im Prozess.<br />

Nach § 14 BORA haben Rechtsanwälte zwar von anderen Rechtsanwälten<br />

angeforderte EBs abzugeben. Ob dies in Form eines eEBs<br />

geschehen muss, ergibt sich aus § 14 BORA nicht.<br />

Möglicherweise gibt es hier derzeit keinen richtigen Weg. Wir<br />

haben gute Erfahrungen damit gemacht, gegnerische Rechtsanwälte<br />

höflich an die Abgabe des eEB zu erinnern, falls dieses noch<br />

nicht eingegangen ist. Sollten die gegnerischen Kollegen dann ein<br />

„Papier-EB“ abgeben, würden wir es dabei belassen.<br />

c) Überlegen Sie sich schließlich gut, ob Sie von gegnerischen<br />

Kollegen überhaupt ein eEB anfordern (es sei denn dies ist zwingend<br />

notwendig). Über das beA können Sie präzise nachvollziehen,<br />

wann eine beA-Nachricht im beA des gegnerischen Kollegen<br />

eingegangen ist. Zu üblichen Kanzleizeiten ist der Eingangszeitpunkt<br />

auch gleichzeitig der Zeitpunkt des Zugangs und damit der<br />

Auslöser eines etwaigen Fristlaufs. Wenn Sie hingegen von den<br />

gegnerischen Kollegen ein eEB verlangen, ist es diesem erst an<br />

dem Datum zugestellt, welches auf dem eEB vermerkt ist. Auf den<br />

früheren Zugang per beA können Sie sich dann nicht berufen.<br />

4. Fazit: Im Zweifel eEB abgeben<br />

• Die Wirkungen des eEB entsprechen dem „Papier-EB“.<br />

• Berücksichtigen Sie die Rechtevergabe im beA bei Abgabe des eEB.<br />

• Die Abgabe des eEB ist (wohl) verpflichtend.<br />

• Geben Sie im Zweifel ein eEB ab.<br />

Der Autor, Herr Kollege Julius Oberste-Dommes, LL.M. (Informationsrecht),<br />

ist Rechtsanwalt bei einer auf IT-Recht spezialisierten<br />

Kanzlei aus Wuppertal. Sein fachlicher Schwerpunkt ist seit über<br />

sechs Jahren das IT-Recht, hier insbesondere IT-Vertragsrecht und<br />

Datenschutzrecht. Herr Kollege Oberste-Dommes wird am 06. Mai<br />

<strong>2020</strong> im Rahmen des Kölner Anwaltstages zum „beA Update <strong>2020</strong> –<br />

Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis“ referieren.<br />

Alle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Seite 15.<br />

Mit freundlicher Unterstützung unseres Medienpartners:<br />

MKG<br />

www.mkg-online.de<br />

Die Verteidigungsaussichten des RVG vor dem EuGH<br />

1. Kurzübersicht über die Rechtsprechung des EuGH zu<br />

Gebührenordnungen der Mitgliedsstaaten<br />

Der EuGH hatte sich erstmals mit Urteil vom 19.02.2002 – C-35/99<br />

(Arduino) – mit der europarechtlichen Zulässigkeit von Gebührenordnungen<br />

zu beschäftigen. Seinerzeit ging es um die italienische<br />

Gebührenordnung für Rechtsanwälte, die durch Beschlüsse des<br />

Consiglio Nazionale Forense (CNF) von 1993 und 1994 Mindest- und<br />

Höchstsätze festlegte und durch Ministerialdekret vom 05.10.1994<br />

genehmigt worden war. Das italienische Gericht hatte dem EuGH<br />

die Frage vorgelegt, ob der Beschluss des CNF in den Geltungsbereich<br />

des Kartellverbots nach Art. 85 Abs. 1 EGV fiel und wenn<br />

ja, ob auf den Beschluss unter Art. 85 Abs. 3 EGV anwendbar sei,<br />

der unter bestimmten Voraussetzungen die Unanwendbarkeit des<br />

Kartellverbots vorsieht. In diesem Verfahren beschränkte sich der<br />

EuGH jedoch auf die Prüfung eines Verstoßes gegen die mitgliedschaftlichen<br />

Loyalitätspflichten und nahm keine Prüfung der angegriffenen<br />

Gebührenordnung vor.<br />

Dem Urteil vom 05.12.2006 in den verbundenen Verfahren –<br />

C-94/04 (Cipolla) und C-202/14 (Meloni) lagen dieselbe Gebührenordnung<br />

und dieselben berufsrechtlichen Vorschriften wie im Fall<br />

Arduino zugrunde. Neuartig gegenüber der Arduino-Entscheidung<br />

waren die beiden weiteren in der Sache Cipolla vorgelegten<br />

Fragen, die die in der Gebührenordnung festgesetzten Mindestgebühren<br />

für die anwaltliche forensische Tätigkeit in den Blick<br />

nahmen. Hierzu stellte der EuGH fest, dass die Mindestgebühren<br />

eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellen.<br />

Es sei jedoch Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob diese<br />

Beschränkung angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten<br />

tatsächlich den Zielen des Verbraucherschutzes und der geordneten<br />

Rechtspflege Rechnung trage, die sie rechtfertigen können, und ob<br />

die mit ihr auferlegten Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu<br />

diesen Zielen stehen.<br />

Nun hatte der EuGH im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens,<br />

welches die Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland<br />

in Bezug auf Mindest- und Höchstpreise für Dienstleistungen<br />

von Architekten und Ingenieuren in Deutschland eingeleitet hatte,<br />

zu entscheiden, ob die verbindliche Festlegung von Mindest- und<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


40 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Höchstsätzen der HOAI die in der Cipolla-Entscheidung getroffenen<br />

Vorgaben erfülle. Dies wurde vom EuGH jedoch mit Urteil vom<br />

04.07.2<strong>01</strong>9 – C-377/17 (HOAI) verneint, weil die Bundesrepublik<br />

durch den Erlass der HOAI insbesondere gegen die Verpflichtungen<br />

aus Art. 49 AEUV und aus Art. 15 I, II, Buchstabe g und III der RL<br />

2006/123/EG verstoßen habe.<br />

Der EuGH stellte zunächst fest, dass die Festlegung verbindlicher<br />

Mindest- und Höchstpreise die in der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

(2006/123/EG) garantierte Niederlassungsfreiheit beeinträchtige,<br />

und legte die Kriterien, mit denen dies gerechtfertigt werden<br />

könnte, verbindlich fest. In seinem Urteil betonte er, „dass die<br />

Existenz von Mindestsätzen für die Planungsleistungen im Hinblick<br />

auf die Beschaffenheit des deutschen Marktes grundsätzlich dazu<br />

beitragen kann, eine hohe Qualität der Planungsleistungen zu<br />

gewährleisten“ und damit „die von der Bundesrepublik Deutschland<br />

angestrebten Ziele zu erreichen.“ Dem Urteil ist mithin eine<br />

Bestätigung der grundsätzlichen (europarechtlichen) Zulässigkeit<br />

der Festlegung von Mindest- und Höchstsätzen zur Qualitätssicherung<br />

der Dienstleistung zu entnehmen. Dies müsse der Gesetzgeber<br />

dann aber auch gewährleisten. Da die Sicherung hoher Qualität<br />

indes gesetzgeberisch nicht kohärent umgesetzt sei, sei die Beeinträchtigung<br />

der Niederlassungsfreiheit nicht gerechtfertigt.<br />

2. Die Bedeutung der Entscheidungen für die Anwendung von<br />

Unionsrecht auf das RVG<br />

Im außergerichtlichen Bereich kann die gesetzliche Vergütung<br />

gemäß § 4 Abs. 1 RVG im Wege der Vereinbarung unterschritten<br />

werden, sodass sich hier die Frage der Vereinbarkeit mit Europarecht<br />

nicht stellt. Die BRAO und das RVG beschränken sich auf<br />

die Festlegung einer Mindestvergütung bei gerichtlicher Tätigkeit<br />

(§ 49 b Abs. 1 BRAO) und auf eine Höchstvergütung bei Prozesskostenhilfe<br />

(§ 3 a Abs. 3 RVG).<br />

2.1. Einschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das RVG<br />

Die freiberufliche Tätigkeit des Rechtsanwalts und der in § 1 RVG<br />

weiter genannten Tätigkeiten ist als Dienstleistung zu qualifizieren,<br />

Art. 50 lit. D EGV. Die Anwendbarkeit der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

(2006/123/EG) ergibt sich aus deren Art. 2 Abs. 1.<br />

Nach Art. 15 Abs. 2 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zu prüfen,<br />

ob die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit<br />

von bestimmten Anforderungen abhängig gemacht wird, wobei<br />

unter lit. g) die Beachtung von festgesetzten Mindest- und/oder<br />

Höchstpreisen durch den Dienstleistungserbringer ausdrücklich als<br />

Ausgangspunkt einer möglichen Diskriminierung genannt wird.<br />

Ist das – wie beim RVG – der Fall, ist eine solche nationalstaatliche<br />

Regelung nach Abs. 3 nur dann zulässig, wenn folgende Anforderungen<br />

erfüllt sind:<br />

a) Nicht-Diskriminierung: Die Anforderungen dürfen weder eine<br />

direkte noch eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit<br />

oder – bei Gesellschaften – aufgrund des Orts des<br />

satzungsmäßigen Sitzes darstellen;<br />

b) Erforderlichkeit: Die Anforderungen müssen durch einen zwingenden<br />

Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein;<br />

c) Verhältnismäßigkeit: Die Anforderungen müssen zur Verwirklichung<br />

des mit ihnen verfolgten Ziels geeignet sein; sie dürfen<br />

nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels<br />

erforderlich ist; diese Anforderungen können nicht durch andere<br />

weniger einschneidende Maßnahmen ersetzt werden, die zum<br />

selben Ergebnis führen.<br />

2.2. Rechtfertigung der Einschränkung der Niederlassungsfreiheit<br />

durch das RVG<br />

2.2.1. Nicht-Diskriminierung<br />

Eine mögliche Diskriminierung im unionsrechtlichen Sinne durch<br />

die Vorschriften des RVG kann bereits unter demselben Aspekt<br />

verneint werden, unter welchem auch eine Diskriminierung durch<br />

die HOAI-Vorschriften abgelehnt wurde. Denn eine Diskriminierung<br />

liegt bereits dann nicht vor, wenn der Zugang zum Markt für freiberufliche<br />

Dienstleistungen zwar durch möglichweise ungerechtfertigte<br />

Schranken erschwert wird, dies jedoch für alle Anbieter<br />

gleichermaßen gilt.<br />

2.2.2. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit<br />

Die Gründe, die von der Bundesrepublik zur Erforderlichkeit der<br />

Mindest- und Höchstsätze der HOAI genannt wurden, namentlich<br />

der Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung der Dienstleistung,<br />

sind vom EuGH als Rechtfertigungsgründe anerkannt<br />

worden. So dürften insbesondere die Mindest-Gebührensätze für<br />

die gerichtliche Vertretung grundsätzlich als erforderlich angesehen<br />

werden, um die Qualität der anwaltlichen Interessenvertretung vor<br />

Gericht zu sichern.<br />

Dass die Gebührensätze bei kleinen Streitwerten in Regionen<br />

liegen, die im Einzelfall eine kostendeckende anwaltliche Vertretung<br />

wohl nicht zulassen, lässt sich möglicherweise aus dem<br />

Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes rechtfertigen, der einen<br />

barrierearmen Zugang zum Recht zu gewährleisten hat. Aber<br />

bereits hier muss sich der Gesetzgeber die Frage gefallen lassen,<br />

ob das Ziel der Bewahrung der Qualität der anwaltlichen Interessenvertretung<br />

vor Gericht kohärent umgesetzt ist, wenn bei einem<br />

Streitwert bis 500,00 € dem Anwalt insgesamt 112,50 € Gebühren<br />

für das gesamte Verfahren zustehen. Bei konsequenter Anwendung<br />

marktwirtschaftlicher Prinzipien lässt die darin liegende Wertung<br />

eine qualitativ gesicherte Dienstleistung durchaus zweifelhaft<br />

erscheinen.<br />

Das RVG soll zudem ausweislich der Gesetzesbegründung durch seinen<br />

äußeren Aufbau transparent und damit, insbesondere für den<br />

rechtsuchenden Bürger, anwenderfreundlich gestaltet sein. Damit<br />

liegt der Schutz des Allgemeinwohls zumindest unter dem Gesichtspunkt<br />

des Verbraucherschutzes vor. Aus dem 40. Erwägungsgrund<br />

der RL 2006/123/EG ergibt sich, dass der Schutz von Dienstleistungsempfängern<br />

einen Rechtfertigungsgrund darstellen kann. Zudem<br />

hat der EuGH mit Urteil vom 11.12.2003 – C-289/02 – „AMOK“ im<br />

Zusammenhang mit der Kostenerstattungspflicht festgestellt, dass<br />

die bundesdeutsche Regelung hinreichend transparent sei.<br />

Im HOAI-Urteil scheiterte die Rechtfertigung daran, dass in<br />

Deutschland jedermann Planungsleistungen erbringen kann und<br />

daher die Sicherung der Qualität der Dienstleistung vom Gesetzund<br />

Verordnungsgeber nicht kohärent umgesetzt wurde. Denn<br />

auch ein Anwalt oder Busfahrer, der Planungsleistungen erbringt,<br />

hat sich an die HOAI zu halten, obgleich er zur Erbringung solcher<br />

Dienstleistungen (Planungsleistungen) nicht ausgebildet ist. Weil<br />

die Honorar-Regelungen auch durch nicht hinreichend qualifizierte<br />

Dienstleister zu beachten seien, sei die Regelung insgesamt nicht<br />

erforderlich. Dies sieht im zwingenden Gebührenrahmen des RVG<br />

indes anders aus:<br />

Für die Vergütung von Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung<br />

gilt, dass Nicht-Rechtsanwälte nur aufgrund behördlicher<br />

Erlaubnis nach § 13 RDG tätig werden dürfen, womit die Qualität<br />

der Leistung gesichert werden soll. Zwar erlaubt § 79 ZPO, dass die<br />

Parteien, soweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist,<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Aktuelles & Wissenswertes | 41<br />

den Rechtsstreit selbst oder durch jede prozessfähige Person als<br />

Bevollmächtigten führen können; jedoch können nicht nach dem<br />

RDG registrierte Personen derlei Tätigkeiten nur unentgeltlich und<br />

außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher<br />

Beziehungen und nur unter Anleitung wahrnehmen (§ 6<br />

RDG). Die Anwendbarkeit der Vorschriften des RVG sind mithin auf<br />

einen fachlich qualifizierten Personenkreis beschränkt, sodass die<br />

Qualitätsstandards nicht durch nicht-fachlich Qualifizierte umgangen<br />

werden können.<br />

Es spricht damit viel dafür, dass das RVG in der derzeitigen Fassung<br />

eine zulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt.<br />

3. Ergebnis<br />

Die zurzeit durch das RVG festgesetzten Mindestgebühren sind im<br />

Ergebnis als diskriminierungsfrei, geeignet und verhältnismäßig<br />

in Bezug auf die Sicherung der verfolgten Ziele anzusehen und<br />

schränken daher die Niederlassungsfreiheit der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

(2006/123/EG) zulässig ein. Anzeichen dafür, dass<br />

die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des RVG<br />

anzustoßen beabsichtigt, sind nicht ersichtlich.<br />

RA Dr. Markus Vogelheim, Köln<br />

Vorstand des <strong>KAV</strong><br />

„Andere Länder, andere Sitten“<br />

Die Anwaltskammer Mons/Belgien hat am 07.12.2<strong>01</strong>9 den Wiedereintritt „Rentrée” in das<br />

Gerichtsjahr zelebriert und auch eine Einladung an unseren Verein ausgesprochen. Für<br />

den Verein hat die Unterzeichnerin an dem Empfang als Repräsentantin teilgenommen,<br />

begleitet von dem Kölner Kollegen Herrn Dr. Adolf Andörfer.<br />

Das Gerichtsjahr beginnt in Belgien am <strong>01</strong>.09. bis zum 30.06. eines<br />

jeden Jahres, d. h. zu dieser Zeit finden die ordentlichen Gerichtsverhandlungen<br />

statt.<br />

Die Organisation der „Rentrée” wird traditionsgemäß der jungen<br />

Anwaltschaft übertragen. Die junge Anwaltschaft ist somit zuständig<br />

für den gesamten Tagesablauf, beginnend mit einem morgendlichen<br />

Empfang, einem Vortrag am Nachmittag und zum Abschluss<br />

ein festliches Abendessen. Bereits beim morgendlichen Empfang<br />

waren nicht nur auffallend viele junge Anwälte anwesend, sondern<br />

auch die Präsidenten der jeweiligen anderen Anwaltskammern<br />

(Eupen, Brüssel etc.). Der Umgang der jungen und älteren Kollegen<br />

konnte nicht herzlicher sein, dieser Eindruck zog sich durch den<br />

ganzen Tag.<br />

Gerade der Vortrag am Samstagnachmittag (!!) ohne jeglichen<br />

rechtlichen Bezug war sehr gut besucht, obwohl eine Anwesenheitspflicht<br />

nicht bestand.<br />

Zu dem Vortrag am Nachmittag waren über 100 Anwälte und<br />

Richter in ihren Roben erschienen und nahmen Platz im Auditorium.<br />

Die junge Anwaltschaft – auch in Roben – hingegen saß oben<br />

auf der Bühne, einzig der Präsident der Anwaltskammer Mons saß<br />

dabei. Nach der feierlichen Begrüßung der anwesenden Kollegen,<br />

wobei die Unterzeichnerin ohne ihr Zutun mit „Präsidentin der<br />

Anwaltskammer Köln” vorgestellt wurde, begann der „Diskurs”<br />

zu dem Thema Kino (!), vorgestellt von einer jungen Kollegin und<br />

einem Kollegen. Während der über einstündigen Dauer war das Publikum<br />

still, keiner hat den Raum vorzeitig verlassen und zum Abschluss<br />

gab es Applaus für die Kollegen. Auch das von den jungen<br />

Anwälten organisierte festliche Bankett am Abend im Hippodrom<br />

war mit weit über 150 Teilnehmern bestens besucht.<br />

Als Highlight haben die jungen Anwälte eine Revue organsiert<br />

und so den einen oder anderen Kollegen auf die Schippe genommen.<br />

Gerade dieser offene und wohlwollende Umgang mit den<br />

jungen Kollegen hat deutlich gemacht, dass es unerlässlich ist,<br />

dass die jungen Anwälte ihren Platz in der Anwaltschaft erkennen<br />

und ihnen mit der Übertragung der Organisation der Rentrée eine<br />

Wertschätzung entgegengebracht wird.<br />

Dieser Umgang trägt mit Sicherheit dazu bei, dass die jungen<br />

Anwälte den Sprung in die Selbstständigkeit wagen und nicht in<br />

Unternehmen oder Großkanzleien abwandern.<br />

Hierzu ist wohl auch entscheidend, dass die belgischen Anwaltskammern<br />

ein Grundeinkommen für Anwälte sichern, so die<br />

Auskunft einer anwesenden Kollegin. Der demographische Wandel<br />

macht auch in Belgien nicht Halt. Die Anwaltskammern in Belgien<br />

haben früh erkannt, dass die Anwerbung junger Anwälte nur<br />

gelingt, wenn die junge Anwaltschaft die Möglichkeit erhält, aktiv<br />

gestalterisch tätig zu werden und das Zugehörigkeitsgefühl in die<br />

Anwaltschaft mühelos erreicht wird.<br />

Rechtsanwältin Fatma Atasever<br />

Mitglied des <strong>KAV</strong> Vorstands


42 | Termine<br />

Veranstaltungen, Termine und Hinweise<br />

Wichtige Termine <strong>2020</strong><br />

TERMIN<br />

ANLASS/VERANSTALTUNG<br />

WEITERE<br />

INFORMATIONEN<br />

18.03.<strong>2020</strong> Referendariat – und was dann? –<br />

Thema: Rechtsanwaltschaft Seite 44<br />

25.03.<strong>2020</strong> Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten www.kav.koeln<br />

27.–28.03.<strong>2020</strong> 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

(15 Std. FAO) Seite 61<br />

22.04.<strong>2020</strong> Recht in Köln – Thema: Opferschutz www.kav.koeln<br />

24.–25.04.<strong>2020</strong> 1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht (15 Std. FAO) Seite 64<br />

06.05.<strong>2020</strong> Kölner Anwaltstag – Die wilde 13 & EXPO<strong>KAV</strong> Seite 06<br />

06.05.<strong>2020</strong> Ordentliche Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> e. V. Seite 18<br />

12.05.<strong>2020</strong> Recht in Köln – Thema: Bürgerbegehren www.kav.koeln<br />

17.–19.06.<strong>2020</strong> 71. Deutscher Anwaltstag in Wiesbaden www.kav.koeln<br />

26.06.<strong>2020</strong> Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

im Hilton Cologne Hotel Seite 45<br />

04.09.<strong>2020</strong> 6. Kölner Syndikus-Rechtstag Seite 71<br />

11.–12.09.<strong>2020</strong> Herbstseminar im Familienrecht (15 Std. FAO) Seite 72<br />

11.–12.09.<strong>2020</strong> 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag (15 Std. FAO) Seite 72<br />

17.–18.09.<strong>2020</strong> 10. NRW IT-Rechtstag (15 Std. FAO) Seite 73<br />

18.–19.09.<strong>2020</strong> Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht<br />

(15 Std. FAO) Seite 74<br />

23.09.<strong>2020</strong> Referendariat – und was dann? – Thema: Justiz nächste <strong>Ausgabe</strong><br />

25.–26.09.<strong>2020</strong> Herbstseminar im Verkehrsrecht (15 Std. FAO) Seite 75<br />

25.–26.09.<strong>2020</strong> Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht<br />

(15 Std. FAO) Seite 75<br />

30.–31.10.<strong>2020</strong> 11. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> (15 Std. FAO) Seite 77<br />

06.– 07.11.<strong>2020</strong> Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

(15 Std. FAO) Seite 78<br />

13.–14.11.<strong>2020</strong> Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz (15 Std. FAO) Seite 79<br />

20.11.<strong>2020</strong> 10. GALA Kölner Juristen Seite 43<br />

27.–28.11.<strong>2020</strong> Kölner Mietrechtstage <strong>2020</strong> (15 Std. FAO) Seite 79<br />

27.–28.11.<strong>2020</strong> Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht (15 Std. FAO) Seite 80


Termine | 43<br />

Termin: 20.11.<strong>2020</strong><br />

Save the Date: 10. GALA KÖLNER JURISTEN<br />

am Freitag, dem 20. November <strong>2020</strong><br />

in der Wolkenburg<br />

Am Freitag, dem 20. November <strong>2020</strong>, feiert der <strong>KAV</strong> das 10. Jubiläum<br />

seiner GALA Kölner Juristen in der Wolkenburg.<br />

Umfangreiche Informationen zur GALA erhalten Sie in den nachfolgenden<br />

<strong>Ausgabe</strong>n des <strong>KAV</strong> Magazins sowie über unsere Website<br />

www.koelner-anwaltverein.de<br />

Wir bitten Sie, diesen Freitagabendtermin bereits in Ihren Kalendern<br />

zu berücksichtigen. Es erwartet Sie eine ganz besondere<br />

Jubiläumsgala und wir freuen uns sehr darauf, Sie wieder bei uns<br />

begrüßen zu dürfen.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Termin: 16.04.<strong>2020</strong><br />

Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin <strong>Ausgabe</strong> 02/<strong>2020</strong><br />

Die <strong>KAV</strong> Magazin Redaktion freut sich über die Einsendung interessanter<br />

und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte.<br />

Der Redaktionsschluss der <strong>Ausgabe</strong> 02/<strong>2020</strong> erfolgt am 16. April<br />

<strong>2020</strong>.<br />

Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende<br />

E-Mail-Adresse: kav-magazin@koelner-anwaltverein.de<br />

Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin<br />

besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen<br />

stellen wollen, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an<br />

die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten<br />

<strong>Ausgabe</strong> eingehen.


Informationsveranstaltung<br />

Referendariat – und was dann?<br />

Die Tätigkeit als<br />

Rechtsanwalt<br />

Mittwoch, 18.03.<strong>2020</strong><br />

Begrüßung:<br />

Moderation:<br />

Vizepräsidentin des Landgerichts Köln<br />

Dr. Bettina Meincke<br />

Vorsitzender des Kölner Anwaltverein e.V.<br />

RA Markus Trude<br />

Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

RA Dr. Thomas Gutknecht<br />

Vorstandsmitglied des Kölner Anwaltverein e.V.<br />

RAin Dr. Luise Hauschild<br />

Uhrzeit<br />

Ort<br />

18.00 Uhr<br />

Kantine des Landgerichts Köln<br />

Luxemburger Str. 1<strong>01</strong>, 50939 Köln<br />

Referenten:<br />

RAin Adrijana Blazevska, Kanzlei BLAZEVSKA und<br />

RA Patrick Baumfalk, RA-Kanzlei Baumfalk<br />

„Die Tätigkeit in einer Einzelkanzlei“<br />

RAin Kristina Dimitrova, WERNER RAe.<br />

Informatiker und RA Andreas Biernath,<br />

Waniek & Partner mbB Rechtsanwälte<br />

„Die Tätigkeit in einer kleineren Kanzlei“<br />

Zur besseren Planung<br />

der Veranstaltung<br />

bitten wir um vorherige<br />

elektronische Anmeldung:<br />

RAin Dr. Susanne Sachs, HECKER WERNER<br />

HIMMELREICH RAe. mbB und<br />

RA André Ueckert, CBH Rechtsanwälte<br />

„Die Tätigkeit in einer mittleren Kanzlei“<br />

RAin Beatrice Fischer, Cleary Gottlieb Steen &<br />

Hamilton LLP und RA Adrian Freidank,<br />

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />

„Die Tätigkeit in einer Großkanzlei“<br />

https://www.justiz-veranstaltungen.nrw.de/rwd-rechtsanwalt<br />

Im Anschluss stehen Ihnen die Referenten und weitere<br />

Gesprächspartner für Ihre Fragen zur Verfügung.<br />

Landgericht Köln · Referendarabteilung · Luxemburger Straße 1<strong>01</strong> · 50939 Köln


Termine | 45<br />

26. Juni <strong>2020</strong><br />

Save the Date: Sommerabschlussgala<br />

der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

am 26. Juni <strong>2020</strong> im Hilton Cologne Hotel<br />

Am Freitag, dem 26. Juni <strong>2020</strong>, findet die Sommerabschlussgala<br />

der Rechtsanwaltsfachangestellten im Hilton Cologne Hotel,<br />

Marzellenstraße 13 – 17, 50668 Köln, statt.<br />

Wir freuen uns sehr, den erfolgreichen Abschluss und den damit<br />

verbundenen Berufseinstieg der Absolventinnen und Absolventen,<br />

gemeinsam mit Ihnen, den ausbildenden Kanzleien, Familien<br />

und Freunden feiern zu können.<br />

Der Empfang beginnt um 18.30 Uhr. Zum offiziellen Part der Veranstaltung<br />

wird das kulinarische Dinner-Buffet eröffnet. Tanzbare<br />

Beats sorgen danach für eine ausgelassene Stimmung. Wir freuen<br />

uns auf Sie!<br />

Für die Absolventinnen und Absolventen ist die Teilnahme an<br />

dieser feierlichen Veranstaltung inkl. Getränken (Sektempfang,<br />

Kölsch, Wein, Softgetränke und Kaffee bis 23.30 Uhr), Speisen<br />

und Programm kostenfrei.<br />

Auf der Website des <strong>KAV</strong> (www.koelner-anwaltverein.de) unter<br />

der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ haben wir für Sie das entsprechende<br />

Anmeldeformular hinterlegt.<br />

Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen bis spätestens<br />

19. Juni <strong>2020</strong> per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an:<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Frau Mandy Wolf<br />

Reichenspergerplatz 1<br />

50670 Köln<br />

Fax: 0221 28 56 02 - 21<br />

E-Mail: wolf@koelner-anwaltverein.de<br />

Mit freundlicher Unterstützung von:<br />

Der Teilnahmebeitrag für weitere Gäste beläuft sich auf 80,00 €<br />

inkl. MwSt. pro Person inkl. genannter Getränke (bis 23.30 Uhr),<br />

Teilnahme am mediterranen Buffet und Programm.<br />

Ab 23.30 Uhr können die Gäste bei DJ-Musik ausgelassen weiterfeiern.<br />

Getränke werden an einer eigenen Bar auf Selbstzahlerbasis<br />

angeboten.<br />

Termine: Website<br />

Veranstaltungsreihe Recht in Köln<br />

Die Veranstaltungsreihe „Recht in Köln“ wird von allen Kölner<br />

Gerichten und Justizbehörden unter Beteiligung des Kölner<br />

Anwaltverein e. V. ausgerichtet. Die jeweils aktuellen Veranstaltungsinformationen<br />

können Sie über die Website des Kölner<br />

Anwaltvereins in der Seitennavigation der Rubrik „Bürgerservice“<br />

unter dem Reiter Recht in Köln aufrufen.


46 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

Die Ausschüsse und<br />

Arbeitskreise informieren<br />

ARBEITSKREIS INSOLVENZRECHT<br />

Kaution und Nebenkostenguthaben in der Insolvenz – Anmerkung zum BGH-Beschluss vom<br />

16.03.2<strong>01</strong>7, IX ZB 45/15.<br />

Über das Vermögen des Schuldners wurde am 19.10.2<strong>01</strong>2 das<br />

Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Der Treuhänder gab am<br />

24.12.2<strong>01</strong>2 gegenüber dem Vermieter des Schuldners die Enthaftungserklärung<br />

gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 InsO ab. Mit Beschluss<br />

vom 22.04.2<strong>01</strong>4 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben. Das<br />

Mietverhältnis des Schuldners endete am 31.07.2<strong>01</strong>4. Die zu Beginn<br />

des Mietverhältnisses durch den Schuldner gezahlte Kaution in<br />

Höhe von 700,00 € zuzüglich 6,15 € Zinsen überwies der Vermieter<br />

auf ein Anderkonto des Treuhänders. Dieser beantragte daraufhin<br />

die Anordnung der Nachtragsverteilung über das Guthaben in Höhe<br />

von 706,15 €.<br />

Das Insolvenzgericht lehnte den Antrag auf Nachtragsverteilung ab.<br />

Die sofortige Beschwerde blieb erfolglos. Das Beschwerdegericht<br />

teilt die Auffassung des Beschwerdeführers, dass ein Rückzahlungsanspruch<br />

der Kaution grundsätzlich in die Insolvenzmasse<br />

fällt. Es wird weiterhin bestätigt, dass auch im vereinfachten<br />

Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO eine Nachtragsverteilung<br />

erfolgen könne, sodass eine nach dem Schlusstermin<br />

zurückgezahlte Mietkaution nachträglich gemäß § 203 Abs. 1 S. 1<br />

Nr. 3 InsO verteilt werden müsse. Die vorliegende Erklärung nach<br />

§ 109 Abs. 1 S. 2 InsO habe jedoch zu einer Enthaftung des Mietkautionsrückzahlungsanspruches<br />

geführt. Konkret stehe die Kaution<br />

daher dem Schuldner als insolvenzfreie Masse zu, weshalb keine<br />

Nachtragsverteilung zu erfolgen habe.<br />

Der BGH hat die durch das Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde<br />

des Treuhänders zurückgewiesen. Dem BGH ist im<br />

Ergebnis zuzustimmen.<br />

Der BGH bestätigt, dass dem Grunde nach Mietkautionen, auch<br />

wenn sie erst nach dem Schlusstermin zurückgezahlt wurden, einen<br />

Teil der Insolvenzmasse bilden können. Eine Mietkautionsrückzahlung<br />

kann daher eine Nachtragsverteilung notwendig machen.<br />

Die Regelung des § 109 Abs. 1 S. 2 InsO führe jedoch zu einer<br />

Freigabe der Ansprüche des Schuldners gegenüber dem Vermieter<br />

aus dem Wohnraummietverhältnis. Dies sei mit dem Sinn und<br />

Zweck der Norm zu begründen. Mit der Einführung des § 109 Abs. 1<br />

S. 2 InsO in der heutigen Fassung durch das Gesetz zur Änderung<br />

der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.20<strong>01</strong> (BGBl I<br />

20<strong>01</strong>, 2710) soll der Gesetzgeber den Schuldner vor der Obdachlosigkeit<br />

schützen. Diese droht durch eine Kündigung der Wohnung<br />

des Schuldners durch den Insolvenzverwalter, welcher hierdurch<br />

die Mietkaution zur Masse ziehen konnte. Gleichzeitig sollte der<br />

Insolvenzverwalter durch die Enthaftung die Möglichkeit behalten,<br />

die Insolvenzmasse vor Lasten aus dem Mietverhältnis zu schützen.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen soll nicht nur die<br />

Haftung der Masse für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis<br />

nach dessen Beendigung ausscheiden. Der Schuldner erhalte<br />

gleichzeitig mit der wirksamen Enthaftungserklärung die Verwaltungs-<br />

und Verfügungsbefugnis über das Wohnraummietverhältnis<br />

vollumfänglich zurück. Hierdurch soll der Insolvenzverwalter die<br />

Prozessführungsbefugnis u. a. für eine Klage gegen den Vermieter<br />

auf Auszahlung von Nebenkostenguthaben verlieren. Auch könne<br />

der Vermieter eine wirksame Kündigung nur noch an den Mieter<br />

richten. Gleichzeitig stünden dem Schuldner fortan alle mietvertraglichen<br />

Forderungen zu, welche nach der wirksamen Enthaftung<br />

entstehen.<br />

Zwar erkennt der BGH, dass der Rückzahlungsanspruch mit der<br />

Leistung der Kaution aufschiebend bedingt entsteht, dies solle<br />

einer Enthaftung jedoch nicht entgegenstehen. Diese diene zuerst<br />

dem Fortbestehen des Mietverhältnisses und würde nur durch die<br />

ordnungsgemäße Erfüllung der auch nach Beendigung des Mietverhältnisses<br />

bestehenden vertraglichen Pflichten werthaltig. Der<br />

Rückzahlungsanspruch sei daher wie ein Anspruch zu werten, der<br />

nach der Enthaftung entsteht.<br />

Dies sei ferner damit zu begründen, dass der Gesetzgeber eine Obdachlosigkeit<br />

des Schuldners vermeiden wollte. Die zurückgezahlte<br />

Kaution diene typischerweise der Finanzierung einer anschließenden<br />

Kaution für die nächste Wohnung. Würde die Kaution daher<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Ausschüsse & Arbeitskreise | 47<br />

auch nach der Enthaftung in die Masse fallen, dann fehle diese<br />

dem Schuldner, um eine neue Wohnung anzumieten. Dies gilt unabhängig<br />

davon, dass es für den Schuldner ohnehin aufgrund der<br />

Eintragung der Insolvenzeröffnung bei den Auskunfteien äußerst<br />

schwer ist, einen neuen Mietvertrag zu schließen.<br />

Mit seinem Beschluss bleibt der BGH auf seinem verbraucherfreundlichen<br />

Kurs, dass die Enthaftung gem. § 109 Abs. 1 S. 2 InsO<br />

sehr weit zu verstehen sei und somit tatsächlich zu einer vollumfänglichen<br />

Freigabe des Mietverhältnisses aus dem Insolvenzbeschlag<br />

führt. In der Praxis wird die Haftung der Insolvenzmasse<br />

zwar auf den Zeitraum der Kündigungsfrist begrenzt, der Insolvenzverwalter<br />

verliert durch die Enthaftungserklärung allerdings<br />

jegliche Möglichkeit, nach der Erklärung entstehende Ansprüche<br />

gegen den Vermieter durchzusetzen. Der Höhe nach beschränkt<br />

der BGH die Wirkung der Erklärung auf die nach § 551 Abs. 1 BGB<br />

zulässige Höhe der Kaution.<br />

Im Hinblick auf ein Nebenkostenguthaben ist dem Beschluss des<br />

BGH vom 16.03.2<strong>01</strong>7 zu entnehmen, dass vom Insolvenzbeschlag<br />

alle mietvertraglichen Forderungen des Schuldners erfasst werden,<br />

die nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Enthaftungserklärung<br />

entstehen. Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen, die<br />

vor Ablauf der Frist des § 109 Abs. 1 S. 2 InsO entstehen, stehen<br />

also weiterhin der Insolvenzmasse zu. Wird die Erklärung nach<br />

§ 109 Abs. 1 S. 2 InsO unterjährig wirksam, ist aus Sicht des Verfassers<br />

keine Aufteilung des zum Jahresende entstehenden Nebenkostenguthabens<br />

vorzunehmen, da unterjährig keine Forderung<br />

gegenüber dem Vermieter entstehen kann.<br />

Der Insolvenzverwalter steht vor der Entscheidung, das Risiko<br />

zukünftiger Ansprüche des Vermieters gegen die Masse einzugehen,<br />

mit der Chance, mögliche werthaltige Ansprüche gegen den<br />

Vermieter zu erhalten. In aller Regel wird der Insolvenzverwalter<br />

die Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 S. 2 InsO abgeben. Er<br />

sollte allerdings mit der Enthaftungserklärung darauf hinweisen,<br />

dass – abgesehen von einer gesetzlich zulässigen und geleisteten<br />

Kaution – solche Ansprüche für die Insolvenzmasse beansprucht<br />

werden, die vor Ablauf der Frist des § 109 Abs. 1 S. 2 InsO entstanden<br />

sind.<br />

RA Dr. Jörg Gollnick, Köln<br />

Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht<br />

AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE<br />

Young Lawyers Club!?<br />

Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ werden die traditionellen<br />

Stammtischrunden des Ausschusses ausgerichtet. Die aktuellen<br />

Termine der nächsten Club-Events sind stets unter www.kav.koeln<br />

in der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ abrufbar.<br />

Was erwartet Euch?<br />

Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in<br />

ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen<br />

kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allüren<br />

gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen<br />

besprochen. Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen<br />

Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events<br />

der Stadt ausgerichtet. Wo die einzelnen Club-Events stattfinden<br />

erfährst Du stets auf der Website des <strong>KAV</strong>. Noch einfacher bleibst<br />

Du informiert, wenn Du Dich für den internen Newsletter des Ausschusses<br />

registrierst. Hierfür sendest Du uns einfach eine E-Mail an<br />

die service@koelner-anwaltverein.de und wir leiten Dir die Infos zu.<br />

Wer darf daran teilnehmen?<br />

Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen<br />

und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu<br />

suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot<br />

des Ausschusses Junge Anwälte im <strong>KAV</strong>. Wenn Du aber noch kein<br />

Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Ausschussmitgliedern<br />

doch in das Angebot des Vereins einführen und<br />

überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden<br />

möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die<br />

Möglichkeit, die Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> für die ersten zwei Jahre<br />

nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und<br />

Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft<br />

im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim<br />

Young Lawyers Club.<br />

Ist die Teilnahme kostenfrei?<br />

Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich<br />

Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor<br />

Ort bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung.<br />

Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten<br />

Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht.<br />

Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem<br />

steht Dir die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> jederzeit für Fragen und Anregungen<br />

zur Verfügung.<br />

Die nächsten Termine:<br />

• 02. April <strong>2020</strong><br />

• 07. Mai <strong>2020</strong><br />

• 04. Juni <strong>2020</strong><br />

Alle detaillierten und aktuellen Hinweise und Informationen zu<br />

den Terminen und den jeweiligen Veranstaltungsorten entnehmt<br />

Ihr bitte der Webseite des <strong>KAV</strong> unter www.koelner-anwaltverein.<br />

de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/Aktuelles-und-Hinweise.<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Euer Ausschuss Junge Anwälte<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


48 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit<br />

sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg<br />

in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren<br />

betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden<br />

können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Mitteilungen<br />

bedient:<br />

im Monat März von<br />

Herrn Kollegen Stefan Schneck, 0221/ 50 48 55,<br />

im Monat April von<br />

Herrn Kollegen Adrian Freidanke, 0221/ 99 37 25 724,<br />

im Monat Mai von<br />

Herrn Kollegen André Jerschke, 0221/ 97 31 43 72,<br />

im Monat Juni von<br />

Frau Kollegin Lara Itschert, 0221/ 95 19 089.<br />

AUSSCHUSS RVG UND KOSTENRECHT<br />

Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren bei zu erwartendem Widerspruch<br />

Auch in Verfahren, die für wirtschaftlich bedürftige Mandanten<br />

geführt werden, kann es im Rahmen einer interessengerechten<br />

Mandatsführung erforderlich sein, ein Mahnverfahren einzuleiten.<br />

Mit Beschluss vom 28.11.2<strong>01</strong>7, X ZA 1/16, wurde vom BGH die<br />

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Mahnverfahren davon<br />

abhängig gemacht, dass ein Widerspruch nicht zu erwarten ist.<br />

Zur Begründung verwies der BGH darauf, dass eine Partei, die keine<br />

Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kann, von der Einleitung<br />

eines Mahnverfahrens aus Kostengründen absehen würde, wenn<br />

ein Widerspruch im Mahnverfahren zu erwarten sei. Bei einem<br />

zu erwartenden Widerspruch des Gegners im Mahnverfahren sei<br />

ein PKH-Antrag folglich wegen Mutwilligkeit zurückzuweisen. Der<br />

Antragsteller sei vielmehr gehalten, seine Ansprüche direkt im<br />

Wege der Klageerhebung geltend zu machen. In der Folge wurde<br />

unter Verweis auf diese Rechtsprechung des BGH die Bewilligung<br />

von Prozesskostenhilfe für Mahnverfahren abgelehnt, wenn ein<br />

Widerspruch im Mahnverfahren zu erwarten war.<br />

Mit Beschluss vom 21.08.2<strong>01</strong>9, VII ZB 48/16 folgt der VII. Zivilsenat<br />

des BGH dieser restriktiven Rechtsprechung nicht.<br />

Der VII. Zivilsenat des BGH stellt in seiner Entscheidung darauf ab,<br />

dass es unter anderem ein wesentlicher Zweck des Mahnverfahrens<br />

sei, auf einem einfachen und schnellen Weg einen vollstreckbaren<br />

Titel in Form eines Vollstreckungsbescheides zu halten.<br />

Hieraus folgt nach Ansicht der Richter aber nicht, dass allein ein<br />

zu erwartender Widerspruch zu der Einschätzung führt, dass die<br />

Erfolgsaussichten für das Mahnverfahren zu verneinen sind.<br />

Die Vorteile eines Mahnverfahrens beschränkten sich nicht darauf,<br />

dass es zu einer schnellen Titulierung einer Forderung kommen<br />

könne. Darüber hinaus sei die Einleitung eines Mahnverfahrens für<br />

den Antragsteller vorteilhaft, da im Mahnverfahren der geltend<br />

gemachte Anspruch nur hinreichend individualisiert werden müsse<br />

und folglich eine schlüssige Klagebegründung nicht erforderlich sei,<br />

um das Mahnverfahren wirksam einzuleiten.<br />

Soweit der BGH seinen Beschluss vom 28.11.2<strong>01</strong>7 auf die Feststellung<br />

gestützt habe, dass eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe<br />

in Anspruch nehmen könne, aus Kostengründen auf die Einleitung<br />

eines Mahnverfahrens verzichten würde, wenn ein Widerspruch<br />

wahrscheinlich ist, könne der Argumentation des X. Zivilsenats des<br />

BGH nicht gefolgt werden. Die Einleitung eines Mahnverfahrens vor<br />

Durchführung des Klageverfahrens führe nicht zu wesentlich höheren<br />

Verfahrenskosten, als die sofortige Einleitung des Klageverfahrens<br />

unter Verzicht auf ein vorgeschaltetes Mahnverfahren. Folglich<br />

würde eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe in Anspruch<br />

nehmen könne, unter Kostengesichtspunkten nicht zwingend auf<br />

die Einleitung eines Mahnverfahrens verzichten, auch wenn ein<br />

Widerspruch absehbar ist.<br />

Mit seiner Entscheidung vom 21.08.2<strong>01</strong>9 wird die Position von<br />

bedürftigen Antragstellern gestärkt. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe<br />

ist mit Beschluss des BGH vom 21.08.2<strong>01</strong>9 nicht mehr<br />

zwingend wegen Mutwilligkeit ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung ein Widerspruch zu erwarten ist. Damit<br />

erschließt sich auch in diesen Fällen die Möglichkeit der Bewilligung<br />

von Prozesskostenhilfe.<br />

Abschließend muss aber darauf hingewiesen werden, dass der<br />

VII. Senat des BGH die Sache nicht dem Großen Senat für Zivilsachen<br />

vorgelegt hat. Eine verbindliche Klärung der Frage, ob ein<br />

im Mahnverfahren absehbarer Widerspruch zur Mutwilligkeit der<br />

Rechtsverfolgung im Mahnverfahren führt, ist daher leider nicht<br />

erfolgt.<br />

RA Detlev Balg, Köln<br />

Sprecher des Ausschusses RVG und Kostenrecht


Ausschüsse & Arbeitskreise | 49<br />

AUSSCHUSS SYNDIKUSANWÄLTE<br />

Mit den acht neuen Mitgliedern, die im Mai 2<strong>01</strong>9 gewählt wurden,<br />

bestätigt sich der Erfolg des Ausschusses, der im November 2<strong>01</strong>8<br />

über das von ihm aufgebaute Netzwerk unter den Syndikusrechtsanwältinnen<br />

und Syndikusrechtsanwälten Kölns nach Nachfolgern<br />

für die ausscheidenden Mitglieder suchte.<br />

Der Ausschuss mit seinen insgesamt zehn Mitgliedern setzt sich<br />

zusammen aus verschiedenen Fachrichtungen und Branchen wie<br />

Industrie, Rundfunk/Medien, IT, Banken und Verbände sowie dem<br />

Versorgungswerk und der Rechtsanwaltskammer. Hierdurch können<br />

wir zum einen für uns wichtige berufsrechtliche Fragen und Neuerungen<br />

im Netzwerk kommunizieren und diskutieren. Zum anderen<br />

bieten die Bandbreite der Fachrichtungen und die unterschiedlichen<br />

Unternehmensgrößen und -strukturen auch für uns neue Einblicke<br />

in die Arbeitswelt von Inhouse Anwälten und Anwältinnen,<br />

die wir für neue Veranstaltungsformate zum Austausch auch mit<br />

den Kollegen und Kolleginnen in Kanzleien nutzen wollen.<br />

Gleichzeitig setzen wir die bewährten Formate wie den von IHK,<br />

Rechtsanwaltskammer, BUJ und Kölner Anwaltverein 2<strong>01</strong>9 bereits<br />

zum fünften Mal erfolgreich veranstalteten Kölner Syndikusrechtstag<br />

fort und planen diesen auch für <strong>2020</strong> ein – am 04. September<br />

in der IHK Köln. Daneben wird es regelmäßige Netzwerktreffen<br />

in ungezwungener Runde geben, zu denen jede und jeder gerne<br />

herzlich eingeladen ist.<br />

Wer noch nicht auf dem Netzwerk-Verteiler ist, aber über unsere<br />

Treffen informiert werden möchte, meldet sich bitte beim Kölner<br />

Anwaltverein. Wir freuen uns auf Sie!<br />

RAin Pia Gischarowski, LL.M.<br />

Sprecherin des Ausschusses Syndikusanwälte<br />

MANDANTEN<br />

SUCHEN KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG<br />

Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungspunkt<br />

mit Ihrer Kanzlei. Wir stellen Ihre Kompetenz ins rechte Licht<br />

und entwickeln den passenden Auftritt für Web & Print.<br />

Neben der <strong>KAV</strong> Website und dem <strong>KAV</strong> Magazin finden Sie weitere<br />

Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de.<br />

Annostr. 45 50678 Köln T +49-221-94 96 93 50 www.e-mediad.de


50 | Seminare<br />

Fortbilden und Service genießen<br />

Ein <strong>KAV</strong> Seminar ist mehr als eine reine Fortbildung.<br />

Wir bieten Ihnen mit unseren Seminarprodukten<br />

an ausgewählten Standorten nicht nur interessante<br />

Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine<br />

Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie<br />

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Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende<br />

Seminarbewerbung<br />

Skriptmaterial<br />

Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort<br />

Flugbuchung/Bahntickets<br />

Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug oder Bahn (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro, Am Handelshof 1, 45127 Essen, zur Verfügung. Sie erreichen Ihre<br />

persönlichen Ansprechpartner telefonisch unter der Rufnummer: 02<strong>01</strong>/81 060-37 oder auch per E-Mail unter<br />

essen1@tui-reisebuero.de.<br />

Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein (<strong>KAV</strong>) an oder informieren Sie die zuvorkommenden Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter des Reisebüros darüber, als Nichtmitglied an einer Veranstaltung des <strong>KAV</strong> teilzunehmen.<br />

Mietwagenservice<br />

Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des <strong>KAV</strong> e.V. attraktive Sonderkonditionen.<br />

Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> oder online im Partnerbereich der<br />

<strong>KAV</strong> Website.<br />

Übernachtungen in Köln<br />

Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels<br />

an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro in Essen, jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung.<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Accor Gruppe,<br />

Hilton Hotels, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Hyatt Regency Köln und Courtyard Köln Hotel.<br />

Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich auf der <strong>KAV</strong> Webseite: www.koelner-anwaltverein.de/partner.


Seminare | 51<br />

Information zu den Seminaren<br />

fotolia.de/Rawpixel.com<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser <strong>Ausgabe</strong> des <strong>KAV</strong> Magazins das neue Seminarprogramm des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

vorstellen zu dürfen. Sie finden nachfolgend die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser <strong>Ausgabe</strong> geplanten<br />

Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und<br />

Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer <strong>KAV</strong> Onlinebuchungsplattform<br />

im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im <strong>KAV</strong> Magazin, <strong>Ausgabe</strong> 2/<strong>2020</strong>, erfolgt.<br />

Vereinsmitglieder profitieren bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern von den <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen.<br />

Jungmitglieder* des <strong>KAV</strong> genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei der Buchung einer unserer Fortbildungen. Alle<br />

Seminare, die in dieser <strong>Ausgabe</strong> beworben werden, sind über das im hinteren Teil dieses Magazins befindliche Anmeldeformular<br />

buchbar. Online können Sie Ihre Fortbildung unter www.kav-seminare.de buchen.<br />

Alternativ zur Formular- (welche Sie uns per Post, E-Mail oder Fax übermitteln können) bzw. Onlinebuchung besteht jederzeit die<br />

Möglichkeit einer individuellen E-Mail-Anmeldung. Senden Sie uns hierfür bitte Ihren Seminarwunsch sowie die personenbezogenen<br />

Daten inkl. Rechnungsadressaten an die nachfolgende E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de.<br />

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren neuen Veranstaltungen eine Vielzahl besonderer Fortbildungen bieten zu können.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt<br />

und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


52 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> |R<br />

Sie sind Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins und möchten Ihren<br />

Aufenthalt in der Domstadt Köln mit der Teilnahme an einer unserer<br />

Fortbildungsveranstaltungen verbinden?<br />

Wir helfen Ihnen dabei sehr gern!<br />

Der <strong>KAV</strong> | Reiseservice kümmert sich um Ihre Reisewünsche im Rahmen Ihrer <strong>KAV</strong> Seminarteilnahme!<br />

Fax: 0221/28 56 02 21 E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de<br />

See<br />

you in<br />

Cologne<br />

<strong>KAV</strong> | REISESERVICE<br />

Bitte wählen Sie Ihre Wunschfortbildung aus dem<br />

Seminarprogramm des <strong>KAV</strong> aus und lassen Sie uns<br />

folgende Informationen zukommen:<br />

Ab welcher Stadt soll Ihre Anreise erfolgen?<br />

Wünschen Sie eine Bahn- oder Fluganreise?<br />

Hotelkategorie (bitte Anzahl der gewünschten Sterne einfügen)<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

Kanzleiname<br />

Anschrift<br />

PLZ, Ort<br />

Land<br />

Telefon / Fax und E-Mail-Adresse<br />

Gewünschtes Seminar (bitte ID angeben)<br />

Anreisetermin<br />

inkl. Frühstück oder exkl. Frühstück<br />

Benötigen Sie ein Doppel- oder Einzelzimmer?<br />

Möchten Sie weitere Zimmer hinzufügen? Wenn ja, wie viele?<br />

Hiermit stimme ich der Weitergabe meiner Daten und Buchungswünsche<br />

zu und autorisiere den Kölner Anwaltverein e. V. in Kooperation<br />

mit seinem Reisepartner, dem TUI Reisebüro in Essen,<br />

die von mir gewünschten Reisedetails zu recherchieren und mir<br />

ein unverbindliches Angebot zukommen zu lassen.<br />

Die hiermit in Verbindung stehenden Daten dienen ausschließlich<br />

zur Bearbeitung meiner Reiseanfrage. Eine weitere Verwendung<br />

ist nicht gewünscht und weder vom Kölner Anwaltverein<br />

e. V. noch von seinem Reisepartner, dem TUI Reisebüro in Essen,<br />

vorgesehen.<br />

Abreisetermin<br />

Ort, Datum, Unterschrift


Live the French way<br />

Es gibt einfache Betten, und dann gibt es das Sofitel MyBed.<br />

Buchen Sie Ihren Aufenthalt unter sofitel-munich.com und entdecken<br />

Sie Münchens französische Seite im Herzen der Stadt.


54 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

adobe.com/pressmaster<br />

ARBEITSRECHT<br />

02.04.<strong>2020</strong> S. 63 | #MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers<br />

13.05.<strong>2020</strong> S. 65 | Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit der<br />

Beendigung von Arbeits-/Beschäftigungsverhältnissen<br />

19.06.<strong>2020</strong> S. 69 | Antragsstellung in der arbeitsgerichtlichen Praxis<br />

27.–28.11.<strong>2020</strong> S. 80 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

31.08.<strong>2020</strong> S. 71 | Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

14.05.<strong>2020</strong> S. 66 | Forum Bau- und Architektenrecht<br />

06.–07.11.<strong>2020</strong> S. 78 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht <strong>2020</strong><br />

ERBRECHT<br />

02.04.<strong>2020</strong> S. 61 | Aktuelle Rechtsprechung in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten<br />

22.04.<strong>2020</strong> S. 63 | Grundzüge der Teilungsversteigerung<br />

27.08.<strong>2020</strong> S. 70 | Aktuelle Zivil-Rechtsprechung im Erbrecht<br />

30.09.<strong>2020</strong> S. 76 | Aktuelle Rechtsprechung in NL-Sachen<br />

27.–28.11.<strong>2020</strong> S. 80 | 13. Rheinisches Erbrechtsforum<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 55<br />

FAMILIENRECHT<br />

16.06.<strong>2020</strong> S. 68 | <br />

Update Eheverträge<br />

11.–12.09.<strong>2020</strong> S. 72 | <br />

Herbstseminar im Familienrecht<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

04.09.<strong>2020</strong> S. 71 | 6. Kölner Syndikus-Rechtstag <strong>2020</strong><br />

11.–12.09.<strong>2020</strong> S. 72 | 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

17.06.<strong>2020</strong> S. 69 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

13.–14.11.<strong>2020</strong> S. 79 | Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

17.–18.09.<strong>2020</strong> S. 73 | 10. NRW IT-Rechtstag<br />

INTERNATIONALES WITSCHAFTSRECHT<br />

24.03.<strong>2020</strong> S. 59 | Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland<br />

25.–26.09.<strong>2020</strong> S. 75 | Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht<br />

JUNGE ANWÄLTE<br />

17.06.<strong>2020</strong> S. 69 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

KANZLEIMANAGEMENT<br />

18.09.<strong>2020</strong> S. 74 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />

MEDIZINRECHT<br />

02.10.<strong>2020</strong> S. 77 | Aktuelle Rechtsprechung aus dem Kranken- und Pflegeversicherungsrecht<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


56 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

MITARBEITERSEMINAR<br />

21.03.<strong>2020</strong> S. 58 | Mitarbeiter Crash-Kurs – Rechtsgrundlagen und Rechtsanwendung: die verschiedenen<br />

Rechtsgebiete<br />

24.03.<strong>2020</strong> S. 59 | Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland<br />

25.03.–16.12.<strong>2020</strong> S. 60 | <strong>KAV</strong> RefaRep<br />

09.05.<strong>2020</strong> S. 58 | Mitarbeiter Crash-Kurs – Vertragsarten und ihre Auswirkungen auf die Rechtsgebiete<br />

06.06.<strong>2020</strong> S. 58 | Mitarbeiter Crash-Kurs – RVG und WiSo<br />

18.09.<strong>2020</strong> S. 74 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />

26.09.<strong>2020</strong> S. 58 | Mitarbeiter Crash-Kurs – ZPO und ZV im Detail<br />

14.11.<strong>2020</strong> S. 58 | Mitarbeiter Crash-Kurs – Alles Rund um die Prüfungen – Notfallkoffer zum Bestehen<br />

12.12.<strong>2020</strong> S. 58 | Mitarbeiter Crash-Kurs – Geschäfts- und Leistungsprozesse: die Kanzlei und was dazugehört<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

28.05.<strong>2020</strong> S. 67 | Effektive Räumungsvollstreckung – Gibt es die Berliner Räumung im Rheinland?<br />

27.–28.11.<strong>2020</strong> S. 79 | Kölner Mietrechtstage <strong>2020</strong><br />

RVG UND KOSTENRECHT<br />

06.06.<strong>2020</strong> S. 58 | Mitarbeiter Crash-Kurs – RVG und WiSo<br />

SOZIALRECHT<br />

13.05.<strong>2020</strong> S. 65 | Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit der<br />

Beendigung von Arbeits-/Beschäftigungsverhältnissen<br />

02.10.<strong>2020</strong> S. 77 | Aktuelle Rechtsprechung aus dem Kranken- und Pflegeversicherungsrecht<br />

02.12.<strong>2020</strong> S. 81 | Highlights der Rechtsprechung des BSG und LSG<br />

SPORTRECHT<br />

28.05.<strong>2020</strong> S. 68 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

STEUERRECHT<br />

02.04.<strong>2020</strong> S. 61 | Aktuelle Rechtsprechung in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten<br />

14.05.<strong>2020</strong> S. 67 | Akteneinsicht bei der Finanzverwaltung in Steuersachen – DSGVO<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 57<br />

STRAFRECHT<br />

11.05.<strong>2020</strong> S. 64 | Beweisantragsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens<br />

SYNDIKUSANWÄLTE<br />

04.09.<strong>2020</strong> S. 71 | 6. Kölner Syndikus-Rechtstag <strong>2020</strong><br />

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />

27.–28.03.<strong>2020</strong> S. 61 | 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht <strong>2020</strong><br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

28.05.<strong>2020</strong> S. 68 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

18.–19.09.<strong>2020</strong> S. 74 | Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht <strong>2020</strong><br />

VERGABERECHT<br />

24.04.–25.04.<strong>2020</strong> S. 64 | 1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht<br />

VERKEHRSRECHT<br />

25.–26.09.<strong>2020</strong> S. 75 | <br />

Herbstseminar Verkehrsrecht <strong>2020</strong><br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

02.10.<strong>2020</strong> S. 77 | Aktuelle Rechtsprechung aus dem Kranken- und Pflegeversicherungsrecht<br />

30.–31.10.<strong>2020</strong> S. 77 | 11. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG<br />

24.03.<strong>2020</strong> S. 59 | Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland<br />

28.05.<strong>2020</strong> S. 67 | Effektive Räumungsvollstreckung – Gibt es die Berliner Räumung im Rheinland?<br />

31.08.<strong>2020</strong> S. 71 | Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung<br />

= 15 Std. FAO = Basic-Seminare


58 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

adobe.com/pressmaster<br />

MITARBEITERSEMINAR<br />

Mitarbeiter Crash-Kurse<br />

Erstmalig bietet der <strong>KAV</strong> in diesem Jahr Crash-Kurse für Kanzleimitarbeiter<br />

an. Neben Auszubildenden sind auch ausgelernte<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte, die ihr Wissen und ihre Fertigkeiten<br />

auffrischen bzw. vertiefen möchten, herzlich willkommen.<br />

Neben der Komplettbuchung an sechs Tagen haben Sie auch die<br />

Möglichkeit, die jeweiligen Crash-Kurse einzeln zu buchen.<br />

Wir freuen uns, Ihnen folgende Lerninhalte ankündigen zu können:<br />

Samstag, 21. März <strong>2020</strong><br />

Rechtsgrundlagen und Rechtsanwendung: die verschiedenen<br />

Rechtsgebiete<br />

Samstag, 09. Mai <strong>2020</strong><br />

Vertragsarten und ihre Auswirkungen auf die Rechtsgebiete<br />

Samstag, 06. Juni <strong>2020</strong><br />

RVG und WiSo<br />

Samstag, 26. September <strong>2020</strong><br />

ZPO und ZV im Detail<br />

Samstag, 14. November <strong>2020</strong><br />

Alles Rund um die Prüfungen – Notfallkoffer zum Bestehen<br />

Samstag, 12. Dezember <strong>2020</strong><br />

Geschäfts- und Leistungsprozesse: die Kanzlei und was<br />

dazugehört<br />

Die Lerninhalte sind angelehnt an den obligatorischen Prüfungsinhalt<br />

der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln und orientieren sich an den von der Kammer gestellten<br />

Originalklausuren.<br />

Der Dozent, Herr Kollege Andreas Biernath, geb. am 02.05.1984 in<br />

Köln, studierte zunächst Volkswirtschaftslehre in Bonn und daran<br />

anschließend Rechtswissenschaften in Köln. Nach Tätigkeiten im<br />

Management unter anderem als Qualitätsmanager eines internationalen<br />

Großkonzerns ist er seit Januar 2<strong>01</strong>8 als Rechtsanwalt zugelassen<br />

und seit Sommer 2<strong>01</strong>8 Sozius in einer Kanzlei in Bergisch<br />

Gladbach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

sowie im Baurecht. Seit 2<strong>01</strong>9 ist Herr Kollege<br />

Biernath zudem im Ausschuss der jungen Anwälte beim <strong>KAV</strong> tätig.<br />

Bereits während der Studienjahre war er als Dozent und Referent<br />

unterrichtend tätig.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 59<br />

REFERENT<br />

RA Andreas Biernath, Bergisch Gladbach<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Samstag, 21. März <strong>2020</strong>, 09.00–17.00 Uhr<br />

Samstag, 09. Mai <strong>2020</strong>, 09.00–17.00 Uhr<br />

Samstag, 06. Juni <strong>2020</strong>, 09.00–17.00 Uhr<br />

Samstag, 26. September <strong>2020</strong>, 09.00–17.00 Uhr<br />

Samstag, 14. November <strong>2020</strong>, 09.00–17.00 Uhr<br />

Samstag, 12. Dezember <strong>2020</strong>, 09.00–17.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (36 STD., FR.– SA.):<br />

Kostenbeitrag Mitarbeiter von Mitgliedern: € 660,00<br />

Kostenbeitrag Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 840,00<br />

Hinweis: Eine Ratenzahlung ist möglich.<br />

TEILBUCHUNGEN:<br />

Kostenbeitrag je Termin: Mitarbeiter von Mitgliedern: € 120,00<br />

Kostenbeitrag je Termin: Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 150,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG, MITARBEITERSEMINAR,<br />

INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT<br />

Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland<br />

Schneller und effektiver Zugriff auf das Schuldnervermögen in<br />

EU-Ländern<br />

• Wegfall des (umständlichen und formellen) gerichtlichen<br />

Exequatur-Verfahrens bereits vorhandener Titel<br />

• Europäischer Vollstreckungstitel (europäischer Mahnbescheid und<br />

Zahlungsbefehl)<br />

• Grenzüberschreitende Titulierung (Europäischer Zahlungsbefehl<br />

und deutsches „internationales” Mahnverfahren, Verfahrensablauf;<br />

Zuständigkeiten, Kosten und Gebühren)<br />

• Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung (effektiver und<br />

schneller Zugriff auf das Vermögen der Schuldner und Darstellung<br />

des Vollstreckungsrechts in einigen Nachbarstaaten)<br />

• Vereinfachte Europäische vorläufige Kontopfändung = neu seit<br />

2<strong>01</strong>7 (Gläubigerfreundliche Beschleunigung und Erleichterung der<br />

Vollstreckung aus deutschen Titeln ins europäische Ausland)<br />

• Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland<br />

• Förmliche Zustellung von Schriftstücken im Ausland<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis ZPO<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

REFERENT<br />

OGV a. D. Winfried Pesch, Siegburg<br />

Dienstag, 24. März <strong>2020</strong>, 16.00–19.15 Uhr<br />

ORT: Boutique 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 85,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 95,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 115,00<br />

KOSTENBEITRAG MITARBEITER:<br />

Geschäftsführender Rechtsanwalt Mitglied im <strong>KAV</strong>: € 95,00<br />

Geschäftsführender Rechtsanwalt Nichtmitglied im <strong>KAV</strong>: € 115,00*<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 3 Stunden erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):


60 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong><br />

RefaRep<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Jeweils Mittwoch,<br />

25. März <strong>2020</strong><br />

<strong>01</strong>. & 22. April <strong>2020</strong><br />

13. & 27. Mai <strong>2020</strong><br />

10. & 24. Juni <strong>2020</strong><br />

12. & 26. August <strong>2020</strong><br />

09. & 23. September <strong>2020</strong><br />

07. & 28. Oktober <strong>2020</strong>,<br />

04. & 18. November <strong>2020</strong>,<br />

02. & 16. Dezember <strong>2020</strong><br />

jeweils 15.30–17.30 Uhr<br />

ORT:<br />

LG Köln Raum 1403, Seite 86<br />

TEILNAHMEBEITRAG:<br />

Für Auszubildende und Rechtsanwaltsfachangestellte,<br />

deren geschäftsführende Rechtsanwälte Mitglied im<br />

Kölner Anwaltverein e. V. sind, ist die Teilnahme am<br />

<strong>KAV</strong> RefaRep kostenfrei.<br />

Eine Anmeldung zu den einzelnen Terminen ist aus<br />

Planungsgründen jedoch zwingend erforderlich.<br />

Für externe Auszubildende und Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

bieten wir die Teilnahme zu einer Teilnahmegebühr<br />

in Höhe von € 15,00 pro Termin an.<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG:<br />

2 Stunden<br />

ANMELDUNG:<br />

Eine Anmeldung ist ausschließlich über das separate<br />

Anmeldeformular auf Seite 97 möglich.<br />

HINWEIS:<br />

Bitte beachten Sie auch unsere Mitarbeiter Crash-<br />

Kurse ab Seite 69.<br />

NEUE<br />

SEMINAR-<br />

REIHE!<br />

Das <strong>KAV</strong> RefaRep richtet sich sowohl an<br />

Auszubildende, die während der Ausbildung<br />

an der ein oder anderen Stelle Vertiefungsbedarf<br />

haben und Wissenslücken schließen<br />

möchten, als auch an ehrgeizige Rechtsanwaltsfachangestellte,<br />

die ihre Kenntnisse<br />

wiederholen und vertiefen möchten. Das<br />

Repetitorium ist angelehnt an den obligatorischen<br />

Prüfungsinhalt der Zwischen- und<br />

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln und orientiert sich an den von der<br />

Kammer gestellten Originalklausuren.<br />

Inhaltlich wird zunächst ein Gefühl für das Gesetz vermittelt,<br />

sodass das Auffinden einschlägiger Regelungen gelingt.<br />

Hinzu kommen die Verfahrensspielregeln, die Umsetzung<br />

sowie die Anwendung auch in Sondergebieten. Wenn die<br />

Anspruchsgrundlage sodann gefunden und der Anspruch<br />

gegeben ist, wird die Geltendmachung – notfalls auch<br />

zwangsweise – erlernt. Am Schluss eines Mandats steht die<br />

korrekte Abrechnung. Last but not least werden die typischen<br />

Kanzleiprozesse behandelt, insbesondere der Ablauf einer<br />

geordneten Mandantenbetreuung vom ersten Telefonat bis<br />

zum Abschlussschreiben.<br />

Inhalt:<br />

• Handwerkszeug (die Arbeit mit dem Gesetz)<br />

• Zivilprozessordnung im Überblick<br />

• Rechtsbeziehungen am Beispiel des Kaufvertrages<br />

• Sachenrecht (Besitz ist nicht gleich Eigentum)<br />

• Familien- und Erbrecht (erst Sterben macht Erben!)<br />

• Handels- und Gesellschaftsrecht (Firma vs. Unternehmen)<br />

• Zwangsvollstreckung (ist mehr als Pfändung)<br />

• Vergütung und Kosten (Abrechnung nach RVG)<br />

• Kommunikation und Büroorganisation/Prozesse der Kanzlei<br />

• Mandantenbetreuung<br />

Der Dozent, Herr Kollege Andreas<br />

Biernath, geb. am 02.05.1984 in Köln,<br />

studierte zunächst Volkswirtschaftslehre<br />

in Bonn und daran anschließend<br />

Rechtswissenschaften in Köln. Nach<br />

Tätigkeiten im Management, unter<br />

anderem als Qualitätsmanager eines<br />

internationalen Großkonzerns, ist er seit Januar 2<strong>01</strong>8 als<br />

Rechtsanwalt zugelassen und seit Sommer 2<strong>01</strong>8 Sozius der<br />

Kanzlei Waniek & Partner mbB in Bergisch Gladbach. Seine<br />

Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

sowie im Baurecht. Seit 2<strong>01</strong>9 ist Herr Kollege<br />

Biernath zudem im Ausschuss der jungen Anwälte beim<br />

Kölner Anwaltverein tätig. Bereits während der Studienjahre<br />

war er als Dozent und Referent unterrichtend tätig.


Seminare | 61<br />

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />

2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

Nach der gelungenen Premiere im Jahr 2<strong>01</strong>9 freuen wir uns sehr,<br />

Ihnen auch <strong>2020</strong> unser 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung richtet sich<br />

an Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, die sich bereits<br />

frühzeitig im neuen Jahr in Ihrem Spezialgebiet fortbilden und die<br />

nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren möchten. Dieses<br />

Seminar ist jeweils als Sieben-, Acht- oder 15-Std.-Veranstaltung<br />

buchbar.<br />

Wir freuen uns sehr, Ihnen folgendes Programm ankündigen zu<br />

dürfen:<br />

Freitag, 27. März <strong>2020</strong><br />

„Der Luftbeförderungsvertag“<br />

RA Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, Bonn<br />

„Lieferfristüberschreitungen im Schienengüterverkehr –<br />

Haftung und Gestaltung“<br />

RA Klaus-Peter Langenkamp, Düsseldorf<br />

„Das Recht der Gefahrgutbeförderung“<br />

RA Detlef Neufang, Bonn<br />

Samstag, 28. März <strong>2020</strong><br />

„Zoll- und umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden<br />

Transaktionen“<br />

RAin Dr. Nathalie Harksen, Münster<br />

„Haftungsbegrenzungen, Verschuldensgrad und Mitverschulden“<br />

RA Armin Walther, Köln<br />

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns eventuelle Änderungen<br />

vorbehalten. Vielen Dank!<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 27. März <strong>2020</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. März <strong>2020</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

€ 395,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 440,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 490,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 ( 7 STD., FR.):<br />

€ 184,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 205,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 230,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

€ 211,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 260,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag, 28. März<br />

ERBRECHT, STEUERRECHT<br />

Aktuelle Rechtsprechung in erbschaftssteuerlichen<br />

Angelegenheiten<br />

Behandelt werden die aktuellen Entwicklungen in der erbschaftsund<br />

schenkungsteuerlichen Rechtsprechung zu materiellen<br />

Steuerfragen, etwa unter welchen Voraussetzungen Steuerbefreiungen<br />

gewährt werden. Auch für die Praxis wichtige verfahrensrechtliche<br />

Fragen, insbesondere welche Anzeige- und Erklärungspflichten<br />

zu erfüllen sind, sind immer wieder Gegenstand<br />

gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ergänzend wird ein Ausblick<br />

auf für die Beratungspraxis bedeutsame anhängige Verfahren<br />

gegeben. Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die für<br />

die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen unter Berücksichtigung<br />

anhängiger Verfahren im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht<br />

zu geben.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin<br />

für Steuerrecht und referiert seit Jahren zu erb- und steuerlichen<br />

Themen.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

REFERENTIN<br />

RAin Susanne Christ, Köln<br />

DATUM: Donnerstag, 02. April <strong>2020</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 –20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 80,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):


62 | Seminare<br />

NEU: <strong>KAV</strong> Inhouse Seminare<br />

Der Kölner Anwaltverein (<strong>KAV</strong>) begleitet Sie mit seinen<br />

maßgeschneiderten Inhouse-Seminaren bei der Fortbildung Ihrer<br />

Kolleginnen und Kollegen und stellt dabei Ihre kanzleiinternen<br />

Bedürfnisse in den Vordergrund!<br />

In sehr enger Abstimmung mit Ihnen erstellen wir in über<br />

28 Fachanwaltsgebieten individuelle Schulungskonzepte in<br />

verschiedenen Formaten. Profitieren Sie von unserer langjährigen<br />

Erfahrung im Bereich der juristischen Fortbildung<br />

und teilen Sie Ihre Wünsche und Anforderungen mit uns.<br />

Gerne erarbeiten wir für Sie und Ihre Kanzlei das passende<br />

Konzept zur internen Weiterbildung.<br />

Die Vorteile:<br />

• Schwerpunktgenaue Fortbildungen nach den Bedürfnissen<br />

der Kanzlei<br />

• Weiterbildung in den eigenen Kanzleiräumen<br />

• Fortbilden in kleinen Gruppen<br />

• Keine Anreise oder Übernachtungskosten<br />

Sie möchten Ihre Kanzleischulung gern andernorts ausrichten?<br />

Sehr gern organisieren wir Ihre externe Fortbildung, ob<br />

in Köln oder auch europaweit.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen für Fragen<br />

und Anregungen jederzeit sehr gern zur Verfügung.<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Tel.: 0221 28 56 02 -12<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Abteilung Fort- und Weiterbildung<br />

Sie interessieren sich für eine vom <strong>KAV</strong> geplante Fortbildung<br />

in Ihrer Kanzlei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie<br />

uns eine E-Mail mit Ihren Vorstellungen. Gern besprechen<br />

wir Ihre Anforderungen und Wünsche im Detail und erstellen<br />

Ihnen ein individuelles Angebot.<br />

Die Leistungen des <strong>KAV</strong> im Rahmen der Inhouse<br />

Seminare beinhalten:<br />

• Akquise von Referenten<br />

• Feinabstimmung im Vorfeld mit Referenten und<br />

Kanzleiorganisatoren<br />

• Anreise- und Unterbringungsplanung für externe<br />

Referenten<br />

• Abrechnungswesen<br />

• Beauftragung von Caterings<br />

• Anlieferung von Technik<br />

• Fortbildungsnachweise und Bescheinigungen


Seminare | 63<br />

ARBEITSRECHT<br />

#MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des<br />

Arbeitgebers<br />

Das Thema ist wahrlich nicht neu, hat aber durch #MeToo medial<br />

enorme Aufmerksamkeit erfahren: Sexuelle Belästigungen kommen<br />

auch im sozialen Umfeld „Arbeitsverhältnis“ vor und stellen<br />

Personalverantwortliche und die sie beratenden Rechtsanwälte vor<br />

einige Fragen: Wo endet eine harmlose Flirterei, wo beginnt die<br />

sexuelle Belästigung? Wie geht man mit mehr oder weniger konkreten<br />

Anschuldigungen um und findet angemessene Maßnahmen<br />

zwischen Opferschutz und Unschuldsvermutung? Anhand konkreter<br />

Beispiele sollen in diesem Seminar Lösungsansätze und Antworten<br />

vorgestellt werden.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Inga Leopold, ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.<br />

Sie ist bei einer großen Kanzlei in Bonn tätig und berät<br />

dort Unternehmen aller Größenordnungen, Vereine und Privatpersonen<br />

im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Bis Oktober 2<strong>01</strong>8<br />

war sie Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses für Arbeitsrecht.<br />

REFERENTIN<br />

RAin Inga Leopold, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 02. April <strong>2020</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 –20.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 50,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 80,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

ERBRECHT<br />

Grundzüge der Teilungsversteigerung<br />

Die Teilungsversteigerung – oder korrekt: die Zwangsversteigerung<br />

zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft – wird<br />

immer dann zum Thema, wenn eine gütliche Auseinandersetzung<br />

einer Eigentümergemeinschaft nicht möglich ist oder an den unterschiedlichen<br />

(Preis-) Vorstellungen der Miteigentümer scheitert.<br />

Die Veranstaltung richtet sich daher in erster Linie an Erbrechtler,<br />

deren Mandanten Miteigentümer einer Immobilie sind.<br />

Ausgehend von einer Erbengemeinschaft als Grundstückseigentümer<br />

sollen die Grundzüge des Verfahrens mit den daraus resultierenden<br />

Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Beteiligten<br />

erörtert werden.<br />

Beleuchtet werden sollen<br />

a. die Voraussetzungen der Teilungsversteigerung<br />

b. Verfahrensgang<br />

c. im Grundbuch eingetragene Belastungen und deren<br />

Auswirkungen auf das Versteigerungsverfahren<br />

d. Taktische Überlegungen<br />

• Vorbereitende Maßnahmen vor Antragstellung<br />

• Einflussnahme der Beteiligten durch geeignete und<br />

sinnvolle Verfahrensanträge<br />

Die Referentin, Frau Barbara Nußbaum, ist seit 1990 als Dipl.-<br />

Rechtspflegerin zunächst beim Amtsgericht Köln und seit 1991<br />

bei dem Amtsgericht Kerpen tätig.<br />

Seit 1992 – also schon 27 Jahre – bearbeitet sie hauptsächlich<br />

Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren. Ein<br />

kleinerer Teil ihrer Dienstgeschäfte besteht aus den Zwangsvollstreckungs-<br />

und Grundbuchsachen.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 22. April <strong>2020</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 –20.15 Uhr<br />

REFERENTIN<br />

Dipl.-Rechtspflegerin Barbara Nußbaum,<br />

Kerpen<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 150,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):


64 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

VERGABERECHT<br />

1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht<br />

Zum ersten Mal richtet der Kölner Anwaltverein das Frühjahrsseminar<br />

im Vergaberecht in Köln aus. Die Veranstaltung zeichnet sich<br />

durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Im<br />

Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit sieben,<br />

acht und 15 Vortragstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte<br />

beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten.<br />

Wir freuen uns, Ihnen folgendes Programm ankündigen zu dürfen:<br />

Freitag, 24. April <strong>2020</strong><br />

„Vergaberechtsnovelle 2<strong>01</strong>6 – 4 Jahre später: Herausforderungen<br />

in der Vergabepraxis“<br />

RAin Dr. Desiree Jung, Frechen<br />

„Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung bei der Eignung“<br />

RA Dr. Dominik R. Lück, Köln<br />

Samstag, 25. April <strong>2020</strong><br />

„Vergabe von IT-Dienstleistungen“<br />

Dr. Marc Pauka, BWI, Bonn<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 24. April <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 25. April <strong>2020</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

*Sa<br />

„Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung bei der Bauvergabe“<br />

RA Dr. Stefan Sieme, Münster<br />

STRAFRECHT<br />

Beweisantragsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des<br />

Strafverfahrens<br />

Gegenstand der Veranstaltung werden aktuelle Themen aus dem<br />

Bereich des Beweisantragsrechts sein. Ein Schwerpunkt soll bei<br />

der Frage liegen, welche Konsequenzen sich aus den jüngsten<br />

Gesetzesänderungen für die Verteidigung in der Hauptverhandlung<br />

und für die Revision ergeben. Durch das Gesetz zur Modernisierung<br />

des Strafverfahrens vom 10.12.2<strong>01</strong>9 (BGBl. 2<strong>01</strong>9 I, S. 2121) wurde<br />

erstmals eine Definition des Beweisantrages in das Gesetz aufgenommen.<br />

Völlig neu geregelt wurde ferner, welche Rechtsfolgen<br />

es hat, wenn ein Antrag nach Ansicht des Gerichts in Verschleppungsabsicht<br />

gestellt wurde. Gut zwei Jahre nach Einführung der<br />

Regelungen über die Fristsetzung in § 244 Abs. 6 StPO (Gesetz<br />

vom 17.08.2<strong>01</strong>7; BGBl. 2<strong>01</strong>7 I, S. 3202) wurden die Möglichkeiten<br />

zur Ablehnung von in der Hauptverhandlung gestellten Anträgen<br />

damit nochmals erweitert. Die jüngsten Gesetzesänderungen sind<br />

deshalb von erheblicher Bedeutung für die Praxis.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 65<br />

Der Referent, Herr Kollege Jürgen Pauly, ist Fachanwalt für<br />

Strafrecht. Er ist Partner in einer auf strafrechtliche Revisionen<br />

spezialisierten Kanzlei in Frankfurt am Main. Zu seinen weiteren<br />

Tätigkeitsschwerpunkten gehören Verfassungsbeschwerden,<br />

Wirtschaftsstrafrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht. Seine Veröffentlichungen<br />

betreffen insbesondere das Strafverfahrensrecht. Besonders<br />

ausgewiesen ist er als Autor der in mittlerweile 3. Auflage<br />

2<strong>01</strong>9 erschienenen Monographie: „Hamm/Pauly Beweisantragsrecht<br />

(Schriftenreihe Praxis der Strafverteidigung, Band 22)“.<br />

REFERENT<br />

RA Jürgen Pauly, Frankfurt<br />

ES LÄDT EIN: Strafrechtsausschuss<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Montag, 11. Mai <strong>2020</strong>, 18.00 –20.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 80,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 100,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

ARBEITSRECHT, SOZIALRECHT<br />

Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang<br />

mit der Beendigung von Arbeits-/Beschäftigungsverhältnissen<br />

Das Arbeitsrecht weist vielfältige Bezüge zum Sozialrecht auf.<br />

Das Seminar soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die<br />

vorwiegend im Arbeitsrecht tätig sind, die Verknüpfungen und<br />

Auswirkungen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und Prozesse<br />

auf das Sozialrecht darlegen und entsprechende Kenntnisse zu<br />

den wichtigsten sozialrechtlichen Fragestellungen vermitteln.<br />

Zugleich soll das Seminar Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten,<br />

die überwiegend im Sozialrecht tätig sind, für Rechtsfragen sensibilisieren,<br />

die sich an den Schnittstellen von Sozial- und Arbeitsrecht<br />

ergeben. Dadurch eine umfassende Beratung der Mandantschaft<br />

nicht nur in arbeitsrechtlicher, sondern auch in sozialrechtlicher<br />

Hinsicht, sondern auch strategisch kluges Handeln gerichtlich und<br />

außergerichtlich ermöglichen. Wegen der Komplexität des Themas<br />

beschränkt sich das Seminar auf Zusammenhänge mit der Beendigung<br />

von Arbeits-/Beschäftigungsverhältnissen.<br />

Frau Astrid Lente-Poertgen ist mit der Judikatur der vergangenen<br />

Jahre intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage,<br />

die Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf den aktuellen Stand zu<br />

bringen.<br />

Im Einzelnen:<br />

• Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen/ergänzende<br />

Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)<br />

• Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach dem SGB II<br />

• Gesetzlicher Anspruchsübergang nach § 115 SGB X<br />

• Pflichten des Arbeitsnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

• Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Eintritt einer Sperrzeit<br />

nach dem SGB III (Recht der Arbeitsförderung)<br />

• Voraussetzungen und Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld<br />

nach dem SGB III<br />

• Anrechnung von Abfindungen und Nachzahlungen aus dem<br />

Arbeitsverhältnis nach dem SGB III<br />

• Leistungsansprüche bei Wiedereingliederung ins Arbeitsleben<br />

• Grundzüge des Bezugs von Krankengeld<br />

• Auswirkungen des Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld,<br />

Arbeitslosengeld I und Grundsicherung für Arbeitssuchende auf<br />

die Altersrente<br />

„Tagesaktuelle” Entscheidungen werden selbstverständlich von der<br />

Referentin aufgenommen!<br />

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-<br />

Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit<br />

August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2<strong>01</strong>1 wurde sie<br />

dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 20<strong>01</strong><br />

war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst.<br />

Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit<br />

dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschließend gehörte<br />

sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung,<br />

Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht).<br />

Seit dem <strong>01</strong>.07.2<strong>01</strong>1 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit<br />

Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und des<br />

Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit an<br />

der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig<br />

bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen<br />

der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, des<br />

Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts sowie des<br />

allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts.


66 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

REFERENTIN<br />

Vors. Riin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Sozialrecht, Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Mittwoch, 13. Mai <strong>2020</strong>, 15.00 –20.30 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 170,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 200,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Forum Bau- und Architektenrecht<br />

Nach der positiven Resonanz im Jahr 2<strong>01</strong>9 freuen wir uns sehr,<br />

Ihnen auch im Jahr <strong>2020</strong> das Forum im Bau- und Architektenrecht<br />

ankündigen zu dürfen.<br />

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht referieren zu ausschließlich<br />

praxisbezogenen Themen und aktuellen Brennpunkten.<br />

Folgende Referenten werden jeweils eine Stunde referieren:<br />

„Aktuelle Rechtsprechung zur VOB/B – Schlägt das gesetzliche<br />

Leitbild des Bauvertragsrechts durch?”<br />

RA Dr. Andreas Bahner, Köln<br />

„Aktuelle Neuerungen der VOB/A sowie bei der Vergabe von<br />

Planungsleistungen“<br />

Norbert Portz, DStGB, Bonn<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 14. Mai <strong>2020</strong><br />

UHRZEIT: 15.00 –20.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 110,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 130,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 150,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

„Aktuelles zur HOAI”<br />

RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln<br />

„Besteller-Rechte beim Architektenvertrag – Haftung der Architekten<br />

und Ingenieure am Bau”<br />

RA Markus Koerentz, LL.M., Köln<br />

N.N.<br />

RA Dr. Oliver Kerpen, Köln<br />

Das noch fehlende Vortragsthema geben wir Ihnen zeitnah<br />

bekannt.


Seminare | 67<br />

STEUERRECHT<br />

Akteneinsicht bei der Finanzverwaltung in Steuersachen – DSGVO<br />

Bei der Finanzverwaltung noch nicht ganz angekommen ist die<br />

Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige bzw. sein Rechtsanwalt sich<br />

die Akte des Finanzamtes kostenfrei und vollständig und anlasslos<br />

zusenden lassen kann. Diese Grundidee der DSGVO ist eine, leider<br />

noch nicht durch Rechtsprechung untermauerte, Position, die der<br />

Vortragende darstellt. Die Position der Finanzverwaltung, Bereichsausnahme<br />

oder Einzelausnahme, wird derzeit noch geprägt durch<br />

Berufungen auf diffuse Vorschriften der Abgabenordnung und<br />

natürlich auf die BMF-Schreiben, zuletzt das vom 12.<strong>01</strong>.<strong>2020</strong>.<br />

Das Nebeneinander von verschiedenen Vorschriften für das Steuerverfahren<br />

sowie das Steuerstrafrechtsverfahren sowie die ohnehin<br />

bestehenden Einsichtsmöglichkeiten im finanzgerichtlichen Verfahren<br />

sowie die Entgegnungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung<br />

werden dargestellt und kommentiert.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Sebastian Korts, betreibt seit über<br />

20 Jahren eine auf Steuerrecht spezialisierte Kanzlei in Köln und<br />

verfügt u. a. über einen Abschluss als Master of International<br />

Taxation. Herr Kollege Dr. Sebastian Korts referiert u. a. bei der<br />

Ausbildung zum Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht<br />

das Fach Internationales Steuerrecht.<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Sebastian Korts, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Donnerstag, 14. Mai <strong>2020</strong>, 18.00–20.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 85,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 95,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 115,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG, MIET- UND WEG-RECHT<br />

Effektive Räumungsvollstreckung – Gibt es die Berliner Räumung<br />

im Rheinland?<br />

In dem zweistündigen Seminar stellt der Referent, Herr OGV Michael<br />

Sengenberger, die Besitzeinweisung gemäß § 885 a ZPO mit der<br />

Räumungsvollstreckung gemäß § 885 ZPO gegenüber.<br />

Herr OGV Michael Sengenberger ist seit 1985 als Gerichtsvollzieher<br />

tätig. Zuerst beim AG Köln und seit 1986 beim AG Brühl.<br />

Bis 2<strong>01</strong>7 war Herr OGV Sengenberger als nebenamtliche Lehrkraft<br />

in der Gerichtsvollzieherausbildung beim AZJ NRW tätig und<br />

unterstützt bis heute entsprechende Maßnahmen der Polizei und<br />

Staatsanwaltschaften in der Vermögensabschöpfung.<br />

REFERENT<br />

OGV Michael Sengenberger, Brühl<br />

ES LADEN EIN: Arbeitskreis ZPO, Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Donnerstag, 28. Mai <strong>2020</strong>, 18.00 –20.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 85,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 95,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 115,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):


68 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

SPORTRECHT, URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

Das Sportrecht erlangt in der Praxis eine immer größere Relevanz.<br />

Das Sportbusiness umfasst als Querschnittsmaterie viele verschiedene<br />

Rechtsgebiete und stellt dabei hohe Anforderungen an die<br />

rechtliche Beratung u. a. von Sportlern und Vereinen. Eine zentrale<br />

Rolle spielen dabei die Verwertungsrechte, bzw. die Wahrung<br />

und Durchsetzung von Verwertungsrechten im Sportbusiness. Die<br />

Veranstaltung gibt einen Überblick, welche verwertbaren Rechte zu<br />

beachten sind und wie diese Rechte bestmöglich geschützt und im<br />

Markt durchgesetzt werden können.<br />

Eine besondere Stellung im Sportbusiness nimmt der Bereich des<br />

eSports ein, der ebenfalls beleuchtet wird. Professionelle Wettkämpfe<br />

zwischen den Spielern faszinieren inzwischen ein weltweites<br />

Publikum und es werden Jahr für Jahr Preisgelder in Millionenhöhe<br />

ausgeschüttet. Die Besonderheiten dieser Branche sollen im<br />

Vergleich zu bestehenden Strukturen im Sportbusiness – wie die<br />

FIFA als Weltverband im Fußball – juristisch beleuchtet werden.<br />

Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., ist Partner der<br />

Medienrechtskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in<br />

Köln und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Trier<br />

und der Westfälischen Hochschule. Neben dem Medienrecht und<br />

dem Markenrecht ist er auf das Sportrecht spezialisiert und betreut<br />

dort sowohl Mandanten aus dem klassischen Sportbusiness als<br />

auch aus dem aufstrebenden Bereich des eSport.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Köln<br />

Donnerstag, 28. Mai <strong>2020</strong>, 14.00–19.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 130,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 170,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

FAMILIENRECHT<br />

Update Eheverträge<br />

Die Gestaltung von vorsorgenden Eheverträgen, Scheidungs- und<br />

Getrenntleben-Vereinbarungen gehört zu den attraktiven und<br />

anspruchsvollen Betätigungsfeldern im Familienrecht.<br />

Zugrunde liegen zumeist komplexe wirtschaftliche und rechtliche<br />

Fragen, die regelmäßig rein familienrechtliche Zusammenhänge<br />

überschreiten; als Beispiel mag der Unternehmer-Ehevertrag gelten.<br />

Zudem unterliegt dieser Bereich der Gestaltung den vielfältigen<br />

Anforderungen durch die Rechtsprechung und durch Änderungen<br />

der Gesetzeslage.<br />

In dem Seminar werden daher behandelt: ehevertragliche und<br />

scheidungsbezogene Klauseln unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Anforderungen durch die jüngere Rechtsprechung der Obergerichte<br />

und des BGH. Schwerpunkte bilden güterrechtliche<br />

und nebengüterrechtliche Fragen, Vereinbarungsvarianten zum<br />

nachehelichen Unterhalt, Getrenntlebenunterhalt und zum<br />

Versorgungsausgleich. Angesprochen werden zudem Aspekte der<br />

familienrechtlichen Gestaltung in Patchwork-Situationen sowie die<br />

mit dem Ehevertrag und der Scheidungsvereinbarung verbundenen<br />

Themen des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts.<br />

Der Referent, Herr Dr. Wolfang Reetz, arbeitete zunächst als wissenschaftlicher<br />

Assistent am Lehrstuhl für Europa- und Verwaltungsrecht<br />

an der Uni. Sein beruflicher Werdegang führte ihn u. a.<br />

als Geschäftsführer der Ländernotarkasse nach Leipzig. Seit 1999<br />

ist er als Notar in Köln tätig.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 69<br />

REFERENT<br />

Notar Dr. Wolfgang Reetz, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Familienrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Dienstag, 16. Juni <strong>2020</strong>, 17.00 –19.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 80,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 100,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE<br />

Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So<br />

werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen<br />

der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten<br />

gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains<br />

hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen<br />

aufgezeigt.<br />

Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger<br />

Rechtsanwalt. Er arbeitet seit 1999 mit den Tätigkeitsschwerpunkten<br />

Marken-, Wettbewerbs-, Internet-, Patent-, Geschmacksmustersowie<br />

Urheberrecht, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz<br />

und Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz.<br />

REFERENT<br />

RA Christian Weil, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz,<br />

Ausschuss Junge Anwälte<br />

DATUM: Mittwoch, 17. Juni <strong>2020</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 –19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1507, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 50,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 80,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

ARBEITSRECHT<br />

Antragstellung in der arbeitsgerichtlichen Praxis<br />

In wohl keinem anderen Rechtsgebiet sind derart viele Lebenssachverhalte<br />

Gegenstand von Verfahren wie im Arbeitsgerichtsverfahren.<br />

Aus diesem Grund sind eine Vielfalt von Anträgen praxisrelevant.<br />

Die besondere Bedeutung der Antragstellung ergibt sich<br />

u. a. daraus, dass mit dem Antrag der Streitgegenstand bestimmt<br />

wird.<br />

Der Vortrag wird auf die Grundlagen der Antragstellung sowie konkrete<br />

Anträge aus dem Urteilsverfahren eingehen, insbesondere<br />

den Beschäftigungs- sowie den Zahlungsantrag.<br />

Nach seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Preis<br />

war Herr Dr. Anno Hamacher in einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei<br />

im Bereich Arbeitsrecht tätig. Seit Juni 2000 ist Herr Dr. Hamacher<br />

in der Arbeitsgerichtsbarkeit NRW tätig und ist seit Juli 2<strong>01</strong>3 Direktor<br />

des Arbeitsgerichts in Solingen. Derzeit ist Herr Dr. Hamacher<br />

als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht<br />

abgeordnet.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


70 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Herr Dr. Anno Hamacher führt Schulungen und Vorträge für Richter<br />

und Rechtsanwälte durch und übernimmt regelmäßig den Vorsitz<br />

von Einigungsstellen.<br />

REFERENT<br />

Direktor des ArbG Solingen<br />

Dr. Anno Hamacher, derzeit wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter des BArbG<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 19. Juni <strong>2020</strong>, 17.00 –19.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 80,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 120,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

ERBRECHT<br />

Aktuelle Zivil-Rechtsprechung im Erbrecht<br />

In diesem 2,5-stündigen Seminar stellt die Referentin, Frau Kollegin<br />

Dr. Susanne Sachs, die aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht dar.<br />

Beleuchtet werden zum einen wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs<br />

aus den letzten zwei Jahren, zum anderen aber<br />

auch interessante Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus den<br />

letzten Monaten.<br />

Frau Kollegin Dr. Susanne Sachs wurde im Januar 2009 zur Anwaltschaft<br />

zugelassen und ist seit dem Jahr 2<strong>01</strong>2 Fachanwältin für<br />

Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Seit Januar 2<strong>01</strong>9 ist<br />

Frau Kollegin Dr. Susanne Sachs Partnerin in einer großen Kanzlei<br />

in Köln.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

REFERENTIN<br />

RAin Dr. Susanne Sachs, Köln<br />

Donnerstag, 27. August <strong>2020</strong>, 17.00 –19.30 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 120,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2,5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):


Seminare | 71<br />

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG, BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung<br />

In der zweistündigen Veranstaltung stellt der Referent, Herr Kollege<br />

Wolfgang Barchewitz, die praxisrelevanten Fragen der formellen<br />

und materiellen Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung dar.<br />

Diese spielen ganz besonders bei der in der Praxis wichtigsten<br />

Finanzierungsart – dem grundpfandrechtlich gesichertem Realkredit<br />

– eine wesentliche Rolle, da Titel für diese Vollstreckung ja in<br />

der Regel eine vollstreckbare Urkunde und nicht eine gerichtliche<br />

Entscheidung ist. Daraus ergeben sich wichtige Details, die beachtet<br />

werden müssen.<br />

Das Bankrecht sowie die Zwangsvollstreckung mit Schwerpunkt<br />

auf der Immobiliar-Zwangsvollstreckung sind ein Schwerpunkt der<br />

Berufstätigkeit des Referenten. Herr Kollege Wolfgang Barchewitz<br />

war zunächst als Justitiar einer großen Hypothekenbank – alsdann<br />

seit vielen Jahren als selbstständiger Anwalt tätig. Diese langjährige<br />

praktische Erfahrung ist die Grundlage der Darstellung, die<br />

weitgehend auf konkreten ausverhandelten Rechtstreiten beruht;<br />

Schwerpunkt sind die Klagen nach § 767 und § 771 ZPO.<br />

REFERENT<br />

RA Wolfgang Barchewitz, Köln<br />

ES LADEN EIN: Arbeitskreis ZPO, Ausschuss Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Montag, 31. August <strong>2020</strong>, 17.00 –19.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std.<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

SYNDIKUSANWÄLTE, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT<br />

6. Kölner Syndikus-Rechtstag <strong>2020</strong><br />

Save the Date<br />

Die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Rechtsanwaltskammer<br />

Köln, der Kölner Anwaltverein e. V. und der Bundesverband<br />

der Unternehmensjuristen laden zum 6. Kölner Syndikus-Rechtstag<br />

<strong>2020</strong> ein.<br />

Mit unserer gemeinsamen Veranstaltung bieten wir Ihnen neben<br />

Informationen insbesondere die Gelegenheit zum kollegialen Austausch<br />

auf regionaler Ebene. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmensjuristinnen<br />

und Unternehmensjuristen und behandelt<br />

Themen aus verschiedenen Bereichen des Unternehmensrechts.<br />

Die Referenten sowie die entsprechenden Themen lassen wir Sie<br />

schnellstmöglich wissen.<br />

Eine vorherige Anmeldung unter Angabe Ihres Namens und Ihrer<br />

Anschrift ist aus organisatorischen Gründen vonnöten.<br />

Bei der Teilnahme an dem jeweils fachlich passenden Vortrag wird<br />

je eine Stunde als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO (Handels-<br />

und Gesellschaftsrecht) anerkannt. Die hierfür vorgesehenen<br />

Teilnehmerlisten zur Dokumentation liegen am Eingang zum Vortragsraum<br />

bereit.<br />

Die Teilnahme ist kostenfrei.<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />

Ausschuss Syndikusanwälte, IHK Köln<br />

DATUM: Freitag, 04. September <strong>2020</strong><br />

UHRZEIT: 09.00 –17.00 Uhr<br />

ORT: IHK, Unter Sachsenhausen 10 –26<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):


72 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

FAMILIENRECHT<br />

Herbstseminar im Familienrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2020</strong> das Herbstseminar im Familienrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />

Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />

für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15<br />

FAO zu buchen.<br />

Es ist uns eine Freude, Ihnen folgendes Programm anbieten zu<br />

können:<br />

Freitag, 11. September <strong>2020</strong><br />

„Steuerrechtliche Problemstellungen im Familienrecht“<br />

RA Ralf Engels, Euskirchen<br />

„Pflegebedürftige Eltern“ – trotz Angehörigenentlastungsgesetz<br />

eine never ending story?“<br />

RAin Dr. Gudrun Doering-Striening, Essen<br />

Samstag, 12. September <strong>2020</strong><br />

„Die Vollstreckung familienrechtlicher Ansprüche in der Praxis“<br />

Dipl.-Rpfl. Peter Mock, AG Koblenz<br />

„Neueste Probleme des Güterrechts“<br />

Riin am OLG Kerstin Manderscheid, Düsseldorf<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Familienrecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 11. September <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 12. September <strong>2020</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 12. September<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 109,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

27.08.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>” zur Verfügung.<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

6. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen <strong>2020</strong> den 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

ankündigen zu dürfen. Erstmalig in diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit,<br />

diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden<br />

im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Wie gewohnt zeichnet sich<br />

die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Die entsprechenden Vortragsthemen und Referenten<br />

werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Eine Anmeldung ist ab<br />

sofort möglich.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 73<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 11. September <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 12. September <strong>2020</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Excelsior Hotel Ernst<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 475,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 530,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 500,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 530,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 590,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 220,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 245,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 235,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 270,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 255,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 285,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 265,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 285,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 320,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 189,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

30.07.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

10. NRW IT-Rechtstag<br />

Save the Date<br />

Zum 10. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft<br />

IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW<br />

IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />

rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend<br />

jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen<br />

der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit, sieben, acht und<br />

15 Vortragstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten<br />

Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Die Vortragsthemen<br />

sowie die Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt<br />

gegeben.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Informationstechnologierecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Donnerstag, 17. September <strong>2020</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Freitag, 18. September <strong>2020</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Freitag, den 18. September<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 185,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

02.08.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.


74 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

KANZLEIMANAGEMENT<br />

Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />

Nach den Erfolgen der letzten Jahre bietet der <strong>KAV</strong> erstmalig auch<br />

in der zweiten Jahreshälfte die beliebte Schulung "Der Telefonkontakt<br />

– Die Visitenkarte Ihres Hauses" unter der Leitung von Frau<br />

Gerhild Voigtländer an. Diese Schulung richtet sich in erster Linie an<br />

Kanzleimitarbeiter sowie Auszubildende. Es werden die Grundlagen<br />

der Kommunikation am Telefon erörtert und veranschaulicht.<br />

Hierbei werden folgende Punkte erarbeitet:<br />

• Grundlagen der Kommunikation am Telefon anwenden<br />

• Kundenorientiert und professionell telefonieren<br />

• Beherrschung des "Telefonknigges"<br />

• Selbstbewusstsein & Sicherheit im telefonischen Kundenkontakt<br />

Diese Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal 20<br />

Teilnehmern.<br />

Es ist uns eine Freude, Frau Gerhild Voigtländer als Referentin<br />

für dieses Seminar begrüßen zu können. Gemeinsam mit ihrer<br />

Geschäftspartnerin Christine Gericke leitet sie ein Unternehmen,<br />

welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen,<br />

unter anderem im Office-Bereich konzentriert.<br />

Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das<br />

Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten, die<br />

von Frau Voigtländer und ihren Kollegen in die jeweilige Materie<br />

eingeführt werden.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

REFERENTIN<br />

Gerhild Voigtländer, Bad Honnef<br />

Freitag, 18. September <strong>2020</strong>, 09.00 –16.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln Saal 1507, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON MITGLIEDERN: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON NICHTMITGLIEDERN: € 140,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht<br />

Save the Date<br />

Zum siebten Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht<br />

in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar<br />

an. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im<br />

Urheber- und Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit, sieben,<br />

acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser<br />

Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die<br />

jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung<br />

ist ab sofort möglich. Die Vortragsthemen und Referenten<br />

werden wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung stellen.<br />

Frühbucher: Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn<br />

bieten wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 18. September <strong>2020</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

Samstag, 19. September <strong>2020</strong>, 09.00–17.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 387,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 432,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 477,00 Nichtmitglied<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 75<br />

NORMALPREIS: € 430,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 480,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 530,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 207,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 230,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/€<br />

255,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 230,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 256,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/€<br />

283,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 180,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 202,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/€<br />

223,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 224,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 247,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 185,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

02.08.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

VERKEHRSRECHT<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2020</strong> das Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Beleuchtet werden wieder die<br />

aktuellen Themen im Verkehrsrecht. Wir bieten Ihnen wieder die<br />

Möglichkeit, sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des<br />

§ 15 FAO zu buchen. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.<br />

Die Themen und Referenten werden zeitnah bekannt gegeben.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Verkehrsrecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 25. September <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 26. September <strong>2020</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 26. September<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

20.08.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT<br />

1. Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht<br />

Save the Date<br />

Zum ersten Mal richtet der Kölner Anwaltverein das Herbstseminar<br />

im Internationalen Wirtschaftsrecht in Köln aus. Die Veranstaltung<br />

zeichnet sich durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die<br />

Möglichkeit, sieben, acht und 15 Vortragstunden im Sinne des<br />

§ 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen<br />

Teilbuchbarkeiten.Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Vorträge<br />

ankündigen zu können:<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


76 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

„Einführung in das UK-Übernahmerecht“<br />

RA Leonid Aleiner, Freiburg<br />

„Impulsvortrag zu aktuellen Themen zum UN Kaufrecht und<br />

Erläuterung am praktischen Fall“<br />

RA Adi Seffer, Frankfurt<br />

„Incoterms <strong>2020</strong> in internationalen Kaufverträgen“<br />

RA Prof. Dr. Burghard Piltz, Hamburg<br />

Weitere Vorträge teilen wir Ihnen zeitnah mit.<br />

Frühbucher: Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn<br />

bieten wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 25. September <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 26. September <strong>2020</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 26. September<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 119,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

10.09.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

ERBRECHT<br />

Aktuelle Rechtsprechung in NL-Sachen<br />

Die Teilnehmer sollen informiert werden über ausgewählte aktuelle<br />

Rechtsprechung der Obergerichte zum nachlassgerichtlichen<br />

Verfahren. Behandelt werden verfahrensrechtliche Entscheidungen<br />

• zum Erbscheinserteilungsverfahren,<br />

• zu den sonstigen nachlassgerichtlichen Verfahren,<br />

• zum Rechtsmittelzuges in nachlassgerichtlichen Verfahren sowie<br />

• zu den in den Nachlasssachen anfallenden gerichtlichen und<br />

außergerichtlichen Kosten.<br />

Der Vors. Richter, Herr Werner Sternal ist seit 1997 beim Oberlandesgericht<br />

Köln tätig und seit 1999 Mitglied des u. a. für Nachlasssachen<br />

zuständigen 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln.<br />

Daneben ist er als Dozent in der Richter- und Referendarfortbildung<br />

tätig. Herr Werner Sternal ist Mitherausgeber sowie Mitautor<br />

verschiedener Publikationen, u. a. des Kommentars von Keidel zum<br />

FamFG sowie der „Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FGPrax).<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

REFERENT<br />

Vors. Ri am OLG Köln Werner Sternal<br />

DATUM: Mittwoch, 30. September <strong>2020</strong><br />

UHRZEIT: 17.00–20.15 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 80,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):


Seminare | 77<br />

SOZIALRECHT, VERSICHERUNGSRECHT, MEDIZINRECHT<br />

Aktuelle Rechtsprechung aus dem Kranken- und Pflegeversicherungsrecht<br />

Das Seminar behandelt die für die Praxis zentralen Entscheidungen<br />

des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte des letzten<br />

Jahres auf dem Gebiet der Kranken- und Pflegeversicherung und<br />

stellt Bezüge zu relevanten Gesetzesänderungen her.<br />

Die Referentin, Frau Stefanie Hupertz, ist (nach wirtschaftsberatender<br />

Tätigkeit als Anwältin) seit 2007 Richterin der nordrheinwestfälischen<br />

Sozialgerichtsbarkeit und seit 2<strong>01</strong>3 Richterin am<br />

Landessozialgericht in Essen mit Tätigkeit in dem mit Kranken- und<br />

Pflegeversicherung befassten 5. Senat.<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Sozialrecht, Ausschuss Medizinrecht,<br />

Ausschuss Versicherungsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 02. Oktober <strong>2020</strong>, 14.00–18.15 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 125,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 135,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 155,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

REFERENTIN<br />

Riin am LSG NRW Stefanie Hupertz, Essen<br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

11. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgendes Programm anbieten zu<br />

können:<br />

Freitag, 30. Oktober <strong>2020</strong><br />

„Unfallversicherung“<br />

RA Arno Schubach, Frankfurt<br />

„Aktuelle Rechtsprechung zur Sachversicherung“<br />

RA und Ri am OLG a. D. Dirk Halbach, Bonn<br />

„Versicherungsrechtliche Besonderheiten in der WEG/Mieterregressverzicht“<br />

RA Thorsten Siegel, Köln<br />

Samstag, 31. Oktober <strong>2020</strong><br />

N.N.<br />

„Die vorvertragliche Anzeigeobliegenheit“<br />

Ri am OLG Sascha Piontek, Hamm<br />

„Transportversicherungsrecht“<br />

RA Jens Hinrich Weber, Leichlingen<br />

Die noch fehlenden Referenten geben wir Ihnen zeitnah bekannt.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Versicherungsrecht<br />

DATUM & UHRZEIT: Freitag, 30. Oktober <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 31. Oktober <strong>2020</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


78 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 31. Oktober<br />

Ein Abrufkontingent an Hotelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 163,00 zur Einzelbelegung und € 190,00 als Doppelzimmer<br />

pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum 27.09.<strong>2020</strong> unter<br />

Nennung des Stichwortes „Kölner Anwaltverein“ zur Verfügung.<br />

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2020</strong> die Jahresendveranstaltung im<br />

Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt<br />

zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und<br />

interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese<br />

Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne<br />

des § 15 FAO zu buchen.<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Inhalte ankündigen zu<br />

können:<br />

Freitag, 06. November <strong>2020</strong><br />

„Die Fortgeltung der HOAI“<br />

RA Dr. Matthias Orlowski, Düsseldorf<br />

„Normen im gerichtlichen Verfahren“<br />

SV Andreas Gieß, Wiesbaden<br />

„Mängel und Schäden in der Baupraxis“<br />

SV Andreas Gieß, Wiesbaden<br />

„Aktuelles aus dem Bauvergaberecht“<br />

RAin Dr. Desiree Jung, Frechen<br />

Samstag. 07. November <strong>2020</strong><br />

„WEG <strong>2020</strong>“<br />

Ri am OLG Wolfgang Dötsch, Köln<br />

„Praktische Tipps zum Prozessrecht“<br />

Ri am OLG Wolfgang Dötsch, Köln<br />

N.N.<br />

RA Dr. Mirko Ehrich, Köln<br />

„Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen –<br />

aktuelle Entwicklungen“<br />

Norbert Portz, DStGB, Bonn<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn<br />

bieten wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

DATUM & UHRZEIT: Freitag, 06. November <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 07. November <strong>2020</strong> 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 07. November<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 99,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

22.10.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

Das noch fehlende Vortragsthema geben wir zeitnah bekannt.


Seminare | 79<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Save the Date<br />

Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 13.–14. November<br />

<strong>2020</strong> im NH Collection Köln Mediapark statt. Es behandelt<br />

aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes<br />

und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich<br />

auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen<br />

oder Kollegen. Die Teilnehmer erhalten wieder die Möglichkeit,<br />

sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im<br />

Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu<br />

auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort<br />

möglich. Die entsprechenden Vortragsthemen und Referenten<br />

werden wir Ihnen zeitnah bekannt geben.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

DATUM & UHRZEIT: 13. November <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 14. November <strong>2020</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 14. November<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 119,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

30.10.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>" zur Verfügung.<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2020</strong><br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2020</strong> die Kölner Mietrechtstage ankündigen<br />

zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung<br />

durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie<br />

haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht<br />

oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die<br />

entsprechenden Vortragsthemen und Referenten geben wir Ihnen<br />

zeitnah bekannt.<br />

Frühbucher: Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn<br />

bieten wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

DATUM & UHRZEIT: Freitag, 27. November <strong>2020</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. November <strong>2020</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 28. November<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

15.10.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.


80 | Seminare<br />

ARBEITSRECHT<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2020</strong> die Jahresendveranstaltung im<br />

Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich<br />

die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />

für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu<br />

buchen. Es ist uns eine Freude, Ihnen bereits folgendes Programm<br />

anbieten zu können:<br />

„Aktuelle Fragen des Kündigungsschutzes – Anträge, Beweismittel,<br />

Kündigungsgründe“<br />

Ri am BAG Dr. Sebastian Roloff, Erfurt<br />

Weitere Vortragsthemen und Referenten geben wir Ihnen zeitnah<br />

bekannt.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM & UHRZEIT: Freitag, 27. November <strong>2020</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. November <strong>2020</strong> 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 88<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 28. November<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 119,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

13.11.<strong>2020</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

ERBRECHT<br />

13. Rheinisches Erbrechtsforum<br />

Mit dem Rheinischen Erbrechtsforum bietet die DeutscheAnwalt-<br />

Akademie in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e. V.<br />

eine Plattform für den fachlichen Austausch unter Anwältinnen<br />

und Anwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und<br />

Steuerberatern, Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen<br />

und Rechtspflegern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern<br />

zu erbrechtlichen Fragestellungen.<br />

Was sind die Schwerpunkte?<br />

• Die Immobilie im Pflichtteilsergänzungsrecht und in der Vermächtniskürzung<br />

• Verkehrswertgutachten lesen und verstehen<br />

• Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht<br />

• Neues aus dem Erbschaftsteuerrecht<br />

• Aktuelle Entwicklungen im Verhältnis von Sozialrecht zum<br />

Erbrecht<br />

• Der deutsch-österreichische Erbfall<br />

• Sittenwidrige Rechtsgeschäfte im Erbrecht<br />

Den aktuellen Stand des Programmes finden Sie immer unter<br />

www.anwaltakademie.de.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 81<br />

Wissenschaftliche Leitung:<br />

Vors. Ri am LG a. D. Walter Krug, Stuttgart<br />

Moderation:<br />

RAin Dr. Annette Wittmütz, Köln<br />

ES LADEN EIN: <strong>KAV</strong>, DeutscheAnwaltAkademie<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 27. November <strong>2020</strong>, 9.30 Uhr<br />

Samstag, 28. November <strong>2020</strong>, 13.15 Uhr<br />

ORT: Leonardo Royal – Am Stadtwald, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG:<br />

RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen<br />

bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen € 395,00 (zzgl.<br />

gesetzl. USt.)<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIEDER <strong>KAV</strong>: € 475,00 (zzgl. gesetzl. USt.)<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIEDER: € 535,00 (zzgl. gesetzl. USt.)<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum zum<br />

Preis von € 107,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

30.10.<strong>2020</strong> zur Verfügung, Leonardo Royal, Telefon: 0221 -46 760.<br />

HINWEIS:<br />

Wir bieten am Vortag ein Seminar zum Thema „Auskunfts- und<br />

Informationsansprüche im Erb- und Pflichtteilsrecht“ an.<br />

Damit können Sie fünf zusätzliche Vortragsstunden besuchen und<br />

erfüllen an beiden Tagen die komplette Fortbildungspflicht von<br />

15 Vortragsstunden.<br />

Für die Buchung Ihrer Teilnahme nutzen Sie bitte ausschließlich das<br />

unter www.kav-seminare.de hinterlegte Anmeldeformular (siehe<br />

weitere Informationen).<br />

Vertragspartner dieser Veranstaltung ist die<br />

DeutscheAnwaltAkademie (DAA).<br />

SOZIALRECHT<br />

Highlights der Rechtsprechung des BSG und LSG<br />

Das Seminar – welches bereits mehrfach mit großem Erfolg<br />

durchgeführt wurde – wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />

der Rechtsprechung – über alle Fachgebiete einschließlich des<br />

Verfahrensrechts – befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid<br />

Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin<br />

des Landessozialgerichts mit der Judikatur des vergangenen Jahres<br />

naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der<br />

Lage, alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen<br />

Stand zu bringen.<br />

Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen ist<br />

seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998<br />

beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2<strong>01</strong>1 wurde sie dann zur<br />

Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 20<strong>01</strong> war sie<br />

mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst.<br />

Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit<br />

dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschließend gehörte<br />

sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung,<br />

Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht).<br />

Seit dem <strong>01</strong>.07.2<strong>01</strong>1 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit<br />

Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und des<br />

Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit an<br />

der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig<br />

bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen<br />

der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, des<br />

Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts sowie des<br />

allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

REFERENTIN<br />

Vors. Riin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

Mittwoch, 02. Dezember <strong>2020</strong>, 15.00 –20.30 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 88<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 155,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 165,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 185,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 50):


82 | Seminare<br />

Frühjahrs,- Herbst- und<br />

Jahresendveranstaltungen <strong>2020</strong> (7, 8 oder 15 Std. FAO*)<br />

Im Rahmen unserer angebotenen Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden<br />

nach § 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung (7 oder 8 Std.) sowie<br />

als Komplettbuchung angeboten. Alle 15 Std. FAO Veranstaltungen des Jahres <strong>2020</strong> sind online unter www.kav-seminare.de buchbar.<br />

2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 27.–28. März <strong>2020</strong><br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

NEU!<br />

1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht 24.–25. April <strong>2020</strong><br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

NEU!<br />

Herbstseminar im Familienrecht 11.–12. September <strong>2020</strong><br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

15 STD. FAO: 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag 11.–12. September <strong>2020</strong><br />

Excelsior Hotel Ernst<br />

10. NRW IT-Rechtstag 17.–18. September <strong>2020</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 18.–19. September <strong>2020</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht 25.–26. September <strong>2020</strong><br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

NEU!<br />

Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht 25.–26. September <strong>2020</strong><br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

11. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> 30.–31. Oktober <strong>2020</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 06.–07. November <strong>2020</strong><br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 13.–14. November <strong>2020</strong><br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2020</strong> 27.–28. November <strong>2020</strong><br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 27.–28. November <strong>2020</strong><br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und umfassen alle<br />

Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschreibung), Getränke im Tagungsraum,<br />

kostenfreies WLAN, etc.<br />

Early-Bird: Bis zu vier Monate vor Veranstaltungstermin sichern Sie sich im Rahmen der Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen den <strong>KAV</strong><br />

Frühbucherrabatt. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte den Seminarausschreibungen.<br />

Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in den Seminarausschreibungen dieser <strong>Ausgabe</strong> und auf<br />

der Online-Buchungsplattform www.kav-seminare.de. Bitte beachten Sie die Preisstruktur für <strong>KAV</strong> Mitglieder, <strong>KAV</strong> Jungmitglieder und Nichtmitglieder.


ONE&ONLY REETHI RAH MALDIVES<br />

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LIFESTYLE AUF DEN MALEDIVEN<br />

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und hohe „privacy“ einer der wichtigsten<br />

Trümpfe. Zwölf blütenweiße Sandstrände,<br />

reetgedeckte Villen und fantastische Ausblicke<br />

über den Ozean empfangen das illustre Publikum<br />

und das schätzt die Abgeschiedenheit der<br />

großzügigen und liebevoll designten Villen, von<br />

denen jede über einen privaten Sandstrand oder<br />

ein eigenes Deck über dem klaren Wasser der<br />

Lagune verfügt. Das mehrfach ausgezeichnete<br />

Lifestyle Resort überzeugt aber nicht nur mit<br />

Glamour und internationalem Chic, sondern<br />

auch mit vielen Aktivitäten.<br />

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(gültig im Reisezeitraum 08.05. – 17.12.20)<br />

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84 | Seminare<br />

Fachanwaltslehrgänge <strong>2020</strong><br />

in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln<br />

Seit dem Jahr 2<strong>01</strong>5 bieten Ihr Kölner Anwaltverein e. V. und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse in<br />

verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Institutionen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt, um den Vereinsmitgliedern<br />

des <strong>KAV</strong> sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich<br />

der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.<br />

Kurse <strong>2020</strong>*<br />

60. Fachanwaltslehrgang Strafrecht<br />

(24. September <strong>2020</strong> bis 12. Dezember <strong>2020</strong>)<br />

The New Yorker Hotel<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen<br />

sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich.<br />

75. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht<br />

(12. November <strong>2020</strong> bis 06. März 2021)<br />

Azimut Hotel Cologne<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen<br />

sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich.<br />

44. Fachanwaltslehrgang Erbrecht<br />

(08. Oktober <strong>2020</strong> bis 06. Februar 2021)<br />

Park Consul Hotel<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 2.050,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.365,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen,<br />

Ratenzahlung ist möglich.<br />

19. Fachanwaltslehrgang Urheber- und<br />

Medienrecht<br />

(08. Oktober <strong>2020</strong> bis 06. Februar 2021)<br />

H+ Hotel Köln Hürth<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 2.135,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.515,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

* keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)<br />

Profitieren Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied von den günstigsten<br />

Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die<br />

DeutscheAnwaltAkademie.<br />

Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter<br />

www.kav-seminare.de.<br />

In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten,<br />

Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes<br />

Anmeldeformular. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses<br />

Formular für Ihre Kursanmeldung, um sicherzustellen, dass Sie den<br />

günstigsten Teilnahmebeitrag buchen können.<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die<br />

DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur<br />

Verfügung.<br />

Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen,<br />

Ratenzahlung ist möglich.


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i Wussten Sie schon, … i<br />

... dass sich <strong>KAV</strong>-Mitglieder auch ganz ohne Reisekosten fortbilden können?<br />

Zahlreiche Online-Seminare finden Sie in folgenden Rechtsgebieten:<br />

• Arbeitsrecht<br />

• Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

• Bau- und Architektenrecht<br />

• Erbrecht<br />

• Familienrecht<br />

• Gewerblicher Rechtsschutz<br />

• Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

• Insolvenzrecht<br />

• IT-Recht<br />

• Medizinrecht/Arzthaftungsrecht<br />

Ausführliche Informationen unter<br />

www.kav-seminare.de<br />

• Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

• Migrationsrecht<br />

• Sozialrecht<br />

• Steuerrecht<br />

• Strafrecht<br />

• Urheber- und Medienrecht<br />

• Vergaberecht<br />

• Verkehrsrecht<br />

• Versicherungsrecht<br />

• Verwaltungsrecht<br />

jeweils<br />

2,5 Stunden<br />

nach § 15 FAO<br />

Ein Angebot der DeutschenAnwaltAkademie


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Was anwalt.de-Kunden wollen: neue<br />

Mandanten und positive Bewertungen<br />

Wie zufrieden sind anwalt.de-Kunden mit anwalt.de? Wie nutzen sie die<br />

Plattform und was ist ihnen besonders wichtig? Die wichtigsten Ergebnisse<br />

der Kundenumfrage 2<strong>01</strong>9 im Überblick:<br />

„Wie zufrieden sind Sie mit<br />

anwalt.de?“<br />

Über 90 % der anwalt.de-Kunden sind zufrieden oder sehr zufrieden.<br />

„Toller Service! Ich bin seit mehreren Jahren Kunde der Internet-Plattform<br />

anwalt.de und mit der Leistung sehr zufrieden.“<br />

64,33 %<br />

25,80 %<br />

8,60 %<br />

1,27 %<br />

Rechtsanwältin Jennifer Rduch, Essen<br />

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Mandantengewinnung. Auch bei Google & Co. werde ich mit meinem<br />

anwalt.de-Profil sehr gut gefunden und erhalte darüber stetig Anfragen.“<br />

37,58 %<br />

57,64 %<br />

3,82 %<br />

0,96 %<br />

Rechtsanwältin Annett Sterrer, Berlin<br />

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mit Bewertungen positiv<br />

wahrgenommen zu werden.“<br />

anwalt.de-Kunden ist es wichtig, durch Bewertungen<br />

positiv wahrgenommen zu werden.<br />

„Bewertungen sind wichtig für potenzielle Mandanten. Dadurch erhalte ich<br />

bis heute regelmäßig neue Mandate über anwalt.de.“<br />

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28,34 %<br />

9,24 %<br />

1,91 %<br />

Rechtsanwalt Roosbeh Karimi, Berlin<br />

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0911 81515-0


88 | Seminare<br />

Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

Die Vortragsveranstaltungen des Kölner Anwaltverein e. V. werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt.<br />

In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor<br />

Ort begrüßen zu dürfen!<br />

Neptunbad<br />

Neptunplatz 1, 50823 Köln<br />

Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über<br />

eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der<br />

Tiefgarage.<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Helenenstr. 14, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel<br />

verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />

Alternativ befindet sich das Parkhaus<br />

des Lindner City Plaza Hotels auf der<br />

Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstr. 76 – 80, 50668 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />

Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein<br />

Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur<br />

Hotelgarage (Selbstzahler).<br />

NH Collection Köln Mediapark<br />

Im Mediapark 8 b, 50670 Köln<br />

Parkhinweis: Die kostenpflichtige Tiefgarage<br />

des Mediaparks befindet sich in unmittelbarer<br />

Nähe. Sonderpreise Parken € 11,00<br />

pro Tag.<br />

Lindner Hotel City Plaza<br />

Magnusstr. 20, 50672 Köln<br />

Parkhinweis: Eine kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage mit Zugang zum Hotel<br />

befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.<br />

Hyatt Regency Köln Hotel<br />

Kennedy-Ufer 2 a, 50679 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel verfügt<br />

über eigene Parkplätze (Selbstzahler),<br />

sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze<br />

in der Tiefgarage sind vorhanden.<br />

MGallery Hotel Mondial<br />

am Dom Cologne<br />

Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

Parkebene (Selbstzahler), Pkw-Aufzug auf<br />

der Rückseite des Hauses. Alternativ befindet<br />

sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin<br />

(Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.<br />

The Midtown Hotel<br />

Kaiser-Wilhelm-Ring 48, 50672 Köln<br />

Eine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage<br />

befindet sich direkt vor dem Hotel.<br />

Landgericht Köln<br />

Luxemburger Str. 1<strong>01</strong>, 50939 Köln<br />

Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der<br />

Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem<br />

Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis<br />

20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach<br />

dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten<br />

geschlossen.<br />

Steigenberger Hotel<br />

Habsburgerring 9 – 13, 50674 Köln<br />

Parkhinweis: Die kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage am Rudolfplatz befindet sich in<br />

unmittelbarer Nähe.<br />

Boutique Hotel 026 Köln St. Michael<br />

(Ehemaliges Hopper)<br />

Brüsseler Str. 26, 50674 Köln<br />

Das Boutique Hotel 026 verfügt über wenige<br />

Parkplätze im Innenhof. Fußläufig sowie in<br />

der hauseigenen Tiefgarage (Selbstzahler)<br />

befinden sich weitere Parkplätze.


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Abrechenbare Zeit<br />

sofort erfassen, Aufgaben<br />

schneller delegieren


90 | Annoncen<br />

Annoncen<br />

Rechtsanwältinnen/<br />

Rechtsanwälte<br />

LEINEN & DERICHS Anwaltsozietät<br />

ist eine wirtschaftsrechtlich<br />

ausgerichtete, bundesweit<br />

tätige Anwaltskanzlei mit rund<br />

12 Berufsträgern. Wir beraten<br />

Unternehmen zu nationalen als<br />

auch internationalen Fragen.<br />

Wir sind hochspezialisiert, sind<br />

wissenschaftlich u. in Gesetzgebungsverfahren<br />

tätig sowie gern<br />

gesehene Referenten/Autoren.<br />

Wir streben eine Spitzenposition<br />

in der wirtschaftsrechtlichen<br />

Beratung an. Deshalb bauen wir<br />

bestehende u. weitere Fachbereiche<br />

aus u. suchen für das<br />

ArbeitsR in Köln eine(n) RAin/RA<br />

(w/m/d), od. ein arbeitsrechtliches<br />

Team als Quereinsteiger. Sie<br />

sind unternehmerisch geprägt,<br />

verfügen über einen eigenen<br />

Mandantenstamm bzw. enge<br />

Mandantenkontakte (Business<br />

Case ab € 150.000,00 Nettoumsatz),<br />

wollen aber in einem Team<br />

arbeiten. Sie sind FA für ArbeitsR<br />

od. beabsichtigen den Fachanwaltstitel<br />

zu erwerben. Sie haben<br />

konkrete Vorstellungen, wie Sie<br />

ein arbeitsrechtliches Dezernat<br />

gestalten wollen. Akquisition<br />

betrachten Sie als eine Chance u.<br />

nicht als notwendiges Übel. Wenn<br />

Sie sich angesprochen fühlen<br />

sollten wir uns kennenlernen.<br />

Anfragen an:<br />

LEINEN & DERICHS Anwaltsozietät,<br />

Herrn RA Dr. Bernd Westphal,<br />

Persönlich/Vertraulich, Clever<br />

Str. 16, 50668 Köln,<br />

E-Mail: bernd.westphal@leinenderichs.de<br />

LEINEN & DERICHS Anwaltsozietät<br />

ist eine wirtschaftsrechtlich<br />

ausgerichtete, bundesweit<br />

tätige Anwaltskanzlei mit rund<br />

12 Berufsträgern. Wir beraten<br />

Unternehmen zu nationalen als<br />

auch internationalen Fragen.<br />

Einen Schwerpunkt unserer<br />

Tätigkeit haben wir im Bau-,<br />

Architekten- u. ImmobilienR mit<br />

jährlich ca. 600 neuen Mandaten<br />

aus einem breit gefächerten<br />

Mandantenportfolio gesetzt. Wir<br />

begleiten unsere Mandanten bei<br />

ihren Bauvorhaben punktuell od.<br />

fortlaufend bis zur Vertretung<br />

vor Gericht. Dies setzt sich im<br />

Betrieb der Immobilien (Assetu.<br />

Facilitymanagement) u. bei<br />

der Veräußerung der Objekte<br />

(z. B. Share- od. Asset-Deal) fort.<br />

Wir sind hochspezialisiert, sind<br />

wissenschaftlich u. in Gesetzgebungsverfahren<br />

tätig sowie gern<br />

gesehene Referenten/Autoren.<br />

Wir streben eine Spitzenposition<br />

in der bau- u. immobilienrechtlichen<br />

Beratung an, weshalb<br />

wir uns auch über die Auszeichnung<br />

in der FOCUS Anwaltsliste<br />

2<strong>01</strong>8/2<strong>01</strong>9 sehr gefreut haben.<br />

Für unser ständig wachsendes<br />

bau- u. immobilienrechtliches<br />

Dezernat (mit 5 Berufsträgern) suchen<br />

wir in Köln zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt eine(n) RAin/RA<br />

(w/m/d), als Berufsanfänger(in),<br />

mit erster Berufserfahrung od.<br />

auch als Quereinsteiger mit erstem<br />

eigenem Mandantenstamm<br />

bzw. engen Mandantenkontakten.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.<br />

Anfragen an:<br />

LEINEN & DERICHS Anwaltsozietät.<br />

Herrn RA Andreas Schmidt.<br />

Persönlich/Vertraulich,<br />

Clever Str. 16, 50668 Köln,<br />

E-Mail: andreas.schmidt@leinenderichs.de<br />

RA (m/w/d) gerne auch Berufsanfänger,<br />

auf Basis freier<br />

Mitarbeit für die Rechtsgebiete<br />

ImmobilienR (bevorzugt Miet- u.<br />

WEG-R sowie MaklerR), Allgemeines<br />

ZivilR u. ArbeitsR gesucht.<br />

Angestrebt wird eine zumindest<br />

mittelfristige, möglichst langfristige<br />

Zusammenarbeit. Von Vorteil,<br />

nicht jedoch zwingend, wäre eine<br />

irgendwie geartete Anbindung<br />

an unsere seit über 20 Jahren<br />

bestehende Bürogemeinschaft<br />

im Herzen u. über den Dächern<br />

von Köln.<br />

Anfragen an:<br />

RA Prof. Dr. Stark,<br />

Tel.; 0221/272470, od.<br />

mobil: <strong>01</strong>77/3579357<br />

Wir sind eine vorwiegend zivilrechtlich<br />

ausgerichtete Sozietät in<br />

repräsentativer Lage der Kölner<br />

Innenstadt. Unser umfangreiches<br />

Beratungs- u. Leistungsangebot<br />

richtet sich sowohl an private<br />

Mandanten als auch an Unternehmer.<br />

Wir suchen zum <strong>01</strong>.06.<strong>2020</strong><br />

eine/n RAin/RA, die/der unsere<br />

langjährige Kollegin während<br />

ihrer anstehenden Elternzeit überwiegend<br />

im Miet-, Kauf- u. ReiseR<br />

vertritt. Wir bieten zunächst eine<br />

auf ein Jahr befristete Teilzeitstelle<br />

mit echter Option auf eine<br />

spätere unbefristete Beschäftigung<br />

in Vollzeit. Insoweit ist die<br />

Stelle ideal für die Überbrückung<br />

von Bewerbungszeiten od. zum<br />

Berufseinstieg/Wiedereinstieg.<br />

Überdurchschnittliches Engagement<br />

u. echtes Interesse an der<br />

anwaltlichen Tätigkeit setzen wir<br />

dabei voraus.<br />

Anfragen an:<br />

E-Mail: info@wagnerhalbe.de<br />

Bürogemeinschaft<br />

Kanzlei in erstklassiger Kölner<br />

Lage/Top-Adresse sucht<br />

weitere(n) Kollegin/Kollegen<br />

mit ergänzenden Fachbereichen.<br />

Unsere besonders hochwertig u.<br />

repräsentativ eingerichtete Kanzlei<br />

befindet sich in zentraler Lage<br />

am Volksgarten u. verfügt über<br />

modernste technische Ausstattung.<br />

Zur Verfügung stehen bis zu<br />

zwei sehr helle, mit bodentiefen<br />

Fenstern versehene Büroräume<br />

von ca. 20 qm, die auch hochwertig<br />

eingerichtet zur Verfügung<br />

gestellt werden können.<br />

Die gemeinsame Nutzung von<br />

Empfang, Wartebereich, Sekretariat,<br />

Besprechungsraum, WC u.<br />

Küche ist ebenso möglich wie die<br />

gemeinsame Nutzung der technischen<br />

Infrastruktur sowie der<br />

Sekretariatsdienstleistungen. Ein<br />

gesonderter Personalarbeitsplatz<br />

stünde alternativ zur Verfügung.<br />

Pkw-Tiefgaragenstellplätze u. Archivräume<br />

im Hause vorhanden.<br />

Anfragen schriftlich an:<br />

CHIFFRE <strong>KAV</strong>1/<strong>2020</strong> - 1<br />

Bürogemeinschaft in herausragender<br />

zentraler Innenstadtlage<br />

(Breite Str.) über den Dächern<br />

von Köln in kernsaniertem Objekt<br />

geboten (Lichtbilder unter<br />

www.drstark.de/angebot.html).<br />

Zur Verfügung steht ein heller u.<br />

ruhiger Raum mit einer Größe<br />

von ca. 21 qm. Gemeinsame<br />

Sekretariatsbenutzung sowie die<br />

Inanspruchnahme von Sekretariatsdienstleistungen<br />

ist ebenso<br />

möglich, wie die gemeinsame<br />

Nutzung des separaten Schreibzimmers,<br />

der Küche, des Empfangsbereichs,<br />

der Dachterrasse<br />

u. des Besprechungszimmers.<br />

Gleiches gilt für die Nutzung<br />

der Bibliothek/Literatur u. der<br />

Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist


Annoncen | 91<br />

hochwertig ausgestattet u. verfügt<br />

über modernste Telekommunikations-<br />

u. EDV-Einrichtungen;<br />

PKW-Tiefgaragenstellplätze u.<br />

Archivräume im Hause optional<br />

vorhanden. Freundliches kollegiales<br />

Miteinander ist für unsere seit<br />

nunmehr über 20 Jahren bestehende<br />

Bürogemeinschaft ebenso<br />

selbstverständlich, wie kostenfreie<br />

Termins- u. Urlaubsvertretungen.<br />

Von Interesse wäre auch<br />

eine Übernahme/Unterstützung<br />

von Mandaten aus den Bereichen<br />

ImmobilienR u. ArbeitsR.<br />

Anfragen an: RA Prof. Dr. Stark,<br />

Tel.: 0221/272470 od. mobil:<br />

<strong>01</strong>77/3579357<br />

Nette RA-Bürogemeinschaft (RA/<br />

RAin) im Kölner Kunibertsviertel<br />

(Nähe Ebertplatz) bietet einem/r<br />

Kollegen/in spätestens ab<br />

<strong>01</strong>.07.<strong>2020</strong> (nach Absprache ggf.<br />

auch früher) einen großzügigen<br />

hellen Büroraum mit ca. 32 qm<br />

für € 442,00 (kalt). Die Kanzlei<br />

besteht seit 2002 und legt Wert<br />

auf kollegiale Zusammenarbeit u.<br />

einen lockeren Umgangston.<br />

Anfragen an:<br />

Tel.: 0221/12094780,<br />

E-Mail: info@p-c-t.net<br />

Vermietung/<br />

Verkauf<br />

Ab 2021 suche ich eine Kanzleinachfolge<br />

ggf. mit Mandatsübernahmen<br />

für meine Rechtsanwaltskanzlei.<br />

Die Kanzlei wurde<br />

1984 gegründet u. wird von mir,<br />

FAin für FamilienR, mit den<br />

Arbeitsschwerpunkten FamilienR<br />

u. Opfervertretung seit 1989 in<br />

Köln geführt. Der in der Kanzlei in<br />

Bürogemeinschaft tätige Kollege<br />

bearbeitet ArbeitsR, allg. ZivilR<br />

und StrafR. Die Kanzlei befindet<br />

sich zentral in Köln, rechtsrheinisch,<br />

umfasst fünf Räume in<br />

75 qm nebst einem Kellerraum.<br />

In ca. 200 m Entfernung entsteht<br />

derzeit ein neuer Stadtkern auf<br />

8.700 qm mit ca. 130 Wohnungen.<br />

Die Kanzlei bietet Chancen für<br />

Berufsanfänger*innen bzw. einen<br />

Neuanfang.<br />

Anfragen an:<br />

Tel.: <strong>01</strong>76/38381530<br />

Familienrechtlich tätige Anwältin<br />

u. Mediatorin im Rhein-Erft-Kreis<br />

sucht mittelfristig Nachfolge.<br />

Die Räumlichkeiten sind für 1–2<br />

Anwälte/Anwältinnen geeignet.<br />

Übernahme des Mandanten- u.<br />

Aktenbestandes Verhandlungssache.<br />

Andere Rechtsgebiete<br />

sind ausbaufähig. Es besteht<br />

die Bereitschaft zur Hilfe bei der<br />

Einarbeitung in den Aktenbestand<br />

u. bei den Bemühungen um den<br />

Erhalt des Mandantenstamms. Für<br />

die Übergangszeit kann das Mitbringen<br />

von eigenen Mandaten<br />

sinnvoll sein. Gute Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf.<br />

Anfragen schriftlich an:<br />

Chiffre <strong>KAV</strong>1/<strong>2020</strong> – 2<br />

Bieten Konferenz-/Besprechungsraum<br />

für Rechtsanwälte.<br />

Wir bieten die (Mit-) Benutzung<br />

eines Konferenzraumes an. Beste<br />

Lage Innenstadt Zülpicher Platz.<br />

Parkplätze vorhanden. Sie sind<br />

selbstständig od. gerade dabei<br />

Ihre Kanzlei zu gründen u. haben<br />

keine eigenen Kanzleiräume? Sie<br />

haben Ihre Kanzlei außerhalb von<br />

Köln u. suchen eine Möglichkeit,<br />

ihre Mandanten/innen an einem<br />

festen zentralen Ort in Köln zu<br />

treffen? Wir freuen uns, wenn Sie<br />

sich zwecks ROOM-SHARINGS bei<br />

uns melden.<br />

Anfragen an:<br />

RA Patrick Rehkatsch,<br />

Tel.: 0221/42<strong>01</strong>074 od.<br />

E-Mail: patrick@rehkatsch.de<br />

Sonstiges<br />

Gewerblicher Rechtsschutz- und<br />

Kostenfreie Abgabe von gebundenen<br />

Fachzeitschriften gegen<br />

Selbstabholung<br />

NStZ 1998 bis 2<strong>01</strong>1<br />

FamRZ 1984 bis 2<strong>01</strong>1<br />

Anwaltsblatt 1959 bis 1987<br />

Betriebsberater 1974 bis 2006<br />

Urheberrecht 1981 bis 1997<br />

NJW 1971 bis 2004<br />

Anfragen an: Rechtsanwälte<br />

Dr. Thümmel & Kollegen,<br />

Eifelstr. 14–16, 50677 Köln,<br />

Tel.: 0221/311067,<br />

E-Mail: rae.thümmel@t-online.de<br />

Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen<br />

Für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie<br />

deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu € 36,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 74,00 inkl. 19 % MwSt.


IN<br />

Erleben Sie die<br />

zahlreichen Vorteile<br />

Ihrer <strong>KAV</strong> Mitgliedschaft!<br />

IST,<br />

WER<br />

DRIN<br />

Wussten Sie eigentlich schon ...<br />

... dass Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied im direkten Vergleich<br />

zu Nichtmitgliedern bei jeder Seminarbuchung<br />

aus dem <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm sparen und<br />

dass unsere Jungmitglieder* davon besonders<br />

profitieren?<br />

... dass Sie im Rahmen des <strong>KAV</strong> Partnerprogramms<br />

bei vielen namhaften Unternehmen<br />

zahlreiche Vorteile genießen?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> an ausgewählten<br />

Veranstaltungen teilnehmen können, die lediglich<br />

Mitgliedern vorbehalten sind?<br />

... dass wir mit 28 Ausschüssen und Arbeitskreisen<br />

für ein starkes Know-how sorgen und dieses<br />

gemeinsam bundesweit vertreten?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> das gesamte<br />

Angebot des <strong>KAV</strong> nutzen können?<br />

... dass wir Ihnen zwei Geschäftsstellen mit<br />

bequemer Kaffeelounge im LG und OLG bieten?<br />

IST ...<br />

IM <strong>KAV</strong><br />

... dass der Platz hier nicht ausreicht um Ihnen<br />

alle Vorteile aufzulisten?<br />

Schön, dass Sie ein Teil des <strong>KAV</strong> sind und falls<br />

(noch) nicht, dann wird es höchste Zeit uns<br />

kennenzulernen!<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

www.koelner-anwaltverein.de


93<br />

Anmeldeformular für Seminare des<br />

Kölner Anwaltverein e.V.<br />

Kölner Anwaltverein e. V., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle<br />

Seiten per E-Mail-Scan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank!<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

21.03.–12.12.20 CK1-03-20 Mitarbeiter Crash-Kurs – Komplettbuchung Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 660,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 840,00<br />

21.03.20 CK1-03-20-1 Mitarbeiter Crash-Kurs – Rechtsgrundlagen und Rechtsanwendung:<br />

die verschiedenen Rechtsgebiete<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

24.03.20 ZPO1-03-20 Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland JM: € 85,00 / M: € 95,00 / NM: € 115,00<br />

27.–28.03.20 TranspR1-03-20 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Komplettbuchung<br />

27.03.<strong>2020</strong> TranspR1-03-20-1 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht –<br />

Teilbuchung 1<br />

28.03.<strong>2020</strong> TranspR1-03-20-2 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht –<br />

Teilbuchung 2<br />

28.03.20 <strong>KAV</strong>1-02-20-4 Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung<br />

Sommer <strong>2020</strong> für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte –<br />

Thema ReWe<br />

JM: € 395,00 / M: € 440,00 / NM: € 490,00<br />

JM: € 184,00 / M: € 205,00 / NM: € 230,00<br />

JM: € 211,00 / M: € 235,00 / NM: € 260,00<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 70,00<br />

02.04.20 ErbR2-04-20 Aktuelle Rechtsprechung in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

02.04.220 ArbR1-04-20 #MeToo im Arbeitsverhältnis u. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers<br />

JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />

22.04.20 ErbR1-04-20 Grundzüge der Teilungsversteigerung JM: € 100,00 / M: € 120,00 / NM: € 150,00<br />

24.–25.04.20 VergabR1-04-20 1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

24.04.20 VergabR1-04-2<strong>01</strong> 1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

25.04.20 VergabR1-04-202 1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

09.05.20 CK1-03-20-2 Mitarbeiter Crash-Kurs – Vertragsarten und ihre Auswirkungen auf<br />

die Rechtsgebiete<br />

11.05.20 StrafR1-05-20 Beweisantragsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des<br />

Strafverfahrens<br />

13.05.20 SozR1-05-20 Schnittpunkte zwischen Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang<br />

mit der Beendigung von Arbeits-/Beschäftigungsverhältnissen<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

JM: € 150,00 / M: € 170,00 / NM: € 200,00<br />

JM: € 150,00 / M: € 170,00 / NM: € 200,00<br />

14.05.20 BauR1-05-20 Forum Bau- und Architektenrecht JM: € 110,00 / M: € 130,00 / NM: € 150,00<br />

14.05.20 SteuR1-05-20 Akteneinsicht bei der Finanzverwaltung in Steuersachen – DSGVO JM: € 85,00 / M: € 95,00 / NM: € 115,00<br />

28.05.20 ZPO1-05-20 Effektive Räumungsvollstreckung – Gibt es die Berliner Räumung im<br />

Rheinland?<br />

JM: € 80,00 / M: € 90,00 / NM: € 110,00<br />

28.05.20 SportR1-02-20 Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness JM: € 130,00 / M: € 150,00 / NM: € 170,00<br />

06.06.20 CK1-03-20-3 Mitarbeiter Crash-Kurs – RVG und WiSo Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

16.06.20 FamR1-06-20 Update Eheverträge JM: € 80,00 / M: € 90,00 / NM: € 100,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >>


94<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

17.06.20 GR1-06-20 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />

19.06.20 ArbR1-06-20 Antragsstellung in der arbeitsgerichtlichen Praxis JM: € 80,00 / M: € 100,00 / NM: € 120,00<br />

27.08.20 ErbR1-08-20 Aktuelle Zivil-Rechtsprechung im Erbrecht JM: € 90,00 / M: € 100,00 / NM: € 120,00<br />

31.08.20 ZPO1-08-20 Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

04.09.20 Syndikus1-09-20 6. Kölner Syndikusrechtstag <strong>2020</strong> Die Teilnahme ist kostenfrei.<br />

11.–12.09.20 FamR1-09-20 Herbstseminar im Familienrecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

11.09.20 FamR1-09-20-1 Herbstseminar im Familienrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

12.09.20 FamR1-09-20-2 Herbstseminar im Familienrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

11.–12.09.20 GesR1-09-20 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag – Komplettbuchung JMF: € 450,00 / MF: € 475,00 / NMF: 530,00<br />

JM: € 500,00 / M: € 530,00 / NM: € 590,00<br />

11.09.20 GesR1-09-20-1 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 210,00 / MF: € 220,00 / NMF: 245,00<br />

JM: € 235,00 / M: € 245,00 / NM: € 270,00<br />

12.09.20 GesR1-09-20-2 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 240,00 / MF: € 255,00 / NMF: 285,00<br />

JM: € 265,00 / M: € 285,00 / NM: € 320,00<br />

17.–18.09.20 ITR1-09-20 10. NRW IT-Rechtstag – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

17.09.20 ITR1-09-20-1 10. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

18.09.20 ITR1-09-20-2 10. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

18.–19.09.20 UrhebR1-09-20 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Komplettbuchung JMF: € 387,00 / MF: € 432,00 / NMF: € 477,00<br />

JM: € 430,00 / M: € 480,00 / NM: € 530,00<br />

18.09.20 UrhebR1-09-20-1 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 207,00 / MF: € 230,00 / NMF: € 255,00<br />

JM: € 230,00 / M: € 256,00 / NM: € 283,00<br />

19.09.20 UrhebR1-09-20-2 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 180,00 / MF: € 202,00 / NMF: € 223,00<br />

JM: € 200,00 / M: € 224,00 / NM: € 247,00<br />

25.–26.09.20 VerkR1-09-20 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

25.09.20 VerkR1-09-20-1 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

26.09.20 VerkR1-09-20-2 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

25.–26.09.20 IntWR1-09-20 Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

25.09.20 IntWR1-09-20-1 Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

26.09.20 IntWR1-09-20-2 Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

26.09.20 CK1-03-20-4 Mitarbeiter Crash-Kurs – ZPO und ZV im Detail Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

30.09.20 ErbR1-09-20 Aktuelle Rechtsprechung in NL-Sachen JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

30.–31.10.20 VersR1-10-20 11. Kölner Versicherungsrechtstag – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

30.10.20 VersR1-10-20-1 11. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.


95<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

31.10.20 VersR1-10-20-2 11. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

06.– 07.11.20 BauR1-11-20 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Komplettbuchung<br />

JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

06.11.20 BauR1-11-20-1 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

07.11.20 BauR1-11-20-2 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

13.–14.11.20 GR1-11-20 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

13.11.20 GR1-11-20-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

14.11.20 GR1-11-20-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

14.11.20 CK1-03-20-5 Mitarbeiter Crash-Kurs – Alles rund um die Prüfungen – Notfallkoffer<br />

zum Bestehen<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

27.–28.11.20 MietR1-11-20 Kölner Mietrechtstage <strong>2020</strong> – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

27.11.20 MietR1-11-20-1 Kölner Mietrechtstage <strong>2020</strong> – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

28.11.20 MietR1-11-20-2 Kölner Mietrechtstage <strong>2020</strong> – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

27.–28.11.20 ArbR1-11-20 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

27.11.20 ArbR1-11-20-1 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

28.11.20 ArbR1-11-20-2 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

02.12.20 SozR1-12-20 Highlights der Rechtsprechung des BSG und LSG JM: € 155,00 / M: € 165,00 / NM: € 185,00<br />

12.12.20 CK1-03-20-6 Mitarbeiter Crash-Kurs – Geschäfts- und Leistungsprozesse: die<br />

Kanzlei und was dazugehört<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.


96<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Hinweise der Redaktion<br />

In dieser <strong>Ausgabe</strong> des <strong>KAV</strong> Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser <strong>Ausgabe</strong> geplanten Seminare der nächsten Folgemonate.<br />

Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung<br />

auf unserer <strong>KAV</strong> Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden <strong>KAV</strong> Magazinen erfolgen.<br />

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied<br />

den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis.<br />

Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!<br />

Ihre Daten<br />

<strong>KAV</strong> Kontakt: Fax: 0221/28 56 02 -21 E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de<br />

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Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

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Jungmitglied <strong>KAV</strong> Mitglied <strong>KAV</strong> Nichtmitglied<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Gerichtsfach-Nr.:<br />

Mitgliedernummer (falls vorhanden und zur Hand)<br />

Rechnungsadresse, falls abweichend<br />

Telefon, E-Mail<br />

Köln, den<br />

Unterschrift<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie<br />

eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer.<br />

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97<br />

Anmeldeformular für<br />

NEUE<br />

SEMINAR-<br />

REIHE!<br />

<strong>KAV</strong><br />

RefaRep<br />

Datum Termin | Sem.-Nr. | Titel | Kostenbeitrag<br />

25.03.20 RefaRep1-02-20-4 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

<strong>01</strong>.04.20 RefaRep1-02-20-5 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

22.04.20 RefaRep1-02-20-6 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

13.05.20 RefaRep1-02-20-7 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

27.05.20 RefaRep1-02-20-8 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

10.06.20 RefaRep1-02-20-9 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

24.06.20 RefaRep1-2-20-10 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

12.08.20 RefaRep1-2-20-11 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

26.08.20 RefaRep1-2-20-12 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

09.09.20 RefaRep1-2-20-13 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

23.09.20 RefaRep1-2-20-14 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

07.10.20 RefaRep1-2-20-15 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

28.10.20 RefaRep1-2-20-16 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

04.11.20 RefaRep1-2-20-17 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

18.11.20 RefaRep1-2-20-18 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

02.12.20 RefaRep1-2-20-19 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

16.12.20 RefaRep1-2-20-20 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.


98<br />

Anmeldeformular für<br />

<strong>KAV</strong><br />

RefaRep<br />

Ihre Daten<br />

<strong>KAV</strong> Kontakt: Fax: 0221/28 56 02 -21 | E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de<br />

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Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

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Mitglied <strong>KAV</strong><br />

Nichtmitglied<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Geschäftsführender Rechtsanwalt:<br />

Rechnungsadresse, falls abweichend<br />

Telefon, E-Mail<br />

Köln, den<br />

Unterschrift<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie<br />

eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!


99<br />

Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

1. Veranstalter des Fortbildungsangebots<br />

Veranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V.,<br />

satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden,<br />

Herrn RA Markus Trude, oder den stellv.<br />

Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus<br />

Werner (gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner<br />

Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom<br />

11. September 2<strong>01</strong>2), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln,<br />

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln,<br />

43 VR 4781;<br />

Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr<br />

bis 15.00 Uhr), Telefax: 0221/4414-57,<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-<br />

Verein-e.V<br />

2. Geltungsbereich<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen<br />

und Fachanwaltslehrgänge nach<br />

Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.<br />

3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns<br />

zustande<br />

Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten<br />

www.koelner-anwaltverein.de oder<br />

www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V.,<br />

über unsere Mitgliederzeitschrift „<strong>KAV</strong> Magazin“, über einen<br />

unserer Flyer oder auf sonstigem Weg (z.B. über ein<br />

Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de) Fortbildungsveranstaltungen<br />

anbieten, stellt dies lediglich eine<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar.<br />

Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon<br />

absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab.<br />

Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss.<br />

Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden<br />

wir Ihnen die vorgenannte Bestätigung per E-Mail.<br />

4. Annahme der Buchung<br />

Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief,<br />

Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb<br />

von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum<br />

Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte<br />

Fortbildungsveranstaltung annehmen.<br />

5. Widerrufsrecht<br />

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe<br />

der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht<br />

zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die<br />

Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer<br />

gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />

zugerechnet werden kann.<br />

a) Widerrufsbelehrung<br />

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne<br />

Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.<br />

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag<br />

des Vertragsschlusses.<br />

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die<br />

Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Telefax: 0221/4414-57<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der<br />

Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren<br />

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie<br />

die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts<br />

vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />

b) Widerrufsfolgen<br />

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen<br />

alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,<br />

einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der<br />

zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass<br />

Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns<br />

angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt<br />

haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn<br />

Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung<br />

über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen<br />

ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir<br />

dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen<br />

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit<br />

Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;<br />

in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung<br />

Entgelte berechnet.<br />

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während<br />

der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie<br />

uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem<br />

Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von<br />

der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses<br />

Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen<br />

im Vergleich zum Gesamtumfang der im<br />

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br />

6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit<br />

Sämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise<br />

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung<br />

(Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen<br />

etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.<br />

Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten<br />

Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt<br />

des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der<br />

berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des<br />

Kölner Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als<br />

Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch<br />

die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen<br />

Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit<br />

einem sog. Bildungsscheck.<br />

7. Sonderkündigungsrecht<br />

a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren<br />

Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von<br />

Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In<br />

diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte<br />

Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder<br />

Zusatzausbildungen<br />

Sie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachanwaltskurses<br />

oder der Zusatzausbildung den von Ihnen<br />

gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung<br />

kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die<br />

vereinbarte Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

c) Form der Kündigung<br />

Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder<br />

per E-Mail erklären.<br />

8. Programmänderung und Absage von<br />

Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner<br />

Anwaltverein Service GmbH<br />

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

jeglicher Art absagen können, wenn<br />

z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl<br />

nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch<br />

machen, informieren wir Sie von unserer Absage<br />

so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich<br />

stets online über die aktuellen Kursinformationen oder<br />

kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

absagen, erstatten wir Ihnen<br />

die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche<br />

sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder<br />

grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen<br />

Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

9. Arbeitsunterlagen<br />

Im Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen<br />

die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung.<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein<br />

Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der<br />

jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese<br />

Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung<br />

per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen<br />

der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen<br />

Sie ihre E-Mail-Adresse eintragen können.<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. haftet nicht für den Inhalt<br />

der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen,<br />

es sei denn der Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig.<br />

10. Urheberrecht<br />

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht<br />

auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden<br />

Referenten und des Kölner Anwaltverein e. V. vervielfältigen.<br />

Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern<br />

der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur<br />

Verfügung.<br />

11. Datenschutz<br />

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben<br />

und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns<br />

übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B.<br />

Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur<br />

Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung.<br />

Sollten Sie Informationen über weitere Veranstaltungen<br />

wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung.<br />

Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer<br />

Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte<br />

mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren<br />

dürfen.<br />

12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat<br />

a) Fortbildungsveranstaltungen<br />

Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine<br />

Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme<br />

an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir<br />

Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer<br />

Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie<br />

darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung<br />

durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen.<br />

Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies<br />

setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die<br />

Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.<br />

Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet.<br />

Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für<br />

Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.<br />

b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen<br />

Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines<br />

unserer Fachanwaltskurse oder einer unserer Zusatzausbildungen,<br />

erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis<br />

Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der<br />

Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein,<br />

bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen<br />

Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste<br />

zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren<br />

für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt<br />

haben.<br />

13. Haftungsbegrenzung<br />

Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher<br />

Aufwendungen richten sich nach den folgenden<br />

Bestimmungen.<br />

a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns<br />

beruhen, haften wir unbeschränkt.<br />

b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt<br />

nur bei Nichtvorhandensein der garantierten<br />

Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine<br />

Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung<br />

des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist<br />

(Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung<br />

einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das<br />

Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts<br />

sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im<br />

Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet<br />

werden muss.<br />

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-<br />

Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for<br />

the International Sale of Goods, CISG) an.<br />

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile<br />

ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />

dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.


100<br />

Anmeldeformular zur Ordentlichen<br />

Mitgliederversammlung am 06. Mai <strong>2020</strong><br />

Ort: Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln<br />

Kostenfrei!<br />

Veranstaltungen<br />

06.05.<strong>2020</strong> Mitgliederversammlung Ich nehme teil<br />

Beginn: ca. 18.00 Uhr<br />

Ich nehme nicht teil<br />

Einlass: ca. 17.30 Uhr<br />

06.05.<strong>2020</strong> Gemeinsames Abendessen Ich nehme teil<br />

Beginn: ca. 20.45 Uhr<br />

Ich nehme nicht teil<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Oberlandesgericht Köln<br />

Reichenspergerplatz 1, Raum 316, 50670 Köln<br />

Bitte faxen Sie<br />

diese Seite an<br />

folgende Nummer:<br />

0221/441457<br />

Bitte faxen Sie diese Seite an folgende Nummer: 0221/441457<br />

Aus Gründen der Planungssicherheit, insbesondere für das Abendessen, bitten wir um eine Rückmeldung unter Zuhilfenahme dieses<br />

Formulars bis zum 24.04.<strong>2020</strong>. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Vielen Dank!<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Gerichtsfach-Nr.:<br />

E-Mail<br />

Telefon<br />

Köln, den<br />

Unterschrift


1<strong>01</strong><br />

Anmeldeformular für den<br />

13. Kölner Anwaltstag am 06. Mai <strong>2020</strong><br />

Ort: Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln<br />

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und faxen beide Seiten an die dort angegebene<br />

Faxnummer. Vielen Dank!<br />

Kostenfrei!<br />

Ballsaal C<br />

10.30 – 11.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT / IT-RECHT<br />

beA Update <strong>2020</strong> – Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung u. Praxis<br />

12.30 – 13.30 Uhr STRAFRECHT<br />

Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

Strafverteidigung unter Einbeziehung anderer Berufsträger (Teil 1)<br />

14.30 – 15.30 Uhr STRAFRECHT<br />

Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

Strafverteidigung unter Einbeziehung anderer Berufsträger (Teil 2)<br />

13KAT-C-1<br />

13KAT-C-2<br />

Ballsaal D<br />

<br />

10.30 – 11.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Aktuelle Trends bei krankheitsbedingter Kündigung u. betrieblichem<br />

Eingliederungsmanagement<br />

12.30 – 13.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Das Betriebsratsmandat (Teil 1)<br />

14.30 – 15.30 Uhr ARBEITSRECHT<br />

Das Betriebsratsmandat (Teil 2)<br />

13KAT-D-1<br />

13KAT-D-2<br />

Severinus<br />

10.30 – 11.30 Uhr MIET- u. WEG-RECHT<br />

Die Entwicklung der Mietpreisbremse (Teil 1)<br />

12.30 – 13.30 Uhr MIET- u. WEG-RECHT<br />

Die Entwicklung der Mietpreisbremse (Teil 2)<br />

13KAT-S-1<br />

14.30 – 15.30 Uhr INTERNATIONALES RECHT<br />

Rechtsvergleich: Französisches Kaufrecht im Vergleich zum deutschen<br />

u. UN-Kaufrecht (Teil 1)<br />

16.30 – 17.30 Uhr INTERNATIONALES RECHT<br />

Rechtsvergleich: Französisches Kaufrecht im Vergleich zum deutschen<br />

u. UN-Kaufrecht (Teil 2) 13KAT-S-2<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


102<br />

Jan von Werth<br />

10.30 – 11.30 Uhr BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Wahrnehmung mal anders (Teil 1)<br />

12.30 – 13.30 Uhr BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Wahrnehmung mal anders (Teil 2)<br />

14.30 – 15.30 Uhr MEDIATION<br />

Aktion – Reaktion (Teil 1)<br />

16.30 – 17.30 Uhr MEDIATION<br />

Aktion – Reaktion (Teil 2)<br />

13KAT-JW-1<br />

13KAT-JW-2<br />

Belvedere<br />

12.30 – 13.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Künstliche Intelligenz (KI) u. die Technologie der Anwaltschaft (Legal Tech)<br />

14.30 – 15.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

Vermarktung 2.0: Wie sich Rechtsanwälte erfolgreich im Netz präsentieren<br />

16.30 – 17.30 Uhr KANZLEIMANAGEMENT, LEGAL TECH<br />

ELEVATOR PITCH – Welche Vorteile bringt die Digitalisierung für meine Kanzlei?<br />

13KAT-B-1<br />

13KAT-B-2<br />

13KAT-B-3<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Bitte faxen Sie<br />

Vorder- und Rückseite<br />

an folgende Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

Per Fax an: 0221/285602-21 oder als E-Mail-Scan an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Hiermit melde ich mich verbindlich zur Teilnahme am 13. Kölner Anwaltstag <strong>2020</strong><br />

an und möchte die markierten Vorträge kostenfrei besuchen.<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Telefax<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift


Exklusiv für<br />

Mitglieder des<br />

Kölner Anwaltverein<br />

e.V.<br />

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